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Private Krankenversicherung

Date post: 02-Feb-2016
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Private Krankenversicherung. Private Krankenversicherung. Warum privat? GKV Solidaritätsprinzip Beitragsberechnung Zuzahlungen Kostensteigerungen Leistungen Eigenbeteiligungen Gesundheitsfonds PKV Ä quivalenzprinzip Kapitaldeckung Eintrittsalter Unisex? - PowerPoint PPT Presentation
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Warum privat? GKV SolidaritätsprinzipBeitragsberechnungZuzahlungenKostensteigerungenLeistungenEigenbeteiligungenGesundheitsfonds

PKV ÄquivalenzprinzipKapitaldeckungEintrittsalterUnisex?Leistungsumfang Fragebogen

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Fragebogen zur Gesellschaftsphilosophie und zu Bilanz-Kennzahlen

• Soll der Versicherer Bonitätsprüfung durchführen?

• Soll der Versicherer abweichende Gesundheitszustände mit Risikozuschlag belegen?

• Soll es ein Versicherer sein, der sich nicht auf Lowbudget-Tarife konzentriert bzw. konzentriert hat? (Nichtzahlerproblematik)

• Soll der Versicherer mindestens den max. Garantiezins in Höhe von 3.5 % als Nettoverzinsung erzielt haben (z. B. in den letzten 5 Jahren)

• Soll der Versicherer in den letzten 5 Jahren die Rfb-Quote über dem Branchendurchschnitt gehalten haben? (AR)

• Soll der Versicherer in den letzten 5 Jahren die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote über des Branchendurchschnitts erzielt haben?

• Soll der Versicherer in den letzten 5 Jahren die Nettoschadenquote nicht über des Branchendurchschnitts gehalten haben?

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Darstellung: Was kostet mich die Krankenversicherung• Arbeitnehmer• Selbständiger

Arbeitnehmer: Anspruch auf Beitragszuschuss vom Arbeitgeber gem. § 257 SGB VIn 2011: KV max. Euro 271.01

PV max. Euro 36.20 (BBG 3.712,50)

Steuerliche Absetzbarkeit gemäss BEG: KV inkl. Gesetzlicher Zuschlag von 10 % in Höhe Basisabsicherung (ohne KG)+ Pflege 100 %

Gesamtbeitrag 580,00 Euroz. B. 480,00 Euro./. AG-Zuschuss 290,00 Euro (inkl. Pflege)______________________________________________________________________________________________________________

190,00 Euro steuerlich anzusetzen (bereits über Gehaltsabrechnung möglich)x 35 % Grenzsteuersatz 66,50 Euro monatlich !

Beitrag – AG-Zuschuss – Steuervorteil = tatsächlicher Aufwand monatlich

Rentenphase:In der Rentenphase fällt AG-Zuschuss weg. Dafür erhalten Sie derzeit 7,3 % Rentenzahlbetrages als KV-Zuschuss seitens der DeutschenRV Bund.Frage: Wollen Sie bereits heute das Finanzamt und ggf. den Arbeitgeber an der Finanzierung des

KV-Beitrages während der Rentenphase beteiligen?

V-Variante, Basis-RV oder BAV oder Riester oder 3. Schicht

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Darstellung: Was kostet mich die Krankenversicherung• Arbeitnehmer• Selbständiger

Selbständiger: Kein Zuschuss AG mangels AG Ø § 257 SGB V

Nur steuerlicher Vorteil gemäss BEG , wenn im neuen Recht (Günstigerprüfung). Wenn er sich im alten Recht befindet, kann er in der Regel 100 % des KV-Beitrages (d.h. keine Basisabsicherung) absetzen.

Berechnung KV-Beitrage nette neues Recht BEG:

KV-Beitrag inkl. Pflege 500,00 EuroBasisabsicherung inkl. Pflege 400,00 Eurox Grenzsteuersatz 35 % = 140,00 Euro monatlich Steuervorteil

500,00 Euro./. 140,00 Euro________________________________________________________

= 360,00 Euro Nettoaufwand monatlich

Frage: Wollen Sie bereits heute das Finanzamt an der Finanzierung Ihrer KV während der Rentenphase beteiligen?

