Date post: | 05-Apr-2015 |
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Programmverwaltung
1.Teil
AusschreibungenAntragstellung Evaluation
Aktuelle Ausschreibung zur Förderung
Integrierter Studiengänge ab 2008-09:
Bachelor- / Licencestudiengänge;Masterstudiengänge (postgradual, 120 ECTS);Deutsch-französische Studiengänge mit Drittländern
→ für Neuantragsteller
www.dfh-ufa.org > Hochschulen > Ausschreibungen: Hochschulen
Zusätzliche Ausschreibung zur Erweiterung
bereits geförderter Kooperationen:
Erweiterung binationaler zu trinationalen Kooperationen:
Nutzung vorhandenen PotenzialsZusätzliche InfrastrukturmittelZusätzliche Mittel für StudierendenbegegnungenVereinfachte Evaluation
Qualitätssicherung für bereits
geförderte Studiengänge:
Antrag auf Weiterförderung:
Evaluationsrhythmus der DFH Inhaltliche Umgestaltung Ihres Studiengangs,
insbesondere Umstellung auf Bachelor / Master
Ausschreibungs- und Antragstellungsfrist:
2. Mai - 31. Oktober 2007
für eine Förderung oder Weiterförderung ab 2008-09
→ Ein Jahr zwischen der Antragstellungsfrist (31.10.2007) und dem Beginn der Förderung (1.9.2008)
Die Förderphasen der DFH:
Phase 1 = Vorbereitungsphase: 1-2 Jahre
Phase 2 = Erprobungsphase: 3 + 3 Jahre
Phase 3 = Etablierte Phase: 4 + 4 + 4… Jahre
Antragstellung:
Neuanträge: Eintritt in die Vorbereitungsphase oder in die Erprobungsphase
Weiterförderungsanträge:Weiterförderung in der Erprobungsphase (1, 4) oder in der etablierten Phase
Antragsteller:
Deutsch-französische Hochschulkooperationen,ggf. erweitert um eine Drittlandhochschule
Gemeinsame Antragstellung in Deutsch und Französisch
Die Angaben der deutschen Hochschule sollen v.a. die Modalitäten des Studienverlaufs auf deutscher Seite, die der französischen Hochschule die Modalitäten des Studienverlaufs auf französischer Seite betreffen.
Antrag auf Eintritt in die Vorbereitungsphase:
Studiengang, der neu entwickelt wird und noch nie von der DFH gefördert wurde
Erste Informationen über den angestrebten Studiengang (Fachliche Ausrichtung, Profil, Abschlüsse…)
Konzept zum Aufbau des Studiengangs
Antrag auf Eintritt in die oder Weiterförderung in der Erprobungsphase 1:
bereits existierende integrierte, bi- oder trinationale Studiengänge, die aber bisher nicht durch die DFH gefördert wurdenoderStudiengänge, die die Vorbereitungsphase erfolgreich abgeschlossen haben
Beginn des Studierendenaustauschs Vorlage einer studiengangsspezifischen Kooperationsvereinbarung Vorlage eines gemeinsamen Studienplans
Antrag auf Weiterförderung in der
Erprobungsphase 4 oder in der etablierten Phase:
Ab der Erprobungsphase 4 ist nur noch eine Weiterförderung möglich.
Studiengang mit (ersten) Erfahrungen im Studierendenaustausch
Angaben zu Studierenden- und Absolventenzahlen
Zwingende Antragstellung auf Weiterförderung:
Entsprechend dem Evaluationsrhythmus der DFH
bei inhaltlicher Umgestaltung Ihres Studiengangs, insbesondere bei Umstellung auf Bachelor / Master
→ Die Programmbeauftragten der Kooperationen, die einen Antrag auf Weiterförderung stellen müssen, werden vom Sekretariat der DFH im Mai/Juni per Email über die notwendige Antragstellung informiert.
