+ All Categories
Home > Documents > Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch...

Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch...

Date post: 20-Jun-2020
Category:
Upload: others
View: 0 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
14
INFORMATIONEN FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE Bereich Internationale Angelegenheiten Praktika & Arbeiten in Deutschland
Transcript
Page 1: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

INFORMATIONEN FÜR AUSLÄNDISCHE

STUDIERENDE

Bereich Internationale Angelegenheiten

Praktika & Arbeiten in Deutschland

Page 2: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

1

Inhaltsverzeichnis

I. Rechtliche Bestimmungen............................................................................................2

Vorbemerkung: .................................................................................................................2

1. Arbeiten während des Studiums ..............................................................................2

a. Studentenjobs ..........................................................................................................3

b. Mindestlohngesetz ...................................................................................................4

c. Sozialversicherungen ...............................................................................................4

II. Praktikum während des Studiums ............................................................................5

a. Praktikum in Deutschland .........................................................................................6

b. Praktika im Ausland ..................................................................................................8

i. Praktikum im Heimatland ...................................................................................8

ii. Praktika außerhalb Deutschland........................................................................9

III. Arbeiten nach dem Studium ...................................................................................10

IV. Praktische Tipps zur Job- und Praktikumssuche ..................................................10

Page 3: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

2

Praktika und Arbeiten in Deutschland

I. Rechtliche Bestimmungen

Vorbemerkung:

Diese Broschüre richtet sich an Studierende aus Drittstaaten, die zum Studium nach

Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16

Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besitzen.

Sie gilt nicht für Ausländer/innen, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine andere

Aufenthaltserlaubnis haben, z.B. als Familienangehörige oder aus humanitären

Gründen.

Sie gilt auch nicht für die meisten EU-Bürger/-innen und Staatsangehörige der EWR-

Staaten und der Schweiz.

Die Broschüre gilt für bulgarische, rumänische und türkische Studierende nur

eingeschränkt – erkundigen Sie sich bitte bei einer Beratungsstelle, z.B. der

Ausländerbehörde oder dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

über die Besonderheiten des Übergangsrechts für neue Unionsbürger/innen bzw.

des Assoziationsrechts EU-Türkei.

1. Arbeiten während des Studiums

Studium ist die wissenschaftliche oder fachliche Ausbildung, die unmittelbar durch

eine Hochschule oder Fachschule vermittelt wird. Diese Ausbildung muss im

Rahmen eines Vollzeitstudiums absolviert werden. „Ordentliche Studierende“ sind

also solche Studierende, die den größten Teil ihrer Zeit und Kraft auf das Studium

aufwenden.

Studentenjobs sind Nebenjobs! Das heißt: Ihr Studium ist Ihre

Hauptbeschäftigung. Für Ihre Nebenbeschäftigung bedeutet dies, dass die

wöchentliche Arbeitszeit – unabhängig vom Verdienst – keinesfalls die 20 Stunden

überschreiten sollte (außer sie liegt ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit) und

Ihren Studienerfolg nicht beeinträchtigen darf.

Pro Jahr dürfen Sie, gemäß § 16 Absatz 3 AufenthG, 120 ganze oder 240 halbe

Tage in Deutschland arbeiten.

Page 4: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

3

Bitte beachten Sie: nähere Bestimmungen darüber, welche Tätigkeiten Sie

ausüben dürfen, stehen auf dem Zusatzblatt zu Ihrer Aufenthaltsgenehmigung/-

erlaubnis.

