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ÖRiLi-Schwentinebahn

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SCHWENTINEBAHN (SB) ÖRTLICHE RICHTLINIE (ÖRiLi) GÜLTIG AB 21.07.2008 Aufgestellt: Genehmigt: Kiel, 21.07.2008 Kiel, 24.07.2008 Detlef Cramer Lutz Bogs Leiter Bahnbetrieb Eisenbahnbetriebsleiter
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Page 1: ÖRiLi-Schwentinebahn

SCHWENTINEBAHN (SB)

ÖRTLICHE RICHTLINIE (ÖRiLi)

GÜLTIG AB 21.07.2008

Aufgestellt: Genehmigt:

Kiel, 21.07.2008 Kiel, 24.07.2008

Detlef Cramer Lutz Bogs

Leiter Bahnbetrieb Eisenbahnbetriebsleiter

Page 2: ÖRiLi-Schwentinebahn

VERTEILUNGSPLAN:

(1) Persönlich zu zuteilen: Eisenbahnbetriebsleitern

Örtlichen Betriebsleitern

Betriebszentrale (BLZ)

Zugleitern

(2) Zugänglich zu machen: allen übrigen Betriebsdienstlern

Anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen

BERICHTIGUNGEN

ZULETZT BERICHTIGT DURCH ZULETZT BERICHTIGT DURCH

19.08.2008 Cramer

03.11.2008 Cramer

18.03.2009 Cramer

08.04.2009 Cramer

27.05.2009 Cramer

12.11.2012 Cramer

30.09.2013 Cramer

Page 3: ÖRiLi-Schwentinebahn

ALLGEMEINES

Auf der Strecke der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG von Kiel-Gaarden nach Kiel-Oppendorf und Kiel-Oppen-

dorf nach Kiel-Dietrichsdorf [Ostuferhafen (OUH)/Gemeinschaftskraftwerk (GKK)] gelten die nachfolgend

aufgelisteten Gesetze, Verordnungen, Vorschriften des Eisenbahn-Bundesamtes, Schriften des VDV,

Regelwerke der DB AG und die hierzu erlassenen Regelungen in der jeweils gültigen Fassung.

GESETZE

AEG Allgemeines Eisenbahngesetz

GGBefG Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz)

VERORDNUNGEN

EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

ESO Eisenbahn-Signalordnung

EBV Verordnung über die Bestellung und Bestätigung sowie Aufgaben und Befugnisse von

Betriebsleitern für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiterverordnung)

GbV Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der

beauftragten Personen (Gefahrgutbeauftragten-verordnung)

GGVSEB Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher

Güter auf der Straße, mit der Eisenbahn und mit dem Binnenschiff

ESiV Eisenbahn-Sicherheitsverordnung

EUV Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung

VORSCHRIFTEN DES EISENBAHN-BUNDESAMTES

A 210000 „Melden, Untersuchen, Berichten von gefährlichen Ereignissen im Bahnbetrieb“

Richtlinie des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von

Eisenbahntunneln

Verwaltungsvorschrift für die Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen gem. § 32 Abs. 1 EBO

einschließlich der EBA-Checkliste

SCHRIFTEN DES VERBANDES DEUTSCHER VERKEHRSUNTERNEHMER

714 Leitlinie für die Beurteilung der Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsunternehmen

753 Richtlinie über die Erteilung, Einschränkung und Entziehung der Erlaubnis zum Führen von

Eisenbahnfahrzeugen bei der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur von Eisenbahninfra-

Page 4: ÖRiLi-Schwentinebahn

strukturunternehmen, die dem öffentlichen Verkehr dienen (Eisenbahnfahrzeug-

Führerschein-Richtlinie)

754 Richtlinie über die Anforderungen an die Befähigung von Mitarbeitern im Betriebsdienst bei

Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (BMB-NE)

755 Richtlinie für den Erwerb und die Überwachung der Streckenkenntnis auf Schienenwegen

öffentlicher Betreiber der Schienenwege (Streckenkenntnis-Richtlinie)