Optionale Antragstellung auf Weiterförderung:
Nach einem Jahr in der Vorbereitungsphase
Nach einer (mit der DFH abgesprochenen) Ruhephase
Nach einer negativen Evaluation im Vorjahr
Antragsformular:
Aktuelles Antragsformular für Neuanträge UND für Weiterförderungsanträge unter
www.dfh-ufa.org > Hochschulen > Ausschreibungen: Hochschulen
Ältere Antragsformulare sind ungültig!
Der Antrag besteht aus:
dem Antragsformularden Anlagen
Die Antragsunterlagen sind die „Visitenkarte“ des Studiengangs für die Evaluatoren!
Zum Evaluierungsverfahren
Es handelt sich um einen mehrstufigen Prozess:die administrative Evaluierung führt das
Sekretariat der DFH durch;die wissenschaftliche Begutachtung obliegt dem
wissenschaftlichen Beirat und den in seinem Auftrag arbeitenden EvaluatorInnen;
Die Entscheidung des Hochschulrates ist die letztendlich verbindliche Fördergrundlage.
Die administrative Evaluation umfasst zurzeit:
1)Die Prüfung der Antragsunterlagen auf ihre formale Vollständigkeit
2)Eine Stellungnahme des Sekretariates der DFH pro Studiengang zu folgenden Punkten:
Sachberichte der Verwendungsnachweise,Studierendenberichte,Studierendenzahlen,Angaben zu den AbsolventInnen,Öffentlichkeitsarbeit der Kooperationen im Hinblick auf die
Zusammenarbeit mit der DFH, einschließlich des Studienführers online,
Ergebnisse der Ortsbegehungen.
Die wissenschaftliche Evaluation beinhaltet:
Die Begutachtung jeden Antrags durch ein deutsch-französisches Gutachtertandem. Als Arbeitsinstrument dienen die Evaluationsbögen;
Die Erstellung eines nach Förderphasen differenzierten Rankings pro Evaluationsgruppe (Fachgruppe) des wissenschaftlichen Beirates;
Die Diskussion der Ergebnisse jeder Evaluationsgruppe im wissenschaftlichen Beirat. Hier ist v.a. auch der Ort für die Diskussion von Zweifelsfällen;
Die Formulierung von Empfehlungen durch den wissenschaftlichen Beirat an den Hochschulrat;
Die Beschlussfassung über eine Förderung durch den Hochschulrat.
Wann wird ein Studiengang evaluiert?
Im Rahmen der internen Qualitätssicherung entsprechend dem Evaluationsrhythmus der DFH nach- 2 Jahren (Vorbereitung), 3 Jahren (Erprobung) oder 4 Jahren (Etabliert)
Nach einer inhaltlichen Umgestaltung des Studiengangs,insbesondere nach einer Umstellung auf Bachelor / Master
Bei einer erneuten Antragstellung nach einer negativen Evaluation oder einer (mit der DFH abgesprochenen) Ruhephase
Grundsätzlich gilt, dass nur gefördert werden kann, was auch
evaluiert wurde!
Die Evaluierungszeiträume
Information der Hochschulen
Die Mitteilung der Förderentscheidung erfolgt in der ersten Aprilhälfte im Anschluss an die Hochschulratssitzung im März.
Der Förderbescheid gilt für den jeweiligen Evaluierungszeitraum.
Positives Evaluationsergebnis: Der Studiengang wird entsprechend den geltenden
Finanzierungsrichtlinien der DFH gefördert (Ansprechpartnerin: Maria Leprévost)
Die Kooperation wird ab dem jeweiligen Förderjahr von der DFH beworben;Informationsgrundlage dafür sind die Angaben der Kooperation in den Antragsunterlagen, im Fragebogen zum Folder sowie im Fragebogen zum Studienführer online
Nach 2maliger positiver Evaluation in der Erprobungsphase können die Kooperationspartner von Partnerhochschulen zu Mitgliedshochschulen der DFH avancieren (Ansprechpartner: Simon Martin)
Negatives Evaluationsergebnis:
Zum Schutz der Studierenden tritt die
Vertrauensschutzregelung der DFH
in Kraft.
