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Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 2
Stand: 15.03.2018
Zukunft gestalten!
Weiterbildung
Pflegesachverständige/r und
unabhängige/r Gutachter/in
nach §53b SGB XI
berufsbegleitend
September 2018
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Zollhausstraße 95, 90469 Nürnberg
Tel. 09 11 / 89 19 07 - 18 Fax 09 11 / 94 08 95 - 24 E-Mail: [email protected] Internet: www.bz-pflege-nuernberg.de www.ggsd.de
Info-Hotline: 0800 / 10 20 58 0 Info-E-Mail: [email protected] Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Zertifiziert nach:
- BQM - Bildungsqualitätsmanagement
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 2
Stand: 15.03.2018
Inhalt Seite
1. Pflegesachverständige/PflegegutachterInnen - Berufliche Bedeutung 3
2. Weiterbildungsziel 4
3. Sie lernen 4
4. Teilnahmevoraussetzungen 4
5. Methodisch-Didaktische Grundlagen der Weiterbildung 5
6. Weiterbildungsdauer, Unterrichtstage 5
7. Leistungsnachweise und Prüfungsverfahren 5
8. Weiterbildung Pflegesachverständige/ PflegegutachterInnen als Zulassungsvoraussetzung für das Studium Pflegemanagement an der Hamburger-Fernhochschule 5
9. Themeninhalte 6 9.1 Der Sachverständige 6 9.2 Der Sozialstaat 8 9.3 Rechtliche Grundlagen 9 9.4 Die Gutachtenerstellung 11 9.5 Assessment und Klassifikation in der Begutachtung 12 9.6 Die Überprüfung der Ergebnisqualität 12 9.7 Der selbständige Sachverständige 13 9.8 Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen 14 9.9 Philosophie in der Pflege 14
10. Weiterbildungskosten 15
11. Bewerbung 15
12. Anmeldung 16
13. Weiterbildungsort 16
14. Rechtsträger 16
15. Zeitplan für die Weiterbildung 17
Anhang Teilnahmebedingungen Anmeldeformular
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 3
Stand: 15.03.2018
1. Pflegesachverständige/r und unabhängige/r Gutachter/in - Berufliche Bedeutung -
Wir reagieren mit der Weiterbildung zur/m Pflegesachverständigen auf die neuen Aufgabengebiete
der Begutachtung von Pflege und schaffen neue Perspektiven.
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste (GGSD) bietet Aufstieg durch berufliche Bil-
dung, Beratung, Supervision und Coaching in den Berufsfeldern der Pflege und sozialer Berufe.
Teilnehmer- und Prozessorientierung sind unsere Wege, Ihre persönliche und fachliche Kompe-
tenz das Ziel.
Neben den Ausbildungen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege, Sozialpflege und Ergotherapie
bieten wir Fachfortbildungen und Weiterbildungen zu Positionen der mittleren Leitungsebene bis
hin zur Führungsqualifikation nach einem Hochschulabschluss in München oder Nürnberg.
Dabei ist es uns sehr wichtig, intensiven Kontakt mit den Einrichtungen zu pflegen. Durch Inhouse-
Schulungen haben wir Einblick in die Anforderungen der Praxis und durch unsere Beratungs- und
Organisationsentwicklungsprogramme kennen wir die Herausforderungen im pflegerischen Alltag.
Der gesellschaftliche Wandel im Gesundheitswesen führt zu Veränderungen und Umbrüchen für
Menschen und Institutionen. Daraus erwachsen Herausforderungen für Gestaltung neuer Arbeits-
welten und persönlich-beruflicher Lebensführung.
So bieten wir einerseits eine fundierte Basis an pflegefachlicher Kompetenz und andererseits durch
die Kooperation mit dem Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hamburger Fern-Hochschule,
auch die nötige institutionelle Einbindung um wissenschaftlich Pflege, Pflegeorganisationen und
Einrichtungen des Gesundheitswesens zu analysieren.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Weiterbildung „Pflegesachverständige/r“ können mit
den Zertifikaten der GGSD („Unabhängige/ Gutachter/in nach §53b SGB XI“ und „Pflegesachver-
ständige/r GGSD“) auch die Anerkennung durch anerkannte Berufsverbände erhalten.
