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Praktische Beispiele zur Umsetzung - duesse.de · Brandschutzkonzept Inhalte und...

Date post: 17-Sep-2018
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz Dipl.-Ing. Rainer Thieken – Architektur- und Ingenieurbüro - Dorsten Praktische Beispiele zur Umsetzung von Brandschutzkonzepten Dipl.-Ing. Rainer Thieken – Architektur- und Ingenieurbüro - Dorsten Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz Brandsicherheit wird in der Landesbauordnung durch einige grundsätzliche Anforderungen gewährleistet: a) Forderung von Abständen zu benachbarten Gebäuden (auf dem Baugrundstück und im Verhältnis zu angrenzenden Grundstücken) und damit Verhindern von Brandübertragung. b) Es besteht ein grundsätzliches Verbot leicht entflammbarer Baustoffe. c) Tragende Teile einer baulichen Anlage müssen eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse aufweisen, um die Standsicherheit im Brandfalle zu Gewähr leisten. d) Durch Abschottung und Bildung von Brandabschnitten soll die Brandausweitung begrenzt werden. e) Die Landesbauordnung fordert zwei alternative Rettungswege je Nutzungseinheit. f) Die Zufahrt der Lösch- und Rettungsfahrzeuge zum bebauten Grundstück muss gesichert sein. g) Es muss ausreichend Löschwasser zur Verfügung gestellt werden. h) Die Landesbauordnung schreibt für bestimmte bauliche Anlagen die Anordnung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vor. 07.11.2011 2
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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz

Dipl.-Ing. Rainer Thieken –Architektur-und Ingenieurbüro -Dorsten

Praktische Beispiele zurUmsetzung von Brandschutzkonzepten

Dipl.-Ing. Rainer Thieken –Architektur-und Ingenieurbüro -Dorsten

Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz

Brandsicherheit wird in der Landesbauordnung durch einige grundsätzliche Anforderungen gewährleistet:

a) Forderung von Abständen zu benachbarten Gebäuden (auf dem Baugrundstück und im Verhältnis zu angrenzenden Grundstücken) und damit Verhindern von Brandübertragung.

b) Es besteht ein grundsätzliches Verbot leicht entflammbarer Baustoffe.

c) Tragende Teile einer baulichen Anlage müssen eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse aufweisen, um die Standsicherheit im Brandfalle zu Gewähr leisten.

d) Durch Abschottung und Bildung von Brandabschnitten soll die Brandausweitung begrenzt werden.

e) Die Landesbauordnung fordert zwei alternative Rettungswege je Nutzungseinheit.

f) Die Zufahrt der Lösch- und Rettungsfahrzeuge zum bebauten Grundstück muss gesichert sein.

g) Es muss ausreichend Löschwasser zur Verfügung gestellt werden.

h) Die Landesbauordnung schreibt für bestimmte bauliche Anlagen die Anordnung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vor.

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BrandschutzkonzeptNutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen HofstelleLageplan und Luftbild

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BrandschutzkonzeptNutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen HofstelleAnsichten

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BrandschutzkonzeptNutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen HofstelleErdgeschoss

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BW F 90

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BrandschutzkonzeptNutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen HofstelleObergeschoss

BW F 90

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BrandschutzkonzeptNutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen HofstelleSchnitt

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> 5,00 m> 5,00 m

F 30

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BrandschutzkonzeptNutzungsänderung eines ehem. landwirtschaftlichen HofstelleAnsichten

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Errichtung einer weiteren WohneinheitAnsicht

Rettungsweg 90/120 cm i.L.

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DVGWArbeitsblatt405

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<1600 qm

BrandschutzkonzeptErweiterung eines MilchviehbetriebesLageplan

110m³110m³

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> 3,00 m

> 3,00 m

> 40,00 m (Abweichung)> 40,00 m (Abweichung)

BrandschutzkonzeptErweiterung eines Milchviehbetriebes

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BrandschutzkonzeptErweiterung eines MilchviehbetriebesSchnitte und Ansichten

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BrandschutzkonzeptNeubau eines MilchviehbetriebesLageplan

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<3000 qm

1600 l/min

<300 m

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BrandschutzkonzeptNeubau eines MilchviehbetriebesGrundriss <3000 qm

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> 40,00 m

> 40,00 m

> 5,0 m

> 5,0 m

35 m

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BrandschutzkonzeptNeubau eines MilchviehbetriebesLage, Schnitte und Ansichten

