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Preisliste 2020
041 989 80 80
kieswerk-hueswil.ch
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Kontakt Disposition041 989 80 80, [email protected]
Kontakt Asphaltmischwerk041 989 80 85, [email protected]
Kontakt Administration041 989 80 80, [email protected]
Abgabezeiten für Beton, Kies und AsphaltJanuar, Februar, November und DezemberMärz bis Oktober
Feiertage DatumNeujahr Arbeitsbeginn am Montag, 6. Januar 2020,
7.30 UhrKarfreitag bis Ostermontag 10. – 13. April 2020Auffahrt Donnerstag, 21. Mai 2020Pfingstmontag Montag, 1. Juni 2020Fronleichnam Donnerstag, 11. Juni 2020, reduziert offenBundesfeiertag Samstag, 1. August 2020Maria Himmelfahrt Samstag, 15. August 2020Allerheiligen Sonntag, 1. November 2020Maria Empfängnis Dienstag, 8. Dezember 2020, reduziert offenWeihnachten ab Mittwoch, 23. Dezember 2020, 16.00 UhrNeujahr 2020 bis Montag, 4. Januar 2021, 7.30 Uhr
BetriebsbesichtigungenWir freuen uns über jeden Besuch in unserem Werk und führen Sie oder Ihre Gruppen (z. B. Lehrlinge) auf Vereinbarung gerne durch unseren Betrieb.
7.30 – 11.30 / 12.45 – 16.30 Uhr 7.00 – 11.30 / 12.45 – 16.30 Uhr
(Freitag jeweils bis 16.15 Uhr)
Kieswerk Hüswil AGSteinberg 16152 Hüswil041 989 80 80 [email protected] www.kieswerk-hueswil.ch
Unsere Öffnungszeiten
BestellungenTelefon 041 989 80 80 [email protected]
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Inhaltsverzeichnis
Über das Kieswerk Hüswil Seite 4 – 5
Klimabaustoffe Seite 6 – 14
Der «Holländer» Seite 15
Kies, Sand, Splitt, Recyclingbaustoffe Seite 16 – 19
Organisches Baumaterial Seite 20
Beton nach SN EN 206, übrige Betonsorten Seite 21 – 27
Walzasphalte nach NormSpezialbeläge Seite 28 – 31
Transporte Beton, Kies, Sand, Walzasphalt Seite 32 – 33
Betonpumpen Seite 36 – 43
Lieferbedingungen für Transportbeton Seite 44 – 47
Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen Seite 48 – 50
Lieferbedingungen für Walzasphalt Seite 51 – 54
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Kieswerk Hüswil AG
Die Kieswerk Hüswil AG ist ein Generationenprojekt kieswerk-hueswil.ch
Nachhaltigkeit ist unsere MissionDie CO2-Senkung ist eines unserer Hauptziele
Kiesabbau und NaturschutzWiederherstellung be-deutender Lebensräume
Wir führen die Grundidee unserer Vorfahren weiter und veredeln unsere hei-mische Bodenressource, den Napfkies. Dabei legen wir grossen Wert auf eine innovative, wirtschaftliche und nachhaltige Pro duktion. Deshalb werden die Kiesgruben nach der Kiesgewinnung in wertvolle Naturreservate zurückgebaut.
Über das Kieswerk Hüswil · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
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Wir können mehr als nur Kies
Walzasphaltbeläge ressourcenschonend produziertDie ressourcenschonende Herstellung von Walzasphalt ist uns ein besonderes An - liegen. Mit dem hohen Ein - satz von Recyclingmate rial verringern wir den CO2- Ausstoss. So bleibt Ihr Fahr - spass erhalten.
Transportbeton – bleibende Werte schaffen Ihre Freude am Bauwerk ist unser Antrieb. Unser Be-ton ist ein vielseitig ein - setzbarer Werkstoff. Erst-klassige Qualität und einen gesamtheitlichen Bau - stoffkreislauf macht Ihr Bau - vorhaben sicher und nach-haltig.
Napf- und Recyclingkies – Rohstoffe, veredelt Unser Rohstoff «Kies ab Wand» wurde während und nach den Eiszeiten in un-serer Region in grossen Mengen abgelagert. Trotz-dem werden Ihre Rohstoffe ab Rückbau unter dem As - pekt «Urban Mining» für neue Baustoffe grösstmöglich wiederverwendet.
Hüswiler Klimabaustoffe® – damit der Boden wieder atmen kannIn urbanen, naturnahen und bewohnten Lebensräumen sollte man die Freiflächen unversiegelt und damit wasserdurchlässig und at - mungsaktiv belassen. Die Hüswiler Wegedecken sor-gen für ein positives Micro-klima für Sie und unsere Umwelt.
Ihre Ware von A nach B, mit der Napf Transport AGIhren Transportansprüchen werden wir mit unserer mo - dernen Fahrzeugflotte und der effizienten Disposition gerecht. Wir sind ein schlag - kräftiges Team, was auch bei hohen Materialfrequen-zen den Überblick behält und qualitäts- und termin-gerecht liefert.
Wir können mehr als nur Kies Ein Ansprechpartner für Ihre Bauvorhaben! Neben unserer Pro duktion wollen wir Sie auch weiterhin un - terstützen. Deswegen bieten wir Ihnen und unse-ren Part nerunternehmen weitere Dienstleistungen an. Wir beraten Sie gerne!
Baustoffe aus Hüswil Sie bestellen, wir liefern. Baustoffe aus Hüswil hochwertig und zuverlässig hergestellt, können abgeholt oder zu Ihrem Bauvorhaben geliefert werden.
Über das Kieswerk Hüswil · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Übe
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Hüs
wil
6 Klimabaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Hüswiler Klimabaustoffe® Veredelung aus Napfkies
Unversiegelte Wegedecken – damit der Boden wieder atmen kann
In urbanen, naturnahen und bewohn-ten Lebensräumen sollte man die Freiflächen un versiegelt und damit wasserdurchlässig belassen oder sogar in diesen Zustand zurückbau-en. Im natürlichen Lebensumfeld des Menschen wie z. B. in Gärten, Park-anlagen, Zufahrten oder auf Hofflä-chen, Fuss- und Radwegen sorgt eine wassergebundene Wegedecke für ein positives Mikroklima.
Gerade in der Sommerzeit ist die natür - liche Befeuchtung und Ausdünstung des Bodens ein wichtiger Bestandteil des menschlichen Wohlfühlklimas. Eine nicht versiegelte Oberfläche regelt das von der Natur vorgesehene Wassermanagement und unterstützt die natürliche Bodenatmung. Un-versiegelte Wurzeln können sich frei entfalten und wachsen tief in den Erd-
boden. Es gibt weniger Oberflächen-beschädigungen aufgrund der nach Wasser suchenden Wurzeln. Unsere Hüswiler Wegedecken sind stand- und scherfest sowie witterungs- und abriebfest, da sie aus festen, natür-lichen Gesteinen beste hen. Das ist vor allem auf stark belasteten Flächen wie Güterstrassen, Waldwegen und befahrenen Park anlagen vorteilhaft. Die dynamische Einbauweise fügt sich harmonisch in die natürliche Um-gebung des Menschen ein.
Durch die optimale Zusammenstel-lung mittels prozess gesteuerten Schüttgutdoseuren ist jede Wegede-cke homogen. Die Hüswiler Wege-decke staubt und schmiert nicht. Ob Bauprofi oder Laie: Mit un serem Konfi-gurator stellen Sie Ihre Wegedecke zusammen.
7 Klimabaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Ihre Vorteileauf einen Blick
WasserdurchlässigDie feine Zusammensetzung der Wegedecken garantiert eine gute Bodenatmung. Organisches Leben kann sich frei entfalten und lockert den Boden.
KlimafreundlichReine Naturmaterialien aus dem Napfgebiet tragen über die Verdunstung von Feuchtigkeit zur Abkühlung der Umgebungsluft bei und fördern so ein positives Mikroklima.