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 4
Stand: 15.03.2018
2. Weiterbildungsziel
Das Ziel der Weiterbildung ist, dass Sie
die Pflegebedürftigkeit oder den Grad der Behinderung adäquat einschätzen können,
die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Pflege und des Versorgungsprozesses beurteilen können,
die Qualität der Pflege bewerten können und
Gutachten für Gerichte und Leistungsträger und Gegengutachten, beispielsweise für
Sozialgerichte und Stellungnahmen für den MDK erstellen können.
3. Sie lernen
System der Rechtsprechung in der BRD
Berufsbild des Sachverständigen (Rechte und Pflichten)
Rechtliche Grundlagen von Sozialrecht, Zivilrecht und Strafrecht
Gutachtenerstellung
Assessment und Klassifikation in der Begutachtung
Pflegewissenschaftliche Grundlagen
Formen der Berufsausübung
Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen
Pflegephilosophie
4. Teilnahmevoraussetzungen
abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft z.B.
- Altenpfleger/in - Krankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und
Krankenpfleger - Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Ge-
sundheits- und Kinderkrankenpfleger - Hebammen
und
- erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Leitung einer Station, Pflegeeinheit oder Pflegedienstes mit einem Stundenumfang von mindestens 460 Stunden,
oder
- abgeschlossene Fachweiterbildung in der Gerontopsychiatrie
oder
- vergleichbare Fort- und Weiterbildungen (z.B. QM, Fachkrankenpflege, etc.)
mindestens 5 Jahre Berufspraxis in der Pflege oder Betreuung
sowie der Nachweis von regelmäßigen pflegefachlichen Fortbildungen
über die Aufnahme entscheidet die Weiterbildungsleitung
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 5
Stand: 15.03.2018
5. Methodisch-Didaktische Grundlagen der Weiterbildung Die Weiterbildung wird nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung durchgeführt, d.h. die Kennt-
nisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer sollen grundsätzlich in den Unterricht mit ein-
fließen bzw. Ausgangspunkt sein.
Neues Wissen muss vor dem Hintergrund der täglichen Berufspraxis vermittelt, reflektiert und ein-geübt werden.
6. Weiterbildungsdauer, Unterrichtstage Die Weiterbildung wird berufsbegleitend durchgeführt mit einer Gesamtstundenzahl von 400 Stun-den
ca. 300 Stunden theoretischer Unterricht,
ca. 80 Stunden praktische Gutachtenarbeit
ca. 20 Stunden Prüfungsvorbereitung und Abschlussprüfung
7. Leistungsnachweise und Prüfungsverfahren Im Weiterbildungsverlauf sind Leistungsnachweise zu erbringen, die einen deutlichen Bezug zur
Tätigkeit einer/eines Pflegesachverständigen haben, u.a.
- Formulargutachten
- Aktenvortrag
- Referat bzw. Klausuren
Zum Weiterbildungsabschluss ist eine Facharbeit in Form eines Gutachtens zu erstellen. Zu die-
sem Thema findet ein Abschlusscolloquium statt und das Gutachen wird in einer Präsentation dem
Prüfungsausschuss vorgestellt.
8. Weiterbildung Pflegesachverständige/PflegegutachterInnen als
Zulassungsvoraussetzung für ein Bachelor-Studium an der
Hamburger-Fernhochschule
Diese Weiterbildung gilt als fachspezifische Fortbildungsprüfung nach § 38 Absatz 2 HmbHG.
Nach dieser gesetzlichen Regelung können Bewerber ohne (Fach-)Hochschulreife für ein Studium,
mit dem staatlich anerkannten akademischen Abschluß „Bachelor of Arts“(B.A.), an der HFH -
nach Teilnahme an einem Beratungsgespräch - zum Studium zugelassen werden. Das Studium ist
als Fernstudium konzipiert. Der Begriff „Fernstudium“ bezeichnet zunächst - im Unterschied zum
Fernunterricht allgemein - eine im angeleiteten Selbststudium durchgeführte wissenschaftliche
Ausbildung. Durch das Fernstudium wird der Weg zur Hochschule auch für jene Personen offen
gehalten, die aus den unterschiedlichsten Gründen kein Präsenzstudium aufnehmen können oder
konnten.
