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Protokoll Budgetgemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 · Beide Bauten kosten den Steuerzahler...

Date post: 08-Mar-2019
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Einwohnergemeinde Oensingen Kanton Solothurn Gemeindeversammlung Seite 1 von 37 Protokoll Budgetgemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 Traktanden 1. Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler und Genehmigung der Traktandenliste Referent: Markus Flury, Gemeindepräsident 2. Finanzielle Mittelfristplanung Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen 3. Entwicklungsstrategie: Verabschiedung des politischen und räumlichen Leitbildes Referent: Christian Müller, Ressortleiter Planung und Umwelt 4. Voranschlag 2011 Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen 4.1 Investitionsrechnung 4.1.1 Ausbau Allmendstrasse: Strassenbau inkl. Beleuchtung, Abwasser, Wasserleitung Referent: Claude Wilhelm 4.1.2 Ersatzbeschaffung Fahrzeug Werkhof Referent: Claude Wilhelm 4.1.3 Schaffung von zusätzlichem Schulraum für die Kreisschule Bechburg Referent: Martin Brunner 4.1.4 Ortsplanungsrevision Referent: Christian Müller 4.2 Festlegung des Lohnsummenanstiegs für das Gemeindepersonal Referent: Markus Flury 4.3 Genehmigung des Stellenplans Referent: Markus Flury 4.4 Laufende Rechnung Referent: Georg Schellenberg 4.5 Finanzierungsnachweis Referent: Georg Schellenberg 4.6 Festsetzung Steuerfuss für das Jahr 2011 Referent: Georg Schellenberg 4.6.1 Natürliche Personen 4.6.2 Juristische Personen 4.6.3 Feuerwehrersatzabgabe 5. Informationen und Verschiedenes Referent: Markus Flury, Gemeindepräsident
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Page 1: Protokoll Budgetgemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 · Beide Bauten kosten den Steuerzahler jährlich CHF 200‘000 inkl. Abschreibungen. Im Rahmen des Projektes Kostenwahrheit

Einwohnergemeinde Oensingen Kanton Solothurn

Gemeindeversammlung

Seite 1 von 37

Protokoll Budgetgemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010

Traktanden 1. Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler und Genehmigung der Traktandenliste

Referent: Markus Flury, Gemeindepräsident

2. Finanzielle Mittelfristplanung Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

3. Entwicklungsstrategie: Verabschiedung des politischen und räumlichen Leitbildes Referent: Christian Müller, Ressortleiter Planung und Umwelt

4. Voranschlag 2011 Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

4.1 Investitionsrechnung

4.1.1 Ausbau Allmendstrasse: Strassenbau inkl. Beleuchtung, Abwasser, Wasserleitung Referent: Claude Wilhelm

4.1.2 Ersatzbeschaffung Fahrzeug Werkhof Referent: Claude Wilhelm

4.1.3 Schaffung von zusätzlichem Schulraum für die Kreisschule Bechburg Referent: Martin Brunner

4.1.4 Ortsplanungsrevision Referent: Christian Müller

4.2 Festlegung des Lohnsummenanstiegs für das Gemeindepersonal

Referent: Markus Flury

4.3 Genehmigung des Stellenplans

Referent: Markus Flury

4.4 Laufende Rechnung

Referent: Georg Schellenberg

4.5 Finanzierungsnachweis

Referent: Georg Schellenberg

4.6 Festsetzung Steuerfuss für das Jahr 2011

Referent: Georg Schellenberg

4.6.1 Natürliche Personen

4.6.2 Juristische Personen

4.6.3 Feuerwehrersatzabgabe

5. Informationen und Verschiedenes

Referent: Markus Flury, Gemeindepräsident

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Teilnehmer/innen Vorsitz Markus Flury, Gemeindepräsident Ratsmitglieder Volker Nugel, Vizepräsident, Ressortleiter Sicherheit Martin Brunner, Ressortleiter Soziales und Kultur Christian Müller, Ressortleiter Planung und Umwelt Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen Claude Wilhelm, Ressortleiter Infrastruktur Protokoll Pascal M. Estermann, Leiter Verwaltung GPK Urs Meier, Präsident

Thomas Jurt, Vizepräsident Daniela Gerspacher, Aktuarin Willi Baumgartner Alfred Haefeli

Gemeindeverwaltung Rolf Niederer, Leiter Finanzen Andreas Affolter, Bereichsleiter Tiefbau Madeleine Gabi, Assistenz Leiter Verwaltung Erwin Hänni, Hauswart Bienken-Saal Medienvertreter Alois Winiger, Solothurner Zeitung Einwohner/innen 5‘272 Stimmberechtigte 3‘223 Anwesend 99 Davon stimmberechtigt 92 (2.85% Stimmbeteiligung) Absolutes Mehr 47 Quorum Urnenabstimmung 1/3, 32 Stimmen Quorum geheime Abstimmung 1/5, 20 Stimmen Davon nicht Stimmberechtigte 7 Andreas Affolter, Massimo Calabruso, Pascal M. Estermann, Rolf Niederer,

Joel Rudolf von Rohr, Roman Rudolf von Rohr, Alois Winiger Entschuldigt Die Mitglieder des Frauenturnvereins, Helen Heutschi, Werner Hunziker und

Susanne Siegrist

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Versammlungsbüro Stimmenzähler Tisch 1 Herbert Probst

Tisch 2 Rolf Heller Tisch 3 Jürg Perren Tisch 4 Linda Bader Tisch 5 Werner Egloff Tisch 6 und Ratstisch Hansruedi Binz

Versammlungsdauer Versammlungsbeginn 20.00 Uhr Schluss der Versammlung 22.40 Uhr

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-12 Registratur-Nr. 0.1.1.2

1. Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler und Genehmigung der Traktandenliste Referent: Markus Flury

Der Gemeindepräsident begrüsst 92 Stimmberechtigte zur Gemeindeversammlung mit dem Haupttraktandum Voran-schlag 2011.

Der Gemeindepräsident verweist auf den Umstand, dass die Verhandlungen elektronisch aufgezeichnet werden. Die Einladung erfolgte rechtmässig und fristgerecht. Die Anträge des Gemeinderates lagen während zehn Tagen zur Ein-sichtnahme auf und waren im Internet aufgeschaltet.

Der Gemeindepräsident gibt die Entschuldigungen der Mitglieder des Frauenturnvereins, von Frau Helene Heutschi, Frau Susanne Sigrist und Herrn Werner Hunziker bekannt.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27. September 2010 wurde formell vom Büro der damaligen Gemeinde-versammlung genehmigt und ist im Internet einsehbar.

Als Stimmenzähler werden vom Gemeindepräsidenten zur Wahl vorgeschlagen:

Tisch 1 Herbert Probst

Tisch 2 Rolf Heller

Tisch 3 Jürg Perren

Tisch 4 Linda Bader

Tisch 5 Werner Egloff

Tisch 6 und Ratstisch Hansruedi Binz

Abstimmung

Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen werden stillschweigend zu Stimmenzählern gewählt. Damit ist das Büro der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 konstituiert.

Traktandenliste

Der Gemeindepräsident verweist auf die publizierte Traktandenliste und stellt diese zur Diskussion. Das Wort wird nicht gewünscht.

Abstimmung

Die Traktandenliste wird von den anwesenden Stimmberechtigten stillschweigend genehmigt.

Mitteilung an

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-13 Registratur-Nr. 9.1.3

2. Finanzielle Mittelfristplanung Referent: Georg Schellenberg

Sachverhalt

Anlässlich der Budgetgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2009 nahm der Gemeinderat den indirekten Auftrag an, der Budgetgemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 eine finanzielle Mittelfristplanung vorzulegen. Der damals von einem Stimmbürger eingebrachte Antrag forderte, dass das Budget 2011 auf einem Steuerfuss von 105% bis maxi-mal 110% basieren dürfe und das Ziel erreicht werden müsse, ab 2012 oder 2013 eine ausgeglichene Rechnung prä-sentieren zu können. Der Gemeinderat hat sich dieser Aufgabe angenommen und den Auftrag vor allem auch hinsicht-lich der Entwicklungsstrategie noch weiter gefasst.

Während drei Klausurnachmittagen hat sich der Gemeinderat in der Folge an diese Aufgabe gemacht und verfügt nun über eine einfach gehaltene, aber wirksame und sehr aussagekräftige Mittelfristplanung für unsere Gemeinde. Die nun vorliegende Tabelle listet jene Aufgaben und Investitionsvorhaben auf, mit denen sich unsere Gemeinde bis 2016 und darüber hinaus konfrontiert sieht. Eine wesentliche Grundlage dieser Tabelle bildet die Entwicklungsstrategie.

Im Verlauf der Detailarbeit hat der Gemeinderat sehr tiefgreifende Diskussionen darüber führen können, welche Aufga-ben wesentlich, unaufschiebbar oder gar von strategisch hoher Bedeutung sind. Die erarbeitete Tabelle wird anlässlich der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 präsentiert und umfassend erläutert.

Erläuterungen des Referenten

Vor einem Jahr wurde anlässlich der damaligen Budgetgemeindeversammlung der Voranschlag 2010 genehmigt. Dem Gemeinderat wurde damals aufgetragen, dem Souverän eine konkrete finanzielle Mittelfristplanung vorzulegen.

Stets werden Vergleiche mit anderen Gemeinden vorgenommen. Ein Vergleich mit ähnlich grossen Gemeinden belegt, dass Oensingen bei den Nettoaufwendungen stets am oberen Rand der Skala erscheint, aber einen deutlich tieferen Steuerfuss aufweist. Fakt bleibt, dass per Rechnungsjahr 2011 erneut mit einem Aufwandüberschuss budgetiert werden musste. Dieser Umstand wird bei gleich bleibendem Steuerfuss dazu führen, dass das bestehende Eigenkapital mittel-fristig gänzlich aufgezehrt wird.

Der Gemeinderat hat sich als Investitionsziel jährliche Investitionstranchen von einer Million Franken gesetzt. Im Rah-men von drei Klausuren wurden Projekte priorisiert, verschoben, gestrichen oder neu aufgenommen. Als Resultat liegt nun jene, vom Souverän geforderte, Mittelfristplanung vor.

