Unterlage 12.1
Planfeststellung
BAB A38
Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“
Fahrtrichtung Halle (Saale)
Betr.-km 3,98 – 4,80
Erläuterungsbericht
Bearbeitung PlanA-Sievert
Büro für Landschafts- und Ausführungsplanung Dipl.-Geogr. Astrid Sievert
Teichweg 11 38542 Leiferde Tel 05373 / 95 64 62 Fax 05373 / 62 02 Mobil 0176 / 430 400 35
Juni 2013
BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Aufgabenstellung, rechtliche Grundlagen ....................................................... 1
2 Aufbau des Landschaftspflegerischen Begleitplans........................................................... 2
3 Erläuterungen zum technischen Entwurf ............................................................................. 3
4 Untersuchungsgebiet - Raumnutzungen und planerische Vorgaben................................ 5
4.1 Lage und Abgrenzung............................................................................................................... 5
4.2 Raumnutzungen........................................................................................................................ 6
4.3 Planerische Vorgaben............................................................................................................... 8
4.4 Schutzgebiete und -objekte....................................................................................................... 9
5 Abstimmung mit Fachbehörden und sonstigen Planungsträgern................................... 10
6 Bestandsbeschreibung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild ........ 11
6.1 Naturraum ............................................................................................................................... 11
6.2 Pflanzen und Tiere .................................................................................................................. 11
6.2.1. Bestandsbeschreibung Pflanzen............................................................................................. 12
6.2.2. Bestandsbeschreibung Tiere .................................................................................................. 15
6.2.3. Bewertung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ................................................................ 17
6.2.4. Vorkommen streng geschützter Arten..................................................................................... 26
6.2.5. Vorkommen besonders geschützter Arten.............................................................................. 26
6.2.6. Vorbelastung........................................................................................................................... 27
6.2.7. Empfindlichkeit ........................................................................................................................ 27
6.2.8. Schutzgebiete und -objekte des Natur- und Landschaftsschutzes ......................................... 27
6.3 Boden...................................................................................................................................... 28
6.4 Wasser .................................................................................................................................... 30
6.5 Klima und Luft ......................................................................................................................... 31
6.6 Landschaftsbild ....................................................................................................................... 31
6.7 Wechselwirkungen.................................................................................................................. 36
7 Wirkfaktoren .......................................................................................................................... 37
8 Eingriffsermittlung................................................................................................................ 38
8.1 Straßenbautechnische Vermeidungsmaßnahmen.................................................................. 41
8.2 Beeinträchtigung von Pflanzen und Tieren - z.T. europarechtlich geschützt ......................... 42
8.3 Beeinträchtigung von Schutzgebieten..................................................................................... 44
8.4 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes................................................................................. 45
8.5 Beeinträchtigung von Boden, Wasser, Klima und Luft............................................................ 45
8.6 Zusammenfassung der erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen ........................... 46
BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan
9 Landschaftspflegerische Maßnahmen................................................................................ 49
9.1 Grundlage für die fachliche Ableitung der landschafts- pflegerischen Maßnahmen.............. 49
9.2 Beschreibung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ...................................................... 50
9.3 Vergleichende Gegenüberstellung von Konflikten und Maßnahmen...................................... 54
9.4 Hinweise zur Durchführung der Maßnahmen ......................................................................... 73
10 Verträglichkeit mit Natura 2000 ........................................................................................... 73
11 Zusammenfassung ............................................................................................................... 74
Quellen- und Literaturverzeichnis............................................................................................................ 77
Tabellen
Tab. 1: Biotoptypen – Angaben zu Lebensraumbedeutung, Empfindlichkeit und Gefährdung (NLWKN 2012) ....................................................................................................................... 20
Tab. 2: Bewertungsrahmen für Vogellebensräume (verändert, nach BRINKMANN 1998) .................... 23
Tab. 3: Im Gebiet nachgewiesene Vogelarten (Frühjahr / Sommer 2011).......................................... 24
Tab. 4: Liste der erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ........ 47
Tab. 5: Liste der landschaftspflegerischen Maßnahmen Liste der landschaftspflegerischen Maßnahmen............................................................................................................................ 52
Tab. 6: Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation........................................ 64
Abbildungen
Abb. 1 Lage der geplanten PWC-Anlage Gieseberg an der BAB A 38 (TÜK 1:50.000, unmaßstäblich, LGN 2008).............................................................................. 5
Abb. 2 Abgrenzung des Untersuchungsgebietsgebiets (DGK 5, unmaßstäb., copyright LGN) ........... 6
Abb. 3: Auszug aus dem RRoP (Landkreis Göttingen 2000/2010) ...................................................... 8
Abb. 4: Gehölze auf der Böschung der A38........................................................................................ 12
Abb. 5: Gehölze auf den ebenen Flächen........................................................................................... 12
Abb. 6: Gehölze am Einzelhaus .......................................................................................................... 13
Abb. 7: Grünland am Einzelhaus......................................................................................................... 13
Abb. 8: Ruderale Grasflur entlang des Weges ................................................................................... 14
Abb. 9: Feuchte Grasflur an der A 38 ................................................................................................. 14
Abb. 10: Erläuterungen zur Tabelle 1 (NLWKN 2012) .......................................................................... 21
Abb. 11: Böden im Untersuchungsgebiet (LBEG, KARTENSERVER - abgerufen 02/2012)...................... 28
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Abb. 12: Ackerfläche südlich von Elkershausen ................................................................................... 34
Abb. 13: Ortsrand von Elkershausen mit Einzelhaus (Nebengebäude) ................................................ 34
Abkürzungen
A Acker Abs. Absatz AFB Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag AK Kalk-Acker Anh. Anhang BAB A7 Bundesautobahn A 7 BArtSchV Bundesartenschutzverordnung BGBl. Bundes-Gesetzblatt BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BN Brutnachweis BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BZ Brutzeitfeststellung D Deutschland DGK Deutsche Grundkarte DZ Durchzügler EG-VO 407-09 Der Rat der Europäischen Gemeinschaften: EG-Verordnung 407-09 EGVoA Der Rat der Europaischen Gemeinschaften: EG-Verordnung 407-09 FFH Flora-Fauna-Habitat GIT Intensivgrünland trockenerer Mineralböden GRR Artenreicher Scherrasen HE Hessen HFM Baum-Strauch-Hecke HFS Strauchhecke HNL-S99 Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim
Bundesfernstraßenbau HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand LBEG Landesbehörde für Bergbau, Energie und Geologie LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LGN Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen LSG Landschaftsschutzgebiet NAGBNatSchG Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz Nds Niedersachsen Nds. Reg. T. Niedersachsen – Region Tiefland NDSchG Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz NG Nahrungsgast NLStBV-GB Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz OVS Straße OVW Befestigter Weg PWC-Anlage Parkplatz mit WC-Anlage RAS-LP Richtlinie für die Anlage von Straßen RE 85 Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau
1985 RRoP Regionales Raumordnungsprogramm Sp. Spalte TÜK Topographische Übersichtskarte UG Untersuchungsgebiet UHM Ruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte UNB LK Göttingen Untere Naturschutzbehörde Landkreis Göttingen USchadG Umweltschadensgesetz (Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden) UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung V-RL Vogelschutz-Richtlinie WMK Mesophiler Kalkbuchenwald
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Anhang
1 Vermerke über die Abstimmungen mit der UNB LK Göttingen (mit Benehmensherstellung)
Karten
Unterlage 12.2 Bestands- und Konfliktplan (M. 1:5.000, 1 Blatt)
Unterlage 13.3.1 Maßnahmenübersichtslageplan (M. 1:5.000, 2 Blätter)
Unterlage 12.3.2 Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (M. 1:500; 3 Blätter)
Maßnahmekarteiblätter
Unterlage 12.3.3 Karteiblätter zu den landschaftspflegerischen Maßnahmen Nrn. S1 – E14
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1 Anlass und Aufgabenstellung, rechtliche Grundlagen
Die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, Geschäftsbereich Gandersheim (NLStBV-GB Gan) – plant den Neubau eines Parkplatzes mit WC-
Anlage (PWC-Anlage) an der A 38 Göttingen – Halle, Fahrtrichtung Halle, südöstlich von Elkershausen.
Auf einem an die bestehende A 38 angrenzenden Grundstück soll eine PWC-Anlage mit neuen Parkständen
für LKW und PKW entstehen. Vorgesehen ist die Neuanlage von insgesamt
24 Parkständen für LKW
sowie einem gesonderten Parkstreifen für Schwertransport-LKW,
3 Parkständen für Busse und
32 Parkständen für PKW (davon 2 Behinderten-Parkstände).
Die Größe der Anlage und die Anzahl der Parkstände leiten sich vom aktuellen Verkehrsaufkommen auf der
A 38 ab.
Um eine möglichst kompakte und damit auch Flächen schonende Bauform zu erreichen, werden die Parkstän-
de weitestgehend in Schrägaufstellung angeordnet. Die Fahrbahnen der Anlage werden bituminös befestigt,
die Parkstände werden gepflastert. Zwischen den Parkstandsreihen sind kleinräumige Grünflächen geplant. Im
nordwestlichen Bereich der Anlage befindet sich ein Regenrückhaltebecken.
Ausgehend von den Vorgaben des § 17 BNatSchG (BUNDESNATURSCHUTZGESETZ) gehört zu den erforderlichen
Planungsunterlagen ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP).
Im April 2012 beauftragte die NLStBV-GB Gan das Büro PlanA-Sievert mit der Erarbeitung eines LBP auf der
Grundlage des Bauentwurfes im Maßstab 1:500 (GTU MOBILITY 2013).
Im Rahmen von Terminen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Göttingen ist der erforderliche
Untersuchungsrahmen festgelegt worden.
Aufgabe des LBP ist, den durch die geplante Baumaßnahme zu erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft
(§§ 13-15 Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG)) zu ermitteln und darauf aufbauend landschaftspflegerische
Maßnahmen abzuleiten, die geeignet sind,
─ diesen Eingriff soweit wie möglich zu minimieren,
─ unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen oder zu ersetzen.
Folgende Rechtsgrundlagen sind zu berücksichtigen:
- GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) = Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S. 205), neugefasst durch Bekannt-machung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.Januar 2013 (BGBl. I S. 95)
- NIEDERSÄCHSISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ NAGBNATSCHG vom 19. Feb-ruar 2010 (Nds. GVBl. 104)
- BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG vom 29. Juli 2009; BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist
- GESETZ ÜBER DIE VERMEIDUNG UND SANIERUNG VON UMWELTSCHÄDEN (UMWELTSCHADENSGESETZ USCHADG): Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.04.2013 (BGBl. I S. 831)
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- Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau (HNL-S 99, BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR 1999)
- Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE 85)(BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR 1985)
- und
- Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege
Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung (RAS-LP 1) (FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR DAS STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN 1996)
Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2) (FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR DAS STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN 1993)
Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4) (FORSCHUNGSGESELL. FÜR DAS STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN 1999)
2 Aufbau des Landschaftspflegerischen Begleitplans
Der LBP untersucht den Naturraum des durch den Eingriff betroffenen Landschaftsausschnittes und trifft Aus-
sagen hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.
Er bindet die Aussagen der artenschutzrechtlichen Fragestellungen ein.
Ziel des LBP ist es, durch geeignete Vorkehrungen vermeidbare Beeinträchtigungen zu verhindern oder zu
vermindern bzw. bei nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen
alle betroffenen Funktionen und Werte nahezu vollständig wiederherzustellen.
Folgende Arbeitsschritte werden durchgeführt:
1. Abgrenzung des Untersuchungsgebiets
Die Abgrenzung muss gewährleisten, dass alle vom Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft vollständig erfasst und beurteilt werden können.
2. Beschreibung und Bewertung von Natur und Landschaft im Untersuchungsgebiet
(Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft),
ergänzt um Angaben zu schutzwürdigen Bereichen, zu Schutzgebieten, zur Flächennutzung und zu Vorga-
ben übergeordneter Planungen
3. Ermittlung der Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild
getrennt nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen
4. Ableitung der Kompensation
Bei der Ableitung geeigneter landschaftspflegerischer Maßnahmen ist wie folgt vorzugehen:
Festlegen von Vorkehrungen zur Vermeidung und zum Schutz von Natur und Landschaft
Ermittlung verbleibender Beeinträchtigungen
Festlegen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
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Der Landschaftspflegerische Begleitplan besteht aus folgenden Unterlagen:
Unterlage 12.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Textteil
Unterlage 12.2 Bestands- und Konfliktplan (1 Plan, M. 1:5.000)
Unterlage 12.3 Landschaftspflegerische Maßnahmen Unterlage 12.3.1 Übersichtslageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (2 Pläne, M. 1:5.000) Unterlage 12.3.2 Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (3 Pläne, M. 1:500) Unterlage 12.3.3 Maßnahmenkartei
Nach den Vorgaben des § 44 BNatSchG ist zusätzlich zur Abarbeitung der in §§ 13-15 BNatSchG beschriebe-
nen Eingriffsregelung zu prüfen, ob Vorkommen von Arten des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
(FFH-RL) bzw. Vorkommen europäischer Vogelarten entsprechend Artikel 1 EU-Vogelschutz-Richtlinie durch
das Vorhaben betroffen sein könnten. Zur Klärung dieser Fragestellung wurde für das Vorhaben "Neubau der
PWC Anlage Gieseberg" eine eigene Unterlage (Unterlage 12.4) - der "Artenschutzrechtliche Fachbeitrag"
erarbeitet. Die Ergebnisse dieses Fachbeitrages werden in den Landschaftspflegerischen Begleitplan aufge-
nommen.
Unterlage 12.4 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
3 Erläuterungen zum technischen Entwurf
Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer unbewirtschafteten Parkplatzanlage einschließlich WC-
Gebäude. Die PWC-Anlage wird mit insgesamt 24 Lkw-Parkständen, 3 Bus-Parkständen sowie 30 Pkw-
Parkständen und 2 Behinderten-PKW-Parkständen ausgestattet. Die Parkstände werden in sogenannter
Schrägaufstellung angeordnet. Zusätzlich wird ein Parkstreifen für den Schwerlastverkehr vorgesehen.
Die Planung beinhaltet auch die erforderlichen Durchfahrgassen für LKW, Busse und PKW.
Die Gesamtlänge der neu herzustellenden Fahrbahnen beträgt ca. 900 m.
Für den Anschluss der PWC-Anlage an die bestehende Autobahn ist der vorhandene Standstreifen der A 38
auf einer Länge von jeweils ca. 250 m für die Ausfahr- bzw. Einfahrstreifen um rd. 1,00 m zu verbreitern.
Die Verkehrsflächen werden entsprechend ihrer unterschiedlichen Nutzung und Beanspruchung wie folgt be-
festigt:
Fahrgassen für Lkw Asphaltbefestigung gemäß Bauklasse III
Parkstände für Lkw und Bus Betonbefestigung gemäß Bauklasse III
Fahrgassen für Pkw Asphaltbefestigung gemäß Bauklasse IV
Parkstände für Pkw Plasterbefestigung gemäß Bauklasse IV
Gehwege Pflasterbefestigung
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Das auf den befestigten Flächen anfallende Oberflächenwasser wird in einem geschlossenen System gesam-
melt und kontrolliert in Sammelleitungen abgeführt. Da der konzentrierte Zufluss in den Vorfluter die spezifi-
sche Menge aus dem bislang natürlichen Einzugsgebiet nicht überschreiten soll, wird das Oberflächenwasser
zunächst in einem Regenrückhaltebecken (RRB) mit vorgeschaltetem Absetzbecken gesammelt. Die Abgabe
in den Vorfluter wird durch ein Abflussbauwerk mit Drosseleinrichtung auf den zulässigen Wert reduziert.
Das im Bereich des Ausfahrstreifens durch die Fahrbahnverbreiterung zusätzlich anfallende Oberflächenwas-
ser wird über eine nach außen verschobene Sammelmulde dem vorhandenen Regenrückhaltebecken 6 zuge-
führt.
Zwischen der Ein- und Ausfahrrampe - parallel zum Standstreifen der A 38 – wird ein Lärmschutzwall errichtet.
In den Bereichen der neu geschaffenen Gehwegflächen sind einzelne Sitzgruppen geplant. Die Erholungsplät-
ze werden mit Tischen, Bänken und Abfallbehältern ausgestattet. An den LKW-Fahrgassen werden jeweils
Müllcontainer aufgestellt.
Die Anlage wird mit einem WC-Gebäude ausgestattet, das zwischen den Bus- und Pkw-Parkständen errichtet
wird.
Die gesamte PWC-Anlage wird eingezäunt. Der bestehende Wildschutzzaun im Zuge der A 38 wird an diese
Umzäunung angeschlossen. Das Regenrückhaltebecken wird mit einem gesonderten Zaun umzäunt. Zum
Schutz von Amphibien wird dieser mit einem Amphibienschutzelement ausgestattet.
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4 Untersuchungsgebiet - Raumnutzungen und planerische Vorgaben
4.1 Lage und Abgrenzung
Die PWC-Anlage Gieseberg liegt direkt an der BAB A38 Göttingen - Halle, südlich der Autobahnabfahrt Nr. 2b
"Deiderode" und südlich der Ortschaft Elkershausen.
Die Entfernung zum Ortsrand Elkershausen beträgt ca. 300 m.
Die Ortschaft Elkershausen gehört zur Gemeinde Friedland und zum Landkreis Göttingen. Friedland befindet
sich östlich der A 38. Südlich von Elkershausen verläuft die Landesgrenze zum Bundesland Hessen.
Abb.1: Lage der geplanten PWC-Anlage Gieseberg an der BAB A 38 (TÜK 1:50.000, unmaßstäblich, genordet, LGN 2008)
An die geplante PWC-Anlage grenzen folgende Flächen an:
Norden: Regenrückhaltebecken der A 38, Ackerflächen, Grünland
Süden: Ackerflächen, Verkehrsflächen (Kreisstraße K 25), entsiegelte Flächen der K 25
Westen: Ackerflächen
Osten: A 38
Die für den Bau der Anlage vorgesehene Fläche wird derzeit überwiegend ackerbaulich genutzt. Auf einer
Teilfläche befindet sich eine Gehölzpflanzung, die als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der A 38 VKE 1
dient. Die Pflanzung ist ca. 8 Jahre alt.
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Als Untersuchungsgebiet ist die für den Bau der PWC-Anlage selbst erforderliche Fläche sowie die angren-
zenden Strukturen und Lebensräume abgegrenzt worden.
Die Abgrenzung gewährleistet, dass alle möglichen, von dem geplanten Bauvorhaben ausgehenden Beein-
trächtigungen von Natur und Landschaft vollständig erfasst werden können.
Die Begrenzung des Untersuchungsgebiets ist mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Göttin-
gen abgestimmt worden (vgl. Kap. 5).
Abb.2: Abgrenzung des Untersuchungsgebiets (unmaßstäblich, NLStBV-GB Gan 2011)
4.2 Raumnutzungen
Landwirtschaft
Die Landschaft im Umfeld von Elkershausen wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Ackerbauliche Nut-
zung dominiert gegenüber Grünlandnutzung. Als Grünland werden nur kleine, orts- oder hofnahe Flächen be-
wirtschaftet.
Forstwirtschaft
Einziges großflächiges Waldgebiet ist der Eichenberg nordöstlich von Elkershausen (und östlich der A 38). Der
Laubwald wird forstwirtschaftlich genutzt. Neben Eichen kommen auch andere Laubbaumarten vor.
Wasserwirtschaft
Gebiete zur Trinkwassergewinnung sind nicht ausgewiesen.
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Siedlung
Der Siedlungsrand von Elkershausen liegt ca. 300 m nördlich der geplanten PWC-Anlage. Die Ortschaft gehört
zur Gemeinde Friedland, Landkreis Göttingen. In diesem Siedlungsbereich dominiert Wohnnutzung (gewidmet
als Gemischte Baufläche). Am Ortsrand befinden sich auch landwirtschaftliche Gehöfte und ein Einzelhaus.
Erholung
Der siedlungsnahe Bereich des Untersuchungsgebietes ist als Vorsorgegebiet für die landschaftsbezogene
Erholung ausgewiesen (z.B. Spazierengehen, Radfahren; LANDKREIS GÖTTINGEN 2000/2010).
Vorranggebiete für die ruhige Erholungsnutzung befinden sich westlich / südwestlich von Elkershausen - au-
ßerhalb des Untersuchungsgebiets.
Elkershausen und die südlich angrenzende Feldflur liegt vollständig innerhalb der Grenzen des Naturparks
Münden (LANDKREIS GÖTTINGEN 2000/2010). Nach den allgemeinen Zielen des § 27 BNatSchG sind Naturpar-
ke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die u.a. nach den Erfordernissen der Raumordnung
für Erholung vorgesehen sind.
Verkehr
Die A 38 verbindet den Westen der Bundesrepublik Deutschland mit den östlich gelegenen Landesteilen. Im
Planungsraum erschließt sie das Umfeld des Großraumes Göttingen.
Die am östlichen Rand des Untersuchungsgebiets verlaufende Kreisstraße K 25 verbindet Friedland und El-
kershausen miteinander.
Versorgungseinrichtungen
Das Untersuchungsgebiet wird von 1 Gasfernleitung und von 1 Wasserfernleitung durchzogen.
Altlasten
Altablagerungen im Umfeld der geplanten PWC-Anlage sind derzeit nicht bekannt (LBEG, KARTENSERVER -
Altlasten, abgerufen 02/2012).
Denkmalpflege
In dem abgegrenzten Untersuchungsgebiet befinden sich keine Bodendenkmale und archäologischen Fund-
stellen (LANDKREIS GÖTTINGEN - UNTERE DENKMALSCHUTZBEHÖRDE 2011). Bei den Bauarbeiten sind allerdings
die Belange des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) zu beachten.
Rohstoffe
Nach Angaben des LBEG (KARTENSERVER, abgerufen 02/2012) befindet sich im Bereich der für das geplante
Bauvorhaben in Anspruch zu nehmenden Flächen kein Gebiet mit wertvollen Rohstoffvorkommen.
Nächstgelegene wertvolle Bereiche für die Rohstoffversorgung ist ein Abbaugebiet für Ton/Tonstein bei Fried-
land.
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4.3 Planerische Vorgaben
Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Göttingen formuliert für das Umfeld der geplanten PWC-
Anlage folgende Entwicklungsziele (LANDKREIS GÖTTINGEN 1998):
allgemeine Anforderungen an die Landwirtschaft
Verbesserung des Grünlandanteiles
Förderung des Biotopverbundes
Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Göttingen (2000/2010) trifft für den vorgesehenen
Standort der PWC-Anlage folgende Planungsaussagen:
1. Die Ackerflächen im Umfeld von Elkershausen sind „Vorbehaltsgebiete für die landwirtschaftliche Nut-zung“ (gelbe Flächenfarbe) – d.h. die Eignung der Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung ist pla-nerisch zu berücksichtigen.
2. Ein schmaler Streifen der Feldflur südlich von Elkershausen ist Vorsorgegebiet für Natur und Land-schaft (grüne, senkrechte Schraffur).
3. Dieselbe Fläche ist als Vorsorgegebiet für die Erholungsnutzung gekennzeichnet (grüne, waagerechte Schraffur).
4. Gleichzeitig wird für diesen Raum die Vermehrung des Waldanteiles empfohlen (Punktraster).
5. Der Raum gehört zum Naturpark Münden (grüne Punktlinie, groß).
Abb.3: Auszug aus dem RRoP (genordet, LANDKREIS GÖTTINGEN 2000/2010)
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Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Friedland kennzeichnet die Ackerflächen im Umfeld der Ortschaft als
"Flächen für die Landwirtschaft". Eingestreut in diese Flächen sind die bestehenden Ausgleichsflächen aus
dem Ausbau der BAB A 38 VKE 1 als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft“ dargestellt (GEMEINDE FRIEDLAND, MITTEILUNG 2012).
Von Elkershausen aus verläuft eine Hauptabwasserleitung quer durch das Untersuchungsgebiet in Richtung
Friedland. Südlich der K 45 liegt eine Hauptgasleitung.
Für den Naturschutz wichtige Bereiche oder denkmalgeschützte Bereiche - wie z.B. archäologische Fundstel-
len oder sonstige denkmalgeschützte Anlagen - sind nicht verzeichnet.
4.4 Schutzgebiete und -objekte
Natur- und Landschaftsschutz Die für den Bau der PWC-Anlage vorgesehene Fläche liegt vollständig
im Naturpark Münden, zu dem der gesamte Raum südlich von Elkers-
hausen gehört. Die Naturparke nehmen ca. 25% der Fläche der Bun-
desrepublik Deutschland ein und bewahren und entwickeln Natur und
Landschaft mit und für Menschen.
Weitere, speziell für den Arten- und Biotopschutz ausgewiesene
Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiet, geschützte Landschaftsbe-
standteile, gem. § 24 NAGBNatSchG besonders geschützte Biotope
etc.) kommen im abgegrenzten Untersuchungsgebiet nicht vor.
Außerhalb des Untersuchungsgebiets befindet sich folgendes Schutz-
gebiet:
LSG 009-Leinebergland nördlich der A 38
Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind:
in NDS: 4525-333 "Leine (1 km entfernt und nördlich A38)
in NDS: 4525-332 "Dramme" (3 km entfernt)
in HE: 4525-302 "Rhöneberg bei Marzhausen" (1,4 km entfernt)
Zu den aufgeführten FFH-Gebieten ist keine FFH-Vorprüfung durchzu-
führen, da aufgrund der großen Entfernungen mögliche Beeinträchti-
gungen ausgeschlossen werden können (Ergebnis der Abstimmung
mit der UNB LK Göttingen vom 05.09.2011).
Hochwasserschutz keine Gebiete ausgewiesen
Trinkwasserschutz keine Gebiete ausgewiesen
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5 Abstimmung mit Fachbehörden und sonstigen Planungsträgern
Ziel aller Besprechungen war es, über den jeweiligen Sachstand zu informieren und möglichst frühzeitig die
von den Beteiligten eingehenden Anregungen in die Planungen aufzunehmen.
April 2011
Im Vorfeld der Planung hat die NLStBV-GB Gandersheim mit der UNB LK Göttingen den voraussichtlichen
Untersuchungsrahmen für die faunistischen Untersuchungen besprochen. Die Kartierung der Avifauna im Un-
tersuchungsgebiet wurde als Ergebnis dieser Besprechung gestartet.
05.09.2011
Im September 2011 wurde der UNB LK Göttingen die Standortwahl und der Konzeptentwurf zur PWC-Anlage
vorgestellt. Außerdem fand eine Information zu den Zwischenergebnissen der Geländeerhebungen statt. Auf
dieser Grundlage wurde der erforderliche Untersuchungsrahmen erneut abgestimmt. Ergebnis: es sollen zu-
sätzlich Potenzialeinschätzungen zu möglichen Vorkommen von Feldhamstern und Reptilien durchgeführt
werden.
Des weiteren wurden erste Ansätze für Kompensationsmaßnahmen besprochen.
09.02.2012
Das Ergebnis der Potenzialabschätzungen zu möglichen Vorkommen von Feldhamstern und Reptilien liegt
vor. Danach sind mögliche Vorkommen von Feldhamstern und Zauneidechsen im Untersuchungsgebiet nicht
auszuschließen; Vorkommen der Schlingnatter werden ausgeschlossen.
Weitergehende Felduntersuchungen zu Feldhamstern und Zauneidechsen waren somit erforderlich. Die Un-
tersuchungen sind im September 2012 abgeschlossen worden.
07.05.2012
Bei einem Ortstermin wurden verschiedene - bislang landwirtschaftlich genutzte – Flächen begutachtet. Beur-
teilt wurde, ob auf diesen Flächen landschaftspflegerische Maßnahmen realisiert werden können.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass Flächen als geeignet eingestuft worden sind. Auf diesen Flächen sind da-
her auch landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen.
25.09.2012
Am 25.09.2012 wurde eine weitere - bislang landwirtschaftlich genutzte – Fläche begutachtet. Auch diese Flä-
che ist für die Verwirklichung landschaftspflegerischer Maßnahmen geeignet. Auch sie ist in das Maßnahmen-
konzept aufgenommen worden.
08.11.2012
Die technische Planung und die Eingriffsermittlung wurden der UNB vorgestellt.
Die erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung und zum Schutz, die landschaftspflegerischen Gestaltungs-,
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden mit der UNB abgestimmt.
Die Benehmensherstellung wurde dem Grunde nach hergestellt. Das Benehmen der UNB LK Göttingen wird
schriftlich in Aussicht gestellt.