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BrandschutzkonzeptBiogasanlage / Schweinehaltung Lageplan

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BrandschutzkonzeptBiogasanlage / Schweinehaltung Stallgrundriss

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> 40,00 m

> 40,00 m

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BrandschutzkonzeptInhalte und Ertüchtigungsmöglichkeiten Bestand

Konstruktion und bauliche Merkmale� Aufbau, Konstruktion, Baustoffe, Grundfläche, Besonderheiten

Einordnung des Gebäudes� Geschosse, Höhe (geringe Höhe)

� <1600 qm, <3000 qm, <4000 qm, >4000qm

Zuwegung für die Feuerwehr� Breite >3m, Neigung <10%, Tragfähigkeit, Anfahrbarkeit Objekte

Löschwasserversorgung / -rückhaltung� <300 m, Leistung (z.B. 800 l/min)

� Wassergefährdende Stoffe

Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte

Rettungswege� <35 m oder bis zu 1,5-fach (ortskundig, Kontrollzwecke, geringe Brandlasten, übersichtlich)

� Beschilderung07.11.2011 19

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BrandschutzkonzeptInhalte und Ertüchtigungsmöglichkeiten Bestand

Haustechnische Anlagen� Heizung

� Lüftung

� Leitungen

Rauchabschnitte, Rauch- und Wärmeabzugsanlage

Alarmierungseinrichtungen

Brandbekämpfungsabschnitte

Sicherheitsstromversorgung

Hydrantenpläne

Brandmeldeanlage (auch zur Kompensation)

Feuerwehrpläne

Brandbekämpfung� Feuerlöscher, Hydrant

Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit

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NRW Bau O § 29Anforderungen an Bauteile (Wände, Pfeiler, Stützen)

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Spalte 1 2 3 4

Gebäude Freistehende Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung (siehe auch Absatz 2)

Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen

Gebäude geringer Höhe

andere Gebäude

ZeileBauteile

1a tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen

keine F 30 F 30 F 90-AB

1b in Kellergeschossen keine F 30-AB F 90-AB F 90-AB

1c in Geschossen im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind

keine F 30 F 30 F 90

1d in Geschossen im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind

keine keine keine keine

2 nichttragende Außenwände sowie nichttragende Teile von Außenwänden

keine keine keine A oder F 30

3 Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidun gen und Dämmstoffe in Außenwänden

keine keine (siehe jedoch Absatz 3)

keine (siehe jedoch Absatz 3)

B 1

4a Trennwände nach § 30 ./. F 30 (siehe jedoch §30 Abs. 4)

F 30 (siehe jedoch §30 Abs. 4)

F 90-AB (siehe jedoch § 30 Abs. 4)

4b in obersten Geschossen von Dachräumen

./. F 30 (siehe jedoch §30 Abs. 4)

F 30 (siehe jedoch §30 Abs. 4)

F 90-AB (siehe jedoch § 30 Abs. 4)

5 Gebäudeabschlusswände nach § 31 ./. F 90-AB (siehe jedoch § 31 Abs. 4)

Brandwand (siehe auch Absatz 4)

Brandwand

6 Gebäudetrennwände nach § 32 ../. F 90-AB Brandwand (siehe auch Absatz 4)

Brandwand

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NRW Bau O § 34Anforderungen an Bauteile (Decken)

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Spalte 1 2 3 4Gebäude Freistehende

Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung (siehe auch Absatz 2)

Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen

Gebäude geringer Höhe

andere Gebäude

ZeileBauteile

1 Decke keine F 30 F 30 F 90-AB2 Decke über Kellergeschoss keine F 30 F 90-AB F 90-AB3 Decken im Dachraum, über denen

Aufenthaltsräume möglich sindkeine F 30 F 30 F 90

4 Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind

keine keine (siehe jedoch §30 Abs. 4)

keine (siehe jedoch §30 Ábs.4)

keine (siehe jedoch §30 Abs. 4

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BrandschutzkonzeptHinweise

Abstände zwischen Einheiten >5,00 m� Bereiche von Brandlasten freihalten

Abstände zwischen Einheiten <5,00 m� Eine Wand als Abschlusswand ohne Öffnungen ausbilden

Öffnungen über Eck --- 3,00 m Abstand

Brandüberschlag nach oben� Geschlossene aufgehende Gebäudeabschlusswand

� oder vor der aufgehenden Wand 5 m Streifen >F30 je nach Anforderung

Öffnungen in klassifizierten Wänden in Brandschutzqualität� regelmäßige Überprüfung der Gangbarkeit