NachhaltigDie witterungsfesten Wege - decken können immer wie-der be arbeitet und geglättet werden. Sie filtern Stäube und binden das Treibhaus-gas Kohlendioxid.
Konfigurator Klimabaustoffe
Stellen Sie jetzt online unter www.kieswerk-hueswil.ch Ihren eigenen Platz oder Weg zusammen.
Ihre Produktwahl beeinflusst den schweiz-weiten CO2-Wert. Konfigurieren Sie aus unseren Klimabaustoffen Ihre Strasse oder Ihren Vorplatz und freuen Sie sich über den Umweltbeitrag.
Klim
a -
ba us
toffe
8
Code Bezeichnung Körnung mm
Preis Fr. / m3
ab Werk23 31 Hüswiler
Brechschotter 22 – 32 54.20
23 30 Hüswiler Splitt
16 – 22 54.20
Code Bezeichnung Körnung mm
Preis Fr. / m3
ab Werk26 48 Ungebundenes Gemisch 0 – 45 30.00
27 75 RC-Kiessand B 80/20
0 – 45 27.00
Code Bezeichnung Körnung mm
Preis Fr. / m3
ab Werk26 45 Planiekies 0 – 25 36.30
Fundations- und Drainageschichten
Frostschutzschicht
Dynamische Schicht
Klimabaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Das Strassen- und Wegebau-system – «Hüswiler Wegedecke»
Einbaubeispiele auf Seite 12 und 13
9
Code Bezeichnung Körnung mm
Preis Fr. / m3
ab Werk26 63 26 60 26 61
Hüswiler Wegedecke «schwarz-bunt»
0 – 8 0 – 11 0 – 25
54.00 5 1.00 43.00
26 73 26 70 26 71
Hüswiler Wegedecke «naturbraun»
0 – 8 0 – 11 0 – 25
55.00 52.00 44.00
26 83 26 80 26 81
Hüswiler Wegedecke «gelb-rustikal»
0 – 8 0 – 11 0 – 25
52.00 49.00 4 1.00
26 93 26 90 26 91
Hüswiler Wegedecke «edelhell»
0 – 8 0 – 11 0 – 25
58.00 55.00 4 7. 00
26 43 26 40 26 41
Hüswiler Wegedecke «rot-bunt»
0 – 8 0 – 11 0 – 25
53.00 50.00 42.00
26 44
Hüswiler Wegedecke «Rasentragschicht»
0 – 25 4 7. 00
26 62
Hüswiler Wegedecke «melio-robust»
0 – 45 39.00
Trag-, Deck- und Verschleissschichten
Klimabaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Klim
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toffe
10 Kies, Sand, Splitt, Recyclingbaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Kiesmaterial mit Verstand produzierenDie Kieswerk Hüswil AG bietet ein umfassendes Portfolio an gebrochenen und gesiebten Kiesmaterialien sowie diverse Edelsplitte für die perfekte Veredelung Ihres Platzes an.
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Code Bezeichnung Körnung mm
Preis Fr. / m3
ab Werk64 50 Bianco Carrara
Marmorsplitt3 – 5 / 4 – 8
n.A.
64 50 Gialo Siena Marmorsplitt
3 – 5 / 4 – 8
n.A.
64 50 Icy Blue Marmorsplitt
3 – 5 / 4 – 8
n.A.
64 50 Nero Ebano Marmorsplitt
3 – 5 / 4 – 8
n.A.
64 50 Rosso Verona Kalksteinsplitt
3 – 5 / 4 – 8
n.A.
64 50 Verdi Alpi Serpentitsplitt
3 – 5 / 4 – 8
n.A.
Edelsplitt (optional zur Oberflächenveredelung)
Klimabaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Klim
a -
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toffe
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1-schichtig
Klimabaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Das Strassen- und Wegebau-system – «Hüswiler Wegedecke»
20
2.5 % 2.5 %
45
Körnung mm
Bezeichnung
0 – 25 Tragdeckschicht
0 – 45 Frostschutzschicht
cm
3-schichtig
1520
2.5 % 2.5 %
25
Körnung mm
Bezeichnung
0–8/0–11 Deckschicht
0 – 25 Dynamische Schicht
22 – 32 16 – 22 Drainageschicht
0 – 45 Frostschutzschicht
5
cm
Flie
ss
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2-schichtig
Klimabaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
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2.5 % 2.5 %
45
Körnung mm
Bezeichnung
0–8/0–11 Deckschicht
0 – 25 Dynamische Schicht
0 – 45 Frostschutzschicht
5
cm
Rasenaufbau / Schotterrasen
20Va
r.
*Optional bei begehbaren Rasenflächen
1.5 % Körnung mm
Bezeichnung
0 – 16 gedampfter Humus gesiebt, veredelt*
0 – 25 Rasentragschicht / Schotterrasen
Var. Anstehender Boden
5
cmKl
ima -
ba
usto
ffe
14 Klimabaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Hüswiler Gwäggi
Code Bezeichnung Masse mm
Preis Fr. / to ab Werk
62 50 Hüswiler «Gwäggi mini» gebrochen und getrommelt
Breite 80 – 160 Höhe 60 – 100
330.00
62 51 Hüswiler «Gwäggi mini» geschnitten
Breite 80 – 160 Höhe 60 – 100
780.00
62 60 Hüswiler «Gwäggi klein» gebrochen und getrommelt
Breite 110 – 180 Höhe 80 – 160
580.00
62 61 Hüswiler «Gwäggi klein» geschnitten
Breite 110 – 180 Höhe 80 – 160
880.00
62 70 Hüswiler «Gwäggi gross» gebrochen und getrommelt
Breite 180 – 250 Höhe 150 – 230
600.00
62 71 Hüswiler «Gwäggi gross» geschnitten
Breite 180 – 250 Höhe 150 – 230
900.00
90 700 Zuschlag «stocken» 300.00
90 701 Zuschlag «flammen» 350.00
Pflastersteine – Made in HüswilDieses traditionelle Strassenbaumaterial haben schon die alten Römer genutzt, um stilvolle und stabile Wege und Plätze zu bauen. Nachdem die Steine im oberen Drittel gebrochen oder geschnit-ten worden sind, werden sie per Hand gesetzt. Im Anschluss können sie noch gestockt oder ge-flammt werden. Besuchen Sie unsere Musterfläche in Hüswil – das ist eine Reise wert.
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Der «Holländer»
Code Bezeichnung Masse cm
Preis Fr. / Stk. ab Werk
90 600 Betonblock 1/1 160 x 80 x 80 190.00
90 605 Betonblock 3/4 120 x 80 x 80 185.00
90 610 Betonblock 1/2 80 x 80 x 80 95.00
90 620 Betonblock «schräg» 160 x 80 100.00
90 630 Betonblock «Radius» 160 x 80 x 80 190.00
Der «Holländer» · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
BetonblöckeDer Holländer ist ein äusserst robuster und viel-fältiger Modulstein. Nach dem Legoprinzip wird er ganz einfach aufeinandergestapelt, versetzt oder über die Ecke verbunden. Es entsteht eine wider-standsfähige mobile Wand, die über Jahre hält und trotzdem jederzeit wieder umgestaltet werden kann. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielseitig. Im Kieswerkgelände ist dieser Stein als Abtrennung zwischen unseren Produkten im Einsatz. Dadurch können wir das Lagervolumen spontan vergrössern oder verkleinern. Weitere Verwendungsmöglich-keiten sind Hangsicherung, Autoabstellplätze, Sicht- und Lärmschutz, Fahrsilowände in der Landwirt-schaft und vieles mehr.
