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Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Date post: 16-Mar-2016
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Lösungen für ein nachhaltiges Straßenraummanagement in Innenstädten
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MASTERARBEIT Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Lösungen für ein nachhaltiges Straßenraummanagement in Innenstädten Maximilian Bühn Betreuer: Prof. Dr.-Ing. Christine Ahrend Technische Universität Berlin Dr. Oliver Schwedes Technische Universität Berlin Berlin, 17. September 2012 Technische Universität Berlin Institut für Land- und Seeverkehr (ILS) Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung
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MASTERARBEIT

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum

Lösungen für ein nachhaltiges Straßenraummanagement in Innenstädten

Maximilian Bühn

Betreuer:

Prof. Dr.-Ing. Christine Ahrend Technische Universität Berlin

Dr. Oliver Schwedes Technische Universität Berlin

Berlin, 17. September 2012

Technische Universität Berlin Institut für Land- und Seeverkehr (ILS)

Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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I

INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS .................................................................. III

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................ III

1 Einleitung ............................................................................................ 1

2 Begriffsklärung ................................................................................... 22.1 Öffentlicher Raum .................................................................................................. 2

2.2 Straßenraummanagement ..................................................................................... 4

3 Sozialisierung des Kfz-Verkehrs ...................................................... 5

4 Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum ................................... 124.1 Allgemein ............................................................................................................. 12

4.2 Kfz-Verkehr .......................................................................................................... 13

4.3 Fahrradverkehr .................................................................................................... 13

4.4 Fußgängerverkehr ............................................................................................... 14

4.5 Busse und Bahnen .............................................................................................. 15

5 Ansätze zur Lösung von Nutzungskonflikten ............................... 165.1 Vorstellungen der Bürger ..................................................................................... 16

5.2 Raumplanung und verkehrspolitische Rahmenplanung ...................................... 17

5.3 Prinzipien der räumlichen Aufteilung ................................................................... 17

5.3.1 Horizontales Trennungsprinzip ........................................................................... 17

5.3.2 Vertikales Trennungsprinzip ............................................................................... 18

5.3.3 Mischungsprinzip ................................................................................................ 19

5.4 Prinzipien der Anpassung des Kfz-Verkehrs ....................................................... 20

5.4.1 Vermeidung ........................................................................................................ 20

5.4.2 Verlagerung ........................................................................................................ 22

5.4.3 Verstetigung ....................................................................................................... 22

5.4.4 Verlangsamung .................................................................................................. 24

5.4.4.1 Verlangsamung durch Gestaltung 24

5.4.4.2 Verlangsamung durch Tempobeschränkungen 25

5.5 Klassifikation nach Straßenfunktion ..................................................................... 26

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

II

6 Umfassende Lösungskonzepte im Stadtgefüge ........................... 276.1 Schwächung des MIV .......................................................................................... 27

6.1.1 Einfahrgebühr für Innenstädte – Die City-Maut .................................................. 27

6.1.2 Umweltverträgliche Fahrzeugstandards – Die Umweltzone ............................... 29

6.1.3 Bepreisung von Stellflächen – Die Parkraumbewirtschaftung ............................ 30

6.1.4 Verkehrsführungen wider den Durchgangsverkehr ............................................ 31

6.1.5 Flächen des Kfz-Verkehrs zugunsten des ÖPNV reduzieren ............................. 34

6.2 Stärkung des NMIV .............................................................................................. 36

6.2.1 Klassische Fußgängerzone ................................................................................ 36

6.2.2 Fußgängerbereiche mit ÖPNV und Fahrrädern ................................................. 39

6.2.3 Autofreie Stadtplätze als Identitätsobjekte ......................................................... 42

6.2.4 Straßenraum für alle – Die Begegnungszone .................................................... 44

7 Rechtliche Aspekte .......................................................................... 47

8 Fazit ................................................................................................... 48

Quellen ................................................................................................... 50

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

III

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Menschen- vs. maschinenorientierte Planung ......................................................... 3

Abbildung 2: Soziale Interaktion auf Hauptstraßen in Korrelation zur Verkehrsstärke ................. 5

Abbildung 3: Prioritäten der EU-Bürger ....................................................................................... 16

Abbildung 4: Tiefgarage unter dem Place de la République in Lyon .......................................... 19

Abbildung 5: Fahrzyklen bei unterschiedlich stetigem Verkehrsablauf ....................................... 23

Abbildung 6: Erhöhter Durchgangswiderstand durch angepasste Gestaltung ............................ 24

Abbildung 7: Funktionelle Straßen-Klassifikation des ARTISTS-Projekts ................................... 26

Abbildung 8: Verkehrsführung im Stadtzentrum von Cambridge ................................................ 32

Abbildung 9: Veränderte Straßen-Klassifikation der Innenstadt von Cambridge ........................ 33

Abbildung 10: Reallokation von Straßenraum für die Straßenbahn in Straßburg ....................... 34

Abbildung 11: Neugestaltung des Platzes der Alten Synagoge in Freiburg ................................ 36

Abbildung 12: Fußgängerzone in Nürnberg mit Bus- und Lieferverkehr ..................................... 40

Abbildung 13: Typologie der Belastungen an NO2 in Nürnberg vorher und nachher .................. 41

Abbildung 14: Trafalgar Square nach der Umgestaltung der North Terrace ............................... 42

Abbildung 15: Exhibition Road in London nach der Umgestaltung ............................................. 45

Abbildung 16: Place de la République in Lyon ............................................................................ 46

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

MIV – Motorisierter Individualverkehr

NMIV – Nichtmotorisierter Individualverkehr

Kfz – Kraftfahrzeug

LSA – Lichtsignalanlage

ÖPNV – Öffentlicher Personennahverkehr

Pkw – Personenkraftwagen

StVO – Straßenverkehrsordnung

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1

1 Einleitung

Die Straße ist für alle da – oder vielleicht auch nicht? Vor allem im verdichteten Raum der

Innenstädte überlagern sich zahlreiche Nutzerinteressen, die in einem nachhaltigen Stra-

ßenraummanagement fair berücksichtigt werden müssen. Die neue ökologische Einstel-

lung einer breiten Öffentlichkeit für mehr Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit führte

zu einem neuen Bewusstsein für das Fahrradfahren, das Zufußgehen sowie für die Be-

nutzung des öffentlichen Verkehrs. Die Gestaltung von Straßenräumen und die Aufteilung

der Verkehrsflächen sind hoch komplex geworden und verlangen nach wandlungsfähigen

Konzepten. Wo sonst Richtlinien und Empfehlungen Hilfestellung geben, ist die Verkehrs-

planung im engen Innenstadtbereich auf Kreativität, Erfahrung, intensive Kommunikation

mit den Betroffenen und nicht zuletzt auf ein gewisses Maß an Experimentierfreudigkeit

angewiesen.

Diese Arbeit zeichnet ein Bild von den Ansätzen und Konzepten, mit denen sich Planer

dieser Herausforderung stellen. Ausgangspunkt ist die Entwicklung der letzten 30 Jahre:

Von der Dominanz des Kfz bis zur neuen Mündigkeit der Bürger, die auf den öffentlichen

Raum Anspruch erheben. Jedoch ist es mit dem neuen urbanen Bewusstsein nicht getan.

Die Verkehrsplanung braucht Zeit, um sich mit neuen praxistauglichen Konzepten für die

neuen Anforderungen zu rüsten. Aufenthalts- und Verbindungsfunktion sollen möglichst in

einem Straßenraumentwurf Platz finden und das Straßenraummanagement verlangt nach

neuen Standards wie Umweltverträglichkeit.

Doch was bedeutet das? Lässt sich Kfz-Verkehr in einer wirtschaftlich orientierten Welt,

deren Mittelpunkte die Städte sind, umweltverträglich abwickeln? Welche Prinzipien kön-

nen dazu neben den klassischen Ansätzen wie Verkehrsverlagerung und -vermeidung

verwendet werden? Inwiefern lassen sich Aufenthalts- und Verbindungsfunktion vereinen?

Ist das Trennungsprinzip in Zeiten der Begegnungszone noch zeitgemäß? Lassen sich

die Vorteile von Trennungs- und Mischungsprinzip sinnvoll in einem Prinzip vereinen?

Sollte zur Reduzierung der Auswirkungen des MIV eher der MIV geschwächt oder der

NMIV gestärkt werden? Wie soll der nur begrenzt verfügbare Straßenraum effektiv aufge-

teilt werden und was wird dann aus dem ruhenden Verkehr? Kann es einen Straßenraum

geben, der allen Verkehrsteilnehmern gerecht wird? Es liegt nahe, dass Kompromisse

eingegangen werden müssen, doch wie sehr müssen einzelne Nutzer dabei ihre Interes-

sen zurückstecken und mit welchen Folgen?

Ergo: Wie sieht das Straßenraummanagement der Zukunft aus? Sind gängige Konzepte

wie Umweltzone, Parkraumbewirtschaftung und Fußgängerzone den neuen Anforderun-

gen gewachsen, und welche alternativen Konzepte sind denkbar?

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2

2 Begriffsklärung

2.1 Öffentlicher Raum

Mit dem Begriff „Öffentlicher Raum“ ist im Rahmen dieser Arbeit der zivilgesellschaftliche

Raum gemeint. Er beschreibt öffentliche Flächen innerhalb bebauter Ortschaften und ist

dem Namen nach der Öffentlichkeit, also allen Mitgliedern der Gesellschaft, frei zugäng-

lich und Bedingung sowie Indikator für Urbanität. Oder auch: „Öffentlichkeit benötigt einen

Raum, in dem sie stattfinden kann“.1

Ist die Benutzbarkeit des öffentlichen Raums im Regelfall nicht gegeben, ist dies meist der

Dominanz einer oder mehrerer Nutzungsansprüche geschuldet. Die prägnantesten Bei-

spiele dafür sind der Fahrbahnbereich einer stark befahrenen Straße oder größere Stell-

platzflächen für Kfz. Kann ein solcher Raum, der durch „Tabuzonen“ geprägt ist, lebens-

wert gestaltet werden?

„Jeder Raum besteht auch aus den begrenzenden Elementen. Er kann nur dann zu einem

lebenswerten Umfeld gestaltet werden, wenn die begrenzenden Elemente aufeinander ab-

gestimmt sind und zueinander passen.“

– Knoflacher, 1993. S. 156.

„Lebenswert“ bedeutet Lebensqualität. Wie aber kann die Qualität des öffentlichen Raums

gemessen werden? Ein wichtiger Indikator dafür ist Vielfalt.1 Während sich der moderne

Städtebau scheinbar dem Prinzip der Einfalt verschrieben hat, besteht durch die überlegte

Aufteilung und Gestaltung des ebenerdigen Raums die Chance, mehr Attraktivität zu

schaffen. Etwa durch eine heterogene Struktur, in der ein „feinmaschiges Netz lohnender

Ziele eine Rhythmik von Bewegung und Ruhe im Tagesablauf entstehen lässt“.2 Die Viel-

falt des Raums ergibt sich aus der Heterogenität der Randbedingungen, etwa in Bezug

auf Topografie, Soziologie und Wirtschaft.3 Demnach muss der öffentliche Raum ebenso

differenziert betrachtet werden wie das ihn umgebende, heterogene Stadtumfeld.

Ein weiterer Ansatz, die Qualität des öffentlichen Raums zu bemessen, ist seine Verträg-

lichkeit in Bezug auf die Umwelt und das soziale Umfeld.4 Dabei ist klar, dass die einzel-

nen Faktoren einander bedingen. Wenn die Schadstoff- und Lärmbelastungen gering sind

und der Straßenraum angemessen begrünt ist, kann der Raum auch als Treffpunkt und 1 Bihler, M. A.: Stadt, Zivilgesellschaft und öffentlicher Raum: Das Beispiel Berlin Mitte. LIT.

Münster, 2004. S. 40. 2 Knoflacher, 1993. S. 174. 3 Knoflacher, 1993. S. 196. 4 Beaujean, K.: Aufwertung öffentlicher (Straßen-)Räume durch Umsetzung ganzheitlicher Gestaltungskon-

zepte. In: Wiegandt, C.-C.: Öffentliche Räume, öffentliche Träume – Zur Kontroverse über die Stadt und die Gesellschaft. LIT. Münster, 2006. S. 87f.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

3

Bühne für soziale Kontakte genutzt werden. Insbesondere die Begrünung scheint für das

Wohlbefinden von zentraler Bedeutung zu sein. Bäume und Sträucher geben dem Raum

Struktur und sorgen für ein angenehmes Stadtklima. Die soziale Verträglichkeit ist von

besonderer Bedeutung in einem Stadtraum, in dem ein komplexes soziales Gefüge vom

nebeneinander Wohnen und vor allem Leben auf engstem Raum existiert.

Gerade weil das Sozialleben in der Stadt eher von Anonymität geprägt ist, sollte der öf-

fentliche (Straßen-)Raum ein Ort der Begegnung und Kommunikation sein und auch dazu

einladen. Der Straßenraum ist allerdings bis heute vielerorts kein sozialer öffentlicher

Raum.5 Knoflacher sieht eine Ursache darin, dass private Anrainer links und rechts der

Straße durch die Öffentlichkeit des Raums keine Verantwortung für den Straßenraum

übernehmen können. Der öffentliche Raum könnte sonst Bindeglied werden zwischen den

Funktionen der Stadt und der Gesellschaft.5 Voraussetzung für die Gestaltung des öffent-

lichen Raums sei seine Einbeziehung in die benachbarten Objekte – rechtlich, finanziell

und formal. Es würde sich herausstellen, dass es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, den be-

grenzten Raum als „Lagerplatz für Fahrzeuge“ zu verwenden, da er viel zu kostbar sei.

Der öffentliche Raum und seine Gestalt charakterisieren sich vor allem durch ihren Pla-

nungsschwerpunkt. In der Zeit der auto-orientierten Planung galt der Autoverkehr als

Maßstab für die Gestaltung („Maschinenorientierter Mechanismus“, vgl. Abbildung 1) und

für die übrigen Nutzungen standen nur die Restflächen zur Verfügung. Heutzutage wird

menschenorientiert geplant. Dabei werden dem Autoverkehr nicht pauschal Flächen zu-

gesprochen, sondern es wird eine sinnvolle Flächenaufteilung angestrebt, bei der notfalls

Kfz-Verkehr reduziert wird. Die beiden Planungsmaßstäbe stehen stellvertretend für einen

Wertewandel, der sich in den letzten dreißig Jahren vollzogen hat (vgl. Abschnitt 3).

Abbildung 1: Menschen- vs. maschinenorientierte Planung

QUELLE: Knoflacher, 1995. S. 21. Abb. 2.

5 Knoflacher, 1993. S. 156f.

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4

2.2 Straßenraummanagement

Während es relativ einfach ist, entweder eine Hauptstraße für die Belange des fließenden

Verkehrs oder eine Straße für städtische Aktivitäten zu gestalten, ist es nicht besonders

trivial, diese beiden Ansprüche in der Gestaltung einer einzigen Straße zu kombinieren.6

Und doch ist genau das der Ehrgeiz eines nachhaltigen Straßenraummanagements. Es

muss sowohl die immateriellen als auch die materiellen Ansprüche berücksichtigen.7 Zu

den materiellen Ansprüchen zählt die verkehrliche und technische Wirksamkeit der Stra-

ßenraumgestaltung, während die immateriellen, subjektiven Aspekte wie Identifikation,

soziale Brauchbarkeit und Attraktivität umfassen.8

Um diesen Ansprüchen zu genügen, bedient sich das Straßenraummanagement aus dem

Portfolio des Verkehrssystemmanagements und des Mobilitätsmanagements.9 Das Ver-

kehrssystemmanagement umfasst „harte Maßnahmen“ zur direkten Beeinflussung des

Verkehrs durch bauliche, betriebliche, preis- und ordnungspolitische Ansätze.10 Dazu ge-

hört zum Beispiel die gestalterische Aufwertung des Straßenraums, die Neuaufteilung des

Querschnittes oder die Abwicklung und Entschärfung von Konfliktsituationen durch Maß-

nahmen wie Querungshilfen.

Dieses klassische Straßenraummanagement bildet den Schwerpunkt dieser Arbeit. Je-

doch soll der Vollständigkeit halber auch das Mobilitätsmanagement erwähnt werden, das

bereits früher ansetzt.11 Es versucht, die Verkehrsnachfrage mit „weichen Maßnahmen“

wie Verkehrserziehung, Information und Anreizsteuerung zu beeinflussen; vor allem, um

Ressourcen optimal auszunutzen und Alternativen zum Kfz-Verkehr aufzuzeigen.12 Dabei

werden Ideen koordiniert und organisiert, die auf eine Anpassung oder Stärkung bestimm-

ter Mobilitätsmuster abzielen.

Trotz der genannten Unterschiede gibt es Überschneidungen zwischen den beiden An-

sätzen bzw. das eine kann nicht ohne das andere betrachtet werden. Ohne den Prozess

des Umdenkens und der Akzeptanz bestimmter Verkehrsmodi bleibt selbst der größte

technische und gestalterische Aufwand ohne Wirkung.11

6 ARTISTS-Projekt. Abschlussbericht. S. 5. 7 Vogt, Steierwald, 2005. S. 453. 8 Schwarz, 2008. S. 11. 9 Schwarz, 2008. S. 18. 10 Haag, M., Hupfer, C.: Wirkungen von Verkehrsmanagement – systemanalytisch untersucht. Grüne Reihe

Nr. 29. Fachgebiet Verkehrswesen, Universität Kaiserslautern. Kaiserslautern, 1995. S. 73. 11 Klewe, H.: Mobilitätsmanagement als Ansatz zur Lösung verkehrlicher Probleme. Institut für Landes- und

Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dortmund, 2002. S. 1. 12 Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein- Westfalen (ILS NRW), Institut

für Stadtbauwesen (Hrsg.): Mobilitätsmanagement Handbuch. Dortmund, 2000. S. 11.

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5

3 Sozialisierung des Kfz-Verkehrs

Die in der einschlägigen Literatur als verfehlt bezeichnete auto-orientierte Planung, die bis

in die 1970er Jahre hinein das Tagwerk der Planer bestimmte,13 wurde ab den 1980er

Jahren mit einem neuen Bewusstsein konfrontiert. Was aus heutiger Sicht stellenweise

wie autofeindliche Polemik anmutet (MONHEIM, 1990), entwickelte sich bald zu sachli-

chen Konzepten allgemeinverträglicher Verkehrsplanung. Zunächst musste jedoch ein

planerisches Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass die Massenmotorisierung

nachweislich das Stadtleben und damit andere Nutzungsinteressen beeinträchtigt. Zwar

war dies für jeden nachvollziehbar, der nur einen Fuß auf eine stark befahrene, innerstäd-

tische Hauptverkehrsstraße setzte, aber ein wissenschaftlicher Nachweis fehlte bis dahin.

Der US-amerikanische Stadtplaner Donald Appleyard (1928–1982) veröffentlichte im

Jahr 1981 eine Untersuchung der Sozialverträglichkeit dreier vergleichbarer Straßen mit

verschiedenen Verkehrsbelastungen in San Francisco.

Abbildung 2: Soziale Interaktion auf Hauptstraßen in Korrelation zur Verkehrsstärke

QUELLE: Appleyard, 1981. Fig. 3, S. 21. 13 Vgl. Vogt, Steierwald, 2005. S. 3ff.

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6

Darin kommt er zu dem Schluss, dass in der am wenigsten befahrenen Straße deutlich

mehr soziale Verbindungen in Form von Freundschaften und Bekanntschaften sowie

mehr Treffpunkte im Seitenbereich existieren. Darüber hinaus hat die Studie gezeigt, dass

die Bewohner ihre Umgebung anders wahrnehmen. Während sich das Zuhause in der

autodominierten Straße meist auf die eigene Wohnung oder das Haus beschränkt, öffnete

sich der Lebensraum der Bewohner in den weniger belasteten Straßen und erstreckte

sich bis in den Straßenraum. Auf die Aufforderung hin, eine Skizze ihrer Straße anzuferti-

gen, zeichneten sie deutlich mehr Details wie Briefkästen und Bepflanzungen. Dies zeigt,

dass sich die Bewohner mit dem Straßenraum identifizierten und ihn als Lebensraum an-

nahmen, statt ihn zu meiden (APPLEYARD, 1981).

Appleyards Erkenntnisse blieben jedoch zunächst ohne Folgen für die angewandte Ver-

kehrsplanung, zumal kein versierter Lösungsansatz dargestellt wird. Zwar forciert App-

leyard einen partizipativen Planungsansatz für mehr Mitbestimmung der Anwohner,14 al-

lerdings in einer Zeit, in welcher der Partizipationsgedanke in der Verkehrsplanung noch

keine bedeutende Rolle spielte. Von ihm beschriebene Werkzeuge wie Geschwindigkeits-

beschränkungen, Abbiegeverbote, Stoppschilder und Signalanlagen werden nur lose auf-

geführt, statt maßnahmenwirksam und umfassend beschrieben zu werden.15 Zu dieser

Zeit existierte noch kein Planungsbewusstsein dafür, die soziale Verträglichkeit größerer

Verkehrsachsen durch Verkehrsberuhigung oder neue Gestaltungen zu verbessern.