Wer mehr als 120 ganze bzw. 240 halbe Tage in einem Job arbeiten möchte, muss

sich das von der Ausländerbehörde genehmigen lassen. Dazu wird ein konkretes

Arbeitsangebot mit Angaben zu Dauer und Lage der Arbeitszeit und Gehalt/Lohn

benötigt. Die Ausländerbehörde entscheidet dann zusammen mit der Agentur für

Arbeit über den Antrag. Die Erlaubnis kann die Behörde verweigern, wenn durch die

Arbeit der Erfolg des Studiums gefährdet wird.

a. Studentenjobs

Die 120 ganzen bzw. 240 halben genehmigungsfreien Tage können Sie entweder am

Stück während der Semesterferien in Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung wie

zum Beispiel als Ferienhelfer/in oder während der Vorlesungszeit als Werkstudent/in

tageweise verbrauchen.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Tätigkeit im Voraus vertraglich

oder nach ihrer Eigenart zeitlich nicht mehr als drei Monate (am Stück) oder

insgesamt 70 Arbeitstage (über das Jahr verteilt) innerhalb eines Kalenderjahres

dauert. Von dem Drei-Monats-Zeitraum ist nur dann auszugehen, wenn der Minijob

an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von

regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche (z. B man arbeitet nur 2 oder 3

Tage pro Woche) spricht man dann von kurzfristiger Beschäftigung, wenn die

Tätigkeit nicht mehr als 70 Arbeitstagen im Jahr ausgeübt wird.

Als Werkstudent/in werden Studierende bezeichnet, die neben dem Studium eine

Erwerbsarbeit in einem Unternehmen ausüben, um sich ihren Lebensunterhalt zu

verdienen oder Praxiserfahrung zu sammeln. Dabei haben Studierende die

Möglichkeit, die theoretischen Kenntnisse aus dem Studium praktisch anzuwenden

und können zudem auch Kontakte im Unternehmen knüpfen. Außerdem können sich

die erworbenen praktischen Kenntnisse und Berufserfahrung später positiv auf eine

mögliche Einstellung auswirken.

Studentische Nebentätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft an einer

Hochschule oder an einer wissenschaftlichen Einrichtung können ohne zeitliche

Page 5: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

4

Beschränkung ausgeübt werden. Sie dürfen aber nicht so umfangreich sein, dass der

Erfolg des Studiums gefährdet wird.

Studentische Nebentätigkeiten an einer Hochschule oder an einer wissenschaftlichen

Einrichtung sind jede Beschäftigung gegen Entgelt, die neben dem Studium von

Studierenden an einer Hochschule bzw. an einer wissenschaftlichen Einrichtung

ausgeübt wird. Dies sind z.B. wissenschaftliche Hilfskräfte an Instituten, Lehrstühlen,

oder bei Fachbereichen. Auch Jobs beim Studentenwerk oder beim AStA zählen

dazu. Durch ihre enge Verbindung zur wissenschaftlichen Arbeit zählen die Tage, an

denen dort gearbeitet wird, nicht zu den 120 ganzen bzw. 240 halben Tagen.

b. Mindestlohngesetz

Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland das Mindestlohngesetz eingeführt.

Infolgedessen haben alle Beschäftigten, auch Studierenden einen Anspruch auf

einen Stundenlohn von mindestens 8,50 EUR brutto.

Von dem Mindestlohngesetz ausgenommen sind:

Pflichtpraktika, wenn sie im Studienplan vorgesehen sind und

Freiwillige Praktika, wenn sie nicht länger als drei Monaten dauern.

c. Sozialversicherungen

o Beschäftigung während des laufenden Semesters

Während des laufenden Semesters sind Studenten als Beschäftigte von der

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, wenn:

- die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet,

- die Arbeitszeit die 20 Stunden pro Woche überschreitet, die Beschäftigung

aber nur an den Wochenenden, in den Abend- oder Nachtstunden stattfindet.

Von der Rentenversicherungspflicht sind Studenten dagegen nur dann befreit,

wenn die Beschäftigung als „kurzfristige Beschäftigung“ oder als „Minijob“

einzustufen ist.

o Beschäftigung in den Semesterferien

In den Semesterferien sind Studenten als Beschäftigte von der Kranken-, Pflege-

und Arbeitslosenversicherung komplett befreit, und zwar unabhängig von der

wöchentlichen Arbeitszeit oder der Höhe des Entgelts. Von der

Rentenversicherungspflicht sind sie dagegen nur dann befreit, wenn es sich um eine

kurzfristige Beschäftigung oder einen „Minijob“ handelt. In den Semesterferien

Page 6: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

5

dürften die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse eine größere Rolle spielen.