� Keine Holzkeile

� Durchbrüche für Installationen sind fachgerecht zu schließen

Trennung der elektrischen Versorgung und Abschnittsbildung

usw.07.11.2011 23

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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz

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Quellen

BauGB, NRW BauO

Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass -gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr -VI A 1-901.34-, u. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VII-2 - BauGB - vom 27.10.2006

LEXsoft, LexisNexis Deutschland GmbH

Leitfaden vom Kreis Borken

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Planungsschritte im Genehmigungsverfahren (NRW)Verfahrensermittlung

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Betriebsanalyse des IST-BetriebesBetriebsziele,Raum- und FunktionsprogrammWirtschaftlichkeitsberechnung

Betriebsanalyse des IST-BetriebesBetriebsziele,Raum- und FunktionsprogrammWirtschaftlichkeitsberechnung

Vorprüfung der Privilegierung

(i.d.R. Landwirtschaftskammer)

Vorprüfung der Privilegierung

(i.d.R. Landwirtschaftskammer)

Standortauswahl,

Erschließung, Immissionsschutz

Standortauswahl,

Erschließung, Immissionsschutz

Vorentwurf,

Lageplan, Kostenschätzung

Vorentwurf,

Lageplan, Kostenschätzung

Vorprüfung durch Baugenehmigungsbehörde

Standorttermin, Träger öffentlicher Belange

Vorprüfung durch Baugenehmigungsbehörde

Standorttermin, Träger öffentlicher Belange

Antrag nach BImSchG

Anlagen nach 4. BImSchV Prüfung UVP

Antrag nach BImSchG

Anlagen nach 4. BImSchV Prüfung UVPFörmliches VerfahrenFörmliches Verfahren

Einfaches VerfahrenEinfaches Verfahren

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Planungsschritte im Genehmigungsverfahren (NRW)Baugenehmigung und genehmigungsfreie Vorhaben

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Vorprüfung durch Baugenehmigungsbehörde

Standorttermin, Träger öffentlicher Belange

Vorprüfung durch Baugenehmigungsbehörde

Standorttermin, Träger öffentlicher Belange

Genehmigungsfreie

Vorhaben

Genehmigungsfreie

Vorhaben

Genehmigungspflichtige

Vorhaben

Genehmigungspflichtige

Vorhaben

Antrag auf VorbescheidAntrag auf Vorbescheid

ggf. Beteiligung politischer Gremien

(z.B. Planungsausschuss)

ggf. Beteiligung politischer Gremien

(z.B. Planungsausschuss)

Bauordnungsamt der Stadt oder des Kreises,

Beteiligung der Fachbehörden:Untere WasserbehördeLandschaftschutz

Bauordnungsamt der Stadt oder des Kreises,

Beteiligung der Fachbehörden:Untere WasserbehördeLandschaftschutz

Antrag auf BaugenehmigungAntrag auf Baugenehmigung

ggf. Beteiligung politischer Gremien

(z.B. Planungsausschuss)

ggf. Beteiligung politischer Gremien

(z.B. Planungsausschuss)

Bauordnungsamt der Stadt oder des Kreises,

Beteiligung der Fachbehörden:Untere WasserbehördeLandschaftschutz

Bauordnungsamt der Stadt oder des Kreises,

Beteiligung der Fachbehörden:Untere WasserbehördeLandschaftschutz

BaugenehmigungBaugenehmigung

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Systematik des § 35 BauGBPrivilegierte und nicht privilegierte Vorhaben

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Außenbereich

§35 BauGB

Außenbereich

§35 BauGB

Privilegierte Vorhaben

§35 Abs. 1 BauGB

Privilegierte Vorhaben

§35 Abs. 1 BauGB

Nicht privilegierte Vorhaben

§35 Abs. 2 BauGB

Nicht privilegierte Vorhaben

§35 Abs. 2 BauGB

Sonstige Vorhaben

§35 Abs. 2 BauGB

Sonstige Vorhaben

§35 Abs. 2 BauGB

Begünstigte Vorhaben

§35 Abs. 4 BauGB

Begünstigte Vorhaben

§35 Abs. 4 BauGB

Außenbereichssatzung

§35 Abs. 6 BauGB

Außenbereichssatzung

§35 Abs. 6 BauGB

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Systematik des § 35 BauGBPrivilegierte Vorhaben und Abgrenzung

