+ All Categories
Home > Documents > Planungshinweise für Stadtstraßen in...

Planungshinweise für Stadtstraßen in...

Date post: 24-May-2020
Category:
Upload: others
View: 7 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
40
Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651 .111-1 /2 Hamburg, den 21.12.1988 PN.: 34913 737 o.2515 BN : 9.40.737 o.2515 Rundschreiben Stadtverkehr Planung RSP 1/88 Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg Teil 3 Querschnitte PLAST 3 Ausgabe 1988
Transcript
Page 1: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651 .111-1 /2

Hamburg, den 21.12.1988 PN.: 34913 737 o.2515 BN : 9.40.737 o.2515

Rundschreiben Stadtverkehr Planung

RSP 1/88

Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg

Teil 3

Querschnitte

PLAST 3 Ausgabe 1988

Page 2: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651
Page 3: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Baubehörde - Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23/651.111-1/2

Hamburg, den 21.12.1988 PN.: 34913 -737/2515 BN.: 9.40 - 737/2515

Rundschreiben

An Verteiler

Stadtverkehr - Planung

RSP 1/88

Betr.: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg . - PLAST hier: Planungshinweise Nr.· 3

"Querschnitte"

· Bezug: ·Rundschreiben RSP 2 / 86 vom 21 . 07. 1986 ,. PLAST; Überarbeitung und Fcirtschrei bu:ng

Anlg.: 1. Planungshinweise Nr. 3 - PLAST 3 - Ausgabe 1988

Hi"errni t wird · der Abschnitt· 11 Quersch.rH t te 11 der neuen P·LAST her­ausgegeben.·

Er wurde unter Verwendung a·er "Empfehlungen . für die Anlage von Erschließungsstraßen - EAE 85 11 erarbeitet und enthält die ~ur Q~~~Schnittsbemessung und · ~gestaltung notwendigen Angaben ·für den Neubau oder die Änderung von Straßenverkehrsanlagen. ·

Neben den ~ EAE 85 - wurden auch die Ergebnisse des Meinungs­austausches 1985/86 bei der Hauptabteilung Stadtverkehr zwischen freischaf fend~n Architekten und Ingenieuren und den Planuhgs­diensts tellen der Baubehörde und der Bezirksämter hinsichtlich der. Fragen der Koatendämpfung, der Stadtbildgestaltung und Ökologie im Bereich der Erschließung und Verkehrsberuhigung ebenfalls berücksichtigt.

Von besonderer Bedeutung für die Bearbeitung der PLAST 3 war der Senatsbeschluß vom 03~02.1987, wonach der Aufwand fUr den Ausbau von Straßen ~uch durch Absenkung der Baustandards auf das Not­wendige zu beschränken ist.

Spezielle Angaben über Anlagen des ruhenden Verkehrs, Wendean­lagen, Anlagen des Bus verkehrs und des Radverkehrs sind aus den entsprechenden Abschnitten 6 bis 9 der neuen PLAST zu ersehen.

Page 4: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

- 2 -

Des weiteren wird auf die "Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete - ESG 87" hingewiesen. Die ESG 87 vermitteln ergänzend zu den mehr technisch orientierten Regel­werken die Grundlagen für den Straßenraumentwurf. Sie geben Begriffsdefinitionen und Entwurfshinweise zur Raumbildung, der Gestaltung einzelner Raumteile (Querschnitts- und Materialwahl) sowie der Raumausstattung (Straßenmobiliar, technische und kommerzielle Einrichtungen, Bepflanzung).

Die Planungshinweise Nr. 3 "Querschnitte" sind im Ständigen Aus­schuß der Hauptabteilung Stadtverkehr beraten und mit der Behörde für Inneres abgestimmt worden.

Ich führe diese Planungshinweise hiermit ein und bitte, sie bei Planung und Entwurf von Straßenverkehrsanlagen zu beachten .

. Mit der PLAST 3 und den übrigen, bereits eingeführten Abschnitten der neuen PLAST bzw. den ergänzenden Rundschreiben, Fachlichen Weisu~gen und sonstigen Richtlinien sind die Regelungen der alten PLAST im wesentlichen ersetzt. Andere Teile der alten PLAST sind inzwischen in der Sache überholt oder nicht mehr aktuell.

Von Bedeutung sind weiterhin die Hinweise über Grundstückszu­f a hrten, Schleppkurven und Eckausrundungen (Ziffern 1.5-2 bis 1 . 5-14 der alten PLAST). Es wird empI'ohlen, sie zunächst unt e r Nr. 5 der neuen PLAST einzuordnen.

Die "Richtlinien für die Anlage von Straßen, Anlagen des öffent­lic hen Personennahverkehrs (RAS-ö) - Omnibus und Obus", Ausgabe 1979, Zi. 4.6 der alten PLAST sind als ergänzende Regelung der Nr. 8 der neuen PLAST zuzuordnen.

Im übrigen hat die alte PLAST keine Gültigkeit mehr. Ich bitte deshalb, sie nicht mehr anzuwenden.

Stand der neuen PLAST ist aus der beigefügten

Page 5: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

- 3 -

V e r t e i l e r für das Rundschreiben

Stadtverkehr - Planung - RSP 1/88

Bauämter der Bezirke

Hamburg-Mitte

Altona

Eimsbüttel

Hamburg-Nord

Wandsbek

Bergedorf

Harburg

Behörde für Inneres - A 3 -

Feuerwehr

Landesverkehrs­verwaltung

- F 02 -- F 04 -

- LVV 2 -

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft - Strom- und Hafenbau -

Hamburger Verkehrsverbund

Behörde für Schule und Berufs­bildung, Gewerbeschule für Bautechnik G 19 Billwerder Billdeich 622 2000 Hamburg 80

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg

Umweltbehörde

Finanzbehörde

Oberfinanzdirektion

Senatsamt für Bezirksangelegen­heiten

Baubehörde:

- OD -- z -- BR -- H -- WS -- BOA -- EP -

50-fach

50-fach

50-fach

50-fach

50-fach

20-fach

50-fach

3-fach

3-fach 3-fach ·

60-fach

5-fach

5-fach

2-fach

3.;..fach

3-fach

3-fach

3-fach

3-fach

1-fach 3-fach 6-fach 3-f ach 3-fach 3-fach 2-fach

Page 6: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

- 4 -

V e r t e i 1 e r für das Rundschreiben 1/88 Stadtverkehr - Planung - RSP 1/88

- VA -- R -- ASE -- LP -

Tiefbauamt:

- T - TG -- TB -- TF -- TS -- TVO -- TV 3 -- TV 4 -- TV 5 -- TV 53 -

TV 21, TV 22, TV 62 -

Fachho chschule Hamburg Fachbere i c h Bauingenieurwesen

Verband der Freien Ingenieure fUr Straßenbau in Hamburg e.V. Gewerbering 2 2000 Oststeinbek

BOA, Ha mburger Arch .-Kammer Mi ttelweg 89 2000 Hamburg 13

ADAC Amsinckstraße 39/Postfach 10 02 02 2000 Hamburg 1 ·

je

Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden Bezirks~verband Klaus-Groth-Str. 1 2000 Hamburg 26

2-fach 2-fach

10-fach 18-fach

2-fach 10-fach 10-fach 20-fach 10-fach 3-fach

23-fach . 40-fach 35-fach 15-fach 4-fach

10-fach

3-fach

3-fach

2-f ach

2-f ach

überzählige Exemplare bitte an - TV 231 - zurücksenden!

Mehrexemplare können bei.- TV 23 1 -, BN: 9.40-2988, abge­fordert werden!