(Verweis auf 1. a. zweiter Paragraph)

Grundsätzliche Bestimmungen der Sozialversicherung

II. Praktikum während des Studiums

Braucht man eine Arbeitserlaubnis, wenn man ein Praktikum in Deutschland

absolvieren möchte?

Diese Frage stellen sich die meisten ausländischen Studierenden. Den Begriff

„Arbeitserlaubnis“ kennt das deutsche Recht seit dem 01.01.2005 nicht mehr.

Vielmehr ist einem Ausländer die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt, sofern

dies im Aufenthaltsgesetz bestimmt ist oder sein Aufenthaltstitel die Ausübung der

Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. Grundsätzlich gilt ein Praktikum als

Erwerbstätigkeit.

Ausnahmen: Folgende Praktika gelten jedoch nicht als Erwerbstätigkeit, sofern ihre

Dauer drei Monate in einem Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreitet:

1. Praktika, die von der Bundesagentur für Arbeit als Ferienbeschäftigung vermittelt

wurden.

Sozialversicherung

Mini-Jobs

(von 0€ bis 450€)

kurzfristige Beschäfitigung

Grds. versicherungsfrei

Midi-Jobs

(von 450,01€ bis 850€)

kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei

rentenversicherungspflichtig

Sonstiges

(über 850€)

versicherungspflichtig

Page 7: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

6

2. Pflichtpraktika, sofern sie in Studienplan vorgesehen sind und ohne die das

Studium nicht abgeschlossen werden kann.

3. Praktika im Rahmen eines von der EU oder der bilateralen

Entwicklungszusammenarbeit finanziell geförderten Programms (wie z.B. Promos

und Erasmus + ).

Freistellung von der Arbeitsgenehmigung.

Als Studierende absolvieren Sie entweder

freiwillige studienbegleitende Praktika, um berufspraktische Zusatzqualifikationen

zur Verbesserung Ihrer Arbeitsmarktchancen zu erlangen, oder

ein vorgeschriebenes Praktikum, das als Pflichtpraktikum in der jeweiligen

Fachrichtung absolviert werden muss.

Ausländische Studentinnen und Studenten aus Drittstaaten können bis zu 12 Monate

ein Praktikum in Deutschland absolvieren. Voraussetzung ist, dass das Praktikum in

einem engen Zusammenhang mit dem Studium steht. Die Antragstellung

übernimmt der Arbeitgeber.

Mehr darüber erfahren sie unten:

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/WeitereDien

a. Praktikum in Deutschland

Früher waren sie ein Plus, heute sind sie ein Muss: Ohne vorhergehende

Berufserfahrung ist es schwierig, erste Kontakte zu Unternehmen zu knüpfen. Auch

für internationale Studierende ist ein Praktikum eine große Chance: Sie lernen den

Berufsalltag in Deutschland kennen, sammeln Erfahrung und knüpfen Kontakte zu

potentiellen Arbeitgebern.

Es lassen sich vor allem fünf Kriterien ausmachen, die ein gutes Praktikum

auszeichnen. Wer böse Enttäuschungen vermeiden möchte, sollte im Vorfeld

abklären, in wie weit sie auf die konkrete Praktikumsstelle zutreffen:

Anspruchsvolle Aufgaben: Die Aufgaben sollten komplex und

herausfordernd sein, so dass man etwas dazu lernen kann, idealerweise in

einem eigenen Projekt. Zwar gehören auch monotone und wiederkehrende

Page 8: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

7

Aufgaben dazu, aber man sollte nicht die ganze Zeit über Dateien pflegen

oder Kaffee kochen.

