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Norm HOCH- UND TIEFBAU TN - enso-netz.de

Date post: 03-Oct-2021
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Werknorm Juni 2005 Die Werknorm ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung der ENSO unzulässig; das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzungen, Microverfilmungen, Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Norm TN HOCH- UND TIEFBAU Verkehrsflächen, Ausführungsvarianten UW 15.02 Ersatz für Werknorm TN UW 17.1.01 Ausgabe 1999-03 Änderungen gegenüber Werknorm TN UW 17.1.01 Ausgabe 1999-03: Umnummerierung, redaktionelle Überarbeitung. Frühere Ausgaben Werknorm TN UW 17.1: 1994-12 Werknorm TN UW 17.1.01: 1999-03 1 Anwendungsbereich und Zweck In dieser Norm ist die Ausbildung der Straßen und befestigten Flächen zu und in den Umspannwer- ken festgelegt. Die nachfolgenden bautechnischen Anforderungen basieren auf anerkannten Regeln der Technik sowie den transporttechnologischen Voraussetzungen der ausgewählten fremden Transportunternehmen. 2 Verkehrsflächen und Zufahrtsstraßen Innerhalb der UW sind drei Typen von Verkehrsflächen zu planen: Werkstraßen - max. 50 kN Radlast bzw. 160 kN Achslast - 8 cm Verbundpflaster (für Transforma- tortransport geeignet); Gehwege und sonstige Zugänge (nicht befahrbar) 6 cm Verbundpflaster; Parkplätze und sonstige befestigte Flächen - aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen, z. B. Entlastung der Kanalisation, - Öko-Verbundpflastersteine - 8 cm stark für Parkplätze und Straßen mit geringer Benutzung von Fahrzeugen mit Achslast bis zur Höchstgrenze StVZO. Vorzugsweise sind graue Verbundpflastersteine zu verwenden. Die Zufahrtsstraßen sind in Abhängigkeit von Behördenauflagen und Länge in Verbundpflaster, Bi- tumen bzw. Stahlbeton auszuführen. Nach Möglichkeit soll die genannte Reihenfolge eingehalten werden. 3 Aufbau der Verbundpflasterstraßen und Gehwege 3.1 Decke Verbundpflaster - 8 cm stark bei Werkstraßen, Öko-Verbundpflaster bei Parkflächen und sonstigen befestigten Flächen sowie 6 cm Verbundpflaster bei Gehwegen. Die Zwischenräume der Öko-Verbundpflastersteine sind mit Humusboden zu verfüllen und mit Rasen anzusäen. Fortsetzung Seite 2 bis 4
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Page 1: Norm HOCH- UND TIEFBAU TN - enso-netz.de

Werknorm Juni 2005

Die Werknorm ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung der ENSO unzulässig; das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzungen, Microverfilmungen, Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

NormTNHOCH- UND TIEFBAU

Verkehrsflächen, Ausführungsvarianten UW 15.02

Ersatz fürWerknorm TN UW 17.1.01Ausgabe 1999-03

Änderungengegenüber Werknorm TN UW 17.1.01 Ausgabe 1999-03:

– Umnummerierung,– redaktionelle Überarbeitung.

Frühere AusgabenWerknorm TN UW 17.1: 1994-12Werknorm TN UW 17.1.01: 1999-03

1 Anwendungsbereich und Zweck

In dieser Norm ist die Ausbildung der Straßen und befestigten Flächen zu und in den Umspannwer-ken festgelegt. Die nachfolgenden bautechnischen Anforderungen basieren auf anerkannten Regeln der Technik sowie den transporttechnologischen Voraussetzungen der ausgewählten fremden Transportunternehmen.

2 Verkehrsflächen und Zufahrtsstraßen

Innerhalb der UW sind drei Typen von Verkehrsflächen zu planen:

– Werkstraßen - max. 50 kN Radlast bzw. 160 kN Achslast - 8 cm Verbundpflaster (für Transforma-tortransport geeignet);

– Gehwege und sonstige Zugänge (nicht befahrbar) 6 cm Verbundpflaster;

– Parkplätze und sonstige befestigte Flächen - aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen, z. B. Entlastung der Kanalisation, - Öko-Verbundpflastersteine - 8 cm stark für Parkplätze und Straßen mit geringer Benutzung von Fahrzeugen mit Achslast bis zur Höchstgrenze StVZO.

Vorzugsweise sind graue Verbundpflastersteine zu verwenden.

Die Zufahrtsstraßen sind in Abhängigkeit von Behördenauflagen und Länge in Verbundpflaster, Bi-tumen bzw. Stahlbeton auszuführen. Nach Möglichkeit soll die genannte Reihenfolge eingehalten werden.

3 Aufbau der Verbundpflasterstraßen und Gehwege

3.1 Decke

Verbundpflaster - 8 cm stark bei Werkstraßen, Öko-Verbundpflaster bei Parkflächen und sonstigen befestigten Flächen sowie 6 cm Verbundpflaster bei Gehwegen.Die Zwischenräume der Öko-Verbundpflastersteine sind mit Humusboden zu verfüllen und mit Rasen anzusäen.