Vertrauensschutzregelung der DFH:
Negativ evaluierte StudiengängeRuhende StudiengängeAuslaufende Studiengänge
Vertrauensschutzregelung der DFH:
Die Studierenden, die ihre Auslandsphase bereits vor der negativen Evaluation bzw. Unterbrechung des Studiengangs oder vor der Beendigung der Kooperation begonnen haben, werden bis zum Ende dieses Studiums von der DFH gefördert.
Die zum Zeitpunkt der negativen Evaluation bzw. der Unterbrechung des Studiengangs oder der Beendigung der Kooperation in der Inlandsphase bei der DFH eingeschriebenen Studierenden, die ihre Auslandsphase erst im darauf folgenden akademischen Jahr beginnen, erhalten für das betreffende Jahr Mobilitätsbeihilfe von der DFH. Infrastrukturmittel und Mittel für die (fach)sprachliche Vorbereitung werden nicht gewährt.
…Vertrauensschutzregelung der DFH (Fortsetzung):
Neueinschreibungen sind für das betreffende akademische Jahr bei der DFH nicht möglich.
Im Falle von Studiengängen, die nur im Partnerland stattfinden, fördert die DFH die Studierenden, die zum Zeitpunkt des negativen Förderbescheids bzw. der Unterbrechung des Studiengangs oder der Beendigung der Kooperation bereits ausgewählt waren. Die Programmbeauftragten müssen der DFH einen Nachweis für diese Auswahl liefern.
Um von der Vertrauensschutzregelung profitieren zu können, müssen sich die Studierenden für das betreffende akademische Jahr bei der DFH rückmelden!
Zusätzliche Informationen zu Antragstellung und Evaluation:
auf unserer Homepage www.dfh-ufa.org unter„Evaluierung“:
Zeitplan EvaluierungEvaluierungsrhythmusGrafik zu den FörderphasenEntwicklungsstand der Studiengänge
2. Teil :
BEWILLIGUNG DER ZUWENDUNGEN
Detaillierte Liste der Studierenden
Die detaillierte Liste der Studierenden dient als Grundlage für die Erstellung des Zuwendungsvertrags
Deshalb ist die Richtigkeit der überlieferten Daten unerläßlich
Detaillierte Liste der Studierenden
Das Formular wird online ausgefüllt und ist mit der Einschreibung der Studierenden verbunden
Sie haben per Identifikationsnummer und Passwort Zugang zum Formular
Detaillierte Liste der Studierenden
Detaillierte Liste der Studierenden
Ab 1. Juni: Formular befindet sich online unter « Hochschulen / Infos online »
Bis 2. Oktober: Eingangsfrist des durch den/die Programmbeauftragte/n ausgefüllten und validierten Formulars
Detaillierte Liste der Studierenden
Das Formular besteht aus zwei Teilen: einem für die Studierenden- und einem für die Zahlen-angaben
Informationen über die Studierenden (Datum der Einschreibung/Rückmeldung, Matrikelnummer, Name, Vorname, etc.) werden automatisch bei ihrer Einschreibung/Rückmeldung bei der DFH eingetragen
Informationen über Auslandsaufenthalt, Beantragung von Mobilitätsbeihilfe, etc. müssen von den Programmbeauftragten ergänzt werden
Detaillierte Liste der Studierenden
Der Programmbeauftragte überprüft regelmäßig den Stand der Einschreibungen/Rückmeldungen seiner Studierenden und validiert in der rechten Spalte des Formulars die Angaben zu den einzelnen Studierenden.