757 Bremsen im Betrieb bedienen

758 Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen

855 Instandhaltungsleitfaden

DAT-NE Dienstanweisung für die Triebfahrzeugbediensteten der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen

VORSCHRIFTEN DER DEUTSCHEN BAHN AG

123 Notfallmanagement, Brandschutz Module: 123.0101; 123.0110; 123.0117; 123.0130;

123.0140;

406 Fahren und Bauen

408 Züge fahren und Rangieren Module: 408.01-09; 408.11-19

410 Zugbegleitdienstvorschrift Module: 410.10; 410.20

412.9002 Richtlinie zur Durchführung von funkgesteuerten Güterzügen

420.0105 Betriebszentralen, Dispositionsregeln

465 Betrieb auf Steilstrecken; Besondere Vorschriften über das Bremsen Modul: 465.0001

481 Bahnbetrieb; Telekommunikationsanlagen bedienen Module: 481.0101; 481.0201;

481.0202; 481.0204; 481.0205; 481.0209; 481.0301; 481.0302; 481.0309;

482 Signalanlagen bedienen Modul: 482.9001

483 Zugbeeinflussungsanlage bedienen Module: 483.0101; 483.0111; 483.0112; 483.0113;

483.0201; 483.0202; 483.0301;

492 (VDV 753) Triebfahrzeuge führen Modul: 492.0001

810 Technischer Netzzugang für Fahrzeuge, Kompatibilität mit den Anforderungen des Netzes

Module: 810.0100; 810.0241; 810.0242; 810.0250

915 (VDV 757) Bremsen bedienen Modul: 915.01

Zwischen dem Übergabebahnhof Kiel-Gaarden (DB Abzw Ss) und der Abzweigstelle Kiel-Oppendorf, sowie

zwischen der Abzweigstelle Kiel-Oppendorf und Kiel-Dietrichsdorf (OUH/GKK) ist Zugleitbetrieb eingeführt.

Page 5: ÖRiLi-Schwentinebahn

Die Strecke der VKP von Kiel-Oppendorf nach Schönberg (Holst) beginnt im Km 7,149 an der Abzweigstelle

Kiel-Oppendorf.

Gemeinschaftsbetrieb, mit der DB Netz AG, besteht im Übergabebahnhof Kiel-Gaarden (Abzweigstelle Ss).

Der ÖzF Kiel übernimmt für Züge aus Kiel-Hbf/Meimersdorf in Richtung Kiel-Oppendorf die Zugmeldung

nach Ril 436 mit dem Zugleiter Seehafen Kiel. Zeigt das Signal 217 des Übergabebahnhofs Kiel-Gaarden

einen Fahrtbegriff, so gilt dieser bis zum nächsten planmäßigen Halt bzw. bis zum nächsten Signal. Für Züge

aus Richtung Kiel-Oppendorf nach Kiel-Hbf/Meimersdorf, welche den Übergabebahnhof Kiel-Gaarden

verlassen haben, gibt der ÖzF die Verlassensmeldung an den Zugleiter der SEEHAFN KIEL.

Innerhalb der Grenzen des Übergabebahnhofs Kiel-Gaarden ist der ÖzF Kiel (T.: 0511.286 51122) für die

Betriebsabwicklung allein verantwortlich.

Fahrten auf dem Streckenanschnitt Kiel Süd – Kiel-Gaarden bzw. umgekehrt werden als Rangierfahrten

durchgeführt. Diese Fahrten und das Rangieren im Bereich der Servicestelle Kiel-Süd werden durch die BLZ

SEEHAFEN KIEL genehmigt und überwacht. T 0431 9822 188 oder 184

Über die Nutzung nicht verpachteter Gleise entscheidet die Infrastrukturverwaltung der SEEHAFEN KIEL,

T 0431 9822 186

FESTLEGUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER RANGIERFAHRT KIEL-GAARDEN –

SERVICEEINRICHTUNG KIEL-SÜD

Vorrang hat immer die Rangierfahrt, welche den Bahnhof Kiel-Gaarden in Richtung Kiel-Süd räumt.