Fortsetzung Seite 2 bis 4

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3.2 Pflasterbett

Auf der Tragschicht ist gut abgestufter Sand 0/2 mm oder 0/4 mm, Splitt 1/3 mm oder 2/5 mm oder ein Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm aufzubringen. Die Dicke des Pflasterbettes hat im verdichteten Zustand 3 cm bis 5 cm zu betragen.

3.3 Tragschicht

Bei Werk-, Zufahrtsstraßen und Parkflächen ist die Tragschicht aus Mineralbeton 50 cm stark vorzu-sehen, dadurch wird auch die Frostschutzsicherheit gewährleistet.

Bei Gehwegen ist eine Tragschicht aus Kiessand oder Mineralbeton von 15 cm vorzusehen.

Die Tragschichten sind sehr sorgfältig zu verdichten. Der Verformungsmodul Ev2 für die Tragschicht muss mindestens für Straßen- und Parkflächen 140 MN/m² bzw. für Gehwege 80 MN/m² betragen.

3.4 Untergrund

Der Boden muss so verfestigt werden, dass der Verformungsmodul Ev2-minimum 45 MN/m² erreicht.

3.5 Straßenbegrenzung

Als Randeinfassung der Straßen sind Bordsteine DIN 483-T8x20 mit beiderseitigen Rückenstützen entsprechend DIN 18 318 aus Beton C16/20 XC2 vorgesehen. Die Fugen sind dicht gestoßen. Geh-wege sind mit seitlichen Rasenkantensteinen 6 × 20 zu versehen.

3.6 Entwässerung nur bei bindigem Untergrund

Die Untergrundentwässerung ist mittels Drainrohren DN 80 mm - 100 mm vorzunehmen, die mit Fil-terkies ummantelt sind. Das Untergrundplanum muss mit dem für die Entwässerung notwendigen Gefälle von mindestens 2 % bei Mineralbeton und 4 % bei Kiessandtragschicht hergestellt sein.

Bild 1 – Regelquerschnitt Werkstraße M 1 : 50, Maße in cm

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4 Geometrie der Werkstraßen

4.1 Fahrbahnbreite und -überstand

Im Bereich der Transformatortransporte (Zufahrt bis zum Fundament) ist eine Fahrbahnbreite von b = 4,5 m erforderlich, siehe Bild 1.Die notwendige Breite (b1) im Kurvenbereich hängt vom zu umfahrenden Winkel ( )α ab und ist nach folgender Gleichung zu bestimmen:

[ ]b m b1 7 51

2

2

=−

+,cos

cos

α

α

z. B. für α = 90° gilt b1 = 7,6 m

b

b

b1

ra

ri

α

ri = 17 mra = 14 mb1= 7,6 mb = 4,5 mα = 90°

Bild 2 – Werkstraßengrundriss M 1 : 500

Wenn die Transformatortransportstraße nur als Sackgasse ausgeführt werden kann, ist folgender Überstand - gemessen von der Transformatorachse bis Straßenende - vorzusehen:

– mindestens 12 m, wenn eine Rückwärtsanfahrt zum Fundament möglich ist;

– mindestens 22 m, wenn nur Vorwärtsanfahrt zum Fundament möglich ist.

Übrige Werkstraßen – Breite b = mindestens 3,00 mGehwege – Breite b = mindestens 1,00 m

4.2 Kurvenradien - Transformatortransportstraße

– kleinster Außenradius ra = 14 m

– kleinster Innenradius ri = 17 m

4.3 Fahrbahnneigung

– quer zur Fahrtrichtung : 1 % (ca. 1 : 100)

– längs zur Fahrtrichtung : max. 4 % (ca. 1 : 25)

Im Bereich der Transformatorfundamente ist beiderseits über eine Länge von 12 m - gemessen von der Transformatorachse - keine Längsneigung der Fahrbahn zulässig.

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5 Ebenheit, Neigung und Höhenlage

Sofern keine anderen Werte verlangt werden, sollten folgende Mindestwerte erfüllt werden:

– Ebenheit 10 mm;

– Längs- bzw. Querneigung ± 0,4 %;

– Höhenlage ± 20 mm.

Hinweise

DIN 483 Bordsteine aus Beton; Formen, Maße, Kennzeichnung

DIN 18 316 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln

DIN 18 317 -; -; -, Oberbauschichten aus Asphalt

DIN 18 318 -; -; -, Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen

DIN EN 1338 Pflastersteine aus Beton; Anforderungen und Prüfverfahren

DIN 1045-1 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton- und Spannbeton; Bemessung und Kon-struktion

DIN 1045-2 -; Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Anwen-dungsregeln zu DIN EN 206-1

DIN 1045-3 -; Bauausführung

DIN 1045-4 -; Ergänzende Regeln für die Herstellung und die Konformität von Fertigteilen

FGSV 499, RStO 01 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01)

FGSV 999,ZTV T-StB 95

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschich-ten im Straßenbau (ZTV T-StB 95)

FGSV 598,ZTV Ew-StB 91

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau

FGSV 799,ZTV Asphalt-StB 01

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 01)

FGSV 899,ZTV Beton-StB 01

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB 01)

AGI G 1-1 Straßen-, Park- und Lagerflächen im Industriebau; Grundlagen, Planung

AGI G 1-2 -; Untergrund, Unterbau


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