Die US-amerikanische Studie fällt in einen Zeitabschnitt, in dem in Europa vor allem die

Verkehrsberuhigung von Wohngebieten nach niederländischem Vorbild im Vordergrund

stand. Die Projekte zur flächenhaften Verkehrsberuhigung in Wohngebieten 1976 in Nord-

rhein-Westfalen16 und 1980 in verschiedenen Gemeinden Deutschlands, unter anderem in

Berlin-Moabit,17 zeigen deutlich, dass die Verkehrsplanung die stark frequentierten Berei-

che in den Innenstädten zunächst dem Auto überließ. Selbst die Tempo-30-Zone, die im

Jahr 1983 in der Innenstadt von Buxtehude eingeführt wurde,18 bedeutete überwiegend

keine Verbesserung für die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern lediglich eine Verlang-

samung des Kfz-Verkehrs durch Verengung der Fahrbahn und künstliche Kurven. Der so

erzeugte Charakter einer „Schnitzeljagd“19 wurde später sowohl aus städtebaulicher als

auch aus verkehrlicher Sicht kritisiert.

14 Appleyard, 1981. S. 263ff. 15 Appleyard, 1981. S. 295ff. 16 Vgl. Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Großversuch „Ver-

kehrsberuhigung in Wohngebieten“, Schlußbericht der Beratergruppe. Kirschbaum. 1979. 17 Vgl. Walprecht, D.: Verkehrsberuhigung in Gemeinden – Planung, Durchführung, Finanzierung, Rechtsfra-

gen. Heymann. 1983. 18 Vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Jahresbericht der Bundesregierung 1985. S. 254f. 19 Vorwort (1985) von Siedler, W. J. In: Angress, G., Niggemeyer E.: Die verordnete Gemütlichkeit. Abgesang

auf Spielstraße, Verkehrsberuhigung und Stadtbildpflege. Die gemordete Stadt II. Teil. Quadriga.1985.

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Dem Beispiel aus Buxtehude folgten weitere deutsche Städte. Dabei wurde meist in Kauf

genommen, dass die Verlangsamung des Kfz-Verkehrs zum Teil Verdrängungseffekte in

benachbarte Straßen nach sich zog. Auf diese Weise wurden die Nutzungskonflikte nicht

gelöst, sondern mitunter nur verlagert. Eine besondere Berücksichtigung der übrigen Ver-

kehrsteilnehmer, etwa durch Anpassung des Querschnitts oder gezielte Umgestaltung,

wurde in der Regel versäumt. Folgerichtig sahen Autokritiker wie Monheim und Knofla-

cher die Probleme nach wie vor, auch mit den neuen Konzepten. Die schwachen Ver-

kehrsteilnehmer Fußgänger und Fahrräder seien noch immer mit den Versäumnissen und

Folgen der autodominierten Verkehrsplanung – beinahe unverändert – konfrontiert. Die

Stadtverkehrsplanung sei weiterhin eine Autoverkehrsplanung (MONHEIM, 1990) und

selbst zehn Jahre nach der Einführung von Tempo-30-Zone und Verkehrsberuhigtem Be-

reich findet sich folgendes Zitat (KNOFLACHER, 1993):

„Die letzten Jahre haben uns an die Grenzen [ ] gebracht: Die urbanen Ballungsräume

ersticken im Verkehr. Die individuelle Motorisierung bringt heute kaum mehr Mobilität; Zer-

störung der Stadträume, der Stadt als einen Ort der Öffentlichkeit, des Austauschs von

Meinungen, als einen Ort, an dem man sich wohlfühlen kann, ist die Konsequenz [ ]“

– Vorwort von H. Konrad und H. Ch. Ehalt in Knoflacher, 1993. S. 7.

Dabei existierte seit den 1980er Jahren ein theoretisches Verständnis für menschenge-

rechtes Planen. Städtebauliche Qualität konnte zwar nicht direkt, aber indirekt am Verhal-

ten der Menschen gemessen werden.20 Und tatsächlich setzte sich in den 1980er Jahren

das Leitbild des „menschengerechten Verkehrs“ durch.21 Es war geprägt von einer

Durchmischung der Verkehre und der sogenannten „Stadt der kurzen Wege“. Gleichzeitig

erlebten Straßenbahnen und Fahrräder eine Renaissance.21 Eine mittelfristige, spürbare

Umsetzung der neuen Planungsideale ließ jedoch zunächst auf sich warten.

Die alten Infrastrukturen und Querschnitte zu erneuern, bedurfte Zeit und vor allem Geld.

In den Verkehrsentwicklungsplänen war der Fußgängerverkehr üblicher Weise bereits mit

der höchsten Priorität versehen, es fehlte jedoch an planerischer Umsetzung im Ver-

kehrsalltag.22 Dass die finanziellen Mittel in den Städten meist nicht in ausreichendem

Maß vorhanden waren, zeigen die zahlreichen Tempo-30-Zonen und Verkehrsberuhigten

Bereiche ohne Umgestaltungsmaßnahmen. Oft reichte das Geld nur dafür, ein Schild und

einige „Blumenkübel“ aufzustellen. Ein anderer Grund ist in den Verwaltungen zu suchen,

denen es aus Mangel an Erfahrung, Mitteln und Akzeptanz nur unzureichend gelang, die

neuen Leitbilder des „menschengerechten Verkehrs“ umzusetzen.

20 Knoflacher, 1993. S. 133ff. 21 Schmucki, B.: Der Traum vom Verkehrsfluss. Städtische Verkehrsplanung seit 1945 im deutsch-deutschen

Vergleich. Campus. 2001. S. 183ff. 22 Monheim, 1990. S. 197f.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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In der Regel waren jedoch die Menschen selbst noch nicht so weit. Die Entwicklung in

den Köpfen weg vom Auto verlief eher schleppend; zu stark war das Auto dort noch als

Statussymbol verankert. Alternative Verkehrsmittel wie der ÖPNV oder das Fahrrad stan-

den in ihrer Popularität noch immer weit hinter dem Pkw. Der Wertewandel vollzog sich,

war aber noch nicht spürbar. So lässt sich im Jahr 1990 eine Bestandsaufnahme erstel-

len, die gravierende Missstände aufzeigt.23

Der öffentliche Verkehr stand zunehmend in Konkurrenz mit fahrenden und stehenden

Autos, was zu Reisezeitverlusten führte. Das Image litt, Busse und Bahnen galten in Fol-

ge lange als langsam und unpünktlich. Die Fahrgäste blieben aus, die Verkehrsunterneh-

men hatten mit finanziellen Einbußen zu kämpfen und wurden dadurch noch unattraktiver.

Ein Teufelskreis, aus dem nur das Auto als Gewinner hervorgehen konnte.23

Die Gehwege der Fußgänger wurden immer stärker als Parkfläche, Hilfsradweg oder be-

liebte Aufstellfläche für Straßenmöbel zweckentfremdet, während die großzügigen Flä-

chen für den Kfz-Verkehr unbehelligt blieben. Dazu kamen die bestehenden planfreien

Straßenquerungen aus den 1950er und 1960er Jahren; etwa Fußgängerunterführungen,

die eine Maßnahme „zur Ausrottung der Fußgeher“ seien.24 Denn den Menschen ziehe es

nicht freiwillig in den Untergrund, schon gar nicht in gekachelte Gänge mit künstlichem

Licht, was eine „Pissoir- oder Schlachthausatmosphäre“ erzeuge, während sogar Park-

plätze an der Oberfläche liegen.25

Den Fahrradverkehr traf es laut Monheim am Schlimmsten: Das Fahrrad würde trotz sei-

ner einst weiten Verbreitung nicht mehr als vollwertiges Verkehrsmittel gesehen. Fahr-

radwege fielen teilweise neuem Parkraum zum Opfer. Wenn es Fahrradwege gab, wur-

den sie meist notbedürftig auf dem Gehweg markiert.26 Auf der Fahrbahn wurden die

Fahrradfahrer buchstäblich an den Rand gedrängt (Rechtsfahrgebot), wo sie sich gegen

den fließenden und ruhenden Verkehr behaupten mussten.23 Zudem fehlten ausreichend

dimensionierte Abstellanlagen.27

Das Leben, das früher in den Straßen pulsierte, fand bis in die 1990er Jahre hinein eher

im Inneren der Häuser statt, statt sich zur Straße hin zu öffnen, die im Allgemeinen „mo-

noton und grob“ gestaltet war.23 Die Straße, eigentlich öffentlicher, für jeden zugänglicher

Raum, war zum reinen Verkehrsraum degradiert (vgl. APPLEYARD, 1981). Dieser Zu-

stand ist gerade für Kinder kritisch, die ab einem gewissen Alter ihren Aktionsradius stetig

erweitern.23

23 Monheim, 1990. S. 41ff. 24 Knoflacher, 1995. S. 62. 25 Knoflacher, 1995. S. 123. 26 Monheim, 1990. S. 267ff. 27 Knoflacher, 1995. S. 269.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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Angesichts dieser Randbedingungen wurden zahlreiche Forderungen laut, die eine allge-

meine Verbesserung herbeiführen sollten. Einige sollten in den Jahren darauf in der Tat

immer mehr Teil angewandter Verkehrsplanung werden, andere blieben Wunschdenken.

Um den ÖPNV wieder attraktiv zu machen, sollte vor allem eine Systembeschleunigung

erreicht werden. Dazu müssten Busse und Bahnen vom störanfälligen Kfz-Verkehr soweit

wie möglich getrennt werden. Straßenbahnen würden am besten in eigenen Gleisberei-

chen und Busse entsprechend auf eigenen Busspuren fahren. Um das Stadtbild zu wah-

ren, sollten die Gleisbereiche möglichst begrünt oder gepflastert sein, statt im konventio-

nellen Schotterbett geführt werden. Die Haltestellen des Busverkehrs sollten nicht als Hal-

testellenbucht ausgeführt werden, sondern als Haltestellenkap, um den Gehwegbereich

räumlich nicht zu beeinträchtigen und das gefährliche Überholen während des Fahrgast-

wechsels zu erschweren.28

Statt am konventionellen Separationsprinzip festzuhalten, könnten autofreie oder ver-

kehrsberuhigte Konzepte stärker angewendet werden. Fußgänger müssten bei jeder

Kreuzung und jedem Seitenwechsel den Bordstein und damit ihre Sicherheitszone verlas-

sen und sich unnötig Gefahr aussetzen. Außerdem sollte die Anwendung der Konzepte

erleichtert werden. Gerade der Verkehrsberuhigte Bereich darf in der Regel nur in Beglei-

tung von Umgestaltungsmaßnahmen und bei Straßen mit geringer Netzbedeutung ange-

wendet werden.29 Bisher erinnerte die Entwicklung an die Wohnstraße in der Schweiz, die

wegen zu hohen Auflagen nur selten angewandt werden konnte und schließlich scheiter-

te.30 Alternativ sollen Aufpflasterungen oder (flexibel gestaltbare) Zebrastreifen zur besse-

ren Querung31 und mehr Tempo-30-Zonen eingerichtet werden, selbst wenn diese nicht

vollends auf die Belange von Fußgängern und Fahrradfahrern eingehen. Zugleich darf die

Anwendung von Verkehrsberuhigung nicht auf Wohnstraßen beschränkt bleiben, sondern

muss auch stärker frequentierte Verkehrsbereiche mit einschließen und eher flächenhaft

als punktuell ausgeführt werden.29 Des Weiteren wurde auch im Deutschen Städtetag von

1987 eine Reduzierung der innerörtlichen Geschwindigkeit auf 30 km/h gefordert.

Eine weitere zentrale Forderung bestand darin, Gehwege vom Parken zu befreien. Bisher

sei Parken überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, dabei sollte der um-

gekehrte Fall gelten: Parken im Seitenraum müsste generell verboten sein, außer dort, wo

eine Behinderung der Fußgänger auszuschließen ist. In diesem Zusammenhang könnte

Zeichen 315 („Gehwegparken zulässig“) generell abgeschafft werden.32 Um weitere Flä-

chen für den Fußgängerverkehr zu akquirieren, sollten im Rahmen einer Entrümpelung 28 Monheim, 1990. S. 473ff. 29 Monheim, 1990. S. 198ff. 30 Mann, S.: Untersuchungen über die Möglichkeiten und Konsequenzen der Einrichtung von Begegnungszonen in

der Stadt Zürich. Diplomarbeit. Technische Universität Dresden. Dresden, 2004. 31 Monheim, 1990. S. 211ff.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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der Gehwege Ampeln, Schilder, Parkuhren, Poller, Leuchten, Trafo- und Telefonkästen

sowie Glascontainer näher an den Bordstein gestellt oder noch besser in den Parkstreifen

integriert werden. Um das Lichtraumprofil der Straßen nicht zu beeinträchtigen, müssten

diese insgesamt einer Prüfung unterzogen werden, ob die vorhandenen Fahrbahnbreiten

in dem Maße notwendig sind. In der Regel reiche für Anliegerstraßen eine Breite von 3,50

Metern, für Sammelstraßen eine Breite von 5 bis 5,50 Metern.32 Weiterhin sollte im spezi-

ellen Fall geprüft werden, ob der gewonnene Platz für Mittelinseln und -streifen als Que-

rungshilfe verwendet werden kann.33 Mit verringerten Fahrbahnbreiten erhöht sich zudem

die Akzeptanz des Kfz-Verkehrs für geringere Geschwindigkeitsgrenzen und damit die

Verkehrssicherheit für Fußgänger.

Der Fahrradverkehr sollte sinnvoll in verkehrsberuhigende Maßnahmen integriert werden.

Die Rechtslage ist in seinem Sinne anzupassen, etwa in Bezug auf das Rechtsfahrgebot,

das Nebeneinanderfahren und die Radwegebenutzungspflicht. Vor allem aber müsste der

Kfz-Verkehr Überholverbot erhalten sowie auf ein fahrradverträgliches Geschwindigkeits-

niveau reduziert werden (30 km/h innerorts).34 Generell sollte die Koexistenz von Fahrrad

und Kfz baulich und technisch gesichert werden. Denkbar sind schmalere Fahrbahnen

unter Verwendung eines Mehrzweckstreifens sowie durchgängige und vorgezogene Mar-

kierungen für den Fahrradverkehr. Gefordert wurde darüber hinaus eine städtebauliche

Integration der Kreuzungen, die fahrradfreundlich und sicher mache.35 Der Straßenraum

müsste zudem Flächen für ausreichende Fahrradabstellanlagen bereitstellen.36

Aus heutiger Sicht waren Knoflacher und Monheim auf dem richtigen Weg, allerdings har-

ren einige Forderungen noch immer ihrer Umsetzung. Die heraufbeschworene Autofrei-

heit konnte sich selbst in Konzepten wie der „Autofreien Stadt“ nicht durchsetzen und

stark abgeschwächte Konzepte wie der Verkehrsberuhigte Bereich kranken weiterhin an

ihrer Umsetzbarkeit in stärker frequentierten Straßen. Tempo-30-Zonen befinden sich vor

allem in Wohngebieten37 und trotz politisch anders lautender Forderungen gilt weiterhin

Tempo 50 innerorts. Der Zebrastreifen ist zwar international sehr beliebt – oft als normaler

Überweg ohne Bevorrechtigung –, wird in Deutschland allerdings verhältnismäßig selten

eingesetzt und ist in seiner Anwendung noch immer wenig flexibel.38 Der Fußgängerver-

kehr selbst konnte seine Stellung zwar geltend machen, jedoch sind aufgeräumte Geh-

wege noch immer selten und das Gehwegparken weiterhin erlaubt. 32 Monheim, 1990. S. 203ff. 33 Monheim, 1990. S. 218. 34 Monheim, 1990. S. 287ff. 35 Monheim, 1990. S. 301ff. 36 Monheim, 1990. S. 325f. 37 Vogt, Steierwald, 2005. S. 496. 38 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Empfeh-

lungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen. Düsseldorf, 2002.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

11

Einzig der ÖPNV und der Fahrradverkehr erfuhren spürbare Verbesserungen. Busse und

Bahnen fahren heute bei Ampelschaltungen weitestgehend mit Vorrang, auf eigenen Bus-

spuren bzw. in eigenen Gleisbetten. Haltestellenkaps sind etabliert und haben Einzug in

die Regelwerke erhalten.39 Der politische und gesellschaftliche Stellenwert des Fahrrads

ist im stetigen Wachstum begriffen – bis heute.40 Neue Privilegien wie eigene „Fahrspu-

ren“ in Form von Schutzstreifen auf der Fahrbahn haben sich bewährt, selbst mit weiterhin

geltenden Rechtsfahrgebot und in direkter Nachbarschaft zum Parkstreifen.

Obwohl die Bedeutung des Kfz und sein Anteil am Modal Split unvermindert hoch sind,41

hatte sich offensichtlich ein Wertewandel vollzogen, der anderen Verkehrsarten wie dem

Fahrrad, dem Zufußgehen und dem ÖPNV mehr Sympathien einräumte. In den Men-

schen war ein ökologisches, stadtästhetisches Bewusstsein herangewachsen. Wer mit

dem Fahrrad zur Arbeit fuhr, war nicht länger als alternativ abgestempelt, sondern verlieh

eher einem individuellem Lebensstil Ausdruck.40 Dazu verliert das Auto in den Industrie-

ländern zunehmend an Strahlkraft als Statussymbol.42 Die Verkehrsplanung lernte aus

den Erfahrungen der 1950er und 60er Jahre, als durch neue Infrastruktur mehr Autover-

kehr und neue Probleme induziert wurden.55 Durch gezieltes Anlegen von neuen Fahr-

radwegen und -abstellanlagen, der Umsetzung von Fußgängerverkehrsstrategien und

einer Steigerung der Attraktivität des ÖPNV wurde das Prinzip umgekehrt. Während der

Kfz-Verkehr durch Reduzierung von Flächen und Umgestaltungen in seiner Bedeutung

stellenweise herabgestuft wurde, erfuhren Fahrradverkehr, Fußgängerverkehr und ÖPNV

eine Steigerung. Die Verkehrsmittel übergreifende Verkehrsverlagerung wurde salonfähig

(modal shift, vgl. Abschnitt 5.4.2). Zudem hatte sich die Erkenntnis durchgesetzt, wonach

das Angebot an Infrastruktur auch die Art der Mobilität weitgehend festlegt.43

Das neue Bewusstsein für nachhaltige Mobilität gipfelte schließlich im Prinzip des Leihens

und Teilens. Seit Beginn des 21. Jahrhunderts entdecken zahlreiche Städte vor allem in

Europa das Prinzip der Fahrradverleihsysteme für sich. Somit wird das Fahrrad auch für

jene interessant, die keines besitzen oder das eigene Fahrrad nicht die gesamte Wege-

kette mitführen wollen. Darüber hinaus avancierte Car-Sharing mit reservierten Stellplät-

zen in zentraler Lage zur echten Alternative. Damit wird der Pkw – der den größten Teil

des Tages nicht benutzt wird – nicht pauschal verteufelt, sondern besser ausgelastet.

39 Vgl. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen

Personennahverkehrs (EAÖ) 40 Löbe, M.: Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen. Diplomica. 2011. S. 13ff. 41 MiD 2008 im Vergleich mit den Ergebnissen der KONTIV 1976, KONTIV 1982 und MiD 2002. 42 Andreas Knie, Prof. der Soziologie an der TU Berlin, im Interview mit dem Deutschlandradio. 24. April 2011.

URL: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1444224. Abgerufen am 23. August 2012. 43 Knoflacher, 1993. S. 46.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

12

4 Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum

Die vermeintliche neue Eintracht der Verkehrsteilnehmer lässt dennoch Raum für weitere

Verbesserungen und Lösungsansätze. Ließen sich diese Ansätze als Gleichung formulie-

ren, fehlten zu ihrer Lösung die Variablen und Parameter. Während die einzelnen Konter-

parts bekannt sind, stellt sich die Frage nach ihrem optimalen Verkehrsraum, deren Ant-

wort in Abwägung ihrer Systemeigenschaften und allgemeiner Anforderungen zu vertret-

baren Nutzungsansprüchen führt.

4.1 Allgemein

Für eine stadt- und menschenverträgliche Nutzung des Straßenraums lassen sich einige

allgemeine Nutzungsansprüche formulieren, die größtenteils auch die Interessen der Ver-

kehrsteilnehmer selbst widerspiegeln. Die folgenden Punkte können als allgemeine An-

forderungen an das Straßenraummanagement festgelegt werden.

