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Organ- und Gewebespende · Ungarn) zum internationalen Austausch von Spenderorganen. •...

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Organ- und Gewebespende Situation, Informationen und Regelungen Stand: September 2019 Präsentation Organspende
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Organ- und Gewebespende Situation, Informationen und Regelungen

Stand: September 2019 Präsentation Organspende

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1. Was ist eine Organ- und Gewebespende?

2. Situation der Organspende in Deutschland

3. Das Transplantationsgesetz (TPG)

4. Der Organspendeausweis

5. Postmortale Organ- und Gewebespende

• Voraussetzungen für eine Organspende

• Ablauf einer postmortalen Organspende

• Deutsche Stiftung Organtransplantation

• Eurotransplant

• Ablauf einer postmortalen Gewebespende

6. Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen

7. Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

8. Resümee

9. Literatur- und Bestellhinweise

Präsentation Organspende

Gliederung

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1. Was ist eine Organ- und Gewebespende?

Präsentation Organspende

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• Organ- und Gewebespende: Übertragung von funktionstüchtigen Organen oder Geweben einer Person auf einen schwer kranken oder beeinträchtigten Menschen.

– Ziel: fehlende Funktion eigener Organe und Gewebe zu ersetzen.

• In Deutschland dürfen unter rechtlich enggefassten Bedingungen bestimmte Organe oder Gewebe auch zu Lebzeiten gespendete werden. Bei einer Lebendorganspende werden fast ausschließlich eine Niere oder Teile der Leber übertragen.

– Kommt nur dann infrage, wenn kein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht.

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Definition

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Welche Organe können gespendet werden?

Präsentation Organspende

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6 Präsentation Organspende

Welche Gewebe können gespendet werden?

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2. Situation der Organspende in Deutschland

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Kurzübersicht: Akteure bei der Organspende

• Entnahmekrankenhäuser

Krankenhäuser, die nach ihrer räumlichen und personellen Ausstattung in der Lage sind, Organentnahmen zu ermöglichen. Die Entnahmekrankenhäuser erhalten eine pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen der Organentnahme und deren Vorbereitung erbringen (§9a des Transplantationsgesetzes [TPG]).

• Transplantationsbeauftragte (TxB):

Unter anderem zuständig für: Kontrolle der Einhaltung der Pflicht der Meldung möglicher Organspender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), Garantie der angemessen Begleitung von Spenderangehörigen

• Transplantationszentren

Zuständig für: Führung der Wartelisten, Weiterleitung von medizinischen Daten an die Vermittlungsstelle Eurotransplant, Transplantation

• Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Koordination der postmortalen Organspende in Zusammenarbeit mit den Entnahmekrankenhäusern

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Kurzübersicht: Akteure bei der Organspende • Eurotransplant (ET)

Gemeinnützige Stiftung; zentrale Vermittlungsstelle für die Organvergabe (Allokation) nach medizinischen / ethischen Auswahlkriterien.

• Eurotransplant-Verbund

Verbund von acht europäische Länder zum internationalen Austausch von Spenderorganen.

• Bundesärztekammer

Verabschiedet Richtlinien zur Transplantationsmedizin. Diese umfassen derzeit die Themen: Feststellung des Todes, Wartelistenführung und Organvermittlung, Spendermeldung – ärztliche Beurteilung, Empfängerschutz – medizinische Beurteilung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

• Kontrollinstanzen: Ständige Kommission der Organtransplantation der Bundesärztekammer

Prüfungskommission

Primäre Aufgabe: Überprüfung der Allokation von Organen und der Transplantationszentren

Überwachungskommission

Primär: Überprüfung Entnahmekrankenhäuser und der Deutschen Stiftung Organtransplantation

Quellen: DSO Jahresbericht 2018; www.bundesaerztekammer.de, www.eurotransplant.org

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Zahlen und Fakten

2017 2018

Menschen auf der Warteliste* 10.107** 9.403**

Organspender 797 955

Organspender pro eine Million Einwohner 9,7 11,5

Postmortal gespendete Organe 2.594 3.113

Transplantierte Organe ohne Lebendspende 2.765 3.264

*Aktiv auf der Warteliste ** Stichtag jeweils der 1.1. des Folgejahres

Quelle Wartelistenpatienten gesamt: www.eurotransplant.org Quelle weitere Daten: www.dso.de/uploads/tx_dsodl/JB_2018_Web_NEU.pdf

Präsentation Organspende

• Aktive Warteliste: Patienten und Patientinnen, die als transplantabel auf der Warteliste stehen, das heißt für den Empfang eines Organs infrage kommen. Sowohl gesundheitliche wie auch persönliche Gründe können dazu führen, dass Patientinnen und Patienten kurz- oder längerfristig nicht aktiv auf der Warteliste stehen. Diese Zeit wird ihnen trotzdem als Wartezeit angerechnet.