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6 Bestandsbeschreibung und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild
In den folgenden Kapiteln wird der derzeitige Zustand von Natur und Landschaft im Untersuchungsgebiet be-
schrieben und seine Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit gegenüber dem Bauvorhaben beurteilt.
Ziel der Betrachtung ist es, eine Grundlage zu schaffen, auf welcher - der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege-
lung entsprechend - die zu erwartenden Auswirkungen des Bauvorhabens prognostiziert werden können.
Grundlage für die Bestandsbeschreibung und Bewertung ist eine im Sommer 2011 durchgeführte Kartierung
der Biotoptypen und Strukturmerkmale im Maßstab der technischen Planung (M. 1 : 1.000) sowie eigens
durchgeführte faunistische Untersuchungen in den Jahren 2011 und 2012.
Zusätzlich wurden alle vorliegenden, vorhandenen Unterlagen ausgewertet.
6.1 Naturraum
Die A 38 quert hier den Naturraum der Leine-Ilme-Senke, einer zentralen Tiefenfurche des südlichen Leine-
berglandes. Kennzeichnend für die Senke sind die vom Rand zur tiefer gelegenen Leineaue abfallenden Löß-
lehmflächen über Keuper und Lias. Elkershausen und Friedland liegen im westlichen Abschnitt dieser Senke.
Aus den Hangflächen ragen einzelne, bewaldete Keuperkuppen hervor.
Die Bodenentwicklung der Keuper-Substrate führte in flachen Hangabschnitten und Niederungen zur Ausbil-
dung von Parabraunerden mit hoher Basensättigung. Die Böden werden heute überwiegend ackerbaulich
genutzt. Die ärmeren Braunerden an den Keuperhügeln sind zumeist mit Wald bestanden.
6.2 Pflanzen und Tiere
Die Biotoptypen wurden nach dem für das Land Niedersachsen anzuwendenden Kartierschlüssel (v.
DRACHENFELS 2011) differenziert.
Als Kartiereinheiten dienen Biotoptypen, die im Untersuchungsgebiet vorkommen und die für dieses charakte-
ristisch sind.
Zu den Artengruppen Vögel, Reptilien und Feldhamster sind für das Untersuchungsgebiet Felduntersuchungen
durchgeführt worden.
Der erforderliche Untersuchungsrahmen hierzu wurde mit der UNB Landkreis Göttingen am 05.09.11 und
09.02.12 abgestimmt. Weitere Daten zur Fauna sind den vorhandenen Unterlagen (Landschaftsrahmenplan,
landesweite Erfassung gefährdeter Tierarten, Genehmigungsunterlagen zum Bau der A 38 VKE 1.) entnom-
men.
Alle Ergebnisse sind in Unterlage 12.2 - Bestands- und Konfliktplan - dargestellt.
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6.2.1. Bestandsbeschreibung Pflanzen
Gehölzvorkommen
Standortgerechte Gehölzpflanzung HPG
Alle im Untersuchungsgebiet vorkommenden standortgerechten Gehölzflächen sind im Zusammenhang mit
dem Ausbau der Autobahn A 38 VKE 1 angelegt worden. Sie befinden sich
auf den Trassenböschungen der Autobahn und hieran angrenzenden kleinen Restflächen
auf einer Fläche mitten im Untersuchungsgebiet und
im Umfeld des bestehenden Regenrückhaltebeckens.
Alle Pflanzungen sind ca. 10 Jahre alt. Der Stand der Vegetationsentwicklung variiert nach dem jeweiligen
Standort. Auf den Böschungen der A 38 haben sich die Gehölze geringer entwickelt als auf den ebenen Flä-
chen.
Abb. 4: Gehölze auf der Böschung der A38 Abb. 5: Gehölze auf den ebenen Flächen
Das Artenspektrum der Pflanzungen ist weitgehend identisch. Als baumartige sind Bergahorn (Acer pseudo-
platanus), Feldahorn (Acer campestre), Eberesche (Sorbus aucuparia) und Vogelkirsche (Prunus avium) ver-
treten. Dazwischen sind u.a. Rosen (Rosa spec.), Haselnuss (Corylus avellana) und Hartriegel (Cornus sangu-
inea) gepflanzt worden.
Nicht standortgerechter Gehölzbestand HPX
Das einzige ältere Gehölz befindet sich im nordwestlichen Bereich des Untersuchungsgebiets. Es handelt sich
um eine Gehölzpflanzung im Nahbereich des Einzelhauses. Eine ca. 20 m hohe Pappel bildet das höchste
Gehölz der Baumgruppe. Ansonsten dominieren Rotfichten (Picea abies) das Artenspektrum (vgl. Abb. 6).
Daneben kommen Kirschen und Haselnusssträucher vor.
Hausgarten
Heterogenes Hausgartengebiet PHH
Das Einzelhaus östlich von Elkershausen ist von Hausgärten umgeben. Die Gärten sind gekennzeichnet durch
einen kleinräumigen Wechsel unterschiedlicher Nutzungen. Neben vereinzelten Obstgehölzen kommen auch
intensiv gepflegte Bereiche, Schuppen und Hecken mit standortfremden Gehölzen vor.
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Grünland
Intensivgrünland trockenerer Mineralböden GIT
Zwischen Elkershausen und dem Einzelhauses kommt – am nördlichen Rand des Untersuchungsgebietes –
Grünland vor. Die relativ kleinen Flächen sind überwiegend eingezäunt und werden sowohl als hofnahe Wei-
deflächen als auch als Mähwiesen genutzt. Zeitweise dienen sie auch als Lagerplatz für Holz oder Rinden-
mulch (vgl. Abb. 7). Das Grünland wird von nährstoffbedürftigen Gräsern dominiert (Wiesen-Fuchsschwanz
Alopecurus pratensis, Glatthafer Arrhenatherum elatius und Weidelgras Lolium perenne). Daneben kommen
Gewöhnlicher Löwenzahn Taraxacum officinale, Weiß-Klee Trifolium repens und Gänseblümchen Bellis pe-
rennis vor.
Abb. 6: Gehölze am Einzelhaus Abb. 7: Grünland am Einzelhaus
Ruderalfluren
Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte UHM
Halbruderale Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte haben sich auf folgenden Standorten ausgebildet:
im Seitenraum der landwirtschaftlichen Wege,
im Unterwuchs der Sträucher,
im Übergangsbereich der Strauchpflanzungen zur landwirtschaftlichen Nutzfläche,
auf Restflächen im Nahbereich der A 38 und
auf den entsiegelten Flächen nördlich des Kreisverkehrsplatzes der K 25.
Hierbei handelt es sich um Mischbestände aus Arten des mesophilen und des intensiv genutzten Grünlandes.
Der Anteil der Gräser dominiert stark (vgl. Abb. 8). Neben Glatthafer Arrhenatherum elatius kommen Gewöhn-
liches Knäuelgras Dactylis glomerata und Wiesen-Schwingel Festuca pratensis vor. Die Flächen werden re-
gelmäßig gemäht (mindestens 1 mal pro Jahr).
Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte UHF
Im Umfeld des bestehenden Regenrückhaltebeckens sowie im Straßenseitenraum der A 38 (südlicher Ab-
schnitt des Untersuchungsgebiets) haben sich halbruderale Gras- und Staudenfluren feuchter Standorte ent-
wickelt (vgl. Abb. 9).
Beckensohle und -böschungen des Rückhaltebeckens sind teilweise mit Rohrkolben (Thypha latifolia) bestan-
den. Im Bereich der feuchten Grasflur entlang der A 38 sind zusätzlich Binsen ausgebildet.
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Abb. 8: Ruderale Grasflur entlang des Weges Abb. 9: Feuchte Grasflur an der A 38
Sonstige Biotope
Artenreiche Scherrasen GRR
Im Straßenseitenraum der Kreisstraße K 25 kommen extensiv gepflegte Scherrasen vor. Die mit Gräsern an-
gesäten Grünstreifen werden im Rahmen der allgemeinen Straßenunterhaltung regelmäßig gepflegt. Zumin-
dest kurzzeitig kann der Scherrasen Blühaspekte ausbilden.
Arten wie Deutsches Weidelgras Lolium perenne, Schafgarbe Achillea millefolium, Gänseblümchen Bellis pe-
rennis, Wiesen-Rispengras Poa pratensis und Mittlerer Wegerich Plantago media kommen vor.
Ackerflächen (Basenreicher Lehmacker) AT
Der gesamte Raum südlich von Elkershausen wird von Ackerflächen eingenommen. Der Boden wird seit Jah-
ren regelmäßig bearbeitet und gedüngt. Typische Ackerwildkrautvegetation ist nicht ausgebildet.
Verkehrsflächen OVS, OVP, OVW
Die Fahrbahnen der A 38, der K 25 und der Gemeindestraßen sind vollständig versiegelt. Ihre Oberflächen
sind asphaltiert.
Die landwirtschaftlichen Wege sind mit wassergebundenen Decken ausgestattet oder als Graswege ausgebil-
det.
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6.2.2. Bestandsbeschreibung Tiere
Die Ergebnisse sind dem Bericht zur faunistischen Kartierung (LAREG 2012) entnommen.
In Abstimmung mit der UNB des LK Göttingen wurde die Avifauna im Frühjahr und Sommer 2011 flächende-
ckend im gesamten Untersuchungsgebiet erfasst.
Zusätzlich sollte im Rahmen einer Potenzialabschätzung (auf Grundlage vorhandener Daten wie Bodenkarten,
Verbreitungskarten, Biotoptypen) überprüft werden, ob die für den Bau der PWC-Anlage erforderlichen Flä-
chen grundsätzlich auch als Lebensraum für Feldhamster oder Reptilien (Zauneidechse) geeignet sind (siehe
Kap. 5). Diese Potenzialabschätzung kam zu dem Ergebnis, dass sowohl ein Vorkommen des Feldhamsters
wie auch der Zauneidechse aufgrund der Biotopausstattung und der Boden- und Grundwasserverhältnisse
nicht sicher auszuschließen ist (LaReG 2011). Entsprechend wurden im Jahr 2012 die Ackerflächen auf Vor-
kommen des Feldhamsters überprüft und Ruderalstandorte, schüttere Grasfluren und Böschungen nach
Zauneidechsen abgesucht.
Avifauna
Erfassung
Ziel der Kartierung war die Erfassung des vorhandenen Artenspektrums und Angaben zum Status der vorhan-
denen Arten. Diese Daten dienen als Grundlage für die Beurteilung möglicher Konflikte durch die geplante
PWC-Anlage.
Das gesamte Gebiet wurde im Zuge von fünf Begehungen in den Morgenstunden untersucht. Die Begehungen
wurden am 26. April, 13. und 27. Mai, sowie am 17. und 24. Juni 2011 durchgeführt.
Die Erfassung der Vogelarten erfolgte in erster Linie über den artspezifischen Gesang und wurde durch Sicht-
beobachtungen ergänzt. Die Kartierung erfolgte methodisch in Anlehnung an die Linien-Transekt-Begehungen
(Südbeck et al. 2005). Dazu wurde das Untersuchungsgebiet entlang linienhafter Strukturen - Feldwirtschafts-
wege, BAB A7-Böschung und am Wald an der Westseite des Gebietes - nahezu flächendeckend abgelaufen.
Die großen Freiflächen wurden zusätzlich entlang der Feldraine begangen. Dabei wurden alle über Gesang-
und Sichtbeobachtungen unterscheidbare Vogelarten notiert.
Auch die Einschätzung des Status der erfassten Arten orientiert sich an den Kriterien nach Südbeck et al.
(2005). Mehrfach im Gebiet gesichtete Arten (an mindestens drei von fünf Durchgängen) und solche mit ein-
deutigem revieranzeigendem Verhalten (Reviergesang, Balzverhalten, Verteidigen, Verleiten, Nestbau, füt-
ternde oder warnende Alttiere bzw. Beobachtung von Jungvögeln) wurden als Brutnachweis (BN) oder mit
Brutverdacht (BV – zwei von fünf Durchgängen) registriert, alle anderen als Brutzeitfeststellung (BZ) oder,
wenn Bruten auszuschließen waren, als Nahrungsgast oder Durchzügler (NG, DZ).
Sämtliche Begehungen im Gelände wurden immer bei guten Wetterbedingungen - kein Regen, höchstens
schwacher Wind - in den frühen Morgenstunden bis in den späten Vormittag durchgeführt.
Ergebnisse
Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden im Jahr 2011 insgesamt 38 Vogelarten festgestellt, von denen 20
Arten mit Brutnachweis und weitere 12 Arten mit Brutverdacht einzustufen sind, so dass von bis zu 32 im Ge-
biet brütenden Arten auszugehen ist. Drei Arten sind im Gebiet regelmäßig Nahrungsgäste, brüten hier aber
nicht und drei weitere Arten wurden nur bei einem der Erfassungsdurchgänge im Gebiet nachgewiesen, so
dass für sie nur der Status „Brutzeitfeststellung“ vorliegt.
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Vier der im Gebiet brütenden Arten sind im Bestand gefährdet (Feldlerche, Gartenrotschwanz, Neuntöter,
Rauchschwalbe), fünf weitere Arten werden auf der Vorwarnliste geführt (Bluthänfling, Feldsperling, Girlitz,
Haussperling, Star). Eine Art der Vorwarnliste (Turmfalke) erscheint hier nur zur Nahrungssuche (siehe Tab.
3).
Von den Brutvögeln des Gebietes sind von der geplanten Baumaßnahme für 14 Arten unmittelbare Auswir-
kungen zu erwarten, da diese Arten ihre Brutplätze in den überplanten Gehölzen, die im Zuge der Baumaß-
nahme gerodet werden müssen oder in unmittelbarer Nähe haben. Brutreviere der Feldlerche wurden nur au-
ßerhalb der überplanten Flächen in größerem Abstand zur Autobahn festgestellt. Wegen der hohen Effektdis-
tanzen, die für diese Art gelten (bis zu 500 m, BMVBS 2010), sind jedoch mögliche Beeinträchtigungen dieser
Art durch betriebsbedingte Störungen zu prüfen.
Zusammenfassend ist festzustellen:
Im Gebiet wurden insgesamt 38 Vogelarten nachgewiesen.
Feldlerche, Neuntöter, Bluthänfling und Feldsperling haben Brutvorkommen im Wirkungsbereich der
Baumaßnahme: die Brutvorkommen des Neuntöters, Bluthänflings und Feldsperlings sind in den
überplanten Gehölzen (Kompensationsmaßnahme zum Bau der A38 VKE 1) vorhanden, die zwei
Brutreviere der Feldlerche wurden nur auf den südöstlich angrenzenden Ackerflächen (außerhalb des
überplanten Bereichs) festgestellt.
Rauchschwalbe, Star, Turmfalke und Mäusebussard nutzen u. a. die von der PWC-Anlage überplan-
ten Flächen des Untersuchungsgebietes regelmäßig zur Nahrungssuche. Die Rauchschwalbe hat
Brutplätze in den Ställen und Scheunen der Hofstellen in Elkershausen. Auch Turmfalke und Star brü-
ten vermutlich in Elkershausen. Der Mäusebussard hat seinen Horststandort vermutlich in den umlie-
genden Waldgebieten.
Alle anderen im Gebiet festgestellten Arten besiedeln die nicht betroffenen Gehölze des Gebietes
oder auch die dörflichen Strukturen von Elkershausen.
In den Gehölzen im Untersuchungsgebiet wurde 2011 kein Horststandort eines Greifvogels gefunden.
Feldhamster
Erfassung
Feldhamster ziehen sich um Mitte Oktober tief in ihre Erdbaue für den Winterschlaf zurück und sind erst ab
Ende April / Anfang Mai wieder aktiv (NLWKN 2011). Frühestens dann können Flächen auf Feldhamstervor-
kommen überprüft werden. Eine geeignete Erfassungsmethode ist die Suche nach den charakteristischen
Baueingängen (z. B. Weidling & Stubbe 1998).
Die von den Planungen zur PWC-Anlage bei Elkershausen betroffenen Ackerflächen wurden am 11.05.2012
streifenförmig im Abstand von etwa 5 m (abhängig von der Vegetationshöhe und –dichte) abgelaufen. Mit die-
ser Methode ist es möglich, Vorkommen (offene Winterbau-Eingänge) zu erfassen oder (in unbesiedelten Flä-
chen) auszuschließen. Zum Zeitpunkt der Kartierung waren die Ackerflächen im Bereich des geplanten Bau-
vorhabens mit Wintergerste bzw. Winterraps bestellt.
Ergebnisse
Bei der Flächenbesichtigung wurden weder auf den Ackerflächen noch in den angrenzenden Säumen ein
(wieder-)geöffneter Winterbau des Feldhamsters gefunden. Im Rahmen dieser Begehung ergaben sich keine
Anhaltspunkte, die auf ein Feldhamstervorkommen auf den untersuchten Ackerflächen, den Ackerrandstreifen
und Böschungen schließen lassen. Es kann davon ausgegangen werden, dass von der geplanten Baumaß-
nahme in diesem Bereich keine Feldhamstervorkommen betroffen sind.
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Zudem wurde bei der Flächenbegehung vernässte Bereiche in der Nordecke der überplanten Ackerfläche
gefunden, was darauf hindeutet, dass zumindest in Teilen des Untersuchungsbereiches im Frühjahr das
Grundwasser hoch ansteht oder oberflächennahe, Wasser stauende Bodenhorizonte vorhanden sind. Diese
Feuchtebereiche machen ein Vorkommen des Feldhamsters unmöglich, da im Boden tiefer als 1 m eingegra-
bene, überwinternde Feldhamster hier ertrinken müssten.
Zauneidechse
Erfassung
Die Erfassung der Zauneidechse wurde im Rahmen von insgesamt vier Tagesbegehungen von Mai bis August
2012 durchgeführt.
Die klassische Methode ist die Sichtbeobachtung bei geeigneter Witterung, d. h. ein langsames und ruhiges
Abgehen geeigneter, potenzieller Lebensräume bei weitgehender Vermeidung von Trittschwingungen. Die
Kontrolle erfolgte bei mildem bis warmschwülem (17°C – 25°C) und sonnigem bis leicht bewölktem Wetter
zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr. Die unterschiedlichen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes wurden
dabei sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag begangen, da Nachweiswahrscheinlichkeiten von Repti-
lien besonders im Hochsommer von der Tageszeit bzw. der Temperatur unter dem jeweiligen Substrat abhän-
gen.
Ergebnisse
Bei allen vier Kontrollen des Gebietes und der für Vorkommen von Reptilien prädestinierten Biotopstrukturen
wurden keine Zauneidechsen oder anderen Reptilienarten im Gebiet aufgefunden.
6.2.3. Bewertung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere
Wertstufen der Lebensraumbedeutung auf Grundlage der Biotoptypen
Gemäß den Einstufungen des NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESBETRIEBES FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND
NATURSCHUTZ (NLWKN 2012) werden allen im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen allgemein
(landesweit) geltende Wertstufen der Lebensraumbedeutung zugeordnet.
Es werden insgesamt 5 Wertstufen unterschieden:
• Wertstufe V Biotoptyp von besonderer Lebensraumbedeutung (gute Ausprägungen naturnaher und halbnatürlicher Biotoptypen) • Wertstufe IV Biotoptyp von besonderer bis allgemeiner Lebensraumbedeutung • Wertstufe III Biotoptyp von allgemeiner Lebensraumbedeutung • Wertstufe II Biotoptyp von allgemeiner bis geringer Lebensraumbedeutung • Wertstufe I Biotoptyp von geringer Lebensraumbedeutung (intensiv genutzt und artenarm)
Der NLWKN setzt folgende Kriterien für die Einstufung der Biotoptypen in die 5 Wertstufen an:
• Naturnähe, • Gefährdung, • Seltenheit und • Lebensraumbedeutung.
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Einem Teil der Biotoptypen sind – je nach Ausprägung – unterschiedliche Wertstufen zuzuordnen. Die zutref-
fende Wertstufe ist mit Hilfe folgender Kriterien abzuleiten:
• Biotopbeschreibung im Kartierschlüssel des NLWKN, • Flächengröße, • Lage der Fläche (Vernetzungsfunktion, Biotopkomplex), • Qualität hinsichtlich Standort, Struktur und typischem Arteninventar, • Alter des Biotops, • Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und • überlagernde Beeinträchtigungen.
Zusätzlich ist die Regenerationsfähigkeit bzw. Wiederherstellbarkeit der Biotoptypen aufzulisten. Sie ist für die
Beurteilung der Ausgleichbarkeit sowie bei der Ableitung der Kompensationsmaßnahmen von Bedeutung.
• nach Zerstörung kaum oder nicht regenerierbar (> 150 Jahre Regenerationszeit); ** • nach Zerstörung schwer regenerierbar (bis 150 Jahre Regenerationszeit); * • schwer regenerierbar, aber i. d. R. kein Entwicklungsziel des Naturschutzes (da Degenerations-Stadium oder anthropogen stark verändert); (*) • bedingt regenerierbar: bei günstigen Rahmenbedingungen in relativ kurzer Zeit (ca. 15 - 25 J.) Ist eine gute Regenerierbarkeit gegeben, wird in der Bewertung keine Angabe gemacht.
Vorhandene Beeinträchtigungen, z.B. Verkehrsimmissionen entlang von Straßen, werden im Text gesondert
erläutert.
Allen im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen ist eine Wertstufe der Lebensraumbedeutung zu-
geordnet worden (vgl. Tabelle 1). Bei einigen Biotoptypen sind nach NLWKN (2004) mehrere Wertstufen (We)
möglich. Hier entscheidet die konkrete Ausprägung die exakte Zuordnung. Für das Untersuchungsgebiet be-
trifft das folgende Biotoptypen:
Sonstiger nicht standortgerechter HPX mögliche Wertspanne: I oder II Gehölzbestand zugeordneter Wert: II Begründung: älterer Baumbestand, der Vögeln als Ansitzwarte dient; heterogener Altersaufbau
Intensivgrünland trockenerer GIT mögliche Wertspanne: II oder III Mineralböden zugeordneter Wert: III Begründung: geringes Vorkommen von Grünland im Un-
tersuchungsgebiet und der näheren Umge-bung; Übergänge zur extensiveren Nutzung
Basenreicher Lehmacker AT mögliche Wertspanne: I oder III zugeordneter Wert: II Begründung: relativ kleine Bewirtschaftungseinheiten mit
Tendenz zu extensiverer Nutzung (breitere Saumstreifen zu Wegen etc.)
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Halbruderale Gras- und UHF mögliche Wertspanne: II bis IV Staudenflur feuchter Standorte zugeordneter Wert: III Begründung: Fluren werden extensiv gepflegt (voraussicht-
lich nur 1 x / Jahr gemäht); Rohrkolben und Binsen dominieren, andere Feuchtezeiger fehlen weitgehend; negativer Randeinfluss der angrenzenden A 38
Halbruderale Gras- und UHM mögliche Wertspanne: II oder III Staudenflur mittlerer Standorte zugeordneter Wert: III Begründung: Fluren werden extensiv gepflegt (voraussicht-
lich nur 1 x / Jahr gemäht); Bestände sind an Wegen relativ breit ausgebildet; auf den ent-siegelten Standorten können sich großflächi-gere Bestände auf wechselnden Böden ent-wickeln)
Artenreicher Scherrasen GRR mögliche Wertspanne: I oder III zugeordneter Wert: I Begründung: Scherrasen werden intensiv gepflegt; um-
fasst ausschließlich Rasen im Bereich der Bankette und des Kreisverkehrsplatzes; hohe Vorbelastung vorhanden
Tabelle 1 listet alle im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen und deren zugeordnete
Wertstufen der Lebensraumbedeutung für Pflanzen und Tiere auf.
Darüber hinaus werden Informationen gegeben:
ob ein Biotoptyp dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegt
ob und wenn ja, welchem Lebensraumtyp der FFH-RL er zuzuordnen ist
zur Regenerationsfähigkeit von Biotoptypen
zur Empfindlichkeit gegenüber Wasserstandsabsenkungen (Grundwasserabhängigkeit)
zur Empfindlichkeit gegenüber Nährstoffeinträgen
zur Seltenheit
zum Flächenverlust (Rückgang des Biotoptyps)
zur Gefährdung durch Flächenverlust und Qualitätsverlust
zur Gefährdung nach Roter Liste der gefährdeten Biotoptypen in Niedersachsen
zur Trendentwicklung.
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Tab. 1: Biotoptypen – Angaben zu Lebensraumbedeutung, Empfindlichkeit und Gefährdung (NLWKN 2012)
Flächen- verlust
Gefähr- dung
Biotoptyp Nr. Code/
§
FFH Re We GW N S
Rh Rg F Q
RL Tr
Gebüsche und Gehölzbestände
Standortgerechte Gehölz-pflanzung
2.16.1 HPG
-
- . II . . . . . . . . F?
Sonstiger nicht standortge-rechter Gehölzbestand
2.16.4 HPX
-
- . II
(I/II)
. . . . . . . . F?
Grünland
Intensivgrünland trockenerer Mineralböden
9.6.1 GIT
-
- (*) III
(II/III)
- - 4 4 3 3 3d 3d ↓
Acker- und Gartenbaubiotope
Basenreicher Lehmacker 11.1.3 AT -
- * II
(I/III)
- - 3 4 4 - 3 3 F↑? Q↓
Halbruderale Gras- und Staudenflur
Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Stand-orte
10.4.1 UHF
-
- (*) III
(II/IV)
(+) ○/- 4 4 3 3 3d 3d ↑
Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Stand-orte
10.4.2 UHM
-
- (*) III
(II/III)
- ○/- 4 4 4 - d *d ↑
Grünanlagen der Siedlungsbereiche
Heterogenes Hausgarten-gebiet
12.6.6 PHH
-
- . I . . . . . . . . F↑
Artenreicher Scherrasen 12.1.1 GRR
-
- * I
(I/III)
_ ○ 4 4 4 - - * ?
Gebäude-, Verkehrs- und Industrieflächen
Straße 13.1.1 OVS
-
- . I . . . . . . . . F↑
Weg 13.1.11 OVW
-
- . I . . . . . . . . F↑
Die nachfolgende Abbildung 10 erläutert die verwendeten Symbole, Zahlen und Buchstaben der Tabelle 1.
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Abb. 10 Erläuterungen zur Tabelle 1 (NLWKN 2012)
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Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen werden folgenden Wertstufen zugeordnet:
Wertstufe V Biotoptyp von besonderer Lebensraumbedeutung
keine Vorkommen im Untersuchungsgebiet:
Wertstufe IV Biotoptyp von besonderer bis allgemeiner Lebensraumbedeutung
keine Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Wertstufe III Biotoptyp von allgemeiner Lebensraumbedeutung
Vorkommen im Untersuchungsgebiet:
GIT Intensivgrünland trockenerer Standorte UHM Ruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte UHF Ruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte
Wertstufe II Biotoptyp von allgemeiner bis geringer Lebensraumbedeutung
Vorkommen im Untersuchungsgebiet: HPG sonstige standortgerechte Gehölzpflanzung AT Basenreicher Lehmacker
Wertstufe I Biotoptyp von geringer Lebensraumbedeutung
Vorkommen im Untersuchungsgebiet: HPX Sonstiger nicht standortgerechter Gehölzbestand PHH Heterogenes Hausgartengebiet GRR Artenreicher Scherrasen OVS Straße OVW Befestigter Weg
Lebensräume mit besonderer bzw. besonderer bis allgemeiner Bedeutung kommen überhaupt nicht vor. Bio-
tope mit allgemeiner Lebensraumbedeutung nehmen nur einen kleinen Flächenanteil ein. Hierbei handelt es
sich überwiegend um schmale, lineare Saumstrukturen an Wegen und Ackerflächen. Im Untersuchungsgebiet
dominieren eindeutig Biotoptypen mit allgemeiner bis geringer bzw. geringer Lebensraumbedeutung für Tiere
und Pflanzen. Auch die Gehölzbestände sind nur der Wertstufe II zuzuordnen, da sie entweder einen hohen
Anteil standortfremder Gehölze beinhalten oder als Pflanzung noch keine höhere Bedeutung entwickeln konn-
ten.
Die vorkommenden Biotoptypen sind eher häufig verbreitet (nicht selten) mit in etwa gleichbleibenden Be-
standsdichten. Ein erheblicher Flächenverlust ist bei den Ruderalen Gras- und Staudenfluren feuchter Stand-
orte (UHF) und dem Intensivgrünland trockenerer Standorte (GIT) zu verzeichnen. Dies wird in erster Linie mit
der Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion in Zusammenhang gebracht.