Unfallrisikominimierung

Der Straßenraum ist für alle so zu gestalten, dass die größtmögliche Verkehrssicherheit

erreicht wird. Jeder Verkehrsteilnehmer hat den Anspruch, den für ihn gestalteten Ver-

kehrsraum möglichst sicher zu passieren. Dabei sind insbesondere die schwachen Ver-

kehrsteilnehmer in den Fokus zu stellen.

Kapazitätsauslastung

Durch die Prämisse, sparsam mit der Ressource Raum umzugehen, sind alle Verkehrs-

flächen so platzsparend wie möglich auszuführen. Demnach sollten alle Verkehrsflächen

hinreichend ausgelastet sein. Auf der anderen Seite besteht der Nutzungsanspruch aller

Verkehrsteilnehmer, flüssig und schnell voranzukommen bzw. einen Stellplatz zu finden.

Umweltverträglichkeit

Der Straßenraum sollte so gestaltet sein, dass seine Auswirkungen auf die Umwelt mög-

lichst gering sind. Dies kommt den Verkehrsteilnehmern selbst unmittelbar zugute. Jeder

Verkehr – mit Ausnahme vielleicht des Durchgangsverkehrs – erwartet vom Straßenraum

eine gewisse Attraktivität oder sogar Aufenthaltsqualität, die von Abgasen, Lärm, der Di-

mensionierung der Flächen und der Begrünung unmittelbar abhängt.

Effektive Abwicklung der Dienstleistungen

Es sollten alle wirtschaftlichen und allgemeinen Dienstleistungen wie Waren- und Postzu-

stellung (Lieferverkehr, Kurierdienste) resp. -abholung oder Personenbeförderung effektiv

und ohne Störungen vollzogen werden können. Sofern erforderlich, sind dazu besondere

Maßnahmen zu ergreifen, wenn notwendig auf Kosten anderer Nutzungsansprüche, etwa

des ruhenden Verkehrs.

Page 18: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

13

4.2 Kfz-Verkehr

Der Kfz-Verkehr besitzt nur eine geringe Schutzbedürftigkeit. Durch den Schutz der Ka-

rosserie und ihre Masse, die bei hohen Geschwindigkeiten eine hohe kinetische Energie

birgt, sind Kfz-Fahrzeuge in ihrer Durchsetzungskraft den schwachen Verkehrsteilneh-

mern überlegen. Gleichzeitig besitzen sie einen hohen Flächenanspruch und erzeugen

vergleichbar hohe Lärm- und Schadstoffemissionen. Demzufolge sind seine Nutzungsan-

sprüche nur insofern als vertretbar anzusehen, als dass sie die allgemeinen Anforderun-

gen an das Straßenraummanagement wie Unfallrisikominimierung und Umweltverträg-

lichkeit sowie seine eigenen, rudimentären Anforderungen erfüllen. Dazu gehört das flüs-

sige Vorankommen in einer passend dimensionierten Infrastruktur (Kapazitätsauslastung).

Durch seine systembedingte Differenz zu nichtmotorisierten und langsameren Verkehrs-

teilnehmern erhebt der Kfz-Verkehr den Anspruch einer separaten Fahrbahn, wobei je

nach Anwendungsfall auch Mischverkehrsflächen denkbar sind. Weiterhin verlangt der

Kfz-Verkehr in seiner Eigenart als Individualverkehr nach einer flächenhaften Erschlie-

ßung, wobei abzuwägen ist, ob in der Feinverteilung der Fußgänger- oder Fahrradverkehr

priorisiert werden kann.

Dies führt zu der Frage der Stellplätze. In Anbetracht des hohen Anteils der Nichtnutzung

der Kfz-Fahrzeuge und ihrem hohen Flächenanspruch ist die Thematik ein ernst zu neh-

mendes Problem, gerade im verdichteten Innenstadtbereich. Die Nutzungsinteressen sind

vielfältig: Anwohner bestehen auf ihren Stellplatz, Beschäftigte suchen in Arbeitsplatznähe

nach einer Abstellmöglichkeit und Anlieger benötigen ebenfalls einen Parkplatz. Der Ide-

alanspruch geht von einem Stellplatz in unmittelbarer Nähe des Ziels aus. Jedoch er-

scheint es zumutbar und fair gegenüber dem ÖPNV, Kfz-Stellplätze in vergleichbarer Ent-

fernung wie jene zu Haltestellen anzulegen, idealerweise maximal 300 Meter.44 Für Fahr-

zeuge von Allgemeininteresse (Car-Sharing) oder mit besonderen Anforderungen an die

Stellplatzinfrastruktur (Elektrofahrzeuge) sind entsprechend Stellplätze zu reservieren.

Des Weiteren muss der Straßenraum für Sondernutzungen wie Brandbekämpfung, Reini-

gen und Räumen, Entsorgen sowie Liefern und Laden entsprechend ausgelegt sein und

Lösungen vorsehen (effektive Abwicklung der Dienstleistungen).

4.3 Fahrradverkehr

Fahrradfahrer und Inline-Skater besitzen ebenso wie Fußgänger ein erhöhtes Risiko, sich

bei Verkehrsunfällen tödlich oder schwer zu verletzen. Bei Fahrradfahrern erweist sich

sowohl die fehlende Schutzhülle als auch die Fallhöhe als sehr gefährlich. Dies scheint

umso kritischer angesichts der Tatsache, dass der Anteil Fahrrad fahrender älterer Men-

44 Knoflacher, 1993. S. 144f.

Page 19: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

14

schen und Kinder am Modal-Split vergleichsweise hoch ist.45 Demnach sollte die Straßen-

raumgestaltung im verdichteten urbanen Raum den Ansprüchen der Langsamsten und

Schwächsten entsprechen, unabhängig von der Altersverteilung und dem Anteil unter-

schiedlicher Fahrtypen (routiniert – ängstlich). Außerdem führt dies zu dem Anspruch des

Fahrradverkehrs, sich möglichst vom schnellen motorisierten Verkehr zu separieren (Un-

fallrisikominimierung). Dabei müssen Sichtbeziehungen und Straßenraumgestaltung si-

cherstellen, dass bei Ab- und Einbiegevorgängen des Kfz-Verkehrs eine Bevorrechtigung

des Fahrradverkehrs deutlich wird. Gleichzeitig muss eine Abgrenzung vom Fußgänger-

verkehr erfolgen, um ein flüssiges, schnelles und sicheres Vorankommen zu gewährleis-

ten. Dies umfasst eine gerade Linienführung in einem unverstellten Fahrbereich, der an-

gemessen proportioniert ist (Kapazitätsauslastung).46 Jedes Abbremsen und Anhalten

muss durch den Fahrradfahrer beim erneuten Anfahren per Muskelkraft kompensiert wer-

den. Von übergeordneter Wichtigkeit sind für den Fahrradverkehr Abstellanlagen. Ohne

die Möglichkeit, das eigene Fahrrad sicher und abzustellen, stellt sich der Fahrradverkehr

selbst infrage. Dabei ist eine ausreichende Stellplatzkapazität entsprechend der Ver-

kehrswirkung des Ziels zu berücksichtigen. Für Fahrradleihsysteme sind an zentralen

Orten separate Flächen zu reservieren. Durch seine gute Umweltverträglichkeit ist auf den

Fahrradverkehr bei der Straßenraumgestaltung ein besonderes Augenmerk zu richten.

Neueren Entwicklungen wie der wachsenden Bedeutung von Lasten- und Elektrofahrrä-

dern sowie Fahrrädern mit Anhänger sollte dabei Rechnung getragen werden.

4.4 Fußgängerverkehr

Der Fußgängerverkehr ist von allen Verkehren der flexibelste und in Bezug auf die Ver-

kehrsplanung der anspruchsvollste. Weil Fußgänger sehr anpassungsfähig und nicht an

die ihnen zugewiesenen Verkehrsflächen gebunden sind, entsteht eine ungeordnete, den

Straßenraum durchdringende „Verkehrsmasse“, die sich kaum kanalisieren lässt. Die zu-

gewiesenen Seitenbereiche und Fußgängerüberwege können dem nur ansatzweise ent-

sprechen. Von Natur her bevorzugen Fußgänger direkte Verbindungen und reagieren

empfindlich auf Umwege. Es muss davon ausgegangen werden, dass zwischen den Sei-

tenbereichen in allen Richtungen ein Bedürfnis zum Queren besteht – vergleichbar mit

den sozialen Verbindungen nach Appleyard (vgl. Abbildung 2). Sofern die Verkehrsmen-

gen des Kfz-Verkehrs es verlangen, zentrale Querungsmöglichkeiten anzulegen, sollten

diese in ausreichender Anzahl oder Ausdehnung vorhanden sein. Hier zeigt sich bereits

die Schwierigkeit, die differenzierten Wegewünsche der Fußgänger zu realisieren. Fuß-

gänger brauchen Rückzugsorte und Schutzzonen, die durch möglichst viele und kurze

45 Mobilität in Deutschland 2008 (MiD 2008): Modal-Split-Anteile von ÖPV und NMIV für Männer und Frauen

nach Altersgruppen. Abb. 3.76, S. 104. 46 Monheim, 1990. S. 264f.

Page 20: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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Wege miteinander verbunden sind (Unfallrisikominimierung). Obwohl Fußgänger physisch

vergleichbar wenig Platz benötigen, sollten die Schutzflächen nicht zu knapp bemessen

sein. Durch die persönliche Ebene gebietet sich ein Höflichkeitsabstand – selbst bei grö-

ßeren Fußgängeraufkommen. Zudem schätzen insbesondere Fußgänger den Raum, et-

wa zum Flanieren und Verweilen. Fußgängerraum begreift sich als „freier“ Raum, der für

Straßenmöbel, Geschäftsauslagen, Cafémobiliar und Begrünung gleichermaßen genutzt

wird. Insofern ist das Kriterium der Kapazitätsauslastung hier nur schwer anwendbar. Den

Straßenraum für den Menschen als solches zu planen hat die Schwierigkeit, dass alles

seiner subjektiven Wahrnehmung unterliegt und daran gemessen wird. Seine geringen

Geschwindigkeiten lassen ihn um ein vielfaches mehr Details wahrnehmen als andere

Verkehrsteilnehmer. Er erhebt einen hohen Anspruch an die differenzierte Ausgestaltung

des Straßenraums und ist gleichermaßen sensibel in dieser Hinsicht. Sich im Straßen-

raum aufzuhalten und dort ein Sozialleben zu entfalten, ist für den Fußgänger ein grund-

legendes Bedürfnis. Die Reduzierung von Lärm- und Schadstoffemissionen trägt einen

Teil zur Etablierung von Aufenthaltsqualität bei. Eine ästhetische und funktionale Gestal-

tung sollte ergänzend wirken. Mit seiner emissionslosen Fortbewegung durch Energiever-

sorgung aus dem Ökosystem bedingt das Zufußgehen als natürlichste Bewegungsart zum

einen nachhaltig gestaltete Straßenräume und fügt sich zum anderen nahtlos in sie ein

(Umweltverträglichkeit). Aus diesem Grund ist dem Fußgängerverkehr in der Straßen-

raumgestaltung eine hohe Priorität beizumessen.

4.5 Busse und Bahnen

Ihre Massentauglichkeit und damit gute Umweltbilanz (vermehrt auch durch elektrische

oder hybride Antriebe) haben den Zuspruch des ÖPNV wachsen lassen. Sofern es die

Verhältnisse zulassen, erheben Busse und Bahnen Anspruch auf eigene Trassen, um

Reisezeit und Zuverlässigkeit zu verbessern (effektive Abwicklung der Dienstleistungen).

Durch begrünte Gleisbetten kann die Umweltverträglichkeit noch verbessert werden.

Wechselwirkungen mit anderen Verkehrsteilnehmern sind – abgesehen vom Passagier-

wechsel – kritisch zu betrachten. Durch ihre Masse und Geschwindigkeit stellen vor allem

Straßenbahnen ein Unfallrisiko dar, das es baulich so weit möglich abzufedern gilt (Unfall-

risikominimierung). Gleisbereiche und Überwege sind für nichtmotorisierte Verkehrsteil-

nehmer entsprechend zu sichern. Die Isolierung des Verkehrswegs kann im Ausnahmefall

auch einer Gestaltung als Mischverkehrsfläche weichen, etwa bei Bahnhofsvorplätzen

oder entsprechenden Platzsituationen. Um die Kapazitätsauslastung von Busspuren zu

verbessern, könnten nach Vorschlag des ADAC neben Taxis und Fahrrädern auch Fahr-

gemeinschaften zugelassen werden,47 wie in den USA bereits üblich.

47 B.Z.: Busspuren frei für Fahrgemeinschaften. 4. August 2012. URL: http://www.bz-berlin.de/aktuell/

berlin/busspuren-frei-fuer-fahrgemeinschaften-article1514779.html. Abgerufen am 8. September 2012.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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5 Ansätze zur Lösung von Nutzungskonflikten

Die dargestellten Nutzungsansprüche allgemeinverträglich und nachhaltig zu vereinen

und dabei möglichst wenig Kompromisse einzugehen, setzt das Verständnis einiger all-

gemeiner Lösungsansätze voraus. Als Einleitung der Diskussion werden die Vorstellun-

gen der Bürger, wie ihr städtisches Lebensumfeld verbessert werden könnte, thematisiert.

5.1 Vorstellungen der Bürger

Die Europäische Kommission führt in regelmäßigen Abständen sogenannte Eurobarome-

ter durch. Diese Meinungsumfragen lassen erkennen, dass die meisten europäischen

Bürger nach Verkehrsformen verlangen, die besser mit der Umwelt harmonieren. Im Jahr

1999 gaben 70 % der Bürger an, dass sie die Qualität der Stadtluft mehr beunruhige als

noch 1994.48 Die Luftverschmutzung, für die das Auto hauptverantwortlich gemacht wur-

de, ist an die Spitze der städtischen Umweltprobleme gesetzt worden. Zwei Drittel der

Befragten gaben an, dass diese Umweltprobleme ihre Lebensqualität am meisten beein-

trächtigen.48 Bei der Frage nach effektiven Lösungsansätzen wurden vor allem nachhalti-

ge Verkehrsformen und eine Reduzierung der Kfz-Dominanz gefordert.

Abbildung 3: Prioritäten der EU-Bürger

QUELLE: Eurobarometer 1999 (51.1). Antworten auf die Frage: „Welche dieser Lösungsan-sätze ermöglicht es Ihrer Meinung nach, die Umweltprobleme in Bezug auf den Verkehr in Städten effektiv zu lösen?“ In: Europäische Kommission: Reclaiming city streets for peo-ple – Chaos or quality life? Luxemburg, 2004. S. 13.

48 Europäische Kommission: Eurobarometer 1999. In: Europäische Kommission, 2004. S. 13.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

17

5.2 Raumplanung und verkehrspolitische Rahmenplanung

Verkehr resultiert aus der Motivation des Menschen, Raum zu überwinden. Daher ist die

Raumplanung ein wichtiges Instrument, um Verkehr nachhaltig zu beeinflussen. Durch die

motorisierten Verkehrsmittel wurden Stadtfunktionen wie Wohnen und Arbeiten weitge-

hend getrennt und damit eine Benutzung des Autos begünstigt. Umgekehrt können durch

das gezielte Anordnen von Quell- und Zielorten Wege verkürzt werden („Stadt der kurzen

Wege“), was wiederum die Benutzung unmotorisierter und umweltverträglicher Verkehrs-

modi in Betracht ziehen lässt.

Zur städtebaulichen Raumplanung ergänzend wirkt die Generalverkehrsplanung. Ver-

kehrsentwicklungs- und Nahverkehrspläne, Fußgänger- und Fahrradverkehrsstrategien,

Mobilitätsprogramme und Luftreinhaltepläne geben die Richtung vor für künftige Entwick-

lungen und Investitionen in der Verkehrsplanung. Mit diesen Instrumenten werden von der

Verkehrspolitik – häufig in Synergie mit den Ressorts Umwelt und Stadtentwicklung –

Schwerpunkte und Richtlinien gesetzt, denen die ausführenden Planer Rechnung tragen

müssen. Auf diese Weise kann die Zusammensetzung und das Zusammenwirken des

Verkehrs langfristig beeinflusst werden. Die Vorgaben sind eine wichtige Voraussetzung

für viele konkrete Maßnahmen zur Lösung von Nutzungskonflikten im Straßenraum. Ein

Beispiel dafür ist vor allem die gezielte Förderung des ÖPNV sowie des Fußgänger- und

Fahrradverkehrs innerhalb einer integrativen Netzplanung.

5.3 Prinzipien der räumlichen Aufteilung

Die Herausforderungen im Umgang mit den vielseitigen Nutzungskonflikten im öffentli-

chen Raum hatten in der Vergangenheit – vor allem in Hauptstraßen – eine Verkehrs-

struktur nach dem horizontalen Trennungsprinzip hervorgebracht, während dem Mi-

schungsprinzip bisher eher das Nebennetz und die Seitenbereiche vorbehalten waren.49

5.3.1 Horizontales Trennungsprinzip

Das horizontale Trennungsprinzip ist zum einen das bewährteste Prinzip der verkehrli-

chen Aufteilung, zum anderen aber auch das starrste. Die Orientierung in Längsrichtung

optimiert den längs gerichteten Verkehr, vernachlässigt dabei jedoch Beziehungen in Qu-

errichtung. Durch das punktuelle Anlegen von Fußgängerüberwegen wird zwar die Mög-

lichkeit zum Queren eingeräumt. Jedoch entstehen in den Konfliktpunkten – vor allem an

Einmündungen – kritische Stellen, weil dem Längsverkehr zuvor eine Alleinstellung sug-

geriert wurde, die plötzlich durchbrochen wird. Dieser Effekt ist umso stärker, je größer die

Geschwindigkeitsdifferenz der Verkehre ist. Die Sicherung und gestalterische Kennzeich- 49 Lohse, D., Schnabel, W.: Grundlagen der Straßenverkehrstechnik und der Verkehrsplanung. Band 2 –

Verkehrsplanung. Dritte, vollständig überarbeitete Auflage. Beuth. 2011. S. 159.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

18

nung solcher Konfrontationspunkte von Längs- und Querbeziehungen müssen unter As-

pekten der Verkehrssicherheit mit besonderer Sorgfalt geplant werden. Dennoch hat sich

das Trennungsprinzip als sehr tragbar erwiesen. Gleisbetten, Busspuren, Fahrbahnen,

Parkstreifen, Fahrrad- und Fußwege ziehen sich in mitunter starren Querschnitten wie

selbstverständlich durch die Städte, während städtebaulich integrierte und individuell ge-

staltete Straßenräume vor allem aus Kostengründen noch eher selten anzutreffen sind.

Der Fahrradverkehr kehrte allerdings auf Schutz- oder Mehrzweckstreifen bzw. Fahrrad-

wegen auf die Fahrbahn zurück, jeweils mit Sicherheitsabstand zum Parkstreifen.50 Damit

endet allmählich sein Dasein zwischen dem fließenden und dem ruhenden Kfz-Verkehr

und sein „Gastspiel“ auf dem Gehweg, das noch sehr häufig ist.

Das Trennungsprinzip bietet jedoch noch immer Verbesserungspotenzial, etwa durch lang

gezogene Mittelstreifen und Gehwegvorstreckungen. Die Mittelstreifen ermöglichen ein

flächiges Queren und verkürzen die Querungsdistanzen. Zudem werden schwache Ver-

kehrsteilnehmer unterstützt, indem ihre Sicht und Sichtbarkeit verbessert wird. Gehweg-

vorstreckungen beanspruchen ehemalige Flächen des Parkstreifens und verbessern die

Sicht auf den Längsverkehr, während Aufpflasterungen in kleineren Knotenpunkten auf

eine besondere Querungssituation hinweisen. Geh- und Fahrradwege werden zuneh-

mend über Knotenpunkte und Einmündungen hinwegmarkiert oder -gepflastert, sodass

sie als Querverkehr besser wahrnehmbar sind.

5.3.2 Vertikales Trennungsprinzip

Das vertikale Trennungsprinzip findet seit den Erfahrungen aus den 1950er und 1960er

Jahren nur noch sehr selten Anwendung. Die vertikale Trennung macht jedoch auch aus

heutiger Sicht in einigen Fällen Sinn. Straßenbahnen werden teilweise unterirdisch ge-

führt, um unabhängig vom Verkehrsgeschehen des Individualverkehrs zu sein, wodurch

ihren Nutzungsansprüchen nach Zuverlässigkeit und geringen Reisezeiten entsprochen

wird. Eine andere Anwendung bezieht sich auf den Nutzungsanspruch des ruhenden Ver-

kehrs. Die hohe Rate der Nichtbenutzung der Fahrzeuge und deren enormer Flächenbe-

darf führt dazu, dass der ruhende Verkehr vor allem in engen, historischen Altstädten

vermehrt in Tiefgaragen untergebracht wird. Bezeichnend dafür ist das Stadtumbaupro-

gramm der Stadt Lyon in Frankreich. Dort wurde die Umgestaltung von zahlreichen Stadt-

plätzen als Gelegenheit begriffen, unter den Plätzen Tiefgaragen zu bauen.51 Unter dem

neu gestalteten Place de la République (vgl. auch Abbildung 16) wurden auf sieben

Stockwerken 885 Pkw-Stellplätze untergebracht.