Der
«H
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nder
»
16 Kies, Sand, Splitt, Recyclingbaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Code Bezeichnung Körnung mm
Norm Preis Fr. / m3
ab Werk20 01 Betonkies 0 – 45 47.4020 02 Betonkies 0 – 32 SN 670 102 48.4020 03 Betonkies 0 – 16 SN 670 102 53.0020 04 Betonkies-/Pumpmischung 0 – 32 SN 670 102 49.9020 22 Umhüllungskies 0 – 32 42.0020 23 Umhüllungskies 0 – 16 46.50
Mischkies (gewaschen)
Code Bezeichnung Körnung mm
Norm Preis Fr. / m3
ab Werk21 09 Füllsand Auf Anfrage21 10 Feinsand 0 – 0.5 43.5021 11 Sand 0 – 1 55.5021 12 Sand 0 – 4 SN 670 102 55.5021 13 Maurersand 0 – 2 53.2021 14 Rasensand 0 – 4 49.9021 15 Spielplatzsand 0 – 1 42.9021 16 Reitplatzsand 0 – 1 41 .4021 17 Brechsand 0 – 4 SN 670 103 56.3021 18 Sand-Splittgemisch
für Verbundsteine0 – 8 55.80
21 20 Grobsand 1 –4 55.5021 26 Restaurierungssand 0 – 4 58.60
Sand (gewaschen)
Kies, Sand, Splitt, Recyclingbaustoffe
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Code Bezeichnung Körnung mm
Norm Preis Fr. / m3
ab Werk22 20 Rundkies 4 – 8 SN 670 102 49.4022 21 Rundkies 8 – 16 SN 670 102 49.4022 22 Rundkies 16 – 32 SN 670 102 45.4022 23 Rundkies (Sickerkies / Bölli) 32 – 45 44.2022 24 Bollensteine 50 – 200 44.4062 30 Bollensteine, sortiert 110 – 180 Auf Anfrage
Rundkies (gewaschen)
Code Bezeichnung Körnung mm
Norm Preis Fr. / m3
ab Werk23 20 Gartensplitt 4 – 6 76.2023 27 Splitt 4 – 8 SN 670 103 56.2023 28 Splitt 8 – 11 SN 670 103 56.2023 29 Splitt 11 – 16 SN 670 103 55.2023 30 Splitt 16 – 22 SN 670 103 54.2023 32 Splitt felsgebrochen 4 – 8 SN 670 103 95.2023 33 Splitt felsgebrochen 8 – 11 SN 670 103 95.2063 38 Brechschotter felsgebrochen 22 – 32 SN 670 103 95.2063 31 OB-Splitt felsgebrochen 4 – 6 123.10
Splitt, Brechschotter (gewaschen)
Code Bezeichnung Körnung mm
Norm Preis Fr. / m3
ab Werk23 25 Wintersplitt 4 – 6 65.7023 31 Brechschotter 16 – 32 54.2022 25 Überkorn 0 – 80 Auf Anfrage22 26 Überkorn 4 – 32 Auf Anfrage
Splitt, Brechschotter (trocken)
Kies, Sand, Splitt, Recyclingbaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Code Bezeichnung Körnung mm
Preis Fr. / m3
Rufswil24 40 Wandkies 1. Qualität 22.0028 50 Auffüllmaterial mit Anforderungen, kiesig Auf Anfrage24 76 Wandkies sortiert 0 – 60 27.00
Wandkies
Kies
, San
d,
Split
t, Re
cycl
ing-
baus
toffe
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Code Bezeichnung Preis Fr. / m3
29 00 Aushub Typ A trocken Auf Anfrage29 01 Aushub Typ A mit Nasszuschlag Auf Anfrage29 02 Aushub Typ A angeliefert bei Regen Auf Anfrage29 04 Aushub Typ A schlammig Auf Anfrage29 19 Kantonale Deponieabgabe Typ A –.6029 30 Ausbauasphalt sortenrein mit bis zu 250 mg
PAK / kg, Annahme nur nach VereinbarungWerk Hüswil
25.00
29 35 Ausbauasphalt sortenrein mit 250 bis 1000 mg PAK / kg, Annahme nur nach Vereinbarung
Werk Hüswil
30.00
29 40 Strassenaufbruch Kies / Beton (Asphalt < 4 %, Mischabruch < 1 %)
Werk Hüswil
4.00
29 21 Betonabbruch < 60 x 60 x 60 Werk Hüswil
Gratis
29 20 Stark armierter Betonabbruch und > 60 x 60 x 60
Werk Hüswil
15.00
Materialannahme
Kies, Sand, Splitt, Recyclingbaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Code Bezeichnung Körnung mm
Preis Fr. / m3
ab Werk26 45 Planiematerial gebrochen 0 – 25 36.3026 48 Ungebundene Gemische, gebrochen 0 – 45 30.00
Ungebundene Gemische
Code Bezeichnung Körnung mm
Preis Fr. / m3
ab Werk27 52 RC-Asphaltgranulat 0 – 25 20.0027 60 RC-Betongranulat 0 – 25 26.0027 58 RC-Betongranulat (falls vorhanden) 0 – 45 22.0027 70 RC-Kiessand A80 / 20 gebrochen 0 – 45 25.0027 75 RC-Kiessand B80 / 20 gebrochen 0 – 45 27.00
Recyclingmaterial (falls vorhanden)
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Code Bezeichnung Preis Fr. / t39 95 Mischabbruch unsortiert, nicht sortenrein 115.0039 96 Brennbares Material (KVA) 194.0039 98 Metall / Schrott Gratis
Materialannahme Kleindeponie-Muldenservice
Kies, Sand, Splitt, Recyclingbaustoffe · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Aushub angeliefert bei RegenRegnet es bei Arbeitsbeginn, wird der ganze Tag «angeliefert bei Regen» verrechnet. Die Festlegung, ob Re-genzuschlag verrechnet wird, erfolgt durch den Deponiebetreiber, weil der Zustand der Deponie ausschlagge-bend ist.
Aushub mit NasszuschlagAushub mit Nasszuschlag wird ver-rechnet, wenn dieser mit dem Dozer nicht befahren werden kann.
Aushub schlammigAls schlammiger Aushub gilt, wenn die- ser nicht begehbar / nicht stichfest ist.
AushubmaterialDie Anlieferung ist zwingend zwei Tage im Voraus bei der Disposition anzumelden, da die Öffnungszeiten und der Deponieort kurzfristig fest-gelegt werden. Vorbehalten bleiben witterungsbedingte Unterbrüche.
Aushubdeklaration (auf Webseite)Vor der erstmaligen Anlieferung von unverschmutztem Aushub oder beiBestellung von Aushubtransporten ist
pro Baustelle eine durch die Bauherr-schaft/Kunden unterzeichnete Aus-hubdeklaration abzugeben. Mit dieserDeklaration wird bestätigt, dass nur unverschmutztes Aushubmaterial gemäss VVEA (Anhang 3, Ziffer 1) an-geliefert wird. Der Anlieferer haftet fürsein Material.
PreiseDie Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) ab Silo oder Depot verladen (Preisänderungen vorbehalten).
ZuschlägeFür Lieferungen an Private wird ein Zuschlag von Fr. 5. – pro m3 (exkl. MwSt.) verrechnet.
Zahlungsbedingungen30 Tage rein netto. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Alle unrechtmässigen Abzüge werden nachbelastet.
LieferbedingungenLieferbedingungen gemäss den allge-meinen Lieferbedingungen für Kies, Sand und Split (Seiten 48 – 50).