Analog zum Wunsch der Einwohnerinnen und Einwohner hegt der Gemeinderat den Wunsch, mit dem Voranschlag 2012 ein ausgeglichenes Budget vorlegen zu können. Entsprechende Massnahmenkataloge für Sparbemühungen sind in Arbeit und werden im Dezember 2012 konkret vorliegen und zur Diskussion gestellt werden können. Die Entscheide, welche dann zu treffen sein werden, dürften aus heutiger Sicht einschneidend, hart und politisch brisant sein.

Lediglich rund 35% des Gesamtaufwandes liegen im Entscheidungsrahmen der Gemeinde. Alle übrigen Ausgaben sind gesetzlich vorgeschrieben oder ergeben sich aus vorzunehmenden Abschreibungen.

Sparen heisst Verzicht. Worauf kann man verzichten? Was ist politisch opportun? Als kleine Beispiele können der Bien-ken-Saal und das Hallenbad herangezogen werden. Beide Bauten kosten den Steuerzahler jährlich CHF 200‘000 inkl. Abschreibungen. Im Rahmen des Projektes Kostenwahrheit wird zudem die Verursachergerechtigkeit von Gebühren mit Sicherheit zu reden geben. Mit solchen Fragestellungen beschäftigt sich der Gemeinderat intensiv, und er ist sich der politischen Brisanz mancher Fragen sehr bewusst. Finanzielle Weichenstellungen sind unabdingbar.

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Detailberatung

Werner Egloff erachtet die Berechnung der erwarteten Steuereinnahmen als mutig. Er möchte wissen, wie man die Steuereinnahmen von natürlichen Personen von CHF 13,1 Millionen errechnete.

Georg Schellenberg und Rolf Niederer rechneten diese Zahl von hinten nach vorne und wieder zurück mehrfach durch. Dies deshalb, weil diese Schätzung auch vom Gemeinderat als hoch erachtet wurde. Die überaus gross anmutende Dif-ferenz zwischen den budgetierten Steuereinnahmen 2010 und 2011 entstand deshalb, weil bei den Berechnungen pro 2010 noch von einem Vorbezug von 99 Steuerprozenten und nicht vom neuen Steuerfuss von 107 ausgegangen wor-den war. Dieser Lapsus verdeutlicht die grosse Differenz und erklärt diese.

Werner Egloff hofft, dass er unrecht hat, zeigt sich aber überaus skeptisch. Er ortet ein latentes Budget-Risiko von jähr-lich einer Million Franken auf der Einnahmenseite. In Anbetracht der Kostensteigerung von 29% in den letzten fünf Jah-ren scheint eine Steigerung von nur 4% über die nächsten fünf Jahre in der Mittelfristplanung sehr optimistisch und be-inhaltet sicher ein Risiko von einer weiteren Million Franken auf der Ausgabenseite. Er geht davon aus, dass für eine ausgeglichene Rechnung mittelfristig von Steuerfüssen zwischen 120 und 130 ausgegangen werden müsse.

Der Gemeindepräsident betont hinsichtlich der erwarteten Mehrerträge auch das starke Bevölkerungswachstum der letzten Monate. Dies wird sich bei den Steuereinnahmen mit Sicherheit positiv auswirken.

Mitteilung an

- Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

- Rolf Niederer, Leiter Finanzen

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-14 Registratur-Nr. 7.9.2

3. Entwicklungsstrategie Oensingen Referent: Christian Müller, Ressortleiter Planung und Umwelt

Sachverhalt

Im Oktober 2009 wurde die Arbeit an der Entwicklungsstrategie mit Workshops gestartet. Die Gemeindeversammlung wurde am 7. Dezember 2009 erstmals über dieses Planungsprojekt orientiert. Bis März 2010 fanden weitere Workshops statt, und eine eigens zusammengestellte Begleitgruppe begann, mitzuwirken. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 17. Mai 2010 wurde erneut über die Entwicklungsstrategie orientiert und ein öffentliches Mitwirkungsverfahren initi-iert. Bis am 11. Juni 2010 hatten interessierte Kreise und Einzelpersonen die Gelegenheit, sich zu den Inhalten und Ab-sichten der Entwicklungsstrategie Oensingens zu äussern. Die Resultate aus dem Mitwirkungsverfahren flossen gemäss dem Bericht "Mitwirkung - Auswertung der Stellungnahmen" in den Entwicklungsstrategie-Bericht ein. Über diese Inhalte und Ergebnisse wurde an der Gemeindeversammlung vom 27. September 2010 transparent orientiert.

Als Gesamtresultat liegt nun ein umfassendes, öffentliches und breit abgestütztes „Politisches und räumliches Leitbild“ vor, das die Basis zur konkreten Umsetzungsarbeit der eingeleiteten Entwicklungsstrategie bildet. Der Nutzen dieses Berichtes ist für die vor uns stehenden Arbeiten zu einer umfassenden Ortsplanungsrevision und für die finanzielle Mit-telfristplanung von enormer Bedeutung. Das Dokument wurde zwischen Oktober 2010 und der heutigen Gemeindever-sammlung vom Gemeinderat im Rahmen der Erarbeitung der finanziellen Mittelfristplanung intensiv diskutiert. Der Ge-meinderat verabschiedete das Dokument am 29. November 2010 zu Handen der Gemeindeversammlung und legt damit gleichzeitig die strategische Arbeitsgrundlage zur anzugehenden Ortspanungsrevision vor.

Unter der dem politischen Leitbild vorangestellten Präambel

Wir tragen mit einer qualitativen Entwicklung zur Förderung des attraktiven Wohn- und Arbeitsortes bei und bieten der Bevölkerung eine starke Identität.

wird im Bericht, im Rahmen der nachfolgenden zehn Bereiche, das eigentliche „politische Leitbild“ festgehalten:

1. Bevölkerung, Soziales

2. Arbeit, Wirtschaft

3. Verkehr, Infrastrukturen

4. Städtebau, Aussenraumgestaltung

5. Natur, Landschaft, Umwelt, Energie

6. Finanzen, Steuern, Gebühren

7. Bildung

8. Freizeit, Sport, Kultur

9. Überkommunale Zusammenarbeit, Partnerschaft

10. Führung, Verwaltung

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Innerhalb des räumlichen Leitbildes wurden acht städtebaulichen Massnahmenpakete umschrieben und so zu Eckpunk-ten des strategischen Massnahmenplanes. Diese acht Massnahmen sind als „Baustellen“ betitelt und beinhalten jeweils kurzfristig, mittelfristig und langfristig ausgerichtete Massnahmenpläne.

1. Die historische Lebensader wieder attraktiv gestalten

2. Attraktive Nord-Süd-Verbindungen

3. Zusammenfügen zerschnittener Ortsteile

4. Klarheit für die wirtschaftliche Entwicklung

5. Attraktives Erscheinungsbild im Mitteldorf

6. Attraktives Wohngebiet am Hang

7. Stärkung der landschaftlichen Qualität

8. Verankerung von Qualitätsvorgaben

Die Massnahmenpakete des räumlichen Leitbildes sind gemeinsam unter dem Aspekt des erwarteten Wachstums unse-rer Gemeinde zu betrachten. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten acht bis zehn Jahren eine Einwohnerzahl von 6000 erreicht werden wird und die Anzahl Arbeitsplätze jener der Einwohnerinnen und Einwohner folgen wird.

Diese acht städtebaulichen Massnahmenpakete enthalten Aussagen zu den Themen Verkehr, Infrastruktur, Städtebau sowie zur Aussenraumgestaltung. Die Analyse des gesamten Gemeindegebietes hat gezeigt, dass einige dieser ge-nannten Schwerpunkte bereits vorhanden sind, allerdings nicht Bestandteil einer planerischen Gesamtüberlegung waren und sind. Es gilt also, sich zum jetzigen Zeitpunkt die folgenden sechs Fragen zu stellen:

1. Kann und soll die Hauptstrasse ein neuer Lebensraum werden?

2. Wo ist das Ortszentrum heute?

3. Wo sind die dynamischen Gebiete (grössere Baulandreserven, Baulücken, Brachen, Umstrukturierungsgebiete, Verdichtungsgebiete)?

4. Welche Zukunft hat die Industriezone?

5. Braucht Oensingen ein Freiraumkonzept?

6. Wie ist der Umgang mit der Schneise (Autostrasse)?

Zusammenfassend können die wichtigsten strategischen und räumlichen Massnahmenpakete aus den acht städtebauli-chen Themenfeldern wie folgt wiedergegeben werden:

Strategische Massnahmen

- Optimierung und Konsolidierung mit dem Fokus einer effizienten Organisation: z.B. Projekt Facility Management, Verwaltungsreorganisation, mittelfristige Finanzplanung etc..

- Verbesserung der Gesamtwertschöpfung mit dem Ziel, eine wirtschaftlich positive Sogwirkung zu erreichen: z.B. Förderung der Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben, aktive Landpolitik etc..

- Verbesserung der Siedlungsqualität: z.B. Projekt Roggenpark, kurzfristige Massnahmen im Bereich Städtebau sowie die anzugehende Ortsplanungsrevision etc..

- Ausbau der Infrastruktur: z.B. Sportanlagen, Werkhof etc..

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Räumliche Massnahmen

- Kurzfristig: Parkraumkonzept, Tempo 30 in Wohnquartieren, Gesamtprojekt für Entlastungsstrassen etc..

- Mittelfristig: Qualität des öffentlichen Verkehrs erhalten, definitive Lösung für eine Entlastungsstrasse, direkter Autobahnanschluss für die Industrie etc..

- Langfristig: Nutzung vorhandener Entwicklungspotentiale, Verbesserungen im Lärmschutz, Überdeckung Autostrasse, Aufwer-tung Bahnhofplatz etc.

Diese skizzenhaften Ideen und die bewusst schematisch gehaltenen Ideen und Pläne dienen vor dem Hintergrund der umfassenden Ortsplanungsrevision als „Denkgrundlagen“ für weitere Planungen. Jedes Vorhaben ist priorisiert und in den Instrumenten der Gemeindefinanzplanung ersichtlich und somit jederzeit Teil von Gemeindeversammlungsent-scheiden. Die Gemeinde - und vor allem der Gemeinderat - muss sich für die Planung der Zukunft Oensingens aber an klar strategisch ausgerichtete Denkmuster halten. Diese Grundlagen für das aktive Handeln müssen bzw. könnten wie folgt lauten:

Vorausdenken Wohin wollen wir die Gemeinde bringen?

