Date post: | 02-Feb-2017 |
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SCHWENTINEBAHN (SB)
ÖRTLICHE RICHTLINIE (ÖRiLi)
GÜLTIG AB 21.07.2008
Aufgestellt: Genehmigt:
Kiel, 21.07.2008 Kiel, 24.07.2008
Detlef Cramer Lutz Bogs
Leiter Bahnbetrieb Eisenbahnbetriebsleiter
VERTEILUNGSPLAN:
(1) Persönlich zu zuteilen: Eisenbahnbetriebsleitern
Örtlichen Betriebsleitern
Betriebszentrale (BLZ)
Zugleitern
(2) Zugänglich zu machen: allen übrigen Betriebsdienstlern
Anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen
BERICHTIGUNGEN
ZULETZT BERICHTIGT DURCH ZULETZT BERICHTIGT DURCH
19.08.2008 Cramer
03.11.2008 Cramer
18.03.2009 Cramer
08.04.2009 Cramer
27.05.2009 Cramer
12.11.2012 Cramer
30.09.2013 Cramer
ALLGEMEINES
Auf der Strecke der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG von Kiel-Gaarden nach Kiel-Oppendorf und Kiel-Oppen-
dorf nach Kiel-Dietrichsdorf [Ostuferhafen (OUH)/Gemeinschaftskraftwerk (GKK)] gelten die nachfolgend
aufgelisteten Gesetze, Verordnungen, Vorschriften des Eisenbahn-Bundesamtes, Schriften des VDV,
Regelwerke der DB AG und die hierzu erlassenen Regelungen in der jeweils gültigen Fassung.
GESETZE
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz
GGBefG Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz)
VERORDNUNGEN
EBO Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
ESO Eisenbahn-Signalordnung
EBV Verordnung über die Bestellung und Bestätigung sowie Aufgaben und Befugnisse von
Betriebsleitern für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiterverordnung)
GbV Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der
beauftragten Personen (Gefahrgutbeauftragten-verordnung)
GGVSEB Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße, mit der Eisenbahn und mit dem Binnenschiff
ESiV Eisenbahn-Sicherheitsverordnung
EUV Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung
VORSCHRIFTEN DES EISENBAHN-BUNDESAMTES
A 210000 „Melden, Untersuchen, Berichten von gefährlichen Ereignissen im Bahnbetrieb“
Richtlinie des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von
Eisenbahntunneln
Verwaltungsvorschrift für die Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen gem. § 32 Abs. 1 EBO
einschließlich der EBA-Checkliste
SCHRIFTEN DES VERBANDES DEUTSCHER VERKEHRSUNTERNEHMER
714 Leitlinie für die Beurteilung der Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsunternehmen
753 Richtlinie über die Erteilung, Einschränkung und Entziehung der Erlaubnis zum Führen von
Eisenbahnfahrzeugen bei der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur von Eisenbahninfra-
strukturunternehmen, die dem öffentlichen Verkehr dienen (Eisenbahnfahrzeug-
Führerschein-Richtlinie)
754 Richtlinie über die Anforderungen an die Befähigung von Mitarbeitern im Betriebsdienst bei
Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (BMB-NE)
755 Richtlinie für den Erwerb und die Überwachung der Streckenkenntnis auf Schienenwegen
öffentlicher Betreiber der Schienenwege (Streckenkenntnis-Richtlinie)
757 Bremsen im Betrieb bedienen
758 Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen
855 Instandhaltungsleitfaden