Aus diesem Grund werden diese Biotoptypen auch als „gefährdet“ (Stufe 3 in der Skala von 0 (verschollen) bis
3 (gefährdet)) eingeordnet (DRACHENFELS 1996).
Obwohl der Anteil von Ackerflächen durch Grünlandumbruch zunimmt, werden sie insgesamt auch als „ge-
fährdet“ eingestuft. Der Grund liegt in der Inanspruchnahme von Ackerflächen für Bebauung.
Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten
Nach Angaben von NLWKN (2011) kommen im Untersuchungsgebiet keine gefährdeten Pflanzenarten vor.
Auch im Zuge der Geländeerhebungen in 2011 wurden keine in Niedersachsen gefährdeten Pflanzenarten
registriert.
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Lebensraumbedeutung für Tiere - auf Grundlage der faunistischen Untersuchungen
Zusätzlich zu dieser allgemeinen Einstufung aller im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen, wur-
den im Zuge der faunistischen Felderhebungen detaillierte Aussagen zur Lebensraumbedeutung der unter-
suchten Bereiche, getrennt für jede Artengruppe vorgenommen.
Avifauna
Landschaftsräume werden in Niedersachsen hinsichtlich ihrer Funktion als Vogellebensräume i. d. R. anhand
des in Niedersachsen gängigen Bewertungsverfahrens nach Wilms et al. (1997) auf Basis des im Gebiet ermit-
telten Brutvogelbestands bewertet. Bei diesem Verfahren soll die Mindestflächengröße eines betrachteten
Gebietes nicht wesentlich unter 100 ha liegen, damit kleinere Flächen nicht überbewertet werden.
Die Größe des hier betrachteten und zu bewertenden Untersuchungsgebietes liegt jedoch mit ca. 42,0 ha
deutlich unter dieser Mindestgröße. Für eine Bewertung werden daher die festgestellte Artenzahl und die An-
zahl gefährdeter, geschützter und / oder seltener Arten herangezogen. Diese Bewertung orientiert sich an den
Vorgaben, die von Brinkmann (1998) zur Bewertung von Tierartenlebensräumen entwickelt wurden (s. Tab. 2).
Tab. 2: Bewertungsrahmen für Vogellebensräume (verändert, nach BRINKMANN 1998)
Wertstufe Kriterien der Wertstufen
I
sehr hohe Bedeutung
Ein Brutvorkommen
mindestens einer vom Aussterben bedrohten Vogelart oder mehrerer (mindestens zwei) stark gefährdeter Vogelarten in überdurchschnittlichen Bestandsgrößen oder sehr gut ausgeprägte, charakteristische Avizönose naturschutzfachlich
bedeutsamer Habitattypen (z. B. alten Laubholzbeständen); oder sehr hohe Dichte regional bemerkenswerter Arten in naturnahen Habitaten; oder Vorkommen sehr hoher Rastbestände bzw. sehr hohe Bedeutung für
durchziehende und überwinternde Vogelarten.
II
hohe Bedeutung
Ein Brutvorkommen
einer stark gefährdeten Art (RL-Kategorie 2); oder mehrerer gefährdeter Arten in überdurchschnittlichen Bestandsgrößen;
oder großflächig hoher Dichte regional bedeutsamer Arten in naturnahen Habitaten oder wichtigen Flächen für Nahrung suchende, durchziehende oder überwinternde Vogelarten.
III
mittlere Bedeutung
vereinzelte Brutvorkommen gefährdeter Arten; oder Brutvorkommen von regional bedeutsamen Arten; oder gut ausgeprägte „durchschnittliche“ Avizönose ohne besondere Arten;
oder lokal hohe Siedlungsdichten; oder durchschnittliches Aufkommen durchziehender oder überwinternder Arten.
IV
geringe Bedeutung
Gefährdete Vogelarten fehlen und Artenzahlen sind durchschnittliche bis unterdurchschnittlich
V
sehr geringe Bedeutung
nur weit verbreitete, nicht seltene Vogelarten kommen vor und/oder weitgehend fehlende Habitatfunktion für Vögel
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Tab. 3: Im Gebiet nachgewiesene Vogelarten (Frühjahr / Sommer 2011)
Art Schutz Gefährdung Status (im Gebiet)
x:
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Amsel (o) -- -- - - - x
Bachstelze (o) -- -- - - - x
Blaumeise (o) -- -- - - - x
Bluthänfling (o) -- -- V V V x
Buchfink (o) -- -- - - - x
Dorngrasmücke (o) -- -- - - - x
Elster -- -- -- - - - x
Feldlerche o -- -- 3 3 3 x
Feldsperling -- -- -- V V V x
Fitis (o) -- -- - - - x
Gartengrasmücke (o) -- -- - - - x
Gartenrotschwanz o -- -- - 3 3 x
Gelbspötter (o) -- -- - - - x
Girlitz (o) -- -- - V V x
Goldammer (o) -- -- - - - x
Grünfink (o) -- -- - - - x
Hausrotschwanz (o) -- -- - - - x
Haussperling -- -- -- V V V x
Heckenbraunelle (o) -- -- - - - x
Jagdfasan -- -- -- n. b. - - x
Klappergrasmücke (o) -- -- - - - x
Kohlmeise (o) -- -- - - - x
Mäusebussard (o) -- x - - - x
Mönchsgrasmücke (o) -- -- - - - x
Neuntöter x -- -- - 3 3 x
Rabenkrähe (o) -- -- - - - x
Rauchschwalbe (o) -- -- V 3 3 x
Ringeltaube (o) -- -- - - - x
Rohrammer (o) -- -- - - - x
Rotkehlchen (o) -- -- - - - x
Singdrossel (o) -- -- - - - x
Star (o) -- -- -- V V x
Stieglitz (o) -- -- - - - x
Sumpfrohrsänger (o) -- -- - - - x
Turmfalke (o) -- x - V V x
Wacholderdrossel (o) -- -- - - - x
Zaunkönig (o) -- -- - - - x
Zilpzalp (o) -- -- - - - x
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V-RL Anhang I: x: Arten, für die besondere Schutzmaßnahmen ergriffen und Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen V-RL Art. 4 Abs. 2: o: Zugvogelarten, die nicht in Anhang I geführt werden, für die aber besondere Schutzmaßnahmen ergriffen und
Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen (nach Vogelschutzrichtlinie) (o): Zugvogelarten, die bei der Auswahl der Vogelschutzgebiete in Nds. nicht berücksichtigt wurden
(i. d. R. ungefährdete, verbreitete Arten) BArtSchV: x: Arten, die in Spalte 3 der Anlage 1 aufgeführt sind (entsprechend nach BNatSchG streng geschützt) EG-VO A: x: Arten die im Anhang A der EG-VO 407 (früher 338) des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender
Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels geführt werden Status: B: Brutnachweis; BV: Brutverdacht; BZ: Brutzeitfeststellung; NG: Nahrungsgast; DZ: Durchzügler, Wintergast Gefährdung: RL-Kategorien: 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; G: Gefährdung anzunehmen, aber
Status unklar; V: Vorwarnliste; D: Daten unzureichend fett: Anhang I-Arten, streng geschützte und/oder gefährdete Arten kursiv: Arten, die wegen langfristig abnehmender Bestände auf den Vorwarnlisten geführt werden
Mit insgesamt 38 nachgewiesenen Vogelarten (davon 32 Arten Brutnachweis oder Brutverdacht; 3 Arten Brut-
zeitfeststellung und 3 Nahrungsgäste) wird in dem mit 19,3 ha relativ kleinen Gebiet eine durchschnittliche
Artenzahl erreicht.
Es kommen vier gefährdete Arten mit nur vereinzelten Brutrevieren vor: Feldlerche, Gartenrotschwanz, Neun-
töter und Rauchschwalbe.
Sechs Arten ist der Status „V“ (Vorwarnliste wegen negativer Bestandstrends) zuzuordnen: Bluthänfling, Feld-
sperling, Girlitz, Haussperling, Star und Turmfalke.
Der überwiegende Teil der vorkommenden Arten (28 Arten) ist weit verbreitet und im Bestand ungefährdet.
Die vereinzelten Brutvorkommen der gefährdeten Arten Feldlerche und Neuntöter im Wirkraum der geplanten
PWC-Anlage sowie der Rauchschwalbe und des Gartenrotschwanzes in der randlichen Ortslage von Elkers-
hausen begründen die Einstufung des Lebensraumes in die Wertstufe III nach Brinkmann (mittlere Bedeutung;
s. Tab. 2). Auch die Brutvorkommen von Bluthänfling und Feldsperling im überplanten Bereich und von Girlitz,
Haussperling und Star im Bereich der Hofstellen (alle Arten der Vorwarnlisten) werten das Untersuchungsge-
biet etwas auf.
Die Funktion des Gebietes als Nahrungs- und Jagdgebiet zweier streng geschützter Greifvogelarten (Mäuse-
bussard und Turmfalke) verleiht dem Gebiet zudem allgemeine Bedeutung als Nahrungs- und Jagdhabitat.
Feldhamster
Aktuell haben die untersuchten Ackerflächen keine Funktion als Feldhamsterlebensraum. Aufgrund der isolier-
ten Lage dieses kleinen Areals mit geeigneten Bodentypen ist davon auszugehen, dass diese Flächen auch in
Zukunft keine Bedeutung als Feldhamsterlebensraum erlangen werden. Die im Jahresverlauf zeitweilig kriti-
sche Situation des Grundwasserstandes schränkt die Möglichkeit einer dauerhaften Besiedlung weiter ein.
Eine Einwanderung von Tieren aus der weiteren Umgebung (bekannte Vorkommen bei Klein Schneen) bis in
die Feldflur bei Elkershausen ist aufgrund der vorliegenden Ausbreitungsbarrieren (Leineniederung, mehrerer
teilweise stark befahrener Straßen sowie für Feldhamster ungeeigneter Böden) ausgeschlossen.
Zauneidechsen
Das untersuchte Gebiet – insbesondere die von den Planungen betroffenen Flächen – haben keine Bedeutung
als Lebensraum für die Zauneidechse oder andere Reptilien.
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6.2.4. Vorkommen streng geschützter Arten
Im "Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag" (Unterlage 12.4) ist beschrieben, welche streng geschützten Arten im
Untersuchungsgebiet vorkommen.
Hierzu zählen alle Arten
des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)
Arten nach Anhang A der EG-VO 407/09 (ehemals 338/97)
Arten nach Anhang I, Spalte 3 BArtSchV
Arten nach Anhang I der VRL (z.T. durch BArtSchV)
Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten
Im Untersuchungsgebiet wurden keine streng geschützten Pflanzenarten nachgewiesen.
Vorkommen streng geschützter Tierarten
Im Untersuchungsgebiet kommen folgende streng geschützte Tierarten vor (LaReG 2012; Nachweis liegt vor):
Buteo buteo Mäusebussard Nahrungsgast Falco tinnunculus Turmfalke Nahrungsgast
6.2.5. Vorkommen besonders geschützter Arten
Folgende Arten sind gem. § 7 Abs.2 Satz 13 b) bb) BNatSchG besonders geschützt. Sie unterliegen damit
den artenschutzrechtlichen Verbotsregelungen des § 44 (1) Satz 1 BNatSchG (Individuenschutz).
Vorkommen besonders geschützter Pflanzenarten
Im Untersuchungsgebiet kommen keine besonders geschützten Pflanzenarten vor (LAREG 2012).
Vorkommen besonders geschützter Tierarten
Im Untersuchungsgebiet sind folgende, besonders geschützte und gleichzeitig in Niedersachsen gefährdete
Tierarten, nachgewiesen (LAREG 2012):
Alauda arvensis Feldlerche Brutvogel Hirundo rustica Rauchschwalbe Brutvogel Lanius collurio Neuntöter Brutvogel Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Brutvogel
Des weiteren sind nach der Vorgabe des § 7 (2) Nr. 13 b), bb) BNatSchG alle weiteren im Untersuchungsge-
biet vorkommenden europäischen Vogelarten besonders geschützt (hier: ausschließlich weit verbreitete und in
Niedersachsen ungefährdete Arten; vgl. Tab. 3).
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6.2.6. Vorbelastung
Wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere (z.B. der Eichenmischwald) werden durch folgende Nutzungs-
formen beeinträchtigt:
1. Straßenverkehr
Die A 38 und die K 25 haben Zerschneidungs- und Barrierewirkungen für wandernde Tierarten. Die von
den Kfz ausgehenden Lärm- und Schadstoffemissionen beeinträchtigen die trassennahen Lebensräume
erheblich.
2. Intensive landwirtschaftliche Nutzung (Ackerflächen)
Regelmäßiger Bodenumbruch und Düngung führen zur Ausbildung von Gebieten mit geringer bis sehr
geringer Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Grenzen intensiv genutzte Flächen an Berei-
che mit höherer Bedeutung als Lebensraum an, können die Randlagen der für den Biotop- und Arten-
schutz wertvollen Räume durch Stoffeinträge beeinträchtigt werden.
6.2.7. Empfindlichkeit
Der geplante Bau der PWC-Anlage führt in erster Linie zum Verlust von Lebensräumen durch Versiegelung
und Überschüttung (anlagebedingte Beeinträchtigungen). Gegenüber diesen Beeinträchtigungen sind grund-
sätzlich alle Biotoptypen gleichermaßen empfindlich. Die Differenzierung erfolgt über ihre Bedeutung als Le-
bensraum für Tiere und Pflanzen:
hohe Empfindlichkeit --> Biotoptypen der Wertstufen V und IV
(mit besonderer bis allgemeiner Bedeutung)
mittlere Empfindlichkeit --> Biotoptypen der Wertstufe III
(mit allgemeiner Bedeutung)
geringe Empfindlichkeit --> Biotoptypen der Wertstufen II und I
(mit geringer bis allgemeiner Bedeutung)
Zusätzlich ist die Bedeutung der Flächen für die dort vorkommenden Tiere einzubeziehen.
6.2.8. Schutzgebiete und -objekte des Natur- und Landschaftsschutzes
Die für den Bau der PWC-Anlage vorgesehene Fläche liegt vollständig im Naturpark Münden, zu dem der ge-
samte Raum südlich von Elkershausen gehört. Die Naturparke nehmen ca. 25% der Fläche der Bundesrepu-
blik Deutschland ein und bewahren und entwickeln Natur und Landschaft mit und für Menschen.
Weitere, speziell für den Arten- und Biotopschutz ausgewiesene Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiet, ge-
schützte Landschaftsbestandteile, gem. § 24 NAGBNatSchG besonders geschützte Biotope etc.) kommen im
abgegrenzten Untersuchungsgebiet nicht vor.
Die nächstgelegenen FFH-Gebiete sind:
in NDS: 4525-333 "Leine (1 km entfernt und nördlich / nordöstlich A38)
in NDS: 4525-332 "Dramme" (3 km entfernt)
in HE: 4525-302 "Rhöneberg bei Marzhausen" (1,4 km entfernt)
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6.3 Boden
Der Boden ist ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes, der insbesondere folgende Funktionen über-
nimmt:
die Regelung der Stoff- und Energieflüsse im Naturhaushalt
(Speicher-, Regelungs- und Pufferfunktion),
die Produktion von Biomasse (Produktionsfunktion) und
die Lebensraumfunktion.
Bestand
Ausgangsmaterial der Bodenbildung sind die im Quartär oberflächennah abgelagerten weichselzeitlichen Löß-
schichten. Das Lößmaterial ist relativ homogen im gesamten Umfeld von Elkershausen abgelagert.
Lößlehm dominiert somit als Ausgangsmaterial der Bodenbildung. Nur kleinflächig ragt östlich der Ortschaft
ein Ausläufer eiszeitlich abgelagerter Auelehme in das Untersuchungsgebiet.
Die Bodenentwicklung führt zur Ausbildung der folgenden Bodentypen (vgl. Abb. 11):
Auf den großflächig abgelagerten Lößlehmen haben sich Pseudogley-Parabraunerden ausgebildet.
Lößlehm hellbraun = Pseudogley-Parabraunerde
Im Bereich der kleinflächigen Auelehme entwickelten sich Kolluvisole, unterlagert von Gley.
Auelehme braun = Kolluvisole, unterlagert von Gley
Die Böden werden heute überwiegend ackerbaulich genutzt. Die feuchteren Standorte der Kolluvisole sind
teilweise unter Grünlandnutzung.
Abb. 11: Böden im Untersuchungsgebiet (LBEG, KARTENSERVER - abgerufen 02/2012)
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Bewertung / Funktionsfähigkeit
Die Beurteilung der Funktionsfähigkeit der Böden im Untersuchungsgebiet erfolgt in Anlehnung an die "Ar-
beitshilfe Boden und Wasser im Landschaftsrahmenplan" des NLWKN (2004).
Böden mit besonderen Standorteigenschaften (Extremstandorte)
Durch besondere, teilweise sogar extreme Standorteigenschaften erlangen Böden eine Bedeutung für den
Naturschutz.
Nach den fachlichen Vorgaben des NLWKN sind als Extremstandorte zu berücksichtigen
sehr nasse Böden
sehr trockene Böden
sehr nährstoffarme Böden
Salzböden des Binnenlandes
Aufgrund der Veränderungen durch die landwirtschaftliche Nutzung (Entwässerung, Bewässerung, Düngung)
sind alle ackerbaulich genutzten Flächen keine Extremstandorte (NLWKN 2004).
Im Untersuchungsgebiet erfüllen keine Böden die Voraussetzungen zur Einstufung als Extremstandort.
Naturnahe Böden
"Als naturnah werden Böden bezeichnet, die zwar geringfügig anthropogen beeinflusst, in ihren Bodeneigen-
schaften jedoch weitgehend unbeeinträchtigt sind" (NLWKN 2004). Folgende Parameter dienen als Bewer-
tungsgrundlage:
1. ein ungestörter Profilaufbau
2. keine Entwässerung / Düngung
3. keine neuzeitliche Ackernutzung.
Auch naturnahe Böden kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor.
Böden mit kulturgeschichtlicher Bedeutung kommen ebenfalls nicht vor.
Seltene Böden
Als seltene Böden werden alle Bodeneinheiten bezeichnet, die bezogen auf das Landesvorkommen nur einen
sehr geringen Flächenanteil einnehmen und die nicht bereits als Extremstandorte mit besonderen Eigenschaf-
ten schutzwürdig sind.
NLWKN (2004) listet die für die Bodenregion „Bergland" die landesweit und regional seltenen Böden auf.
Danach sind im Untersuchungsgebiet keine seltenen Böden vorhanden.
Bindevermögen und Pufferfunktion
Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lößböden mit hohem Schluffanteil verfügen über ein hohes Bin-
devermögen von Stoffen. Alle Nährstoffe verbleiben mit dem Bodenwasser relativ lange im Boden.
Natürliche Ertragsfähigkeit
Die Ertragsfähigkeit der Böden wird auf Grundlage der Karte zur natürlichen Ertragsfähigkeit des LBEG fest-
gestellt (LBEG, KARTENSERVER - abgerufen 02/2012).
Danach wird den Böden im Umfeld von Elkershausen ein sehr hohes ackerbauliches Ertragspotenzial zuge-
ordnet.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Böden insgesamt von
allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt sind.
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Vorbelastung
Die Funktionsfähigkeit der Böden im Untersuchungsgebiet wird wie folgt beeinträchtigt:
1. Verkehrswege und besiedelte Bereich bewirken vollständigen Funktionsverlust durch Überbauung,
2. intensive landwirtschaftliche Nutzung bewirkt Funktionsbeeinträchtigungen durch Nährstoffeintrag, Ver-
dichtung und Entwässerung und
3. Kfz-Verkehr auf der A 38 bewirkt randliche Funktionsbeeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge
Empfindlichkeit
Gegenüber Versiegelung sind alle Böden gleich hoch empfindlich, da ein vollständiger Verlust sämtlicher Bo-
denfunktionen eintritt.
Die Schluffböden zeigen eine relativ hohe Verdichtungsempfindlichkeit.
6.4 Wasser
Bestand
Die Grundwasserneubildungsrate liegt im Untersuchungsgebiet
im Bereich der Lößlehme zwischen 101 – 150 mm /a
im Bereich der Auelehme zwischen 151 – 200 mm / a.
Das Grundwasser fließt im Festgestein in östliche Richtung zur Leine.
Parallel zu den Böschungen der A 38 ist ein oberflächennah vernässter Bereich ausgebildet.
Natürliche Oberflächengewässer kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor.
Am Rand der Gehölzpflanzungen sowie entlang der Wege sind Entwässerungsmulden ausgebildet. Die Mul-
den sind relativ flach ausgebildet und mit Gras- und Staudenfluren bewachsen.
Im Untersuchungsgebiet befindet sich ein Regenrückhaltebecken der A 38.
Bewertung / Funktionsfähigkeit
Die Durchlässigkeit der oberflächennahen Gesteine wird als "mittel" angegeben, die Entnahmebedingungen
für Grundwasser als "ungünstig" (NLWKN, KARTENSERVER - abgefragt 02/2012).
Vorbelastung
Die Funktionsfähigkeit des Grundwassers wird wie folgt beeinträchtigt:
1. Siedlungen und Verkehrswege bewirken durch die Versiegelung eine Reduzierung der Grundwasser-
neubildungsrate
2. Aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und dem Kfz-Verkehr werden Stoffe in das Grundwas-
ser eingetragen.
Empfindlichkeit
Für das gesamte Untersuchungsgebiet wird mittleres Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung angege-
ben. Dementsprechend besteht eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen in das Grund-
wasser.
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6.5 Klima und Luft
Bestand
Der Raum um Elkershausen liegt auf Geländehöhen zwischen 180 und 190 m üNN.
Im großklimatischen Zusammenhang liegt der Landkreis Göttingen im Übergangsbereich zwischen maritimem
und kontinentalem Klima.
mittlere Jahrestemperatur 8,7°C
durchschnittliche Niederschlagsmenge 645 mm / Jahr
Niederschlagsmaximum Juni /Juli
Anzahl von Frosttagen 75 / Jahr
Hauptwindrichtung ist Westen
(Quelle: www.wetterstation-goettingen.de).
Bewertung / Funktionsfähigkeit
Die klimatischen Ausgleichsleistungen der Landschaft im Untersuchungsgebiet sind von nachrangiger Bedeu-
tung. Angesichts des ebenen Geländes verbleibt die vorwiegend über Acker- und Grünlandflächen produzierte
Kaltluft am Ort ihrer Entstehung und wirkt somit nicht als Frischluft für besiedelte Bereiche (keine Kaltluft- oder
Ventilationsbahnen, Kaltluftentstehungsgebiete etc.).
Die Gehölzbestände haben filternde Wirkungen und wirken sich daher positiv auf die Luftqualität aus (hohe
Immissionsschutzfunktion).
Vorbelastung
Entlang der Autobahn A 38 und der Kreisstraße K 25 beeinträchtigen Schadstoffeinträge aus dem Kfz-Verkehr
die Luftqualität.
6.6 Landschaftsbild
Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft sind nach §§ 1 BNatSchG
als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen
im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen.
Bestand
Zentrales Element bei der Erfassung des Landschaftsbildes ist seine visuelle Wahrnehmbarkeit. Der Mensch
nimmt die Landschaft vorrangig über den Gesichtssinn auf - der optische Aspekt dominiert.
Grundlage der Abgrenzung homogener Landschaftsbildeinheiten ist die Kartierung der Biotoptypen und Struk-
turmerkmale. Die im Zuge dieser Kartierung erfassten, einheitlichen Bereiche werden vom Betrachter separat
wahrgenommen. Zusätzlich wirken geomorphologische Besonderheiten, historische Kulturlandschaftselemen-
te, besonders typische Bauwerke oder Ortskerne sowie beeinträchtigende Geräusche und Gerüche charakte-
risierend.
BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 32
Aus diesen Einzelelementen setzen sich für den Betrachter erlebbare homogene Bereiche - die Landschafts-
bildeinheiten - zusammen. Sie unterscheiden sich hauptsächlich hinsichtlich ihrer Ausstattung mit
- erlebniswirksamen Biotoptypen (z.B. Waldbereiche, Grünlandkomplexe),
- geomorphologischen und geologischen Besonderheiten,
- historischen Kulturlandschaften und -landschaftsteilen,
- besonders typischen und prägenden Siedlungen oder Bauwerken (auch solche mit Störwirkung),
- erholungsrelevanten Strukturen (z.B. Wegeverbindungen, Aussichtspunkte) und
- besonderen Geländesituationen.
Bestimmende Elemente im Untersuchungsgebiet sind die Ortschaft Elkershausen, die großflächigen Acker-
schläge und die Trasse der A 38.
Die bestehende Trasse der A 38 verläuft im Bereich des Untersuchungsgebiets in Dammlage. Sie schirmt den
visuellen Auswirkungsbereich nach Westen vollständig ab. Die Gehölzpflanzungen auf den Böschungsflächen,
den der Trasse vorgelagerten Streifen bzw. Restflächen und den Flächen am Regenrückhaltebecken gehören
zum Erscheinungsbild der Autobahn.
Folgende erlebbare Landschaftsbildeinheiten wurden abgegrenzt:
1. Ortsrand Elkershausen mit Einzelhaus und angrenzenden Strukturen
In Elkershausen dominieren Einzelhausbebauung und landwirtschaftliche Gebäude. Der dörfliche Charakter
des Ortes wird durch die dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe geprägt.
Am östlichen Ortsrand von Elkershausen befindet sich ein Einzelhaus mit Nebengebäuden (Ställe, Scheunen
etc.). Zwischen dem Ortsrand und dem Einzelhaus liegen kleinflächige Gründlandparzellen mit vereinzelten
Obstbäumen und als Hausgärten genutzte Bereiche.
Ein blickdichtes Gehölz bildet den Abschluss der Landschaftsbildeinheit aus.
Trotz dieses Gehölzes bestehen Blickbeziehungen vom Ortsrand Elkershausen und vom Einzelhaus zu dem
geplanten Standort der PWC-Anlage.
2. Ackerflächen
Die Ackerflächen werden durch 2 landwirtschaftliche Wege gekammert. Die Wege sind mit wassergebundenen
Schotterdecken versehen. Beiderseits der Wege sind schmale ruderale Gras- und Staudenfluren mit geringem
Blühaspekt ausgebildet. Die Grasfluren wachsen in die Wege ein.
Solitäre Einzelbäume sind nicht vorhanden.
Inmitten der Ackerflächen befindet sich eine junge Gehölzpflanzung. Die Gehölze sind derzeit ca. 3 – 4 m
hoch.
Bewertung / Funktionsfähigkeit
Die Landschaftsbildeinheiten werden anhand der folgenden drei Indikatoren in ihrer Bedeutung für das Land-
schaftserleben bewertet (nach den Vorgaben von NLWKN 2000):
1. Natürlichkeit Kommen natürliche Lebensgemeinschaften vor? Ist natürliche Entwicklung
und Dynamik erlebbar? Sind wildlebende Tiere wahrnehmbar?
2. Historische Kontinuität Ist die Landschaft historisch gewachsen? Wirkt das Landschaftsbild harmo-
nisch?
3. Vielfalt Ist die Vielfalt noch gut erkennbar? Ist der jahreszeitig erlebbare Wechsel
erhalten? Ist die Vielfalt der naturraumtypischen Arten erhalten?
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Voneinander abgegrenzt werden 3 Wertstufen:
sehr hohe / hohe Bedeutung für das Landschaftsbild
Diese Landschaftsbildtypen entsprechen weitgehend der naturraumtypischen Eigenart und sind frei von stö-
renden Objekten, Geräuschen und Gerüchen. Sie sind charakterisiert durch
- einen hohen Anteil natürlich wirkender Biotoptypen,
- natürliche landschaftsbildprägende Oberflächenformen,
- häufig erlebbare naturraumtypische Tierpopulationen,
- historische Kulturlandschaften bzw. historische Landnutzungsformen,
- einen hohen Anteil kulturhistorischer Siedlungs- und Bauformen und
- eine hohe Dichte an naturraumtypischen Landschaftselementen.
mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild
Diese Landschaftsbildtypen zeigen eine deutliche Veränderung durch die menschliche Nutzung.