Fordern Was erwarten wir von Planern und Bauherren?

Fördern Wie kann die Gemeinde Akteure unterstützen?

Regeln Wie sichern wir die Umsetzung?

Handeln Was kann die Gemeinde beitragen?

Sofern die Gemeindeversammlung anlässlich der Budgetgemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 die Mittel für die Ortsplanungsrevision spricht, könnte basierend auf der Entwicklungsstrategie im Frühling 2011 damit begonnen werden.

Erläuterungen des Referenten

Es liegt ein politisches und räumliches Leitbild zur Beschlussfassung vor, an dem intensiv gearbeitet wurde und das als breit abgestützt gelten darf.

Der Nutzen des Leitbildes ist von enormer Bedeutung. Das Wachstum der letzten Jahre war immens, und nach wie vor wird intensiv geplant und gebaut. Die Gemeinde muss hinsichtlich der kommenden und in die Wege geleiteten Entwick-lung eine Vorwärtsstrategie fahren und die Initiative ergreifen. Mit dem vorliegenden Leitbild liegt nun ein Instrument für die Lenkung vor. Damit kann und will der Gemeinderat künftig selber steuern, um nicht gesteuert zu werden. Es sollen Regeln für künftiges Handeln und Planen festgeschrieben werden.

Der Gemeinderat hat sich mit den einzelnen Massnahmen auseinandergesetzt und die Prioritätensetzung vertieft disku-tiert. Die Entwicklungsstrategie hat zwei Teile: Einerseits liegt ein strategischer Teil mit einem gesamtheitlich ausgerich-teten Focus vor. Andererseits enthält die Entwicklungsstrategie auch einen räumlichen Teil, der sich mit städtebaulichen Aspekten und konkreten Massnahmenkatalogen befasst.

Die Zuständigkeiten sind klar: Der Gemeinderat ist Planungsbehörde und hat als solche das Leitbild konkret umzuset-zen. Der Souverän, die Gemeindeversammlung, wirkt gemäss geltendem kantonalen Planungs- und Baugesetz bei der Leitbilderarbeitung konkret mit.

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Eintreten

Keine Wortmeldung zum Eintreten.

Eintreten wird ohne Gegenstimme, bei 2 Enthaltungen, beschlossen.

Detailberatung

Keine Wortmeldung.

Antrag an die Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das „Politische und räumliche Leitbild“ sei als Bestandteil der Entwicklungsstrategie gutzuheissen.

Abstimmung

Die Gemeindeversammlung verabschiedet das „Politische und räumliche Leitbild“ als Bestandteil der Entwicklungsstra-tegie ohne Gegenstimme, bei 2 Enthaltungen.

Mitteilung an

- Markus Flury, Gemeindepräsident

- Christian Müller, Ressortleiter Planung und Umwelt

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Registratur-Nr. 9.1.1.5

4. Voranschlag 2011 4.1 Investitionsrechnung Referent: Georg Schellenberg

Sachverhalt

Die Bruttoinvestitionen für Gemeindestrassen werden voraussichtlich rund 1.9 Mio. Franken betragen. Aufgrund der Er-schliessungsbeiträge resultieren Nettoinvestitionen von rund CHF 920‘000. Für die Gemeindebeiträge an die Kantons-strassen werden netto rund CHF 350‘000 budgetiert. Beträchtlich ist der Investitionsbedarf auch im Bereich der Spezial-finanzierungen Wasser (Nettoinvestitionen von rund CHF 810‘000) und Abwasser (Nettoinvestitionen von CHF 105‘000).

Höhere Investitionen fallen zudem in der Bildung (Kreisschule Bechburg) und im Themenbereich Raumplanung an. Die folgenden Zahlen geben die geplanten Nettoinvestitionen an:

Allgemeine Verwaltung 180'000

Öffentliche Sicherheit 100'000

Bildung 645'000

Kultur und Freizeit 25'000

Soziale Wohlfahrt 195'000

Verkehr 1'555'100

Umwelt und Raumordnung 1'293'000

Total 3'993'100

Erläuterungen des Referenten

Georg Schellenberg orientiert anhand von Tabellen und Projektlisten über einen geplanten Bruttoaufwand der Investi-tionsrechnung in der Höhe von CHF 6‘242‘100. Bei erwarteten Erträgen von CHF 2‘249‘000 ist von einem Nettoaufwand von CHF 3‘993‘100 auszugehen. Ohne Berücksichtigung der Spezialfinanzierungen (Wasser, Abwasser, Entsorgung) wird mit einem Nettoaufwand von CHF 3‘075‘000 gerechnet. Somit gehen rund 3 Millionen Franken an Investitionen zu Lasten der Spezialfinanzierungen.

Eintreten

Keine Wortmeldung zum Eintreten.

Eintreten wird einstimmig beschlossen.

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Detailberatung

Keine Wortmeldungen.

Die Abstimmung über den Gesamtantrag zur Investitionsrechnung erfolgt nach der Beschlussfassung über vier Investiti-onsvorhaben (Traktanden 4.1.1 bis 4.1.4) mit einem Volumen von jeweils über CHF 100‘000, welche in der Kompetenz der Gemeindeversammlung liegen.

Mitteilung an

- Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

- Rolf Niederer, Leiter Finanzen

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-15 Registratur-Nr. 6.2.3

4.1.1 Ausbau Allmendstrasse: Strassenbau inkl. Beleuchtung, Abwasser, Wasserleitung Referent: Claude Wilhelm, Ressortleiter Infrastruktur

Sachverhalt

Die Allmendstrasse in Oensingen ist in einem allgemein schlechten Zustand. Die Strasse weist sowohl Belagsschäden als auch Belagsverformungen und strukturelle Schäden auf. Insbesondere die Setzungen, bzw. Verformungen im westli-chen Teil (Einmündung in die Ausserbergstrasse) sind stark ausgeprägt.

Die Böschungen der Allmendstrasse sind hangabwärts zum Teil sehr steil ausgebildet (Böschungsneigung bis 3:1). Auf-grund der optisch sichtbaren Hangstruktur und der zum Teil relativ alten Bepflanzung (gerader Wuchs) sind keine Anzei-chen einer Hanginstabilität erkennbar. Ebenso sind die Strassenschäden aufgrund des Schadenbildes nicht auf eine In-stabilität des Hanges zurückzuführen, sondern auf einen vermutlich ungenügenden Strassenoberbau (Strassenkoffer mit Belag). An zwei Strassenabschnitten ist der Randstein auf der Südseite der Strasse abgerutscht. Dies ist jedoch eher auf die rege Bautätigkeit und die dadurch schweren Transporte über diese Strasse zurückzuführen.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Strasse sollen auch die Strassenbeleuchtung sowie eine neue Wasserleitung und die bestehende Abwasserleitung saniert werden. Auch beabsichtigt die AEK Energie AG, eine ihrer letzten oberirdi-schen Stromerschliessungen umzubauen.

Es muss noch abgeklärt werden, ob für den Ausbau der Allmendstrasse ein ordentliches Perimeterverfahren durchge-führt werden kann. Dies ist vor allem abhängig davon, inwiefern der Strassenunterbau erneuert oder ersetzt werden muss. Da für bestehende Strassen die Rechtslage, ein Perimeterverfahren durchzuführen, sehr heikel ist, muss vor Baubeginn und während der Bauarbeiten die allfällige Erneuerung des Strassenunterbaus über die ganze Ausbaulänge protokolliert werden.

Der Ausbau der Allmendstrasse soll gemäss rechtsgültigem Erschliessungsplan umgesetzt werden. Für den Bau der Strasse ist kein Landerwerb vorgesehen. Die Strassenabschlüsse müssen auf beiden Seiten auf ihrer ganzen Länge er-setzt werden. Die Strasse ist mit einer neuen Entwässerung zu versehen. Für die Werkleitungserschliessung wurde mit allen Werkeigentümern Kontakt aufgenommen. Für die Umsetzung des Bauvorhabens ist ein Kredit in der Höhe von CHF 890‘000 zu sprechen. Dieser Betrag versteht sich inkl. Ingenieurhonorar und MWST. Ein Perimeterverfahren kommt nur bei einer Erneuerung des Strassenunterbaus (Kieskoffer) zur Anwendung.

Kosten Ausbau Allmendstrasse

Baukosten

Strasse inkl. Beleuchtung CHF 580'000.00 80% CHF 464'000.00

Abwasser (Sanierung) CHF 110'000.00 CHF 0.00

Wasser (Ringschluss) CHF 200'000.00 CHF 0.00

Total CHF 890'000.00 CHF 464'000.00

Perimeterkosten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Erläuterungen des Referenten

Die Allmendstrasse befindet sich im oberen Teil des Dorfes. Aufgrund aufgezeigter Bilder wird verdeutlicht, in welch schlechtem Zustand sich diese Strasse befindet. Massive Belagsschäden und strukturelle Schäden sind sehr gut sicht-bar. Die Schäden sind allerdings nicht auf einen instabilen Hang zurückzuführen, sondern auf einen ungenügenden Oberbau der Strasse. Zudem sind auch die Strassenentwässerung, die Beleuchtung sowie die verlegten Leitungen in schlechtem Zustand.

Dem Investitionsvorhaben wird höchstwahrscheinlich ein Perimeterverfahren folgen. Aus heutiger Sicht kann noch nicht gesagt werden, ob ein ordentliches Perimeterverfahren durchgeführt werden kann. Dies hängt von den zu erstellenden Dokumentationen während des Bauverlaufes und vorzunehmenden Analysen ab. Ein Landerwerb ist nicht vorgesehen. Der geplante Ausbau erfolgt nach rechtsgültigem Erschliessungsplan.

Die bestehende Abwasserleitung wird saniert, die Wasserleitung wird gemäss GWP gänzlich neu erstellt. Die Strassen-entwässerung, die Strassenabschlüsse sowie die Strassenbeleuchtung werden ebenfalls ganz neu gemacht. Nach er-folgtem Ausbau verfügt diese Strasse wieder über einen normgerechten Strassenoberbau.