DAT-NE Dienstanweisung für die Triebfahrzeugbediensteten der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen
VORSCHRIFTEN DER DEUTSCHEN BAHN AG
123 Notfallmanagement, Brandschutz Module: 123.0101; 123.0110; 123.0117; 123.0130;
123.0140;
406 Fahren und Bauen
408 Züge fahren und Rangieren Module: 408.01-09; 408.11-19
410 Zugbegleitdienstvorschrift Module: 410.10; 410.20
412.9002 Richtlinie zur Durchführung von funkgesteuerten Güterzügen
420.0105 Betriebszentralen, Dispositionsregeln
465 Betrieb auf Steilstrecken; Besondere Vorschriften über das Bremsen Modul: 465.0001
481 Bahnbetrieb; Telekommunikationsanlagen bedienen Module: 481.0101; 481.0201;
481.0202; 481.0204; 481.0205; 481.0209; 481.0301; 481.0302; 481.0309;
482 Signalanlagen bedienen Modul: 482.9001
483 Zugbeeinflussungsanlage bedienen Module: 483.0101; 483.0111; 483.0112; 483.0113;
483.0201; 483.0202; 483.0301;
492 (VDV 753) Triebfahrzeuge führen Modul: 492.0001
810 Technischer Netzzugang für Fahrzeuge, Kompatibilität mit den Anforderungen des Netzes
Module: 810.0100; 810.0241; 810.0242; 810.0250
915 (VDV 757) Bremsen bedienen Modul: 915.01
Zwischen dem Übergabebahnhof Kiel-Gaarden (DB Abzw Ss) und der Abzweigstelle Kiel-Oppendorf, sowie
zwischen der Abzweigstelle Kiel-Oppendorf und Kiel-Dietrichsdorf (OUH/GKK) ist Zugleitbetrieb eingeführt.
Die Strecke der VKP von Kiel-Oppendorf nach Schönberg (Holst) beginnt im Km 7,149 an der Abzweigstelle
Kiel-Oppendorf.
Gemeinschaftsbetrieb, mit der DB Netz AG, besteht im Übergabebahnhof Kiel-Gaarden (Abzweigstelle Ss).
Der ÖzF Kiel übernimmt für Züge aus Kiel-Hbf/Meimersdorf in Richtung Kiel-Oppendorf die Zugmeldung
nach Ril 436 mit dem Zugleiter Seehafen Kiel. Zeigt das Signal 217 des Übergabebahnhofs Kiel-Gaarden
einen Fahrtbegriff, so gilt dieser bis zum nächsten planmäßigen Halt bzw. bis zum nächsten Signal. Für Züge
aus Richtung Kiel-Oppendorf nach Kiel-Hbf/Meimersdorf, welche den Übergabebahnhof Kiel-Gaarden
verlassen haben, gibt der ÖzF die Verlassensmeldung an den Zugleiter der SEEHAFN KIEL.
Innerhalb der Grenzen des Übergabebahnhofs Kiel-Gaarden ist der ÖzF Kiel (T.: 0511.286 51122) für die
Betriebsabwicklung allein verantwortlich.
Fahrten auf dem Streckenanschnitt Kiel Süd – Kiel-Gaarden bzw. umgekehrt werden als Rangierfahrten
durchgeführt. Diese Fahrten und das Rangieren im Bereich der Servicestelle Kiel-Süd werden durch die BLZ
SEEHAFEN KIEL genehmigt und überwacht. T 0431 9822 188 oder 184
Über die Nutzung nicht verpachteter Gleise entscheidet die Infrastrukturverwaltung der SEEHAFEN KIEL,
T 0431 9822 186
FESTLEGUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER RANGIERFAHRT KIEL-GAARDEN –
SERVICEEINRICHTUNG KIEL-SÜD
Vorrang hat immer die Rangierfahrt, welche den Bahnhof Kiel-Gaarden in Richtung Kiel-Süd räumt.
Rangierfahrten aus Richtung Kiel-Süd in Richtung Kiel-Gaarden haben Wartepflicht in Kiel-Süd.
NUTZUNG VON GLEISANLAGEN
Über die Nutzung nicht vermieteter Gleise entscheidet:
Betriebsleitzentrale der SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG: T 0431 9822 188, 0431 9822 184
Infrastrukturverwaltung: T 0431 9822 186
Der Zugleiter Kiel-Oppendorf ist nur während des Verkehrens der angemeldeten Züge anwesend.