- natürlich wirkende Biotoptypen sind nur in geringem Umfang vorhanden, die natürliche Eigenentwick-
lung der Landschaft ist nur noch vereinzelt erlebbar,
- nur noch zum Teil Elemente der naturraumtypischen Kulturlandschaft (die intensive Landnutzung hat
zu einer fortgeschrittenen Nivellierung der Nutzungsformen geführt),
- eine nur noch in geringem Umfang vorhandene naturraumtypische Vielfalt an Flächennutzung und
Landschaftselementen und
- Beeinträchtigungen sonstiger Art (Lärm, Geruch).
geringe / sehr geringe Bedeutung für das Landschaftsbild
Bei diesen Landschaftsbildtypen ist die naturraumtypische Eigenart weitgehend zerstört. Sie sind gekenn-
zeichnet durch:
- einen sehr geringen Anteil oder keine natürlich wirkenden Biotoptypen,
- weitgehende Dominanz technogener Strukturen,
- keine oder nur wenige kulturhistorische Landschaftselemente,
- dörfliche oder städtische Siedlungsbereiche ohne regional- oder ortstypische Bauformen,
- weitgehend fehlende naturraumtypische, erlebniswirksame Landschaftselemente und
- gravierende Beeinträchtigungen sonstiger Art (z.B. Lärm, Geruch).
Für das Untersuchungsgebiet lassen sich folgende Einstufungen vornehmen:
1. Ortsrand Elkershausen mit Einzelhaus und angrenzenden Strukturen
natürlich wirkende Biotoptypen sind vereinzelt vorhanden
Hierzu zählen die Grünlandflächen mit den einzelnen Obstgehölzen.
Elemente der naturraumtypischen Kulturlandschaft sind vereinzelt vorhanden
Der relativ kleinräumige Nutzungswechsel mit den erlebbaren landwirtschaftlichen Strukturen werten
das Landschaftserleben für den Betrachter auf.
kulturhistorische Landschaftselemente sind nicht vorhanden
Beeinträchtigungen gehen von der A 38 aus (Lärm)
Dem Erlebnisraum ist insgesamt eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild zuzuordnen.
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2. Ackerflächen
natürlich wirkende Biotoptypen sind nicht vorhanden
geringe naturraumtypische Vielfalt mit erlebniswirksamen Landschaftselementen
keine kulturhistorischen Landschaftselemente
Beeinträchtigungen gehen von der A 38 aus (Lärm)
Dem Erlebnisraum ist insgesamt eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild zuzuordnen.
Abb. 12: Ackerfläche südlich von Elkershausen
Abb. 13: Ortsrand von Elkershausen mit Einzelhaus (Nebengebäude)
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Vorbelastung
Das gesamte Umfeld der A 38 wird durch die vom Kfz-Verkehr ausgehenden Lärm- und Schadstoffimmissio-
nen erheblich beeinträchtigt. Die Kraftfahrzeuge dominieren die Wahrnehmung durch den Menschen optisch
und akustisch.
Zusätzlich beeinträchtigt die K 25 mit dem Kreisverkehrsplatz das Naturerleben.
Empfindlichkeit
Um die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung er-
mitteln zu können, ist auch die Empfindlichkeit des Raumes gegenüber visuellen Beeinträchtigungen und Ver-
lärmung zu untersuchen.
Die Wirkung visueller Beeinträchtigungen ist abhängig von der Ausstattung der Landschaft mit gliedernden
und erlebniswirksamen Elementen, dem visuellen Auswirkungsbereich des Vorhabens und der Bedeutung für
das Landschaftsbild. Unter visuellem Auswirkungsbereich ist die Fläche zu verstehen, innerhalb derer das
geplante Vorhaben oder die damit verbundene Beseitigung Landschaftsbild prägender Strukturen noch als
Störung empfunden werden.
Die Einsehbarkeit der geplanten PWC-Anlage ist wie folgt einzuordnen:
Westen Die geplante Anlage ist von der Kreisstraße K 25 und der angrenzenden Feldflur aus
voll einsehbar.
Norden/Nordwesten Die am Ortsrand von Elkershausen stehenden Gehölze schirmen die Blickachse
teilweise ab (siehe Abb. 10). Dennoch verbleiben zwischen den Gehölzen immer
wieder freie Sichtachsen in Richtung der geplanten PWC-Anlage.
Osten Die vorhandene A 38 in Dammlage schirmt die Blickrichtung nach Osten bzw. von
Osten vollständig ab.
Süden Aus südlicher Richtung ist die geplante PWC-Anlage voll einsehbar.
Die Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beeinträchtigungen ist daher überwiegend hoch (westliche, nordwest-
liche und südliche Blickachsen). Lediglich dem östlich der geplanten PWC-Anlage liegenden Landschaftsraum
ist eine geringe Empfindlichkeit zuzuordnen.
Die Empfindlichkeit des Raumes gegenüber Verlärmungen orientiert sich an seiner Bedeutung für die Erho-
lungsnutzung. Dem Raum südlich von Elkershausen ist keine besondere Eignung für die Erholungsnutzung
zuzuordnen. Dies entspricht auch den Aussagen im RRoP des LANDKREISES GÖTTINGEN (2000/2010).
Die vorhandene Beeinträchtigung mit Lärmimmissionen aus dem Kfz-Verkehr der A 38 ist bereits hoch, so
dass auch eine Nutzung der Feldflur zwischen der A 38 und der K 25 für die Feierabenderholung der Anwoh-
ner von Elkershausen als eher gering einzustufen ist.
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6.7 Wechselwirkungen
Zwischen den einzelnen Bestandteilen eines Ökosystems bestehen funktionale Verflechtungen, die gegensei-
tig aufeinander einwirken und Veränderungen bewirken. Diese gegenseitige Beeinflussung wird als Wechsel-
wirkung bezeichnet.
Die von dem geplanten Bauvorhaben ausgehenden Wirkfaktoren kollidieren daher nicht nur mit einer bestimm-
ten Funktion eines Schutzgutes, sondern stellen in den meisten Fällen komplexe Beeinträchtigungen mehrerer
Funktionen verschiedener Schutzgüter dar.
Im Rahmen des grundsätzlichen ökosystemaren Untersuchungsansatzes werden in der vorliegenden Planung
alle Umweltschutzgüter einzeln untersucht und darüber hinaus die Umwelt als Gesamtsystem betrachtet. Bei
der schutzgutbezogenen Analyse sind die Wechselwirkungen mit untersucht worden.
Beispiele:
1. Beziehungen zwischen der Ausstattung eines Raumes mit bestimmten Vegetationselementen und
ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild (inklusive der Erholungseignung):
Hecken in der Landschaft sind Lebensraum von Pflanzen und Tieren, landschaftsbildprägende Elemente
und bieten oftmals einen wesentlichen Schutz vor Bodenerosion.
2. Abhängigkeiten zwischen floristischen und faunistischen Lebensformen
Im Naturraum ist die Entwicklung bestimmter floristischer und faunistischer Lebensformen an viele Faktoren
gebunden. So wirken sich die Beschaffenheit des Bodens, die Versorgung mit Wasser und die Ausprägung
des Klimas auf die Ausbildung bestimmter Lebensräume von Pflanzen und Tieren aus.
Darüber hinaus kann das Vorkommen bestimmter Vegetationsformen auch an das Vorkommen bestimmter
Tierarten - oder umgekehrt - gekoppelt sein:
Zum einen können bestimmte Lebensformen einander fördern. Durch die extensive Beweidung mit
Schafen können z.B. artenreiche Halbtrockenrasen erhalten werden.
Andererseits kann die Entwicklung bestimmter Vegetationsformen das Vorkommen bestimmter
Tierarten auch verhindern. So verliert ein Flachgewässer z.B. bei vollständiger Beschattung mit
dichtem Strauchwerk und Bäumen seine Eignung als Lebensraum von Amphibien.
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7 Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkungen sind auf die Bauzeit beschränkt, also vorübergehend.
Flächeninanspruchnahme
Während des Baubetriebes kann es zur vorübergehenden Inanspruchnahme von Flächen kommen. Sie wer-den z.B. notwendig zur Lagerung von Materialien, als Zufahrts- und Rangierflächen oder auch als Standort der Baucontainer. Für den Bau der PWC-Anlage „Gieseberg“ ist das Ausmaß zusätzlich benötigter Grundflächen sehr gering. Die Baustelleneinrichtung kann auf der zukünftigen Anlage selber erfolgen; die Zuwegung ist über die A 38 gewährleistet. Lediglich ein maximal 5 m breiter Streifen außerhalb der dauerhaften Flächeninan-spruchnahme muss während des Baubetriebes vorübergehend in Anspruch genommen werden.
Abfälle
Durch den Betrieb von Maschinen, durch überschüssige Baumaterialien sowie Verpackungs- und Transport-material fallen Abfälle unterschiedlicher Art an.
Erschütterungen / Lärm / Schadstoffe
Vom Baustellenbetrieb gehen während der gesamten Baumaßnahme erhöhte Lärm- und Schadstoffemissio-nen sowie Erschütterungen aus. Die Baustelle befindet sich in unmittelbarer Nähe zur BAB A38.
Licht
Der Baustellenbetrieb erfolgt in der Regel tagsüber, so dass keine Wirkungen durch Beleuchtung entstehen.
Visuelle Wirkfaktoren
Der Baubetrieb ist während der gesamten Bauphase optisch wahrnehmbar.
Wasser- und Bodenentnahmen sind nicht vorgesehen
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Anlagebedingte Wirkungen werden direkt hervorgerufen; sie sind dauerhaft.
Flächeninanspruchnahme / Versiegelung
Durch den Neubau der PWC-Anlage werden Flächen dauerhaft in Anspruch genommen; Teile davon werden versiegelt. Zur Kompensation der Beeinträchtigungen der Umwelt werden zusätzliche Flächen für landschafts-pflegerische Maßnahmen außerhalb der zukünftigen PWC-Anlage benötigt.
Veränderungen des Niederschlagsabflusses
Durch die Versiegelung verringert sich die für die Versickerung von Regenwasser vorhandene Fläche.
Visuelle Wirkfaktoren / Licht
Die geplante PWC-Anlage wird beleuchtet sein.
Zerschneidung
Zerschneidungseffekte für Tiere (Kappung von Ausbreitungslinien und Verbindung von Teil-Populationen) sind nicht ableitbar.
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Betriebsbedingte Effekte werden durch die Nutzung der Anlage hervorgerufen und sind ebenfalls dauerhaft.
Lärm / Schadstoffe
An- und abfahrende KfZ bewirken Lärm- und Schadstoffemissionen im unmittelbaren Nahbereich der Anlage. Die Schadstoffe werden in erster Linie auf der Anlage selbst abgelagert.
Abwässer
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Das auf dem Parkplatz anfallende Regenwasser ist mit Schadstoffen (z.B. Partikeln der Kraftstoffverbrennung, Bremsbelag- und Reifenabrieb) belastet.
8 Eingriffsermittlung
Die im BNatSchG (§§ 13 -15) formulierten Anforderungen an die Eingriffsregelung erfordern die Klärung der
Frage, inwiefern eine Veränderung der Gestalt oder Nutzung einer Grundfläche mit erheblichen oder nachhal-
tigen Beeinträchtigungen und somit mit Eingriffen in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild vorliegt. Im
Zusammenhang mit der Planung zum Bau der PWC-Anlage bei Elkershausen ist von erheblichen oder nach-
haltigen Beeinträchtigungen auszugehen.
Wichtigstes Ziel ist es, alle vermeidbaren Beeinträchtigungen zu unterlassen (Vermeidungsgebot des
§ 13 BNatSchG) oder unvermeidbare Beeinträchtigungen zu mindern.
Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind auszugleichen (§ 15 BNatSchG). Als ausgeglichen ist ein Eingriff
dann zu bezeichnen, wenn keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt
oder das Landschaftsbild verbleiben bzw. das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu-
gestaltet werden kann.
Sofern Eingriffe nicht ausgeglichen werden können (z.B. weil Werte und Funktionen nicht gleichartig wieder-
herstellbar sind) sind Ersatzmaßnahmen durchzuführen (§ 15 BNatSchG).
Grundlage für die Beurteilung der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Erho-
lungseignung der Landschaft sind:
1. die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Kapitel 6) und
2. der geplante Bauentwurf für den Bau der Anlage.
Ausgehend von diesen Grundlagen werden die vorhabensbedingten Auswirkungen, getrennt nach bau-, anla-
ge- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter erfasst und nach ihrer Wirkung als
Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG beurteilt.
Die baubedingten Beeinträchtigungen wirken ausschließlich während der Bauzeit und sind daher temporär.
Für den Baubetrieb vorübergehend beanspruchte Flächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten rekultiviert
und dann in ihre ursprüngliche Nutzung zurückgeführt.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen werden von der Baumaßnahme selbst durch direkte Flächeninanspruch-
nahme oder auch durch Trenneffekte verursacht. Diese Beeinträchtigungsart ist dauerhaft.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen werden durch den fahrenden Kfz-Verkehr hervorgerufen (Lärm- und
Schadstoffimmissionen). Auch diese Beeinträchtigungsform ist dauerhaft.
Die Eingriffe werden genau beschrieben und quantifiziert. Dabei werden die Veränderungen der betroffenen
Lebensräume in Richtung eines naturfernen Zustandes, die Beeinträchtigung von Lebensraumbedeutungen für
biotoptypische Arten und auch der direkte Verlust oder die Schädigung von Arten und Lebensräumen erfasst.
Die Ermittlung von Eingriffen beim Bau von Straßen sowie das Maß der zur Kompensation der Beeinträchti-
gungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen werden in
Niedersachsen auf der Grundlage des von der NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESBEHÖRDE FÜR STRAßENBAU UND
VERKEHR und des NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESBETRIEBES FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ
(ehemals NLÖ) herausgegebenen Erlasses (2006) abgeleitet.
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Hinweis:
Die betroffenen Grundflächen werden auf Basis des Bauentwurfes im Maßstab 1:500 ermittelt. Grundlage
bildet die Kartierung der Biotoptypen im Maßstab 1:500 für das Untersuchungsgebiet.
Art, Lage und Bezeichnung der Konflikte sind in Unterlage 12.2 (Bestands- und Konfliktplan) dargestellt.
In die Eingriffsermittlung wurden einbezogen:
Versiegelung Fahrbahnen, Pflasterflächen, Parkstände mit Beton-/Bitudecken, Zufahrten, Bordrinnen etc., Fußwege, PWC-Fläche, Bankette mit dichtem Schotterkörper im Untergrund
--> Versiegelungsgrad = 100 %
Wege mit wassergebundenen Decken versehene Flächen (wassergebundene Decke) --> Versiegelungsgrad = 75 %
Aufschüttung/Abgrabung Böschungen, Entwässerungsmulden, Regenrückhaltebecken (soweit unversiegelt)
vorübergehende Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen, Baustellenzufahrt Flächeninanspruchnahme
Im Untersuchungsgebiet kommen ausschließlich Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt vor.
Verlust Biotoptypen alle überbauten Flächen, getrennt nach Biotoptypen
Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung
Beeinträchtigungen des durch Verlust von Gehölzstrukturen mit Einbindungsfunktion Landschaftsbildes durch Neuanlage technischer Bauwerke
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen werden in diesem Kapitel nur der Art nach kurz aufgeführt. Eine
detaillierte Beschreibung ist Unterlage 12.3.3 zu entnehmen.
Inanspruchnahme rechtlich gesicherter Kompensationsflächen
Für den Bau der PWC-Anlage Gieseberg werden Flächen dauerhaft beansprucht, die im Zuge des Aus-
baus der A 38 VKE 1 rechtlich als landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen gesichert worden
sind.
Die Inanspruchnahme rechtlich gesicherter Kompensationsflächen muss gesondert kompensiert werden.
1. Erfassung des Eingriffs
Die Überbauung der Kompensationsflächen ist als anlagebedingte Beeinträchtigung zu erfassen.
Boden, Wasser, Klima, Luft
Die Versiegelung der Flächen oder auch die Beeinträchtigung von Böden durch Umlagerung wird flächen-
genau ermittelt und fließt in die Gesamtzahl der zu versiegelnden bzw. der umzulagernden Fläche ein.
Sie ist erfasst in den Konflikten mit den Nummern KAV, KA1 und KA2.
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Pflanzen, Tiere
Der Verlust der Lebensräume wird flächengenau ermittelt und fließt in die Gesamtzahl der verlorengehenden
Lebensräume ein. Er ist erfasst in den Konflikten mit den Nummern K1, K2 und K3.
Bei diesem Bauvorhaben besteht die Besonderheit, dass diese Konflikte vollständig aus dem Verlust von
Kompensationsmaßnahmen resultieren.
Die auf den Böschungen der Verkehrswege angelegten Grünflächen dienen in erster Linie der Gestaltung der
Trassen. Dazu zählen z.B. auch die Pflanzungen auf den Böschungen der A38. Diese Grünflächen müssen
teilweise für den Bau der Auf- und Abfahrtspuren der geplanten PWC-Anlage entfernt werden. Nach Abschluss
der Bauarbeiten werden die neu entstehenden Böschungen wieder neu begrünt. Wo möglich, werden auch
hier wieder Gehölze gepflanzt. Somit werden die Gestaltungsmaßnahmen an Ort und Stelle in ähnlicher Weise
wieder hergestellt.
Diesen Gestaltungsmaßnahmen werden keine Kompensationsziele zugeordnet; sie sind rechtlich gesehen
den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen daher auch nicht gleichzustellen. Da sie an Ort und Stelle wieder
hergestellt werden tauchen sie in der Flächenbilanzierung des LBP nicht auf.
2. Ableitung der Kompensation
Boden, Wasser, Klima, Luft
Die Kompensation dieser Beeinträchtigung erfolgt nach den Konventionen zur Ermittlung des Kompensa-
tionsbedarfes (NLWKN 2006) für den Boden.
Pflanzen, Tiere
Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes für Pflanzen und Tiere ist nun der Besonderheit Rechnung
zu tragen, dass es sich hierbei um rechtlich gesicherte Flächen mit Ausgleichs- oder Ersatzfunktion han-
delt.
Aus diesem Grund wird bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes nicht das jetzige Entwicklungssta-
dium der zu überbauenden Fläche zu Grunde gelegt, sondern das im Maßnahmenblatt festgeschriebene
Entwicklungsziel.
Im konkreten Fall bedeutet dies z.B.:
Konflikt-Nr. K1 Verlust von Gehölzen mit dem Entwicklungsziel „naturnahes Feldgehölz“
7.218 m²
Nach den Vorgaben des Kompensationsansatzes (NLWKN 2006) ist Kompensation im Verhältnis 1:2 zu
leisten (Wiederherstellbarkeit liegt mittelfristig über 25 Jahren).
Kompensationsbedarf (2 x 7.218 m²) 14.436 m²
Die genaue Ableitung der erforderlichen Maßnahmen erläutert Kapitel 9.3.
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8.1 Straßenbautechnische Vermeidungsmaßnahmen
Der § 13 BNatSchG gibt vor, dass die Pflicht zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft grundsätzlich Vorrang vor der Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat.
Im Rahmen der vorliegenden Planung konzentrieren sich die straßenbautechnischen Vermeidungsmaßnah-
men in erster Linie auf
1. die Lage der geplanten PWC-Anlage
Für den Bau der Anlage werden weitgehend Ackerflächen mit geringer Lebensraumbedeutung für Pflan-
zen und Tiere in Anspruch genommen. Die Überbauung der jungen Gehölzpflanzung (Ausgleichsmaß-
nahme im Zuge des Neubaus der A 38) stellt eine Inanspruchnahme von Flächen mit allgemeiner bis ge-
ringer Lebensraumbedeutung für Pflanzen und Tiere dar.
Es ist zu berücksichtigen, dass die zu überbauenden Flächen alle im unmittelbaren Einwirkungsbereich
der A 38 liegen (Vorbelastung).
2. eine Flächen schonende Trassierung
Durch die Optimierung der Radien von Zu- und Abfahrten, durch die Minimierung von Abstandsflächen
und durch die schräge Anordnung der Parkstände konnte die Flächeninanspruchnahme weitergehend re-
duziert werden.
Die geplante PWC-Anlage grenzt direkt an die A 38 an, so dass keine zusätzlichen Einschlussflächen ent-
stehen.
3. die Ordnung des Entwässerungssystems
Die kontrollierte Entwässerung über Mulden und Gräben sowie die Anlage eines Regenrückhaltebeckens
mit Flüssigkeitsabscheidern vermeidet den möglichen Eintrag von belastetem Oberflächenwasser in die
Vorfluter.
4. die Dimensionierung der Arbeitsstreifen und der Baustelleneinrichtungsflächen, die Wahl der Zuwegung zu der Baustelle
Die Dimensionierung der Arbeitsstreifen wurde auf das notwendige Maß reduziert. Zusätzliche Flächen für
die Baustelleneinrichtung werden nicht erforderlich. Die Zuwegung zu der Baustelle erfolgt über das vor-
handene Straßen- und Wegenetz.
5. die Verwendung von Natriumdampf-Hochdrucklampen
Die Natriumdampf-Hochdrucklampen haben ein goldgelb wirkendes Licht mit einem etwas eingeschränk-
tem Farbspektrum, das die blauen Spektralanteile sehr gering hält. Daher ist bei diesem Licht die Anzie-
hungskraft auf Insekten erheblich reduziert. Die "Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissi-
onen" (Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 10.Mai 2000) gehen von einer An-
ziehungskraft auf Falter von nur 10 - 25 % gegenüber der Quecksilberdampflampe aus.
Damit reduziert sich u.a. auch das Kollisionsrisiko.
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8.2 Beeinträchtigung von Pflanzen und Tieren - z.T. europarechtlich geschützt
Baubedingte Beeinträchtigungen
vorübergehende mögliche Gefährdung europarechtlich geschützter Vögel durch Baustellenfreima-
chung (Rodungsarbeiten)
Durch die Rodung von Gehölzen gehen Lebensräume von Vögeln verloren. In Abhängigkeit vom Zeit-
punkt der Rodungsarbeiten ist es möglich, dass einzelne Tiere oder auch ihre Brut getötet werden.
Konflikt-Nummer K 5
mögliche Beeinträchtigung von Feldlerchen durch Baufeldräumung (Erdarbeiten)
Die Feldlerche brütet auf den Ackerflächen im Umfeld der geplanten PWC-Anlage. Die Brutnachweise
liegen in einiger Entfernung zur bestehenden A 38, außerhalb des für die PWC-Anlage zu überbauen-
den Bereiches. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Feldlerchen – in Abhängigkeit vom Zeitpunkt
der Erdarbeiten zur Baufeldräumung – beeinträchtigt werden können.
Konflikt-Nummer K 6
mögliche Gefährdung eines Nestes oder von Jungtieren des Neuntöters (in Nds. gefährdet, Art nach
Anh.I VSchRL) durch Räumung des Baufeldes (Rodungsarbeiten)
Ein derzeit vom Neuntöter als Bruthabitat genutzter Gehölzbestand wird gerodet. In Abhängigkeit vom
Zeitpunkt der Rodung kann es zum Verlust eines Nestes mit Eiern oder Jungtieren kommen.
Konflikt-Nummer K 7
mögliche Gefährdung wertvoller Biotope (Gehölze und Ruderalfluren) durch den Baubetrieb
Im Zuge des Baubetriebes kann es durch rangierende Baufahrzeuge oder Materiallagerung außerhalb
des dafür vorgesehenen Arbeitsfeldes zu Beeinträchtigungen wertvoller Lebensräume kommen.
Konflikt-Nummer K 8
vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen für den Baubetrieb (Arbeitsstreifen)
Der Baubetrieb und die Lagerung von Materialien werden in erster Linie auf den Flächen der geplan-
ten PWC-Anlage selber erfolgen. Auch die Zufahrt zu der Baustelle wird über das vorhandene Wege-
netz erfolgen.
Zusätzliche Arbeitsstreifen werden so gering wie möglich ausgewiesen und sind im Bauablauf be-
gründet. Sie werden überwiegend auf Ackerflächen mit geringer bis allgemeiner Lebensraumbedeu-
tung für Pflanzen und Tiere ausgewiesen. Darüber hinaus ist die temporäre Inanspruchnahme von
Flächen mit Ruderalfluren und Gehölzpflanzungen unvermeidbar.
Temporär in Anspruch genommen werden:
Ackerflächen 1.400 m²
Ruderale Gras- und Staudenfluren (UHM) 1.190 m²
Ruderale Gras- und Staudenfluren (UHF) 310 m²
Gehölzpflanzung (HPG) 200 m²
Konflikt-Nummer K 9
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Die durch den Baubetrieb hervorgerufene Verlärmung ist keine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des
§ 13 BNatSchG, da sich im Umfeld der geplanten PWC-Anlage überwiegend Ackerflächen mit geringer bis
allgemeiner Lebensraumbedeutung für Pflanzen und Tiere befinden.
Außerdem besteht eine starke Vorbelastung des Raumes durch die bestehenden Lärmimmissionen des KfZ-
Verkehrs auf der A 38.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Verlust von Gehölzen auf der A 38 vorgelagerten Flächen. Hierbei handelt es sich um Kompensati-
onsflächen für den Ausbau der A 38 VKE 1 mit dem Entwicklungsziel „naturnahes Feldgehölz“ (sind
der Ausgleichsmaßnahme A 13.1 der A38 VKE 1 zuzuordnen) oder „naturnahe Gehölzbestände“ (sind
der Ausgleichsmaßnahme A10.6 der A38 VKE1 zuzuordnen). Derzeit sind die Flächen mit ca. 8 – 10
Jahre alten, gepflanzten Laubgehölzen bestanden.
Konflikt-Nummer K 1 7.218 m² (HPG)
Verlust halbruderaler Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte auf Flächen, die direkt an die Bö-
schung der A 38 angrenzen. Hierbei handelt es sich um Kompensationsflächen für den Ausbau der
A 38 VKE 1 mit dem Entwicklungsziel „naturnahe Gehölzbestände mit naturnahen Hochstaudenfluren“
(sind der Ausgleichsmaßnahme A10.6 der A38 VKE 1 zuzuordnen).
Konflikt-Nummer K 2 2.164 m² (UHM)
Verlust halbruderaler Gras- und Staudenfluren feuchter Standorte auf Flächen, die direkt an die Bö-
schung der A 38 angrenzen. Hierbei handelt es sich um Kompensationsflächen für den Ausbau der
A 38 VKE 1 mit dem Entwicklungsziel „naturnahe Gehölzbestände mit naturnahen Hochstaudenfluren“
(sind der Ausgleichsmaßnahme A10.6 der A38 VKE1 zuzuordnen).
Konflikt-Nummer K 3 2.243 m² (UHF)
Verlust von Biotopen mit allgemeiner Lebensraumbedeutung für Vögel
Die Gehölze auf den vorgelagerten Flächen sind Lebensraum von Vögeln. Die Geländeerhebungen
haben nachgewiesen, dass hier neben zahlreichen ungefährdeten Arten mit weitem Verbreitungsmus-
ter und geringeren Lebensraumansprüchen auch gefährdete Arten vorkommen. So sind die Gehölz-
streifen Bruthabitat des Neuntöters (in Nds. gefährdet, Art nach Anh.I der VSchRL), des Bluthänflings
(in Nds. auf der Vorwarnliste) und des Feldsperlings (in Nds. auf der Vorwarnliste).
Durch den Bau der PWC-Anlage geht ein Großteil des Bruthabitates dieser Arten verloren.
Konflikt-Nummer K 4 7.218 m² (Lebensraumverlust)
Verlust eines Bruthabitates des Neuntöters (in Nds. gefährdet, Art nach Anh.I VSchRL)
Ein derzeit vom Neuntöter als Bruthabitat (1 Brutnachweis) genutzter Gehölzbestand südlich der A 38
wird gerodet. Das Feldgehölz befindet sich in einer Entfernung von ca. 100 m zur A 38.
Konflikt-Nummer K 7 5.686 m² (Lebensraumverlust)
Der Bau der PWC-Anlage ruft keine Zerschneidungseffekte hervor (hohe Vorbelastung des Raumes durch die
Trasse der Bundesautobahn A 38).
Die auf den Böschungen der Verkehrswege angelegten Grünflächen dienen in erster Linie der Gestaltung der
Trassen. Diesen Gestaltungsmaßnahmen werden keine Kompensationsziele zugeordnet; sie sind rechtlich
gesehen den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen daher auch nicht gleichzustellen. Da sie an Ort und Stelle
wieder hergestellt werden tauchen sie in der Flächenbilanzierung des LBP nicht auf.
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Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Wird die geplante PWC-Anlage von Kraftfahrzeugen genutzt, entstehen durch an- und abfahrende Fahrzeuge
Lärm- und Schadstoffemissionen. Von diesen Beeinträchtigungen betroffen sind in erster Linie die Parkstände
selber und die randlich angrenzenden Flächen.
