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Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

Date post: 06-Jul-2015
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Unterhalb der Schwellenwerte stehen für Vergabeverfahren im Bereich der VOL/A die Vergabearten Direktkauf, freihändige Vergaben, beschränkte Ausschreibung und öffentliche Ausschreibung zur Verfügung. Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig.
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Praxisratgeber Vergaberecht VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte Thomas Ferber [email protected] http://www.fachverlag-ferber.de
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Page 1: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

Praxisratgeber VergaberechtVOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

Thomas Ferber

[email protected]://www.fachverlag-ferber.de

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Direktkauf

§ 3 Abs. 6 VOL/A: „Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500,-- Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktkauf).“

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VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf

EU-Schwellenwertfür Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

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Öffentliche Ausschreibung

Bei einer öffentliche Ausschreibung handelt es sich um ein Verfahren für die Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.

Bei der öffentlichen Ausschreibung wird somit der Bewerberkreises nicht vorab eingeengt. Jeder Bewerber, der sich in der Lage sieht ein Angebot zu erstellen, darf ein Angebot abgeben. Die öffentliche Ausschreibung ist somit ein einstufiges Verfahren, bei dem kein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb existiert. Die Bieter geben den Teilnahmeantrag und das Angebot gleichzeitig ab.

Die Einzelheiten für die öffentlichen Ausschreibungen werden in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A), Abschnitt 1 sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), Abschnitt 1 beschrieben.

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Öffentliche Ausschreibung

§ 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen sind Verfahren, in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.“

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Öffentliche Ausschreibung

VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung

AngebotsfristAngebotsfrist

Abgabetermin AngeboteAbgabetermin Angebote

Wer

tun

g

AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung

ZuschlagserteilungZuschlagserteilung

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Öffentliche Ausschreibung

Die öffentliche Ausschreibung startet mit der Bekanntmachung der Ausschreibung. Die Einzelheiten zur Bekanntmachung der Ausschreibungen finden sich in § 12 VOL/A.

§ 12 Abs. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amt-lichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internet-portalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internet-portalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können.“

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Öffentliche Ausschreibung

Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig.

§ 3 Abs. 2 VOL/A: „Die Vergabe von Aufträgen erfolgt in Öffentlicher Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe zulässig.“

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Verhandlungsverbot

Bei der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung gibt es ein Verbot von Verhandlungen über Preise oder Änderung der Angebotsinhalte.

§ 15 VOL/A: „Bei Ausschreibungen dürfen die Auftraggeber von den Bietern nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen sind unzulässig.“

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Beschränkte Ausschreibung

Bei beschränkten Ausschreibungen werden im Gegensatz zu öffentlichen Ausschreibungen nur eine begrenzte Anzahl von Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der beschränkten Auschreibung unterscheidet man zwischen

● beschränkter Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb

● beschränkter Ausschreibung ohne öffentlichem Teilnahmewettbwerb

Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.

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Beschränkte Ausschreibung

§ 3 Abs. 1 S. 2 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen wird in der Regel öffentlich zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb), aus dem Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.“

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Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung

TeilnahmewettbewerbTeilnahmewettbewerb AngebotsfristAngebotsfrist

Abgabetermin Teilnahmewettbewerb

Abgabetermin Teilnahmewettbewerb

Abgabetermin Angebote

Abgabetermin Angebote

Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter

Wer

tun

g

AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung

ZuschlagserteilungZuschlagserteilung

Wer

tun

g

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Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

§3 Abs. 3 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn

a) die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt wenn kann, besonders wenn außergewöhnliche Eignung (§ 2 Abs. 1 Satz 1) erforderlich ist,

b) eine Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen (z.B. Dringlichkeit, Geheimhaltung) unzweckmäßig ist.“

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Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb

In der ersten Stufe werden durch die Veröffentlichung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs Unternehmen zur Teilnahme aufgefordert. Jedes Unternehmen, dass sich in der Lage sieht, die Anforderungen zu erfüllen, darf und kann am Teilnahmewettbewerb teilnehmen.

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Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb

Die Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs muss gemäß § 12 VOL/A erfolgen.

§ 12 Abs 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internetportalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können. „

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Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb

Die an der Ausschreibung interessierten Unternehmen reichen im Teilnahmewettbewerb ihre Teilnahmeanträge ein. Die Teilnahmeanträge werden vom Auftraggeber nur auf die Eignung der Bieter überprüft.