EINTEILUNG DER ZUGLEITSTRECKE
Zugleitstelle ist Kiel-Oppendorf mit den Zugleitstrecken:
Kiel Gaarden nach Kiel-Oppendorf
Kiel-Oppendorf nach Kiel-Ostuferhafen
Abzweig Kiel-Dietrichsdorf nach Gemeinschaftskraftwerk Kiel
Unbesetzte Zuglaufstellen:
- Kiel-Gaarden km 0,915 der Strecke Kiel-Gaarden -> Kiel-Oppendorf
- Kiel-Ostuferhafen km 3,696 der Strecke Kiel-Oppendorf -> Kiel-Ostuferhafen
Gemeinschaftskraftwerk Kiel km 2,897 Abzweig Dietrichsdorf -> Gemeinschaftskraftwerk
Zuglaufmeldestellen beim Verkehren von Sperrfahrten zum Bedienen von Ladestellen und
Anschlussbahnen
Kiel-Wellingdorf km 5,710 Awanst. „Coop“ (nichtöffentliches EIU) unbesetzt
Der Zugleiter kann aus betrieblichen Gründen unter eigener Verantwortung von der Streckenfahrordnung
abweichen.
ZUGFAHRDIENST
Es werden auf Antrag (Formblatt) Sonderzugfahrpläne erstellt und ausgegeben.
Das Zugpersonal hat den jeweils gültigen Fahrplan mitzuführen. Der Eisenbahnfahrzeugführer hat den
Fahrplan auf dem besetzten Führerstand sichtbar anbringen.
Während des Aufenthaltes der Züge in Zuglaufmeldestellen ist der Zugführer Aufsichtsführender.
Fernsprechverzeichnis:
Örtlicher Betriebsleiter Bahnbetrieb: T 0431 9822 188
Disposition: T 0431 9822 184
Zugleitung Oppendorf: T 0431 266 16 M: 0162 2444 281
Für fernmündlich übermittelte Befehle ist der Vordruck „ZLB-Befehl“ zu verwenden.
Befehlsvordruck (436.0001V04) und Fernsprechbuch für den ZLB (436.0001V02) sind mitzuführen.
Für alle Züge ist eine Wagenliste zu führen und der Betriebsleitzentrale SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG
oder der Zugleitung Kiel-Oppendorf vor der Abfahrt des Zuges/bzw. vor dem Befahren der Infrastruktur
zukommen zu lassen.
Es dürfen sich grundsätzlich höchstens 4 Personen gleichzeitig im Führerstand des führenden Triebfahrzeugs
aufhalten. In außergewöhnlichen Fällen und bei leerfahrenden Triebfahrzeugen darf diese Zahl überschritten
werden. Genehmigungen hierzu können im Einzelfall nur der Eisenbahnbetriebsleiter oder dessen Vertreter
erteilen. Die Mitfahrgenehmigung bedarf der Schriftform.
BESONDERHEITEN DES BAHNHOFS KIEL-GAARDEN ZUR DB NETZ AG
Züge, die länger als 70 Meter sind, dürfen nicht vor Signal Ne 1 Kiel-Gaarden und Züge, die länger als 300
Meter sind, dürfen nicht vor Signal 212 Kiel-Gaarden halten. (Sperrung BÜ Segeberger Straße) In diesen
Fällen ist der ÖzF Kiel vor Abfahrt des Zuges bzw. vor dem Befahren des Zugfolgeabschnitts Kiel-Oppendorf
– Kiel-Gaarden davon in Kenntnis zu setzen.
BESONDERHEITEN KIEL-ELLERBEK
In Kiel-Ellerbek dürfen Züge aus beiden Fahrtrichtungen aufgrund der Einschaltstrecke der folgenden
Lichtzeichenanlagen nicht zum Halten kommen.