50 Bundesanstalt für Straßenwesen: Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern. Berichte der Bun-

desanstalt für Straßenwesen. Verkehrstechnik. Heft V 184. Bergisch Gladbach, 2009. 51 Schriftenreihe „Lebendige Stadt“, Band 1: Stadtplätze – Strategien für den Umgang mit innerstädtischen

Außenräumen am Beispiel von Lyon. 2003. S. 53ff.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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Abbildung 4: Tiefgarage unter dem Place de la République in Lyon

QUELLE: Schriftenreihe „Lebendige Stadt“, Band 1: Stadtplätze – Strategien für den Umgang mit innerstädtischen Außenräumen am Beispiel von Lyon. 2003. S. 64 und 65.

Unmittelbar nach dem Überqueren der Rhône – also mit dem Betreten der historischen

Altstadt, der Presqu’île – kann der Besucher sein Fahrzeug in der Tiefgarage abstellen

und die Stadt zu Fuß erkunden. Die Innenräume und Zugangsbereiche der Tiefgarage

wirken hell und freundlich; teilweise lockern Kunstinstallationen die Atmosphäre auf.

Ständiges Sicherheitspersonal sorgt für Sicherheit und dient als Ansprechmöglichkeit.51

5.3.3 Mischungsprinzip

Der hohe Flächenverbrauch des Kfz-Verkehrs ist dem Gedanken ein fruchtbarer Nährbo-

den, den Fahrbahnbereich für alle Verkehrsteilnehmer freizugeben. Auf der entstehenden

Mischfläche könnten sich alle Verkehre gleichberechtigt bewegen. Dies führt jedoch dazu,

dass sich der schnelle Verkehr anpassen muss und den Bereich nur sehr langsam pas-

sieren kann. Mit der Auflösung der starren Straßenstruktur ist immer auch eine Herabset-

zung der Verkehrskapazität verbunden. Also erscheint es folgerichtig, Verkehre nach ih-

ren Geschwindigkeiten zu gruppieren und jeweils eigenen Mischverkehrsflächen zuzuwei-

sen. Ein Beispiel dafür sind gemeinsame Geh- und Radwege, aber auch Fahrradstraßen.

In Deutschland können dort zumindest Anlieger mit Kfz per Zusatzzeichen zugelassen

werden,52 in den Niederlanden sind Kraftfahrzeuge sogar generell erlaubt. Ein anderer

Kritikpunkt sieht weniger den Kfz-Verkehr im Nachteil, sondern die schwachen Verkehrs-

teilnehmer, die dem MIV in einer freien Fläche schutzlos ausgeliefert seien. Folglich ent-

standen Konzepte, bei denen mit Straßenmöbeln, Pollern und besonderen Gestaltun- 52 Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), Nummer 23 zu Zeichen 244.1.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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gen – nicht aber mit Borden oder klaren Abgrenzungen – Schutzbereiche geschaffen

wurden, die für den Kfz-Verkehr nicht zugänglich sind. Auf diese Weise sind Mischver-

kehrsflächen auch dort denkbar, wo weiterhin der Verkehrsfluss von hoher Bedeutung ist.

In der Schweiz wird dieser Ansatz in Form von Begegnungszonen mit Erfolg umgesetzt.

Das Anwendungsspektrum umfasst sowohl sensible Wohn- und Schulbereiche als auch

stark frequentierte Bahnhofsvorplätze, Einkaufsstraßen, zentrale Plätze und Kreuzungen

mit starkem Fußgänger- und Fahrradverkehr.53 In anderen Ländern haben Mischverkehrs-

flächen noch immer den Charakter von Spielstraßen. Vielerorts sind die verkehrsrechtli-

chen Voraussetzungen noch nicht ausgereift oder es fehlt die Akzeptanz für derartige

Bereiche und Ansätze.54

5.4 Prinzipien der Anpassung des Kfz-Verkehrs

Bei der Lösung von Nutzungskonflikten im öffentlichen Straßenraum scheint eine Anpas-

sung des dominanten motorisierten Verkehrs der naheliegendste Lösungsansatz zu sein.

Dabei sind räumliche (Verlagerung) und fahrdynamische (Verstetigung, Verlangsamung)

Ansätze denkbar, aber auch eine Vermeidung des Kfz-Verkehrs.

5.4.1 Vermeidung

Verkehr lässt sich nicht vermeiden, sofern eine funktionale Beziehung zwischen zwei Or-

ten besteht, es sei denn diese beiden Orte trennt keine räumliche Distanz. Ein Beispiel

dafür ist eine Wohnung, die gleichzeitig als Arbeitsplatz fungiert. Da dies jedoch die Aus-

nahme ist, besteht der Fokus der Verkehrsvermeidung vor allem darin, die räumlichen

Distanzen zwischen Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Orten der Dienstleistung, der Frei-

zeit und der Bildung durch geschickte Standortwahl zu verringern. Mit dem Verkürzen der

Wege ergibt sich für bestimmte Orte ein verringertes Verkehrsaufkommen, weil vor allem

der Durchgangsverkehr an Gewicht verliert. Die geringeren Distanzen lassen wiederum

nichtmotorisierten Verkehr bei der Verkehrsmittelwahl an Bedeutung gewinnen. Je mehr

Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, desto weniger Platz wird ver-

braucht, wird die Umwelt beansprucht und sind Kfz unterwegs. Ein anderer Ansatz ist der,

die Benutzung von Straßen kostenpflichtig zu machen. Mit Straßengebühren (City-Maut,

vgl. Abschnitt 6.1.1) sollen Fahrten im Innenstadtbereich unattraktiv gemacht werden.

Während sich einige Aktivitäten verlagern, werden andere gebündelt oder gar nicht

durchgeführt, sodass in Summe weniger Fahrten entstehen.

53 Schweizer, T.: Begegnungszonen in der Schweiz – ein Erfolgsmodell. In: Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.):

Shared Space – Beispiel und Argumente für lebendige öffentliche Räume. Bielefeld, 2010. 54 Bühn, M.: Anwendbarkeit von Shared Space in Berlin im Bezirk Mitte. Bachelorarbeit. TU Berlin, Juli 2010.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

21

Ein neuerer Ansatz ist das Prinzip der Evaporation (fachsprachlich für „Verdunstung“):

Wenn durch neue Verkehrsflächen neuer Verkehr induziert wird,55 müsste durch eine Re-

duzierung von Flächen eine Abnahme des Verkehrs zu erwarten sein.56 Das gegenteilige

Gedankenpaar, wonach neue Verkehrsflächen die Verkehrsqualität verbessern können

und eine Dezimierung von Flächen neue Verkehrsprobleme hervorruft, hatte sich als

Trugschluss herausgestellt. Tatsächlich passen sich Verkehrsteilnehmer der jeweiligen

Situation an und suchen sich neue Wege und Verkehrsmodi.

Maßnahmen zur Priorisierung des Bus- und Straßenbahnverkehrs, zur Etablierung von

Fahrradspuren und zur Vergrößerung der Seitenbereiche können, wenn sie sinnvoll ge-

staltet und dem jeweiligen Kontext angemessen sind, zum Erreichen einer Reihe nachhal-

tiger Ziele beitragen. Dazu gehört die effizientere Nutzung des Straßenraums, eine Erhö-

hung der Attraktivität des nichtmotorisierten Verkehrs und eine allgemeine Qualitätsver-

besserung der Straßenlandschaft.

Bei der Auswertung der Maßnahmen ist es schwierig, zu eindeutigen Ergebnissen zu

kommen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen. Ver-

kehrszahlen unterliegen zahlreichen, zum Teil langfristigen Einflüssen (allgemein steigen-

des Verkehrsaufkommen, höhere Einkommen und Pkw-Besitzrate) und können nur klei-

nere Bereiche erfassen, obwohl die Effekte oftmals weiter entfernt auftreten. Befragungen

decken meist keinen genügend großen Zeitraum ab und individuelles Verhalten lässt sich

aus den Untersuchungen nur schwer ableiten.56 Dennoch zeugen zahlreiche Projekte da-

von, dass es bei derartigen Maßnahmen zu einer merklichen Verringerung oder zumin-

dest keiner Erhöhung des Verkehrsaufkommens kommt und die Verlagerungseffekte in

die umliegenden Straßen unkritisch sind. Das umgebende Straßennetz darf allerdings

keine Alternativrouten bieten, sonst wird das Verkehrsaufkommen nur verlagert. Neben

den räumlichen dürfen auch keine zeitlichen Alternativen existieren.57

Grundsätzlich sind die Effekte einer solchen Maßnahme determiniert durch

— die Beschaffenheit des Netzwerks und dessen Verkehrskapazitäten

— die Art der betroffenen Wege (Arbeit, Freizeit, Einkauf)

— die relative Attraktivität von alternativen Standorten

— Faktoren, welche die Autobenutzung beeinflussen, etwa Parkreglementierungen

— die Attraktivität anderer Verkehrsmodi

— spezifische Gestaltungsdetails

— Information und Marketing

55 Department of Transport, SACTRA: Trunk Roads and the Generation of Traffic. London, 1994. 56 Goodwin, P., Hass-Klau, C., Cairns, S.: Evidence on the Effects of Road Capacity Reduction on Traffic

Levels. Landor Publishing. London, 1998. 57 Europäische Kommission, 2004. S. 18.

Page 27: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

22

5.4.2 Verlagerung

Statt Kraftfahrzeuge aus dem Nutzungsgefüge durch Verkehrsvermeidung möglichst her-

auszuhalten, zielt die Verkehrsverlagerung darauf ab, sie so umzuleiten, dass weniger

oder weniger kritische Nutzungskonflikte entstehen. Dabei ist der Anteil des Durchgangs-

verkehrs von Bedeutung. Ist der Anteil gering, lässt dies darauf schließen, dass die Be-

troffenen den Verkehr größtenteils selbst induzieren. Somit ist der zu schützende Bereich

selbst Quell- oder Zielort und eine Umfahrung wenig zielführend. Überwiegt jedoch der

Anteil des Durchgangsverkehrs, kann eine Verkehrsverlagerung sinnvoll sein. Das umlie-

gende Straßennetz muss dabei zum einen die zusätzlichen Kapazitäten aufnehmen kön-

nen und darf zum anderen keine hervorgehobene Stellung in Bezug auf Aufenthaltsquali-

tät und die Bedeutung von Fußgänger- und Fahrradverkehr besitzen. In verdichteten In-

nenstadtbereichen ist diese Voraussetzung in der Regel nicht gegeben, sodass die Sper-

rung oder Nutzungseinschränkung ganzer Innenstädte folgerichtig erscheint.

Für punktuelle Maßnahmen gestaltet sich jedoch der Lösungsansatz in der Regel schwie-

riger. Der Ansatz der Evaporation verringert in besonderen Bereichen die Attraktivität des

Straßenraums für den Kfz-Verkehr und zwingt ihn auf alternative Routen, die ihm aller-

dings nicht in ausreichender Kapazität und Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Somit

sehen sich die motorisierten Verkehrsteilnehmer gezwungen, auf andere Verkehrsmittel

umzusteigen. Umgekehrt kann diese Verkehrsverlagerung im Sinne eines modal shifts

auch durch eine Aufwertung oder Alleinstellung von umweltverträglichen Verkehrsmitteln

wie dem ÖPNV, dem Fahrrad oder dem Zufußgehen gezielt gefördert werden.

5.4.3 Verstetigung

Auf stark befahrenen Straßen kommt es häufig zu Verzögerungs- und Beschleunigungs-

manövern des Kfz-Verkehrs durch Interaktionen mit anderen Verkehrsteilnehmern (vgl.

Abbildung 5). Dabei sind die Verzögerungen und Beschleunigungen umso ausgeprägter,

je unterschiedlicher der Verkehrscharakter und die Geschwindigkeitsdifferenzen sind. Die

Verminderung von Emissionen und Lärm kann nachweislich durch eine Verbesserung des

Verkehrsflusses erzielt werden. Bei extrem unstetigem Verkehrsablauf werden innerhalb

geschlossener Ortschaften bis zu 60 bis 70 % mehr Luftschadstoffe und bis zu 80 % mehr

CO2 ausgestoßen als bei flüssigem Verkehr.58 Bei stetiger Fahrweise lässt sich außerdem

die Lärmbelastung um bis zu 3 dB verringern. Die entspräche etwa der Lärmverminde-

rung bei einer Halbierung des Verkehrsaufkommens.59

58 Bundesamt für Umwelt (BAFU): Handbuch der Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA).

Version 3.1, 2010. 59 Bundesamt für Umwelt (BAFU), 2011. S. 14f.

Page 28: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

23

Abbildung 5: Fahrzyklen bei unterschiedlich stetigem Verkehrsablauf

QUELLE: Bundesamt für Umwelt (BAFU): Nachhaltige Gestaltung von Verkehrsräumen im Siedlungsbereich – Grundlagen für Planung, Bau und Reparatur von Verkehrsräumen. Bern, 2011. S. 15.

Neben dem Effekt der Verminderung von Emissionen und Lärm ergeben sich Synergieef-

fekte zwischen schwachen Verkehrsteilnehmern und MIV. Bei einem stetigen Verkehrs-

fluss sind auch die Geschwindigkeiten geringer, sodass Fußgängern – etwa beim Que-

ren – mehr Zeit verbleibt, den Kfz-Verkehr einzuschätzen. Der Kfz-Verkehr erfährt durch

die Verstetigung eine Verbesserung der Reisezeit und ein angenehmeres Fahren.

Die Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs sind baulicher, gestalterischer und be-

trieblicher Natur und zielen auf die Schaffung von Kapazitätsreserven.59 Durch die Reser-

ven hat das häufige Abbremsen eines einzelnen Fahrzeugs nur Einfluss auf das Verhal-

ten der Fahrzeuge in seiner näheren Umgebung, nicht aber auf alle Fahrzeuge. Somit

wird die Störung auf möglichst wenige Fahrzeuge begrenzt.

Ein häufiger Grund für unstetes Fahrverhalten sind unterschiedliche Ausbaustandards.59

Im Sinne einer einheitlichen, selbsterklärenden Netzstruktur sind daher einheitliche Quer-

schnitte sinnvoll, um Verkehr zu verstetigen. Damit einher geht die einheitliche Gestal-

tung. Sie muss gewährleisten, dass sich die unmotorisierten Verkehrsteilnehmer so ver-

halten, dass die Stetigkeit des MIV möglichst nicht beeinträchtigt wird. Statt einer Licht-

signalanlage könnte die Gestaltung das flächige Queren anbieten, sodass Fußgänger

nicht gebündelt, sondern vereinzelt die Straße queren. Eine andere Möglichkeit ist die

Bereitstellung von eigenen Ladezonen, sodass einem Be- und Entladen in zweiter Reihe

vorgebeugt wird. Die Gestaltung muss jedoch auch höhere Geschwindigkeiten ausschlie-

ßen, zum Beispiel durch optisch verengte Fahrbahnen. Aus betrieblicher Sicht lässt sich

ebenfalls Verkehr verstetigen. Eine Grüne Welle ist dabei nur eine Maßnahme. Denkbar

wären außerdem überarbeitete LSA-Schaltungen oder eine gesonderte Führung des ge-

radeaus fahrenden Fahrradverkehrs an Kreuzungen.

Page 29: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

24

5.4.4 Verlangsamung

Während bei der Verstetigung des motorisierten Verkehrs seine Verlangsamung eher als

Nebeneffekt auftritt, können Maßnahmen auch gezielt zur Geschwindigkeitsminderung

eingesetzt werden. Das hätte den Effekt, Lärm- und Schadstoffbelastungen zu reduzieren

und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Neben reinen Geschwindigkeitsbegrenzungen

kann auch die Straßenraumgestaltung einen Teil dazu beitragen.

5.4.4.1 Verlangsamung durch Gestaltung

Die Gestaltung des Straßenraums beeinflusst unmittelbar den Verkehr. Ein Maß für diese

Beeinflussung ist der Durchgangswiderstand.60 Er beschreibt die Durchlässigkeit der

Straße in Bezug auf den motorisierten Verkehr. Während die Fahrbahn früher schlicht mit

Hindernissen verstellt wurde, um die Fahrlinie zu verschwenken und damit die Geschwin-

digkeit zu senken, steht heute ein gesamtheitlicher, die Randnutzungen einbeziehender

Ansatz im Vordergrund. Die starre Aufteilung des Straßenraums nach dem Trennungs-

prinzip wird dabei aufgeweicht, jedoch nicht in dem Sinne, dass eine Mischverkehrsfläche

entsteht. Vielmehr wird die Interaktion zwischen Straße und Randnutzungen erhöht, in-

dem diese gestalterisch besser aufeinander abgestimmt werden. Denkbar ist eine Nivel-

lierung des Straßenraums oder Absenken der Borde auf drei Zentimeter mit unterschiedli-

chen Materialien für Seitenbereich und Straße.

Abbildung 6: Erhöhter Durchgangswiderstand durch angepasste Gestaltung

QUELLE: Bundesamt für Umwelt (BAFU): Nachhaltige Gestaltung von Verkehrsräumen im Siedlungsbereich – Grundlagen für Planung, Bau und Reparatur von Verkehrsräumen. Bern, 2011. S. 49.

60 Bundesamt für Umwelt (BAFU), 2011. S. 42.

Page 30: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

25

Je auffälliger die Materialien sind, etwa durch eine charakteristische Pflasterung, desto

mehr Identität erhält der Ort und umso angepasster sind die Geschwindigkeiten. Dieser

Effekt kann durch Nutzungen verstärkt werden, die in den Straßenraum „hineinragen“,

zum Beispiel zur Straße offene Verkaufsauslagen oder Café-Aufstellflächen (vgl. Abbil-

dung 6). Durch den direkten Kontakt mit den Randnutzungen sieht sich der Kfz-Fahrer

einem höheren Durchgangswiderstand ausgesetzt. Er muss die vielfältigen Reize verar-

beiten und darauf entsprechend reagieren – und fährt entsprechend langsamer. Obwohl

der Kfz-Verkehr weiterhin bevorrechtigt ist, kann seine Stellung darüber hinaus durch op-

tische Übergangsbereiche geschwächt werden. Derartige Bereiche könnten mit gepflas-

terten Teilabschnitten oder besonderen Markierungen wie quer liegenden Zebrastreifen

umgesetzt werden.61 Des Weiteren kann eine optische Verengung der Fahrbahn, etwa

durch Markierung oder abgesetzte Pflasterung, den Kfz-Verkehr verlangsamen.

5.4.4.2 Verlangsamung durch Tempobeschränkungen

Der induzierten Geschwindigkeitsreduzierung durch angepasste Gestaltung steht die an-

geordnete Tempolimitierung gegenüber. Zwar sollten in der Regel auch hier begleitende

Umgestaltungsmaßnahmen stattfinden, vor allem bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von

20 km/h, die Praxis sieht jedoch meist anders aus. Dabei steht die Akzeptanz solcher

Tempobeschränkungen in direktem Zusammenhang zur Straßenraumgestaltung. Ohne

begleitende Gestaltung wird nur die Wirkung statt der Ursache bekämpft. Geschwindig-

keitsbeschränkungen von 30 km/h sind eine Abstufung der zulässigen Höchstgeschwin-

digkeit in Ortschaften (meist 50 km/h). Sie werden vor allem zur Minderung der Lärmbe-

lastungen eingerichtet, aber auch zur Verbesserung der Querbarkeit und Verkehrssicher-

heit.62 Immer häufiger sind sie innerhalb von Zonierungen (Tempo-30-Zone) Teil einer

Netzhierarchie. Auf diese Weise entstehen Rückzugsgebiete, vor allem für das Wohnen.

Hier weicht der Durchgangsverkehr zum Teil auf das „schnelle“ Netz aus, der Schwerver-

kehr wird ebenfalls reduziert. Geringere Höchstgeschwindigkeiten als 30 km/h, etwa 20

oder 10 km/h (Tempo-10- bzw. Tempo-20-Zone), werden vor allem in sensiblen Innen-

stadtbereichen mit einer hohen Dichte schützenswerter Gebäude eingerichtet. Diese be-

sonderen Bereiche zeichnen sich durch eine hohe Frequentierung von Fußgängern aus,

wodurch sich der Anspruch einer hohen Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit ergibt.