Eigenständiges Arbeiten: Nach einer Phase der Einweisung sollte man sein

Projekt selbständig und eigenverantwortlich bearbeiten können, wenn auch

natürlich unter gelegentlicher Hilfestellung. Wer es schafft, die ihm

übertragenen Aufgaben souverän zu erfüllen, kann das Unternehmen von sich

überzeugen.

Angemessene Dauer: Ein Praktikum sollte lange genug sein, um komplexe

Aufgaben zu übernehmen. Dafür reichen in der Regel zwei bis drei Monate.

Unbezahlte Praktika mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten sollte man

sehr kritisch hinterfragen

Fester Ansprechpartner: Für seine Praktikumszeit sollte man einen festen

Ansprechpartner im Unternehmen haben, mit dem man sich regelmäßig

austauscht.

Faire Bezahlung: In manchen Unternehmen bekommen Praktikanten 800

Euro pro Monat, in anderen nichts. Viele Unternehmen zahlen 300 bis 500

Euro. Wenn die Vorteile der praktischen Erfahrung überwiegen und nicht das

Geldverdienen, sollte man sich im Zweifel für das Praktikum entscheiden.

Es gibt unterschiedliche Arten von Praktika. Freiwillige Praktika kann man nach

eigenen Interessen absolvieren. Für sie gelten die gleichen arbeitsrechtlichen

Bestimmungen wie für studentische Nebentätigkeiten. Pflichtpraktika hingegen sind

obligatorischer Bestandteil vieler Studienfächer. Im Gegensatz zu freiwilligen Praktika

finden die Bestimmungen des § 16 AufenthG bei Pflichtpraktika keine Anwendung.

Mit anderen Worten: ausländische Studierende dürfen in Deutschland Pflichtpraktika

ohne zusätzliche Genehmigung ausüben.

Freiwillige Praktika.

Auf freiwillige Praktika ist, selbst wenn sie unentgeltlich abgeleistet werden, die

120/240-Tage-Regel anzuwenden. Die ersten drei Monate eines freiwilligen

Praktikums können daher auch über die zustimmungsfreien 120 ganze bzw. 240

halbe Tage abgedeckt werden, wenn diese nicht schon für eine andere Tätigkeit

Page 9: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

8

verbraucht wurden. Für die weitere Zeit muss die Zustimmung der Ausländerbehörde

(und damit verbunden der Bundesagentur für Arbeit) vorliegen

Zudem wurde ab 1. Januar 2015 in Deutschland der Mindestlohn eingeführt. Auch

Praktikanten fallen unter die Mindestlohnregelung – jedenfalls unter bestimmten

Voraussetzungen. Als Folge davon werden aus Kostengründen vorwiegend

Pflichtpraktikanten von Unternehmen bevorzugt. Um von dieser Regelung nicht

betroffen zu werden und somit neben der Konkurrenz der Pflichtpraktikanten eine

Chance zu haben, können freiwillige Praktikanten jede Praktikumsstelle bis zu drei

Monaten ausüben

b. Praktika im Ausland

Ein Auslandspraktikum bietet ausländischen Studierenden den Vorteil, dass die 120

ganze bzw. 240 halbe Tage-Regelung keine Anwendung findet. Man kann also für

eine relativ lange Zeit ein Praktikum absolvieren, allerdings nur solange der Erfolg im

Studium nicht beeinträchtigt ist. Zu diesem Zweck wird die Zustimmung der

Ausländerbehörde benötigt. Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen

Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld bei der

zuständigen Ausländerbehörde informieren lassen.

Beim Praktikum im Ausland unterscheidet man zwischen Praktikum im Heimatland

und Praktikum in einem Land außerhalb von Deutschland

i. Praktikum im Heimatland

Es ist ebenso für ausländische Studierende möglich ein Praktikum im Heimatland zu

absolvieren. Nützliche Informationen rund um Praktika im Heimatland sowie

finanzielle Unterstützung erhalten ausländische Studierende auch beim STUBE.

