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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des · schlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäße...

Date post: 18-Sep-2018
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38
Teilnehmer: Vorsitzender: 1. Bürgermeister Karl-Heinz Rudolph Stellvertreter des 1. Bürgermeisters: 2. Bürgermeister Gerd Ilg Weiterer Stellvertreter des 1. Bürgermeisters: 3. Bürgermeister Xaver Fink Bernhard Bruno (pers. Gründe) Erd Andreas (ab TOP 3b, 19.27 Uhr) Dr. Ferber Bernd (pers. Gründe) Götz Michael Hele Thomas (berufl. Gründe) Hodrius Margot Klauß Guido (berufl. Gründe) Lau Martin Maulhardt Walter Novy Stephanie Rasthofer Peter Reichart Anja Rotter Eberhard Dr. Sauer Franz-Joseph (pers. Gründe) Sinz Roswitha Trenkle Stefan Weiß Werner Wucher Antonius (ab TOP 2b, 19.09 Uhr) Insgesamt waren 16 Gemeinderatsmitglieder anwesend.
Transcript

Teilnehmer:

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Karl-Heinz Rudolph

Stellvertreter des 1. Bürgermeisters:

2. Bürgermeister Gerd Ilg

Weiterer Stellvertreter des 1. Bürgermeisters:

3. Bürgermeister Xaver Fink

Bernhard Bruno (pers. Gründe)

Erd Andreas (ab TOP 3b, 19.27 Uhr)

Dr. Ferber Bernd (pers. Gründe)

Götz Michael

Hele Thomas (berufl. Gründe)

Hodrius Margot

Klauß Guido (berufl. Gründe)

Lau Martin

Maulhardt Walter

Novy Stephanie

Rasthofer Peter

Reichart Anja

Rotter Eberhard

Dr. Sauer Franz-Joseph (pers. Gründe)

Sinz Roswitha

Trenkle Stefan

Weiß Werner

Wucher Antonius (ab TOP 2b, 19.09 Uhr)

Insgesamt waren 16 Gemeinderatsmitglieder anwesend.

Eröffnung der Sitzung

Herr Bürgermeister Rudolph begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Die Be-

schlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäße Zugang der Ladung werden festgestellt. Gegen

die Tagesordnung wurden keine Einwendungen erhoben.

Die öffentliche Tagesordnung lautet wie folgt:

TOP Thema Seite/n

1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des

Marktgemeinderates vom 01.08.2016 5

2 Anträge von Herrn Markus Wipper 6-8

a) Ausweisung einer Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich) im

Bereich der Tourist-Info Weiler im Allgäu

b) Sperrung des „Lohbäckgässele“ für den Fahrverkehr

3 Anträge von Vereinen 9-15

a) Finanzielle Beteiligung an der Veranstaltung „Feuer & Eis 2017“

der Freiwilligen Feuerwehr Weiler im Allgäu

b) Bezuschussung der Sanierung von historischen Fuhrwerken

durch den Freundeskreis Salzstraße e.V.

c) Antrag des SV Weiler im Allgäu auf Bezuschussung des Abbaus

des Skiliftes bzw. des Sprungturms (Schanze) Weiler im Allgäu

4 Bericht über die örtliche Prüfung sowie Feststellung und

Entlastung der Jahresrechnung 2014 16

5 Bauleitplanung 26-36

a) 1. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Obere

Breite“

Abwägung der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger

öffentlicher Belange und aus öffentlicher Auslegung

Satzungsbeschluss

6 Bauangelegenheiten 17-20

a) Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit

Ferienwohnung und Garage, Flurnummern 2374 und 2374/3

Gemarkung Simmerberg, Schreckenmanklitz

b) Bauantrag auf Verlängerung der Laufzeit der bestehenden,

temporären Leichtbauhalle um weitere fünf Jahre, Fa. Seeberger,

Flurnummer 187 Gemarkung Weiler im Allgäu, Alois-von-Brinz-

Straße

c) Änderung zum genehmigten Bauantrag, Abbruch der

vorhandenen Almhütte und Wiederaufbau als Imkergebäude zur

gewerblichen Nutzung (Ersatzbau), Flurnummer 2344/1

Gemarkung Simmerberg

7

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm »Kleinere

Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und

Netzwerke«

21-23

a) Information über den Verfahrensstand

b) Information über den weiteren Verfahrensablauf und Zustim-

mung

8 ELER-Programm „Dorferneuerung / Kleine Infrastruktur-

maßnahmen“ im Bereich der „Dorfmitte Simmerberg“ 24-25

a) Sachstandsbericht über die Bürgerbeteiligung

9 Bekanntgaben und Anfragen 37-38

Außerdem waren anwesend:

Geschäftsleiterin Frau Bentz

Bauamtsleiter Herr Bauer

Marktbautechniker Herr Merath

Marktkämmerer Herr Dietrich (bis TOP 4)

Schriftführerin Frau Weber

Büro Sieber Herr Brockof (TOP 5)

Büro Sieber Herr Sieber (TOP 5)

Westallgäuer Zeitung Herr Winkler

keine Zuhörer

TOP 1

Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Markt-

gemeinderates vom 01.08.2016

Die Niederschrift wurde per Email versandt. Es wurden keine Einwendungen erhoben. Der

Marktgemeinderat genehmigt damit die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Markt-

gemeinderates vom 01.08.2016. Die nichtöffentliche Niederschrift wird den Marktgemein-

deratsmitgliedern zur Kenntnis und zur Einsichtnahme in Umlauf gegeben.