Bedingungen
Kies
, San
d,
Split
t, Re
cycl
ing-
baus
toffe
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Code Bezeichnung Körnung mm
Preis Fr. / m3
ab Werk25 54 Hüswiler Pflanzensubstrat
«piccola terra con lava»0 – 8 112.00
25 55 Hüswiler Baumsubstrat «grande terra con lava»
0 – 32 95.00
25 56 25 57 25 58
Lava3 – 8 8 – 16 16 – 32
86.00 88.00 86.00
Substrate / Lava
Organisches Baumaterial
HumusCode Bezeichnung Körnung
mmPreis Fr. / m3
ab Werk25 50 Humus unverschmutzt,
ungesiebt ab Werk0 – x 15.00
25 51 Humus unverschmutzt, gesiebt ab Werk
0 – 16 25.00
25 52 Gartenhumus, mit Mulch veredelt, gesiebt ab Werk
0 – 16 60.00
25 53 Gartenhumus, mit Mulch veredelt und hygienegedampft, gesiebt ab Werk
0 – 16 90.00
Organisches Baumaterial · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
21 Beton · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Nach der Norm SIA 262 ist in der Re-gel immer Beton nach Eigenschaften zu verwenden.
Beton nach EigenschaftenDer Kunde bestellt «Beton nach Eigenschaften», das Betonwerk stellt sicher, dass diese erreicht werden und garantiert die Eigenschaften nach Norm. Ebenso erbringt das Werk die entsprechenden Prüfungsnachweise. Werden durch den Kunden Rezept-änderungen gewünscht, so entspricht dies nicht mehr «Beton nach Eigen-schaften». Insbesondere gilt dies bei Wasserzugabe und Dosierungsände-rungen von Zusatzmitteln. In diesem Fall entspricht dies «Beton nach Zusammensetzung». Der Beton muss gemäss SIA 118/262 und SIA 262 nachbehandelt werden.Bei einer nicht fachgerechten Nach-behandlung kann das Betonwerk keine Haftung der geforderten Eigen-schaften übernehmen.
Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. allfällig benötigte Zusatz-mittel und Zusatzstoffe, die zur Er-zielung der angegebenen Steuer- und Zielgrössen wie Konsistenzbereich, Druckfestigkeit und besondere Eigen-schaften nötig sind.
Hinweise zu den Betonsorten Preisumfang
Beton nach SN EN 206übrige Betonsorten, Überzug
Org
anis
ches
Ba
umat
eria
l /
Beto
n
22 Beton · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Transportbeton – hergestellt aus Rohstoffen der RegionSeit der Gründung der Beton AG Hüswil im Jahr 1967 liefern wir Qualitätsbeton in Kleinst- und Grossmengen. Nach Ihren Wünschen dosieren wir Frostschutz, Abbindeverzögerer usw.
23 Beton · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1 trocken oder ständig nass XC2 nass, selten trocken XC3 mässige Feuchte XC4 wechselnd nass und trocken
Korrosion, ausgelöst durch Chloride XD1 mässige Feuchte XD2 nass, selten trocken XD3 wechselnd nass und trocken
Verdichtungsmass nach WalzC0 > 1.46 erdfeuchtC1 1.26 bis 1.45 steifC2 1.11 bis 1.25 plastischC3 1.04 bis 1.10 weich
Gemäss Lieferbedingungen für Transportbeton (Seiten 44 – 47).
Frostangriff mit oder ohne Taumittel XF1 mässige Wassersättigung, ohne Taumittel XF2 mässige Wassersättigung, mit Taumittel XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel Chemischer Angriff XA1 chemisch schwach angreifende Umgebung XA2 chemisch mässig angreifende Umgebung XA3 chemisch stark angreifende Umgebung nach Tabelle 2 EN 206 Kapitel 4.1.
Expositionsklassen
Konsistenzklassen Lieferbedingungen/Garantien
ANWENDUNGSBEISPIELE
DrückendesWasser XC4 Normales Terrain XC2
XC4XC1 XC2
Sprühnebel XF2
Fahrbahn XF4
Beto
n
24 Beton · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Sorten- Nr.
Festig- keits - klasse
Exposi- tions- klasse
Grösst- korn D max
Kon-sistenz
Preis Fr. / m3
Anwendung
A130-0 C20/25 XC2 32 C3 149. 10 KranbetonA230-0 C25/30 XC2 32 C3 151.50 KranbetonA231-0 C25/30 XC2 32 C3 156.50 PumpbetonA260-0 C25/30 XC2 16 C3 160.60 KranbetonA261-0 C25/30 XC2 16 C3 166.20 PumpbetonB230-0 C25/30 XC3 32 C3 157. 10 KranbetonB231-0 C25/30 XC3 32 C3 162.90 PumpbetonB260-0 C25/30 XC3 16 C3 167.00 KranbetonC330-0 C30/37 XC4 32 C3 161. 70 Kranbeton WDC331-0 C30/37 XC4 32 C3 165.70 Pumpbeton WDC334-0 C30/37 XC4 32 C3 173.30 Mono-PumpC360-0 C30/37 XC4 16 C3 173.70 Kranbeton WDC361-0 C30/37 XC4 16 C3 179.20 Pumpbeton WDG331-0 C30/37 XF4, XC4,
XD332 C3 Auf
Anfrage
Anwendung Festigkeits - klasse
Grösstkorn D max
Konsistenz Preis Fr. / m3
LVB 0 – 32 Leichtverdichtbarer Beton
C25/30 32 C4 183.70
SVB 0 – 16 Selbstverdichtender Beton
C25/30 16 C4 207.40
Beton nach Eigenschaften SN EN 206
Spezialbeton
25 Beton · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Bindemittel kg/m3
Beton 0 – 45 Fr. / m3
Beton 0 – 32 Fr. / m3
Beton 0 – 16 Fr. / m3
150 112.20 116. 40 127.90200 123.50 127. 30 134.90250 135.40 138.60 145.40300 147.50 A 130-0
A 230-0A 260-0
350 162.70 172.10400 174.90 178.80
Bindemittel kg/m3
Sickerbeton 32 – 45 Fr. / m3
Sickerbeton 16 – 32 Fr. / m3
Sickerbeton 8 – 16
Fr. / m3
150 105.90 107.50 1 1 3 .1 0200 117.00 118.20 122.20250 128.30 129.60 133.60
Bindemittel kg/m3
Überzug Fr. / m3
Splittbeton Fr. / m3
200 133.30250 147.00 145.90300 159.10 158.70350 171.30400 183.40
Übrige Betonsorten
Beto
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26 Beton · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Betonherstellung mit TraditionDie Beton AG Hüswil produziert seit September 1967 in Hüswil. In all den Jahren wurden hunderttausende Kubikmeter Qualitätsbeton norm- und fachgerecht ausgeliefert.
27 Beton · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Zusatzmittel / Zusatzstoffe / Bindemittel Fr. per kgFliessmitel (FM) 6 .80Luftporenbildner (LP) 4 . 60Frostschutzmittel (FS) 5 . 1 0Abbindeverzögerer (VZ) 6.50Kunststofffasern für Unterlagsböden 13.50Kunststofffasern für konstruktive Bewehrung 20.40Stahlfasern Auf Anfrage
Zuschlag Fr. Heizungszuschlag 1. Dezember bis 28. Februar per m3 3.00für Lieferungen an Private (exkl. MwSt.) per m3 12.00
Überzeit:Grundpauschale für Nacht- und Samstagarbeit je Einsatz 250.00Transportzuschlag bei Nacht- und Samstagarbeit je Stunde 25.00Bewilligungen usw. nach Aufwand
Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.)(Preisänderungen vorbehalten).
30 Tage rein netto. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszinsvon 5 % verrechnet. Alle unrechtmäs-sigen Abzüge werden nachbelastet.
