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Oman –Vorteilhaftes Steuerrecht - fidfinvest.com · Oman –Vorteilhaftes Steuerrecht Am 24. Mal...

Date post: 18-Sep-2018
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Nach wie vor wird lediglich eine Körperschaftsteuer erhoben, na- türliche Personen unterliegen keiner Besteuerung. Das Gesetz wird voraussichtlich zum Jahresbeginn 2010 in Kraft treten. Eckpunkt der Steuerreform ist zunächst die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 12%. Dieser Satz bezieht sich auf alle Unternehmensformen, einschliesslich Betriebsstaaten und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen. Die neue Rate ist gegenüber dem bislang gültigen Satz von bis zu 30% wesentlich vorteilhafter. Lediglich Ölfirmen unterliegen nach wie vor einer Besteuerung von 55%. Steuerbar sind alle im Oman ansässigen Unternehmen; es gilt das Welteinkommensprinzip. Ein Unternehmen gilt als ansässig im Sinne des Steuergesetzes, wenn es im Oman länger als 90 Tage innerhalb von 12 Monaten geschäftlich tätig wird. In Dritt- Oman –Vorteilhaftes Steuerrecht Am 24. Mal 2009 hat das Sultanat Oman ein neues Steuergesetz (Royal Decree No. 28/2009) erlassen, das im Wesentlichen auf die Förderung ausländischer Investitionen ausgerichtet ist. staaten abgeführte Steuern werden angerechnet, unabhängig davon, ob mit dem betreffenden Staat ein Doppelbesteuerungs- abkommen besteht oder nicht. Besondere Steuerförderungen wie Steuerfreistellungen oder -ermässigungen, wie sie Unternehmen in ausgesuchten Sekto- ren wie der Tourismusbranche in der Vergangenheit zuerkannt wurden, sind von den neuen Regelungen nicht betroffen und dürfen auch in Zukunft eingeräumt werden. www.fidfinvest.com
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Nach wie vor wird lediglich eine Körperschaftsteuer erhoben, na-türliche Personen unterliegen keiner Besteuerung. Das Gesetz wird voraussichtlich zum Jahresbeginn 2010 in Kraft treten.

Eckpunkt der Steuerreform ist zunächst die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 12%. Dieser Satz bezieht sich auf alle Unternehmensformen, einschliesslich Betriebsstaaten und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen. Die neue Rate ist gegenüber dem bislang gültigen Satz von bis zu 30% wesentlich vorteilhafter. Lediglich Ölfi rmen unterliegen nach wie vor einer Besteuerung von 55%.

Steuerbar sind alle im Oman ansässigen Unternehmen; es gilt das Welteinkommensprinzip. Ein Unternehmen gilt als ansässig im Sinne des Steuergesetzes, wenn es im Oman länger als 90 Tage innerhalb von 12 Monaten geschäftlich tätig wird. In Dritt-

Oman –Vorteilhaftes SteuerrechtAm 24. Mal 2009 hat das Sultanat Oman ein neues Steuergesetz (Royal Decree No. 28/2009) erlassen, das im Wesentlichen auf die Förderung ausländischer Investitionen ausgerichtet ist.

staaten abgeführte Steuern werden angerechnet, unabhängig davon, ob mit dem betreffenden Staat ein Doppelbesteuerungs-abkommen besteht oder nicht.

Besondere Steuerförderungen wie Steuerfreistellungen oder -er mässigungen, wie sie Unternehmen in ausgesuchten Sekto-ren wie der Tourismusbranche in der Vergangenheit zuerkannt wurden, sind von den neuen Regelungen nicht betroffen und dürfen auch in Zukunft eingeräumt werden.

www.fidfinvest.com

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