Unter Berücksichtigung der hohen Vorbelastung des Raumes durch die bereits heute bestehenden Immissio-
nen beiderseits der A 38 und unter Berücksichtigung der dort vorkommenden Biotoptypen (Ackerflächen und
Gehölzpflanzungen im Nahbereich der A 38 mit geringer bis allgemeiner Lebensraumbedeutung für Vögel)
wird die durch den Fahrbetrieb verursachte zusätzliche Beeinträchtigung des Raumes durch Immissionen im
Rahmen der hier zu beurteilenden Eingriffsregelung als nicht erheblich eingestuft.
Dagegen können Beunruhigungen durch Fahrbewegungen und Licht wie folgt wirken:
mögliche Beeinträchtigung von Bruthabitaten der Feldlerche durch Beunruhigung (z.B. auf- und abfah-
rende Fahrzeuge, Fußgänger)
Die Feldlerche brütet auf den Ackerflächen im Umfeld der geplanten PWC-Anlage. Die Brutnachweise
liegen in einiger Entfernung zur bestehenden A 38, außerhalb des für die PWC-Anlage zu überbauen-
den Bereiches. Durch den Betrieb der geplanten PWC-Anlage kann es zu verstärkten Beunruhi-
gungseffekten durch an- und abfahrende Kraftfahrzeuge kommen.
Konflikt-Nummer K 6
mögliche Beeinträchtigung eines Ersatz-Lebensraumes des Neuntöters (in Nds. gefährdet, Art nach
Anh.I VSchRL) durch Beunruhigung (auf- und abfahrende Fahrzeuge, Fußgänger)
In einer Entfernung von ca. 140 m zum Rand der geplanten PWC-Anlage befindet sich eine zweite
heckenartige Gehölzanpflanzung mit gleicher Alters- und Artenstruktur wie das zu rodende Gehölz. Es
ist möglich, dass Fahrbewegungen auf der PWC-Anlage zu möglichen Beeinträchtigungen dieses Ge-
hölzes führen können.
Konflikt-Nummer K 7
8.3 Beeinträchtigung von Schutzgebieten
Das geplante Bauvorhaben liegt im Naturpark „Münden“.
Andere gemäß BNatSchG geschützte Gebiete (Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Na-
turdenkmäler, Geschützte Landschaftsbestandteile, Gesetzlich geschützte Biotope) sind nicht betroffen.
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8.4 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Baubedingte Beeinträchtigungen
Den in unmittelbarer Nähe zur geplanten PWC-Anlage gelegenen Ackerschlägen wird nur eine geringe Bedeu-
tung für das Landschaftsbild beigemessen (vgl. Kap. 6.6). Die durch den Baubetrieb hervorgerufene Beein-
trächtigung des Landschaftsbildes durch Beunruhigung wirkt in erster Linie auf diese benachbarten Flächen.
Da die bauliche Beeinträchtigung zeitlich begrenzt ist und da die Ackerflächen nur eine geringe Bedeutung für
das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung haben, wird vor dem Hintergrund der Vorbelastung des Rau-
mes wird die bauzeitliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als nicht erheblich eingestuft.
Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der für die Feierabenderholung genutzten Feldflur durch
das technisch wirkende Bauwerk der geplanten PWC-Anlage
Die geplante PWC-Anlage wird geländenah gebaut. Optisch wirksam werden in erster Linie die Aus-
stattungselemente (z.B. Lampen und Zäune) - insbesondere unter Beleuchtung - sowie die Fahrbe-
wegungen der Kfz sein. Die geplante PWC-Anlage ist hauptsächlich vom westlich gelegenen Ortsrand
von Elkershausen sowie von den westlich und südlich gelegenen Ackerflächen aus einsehbar.
Des weiteren kann sie in der weiter entfernt liegenden Feldflur südlich von Elkershausen wahrge-
nommen werden. Die östlichen und nördlichen Blickrichtungen werden durch die eingegrünte A 38
abgeschirmt.
Konflikt-Nummer K 10
8.5 Beeinträchtigung von Boden, Wasser, Klima und Luft
Baubedingte Beeinträchtigungen
Für die Dauer des Baubetriebes werden Flächen für die Baustelleneinrichtung und für Arbeitsstreifen
ihrer derzeitigen Nutzung entzogen. Die Bodenfunktionen werden vorübergehend beeinträchtigt (Ver-
dichtungen).
Konflikt-Nummer KA3 3.100 m²
Ein bauseitiger Eingriff in das Grundwasser wird ausgeschlossen.
Die Beeinträchtigung der Luftqualität durch den Baustellenbetrieb ist auch vor dem Hintergrund der bestehen-
den Vorbelastung des Raumes keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung gemäß § 13 BNatSchG.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Durch den Bau der PWC-Anlage werden Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt
versiegelt und damit vollständig dem Naturhaushalt entzogen.
Die Flächen werden teilweise bituminös befestigt (z.B. Zufahrten) und teilweise gepflastert (z.B. Park-
stände und Fußwege).
Konflikt-Nummer KAV 13.310 m²
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Durch den Bau der PWC-Anlage wird belebter Oberboden mit allgemeiner Bedeutung für den Natur-
haushalt ab- und aufgetragen und damit in seiner Lagerung (Lagerungsart, Lagerungsdichte und
Schichtmächtigkeit) verändert. Dies geschieht im Bereich von Flächen mit geringer Bedeutung als Le-
bensraum für Pflanzen und Tiere (Wertstufen I und II). Auf diese Flächen kann i.d.R. nach Abschluss
der Bauarbeiten wieder Oberboden aufgebracht werden (z.B. Böschungen, Abstandsflächen).
Konflikt-Nummer KA1 1.599 m²
Durch den Bau der PWC-Anlage wird belebter Oberboden mit allgemeiner Bedeutung für den Natur-
haushalt ab- und aufgetragen und damit in seiner Lagerung (Lagerungsart, Lagerungsdichte und
Schichtmächtigkeit) verändert. Dies geschieht im Bereich von Flächen mit allgemeiner Bedeutung als
Lebensraum für Pflanzen und Tiere (Wertstufe III). Auf diese Flächen kann i.d.R. nach Abschluss der
Bauarbeiten wieder Oberboden aufgebracht werden.
Konflikt-Nummer KA2 3.795 m²
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Wird die geplante PWC-Anlage von Kfz genutzt, entstehen durch an- und abfahrende Fahrzeuge Schadstoff-
emissionen.
Diese Schadstoffe lagern sich in erster Linie auf den Parkständen selber und auf den randlich angrenzenden
Flächen ab. Unter Berücksichtigung der hohen Vorbelastung des Raumes durch die bereits heute bestehen-
den Immissionen beiderseits der A 38 wird diese Beeinträchtigung im Rahmen der hier zu beurteilenden Ein-
griffsregelung als nicht erheblich eingestuft.
8.6 Zusammenfassung der erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen
Die geplante Baumaßnahme ist als Eingriff im Sinne des § 13 BNatSchG zu werten, da sie zu einer Verände-
rung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen führt, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.
Der Tatbestand wird durch die folgenden erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen hervorgerufen:
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Tab.4: Liste der erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
Lage Bau-km
Lage Blatt-Nr. 1)
Konflikt-Nr.
Beschreibung V baubedingt A anlagebedingt B betriebsbedingt
Pflanzen und Tiere
der A 38 vorgelagerte
Flächen
1 K1 Verlust von Gehölzen auf der A 38 vorgelagerten Flächen. Hierbei handelt es sich um Kompensationsflächen für den Ausbau der A 38 VKE 1 mit dem Entwicklungsziel „naturnahes Feldgehölz“ (sind der Ausgleichsmaß-nahme A 13.1 der A38 VKE 1 zuzuordnen) oder „naturnahe Gehölzbe-stände“ (sind der Ausgleichsmaßnahme A10.6 der A38 VKE 1 zuzuord-nen). Derzeit sind die Flächen mit ca. 8 – 10 Jahre alten, gepflanzten Laubge-hölzen bestanden. (HPG); Wertstufe Entwicklungsziel: IV
7.218 m² A
der A 38 vorgelagerte
Flächen
1 K2 Verlust halbruderaler Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte auf Flächen, die direkt an die Böschung der A 38 angrenzen. Hierbei handelt es sich um Kompensationsflächen für den Ausbau der A 38 VKE 1 mit dem Entwicklungsziel „naturnahe Gehölzbestände mit naturnahen Hoch-staudenfluren“ (sind der Ausgleichsmaßnahme A10.6 der A38 VKE 1 zu-zuordnen). Derzeit sind die Flächen mit ruderalen Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte bestanden. (UHM); Wertstufe Entwicklungsziel: IV
2.164 m² A
der A 38 vorgelagerte Flächen
1 K3 Verlust halbruderaler Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte auf Flächen, die direkt an die Böschung der A 38 angrenzen. Hierbei handelt es sich um Kompensationsflächen für den Ausbau der A 38 VKE 1 mit dem Entwicklungsziel „naturnahe Gehölzbestände mit naturnahen Hoch-staudenfluren“ (sind der Ausgleichsmaßnahme A10.6 der A38 VKE 1 zu-zuordnen). Derzeit sind die Flächen mit ruderalen Gras- und Staudenfluren feuchter Standorte bestanden. (UHF); Wertstufe Entwicklungsziel: IV
2.243 m² A
der A 38 vorgelagerte Flächen
1 K4 Verlust von Biotopen mit Bedeutung als Lebensraum für Vögel (der A38 VKE 1 vorgelagerte Gehölzflächen; junge Bestände); u.a. Bluthänfling und Feldsperling (in Nds. auf der Vorwarnliste) HPG
7.218 m² A
gesamter Baubereich
1 K5 mögliche Beeinträchtigung von Vögeln durch Rodungsarbeiten V
gesamter Baubereich
1 K6 mögliche Beeinträchtigung von Bruthabitaten der Feldlerche durch Baufeldräumung (Bodenarbeiten) und Beunruhigung (an- und abfahrende KfZ) V, B
Gehölzpflanzung im Baubereich
1 K7 Beeinträchtigung des Neuntöters (in Nds. gefährdet, Art nach Anh.I VSchRL):
1. mögliche Gefährung eines Nestes / von Jungtieren in Abhängig-keit vom Rodungszeitpunkt
2. Verlust des Bruthabitats durch Überbauung (5.686 m²) 3. mögliche Beeinträchtigung von Ausweichhabitaten durch Beun-
ruhigung V, A, B
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Lage Bau-km
Lage Blatt-Nr. 1)
Konflikt-Nr.
Beschreibung V baubedingt A anlagebedingt B betriebsbedingt
gesamter Baubereich
1 K8 mögliche Beeinträchtigung wertvoller Biotope (Gehölze und Ruderalfluren) durch den Baubetrieb V
gesamter Baubereich
1 K9 vorübergehende Flächeninanspruchnahme durch den Baubetrieb (Arbeitsstreifen) Ackerflächen mit allgemeiner - geringer Lebensraumbedeutung für Pflan-zen und Tiere (A, Wertstufe II) 1.400 m² V Gehölzpflanzung mit allgemeiner Lebensraumbedeutung für Pflanzen und Tiere (HPG, Wertstufe III) 200 m² V Ruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte mit allgemeiner Lebensraumbedeutung für Pflanzen und Tiere (UHF, Wertstufe III) 310 m² V Ruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte mit allgemeiner Lebensraumbedeutung für Pflanzen und Tiere (UHM, Wertstufe III) 1.190 m² V
Landschaftsbild
gesamter Baubereich
1 K10 Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die technisch wirkende PWC-Anlage (Ausstattungselemente sowie an- und abfahrende LKW) insbesondere aus westlichen und südlichen Blickrichtungen A, B
Boden, Wasser
gesamter Baubereich
1 KAV Versiegelung von Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt und Herabsetzung der Grundwasserneubildungsrate auf dieser Grundflä-che.
13.310 m² A
gesamter Baubereich
1 KA1 Beeinträchtigung von Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Natur-haushalt durch Umlagerung (Bodenauf- und -abtrag) im Bereich von Biotoptypen der Wertstufen I und II
1.599 m² A
gesamter Baubereich
1 KA2 Beeinträchtigung von Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Natur-haushalt durch Umlagerung (Bodenauf- und -abtrag) im Bereich von Biotoptypen der Wertstufen III
3.795 m² A
gesamter Baubereich
1 KA3 Für die Dauer des Baubetriebes werden Flächen für die Baustelleneinrich-tung und für Arbeitsstreifen ihrer derzeitigen Nutzung entzogen. Die Bo-denfunktionen werden vorübergehend beeinträchtigt (Verdichtungen).
3.100 m² V
. 1) dargestellt in Unterlage 12.2 (Bestands- und Konfliktplan)
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9 Landschaftspflegerische Maßnahmen
9.1 Grundlage für die fachliche Ableitung der landschafts- pflegerischen Maßnahmen
Die wesentliche Grundlage für die Ableitung der landschaftspflegerischen Maßnahmen bildet der Funktionsbe-zug zwischen Eingriff und Kompensation gemäß § 15 (2) BNatSchG. Danach ist der Verursacher eines Ein-griffs verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen oder zu ersetzen. Von Ausgleich wird gesprochen, wenn die Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind, von Er-satz, wenn die Funktionen des Naturhaushalts in gleichwertiger Weise wiederhergestellt sind. Des Weiteren bilden die Zielaussagen der übergeordneten Planungen wie dem Regionalen Raumordnungs-
programm oder dem Landschaftsplan eine Grundlage für die Ableitung der Kompensationsmaßnahmen.
Weiterhin wird die Auswahl der Flächen durch Abstimmungen mit den Vertretern der Naturschutzbehörde ge-
stützt (vgl. Kap. 5).
Im Zuge der Planung wurde die Verfügbarkeit entsiegelbarer Flächen geprüft. Die NLStBV-GB Gandersheim hat Anfragen gestartet bei der Gemeinde Friedland, der Gemeinde Roßdorf und dem Landkreis Göttingen. Abgefragt wurde die Verfügbarkeit möglicher entsiegelbarer Flächen. Antworten:
1. Antwort der Gemeinde Friedland auf das Schreiben der NLStBV-GB Gandersheim vom 26.02.2013: Im Bereich der Gemeinde Friedland stehen keine Flächen für Entsiegelung bereit.
2. Antwort der Gemeinde Rosdorf auf das Schreiben der NLStBV-GB Gandersheim vom 26.02.2013: Die Gemeinde stellt eine 200 m² große Fläche für Entsiegelung zur Verfügung. Da es sich nur um eine kleinste Splitterfläche handelt, würde sich der Kompensationsbedarf für den Neu-
bau der PWC-Anlage Gieseberg nur unwesentlich verringern. Da die erforderliche Kompensation vollstän-dig auf bundeseigenen Flächen stattfinden kann (bzw. im Fremdeigentum befindliche Flächen gegen bun-deseigene getauscht werden können), wird die Entsiegelung der von der Gemeinde Rosdorf angebotenen Kleinstfläche nicht in das Maßnahmenkonzept aufgenommen (25.03.2013 - telefonische Abstimmung NLStBV-GB Gandersheim/Gemeinde Rosdorf).
3. Telefonische Abstimmung NLStBV-GB Gandersheim/LK Göttingen: Dem Landkreis Göttingen liegen keine entsiegelbaren Flächen vor.
Ergebnis der Recherche: Der LK Göttingen und die Gemeinde Friedland können keine entsiegelbaren Flächen benennen. Die von der Gemeinde Rosdorf aufgeführte Fläche ist aus o.g. Gründen nicht geeignet.
Vorgesehene landschaftspflegerische Maßnahmen
In direktem Funktionsbezug zur Eingriffssituation werden im Umfeld der geplanten PWC-Anlage derzeit acker-baulich genutzte Flächen mit Gehölzen bepflanzt. Dadurch werden insbesondere für die Avifauna bedeutsame Lebensräume am Ort des Eingriffs wieder hergestellt. Die dichten Gehölzpflanzungen binden die geplante PWC-Anlage zudem optisch ein, so dass sie von der umliegenden Feldflur und vom Ortsrand Elkershausen aus nicht mehr so stark wahrnehmbar sein wird. In diesem Zusammenhang wurde darauf geachtet, dass nur der ermittelte Verlust von Gehölzen mit Auswirkung auf den Neuntöter direkt im Eingriffsraum wieder herge-stellt wird (artenschutzrechtliche Gründe). Weiterer Kompensationsbedarf wurde in das Umfeld von Lippolds-hausen gelegt. Dadurch wurde die Betroffenheit der Grundeigentümer im unmittelbaren Nahbereich der ge-planten PWC-Anlage so gering wie möglich gehalten. Auf den ackerbaulich genutzten Flächen im Umfeld von Lippoldshausen wird extensiv genutztes mesophiles Grünland entwickelt.
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Diese landschaftspflegerischen Maßnahmen sind geeignet, die durch das Bauvorhaben hervorgerufenen Ein-griffe in Natur und Landschaft zu kompensieren. Nach den Vorgaben des § 15 (3) des BNatSchG soll auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht und sollen land- oder forstwirtschaftlich besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen wer-den. Diese Vorgaben des BNatSchG werden in der vorliegenden Planung berücksichtigt, da für die Umwand-lung von Acker in Extensivgrünland bei Lippoldshausen bundeseigene Flächen oder Flächen, bei denen der Eigentümer Ersatzland erhält in die Maßnahmenplanung einfließen (Zustimmung des Eigentümers liegt vor). Durch die Abgrenzungen der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden zudem keine ungünstigen Bewirt-schaftungslinien geschaffen.
9.2 Beschreibung der landschaftspflegerischen Maßnahmen
Ist den Maßnahmen das Kürzel "Ar" zugefügt, handelt es sich um Maßnahmen, die sich hauptsächlich aus der artenschutzrechtlichen Fragestellung heraus begründen.
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Landschaftspflegerische Schutzmaßnahmen schützen in erster Linie die vorhandene Tier- und Pflanzenwelt während der Baumaßnahme vor Beeinträchtigungen.
Schutz von Vegetationsbeständen sowie gleichzeitige Begrenzung des Baufeldes durch das Aufstel-len von Schutzzäunen gemäß RAS - LP 4.
Maßnahme-Nr. S1
Schutz des Oberbodens durch 1. Abschieben von allen Bauflächen (dauerhaft und temporär) vor Beginn der Bauarbeiten 2. Zwischenlagern während der Bauarbeiten 3. Andecken nach Abschluss der Arbeiten.
Der Oberboden wird nach Abschluss der Arbeiten auf die Böschungen und Grünflächen der geplanten PWC-Anlage aufgebracht. Vor dem Aufbringen sind die Flächen von Verunreinigungen zu säubern.
Alle Arbeitsflächen (Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungsflächen etc.) werden in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt (rekultiviert). Dies bedeutet: nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Flä-chen von allen Materialien und Verunreinigungen befreit, tiefengelockert und gefräst. Anschließend wird auch hier der Oberboden wieder angedeckt.
Maßnahme-Nr. S2
Alle Rodungsarbeiten werden ausschließlich in der Zeit vom 01. Oktober bis 28./29. Februar eines Jahres durchgeführt. Bodenarbeiten auf den Ackerflächen werden nur in der Zeit vom 01. September bis 28./29. Februar
eines Jahres durchgeführt.
Maßnahme-Nr. S3Ar
Der vorgesehene Zaun um das Regenrückhaltebecken wird vorsorglich mit einem Amphibienschutz-element versehen. Um ein Überklettern des Elementes zu verhindern, ist es in seinem oberen Bereich abgekröpft.
Maßnahme-Nr. S4
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Gestaltungsmaßnahmen Die vorgesehenen Maßnahmen dienen der optischen Gestaltung der Parkplatz-Anlage.
Pflanzung von Bäumen 2. Ordnung auf den Grünflächen der geplanten PWC-Anlage
Maßnahme-Nr. G5
Pflanzung von Gehölzen auf Grün- und Böschungsflächen der geplanten PWC-Anlage und der A 38
Maßnahme-Nr. G6
Ansaat von Landschaftsrasen auf den Banketten und Grünflächen der geplanten PWC-Anlage
Maßnahme-Nr. G7
Ausgleichsmaßnahmen Maßnahmen, welche die vom Eingriff betroffenen Werte und Funktionen in gleichartiger Weise wiederherstel-len, werden als Ausgleichsmaßnahmen deklariert.
Pflanzung dichter Gehölzbestände im Umfeld der geplanten PWC-Anlage
Maßnahme-Nr. A8Ar
Entwicklung ruderaler Gras- und Staudenfluren im Umfeld der geplanten PWC-Anlage
Maßnahme-Nr. A9
Pflanzung von Gehölzen zur Entwicklung einer Hecke auf einer derzeit als Acker genutzten Fläche östlich von Lippoldshausen.
Maßnahme-Nr. A10
Entwicklung von extensiv genutztem mesophilem Grünland auf derzeit ackerbaulich genutzten Flä-chen im Umfeld von Lippoldshausen.
Maßnahme-Nr. A11, A12, A13.1/A13.2
Ersatzmaßnahmen Nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen werden durch folgende Ersatzmaßnahmen kompensiert: Entwicklung einer Ackerfläche westlich von Lippoldshausen zu extensiv genutztem mesophilem Grünland.
Entwicklung von extensiv genutztem mesophilem Grünland westlich von Lippoldshausen
Maßnahme-Nr. E14
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Tab.5: Liste der landschaftspflegerischen Maßnahmen Liste der landschaftspflegerischen Maßnahmen
Lage Bau-km
Lage Maßnahmen-Nr.
Beschreibung
Böschung A 38
und der A 38 vorgelagerte
Flächen
Unterl. 12.3.1, 12.3.2
S1 Schutz der Lebensräume durch das Aufstellen eines Zaunes gemäß RAS-LP 4. Der Zaun ist mind. 2 m hoch, ortsfest und aus Holz. Er ist im Anschluss an die Rodungsarbeiten – noch vor Beginn der Bautätigkeit - aufzustellen und während des gesamten Baubetriebes funktionsfähig zu halten.
599 m
gesamter Baubereich
Unterl. 12.3.1, 12.3.2
S2 Schutz des Oberbodens durch 1. Abschieben von allen Bauflächen (dauerhaft und temporär)
vor Beginn der Bauarbeiten 2. Zwischenlagern während der Bauarbeiten 3. Andecken nach Abschluss der Arbeiten. Der Oberboden wird nach Abschluss der Arbeiten auf die Bö-schungen und Grünflächen der geplanten PWC-Anlage aufge-bracht. Vor dem Aufbringen sind die Flächen von Verunreinigun-gen zu säubern. Alle Arbeitsflächen (Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungsflä-chen etc.) werden in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt (rekultiviert). Dies bedeutet: nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Flächen von allen Materialien und Verunreinigungen befreit, tiefengelockert und gefräst. Anschließend wird auch hier der Oberboden wieder angedeckt.
gesamter Baubereich
Unterl. 12.3.1, 12.3.2
S3 Ar Zum Schutz von Tieren (insbesondere Vögel, die die Böschungsgehöl-ze als Bruthabitat nutzen) werden alle Rodungsarbeiten ausschließlich in der folgenden Zeit durchgeführt: vom 01. Oktober bis 28./29. Februar eines Jahres. Zum Schutz von Tieren (insbesondere Feldlerchen, die die Feldflur möglicherweise als Bruthabitat nutzen) werden die Bodenarbeiten auf den Ackerflächen nur in der folgenden Zeit durchgeführt: vom 01. September bis 28./29. Februar eines Jahres.
Regenrück-haltebecken
Unterl. 12.3.1, 12.3.2
S4 Der vorgesehene Zaun um das Regenrückhaltebecken wird vorsorglich mit einem Amphibienschutzelement versehen. Um ein Überklettern des Elementes zu verhindern, ist es in seinem oberen Bereich abgekröpft.
296 m
Grünflächen auf der
PWC-Anlage
Unterl. 12.3.1, 12.3.2
G5 Pflanzung von Bäumen 2. Ordnung auf den Grünflächen der geplanten PWC-Anlage
19 Stück
Grünflächen und
Böschungen der
PWC-Anlage
Unterl. 12.3.1, 12.3.2
G6 Pflanzung von Gehölzen auf Grünflächen und Böschungsflächen der geplanten PWC-Anlage
5.280 m²
Grünflächen auf der
PWC-Anlage
Unterl. 12.3.1, 12.3.2
G7 Ansaat von Landschaftsrasen auf den Banketten und Grünflächen der geplanten PWC-Anlage
11.040 m²
westlich der PWC-Anlage vorgelagerte
Fläche
Unterl. 12.3.1, 12.3.2
A8Ar Eine Fläche, die der geplanten PWC-Anlage vorgelagert ist, wird dicht mit Gehölzen bepflanzt. Die Pflanzung dient als Wiederherstellung von Lebensräumen für die Avifauna und gleichzeitig bindet sie die geplante PWC-Anlage in das Landschaftsbild ein.
6.000 m²
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Lage Bau-km
Lage Maßnahmen-Nr.
Beschreibung
gesamter Baubereich
Unterl. 12.3.1, 12.3.2
A9 Auf Flächen, die der geplanten PWC-Anlage vorgelagert sind, werden zur Wiederherstellung von Ruderalfluren gleichartige Lebensräume entwickelt.
980 m²
östlich von Lippolds-hausen
Unterl. 12.3.1
A10 Auf einer Ackerfläche östlich Lippoldshausen wird eine Hecke gepflanzt 1.200 m²
östlich von Lippolds-hausen
Unterl. 12.3.1
A11 Auf einer Ackerfläche östlich von Lippoldshausen wird extensiv genutz-tes mespohiles Grünland entwickelt. 7.300 m²
östlich von Lippolds-hausen
Unterl. 12.3.1
A12 Auf einer Ackerfläche östlich von Lippoldshausen wird extensiv genutz-tes mespohiles Grünland entwickelt. 7.750 m²
westlich und östlich von Lippolds-hausen
Unterl. 12.3.1
A13.1 A13.2
Auf Ackerflächen westlich und östlich von Lippoldshausen wird extensiv genutztes mespohiles Grünland entwickelt. A13.1 = 260 m² A13.2 = 540 m²
westlich von Lippolds-hausen
Unterl. 12.3.1
E14 Auf einer Ackerfläche westlich von Lippoldshausen wird extensiv ge-nutztes mespohiles Grünland entwickelt. 6.660 m²
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9.3 Vergleichende Gegenüberstellung von Konflikten und Maßnahmen
Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt in Niedersachsen nicht auf der Grundlage rein rechnerischer Verfahren, da diese die natürlichen, komplexen Gegebenheiten und Zusammenhänge nicht genügend berück-sichtigen und damit der realen Situation im naturräumlichen Gefüge nicht ausreichend Rechnung tragen. Zu-dem sind nicht alle Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds quantifizierbar. Aus die-sem Grund wird der Kompensationsbedarf unter Berücksichtigung der funktionalen Aspekte ermittelt. Das flächenmäßige Ausmaß der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann nicht pauschal festgelegt werden,
sondern muss die örtlichen Gegebenheiten stets mit einbeziehen. Die erheblich beeinträchtigten Werte und
Funktionen sind funktionsbezogen bestmöglich zu kompensieren.
Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs orientiert sich somit
an den betroffenen Werten und Funktionen
an der Regenerationsfähigkeit der beeinträchtigten Lebensräume
am Ausgangszustand der Kompensationsfläche und
an den örtlichen Gegebenheiten des Naturraumes.
Zur landesweit einheitlichen Orientierung wurden von der NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESBEHÖRDE FÜR STRAßEN-
BAU UND Verkehr und dem NIEDERSÄCHSISCHEN LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND
NATURSCHUTZ gemeinsame Empfehlungen zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs beim Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen herausgegeben (2006). Die empfohlenen Grundsätze der Kompensation wurden im Folgenden berücksichtigt.
1, Lebensräume von Tieren und Pflanzen
Für den Verlust oder die erhebliche Beeinträchtigung von Biotoptypen der Wertstufen V und IV (besonderer bzw. allgemeiner bis besonderer Lebensraumbedeutung), ist die Entwicklung möglichst der gleichen Bio-toptypen in gleicher Ausprägung und auf gleicher Flächengröße erforderlich. Hierfür sind möglichst Flächen mit Biotoptypen der Wertstufen I oder II (geringe bzw. geringe bis allgemeine Lebensraumbedeutung) he-ranzuziehen. Bei langen Regenerationszeiten vergrößert sich der Flächenbedarf bis auf ein Verhältnis von 1:3 (z.B. bei alten Waldbeständen).
Werden Biotoptypen der Wertstufe III (allgemeine Lebensraumbedeutung) zerstört oder erheblich beein-trächtigt, genügt die Entwicklung des betroffenen Biotoptyps in gleicher Flächengröße auf Biotoptypen der Wertstufe I oder II.