Rangierfahrten aus Richtung Kiel-Süd in Richtung Kiel-Gaarden haben Wartepflicht in Kiel-Süd.

NUTZUNG VON GLEISANLAGEN

Über die Nutzung nicht vermieteter Gleise entscheidet:

Betriebsleitzentrale der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG: T 0431 9822 188, 0431 9822 184

Infrastrukturverwaltung: T 0431 9822 186

Der Zugleiter Kiel-Oppendorf ist nur während des Verkehrens der angemeldeten Züge anwesend.

EINTEILUNG DER ZUGLEITSTRECKE

Zugleitstelle ist Kiel-Oppendorf mit den Zugleitstrecken:

Kiel Gaarden nach Kiel-Oppendorf

Kiel-Oppendorf nach Kiel-Ostuferhafen

Abzweig Kiel-Dietrichsdorf nach Gemeinschaftskraftwerk Kiel

Unbesetzte Zuglaufstellen:

- Kiel-Gaarden km 0,915 der Strecke Kiel-Gaarden -> Kiel-Oppendorf

- Kiel-Ostuferhafen km 3,696 der Strecke Kiel-Oppendorf -> Kiel-Ostuferhafen

Page 6: ÖRiLi-Schwentinebahn

Gemeinschaftskraftwerk Kiel km 2,897 Abzweig Dietrichsdorf -> Gemeinschaftskraftwerk

Zuglaufmeldestellen beim Verkehren von Sperrfahrten zum Bedienen von Ladestellen und

Anschlussbahnen

Kiel-Wellingdorf km 5,710 Awanst. „Coop“ (nichtöffentliches EIU) unbesetzt

Der Zugleiter kann aus betrieblichen Gründen unter eigener Verantwortung von der Streckenfahrordnung

abweichen.

ZUGFAHRDIENST

Es werden auf Antrag (Formblatt) Sonderzugfahrpläne erstellt und ausgegeben.

Das Zugpersonal hat den jeweils gültigen Fahrplan mitzuführen. Der Eisenbahnfahrzeugführer hat den

Fahrplan auf dem besetzten Führerstand sichtbar anbringen.

Während des Aufenthaltes der Züge in Zuglaufmeldestellen ist der Zugführer Aufsichtsführender.

Fernsprechverzeichnis:

Örtlicher Betriebsleiter Bahnbetrieb: T 0431 9822 188

Disposition: T 0431 9822 184

Zugleitung Oppendorf: T 0431 266 16 M: 0162 2444 281

Für fernmündlich übermittelte Befehle ist der Vordruck „ZLB-Befehl“ zu verwenden.

Befehlsvordruck (436.0001V04) und Fernsprechbuch für den ZLB (436.0001V02) sind mitzuführen.

Für alle Züge ist eine Wagenliste zu führen und der Betriebsleitzentrale SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG

oder der Zugleitung Kiel-Oppendorf vor der Abfahrt des Zuges/bzw. vor dem Befahren der Infrastruktur

zukommen zu lassen.

Es dürfen sich grundsätzlich höchstens 4 Personen gleichzeitig im Führerstand des führenden Triebfahrzeugs

aufhalten. In außergewöhnlichen Fällen und bei leerfahrenden Triebfahrzeugen darf diese Zahl überschritten

werden. Genehmigungen hierzu können im Einzelfall nur der Eisenbahnbetriebsleiter oder dessen Vertreter

erteilen. Die Mitfahrgenehmigung bedarf der Schriftform.

BESONDERHEITEN DES BAHNHOFS KIEL-GAARDEN ZUR DB NETZ AG

Züge, die länger als 70 Meter sind, dürfen nicht vor Signal Ne 1 Kiel-Gaarden und Züge, die länger als 300

Meter sind, dürfen nicht vor Signal 212 Kiel-Gaarden halten. (Sperrung BÜ Segeberger Straße) In diesen

Fällen ist der ÖzF Kiel vor Abfahrt des Zuges bzw. vor dem Befahren des Zugfolgeabschnitts Kiel-Oppendorf

– Kiel-Gaarden davon in Kenntnis zu setzen.