GESCHWINDIGKEITEN
Die zulässigen Geschwindigkeiten betragen:
Strecke Kiel-Gaarden – Kiel-Oppendorf für:
Leichtverbrennungstriebwagen (LVT) 50 km/h
Lokbespannte Personenzüge 40 km/h
Güterzüge 30 km/h
BÜ „Rehsenweg“ km 5,311 (Dauerhaft eingerichtete La-Stelle) 10 km/h
Für die Serviceeinrichtung Kiel-Süd 15 km/h
ACHS- UND METERLASTEN
die höchstzulässige Achslast beträgt: 22,5 t
die höchstzulässige Meterlast beträgt: 8,0 m/t
NACHSCHIEBEN VON GÜTERZÜGEN
Güterzüge dürfen mit Zustimmung des Zugleiters im Zugfolgeabschnitt Kiel-Gaarden bis km 1,8 Richtung
Oppendorf nachgeschoben werden. Das schiebende Triebfahrzeug muss aber bis hinter den Einschaltkontakt
K 2 des BÜ „Segeberger Straße“ mitfahren und darf erst von dort zurückkehren. Es ist darauf zu achten, dass
der Einschaltkontakt der HSA „Preetzer Straße“ im km 2,063 nicht befahren wird.
Das vom Nachschieben zurückkehrende Triebfahrzeug hat an der Trapeztafel im km 1,249 zu halten. Der
ÖzF Kiel ist über den Zugleiter wegen der Freigabe der Einfahrt zu verständigen.
Güterzüge dürfen im Abschnitt Kiel-Ostuferhafen – Kiel-Dietrichsdorf bis km 2,559 mit Zustimmung des
Zugleiters nachgeschoben werden.
Die Triebfahrzeugführer verständigen sich untereinander beim Nachschieben.
BREMSTAFEL
Es gilt die Bremstafel für 200 m Bremsweg.
RANGIERDIENST
Das Rangieren über nichttechnisch gesicherte Bahnübergänge hat mit größter Vorsicht zu erfolgen. Vor dem
Befahren ist Achtungssignal zu geben.
Auf den Anschlussbahnen sind nichttechnisch gesicherte Bahnübergänge ohne Andreaskreuz beim Befahren
durch das Zugbegleitpersonal zu sichern.
Die Hemmschuhe sind nach dem Beendigen des Rangierens in die hierfür vorgesehenen und aufgestellten
Hemmschuhböcke zu verbringen.
Triebfahrzeuge haben immer zwei Hemmschuhe mit zuführen. Nach dem Beendigen der Rangiertätigkeit hat
der Rangierbegleiter darauf zu achten, dass sich die Hemmschuhe wieder auf dem Triebfahrzeug befinden.
ZUSATZBESTIMMUNGEN ZUM SIGNALBUCH (SB)
Es gilt die Ril 301 der DBAG, die Eisenbahn-Signalordnung (ESO) sowie die hierzu erlassenen Regelungen
und Ergänzungen in der jeweils gültigen Fassung.
ZUSATZBESTIMMUNGEN ZU DER BETRIEBSUNFALLVORSCHRIFT (BUVO-NE)
Unfallmeldestelle ist die Zugleitstelle Kiel-Oppendorf. T 0431 266 16, M: 0162 2444 281
Bei nicht besetzt sein, übernimmt die BLZ SK diese Aufgabe T 0431 9822 188 /-184
Unfallmeldetafel II ist ausgelegt.