Sobald sich alle Studierenden bei der DFH eingeschrieben / rückgemeldet haben, kann er die abgefragten Zahlen angeben
Detaillierte Liste der Studierenden
Detaillierte Liste der Studierenden
Sobald der Programmbeauftragte überprüft hat, dass sich alle Studierenden eingeschrieben / rück-gemeldet haben, und er die entsprechenden Zahlen eingegeben hat, kann der Programmbeauftragte das Formular validieren (Button « Validierung »).
Bei Programmen ohne Studierende genügt es, das Kästchen « keine Studierenden » auf der Liste der Studierenden anzukreuzen
Detaillierte Liste der Studierenden
Sobald die detaillierte Liste eines Programmes validiert wurde, wird automatisch eine E-Mail an den Programmbereich der DFH gesendet.
Sobald alle Partner einer Kooperation ihre detaillierte Liste validiert haben, kann der Zuwendungsvertrag erstellt werden.
Detaillierte Liste der Studierenden
Eingangsfrist des Formulares ist der
2. Oktober 2007
Je früher jedoch die Formulare der DFH vorliegen, desto früher kann der
Zuwendungsvertrag erstellt werden.
Zuwendungsvertrag
kann erst nach Eingang der detaillierten Liste aller Partner einer Kooperation erstellt werden
wird auf Basis der in der detaillierten Studierendenliste enthaltenen Daten erstellt
Zuwendungsvertrag
wird dem Programmbeauftragten zugesandt zwecks:
Unterschrift durch die Hochschulleitung und durch den Programmbeauftragten selbst
Angabe der Bankverbindung der HochschuleAngabe der Aufteilung des Zuschusses unter
den PartnernAngabe der Kontaktdaten des Ansprech-
partners in der Finanzabteilung der Hoch-schule
Zuwendungsvertrag
Rücksendung des Zuwendungsvertrags an die DFH nach ordnungsgemäßer Vervollständigung und Unterzeichnung
Zahlung der Zuwendungen
Auszahlung der Zuwendungen der DFH:
Wenn die Hochschule bereits den Verwendungs-nachweis für das vergangene Jahr bei der DFH eingereicht hat, werden die Zuwendungen abzüglich der Rückflüsse in einer einzigen Rate überwiesen.
Wenn die Hochschule den Verwendungsnachweis für das vergangene Jahr bei der DFH noch nicht eingereicht hat, werdendie Mobilitätsbeihilfen nach Eingang des
Zuwendungsvertrags überwiesenDie Infrastrukturmittel und Mittel zur fachsprachlichen
Vorbereitung nach Eingang des Verwendungsnachweises überwiesen
Infos online
Mithilfe Ihrer Identifikationsnummer und Ihres Passwortes können Sie die Daten
und Beträge der von der DFH überwiesenen Zuwendungen auf unserer
Homepage www.dfh-ufa.org einsehen
3. Teil :
Finanzielle Unterstützung
durch die DFH
Festlegung der Zuwendungsbeträge• Finanzierungsrichtlinien•
► http://www.dfh-ufa.org/ > Hochschulen > Downloadcenter: Hochschulen > Finanzielle Förderung • Höhe der Zuwendungen abhängig von :
Typ des Studiengangs (« integrierter Studiengang », «Langfristige Studienaufenthalte », trinationaler Studiengang)
Entwicklungsstand des Studiengangs (« Förderphase »)
Zahl der Studierenden in der Auslandsphase Evaluierung des Studiengangs
(« Vertrauensschutzregelung »)
Infrastrukturmittel
Vorbereitungsphase: Pauschalbetrag Erprobungsphase: Pauschalbetrag + …. (« 5+5 »)
Deckelung
Etablierte Phase: Pauschalbetrag
= Gesamtbetrag
wird unter den Partnerhochschulen aufgeteilt die Hochschulen geben die Aufteilung im Zuwendungsvertrag an
Mobilitätsbeihilfen bei der DFH eingeschriebene Studierende in der Auslandsphase im Partner-
oder Drittland trinationale Studiengänge: keine Mobilitätsbeihilfe für Studierende des Drittlandes
Höhe des monatlichen Betrages wird jährlich vom Hochschulrat der DFH in seiner Dezembersitzung festgelegtStudienjahr 2007-08: 250,00 € pro Monat
Deckelung:Die DFH bewilligt maximal 100 Mobilitätsbeihilfen pro Studiengang (= für die beiden Partnerhochschulen), pro Studienjahr + jahrgangsübergreifend.Was geschieht bei 120 Studierenden ?