Preise Zahlungsbedingungen
Zusatzmittel / Zusatzstoffe / Bindemittel
Zuschläge
Beto
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28 Walzasphalte, Spezialbeläge · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Tragschichten
Binderschichten
Walzasphalt nach Norm SN 640 431
Code Sorte Bitumen Preis Fr. / t
Bemerkungen
26 AC T 11 L B 70 / 100 127.0027 AC T 16 L B 70 / 100 126.0028 AC T 22 L B 70 / 100 125.00
36 AC T 11 N B 70 / 100 125.0037 AC T 16 N B 70 / 100 124.0038 AC T 22 N B 70 / 100 121.00338 AC T 22 N B 50 / 70 123.00
347 AC T 16 S B 50 / 70 125.00348 AC T 22 S B 50 / 70 122.00349 AC T 32 S B 50 / 70 121.00
647 AC T 16 H PmB 142.00648 AC T 22 H PmB 137.00649 AC T 32 H PmB 136.00 Kein Erstprüfbericht
Code Sorte Bitumen Preis Fr. / t
Bemerkungen
746 AC B 11 S B 50 / 70 130.00 Kein Erstprüfbericht747 AC B 16 S B 50 / 70 125.00748 AC B 22 S B 50 / 70 122.00
847 AC B 16 H PmB 142.00848 AC B 22 H PmB 137.00
29 Walzasphalte, Spezialbeläge · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Deckschichten
Spezialbeläge Walzasphalte
Code Sorte Bitumen Preis Fr. / t
Bemerkungen
20 AC 4 L B 70 / 100 144.00 Kein Erstprüfbericht21 AC 8 L B 70 / 100 139.00 Kein Erstprüfbericht22 AC 11 L B 70 / 100 134.0023 AC 16 L B 70 / 100 133.00
31 AC 8 N B 70 / 100 138.00131 AC 8 N B 70 / 100 138.00 felsgebrochener Splitt32 AC 11 N B 70 / 100 134.00432 AC 11 N B 70 / 100 137.00 felsgebrochenes Mineral33 AC 16 N B 70 / 100 133.00833 AC 16 N PmB 147.00
341 AC 8 S B 50 / 70 142.00 felsgebrochenes Mineral541 AC 8 H PmB 157.00 felsgebrochenes Mineral342 AC 11 S B 50 / 70 138.00 felsgebrochenes Mineral842 AC 11 H PmB 153.00 felsgebrochenes Mineral
Code Sorte Bitumen Preis Fr. / t
Bemerkungen
474 SMA 8 PmB 171.00 Splittmastixasphalt475 SMA 11 PmB 167.00 Splittmastixasphalt841* BBTM 8 A PmB 159.00 Dünnschichtasphalt871* MR 8 PmB 154.00 Rauasphalt53* PA S 16 B 70 / 100 121.00 Sickerasphalt54* PA S 22 B 70 / 100 119.00 Sickerasphalt861* PA 8 PmB 155.00 Drainasphalt862* PA 11 PmB 146.00 Drainasphalt863* PA B 16 PmB 148.00 Drainasphalt Binder864* PA B 22 PmB 138.00 Drainasphalt Binder522* Stehbordbelag B 30/45 139.00 Stehbordbelag
* Kein Erstprüfbericht
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30 Walzasphalte, Spezialbeläge · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Heissmischfundationsschicht
Trag-/Deckschichten TDS
Beläge für Handeinbau HE
Code Sorte Bitumen Preis Fr. / t
Bemerkungen
17 AC F 22 B 70 / 100 101.0018 AC F 32 B 70 / 100 100.00 Kein Erstprüfbericht
Code Sorte Bitumen Preis Fr. / t
Bemerkungen
56 AC 11 TDS Melio B 160/220 131.00 Melio-Belag Luzern57 AC 16 TDS Melio B 160/220 129.00 Melio-Belag Luzern58 AC 22 TDS Melio B 160/220 128.00 Melio-Belag Luzern
80 AC 11 TDS B 70/100 129.00 spez. Belag81 AC 16 TDS B 70/100 127.00 spez. Belag82 AC 16 TDS SR B 70/100 129.00 spez. Belag sandreich83 AC 22 TDS SR B 70/100 126.00 spez. Belag sandreich383 AC 22 TDS SR B 50/70 128.00 spez. Belag sandreich
Code Sorte Bitumen Preis Fr. / t
Bemerkungen
280 AC 11 TDS HE B 100 / 150 134.00 spez. Belag281 AC 16 TDS HE B 100 / 150 132.00 spez. Belag282 AC 16 TDS SR HE B 100 / 150 134.00 spez. Belag sandreich283 AC 22 TDS SR HE B 100 / 150 131.00 spez. Belag sandreich
Weitere Walzasphalte
31 Walzasphalte, Spezialbeläge · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Zuschläge / Bedingungen
Zuschlag Fr. Zuschlag für Produktion ohne RC-Asphaltgranulat per Tonne 20.00Zuschlag für Reduzierung RC Anteil von 50 % auf 30 %
per Tonne 8.50
Winterzuschlag 1. Januar bis Ende Februar per Tonne 12.00für Lieferungen an Private (exkl. MwSt.) per Tonne 15.00
Überzeit:Grundpauschale für Nacht- und Samstagarbeit je Einsatz 400.00Transportzuschlag bei Nacht- und Samstagarbeit je Stunde 25.00Bewilligungen usw. nach Aufwand
Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.)(Preisänderungen vorbehalten).
Lieferbedingungen gemäss den allgemeinen Lieferbedingungen für Walzasphalt (Seiten 51 – 54).
Teuerungsrechnung gemäss PKI-Kostenmodell; massgebend ist das Datumunserer Offerte
30 Tage rein netto. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszinsvon 5 % verrechnet. Alle unrechtmäs-sigen Abzüge werden nachbelastet.
Preise
Lieferbedingungen
Zahlungsbedingungen
Additiveinsatz für bessere Rohstoffver-wertungDie neue Additivanlage ist ein Garant für qualitativ hoch-wertige Beläge. Haftmittel und Additive werden fein auf das Material abgestimmt und zur Mischung freigegeben. Selbst das Mischen des neuen – im Markt noch nicht so geläufigen – Niedertemperaturasphalts ist damit möglich.
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32 Transporte · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Transport nach AufwandTransport Preis
Fr. / Std.Preis
Fr. / Min.Preis
Fr. / km4-Achs-Kipper 149.40 2.49Abladezeit 119.40 1 .99Wartezeit 104.40 1 .7 4LSVA 1.005-Achs-Kipper 163.80 2.73Abladezeit 130.80 2 .1 8Wartezeit 114.60 1 . 9 1LSVA 1.104-Achs-Fahrmischer 172.20 2.87Abladezeit 137.40 2.29Abladezeit mit Band (Verrechneter Mindesteinsatz ½ Std.)
213.00 3.55
Wartezeit 120.60 2.01LSVA 1.005-Achs-Fahrmischer 175.20 2.92Abladezeit 139.80 2.33Abladezeit mit Band (Verrechneter Mindesteinsatz ½ Std.)
213.00 3.55
Wartezeit 122.40 2.04LSVA 1.102-Achs-Silo 133.20 2.22Abladezeit 106.20 1 .7 7Wartezeit 93.00 1 .55LSVA 0.55Thermosilo auf 4-Achs-Kipper16 t Nutzlast, 1 KammerTransport 159.60 2.66Abladezeit 126.60 2 . 1 1LSVA 1.005-Achs-Silo/Thermosilo 170.40 2.84Abladezeit 136.20 2.27Wartezeit 118.80 1 .98LSVA 1.10
33 Transporte · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Mindesttransportmengen (Akkordfuhren)
Inkludierte Abladezeiten (Akkordfuhren)
Inkludierte Ladezeiten (Akkordfuhren)
Wartezeiten
Fahrzeugtyp Mischkies m3
Kieskom-ponenten m3
Beton m3 Walzas-phalt Tonne
Aushub m3
2-Achser 6 6 4 104-Achser 11 12 19 125-Achser 13 14 23 14Fahrmischer 9 10 7
Beton 20 Min. / Fuhre oder > 7,5 m3 = 3 Min. pro m3
Walzasphalt 20 Min. / Fuhre oder > 20 t = 1 Min. pro tSchüttgut 4-Achser 10 Min. / FuhreSchüttgut 5-Achser 15 Min. / Fuhre
Schüttgut 4-Achser 10 Min. / FuhreSchüttgut 5-Achser 15 Min. / Fuhre
Wartezeiten nach Aufwand.
Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.)(Preisänderungen vorbehalten).
30 Tage rein netto. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszinsvon 5 % verrechnet. Alle unrechtmäs-sigen Abzüge werden nachbelastet.
Preise Zahlungsbedingungen
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Tradition und Fortschritt seit 1936Visionär schauen wir in die Zukunft und investieren regelmässig in unsere Produktionsstätte. Um den nach-folgenden Generationen gerecht zu werden, wollen wir weiter an eine umwelt- und ressourcenschonende Produktion festhalten und sie immer weiter ausbauen.
36 Betonpumpen · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
BetonpumpenPumpetappen von Preis
Fr. bis 4 m3 556.00 / pauschalbis 6 m3 577.00 / pauschalbis 8 m3 607.00 / pauschalbis 10 m3 638.00 / pauschalbis 12 m3 685.00 / pauschalbis 14 m3 736.00 / pauschalbis 17 m3 788.00 / pauschalbis 21 m3 860.00 / pauschalbis 30 m3 42.00 / m3
bis 40 m3 40.00 / m3
bis 50 m3 37.80 / m3
bis 60 m3 35. 10 / m3
bis 70 m3 32.50 / m3
bis 80 m3 30.50 / m3
bis 90 m3 28.30 / m3
bis 100 m3 26.20 / m3
bis 130 m3 24.20 / m3
bis 160 m3 22.50 / m3
bis 200 m3 21.00 / m3
bis 300 m3 20.00 / m3
bis 300 m3 18.00 / m3
Gültig für Arbeiten im Auslegerbereich bis 46 mBetonpumpe 52 m muss mind. eine Woche vor dem Einsatz bestellt werden!
Bei der Fahrmischer-Betonpumpe wird für die mitgebrachte Menge (max. 4,5 m3) ein Zuschlag von Fr. 98.00 pro Einsatz verrechnet.
Zufuhr
37 Betonpumpen · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Zuschläge
Zuschlag Fr. Umstellen Pumpe auf Baustelle (Umstellen Betonpumpe ab 46 m beim Einsatzort wird nach Aufwand verrechnet)
pro Umstellung 85.00
Zuschlag pumpen von Stahlfasern per m3 1.50Zuschlag pumpen von RC-Beton per m3 0.50Installationspauschale ab 36 m Pumpdistanz je Einsatz 160.00Installationspauschale ab 50 m Pumpdistanz je Einsatz 400.00Zuschlag für Arbeiten ausserhalb der ordentlichen Geschäftszeit
je Stunde 100.00
Mindestpumpleistung 15 m3 pro Stunde im Auslegerbereich bis 36 mMindestpumpleistung 25 m3 pro Stunde im Auslegerbereich bis 46 mMindestpumpleistung 30 m3 pro Stunde im Auslegerbereich ab 50 mMehrzeitaufwand Fr. 250.00 pro Stunde im Auslegerbereich bis 46 m3
Mehrzeitaufwand Fr. 390.00 pro Stunde im Auslegerbereich bis 50 m3
Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.)(Preisänderungen vorbehalten).
Für Mehrlängen werden die Roh-rleitungen (Montage/Demontage) nach Aufwand verrechnet.Rohrmiete: pro m Fr. 3.50Rohrtransport: nach Aufwand
Für die Montage, Demontage und Reinigung der Förderrohrleitung ist kostenlos eine Hilfskraft zur Ver-fügung zu stellen.
30 Tage rein netto. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszinsvon 5 % verrechnet. Alle unrechtmäs-sigen Abzüge werden nachbelastet.
Stundenleistung
Preise
Verrohrungen Bauseits
Zahlungsbedingungen
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38 Betonpumpen · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Fahrmischerbetonpumpe 28 Meter
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · [email protected]
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Fahrmischerbetonpumpe 28 Meter
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32 30 28 26 24 22 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2 4 6
Arbeitsbereiche:
• Förderleistung ca. 51 m3/Std.
• Zuladung 4,5 m3
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39 Betonpumpen · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Betonpumpe 34 Meter
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · [email protected]
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Betonpumpe 34 Meter
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Arbeitsbereiche:
• Förderleistung ca. 90 m3/Std.
• Gesamt- gewicht 25 t
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40 Betonpumpen · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Betonpumpe 46 Meter
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · [email protected]
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Betonpumpe 46 Meter
Arbeitsbereiche:
• Förderleistung ca. 160 m3/Std.
• Gesamt- gewicht 38 t
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41 Betonpumpen · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Betonpumpe 52 Meter
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · [email protected]
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Betonpumpe 46 Meter
Arbeitsbereiche:
• Förderleistung ca. 160 m3/Std.
• Gesamt- gewicht 38 t
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42 Betonpumpen · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Kiesabbau und NaturschutzNach der Abbauzeit und erfolgter Auffüllung geben wir diese Flächen als naturgetreuen und lebensfähigen Raum wieder an die Umwelt zurück. Hierfür rekultivieren wir unsere Abbaustellen nach den Rekultivierungsrichtlinien.
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Schwenkbereich Förderband
Förderbandtyp A Abstürzung eingefahren
B Abstürzung ausgefahren
C D E F
12 + 4 +1 11 7.5 6 7.5 16.45 11.45
Betonpumpen · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
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Lieferbedingungen für Transportbeton
Allgemeine Lieferbedingungen
Alle Aufträge für Lieferungen von Transportbeton werden aufgrund dernachstehenden Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragser-teilung anerkennt der Bezüger die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonwerk schriftlich bestätigt worden sind.
Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhär-teten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegen-den Normen massgebend. Lieferun-gen von Beton erfolgen gemässSIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfun-gen gelten die in der Norm SIA 262/1 aufgeführten Prüfnormen.
1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preis-listen gelten, besondere Vereinbarun-gen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthalte-nen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntga-be neuer, allgemein gültiger Preislis-ten. Sie werden erst mit der Annahmeeines uns aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten
ist unter Vorbehalt spezieller Verein-barungen auf 6 Monate beschränkt.
Alle Preise verstehen sich für Liefe-rung ab Betonwerk ohne MwSt. Diem3-Preise beziehen sich auf 1 m3 ver-arbeiteten Beton.
Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der imBetonwerk geltenden Werköffnungs-zeiten. Lieferungen ausserhalb dieserZeit werden nur nach vorheriger Ver-einbarung und gegen entsprechendeZuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so giltder dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahr-baren Anfahrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnetwerden.
Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann einZuschlag verrechnet werden.
2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätes-tens 16.00 Uhr erteilt werden. Vorbe-stellungen geniessen in der Ausliefe-rung den Vorrang. Das Betonwerkbenötigt bei der Bestellung genaue
Lieferbedin gungen Transportbeton · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
45 Lieferbedin gungen Transportbeton · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
und spezifische Angaben über Beton-sorte, Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginnund Lieferprogramm sowie Fahrzeug-art. Aufträge und Lieferungsabrufewerden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit an-genommen.
Wird bei Bestellung Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzu-geben.
Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung ver-langt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Be-steller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Betonwerk ausschliess-lich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN 206 festgelegten Toleranzen.
Für die Zuständigkeit von Änderun-gen sind genaue Weisungen vorzu-sehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Ab-sprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen.
3. Zusätze
Die Zumischung von Betonzusatz-mitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegen-heit des Betonwerks. Werden vomAuftraggeber bestimmte Produkte/Dosierung verlangt, wird nur die Ein-
haltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jedeHaftung für den erwarteten Erfolg die-ser Zusätze und ebenso das Risikonachteiliger Auswirkungen auf das Ver- halten des Betons abgelehnt. Das Be - tonwerk ist dabei zur Verrechnung ei-nes Mehrkostenzuschlages berechtigt.
Bei Bestellungen von Beton nach Ei-genschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wennder Besteller die Verwendung eines bestimmten Betonzusatzmittels oderAusgangsstoffes vorschreibt.