Angaben zum Infrastrukturbetreiber (EIU)
Sitz der Dienststelle: SEEHAFEN KIEL GmbH & Co. KG
Schwedenkai 1, 24103 Kiel
Betriebsleitzentrale: T 0431 9822 188 /-184
Infrastruktur: T 0431 9822 186
Betriebsleiter: T 0172 9822 315, M 0172.5348 772
BESCHREIBUNG DER ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSE
Streckenabschnitt Bahnhof Kiel-Gaarden – Kiel-Oppendorf
und der Serviceeinrichtung Kiel-Süd
Bahnhof Kiel-Gaarden
Der Fahrwegprüfbezirk, in dessen Grenzen der Betriebsablauf der vollen Verantwortung des ÖzF Kiel
untersteht, erstreckt sich hinsichtlich der Züge vom Einfahrsignal 213 der Strecke Kiel – Lübeck und dem
Einfahrtsignal 211 aus Richtung Meimersdorf bis zur Trapeztafel (Ne 1) aus Richtung Kiel-Oppendorf und bis
Signal 2104 aus Richtung Kiel Süd.
Streckenabschnitt Kiel-Gaarden nach Kiel-Oppendorf Km 0,910 bis km 7,149
Im km 2,400 befindet sich der durch eine HSA gesicherte BÜ „Preetzer Straße“. Das zugehörige ÜS1a
befindet sich im km 2.090 aus Ri Kiel-Gaarden. Das zugehörige ÜS2a befindet sich im km 2.890 aus Ri
Oppendorf.
Im km 2,490 befindet sich der Haltepunkt „Schulen am Langsee“
Im km 3,563 befindet sich der aufgelassene Haltepunkt Kiel-Ellerbek. In Kiel-Ellerbek dürfen Züge aus
beiden Fahrtrichtungen aufgrund der Einschaltstrecke der folgenden Lichtzeichenanlagen nicht halten.
Im km 5,311 befindet sich der BÜ „Rehsenweg“. Dieser BÜ darf nur höchstens mit 10 km/h (dauerhaft
eingerichtete Langsamfahrstelle) befahren werden.
Im km 6,379 bis km 6,450 befindet sich die Schwentinetalbrücke. Geschwindigkeitsänderungen im
Bereich des Brückenbauwerkes sind zu dessen Schonung grundsätzlich zu vermeiden.
Im km 6,570 befindet sich das Überwachungssignal ÜS 1 des Bahnübergangs „Oppendorfer Weg“.
Abzweigstelle Kiel-Oppendorf
Die Abzweigstelle Kiel-Oppendorf beginnt im km 6,760 (Ne1) und endet im km 7,140 (Sig B aus Richtung
Schönberg (Holst) bzw. im km 0,473 (Sig A aus Richtung Kiel-Dietrichsdorf).
Im Bereich der Abzweigstelle dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.
Sollen auf den Gleisen 3 (nutzbare Länge 136 Meter), 4 (nutzbare Länge 110 Meter) und 5 (nutzbare Länge
45 Meter) vorübergehend Fahrzeuge abgestellt werden, so sind diese zur Sicherung gegen Ablaufen in Rich-
tung Weiche 5 mit Hemmschuhen zu sichern. Zur weiteren Sicherung ist am ersten Fahrzeug Richtung
Weiche 5 eine Feststellbremse anzulegen.
Zugfahrten in Richtung Kiel-Dietrichsdorf (OUH/GKK) / Schönberg (Holst)
Der BÜ „Oppendorfer Weg“ wird durch eine Halbschrankenanlage gesichert. Das BÜÜberwachungssignal
steht im km 6,570.
Zugfahrten aus Richtung Schönberg (Holst)
Zugfahrten aus Richtung Schönkirchen halten am ESig B im km 7,140. Die Weiterfahrt erfolgt mit höchstens
15 km/h bis zur H-Tafel im km 6,786.
Hier wird die Kontaktschleife befahren, welche die Schrankenschließung auslöst. Die Zustimmung zur
Weiterfahrt erfolgt durch das BÜ-Überwachungssignal ÜS2 im km 6,774.
Zugfahrten aus Richtung Kiel-Dietrichsdorf (OUH/GKK)
Der BÜ „Oppendorfer Weg“ wird durch eine Halbschrankenanlage gesichert. Das erste Überwachungssignal
ÜS1 steht aus Ri Dietrichsdorf kommend im km 6,970 und das zweite Überwachungssignal ÜS2 im km 6,774.