Förderkriterien Praktikum- im Partnerland- im frankophonen / germanophonen Ausland- im nicht frankophonen / germanophonen Ausland - bei einer internationalen Institution
Negativ evaluierte Studiengänge « Vertrauensschutzregelung »
Fachsprachliche Vorbereitung wird der Hochschule zur Finanzierung der fachsprachlichen
Vorbereitung für Studierende bewilligt, die erstmalig ihre Auslandsphase im Partnerland / Drittland antreten.
Die Höhe des monatlichen Betrages wird jährlich vom Hochschulrat der DFH in seiner Dezembersitzung festgelegtStudienjahr 2007-08: 300,00 € pro Stud.
Studiengang muss positiv evaluiert sein
= Gesamtbetrag : wird zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt
Verwendung der Zuwendungen der DFH
gemäß Finanzierungsrichtlinien der DFH Festlegungen im Zuwendungsvertrag Richtlinien zur Verwendung der Zuwendungen
http://www.dfh-ufa.org/ > Hochschulen > Downloadcenter: Hochschulen > Finanzielle Förderung
Transparenz und Planungssicherheit
Wahrung der Grundsätze einer gewissenhaften Verwendung öffentlicher Gelder
Infrastrukturmittel
Welche Ausgaben ? Prinzip der Wirtschaftlichkeit Prinzip der Zweckbestimmung der Mittel
http://www.dfh-ufa.org/ > Hochschulen > Downloadcenter: Hochschulen > Finanzielle Förderung
Bis wann können die Mittel ausgegeben werden ? Ausgaben, für die im Zeitraum vom 01/09/N bis zum 31/08/N+1
eine Verbindlichkeit eingegangen wurde, und die bis zum 31/10/N+1 bezahlt wurden
Studiengang in der Vorbereitungsphase: max. 2 Jahre
Mobilitätsbeihilfen Überweisung durch die DFH an die Hochschule, diese zahlt
an die Studierenden aus
Fristen und Verfahren der Auszahlung
gemäß der im Zuwendungsvertrag festgelegten Aufteilung
Studienabbruch eines Studierenden / Rückzahlung
http://www.dfh-ufa.org/ > Hochschulen > Downloadcenter: Hochschulen > Finanzielle Förderung
Fachsprachliche Vorbereitung
Fachsprache Verwendung ? ausschließlich für die Studierenden, die erstmalig
ihre Auslandsphase im Partner- oder Drittland antreten
Möglichkeit der Vorfinanzierung durch die DFH
Prüfung durch die DFH Verwendungsnachweis der Zuwendungen der Hochschulen
Verwendungsnachweis der Zuwendungen der Hochschule
Ortsbegehungen
Sanktionen: Rückforderung/ Verrechnung
• kein Nachweis der Verwendung der in dem/den vorherigen akademischen Jahr/en geleisteten Zuwendungen,
• keine Förderfähigkeit der Ausgaben in Anwendung der Richtlinien für die Verwendung der DFH-Zuwendungen,
• keine Rückzahlung der ausstehenden Restbeträge aus den vorherigen akademischen Jahren.