4. Lieferung/ Zufahrt
Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grös-sere Verzögerung aus unvorhergese-henen Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemel-det und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Werke angeboten. Für allfällige Wartezeiten und weiteren direkten und indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, all-fällige Verspätungen in der Materialab-nahme dem Betonwerk sofort anzuzei-gen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen.
Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden
Lief
erbe
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gu
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46 Lieferbedin gungen Transportbeton · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nichtlastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt.
5. Garantie
Das Betonlieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Mengeund Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind diePrüfungen gemäss SIA 262/1 des Betons und der daraus durch das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks hergestell-ten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur auf-grund einer diesbezüglichen schrift-lichen Vereinbarung garantiert.
Im Rahmen dieser Garantie verpflich-tet sich das Betonwerk, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton hergestellten Ba werken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf mangelhafte Beschaffenheit des Be-tons zurückgeführt werden müssen,und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere di-rekte und indirekte Schäden wird jedeHaftung wegbedungen.
6. Mängelrüge
Es obliegt dem Besteller, bei Abliefe-rung des Betons zu prüfen, ob a) dieAngabe auf dem Lieferschein mit sei-ner Bestellung übereinstimmt und b)die Lieferung sichtbare Mängel auf-weist.
Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf demBauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf denLastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das Betonwerk aufihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen desBetons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung nichtfeststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden.
Bestehen seitens des Bestellers hin-sichtlich der Qualität des geliefertenBetons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortigeEinladung ist dem Betonwerk Gele-genheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur an-erkannt, wenn die Probeentnahme un-mittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Be-urteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Be-tonwerk die Prüfungskosten. Andern-falls sind sie vom Besteller zu tragen.
47 Lieferbedin gungen Transportbeton · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
7. Zahlungsbedingungen
Für die Zahlung der fakturierten Liefe-rungen und Nebenkosten wie z. B.Wartezeiten, Winterzuschlag usw. gel-ten, andere schriftliche Abmachungenvorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen.
Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferun-gen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Beton-werk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur
Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle,das Geschäftsdomizil des Beton-werks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig.
Ihre Ware von A nach BUm möglichst effizient zu transportieren, legen wir auf den flexiblen Einsatz unserer Fahrzeuge grossen Wert.
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48 Lieferbedin gungen Gesteinskörnungen · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Lieferbedin gungen für Gesteinskörnungen
Allgemeine Lieferbedingungen
Alle Aufträge für Lieferungen von Kies, Sand, Splitt und Schotter werdenaufgrund der nachstehenden Liefer-bedingungen ausgeführt. Durch dieAuftragserteilung anerkennt der Be-steller die Gültigkeit der Lieferbedin-gungen.Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Werk schriftlich bestätigt worden sind.
1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preis-listen gelten, besondere Vereinbarun-gen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthalte-nen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntga-be neuer, allgemein gültiger Preislis-ten. Sie werden erst mit der Annahmeeines uns aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. DieGültigkeit von Offerten ist unter Vor-behalt spezieller Vereinbarungen auf6 Monate beschränkt.
Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk oder Depot ohne MwSt.Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der gelten-den Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalbdieser Zeit werden nur nach
vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt.
Wird Lieferung franko Baustelle ver-einbart, so gilt der dafür festgesetzteTransportpreis für den kürzesten, ein-wandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende Übernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden.
2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätes-tens 16.00 Uhr erteilt werden. Vorbe-stellungen geniessen in der Ausliefe-rung den Vorrang. Das Werk benötigtbei der Bestellung genaue und spezi-fische Angaben über Sorte, Menge und Lieferbeginn sowie Fahrzeug-art. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit an-genommen.
3. Lieferung / Zufahrt Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorher-gesehenen Gründen wie Stromunter-bruch, Wassermangel, Maschinende-
49 Lieferbedin gungen Gesteinskörnungen · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
fekt, Ausfall von Zulieferungen oderFällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüg-lich gemeldet und allfällige Möglich-keiten einer Weiterbelieferung durchandere Werke angeboten. Für allfälli-ge Wartezeiten und weiteren direktenund indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Bestellerist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Lieferwerksofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachtenMaterialverderb und andere Verzugs-folgen.
Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt.
4. Garantie
Das Werk garantiert die Lieferung auf-tragskonformer Menge und Qualität.Im Rahmen dieser Garantie verpflich-tet sich das Lieferwerk, rechtzeitigeund sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandetes Mate-rial kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbarist, einen angemessenen Preisnach-lass zu gewähren.
5. Mängelrüge
Es obliegt dem Besteller, bei Ausliefe-rung des Materials zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit sei-ner Bestellung übereinstimmt und b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist.
Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf demBauplatz, bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Materials auf den Last-wagen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofortnach deren Entdeckung gerügt wer-den. Bestehen seitens des Bestellershinsichtlich der Qualität des gelie-ferten Materials Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einerProbe verpflichtet. Durch eine so-fortige Einladung ist dem Lieferwerk Gelegenheit zu geben, der Probeent-nahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Lieferwerk nur anerkannt, wenn die Probeent-nahme unmittelbar nach erfolgter Lie-ferung und gemäss den Vorschriften vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurtei-lung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung be-rechtigt ist, so übernimmt das Liefer-werk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen.
6. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferung, die Nebenkosten wie z. B. Wartezeiten usw. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehal-ten, die auf den Preislisten vermerk-ten Zahlungsbedingungen.
Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferun-gen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Liefer-werk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung
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berechtigen den Bezüger nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle,
das Geschäftsdomizil des Lieferwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeitensind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig.
Die Baumeister unterstützenWir unterstützen Baumeister und Handwerker, indem wir Nischenbereiche abdecken. Ein Bauprojekt muss möglichst effektiv und effizient organisiert sein.
50 Lieferbedin gungen Gesteinskörnungen · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
51 Lieferbedin gungen Walzasphalt · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Lieferbedin gungen für Walzasphalt
Allgemeine Lieferbedingungen
Alle Aufträge für Lieferungen von Walzasphalt werden aufgrund der nachstehenden Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragser-teilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Werk schriftlich bestätigt worden sind.
1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preis-listen gelten, besondere Vereinbarun-gen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthalte-nen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntga-be neuer, allgemein gültiger Preislis-ten. Sie werden erst mit der Annahmeeines uns aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von Offerten ist unter Vor-behalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt.
Alle Preise verstehen sich für Liefe-rung ab Werk ohne MwSt.
Die Preise gelten ferner für Bezü-ge und Lieferungen innerhalb der geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit
werden nur nach vorheriger Verein-barung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahr-baren Anfahrweg und die umgehen-de Übernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden.
2. Liefermenge Der Besteller anerkennt das auf dem Lieferschein ausgedruckte Gewichtunserer eichamtlich geprüften Waage. Tagesbezüge von über 100 Tonnensind uns rechtzeitig anzumelden.
3. Transporte Unsere Transportpreise verstehen sich ohne besondere schriftliche Ab-machung für einen Verlad von 10 Ton-nen Mischgut für 2-Achs-Fahrzeuge,19 Tonnen für 4-Achs-Fahrzeuge und 23 Tonnen für 5-Achs-Fahrzeuge. DieMindestfuhre wird bei Rest- und Ein-zelfuhren mit 10 Tonnen bzw. 19 und23 Tonnen verrechnet. Unsere Trans-portpreise verstehen sich überdies inder Annahme, dass das Mischgut unmittelbar nach Ankunft auf der Bau-stelle in die bereitstehende Einbau-maschine oder an Haufen entladen Li
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52 Lieferbedin gungen Walzasphalt · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
werden kann. Abladezeiten von über 20 Minuten pro Fuhre werden gemäss unserem Transporttarif in Rechnung gestellt. Die Verwendung von Einsprühmitteln und deren Men-ge geschieht bei Abholern auf deren eigenes Risiko.