In erster Linie sollen die verloren gegangenen oder beeinträchtigten Lebensräume wiederhergestellt wer-den. Dabei ist ein enger räumlicher, funktionaler und zeitlicher Zusammenhang entsprechend den Lebens-raumansprüchen der betroffenen Arten zu berücksichtigen.
Im Umfeld von Lippldshausen besteht das Ziel des Naturschutzes, großflächig extensiv genutztes mesophi-les Grünland als wertvollen Lebensraum für Pflanzen und Tiere (u.a. Rotmilan) zu schaffen. Art und Lage der Maßnahmen wurde in enger Abstimmung mit der UNB LK Göttingen festgelegt.
2. Landschaftsbild
Die Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds orientiert sich an der Wiederherstellbar-keit der Ausgangssituation bzw. an der Möglichkeit zur Neugestaltung des Landschaftsbildes in bestimmten Räumen.
Die Einbindung der geplanten PWC-Anlage zur freien Feldflur wird über eine vorgelagerte Gehölzpflanzung erzielt.
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3. Boden, Wasser, Klima und Luft
Bei der Beeinträchtigung von Böden werden solche mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt (z.B.
mit extremen Standorteigenschaften wie trocken oder nass, naturnahe oder seltene Böden) von denen mit
allgemeiner Bedeutung unterschieden.
Die Versiegelung von Boden kann nur durch Entsiegelungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Stehen nicht
genügend entsiegelbare Flächen zur Verfügung, sind Ersatzmaßnahmen erforderlich (§15(3) BNatSchG).
Versiegelungen von Böden mit besonderer Bedeutung werden im Verhältnis 1:1, von Böden mit allgemei-
ner Bedeutung im Verhältnis 1:0,5 kompensiert.
Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beeinträchtigungen durch Bodenversiegelungen sind auf den
unmittelbaren Kompensationsbedarf für Biotope und Arten nicht anrechenbar, da mit der Versiegelung des
Bodens nahezu alle Funktionen und Werte des Naturhaushalts zerstört werden. Sie können jedoch Funkti-
onen für das Landschaftsbild oder als Schutzmaßnahme übernehmen.
Auch andere Eingriffe, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Bodens führen können, müssen kom-
pensiert werden. Dazu zählen z.B. Abtrag oder Auftrag von Boden. Soweit dieser Eingriff in den Boden
zugleich zu erheblichen Beeinträchtigungen der Biotoptypen mit den Wertstufen V, VI oder III führen, sind
die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen mit den biotoptypenbezognenen Ausgleichs- und Ersatz-
maßnahmen abgegolten (Mehrfachfunktion). In den übrigen Fällen (d.h. Beeinträchtigung des Bodens im
Bereich von Biotoptypen der Wertstufen I und II) sind eigens Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzu-
führen, und zwar bei Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt im Verhältnis 1:1 und bei Bö-
den mit allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt im Verhältnis 1:0,5.
Die Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate durch versiegelungsbedingten Verlust der Infiltrations-
fläche wird im Rahmen der Kompensation des Bodens durch Versiegelung berücksichtigt (Wechselbezie-
hungen der biotischen und abiotischen Faktoren).
Eingriffe in natürliche oder naturnahe Oberflächengewässer kommen nicht vor.
Hinweis für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs für rechtlich gesicherte Kompensationsflächen
Kapitel 8 weist auf die grundsätzliche Inanspruchnahme rechtlich gesicherter Kompensationsflächen durch
den Neubau der geplanten PWC-Anlage Gieseberg hin.
Die Inanspruchnahme dieser Flächen ist in den Konflikten mit den Nummern K1, K2 und K3 erfasst.
Um der Besonderheit Rechnung zu tragen, dass hier rechtlich gesicherte Flächen überbaut werden, wird
bei der Berechnung des Kompensationsmaßes nicht das jetzige Entwicklungsstadium der zu überbauen-
den Fläche zu Grunde gelegt, sondern das im Maßnahmenblatt festgeschriebene Entwicklungsziel.
Diese Vorgehensweise erfolgt in Abstimmung mit der UNB des LK Göttingen (Abstimmungen vom
05.09.2011 und 08.11.2012.)
Im konkreten Fall bedeutet dies z.B.:
Konflikt-Nr. K1 Verlust von Gehölzen mit dem Entwicklungsziel „naturnahes Feldgehölz“
7.218 m²
Da die Wiederherstellbarkeit des „naturnahen Feldgehölzes“ in einem mittelfristigen Zeitraum liegt (>25
Jahre) und da der Biotoptyp des Entwicklungszieles der Wertstufe IV der Lebensraumbedeutung für Pflan-
zen und Tiere zuzuordnen ist, ist Kompensation im Verhältnis 1:2 zu leisten (NLWKN 2006).
Kompensationsbedarf (2 x 7.218 m²) 14.436 m²
Die genaue Auflistung folgt unter der Überschrift „Pflanzen und Tiere“ in diesem Kapitel.
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Pflanzen und Tiere
Konflikt-Nummer K1 7.218 m² Laubgehölze auf der A38 vorgelagerten Flächen
Der A38 sind zwei Gehölzgürtel vorgelagert. Hierbei handelt es sich um rechtlich gesicherte Kompen-
sationsmaßnahmen im Zuge des Autobahnbaus der A38 VKE1 (dort: landschaftspflegerische Maß-
nahmen A10.6 und A13.1):
A10.6 Pflanzung von Gehölzen und Entwicklung von Gras- und Staudenfluren
westlich der A 38
A13.1 Pflanzung von Gehölzen zur Entwicklung eines naturnahen Feldgehölzes
westlich der A 38
Entwicklungsziel für beide Gehölzbestände ist ein naturnahes Feldgehölz.
Die Pflanzungen sind vor ca. 8 Jahren durchgeführt worden. Die Gehölze sind gut angegangen und
bilden heute lückenlose – ca. 3 – 4 m hohe - Bestände aus.
Dem jetzigen Entwicklungsstand der Gehölze ist eine allgemeine Bedeutung als Lebensraum für
Pflanzen und Tiere zuzuordnen. In ihrem Endzustand („naturnahes Feldgehölz“), sollen sie die Wert-
stufe IV (allgemeine bis besondere Bedeutung) erreichen.
Beide Gehölze gehen vollständig verloren.
Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes für Pflanzen und Tiere ist nun der Besonderheit Rech-
nung zu tragen, dass es sich hierbei um rechtlich gesicherte Flächen mit Ausgleichs- oder Ersatzfunk-
tion handelt.
Aus diesem Grund wird bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes nicht das jetzige Entwick-
lungsstadium der zu überbauenden Fläche zu Grunde gelegt, sondern das im Maßnahmenblatt fest-
geschriebene Entwicklungsziel.
Im konkreten Fall bedeutet dies für Konflikt-Nr. K1.:
Verlust von Gehölzen mit dem Entwicklungsziel „naturnahes Feldgehölz“ 7.218 m²
Nach den Vorgaben des Kompensationsansatzes (NLWKN 2006) ist Kompensation im Verhältnis
1:2 zu leisten (Wiederherstellbarkeit liegt mittelfristig über 25 Jahren).
Kompensationsbedarf (2 x 7.218 m²) 14.436 m²
Der Verlust der Gehölze wird durch Neuanlage wertvoller Lebensräume vollständig ausgeglichen.
Dabei wird ein Teil der Maßnahmen direkt am Eingriffsraum – in unmittelbarer räumlicher Nähe - aus-
geglichen. Der Rest der Maßnahmen wird bei Lippoldshausen (gleicher Naturraum) verwirklicht. Fol-
gende landschaftspflegerische Maßnahmen sind für den Ausgleich vorgesehen:
Maßnahme-Nr. A8Ar Fläche grenzt westlich an PWC-Anlage an; derzeit als Acker genutzt;
Ziel: Entwicklung naturnaher Feldgehölze 6.000 m²
Maßnahme-Nr. A10 Fläche liegt östlich von Lippoldshausen; derzeit als Acker genutzt;
Ziel: Entwicklung einer naturnahen Hecke 1.200 m²
Maßnahme-Nr. A11 Fläche liegt östlich von Lippoldshausen; derzeit als Acker genutzt;
Ziel: Entwicklung von extensivem mesoph. Grünland 7.300 m²
Hinweis: Die o.g. Maßnahmen gewährleisten, dass der ermittelte Gehölzverlust im Eingriffsraum auch
wieder hergestellt wird. Alle weiteren erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen sind jedoch
– räumlich konzentriert – in das Umfeld der Ortschaft Lippoldshausen gelegt worden. Hier soll die
großflächige Entwicklung von extensivem mesoph. Grünland wertvolle Lebensräume für Pflanzen und
Tiere (u.a. Rotmilan) schaffen. Art und Lage der Maßnahmen wurde in enger Abstimmung mit der
UNB LK Göttingen festgelegt.
BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 57
Konflikt-Nummer K2 2.164 m² Ruderalfluren auf der A38 vorgelagerten Flächen
Der A38 ist ein Gehölzgürtel mit Ruderalfluren mittlerer Standorte vorgelagert. Hierbei handelt es sich
um eine rechtlich gesicherte Kompensationsmaßnahme im Zuge des Autobahnbaus der A38 VKE 1
(dort: landschaftspflegerische Maßnahme A10.6):
A10.6 Pflanzung von Gehölzen und Entwicklung von Gras- und Staudenfluren
westlich der A 38
Ziel für die Ruderalfluren ist die Entwicklung naturnaher Hochstaudenfluren.
Die Fläche ist vor ca. 8 Jahren angelegt worden. Die Ruderalfluren haben sich flächendeckend aus-
gebildet.
Dem jetzigen Entwicklungsstand der Ruderalfluren ist eine allgemeine Bedeutung als Lebensraum für
Pflanzen und Tiere zuzuordnen. In ihrem Endzustand („naturnahe Hochstaudenflur“), soll sie die
Wertstufe IV (allgemeine bis besondere Bedeutung) erreichen.
Die Ruderalfluren gehen anteilig verloren, Restbestände bleiben erhalten.
Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes für Pflanzen und Tiere ist nun der Besonderheit Rech-
nung zu tragen, dass es sich hierbei um rechtlich gesicherte Flächen mit Ausgleichs- oder Ersatzfunk-
tion handelt.
Aus diesem Grund wird bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes nicht das jetzige Entwick-
lungsstadium der zu überbauenden Fläche zu Grunde gelegt, sondern das im Maßnahmenblatt fest-
geschriebene Entwicklungsziel.
Im konkreten Fall bedeutet dies für Konflikt-Nr. K2.:
Verlust von Ruderalfluren mit Entwicklungsziel „naturnahe Hochstaudenflur“ 2.164 m²
Nach den Vorgaben des Kompensationsansatzes (NLWKN 2006) ist Kompensation im Verhältnis
1:2 zu leisten (Verlust von Flächen mit der Wertstufe IV).
Kompensationsbedarf (2 x 2.164 m²) 4.328 m²
Der Verlust der Ruderalfluren wird durch Neuanlage wertvoller Lebensräume vollständig ausgegli-
chen. Dabei wird ein Teil der Maßnahmen direkt am Eingriffsraum – in unmittelbarer räumlicher Nähe
- ausgeglichen. Der Rest der Maßnahmen wird bei Lippoldshausen (gleicher Naturraum) verwirklicht.
Folgende landschaftspflegerische Maßnahmen sind für den Ausgleich vorgesehen:
Maßnahme-Nr. A9 Fläche grenzt westlich an PWC-Anlage an; derzeit als Acker genutzt;
Ziel: Entwicklung naturnaher Hochstaudenfluren 980 m²
Maßnahme-Nr. A12 Fläche liegt östlich von Lippoldshausen; derzeit als Acker genutzt;
Ziel: Entwicklung von extensivem mesoph. Grünland 3.261 m²
(Die Flächengröße der Maßnahme insgesamt beträgt 7.750 m²; es werden
für den Ausgleich des Konfliktes K2 anteilig 3.261 m² angerechnet.)
Hinweis: Die o.g. Maßnahmen gewährleisten, dass der ermittelte Verlust der Ruderalflur im Eingriffs-
raum annähernd auch wieder hergestellt wird. Zusätzlich erforderliche landschaftspflegerische Maß-
nahmen sind jedoch – räumlich konzentriert – in das Umfeld der Ortschaft Lippoldshausen gelegt
worden. Hier soll die großflächige Entwicklung von extensivem mesoph. Grünland wertvolle Lebens-
räume für Pflanzen und Tiere (u.a. Rotmilan) schaffen. Art und Lage der Maßnahmen wurde in enger
Abstimmung mit der UNB LK Göttingen festgelegt.
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Konflikt-Nummer K3 2.243 m² Ruderalfluren auf der A38 vorgelagerten Flächen
Der A38 ist ein Gehölzgürtel mit Ruderalfluren feuchter Standorte vorgelagert. Hierbei handelt es sich
um eine rechtlich gesicherte Kompensationsmaßnahme im Zuge des Autobahnbaus der A38 VKE 1
(dort: landschaftspflegerische Maßnahme A10.6):
A10.6 Pflanzung von Gehölzen und Entwicklung von Gras- und Staudenfluren
westlich der A 38
Ziel für die Ruderalfluren ist die Entwicklung naturnaher Hochstaudenfluren.
Die Fläche ist vor ca. 8 Jahren angelegt worden. Die Ruderalfluren haben sich flächendeckend aus-
gebildet.
Dem jetzigen Entwicklungsstand der Ruderalfluren ist eine allgemeine Bedeutung als Lebensraum für
Pflanzen und Tiere zuzuordnen. In ihrem Endzustand („naturnahe Hochstaudenflur“), soll sie die
Wertstufe IV (allgemeine bis besondere Bedeutung) erreichen.
Die Ruderalfluren gehen anteilig verloren, Restbestände bleiben erhalten.
Bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes für Pflanzen und Tiere ist nun der Besonderheit Rech-
nung zu tragen, dass es sich hierbei um rechtlich gesicherte Flächen mit Ausgleichs- oder Ersatzfunk-
tion handelt.
Aus diesem Grund wird bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfes nicht das jetzige Entwick-
lungsstadium der zu überbauenden Fläche zu Grunde gelegt, sondern das im Maßnahmenblatt fest-
geschriebene Entwicklungsziel.
Im konkreten Fall bedeutet dies für Konflikt-Nr. K3.:
Verlust von Ruderalfluren mit Entwicklungsziel „naturnahe Hochstaudenflur“ 2.243 m²
Nach den Vorgaben des Kompensationsansatzes (NLWKN 2006) ist Kompensation im Verhältnis
1:2 zu leisten (Verlust von Flächen mit der Wertstufe IV).
Kompensationsbedarf (2 x 2.243 m²) 4.486 m²
Der Verlust der Ruderalfluren wird durch Neuanlage wertvoller Lebensräume vollständig ausgegli-
chen. Die Maßnahme wird vollständig bei Lippoldshausen (gleicher Naturraum) verwirklicht. Die fol-
gende landschaftspflegerische Maßnahme ist für den Ausgleich vorgesehen:
Maßnahme-Nr. A12 Fläche liegt östlich von Lippoldshausen; derzeit als Acker genutzt;
Ziel: Entwicklung von extensivem mesoph. Grünland 4.486 m²
(Die Flächengröße der Maßnahme insgesamt beträgt 7.750 m²; es werden
für den Ausgleich des Konfliktes K3 anteilig 4.486 m² angerechnet.)
Hinweis: Die erforderliche landschaftspflegerische Maßnahme ist in das Umfeld der Ortschaft Lip-
poldshausen gelegt worden. Hier soll die großflächige Entwicklung von extensivem mesoph. Grünland
wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere (u.a. Rotmilan) schaffen. Art und Lage der Maßnahmen
wurde in enger Abstimmung mit der UNB LK Göttingen festgelegt.
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Konflikt-Nummer K4 7.218 m² Lebensraum von Vögeln
Der A38 sind Gehölze vorgelagert. Hierbei handelt es sich um ca. 8 Jahre alte Pflanzungen.
Die Gehölze sind Lebensräume von Vögeln (u.a. Bluthänfling und Feldsperling – in Niedersachsen auf
der Vorwarnliste – sowie von ungefährdeten Arten). Die Gehölze gehen vollständig verloren.
(Beeinträchtigung des Neuntöters durch den Gehölzverlust: s. Konflikt Nr. K7).
Die verlorengehenden Gehölze werden zu überwiegendem Teil mit direktem Raumbezug zur Eingriffs-
fläche an Ort und Stelle in gleicher Größenordnung wiederhergestellt. Dazu zählt die Pflanzung von
Gehölzen auf einer der geplanten PWC-Anlage westlich vorgelagerten Fläche.
Maßnahme-Nr. A8Ar Fläche grenzt westlich an PWC-Anlage an; derzeit als Acker genutzt;
Ziel: Entwicklung naturnaher Feldgehölze 6.000 m²
Zusätzlich wird im Umfeld von Lippoldshausen eine naturnahe Hecke entwickelt.
Maßnahme-Nr. A10 Fläche liegt östlich von Lippoldshausen; derzeit als Acker genutzt;
Ziel: Entwicklung einer naturnahen Hecke 1.200 m²
Mit der Realisierung beider Maßnahmen ist der Ausgleich vollständig erreicht.
Konflikt-Nummer K5 mögliche Beeinträchtigung von Vögeln durch
Rodungsarbeiten
Für den Bau der geplanten PWC-Anlage müssen Gehölze gerodet werden. In Abhängigkeit vom Zeit-
punkt der Rodungsarbeiten ist es möglich, dass einzelne Tiere oder auch ihre Brut getötet werden.
Zum Schutz der Tiere werden alle Rodungsarbeiten ausschließlich in der folgenden Zeit durchgeführt:
vom 01. Oktober bis 28./29. Februar eines Jahres.
Maßnahme-Nummer S3Ar Durch Realisierung der Maßnahme S3Ar wird das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-stände nach § 44 (1) Nr. 1 vollständig vermieden.
Konflikt-Nummer K6 mögliche Beeinträchtigung von Bruthabitaten der Feldlerche
Für die Herrichtung des Baufeldes im Bereich der geplanten PWC-Anlage muss zunächst der belebte
Oberboden abgeschoben werden. Obwohl im Zuge der Kartierarbeiten nicht bestätigt, ist denkbar,
dass auf diesen Flächen Vögel der offenen Feldflur brüten könnten. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der
Bodenarbeiten wäre es damit möglich, dass einzelne Tiere oder auch ihre Brut getötet werden.
Zum Schutz der Tiere (insbesondere Feldlerchen, die die Feldflur möglicherweise als Bruthabitat nut-
zen) werden die Bodenarbeiten auf den Ackerflächen nur in der folgenden Zeit durchgeführt:
vom 01. September bis 28./29. Februar eines Jahres.
Maßnahme-Nummer S3Ar Durch Realisierung der Maßnahme S3Ar wird das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-stände nach § 44 (1) Nr. 1 vollständig vermieden.
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Konflikt-Nummer K7 1. mögliche Gefährdung eines Nestes/von Jungtieren
2. 5.686 m² Verlust des Bruthabitates
3. mögliche Beeinträchtigung von Ausweichhabitaten
zu 1. Für den Bau der geplanten PWC-Anlage muss eine Gehölzpflanzung westlich der A38 gero-
det werden. Diese Gehölze sind Bruthabitat des Neuntöters (in Niedersachsen gefährdete Art sowie
Art nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie). In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Rodungsarbeiten ist
es möglich, dass einzelne Tiere oder auch ihre Brut getötet werden könnten.
Zum Schutz der Tiere werden alle Rodungsarbeiten ausschließlich in der folgenden Zeit durchgeführt:
vom 01. Oktober bis 28./29. Februar eines Jahres.
Maßnahme-Nummer S3Ar Durch Realisierung der Maßnahme S3Ar wird das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-stände nach § 44 (1) Nr. 1 vollständig vermieden.
zu 2. Durch die Rodung der Gehölze geht ein Bruthabitat des Neuntöters vollständig verloren.
Der Verlust des Bruthabitates wird durch Neupflanzung eines Gehölzes westlich der geplanten PWC-
Anlage vollständig kompensiert. Auf einer Ackerfläche wird durch Pflanzung ein naturnahes Feldge-
hölz entwickelt. Die Artenzusammensetzung der neu zu pflanzenden Gehölze entspricht derjenigen
der zu rodenden Gehölze. Da ein Teilbereich der Maßnahmenfläche durch den zukünftigen Verkehr
auf der PWC-Anlage nur bedingt funktionsfähig ist (Anteil ca. 300 m²), ist insgesamt eine Flächengrö-
ße von 6000 m² erforderlich.
Maßnahme-Nummer A8Ar 6.000 m²
zu 3. In einer Entfernung von ca. 140 m zum Rand der geplanten PWC-Anlage befindet sich eine
zweite heckenartige Gehölzanpflanzung mit gleicher Alters- und Artenstruktur wie das zu rodende
Gehölz. Es ist möglich, dass Fahrbewegungen auf der PWC-Anlage zu möglichen Beeinträchtigungen
dieses Gehölzes führen können.
Durch Pflanzung von Gehölzen auf einer westlich an die geplante PWC-Anlage angrenzenden Fläche
wird eine optische Einbindung der Anlage erzielt. Dadurch reduzieren sich optische Beeinträchtigun-
gen der freien Landschaft. Unter Berücksichtigung dieser abschirmenden Pflanzung kann das entfern-
ter liegende Gehölz als Ersatz-Bruthabitat dienen. Damit ist ein Ausweichhabitat in unmittelbarer Nähe
zum verloren gehenden Bruthabitat vorhanden.
Maßnahme-Nummer A8Ar 6.000 m²
Die oben beschriebene Ausgleichsmaßnahme verhindert das Eintreten der Verbotstatbestände nach §
44 (1) Nr. 2 und Nr. 3.
Konflikt-Nummer K8 mögliche Beeinträchtigung wertvoller Biotope durch den
Baubetrieb
An das Baufeld angrenzende wertvolle Biotope (in erster Linie Gehölzbestände) werden durch den
Baubetrieb gefährdet. Im Zug von Rangierarbeiten kann es zu Beschädigungen kommen.
Zum Schutz der Flächen wird hier ein Schutzzaun aufgestellt. Er erfüllt die Vorgaben der RAS-LP 4
(ortsfester Holzzaun, 2 m hoch, mit Querlatten). Der Zaun wird vor Baubeginn aufgestellt. Er muss
während der gesamten Dauer des Baubetriebs funktionsfähig gehalten werden. Nach Abschluss der
Bauarbeiten erfolgt ein vollständiger Rückbau.
Maßnahme-Nummer S1 599 m
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Konflikt-Nummer K9 1.400 m² Acker / 200 m² Gehölz / 310 m² Ruderalflur feuch-
ter Standorte/ 1.190 m² Ruderalflur mittlerer Standorte
Für den Baubetrieb werden Arbeitsstreifen erforderlich. Sie sind für Rangierarbeiten oder auch für die
Zwischenlagerung von Material während der Bauzeit erforderlich. Die Inanspruchnahme der hierfür
benötigten Flächen ist vorübergehend.
Von allen Bau- und Betriebsflächen wird der belebte Oberboden abgeschoben und außerhalb des Baubetriebes in Bodenmieten aufgesetzt und gelagert. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Bauflächen von allen Fremdmaterialien gesäubert und tiefengelockert, anschließend wird der zwi-schengelagert Oberboden auf die Flächen wieder aufgebracht.
Ackerflächen gehen wieder in die landwirtschaftliche Nutzung über; Ruderalflächen unterliegen einer Eigenbegrünung; Gehölzflächen werden wieder bepflanzt.
Maßnahmen-Nummer S2
Landschaftsbild
Konflikt-Nummer K10 Feldflur südöstlich von Elkershausen
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der für die Feierabenderholung genutzten Feldflur durch
das technisch wirkende Bauwerk (auch die Einzäunung) der geplanten PWC-Anlage. Der visuelle
Auswirkungsbereich der Anlage ist nach Norden, Westen und Süden gegeben. Eine besondere Be-
deutung hat hier die Blickrichtung nach Nordwesten in Richtung der Ortschaft Elkershausen.
Um eine Eingrenzung des visuellen Auswirkungsbereiches und eine Abschirmung der angrenzenden
Feldflur zu erzielen, wird am westlichen / nordwestlichen Rand der geplanten PWC-Anlage ein dichtes
Feldgehölz gepflanzt. Das Gehölz wird aus Bäumen 2. Ordnung und Sträuchern bestehen. Die Sträu-
cher werden – im Endzustand – eine Höhe von bis zu 6 m erreichen, überragt von einzelnen Bäumen
2. Ordnung mit Höhen von durchschnittlich ca. 10 m. Damit werden Abschirmungseffekte erzielt.
Maßnahme-Nummer A8Ar 6.000 m²
Zusätzlich werden Böschungen und Freiflächen der geplanten PWC-Anlage mit Gehölzbeständen
bepflanzt. Auch diese Gehölzflächen – die überwiegend im nordwestlichen Bereich der Anlage liegen
– binden die Anlage in das Landschaftsbild ein.
Maßnahme-Nummer G6 5.280 m²
Boden, Wasser, Klima und Luft
Konflikt-Nummer KAV 13.310 m² Versiegelung
Durch den Bau der geplanten PWC-Anlage werden Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Natur-
haushalt versiegelt und damit vollständig dem Naturhaushalt entzogen.
Die Flächen werden teilweise bituminös befestigt (z.B. Zufahrten) und teilweise gepflastert (z.B. Park-
stände und Fußwege).
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Nach den Vorgaben des Kompensationsrahmens sind diese Böden mit allgemeiner Bedeutung für
den Naturhaushalt mit einem Verhältnis von 1:0,5 zu kompensieren. Es besteht daher ein Kompensa-
tionsbedarf von 6.655 m².
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen teilen sich wie folgt auf:
1. Abschieben des belebten Oberbodens von allen Bauflächen und Lagerung außerhalb des Bau-
betriebes in Bodenmieten. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Oberboden auf die zu be-
grünenden Flächen wieder aufgebracht oder einer Weiterverwertung zugeführt.
Maßnahme-Nummer S2
Versiegelung kann nur durch Entsiegelung ausgeglichen werden. Im Zuge der vorgelegten Planung
können keine Flächen entsiegelt werden.
Aus diesem Grund muss für den gesamten Kompensationsbedarf eine Ersatzmaßnahme vorgesehen
werden.
2. Zur Aufwertung der Bodenfunktionen wird auf einer bislang landwirtschaftlich intensiv genutzten
Ackerfläche zukünftig extensiv genutztes mesoph. Grünland entwickelt. Dazu unterliegt die Flä-
che einem bestimmten Nutzungskonzept (siehe Maßnahmenkarteiblatt, Unterlage 12.3.3). Da der
regelmäßige Umbruch des Oberbodens und der Eintrag von Stoffen entfallen, können die Boden-
funktionen regenerieren. Die Ersatzfläche liegt westlich von Lippoldshausen.
Maßnahme-Nummer E14 6.660 m²
Mit Verwirklichung der Ersatzmaßnahme ist die Beeinträchtigung vollständig kompensiert.
Die hier angesetzten Maßnahmen dienen ausschließlich der Kompensation der Versiegelung.
Konflikt-Nummer KA1 1.599 m² Umlagerung Boden (Bodenauf- und –abtrag)
Durch den Bau der PWC-Anlage wird belebter Oberboden mit allgemeiner Bedeutung für den Natur-
haushalt im Bereich von Biotoptypen der Wertstufen I und II ab- und aufgetragen und damit in seiner
Lagerung (Lagerungsart, Lagerungsdichte und Schichtmächtigkeit) verändert.
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen teilen sich wie folgt auf:
1. Abschieben des belebten Oberbodens von allen Bauflächen und Lagerung außerhalb des Bau-
betriebes in Bodenmieten. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Oberboden auf die zu be-
grünenden Flächen wieder aufgebracht oder einer Weiterverwertung zugeführt.
Maßnahme-Nummer S2
2. Zur Aufwertung der Bodenfunktionen wird auf einer bislang landwirtschaftlich intensiv genutzten
Ackerfläche zukünftig extensiv genutztes mesoph. Grünland entwickelt. Dazu unterliegt die Flä-
che einem bestimmten Nutzungskonzept (siehe Maßnahmenkarteiblatt, Unterlage 12.3.3). Da der
regelmäßige Umbruch des Oberbodens und der Eintrag von Stoffen entfallen, können die Boden-
funktionen regenerieren. Die Maßnahme wird auf 2 Teilflächen realisiert, die westlich und östlich
von Lippoldshausen liegen.