Die historischen Straßen sind oft eng und gepflastert. Auf diese Weise kommt der Lär-

mentlastung eine hohe Bedeutung zu. Auch die Erschütterungen durch den Schwerlast-

verkehr sind in Anbetracht historischer Baumasse zu minimieren.

61 DePauli-Schimanovich, W.: Über die Zukunft der Verkehrs-Technik und -Planung in Europa. Passagen.

Wien, 2003. S. 320. 62 H. P. Lindenmann: Beurteilung der Auswirkungen von Zonensignalisationen (Tempo 30) in Wohngebieten auf die

Verkehrssicherheit. ETH Zürich, Institut für Verkehrsplanung, Transporttechnik, Strassen- und Eisenbahn-bau (IVT). März 2000.

Page 31: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

26

5.5 Klassifikation nach Straßenfunktion

Die Klassifizierung von Straßen erfolgt in zahlreichen Ländern nach ähnlichen Prinzipien.

Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Etablierung der erwähnten Netzhierarchie. Die

Unterscheidung wird dabei gewöhnlich nach der Verbindungs-, der Erschließungs- und

der Aufenthaltsfunktion der jeweiligen Straßen vorgenommen. Um Straßen nachhaltig zu

gestalten, ist vor allem die Funktion in Bezug auf die Urbanität relevant. Die verträgliche

Berücksichtigung der Funktionsansprüche von Aufenthalt und Verbindung ist – wie an-

fangs erwähnt – nicht trivial (vgl. Abschnitt 2.2).

Im Rahmen des EU-Projekts ARTISTS („Arterial Streets Towards Sustainability“) wurde

ein Lösungsansatz entwickelt, der Straßen ihrer Funktion nach klassifiziert und das Stra-

ßendesign davon abhängig macht. Demnach hat eine Straße bzw. jeder Straßenabschnitt

sowohl einen bestimmten Verbindungsstatus als auch einen Status in Bezug auf die städ-

tischen Aktivitäten und physischen Qualitäten des Ortes.63 Dieser Zusammenhang lässt

sich in folgendem Schema darstellen.

Abbildung 7: Funktionelle Straßen-Klassifikation des ARTISTS-Projekts

QUELLE: European Commission Fifth Framework Programme: Arterial streets for people. Ab-schlussbericht des ARTISTS-Projekts. S. 28. Übersetzte Darstellung.

Der Ansatz setzt die Identifizierung eigenständiger Straßenabschnitte und Orte voraus,

die für sich genommen klassifiziert werden. Indikatoren dafür sind Veränderungen im

Querschnitt, variierende Zuständigkeitsbereiche (verschiedene Straßenbehörden), bauli-

cher Charakter, Raumnutzung und Fußgängeraufkommen der Straße.63

Straßenabschnitte mit hohem Verbindungsstatus und niedrigem Ortsstatus können Raum

für den Durchgangsverkehr beanspruchen, während Straßen mit umgekehrter Klassifika-

tion mehr Raum für Stadtaktivitäten erhalten können. Wenn beide Funktionen hoch sind,

ist eine ausgeglichene Verteilung des Straßenraums notwendig. Wenn das nicht möglich

ist, soll eine der beiden Funktionen herabgestuft werden.63

63 Abschlussbericht ARTISTS-Projekt. Appendix A: A procedure for street classification.

Page 32: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

27

6 Umfassende Lösungskonzepte im Stadtgefüge

Die vorab vorgestellten Lösungsansätze lassen sich nicht kategorisch in konventionelle

und modernere Ansätze einteilen. Gleichwohl sind sie Bausteine, mit denen es die ange-

wandte Verkehrsplanung versteht, städtische Nutzungskonflikte im Rahmen umfassender

Lösungskonzepte zu lösen. Dafür kann zum einen der MIV geschwächt, zum anderen der

NMIV gestärkt werden. Einige der folgenden Lösungskonzepte werden inzwischen in vie-

len europäischen Städten erprobt und angewendet, etwa die „klassische“ Fußgängerzone

oder die City-Maut. Andere Prinzipien müssen sich in neuen, alternativen Lösungskonzep-

ten erst bewähren.

6.1 Schwächung des MIV

6.1.1 Einfahrgebühr für Innenstädte – Die City-Maut

Der Gedanke, Innenstädte mit einem Sperrgürtel zu versehen, der nur gegen ein Entgelt

passiert werden darf, hat seinen Ursprung in der Wirtschaftstheorie. Demnach ist es sinn-

voll, dass Straßenbenutzer die von ihnen verursachten externen Kosten (Emissionen von

Schadstoff und Lärm, Flächenverbrauch, Stauwirkungen), durch die andere beeinträchtigt

werden, mit einen monetären Beitrag ausgleichen. Dieser Beitrag sollte genauso hoch

sein wie die Kosten, die durch einen Einzelnen verursacht werden. Soziale Effekte, wo-

nach ärmere Personen benachteiligt werden, sollten durch eine Förderung von Gütern der

Allgemeinheit, etwa dem öffentlichen Nahverkehr, mit Hilfe der entstehenden Einnahmen

ausgeglichen werden. Die Einführung einer City-Maut sehen 19 % der EU-Bürger als not-

wendige Lösung für Umweltprobleme in Bezug auf den Verkehr (vgl. Abbildung 3).48 Kritik

am Konzept bemängelt mitunter fehlende Kapazitäten des Nahverkehrs und Verdrän-

gungseffekte des fließenden und ruhenden Kfz-Verkehrs in die angrenzenden Bezirke.

Für die City-Maut in London wurden zur Einführung im Jahr 2003 die Ziele definiert, Stau

zu reduzieren, das Busangebot und Reisezeiten für den Kfz-Verkehr zu verbessern sowie

die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen effizienter zu gestalten.64 Die Verkehrs-

nachfrage sollte sich besser auf den Tag verteilen, Stauwirkungen reduziert und die Infra-

struktur effektiver genutzt werden. Durch die anvisierte Verringerung des Verkehrsauf-

kommens sollte sich zudem der Verkehrsfluss verbessern. Neben diesen unmittelbaren

Effekten für den motorisierten Verkehr sollten sich Nebenwirkungen ergeben, vor allem

eine Veränderung des Modal Splits, also eine stärkere Nutzung des öffentlichen Verkehrs,

umweltfreundlicher Fahrzeuge, Fahr- und Motorräder sowie der eigenen Füße.

64 Transport for London: Central London Congestion Charging – Impacts monitoring – Sixth Annual Report,

July 2008. Juli 2008. S. 1.

Page 33: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

28

Inwiefern diese Zielvorgaben im Allgemeinen mit dem Konzept einer City-Maut erreicht

werden können, lässt sich gut am Londoner Beispiel nachvollziehen. Die dortigen Behör-

den haben die Auswirkungen der Maut mit einem Monitoring-Programm fünf Jahre lang

verfolgt.

Nach einem halben Jahr hatte sich der Verkehr in die Zone hinein um 60.000 Fahrzeuge

verringert. Es wird davon ausgegangen, dass davon 50 bis 60 % auf den Nahverkehr um-

gestiegen sind. 20 bis 30 % haben die Zone gemieden und sind auf umliegende Bereiche

ausgewichen (Verkehrsverlagerung). Die restlichen 15 bis 25 % haben Fahrgemeinschaf-

ten gebildet, haben generell weniger Fahrten unternommen (Verkehrsvermeidung), sind

außerhalb der Mautzeiten gefahren oder sind verstärkt auf Fahrräder und Motorräder

ausgewichen.65 Den Verdrängungseffekten vor allem im Bezug auf das Parken wurde

vorgebeugt, indem schärfere Restriktionen durchgeführt und regelmäßig kontrollierte

Parkzonen eingeführt wurden. Nach vier Jahren hat sich der Verkehr in den Kordon hinein

um 30 % reduziert. Die Abnahme beträgt jedes Jahr kontinuierlich 5 bis 7 %, was Schlüs-

se nahelegt, wonach Personen langfristig ihren Wohnort oder ihren Lebensstil ändern.66

Das Aufkommen an Taxis, Bussen und Fahrrädern wuchs hingegen weiter stetig an. Das

Aufkommen des Binnenverkehrs hat sich kaum verändert.

Die Verkehrsverteilung über den Tag hat sich dagegen etwas ausgeglichen. Während der

Verkehr innerhalb der Mautzeiten reduziert wurde (werktags 7 bis 18 Uhr), sind direkt da-

vor und danach Verkehrsspitzen entstanden.66 Der Verkehrsfluss wurde anfangs deutlich

verbessert, verschlechterte sich jedoch nach drei Jahren wieder auf das ursprüngliche

Niveau. Gründe dafür sind vermutlich verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Ver-

kehrssicherheit von Fußgängern und Fahrradfahrern, vor allem aber lang andauernde

Straßenbauarbeiten. Ohne sichtbare Wirkung der City-Maut wurden Vorwürfe laut, das

Konzept verfehle seinen Zweck.67 Dabei wird geschätzt, dass sich die Durchschnittsge-

schwindigkeit ohne die City-Maut innerhalb dieser drei Jahre von 17 auf 11,5 km/h ver-

schlechtert hätte.66

Eine Verbesserung der Luftqualität ist kein erklärtes Ziel der City-Maut – im Gegensatz

zur Umweltzone (vgl. Abschnitt 6.1.2). Dennoch wurde eine deutliche Abnahme der

Schadstoffe in der Luft registriert.68 Die zuständige Verkehrsbehörde Transport for London

räumte jedoch ein, dass eine Reduktion der Schadstoffemissionen höchstens einmalig

nach der Einführung der Maut eintreten würde.66 Eine unabhängige Studie des Health 65 Transport for London: Congestion Charging – 6 months on. 23. Oktober 2003. 66 Transport for London: Central London Congestion Charging – Impacts monitoring – Fifth Annual Report,

July 2007. Juli 2007. 67 BBC News: Congestion charge ‚not working’. 23. November 2007. URL: http://news.bbc.co.uk/

2/hi/uk_news/england/london/7109727.stm. Abgerufen am 30. August 2012 68 Transport for London: Central London Congestion Charging – Impacts monitoring – Fourth Annual Report,

June 2006. Juni 2006.

Page 34: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

29

Effects Institute aus dem Jahr 2011 sieht zudem wenig Anhaltspunkte, dass die Maut die

Luftqualität verbessert hat. Es sei schwierig, einen solchen Einfluss angesichts der Ein-

flüsse regionaler Luftverschmutzungen und Wetterwechsel von einer räumlich begrenzten

Maßnahme abzuleiten.69

Das Busangebot wurde mit Einführung der City-Maut verbessert. Neben zusätzlichen

Fahrzeugen wurden Busrouten angepasst und erweitert. In Folge konnte die Anzahl der

Wege pro Tag mit dem Bus von unter 90.000 auf 116.000 gesteigert werden. Die Benut-

zerzahlen für U-Bahn und Regionalbahn haben sich nur leicht bzw. gar nicht verändert.66

Die Verkehrsunfälle sind mit der City-Maut leicht zurückgegangen. Den größten Rückgang

erfuhren Pkw und Motorräder, während Fahrräder sogar eine leichte Verschlechterung

erlebten, was weitgehend dem erhöhten Modal Split zuzuschreiben ist.66 Vom allgemei-

nen Rückgang der Unfälle mit Körperverletzten sind schätzungsweise 40 bis 70 Vorfälle

pro Jahr der City-Maut beizumessen.68

6.1.2 Umweltverträgliche Fahrzeugstandards – Die Umweltzone

Ein anderer Ansatz, die Lebensqualität in den Städten zu erhöhen und die Wirkung des

Kfz-Verkehrs zu mindern, ist die Verbesserung der Luftqualität. Vorgaben der Europäi-

schen Union sehen die Erstellung von Luftreinhalteplänen oder Lärmaktionsplänen vor70

und definieren Grenzwerte, zu deren Einhaltung die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind.71 In

vielen Städten, wo die Grenzwerte überschritten werden, entstehen Umweltzonen, weil

ein Großteil der Schadstoffemissionen dem Kfz-Verkehr zugerechnet wird.72 Fortan wer-

den Kfz entsprechend ihrer Erfüllung der europäischen Abgasnormen73 mit Plaketten

ausgestattet. In einem meist mehrstufigen Prozess werden Fahrzeuggruppen schrittweise

ausgeschlossen, bis nur noch Fahrzeuge mit „grüner“ Plakette zugelassen sind.

Laut Umweltbundesamt kann der Jahresmittelwert an Schadstoffen in der Luft bereits in

der ersten Stufe, in der noch vergleichsweise viele Fahrzeuge zugelassen sind, um 2 %

sinken. Das entspricht jährlich fünf Tagen, an denen die Grenzwerte nicht überschritten

werden. In der letzten Stufe ist bereits eine Reduzierung um 10 % zu erwarten, das ent-

spricht 25 Überschreitungstagen.72 Dennoch kommt es immer wieder zu Kritik, wonach

Umweltzonen unwirksam seien. Die minimalen Effekte in Bezug auf die Luftqualität stün-

69 Green Car Congress: HEI study finds London Congestion Charging Scheme shows little evidence of im-

proving air quality. 27. April 2011. URL: http://www.greencarcongress.com/2011/04/hei-study-finds-london-congestion-charging-scheme-shows-little-evidence-of-improving-air-quality.html. Abgerufen am 30. August 2012.

70 Europäische (Umgebungslärm-)Richtlinie 2002/49/EG. 71 Europäische Richtlinien 96/62/EG, 1999/30/EG und 2008/50/EG. 72 Umweltbundesamt (UBA): Kurzinformation zum Thema „Umweltzonen in Deutschland“. Berlin, 2008.

http://www.umweltbundesamt.de/umweltzonen/umweltzonen.pdf. Abgerufen am 31. August 2012. 73 Europäische Richtlinie 70/220/EWG und Verordnung 715/2007/EG (Euro 5, Euro 6).

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

30

den nicht im Verhältnis zum bürokratischen und technischen Aufwand. Der ADAC unter-

suchte drei Umweltzonen und verglich die Luftreinheit mit Referenzstädten in der Nähe.74

Die Städte mit den Umweltzonen schnitten dabei nicht besser ab als die Vergleichsstädte

und die hohe Streuung (sowohl Zu- als auch Abnahmen) ließen keinen Trend erkennen.

Scheinbar sind andere Einflüsse – etwa das Wetter – so dominant, dass mögliche Effekte

überdeckt werden. Obwohl der Anteil des Kfz-Verkehrs am Feinstaub nur etwa 5 % be-

trägt und signifikante Schadstoffreduzierungen oftmals ausbleiben, ist eine Einführung

von Umweltzonen aus gesundheitlicher jedoch Sicht sinnvoll. Autos produzieren den

größten Anteil hoch toxischer Schadstoffe. Allein der Einsatz von Rußfiltern bei Diesel-

fahrzeugen bringt erhebliche Verbesserungen.75 Zusätzlich bewirken Umweltzonen ein

geringeres Verkehrsaufkommen, sodass insgesamt weniger gesundheitsrelevanter Fein-

staub eingeatmet wird, als die Messstationen vermuten lassen.75

6.1.3 Bepreisung von Stellflächen – Die Parkraumbewirtschaftung

Der übermäßigen Inanspruchnahme von Flächen des Straßenraums durch den ruhenden

Verkehr und den daraus resultierenden Nutzungskonflikten (vor allem durch illegales Par-

ken) kann durch die Anwendung einer Parkraumbewirtschaftung Abhilfe geschaffen wer-

den. In Gebieten, wo eine Anwendung sinnvoll ist, steht die hohe Nachfrage nach Park-

raum einem zu geringen Angebot gegenüber. Dieser Umstand erzeugt einen starken

Parksuchverkehr, dessen Umweltauswirkungen erheblich sind. Die Anzahl der zur Verfü-

gung stehenden Stellflächen, also das Angebot, kann jedoch im verdichteten Innenstadt-

bereich nicht erhöht werden, was gesellschaftlich auch nicht vertretbar ist. Eine Verringe-

rung der Stellplätze ist wegen des hohen Parkdrucks oftmals nicht möglich, obwohl sich

22 % der EU-Bürger dafür aussprechen (vgl. Abbildung 3),48 was der wahrgenommenen

Präsenz der parkenden Autos im Stadtbild anzulasten ist. Die Reduzierung von Parkstän-

de sollte, sofern möglich, Bestandteil einer Parkraumbewirtschaftung sein.

Im Wesentlichen regelt die Parkraumbewirtschaftung jedoch die Nachfrage durch eine

Bepreisung der Stellplätze – gestaffelt nach Nachfragedruck. Nachfragegruppen, die auf

die Stellplätze nicht zwingend angewiesen sind, wie etwa Kunden und Beschäftigte, ver-

lagern daraufhin ihren Verkehrsweg auf andere Verkehrsmittel (Verkehrsverlagerung).

Der freigewordene Parkraum vermindert den Parksuchverkehr und Lärm- sowie Abgasbe-

lastungen sinken. Zusätzlich können Geschäftstreibende, Anwohner und deren Besucher

Dauervignetten zu vergünstigten Konditionen erhalten. Für den Lieferverkehr werden vor

allem bei Nutzungscharakteristiken mit ausgeprägter Einzelhandelsnutzung vereinzelt

74 ADAC: Wirksamkeit von Umweltzonen. Juni 2009. URL: http://www.adac.de/_mmm/pdf/

umweltzonen_wirksamkeit_bericht_0609_43574.pdf. Abgerufen am 31. August 2012. 75 Wichmann, H.-E. (Helmholtz Zentrum München): Schützen Umweltzonen unsere Gesundheit oder sind sie

unwirksam? Umweltmed Forsch Prax 13 (1) 2008. URL: http://www.helmholtz-muenchen.de/fileadmin/ EPI/PDF/Aktuelles/Newsletter/Umweltzonen_Gesundheit_Wichmann.pdf. Abgerufen am 31. August 2012.

Page 36: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

31

Ladezonen eingerichtet.76 In diesen Gebieten wird meist das Prinzip des Kurzparkens

angewendet, damit kurze Erledigungen getätigt werden können. Dabei wird die Höchst-

parkdauer auf zum Beispiel 15 Minuten oder 2 Stunden festgesetzt, um den Umschlags-

grad der Parkflächen zu verbessern (Parkplatzrotation). Andere Formen sind das Misch-

und das Bewohnerparken. Das Bewohnerparken findet vor allem in Gebieten mit verdich-

teter Wohnnutzung mit angrenzenden Arbeitsplatzkonzentrationen oder anderen besu-

cherintensiven Nutzungen Anwendung.76 Das Mischparken sollte generell in Gebieten mit

hoher Nutzungsdichte und hohem Parkdruck eingeführt werden. Eine besondere Form

der Parkraumbewirtschaftung ist die Parkverbotszone, in der das Parken generell verbo-

ten ist (außer in besonders gekennzeichneten Bereichen, die in der Regel kostenpflichtig

sind).

Die Ziele der Parkraumbewirtschaftung sind vor allem die Verkehrsverlagerung von Be-

rufspendlern, eine Verringerung des Parkdrucks, erhöhte Parkchancen für Bewohner und

Kurzzeitparker und eine Verringerung des Parksuchverkehrs.76 Davon abgeleitete Ziele

sind geringere Umweltbelastungen, weniger Fahrten mit dem MIV (und mehr Fahrten mit

dem ÖPNV) und die Senkung der ordnungswidrigen Flächenbenutzung. Damit geht auch

die Verbesserung der Verkehrssicherheit einher, indem etwa Kreuzungsbereiche nicht

durch parkende Fahrzeuge verstellt werden und somit die Sichtbeziehungen gewahrt

bleiben. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Kurier- und Lieferverkehr, für die ein Kurz-

parken meist nicht ausreichend ist. In Deutschland darf in eigens eingerichteten Ladezo-

nen, etwa in Form eingeschränkter Halteverbote, nur zum Be- und Entladen oder Ein- und

Aussteigen und höchstens drei Minuten gehalten werden.77

6.1.4 Verkehrsführungen wider den Durchgangsverkehr

Nach dem Eurobarometer sprechen sich 43 % der EU-Bürger dafür aus, Autoverkehr ge-

nerell zu verringern (vgl. Abbildung 3).48 Ein Ansatz dafür ist, den Durchgangsverkehr zu

unterdrücken, indem Verkehrsregelungen die Verkehrsführung so organisieren, dass in-

nerstädtische Bereiche nicht mehr adäquat durchquert werden können. Dies hat eine er-

hebliche Reduzierung des Verkehrsaufkommens zur Folge – der Verkehr verpufft (Evapo-

ration, vgl. Abschnitt 5.4.1). Durch ein System aus eingeschränkt befahrbaren Zufahrten

und Straßen (die nur für ÖPNV, Taxis und Fahrräder freigegeben sind), Durchfahrtssper-

ren, Abbiegeverboten und Einbahnstraßen kann gewährleistet werden, dass es nur für

den Zielverkehr des MIV sinnvoll ist, die Innenstadt zu befahren (vgl. Abbildung 8).78 Eini-

ge Straßen können generell nur für den ÖPNV freigegeben werden. Andere können wie- 76 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin: Leitfaden Parkraumbewirtschaftung. Berlin, 2004. S. 8.