Page 7: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

1

1.1 1.2 1.3 1.4

2

2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.3.1 2.1.3.2 2.1.3.3

2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.5.1 2.2.5.2

3

3.1 3.2 3.2.1 3.2.2

3.3 3.3.1 3.2.2

3.4 3.4.1 3.4.1.1 3.4.1.2 3.4.2 3.4.2.1 3.4.2.2 3.4.2.3 3.4.3 3.4.4 3.4.5

.Dez. 88

QUERSCHNITTE 1 1

1 nhaltsverzeichnis Seite

ALLGEMEINES

Vorbemerkung ......... : ........................................... 2 Straßennetz ........................................................ 2 Planungsgrundsätze ................................................ 3 Richtlinien ......................................................... 3

BEMESSUNGSGRUNDLAGEN

Verkehrsarten ........................... . ........... . ...... . ... .. .. 4 Fußgängerverkehr ................................................... 4 Radverkehr ......................................................... 4 Kfz-Verkehr ...................... ........ . . . .. . ....... . ............. 5 Bemessungsfahrzeug und Begegnungsfall ............................. 5 Lichte Höhe ........................................................ 7 Ruhender Verkehr ......................... . ......... . . . .. . .... . ..... 8

Planungskriterien ............................................... . .. 8 Mischungsprinzip ................................................... 8 Trennungsprinzip ................................................... 9 Fahrgeometrie und Fahrdynamik ..................................... 9 Ver- und Entsorgung ............................................... 1 O Belange der Feuerwehr ............................................. 11 Anleiterbarkeit ..................................................... 11 Feuerwehrzufahrten ...................... ... . .... . ... . ..... .. . . , . .. 11

au ERSCHN ITTSTVPE N

Einsatzkriterien ................... ...... .......................... 12 Wohnwege ............... ......... · ................................ 12 Nicht befahrbare Wohnwege .................. ............. . ....... . 12 Befahrbare Wohnwege ....... ... ..... . ..... ......................... 13

Anlagen nach dem Mischungsprinzip .............................. 16 Wohnhof .......................................................... 16 Verkehrsberuhigter Bereich ......................................... 17

Anlagen nach dem Trennungsprinzip ..................... ......... 18 Anliegerstraßen in Wohngebieten ................... . . .. . ..... . ...... 18 Regelquerschnitt ................................................... 19 Sonderquerschnitte ............................. ... ................ 19 Verkehrsberuhigte Straßen ..................... ..... . ... ... ... .. .... 21 Allgemelnes ...................................... , ... .. .. . . .... ... 21 Planungsgrundsätze ............................ .. ...... . .. ......... 21 Bauliche Maßnahmen ............................................... 22 Sammelstraßen .............................. . ................... ... 27 Hauptverkehrsstraßen .............................................. 28 Gewerbe- und lndustrieerschließungsstraßen ... . ..................... 30

Page 8: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651
Page 9: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

1.

1.1

1.2

Dez.Be

QUERSCHNITTE

ALLGEMEINES

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Planungshlnwelse vermitteln die zur Querschnlttswahl und -gestaltung von Straßenverkehrsanlagen notwendigen Angaben für den Neubau und die Umgestaltung vorhandener Anlagen.

Diese Hinweise zeigen technische Lösungsmögllchkelten auf. Ihre Beach­tung und sachgerechte Anwendung stellt sicher, daß die Planungen den funktional-technischen Anforderungen gerecht werden. Werden abwei­chende Lösungen gewählt - z. B. aus gestalterischen Gründen • und em­pfohlene Grenzwerte unterschritten, Ist die Abweichung lm Rahmen der Planerläuterung zu begründen.

Die Hinweise berücksichtigen neben den speziellen Hamburger Planungs­gegebenheiten auch die grundsätzlichen Erkenntnisse und Entwlcklungen für die neuzeitliche Straßenplanung, wie sie In den einschlägigen Empfeh­lungen und Rlchtllnlen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver­kehrswesen und des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum Ausdruck kommen, z. B. den Empfehlungen für die Anlage von Erschlleßungsstraßen (EAE 85).

Straßennetz

Innerhalb des Hamburger Straßennetzes ·(ohne BAB) Ist zu unterscheiden zwischen

- dem Hauptverkehrsstraßennetz und

.- dem nachgeordneten Netz

sowie

- dem Vorbehaltsnetz

Das Hauptverkehrsstraßennetz Ist In der Anlage zu Abschnitt IV Absatz 1, Nummer 1 der Anordnung zur Durchführung des Hamburglschen Wegege­setzes definiert.

Es verbindet die Orts- und Stadtteile miteinander und Ist bezlrksübergrel­fend. Bel der Querschnlttswahl und Entwurfsgestaltung lst die Verbindungs­funktion maßgebend. Es dient In erster Linie der Abwicklung Innerstädtischen und überörtllchen Durchgangsverkehrs, des Wirtschafts­verkehrs und des Personennahverkehrs und Ist von verkehrsberuhlgenden und geschwlndlgkeitsdrosselnden Maßnahmen freizuhalten. Die Ent­wurfsgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

Page 10: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

1.3

1.4

Dez. 88

QUERSCHNITTE

Das nachgeordnete Netz besteht aus den übrigen Straßen. Es dient über­wiegend der unmittelbaren Erschließung der Grundstücke sowie dem Sammeln und Verteilen des Erschließungsverkehrs und hat auch stadtteilin­terne Verbindungsfunktionen.

Daneben Ist ein Vorbehaltsnetz definiert worden, das zur Abwicklung des Kraftfahrzeugsverkehrs notwendig ist und deshalb für Verkehrsberu­higungsmaßnahmen nicht zur Disposition steht. Es wird gebildet aus den Hauptverkehrsstraßen, den Straßen mit Bus-Linienverkehr sowie den Straßen, die mit Vorfahrtszeichen gekennzeichnet sind. Bei Quer­schnittswahl und Entwurfsgestaltung überwiegt die Verbindungsfunktion. Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt 50 km/h.

Außerhalb dieses Vorbehaltsnetzes können bei Straßen in Wohngebieten Maßnahmen zur Verlangsamung des Verkehrs - insbesondere zonen­wirksame Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h • angeordnet werden.

Planungsgrundsätze

Bei der Planung von Straßenverkehrsanlagen sind neben den funktionalen und technischen Erfordernissen gleichermaßen wirtschaftliche Aspekte sowie Umweltbelange und städtebaulich-gestalterische Gesichtspunkte zu beachten.

Für die Wahl des Querschnittes und seine Gliederung sind im einzelnen fol­gende Kriterien sorgfältig gegeneinander abzuwägen:

- Verkehrsfunktion (z. B. Aufenthalt, Erschließung, Verbindung),

- Anforderungen aus der Nutzung (1 nnenstadt- oder Stadtrandlage, Wohn-, Gewerbe- oder Geschäftsnutzung),

- Wirtschaftlichkeit (Minimierung der Herstellungs- und Unterhaltungs­kosten),

- Straßenraumgestaltung (Bäume, Beleuchtung, Möblierung),

- Umweltschutz (z.B. Lärmschutz, Grünausstattung, Entwässerungsform),

- Ver- und Entsorgung (Leitungstrassen, Müll, Reinigung, Feuerwehr).

Richtlinien

Diese Planungshinweise können nicht für jeden Einzelfall Detaillösungen vorgeben. Der komplexe Planungsprozeß erfordert eine intensive Auseinan­dersetzung mit den Planungsmöglichkeiten, Gegebenheiten und Randbe­dingungen. Deshalb Ist die Kenntnis der übrigen einschlägigen

Page 11: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

QUERSCHNITTE

Empfehlungen, Hinweise und Richtlinien, insbesondere die der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen unentbehrlich. Darüber hinaus sind die ergänzenden Rundschreiben der Baubehörde, Hauptabteilung Stadtverkehr, zu beachten.

2. BEMESSUNGSGRUNDLAGEN

2.1 Verkehrsarten

2.1.1 Fußgängerverkehr

Die Bemessung der Gehwegbreiten ist abhängig von den Fußgängerfre­quenzen, dem Kfz-Verkehr, der Ordnung des ruhenden Verkehrs, den angrenzenden Nutzungen, den gestalterischen Anforderungen und vom Platzbedarf für Leitungen.

Die minimale nutzbare Breite beträgt bei geringen Fußgängerfrequenzen in Anliegerstraßen (Wohngebiete) mit geringem Kfz-Verkehr ( < 400 Kfz/h) 1,5 m. Gelegentliche Einengungen durch Maste für Verkehrszeichen oder Beleuchtung sind dabei möglich.