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Stand: 15.03.2018
9. Themeninhalte
9.1 Der Sachverständige 64 UE
Das Modul „Der Sachverständige“ soll dem Teilnehmer seinen Standort als Helfer des entschei-denden Richters an verantwortlicher Stelle in der Rechtspflege deutlich machen. Eine grundlegen-de Kenntnis seines zukünftigen Berufsbildes sowie die Abgrenzung von anderen Berufsbildern –einerseits und die Pflichten des Sachverständigen dem Gericht gegenüber andererseits sind zent-rale Elemente dieser Lerneinheit.
Lernziel Lerninhalt Unter-
richtsein-
heiten
Vertrautheit mit dem Aufbau und den wesentli-chen Aufgaben der ver-schiedenen Gerichte und Justizbehörden
1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.1.6 1.1.7
Rechtsprechung in der BRD Gerichte der verschiedenen Gerichtssparten Gerichtsverwaltung Gesetzliche Richter Rechtsweggarantie Rechtliches Gehör Sozialgerichtsgesetz Zivilprozessordnung
8 UE
Kenntnis des Berufsbil-des eines Pflegesachver-ständigen
1.2
1.2.1 1.2.2 1.2.3
Begriff, Wesen und Aufgaben des ge-
richtlichen Sachverständigen Allgemeines Unterscheidung vom Zeugen / sachverständigen Zeugen Strengbeweis und Freibeweis
8 UE
Vertrautheit mit den Vo-raussetzungen für eine Tätigkeit als Gutachter
1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4
Die als gerichtliche Sachverständige in
Betracht kommenden Rechtspersonen Einzelpersonen als gerichtliche Sachver-ständige Gutachten von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen Gutachten privater Organisationen Die Sachverständigengruppe
8 UE
Beherrschung des Er-scheinens vor Gericht
1.4 1.4.1 1.4.2
Das Verhältnis des Sachverständigen
zum Richter Der Sachverständige als Helfer des Richters Unterrichtung des Sachverständigen über den Ausgang des Verfahrens
8 UE
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 7
Stand: 15.03.2018
Lernziel Lerninhalt Unter-
richtsein-
heiten
Kenntnis über den Standort des Gutachters im Verfahren
1.5 1.5.1 1.5.2 1.5.3
Die Unabhängigkeit des Sachverständi-
gen von den Prozessbeteiligten Allgemeines Privatgutachten Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft
4 UE
Überblick über die Aus-wahl von Sachverständi-gen
1.6 1.6.1 1.6.2 1.6.3 1.6.4
Auswahl der Sachverständigen Auswahl durch das Gericht Einfluss der Prozessbeteiligten auf die Aus-wahl Grundsätze für die Auswahl Hilfsmittel für die Auswahl
4 UE
Kenntnis über den Sach-verhalt der Ablehnung von Sachverständigen
1.7 1.7.1 1.7.2 1.7.3
Ablehnung des Sachverständigen Ablehnungsgründe Ablehnungsverfahren Folgen der Ablehnung
4 UE
Überblick über die Pflicht zur Begutachtung
1.8 1.8.1 1.8.2 1.8.3
Begutachtungspflicht Allgemeines Begutachtungspflicht gegenüber dem Ge-richt und der Staatsanwaltschaft Gründe zur Verweigerungspflicht des Gut-achtens
4 UE
Kenntnis über die Pflich-ten des Sachverständigen im Einzelnen
1.9
1.9.1 1.9.2 1.9.3 1.9.4 1.9.5 1.9.6 1.9.7 1.9.8 1.9.9
Die Pflichten des Sachverständigen im
Einzelnen Unparteilichkeit Information in fachlicher Hinsicht Erscheinen vor Gericht Erstattung des mündlichen Gutachtens Erstattung des schriftlichen Gutachtens Eidesleistung Schweigepflicht bezüglich des Inhalts von Gerichtsverhandlungen und amtlichen Schriftstücken Rechtsberatungsgesetz Verwaltungsgerichtsordnung
8 UE
Kenntnis über die Haf-tung des Sachverständi-gen im Einzelnen
1.10
Die Haftung des Sachverständigen im
Einzelnen
8 UE
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 8
Stand: 15.03.2018
9.2 Der Sozialstaat 24 UE Im Modul „Der Sozialstaat“ soll der Teilnehmer einen Überblick über die Rechtsordnung der Bun-desrepublik Deutschland gewinnen. Er soll mit der deutschen Rechtsprechung, den Gerichten und Justizbehörden vertraut sein und die Zusammenhänge der Institutionen im öffentlichen Gesund-heitswesen und der Sozialen Sicherung kennen.