URL: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/parkraum/download/ leitfaden_parkraumbewirtschaftung.pdf. Abgerufen am 1. September 2012.

77 StVO, Anlage 2: Vorschriftszeichen. Nr. 63, Zeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“. 78 Europäische Kommission, 2004. Case study 7, Cambridge, England; Case study 8, Oxford, England. S. 42ff.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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derum dem Fußgängerverkehr vorbehalten sein, entweder unter Zulassung des ÖPNV

oder als reine Fußgängerbereiche. Denkbar sind auch Fußgängerbereiche, die das Be-

fahren von Kfz generell zulassen, aber zeitlich einschränken, etwa werktags von 10 bis

16 Uhr. Umfahrungsmöglichkeiten führen den Durchgangsverkehr um die Innenstadt her-

um (Verkehrsverlagerung). Das Konzept hat den Vorteil, dass die Erschließung mit dem

Kfz gewährleistet wird, gleichzeitig aber eine erhebliche Steigerung der Aufenthaltsqualität

zu erwarten ist.

Abbildung 8: Verkehrsführung im Stadtzentrum von Cambridge

QUELLE: Europäische Kommission: Reclaiming city streets for people – Chaos or quality life? Luxemburg 2004. S. 43.

Das Beispiel zeigt die überarbeitete Verkehrsführung in der Altstadt von Cambridge. Die

Stadt litt unter stetigen verkehrlichen Überlastungen. Der Nahverkehr hatte unter Ver-

spätungen zu leiden. Die europäischen Richtwerte für Stickstoffdioxid wurden an 24 von

27 Messstellen überschritten. Prognosen gingen dazu bis 2016 von einer Steigerung des

Verkehrsaufkommens um 27 bis 48 % aus.78 Neben der Reurbanisierung der Innenstadt

sollten vor allem der öffentliche Verkehr, das Zufußgehen und Fahrradfahren an Populari-

tät gewinnen. Begleitende Maßnahmen wurden initiiert, etwa die Erhöhung der Parkti-

cketpreise: Zwei Stunden Parken wurden teurer als ein Park-and-Ride-Ticket für den

ÖPNV („Peitsche“), während die Bedingungen und Anreize für die anderen Verkehrsarten

immer weiter verbessert wurden („Zuckerbrot“).78

Bereits 1997 wurde die zentrale Verkehrsstraße, die Bridge Street, probeweise 18 Monate

für den Durchgangsverkehr gesperrt. Davon waren etwa 9.000 Fahrzeuge pro Tag betrof-

fen.78 Opposition gegen das Projekt wurde laut, die Staus in den benachbarten Straßen

fürchtete und den eingeschränkten Zugang zur Innenstadt generell bemängelte, vor allem

Page 38: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

33

in Bezug auf den Einzelhandel. Eine umfangreiche Untersuchung konnte diese Bedenken

nicht bekräftigen, sodass die Sperrung nach der Testphase permanent wurde. Zwei Jahre

später folgte die Sperrung der Emmanuel Road und die heutige Verkehrsführung wurde

komplettiert.

Das Modellprojekt aus Cambridge lässt sich auf die Methodik der ARTISTS-Straßen-

Klassifikation übertragen (vgl. Abschnitt 5.5). Demnach gab es für die Innenstadt von

Cambridge sowohl einen hohen Verbindungsstatus als auch einen hohen Status des Or-

tes. Um diesen Konflikt zu lösen, wurde der Verbindungsstatus der Straßen im Innen-

stadtbereich herabgestuft, von denen die Bridge Street und die Emmanuel Road die be-

deutendsten ist. Hier sind die größten Wirkungen zu erwarten.

Abbildung 9: Veränderte Straßen-Klassifikation der Innenstadt von Cambridge

QUELLE: Eigene Darstellung.

Das Verkehrsaufkommen wurde in beiden Straßen erheblich reduziert. In der Bridge

Street verkehrten 85 %, in der Emmanuel Road 78 % weniger Fahrzeuge. Die Verkehrs-

belastung über den Fluss Cam ist um 6.000 Fahrzeuge täglich zurückgegangen. In

Oxford, wo ein vergleichbares Projekt durchgeführt wurde, gingen die Verkehrsbelastun-

gen ebenfalls deutlich zurück, während in den umliegenden Straßen kein Anstieg des

Verkehrsaufkommens registriert wurde.79 Eine Untersuchung der Auswirkungen auf den

ÖPNV hat gezeigt, dass in Oxford 8 bis 9 % mehr Fahrgäste den Bus nutzen, das sind

2.000 Personen.78 Der Modal Split hat sich deutlich zugunsten des Busverkehrs verscho-

ben: Vor den Maßnahme lag der Pkw-Benutzungsgrad bei 54 %, der Busanteil bei 27 %.

Danach wurde nur noch für 39 % der Wege das Auto benutzt, während nun 44 % der

Verkehrsteilnehmer den Bus nutzten.78 Damit einher geht die stärkere Benutzung der

Park-and-Ride-Anlagen. Das Verkehrsaufkommen der Fußgänger in den zentralen Berei-

chen hat ebenso zugenommen; Verkehrszählungen bezeugen 8,5 % mehr Passanten,

das entspricht einem Anstieg um 6.000 Personen.78

79 Oxfordshire County Council Environmental Services: Review of impact of the central area changes.

27. Juli 2001.

Page 39: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

34

Ferner sind in Bezug auf die Luftqualität Verbesserungen eingetreten. Die Luftbelastung

hat sich zwischen 1997 und 1999 entweder verbessert oder ist konstant geblieben. Es

wird geschätzt, dass die Feinstaubbelastungen um 5 % zurückgegangen sind und dieser

Rückgang der neuen Verkehrsführung zuzuschreiben ist.78 In Oxford ging die Feinstaub-

belastung in den verkehrsberuhigten Bereichen bereits drei Wochen nach Inkrafttreten der

Maßnahme um 25 % zurück – die Belastungen durch Kohlenstoffmonoxid um sogar 75 %.

Zudem wurde überall in der Stadt weniger Stickstoffdioxid gemessen.78

6.1.5 Flächen des Kfz-Verkehrs zugunsten des ÖPNV reduzieren

Die Eigenschaft des Kfz-Verkehrs, große Flächen zu beanspruchen und enorme Umwelt-

wirkungen zu erzeugen legt den Schluss nahe, dass seine Flächen vorrangig in Bereiche

für den öffentlichen Verkehr umgewandelt werden sollten. Die damit einhergehende Ver-

besserung des Nahverkehrsangebots entspricht dem Wunsch von 69 % der EU-Bürger

(vgl. Abbildung 3) und ist damit das Konzept, das am meisten Zuspruch findet.48 Tatsäch-

lich wird ein Rückbau von Flächen des Kfz-Verkehrs zugunsten des ÖPNV vielerorts mit

Konsequenz durchgeführt, meist auf Grundlage von Nahverkehrsplänen, die eine Anreiz-

steigerung des Nahverkehrs fokussieren. Damit wird eine Verkehrsverlagerung (modal

shift) vom MIV auf den ÖPNV regelrecht erzwungen. Auch hier wird das Prinzip der Eva-

poration angewendet und die Erfahrungen zeigen, dass kein Verkehrschaos eintritt.56 In

Straßburg wurden Flächen des Kfz-Verkehrs für den Bau einer Straßenbahnlinie redu-

ziert, die nun die Fußgängerbereiche erschließt.

Abbildung 10: Reallokation von Straßenraum für die Straßenbahn in Straßburg

QUELLE: Google Street View. Rue du Noyer in Straßburg. Aufnahmedatum: August 2008.

Besonders deutlich wird das Prinzip in London am Verkehrsknotenpunkt Vauxhall. Der

dortige Knotenpunkt befindet sich im südlichen Teil des Londoner City-Maut-Bereichs und

war vor der Umgestaltung sechsarmig. Er war einer der am stärksten belasteten Knoten-

Page 40: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

35

punkte in London mit 9.000 bis 10.000 Fahrzeugen täglich.80 Außerdem befindet sich hier

ein wichtiger Nahverkehrsumsteigepunkt für Bus, U-Bahn, den Regional- und den Fern-

verkehr. Die Vernetzung der Verkehrsträger war jedoch bis dato nicht im Sinne der Be-

deutung des Knotenpunkts. Umsteigewege wurden über Umwege und zum Teil über den

stark frequentierten Knotenpunkt geführt.

Um die Situation zu verbessern, sollten die Flächen des Kfz-Verkehrs um 20 % reduziert

werden, um Platz für ein neues Busterminal direkt vor dem Bahnhofsgebäude zu schaf-

fen. Sowohl von planerischer Seite als auch von den Medien wurden Bedenken geäußert,

wonach die Maßnahme eine deutliche Verschlechterung der Verkehrsqualität zur Folge

hätte und den Busverkehr selbst ausbremsen würde. Verkehrssimulationen prophezeiten

eine drastische Erhöhung der Staulängen um 267 %.80 Einzig die Rückendeckung der

Politik war konstant vorhanden. Um die Bedenken zu zerstreuen, wurde die Verkehrska-

pazität vor der eigentlichen Maßnahme durch veränderte Verkehrsführung und Ampel-

steuerung künstlich um 15 % verringert. Die Maßnahme selbst würde eine Reduzierung

um 20 % bedeuten. In Folge des Experiments wurden keine signifikanten Stauungen und

keine Störungen in den umliegenden Straßen festgestellt. Allerdings wurde in den Spit-

zenzeiten 2 bis 8 % weniger Verkehr gemessen und die auftretenden Staus waren kürzer

als davor.80

Somit konnte die Maßnahme umgesetzt werden. Neben der Errichtung des Terminals

wurden auch Anlagen für den Fahrradverkehr und sichere Übergänge für Fußgänger ein-

gerichtet. Während die Vorteile für die Umsteigebeziehungen unverkennbar sind, lässt

sich nur schwer einschätzen, wie viel Kfz-Verkehr im Nachhinein tatsächlich evaporiert ist.

Die Routenentscheidungen liegen zum Teil in anderen Stadtteilen und die Umlegung des

Verkehrs verteilt sich auf das gesamte Straßennetz. Allerdings zeigt das Beispiel, dass

eine Abweichung von der herkömmlichen Herangehensweise zur Lösung komplexer in-

nerstädtischer Nutzungskonflikte führen kann, ohne dass größere Kompromisse einge-

gangen werden müssen.

Ein anderes Beispiel für die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV und des Stadtraums

zuungunsten von Flächen des Autoverkehrs findet sich aktuell in Freiburg. Ende der

1990er Jahre wurde ein Teil der Ringstraße von vier auf zwei Fahrbahnen reduziert und

die freigewordenen Flächen zur Busspur umgewidmet.56 Nun folgt ein umfangreiches

Maßnahmenpaket, deren Herzstück die fußgänger- und nahverkehrsfreundliche Umge-

staltung des Platzes der Alten Synagoge ist (vgl. Abbildung 11).81 Dafür wird die Ring-

straße komplett unterbrochen. Entsprechende Ausweichkapazitäten werden geschaffen.

80 Europäische Kommission, 2004. Case Study 3, Vauxhall Cross, London, England. S. 28f. 81 Stadt Freiburg im Breisgau: Umgestaltung von Kronenstraße, Werthmannstraße, Rotteck- und Friedrichring

mit Stadtbahn. URL: http://www.freiburg.de/pb/,Lde/231769.html. Abgerufen am 5. September 2012.

Page 41: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

36

Abbildung 11: Neugestaltung des Platzes der Alten Synagoge in Freiburg

QUELLE: Stadt Freiburg im Breisgau: Visualisierung Platz der Alten Synagoge – Vogelper-spektive. Blick vom Regierungspräsidium. URL: http://www.freiburg.de/pb/,Lde/ 231789.html. Abgerufen am 5. September 2012.

Wie in Straßburg wird der neue Raum für den Bau einer Straßenbahnlinie verwendet, nur

dass der Kfz-Verkehr hier ausgeschlossen wird. Die Straßenbahn wird den neuen, 350

Meter langen Fußgängerbereich auf einer abgesetzten „Fahrbahn“ durchqueren. Dieser

Fahrbereich darf weiterhin auch vom Lieferverkehr genutzt werden. Die Zufahrten zu den

Stellplätzen sind für Anlieger erreichbar. Die neue Straßengestaltung fügt sich ein in das

Ensemble der großen öffentlichen Gebäude von Theater und Universität und lässt einen

neuen Stadtplatzcharakter entstehen (vgl. auch Abschnitt 6.2.3). Auch hier lässt sich die

Methodik des ARTISTS-Projekts anwenden (vgl. Abschnitt 5.5): Der Verbindungsstatus

des Standorts wurde zurückgesetzt und der städtebauliche Status gesteigert.

6.2 Stärkung des NMIV

6.2.1 Klassische Fußgängerzone

Die Fußgängerzone im klassischen Sinne beschreibt eine Verkehrsfläche, welche dem

Fußgängerverkehr vorbehalten ist. Andere Verkehrsteilnehmer sind nur durch Ausnah-

meregelungen zugelassen.82 Eine zeitweilige Aufhebung der Zufahrtsbeschränkung be-

trifft in erster Linie Versorgungsfahrzeuge, Lieferfahrzeuge und Fahrräder. Diese Ver-

kehrsteilnehmer haben dem Fußgängerverkehr Vorrang einzuräumen und sich seiner

Geschwindigkeit anzupassen.83 Die Straßenraumgestaltung ist auf die Bedürfnisse des

82 Vgl. § 76a StVO „Fußgängerzone“. 83 Höfler, F.: Verkehrswesen-Praxis, Band 1: Verkehrsplanung. Bauwerk. Berlin, 2004. S. 233ff.

Page 42: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

37

Fußgängerverkehrs abgestimmt. Dies spiegelt sich in der Wahl der Beläge und der Stra-

ßenmöblierung mit Bänken, Beleuchtung, Brunnen und Bäumen wider. Die gestalterische

Wirkung zeugt weniger von einem fortbewegenden, verkehrlichen Charakter, denn von

einer Aufenthaltssituation. Geschäfte, Restaurants und Cafés öffnen sich zur Straße hin

und laden zum Verweilen ein.

Dennoch waren Fußgängerzonen in der beschriebenen Form – die mittlerweile in zahlrei-

chen größeren und kleineren europäischen Städten Anwendung gefunden hat – ursprüng-

lich Bestandteil autogerechter Stadtplanung. Verkörperten sie doch die Organisation der

Verkehre nach dem Trennungsprinzip schlechthin.84 Fahrräder werden oftmals katego-

risch ausgeschlossen und die Einhaltung des Verbots wird selbst nachts scharf kontrol-

liert, etwa in München.85 Andernorts sind Fahrräder zwar zugelassen oder werden im

Probebetrieb getestet, bleiben jedoch im für Fußgänger gestalteten Straßenraum ein

Fremdkörper. Umgekehrt ist die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit für Fahrräder

nicht kompatibel; es entsteht ein Unfallpotential. Während es im Begegnungsfall Fußgän-

ger – Fahrrad meist bei Beinaheunfällen bleibt, fühlen sich vor allem ältere Personen ver-

unsichert und gefährdet. Partiell zugelassener Lieferverkehr birgt ebenfalls das Risiko

schwerwiegender Unfälle – auch in Verbindung mit Fußgängern.86 Der Fahrradverkehr

wird aus diesem Grund in der Regel aus der Fußgängerzone verbannt, doch die Geschäf-

te sind vom Lieferverkehr abhängig. Der Zwist wird meist durch zeitliche Zulassungsbe-

schränkungen gelöst. Ein Zusatzschild regelt, dass Fußgängerzonen nur in den Randzei-

ten vom Lieferverkehr befahren werden dürfen. Die Straßenreinigung verkehrt ebenfalls in

den schwach frequentierten Zeiten vor oder nach den Geschäftszeiten.

Doch selbst mit diesen Kompromissen ist die Fußgängerzone nach wie vor ein Erfolgs-

modell. In größeren Kommunen haben sie sich als zentrale Orte öffentlichen Lebens er-

halten,87 sodass sich 46 % der EU-Bürger dafür aussprechen, weitere Fußgängerbereiche

einzurichten (vgl. Abbildung 3).48 Doch das Konzept bröckelt und ist in mittleren und klei-

nen Städten zusehends geschwächt.87 In den Außenbereichen der Städte entstehen im-

mer häufiger großflächiger Einzelhandel und ausgedehnte Einkaufszentren mit einer sehr

guten Erreichbarkeit und einem hohen Flächenangebot zu niedrigen Grundstückspreisen.

Diese Einkaufsmöglichkeiten in der Peripherie sind zunehmend eine Konkurrenz für Fuß-

84 Schmucki, B.: Stadt-(r)und-Fahrt gegen Verkehrsinfarkt: Motorisierung und urbaner Raum. In: Von Saldern,

A.: Stadt und Kommunikation in bundesrepublikanischen Umbruchzeiten. Franz Steiner. 2006. S. 313. 85 Süddeutsche Zeitung Magazin: Das Auslaufmodell. Heft 50/2009. Autor: Peter Praschl. 86 ADFC Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.: Radfahren in Fußgängerzonen. 15. August 2012.

URL: http://www.adfc-nrw.de/willkommen-beim-adfc-nrw/newsbeitrag/article/348/radfahren-in-fussgaengerzonen.html. Abgerufen am 30. August 2012.

87 Westdeutsche Allgemeine Zeitung: Fußgängerzone – ein Auslaufmodell? 15. Oktober 2010. Autor: Hubert Wolf. URL: http://www.derwesten.de/region/rhein_ruhr/fussgaengerzone-ein-auslaufmodell-id3836164.html. Abgerufen am 30. August 2012.

Page 43: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

38

gängerzonen.88 Vielerorts bestehen Überlegungen, Fußgängerzonen in verkehrsberuhigte

Straßen umzuwandeln, um Kaufkraft zu gewinnen. Betroffen sind vor allem kleinere Städ-

te, in denen sich die großen Einkaufsmagneten nicht ansiedeln oder aus denen sie ab-

wandern.87 Ein Ansatz muss sein, die Fußgängerbereiche von ihrem Dogma der Kon-

sumparadiese zu befreien und sie stattdessen als lebenswerte und stadtverträgliche Zen-

tren zu etablieren. Die Innenstädte sind vor allem dann zukunftsfähig, wenn sie wand-

lungsfähig bleiben.88

Zusätzlich entstand nun eine Diskussion in Bezug auf den öffentlichen Raum. Aufent-

haltsqualität und städtische Lebendigkeit ließen sich in Fußgängerzonen vor allem vormit-

tags und in den Abendstunden nach Ladenschluss nur schwerlich finden und die Bereiche

veröden. Es würden Sammelpunkte für „Problemgruppen“ entstehen, die im Kontrast zur

Vorstellung von Urbanität in Form von Cafés etc. stünden.88 Themen wie Kriminalität, Si-

cherheit und Überwachung gerieten in den Fokus und Forderungen nach verstärkten Kon-

trollmaßnahmen wurden laut.89 Daraus resultieren stark reglementierte Bereiche, in denen

alle Randerscheinungen, die den Straßenraum mit Leben füllen (Straßenmusiker, Kunst-

projekte, Alkoholgenuss) zu Sondernutzungen avancieren oder verboten sind. In der Fol-

ge weichen diese Nutzungen auf andere Orte aus und die Fußgängerzone wird „zahm, so

eintönig, so leblos“.85 Es besteht der Vorwurf, dass die Stadtplanung nur Angebote für den

öffentlichen Raum bereitstellt, nicht aber die Akzeptanz von Aneignungs- und Nut-

zungsoptionen mit einbezieht.88 Andererseits sind einige Fußgängerzonen in Spitzenzei-

ten, vor allem in Form von „Einkaufsstraßen“, überlaufen und schnelllebig, sodass kaum

Gelegenheit zu Langsamkeit und Aufenthalt besteht.85 Flächige Fußgängerzonen wie in

Kopenhagen können das Fußgängeraufkommen besser verteilen und bieten Nischen für

kleinere Läden, die sich die Ladenmieten im zentralen Innenstadtbereich nicht leisten

können.

Die Nutzungsqualität von Fußgängerzonen ist stark von den städtebaulichen Rahmenbe-

dingungen abhängig, etwa der Lage zu großen Verkehrsstraßen und der Abschirmung

sensibler Bereiche von Lärm und Emissionen, die nur teilweise beeinflussbar sind. Eine

Verbesserung der Nutzungsqualität im Sinne einer Fußgängerzone erfordert meist einen

hohen finanziellen Aufwand, der von der öffentlichen Hand nur selten gewährleistet wer-

den kann.88 Dann müssen andere Konzepte gewählt werden, zum Beispiel eine Minde-

rung des Durchgangsverkehrs (vgl. Abschnitt 6.1.4).