Aus gestalterischen Gründen - z. B. für Baumpflanzungen oder Straßenmö­blierung, - können größere Breiten erforderlich werden. An Sammel- und Hauptverkehrsstraßen soll eine nutzbare Breite von 2,0 m nicht unter­schritten werden.

Gehwege sollten grundsätzlich breiter sein als Radwege.

2.1.2 Radverkehr

Dez.88

Durch die Anlage von Radwegen soll der Radverkehr gefördert und die Si­cherheit der Radfahrer erhöht werden. Die gewünschte Sicherheit ist nur bei größtmöglicher Akzeptanz der Radverkehrsanlagen durch die Radfahrer zu erzielen.

Vom Kraftfahrzeugverkehr baulich getrennte Radwege bieten für den Rad­fahrer den größten Schutz. Deshalb sollten grundsätzlich solche Radwege mit Schutzstreifen zur Fahrbahn vorgesehen werden.

Bei allen Straßen des Vorbehaltsnetzes sind Radwege vorzusehen. Die Anlage von Radwegen an weiteren Straßen ergibt sich gemäß Radwegenetz­konzeption.

In Straßen, die nach dem Hamburger Konzept zur Verlangsamung des Ver­kehrs in Wohngebieten in 30 km/h-Zonen einbezogen worden sind, sind Radwege im allgemeinen entbehrlich.

Page 12: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

2.1.3

2.1.3 .1

Dez. 88

. QUERSCHNITTE

Die lichte Höhe über Geh- und Radwegen soll in der Regel mind. 2,5 m be­tragen.

Im übrigen wird auf die PLAST 9 "Anlagen des Radverkehrs" hingewiesen.

Kfz-Verkehr

Bemessungsfahrzeug und Begegnungsfall

Für die Wahl der Fahrbahnbreiten sind die Abmessungen des jeweiligen "Bemessungsfahrzeuges" und der zugrunde zu legende Begegnungsfall maßgebend.

In den Straßen des Vorbehaltsnetzes ist ein Fahrzeug mit den nach § 32 StVZO größtzulässlgen Abmessungen als Bemessungsfahrzeug anzuneh­men (siehe Bild 1.1 ). Maßgeblicher Begegnungsfall Ist hierbei die Be­gegnung solcher Fahrzeuge.

Dabei ist in Straßen mit Bus-Linienverkehr von den Abmessungen der Stan­dardlinienbusse einschließlich Außenspiegel auszugehen. (siehe Bild 1.2)

Die Wahl der Bemessungsfahrzeuge und Begegnungsfälle in den anderen Straßen ist von der Gebietsnutzung und der Verkehrsbelastung abhängig.

- -V

V

V )

V ~ )

V

V ~ 4,70 21)

V ~

V 4,20

V 4,00 )

V ~ ) !/ > V ~ ~

V

0,25 0,25

2,50

+w 3,0

0,50 Zg

X A AA

~

~ ~

/

2,50

3,0

-„-!/ / 'I

/ v,r ~

/ V

v/ 'I

/ V

V

V 1/

V 1/

lichter Raum

Verkehrsraum

Abmessung des Fahrzeuges gern. § 32 StVZO ohne Spiegel

M 1 : 100

Zg Gegenverkehrszuschlag, abhängig von Geschwindigkeit und Straßenkategorie

1) Abstand zu festen Einbauten, Masten und dgl. gern. Vwv zu§ 39 STVO, III, 11b :

0,5 m, mind. 0,3 m

2) bzw. Sondermaß gern. FW-Großraumtransporte

Bild 1.1: Profil für die nach StVZO zulässigen Fahrzeuge im Begegnungsfall

Page 13: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Dez.88

QUERSCHNITTE

2,.0,3 0,3 0,3 0,3

t+ 2.5 +++~ 2,5

2.6.50

Bild 1.2: Mindestabmessungen für Linienbusverkehr

LKW /LKZ Lastkraftwagen

Lastkraftzug

r-------1 r 1 1

1 1

1 1

1 1

1 [ ~:-:=--:, J 1

4,20

0,25 0,25

2,50

3,0

LFW Lieferwagen

:L-::,): r 1 1 2,40

: oo) : ~ 0,25 0,25

2,10

2,60

0,3

+t

M 1 : 100

PKW Personen­kraftwagen

r-----1 t liiJr 0,25 0,25

1,75

2,25

M 1 : 100

Bild 1.3: Abmessungen und Verkehrsräume weiterer Bemessungsfahr-­zeuge (nach EAE, Bild 13)

Page 14: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

2.1.3.2

Dez.es

QUERSCHNITTE

Tab. 1: Zulässige Fahrzeugabmessungen nach §32 StVZO

Fahrzeugart Breite1l Höhe Länge

[m] [m] [m]

Einzelfahrzeug 2,52 ) 4,0 12,0

Sattelkraftfahrzeug 2,52) 4,0 15,5

Gelenkbus 2,5 4,0 18,0

Lastzug 2,5 4,0 18,0

Tab. 2: Abmessungen Hamburger Spezialfahrzeuge

Fahrzeugart Breite1l Höhe Länge

[ml [m] [m]

Müllfahrzeug, 3-achsig 2,5 3,8 9,5

Feuerwehrfahrzeug/ Drehleiter 2,5 3,3 10 , 1

Standardllnienbus 0 405 2,5 3,03) 11 ,5

Gelenkbus 0 405 G 2,5 3,03) 17,5

1) ohne Außenspiegel

2) 2,6 m für Kühl-Container-Fahrzeuge

3) plus Antenne HHA 50 cm/ VHH 90 cm

lichte Höhe

Dle lichte Höhe ist das senkrechte Maß bis zur oberen Umgrenzung des von Einbauten und Bewuchs freizuhaltenden lichten Raumes. Sie setzt sich zu­sammen aus dem Höhenmaß des Regelfahrzeuges vergrößert um den Bewe­gungsspielraum (Verkehrsraum) und den Sicherheitsraum.

Die llc hte Höhe soll in der Regel 4, 70 m betragen. Dieses Maß ist auch bei der Neuaufstellung und Reparatur von Wegweisern, Vorwegweisern , Leuchttransparenten, anderen Anlagen der öffentlichen Beleuchtung u. ä . vorzusehen.

Die lichte Höhe in Straßenzügen für Großraumtransporte beträgt im al lge­meinen 2:_5,0 m, in Einzelfällen erheblich meh r, und wird durch Fachliche Weisung geregelt.

Page 15: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

2.1.3.3

QUERSCHNITTE

Ruhender Verkehr

Stellplätze sind in der Regel am Fahrbahnrand rechts neben der Fahrbahn anzuordnen.

Die Wahl der zweckmäßigsten Aufstellart, d. h. längs, schräg oder senk­recht, richtet sich nach der Breite der zur Verfügung stehenden Fläche, der Verkehrsbedeutung der Straße sowie dem Stellplatzbedarf.

Im übrigen ist die PLAST 6 "Anlagen des ruhenden Verkehrs" zu beachten.

2.2 Planungskriterien

2.2.1 Mischungsprinzip

Dez.88

Beim Mischungsprinzip wird die Verkehrsfläche nicht in abgegrenzte Funk­tionsbereiche untertellt. Eine durch Hochborde abgetrennte Fahrbahn für den Fahrzeugverkehr ist nicht vorhanden. Der Gesamtstraßenraum wird als Mischfläche niveauglelch ausgebaut und steht unterschiedlichen Nutzun­gen gleichermaßen zur Verfügung. Dle Aufenthalts- und Erschließungs­funktion überwiegt.

Die Verkehrsstärke sollte 1 oo Kfz/h nicht überschreiten.

Der Querschnitt kann In Abhängigkeit von der städtebaulichen Gestaltung unregelmäßig sein.

Die geltenden Regeln werden durch Zeichen 325/326 StVO bzw. 241/242 StVO mit Zusatzschild angezeigt.

Gemäߧ 41 /42 StVO gelten hier folgende besondere Regelungen:

Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspie­le sind überall erlaubt.

- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch be­hindern; wenn nötig müssen sie warten.

Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzuläs­sig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder Be- oder Entladen (gilt nur für Zeichen 325).

Die Zeichen werden von der Straßenverkehrsbehörde nur angeordnet, wenn durch die bauliche Gestaltung der besondere Charakter der Straße erkenn· bar und ein Befahren nur mit geringer Geschwindigkeit möglich ist

Page 16: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

QUERSCHNITTE

2 .2.2 Trennungsprinzip

Im Gegensatz zum Mischungsprinzip bleibt beim Trennungsprinzip (Sepa­rationsprinzip) die verkehrsrechtliche Trennung der Verkehrsarten weiterhin bestehen.

Jedem Funktionsbereich werden abgegrenzte Flächen im Straßenraum zugewiesen. Die Fahrbahn Ist durch Hochborde, Im Ausnahmefall durch Entwässerungsrinnen, baulich von den Nebenflächen getrennt.

Es überwiegt die Erschließungs- und Verbindungsfunktion.

Die Fahrbahnbrelte bei Straßen mit regelmäßigem Buslinienverkehr oder bei starkem Schwerverkehr beträgt 7,0 m, mindestens jedoch 6,5 m.

Im Bereich von Inseln oder Fahrbahnteilern kann bei einstrelfigen Fahrbah­nen zwischen Hochborden bis zu 20 m Länge die durchgehende Fahrstrei­fenbreite beibehalten werden. Verbreiterungen für Kurvenfahrten (Schleppkurven) slnd zu berückslchtlgen. Bel größeren Fahrstreifenlängen kann eine Aufweitung bis zu 5,5 m Breite erforderlich werden.

Bei Belastungen unter 250 Kfz/h kann durch zusätzliche punktuelle bauliche Maßnahmen eine Geschwindigkeitsdämpfung bewirkt werden (ver­kehrsberuhigte Straßen).

2.2.3 Fahrgeometrie und Fahrdynamik

Dez.88

Bel Planung und Entwurf ist festzulegen, ob die Entwurfselemente fahrgeo­metrischen oder fahrdynamischen Anforderungen genügen müssen.

Fahrgeometrlsch bedeutet, daß das Bemessungsfahrzeug die Straße aus­schließlich unter Berücksichtigung der geometrischen Abmessungen und der entsprechenden Schleppkurven unter Vernachlässigung der Geschwin­digkeit befahren kann. Dies trifft zu für

- Wohnwege

- Mlschflächen

- Anliegerstraßen

Fahrdynamisch bedeutet, daß als weiteres Kriterium die Entwurfsgeschwln­digkelt bei der Bemessung und Querschnittsgestaltung zu berücksichtigen ist.

Bel den Straßen des Vorbehaltsnetzes sind auch fahrdynamlsche Kriterien heranzuziehen.

Page 17: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

QUERSCHNITTE

2.2.4 Ver- und Entsorgung

Dez.88

In Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen wlrd die notwendige Quer­schnittsbreite u. a. durch die Summe der Breiten der Leitungstrassen be­stimmt. Grundmaße der einzelnen Leitungstrassen sind in Bild 2 dargestellt.

F R KFZ KFZ F R

'V ~

.LI r 1

" \ 1 1

L_z,I (1 ' ?- .J

m EI "-' ~-'°;rr~r~ • ~ · ~ CO 1E!J 1 ~L.1. • ~ ~-T

L _ _J

1 alle 0,60 - 0,80 1

E = Strom G =Gas W = Wasser P = Post

2,05 0,90 1,00

H5F = Behördentelefon R = Regensiel S Schmutzsiel

1,20 1 alle 0,60 1

FG = Ferngas HW = Hauptwasser FW = Fernwärme

*} Überlappung der Leitungstrassen bei eingeengtem Seitenraum

Bild 2: Regelanordnung der Ver- und Entsorgungsleltungen und zweck­mäßige Anordnung im Straßenraum (siehe DIN 1998)

Beleuchtungsmaste werden in der Regel in der Achse der Baumpflanzungen angeordnet. Bei Gehwegbreiten < 2,50 m stehen die Beleuchtungsmasten an der Straßenbegrenzungslinie.

Page 18: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

2.2.5

2.2.5.1

2.2.5.~

Dez. 88

QUERSCHNITTE

Belange der Feuerwehr

Anleiterbarkeit

Ist wegen der Höhe der angrenzenden Bebauung (Fensterbrüstungen über 8,0 m Höhe über Gelände) der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforder­lich, so müssen bei fahrgassenparallelen Gebäudefronten 5,5 m breite Auf­stellflächen In 3,0 bis 9,0 m Abstand von der Hauswand (siehe § 2 Abs. 5 BauDVO} vorgesehen werden, sofern kein zweiter baulicher Ret­tungsweg vorhanden ist.

Bei Verkehrsberuhigungsmaßnahmen können diese 5,50 m breiten Aufstell­flächen in eine mindestens 3,50 m breite durchgehende, aber verschwenkte Fahrgasse und 2 ,00 m breite befestigte Freiräume mit mindestens 5,50 m Länge und maximal 15,00 m Zwischenraum gegliedert werden.

Liegt die Aufstellfläche parallel zur anzuleiternden Außenwand, so muß sie 8,00 m über die letzte Anlelterstelle hinausreichen. (siehe Bild 3.1)

Liegt die Aufstellfläche senkrecht zur anzuleiternden Außenwand, so Ist sie bis auf 1,00 m Abstand an diese Außenwand heranzuführen. In diesem Fall muß beiderseits der Aufstellfläche ein mindestens 1,25 m breiter Ge­ländestreifen auf einer Länge von mindestens 11,00 m freibleiben. (siehe Biid 3.2)

sse 1 ------1-1-- Freiraum ohne _ ..... ___________ 2,..·00 __ feste Hlnderni

( 0 llllllllllll!@ID~ 1 ~3.50 Aufstellfläche

1 8,00 l Abstand zur letzten

Anleiterstelle

1 3,00-9,00

M 1 : 250

1,25 ~3,50

i--

f 0

Bild 3.1 u. 3.2: Aufstellflächen der Feuerwehr nach DIN 14090

Feuerwehrzufahrten

1,25

.;::.11 ,0

Gemäߧ 5(2) HBauO sind zu Gebäuden mittlerer Höhe und zu Hochhäusern Zu- oder Durchfahrten für Rettungs- und Löscharbeiten von öffentlichen Wegen zu schaffen. Für den Anschluß an den öffentlichen Weg kann auf Antrag des Grundeigentümers eine abgesenkte Gehwegüberfahrt angelegt werden.

Page 19: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

3.

3.1

QUERSCHNITTE

au ERSCHN ITTSTVPEN

Einsatzkriterien

Nachfolgend werden Querschnitte für Erschließungsanlagen, Sammel- und Hauptverkehrsstraßen dargestellt.

Für jeden Querschnltt sind, soweit erforderlich und möglich, als Einsatz­kriterien angegeben (siehe Bild 5. 3 ff) :

- der der Bemessung zugrunde zu legende Regelbegegnungsfall, bzw. der bei verminderter Geschwindigkeit

- maßgebllche stündliche Verkehrsbelastung, bezogen auf den Straßen­querschnitt

- Bemessungsgeschwindigkeit

- Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten

Die angegebenen Werte sind wegen unterschiedlicher Einflußfaktoren, Randbedingungen und örtlicher Gegebenheiten nur als Richtwerte zu ver­stehen. In Einzelfällen können deshalb abweichende Werte maßgebend sein.

Für die Dimensionierung des Hauptverkehrsstraßennetzes gilt der Grund­satz, daß der Wirtschaftsverkehr ohne Behinderungen abgewickelt werden muß. Hauptverkehrsstraßen sind deshalb In der Regel nach dem Verkehrs­aufkommen der Stundengruppe 9.00 - 15.00 Uhr zu bemessen.

Dabei ist sicherzustellen, daß der ÖPNV auch in den Spitzen-Verkehrszel­ten möglichst ungehindert abgewickelt werden kann (siehe PLAST 8 "Anlagen des Busverkehrs".)