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Privilegierte Vorhaben

§35 Abs. 1 BauGB

Privilegierte Vorhaben

§35 Abs. 1 BauGB

Landwirtschaftliche

Betriebe

§35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Landwirtschaftliche

Betriebe

§35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Forstwirtschaftliche

Betriebe

§35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Forstwirtschaftliche

Betriebe

§35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Gartenbaubetriebe

§35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

Gartenbaubetriebe

§35 Abs. 1 Nr. 2 BauGBSonstige privilegierte

Vorhaben

• Anlagen der öffentlichen Versorgung

• Standortgebundene Betriebe

• Zweckgebundene Anlagen

• Anlagen der Wind- und Wasserenergie

• Biomasseanlagen• Kernenergieanlagen

§35 Abs. 1 Nr. 3-7 BauGB

Sonstige privilegierte

Vorhaben

• Anlagen der öffentlichen Versorgung

• Standortgebundene Betriebe

• Zweckgebundene Anlagen

• Anlagen der Wind- und Wasserenergie

• Biomasseanlagen• Kernenergieanlagen

§35 Abs. 1 Nr. 3-7 BauGB

HaupterwerbsbetriebHaupterwerbsbetrieb

NebenerwerbsbetriebNebenerwerbsbetrieb

Hobbylandwirtschaft

ist nicht privilegiert

Hobbylandwirtschaft

ist nicht privilegiert

Quantitative Weise, angemessene Dauer, Bodenertragsnutzung, Futtergrundlage,

wirtschaftliche Grundlage, dienende Funktion

Quantitative Weise, angemessene Dauer, Bodenertragsnutzung, Futtergrundlage,

wirtschaftliche Grundlage, dienende Funktion

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Baulehrschau-Sondertag – Vorbeugender Brandschutz

Nutzungsänderung

landwirtschaftlicher

Gebäude

Abs. 4 Nr. 1 BauGB

Nutzungsänderung

landwirtschaftlicher

Gebäude

Abs. 4 Nr. 1 BauGB

• Erhaltenswerte Bausubstanz• Äußere Gestalt bleibt erhalten• Aufgabe der Nutzung <7 Jahre• räumlich-funktionalenZusammenhang mit der Hofstelle• höchstens drei Wohnungenje Hofstelle• keine Neubebauungals Ersatz für die aufgegebene Nutzung

• Erhaltenswerte Bausubstanz• Äußere Gestalt bleibt erhalten• Aufgabe der Nutzung <7 Jahre• räumlich-funktionalenZusammenhang mit der Hofstelle• höchstens drei Wohnungenje Hofstelle• keine Neubebauungals Ersatz für die aufgegebene Nutzung

Systematik des § 35 BauGBSonstige und begünstigte Vorhaben, Außenbereichssatzung

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Sonstige Vorhaben

§35 Abs. 2 BauGB

Sonstige Vorhaben

§35 Abs. 2 BauGB

Begünstigte Vorhaben

§35 Abs. 4 BauGB

Begünstigte Vorhaben

§35 Abs. 4 BauGB

Außenbereichssatzung

§35 Abs. 6 BauGB

Außenbereichssatzung

§35 Abs. 6 BauGB

Änderung

kulturlandschafts-

prägender Gebäude

Abs. 4 Nr. 4 BauGB

Änderung

kulturlandschafts-

prägender Gebäude

Abs. 4 Nr. 4 BauGB

Ersatzbau

Wohngebäude

Abs. 4 Nr. 2 BauGB

Ersatzbau

Wohngebäude

Abs. 4 Nr. 2 BauGB

Erweiterung

Wohngebäude

Abs. 4 Nr. 5 BauGB

Erweiterung

Wohngebäude

Abs. 4 Nr. 5 BauGB

Ersatz zerstörter

Gebäude

Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Ersatz zerstörter

Gebäude

Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Erweiterung

Gewerbebetrieb

Abs. 4 Nr. 6 BauGB

Erweiterung

Gewerbebetrieb

Abs. 4 Nr. 6 BauGB

• vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden • vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf • vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt • für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird

• vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden • vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf • vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt • für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird

• durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstört

• durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstört

• Änderung oder Nutzungs-änderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden

• Änderung oder Nutzungs-änderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden

• Gebäude ist zulässigerweise errichtet• Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen• Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt

• Gebäude ist zulässigerweise errichtet• Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen• Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt

• bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen

• bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen


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