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Zahlen und Fakten

• Auf Grund unterschiedlich langer Wartelisten und variierenden Zahlen an Organspendern, geben einige Länder des ET-Verbundes mehr Organe ins Ausland ab als andere. Deutschland erhält mehr Organe als es abgibt. Damit einher gehen längere Wartezeiten und schlechtere Erfolgsaussichten für die Transplantation. Innerhalb des ET-Verbundes profitieren Organempfängerinnen und -empfänger in Deutschland von den höheren Organspendezahlen und kürzeren Wartelisten in den andern Ländern.

• Organspendebezogene Kontakte: Kontaktaufnahmen von Entnahmekrankenhäusern mit der DSO bezüglich einer Organspende. Nur wenn Krankenhäuser potentielle Spender an die DSO melden, kann es, unter Erfüllung aller Voraussetzungen, zu einer Organspende kommen.

Präsentation Organspende

2017 2018

Exportierte Organe 434 421

Importierte Organe 609 568

Organspendebezogene Kontakte mit der DSO 2.232 2.811

Quelle: DSO Jahresbericht 2017 und 2018

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0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

8.000

transplantierte Organe aktive Warteliste

Anzahl transplantierter Organe im Vergleich zur Anzahl der Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für Deutschland, 2018

Quelle: Eigene Darstellung nach DSO Jahresbericht 2018 *3 Dünndarmübertragungen, k. A. zur Warteliste

• Über 9.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan.

• Jeden Tag versterben im Schnitt 2,5 Personen von der Warteliste an ihren Grunderkrankungen.

• Durchschnittlich werden einer Organspenderin oder einem Organspender 3,3 Organe entnommen.

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Übersicht

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Anzahl der Organspenderinnen und –spender 2018

• Organspenderinnen und -spender: 955 (2017: 797)

• Gespendete und transplantierte Organe: 2.113 (2017: 2.594)

• Mögliche Organspenderinnen und –spender*: 1.416

In 340 Fällen haben Angehörige einer Organspende nach Hirntod-Feststellung widersprochen.

In 99 Fällen gab es nach Hirntod-Feststellung medizinische Kontraindikationen.

67 Prozent der möglichen Organspender wurden tatsächlich Organspender.

Entwicklung der Organspende in Deutschland von 2010 bis 2018

Quelle: Eigene Darstellung nach DSO Jahresbericht 2018

*Verstorbene, bei denen der Tod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden ist und keine medizinischen Ausschlussgründe zur Organspende vorliegen. Quelle: DSO Jahresbericht 2018

Präsentation Organspende

1.296 1.200

1.046

876 864 877 857 797

955

0

200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Jahr

Zahl der Organspender nach Jahren

Organspender

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Deutschland im internationale Vergleich

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46,9

34,0

33,6

33,0

28,5

26,8

24,7

23,1

22,1

21,8

21,4

20,9

19,0

17,2

16,5

16,2

15,9

14,6

14,4

9,7%

Spanien

Portugal

Belgien*

Kroatien*

Italien

Frankreich

Österreich*

Vereinigtes Königreich

Norwegen

Irland

Finnland

Slowenien*

Schweden

Schweiz

Dänemark

Ungarn*

Luxemburg*

Polen

Niederlande*

Deutschland*

Postmortale Organspender International 2017 pro 1 Mio. Einwohner

* Eurotransplant-Mitgliedsland Quelle: Eigene Darstellung nach DSO Jahresbericht 2018

Auch mit der Steigerung der Spenderzahlen um fast 20 % (11,5 pro 1 Mio. Einwohner) im Jahr 2018 gibt es in Deutschland weniger Organspender als in den europäischen Vergleichsländern.

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Todesursachen der Organspenderinnen und -spender

• Für das Jahr 2018 waren in weit über der Hälfte der Fälle eine Mangeldurchblutung des Gehirns oder eine Einblutung in den Schädelraum oder das Hirngewebe selbst Ursache für den unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) bei Organspenderinnen und -spendern.