Die dargestellten Querschnitte sind Regelquerschnitte. Ihre Anwendung ist den Gegebenheiten des Einzelfalles entsprechend flexibel zu gestalten.

Die elnzelnen Querschnlttselemente können nach dem Baukastenprinzip untereinander kombiniert werden. Dies gilt insbesondere für die Neben­flächen. So können z.B. bei einseitiger Bebauung, oder anbaufrelen Strek­kenabschnitten einseitige Gehwege und Parkbuchten genügen.

3.2 Wohnwege

3.2.1 Nicht befahrbare Wohnwege

Dez.88

Der nicht befahrbare Wohnweg ist ausschließlich für den Fußgängerverkehr gewidmet und entsprechend baulich gestaltet.

Page 20: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

QUERSCHNITTE

Diese Erschließungsform ist vorwiegend für Baugebiete mit Einfamilienhäu­sern (EFH) geeignet, sie kann aber auch in Gebieten mit mehrgeschossiger Bauweise angewendet werden.

Gemäß § 4 HBauO, beträgt die maximale Länge des Weges bei Gebäuden mit geringer Höhe 75 m. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen darf der Gebäudeeingang nicht weiter als 85 m vom befahrbaren öffentlichen Weg entfernt sein.

Die Breite ist so zu wählen, daß alle Leitungstrassen im öffentlichen Grund untergebracht werden können.

Grün Platten o.ä.

2,80 1,50 0,70

5,00

Bild 4.1: Nicht befahrbarer Wohnweg mit Trenn­kanalisation

Grün Platten o.ä.

1,ao 1,50 0,70

M 1 : 100 4,00

Bild 4.2: Nicht befahrbarer Wohnweg mit Mlsch­kanallsatlon

Bei Fernwärmeleitungen kann sich eine größere Breite ergeben.

3.2.2 Befahrbare Wohnwege

De%.88

Der befahrbare Wohnweg zur Erschließung von EFH-Grundstücken Ist für den Fußgängerverkehr und beschränkt für den Anliegerverkehr mit Kraft­fahrzeugen vorgesehen. Fußgänger haben gegenüber dem Fahrverkehr Vorrang.

Befahrbare Wohnwege werden von Müllfahrzeugen nicht befahren.

Deshalb wird die Länge durch die maximale Entfernung von 75 m zwischen dem Sammelstandplatz für Müllgefäße und dem Zugang zum letzten Grund­stück bestimmt.

Die Regelausführung Ist der Stichweg mit Wendemöglichkeft für PKW.

Page 21: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Dez.88

QUERSCHNITTE

Die zweiseitige Anbindung soll in Form einer Bügelstraße angeordnet wer­den. Eine Verbindung zwischen zwei höherrangigen Straßen Ist zur Ver­meidung von Schlelchverkehren nicht zulässig.

Die Anzahl der angeschlossenen Grundstücke beträgt bei einseitigem An­schluß maximal 20, bei zweiseitigem Anschluß maximal 30.

Bei der Gesamtbreite von 6,0 m wird in der Regel eine Fläche von 4,5 m Breite hart befestigt und durch Tiefborde eingefaßt.

Die Anschlüsse an Straßen werden als Gehwegüberfahrt ausgebildet. Die Anordnung von Kreuzungen Ist unzulässig.

~ • Sammelplatz

~ für Müllbehälter

Straße

Bild 5.1: Befahrbarer Wohnweg einseitige Anbindung

Straße

Bild 5.2: Befahrbarer Wohnweg zweiseitige Anbindung

KFZ/ R/ F

Seitenstreifen

/ Seitenstreifen

+0.10; M 1 : 100

4,50

6,00

1 PKW/R 1PKW/LFW1 Schrittgeschw.1 ~20/30WE1

Bild 5.3: Befahrbarer Wohnweg, Regelquerschnitt

Page 22: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Dez.88

. QUERSCHNITTE

Bei gekrümmten befahrbaren Wohnwegen ergeben sich auch bei geringen Geschwindigkeiten Gefahrenzustände, wenn in Kurven keine ausreichenden Sichtweiten vorhanden sind. lnnenradlen R < 25m sollten deshalb vermie­den werden. Sind kleinere Radien unvermeidbar, gelten die nachstehenden, von den Innenradien abhängigen Werte für die erforderlichen Sichtaufwei­tungen.

R s 10 4,0m 15 2,0 m

R 20 1,0 m

R_j

M 1 : 500

Bild 5.4: Befahrbarer Wohnweg, Sichtweiten

Page 23: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

QUERSCHNITTE

3.3 Anlagen nach dem Mischungsprinzip

3.3.1 Wohnhof

Dez. 88

Der Wohnhof ist ein gestalteter öffentlicher Straßenraum, der vorrangig bei der Erschließung neuer Einfamilienhausgeblete zur Anwendung kommt. Aus seiner Gestaltung ergibt sich, daß die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.

Die Straßenbreite des Wohnhofs soll mindestens 7,00 m, die Breite der Fahr­gasse mindestens 4,75 m betragen. Eine Reduzierung kann Im Ausnahme· fall auf 5,00 m für die Straßenbreite und auf 3,50 m für die Breite der Fahrgasse erfolgen. Die Einengung sollte jedoch eine Länge von 20 m nicht überschreiten. Der Platzbedarf für Leitungen ist zu berücksichtigen.

Die Länge des einseitig angeschlossenen Wohnhofs mit maximal 80 WE sollte 200 m, die des zweiseitig angeschlossenen Wohnhofs mit maximal 160 WE 300 m nicht überschreiten.

Am Ende von Sackgassen muß eine Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge vorhanden sein. (siehe PLAST 7 "Wendeanlagen")

Die Anbindung des Wohnhofes an eine Straße mit üblichem Querschnitt erfolgt über eine Gehwegüberfahrt. Im Einzelfall kann aus Gründen der Ver­kehrssicherheit eine normale Straßeneinmündung mit zurückgesetzter Auf­pflasterung im Wohnhof sinnvoll sein. Damit gilt im Einmündungsbereich die Vorfahrtsregel "rechts vor links".

Die Anordnung von Kreuzungen Ist nicht zulässig.

~Z/PJ~] _ Seitenraum~ jj fit l ~ Seitenraum

b,J 1 82::.: µ M 1 : 250

PKW/PKW PKW/LKW ~100 Kfz/h Schrittgeschw. ~80/1.60 WE

Bild 6.1: Wohnhof, Regelquerschnitt

Page 24: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

QUERSCHNITTE

3.3.2 Verkehrsberuhigter Bereich

Dez. 88

Bestehende Straßen nach dem Trennungsprinzip können durch gezielte straßenbauliche und gestalterische Maßnahmen zu verkehrsberuhigten Be­reichen umgestaltet werden.

J _ ";;>' ,e,. - IT ~ r-\ KF-Z/ R iftt F ;

~ 1 1

S,00

9,00 M 1 : 250

Bild 7.1: verkehrsberuhigter Bereich, vor der Umgestaltung

2,75 ~4,75

9,00 1

1 1 1 markler1er 1 Fahrgane Patlcatrelfen 1

iö~ ~ M 1 : 250

PKW/PKW PKW/LKW ..$..100 Kfz/h Schrlttgeschw.

Bild 7 .2: Verkehrsberuhigter Bereich, nach der Umgestaltung

Page 25: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

QUERSCHNITTE

Der verkehrsberuhigte Bereich ist ebenso wie der Wohnhof eine besondere Form einer öffentlichen Verkehrsfläche. Wegen der Verkehrsmischung (Fuß­gänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksicht. Daher müssen in diesen Bereichen die baulichen Gestaltungsmit­tel wesentlich intensiver eingesetzt werden, um so einen deutlichen Unter­schied zu den sonstigen verkehrsberuhigten Straßen im Trennungsprinzip zu erzielen. Maßgebende Funktionen slnd Aufenthalt und Erschließung.Ver­kehrsberuhigte Bereiche sollten nur dann eingerichtet werden, wenn die Verkehrsstärke unter 100 Kfz/h beträgt. Dabei muß dem Stadtbild des Gebie­tes besonders Rechnung getragen werden .