Basis, 3. Schicht, evtl. Riester (auch Landwirte, selbständige Handwerksmeister)BAV (GmbH-Gesell.-GF)

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Kommentar zur Kalkulation von privaten Krankenversicherungen Eine private Krankenversicherung begleitet einen durch das ganze Leben. Ein heute 42jähriger hat eine Lebenserwartung von 92 Jahren. Er wird also voraussichtlich 50 Jahre versichert sein. Die Frage ist, ob er sich bei einer Gesellschaft zwischenversichert oder gleich zu einer Gesellschaft geht mit der er alt werden kann. Wie sind private Krankenversicherungen kalkuliert und wie wirkt sich das aus? In einem Leben entstehen für Gesundheit Kosten. Diese sind heute sehr genau kalkulierbar. Vom Gesetzgeber ist vorgesehen, dass eine private Krankenversicherung so kalkuliert werden sollte, dass abgesehen von der normalen Inflation (2,5 – 3 %) es zu keinen Beitragssteigerungen kommt. (blaue Linie). Ein junger Mensch verursacht nur wenig Kosten (unter einem Drittel des Beitrags) und je älter der Versicherte wird, umso mehr Kosten entstehen (rote Linie). Das bedeutet, der überwiegende Teil des Beitrags kann zurückgelegt werden, um die hohe Kostenbelastung im Alter auszugleichen (grün schraffiert). Damit es im Alter zu keinen Beitragssteigerungen mehr kommt, wird ein Beitragszuschlag von 10 % erhoben (grüner Bereich oberhalb der blauen Linie). Für diese Kapitalrücklagen gibt es Anlagevorschriften. Das Kapital muss konservativ angelegt werden und es muss eine Mindestverzinsung von 3,5 % erreicht werden. Wird diese Mindestverzinsung nicht erreicht kommt es letztlich zu Beitragssteigerungen, um die Rücklagentöpfe auf das Garantieniveau von 3,5 % aufzufüllen. Insgesamt beinhaltet eine private Krankenversicherung neben dem Leistungsversprechen und dem Know-how hierzu eine erhebliche Kapitalanlage über einen sehr langen Zeitraum, nämlich bis zum Lebensende. Ist die Kapitalanlage schlecht, kommt es zu Beitragssteigerungen und es steht wesentlich weniger Kapital im Alter zur Beitragsreduzierung zur Verfügung. Die Beitragsreduzierung kann bei einem guten Versicherer doppelt so hoch sein wie bei einem Versicherer mit schlechter Kapitalanlage. Manche Versicherer versuchen mit einem niedriger kalkulierten Beitrag zu starten, um mehr Kunden zu gewinnen (gestrichelte blaue Linie). Das führt dazu, daß die Beiträge später über die normale Inflation hinaus steigen müssen. Es werden auch weniger Rücklagen für einen kürzeren Zeitraum gebildet, was zu stärker steigenden Beiträgen auch im Alter führt. Manche Versicherer geben keine oder zu geringe Risikozuschläge. Ein Risikozuschlag sollte so kalkuliert sein, dass alle zukünftigen Kosten, die aufgrund des Risikos entstehen, davon bestritten werden können. Also die gesunden Mitglieder nicht für die risikobehafteten zahlen müssen. Wenn Versicherer geringe oder keine Risikozuschläge vergeben, wirkt sich das anfänglich nicht aus. Im Laufe der Zeit steigen die Kosten aber wesentlich mehr (rote gestrichelte Linie). Dann verlassen die gesunden Mitglieder den Tarif und für die verbleibenden explodiert der Tarif noch mehr. Deshalb ist es auch für Kunden, die einen Risikozuschlag bekommen würden, nicht sinnvoll zu versuchen ihn zu vermeiden oder einen möglichst geringen Zuschlag bei einem falsch kalkulierenden Versicherer zu bekommen. Letztlich gibt es zwei wichtige Dinge an einer privaten Krankenversicherung: das LeistungsversprechenBeitragsstabilität Allerdings wird man einen Tarif, der nicht beitragsstabil ist, im Alter nicht bezahlen können. Man muss also bei den Leistungen Abstriche machen oder in den Basistarif wechseln, der nur noch gesetzliches Leistungsniveau bietet, – und das gerade dann, wenn man die Leistungen bräuchte. Deshalb nützt kein Leistungsversprechen etwas, wenn nicht Beitragsstabilität gewährleistet ist.

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