Nach den Vorgaben des Kompensationsrahmens sind diese Böden mit allgemeiner Bedeutung
für den Naturhaushalt mit einem Verhältnis von 1:0,5 zu kompensieren. Es besteht ein Kompen-
sationsbedarf von 800 m².
Maßnahme-Nummer A13.1 260 m²
Maßnahme-Nummer A13.2 540 m²
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Konflikt-Nummer KA2 3.795 m² Umlagerung Boden (Bodenauf- und –abtrag)
Durch den Bau der Erweiterungsfläche wird belebter Oberboden mit allgemeiner Bedeutung für den
Naturhaushalt im Bereich von Biotoptypen der Wertstufe III ab- und aufgetragen und damit in seiner
Lagerung (Lagerungsart, Lagerungsdichte und Schichtmächtigkeit) verändert.
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen teilen sich wie folgt auf:
1. Abschieben des belebten Oberbodens von allen Bauflächen und Lagerung außerhalb des Bau-
betriebes in Bodenmieten. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Oberboden auf die zu be-
grünenden Flächen wieder aufgebracht oder einer Weiterverwertung zugeführt.
Maßnahmen-Nummer S2
2. Da im Naturhaushalt vielfältige Wirkungsgefüge zwischen biotischen und abiotischen Naturgütern
auf ein- und derselben Grundfläche bestehen, können die Beeinträchtigungen mehrerer Naturgü-
ter auch Maßnahmen auf ein- und derselben Grundfläche kompensiert werden (multifunktionale
Kompensation). Die o.g. Beeinträchtigung kann daher auf der für Pflanzen und Tiere angesetzten
Kompensationsmaßnahme im Sinne des multifunktionalen Ausgleichs mit kompensiert werden.
Nach den Vorgaben des Kompensationsrahmens sind diese Böden mit allgemeiner Bedeutung
für den Naturhaushalt mit einem Verhältnis von 1:0,5 zu kompensieren.
Die Maßnahmenfläche wird der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen und bepflanzt. Damit
kann die Bodenentwicklung ungestört einsetzen und die Bodenfunktionen werden aufgewertet.
Maßnahme-Nummer A8Ar 6.000 m²
Konflikt-Nummer KA3 3.100 m² vorübergehende Inanspruchnahme für den
Baubetrieb
Für die Dauer des Baubetriebes werden Flächen für Arbeitsstreifen ihrer derzeitigen Nutzung entzo-
gen. Die Bodenfunktionen werden vorübergehend beeinträchtigt (Verdichtungen).
Von allen Bau- und Betriebsflächen wird der belebte Oberboden abgeschoben und außerhalb des
Baubetriebes in Bodenmieten aufgesetzt und gelagert. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die
Bauflächen von allen Fremdmaterialien gesäubert und tiefengelockert, anschließend wird der zwi-
schengelagert Oberboden auf die zu begrünenden Flächen wieder aufgebracht.
Maßnahme-Nummer S2
Tabelle 6 fasst die Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation noch einmal tabellarisch zusammen.
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Tab. 6: Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation
Konflikte Maßnahmen
Nr. Bau-km Eingriffssituation
Art der Beeinträchtigung Bewertung der beeinträchtigten Fläche
betroffene Werte und Funktionen [m²/m/Stück]
Nr. Lage,
örtliche Bezeichnung
Beschreibung der Maßnahme
Umfang [m²/m/Stück]
Bemerkungen / Kompensationsziel
Pflanzen / Tiere
K1 der A38 vorgelagerte Flächen
Verlust von Gehölzen auf der A 38 vorgelagerten Flächen; Kompensationsflächen für den Ausbau der A 38 VKE 1 mit dem Entwicklungsziel „naturnahes Feldgehölz“ oder „naturnahe Gehölzbestände“; derzeit sind die Flächen mit ca. 8 – 10 Jahre alten, gepflanzten Laubgehölzen bestanden (HPG); Wertstufe Entwicklungsziel: IV
Lebensraum-verlust anlagebedingt
7.218 m²
A8Ar
A10
A11
der PWC-Anlage westlich vorgelagerte Fläche
Fläche östlich von Lippoldshausen
Fläche östlich von Lippoldshausen
Eine Ackerfläche, die der geplanten PWC-Anlage vorgelagert ist, wird dicht mit Gehölzen bepflanzt. Die Artenzusammenset-zung der Neupflanzung entspricht derjenigen der zu überbauenden Pflan-zung. Auf einer Ackerfläche östlich von Lippoldshau-sen wird eine Hecke ge-pflanzt. Auf einer Ackerfläche östlich von Lippoldshau-sen wird extensiv genutz-tes mesoph. Grünland entwickelt.
6.000 m² 1.200 m² 7.300 m²
Die Pflanzung dient als Wiederherstellung der verloren gehenden Gehölz-Lebensräume. Die Pflanzung dient als Wiederherstellung der verloren gehenden Gehölz-Lebensräume. Entwicklung wertvoller Lebensräume für Pflan-zen und Tiere. Die zu-künftige Bewirtschaftung des Grünlandes orientiert sich an Zielsetzungen zur Aufwertung der Fläche als Nahrungshabitat von Rotmilanen. Die Überbauung der Kompensationsfläche der A 38 VKE 1 wird durch die Realisierung der Maß-nahmen A8Ar, A10 und A11 vollständig ausgegli-chen.
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Konflikte Maßnahmen
Nr. Bau-km Eingriffssituation
Art der Beeinträchtigung Bewertung der beeinträchtigten Fläche
betroffene Werte und Funktionen [m²/m/Stück]
Nr. Lage,
örtliche Bezeichnung
Beschreibung der Maßnahme
Umfang [m²/m/Stück]
Bemerkungen / Kompensationsziel
K2 der A38 vorgelagerte Flächen
Verlust halbruderaler Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte auf Flächen, die direkt an die Böschung der A 38 angrenzen; Kompensationsflächen für den Ausbau der A 38 VKE 1 mit dem Entwicklungsziel „naturnahe Gehölzbestände mit naturnahen Hochstauden-fluren“; derzeit sind die Flächen mit ruderalen Gras- und Stau-denfluren mittlerer Standorte bestanden (UHM); Wertstufe Entwicklungsziel:IV
Lebensraum-verlust anlagebedingt
2.164 m²
A9
A12
gesamter Baubereich Fläche östlich von Lippoldshausen
Auf Flächen, die der ge-planten PWC-Anlage vorgelagert sind (z.B. Graben am westlichen Rand der PWC-Anlage, Saumstreifen am westli-chen Rand der Gehölz-pflanzung A8Ar) werden Ruderalfluren durch Eigenbegrünung ent-wickelt. Auf einer Ackerfläche östlich von Lippoldshau-sen wird extensiv genutz-tes mesoph. Grünland entwickelt.
980 m² Gesamtfläche: 7.750 m² anteilig für Kompensation K2: 3.261 m²
Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung gleichartiger Lebensräu-me. Durch die Entwicklung von extensiv genutztem Grünland werden wertvol-le Lebensräume für Pflanzen und Tiere ge-schaffen. Die zukünftige Bewirtschaftung des Grünlandes orientiert sich an Zielsetzungen zur Aufwertung der Fläche als Nahrungshabitat von Rotmilanen. Die Überbauung der Kompensationsfläche der A 38 VKE 1 wird durch die Realisierung der Maß-nahmen A9 und A12 (anteilig) vollständig aus-geglichen.
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Konflikte Maßnahmen
Nr. Bau-km Eingriffssituation
Art der Beeinträchtigung Bewertung der beeinträchtigten Fläche
betroffene Werte und Funktionen [m²/m/Stück]
Nr. Lage,
örtliche Bezeichnung
Beschreibung der Maßnahme
Umfang [m²/m/Stück]
Bemerkungen / Kompensationsziel
K3 der A38 vorgelagerte Flächen
Verlust halbruderaler Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte auf Flächen, die direkt an die Böschung der A 38 angrenzen; Kompensationsflächen für den Ausbau der A 38 VKE 1 mit dem Entwicklungsziel „naturnahe Gehölzbestände mit naturnahen Hochstauden-fluren“; derzeit sind die Flächen mit ruderalen Gras- und Stauden-fluren feuchter Standorte bestanden (UHF); Wertstufe Entwicklungsziel: IV
Lebensraum-verlust anlagebedingt
2.243 m²
A12 Fläche östlich von Lippoldshausen
Auf einer Ackerfläche östlich von Lippoldshau-sen wird extensiv genutz-tes mesoph. Grünland entwickelt.
Gesamtfläche: 7.750 m² anteilig für Kompensation K3: 4.486 m²
Durch die Entwicklung von extensiv genutztem Grünland werden wertvol-le Lebensräume für Pflanzen und Tiere ge-schaffen. Die zukünftige Bewirtschaftung des Grünlandes orientiert sich an Zielsetzungen zur Aufwertung der Fläche als Nahrungshabitat von Rotmilanen.
Die Überbauung der Kompensationsfläche der A 38 VKE 1 wird durch die Realisierung der Maß-nahme A12 (anteilig) vollständig ausgeglichen.
K4 der A38 vorgelagerte Flächen
Verlust von Biotopen mit Bedeutung als Lebensraum für Vögel; junge Bestände HPG; u.a. Bluthänfling und Feld-sperling (in Nds. auf der Vor-warnliste)
Lebensraum-verlust anlagebedingt
7.218 m²
A8Ar
A10
der PWC-Anlage westlich vorgelagerte Fläche Fläche östlich von Lippoldshausen
Eine Ackerfläche, die der geplanten PWC-Anlage vorgelagert ist, wird dicht mit Gehölzen bepflanzt. Die Artenzusammenset-zung der Neupflanzung entspricht derjenigen der zu überbauenden Pflan-zung. Auf einer Ackerfläche östlich von Lippoldshau-sen wird eine Hecke ge-pflanzt.
6.000 m² 1.200 m²
Die Pflanzungen dienen als Wiederherstellung der verloren gehenden Gehölz-Lebensräume.
BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 67
Konflikte Maßnahmen
Nr. Bau-km Eingriffssituation
Art der Beeinträchtigung Bewertung der beeinträchtigten Fläche
betroffene Werte und Funktionen [m²/m/Stück]
Nr. Lage,
örtliche Bezeichnung
Beschreibung der Maßnahme
Umfang [m²/m/Stück]
Bemerkungen / Kompensationsziel
K5 gesamter Baubereich
mögliche Beeinträchtigung von Vögeln durch Rodungs-arbeiten
möglicher Individuenverlust baubedingt
S3Ar gesamter Baubereich
Zum Schutz von Tieren (insbesondere Vögel) werden alle Rodungsar-beiten ausschließlich in der folgenden Zeit durch-geführt: vom 01. Oktober bis 28./29. Februar eines Jahres.
-- Schutz von Tieren: Durch einhalten der Rodungszeiten kann ausgeschlossen werden, dass die Tiere in der Vermehrungs- und Auf-zuchtsphase gestört werden.
K6 gesamter Baubereich
mögliche Beeinträchtigung von Bruthabitaten der Feld-lerche durch Baufeldräumung (Bodenar-beiten) und Beunruhigung (an- und abfahrende KfZ)
derzeit 2 Bruthabi-tate baubedingt betriebsbedingt
S3Ar gesamter Baubereich
Zum Schutz von Tieren (insbesondere Feldler-chen, die die Feldflur möglicherweise als Brut-habitat nutzen) werden die Bodenarbeiten auf den Ackerflächen nur in der folgenden Zeit durchge-führt: vom 01. September bis 28./29. Februar eines Jahres.
-- Schutz von Tieren: Durch einhalten der Fristen zur Räumung des Baufeldes kann ausge-schlossen werden, dass die Tiere in der Vermeh-rungs- und Aufzuchts-phase gestört werden.
BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 68
Konflikte Maßnahmen
Nr. Bau-km Eingriffssituation
Art der Beeinträchtigung Bewertung der beeinträchtigten Fläche
betroffene Werte und Funktionen [m²/m/Stück]
Nr. Lage,
örtliche Bezeichnung
Beschreibung der Maßnahme
Umfang [m²/m/Stück]
Bemerkungen / Kompensationsziel
K7 Gehölz- pflanzung
im Baubereich
Beeinträchtigung des Neuntö-ters (in Nds. gefährdet, Art nach Anh.I VSchRL):
1. mögliche Gefährung eines Nestes / von Jungtieren in Ab-hängigkeit vom Ro-dungszeitpunkt
2. Verlust des Brutha-bitats durch Über-bauung
3. mögliche Beein-
trächtigung von Ausweichhabitaten durch Beunruhigung
möglicher Individuenverlust baubedingt
Verlust Bruthabitat anlagebedingt 5.686 m² mögliche Beein-trächtigung Aus-weichhabitat betriebsbedingt
S3Ar
A8Ar
gesamter Baubereich
der PWC-Anlage westlich vorgelagerte Fläche
Zum Schutz von Tieren (insbesondere Vögel) werden alle Rodungsar-beiten ausschließlich in der folgenden Zeit durch-geführt: vom 01. Oktober bis 28./29. Februar eines Jahres.
Eine Ackerfläche, die der geplanten PWC-Anlage vorgelagert ist, wird dicht mit Gehölzen bepflanzt. Die Artenzusammenset-zung der Neupflanzung entspricht derjenigen der zu überbauenden Pflan-zung.
--
6.000 m²
Schutz von Tieren: Durch einhalten der Rodungszeiten kann ausgeschlossen werden, dass die Tiere in der Vermehrungs- und Auf-zuchtsphase gestört werden.
Die Pflanzung dient als Wiederherstellung der verloren gehenden Gehölz-Lebensräume. Gleichzeitig bewirkt die dichte Pflanzung eine Abschirmung von Beun-ruhigungseffekten und verhindert dadurch mögli-che Auswirkungen auf angrenzende Gehölzflä-chen (Ausweichhabitate).
K8 gesamter Baubereich
mögliche Beeinträchtigung wertvoller Biotope (Gehölze und Ruderalfluren) durch den Baubetrieb
Lebensräume von Pflanzen und Tieren baubedingt
S1 gesamter Baubereich
Schutz der Lebensräume durch das Aufstellen eines Zaunes gemäß RAS-LP 4.
599 m Die mögliche Beeinträch-tigung der Lebensräume wird durch das Abschir-men mittels eines Bau-zaunes vollständig ver-mieden.
BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 69
Konflikte Maßnahmen
Nr. Bau-km Eingriffssituation
Art der Beeinträchtigung Bewertung der beeinträchtigten Fläche
betroffene Werte und Funktionen [m²/m/Stück]
Nr. Lage,
örtliche Bezeichnung
Beschreibung der Maßnahme
Umfang [m²/m/Stück]
Bemerkungen / Kompensationsziel
K9 gesamter Baubereich
vorübergehende Flächenin-anspruchnahme durch den Baubetrieb (Arbeitsstreifen)
1. Ackerflächen mit allgemei-ner - geringer Lebensraum-bedeutung für Pflanzen und Tiere (A, Wertstufe II)
2. Gehölzpflanzung mit all-gemeiner Lebensraumbedeu-tung für Pflanzen und Tiere (HPG, Wertstufe III)
3. Ruderale Gras- und Stau-denflur feuchter Standorte mit allgemeiner Lebensraumbe-deutung für Pflanzen und Tiere (UHF, Wertstufe III)
4. Ruderale Gras- und Stau-denflur mittlerer Standorte mit allgemeiner Lebensraumbe-deutung für Pflanzen und Tiere (UHM, Wertstufe III)
temporäre Inanspruchnahme von Flächen; Lebensraumentzug
1.400 m²
200 m²
310 m²
1.190 m²
S2 gesamter Baubereich
Schutz des Oberbodens durch 4. Abschieben von allen
Bauflächen vor Beginn der Bauarbeiten
5. Zwischenlagern wäh-rend der Bauarbeiten
6. Andecken nach Abschluss der Arbeiten. Nach Abschluss der Bau-arbeiten werden die Flä-chen von allen Materialien und Verunreinigungen befreit, tiefengelockert und gefräst. Anschließend wird der Oberboden wieder angedeckt. Gehölzflächen werden wieder bepflanzt Ruderalflächen unterlie-gen einer Eigenbegrünung
Acker: 1.400 m² Gehölze: 200 m² Ruderalfluren: 1.500 m²
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Flächen.
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Konflikte Maßnahmen
Nr. Bau-km Eingriffssituation
Art der Beeinträchtigung Bewertung der beeinträchtigten Fläche
betroffene Werte und Funktionen [m²/m/Stück]
Nr. Lage,
örtliche Bezeichnung
Beschreibung der Maßnahme
Umfang [m²/m/Stück]
Bemerkungen / Kompensationsziel
Landschaftsbild
K10 gesamter Bauabschnitt
Beeinträchtigung des Land-schaftsbildes durch die tech-nisch wirkende PWC-Anlage (Ausstattungselemente – wie z.B. die Umzäunung und Lampen - sowie an- und ab-fahrende LKW)
Beeinträchtigung des Landschafts-bildes mit geringer bis mittlerer Bedeutung visueller Auswir-kungsbereich nach Norden, Westen und Süden gege-ben anlagebedingt betriebsbedingt
A8Ar
G6
der PWC-Anlage westlich vorgelagerte Fläche
Böschungsflächen und Freiflächen auf der PWC-Anlage
Eine Ackerfläche, die der geplanten PWC-Anlage vorgelagert ist, wird dicht mit Gehölzen bepflanzt. (Sträucher und Bäume 2.Ordnung).
Die Flächen werden mit Gehölzen bepflanzt. (überwiegend Sträucher).
6.000 m²
5.280 m²
Einbindung des techni-schen Bauwerkes in das Landschaftsbild. Abschirmung der PWC-Anlage zur Ortschaft Elkershausen.
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Konflikte Maßnahmen
Nr. Bau-km Eingriffssituation
Art der Beeinträchtigung Bewertung der beeinträchtigten Fläche
betroffene Werte und Funktionen [m²/m/Stück]
Nr. Lage,
örtliche Bezeichnung
Beschreibung der Maßnahme
Umfang [m²/m/Stück]
Bemerkungen / Kompensationsziel
Boden, Wasser
KAV gesamter Bauabschnitt
Versiegelung von Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt und Her-absetzung der Grundwasser-neubildungsrate auf dieser Grundfläche.
Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt anlagebedingt
13.310 m²
S2
E14
gesamter Bauabschnitt Fläche westlich von Lippoldshau-sen
Abschieben des belebten Oberbodens von den Flächen und Lagerung außerhalb des Baubetrie-bes in Bodenmieten. Nach Abschluss der Bauarbei-ten wird der Oberboden auf die zu begrünenden Flächen wieder aufge-bracht oder einer Weiter-verwertung zugeführt. Auf einer Ackerfläche westlich von Lippoldshau-sen wird extensiv genutz-tes mesoph. Grünland entwickelt.
13.310 m² 6.660 m²
Schutz des belebten Oberbodens und Wieder-herstellung des ursprüng-lichen Zustands. Aufwertung der Bodenfunktionen.
KA1 gesamter Bauabschnitt
Beeinträchtigung von Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt durch Umlagerung (Bodenauf- und -abtrag) im Bereich von Biotoptypen der Wertstufen I und II
anlagebedingt
1.599 m²
S2
A13.1
A13.2
gesamter Bauabschnitt Fläche westlich und östlich von Lippoldshausen
Abschieben des belebten Oberbodens von den Flächen und Lagerung außerhalb des Baubetrie-bes in Bodenmieten. Nach Abschluss der Bauarbei-ten wird der Oberboden auf die zu begrünenden Flächen wieder aufge-bracht oder einer Weiter-verwertung zugeführt. Umwandlung von Acker in extensiv genutztes me-soph. Grünland.
1.599 m² 260 m² 540 m²
Schutz des belebten Oberbodens und Wieder-herstellung des ursprüng-lichen Zustands. Aufwertung der Bodenfunktionen.
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Konflikte Maßnahmen
Nr. Bau-km Eingriffssituation
Art der Beeinträchtigung Bewertung der beeinträchtigten Fläche
betroffene Werte und Funktionen [m²/m/Stück]
Nr. Lage,
örtliche Bezeichnung
Beschreibung der Maßnahme
Umfang [m²/m/Stück]
Bemerkungen / Kompensationsziel
KA2 gesamter Bauabschnitt
Beeinträchtigung von Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt durch Umlagerung (Bodenauf- und -abtrag) im Bereich von Biotoptypen der Wertstufen III
anlagebedingt 3.795 m²
S2
A8Ar
gesamter Bauabschnitt der PWC-Anlage westlich vorgelagerte Fläche
Abschieben des belebten Oberbodens von den Flächen und Lagerung außerhalb des Baubetrie-bes in Bodenmieten. Nach Abschluss der Bauarbei-ten wird der Oberboden auf die zu begrünenden Flächen wieder aufge-bracht oder einer Weiter-verwertung zugeführt. Eine Ackerfläche, die der geplanten PWC-Anlage vorgelagert ist, wird dicht mit Gehölzen bepflanzt. (Sträucher und Bäume 2.Ordnung).
3.795 m² 6.000 m²
Schutz des belebten Oberbodens und Wieder-herstellung des ursprüng-lichen Zustands. Aufwertung der Boden-funktionen.
KA3 gesamter Bauabschnitt
Für die Dauer des Baubetrie-bes werden Flächen für die Baustelleneinrichtung und für Arbeitsstreifen ihrer derzeiti-gen Nutzung entzogen. Die Bodenfunktionen werden vorübergehend beeinträchtigt (Verdichtungen).
baubedingt 3.100 m²
S2 gesamter Bauabschnitt
Abschieben des belebten Oberbodens von den Flächen und Lagerung außerhalb des Baubetrie-bes in Bodenmieten. Nach Abschluss der Bauarbei-ten wird der Oberboden auf die zu begrünenden Flächen wieder aufge-bracht oder einer Weiter-verwertung zugeführt.
3.100 m² Schutz des belebten Oberbodens und Wieder-herstellung des ursprüng-lichen Zustands.
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9.4 Hinweise zur Durchführung der Maßnahmen
Detaillierte Hinweise zur Vorbereitung der Flächen, zur Verwendung der Pflanzen und zum Grunderwerb sind
den Maßnahmenkarteiblättern (Unterlage 12.3.3) zu entnehmen.
Hinweise zum zeitlichen Ablauf
Zwingend vorgeschrieben ist die Realisierung der Schutzmaßnahmen im Zuge der Baudurchführung (M.Nrn.:
S1, S2, S3Ar und S4).
Von großer Bedeutung ist dabei
die Einhaltung der angegebenen Bauzeitenregelungen
die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Schutzzäune während der gesamten Bauzeit
Für den Erfolg der Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen) spielen zeitliche Aspekte
(vgl. Regenerationszeiten der Lebensräume) eine wichtige Rolle.
Die Pflanzung der Gehölze (Maßnahmen-Nrn. A8Ar und A10) und die Entwicklung des extensiv genutzten
mesophilen Grünlandes (Maßnahmen-Nummern A11, A12, A13 und E14) können wegen der räumlichen Dis-
tanz unabhängig vom Baufortschritt realisiert werden.
10 Verträglichkeit mit Natura 2000
Das EU-Schutzgebietssystem Natura 2000 setzt sich aus folgenden Gebieten zusammen:
1. FFH-Gebiete gemäß Art. 4 und Anhang III der FFH-Richtlinie
2. EU-Vogelschutzgebiete gemäß Vogelschutz-Richtlinie.
Wenn ein Vorhaben das EU-Schutzgebietssystems Natura 2000 in seinen maßgeblichen Teilen erheblich be-
einträchtigen könnte, ist eine entsprechende Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG vorzunehmen.
Die Gebietsauswahl (-meldung) für Deutschland ist abgeschlossen.
Im Untersuchungsgebiet oder den angrenzenden Flächen befindet sich kein Natura-2000-Gebiet.
Beeinträchtigungen der nächstgelegenen Gebiete
in NDS: 4525-333 "Leine (1 km entfernt und nördlich A38)
in NDS: 4525-332 "Dramme" (3 km entfernt)
in HE: 4525-302 "Rhöneberg bei Marzhausen" (1,4 km entfernt)
sind nicht zu erwarten, da vom Vorhaben keine Wirkungen auf die Gebiete ausgehen (Art des Vorhabens und
Entfernung).
Einer Zulassung des Vorhabens unter Berücksichtigung der Verträglichkeit mit Natura 2000 steht daher nichts
entgegen.
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11 Zusammenfassung
Vorhaben
Die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, Geschäftsbereich Gandersheim (NLStBV-GB Gandersheim) – plant den Neubau der PWC-Anlage
„Gieseberg“ im Zuge der A38 Göttingen – Halle (Saale), westlich von Elkershausen.
Lage
Die geplante Anlage liegt auf derzeit ackerbaulich genutzten Flächen und im Bereich von Gehölzflächen (Aus-
gleichsmaßnahmen der A38 VKE 1). Die nächstgelegene Ortschaft ist Elkershausen; sie liegt etwa 300 m von
der geplanten Anlage entfernt.
Gebiete mit besonderen Funktionen
Das Untersuchungsgebiet befindet sich vollständig im Naturpark 02 „Münden“ des Landkreises Göttingen.
Gebiete zur Trinkwassergewinnung sind nicht ausgewiesen.
Bereiche für intensive oder besondere Erholungsnutzung sind nicht gekennzeichnet.
Altablagerungen im Umfeld der geplanten Anlage sind derzeit nicht bekannt.
In dem abgegrenzten Untersuchungsgebiet befinden sich keine Bodendenkmale und archäologischen Fund-
stellen.
Pflanzen und Tiere
Es wurden Kartierungen der Biotoptypen und der Fauna (Felduntersuchungen zur Artengruppe der Vögel,
sowie zu den Artengruppen Reptilien und Feldhamster) durchgeführt.
Im Untersuchungsgebiet dominieren Ackerflächen. Sie werden intensiv bewirtschaftet. Darüber hinaus befin-
den sich im Eingriffsraum flächige Gehölzpflanzungen (Kompensationsmaßnahmen im Zuge des Neubaus der
A 38 VKE1 ). Die Pflanzungen sind ca. 8 Jahre alt und gut entwickelt. Ältere und größere Gehölze befinden
sich im Ortsrandbereich von Elkershausen. Das Einzelhaus östlich von Elkershausen ist von Hausgärten um-
geben.
Zwischen Elkershausen und dem Einzelhauses kommt kleinflächig Grünland vor. Die kleinen Flächen sind
überwiegend eingezäunt und werden sowohl als hofnahe Weideflächen als auch als Mähwiesen genutzt.
Im Umfeld des bestehenden Regenrückhaltebeckens sowie im Straßenseitenraum der A 38 haben sich
halbruderale Gras- und Staudenfluren mittlerer und feuchter Standorte entwickelt.
Die Untersuchungen zur Avifauna hatten folgendes Ergebnis: Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 38
Vogelarten nachgewiesen. Besondere Bedeutung als Lebensraum ist den vorgelagerten Gehölzflächen zuzu-
ordnen. Sie sind Bruthabitat u.a. von Neuntöter, Bluthänfling und Feldsperling. In der Feldmark (auf Ackerflä-
chen) wurden zwei Brutreviere der Feldlerche festgestellt.
Vorkommen von Feldhamstern und Zauneidechsen auf den direkt betroffenen Flächen sind wegen der un-
günstigen Boden- und Grundwasserverhältnisse ausgeschlossen.
Für die kartierten Vogelarten („europäische Vogelarten“) gelten die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG.
Vorbelastungen bestehen durch die nahegelegene A38.
Boden, Wasser, Klima und Luft
Ausgangsmaterial der Bodenbildung sind die im Quartär oberflächennah abgelagerten weichselzeitlichen Löß-
schichten. Auf den großflächig abgelagerten Lößlehmen haben sich Pseudogley-Parabraunerden ausgebildet.
Im Bereich der kleinflächigen Auelehme entwickelten sich Kolluvisole, unterlagert von Gley.
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Die Böden werden heute überwiegend ackerbaulich genutzt. Ihnen wird eine sehr hohe natürliche Ertragsfä-
higkeit zugeordnet. Sie sind insgesamt von allgemeiner Bedeutung für den Naturhaushalt.
Natürliche Oberflächengewässer kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Am Rand der Gehölzpflanzun-
gen sowie entlang der Wege sind Entwässerungsmulden ausgebildet. Die Mulden sind relativ flach und mit
Gras- und Staudenfluren bewachsen. Im Untersuchungsgebiet befindet sich ein Regenrückhaltebecken der
A 38.