Eintreten

Keine Wortmeldungen zum Eintreten.

Eintreten wird ohne Gegenstimme bei sechs Enthaltungen beschlossen.

Detailberatung

Peter Baumgartner bemerkt, dass von sehr hohen Baukosten ausgegangen wird. Kann somit auch davon ausgegan-gen werden, dass die Baukosten sinken, wenn sich herausstellt, dass der Strassenoberbau als gut eingestuft werden kann?

Andreas Affolter betont, dass sich die eigentlichen Baukosten von CHF 580‘000 deutlich reduzieren werden, wenn der vorhandene Kieskoffer als ausreichend bewertet werden kann. Erst nach der Analyse des Untergrundes kann darüber mehr gesagt werden. Nach heutigem Wissensstand verfügt die Allmendstrasse über keinen Koffer.

Peter Baumgartner ist der Ansicht, dass die Schäden durch die rege Bautätigkeit im hinteren Bereich der Strasse ent-standen. Er fragt sich, ob diese Personen allenfalls auch beitragspflichtig sind.

Andreas Affolter bestätigt, dass auch jene Grundstückseigentümer im hinteren Teil der Strasse in das allfällige Perime-terverfahren einbezogen würden.

Peter Baumgartner moniert zudem die Parkplatzsituation an der Allmendstrasse. Das wilde Parken hat stark zuge-nommen, und gerade in jenen Bereichen, in denen ständig Fahrzeuge abgestellt werden, sind Strassenschäden sicht-bar. Er macht dem Gemeinderat beliebt, dieses Problem anzugehen und hinsichtlich Perimeterverfahren zu berücksich-tigen.

Der Gemeindepräsident verweist auf das für 2011 geplante Parkraumkonzept, das solchen Gegebenheiten entgegen-wirken wird.

Keine weiteren Wortmeldungen.

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Antrag an die Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, dem Kredit für den Ausbau der Allmendstrasse in der Höhe von CHF 890‘000 (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) sei zuzustimmen. Die Kosten seien den Konten Nr. 620.501.105 (Strasse inkl. Beleuchtung CHF 580‘000), 711.501.105 (Abwasserleitungen CHF 110‘000) und 701.501.105 (Wasserlei-tung CHF 200‘000) zu belasten.

Abstimmung

Die Gemeindeversammlung heisst den Kredit für den Ausbau der Allmendstrasse in der Höhe von CHF 890‘000 (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) ohne Gegenstimmen, bei 11 Enthaltungen gut. Die Kosten werden den Konten Nr. 620.501.105 (Strasse inkl. Beleuchtung CHF 580‘000), 711.501.105 (Abwasserlei-tungen CHF 110‘000) und 701.501.105 (Wasserleitung CHF 200‘000) belastet.

Mitteilung an

- Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

- Claude Wilhelm, Ressortleiter Infrastruktur

- Rolf Niederer, Leiter Finanzen

- Andreas Affolter, Bereichsleiter Tiefbau

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-16 Registratur-Nr. 6.2

4.1.2 Ersatzbeschaffung Fahrzeug Werkhof Referent: Claude Wilhelm

Sachverhalt

Der heutige Unimog U-90 wurde am 7. Mai 1999 in Verkehr gesetzt. In den vergangenen 11 Jahren ist er immer weniger zum Einsatz gekommen. Eingesetzt wird er heute nur noch für Transporte von schweren Ladungen und den Winter-dienst (Schneeräumung und Salzeinsatz). Mit einem Kilometerstand von 27‘750 km mussten in letzter Zeit grössere Re-paraturen gemacht werden, und es kann mit weiteren grösseren Reparaturen gerechnet werden. Auch ist der Unimog kein zeitgemässes Fahrzeug für den Unterhaltsdienst in Oensingen mehr.

Damit in den nächsten Jahren massive Unterhaltskosten eingespart werden können, ist die Neuanschaffung eines Un-terhaltsfahrzeuges unabdingbar. Das neue Fahrzeug soll den Anforderungen des Unterhaltsdienstes der Gemeinde Oensingen angepasst werden, um eine zeitgemässe und effizientere Arbeitsweise zu ermöglichen.

Nachdem bei den jeweiligen Anbietern für das Budget 2011 nur Richtofferten eingeholt wurden, soll nach der Verab-schiedung des Budgets ein Pflichtenheft für die Beschaffung erstellt werden. Danach sollen fünf bis sechs Fahrzeuglie-feranten eine Offerte einreichen. Aus diesen Eingaben sollen drei Fahrzeuge in die engere Auswahl kommen. Diese Hersteller erhalten dann die Möglichkeit, die Fahrzeuge an einem Testtag den Werkhofmitarbeitern und den Delegierten der Werkkommission vorzustellen. Dem Gemeinderat soll nach dem Auswahlverfahren ein Antrag über die Beschaffung des neuen Fahrzeuges gestellt werden. Der alte Unimog U-90 soll verkauft werden. Es wird mit einem Erlös von ca. CHF 30‘000 gerechnet.

Kostenzusammenstellung Multifunktionsfahrzeug

Geräteträger (Fahrzeug) CHF 180'000.00

Multilift Hackengerät CHF 32'000.00

Schneepflug CHF 18'000.00

Wechselmulden (4 St. a 5'000.-) CHF 20'000.00

Total Fahrzeugpreis CHF 250'000.00

Optionen zu Geräteträger

Salzstreuer CHF 30'000.00

Kran CHF 35'000.00

Laubsauger CHF 20'000.00

Dieses Geschäft wird der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet, da es sich nicht nur um eine Ersatzbe-schaffung, sondern um eine weitergehende Anschaffung handelt.

Erläuterungen des Referenten

Das heutige Unimog-Fahrzeug wurde am 7. Mai 1999 in Verkehr gesetzt. Der damalige Neupreis betrug CHF 165‘000. Heute wird das Fahrzeug nur noch selten eingesetzt und die Unterhaltskosten steigen laufend an. Aus heutiger Sicht muss zudem erwähnt sein, dass die Einsatzmöglichkeiten de facto eher als gering zu bezeichnen sind und eine unge-nügende Nutzlast vorhanden ist.

Heutige Kommunalfahrzeuge müssen ganz anderen Anforderungen genügen. Der Umweltfreundlichkeit, der Wirtschaft-lichkeit und der Servicefreundlichkeit wird ein viel höheres Gewicht beigemessen. Universelle Einsatzmöglichkeiten,

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Zwei-Mann-Kabinen und höhere Nutzlasten sind nur einige der wesentlichen Punkte, die es bei der Auswahl von Kom-munalfahrzeugen zu beachten gilt.

Bei diversen Anbietern wurden Richtofferten eingeholt. Nach der Kreditgenehmigung durch die Gemeindeversammlung wird ein Pflichtenheft für die Offertphase erarbeitet und vom Gemeinderat verabschiedet. Der Gemeinderat wird über die definitive Anschaffung im Rahmen dieses Kredites befinden. Es ist von einem Anschaffungspreis von CHF 250‘000 aus-zugehen. Für das alte Fahrzeug können voraussichtlich ca. CHF 30‘000 gelöst werden.

Eintreten

Keine Wortmeldungen zu Eintreten.

Eintreten wird einstimmig beschlossen.

Detailberatung

Kurt Wyss möchte wissen, was das neue Fahrzeug pro Jahr kosten wird. Das alte Fahrzeug hat offensichtlich enorme laufende Kosten verursacht.

Claude Wilhelm und Andreas Affolter gehen von CHF 2‘000 bis CHF 3‘000 jährlichen Unterhaltskosten aus. Weitere In-formationen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Andreas Affolter hat sich bei Gemeinden erkundigt, welche bereits über derartige Fahrzeuge verfügen.

Markus Stampfli fragt sich, weshalb kein Salzstreuer beantragt wird.

Andreas Affolter bemerkt, dass der bereits vorhandene Salzstreuer auch auf das neue Fahrzeug passen wird. Dafür braucht es nur geringfügige Anpassungen.

Antrag an die Gemeindeversammlung

Dem Kredit für den Fahrzeugersatz in der Höhe von CHF 250‘000 (inkl. MWST) sei zuzustimmen. Die Kosten seien dem Konto Nr. 622.506.06 zu belasten.

Abstimmung

Die Gemeindeversammlung stimmt mit zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen dem Kredit für den Fahrzeugersatz in der Höhe von CHF 250‘000 (inkl. MWST) zu. Die Kosten werden dem Konto Nr. 622.506.06 belastet.

Mitteilung an

- Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

- Claude Wilhelm, Ressortleiter Infrastruktur

- Rolf Niederer, Leiter Finanzen

- Andreas Affolter, Bereichsleiter Tiefbau

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-17 Registratur-Nr. 2.6.1

4.1.3 Schaffung von zusätzlichem Schulraum für die Kreisschule Bechburg Referent: Martin Brunner, Ressortleiter Soziales und Kultur

Sachverhalt

Aufgrund der neuen Lehrpläne und Lektionentafeln der Sek-I-Reform, wird ab Schuljahr 2011/12 zusätzlicher Schulraum benötigt. Mit dem Judo-Kwai, der zurzeit in den Räumen im Untergeschoss eingemietet ist, wurde vereinbart, dass diese Räume und Einrichtungen bis Ende 2010 geräumt bzw. zurückgebaut werden müssen. In diesem Bereich sollen neue Schulräume entstehen.

Ab Januar 2011 soll mit den Umbauarbeiten begonnen werden. Vorgesehen ist, dass die notwendigen zwei neuen Schulzimmer per Schuljahresbeginn 2011/12 bereit stehen. Der vorliegende Kostenvoranschlag geht von folgenden Umbaukosten aus:

Arbeiten am Gebäude CHF 478‘500

Baunebenkosten CHF 26‘500

Zusatzkosten durch Auflagen der SGV CHF 35‘000

Mobiliar und Einrichtungen CHF 100‘000

Total CHF 640‘000

Von den gesamten Investitionskosten trägt Oensingen gemäss Kostenverteiler des Zweckverbandes rund 75%, was CHF 480‘000 entspricht. Die Finanzkompetenzen für solche Investitionsvorhaben liegen nicht beim Zweckverband Kreisschule Bechburg, sondern bei den Gemeindeversammlungen der Verbandsgemeinden Kestenholz und Oensingen. Formell ist dieses Umbauvorhaben somit erst nach Zustimmung beider Gemeindeversammlungen genehmigt.