STUBE ist ein Studienbegleitprogramm für Studierende aus Afrika, Asien und

Lateinamerika und hat unter anderem als Ziel die Förderung von

berufsvorbereitendenden Praktika und Studienaufenthalten im Heimatland. Weitere

Informationen finden Sie in der Broschüre „Förderungsmöglichkeiten“ und unter

nachfolgendem Link: http://www.stube-rps.de/

Page 10: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

9

ii. Praktika außerhalb Deutschland

Falls Sie sich für ein Praktikum außerhalb von Deutschland entscheiden, beraten Sie

die Mitarbeiter/innen des Bereichs Internationale Angelegenheiten gerne. Zudem

können Sie auf der Homepage der Hochschule Ludwigshafen offene

Praktikumsstellen im Ausland finden.

Ausländische Studierende können auch im Rahmen der Förderprogramme Eramus+

und Promos finanziell unterstützt werden, wenn sie ein Praktikum außerhalb von

Deutschland absolvieren.

Erasmus+ ist ein Teilstipendium für Auslandspraktika, finanziert durch die

Europäische Union und fördert Studierende, wenn Sie unter anderem ein Praktikum

im europäischen Ausland absolvieren möchten. Bewerben können sich deutsche

sowie internationale Studierende, sofern sie in der Hochschule Ludwigshafen am

Rhein ordnungsgemäß eingeschrieben sind und die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Diese sind beispielweise:

o neben einem Praktikumsplatz,

o ein erfolgreicher Abschluss der ersten Hälfte Ihres Bachelorstudiums

o gute Kenntnisse der Landessprache, bzw. Unternehmenssprache haben.

o während des Praktikums muss der/die Praktikant/in vor Ort wohnen (keine

Grenzgänger)

Mehr über die Einzelheiten des Förderprogramms erfahren Sie unter dem folgenden

Link: http://www.hs-lu.de/international/praktikum-im-

ausland/foerdermoeglichkeiten/erasmus.html.

Promos unterstützt mit einer Teilförderung unter anderem:

o Praktikum im Ausland

o Fahrtkostenzuschuss

Mehr über die Fördervoraussetzungen und die Bewerbungsfristen können sie hier

einsehen. (http://www.hs-lu.de/international/studieren-im-

ausland/foerdermoeglichkeiten.html).

Page 11: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

10

III. Arbeiten nach dem Studium

Viele internationale Studierende streben an, im Anschluss an ihr Studium einen

Arbeitsplatz in Deutschland zu finden. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

wird die Aufenthaltserlaubnis jedoch ungültig. Dabei ist es unerheblich, ob die

Aufenthaltserlaubnis ursprünglich länger gültig war. Es ist deshalb nötig, bei der

Ausländerbehörde eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Gemäß der aktuellen Fassung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG § 16,4 IV) kann

die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate in den folgenden Fällen verlängert werden:

Zur Suche einer Beschäftigung, die dem Hochschulabschluss angemessen ist,

oder

Zur Unternehmensgründung, und wenn

Die beabsichtigte Erwerbstätigkeit gemäß den Bestimmungen von §§ 18-21

AufenthG (http://dejure.org/gesetze/AufenthG) von Ausländern ausgeübt

werden darf.

Entsprechende Bemühungen zur Suche eines Arbeitsplatzes (Bewerbungen, etc.)

sind der Ausländerbehörde nachzuweisen. Während der Arbeitsplatzsuche können

Sie jede (auch selbstständige) Erwerbstätigkeit ausüben.

IV. Praktische Tipps zur Job- und Praktikumssuche

Eine Job-/Praktikumsstelle finden Sie entweder direkt auf den

Unternehmenshomepages oder in zahlreichen Datenbanken, wie der Jobbörse der

Bundesagentur für Arbeit.

