Date post: | 05-Apr-2015 |
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Planfeststellungsverfahren 16. BA der A 100 –
Kritik an der objektorientierten Verkehrsprognose
Auftragnehmerin:
RegioConsult.
Verkehrs- und Umweltmanagement.
Am Weißenstein 7
35041 Marburg
Tel. 06421/686900
Fax 06421/686910
www.RegioConsult-Marburg.de
Auftraggeberin:
Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen
im Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstr. 510111 Berlin
Modellkritik
Objektorientierte
Verkehrsprognose 2025
Gesamtverkehrsprognose
Berlin-Brandenburg 2025
Forderungen
Gliederung
Modellkritik
In der objektorientierten Verkehrsuntersuchung (VU) zur A100 ist nicht dargestellt, ob eine umfangreiche Datenbasis im Sinne eines Wegekettenmodells verwendet wurde.
Der VU A 100 sind keine detaillierten Aussagen über kleinräumige Verkehrsbeziehungen (Binnenverkehr) zu entnehmen. Diese sind aber entscheidend für die Verkehrswirkung im Planungsraum Treptow-Neukölln. Das verwendete Modell ist nicht nachvollziehbar dargestellt, es handelt sich um eine Black Box. Es gibt keine Darstellung der verwendeten Verkehrszellenstruktur.
Auch die vom Gutachter erwähnte Fernverkehrsmatrix 2025 ist nicht dokumentiert, sodass nicht überprüft werden kann, welche Anteile des prognostizierten Verkehrs dem Fernverkehr und welche dem Regionalverkehr zu zuordnen sind.
Zentrale Kritik
Die von der VMZ verwendete Analysefallmatrix (bestehende Belastung) für den Quell- und Zielverkehr sowie den Durchgangsverkehr (Verkehrsstrommatrizen/Verkehrsverflechtungen) wurde nicht offen gelegt.
Dadurch sind die Untersuchungsergebnisse nicht transparent und können durch Dritte nicht überprüft werden.
Dies stellt einen zentralen Mangel dar, da somit auch nicht die konkrete Betroffenheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung an den Hauptverkehrs-straßen erkennbar ist.
In der VU berücksichtigte Ausbaumaßnahmen im Umfeld des 16. BA
Ausbau Stubenrauchstraße zwischen Sterndamm und AS Stubenrauchstraße
Umbau Ostkreuz (Hauptstraße, obere und untere Kynaststraße)
Süd-Ost-Verbindung, 1. Abschnitt zwischen Rummelsburger Landstraße und Köpenicker Landstraße (B 96a)
Ost-West-Trasse Köpenick, westlicher Abschnitt zwischen Straße An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße
Z. B: Invalidenstraße, Axel-Springerstraße, B-Plan Molkenmarkt, französische Straße
Falsche LKW-Anteile
Wie die VMZ die LKW-Anteile ab 2,8t abgeleitet hat, ist nicht nachvollziehbar.
Aus der Straßenverkehrszählung 2005 können keine LKW ab 2,8 t abgeleitet werden, da die Bundesanstalt für Straßenwesen in der offiziellen Datenbank entgegen der Gutachterauffassung nur noch die Anteile der LKW ab 3,5t ausweist, sodass die nach RLS-90 bzw. nach der 16. BImSchV erforderlichen Lärmkennwerte für die lärmtechnischen Berechnungen nicht zur Verfügung stehen.
Offenbar liegen keine geeigneten Datengrundlagen vor.
Analyse 2005: LKW-Verkehr
Quelle: Bast, SVZ 2005 sowie VU A 100
Wie der Vergleich mit den Werten der Straßenverkehrszählung (SVZ) 2005zeigt, sind die Werte der VMZ deutlich niedriger. Die für die Lärmemissionrelevante Zahl der LKW > 2,8t ist wesentlich größer als der Schwerverkehr > 3,5t. Laut Schadstoffuntersuchung geht der Senat von LKW-Anteil von einem LKW-Anteil von 9 % > 2,8t aus, das entspräche etwa 2.100 LKW`s für den Abschnitt AD Neukölln – AS Grenzallee sich für 2005 ergeben.Aus den Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben sich für denselben Abschnitt etwa 4.700 LKW > 2,8t.
