Prof. Dr. Ralf Imhof
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Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland
- Was heißt hier illegal?
Hamburg, den 15. November 2011
Die Musikfunktionen von iTunes in der Cloud sind derzeit nicht in allen Ländern verfügbar.
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Grundsätze (nach deutschem Recht) Territorialitätsprinzip:
Jedes Land bestimmt die für sein Gebiet geltenden Regeln autonom
Ausnahme:Internationale Abkommen
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Grundsätze (nach deutschem Recht) Schutzlandprinzip:
Eine Handlung kann nur als urheberrechtswidrig verfolgt werden, wenn sie gegen das Recht des Landes verstößt, für das Schutz beansprucht wird
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Problem Wenn im Schutzland keine relevante Nutzungshandlung vor-
genommen wird, scheidet eine Rechtsverletzung prinzipiell aus: Lesen, Hören & Sehen sind in Deutschland urheberrecht-
lich irrelevant
Das Hören und Sehen von gestreamten Inhalten stellt daher (grundsätzlich) keine Rechtsverletzung dar
Bestimmte Nutzungen sind in Deutschland privilegiert Private Downloads von Musik & Videos (sofern keine
offensichtlich rechtswidrige Vorlage) Weitergabe von Kopien an Bekannte & Verwandte
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Problem Das würde bedeuten:
Werden geschützte Inhalte im Ausland nach dortigem Recht zulässig zum Abruf angeboten, erfolgt im Inland mangels einschlägiger Nutzungshandlung keine Urheber-rechtsverletzung,
selbst wenn ein solches Angebot im Inland nicht zulässig wäre
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Problem Das würde bedeuten:
Werden geschützte Inhalte im Ausland nach dortigem Recht zulässig zum Abruf angeboten, erfolgt im Inland mangels einschlägiger Nutzungshandlung keine Urheber-rechtsverletzung,
Praxis: „Bogsch-Theorie“ Die im Ausland vorgenommene Handlung muss auch im
Inland zulässig sein Rechtmäßigkeit der Theorie aber zweifelhaft
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Zusammenfassung Angebote aus dem Ausland sind nicht allein deswegen zuläs-
sig, weil sie mit dem Recht des Serverstandortes („Sende-land“) übereinstimmen
Abrufe von inländischen Medieninhalten im Ausland sind nicht allein deswegen zulässig, weil sie im Inland rechtmäßig sind, die Zulässigkeit bestimmt sich u.U. auch nach dem auslän-dischen Recht
Das kann auch eigene Inhalte aus einer „Cloud“ betreffen Im Zweifel müssen weltweite Urheberrechte eingeholt werden
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!Schulz Noack Bärwinkel
Baumwall 720459 Hamburg
www.snb-law.de
Telefon: 040-369796-14