• Blutungen im Schädelinneren können zum Beispiel die Folge eines Bluthochdrucks oder eines geplatzten Blutgefäßes sein.

Todesursache der Organspender 2018 (n = 955) Quelle: Eigene Darstellung nach www.dso.de/

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3. Das Transplantationsgesetz (TPG)

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Das Transplantationsgesetz (TPG)

• Seit 1. Dezember 1997 in Kraft

• Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen und Geweben, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten gespendet werden

• Alle Richtlinien, die von der Bundesärztekammer erstellt oder geändert werden, müssen vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden

• Entscheidungslösung: Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat (oder, falls keine Entscheidung vorliegt, die Angehörigen zustimmen)

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4. Der Organspendeausweis

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• Verschiedene Optionen: – Der Organ- und Gewebespende zustimmen – oder ihr widersprechen, – die Spende auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken – oder die Entscheidung auf eine andere Person übertragen.

• Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können Jugendliche ihr Einverständnis zur Organ- und Gewebespende erklären, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ihr widersprechen.

• Sobald der Organspendeausweis unterschrieben ist, ist er verbindlich. Die Entscheidung wird aber nicht registriert.

• Wer die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten und eine neue ausfüllen.

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Der Organspendeausweis

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Der Organspendeausweis

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5. Postmortale Organ- und Gewebespende

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Voraussetzungen für eine Organspende

• Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod)

• Zustimmung zur Organ- und Gewebespende

– Entweder durch Zustimmung der verstorbenen Person zu Lebzeiten (durch schriftliche Dokumentation der Entscheidung z. B. im Organspendeausweis) oder durch Mitteilung der Entscheidung an die Angehörigen.

– Liegt weder eine schriftliche noch eine mündliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende einer verstorbenen Person vor, werden die nächsten Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt – basierend auf dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person.

• Für eine Organspende gibt es keine Altersgrenze. Nicht das kalendarische Alter ist ausschlaggebend, sondern der allgemeine Gesundheitszustand, das „biologische Alter“ der Organe.

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Ablauf einer postmortalen Organspende • Eine schwere Hirnschädigung (z. B. durch eine Hirnblutung)

führt zum unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen („Hirntod“).

• Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen muss von mindestens zwei Ärzten oder Ärztinnen unabhängig voneinander festgestellt und dokumentiert werden.

• Das Krankenhaus benachrichtigt die DSO.

• Es wird geklärt, ob eine Willenserklärung (z. B. Organspendeausweis) der verstorbenen Person vorliegt. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der DSO unterstützen die Ärzte beim Angehörigengespräch.

• Die DSO veranlasst die erforderlichen Laboruntersuchungen und medizinischen Tests. Anschließend sendet die DSO die Labordaten an die Stiftung Eurotransplant (ET).

• Bei ET berechnet ein Computerprogramm für jedes neue Spenderorgan eine eigene Rangliste. Entscheidend für die Organvergabe sind die medizinischen Kriterien (z. B. passende Blutgruppe) und damit die Erfolgsaussichten. Aber auch die Dringlichkeit spielt eine Rolle.

• Die DSO organisiert die Organentnahme und den Organtransport. Die Organentnahme wird im Operationssaal mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt vorgenommen wie jede andere Operation. Nach der Entnahme wird der Leichnam in einem würdigen Zustand zur Bestattung übergeben.

• Die Organe werden sorgfältig konserviert und schnellstmöglich zum jeweiligen Transplantationszentrum transportiert.

• Das gespendete Organ wird transplantiert.

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Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

• Seit Juni 2000 ist die DSO Koordinierungs- stelle für die Organtransplantation in Deutschland.

• DSO stimmt die Zusammenarbeit zwischen den bundesweiten 1.248 Entnahmekrankenhäusern und ca. 50 Transplantationszentren ab und organisiert (mit Ausnahmen der Organvermittlung) alle Schritte des Organspendeprozesses:

– Intensivmedizinische Betreuung potenzieller Spenderinnen und Spender

– Meldung möglicher Spenderinnen und Spender

– Organentnahme und –transport sowie Übergabe der Organe an die Transplantationszentren

• Die DSO koordiniert NICHT die Gewebespende in Deutschland.