88 Schubert, D.: Die Fußgängerzone – Auslaufmodell oder Beitrag zur Renaissance europäischer Stadtkultur?

In: Institut für Stadt- und Regionalplanung, TU Berlin (Hrsg.): Stadterneuerung – Aufwertung im Stadtum-bau. Berlin, 2008. S. 33ff.

89 Wehrheim, J.: Die überwachte Stadt. Sicherheit, Segregation und Ausgrenzung. Budrich. 2. Auflage. De-zember 2005.

Page 44: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

39

6.2.2 Fußgängerbereiche mit ÖPNV und Fahrrädern

Der Gedanke einer Betrachtung von Fußgängerbereichen unter Einbeziehung ganzer

Innenstädte und einer Integration des Nah- und Fahrradverkehrs führt zum Konzept „mo-

dernerer“ Fußgängerzonen. Die erwähnten Beispiele aus Straßburg und Freiburg (vgl.

Abschnitt 6.1.5) zeigen, dass Fußgängerzonen und Nahverkehr sich nicht ausschließen

müssen. Entgegen der allgemeinen Vorstellung verlieren Straßenbahnen in solchen Be-

reichen ihre Dominanz, weil sie in die Straßengestaltung integriert sind und von den Fuß-

gängern dementsprechend beachtet werden. Für Busse gilt das adäquat. Wenn es ge-

lingt, den Nahverkehr in diesen autofreien Bereichen zu etablieren, wäre das Problem der

Erschließung von „klassischen“ Fußgängerzonen um einiges entschärft.

Für das Fahrrad gilt: Sofern die Flächen der Fußgängerbereiche genügend Ausweich-

möglichkeiten bieten und der Fahrradverkehr in die Gestaltung integriert wird, etwa mit

eigenen Fahrbereichen, spricht nichts dagegen, ihn auszuschließen. Dieser Ansatz ist

sinnvoller, als durch ein Verbot Konflikte zu provozieren. In Berlin wird wie zum Trotz der

Europaradweg R1 über den Alexanderplatz geführt.90 Der Fahrradweg ist vom übrigen

Fußgängerbereich mit kleinen Metallnieten abgegrenzt und teilweise durch gleiche Pflas-

terung in die Straßengestaltung integriert. In anderen Bereichen ist der Fahrradweg mit

Asphalt und Pollern abgesetzt und mit Pfeilen markiert. Der Fahrradverkehr und seine

Stellung ist in beiden Fällen für den Fußgänger gut wahrnehmbar: Im ersten Fall ist der

Fahrradfahrer ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer mit eigenen Schutzbereich. Im

zweiten Fall ist der Fahrradverkehr ein schnellerer Verkehrsteilnehmer und Fußgänger

erhalten Schutzbereiche. Nach diesem Prinzip der Schutzbereiche funktionieren auch

Begegnungszonen (vgl. Abschnitt 6.2.4), in denen selbst Autos mit Fußgängern harmo-

nieren.

Die Stadt Gent in Belgien ist ein gutes Beispiel für Städte mit autofreien Innenstädten, in

denen aber ÖPNV und Fahrräder zugelassen sind. Die Stadt nahm am EU-Programm

CIVITAS ELAN teil, dessen Ziel die Implementierung einer nachhaltigen Mobilität war.91

Die Innenstadt von Gent war bis Mitte der 1990er Jahre stark durch Ein- und Ausfallver-

kehre belastet. 1993 wurde eine Fahrradstrategie ins Leben gerufen, die eine Fahrradkul-

tur als Gegengewicht zum Autoverkehr etablieren sollte. Neben der Verbesserung der

Infrastruktur, vornehmlich in die City hinein, und der Vorbeugung von Diebstählen war vor

allem die Einrichtung einer Fahrradabteilung in der Stadtverwaltung maßgebend.92

90 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Radrouten – Europaradweg R1 (West) – Etappe durch Mitte.

URL: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/mobil/fahrrad/radrouten/de/europaradweg_west/ etappe_05.shtml. Abgerufen am 6. September 2012.

91 CIVITAS: Projekt CIVITAS ELAN. URL: http://www.civitas-initiative.eu/index.php?id=70& sel_menu=6&proj_id=10. Abgerufen am 11. September 2012.

92 CIVITAS: Demonstration City Gent. URL: http://www.civitas-initiative.eu/index.php?id=66& sel_menu=35&city_id=88. Abgerufen am 11. September 2012.

Page 45: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

40

1997 folgte der erste Mobilitätsplan. Statt sich für die Verkehrsberuhigung der Innenstadt

etwa für eine City-Maut zu entscheiden, wurde im Plan die Einrichtung einer Fußgänger-

zone favorisiert, wie für kleinere Städte üblicher. Um die Zone herum wurden für jede

Richtung sogenannte „Parkrouten“ festgelegt, mit denen die umliegenden Stellplätze und

Tiefgaragen – mit Hilfe eines Parkleitsystems – leicht erreicht werden konnten.93 Damit

war auch die Intermodalität zum ÖPNV und zum Fußgängerverkehr sichergestellt. Der

Einhaltung der Parkverbote wurde besondere Aufmerksamkeit zuteil. Zwischen den Park-

routen und der Fußgängerzone wurde die Geschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt.

Weiterhin wurden Straßen und Plätze attraktiver gestaltet.93

Im Nachhinein scheint der Autoverkehr auch hier evaporiert, also verschwunden zu sein.

In den umliegenden Straßen wurde nur eine leichte Erhöhung der Verkehrsbelastungen

beobachtet, die zu den Stauungen zuvor kaum eine Verschlechterung darstellt. Die Be-

nutzung des öffentlichen Verkehrs erfuhr in den ersten zwei Jahren eine Steigerung um 3

bis 5 %, das entspricht 3.000 bis 5.000 mehr Fahrten pro Tag.93 Dadurch, dass Busse und

Straßenbahnen 80 % ihrer Wege in die Stadt hinein in eigenen Bereichen zurücklegen,

hat sich die Verkehrsqualität erheblich verbessert. Außerdem konnte die Qualität durch

Vermeidung illegal abgestellter Fahrzeuge und Verringerung von Verkehrsstaus verbes-

sert werden. Das Aufkommen des Fahrradverkehrs hat sich wie erhofft verbessert. Die

Unfälle mit Fahrrädern haben sich um etwa 30 % verringert.93

In Nürnberg erfuhr die Innenstadt zwischen 1988 und 1989 einen vorbildlichen Prozess

der Qualitätssteigerung, indem nach und nach immer mehr Bereiche für den Autoverkehr

gesperrt werden. Fahrräder und partiell Busverkehr sind zugelassen.

Abbildung 12: Fußgängerzone in Nürnberg mit Bus- und Lieferverkehr

QUELLE: Google Street View. Hauptmarkt/Schulgäßchen in Nürnberg. Aufnahmedatum: August 2008.

93 Europäische Kommission, 2004. S. 39f.

Page 46: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

41

Im weit ausgedehnten Fußgängerbereich wurde der Konflikt zwischen Fußgängern und

dem Lieferverkehr mit Hauptversorgungsrouten gelöst.94 Abseits dieser Routen ist Liefer-

verkehr nur mit Ausnahmen zugelassen. Zusätzlich existieren Zeitrestriktionen: Die Zu-

fahrt zum Marktplatz ist werktags von 5 bis 10 Uhr und 13 bis 21 Uhr und die Befahrung

der gesamten Zone nur von 18.30 bis 10.30 Uhr gestattet.

Interessanterweise wurde die Umwandlung der Innenstadt in eine Fußgängerzone ur-

sprünglich aus dem Grund vollzogen, die Luftqualität zu verbessern.94 Dementsprechend

wurden dazu umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Bereits ein Jahr nach der Ver-

kehrsberuhigung verbesserte sich das Niveau an Stickstoffdioxid (NO2) im historischen

Innenstadtbereich um 30 %. Die Belastungen durch Kohlenstoffmonoxid und Feinstaub

gingen um 15 % zurück. Vor der Fußgängerzone betrugen die NO2-Emmissionen über der

Innenstadt bis zu 80 μg/m3 und fielen in Richtung der Außenbezirke auf 35 bis 40 μg/m3

ab. Nach der Verkehrsberuhigung reduzierte sich der NO2-Anteil in der Altstadt auf das

Niveau der Außenbezirke (vgl. Abbildung 13). Obwohl die Verbesserungen den Einflüssen

verbesserter Fahrzeugtechnologien, geringerer Emissionen durch EU-Richtlinien, verrin-

gerten Tempolimits und einer Veränderung des Modal Split unterliegen, ist der Einfluss

der Fußgängerzone unverkennbar.

Abbildung 13: Typologie der Belastungen an NO2 in Nürnberg vorher und nachher

QUELLE: Europäische Kommission: Reclaiming city streets for people – Chaos or quality life? Luxemburg 2004. S. 34.

94 Europäische Kommission, 2004. S. 31f.

Page 47: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

42

6.2.3 Autofreie Stadtplätze als Identitätsobjekte

Die meisten der bisher vorgestellten Lösungsansätze und -konzepte beabsichtigen, neben

den anderen Zielen, den Städten (wieder) ein Gesicht zu geben. Die allgegenwärtige Prä-

senz von Fahrzeugen, etwa am Place de la Concorde in Paris, und seine beschriebenen

Auswirkungen aber auch austauschbare Fußgängerzonen haben den Städten teilweise

ihre Identität genommen. Mit den Maßnahmen soll diese Identität wiedererlangt werden.

Es soll ein Ort geschaffen werden, der von Urbanität geprägt ist – nicht von Verkehr.

Besonders exponierte Stadtbereiche, vor allem zentrale Plätze, bieten dafür enormes Po-

tenzial. In vielen Städten wurden Stadtplätze vom Autoverkehr befreit, die nun Orte der

Kommunikation und der Begegnung sind, etwa der Trafalgar Square in London. Dort wur-

de eine der am stärksten befahrenen Straßen Londons zwischen dem Platz und der Nati-

onal Gallery im Jahr 2003 in den Platz integriert, sodass ein völlig neues Platzgefühl ent-

stand.

Abbildung 14: Trafalgar Square nach der Umgestaltung der North Terrace

QUELLE: Forster+Partners: Trafalgar Square Redevelopment. URL: http://www.fosterandpartners.com/Projects/1046/Default.aspx

In der britischen Hauptstadt hat die Etablierung der City-Maut den Weg geebnet für wei-

tergehende Überlegungen für mehr Nachhaltigkeit im Stadtverkehr. Die ambitionierte Initi-

ative „World Squares for All“ wurde ins Leben gerufen, die den Raum zwischen Trafalgar

Square und Parliament Square betrachtete.95 Dabei wurde eine fußgängerfreundliche und

hochqualitative urbane Umgebung – vor allem für die Plätze selbst – sowie ein verbesser-

tes Verkehrsmanagement fokussiert. Insbesondere der Trafalgar Square hatte durch den

Autoverkehr erheblich an Qualität verloren. Der Platz geriet zu einem großen, hochbelas-

95 English Heritage: Capital Spaces transforming London. London, 2005. S. 19.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

43

teten Kreisverkehr. Pro Stunde verkehrten hier bis zu 1.500 Fahrzeuge.96 Der nördliche

Teil, die North Terrace, war ein Abschnitt der nationalen Route A4, die London und Bristol

miteinander verbindet.97 Die Wegebeziehungen zwischen den Sehenswürdigkeiten in der

Umgebung konnten nur mit Schwierigkeiten oder über Umwege wahrgenommen werden.

Der Platz war von der Stadt isoliert und befand sich in einer Insellage.

Mit der Unterbrechung des Verkehrs nördlich des Platzes wurde eine Art „Piazza“ mit ei-

ner großen Freitreppe errichtet. Nach der ARTISTS-Methodik wurde die North Terrace

von einer Straße vom Typ „Ia“ herabgestuft zum Typ „Va“ (vgl. Abbildung 7). Der Verbin-

dungsstatus sowie der Status des Ortes waren sehr hoch, sodass der Verbindungsstatus

der Straße radikal herabgesetzt wurde. Ergänzend wurde in den umliegenden Straßen die

Kapazität reduziert. Maßnahmen in der näheren Umgebung sollten die Verkehrsbelastung

des Platzes zusätzlich vermindern. Dazu gehören vor allem die Einrichtung von Busspu-

ren und gesicherter Fußgängerüberwege zur Verbesserung der Querungs- und Wartezei-

ten.97 Mit einem kleinen Kreisverkehr im Süden des Platzes wurden der Verkehrsfluss und

die Querbarkeit für Fußgänger zusätzlich verbessert.96

Die gemessenen Effekte waren ebenso deutlich wie die direkt wahrnehmbaren. Morgens

und abends hat sich das Verkehrsaufkommen um 40 % reduziert.97 Somit kann auch hier

von einer Evaporation bzw. einer Verkehrsverlagerung gesprochen werden. Zum Teil wird

die Abnahme des Verkehrs jedoch den Auswirkungen der City-Maut zugeschrieben. Hier

wird deutlich, dass verschiedene Maßnahmen ineinander greifen können und sollten. Die

Verbesserungen für den Fußgängerverkehr manifestieren sich in einer Verkürzung der

Wartezeiten an zehn Kreuzungen und einer Verdoppelung der Grünzeiten an fünf Kno-

tenpunkten.97

Die Wiederentdeckung der Plätze lässt sich in zahlreichen europäischen Städten verfol-

gen. Egal ob der Autoverkehr wie in London vollständig verbannt (z.B. Rådhuspladsen in

Kopenhagen), nur teilweise unter Vermeidung des Durchgangsverkehrs zugelassen (z.B.

Pariser Platz in Berlin) oder verträglich geführt wird, etwa in Begegnungszonen (vgl. Ab-

schnitt 6.2.4): Das Motto lautet: „Reclaim the streets!“ (dt.: „Erobert die Straßen zurück!“).

Das eindrucksvollste Beispiel dafür ist neben dem Trafalgar Square der Times Square in

New York. Dort wurden der Broadway unterbrochen und Fußgängerbereiche eingerichtet.

Nachdem eine 18-monatige Testsperrung eine Verringerung der Unfälle zur Folge hatte

und von Händlern und Touristen als Verbesserung wahrgenommen wurde, wurde die

neue Verkehrsführung im Jahr 2010 endgültig fixiert.98

96 Transportation Alternatives Magazine: London Reclaims Trafalgar Square, is Times Square Next? Ausgabe

Sommer 2003. S. 16. 97 Abschlussbericht ARTISTS-Projekt. Appendix C – Street Case Studies. Example Six: Trafalgar Square. 98 New York Times: New York Traffic Experiment Gets Permanent Run. 11. Februar 2010. Autor: Michael M.

Grynbaum. URL: http://www.nytimes.com/2010/02/12/nyregion/12broadway.html. Abgerufen am 9.9.2012.

Page 49: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

44

Das erklärte Ziel der Verkehrsverwaltung war gewesen, eine Verbesserung des Verkehrs-

flusses und der Verkehrsqualität zu erreichen. Obwohl diese Ziele nicht oder nur gering-

fügig erreicht werden konnten, wurde die Maßnahme als Erfolg bezeichnet. Die Verbesse-

rungen in Bezug auf die Sicherheit der Fußgänger und den Fußgängerverkehr im Allge-

meinen und die ästhetische Verbesserung würden überwiegen.98

6.2.4 Straßenraum für alle – Die Begegnungszone

Das aktuellste und vielleicht auch vielversprechendste Prinzip der beschriebenen Lö-

sungskonzepte ist das der Begegnungszone aus der Schweiz. Besonders kritisch bei der

Betrachtung von Nutzungskonflikten sind immer diejenigen Bereiche, in denen die größte

Überschneidung von Nutzungsansprüchen vorherrscht, etwa auf Bahnhofsvorplätzen,

zentralen Stadtplätzen oder in Einkaufsstraßen. Die Begegnungszone empfiehlt sich für

genau diese Bereiche.53 Die Verkehrsteilnehmer sind zunächst gleichberechtigt und ver-

kehren gemeinschaftlich auf einer nivellierten Fläche. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt,

dass es sinnvoll ist, Schutzbereiche zu schaffen, in denen sich die Seitennutzungen ab-

spielen und Fußgänger sich zurückziehen können. Diese Bereiche sind gleichermaßen

vor dem fließenden wie vor dem ruhenden Verkehr geschützt. Zudem sollte dem Fußgän-

ger rechtlich der Vortritt eingeräumt werden.

Es leuchtet ein, dass wichtige, stark frequentierte Verkehrsachsen nicht nach dem Mi-

schungsprinzip funktionieren würden, weil dann die Kapazität zu sehr verringert würde.

Jedoch ist die Begegnungszone – wie auch die meisten der vorgestellten Konzepte – da-

für geeignet, Verkehr stellenweise gewollt zu reduzieren, um urbane Qualität herzustellen.

Mit Verkehrsmengen, wie sie heute im Innenstadtbereich verträglich erscheinen, sind Be-

gegnungszonen kompatibel. Dabei hat sich gezeigt, dass Begegnungszonen eine Verste-

tigung des Verkehrs bewirken,99 obwohl augenscheinlich öfter für Fußgänger gebremst

werden muss. Das häufige Abbremsen fügt sich jedoch harmonisch in den Fahrzyklus ein,

während das Halten an Fußgängerüberwegen in konventionellen, geregelten Straßen-

räumen eine deutliche Zäsur in der Fahrdynamik erzeugt (vgl. Abbildung 5).

Seit der Aufnahme der Begegnungszone in die schweizerische Straßenverkehrsordnung

im Jahr 2002 und zahlreichen Anwendungen dort elaborieren überall in Europa Versuche,

Nutzungskonflikte im Straßenraum nach dem Prinzip der Begegnungszone zu lösen. In-

zwischen sind zahlreiche gelungene Beispiele entstanden, darunter der Opernplatz in

Duisburg, der Zentralplatz in Biel, der Sonnenfelsplatz in Graz, der Place Cornavin in

Genf, die Blackett Street in Newcastle und die New Road in Brighton.

99 Vgl. Verkehrssimulation in Fussverkehr Schweiz: Putting Pedestrians First. Video zu Erfahrungen mit Be-

gegnungszonen in der Schweiz. URL: http://www.youtube.com/watch?v=B4R0CV41P3o (Zeitcode 4:40).

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

45

Das aktuellste und wohl eindrücklichste Projekt bisher ist die Exhibition Road in London,

die im Dezember 2011 fertiggestellt wurde.100 An der Straße liegen zahlreiche bedeutende

Museen und Einrichtungen, deren Fassaden in künstlerischer und architektonischer Hin-

sicht ein einmaliges Ensemble darstellen. Die Neugestaltung der Straße, die in einem

Architekturwettbewerb ausgeschrieben wurde, sollte diesem Aspekt Rechnung tragen.100

Außerdem sollten mit der neuen Gestaltung Unfälle, Geschwindigkeiten und Durchfahr-

stärken reduziert werden.101

Der Straßenraum erhielt eine niveaugleiche Diagonalpflasterung, durchzogen von visuel-

len und taktilen Trennungslinien. Die Ausstattung mit Straßenmöbeln wurde auf das not-

wendigste reduziert. Die Verkehrsführung wurde so geändert, sodass der MIV im südli-

chen Teil nun in beide Richtungen auf der einen Hälfte der Straße fährt. Das Tempolimit

beträgt 30 km/h. Die andere Hälfte ist Fußgängern und Fahrradfahrern vorbehalten. Im

nördlichen Teil wird der Kfz-Verkehr wie gewohnt auf beiden Hälften geführt. Die gesamte

Straße ist als Parkverbotszone ausgewiesen, jedoch darf auf ausgewiesenen Flächen

geparkt werden. Auf zusätzliche Schilder und Markierungen wurde verzichtet. Die Stell-

plätze sind überwiegend als Senkrechtparkstände neben der Fahrbahn mittig angelegt.

Alle Stellplätze sind dauerhaft vermietet oder für Menschen mit Behinderung reserviert,

öffentliche Parkstände stehen in der Straße selbst nicht zur Verfügung. Für Reisebusse

gibt es eigene Kurzparkbereiche. Die fertig gestaltete Straße erhielt zahlreiche städtebau-

liche Auszeichnungen für die gelungene Reurbanisierung des öffentlichen Raums.100

Abbildung 15: Exhibition Road in London nach der Umgestaltung

QUELLE: Metalocus Magazine: RIBA London Winners 2012. URL: http://www.metalocus.es/ content/en/blog/riba-london-winners-2012. 23.6.2012. Abgerufen am 14. September 2012.