Streckenabschnitt Kiel-Oppendorf nach Kiel-Dietrichsdorf (OUH/GKK)
km 0,000 bis km 3,696
In km 7,070 zweigt die Strecke Kiel-Oppendorf – Kiel-Dietrichsdorf (OUH/GKK) ab. Die Streckenlänge
beträgt 3,696 km.
Im km 2,428 befindet sich die Awanst. Kiel-Dietrichsdorf mit einer nutzbaren Gleislänge von 162 Metern.
Im km 2,897 zweigt die Anschlussbahn „Gemeinschaftskraftwerk Kiel“ ab.
Neigungsverhältnisse:
Kiel-Oppendorf – Kiel-Dietrichsdorf 11,8 ‰ (1:85)
Kiel-Dietrichsdorf – Kiel-Ostuferhafen (OUH) 30,0 ‰ (1:33)
Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h
Bahnübergänge mit Überwachungssignalen:
BÜ „Käthnesredder“ km 0,595
BÜ“ Schönberger Landstraße“ km 0,887
Bahnübergänge ohne Überwachungssignale mit Postensicherung:
BÜ „Salzredder“ km 3,640
Bahnübergänge – Privater Nutzung
Privater Überweg km
Privater Überweg km
Privater Überweg km
Serviceeinrichtung Kiel-Süd
Die Infrastrukturgrenze der Serviceeinrichtung Kiel Süd in Richtung Bahnhof Kiel-Gaarden ist das Signal
2104.
Die Fahrten zwischen Kiel Süd und Kiel-Gaarden bzw. umgekehrt sind Rangierfahrten. Die Spitze ist immer
zu besetzen.
Vorrang hat immer die Rangierfahrt, welche den Bahnhof Kiel-Gaarden in Richtung Kiel-Süd verlässt.
Rangierfahrten aus Richtung Kiel-Süd in Richtung Kiel-Gaarden haben Wartepflicht in Kiel-Süd.
Die Rangiergeschwindigkeit beträgt höchstens 15 km/h.
Abstoßen und Ablaufen lassen sind verboten.
Auf dem Abschnitt zwischen Kiel-Gaarden und der Weiche 16 dürfen wegen des Gefälles von 17,0 ‰ (1:60)
keine Wagen abgestellt werden.
Bremsen
Das Gleis von Kiel-Gaarden nach Kiel-Süd hat eine Neigung von 17 ‰ (1:60). Alle Fahrten sind luftgebremst
durchzuführen. Die Mindestbremshundertstel betragen je Richtung 30 Mbr.
Anschluss nts GmbH
Das Anschlussgleis zweigt mit Weiche 10 von Gleis 3 ab. Der Anschluss dient der Wartung, Instandhaltung
und Betriebsstoffergänzung von Triebfahrzeugen und Triebwagen und wird im Regelfall ausschließlich von
diesen Fahrzeugen befahren.
Güterwagen werden durch das bedienende EVU zugestellt und abgeholt.
BEDIENUNGSANWEISUNG DIETRICHSDORF
Ausweichanschlussstelle Kiel-Dietrichsdorf im km 2,428 (Abstellgleis)
Allgemeines:
Das Abstellgleis Dietrichsdorf der Seehafen Kiel GmbH & Co. KG zweigt im km 2,428 der Schwentinebahn
mit der Anschlussweiche 1 vom Streckengleis Oppendorf - Kiel-Dietrichsdorf (OUH/GKK) ab und wird
ausschließlich zur Abstellung von Waggons vorgehalten.
Betriebliche Regelungen:
Die Anschlussweiche 1 ist in Grundstellung (gerader Strang) mit einem Weichenhandschloss
schlüsselabhängig mit der Gleissperre I verschlossen.
In km 2,468 des Ladegleises Dietrichsdorf befindet sich ein Privatwegübergang mit einer Schrankenanlage.