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BESONDERHEITEN KIEL-ELLERBEK

In Kiel-Ellerbek dürfen Züge aus beiden Fahrtrichtungen aufgrund der Einschaltstrecke der folgenden

Lichtzeichenanlagen nicht zum Halten kommen.

GESCHWINDIGKEITEN

Die zulässigen Geschwindigkeiten betragen:

Strecke Kiel-Gaarden – Kiel-Oppendorf für:

Leichtverbrennungstriebwagen (LVT) 50 km/h

Lokbespannte Personenzüge 40 km/h

Güterzüge 30 km/h

BÜ „Rehsenweg“ km 5,311 (Dauerhaft eingerichtete La-Stelle) 10 km/h

Für die Serviceeinrichtung Kiel-Süd 15 km/h

ACHS- UND METERLASTEN

die höchstzulässige Achslast beträgt: 22,5 t

die höchstzulässige Meterlast beträgt: 8,0 m/t

NACHSCHIEBEN VON GÜTERZÜGEN

Güterzüge dürfen mit Zustimmung des Zugleiters im Zugfolgeabschnitt Kiel-Gaarden bis km 1,8 Richtung

Oppendorf nachgeschoben werden. Das schiebende Triebfahrzeug muss aber bis hinter den Einschaltkontakt

K 2 des BÜ „Segeberger Straße“ mitfahren und darf erst von dort zurückkehren. Es ist darauf zu achten, dass

der Einschaltkontakt der HSA „Preetzer Straße“ im km 2,063 nicht befahren wird.

Das vom Nachschieben zurückkehrende Triebfahrzeug hat an der Trapeztafel im km 1,249 zu halten. Der

ÖzF Kiel ist über den Zugleiter wegen der Freigabe der Einfahrt zu verständigen.

Güterzüge dürfen im Abschnitt Kiel-Ostuferhafen – Kiel-Dietrichsdorf bis km 2,559 mit Zustimmung des

Zugleiters nachgeschoben werden.

Die Triebfahrzeugführer verständigen sich untereinander beim Nachschieben.

BREMSTAFEL

Es gilt die Bremstafel für 200 m Bremsweg.

Page 8: ÖRiLi-Schwentinebahn

RANGIERDIENST

Das Rangieren über nichttechnisch gesicherte Bahnübergänge hat mit größter Vorsicht zu erfolgen. Vor dem

Befahren ist Achtungssignal zu geben.

Auf den Anschlussbahnen sind nichttechnisch gesicherte Bahnübergänge ohne Andreaskreuz beim Befahren

durch das Zugbegleitpersonal zu sichern.

Die Hemmschuhe sind nach dem Beendigen des Rangierens in die hierfür vorgesehenen und aufgestellten

Hemmschuhböcke zu verbringen.

Triebfahrzeuge haben immer zwei Hemmschuhe mit zuführen. Nach dem Beendigen der Rangiertätigkeit hat

der Rangierbegleiter darauf zu achten, dass sich die Hemmschuhe wieder auf dem Triebfahrzeug befinden.

ZUSATZBESTIMMUNGEN ZUM SIGNALBUCH (SB)

Es gilt die Ril 301 der DBAG, die Eisenbahn-Signalordnung (ESO) sowie die hierzu erlassenen Regelungen

und Ergänzungen in der jeweils gültigen Fassung.

ZUSATZBESTIMMUNGEN ZU DER BETRIEBSUNFALLVORSCHRIFT (BUVO-NE)

Unfallmeldestelle ist die Zugleitstelle Kiel-Oppendorf. T 0431 266 16, M: 0162 2444 281

Bei nicht besetzt sein, übernimmt die BLZ SK diese Aufgabe T 0431 9822 188 /-184

Unfallmeldetafel II ist ausgelegt.