Im großklimatischen Zusammenhang liegt der Landkreis Göttingen im Übergangsbereich zwischen maritimem
und kontinentalem Klima.
Landschaftsbild
Bestimmende Elemente im Untersuchungsgebiet sind die Ackerflächen, die Gehölzstreifen sowie die Bundes-
autobahn A 38. Während dem Ortsrand von Elkershausen eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild
zuzuordnen ist, wird die Bedeutung der Ackerflächen (Feldflur) als "gering" eingestuft.
Die geplante Anlage ist von den Wirtschaftswegen der westlichen Feldmark aus voll einsehbar. Nach Osten
schirmt die A 38 weiterreichende Blickbeziehungen ab. Vom Ortsrand Elkershausen aus bestehen ebenfalls
Blickbeziehungen zur geplanten PWC-Anlage.
Die Feldflur wird von den Bewohnern (z.B. von Elkershausen) für die Feierabenderholung genutzt.
Vorbelastungen bestehen durch die nahegelegene A 38.
Eingriffsermittlung
Durch das geplante Vorhaben werden derzeit überwiegend als Acker genutzte Flächen und Gehölzflächen
dauerhaft überbaut. Eine Grundfläche von 1,3 ha wird für Fahrbahnen und Parkstände versiegelt; weitere ca.
0,5 ha werden für Böschungen und Entwässerungseinrichtungen benötigt.
Gehölze gehen in einer Größenordnung von ca. 0,7 ha und Ruderalfluren auf einer Fläche von ca. 0,4 ha dau-
erhaft verloren. Dieser Biotopverlust findet auf Flächen statt, die im Zusammenhang mit dem Neubau der A 38
VKE1 als rechtlich gesicherte Kompensationsflächen einzustufen sind.
Durch den Gehölzverlust wird der Neuntöter als Vogel mit europarechtlichem Schutzstatus beeinträchtigt.
Das Landschaftsbild wird durch die technisch wirkende PWC-Anlage beeinträchtigt.
Maßnahmenplanung
Vorkehrungen zur Vermeidung
Durch die Optimierung der Radien von Zu- und Abfahrten, durch die Minimierung von Abstandsflächen und
durch die schräge Anordnung der Parkstände konnte die Flächeninanspruchnahme weitergehend reduziert
werden. Die kontrollierte Entwässerung über Mulden und Gräben sowie die Anlage eines Regenrückhaltebe-
ckens mit Flüssigkeitsabscheidern vermeidet den möglichen Eintrag von belastetem Oberflächenwasser in die
Vorfluter. Der Einsatz von Natriumdampf-Hochdrucklampen - mit goldgelb wirkendem Licht – vermindert Aus-
wirkungen auf Insekten.
Zusätzlich werden folgende Vorkehrungen zum Schutz und zur Vermeidung durchgeführt:
Schutz von Vegetationsbeständen durch Aufstellen von Schutzzäunen; Maßnahme-Nr. S1
Schutz des Oberbodens durch Abschieben und Zwischenlagern vor Beginn der Bauarbeiten, sowie Andecken nach Abschluss der Arbeiten. Maßnahme-Nr. S2
Alle Rodungsarbeiten werden ausschließlich in der folgenden Zeit durchgeführt: vom 01. Oktober bis 28./29. Februar eines Jahres. Die Bodenarbeiten auf den Ackerflächen (Abschieben des belebten Oberbodens) werden nur in der folgenden Zeit durchgeführt: vom 01. September bis 28./29. Februar eines Jahres
Maßnahme-Nr. S3Ar
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Der vorgesehene Zaun um das Regenrückhaltebecken wird vorsorglich mit einem Amphibienschutz-element versehen. Um ein Überklettern des Elementes zu verhindern, ist es in seinem oberen Bereich
abgekröpft. Maßnahme-Nr. S4
Gestaltungsmaßnahmen
Zur Gestaltung werden Grünflächen angesät und mit Gehölzen bepflanzt.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Um die erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie die
Auswirkungen auf Tiere vollständig zu kompensieren, sind folgende landschaftspflegerische Maßnahmen vor-
gesehen:
Pflanzung von Gehölzen: Maßnahmen-Nrn. A8Ar, A10 Entwicklung ruderaler Gras- und Staudenfluren; Maßnahme-Nr. A9 Entwicklung von extensiv genutztem mesophilem Grünland; Maßnahmen-Nrn. A11 - E14
Für den Neubau der PWC-Anlage Gieseberg werden Flächen dauerhaft beansprucht, die im Zuge anderer
Genehmigungsverfahren (Neubau der BAB A 38 VKE 1 Göttingen-Halle) rechtlich als landschaftspflegerische
Kompensationsmaßnahmen gesichert worden sind. Diese Inanspruchnahme wird durch Neuanlage von Kom-
pensationsflächen an anderer Stelle ausgeglichen.
Die oben beschriebene Schutzmaßnahme S3Ar sowie die Ausgleichsmaßnahme A8Ar verhindert das Eintre-
ten der Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1, 2 und Nr. 3.
Verträglichkeit mit Natura 2000
Im Untersuchungsgebiet befindet sich kein Natura-2000-Gebiet.
Beeinträchtigungen der nächstgelegenen Gebiete
in NDS: 4525-333 "Leine (1 km entfernt und nördlich A38)
in NDS: 4525-332 "Dramme" (3 km entfernt)
in HE: 4525-302 "Rhöneberg bei Marzhausen" (1,4 km entfernt)
sind nicht zu erwarten, da vom Vorhaben keine Wirkungen auf die Gebiete ausgehen (Art des Vorhabens und
Entfernung).
Einer Zulassung des Vorhabens unter Berücksichtigung der Verträglichkeit mit Natura 2000 steht daher nichts
entgegen.
BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 77
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BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 78
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NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM: www.mu.niedersachsen.de\Kartenserver
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BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 80
Anhang
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Anhang
Vermerke über die Abstimmungen
mit der UNB LK Göttingen
vom
05.09.2011
08.11.2012
(mit Benehmensherstellung)
04.06.2013
BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 82
Projekt A7, PWC-Anlage Elkershausen (Anmerk.: neuer Name „Gieseberg“)
Ort Landkreis Göttingen
Untere Naturschutzbehörde Datum 05.09.2011
Thema Standortwahl Vorstellen des aktuellen technischen Entwurfes (Konzeptentwurf) Informationen zur Datenerfassung und zu den Geländeerhebungen Schutzgebiete Abstimmung des Untersuchungsrahmens Inanspruchnahme von Kompensationsflächen der A38 Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen
Teilnehmer Herr Eggers UNB LK Göttingen
Frau Spahn NLStBV-GB Gandersheim
Herr Benger NLStBV-GB Gandersheim
Frau Sievert PlanA-Sievert
Verteiler Teilnehmer
Inhalt Aufgabenverteilung
A Aktueller technischer Entwurf
Die PWC-Anlage Elkershausen wird neu gebaut. Die NLStBV erläutert die Standortauswahl: Im Rahmen einer Standortuntersuchung entlang der A38 auf niedersächsischem Gebiet erfüllte einzig dieser Standort alle nach den geltenden Richtlinien erfor-derlichen Kriterien. Die anderen geprüften Standorte sind u.a. aus folgenden Gründen nicht geeig-net: - Lage eines Rohstoffsicherungsgebiets 1. Ordnung (Tonabbau) - Lage im ges. Überschwemmungsgebiet der Leine - keine ausreichenden Abstände zum Tunnel, zu Brücken u. Anschlussstellen
Die UNB erläutert noch einmal den von ihr vorgeschlagenen Standort zwischen der Deponie Deiderode und der AS Deiderode (benachbart zum geplanten inter-kommunalen Gewerbegebiet). Bei der Auswahl dieses Standortes würde die Ortschaft Elkershausen deutlich weniger beeinträchtigt werden.
Die NLStBV legt dar, dass an diesem Standort die erforderlichen Längen für Abfahrt- und Auffahrtrampen zur A38 nicht einzuhalten sind. Eine Erschließung der Anlage über das nachgeordnete Straßennetz ist nach den derzeit geltenden Gesetzen und Richtlinien nicht erlaubt und daher auch nicht genehmigungsfähig. Um Beeinträchtigungen für Elkershausen zu reduzieren, wird die Anlage von Lärmschutzanlagen geprüft.
Die Standortauswahl wird in den aufzustellenden Genehmigungsunterlagen be-gründet werden. Diese Begründung wird der UNB vorab zur Kenntnis gegeben.
NLStBV-GB Gan
B Aktueller technischer Entwurf
Anhand des Konzeptentwurfes wird der aktuelle technische Entwurf vorgestellt. Vorgesehen ist der Bau von ca. 24 LKW-Stellplätzen, 3 Busparkplätzen und 30 PKW Parkplätzen. Die Anlage wird voraussichtlich zwischen dem bestehenden Regenrückhaltebecken an der A38 und der zurück gebauten Abfahrt Friedland angeordnet. Eine rückwärtige Erschließung ist nicht vorgesehen.
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Projekt A7, PWC-Anlage Elkershausen (Anmerk.: neuer Name „Gieseberg“)
Ort Landkreis Göttingen
Untere Naturschutzbehörde Datum 05.09.2011
Thema Standortwahl Vorstellen des aktuellen technischen Entwurfes (Konzeptentwurf) Informationen zur Datenerfassung und zu den Geländeerhebungen Schutzgebiete Abstimmung des Untersuchungsrahmens Inanspruchnahme von Kompensationsflächen der A38 Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen
Teilnehmer Herr Eggers UNB LK Göttingen
Frau Spahn NLStBV-GB Gandersheim
Herr Benger NLStBV-GB Gandersheim
Frau Sievert PlanA-Sievert
Verteiler Teilnehmer
Inhalt Aufgabenverteilung
C Informationen zur Datenerfassung und zu den Geländeerhebungen
Datenerfassung NLWKN liegen keine Daten zu Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten
vor Feldhamster: Untersuchungen zur A38, VKE2 liefern keine Daten für El-
kershausen Amphibien: Untersuchungen zur A38, VKE1 zeigen für das UG zur
PWC-Anlage keine Amphibienvorkommen Libellen: Untersuchungen zur A38, VKE1 zeigen für das UG zur PWC-
Anlage nur Vorkommen von 2 Arten (Aeshna cyanea und Sympetrum striolatum - beide nicht gefährdet; beide besonders geschützt gem. §7 BNatSchG (nicht streng geschützt))
Auch der UNB liegen keine weiteren Daten zu Vorkommen von Pflanzen- und Tierarten vor.
Geländeerhebungen Kartierung Biotoptypen ist abgeschlossen; die Ergebnisse wurden an-
hand einer Übersichtskarte kurz erläutert Für das UG wurde - entsprechend den telefonischen Vorabstimmungen
zwischen NLStBV-GB Gan und UNB LK Gö vom April 2011 - eine Brut-vogelkartierung durchgeführt. Die Kartierung ist abgeschlossen; die Er-gebnisse wurden anhand von Tabellen kurz erläutert. Insbesondere die mögliche Betroffenheit des Neuntöters Lanius collurio wurde erörtert.
D Schutzgebiete
Im gesamten UG ist kein Schutzgebiet ausgewiesen.
Das LSG 009-Göttinger Leinebergland grenzt nördlich an die A38 an.
nächstgelegene FFH-Gebiete sind:
1. NDS: 4525-333 "Leine): 1 km entfernt und nördlich A38
2. NDS: 4525-332 "Dramme"; 3 km entfernt
3. HE: 4525-302 "Rhöneberg bei Marzhausen"; 1,4 km entfernt
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Projekt A7, PWC-Anlage Elkershausen (Anmerk.: neuer Name „Gieseberg“)
Ort Landkreis Göttingen
Untere Naturschutzbehörde Datum 05.09.2011
Thema Standortwahl Vorstellen des aktuellen technischen Entwurfes (Konzeptentwurf) Informationen zur Datenerfassung und zu den Geländeerhebungen Schutzgebiete Abstimmung des Untersuchungsrahmens Inanspruchnahme von Kompensationsflächen der A38 Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen
Teilnehmer Herr Eggers UNB LK Göttingen
Frau Spahn NLStBV-GB Gandersheim
Herr Benger NLStBV-GB Gandersheim
Frau Sievert PlanA-Sievert
Verteiler Teilnehmer
Inhalt Aufgabenverteilung
E Abstimmung des Untersuchungsrahmens Die UNB stimmt der Abgrenzung des Untersuchungsgebiets zu.
Die in diesem Gebiet erhobenen Daten zu Biotoptypen, zur Flora und zur Avifauna bilden die Grundlage der weiteren Planungen.
Die Daten zur Fauna werden wie folgt ergänzt: Feldhamster LaReG beurteilt die Eignung des Standortes als Feldhamsterlebensraum (Potenzialeinschätzung). Die Einschätzung wird mit der UNB abgestimmt.
Sollte sich der Standort als Lebensraum eignen, wird eine Felduntersuchung zu Feldhamstervorkommen durchgeführt.
Zu den in Punkt C aufgeführten FFH-Gebieten ist keine FFH-Vorprüfung durchzuführen, da aufgrund der großen Entfernungen mögliche Beein-trächtigungen ausgeschlossen werden können.
Es wird ein eigenständiger Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbei-tet. Die Ergebnisse des AFB werden in den LBP integriert.
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Projekt A7, PWC-Anlage Elkershausen (Anmerk.: neuer Name „Gieseberg“)
Ort Landkreis Göttingen
Untere Naturschutzbehörde Datum 05.09.2011
Thema Standortwahl Vorstellen des aktuellen technischen Entwurfes (Konzeptentwurf) Informationen zur Datenerfassung und zu den Geländeerhebungen Schutzgebiete Abstimmung des Untersuchungsrahmens Inanspruchnahme von Kompensationsflächen der A38 Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen
Teilnehmer Herr Eggers UNB LK Göttingen
Frau Spahn NLStBV-GB Gandersheim
Herr Benger NLStBV-GB Gandersheim
Frau Sievert PlanA-Sievert
Verteiler Teilnehmer
Inhalt Aufgabenverteilung
F Inanspruchnahme von Kompensationsflächen der A38
Für den Bau der PWC-Anlage Elkershausen werden teilweise Flächen in An-spruch genommen, auf denen landschaftspflegerische Kompensations- maß-nahmen für den Bau der A38 verwirklicht worden sind. Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen:
A13.1 Pflanzung eines naturnahen Feldgehölzes
A10.6 Pflanzung von Gehölzen auf der Westseite der A38 (der Trasse vorgelagerte Flächen)
Die Inanspruchnahme von rechtlich gesicherten Kompensationsmaßnahmen muss im LBP gesondert erfasst und gesondert kompensiert werden. Für die Berechnung des Kompensationsbedarfes dieser Flächen wird beim Bau der PWC-Anlage Elkershausen wie folgt vorgegangen:
Bei der Ermittlung der zu überbauenden Biotoptypen wird nicht das jet-zige Entwicklungsstadium zu Grunde gelegt, sondern das im Maßnah-menblatt festgeschriebene Entwicklungsziel.
Dies bedeutet z.B. bei der Fläche der ehemaligen Maßnahme A13.1, dass hier Kompensation für vollständig entwickelte naturnahe Feldge-hölze geleistet werden muss. Diese sind in die Wertstufe IV - von be-sonderer bis allgemeiner Lebensraumbedeutung - einzuordnen und den Vorgaben entsprechend zu kompensieren.
G Kompensationsmaßnahmen
Die UNB befürwortet Kompensationsmaßnahmen am Eichenberg. Sie prüft hier genauere Vorschläge und teilt sie der NLStBV GB Gan mit.
Die Anlage wird zur freien Landschaft hin eingegrünt. Die UNB befürwortet, dass die Kompensationsmaßnahmen für fol-
gende Bauvorhaben zusammengelegt werden (Vermeidung von Split-terflächen):
- PWC-Anlage Elkershausen - PWC-Anlage Heineberg - A38, Rettungszufahrt Tunnel
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Projekt A7, PWC-Anlage Elkershausen (Anmerk.: neuer Name „Gieseberg“)
Ort Landkreis Göttingen
Untere Naturschutzbehörde Datum 05.09.2011
Thema Standortwahl Vorstellen des aktuellen technischen Entwurfes (Konzeptentwurf) Informationen zur Datenerfassung und zu den Geländeerhebungen Schutzgebiete Abstimmung des Untersuchungsrahmens Inanspruchnahme von Kompensationsflächen der A38 Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen
Teilnehmer Herr Eggers UNB LK Göttingen
Frau Spahn NLStBV-GB Gandersheim
Herr Benger NLStBV-GB Gandersheim
Frau Sievert PlanA-Sievert
Verteiler Teilnehmer
Inhalt Aufgabenverteilung
H Sonstige Hinweise der UNB
Die Regenrückhaltebecken sind als Trockenbecken auszubilden. Die oft Wasser enthaltenden Absetzbecken müssen derart abgesichert werden, dass eine Besiedlung durch Amphibien nicht möglich ist.
I Zeitschiene
Fertigstellung Vorentwurf voraussichtlich Sommer 2012 Einleitung Planfeststellungsverfahren voraussichtlich Herbst 2012 Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich 2013 Baubeginn voraussichtlich 2014
aufgestellt: Sievert, 07.09.2011
geprüft: Spahn/Benger, 13.09.2011
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Projekt A38, PWC-Anlage Elkershausen (Anmerkung: neuer Name „Gieseberg)
Ort Göttingen, UNB Datum 08.11.2012
Thema Landschaftspflegerischer Begleitplan – Abstimmung
Teilnehmer Herr Eggers UNB LK Göttingen
Frau Spahn NLStBV-GB Gandersheim
Frau Sievert PlanA-Sievert
Verteiler Teilnehmer, NLStBV Herr Bittner, GTU Herr Atzpadin
Inhalt Aufgabenverteilung
Auf der Grundlage der bislang erfolgten Abstimmung wurden heute folgende
Themen besprochen:
Natur und Landschaft im Plangebiet (Ergebnisse der Datenauswer-tungen und der Geländekartierungen)
Eingriffsermittlung Ableitung des erforderlichen Kompensationsmaßes Landschaftspflegerische Maßnahmen
Zur Vorbereitung des Termins wurden folgende Auszüge aus dem LBP mit Pla-
nungsstand 07.11.12 verschickt:
Wirkfaktoren und Eingriffsermittlung (Konfliktbeschreibung) Ableitung des Kompensationsmaßes sowie Landschaftspflegerische
Maßnahmen Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation Maßnahmenpläne (M. 1:500 / 1:5.000)
Wesentliche Ergebnisse im Überblick:
Bestand / Bewertung
- Untersuchungsgebiet hat allgemeine bis geringe Bedeutung für den Naturhaushalt, mittlere Bedeutung als Lebensraum für Vögel und kei-ne Bedeutung als Lebensraum für Feldhamster und Reptilien
- Böden haben allgemeine Funktion für den Naturhaushalt - es besteht eine hohe Vorbelastung durch die angrenzende A 38 Ausnahmen:
- Gehölzpflanzung in einer Entfernung von ca. 100 m zur A 38 als Bruthabitat von Vögeln (insbesondere Neuntöter)
- westlich gelegene Feldflur als Lebensraum der Feldlerche Besonderheit:
- Inanspruchnahme rechtlich gesicherter Kompensationsflächen (der A 38 zuzuordnen)
Eingriff
- Verlust von Gehölzen mit Lebensraumbedeutung für Vögel: 7.218 m² - Verlust ruderaler Gras-/Staudenfluren (UHM: 2.017 m², UHF:
2.239 m²) - Beeinträchtigung des Neuntöters durch Verlust des Bruthabitates;
mögl. Beeinträchtigung durch Rodungsarbeiten und Beunruhigung - mögliche Beeinträchtigung der Feldlerche durch Beunruhigung
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Projekt A38, PWC-Anlage Elkershausen (Anmerkung: neuer Name „Gieseberg)
Ort Göttingen, UNB Datum 08.11.2012
Thema Landschaftspflegerischer Begleitplan – Abstimmung
Teilnehmer Herr Eggers UNB LK Göttingen
Frau Spahn NLStBV-GB Gandersheim
Frau Sievert PlanA-Sievert
Verteiler Teilnehmer, NLStBV Herr Bittner, GTU Herr Atzpadin
Inhalt Aufgabenverteilung
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes - Versiegelung von Böden mit allgemeiner Bedeutung für den Natur-
haushalt: 13.446 m² - Bodenumlagerung auf einer Fläche von 1.968 m² (im Bereich von Bi-
otopen der Wertstufen I und II) und 3.624 m² (im Bereich von Bioto-pen der Wertstufe III)
Vermeidung
Vorrangiges Ziel ist die Vermeidung von Beeinträchtigungen. Folgende Schutz-
maßnahmen werden durchgeführt:
- Verwenden von Natriumdampf-Hochdrucklampen auf der geplanten PWC-Anlage
- Schutz wertvoller Lebensräume durch das Aufstellen eines Bauzau-nes
- Schutz des Oberbodens durch Abschieben vor Baubeginn und Wie-derherstellung der Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten
- Rodung von Gehölzen nur in der Zeit vom 01.10. – 28.02. eines Jah-res zum Schutz von insbesondere Vögeln; mögliche bauzeitliche Be-einträchtigung des Neuntöters wird hiermit vermieden
- Erdarbeiten für das Baufeld nur in der Zeit vom 01.09. – 28.02. eines Jahres zum Schutz von Tieren; mögliche bauzeitliche Beeinträchti-gung der Feldlerche wird hiermit vermieden
- Anbringen eines Amphibienschutzelementes am Zaun des Regen-rückhaltebeckens
Kompensationsbedarf
Grundlage für die Ermittlung des Kompensationsmaßes sind die von NLStBV
und NLWKN herausgegebenen Empfehlungen (2006).
- Die Versiegelung und Umlagerung von Böden mit allgemeiner Be-deutung für den Naturhaushalt wird in einem Verhältnis von 1:0,5 kompensiert. (Im Bereich von Biotopen der Wertstufe III ist die Beein-trächtigung durch Umlagerung von Boden auf den für den Biotopver-lust angesetzten Flächen kompensierbar.)
- Der Verlust von Biotopen mit Wertstufe III wird in einem Verhältnis von 1:1 kompensiert.
- Das Kompensationsmaß für die rechtlich gesicherten Ausgleichsflä-chen richtet sich nach ihrem jeweiligen Entwicklungsziel. Für die zu überbauenden Ausgleichsmaßnahmen sind die Entwicklungsziele „Naturnahes Feldgehölz“ bzw. „Naturnahe Gehölzbestände mit Hoch-staudenfluren“ angegeben.
BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 89
Projekt A38, PWC-Anlage Elkershausen (Anmerkung: neuer Name „Gieseberg)
Ort Göttingen, UNB Datum 08.11.2012
Thema Landschaftspflegerischer Begleitplan – Abstimmung
Teilnehmer Herr Eggers UNB LK Göttingen
Frau Spahn NLStBV-GB Gandersheim
Frau Sievert PlanA-Sievert
Verteiler Teilnehmer, NLStBV Herr Bittner, GTU Herr Atzpadin
Inhalt Aufgabenverteilung
Erreichen die Flächen die Entwicklungsziele, sind sie in die Wertstufe IV der Biotoptypenbewertung (NLWKN 2012) einzustufen und gemäß den o.g. Vorgaben mit einem Verhältnis von 1:2 zu kompensieren.
- Für den Neubau der PWC-Anlage werden auch Böschungsbegrü-nungen der A 38 überbaut (als Gestaltungsmaßnahmen ohne Kom-pensationsbedeutung deklariert). Die neu entstehenden Böschungen (z.B. Lärmschutzwall) werden wieder neu bepflanzt. Da die Gestal-tung der Böschungen an Ort und Stelle wieder hergestellt werden tauchen sie in der Flächenbilanzierung des LBP nicht auf.
Ausgleich – und Ersatz
- Pflanzung dichter Gehölzbestände am westlichen und südlichen Rand der geplanten PWC-Anlage; Maßnahme-Nr. A8Ar - 6.068 m²; Kompensation für den Verlust des Bruthabitates vom Neuntöter; Maß-nahme verhindert das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 (1) 2 und 3 BNatSchG;
- Maßnahme verhindert gleichzeitig Beeinträchtigungen der Feldflur als Bruthabitat der Feldlerche (Abschirmungseffekt);
- Zusammenwirken dieser Ausgleichsmaßnahme mit dem bestehen-den Ausweichhabitat führt dazu, dass keine CEF-Maßnahmen erfor-derlich werden;
- Entwicklung ruderaler Gras- und Staudenfluren am westlichen Rand der geplanten PWC-Anlage; Maßnahme-Nr. A9 – 1.665 m²
- Pflanzung von Gehölzen zur Entwicklung eines Feldgehölzes auf der-zeit als Intensivgrünland genutzten Flächen nördlich von Mollenfelde; Maßnahme-Nr. A10 – 1.200 m²
- Entwicklung von extensiv genutztem mesophilem Grünland auf der-zeit ackerbaulich und als Intensivgrünland genutzten Flächen im Um-feld von Mollenfelde.
Maßnahme-Nr. A11 – 7.400 m²
Maßnahme-Nr. A12 – 7.000 m²
Maßnahme-Nr. A13 – 1.000 m²
Maßnahme-Nr. E14 – 6.750 m²
Der Gehölzverlust wird – im Verhältnis 1:1 - direkt im Eingriffsraum wie-der hergestellt. Zusätzlich erforderliche landschaftspflegerische Maß-nahmen sind jedoch – räumlich konzentriert – in das Umfeld der Ort-schaft Mollenfelde gelegt worden. Hier besteht das erklärte Ziel des Na-turschutzes, großflächig extensiv genutztes mesophiles Grünland zu schaffen.
BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 90
Projekt A38, PWC-Anlage Elkershausen (Anmerkung: neuer Name „Gieseberg)
Ort Göttingen, UNB Datum 08.11.2012
Thema Landschaftspflegerischer Begleitplan – Abstimmung
Teilnehmer Herr Eggers UNB LK Göttingen
Frau Spahn NLStBV-GB Gandersheim
Frau Sievert PlanA-Sievert
Verteiler Teilnehmer, NLStBV Herr Bittner, GTU Herr Atzpadin
Inhalt Aufgabenverteilung
Hinweise für die weitergehende Planung
1. Der derzeit am westlichen Rand der PWC-Anlage verlaufende Graben wird zur Planfeststellung an den westlichen Rand der geplanten Ge-hölzpflanzung verlegt. Dadurch wird die Gehölzpflanzung von der an-grenzenden landwirtschaftlichen Nutzung abgegrenzt.
2. Die im technischen Entwurf vorgesehene Wartungszufahrt am südlichen Rand der geplanten PWC-Anlage kann aus landschaftspflegerischer Sicht entfallen. Die Umzäunung muss auch an dieser Stelle an den Rand der PWC-Anlage versetzt werden.
3. Im Umfeld von Mollenfelde sind großflächige Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen vorgesehen. Die Eigentümer haben der NLStBV-GB Gan-dersheim die Flächen zum Kauf angeboten. Derzeit wird geprüft, ob ein Kauf realistisch ist. Sollten die bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht realisierbar sein und sich auch keine anderen Flächen für landschaftspflegerische Maß-nahmen finden, weist die UNB darauf hin, dass der Vorhabensträger gemäß § 15 (6) BNatSchG auch Ersatzgeld zahlen kann. Mit einer Er-satzgeldzahlung könnten dann für den Naturschutz sinnvolle Maßnah-men gefördert oder umgesetzt werden.
Alternativ ist es auch möglich, Flächen der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) in der Rhume-Aue bei Gieboldehausen in das Kompensationskonzept aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um groß-flächige Grünlandvorkommen, die dauerhaft in ein naturschutzfachliches Nutzungskonzept eingebunden werden sollen. Falls diese Flächen als Kompensationsflächen in Frage kommen, sind zwischen UNB und NLStBV-GB Gan noch Abstimmungen zu den genauen Konditionen (z.B. Verbleib der Flächen, Aufwertungsfaktor, Art der Maßnahme, Nut-zungskonzept etc.) durchzuführen.
Fazit des Termins:
Die UNB LK Göttingen stimmt den Ausarbeitungen des LBP zu.
Das Benehmen ist dem Grundsatz nach hergestellt.
aufgestellt: Sievert, 09.11.2012
geprüft: Spahn, 16.11.2012
BAB A38- Neubau PWC-Anlage „Gieseberg“, Fahrtrichtung Halle (Saale), Betr.-km 3,98 – 4,80 Landschaftspflegerischer Begleitplan Seite 91