Erwägungen des Referenten

Aufgrund der neuen Lehrpläne und neuer Lektionentafeln, welche sich aus der Sek-I-Reform ergeben haben, werden im Schulhaus der Kreisschule Bechburg mehr Gruppenräume und Räume für Projektarbeiten benötigt. In einem bereits be-stehenden und durch den Judoclub genutzten Teil des Untergeschosses sollen zwei neue Schulräume (ein Zeichnungs- und ein multifunktionaler IT-Raum) im Umfang von rund 240 m2 entstehen.

Die Gesamtinvestitionen werden sich auf CHF 640‘000 belaufen. Davon trägt Oensingen als Verbandsgemeinde rund 75%, was CHF 480‘000 entspricht. Die restlichen Kosten trägt die Verbandsgemeinde Kestenholz, welche an ihrer Ge-meindeversammlung darüber befindet. Die Kompetenzen für solche Investitionen obliegen nicht dem Zweckverband, sondern den beiden Verbandsgemeinden. Das Investitionsvorhaben kann somit erst nach Zustimmung beider Gemein-deversammlungen der beiden Verbandsgemeinden umgesetzt werden.

Eintreten

Keine Wortmeldung.

Eintreten wird einstimmig beschlossen.

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Detailberatung

Keine Wortmeldung.

Antrag an die Gemeindeversammlung

Dem Umbaukredit in der Höhe von CHF 480‘000 sei zuzustimmen. Die Kosten seien dem Investitionskonto Nr. 215.503.13 zu belasten.

Abstimmung

Die Gemeindeversammlung beschliesst ohne Gegenstimme, bei zwei Enthaltungen, dem Umbaukredit für die Erweite-rung von Schulraum im Schulhaus der Kreisschule Bechburg in der Höhe von CHF 480‘000 zuzustimmen. Die Kosten werden dem Investitionskonto Nr. 215.503.13 belastet.

Mitteilung an

- Martin Brunner, Ressortleiter Soziales und Kultur

- Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

- Rolf Niederer, Leiter Finanzen

- Karin Horisberger, Bereichsleiterin Hochbau

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-18 Registratur-Nr. 7.9.2

4.1.4 Revision Ortsplanung Referent: Christian Müller, Ressortleiter Planung und Umwelt

Sachverhalt

Wo stehen wir, und wie entwickelt sich Oensingen?

Seit der letzten Revision der Ortsplanung im Jahr 2000 hat sich in Oensingen Vieles verändert. Verschiedene Grosspro-jekte wie der Roggenpark (ehemals Dorfzentrum Mitte), das Schwerverkehrskontrollzentrum, die Wohnungen im Leuen-feld, das Einkaufszentrum Mühlefeld oder die Entwicklung der Industriezone sind Etappen einer rasanten Gemeinde-entwicklung. Dies bringt grosse Herausforderungen mit sich. Die Wohnqualität, das Ortsbild und die Aspekte des Zu-sammenlebens müssen erhalten, die Entwicklung von Siedlung und Verkehr aufeinander abgestimmt werden. Diesen Herausforderungen will der Gemeinderat mit einer Entwicklungsstrategie begegnen. Anstatt das Wachstum als sich er-gebender Veränderungsprozess hinzunehmen, will der Gemeinderat gemeinsam mit der Bevölkerung ein Ziel vorgeben, wohin sich die Gemeinde entwickeln soll und aktiv darauf zusteuern. Das Ziel des Gemeinderates ist es, mit einer quali-tativen Entwicklung zur Förderung des attraktiven Wohn- und Arbeitsorts beizutragen und der Bevölkerung eine starke Identität zu bieten.

Die Entwicklungsstrategie beinhaltet ein längerfristig ausgelegtes Zielgerüst für die Ortsentwicklung. Es benennt die spezifischen Herausforderungen und zeigt den Handlungsspielraum auf. Nachdem die Mitwirkung und die Abstimmung auf die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung erfolgt sind, will der Gemeinderat die Entwicklungsstrategie im De-zember 2010 definitiv verabschieden. Damit liegt ein wichtiger Grundstein für die Ortsplanungsrevision bereits vor (Schritt 1 gemäss Ablaufschema Seite 14). Um die gesteckten Ziele zu erreichen, sind weitere geeignete Instrumente bereitzustellen. Eines dieser Instrumente ist die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Oensingen.

Wozu eine Ortsplanungsrevision?

Ziel der Ortsplanungsrevision ist es, mit der Bau- und Zonenplanung dem in der Entwicklungsstrategie skizzierten Zu-kunftsbild der Gemeinde Oensingen einen Schritt näher zu kommen. Viele Inhalte aus der Entwicklungsstrategie können mit den Instrumenten der Ortsplanung umgesetzt werden. Sie haben beispielsweise einen Einfluss auf die Art und das Mass, wie an bestimmten Orten gebaut werden darf. Dazu sind umfassende Anpassungen am heute geltenden Baureg-lement, dem Zonenreglement und am Zonenplan nötig. Zudem sollen die heute geltenden Instrumente und Grundlagen auf den neusten Stand gebracht werden.

Ein weiterer Grund ist, dass die Gemeinden dazu verpflichtet sind, ihre Ortsplanung alle zehn Jahre zu überprüfen und wenn nötig anzupassen (§10 Abs. 2 PBG). Damit sind Anpassungen an dem am 3. April 2002 vom Regierungsrat ge-nehmigten und letztmals 2007 teilweise angepassten Zonenreglement, am Baureglement vom 2. Mai 1994 und am Zo-nenplan vom 3. April 2002 nötig. Aufgrund der Umsetzung der Entwicklungsstrategie, den gesetzlichen Vorgaben und den erheblich geänderten Rahmenbedingungen ist eine Totalrevision nötig.

Wie läuft eine Ortsplanungsrevision ab?

Den Anpassungen an den eigentlichen Instrumenten der Ortsplanung vorgelagert, ist eine Arbeitsphase, in der das räumliche Leitbild aus der Entwicklungsstrategie vertieft und daraus der Handlungsbedarf für die Ortsplanung abgeleitet wird. Nebst dem Handlungsbedarf aus der Entwicklungsstrategie gibt es weitere Themenfelder der Ortsplanungsrevisi-on, wie die Abstimmung von Siedlung und Verkehr, die Landschaft und die Landwirtschaft, welche Anpassungen an den heutigen Instrumenten nötig machen. Die folgende Darstellung zeigt das Vorgehen und den Weg von der Entwicklungs-strategie bis zur Revision von Planungsinstrumenten schematisch auf:

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Was kostet die Ortsplanungsrevision?

Die Aufgaben der Totalrevision der Ortsplanung können in Leistungsmodule gefasst werden, deren gesamter Aufwand auf ca. CHF 350`000 geschätzt wird. Die Leistungen der Planer umfassen ca. CHF 300`000 und werden nach den Prin-zipien des Submissionsgesetzes ausgeschrieben. Diese beinhalten die Begleitung der Mitwirkung und der ersten Aufla-ge. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine zweite Auflage nötig werden kann und einzelne Einsprachen hohe Kosten verursachen können. Diesem Umstand wird im Kredit Rechnung getragen.

In Abstimmung mit dem Terminplan sind im mittelfristigen Finanzplan folgende Kostengrössen (Jahrestranchen) einzu-stellen:

Budget 2011: CHF 100`000

Budget 2012: CHF 150`000

Budget 2013: CHF 100`000

Wie geht es weiter, und wie lange dauert die Ortsplanungsrevision?

Der Ausschreibungsprozess nimmt der Form halber drei Monate in Anspruch. Voraussichtlich kann der Gemeinderat im Frühling 2011 den Auftrag vergeben und die Ortsplanung starten. Diese lässt sich in eine erste Phase bis zur Eingabe zur kantonalen Vorprüfung und in eine anschliessende Phase der Mitwirkung und Überarbeitung unterteilen. Der Revisi-onsprozess dauert insgesamt ca. zwei Jahre, womit die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung im Frühling 2013 erfolgen kann.

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Erwägungen des Referenten

Die Ortsplanungsrevision und die Diskussion über die Entwicklungsstrategie verdeutlichen, wie stark sich Oensingen entwickelt hat und wohl noch weiter entwickeln wird. Es gilt, Wohn- und Lebensqualität mindestens zu erhalten und im weitesten und besten Sinne zu optimieren.

Eine Ortsplanungsrevision hat das Ziel, dem Zukunftsbild einer Gemeinde näher zu kommen und die geltenden Nut-zungspläne der aktuellen Realität anzupassen.

Das kantonale Bau- und Planungsrecht schreibt vor, Nutzungspläne bei erheblichen Veränderungen einer Überarbei-tung zu unterziehen. Aufgrund unserer extremen Entwicklung ist eine Gesamtrevision unabdingbar und wird auch sei-tens der kantonalen Raumplanungsbehörden gefordert.

Mit der heute erfolgten Verabschiedung des politischen und räumlichen Leitbildes sind die Grundlagen für die Ortspla-nungsrevision geschaffen worden. Nun gilt es, die Instrumente anzupassen, zu überprüfen und der kantonalen Vorprü-fung zu unterbreiten. Alles in allem wird die Revision bis Mitte 2013 andauern.

In einem ersten Schritt geht es um das Ausschreibeverfahren, wer diese Ortsplanungsrevision für uns durchführen wird. Im ersten Quartal 2011 soll dieses Verfahren durchgeführt werden, damit schon im Frühling 2011 mit der Ortsplanungs-revision begonnen werden kann. Der beantragte Rahmenkredit von CHF 350‘000 ist auf drei Projektjahre angelegt.

Eintreten

Keine Wortmeldung.

Eintreten wird einstimmig beschlossen.

Detailberatung

Keine Wortmeldungen.

Antrag an die Gemeindeversammlung

Dem Verpflichtungskredit für die Totalrevision der Ortsplanung in der Höhe von CHF 350‘000 sei zuzustimmen. Die Kosten seien dem Konto 790.581.10 zu belasten.