Auf der Homepage der Hochschule Ludwigshafen können Sie ebenfalls einige

Hochschulinterne Jobangebote sowie ein Career Portal mit externen Jobangeboten

finden. Anbei finden Sie ein paar hilfreiche Links. Bitte beachten Sie, dass die Liste

nicht vollständig ist

Angebote an der HS LU:

http://www.hs-lu.de/hochschule/job-karriere/stellenangebote.html

Career-Portal:

Page 12: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

11

http://www.hs-lu.de/career-portal/stellenboerse.html

Jobbörse der Agentur für Arbeit:

http://jobboerse.arbeitsagentur.de/

Unicum Karrierezentrum:

http://karriere.unicum.de/

Die Bundesagentur für Arbeit erbringt in Deutschland insbesondere Aufgaben wie

Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung. Zu diesem Zweck ist es möglich über die

Homepage der Agentur für Arbeit ein persönliches Profil unter Angabe der

Bewerbungsunterlagen zu erstellen.

https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/anmeldung.html. Unternehmen können

auf diesem Weg Ihre Unterlagen einsehen und sich ggf. bei Ihnen melden.

Unten befinden sich die Kontaktdaten der Agentur für Arbeit in Ludwigshafen und

Mannheim.

Agentur für Arbeit Ludwigshafen

Berliner Str. 23A 67059 Ludwigshafen

Tel: 0800 4 5555 00 Email: [email protected]

Agentur für Arbeit Mannheim

M 3a 68161 Mannheim

Tel: 0800 4 5555 00 Email: [email protected]

Eine weitere Möglichkeit attraktive Jobangebote in der Region zu finden, ist der

Besuch einer Jobmesse. Die Termine der verschiedenen Jobmessen in Deutschland

können der Internetseite http://www.jobmessen.de/ entnommen werden.

Wenn Sie einen Job suchen und über Zeitungs-/Internetanzeigen bzw. persönli-

che Kontakte keinen finden, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an die Job-

Vermittlungen für Studierende, die an den meisten Hochschulen zu finden sind.

Sie können aber auch vor Ort zur Agentur für Arbeit gehen.

Klein- und Mittelständische Unternehmen suchen Mitarbeiter oftmals über die

Agentur für Arbeit während Großunternehmen Stellenausschreibungen häufig

über das Internet und über ihre Firmenhomepage inserieren.

Einige Firmenprofile und Kontakte finden Sie unter diesen Links:

Page 13: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

12

Mannheim:

http://www.wer-zu-wem.de/region/rhein-neckar.html

Ludwigshafen:

http://www.ludwigshafen.de/wirtschaftsstark/unternehmen/unternehmen-in-

ludwigshafen/

Career-Center

Das Career-Center der Hochschule Ludwigshafen unterstützt Studierende durch

individuelle Beratung, Workshops und Seminare. Zum einen werden dabei Career

Coachings und Beratung zur individuellen Jobsuche angeboten. Außerdem bietet

das Career Center einen individuellen und kostenlosen Bewerbungsmappen-

Check an. Dies ist vor allem für Bewerbungen für Praktika hilfreich. Des Weiteren

werden zusammen mit den Bereichen Diversity und Internationale Angelegenheiten

Workshops und Vorträge zu den Themengebieten Arbeit in Deutschland,

Bewerbung, Einstieg ins Berufsleben und Arbeitsmarkt angeboten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Career-Centers unter

folgendem Link: http://www.hs-lu.de/hochschule/job-karriere/career-center.html.

Page 14: Praktika & Arbeiten in Deutschland · 2016-05-03 · Sie prüft ob und inwieweit das Studium durch einen Auslandsaufenthalt gefährdet sein könnte. Daher muss man sich im Vorfeld

13

Impressum:

Herausgeber

Hochschule Ludwigshafen am Rhein

Verantwortlicher für den Inhalt:

Präsident der Hochschule Ludwigshafen

Internationale Angelegenheiten

Die Informationen in dieser Broschüre erheben

keinen Anspruch auf Vollständigkeit

Ausgabe Juli 2015

Nachdruck und Wiedergabe jeglicher Art, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers. Alle Angaben ohne Gewähr.


Recommended