Verkehrsberuhigte Bereiche sollten wegen der stark unterschiedlichen Ver­kehrssituation und der beengten Aus- und Einfahrt nicht unmittelbar an Hauptverkehrsstraßen oder andere stark belastete Straßen angeschlossen werden. Anzustreben ist die Anbindung an verkehrsberuhigte Straßen Im Trennungsprinzip.

Der Anschluß an Straßen im Trennungsprinzip erfolgt über Gehwegüber­fahrten. 1m Einzelfall kann aus Gründen der Verkehrssicherheit eine An­bindung In Form einer normalen Einmündung erfolgen und die Mischfläche dann zurückgesetzt über Gehwegüberfahrten angeschlossen werden.

3.4 Anlagen nach dem Trennungsprinzip

3.4.1 Anliegerstraßen in Wohngebieten

Dez. 88

Anliegerstraßen dienen überwiegend der Erschließung der angrenzenden Quartiere und Grundstücke. Innerhalb von Wohngebieten kann die Ge­schwindigkeit durch Zonenbeschilderung "Tempo 30" unterhalb der allge­meinen lnnerortsgeschwlndlgkelt festgelegt werden.

Die Festlegung der Ouerschnittselemente richtet sich nach den Erforder­nissen des Elnzelfaltes. Die Im folgenden dargestellten Elemente unterlfegen keinem starren Schema. Sie sind vielmehr gegeneinander austauschbar und können in vielfältigen Kombinationen zusammengefügt werden.

Die Fahrbahnbreite bei Anliegerstraßen beträgt 5,5 m, maximal 6,0 m. Bei einseitiger Bebauung ist ein einseitiger Gehweg mit Schutzstreifen ausrei­chend.

Für die Gehwegbrelten werden nur untere Richtwerte angegeben. Diese Flächen sind in der Regel in 1,5 m Breite mit Platten zu befestigen. Die Ge­samtbreite der Nebenfläche kann jedoch größer sein, wobei die zusätzliche Fläche z. B. in Grand hergestellt oder als Gestaltungsraum genutzt werden kann.

Bei der Festlegung der Gesamtbreite des Querschnittes muß gewährleistet sein, daß alle erforderlichen Leitungen untergebracht werden können.

Page 26: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

3.4.1.1

3.4.L~

Dez.88

Regelquerschnitt

QUERSCHNITTE

~~ ; F -:n: KF~R c F

1

~ Yr~ ' 1

r200~ 200 ~ _~5.~ ~--+ M 1 : 250

PKW/LK\1'1'! LKW/LKW ~300 Kfz/h ~5~-k~-~

Biid 8: Anliegerstraße

Sonderquerschnitte mit geringer Verkehrsbelastung

- IT~ r-\'r<FZJAlfv F :

~ 1 1

_2.1,50 41,50 1 44,75 ~

-+----II ;a7,7~ ~ M 1 : 250

1PKW/LKW1 LKW/LKW 1 ~30 km/h 1

Bild 9.1: Anliegerstraße mit reduzierter Fahrbahnbreite

Page 27: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Dez.88

QUERSCHNITTE

J_ V L. - IT F - E-::\. KFZIA 0 Graben/Mr•

~ 1 j

*)Breite in Abhängigkeit von den entwässerungstechnische n Randbedingungen

PKW/LKW LKW/LKW 1 ~50km/h1

Bild 9.2: Anliegerstraße mit offener Regenentwässerung

Die Querschnitte mit offener Entwässerung können auch bei beidseitiger Be­bauung gewählt werden. Auf der Grabenseite sollen wegen der Häufigkeit der Gehwegüberfahrten keine schmalen Grundstücke liegen. Andernfalls sind die Gehwegüberfahrten jeweils zweier Grundstücke zusammen­zufassen.

1 210,!SO 1 M 1 : 250

PKW/LKW LKW/LKW 1 ~50 km/h 1

Bild 9.3: Anliegerstraße mit Bäumen im Gehwegbereich

Die Baumpflanzungen machen eine Gehwegbreite von?2,5 m erforderlich.

Page 28: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

3.4.2

3.4.2.1

3.4.2.2

Dez.88

QUERSCHNITTE

Verkehrsberuhigte Straßen

Allgemeines

Verkehrsberuhigte Straßen sfnd Anliegerstraßen, aus denen durch bauliche Maßnahmen der ortsfremde Verkehr herausgehalten und die Geschwindig­keit vermindert wird. Ihre Funktion ist auf die unmittelbare Erschließung der angrenzenden Quartiere und Grundstücke beschränkt.

Bei diesen Straßen wird die Trennung der Verkehrsarten (Fahrzeuge und Fußgänger) - das Separatlonsprinzlp - befbehalten. Die Bemessung erfolgt nach fahrgeometrischen Gesichtspunkten. Die prognostizierte Verkehrs­stärke sollte 250 Kfz/h nicht überschreiten.

ln verkehrsberuhigten Straßen gelten die üblichen Verhaltensregeln auf Straßen, nicht jedoch die Regelungen für die verkehrsberuhigten Bereiche. Um diesen Unterschied deutlich zu machen, müssen sich verkehrsberuhigte Straßen im Straßenausbau - insbesondere für Kinder - eindeutig von verkehrsberuhigten Bereichen unterscheiden. Daher ist hier der durchge­hende Hochbord als Gehwegbegrenzung vorzusehen. Die Bordkante muß auch bei Teilaufpflasterungen der Fahrbahn innerhalb verkehrsberuhigter Straßen deutlich erkennbar bleiben.

Die mit verkehrsberuhigenden, baulichen Einrichtungen zur Geschwin­digkeitsdämpfung ausgestatteten Straßenabschnitte sollten In der Regel nicht länger als 300 m, maximal jedoch 400 m lang se in.

Die Länge der "unbehlnderten 11 Zwischenräume sollte möglichst mehr als 80 m betragen.

Planungsgrundsätze

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung sollten nicht einzeln ein­gesetzt, sondern miteinander kombiniert und ausreichend wiederholt wer­den, damit der erwünschte Beruhigungseffekt erzielt wird. Die Maßnahmen sollen allerdings so gestaltet werden, daß die örtlich zulässige Höchstge­schwindigkeit nicht wesentlich unterschritten werden muß und ein häufiger Wechsel zwischen Brems- und Beschleunigungsmanövern vermieden wird (Lärm, Schadstoffemission).

Straßen mit besonderen Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegehelme usw.) sollten zumindest auf der Hauptzufahrt von und zur näch­sten übergeordneten Straße von verkehrsberuhigenden Einbauten freigehal­ten werden.

Die Elemente der Verkehrsberuhigung sind so anzuordnen, daß Behinde­rungen durch Falschparker möglichst vermieden werden und die Befahr­barkeit in Notfällen gewährleistet bleibt.

Page 29: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

3.4.2.3

Dez. 88

QUERSCHNITIE

Bel Maßnahmen zur Drosselung der Geschwindigkeit muß gewährleistet sein, daß - unter Inkaufnahme gewisser Behinderungen - ein LKW {3-achslg) die Fahrgassen befahren kann. Damit lst auch die Befahrbarkelt durch Ret­tungs- und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr gesichert.

Bel Lastzügen kann In Kauf genommen werden, daß - insbesondere Im Ein­und Ausmündungsbereich - verkehrsberuhigte Straßen nur unter Behinde­rungen befahren werden können. Dabei ist jedoch sicherzustellen, daß die gesamte Strecke passierbar Ist. Straßen, die regelmäßig mit Lastzügen be­fahren werden, sind zur Verkehrsberuhigung nicht geeignet.

Verkehrsberuhigte Straßen sollen mit "normalen Einmündungen" an höher­ranglge Straßen angebunden werden, um eindeutige Verhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen.

Bei Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung muß der ruhende Verkehr mit be­sonderer Sorgfalt berücksichtigt werden. Deshalb slnd Stellplatzverluste möglichst gering zu halten, um eine Verdrängung des ruhenden Verkehrs In andere Gebiete zu vermelden.