Angaben zum Infrastrukturbetreiber (EIU)

Sitz der Dienststelle: SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG

Schwedenkai 1, 24103 Kiel

Betriebsleitzentrale: T 0431 9822 188 /-184

Infrastruktur: T 0431 9822 186

Betriebsleiter: T 0172 9822 315, M 0172.5348 772

BESCHREIBUNG DER ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSE

Streckenabschnitt Bahnhof Kiel-Gaarden – Kiel-Oppendorf

und der Serviceeinrichtung Kiel-Süd

Bahnhof Kiel-Gaarden

Der Fahrwegprüfbezirk, in dessen Grenzen der Betriebsablauf der vollen Verantwortung des ÖzF Kiel

untersteht, erstreckt sich hinsichtlich der Züge vom Einfahrsignal 213 der Strecke Kiel – Lübeck und dem

Einfahrtsignal 211 aus Richtung Meimersdorf bis zur Trapeztafel (Ne 1) aus Richtung Kiel-Oppendorf und bis

Signal 2104 aus Richtung Kiel Süd.

Streckenabschnitt Kiel-Gaarden nach Kiel-Oppendorf Km 0,910 bis km 7,149

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Im km 2,400 befindet sich der durch eine HSA gesicherte BÜ „Preetzer Straße“. Das zugehörige ÜS1a

befindet sich im km 2.090 aus Ri Kiel-Gaarden. Das zugehörige ÜS2a befindet sich im km 2.890 aus Ri

Oppendorf.

Im km 2,490 befindet sich der Haltepunkt „Schulen am Langsee“

Im km 3,563 befindet sich der aufgelassene Haltepunkt Kiel-Ellerbek. In Kiel-Ellerbek dürfen Züge aus

beiden Fahrtrichtungen aufgrund der Einschaltstrecke der folgenden Lichtzeichenanlagen nicht halten.

Im km 5,311 befindet sich der BÜ „Rehsenweg“. Dieser BÜ darf nur höchstens mit 10 km/h (dauerhaft

eingerichtete Langsamfahrstelle) befahren werden.

Im km 6,379 bis km 6,450 befindet sich die Schwentinetalbrücke. Geschwindigkeitsänderungen im

Bereich des Brückenbauwerkes sind zu dessen Schonung grundsätzlich zu vermeiden.

Im km 6,570 befindet sich das Überwachungssignal ÜS 1 des Bahnübergangs „Oppendorfer Weg“.

Abzweigstelle Kiel-Oppendorf

Die Abzweigstelle Kiel-Oppendorf beginnt im km 6,760 (Ne1) und endet im km 7,140 (Sig B aus Richtung

Schönberg (Holst) bzw. im km 0,473 (Sig A aus Richtung Kiel-Dietrichsdorf).

Im Bereich der Abzweigstelle dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.

Sollen auf den Gleisen 3 (nutzbare Länge 136 Meter), 4 (nutzbare Länge 110 Meter) und 5 (nutzbare Länge

45 Meter) vorübergehend Fahrzeuge abgestellt werden, so sind diese zur Sicherung gegen Ablaufen in Rich-

tung Weiche 5 mit Hemmschuhen zu sichern. Zur weiteren Sicherung ist am ersten Fahrzeug Richtung

Weiche 5 eine Feststellbremse anzulegen.

Zugfahrten in Richtung Kiel-Dietrichsdorf (OUH/GKK) / Schönberg (Holst)

Der BÜ „Oppendorfer Weg“ wird durch eine Halbschrankenanlage gesichert. Das BÜÜberwachungssignal

steht im km 6,570.

Zugfahrten aus Richtung Schönberg (Holst)

Zugfahrten aus Richtung Schönkirchen halten am ESig B im km 7,140. Die Weiterfahrt erfolgt mit höchstens

15 km/h bis zur H-Tafel im km 6,786.

Hier wird die Kontaktschleife befahren, welche die Schrankenschließung auslöst. Die Zustimmung zur

Weiterfahrt erfolgt durch das BÜ-Überwachungssignal ÜS2 im km 6,774.