4. Winterzuschlag
In den Wintermonaten wird auf allen Lieferungen für die besonderenUmtriebe und die hohen Energiekos-ten ein Zuschlag gemäss Preisliste erhoben.
5. Walzasphaltsorten
Es steht Ihnen ein umfangreiches Sor-timent von Walzasphaltsorten undTypen zur Auswahl. Bei unseren gemäss SN 640 431 klassierten Walzasphaltsorten kann nicht auf Kundenwünsche bezüglich Zusam-mensetzung und Bindemittelgehalt eingegangen werden. Wünscht der Kunde spezielle Rezepturen, garan-tiert das Belagslieferwerk nur für das Mischen, aber nicht für die Eigen-schaften des Walzasphaltes. Das Lie-ferwerk führt die Eigenüberwachung(WPK) gemäss SN-Normen und nach selbstgewählten Rhythmen durch. Von den durchgeführten Kontrollen werden die Ergebnisse auf Verlangen kostenlos an den Besteller abgege-ben. Verlangt der Besteller zusätz-liche Prüfergebnisse, so gehen die Kosten zu seinen Lasten. Auf Verlan-gen des Bestellers gibt das Liefer-werk über die zu liefernden Norm-beläge kostenlos Warendeklarationen ab, aus denen die Sollwerte und die
verwendeten Mineralstoffe, Binde-mittel und Zusätze ersichtlich sind. Sollwerte beruhen auf vorliegenden Resultaten aus bisheriger Produktion und werden wenn nötig auf Grund fachmännischer Erfahrung modifiziert.Werden von Normbelägen, modifizier-ten Normbelägen oder von Spezialbe-lägen vom Besteller eigentliche Eig-nungsprüfungen SN 640 431 verlangt, so gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Wird der Walzasphaltim Belagswerk abgeholt, so ist es Sache des Bestellers, während des Transportes für zweckmässigen Schutz des Mischgutes gegen Witte-rungseinflüsse zu sorgen. Ausserdem obliegt es dem Besteller, alle Vorkeh-rungen für das rechtzeitige und fach-gerechte Einbauen des Belagsmate-rials auf der Baustelle zu treffen. Für Qualitätseinbussen zufolge Nichtbe-achtung dieser Obliegenheiten durch den Besteller lehnt das Lieferwerk jede Verantwortung ab.
6. Nicht häufig produzierte Walzasphaltsorten
Entsprechend der besonderen Bean-spruchung, welche hochqualifiziertenWalzasphalt erfordert, soll bei der Pro-duktion eine höchstmögliche Sicher-heit für das Einhalten von Sollwerten bestehen. Es obliegt demzufolge demBesteller, uns so frühzeitig wie mög-lich über den beabsichtigten Bezug zu informieren, damit wir die Produk-tion vorbereiten können.
53 Lieferbedin gungen Walzasphalt · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
7. Zusätze
Die Zumischung von Zusätzen und Bindemitteln ist in Bezug auf die Wahlvon Produkt, Lieferant oder Dosierung Angelegenheit des Lieferwerkes. Werden bestimmte Produkte, Liefe-ranten oder Dosierungen durch den Besteller verlangt, so wird nur die Ein-haltung der geforderten Zumischung zugesichert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg bezüglich des Verhaltens des Belages abgelehnt. Das Lieferwerk ist dabei zur Verrechnung des Zusatzproduk-tes und eines Mehrkostenzuschlages berechtigt.
8. Gewährleistung
Das Lieferwerk verpflichtet sich zu auftragskonformer Lieferung be-züglich Menge und Qualität. Der Übergang von Schaden und Nutzen beginnt bei Abholung durch den Kunden ab Werk, bei Frankolieferun-gen bei Eintreffen auf der Baustelle. Massgebend für den Nachweis der Belagsqualität sind die Prüfungen des Mischgutes in Bezug auf die vorgege-benen Walzasphaltsollwerte. Sollwer-te können nur bei einer Mischerfül-lung von wenigstens 65% eingehalten werden. Ebenso haftet das Lieferwerk für Spezialrezepturen, sofern keine Vorbehalte angebracht worden sind. Soweit das Lieferwerk Reihenuntersu-chungen von Probeentnahmen direkt ab Mischer über einen längeren Zeit-raum vorweisen kann, haben diese Resultate bei der QualitätsbeurteilungPriorität. Im Rahmen dieser Ge-währleistung verpflichtet sich das
Lieferwerk, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausge-setzt, beanstandetes Belagsmaterial kostenlos zu ersetzen oder einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Das Lieferwerk haftet nicht für ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Walzasphalt. Ist durch den Besteller fehlerhafter Walzasphalt zum Einbau gelangt und konnte dies der Bestel-ler nicht leicht erkennen, haftet das Werk für Schäden an den mit dem gelieferten Walzasphalt hergestell-ten Bauwerken nur soweit, als diese Schäden nachweisbar auf mangelhaf-te Beschaffenheit des Walzasphalts zurückzuführen sind. Ausserdem wird für die Bejahung einer Haftung vorausgesetzt, dass der Besteller selbst geschädigt wurde oder für den eingetretenen Schaden selbst haftet. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedun-gen. Für Strassenbeläge gelten, so fern nichts anderes vereinbart ist, die Rü ge - fristen gemäss der Norm SN 640 408 b.
9. Mängelrügen
Der Walzasphalt ist unmittelbar beim Empfang zu prüfen. Beanstandungenhinsichtlich Menge, Mischung oder Qualität sind sofort anzubringen. Ab-geladenes Material gilt in jedem Fall als angenommen und akzeptiert.
Es obliegt dem Besteller, bei Abliefe-rung des Walzasphaltes zu prüfen, oba) die Angaben auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmenund b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist.
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54 Lieferbedin gungen Walzasphalt · Bestellungen: 041 989 80 80 / [email protected]
Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hin-sichtlich der Qualität des gelieferten Walzasphaltes Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Lieferwerk nur an-erkannt, wenn sie von einer gemein-sam anerkannten Prüfstelle unter-sucht worden ist. Bestehen Zweifel an Untersuchungsresultaten, so sind in Anwesenheit eines Vertreters des Lieferwerkes weitere Proben zu ent-nehmen und untersuchen zu lassen. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstan-dung berechtigt ist, so übernimmt das Werk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen.
10. Lieferzeit
Unsere Lieferzeitbedingungen ver-stehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer Stunde. Ist einegrössere Verzögerung aus unvorher-gesehenen Gründen wie Stromunter-bruch, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fälle höhererGewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet,doch haften wir nicht für allfällige Wartezeiten und weitere direkte oder indirekte Schäden. Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auf-trag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentaug-lichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt.
10. Zahlungsbedingungen
Für die Zahlung der fakturierten Liefe-rungen und Nebenkosten wie z. B.Wartezeiten, Winterzuschlag usw. gel-ten, andere schriftliche Abmachungenvorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen.
Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivliefe-rungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Lieferwerk behält sich Teilfakturierun-gen vor. Beanstandungen einerLieferung berechtigen den Bezüger nicht zur Zurückhaltung von fälligenZahlungen für die übrigen Lieferun-gen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle,das Geschäftsdomizil des Lieferwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeitensind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig.
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Unsere Verantwortung zur UmweltWir sind auf dem neuesten Stand der Technik. Visionär schauen wir für Sie in die Zukunft und investieren regelmässig in unsere Produktionsstätte. Um den nach-folgenden Generationen gerecht zu werden, wollen wir weiter an eine umwelt- und ressourcenschonende Produktion festhalten und immer weiter ausbauen. Li
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Kieswerk Hüswil AGSteinberg 16152 Hüswil041 989 80 80 [email protected] www.kieswerk-hueswil.ch
Kontakt Disposition041 989 80 80 [email protected]
Kontakt Asphaltmischwerk041 989 80 85 [email protected]
Kontakt Administration041 989 80 80 [email protected]
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