Weitere Informationen unter www.dso.de

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Eurotransplant

• Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant mit Sitz im niederländischen Leiden ist die zentrale Vermittlungsstelle für die Organtransplantation.

• Eurotransplant vermittelt die verfügbaren Spenderorgane unter der großen Anzahl wartender möglicher Empfängerinnen und Empfänger.

• Spenderorgane, die von Eurotransplant vermittelt werden („vermittlungsfähige Organe“) sind: Herz, Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm.

• Organvermittlung erfolgt nach den Kriterien Dringlichkeit, Erfolgsaussicht und Chancengleichheit.

• Eurotransplant ist NICHT für die Vermittlung von Geweben zuständig.

Präsentation Organspende

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• Eurotransplant ist ein Zusammenschluss von acht europäischen Ländern (Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowenien und Ungarn) zum internationalen Austausch von Spenderorganen.

• Eurotransplant erfasst alle notwendigen Daten möglicher Organempfängerinnen und -empfänger und gleicht diese mit gemeldeten Daten von Organspenderinnen und -spendern ab.

• Für jedes Organ gibt es eine individuelle Liste an möglichen Empfängerinnen und Empfänger.

• Der Transplantationserfolg ist umso besser, je besser ein Organ zu seiner Empfängerin oder seinem Empfänger passt. Der Zusammenschluss der Länder erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein passgenaues Spenderorgan gefunden wird.

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Eurotransplant

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Ablauf einer postmortalen Gewebespende

• Todesfeststellung und Klärung der Spendebereitschaft.

• Nach Erfüllung aller Voraussetzungen Kontaktaufnahme mit der jeweils zuständigen Gewebeeinrichtung.

• Dabei kann es sich um eine krankenhauseigene oder um eine selbstständige Gewebeeinrichtung handeln, mit der das Krankenhaus zusammenarbeitet.

• Die Gewebeentnahme wird bis zu 72 Stunden nach der Todesfeststellung von medizinischem Fachpersonal vorgenommen.

• Anschließend werden die entnommenen Gewebe medizinisch untersucht.

• In der Regel werden Gewebe – anders als Organe – nicht direkt übertragen, sondern werden aufbereitet und gelagert, bis sie benötigt werden.

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6. Der unumkehrbare Ausfall der gesamten

Hirnfunktionen (Hirntod)

Präsentation Organspende

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Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod)

• Der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) ist definiert als endgültiger, nicht behebbarer Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms.

• Der Hirntod ist nur bei künstlicher Beatmung und Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems auf der Intensivstation eines Krankenhauses möglich.

• Bei Verdacht auf den Hirntod führen zwei erfahrene Ärztinnen oder Ärzte unabhängig voneinander die Hirntod-Diagnostik durch.

• Die Diagnostik erfolgt nach der Richtlinie der Bundesärztekammer, die den Ablauf der klinischen und apparativen Untersuchungen genau beschreibt.

• Ziel der Hirntod-Diagnostik ist es, den gesundheitlichen Zustand eines Menschen zu beurteilen.

• Ergibt die Diagnostik, dass der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) eingetreten ist, ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen zweifelsfrei festgestellt.

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Darstellung der Blutgefäße mittels Hirngefäß-Angiografie

Normalbefund

Bei einem gesunden Menschen erkennt man den Verlauf und die Verästelungen der Blutgefäße im Gehirn.

Befund „unumkehrbarer Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod)“

Beim hirntoten Menschen zeigt sich ein völlig anderes Bild: Das Gehirn ist vollständig von der Durchblutung abgeschnitten.

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7. Lebendorganspende

Präsentation Organspende

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Voraussetzungen zur Lebendorganspende

• Lebendorganspende heißt, dass ein Organ oder Organteil von einem lebenden

Menschen auf einen anderen Menschen übertragen wird.

• In Deutschland werden bei einer Lebendorganspende fast ausschließlich eine

Niere oder Teile der Leber, sehr selten ein Teil der Lunge oder der

Bauchspeicheldrüse, übertragen.

• Das Transplantationsgesetz erlaubt die Lebendorganspende nur unter nahen

Verwandten und Personen, die in besonderer persönlicher Verbundenheit

zueinander stehen.

• Um jeden Missbrauch auszuschließen, prüft die sogenannte

Lebendspendekommission jede geplante Lebendorganspende. Sie untersucht, ob

die Spende freiwillig und ohne finanzielle Beweggründe angestrebt wird.