Lernziel Lerninhalt Unterrichts-
einheiten
Überblick über die im Grundgesetz verankerten Staats- und Regierungs-form der BRD
2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3
Staats- und Regierungsform der BRD Republik, Demokratie, Bundesstaat Rechtsstaat, Sozialstaat Soziales Netzwerk, Sozialer Wandel
8 UE
Einblick in den Aufbau des öffentlichen Gesund-heitswesens
2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3
Öffentliches Gesundheitswesen Institutionen auf Bundesebene Institutionen auf Landesebene Kommunale Gebietskörperschaften
8 UE
Kenntnis der Aufgaben, der Grundlagen der Fi-nanzierung und Leistun-gen
2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 2.3.6 2.3.7 2.3.8 2.3.9 2.3.10
Soziale Sicherung Geschichtliche Entwicklung Sozialleistungen und ihre Finanzierung Rentenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsförderung Krankenversicherung Pflegeversicherung SGB II und SGB XII Sonstige soziale Leistungen Elemente der individuellen und kollektiven Sicherung
8 UE
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 9
Stand: 15.03.2018
9.3 Rechtliche Grundlagen 80 UE Im Modul „Rechtliche Grundlagen“ soll der Teilnehmer Kenntnis über die relevanten Normen erhal-ten und die Zusammenhänge mit der Begutachtungssituation verstehen können. Er soll die Vor-schriften anwenden und rechtliche Konsequenzen seines Handelns beurteilen können.
Lernziel Lerninhalt Unterrichts-
einheiten
Kenntnis der allgemeinen Grundlagen des Sozial-rechts
Kenntnis mit den Vor-schriften und Fähigkeit, die rechtlichen Bestim-mungen anzuwenden
Kenntnis des Zusam-menspiels und der Ab-grenzung von Leistungen einzelner Träger
Fähigkeit die gesetzli-chen Regelungen im Kon-text der Begutachtung anzuwenden
Kenntnis
Beherrschung der ein-schlägigen Regelungen des SGB XI
3.1
3.1.1 3.1.1.1 3.1.1.2 3.1.1.3 3.1.1.4 3.1.1.5 3.1.2 3.1.2.1 3.1.2.2 3.1.3 3.1.3.1 3.1.3.2 3.1.3.3 3.1.3.3 3.1.4 3.1.4.1 3.1.4.2 3.1.4.3 3.1.4.4 3.1.4.5 3.1.4.6 3.1.5 3.1.6 3.1.7 3.1.7.1 3.1.7.2 3.1.7.3 3.1.7.4 3.1.7.5
Sozialrecht
SGB I und SGB IV Überblick über das Gesamtwerk Hilfen für den Bürger Grundsätze des Leistungsrechts Eingriffe in die Leistungsansprüche Mitwirkungspflicht SGB X Verwaltungsverfahren Datenschutz Leistungsrecht SGB VI SGB VII SGB X SGB IX SGB V Leistungsrecht Ökonomische Steuerung im System der GKV Medizinische Qualitätssicherung Versorgungsbereiche Medizinischer Dienst Rechtsschutz, Behandlungsfehler Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen Soziale Entschädigung bei Gesundheits-schäden SGB XI Versicherter Personenkreis Leistungen, Leistungsgrundsätze Begriff und Stufen der Pflegebedürftigkeit Organisation und Finanzierung Vertrags- und Vergütungsrecht
2 UE
8 UE
4 UE
8 UE
2 UE 2 UE
16 UE
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 10
Stand: 15.03.2018
Lernziel Lerninhalt Unterrichts-
einheiten
Kenntnis 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3
Zivilrecht Haftungsrecht Haftungsbegründendes Verhalten, Haftungs-gründe in der Pflege Haftung des Sachverständigen bei Pflicht-verletzungen Recht in der Palliativpflege
16 UE
8 UE
Kenntnis
3.3
3.3.1 3.3.2 3.3.3
Strafrecht
Straftatbestände für das Pflegepersonal Strafrechtsprobleme im Bereich der Kran-ken-, Kinderkranken- und Altenpflege Strafprozess
6 UE
Überblick über weitere relevante Gesetzestexte
3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4
Sonstiges Recht Arzneimittelrecht Betäubungsmittelrecht Infektionsschutzgesetz Medizinproduktegesetz
8 UE
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 11
Stand: 15.03.2018
9.4 Die Gutachtenerstellung 28 UE Im Modul „Gutachtenerstellung“ soll dem Teilnehmer das nötige Handwerkszeug vermittelt werden. Der bisher erworbene Sachverstand des Gutachters soll sich im transparenten Aufbau, in der rich-tigen Wahl der sprachlichen Formulierungen und nicht zuletzt in der korrekten Abrechnung wider-spiegeln.