Abstimmung

Die Gemeindeversammlung beschliesst ohne Gegenstimme, bei zwei Enthaltungen, Zustimmung zum Verpflichtungs-kredit über CHF 350’00 für die Totalrevision der Ortsplanung. Die Kosten sind dem Konto 790.581.10 zu belasten.

Mitteilung an

- Markus Flury, Gemeindepräsident

- Christian Müller, Ressortleiter Planung und Umwelt

- Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

- Rolf Niederer, Leiter Finanzen

- Karin Horisberger, Bereichsleiterin Hochbau

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-19 Registratur-Nr. 9.1.1.5

Antrag an die Gemeindeversammlung hinsichtlich vollständiger Investitionsrechnung

Aufgrund des gesamten Investitionsvolumens und der vier im Detail vorgestellten und verabschiedeten Investitionsvor-haben, die in der Kompetenz der Gemeindeversammlung liegen, ergeht folgender Antrag an die Gemeindeversamm-lung:

Der Voranschlag 2011 der Investitionsrechnung mit einem Aufwand von CHF 6‘242‘100, einem Ertrag von CHF 2‘249‘000 und Nettoinvestitionen von CHF 3‘993‘100 sei zu genehmigen.

Abstimmung über den Antrag zur vollständigen Investitionsrechnung

Die Gemeindeversammlung heisst die Investitionsrechnung mit einem Aufwand von CHF 6‘242‘100, einem Ertrag von CHF 2‘249‘000 und Nettoinvestitionen von CHF 3‘993‘100 einstimmig gut.

Mitteilung an

- Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

- Rolf Niederer, Leiter Finanzen

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-20 Registratur-Nr. 0.2.2.2

4.2 Festlegung des Lohnsummenanstiegs für das Gemeindepersonal Referent: Markus Flury, Gemeindepräsident

Sachverhalt

Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Personalreglement regelt in § 46 die Lohnaufstiege. Demzufolge beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung den jährlichen Lohnanstieg in Prozenten. Von diesem Prozentsatz gehen zu-nächst teuerungsbedingte Anstiege weg. In zweiter Linie sollen mit diesen Anstiegen Beförderungen finanziert werden, und in dritter Linie stehen diese Mittel für individuelle Lohnanpassungen zur Verfügung.

Die UBS berechnet jedes Jahr aufgrund einer Lohnumfrage (315 beteiligte Unternehmungen sowie Arbeitgeber- und Ar-beitnehmerverbände) die zu erwartenden Nominallohnerhöhungen. Da es sich um eine der umfangreichsten Lohnum-fragen der Schweiz handelt, eignet sich diese hervorragend für verlässliche Vergleiche. Gemäss der am 29. Oktober 2010 publizierten Umfrage geht die Grossbank für das Jahr 2011 von durchschnittlichen Nominallohnan-stiegen von 1.6% aus. Je nach Wirtschaftssektor variieren diese jedoch von 1.0% (öffentlicher Sektor, Textil, Uhren, Non-Food, Tourismus) bis 2% (Metalle, Elektro, Autogewerbe, Informatik, Gesundheits- und Sozialwesen). Die effektiv gewährten Lohnerhöhungen für das Jahr 2010 beziffert die Bank auf durchschnittlich 1.1%. Die gewährten Erhöhungen betrugen 2010 minimal 0.1% (Metalle) und maximal 1.8% (Dienstleistungen). Die Lohnerhöhung im öffentlichen Sektor betrug 2010 durchschnittlich 1.0%.

Dieses eine Prozent möchte der Gemeinderat auch dem Personal der Einwohnergemeinde Oensingen ermöglichen. Als Teuerungsausgleich orientiert sich der Gemeinderat am Kanton und schlägt der Gemeindeversammlung vor, 0,7% Teu-erungszulage und 1% Reallohnerhöhungen zu sprechen. Das für Reallohnerhöhungen vorgesehene Prozent wird vom Leiter Verwaltung leistungsorientiert und individuell vergeben. Nicht davon betroffen sind die Lehrpersonen, deren Löhne nach der kantonalen Lohntabelle festgelegt werden müssen. Der Kanton gewährt dem Lehrpersonal ebenfalls einen Teuerungsausgleich in der Höhe von 0.7%.

Die erwähnten und beantragten 1,7% sind im vorgelegten Budget 2011 bereits eingerechnet.

Erwägungen des Referenten

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass das Verwaltungspersonal gleich zu behandeln sei, wie die in Oensingen tätigen Lehrpersonen, welche nach kantonalen Gegebenheiten und nach GAV angestellt sind.

Mit Inkrafttreten des neuen Personalreglementes wurde ein Systemwechsel von automatischen Lohnanstiegen hin zum Leistungslohnprinzip vollzogen. Die Zielvereinbarungsgespräche regeln die individuellen Lohnanstiege, und ein Giess-kannenprinzip, wie es früher der Fall war, gibt es nicht mehr. Mit dem beantragten einen Prozent für Reallohnerhöhun-gen kommt man leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt, bei der beantragten Teuerung (0,7 %) leicht über den Durchschnitt aus der UBS-Lohndatenerhebung zu liegen.

Eintreten

Keine Wortmeldung.

Eintreten wird mit einer Enthaltung beschlossen.

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Detailberatung

Keine Wortmeldung.

Antrag an die Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung heisse eine Anhebung der Lohnsumme um 1,7% gut. 0,7% seien in Form des Teuerungs-ausgleiches generell und 1% für individuelle, leistungsbasierende Reallohnerhöhungen zu vergeben.

Abstimmung

Die Gemeindeversammlung beschliesst ohne Gegenstimme, bei einer Enthaltung, die Lohnsumme um 1,7% anzuhe-ben. Davon sind 0,7% in Form des Teuerungsausgleiches generell und 1% für individuelle, leistungsbasierende Real-lohnerhöhungen zu vergeben.

Mitteilung an

- Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

- Pascal M. Estermann, Leiter Verwaltung

- Rolf Niederer, Leiter Finanzen

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-21 Registratur-Nr. 0.2.2

4.3 Genehmigung des Stellenplans Referent: Markus Flury, Gemeindepräsident

Sachverhalt

Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Personalreglement regelt in §7 die Kompetenz für die Festlegung des Stellen-plans. Der zusammen mit der Verabschiedung des Personalreglementes am 7. Dezember 2009 verabschiedete Stellen-plan nahm weder auf die zahlreichen anstehenden Reorganisationsprojekte, noch auf die äusserst rege Bautätigkeit in Oensingen Rücksicht. Diese beiden Gegebenheiten einerseits und das starke Bevölkerungswachstum andererseits, füh-ren zu einem vorübergehenden Mehrbedarf an Mitarbeitenden.

Abteilung Administration Die Abteilung Administration verfügt derzeit über 390 Stellenprozente und hat infolge des Bevölkerungswachstums (Schalterdienste) noch einen offenen Bedarf an max. 20 Stel-lenprozenten. Als Stellenplafonds sind 410% ausreichend. Der Stellenplan kann somit um 25% auf neu 410% reduziert werden

Genehmigt: 435%

Bedarf 410%

Reduktion um 25%

Abteilung Finanzen Die Abteilung Finanzen verfügt derzeit über 460 Stellenprozente, wovon im Sinne einer vorübergehenden Massnahme 90% bis Mitte 2011 befristet wurden, was in der Kompetenz des Gemeinderates liegt.

Die vielen anstehenden Projekte (Kosten-wahrheit, konsequente Debitorenbewirtschaf-tung, Finanzplanung und Globalbudgetierung), das hohe Bevölkerungswachstum, die nach wie vor zu verrichtenden Arbeiten für die „Ver-gangenheitsbewältigung“ sowie neu über-nommene Aufgaben (Bienken-Saal, Stock-werkeigentum Post-Center, Controlling „Zibe-limäret“) führen zu einem ausgewiesenen Mehrbedarf von 40 Stellenprozenten.

Genehmigt 430%

Bedarf 470%

Erhöhung um 40%

Abteilung Bau Die Abteilung Bau verfügt derzeit über 330 Stellenprozente, wovon im Sinne einer vor-übergehenden Massnahme 20% bis Mitte 2011 befristet wurden.

Die hohe Bautätigkeit, die Anzahl offener Pla-nungsprojekte, der interne organisatorische Nachholbedarf und letztlich wohl auch die an-stehende Ortsplanungsrevision führen zu ei-nem ausgewiesenen Mehrbedarf in der Höhe von 70 Stellenprozenten.

Genehmigt 330%

Bedarf 400%

Erhöhung um 70%

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Werkhof Der Werkhof verfügt derzeit über 600 Stellen-prozente. Eine intensive Analyse und der Füh-rungswechsel innerhalb der Abteilung Bau leg-ten deutlich dar, dass im Werkhof eine Voll-zeitstelle fehlt. Dies v.a. für Arbeiten, die nicht unbedingt von gelernten Fachkräften verrichtet werden müssen. Die Personalplanung ist noch im Gange und kann hinsichtlich einer in den nächsten ca. 3 Jahren anstehenden Pensio-nierung erneut betrachtet werden. Der Mehr-bedarf ist somit unter Umständen zeitlich be-grenzt und kann mittels Reorganisations- und Restrukturierungsmassnahmen evtl. wieder zurückgenommen werden.

Genehmigt 600%

Bedarf 700%

Erhöhung um 100%

Hauswarte Die Hauswartung inkl. Reinigungsdienst ver-fügt derzeit über 545 Stellenprozente, wovon nur 480% genehmigt sind. Der Überhang wur-de vom Gemeinderat befristet bewilligt (§8 Personalreglement).

Eine intensive Analyse und der Führungs-wechsel innerhalb der Abteilung Bau legten deutlich dar, dass in diesem Bereich vor allem Reinigungspersonal fehlt. Die Personalpla-nung ist noch im Gange und kann hinsichtlich zwei in den nächsten ca. drei Jahren anste-henden Pensionierungen erneut betrachtet werden. Der Mehrbedarf ist somit unter Um-ständen zeitlich begrenzt und kann mittels Re-organisations- und Restrukturierungsmass-nahmen evtl. wieder zurückgenommen wer-den.