Zugfahrten aus Richtung Kiel-Dietrichsdorf (OUH/GKK)

Der BÜ „Oppendorfer Weg“ wird durch eine Halbschrankenanlage gesichert. Das erste Überwachungssignal

ÜS1 steht aus Ri Dietrichsdorf kommend im km 6,970 und das zweite Überwachungssignal ÜS2 im km 6,774.

Page 10: ÖRiLi-Schwentinebahn

Streckenabschnitt Kiel-Oppendorf nach Kiel-Dietrichsdorf (OUH/GKK)

km 0,000 bis km 3,696

In km 7,070 zweigt die Strecke Kiel-Oppendorf – Kiel-Dietrichsdorf (OUH/GKK) ab. Die Streckenlänge

beträgt 3,696 km.

Im km 2,428 befindet sich die Awanst. Kiel-Dietrichsdorf mit einer nutzbaren Gleislänge von 162 Metern.

Im km 2,897 zweigt die Anschlussbahn „Gemeinschaftskraftwerk Kiel“ ab.

Neigungsverhältnisse:

Kiel-Oppendorf – Kiel-Dietrichsdorf 11,8 ‰ (1:85)

Kiel-Dietrichsdorf – Kiel-Ostuferhafen (OUH) 30,0 ‰ (1:33)

Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h

Bahnübergänge mit Überwachungssignalen:

BÜ „Käthnesredder“ km 0,595

BÜ“ Schönberger Landstraße“ km 0,887

Bahnübergänge ohne Überwachungssignale mit Postensicherung:

BÜ „Salzredder“ km 3,640

Bahnübergänge – Privater Nutzung

Privater Überweg km

Privater Überweg km

Privater Überweg km

Serviceeinrichtung Kiel-Süd

Die Infrastrukturgrenze der Serviceeinrichtung Kiel Süd in Richtung Bahnhof Kiel-Gaarden ist das Signal

2104.

Die Fahrten zwischen Kiel Süd und Kiel-Gaarden bzw. umgekehrt sind Rangierfahrten. Die Spitze ist immer

zu besetzen.

Vorrang hat immer die Rangierfahrt, welche den Bahnhof Kiel-Gaarden in Richtung Kiel-Süd verlässt.

Rangierfahrten aus Richtung Kiel-Süd in Richtung Kiel-Gaarden haben Wartepflicht in Kiel-Süd.

Die Rangiergeschwindigkeit beträgt höchstens 15 km/h.

Abstoßen und Ablaufen lassen sind verboten.

Auf dem Abschnitt zwischen Kiel-Gaarden und der Weiche 16 dürfen wegen des Gefälles von 17,0 ‰ (1:60)

keine Wagen abgestellt werden.

Page 11: ÖRiLi-Schwentinebahn

Bremsen

Das Gleis von Kiel-Gaarden nach Kiel-Süd hat eine Neigung von 17 ‰ (1:60). Alle Fahrten sind luftgebremst

durchzuführen. Die Mindestbremshundertstel betragen je Richtung 30 Mbr.

Anschluss nts GmbH

Das Anschlussgleis zweigt mit Weiche 10 von Gleis 3 ab. Der Anschluss dient der Wartung, Instandhaltung

und Betriebsstoffergänzung von Triebfahrzeugen und Triebwagen und wird im Regelfall ausschließlich von

diesen Fahrzeugen befahren.

Güterwagen werden durch das bedienende EVU zugestellt und abgeholt.

BEDIENUNGSANWEISUNG DIETRICHSDORF

Ausweichanschlussstelle Kiel-Dietrichsdorf im km 2,428 (Abstellgleis)

Allgemeines:

Das Abstellgleis Dietrichsdorf der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG zweigt im km 2,428 der Schwentinebahn

mit der Anschlussweiche 1 vom Streckengleis Oppendorf - Kiel-Dietrichsdorf (OUH/GKK) ab und wird

ausschließlich zur Abstellung von Waggons vorgehalten.

Betriebliche Regelungen:

Die Anschlussweiche 1 ist in Grundstellung (gerader Strang) mit einem Weichenhandschloss

schlüsselabhängig mit der Gleissperre I verschlossen.