100 The Royal Borough of Kensington and Chelsea: Exhibition Road. Insbesondere Unterseiten „What has

changed?“ und „Parking“. URL: http://www.rbkc.gov.uk/subsites/exhibitionroad.aspx. Abgerufen am 11. September 2012.

101 Schmidt, F.: Shared Space in Großbritannien: ein Sonderweg? In: Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Shared Space – Beispiel und Argumente für lebendige öffentliche Räume. Bielefeld, 2010.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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Zahlreiche Beispiele in Europa verfolgen zudem die stadtverträgliche Umgestaltung von

Plätzen nach dem Prinzip der Begegnungszone. Allerdings nicht durch Vermeidung des

motorisierten Verkehrs (vgl. Abschnitt 6.2.3), sondern durch dessen Integration in das

übrige Verkehrsgeschehen und in das Stadtbild. In Lyon wurde ein umfangreiches Pro-

gramm initiiert, bei dem die moderne Gestaltung von öffentlichen Außenräumen bei

gleichzeitiger Lösung von Verkehrsproblemen im Mittelpunkt stand.51 Dabei entstand un-

ter anderem die neue Gestaltung des Place de la République (vgl. Abbildung 4), die sehr

typisch ist für Platzgestaltungen als Begegnungszone. Wie auch der Zentralplatz in Biel in

der Schweiz unterbricht der Place de la République eine Fußgängerzone, die Rue de la

République. Dadurch wird der Platz von zahlreichen Fußgängern frequentiert. Der Kfz-

Verkehr wird in zwei voneinander getrennten Einrichtungsfahrbahnen über den Platz ge-

führt, die mit Pollern abgegrenzt sind, um ein Befahren des übrigen Platzes zu vermeiden.

Die Fahrbahnen sind niveaugleich geführt, und der Fußgänger kann flächig queren.

Abbildung 16: Place de la République in Lyon

QUELLE: Google Street View. Place de la République in Lyon. Aufnahmedatum: Mai 2008.

Die Auswirkungen solcher Umgestaltungen in städtebaulicher Hinsicht sind offensichtlich.

In Bezug auf das Verkehrsaufkommen sind Verdrängungseffekte zu erwarten. Im idealen

Fall werden die Bereiche nur noch von Anliegern befahren. Die Verkehrssicherheit wird

durch Begegnungszonen im Allgemeinen verbessert.102 Sowohl bei der Zahl der Schwer-

verletzten, der Verletzten und der Sachschäden ist eine Verringerung um 10 bis 30 % zu

erwarten, wovon vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer profitieren.53 Jedoch ist die An-

lage von Begegnungszonen nicht ausdrücklich dazu geeignet, die Verkehrssicherheit zu

verbessern, dazu seien die Effekte zu gering. Hierzu wäre eine weitergehende Differen-

zierung der Gestaltung hinsichtlich des jeweiligen Unfallgeschehens notwendig.53

102 Fussverkehr Schweiz: Unfallgeschehen in Begegnungszonen: Vergleich der Situation vorher und nachher

in Burgdorf, Biel, Lyss und Einsiedeln. Erschienen in: Strasse und Verkehr, Nr. 09/September 2008.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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7 Rechtliche Aspekte

Die Bausteine der beschriebenen Konzepte für multifunktionelle Straßenräume entsprin-

gen ihrem Wesen nach der traditionellen Verkehrsplanung. Neu ist allerdings die „Kombi-

nation betrieblicher und gestalterischer Maßnahmen sowie die bewusste räumliche und

architektonische Gestaltung, insbesondere auch der bewusste Einbezug des Straßen-

raums bis zu den Gebäudefassaden“.103 Die meisten der vorgestellten Projekte waren

umstritten, gingen sie doch über das hinaus, was gemeinhin als planerischer und gesell-

schaftlicher Konsens angesehen wurde. Die Akzeptanz für die Projekte musste in breit

angelegten Partizipationsprozessen erarbeitet werden, in denen aus Normen, Erfahrun-

gen und Ideen haltbare Gestaltungsentwürfe entstanden.103

Während Richtlinien je nach Anwendung bis zu einem gewissen Grad ausgelegt werden

können, ist das Verkehrsrecht klar definiert. Abweichungen davon sind nicht möglich, so-

dass häufig Kompromisslösungen entstehen, die den Nutzungsansprüchen nicht vollstän-

dig gewachsen sind. Ein Beispiel dafür ist der Wunsch nach einer Entsprechung der Be-

gegnungszone in der deutschen StVO. Obwohl die Gestaltungen in der Schweiz den An-

spruch auf Selbsterklärbarkeit erheben, sind Begegnungszonen auch dort entsprechend

beschildert. Als Pendant wird in Deutschland häufig der Verkehrsberuhigte Bereich ge-

wählt, obwohl dieser für Innenstädte mit der vorgegebenen Schrittgeschwindigkeit und

dem Kinderspiel denkbar ungeeignet ist. Die zweitbeste Alternative, die Tempo-20-Zone,

ist lediglich eine Entsprechung der Tempo-30-Zone mit Bevorrechtigung des Kfz-

Verkehrs.104 Ein anderes Beispiel sind Fußgängerüberwege in Form von Zebrastreifen.

Eine flexible Anwendung, etwa querliegende Streifen zur Verdeutlichung des Fußgänger-

vortritts oder ein linienhafter Einsatz, ist in Deutschland undenkbar.38

Viele der vorgestellten Maßnahmen setzen eine Änderung der Straßenklassifikation vo-

raus. Die Kompetenzen für die Klassifizierung liegen in der Regel beim jeweiligen Träger

der Straßenbaulast, also beim Bund, den Ländern, den Landkreisen oder den jeweiligen

Gemeinden und Städten. Einschneidende Änderungen wie am Trafalgar Square in Lon-

don sind somit Gegenstand langwieriger Abstimmungsprozesse, welche die Planungen

um einiges verzögern können. Neben dem jeweils nationalen Recht sind in Europa die

Vorgaben der Europäischen Union bindend. Hier gibt es Anregungen, die landesspezifi-

schen Verkehrsregelungen zu vereinheitlichen, was auch den neuen Verkehrskonzepten

zugute käme. Die meisten Städte müssen sich vergleichbaren Problemen stellen, sodass

auch die entstehenden Lösungen vergleichbar sind. Ein einheitlicher Katalog von entspre-

chenden Verkehrsregelungen fehlt jedoch bisher. 103 Bundesamt für Umwelt, 2011. S. 25. 104 Vgl. § 45 StVO.

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8 Fazit

Automobilverkehr ist seit drei Generationen fester Bestandteil der Städte. Bis heute ist

das Kfz durch seine Leistungsfähigkeit und die Möglichkeit der individuellen Verfügbarkeit

unverzichtbar. Die Kehrseite der Medaille sind zahlreiche durch den Kfz-Verkehr ausge-

löste Umweltauswirkungen, mit denen in den vergangenen Jahrzehnten vor allem Fuß-

gänger unmittelbar belastet wurden. Mancher Passant mag in der Vergangenheit der Vor-

stellung anheimgefallen sein, Autos wie Wasser einfach verdampfen zu können. Eine

Stadt nur für Fußgänger, Fahrradfahrer, den Nahverkehr, kurz: für alle nachhaltigen Ver-

kehrsformen, das klang wie eine Vision aus einem Science-Fiction-Roman. Die Fußgän-

gerparadiese in den Innenstädten konnten damit nicht gemeint sein, dafür waren diese zu

isoliert. Doch mit dem 21. Jahrhundert erhielten neue Ideen Einzug in die verkehrsplaneri-

sche Praxis. Darunter jene Idee, ganze Innenstädte von den Belastungen des MIV zu

„befreien“, indem dieser „evaporiert“ wird („Evaporation“ die; -en <lat.>: Verdampfung,

Verdunstung [von Wasser]). Mit dem ökologischen Schwung von Fahrradverleihsystemen,

Car-Sharing und Elektrofahrzeugen wurde der traditionelle Kfz-Verkehr in den Innenstäd-

ten endgültig zum Enfant terrible.

Die vorgestellten Konzepte zur Schwächung des MIV haben, abgesehen von der Umwelt-

zone, die Gemeinsamkeit, dass sie eine konsequente Verringerung des Kfz-Verkehrs-

aufkommens beabsichtigen mit der Maßgabe, eine Verkehrsverlagerung zugunsten des

Nahverkehrs zu erzielen. Von diesem modal shift sollen auch der Fußgänger- und Fahr-

radverkehr profitieren. Andere Ziele wie die Verbesserung der Luftqualität, die Reduzie-

rung der Verkehrsunfälle oder die Minimierung anderer externer Effekte des Kfz-Verkehrs,

wie etwa der Flächenverbrauch, leiten sich im Allgemeinen daraus ab. Die Konzepte des

umgekehrten Ansatzes, bei dem der NMIV gestärkt wird, gehen von den Belangen der

Fußgänger aus. Dementsprechend scharf sind daher die Einschränkungen für den Kfz-

Verkehr. Er wird entweder ganz ausgeklammert oder in abgeschwächter Form verträglich

geführt wie in der Begegnungszone.

Was sich für den MIV bzw. für den NMIV jeweils als annehmbarer Kompromiss darstellt,

ist für das Gesamtsystem jedoch noch kein Idealzustand. Dieser liegt irgendwo dazwi-

schen, also dort, wo sich MIV und NMIV auf Augenhöhe befinden. Dieser Zustand ist al-

lerdings illusorisch. Die Systemeigenschaften der Verkehre sind zu verschieden, als dass

man alle Verkehrsteilnehmer in einem Shared Space sich selbst überlassen könnte. Den-

noch kann mit den dargestellten Ansätzen und Konzepten eine Annäherung an den Ideal-

zustand erreicht werden, indem Kombinationen der Konzepte angewendet werden. Mög-

lich wären beispielsweise autofreie Stadtplätze und Fußgängerbereiche mit ÖPNV und

Fahrrädern innerhalb von Innenstädten, die vom Durchgangsverkehr befreit wurden.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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Kfz-Verkehr lässt sich bis zu einem gewissen Grad vermeiden oder verlagern, sodass

eine Mischung der Verkehre, also eine verträgliche Abwicklung unter Entschärfung der

Nutzungskonflikte, möglich ist. Dort wo eine ausreichende Schwächung des MIV nicht

erreicht werden kann, etwa bei wichtigen innerstädtischen Verkehrsachsen, ist das Tren-

nungsprinzip nach wie vor der State of the Art. Der Separation der Funktionen im Stra-

ßenraum steht die Integration gegenüber, etwa der Funktionen des Aufenthalts und der

Verbindung. Daraus folgt: Die beiden Funktionen lassen sich nur dann vereinen, wenn die

Dominanz des MIV geschwächt werden kann, entweder direkt oder indirekt durch Stär-

kung des NMIV. Folglich können auch Nutzungskonflikte im Allgemeinen nur dann gelöst

werden.

Der MIV hinterlässt in den Feldern Luftqualität, Lärm, Verkehrssicherheit und Flächennut-

zung den größten Fußabdruck. Die vorgestellten Konzepte zeigen, wie seine Wirkungen

in diesen Bereichen verringert werden können. Die Luftqualität unterliegt dynamischen

Einflüssen, doch hält der Kfz-Verkehr nach der enormen Reduzierung der Emissionen

durch die Industrie in den letzten Jahrzehnten den größten Anteil an der Luftverschmut-

zung. Die Beispiele zeigen, dass eine spürbare Verbesserung nur dann erfolgen kann,

wenn Kfz-Verkehrs stark reduziert oder vollständig ausgeschlossen wird. Selbst die Effek-

te der eigens eingesetzten Umweltzone sind nur marginal. In puncto Lärmreduzierung

existieren vergleichsweise wenige Untersuchungen, weil Verringerung, Verlangsamung

und Verstetigung des MIV unmittelbar eine deutliche Lärmminderung erzielen. Die Ver-

kehrssicherheit betrifft das in gleicher Weise. Überhöhte Geschwindigkeiten sind eines

der häufigsten Unfallursachen und weniger stark belastete Straßen erzeugen weniger

Unfälle. Die Rechnung geht zwar nicht ganz auf, wenn mit höherem Aufkommen des

Fahrradverkehrs die Unfälle mit Fahrradbeteiligung ansteigen, jedoch ist durch die gerin-

geren Kfz-Verkehrsstärken in Summe eine Reduzierung der schwerwiegenden Unfälle zu

erwarten. Eine Verringerung der Flächeninanspruchnahme des fließenden und ruhenden

Kfz-Verkehrs kommt unmittelbar den Randnutzungen zugute. Dort miteinander konkurrie-

rende Nutzungen können auf den neu gewonnenen Raum ausweichen. Besonderes Au-

genmerk muss dabei dem Lieferverkehr gelten, etwa in Form flexibel nutzbarer Ladezo-

nen, um einem Parken in zweiter Reihe vorzubeugen.

Die betrachteten Ansätze sind dem Namen nach nur allgemeine Gedankenansätze, die

eine Richtung vorgeben. In der Praxis muss jedes Maßnahmenbündel durch viele kleine

Bausteine aus dem Verkehrssystem- und Mobilitätsmanagement belebt werden. Das

Straßenraummanagement der Zukunft ist kreativ und schöpft aus einem Potpourri an

Maßnahmen traditioneller und neuerer Ansätze, die in einem offenen und partizipativen

Gestaltungsprozess zu maßgeschneiderten Lösungen zusammengeführt werden.

Page 55: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

50

Quellen

Angress, G., Niggemeyer E.: Die verordnete Gemütlichkeit. Abgesang auf Spielstraße,

Verkehrsberuhigung und Stadtbildpflege. Die gemordete Stadt II. Teil. Quadriga.

1985. ISBN 3-88679-125-4.

Appleyard, D.: Livable Streets, Berkeley, CA: University of California Press, 1981.

Bihler, M. A.: Stadt, Zivilgesellschaft und öffentlicher Raum: Das Beispiel Berlin Mitte. LIT.

Münster, 2004. ISBN 3-8258-7821-x.

Bühn, M.: Anwendbarkeit von Shared Space in Berlin im Bezirk Mitte. Bachelorarbeit.

TU Berlin. Berlin, 2010.

Bundesamt für Umwelt (BAFU): Handbuch der Emissionsfaktoren des Straßenver-

kehrs (HBEFA). Version 3.1. 2010.

Bundesamt für Umwelt (BAFU): Nachhaltige Gestaltung von Verkehrsräumen im Sied-

lungsbereich – Grundlagen für Planung, Bau und Reparatur von Verkehrsräumen.

Bern, 2011. PDF-Download: www.bafu.admin.ch/uw-1110-d.

Bundesanstalt für Straßenwesen: Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern.

Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen. Verkehrstechnik. Heft V 184. Ber-

gisch Gladbach, 2009.

Department of Transport, SACTRA: Trunk Roads and the Generation of Traffic.

London, 1994.

DePauli-Schimanovich, W.: Über die Zukunft der Verkehrs-Technik und -Planung in Euro-

pa. Teil 1 von Europolis. Passagen. Wien, 2003.

Europäische Kommission: Reclaiming city streets for people – Chaos or quality life?

Luxemburg, 2004. ISBN 92-894-3478-3.

European Commission Fifth Framework Programme: Arterial streets for people. Ab-

schlussbericht des ARTISTS-Projekts (Arterial Streets Towards Sustainability).

Goodwin, P., Hass-Klau, C., Cairns, S.: Evidence on the Effects of Road Capacity Reduc-

tion on Traffic Levels. Landor Publishing. London, 1998.

H. P. Lindenmann: Beurteilung der Auswirkungen von Zonensignalisationen (Tempo 30)

in Wohngebieten auf die Verkehrssicherheit. ETH Zürich, Institut für Verkehrspla-

nung, Transporttechnik, Strassen- und Eisenbahnbau (IVT). März 2000.

Page 56: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

51

Haag, M., Hupfer, C.: Wirkungen von Verkehrsmanagement – systemanalytisch unter-sucht. Grüne Reihe Nr. 29. Fachgebiet Verkehrswesen Universität Kaiserslautern. Kaiserslautern, 1995.

Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Shared Space – Beispiel und Argumente für lebendige öf-

fentliche Räume. Bielefeld, 2010. ISBN 978-3-9803641-7-1.

Höfler, F.: Verkehrswesen-Praxis, Band 1: Verkehrsplanung. Bauwerk. Berlin, 2004.

ISBN 3-934369-52-9.

infas, DLR: Mobilität in Deutschland 2008 – Ergebnisbericht Struktur – Aufkommen –

Emissionen – Trends (MiD 2008). Bonn und Berlin, 2010.

Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS NRW), Institut für Stadtbauwesen (Hrsg.): Mobilitätsmanagement Handbuch. Dortmund, 2000. ISBN: 3-8176-1097-1.

Institut für Stadt- und Regionalplanung (ISRT), TU Berlin (Hrsg.): Stadterneuerung – Auf-

wertung im Stadtumbau. Berlin, 2008. ISBN 978-3-7983-2090-1.

Klewe, H.: Mobilitätsmanagement als Ansatz zur Lösung verkehrlicher Probleme. Institut

für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Dortmund, 2002.

Knoflacher, H.: Fußgeher- und Fahrradverkehr – Planungsprinzipien. Böhlau. 1995.

ISBN 3-205-98308-4

Knoflacher, H.: Grundlagen der Verkehrs- und Siedlungsplanung: Verkehrsplanung.

Böhlau. 2007. ISBN 3-205-77626-0.

Knoflacher, H.: Zur Harmonie von Stadt und Verkehr – Freiheit vom Zwang zum Autofah-

ren. Böhlau. 1993. ISBN 3-205-05445-8.

Löbe, M.: Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen. Diplomica. Hamburg, 2011.

ISBN 978-3-8428-6037-7.

Lohse, D., Schnabel, W.: Grundlagen der Straßenverkehrstechnik und der Verkehrspla-

nung. Band 2 – Verkehrsplanung. 3. Auflage. Beuth. 2011. ISBN 978-3-410-

17271-0.

Mann, S.: Untersuchungen über die Möglichkeiten und Konsequenzen der Einrichtung

von Begegnungszonen in der Stadt Zürich. Diplomarbeit. Technische Universität

Dresden. Dresden, 2004.

Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Groß-

versuch „Verkehrsberuhigung in Wohngebieten“, Schlußbericht der Beratergruppe.

Kirschbaum. 1979.

Page 57: Nutzungskonflikte imöffentlichen Raum

Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

52

Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-

Westfalen: Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüber-

wegen. Düsseldorf, 2002.

Monheim, H., Monheim-Dandorfer, R.: Straßen für alle – Analysen und Konzepte zum

Stadtverkehr der Zukunft. Rasch und Röhring. 1990. ISBN 3-89136-368-0.

Schmucki, B.: Der Traum vom Verkehrsfluss. Städtische Verkehrsplanung seit 1945 im

deutsch-deutschen Vergleich. Campus. 2001. ISBN 3-593-367-29-7.

Schriftenreihe „Lebendige Stadt“, Band 1: Stadtplätze – Strategien für den Umgang mit

innerstädtischen Außenräumen am Beispiel von Lyon. Hamburg, 2003.

Schwarz, K.: Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum – Straßenraummanagement als

Lösungsansatz für städtische Parks. Technische Universität Berlin, Institut für

Land- und Seeverkehr, Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung. IVP-Schriften,

Nr. 16. ISSN 1613-1258. Berlin, 2008.

Steierwald, G., Vogt, W.: Stadtverkehrsplanung – Grundlagen, Methoden, Ziele. Springer.

Berlin, 2005. 2. Auflage. ISBN 3-540-40588-7.

Transport for London: Central London Congestion Charging – Impacts monitoring.

– Congestion Charging – 6 months on. 23. Oktober 2003.

– Fourth Annual Report, June 2006. Juni 2006.

– Fifth Annual Report, July 2007. Juli 2007.

– Sixth Annual Report, July 2008. Juli 2008.

Walprecht, D.: Verkehrsberuhigung in Gemeinden – Planung, Durchführung, Finanzie-

rung, Rechtsfragen. Heymann. 1983. ISBN 3-452-19574-0.

Wehrheim, J.: Die überwachte Stadt. Sicherheit, Segregation und Ausgrenzung. Budrich.

2. Auflage. Dezember, 2005. ISBN 3-938-09447-8.

Wiegandt, C.-C.: Öffentliche Räume, öffentliche Träume – Zur Kontroverse über die Stadt

und die Gesellschaft. LIT. Münster, 2006. ISBN 978-3-8258-9158-9.

Von Saldern, A.: Stadt und Kommunikation in bundesrepublikanischen Umbruchzeiten.

Franz Steiner. 2006. ISBN 3-515-08918-7.

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Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum Maximilian Bühn

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Die selbstständige und eigenhändige Anfertigung

versichere ich an Eides statt.

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