Genehmigt 480%

Bedarf 545%

Erhöhung um 65%

Schule Keine Veränderungen notwendig. Genehmigt 215%

Bedarf 215%

Erhöhung um 0%

Der Personalbedarf wird vom Leiter Verwaltung und dem Gemeinderat laufend betrachtet und bewertet. Anstehende Pensionierungen und allfällige Kündigungen haben stets eine umfassende Begutachtung des bewilligten und tatsächlich benötigten Stellensaldos zur Folge.

Erwägungen des Referenten

Der Stellenplan ist zwingend jährlich der Gemeindeversammlung vorzulegen. Der alte Stellenplafond nahm weder auf Reorganisationsvorhaben noch auf das starke Bevölkerungswachstum Rücksicht.

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Eintreten

Die Geschäftsprüfungskommission nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger

Der Stellenplan wurde durch den Präsidenten und ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission mit dem Leiter Ver-waltung am 24. November 2010 eingehend besprochen. Es wurden sowohl Gegenwart als auch Zukunft angesprochen. Aus dem Ergebnis der Besprechung ist zu entnehmen, dass der Stellenplan im Moment wie vorgeschlagen angenom-men werden kann. Die Anstrengungen sind intensiv, den Personalbestand angepasst zu planen.

Durch den seinerzeitigen Entscheid, Oensingen rasch wachsen zu lassen, werden die Arbeiten auf der Verwaltung und im Werkhof zunehmen. Es wird Sache von Abklärungen sein, festzustellen, welche Dienstleistungen zu erbringen sind, und wie die Ausführung gelöst werden soll.

Die GPK wird in Absprache mit den Ressortleitern und der Verwaltung die einzelnen Abteilungen überprüfen und dem Gemeinderat Bericht erstatten. Die Planung für die Überprüfungen wird im Januar 2011 aufgenommen.

Die Geschäftsprüfungskommission der Einwohnergemeinde Oensingen

Keine weiteren Wortmeldungen.

Eintreten wird mit einer Gegenstimme gutgeheissen.

Detailberatung

Keine Wortmeldungen.

Antrag an die Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung heisse die Anhebung des Stellenplans gemäss §7 des Personalreglementes um 250 Stel-lenprozente auf neu 2740 Stellenprozente (bisher 2490 Stellenprozente) gut.

Abstimmung

Die Gemeindeversammlung stimmt der Anhebung des Stellenplans gemäss §7 des Personalreglementes um 250 Stel-lenprozente auf neu 2740 Stellenprozente (bisher 2490 Stellenprozente) bei einer Enthaltung zu.

Mitteilung an

- Markus Flury, Gemeindepräside

- Pascal M. Estermann, Leiter Verwaltung

- Rolf Niederer, Leiter Finanzen

- Akten

Page 29: Protokoll Budgetgemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 · Beide Bauten kosten den Steuerzahler jährlich CHF 200‘000 inkl. Abschreibungen. Im Rahmen des Projektes Kostenwahrheit

Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-22 Registratur-Nr. 9.1.1.5

4.4 Laufende Rechnung Referent: Georg Schellenberg

Sachverhalt

Der Voranschlag der Laufenden Rechnung sieht einen Aufwandüberschuss von knapp einer Million Franken vor. Der Kostenanstieg im Bildungswesen lässt sich in erster Linie durch sinkende kantonale Beiträge (Staatsbeitrag an die Leh-rerlöhne 2009: 46%, 2011: 34%), aber auch durch stark steigende Aufwände für Sonderschulen und Heime erklären. Im Gesundheitswesen verursacht der Bevölkerungsanstieg Mehraufwände, diverse Pflichtbeiträge werden aufgrund der Einwohnerzahlen berechnet. Der höhere Gemeindepflichtbeitrag an die Ergänzungsleistungen AHV und IV, welcher sich teilweise wiederum durch den Bevölkerungsanstieg erklären lässt, verursacht im Bereich soziale Wohlfahrt beträchtliche Mehraufwände (Budget 2011: 1.16 Mio. Franken, Rechnung 2009: 0.97 Mio. Franken). Weiter fällt die von der Gemein-deversammlung 2009 bewilligte Stelle für die Jugend- und Sozialarbeit ins Gewicht. Im Verkehr fallen die stark steigen-den Beiträge an den öffentlichen Verkehr auf (Budget 2011: CHF 368‘500, Rechnung 2009: CHF 223‘886). Die Mass-nahmen im Zusammenhang mit der Energiestadt verursachen im Bereich Umwelt und Raumordnung Mehraufwände. Unter Ausklammerung der 2009 anfallenden AEK-Konzessionsgebühr entwickeln sich die Aufwände für die Volkswirt-schaft rückläufig. Die Aufwände für die Verwaltung steigen im Vergleich zu 2009 um 3.4%, für Kultur/Freizeit wird vor-aussichtlich derselbe Betrag wie 2009 ausgegeben, und im Bereich öffentliche Sicherheit (Feuerwehr) wird der Auf-wandüberschuss deutlich tiefer ausfallen.

Die folgende Tabelle vergleicht die Rechnung 2009 mit dem vorgelegten Budget 2011:

Budget 2011 Rechnung 2009 Mehraufwand in CHF

Mehraufwand in %

Verwaltung 1'656'133.66 1'601'195.75 54'937.91 3.4

Öffentliche Sicherheit 76'718.70 141'198.51 -64'479.81 -45.7

Bildung 7'288'110.87 6'463'120.93 824'989.94 12.8

Kultur und Freizeit 640'477.23 641'595.03 -1'117.80 -0.2

Gesundheit 457'650.00 400'141.94 57'508.06 14.4

Soziale Wohlfahrt 3'356'381.50 3'003'754.39 352'627.11 11.7

Verkehr 1'589'991.85 1'473'061.56 116'930.29 7.9

Umwelt und Raumordnung 330'255.34 232'570.57 97'684.77 42.0

Volkswirtschaft 66'735.80 49'641.41 17'094.39 34.4

Für die Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser werden Aufwandüberschüsse budgetiert. Aufgrund der bestehen-den Verpflichtungskonti (Eigenkapital) belasten diese die Laufende Rechnung nicht. Die Anlagen in den beiden erwähn-ten Spezialfinanzierungen werden vollumfänglich abgeschrieben.

Bei den Abschreibungen kommt ein Satz von 8% zur Anwendung. Davon ausgenommen sind immaterielle Werte (Pla-nungen) und Mobilien/Maschinen/Fahrzeuge, welche zu einem Satz von 40% abgeschrieben werden (degressive Me-thode) sowie die Spezialfinanzierungen.

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Schriftlich eingegangene Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Sachverhalt

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger

Die Geschäftsprüfungskommission hat den Voranschlag 2011 an ihrer Sitzung vom 22. November 2010 beraten und nimmt wie folgt Stellung:

Im ersten Teil der Beratungen war der Ressortleiter, Gemeinderat Georg Schellenberg, anwesend, um der Geschäfts-prüfungskommission Auskunft zu erteilen. Die GPK konnte zur Kenntnis nehmen, dass der Aufwandüberschuss auf Grund der Erhöhung des Steueransatzes auf 107% gegenüber dem Voranschlag 2010 um CHF 4'367'494.05 reduziert werden konnte. Gemeinderat Schellenberg konnte der Kommission mitteilen, dass intensiv nach Sparmöglichkeiten ge-sucht wird. Zum Teil konnten gewisse Massnahmen im Voranschlag 2011 bereits berücksichtigt werden.

Die GPK erwartet infolge des erheblichen Rückganges des Aufwandüberschusses, dass nur in wirklich dringenden Fäl-len Nachtragskredite beantragt werden müssen, das heisst: Die GPK geht davon aus, dass seriös und genau budgetiert worden ist.

Die GPK genehmigt den Voranschlag 2011 und betrachtet diesen als Grundlage für weitere Verbesserungen. Da bis 2012 ein ausgeglichener Voranschlag vorgelegt werden muss, ergeben sich zwei Möglichkeiten, um dies zu erreichen:

Erste Möglichkeit: Steuererhöhungen

Zweite Möglichkeit: Nach weiteren Einsparmöglichkeiten suchen

Die GPK ist einstimmig der Meinung, dass der Weg der zweiten Möglichkeit gegangen werden muss. Aus diesem Grun-de wird sie den Voranschlag 2011 als Basis nehmen, um nach Sparmöglichkeiten zu suchen.

Die Kommission wird dem Gemeinderat nach der Durchsicht des Voranschlages 2011 und Besprechungen mit den Ressortleitern sowie dem leitenden Personal Vorschläge unterbreiten, mit dem Ziel, für 2012 einen ausgeglichenen Vor-anschlag zu erreichen.

Die Geschäftsprüfungskommission der Einwohnergemeinde Oensingen

Urs Meier ergänzt die schriftliche Stellungnahme der GPK wie folgt: Die GPK ist über den budgetierten Aufwandüber-schuss von CHF 998‘304.95 nicht glücklich. Georg Schellenberg hat der GPK aber aufgezeigt, welche Massnahmen der Gemeinderat in Bezug auf Einsparungen bereits getroffen hat und welche für die Zukunft eingeleitet werden. Der vorlie-gende Voranschlag ist der Erste, welcher nach einer gewissen Festigungsphase erstellt worden ist. Deshalb, und weil der Voranschlag 2011 bereits Einsparungen enthält, kann die GPK den Voranschlag billigen.

Die Kommission wird als nächstes Projekt den Voranschlag 2011 auf weitere Einsparungsmöglichkeiten prüfen und dem Gemeinderat anschliessend Vorschläge unterbreiten.

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Erwägungen des Referenten

Der Referent orientiert über die Abschreibungen, welche die laufende Rechnung mit CHF 2,025 Millionen belasten. Der Aufwandüberschuss (ohne Berücksichtigung der Spezialfinanzierungen) von CHF 998’000 steht einem Cash Flow von CHF 1,027 Millionen gegenüber. Unter Berücksichtigung der Spezialfinanzierungen beträgt der Aufwandüberschuss CHF 1,894 Millionen und weist einen Cash Flow von CHF 1,423 Millionen auf.

Im Vergleich mit der Rechnung 2009 nahmen die Kosten vor allem in den Bereichen Soziales, Bildung und Verkehr überproportional zu. Auch ist davon auszugehen, dass mit höheren Abschreibungen von Steuerguthaben zu rechnen ist.