Bel der Anordnung von Stellplätzen vor Gebäuden mit mehr als 8,00 m Brü­stungshöhe muß die Erreichbarkeit mit fahrbaren Rettungsgeräten der Feuerwehr gewährleistet sein (siehe 2.2.5).

Bauliche Maßnahmen

Die baulichen Maßnahmen haben das Ziel, unter Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr die Sicherheit für dle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, eine befriedigen­de AufenthaltsqualltAt für die übrigen Straßenraumnutzer zu erzielen und eine gute städtebauliche Einbindung zu gewährleisten.

Folgende Elemente können zur Anwendung kommen:

- Fahrbahneinengungen

Bel Zwei-Richtungsverkehr sollte die Fahrgassenbrelte mindestens 5,5 m betragen, da In der Regel einseitig angelegte Parkstreifen In Längs- oder Schrägaufstellung ( = 67 gon) zusätil Ich vorgesehen werden. Diese Breite gestattet bei verminderter Geschwindigkeit auch die Begegnung von Lkw und Lkw. Bel schwachem Verkehr darf die Fahrgassenbrelte ausnahms­weise 4, 75 m betragen (siehe auch 3.4.1.2).

Bel Ein-Richtungsverkehr beträgt die Fahrgassenbrelte mindestens 3,5 m. In Abständen von 50 - 80 m sind Fahrgassenaufweltungen auf mindestens 5,5 m anzuordnen, die das vorbeifahren an haltenden Kraft­fahrzeugen gewährleisten.

Page 30: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Dez.88

QUERSCHNITTE

Einengungen der Fahrgassenbrelte auf 3,5 m bei Zwei-Richtungsverkehr und 3,0 m beim Ein-Richtungsverkehr sind möglich. Ihre Länge sollte weniger als 20 m betragen.

Fahrgassenversätze

Durch Versätze entstehen in Längsrichtung optisch abgeschlossene Teil­räume, die die Kraftfahrer veranlassen sollen, langsam zu fahren und sich auf die unmittelbar überschaubaren Bereiche des Straßenraumes zu konzentrieren. Versätze ohne Bezug zu den Baufluchten können gestalterisch willkürlich wirken. Überzeugender sind Versätze, die mit der Bebauung oder Bepflanzung übereinstimmen, z. B. durch Verbindung mit wechselseitig angeordneten, gut begrünten und gestalteten Parkständen oder durch Gestaltung als eigenständige Bereiche. Das gilt auch für lange Versätze (Verschwenkungen). Der gestalterischen Lösung ist deshalb besondere Sorgfalt zu widmen.

Die Wirkung von Versätzen kann durch vertikale Elemente verstärkt werden.

Die Lage der Versätze zwischen Knotenpunkten soll unter Beachtung der örtlichen Besonderheiten (z. 8. Läden, Baufluchten) so gewählt werden, daß sie im Zuge von Hauptrichtungen der Wege von Fußgängern (z. 8. vor öffentlichen Gebäuden, vor größeren Geschäften und an Wegeeinmündungen) liegen.

In Einbahnstraßen sollen die Versätze gegebenenfalls als Ausweichstel­len ausgebildet werden, um ein Vorbeifahren an Müllfahrzeugen und Lieferfahrzeugen zu ermöglichen.

Bei Kreuzungen oder Einmündungen mit Fahrgassenversätzen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit die Versätze so anzuordnen, daß der Fahrverkehr auf die linke Seite geleitet wird, um die Erkennbarkeit der von rechts kommenden Fahrzeuge zu gewährleisten.

Die Erkennbarkeit der Zufahrt von rechts darf nicht durch slchtbe­hindernde Bepflanzung der zusätzlichen Freiflächen beeinträchtigt werden.

Page 31: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Dez. 88

QUERSCHNITTE

1 F 1

1

!"'"""11

2,11,70 1---- +-

Q6 1

' ß\.I.~ ~9~ 21 ,!50

2 1,50 ~ 2,001 23,50

1 IM 1 : 2501

1 28f;tJ

4,70

2,13,7011-- - -----t-

Qv ,6.

F

~Pi KFZ/R

9 F

1

.2..1,50 .2.J,50 1 2,00 1 ~!l.50, 1

1 1 2.,10,50 1

- Aufpflasterung alternativ möglich -

Bild 10.1: Fahrgassenversatz Einbahnstraße

Bild 10.2: Fahrgassenversatz Zwei-Richtungsverkehr

Page 32: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Dez. 88

QUERSCHNITTE 1 25 1

&<':>o /

~r _J L

- Teilaufplasterung

Bäume, Leuchten und Parkstreifen sind nur beispielhaft dargetellt

Bild 10.3: Fahrgassenversatz an Kreuzungen

- Teilaufpflasterungen

Tellaufpflasterungen sollen durch die optische und fahrdynamische Wirkung zu langsamer Fahrweise veranlassen.

Wegen der starken gestalterischen Auswirkungen von Aufpflasterungen ist besonders auf dle Verträglichkeit mit dem Stadtbild zu achten.

Aufpflasterungen sollten 5 - 1 O m vom Fahrbahnrand der höherrangigen Straße abgerückt werden. ·

Tellaufpflasterungen sollen sich Im Oberflächenmaterlal sowie in der Struktur und Farbe von der übrigen Fahrbahn und möglichst auch von den angrenzenden Nebenflächenbefestigungen deutlich unterscheiden.

Folgende Abmessungen sind zu wählen:

- verbleibende Bordsteinhöhe 3 cm

Rampenneigung maximal 1 o %

Länge der Aufpflasterung maximal 1 o m

Wegen der ungünstigen fahrdynamischen Auswirkungen auf Ret­tungstransporte sind Aufpflasterungen nur sparsam einzusetzen.

Page 33: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Dez.88

QUERSCHNITTE

- Sperren

Sperren in durchlaufenden Straßen sollen den Durchgangsverkehr fern­halten. Sie können als Diagonal- oder Stichstraßensperre mit Teilaufpfla­sterungen und mit vertikalen Elementen, zum Beispiel Bäumen, kombiniert werden.

Für Rettungsfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr müssen sie passierbar sein.

z.B. Steckpfosten

Bild 10.4: Diagonafsperren

Biid 10.5: Sperre zwischen Kehren mit Durchfahrt

Bei Diagonalsperren ist im Interesse der Orientierungsmöglichkeiten für eine zielgerechte Anfahrt - insbesondere der Rettungsfahrzeuge -die Um­benennung eines der getrennten Straßenteile sinnvoll.

Inseln, Kreisel

Durch die fahrbahnelnengende Wirkung tragen Inseln im Fahrbahnver­lauf oder Kreisel In Elnmündungs- oder Kreuzungsbereichen zur Ge­schwindigkeitsreduzierung bei. Gleichzeitig sind sie ein wirksames Element der Straßenraumgestaltung.

Inseln oder Kreisel können auch höhenglelch durch Materialwechsel ge­staltet werden.

Page 34: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

QUERSCHNITTE

3.4.3 Sammelstraßen

Dez. B8

Sammelstraßen sammeln den Verkehr der untergeordneten Straßen und leiten Ihn ln das Netz der Hauptverkehrsstraßen weiter. Gleichzeitig dienen auch sie in der Regel der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Maßgebende Funktionen sind Erschließung und Verbindung.

Die Fahrbahnbreite soll ~6.0 m betragen.

Die Anlage von Radwegen ist abhängig von der vorhandenen bzw.geplan­ten Radwegenetzstruktur. Bel einem Verkehrsaufkommen von mehr als 500 Kfz/h sind aus Sicherheitsgründen Radwege anzulegen.

Die Gehwegbreite sollte - abhängig von den angrenzenden Nutzungen -~2,5 m betragen.