Lernziel Lerninhalt Unter-
richtsein-
heiten
Vertrautheit mit der in-haltlichen Struktur eines Gutachtens
4.1
4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6 4.1.7 4.1.7.1 4.1.7.2 4.1.7.3
Das Gutachten als Grundlage gerichtli-
cher Tatsachenfestellungen Aufbau und Inhalt des Gutachtens Schriftliches Gutachten Mündliches Gutachten Korrekte Formulierung des Gutachtenauf-trags Aufbau und Zusammenfassung des Gutach-tens Gutachtenerstattung Sachberichte verfassen Umgang mit den Hilfsmitteln des Gutachters Gerichtsakten lesen Zutreffende Interpretation des Beweisbe-schlusses
16 UE
Vertrautheit mit und Be-herrschung der korrekten Abrechnung
4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7 4.2.8 4.2.9
Die Entschädigung des Sachverständi-
gen Allgemeines Geltungsbereich des ZSEG Allgemeine Grundsätze für die Bemessung der Leistungsentschädigung Ersatz von Nebenkosten Vereinbarung der Entschädigung Geltendmachung und Erlöschen des An-spruchs Festsetzen der Entschädigung Versagung der Entschädigung bei pflichtwid-rigem Verhalten des Sachverständigen Erstattung bei Privatgutachten
12 UE
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 12
Stand: 15.03.2018
9.5 Assessment und Klassifikation in der Begutachtung 24 UE Im Modul „Assessment und Klassifikation in der Begutachtung“ soll der Teilnehmer die Instrumente und die Sprache zur Befunderhebung kennen lernen und die Systematik der Begutachtung nach dem SGB XI verstehen und beherrschen.
Lernziel Lerninhalt Unter-
richtsein-
heiten
Beherrschung der An-wendung der Richtlinien in der Begutachtungssituati-on
5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3
Richtlinien zur Begutachtung nach
SGB XI Funktionale Einschränkungen Fähigkeiten in Bezug auf die ATL Bestimmung der Pflegebedürftigkeit
16 UE
Kenntnis der Klassifikati-onssysteme
5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3
Klassifikation der Schädigungen, Fähig-
keitsstörungen und Beeinträchtigungen
der WHO ICF/ISIDH/ICD 10
ICNP Grundlagen Anwendung Assessment mit ICF
8 UE
9.6 Die Überprüfung der Ergebnisqualität 24 UE Im Modul „Pflegewissenschaftliche Grundlagen“ soll der Teilnehmer die wissenschaftstheoreti-schen Grundlagen, elemantaren Pflegetheorien und –modelle und aktuelle Expertenstandards kennen lernen.
Lernziel Lerninhalt Unter-
richtsein-
heiten
Vertrautheit mit den theo-retischen Grundlagen und Beherrschung ihrer An-wendung
6.1
6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 6.1.6
Pflegewissenschaftliche Grundlagen Pflegeverständnis Pflegetheorien und Pflegemodelle Pflegeprozess Expertenstandards und anerkannte Leitlinien Evidenzbasierte Pflege Pflegeforschung
24 UE
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 13
Stand: 15.03.2018
9.7 Der selbständige Sachverständige 16 UE Das Modul „Der selbständige Sachverständige“ macht den Teilnehmer vertraut mit den betriebs-wirtschaftlichen Grundlagen einer verantwortlichen Tätigkeit. Der Teilnehmer soll in der Lage sein, Formen und Perspektiven seiner Berufsausübung einzuschätzen und qualifizierte Entscheidungen zu treffen.