In km 2,468 des Ladegleises Dietrichsdorf befindet sich ein Privatwegübergang mit einer Schrankenanlage.

Bei geöffneter Schranke ist grundsätzlich Postensicherung angeordnet. Weiterhin befindet sich in Km 2,662

ein Privatwegübergang nur für Fußgänger. Dieser Fußgängerüberweg ist grundsätzlich bei Abstellung von

Waggons frei zuziehen. Die abgestellten Waggons sind in jede Richtung mit Hemmschuhen zu sichern.

Zusätzlicher Hinweis:

Die Nutzung des Abstellgleises erfolgt grundsätzlich vom Ostuferhafen (OUH) oder Gemeinschaftskraftwerk

(GKK) aus.

Die Fahrten vom OUH/GKK zur Awanst Dietrichsdorf erfolgen als Sperrfahrten (s. Örtliche Richtlinien

Schwentinebahn).

Nutzbare Gleislänge: 162 Meter

Geschwindigkeit: max. 5 km/h

Neigungsverhältnisse: 0,000 o/oo

Page 12: ÖRiLi-Schwentinebahn

Ansprechpartner:

Örtl. Betriebsleiter Bahnbetrieb: Herr Behrens M 0162 2444 288

Örtl. Betriebsleiter Infrastruktur: Herr Wieland M 0162 2444 286

Unfallmeldestelle: Zugleiter M 0162 2444 281

BEDIENUNGSANWEISUNG KIEL-OSTUFERHAFEN (OUH)

Eigentümer:

Die Seehafen Kiel GmbH & Co. KG ist Eigentümer und Betreiber der Eisenbahn- und Hafenanlagen im Kieler

Ostuferhafen.

Allgemeines:

Das Gleistor (Schranke) zur Anschlussbahn Ostuferhafen wird mittels Funksignal vom Triebfahrzeugführer

geöffnet. Die Funkfernbedienung befindet sich auf dem Triebfahrzeug. Das Gleistor (Schranke) schließt

grundsätzlich nach der Durchfahrt des Zuges (Lichtschrankenkontakte).

Im Zuführungsgleis 40 und 50 befinden sich funkferngesteuerte Gleisschranken mit Lichtkontakten. Diese

Gleisschranken schließen sich nach dem Durchfahren.

Im Zuführungsgleis 40 befindet sich weiterhin noch ein Gleistor, welches durch das Treibfahrzeugpersonal

manuell zu öffnen und festzulegen ist. Nach jeder Durchfahrt ist dieses Gleistor wieder zu schließen.

Die Weichen 300, 311, 312, 321, 322, 401, 501, 502, 512, 521, 522 und 531 sind Pflasterweichen. Die Weichen

sind unverschlossen und haben keine Grundstellung.

Zug- und Rangierfahrten:

Bei Zugfahrten ab OUH sind Zuganhängelasten bis 600 t zugelassen.

Alle Rangierabteilungen sind luftgebremst zu fahren.

Die Verständigung mit der Zugleitung Oppendorf ist nur per Handy möglich.

Unfallmeldestelle:

Betriebsleitzentrale SK: T 0431.9822 188 / 184

Zugleiter in Oppendorf: T 0431.26616 oder M 0162.2444 281

Übergabestelle:

Die Gleise 10, 11 (im Abschnitt zwischen Weiche 2 und 3) und 12 sind die Übergabegleise. Abgestellte Wagen

sind durch Hemmschuhe zu sichern. In den Gleisen 10, 11 und 12 dürfen wegen des Gefälles 1:34 keine

Wagen oder Wagengruppe ohne Hemmschuhsicherung abgestellt werden.

Page 13: ÖRiLi-Schwentinebahn

Gleisfeldbeschreibung:

Im Gleis 11 zwischen den Weichen 6 und 14 befinden sich:

Weiche 7 mit dem Zuführungsgleis 20 (ehemals BTKI).

Bei der Zuführung und Abholung von Waggons mit kleinen runden Puffertellern, wenn diese unmittelbar

gekuppelt sind, besteht im Bereich des Gleises 20 die Gefahr der Überpufferung. Diese Wagen sind lang zu

kuppeln.