Bei geöffneter Schranke ist grundsätzlich Postensicherung angeordnet. Weiterhin befindet sich in Km 2,662
ein Privatwegübergang nur für Fußgänger. Dieser Fußgängerüberweg ist grundsätzlich bei Abstellung von
Waggons frei zuziehen. Die abgestellten Waggons sind in jede Richtung mit Hemmschuhen zu sichern.
Zusätzlicher Hinweis:
Die Nutzung des Abstellgleises erfolgt grundsätzlich vom Ostuferhafen (OUH) oder Gemeinschaftskraftwerk
(GKK) aus.
Die Fahrten vom OUH/GKK zur Awanst Dietrichsdorf erfolgen als Sperrfahrten (s. Örtliche Richtlinien
Schwentinebahn).
Nutzbare Gleislänge: 162 Meter
Geschwindigkeit: max. 5 km/h
Neigungsverhältnisse: 0,000 o/oo
Ansprechpartner:
Örtl. Betriebsleiter Bahnbetrieb: Herr Behrens M 0162 2444 288
Örtl. Betriebsleiter Infrastruktur: Herr Wieland M 0162 2444 286
Unfallmeldestelle: Zugleiter M 0162 2444 281
BEDIENUNGSANWEISUNG KIEL-OSTUFERHAFEN (OUH)
Eigentümer:
Die Seehafen Kiel GmbH & Co. KG ist Eigentümer und Betreiber der Eisenbahn- und Hafenanlagen im Kieler
Ostuferhafen.
Allgemeines:
Das Gleistor (Schranke) zur Anschlussbahn Ostuferhafen wird mittels Funksignal vom Triebfahrzeugführer
geöffnet. Die Funkfernbedienung befindet sich auf dem Triebfahrzeug. Das Gleistor (Schranke) schließt
grundsätzlich nach der Durchfahrt des Zuges (Lichtschrankenkontakte).
Im Zuführungsgleis 40 und 50 befinden sich funkferngesteuerte Gleisschranken mit Lichtkontakten. Diese
Gleisschranken schließen sich nach dem Durchfahren.
Im Zuführungsgleis 40 befindet sich weiterhin noch ein Gleistor, welches durch das Treibfahrzeugpersonal
manuell zu öffnen und festzulegen ist. Nach jeder Durchfahrt ist dieses Gleistor wieder zu schließen.
Die Weichen 300, 311, 312, 321, 322, 401, 501, 502, 512, 521, 522 und 531 sind Pflasterweichen. Die Weichen
sind unverschlossen und haben keine Grundstellung.
Zug- und Rangierfahrten:
Bei Zugfahrten ab OUH sind Zuganhängelasten bis 600 t zugelassen.
Alle Rangierabteilungen sind luftgebremst zu fahren.
Die Verständigung mit der Zugleitung Oppendorf ist nur per Handy möglich.
Unfallmeldestelle:
Betriebsleitzentrale SK: T 0431.9822 188 / 184
Zugleiter in Oppendorf: T 0431.26616 oder M 0162.2444 281
Übergabestelle:
Die Gleise 10, 11 (im Abschnitt zwischen Weiche 2 und 3) und 12 sind die Übergabegleise. Abgestellte Wagen
sind durch Hemmschuhe zu sichern. In den Gleisen 10, 11 und 12 dürfen wegen des Gefälles 1:34 keine
Wagen oder Wagengruppe ohne Hemmschuhsicherung abgestellt werden.
Gleisfeldbeschreibung:
Im Gleis 11 zwischen den Weichen 6 und 14 befinden sich:
Weiche 7 mit dem Zuführungsgleis 20 (ehemals BTKI).
Bei der Zuführung und Abholung von Waggons mit kleinen runden Puffertellern, wenn diese unmittelbar
gekuppelt sind, besteht im Bereich des Gleises 20 die Gefahr der Überpufferung. Diese Wagen sind lang zu
kuppeln.