1 F

Ä KFZ/R F 1

1--~11::ffi1.„„„„~.1.ii~ L2,50 2,00 ~6,00

~B,50

~13,00

L2,50

~-----+­( .. ~J 3, 50) M 1 : 250

( 1 mff Unlenbusverlcehr

1LKW/LKW1 ~800 Kfz/h 1 ~so km/h 1

Bild 11.1: Querschnitt ohne Radweg, einseitiges Parken

F 1

1

2,00 ~B,00 2.00 ~1,eo L2.50

O,BS (~B,50) 0,815

..._ ______ -l ~19,l!O ~-------+-

(220,00) M 1 : 250 ( ) mit Unlenbuaverkehr

1LKW/LKW1 ~800 Kfz/h 1 ~so km/h 1

Bild 11.2: Regelquerschnitt mit Radwegen, zweiseitiges Parken

Page 35: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

QUERSCHNITTE

3.4.4 Hauptverkehrsstraßen

Dez. 88

Bel Hauptverkehrsstraßen (HVS) überwiegt die Verbindungsfunktion. In innerstädtischen und stadtnahen Bereichen dienen auch sie der Erschließ­ung der angrenzenden Grundstücke. HVS in Stadtrandgebieten können auch anbaufrei sein.

Die Fahrbahnbreite zweistreifiger HVS beträgt 7,0 m, mindestens jedoch 6,5 m. Bel hohem Schwerverkehrsanteil können auch größere Fahrbahn­breiten erforderlich werden. Sind vier Fahrstreifen erforderlich, beträgt die Fahrbahnbreite 13 m, bei beengten Verhältnissen mindestens 12 m.

Die Notwendigkeit der Anordnung von Abbiegestreifen In Knotenpunkts­bereichen sowie ihre Bemessung (Anzahl und Länge) ergibt sich aus einer Leistungsfähig keitsberechn ung.

Bei signalgeregelten Knotenpunkten sind Linksabbiegestreifen, mindestens aber Fahrstreifenaufweitungen vorzusehen.

HVS erhalten grundsätzlich Radwege.

Die Gehwegbreite sollte - abhängig von der angrenzenden Nutzung .?:_3,0 m betragen.

F

~3,00 ~3,00

~1,50 ,_, _______ ___._ M 1 : 250

BUS/BUS ~ 800 Kfz/h 50 km/h.

Bild 12.1: 2-strelfiger Regelquerschnitt

Page 36: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

QUERSCHNITTE

KFZ KFZ F

.2.3,00 0,85

.2.2,00 3,25 3,25 3,2~ .2.3,00

13,00

+-------------i .2.27,50 f------------+

M 1 250

1 L.800: Kfz/h 50 km/h

Bild 12. 2: 4-streifiger Regelquerschnitt

J_v <] L._l F ' - ["'" "" ' KFZ,L ~'~[ 2 F

~ 1 jj......, 1 1

L3,00 1, 1,15 3,25 ?2,30 3,~ 3,25 1,15 1, L3,00 (5,50)

L23,55 (L~.80)

( ) siehe 2.2.2

M 1 250

Bild 12.3: Querschnitt Im Knotenbereich mit L-Abbiegestrelfen u. Fg-lnsel

Dez.88

Page 37: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

QUERSCHNITTE

Die Breite von Fußgängerschutzinseln soll mindestens 2,3 m betragen.

In breiten Straßenräumen können begrünte Mittelstreifen zur Gliederung des Straßenraumes und zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen.

Aus Gründen der Sparsamkeit und Wlrtschaftllchkeit müssen sie jedoch auf besonders begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben.

Die Breite von Mittelstreifen sollte mindestens 2,0 m, bei Baumpflanzungen 2:_ 3,0 m betragen.

~'7 t "''jfi

1 1,4 0,65

~.oo 3,25

V' KFZ

3,25

8,50

Q 6.

„,. K ..... KFZ

1 1

~3,00 3,25

W!,00)

3,25

6,50

0,95 .,a.2,00

F

~3,00

~30,50 (2'!11,SO)t---------------+-

M 1 : 250

1 ~800 Kfz/h 1 50 km/h

Bild 12.4: Sonderquerschnitt mit Mittelstreifen

3.4.5 Gewerbe- und lndustrieerschließungsstraßen

Dez.88

Die besondere Struktur der Gewerbe- und Industriegebiete stellt spezielle Anforderungen an den Flächenbedarf für d le einzelnen Verkehrsarten. Dabei sind die sehr einseitige Ausrichtung des Verkehrsaufkommens auf die Ab­wicklung mit dem motorisierten Individualverkehr und dementsprechend geringe Anteile an Fußgängern, Radfahrern und Benutzern öffentlicher Ver­kehrsmittel von Bedeutung.

Bel der Planung von Straßen In Gewerbe- und Industriegebieten haben Aspekte der Straßenraumgestaltung besondere Bedeutung. Städtebaulich übergreifend gestaltete Maßnahmen lassen sich in solchen Gebieten am wir­kungsvollsten im öffentlichen Straßenraum realisieren. Ein wesentliches Element hierfür ist das Straßenbegleitgrün. Der angestrebte alleeartige Cha­rakter dieser Straßen kann durch regelmäßig angeordnete Bäume im Zuge von Parkstreifen oder - bei einseitigem Parkstreifen - durch einen Grünstrei­fen auf der gegenüberliegenden Straßenseite erreicht werden. Baumkon­zeption, Standorte der Beleuchtungsmasten und Anordnung der Gehwegüberfahrten slnd deshalb aufeinander abzustimmen.

Page 38: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Dez. 88

QUERSCHNITTE

Die Regelfahrbahnbreite beträgt 7,0 m, um den überproportional hohen Lkw-Verkehr sicher abwlckeln zu können und fahrgeometrlsch günstige Vor­aussetzungen für die zahlreichen Abbiegevorgänge zu schaffen (Breite der Ge hwegüberfahrten, Grundstückszufahrten).

Bei erheblichem Schwerlastverkehr oder in Industriegebieten kann eine Fahrbahnbreite von 8,0 m angebracht sein. Hingegen können bei geringem Lkw-Verkehr (weiße Industrie) In Anliegerstraßen 6,0 m Fahrbahnbreite aus­reichend sein.

Für 4-streifige Fahrbahnen und für die Knotenpunktgestaltung gilt Ziffer 3.4.4 sinngemäß.

,~.oo 1 2,!50 1 ;;:_7,00 1 2,00 12,2,00 l M 1 : 250 1 ;;:,.15,50 11------+

LKZ/LKZ 1 ~soo Kfz/h ! so km/h 1

Bild 13.1: Regelquerschnitt Gewerbe-Erschließungsstraße

Page 39: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Dez. 88

QUERSCHNITTE

Um die Funktionsfähigkeit der Gewerbegebiete zu gewährlelsten, sind im öf­fentlichen Straßenraum ausreichend Parkplätze vorzusehen. Hierfür ist bel normalem Verkehrsaufkommen und ausreichend großen Grundstücken In der Regel ein einseitiger Parkstreifen ausreichend. Bel engen Grundstücks­verhältnissen müssen auch beidseitige Parkstreifen in Erwägung gezogen werden.

KFZ

1 ,,oo ji Z'O ~.---.a-1_,oo~--I _2,oo_ l_3,_oo---+

2.18,!50 1 M 1 : 250

1 LKZ/LKZ 1 _5_800 Kfz/h ] .so km/h 1

Bild 13.2: Regelquerschnitt Gewerbe-Sammelstraße

F 1

2.7,00

21e.3~ ._, ---------+- M 1 : 250

1 LKZ/LKZ 1 _5_800 Kfz/h ! so km/h 1

Bild 13.3: Querschnitt Gewerbesammelstraße mit starkem Radverkehr

Wegen des meist geringen Radverkehrs bei gleichwohl bestehender Gefähr­dung der Radfahrer durch starken Schwerverkehr Ist auf Sammelstraßen in Gewerbegebieten die Anlage kombinierter Geh- und Radwege zweckmäßig.

Getrennte Radwege sind bei übergeordneten Radwegeverblndungen erfor­derlich.

Page 40: Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburgdaten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetR… · Baubehörde-Tiefbauamt Hauptabteilung Stadtverkehr TV0/23 AZ 651

Recommended