Lernziel Lerninhalt Unter-
richtsein-
heiten
Überblick über mögliche Formen der Berufsausübung
7.1
7.1.1 7.1.2 7.1.3
Formen der Berufsausübung Einordnung in einer Organisationsstruktur Hauptberufliche Selbständigkeit Nebenberufliche Selbständigkeit
8 UE
Kenntnis über den Ablauf
7.2
7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4
Existenzgründung Businessplan Gründung Finanzierung Versicherungen
Einblick
7.3 7.3.1 7.3.2
Verwaltung Buchführung Büroorganisation
8 UE
Überblick
7.4
7.4.1 7.4.2 7.4.3 7.4.4
Steuer
Einkommenssteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Gemeindewirtschaftssteuer
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 14
Stand: 15.03.2018
9.8 Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen 24 UE Das Modul „Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen soll dem Teilnehmer in die Lage versetzen für das Gutachten erforderliche Daten durch wissenschaftliche Verfahren der qualitativen und quantitativen empirischen Sozialforschung zu erheben und auszuwerten.
Lernziel Lerninhalt Unter-
richtsein-
heiten
Überblick über Verfahren zur Erhebung von Daten
8.1 8.1.1 8.1.2 8.2
Empirische Methoden Qualitative Methoden Quantitative Methoden Grundlagen der deskriptiven Statistik
8 UE
Überblick über Verfahren zur Erhebung von Informati-onen
8.2
Aktenstudium und juristische Methodenlehre
8 UE
Überblick
8.3
Überzeugendes (wissenschaftliches) Argu-
mentieren
8 UE
9.9 Philosophie in der Pflege 16 UE Im Modul „Philosophie in der Pflege“ werden den Teilnehmern Grundlagen der theoretischen und angewandten Ethik vermittelt die dazu befähigen sollen Entscheidungen und Handlungen zu be-gründen sowie wissenschaftstheoretische Ansätze diskutiert.
Lernziel Lerninhalt Unter-
richtsein-
heiten
Überblick über Theorien und Modelle philosophi-scher Ethik
9.1 9.1.1 9.1.2 9.1.3 9.1.4
Grundlagen der normativen und deskrip-
tiven Ethik Individualethik Sozialethik Medizinethik Pflegeethik
8 UE
Anwendung von Konflikt-lösungsstrategien und Urteilsfindung
9.2
Konfliktlösung und Urteilsfindung
8 UE
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 15
Stand: 15.03.2018
10. Weiterbildungskosten (für die Weiterbildung 2018) Weiterbildungsgebühr inkl. Lernmittel und Prüfungsgebühr € 2.950,00 Weiterbildungsgebühren können in Raten gezahlt werden.
Die Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern. Die Zertifizierungskosten durch ISP (Institut für Sachverständige in der Pflege) betragen 150,- €. Es gelten die Teilnahmebedingungen für Lehrgänge in der jeweils gültigen Fassung.
11. Bewerbung
Bewerbungsunterlagen
Anmeldeformular (S. 20)
Lebenslauf mit ausführlichem beruflichen Werdegang
Passbild
Berufsabschlussurkunde
Bescheinigungen über Weiterbildungen
Beratungsgespräch
Nach Ihrer schriftlichen Bewerbung um einen Weiterbildungsplatz bitten wir Sie zu einem Bewer-
bungsgespräch.
Ansprechpartner/-in:
Günther Heil, Gesamtleitung Seminar für Fort- und Weiterbildung Tel.:0911 / 89 19 07 - 17 E-Mail: [email protected]
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 16
Stand: 15.03.2018
12. Anmeldung
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Zollhausstraße 95 90469 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 89 19 07 - 18 Fax: 09 11 / 94 08 95 - 24 E-Mail: [email protected] Die Zulassung zur Weiterbildung erfolgt nach einem persönlichen Gespräch.