Präsentation Organspende

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Anteil der Nierenlebendspenden

2.586

2.272 2.172 2.169

2.094

1.927

2.291

1.820

1.547 1.508 1.551 1.497 1.364

1.653

766 725 619 645 597 557

638

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Transplantierte Organe

Jahr

Nierentransplantationen Deutschland 2012 - 2018

Nierentransplantationen (gesamt)

davon nach postmortaler Spende

davon nach Lebendspende

Quelle: Eigene Darstellung nach DSO Jahresbericht 2017 und 2018

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Anteil der (Teil)leberlebendspenden

1.097

970 941

894 888

823 877 1.017

884 879 846 826

760

820

78 83 58 45 50 61 52

2 3 4 3 12 2 5 0

200

400

600

800

1.000

1.200

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Transplantierte Organe

Jahr

Lebertransplantationen Deutschland 2012 - 2016

Lebertransplantationen (gesamt)

davon nach postmortaler Spende

davon nach Lebendspende

davon nach Dominospende*

Quelle: eigene Darstellung nach DSO Jahresbericht 2017 und 2018

*Dominotransplantation:

Wird einem Patienten ein Organ, das versagt hat, entnommen und

durch ein gespendetes Organ ersetzt, können noch gesunde Teile

des entnommenen Organs (z. B. Herzklappen, Leberteile) einer

weiteren Person transplantiert werden. Die Dominospende ist eine

Sonderform der Lebendspende.

Präsentation Organspende

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8. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Präsentation Organspende

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Bundezentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

• Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Gesundheit.

• Die BZgA ist nach § 2 TPG neben den nach Landesrecht zuständigen Stellen, den

gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungsunternehmen

mit der Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten, Voraussetzungen und

Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung beauftragt.

• Die BZgA möchte die Menschen dazu anregen, eine eigene Entscheidung für oder

gegen die Organspende zu Lebzeiten zu treffen und diese Entscheidung (auf dem

Organspendeausweis und / oder einer Patientenverfügung) zu dokumentieren.

• Die BZgA klärt ergebnissoffen auf, d. h. „Die Entscheidung zählt“ unabhängig

davon, ob diese für oder gegen eine Organspende ausfällt.

Präsentation Organspende

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Kampagne „Organspende – Die Entscheidung zählt!“

• Mit „Organspende – die Entscheidung zählt!“ hat die BZgA eine Kampagne zum

Thema Organ- und Gewebespende entwickelt.

• Ziel ist es, die Zahl derer zu erhöhen, die eine Entscheidung zur Organ- und

Gewebespende getroffen haben und einen Organspendeausweis bei sich tragen.

Präsentation Organspende

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9. Resümee

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Was sollte jeder tun?

• Setzen Sie sich in Ruhe mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinander.

• Treffen Sie eine persönliche Entscheidung.

• Sprechen Sie mit Ihrer Familie, Verwandten und Freunden über Ihren Entschluss.

• Dokumentieren Sie diesen in einem Organspendeausweis und / oder in einer Patientenverfügung.

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10. Literatur- und Bestellhinweise

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Weitere Informationen zum Thema

• Aufklärungsmaterialien wie Broschüren, Flyer sowie Organspendeausweise

können unter www.organspende-info.de bestellt werden.

• Unter der kostenlosen Rufnummer 0800/90 40 400 ist das Infotelefon der BZgA

und DSO Mo. bis Fr. von 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

• Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.bzga.de

• Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO): www.dso.de

• Gemeinnützige Stiftung Eurotransplant: http://www.eurotransplant.org/cms/

• Bundesärztekammer (BÄK): www.bundesaerztekammer.de

Präsentation Organspende

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Weiterführende Literatur

• „Antworten auf wichtige Fragen“ Broschüre der BZgA mit Kurzinformationen zu den

wichtigsten Fragestellungen

• „Organspende?! – Ich habe mich entschieden“ Broschüre der BZgA mit Informationen

zu Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Organvergabe

• „Organspende und Transplantationen in Deutschland 2018“ Jahresbericht der DSO

• „Was ist der Hirntod“ Broschüre der BZgA mit Informationen zum unumkehrbaren

Ausfall der gesamten Hirnfunktionen

• „Meine Erklärung zur Organ- und Gewebespende - Möglichkeiten der

Dokumentation in Organspendeausweis und Patientenverfügung“ Broschüre der

BZgA

Präsentation Organspende


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