2. Stufe: Aufforderung zur Angebotsabgabe

Der Auftraggeber fordert dann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auf.

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Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung

TeilnahmewettbewerbTeilnahmewettbewerb

Abgabetermin Teilnahmewettbewerb

Abgabetermin Teilnahmewettbewerb

Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter

Wer

tun

g

Page 22: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 22

Beschränkte Ausschreibung

Mindestanzahl der Bieter

§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“

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Beschränkte Ausschreibung

Mindestanzahl der Bieter

Unter Umständen müssen aber auch strengere Regeln beachtet werden. Z. B.

§ 3 Abs 7 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013: „Bei Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind grundsätzlich mindestens sechs geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Das Unterschreiten der Mindestzahl bedarf einer ausdrücklichen, nachvollziehbaren und zu dokumentierenden Begründung.“

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Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

AngebotsfristAngebotsfrist

Abgabetermin Angebote

Abgabetermin Angebote

Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter

AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung

ZuschlagserteilungZuschlagserteilung

Wer

tun

g

Page 25: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 25

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

§3 Abs. 4 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn

a) eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat,

b) die Öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missver-hältnis stehen würde.“

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Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahme-fällen angewendet werden. Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftrags-inhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.

Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist nicht zwingend notwendig. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbe-handlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden.

Freihändige Vergabe

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Freihändige Vergabe

§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A: „Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewett-bewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbe-dingungen zu verhandeln.“

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Beschränkte Ausschreibung

Mindestanzahl der Bieter

§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“

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Freihändige Vergabe

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Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb

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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig

§3 Abs. 5 lit a) VOL/A: „nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,“

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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig

§3 Abs. 5 lit b) VOL/A: „im Anschluss an Entwicklungsleistungen Aufträge in angemessenem Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen, die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben werden müssen,“

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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit c) VOL/A: „es sich um die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur einer Dienststelle des Auftraggebers dienen,“

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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig

§3 Abs. 5 lit d) VOL/A: „bei geringfügigen Nachbestellungen im Anschluss an einen bestehenden Vertrag kein höherer Preis als für die ursprüngliche Leistung erwartet wird, und die Nachbestellungen insgesamt 20 vom Hundert des Wertes der ursprünglichen Leistung nicht über-schreiten,“

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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit e) VOL/A: „Ersatzteile oder Zubehörstücke zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen Unternehmen nicht oder nicht unter wirtschaftlichen Bedingungen bezogen werden können,“

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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§ 3 Abs. 5 lit f ) VOL/A: „es aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist,“

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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit g) VOL/A: „die Leistung aufgrund von Umständen, die die Auftraggeber nicht voraussehen konnten, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten der Auftraggeber zuzuschreiben sind,“

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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit h) VOL/A „die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können,“

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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit i) VOL/A: „sie durch Ausführungsbe-stimmungen von einem Bundesminister – gegebenenfalls Landesminister - bis zu einem bestimmten Höchstwert zugelassen ist.“

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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit j) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden sollen,“

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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit k) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an Justizvollzugsanstalten vergeben werden sollen,“

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Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn

§3 Abs. 5 lit l) VOL/A: „für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.“

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Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung für Ausschreibungen gemäß VOL/A

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VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf

EU-Schwellenwertfür Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

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Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Abhängig von BundesländerregelungAbhängig von Bundesländerregelung

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Abhängig von BundesländerregelungAbhängig von Bundesländerregelung

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Baden-Württemberg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes)

Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes)

Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) (Behörden und Betriebe des Landes)

*) Quelle: Beschaffungsordnung vom 17.12.2007 (Az.: 1-0230.0/135)

Page 48: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

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Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro*)Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.

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Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro*)Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*) Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*)

*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.

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Berlin - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Berlin = 7.500 Euro*)Berlin = 7.500 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Berlin = 25.000 Euro*)Berlin = 25.000 Euro*)

*) Quelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Vergabe-und Vertragswesen Sowie § 55 Landeshaushaltsordnung mit Ausführungsvorschriften, Stand 2012

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Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Brandenburg = 20.00 Euro*)

(Beschaffungsstellen des Landes)

Brandenburg = 20.00 Euro*)

(Beschaffungsstellen des Landes)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Brandenburg = 20.000 Euro*)

(Beschaffungsstellen des Landes)

Brandenburg = 20.000 Euro*)

(Beschaffungsstellen des Landes)