13. Weiterbildungsort
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Zollhausstraße 95 Tel.: 09 11 / 89 19 07 - 18 Fax: 09 11 / 94 08 95 - 24 E-Mail: [email protected]
Info-Hotline:0800 / 10 20 580
Internet:www.ggsd.de
14. Rechtsträger
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste Roritzerstraße 7, 90419 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 3 77 34 - 0 Fax: 09 11 / 3 77 34 - 34
E-Mail: [email protected] Internet: www.ggsd.de
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 17
Stand: 15.03.2018
15. Zeitplan für die Weiterbildung
„Pflegesachverständige/Pflegesachverständiger“
Lehrgangsbeginn: 24.09.2018
Lehrgangsende: 12.11.2019
Gesamtstunden: 400 Stunden (300 Theoriestunden, 20 Stunden
Prüfung/Vorbereitung, 80 Stunden Gutachtenarbeit)
Unterrichtszeiten: Montag von 13:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Dienstag und Mittwoch von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Jahr Monat Unterrichtstage Unterrichtsstunden
2018 September 24.09. - 26.09. 24
2018 Oktober 29.10. - 31.10. 24
2018 November 26.11. - 28.11. 24
2018 Dezember 17.12. - 19.12. 24
2019 Januar 14.01. - 16.01. 24
2019 Februar 11.02. - 13.02. 24
2019 März 11.03. - 13.03. 24
2019 April 15.04. - 17.04. 24
2019 Mai 13.05. - 15.05. 24
2019 Juni 17.06. - 19.06. 24
2019 Juli 15.07. - 17.07. 24
2019 September 23.09. - 25.09. 24
2019 Oktober 14.10. - 16.10. 24
Gesamt 300 (zzgl. Prüfungs-
vorbeitung)
2019 November 11.11.. - 12.11. (Abschluss)
8
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“ in Nürnberg Seite 18
Stand: 15.03.2018
Teilnehmerexemplar
Teilnahmebedingungen
1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt
wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur
pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnung-stellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.
3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zu-ständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist ei-ne Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, kön-nen zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung.
4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilneh-
mern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge ein-
zelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich be-nachrichtigt.
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder
zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen recht-zeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleg-
lich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren
Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für so-ziale Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszu-
schließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht er-reicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teil-nahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren an-teilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“, Nürnberg Seite 20
Stand: 15.03.2018
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg Zollhausstraße 95 90469 Nürnberg
Weiterbildung, berufsbegleitend
Pflegesachverständige/r und
unabhängige/r Gutachter/in
(Bitte ankreuzen.)
Anmeldung Ich melde mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen zur angekreuzten Weiter-
bildung an.
Ort der Weiterbildung: Nürnberg
Beginn der Weiterbildung: 24. September 2018
Ende der Weiterbildung: 12. November 2019 ………………………………………………………………. Vorname
………………………………………………………………. Name ………………………………………………………………………………………………………………. Straße
………………………………………………………………………………………………………………. PLZ. Ort
…………………………………… …………………………………………………………………. geb. am Geburtsort …………………………………… Telefon
Die im Informationsblatt genannten Inhalte, Bedingungen und Kosten der Weiterbildung erkenne
ich an. Ich erkenne ferner die umseitigen Teilnahmebedingungen an.
……………………………….......………………………………….. Ort, Datum
……………………………………………………………………….. Unterschrift
Beigefügte Bewerbungsunterlagen: Tabellarischer Lebenslauf mit ausführli-
chem beruflichen Werdegang
Passbild
Berufsabschlussurkunde
Bescheinigungen über Weiterbildungen
Weiterbildung „Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger“, Nürnberg Seite 21
Stand: 15.03.2018
Zusatzexemplar für Schule
Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III bean-
tragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden -
zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsge-bühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.
3. Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen wer-den. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teil-nehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung.
4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teil-
nehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb ab-zusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge
einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüg-lich benachrichtigt.
5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der
Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine För-derung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.
6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume
pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weite-
ren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesell-schaft für soziale Dienste - DAA - mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme
auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilneh-mer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehr-gangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Stand: 09/07