Aufgrund der guten Liquidität kann das Fremdkapital weiter abgebaut und somit die Zinslast reduziert werden.

Als nach wie vor komfortabel erweist sich die Situation bei den Spezialfinanzierungen. Sowohl beim Wasser als auch beim Abwasser sind sämtliche Anlagen auf Bilanzwerte von je einem Franken abgeschrieben.

Eintreten

Keine Wortmeldung.

Eintreten wird ohne Gegenstimme, bei einer Enthaltung beschlossen.

Detailberatung

Werner Egloff macht dem Referenten für die herangezogenen Gemeindevergleiche ein grosses Kompliment. Er zeigt sich davon überzeugt, dass Oensingen nicht ein Ertragsproblem, sondern ein Ausgaben- und Kostenproblem hat. Er be-tont, dass er die budgetierten Steuererträge mit sehr viel Skepsis betrachtet. An den Referenten wird die Frage gerich-tet, ob hinsichtlich des Steuerertrages pro 2010 schon Angaben gemacht werden können.

Georg Schellenberg kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen zu diesem Punkt machen.

Werner Egloff kann dem vorgelegten Budget kostenseitig keinerlei Sparbemühungen entnehmen. Das Gegenteil sei der Fall: Er ortet an vielen Orten Mehrausgaben, anstelle von Sparanstrengungen.

Der Gemeindepräsident verweist auf jene gestiegenen Kosten, auf welche der Gemeinderat keinen Einfluss nehmen kann (z.B. Spitex, Lehrerbesoldungen, Sozialausgaben). Weiter verweist er auch auf die unzähligen, von der Bevölke-rung verlangten, Zusatzleistungen wie Mittagstisch, Kindertagesstätte, Seniorenreise etc., welche Kosten verursachten, aber klaren Bedürfnissen und politischen Willensbekundungen entsprächen.

Werner Egloff betont, niemandem etwas vorwerfen zu wollen. Aber man muss ehrlicherweise dazu stehen, dass mittel-fristig von höheren Steuerfüssen auszugehen ist. Oensingen kann nicht laufend die Ausgaben erhöhen und sich einen tiefen Steuersatz leisten.

Georg Schellenberg verweist darauf, dass der Gemeinderat mit der Mittelfristplanung heute über bessere Finanzinstru-mente verfügt. Dazu gehört ein Massnahmenpaket bzw. ein Ideenbündel für Einsparungen. Er zeigt sich davon über-zeugt, dass mit dem Budget 2012 harte und einschneidende Entscheide gefällt werden müssen. Unsere laufenden Ver-pflichtungen sind enorm, wie das eher skurrile Bespiel des Kirchturmes (Konto 390.362.00; CHF 52‘000) aufzeigt. Der Gemeinderat hat seine Aufgaben bis jetzt gemacht und wird hinsichtlich Budget 2012 noch mehr zu tun haben!

Keine weiteren Wortbegehren.

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Antrag an die Gemeindeversammlung

Das Budget 2011 der Laufenden Rechnung mit einem Aufwand von CHF 29‘106‘227.46, einem Ertrag von CHF 28‘107‘922.51 und einem Aufwandüberschuss von CHF 998‘304.95 sei zu genehmigen.

Abstimmung

Die Gemeindeversammlung heisst das Budget 2011 der Laufenden Rechnung mit einem Aufwand von CHF 29‘106‘227.46, einem Ertrag von CHF 28‘107‘922.51 und einem Aufwandüberschuss von CHF 998‘304.95 bei ei-ner Gegenstimme und drei Enthaltungen gut.

Mitteilung an

- Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

- Pascal M. Estermann,

- Rolf Niederer, Leiter Finanzen

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-23 Registratur-Nr. 9.1.1.5

4.5 Finanzierungsnachweis Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

Sachverhalt

Der Fehlbetrag, welcher über das Eigenkapital finanziert werden muss, wird sich auf voraussichtlich rund 2.4 Mio. Fran-ken belaufen.

Finanzierung Budget

2011

Nettoinvestitionen 3'993'100

Abschreibungen -3'230'750

Aufwandüberschuss 998'305

Einlage Spezialfinanzierung -349'614

Entnahmen Spezialfinanzierung 978'296

Auflösung Vorfinanzierung 40'000

Finanzierungsfehlbetrag 2'429'337

Erwägungen des Referenten

Der budgetierte und soeben gutgeheissene Aufwandüberschuss muss finanziert werden. Insgesamt sind aus der Investi-tionsrechnung und der Laufenden Rechnung rund vier Millionen Franken, abzüglich Abschreibungen und Einlagen in die Spezialfinanzierungen unter dem Strich CHF 2,43 Millionen zu finanzieren.

Eintreten

Keine Wortmeldungen.

Eintreten wird einstimmig beschlossen.

Detailberatung

Keine Wortmeldungen.

Antrag an die Gemeindeversammlung

Der Finanzierungsfehlbetrag von rund 2,4 Millionen Franken sei über die eigenen finanziellen Mittel zu finanzieren.

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Abstimmung

Die Gemeindeversammlung beschliesst, den Finanzierungsfehlbetrag von rund 2,4 Millionen Franken über die eigenen finanziellen Mittel zu finanzieren.

Mitteilung an

- Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

- Rolf Niederer, Leiter Finanzen

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Beschlussgeschäft Nr. 2010-24 Registratur-Nr. 9.1.1.5

4.6 Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2011 Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

Eintreten

Keine Wortmeldungen.

Eintreten wird einstimmig beschlossen.

Detailberatung

Keine Wortmeldungen.

Anträge an die Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung für das Rechnungsjahr 2011, den Steuerfuss von 107% für na-türliche Personen beizubehalten.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung für das Rechnungsjahr 2011, den Steuerfuss von 107% für ju-ristische Personen beizubehalten.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Feuerwehrersatzabgabe unverändert bei einem Satz von 9% der ganzen Staatssteuer, im Minimum CHF 20 und im Maximum CHF 400, festzulegen.

Abstimmung

Die Gemeindeversammlung beschliesst:

Der Steuerfuss für natürliche Personen wird unverändert bei 107% der ganzen Staatssteuer belassen.

Der Steuerfuss für juristische Personen wird unverändert bei 107% der ganzen Staatssteuer belassen.

Die Feuerwehrersatzabgabe wird unverändert bei einem Satz von 9% der ganzen Staatssteuer, im Minimum CHF 20 und im Maximum CHF 400, festgelegt.

Mitteilung an

- Georg Schellenberg, Ressortleiter Finanzen

- Rolf Niederer, Leiter Finanzen

- Akten

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Registratur-Nr. 0.1.1.2

5. Informationen und Verschiedenes Referent: Markus Flury, Gemeindepräsident

Projekt Roggenpark

Entgegen den gängigen Stammtischgesprächen versichert der Gemeindepräsident, dass das Projekt Roggenpark nach wie vor aktuell ist. Nach dem Ausstieg der Raiffeisenbank sind die entsprechenden Vertragswerke in Bearbeitung. Der Gemeindepräsident versichert den Anwesenden, dass Investoren vorhanden sind und vor allem, dass weder die Ein-wohner noch die Bürgergemeinde selber als Investoren auftreten werden.

Bis zum Jahresende sollten die Weichen gestellt, und ein Spatenstich könnte zur Jahreshälfte realistisch sein.

Ein Umzug der Gemeindeverwaltung in den Roggenpark ist eine mögliche Variante. Sollte diese spruchreif werden, kä-me es im ersten Quartal zu einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung.

Gestaltung Lenzplatz sowie Einmündungen Schloss-Strasse und Sternenweg

Während der Frühlingsferien werden die Gestaltungen des Lenzplatzes und der Einmündungen Schloss-Strasse sowie Sternenweg angegangen. Der Gemeindepräsident versichert, dass die Schulwegsicherung auch während der Bauphase garantiert wird.

Entlastungsstrasse

Die Entlastungsstrasse ist ein prioritäres Thema im Gemeinderat. Der Gemeindepräsident zeigt sich zuversichtlich, dass diese in den kantonalen Richtplan aufgenommen wird.

Pendente Verfahren

Es gibt nach wie vor zwei offene Verfahren i.S. Anschlussgebühren. Die restlichen Verfahren sind abgeschlossen.

Die Gerichtsverfahren mit früheren Angestellten sind noch nicht abgeschlossen.

Zibelimäret

Die Abteilung Finanzen ist an den Abschlussarbeiten des Zibelimärets 2010. Ende Januar werden die Vereinsvertretun-gen orientiert.

Neujahrsapéro

Als Zeichen des Dankes an die Bevölkerung, lädt die Kulturkommission die Bevölkerung am 2. Januar 2010 zum Neu-jahrsapéro ein (10.30 – 13.00 Uhr im Bienken-Saal).

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Gemeindeversammlung 13.12.2010

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Zum Schluss hält der Gemeindepräsident kurz Rückschau auf ein intensives Jahr gemeinderätlicher Arbeit. Seit 500 Ta-gen ist der heutige Gemeinderat im Amt. An über 20 Gemeinderatssitzungen mit rund 100 Stunden Präsenzzeit und 500 Geschäften sowie sieben bis acht Klausurhalbtagen wurde intensiv gearbeitet. Altlasten sind angegangen und beseitigt worden.

Natürlich gibt es auch heute noch ab und zu Nebengeräusche. Trotzdem gibt der Gemeindepräsident seiner Freude über die Zusammenarbeit mit dem Gemeindepersonal zum Ausdruck. „Wir können keine Wunder vollbringen – aber wir können mit Zuversicht in die Zukunft blicken“.

Der Gemeindepräsident dankt den Anwesenden für ihren Goodwill, den der Gemeinderat und das Personal heute zu spüren bekamen.

In diesem Sinne wünscht er frohe Festtage und alles Gute im Neuen Jahr

Mitteilung an

- Akten

Oensingen, 13. Dezember 2010

GEMEINDERAT OENSINGEN Gemeindepräsident Leiter Verwaltung Markus Flury Pascal M. Estermann

Der Versammlungsleiter und die Stimmenzähler/in gemäss § 11 lit. 2 der GO: Markus Flury, Versammlungsleiter

Linda Bader

Hansruedi Binz

Herbert Probst

Werner Egloff

Rolf Heller

Jürg Perren


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