Weiche 8 mit dem Zuführungsgleis 50 zur KV-Anlage mit den Gleisen 51, 52 und 53. Bei der Zuführung und

Abholung von Waggons mit kleinen runden Puffertellern, wenn diese unmittelbar gekuppelt sind, besteht im

Bereich der Gleise 50, 51, 52 und 53 die Gefahr der Überpufferung. Diese Wagen sind lang zu kuppeln.

Weiche 9 mit dem Zuführungsgleis 30 zu den Ladegleisen 31 und 32 (Krangleise). Solange die Kräne arbeiten

oder sich bewegen, dürfen die Gleise 31 und 32 nicht befahren werden. Bei der Zuführung und Abholung von

Waggons mit kleinen runden Puffertellern, wenn diese unmittelbar gekuppelt sind, besteht im Bereich der

Gleise 30, 31 und 32 die Gefahr der Überpufferung. Diese Wagen sind lang zu kuppeln.

Weiche 11 mit dem Zuführungsgleis 40 zu den Ladegleisen 41 und 42. In der Verlängerung Gleis 42 schließt

sich das Anschlussgleis der Firma Kieler Schrotthandel (KSH) an. Bei der Zuführung und Abholung von

Waggons mit kleinen runden Puffertellern, wenn diese unmittelbar gekuppelt sind, besteht im Bereich der

Gleise 30, 41 und 42 die Gefahr der Überpufferung. Diese Wagen sind lang zu kuppeln.

Nutzbare Gleislängen:

Übergabegleise:

Gleis 10 170 Meter

Gleis 11 170 Meter zwischen Weiche 2 und Weiche 3

Gleis 12 180 Meter zwischen Weiche 1 und Weiche 4

Rangier-, Umfahrungs- und Zugbildungsgleise:

Gleis 11 70 Meter zwischen Weiche 9 und Weiche 11

70 Meter zwischen Weiche 11 und Weiche 14

44 Meter zwischen Weiche 14 und Gleisabschluss

Gleis 12 180 Meter zwischen Weiche 5 und Weiche 10

115 Meter zwischen Weiche 10 und Weiche 13

25 Meter zwischen Weiche 14 und Gleisabschluss

Gleis 13 322 Meter zwischen Weiche 4 und Weiche 12

76 Meter zwischen Weiche 12 und Gleisabschluss

Page 14: ÖRiLi-Schwentinebahn

Ladegleise:

Gleis 20 240 Meter ab Ecke Gebäude (ehemals BTKI) bis Gleisabschluss

Gleis 31 170 Meter zwischen Weiche 301 und Weiche 311

27 Meter zwischen Weiche 311 und Weiche 312

160 Meter zwischen Weiche 312 und Gleisabschluss

Gleis 32 140 Meter zwischen Weiche 301 und Weiche 321

80 Meter zwischen Weiche 321 und Weiche 322

130 Meter zwischen Weiche 322 und Gleisabschluss

Gleis 41 270 Meter zwischen Weiche 401 und Gleisabschluss

Gleis 42 215 Meter zwischen Weiche 401 und Gleiskreuzung Gleis 50

Gleis 51 226 Meter zwischen Weiche 502 und Weiche 512

43 Meter zwischen Weiche 512 und Gleisabschluss

Gleis 52 225 Meter zwischen Weiche 502 und Weiche 521

25 Meter zwischen Weiche 521 und Gleisabschluss

Gleis 53 222 Meter zwischen Weiche 501 und Weiche 531

73 Meter zwischen Weiche 531 und Gleisabschluss

Kieler Schrotthandel GmbH:

Das Anschlussgleis (Verlängerung des Gleises 42) ist durch ein Tor verschlossen. Das Tor ist vom

Anschlussbetreiber vor der Bedienung zu öffnen und festzulegen.

Bei der Zuführung und Abholung von Waggons besteht im Bereich des Gleises 42 die Gefahr der

Überpufferung. Diese Wagen sind alle lang zu kuppeln.


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