Weiche 8 mit dem Zuführungsgleis 50 zur KV-Anlage mit den Gleisen 51, 52 und 53. Bei der Zuführung und
Abholung von Waggons mit kleinen runden Puffertellern, wenn diese unmittelbar gekuppelt sind, besteht im
Bereich der Gleise 50, 51, 52 und 53 die Gefahr der Überpufferung. Diese Wagen sind lang zu kuppeln.
Weiche 9 mit dem Zuführungsgleis 30 zu den Ladegleisen 31 und 32 (Krangleise). Solange die Kräne arbeiten
oder sich bewegen, dürfen die Gleise 31 und 32 nicht befahren werden. Bei der Zuführung und Abholung von
Waggons mit kleinen runden Puffertellern, wenn diese unmittelbar gekuppelt sind, besteht im Bereich der
Gleise 30, 31 und 32 die Gefahr der Überpufferung. Diese Wagen sind lang zu kuppeln.
Weiche 11 mit dem Zuführungsgleis 40 zu den Ladegleisen 41 und 42. In der Verlängerung Gleis 42 schließt
sich das Anschlussgleis der Firma Kieler Schrotthandel (KSH) an. Bei der Zuführung und Abholung von
Waggons mit kleinen runden Puffertellern, wenn diese unmittelbar gekuppelt sind, besteht im Bereich der
Gleise 30, 41 und 42 die Gefahr der Überpufferung. Diese Wagen sind lang zu kuppeln.
Nutzbare Gleislängen:
Übergabegleise:
Gleis 10 170 Meter
Gleis 11 170 Meter zwischen Weiche 2 und Weiche 3
Gleis 12 180 Meter zwischen Weiche 1 und Weiche 4
Rangier-, Umfahrungs- und Zugbildungsgleise:
Gleis 11 70 Meter zwischen Weiche 9 und Weiche 11
70 Meter zwischen Weiche 11 und Weiche 14
44 Meter zwischen Weiche 14 und Gleisabschluss
Gleis 12 180 Meter zwischen Weiche 5 und Weiche 10
115 Meter zwischen Weiche 10 und Weiche 13
25 Meter zwischen Weiche 14 und Gleisabschluss
Gleis 13 322 Meter zwischen Weiche 4 und Weiche 12
76 Meter zwischen Weiche 12 und Gleisabschluss
Ladegleise:
Gleis 20 240 Meter ab Ecke Gebäude (ehemals BTKI) bis Gleisabschluss
Gleis 31 170 Meter zwischen Weiche 301 und Weiche 311
27 Meter zwischen Weiche 311 und Weiche 312
160 Meter zwischen Weiche 312 und Gleisabschluss
Gleis 32 140 Meter zwischen Weiche 301 und Weiche 321
80 Meter zwischen Weiche 321 und Weiche 322
130 Meter zwischen Weiche 322 und Gleisabschluss
Gleis 41 270 Meter zwischen Weiche 401 und Gleisabschluss
Gleis 42 215 Meter zwischen Weiche 401 und Gleiskreuzung Gleis 50
Gleis 51 226 Meter zwischen Weiche 502 und Weiche 512
43 Meter zwischen Weiche 512 und Gleisabschluss
Gleis 52 225 Meter zwischen Weiche 502 und Weiche 521
25 Meter zwischen Weiche 521 und Gleisabschluss
Gleis 53 222 Meter zwischen Weiche 501 und Weiche 531
73 Meter zwischen Weiche 531 und Gleisabschluss
Kieler Schrotthandel GmbH:
Das Anschlussgleis (Verlängerung des Gleises 42) ist durch ein Tor verschlossen. Das Tor ist vom
Anschlussbetreiber vor der Bedienung zu öffnen und festzulegen.
Bei der Zuführung und Abholung von Waggons besteht im Bereich des Gleises 42 die Gefahr der
Überpufferung. Diese Wagen sind alle lang zu kuppeln.