von Bis DTVw DTVw DTVwDatenquelle VMZ
> 2,8t > 3,5t > 3,5tAS Britzer Damm (23) AS Buschkrugallee (24) A 100 7.557 5.407 4.900AS Buschkrugallee (24) AD Dreieck Neukölln (A 113) A 100 4.746 4.391 3.500AD Dreieck Neukölln (A 113) AS Grenzallee (Provisorium) (26) A 100 4.721 2.394 1.770
SVZ 2005
Korrigierte LKW ab 2,8t
Abschnitt A 100 alle LKW > 2,8t Güterverkehr
DTV DTVw DTV DTVw
AS Britzer Damm (23-24) 6.422 7.557 6.526 7.680
AS Buschkrugallee (24-A 113) 4.122 4.746 4.189 4.823
AD Dreieck Neukölln (A100 – AS Grenzallee) 4.238 4.721 4.307 4.798
Quelle: Bast, SVZ 2005
Die LKW ab 2,8 t wurden auf Basis der SVZ 2005 ermittelt.Diese Werte weichen erheblich von den von VMZ verwendeten Werten ab.
Ergebnisse der Gesamtverkehrsprognose Berlin-Brandenburg 2025
Rückläufiges Verkehrsaufkommen im Personenverkehr
Quelle: Präsentation zur GVP 2025 B-BB vom 08.06.2009, Folie 14
Verkehrsaufkommen im
Personenverkehr nach Raumkategorien
Quelle: Präsentation zur GVP 2025 B-BB vom 08.06.2009, Folie 15
Modal Split im GVP 2025
Quelle: Präsentation zur GVP 2025 B-BB vom 08.06.2009, Folie 16
Entwicklung der Verkehrsleistung im Kfz-Verkehr 2006-2025
Quelle: Präsentation zur GVP 2025 B-BB vom 08.06.2009, Folie 20
Geplantes Autobahnnetz in Berlin
Quelle: Bedarfsplan 2004
Gesamtbewertung I
Auch wenn die Auswertung der Eckwerte der Gesamtverkehrsprognose 2025 zeigt hat, dass von einem Rückgang des Kfz-Aufkommens und der Fahrtleistungen um 13 % und bezogen auf den PV um 16 % auszugehen ist, ist wie die Ergebnisse für den LKW-Verkehr zeigen, von einer Zunahme der LKW-Belastung (+ 25 % für Gesamtberlin) auf den Ringstraßen auszugehen.
Aus den Angaben zur objektorientierten Prognose wird nicht deutlich, ob diese Entwicklungstendenzen im Verkehrsmodell berücksichtigt wurden.
Gesamtbewertung II
Es wird deshalb gefordert, dass die Verkehrsmatrizen, die der objektorientierten Prognose zugrunde gelegt wurden – differenziert für den MIV und den LKW-Verkehr – offen gelegt werden.
Dies ist deshalb so wichtig, damit erkennbar ist, zu welchen Verkehrsverlagerungen im LKW-Verkehr es durch den weiteren Ausbau der A 100 kommt. Das Ausmaß, der durch zusätzliche LKW-Verkehre verursachten Lärm- und Schadstoffbelastung kann nicht abschließend beurteilt werden.
Wie der Lärmgutachter des Senates zutreffend festgestellt hat, führt der Ausbau der A 100 nicht zu einer Entlastung der Radialstraßen B96a und B1/B5.
Gesamtbewertung III
Grundsätzlich stellt sich vor dem Hintergrund der in Berlin stark abnehmenden Fahrleistung – von 46,5 (2006) auf 40,5 Mio. (2025) Fahrzeugkilometer – die Frage, ob der Ausbau der A 100 überhaupt notwendig ist und die damit verbundenen Zielsetzungen nicht durch andere Maßnahmen
- schneller,
- umweltverträglicher und vor allem
- kostengünstiger
realisiert werden können.
Forderungen I
Um die Verkehrsuntersuchung überprüfen zu können, müssen die verwendeten Matrizen (Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr) vorgelegt werden, da sonst die rechtlich erforderliche Nachvollziehbarkeit des methodischen Vorgehens nicht gewährleistet ist.
Diese müssen differenziert für den MIV und den LKW-Verkehr offen gelegt werden.
Dies ist deshalb so wichtig, damit erkennbar ist, zu welchen Verkehrsverlagerungen im LKW-Verkehr es durch den weiteren Ausbau der A 100 kommt.
Forderungen II Neue objektorientierte Prognose für die
A 100 auf Basis der Gesamtverkehrsprognose 2025
Anschließend: Erneute Auslegung aller Pläne
Dies ist auch deshalb erforderlich, weil im bisherigen Verfahren folgende weitere Fehler (Auswahl) gemacht wurden:
UVS fehlerhaft, da sie nur auf der Basis von 2 mal 2 Spuren erstellt wurde,
Baumgutachten fehlerhaft, Variantenprüfung unzureichend, Prüfung von Alternativen unzureichend.