*) Quelle: Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung

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Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Brandenburg = 100.000 Euro*)

(Kommunen)

Brandenburg = 100.000 Euro*)

(Kommunen)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Brandenburg = 100.000 Euro*)

(Kommunen)

Brandenburg = 100.000 Euro*)

(Kommunen)

*) Quelle: § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung- KomHKV, vom 14. Februar 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2010 § 25 a GemHVO, Änderung vom 28.06.2010

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Bremen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Bremen = 10.000 Euro*)Bremen = 10.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Bremen = 40.000 Euro*)Bremen = 40.000 Euro*)

*) Quelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz) vom 24. November 2009 i. V. m. der Ergänzung vom 12.04.2011

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Hamburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Hamburg = 50.000 Euro*)Hamburg = 50.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Hamburg = 100.000 Euro*)Hamburg = 100.000 Euro*)

*) Quelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013

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Hessen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Hessen = 100.000 Euro*)Hessen = 100.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Hessen = 200.000 Euro*)Hessen = 200.000 Euro*)

*) Quelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 bzw. gemeinsamer Runderlass Öffentliches Auftragswesen (StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561) Gemäß § 4 Abs. 5 HVgG ist vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren ab einem geschätzten Auftragswert bei Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag und bei und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag durchzuführen.

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Mecklenburg-Vorpommern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)

*) Quelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 21. Januar 2013 – V140-611-00020-2012/051-005

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Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Niedersachsen = 50.000 Euro*)Niedersachsen = 50.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Niedersachsen = 100.000 Euro*)Niedersachsen = 100.000 Euro*)

*) Quelle: Wertgrenzenerlass des MW vom 25.11.2011, Gültigkeit bis zum 31.12.2013.

Page 58: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

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Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Niedersachsen = 25.000 Euro*)Niedersachsen = 25.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Niedersachsen = 50.000 Euro*)Niedersachsen = 50.000 Euro*)

*) Quelle: Nds. Wertgrenzenverordnung (NwertVO) – Entwurf vom 4.12.2013. Noch nicht in Kraft getreten.

Page 59: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

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NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro*)NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

NRW (Auftraggeber des Landes) = 50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*)

100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)*)

NRW (Auftraggeber des Landes) = 50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*)

100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)*)

*) Quelle: Wertgrenzenerlass vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2012

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NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)

*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12

Page 61: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 61

Rheinland-Pfalz - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*)Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 13.12.2011

Page 62: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 62

Saarland - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro*)

Saarland = 10.000 Euro*)

Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro*)

Saarland = 10.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Saarland = 25.000 Euro*)Saarland = 25.000 Euro*)

*) Quelle: Beschaffungsrichtlinien vom 16. September.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008

Page 63: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 63

Sachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Sachsen = 25.000 Euro*)Sachsen = 25.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

*) Quelle: § 4 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergabeG vom 14. Februar 2013

Page 64: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 64

Sachsen-Anhalt - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro*)Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro*)Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro*)

*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8.12.2010 – 42-32570-20

Page 65: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 65

Schleswig-Holstein - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)

*) Quelle: Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) vom 28.11.2013

Page 66: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 66

Thüringen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro

für Liefer- und Dienstleistungen

VOL/A Abschnitt 2

VOL/A Abschnitt 1

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog

öffentliche Ausschreibung

beschränkte Ausschreibung

freihändige Vergabe

Direktkauf

Thüringen = 20.000 Euro*)Thüringen = 20.000 Euro*)

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

500 Euro§ 3 Abs. 6 VOL/A

Thüringen = 50.000 Euro*)Thüringen = 50.000 Euro*)

*) Quelle: Vergabe-Mittelstandsrichtlinie Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2011

Page 67: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 67

Seminare Praxisratgeber Vergaberecht

Page 69: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 69

Seminar - Bieterstrategien

12.03.2014 Darmstadt20.03.2014 Dortmund

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html

Page 70: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

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Seminar - IT-Vergabe

19.03.2014 in Dortmund26.03.2014 in München07.05.2013 in Darmstadt14. 05.2014 in Leipzig02.05.2014 in München

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html

Page 71: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 71

Preisrecht + Preisprüfung

www.singer-preispruefung.de

Page 72: Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

Vielen Dank!

Thomas Ferber

[email protected]://www.fachverlag-ferber.de

http://www.fachverlag-ferber.dehttp://vergaberecht-schulung.de

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