Informatisierung der Verwendungsnachweise der Zuwendungen
Online-Eingabe der Daten (ab 31.8.)
http://www.dfh-ufa.org/ > Hochschulen > Infos online
Achtung: Die DFH wird die Zuwendungen für das akademische Jahr 2007/08 (Infrastrukturmittel und Zuwendungen für fachsprachliche Vorbereitung) erst überweisen, wenn die Verwendung der Zuwendungen 2006/07 nachgewiesen wurde.
Vereinfachung der Rückerstattung der Salden
Saldo aus 2006/07 (und gegebenenfalls Restsaldo aus 2005/06) der Infrastrukturmittel und der Zuwendungen für die fachsprachliche Vorbereitung wird von den für 2007/08 gewährten Zuwendungen abgezogen
► größere Effizienz der aufwändigen Bearbeitung der Rückerstattung der Salden für die DFH sowie bei Verspätung der Hochschulen
keine Änderung für Mobilitätsbeihilfen: Auszahlung nach Erhalt des Zuwendungsvertrages
► keine Auswirkungen auf die Studierenden
► keine Verzögerung der Durchführung des Studienganges
Kurz gefaßt:
Verringerung des administrativen Arbeitsaufwandes für die Hochschulen und die DFH
indirekte Sanktion der Fristenwahrung
das neue Verfahren verzögert die Durchführung des Studiengangs nicht
neuer Kalender
Ortsbegehungen Forderung der Rechnungsprüfer im Interesse von Transparenz und guter
Durchführung
Über die rechnerische Prüfung der Verwendung der Mittel hinaus bietet sich die Gelegenheit zum Gespräch mit allen Beteiligten vor Ort (Hochschulleitung, Programmbeauftragten, Hochschullehrern und Studierenden...);
Vorbereitung der Begehung: Verfahren; Berichte der Studierenden.
Ablauf der Begehung: eine Kampagne pro Jahr; Präsident/Leitung der DFH, VertreterInnen des Programmbereichs sowie
Experten aus der Wissenschaft; geprüfte Hochschulen.
4. Teil :
Studierende
Wer muss sich bei der DFH einschreiben?
Alle Studierenden nach ihrer Aufnahme in den integrierten Studiengang
Studierende in der Auslandsphase im Partnerland
Studierende in der Inlandsphase im Heimatland
Studierende in der Drittlandsphase im Drittland
Wann muss man sich für das Jahr N/N+1 einschreiben / rückmelden?
vom 2. Mai N bis 30. September N
Die Studierenden, die nach dem 30. September ausgewählt werden und das Studium zum Sommersemester N+1 beginnen, können sich ausnahmsweise zwischen dem 15. Januar und dem 31. März N+1 einschreiben
Wie muss man sich einschreiben?
Einschreibung und Rückmeldung erfolgen ausschließlich online
Die Validierung des Formulars gilt als Zustimmung
Das Rückmeldeformular ist mit dem Formular des Studierendenberichts verbunden
Studierende, die sich in 2006/2007 ständig oder zeitweise in der Auslandsphase im Partnerland befunden haben, können sich nur nach Erstellen ihres Studierendenberichtes rückmelden.
Wenn sie den Studierendenbericht noch nicht erstellt haben, müssen sie ihn zuerst online ausfüllen, bevor sie sich rückmelden können.
StudierendenausweisMatrikelnummer DFH
notwendig für die Rückmeldung
symbolisiert die Zugehörigkeit der Studierenden zur DFH
ist für die Dauer eines Studienjahres gültig
Studierendenbericht
ist nach jedem im Partnerland verbrachten Zeitraum auszufüllen
durch alle Studierenden, die eine Mobilitäts-beihilfe für diesen Zeitraum erhalten haben
Die Studierendenberichte sind Bestandteil der Evaluierung des Studiengangs
Rapport des étudiants
Seit 2005 sind der Studierendenbericht und das Rückmeldeformular miteinander verbunden
Studierendenbericht
ist von den Studierenden persönlich auszufüllen
online unter www.dfh-ufa.orgmuss nach Erstellen validiert werden
DFH - Zertifikat