Beratung

Keine.

Beschluss

Keiner.

Abstimmungsergebnis

Ja -

Nein -

Weiler im Allgäu, 13.09.2016

____________________________

____________________________

Weber

Verwaltungsfachangestellte

Rudolph

1. Bürgermeister

TOP 2

Anträge von Herrn Markus Wipper

a) Ausweisung einer Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich) im Bereich der Tourist-Info

Weiler im Allgäu

Herr Bauamtsleiter Bauer stellt den Sachverhalt vor. Es handle sich um einen Bereich in

der Nähe der Tourist-Information. Die angesprochene Straße sei als Dr.-Anton-Schneider-

Straße gewidmet. Es gebe dort nur eine untergeordnet definierte Fahrfläche. Die Straße

diene als Zufahrt zu den Grundstücken und zu den seitlichen Parkflächen.Es bestehe somit

keine Notwendigkeit zur Ausweisung einer Spielstraße. Die dafür notwendige Aufenthalts-

qualität sei nicht vorhanden, weshalb weder die Ausweisung einer Spielstraße, wie bean-

tragt, noch die Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereichs in Frage kommt.

Beratung

Herr MGR Rasthofer stellt die Frage, wie schnell in einer Spielstraße gefahren werden

darf. Er sei der Meinung, die Ausweisung einer Spielstraße sei übrig.

Herr Marktbautechniker Merath erklärt, dass im Bereich einer Spielstraße nicht gefah-

ren werden darf, im Bereich eines Verkehrsberuhigten Bereichs höchstens 7 km/h.

Herr 3. Bgm. Fink bestätigt dies, außerdem führt er aus, dass die Parkplätze dann exakt

markiert sein müssten. Die bestehende 30er Zone sei nach seiner Meinung nicht sehr

glücklich, denn diese ende bereits nach zehn Metern wieder, nach dem Abbiegen aus der

Fridolin-Holzer-Straße. Er wisse aber auch nicht, wie das besser gelöst werden könne.

Herr Bgm. Rudolph ist der Ansicht, dass in dem angesprochenen Bereich aufgrund der

Straßenlänge dort sowieso keine 50 km/h gefahren werden würden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Weiler-Simmerberg beschließt, dem Antrag auf Ausweisung einer

Spielstraße bzw. eines Verkehrsberuhigten Bereichs im Bereich der Tourist-Information in

Weiler im Allgäu stattzugeben.

Abstimmungsergebnis (ohne MGR Erd und MGR Wucher)

Ja 1

Nein 13

Weiler im Allgäu, 14.09.2016

____________________________

____________________________

Weber

Verwaltungsfachangestellte

Rudolph

1. Bürgermeister

TOP 2

Anträge von Herrn Markus Wipper

b) Sperrung des „Lohbäckgässele“ für den Fahrverkehr

Herr Bauamtsleiter Bauer stellt den Sachverhalt vor. Die Widmung sei als beschränkt-

öffentlicher Weg bezeichnet. Die Gasse sei ein selbstständiger Gehweg. Es gebe eine Wid-

mungsbeschränkung ausschließlich für Fußgänger und Anlieger. Als Sperrung könnte ein

Bügel angebracht werden.

Herr Bgm. Rudolph erklärt, dass solche Bügel bisher nur dort angebracht wurden, wenn

die Haltesicht sehr schlecht sei. An dieser Stelle würde eine derartige Teilsperrung keine

Verbesserung bringen. Wenn, dann würden dort sowieso nur die Anlieger selbst fahren.

Beratung

Frau MGRin Hodrius spricht sich ebenfalls gegen einen Bügel aus. Diese Gasse sei als

Abkürzung sehr geschickt für Mütter mit Kinderwagen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Weiler-Simmerberg stimmt der Sperrung des „Lohbäckgässele“ für

den Fahrverkehr zu.

Abstimmungsergebnis (ohne MGR Erd)

Ja 0

Nein 15

Weiler im Allgäu, 14.09.2016

____________________________

____________________________

Weber

Verwaltungsfachangestellte

Rudolph

1. Bürgermeister

TOP 3

Anträge von Vereinen

a) Finanzielle Beteiligung an der Veranstaltung „Feuer & Eis 2017“ der Freiwilligen Feuer-

wehr Weiler im Allgäu

Herr Bgm. Rudolph stellt den Sachverhalt vor. Die freiwillige Feuerwehr Weiler im Allgäu

plane am 21.01.2017 eine neue Auflage von „Feuer und Eis“, da die Nachfrage aus der Be-

völkerung sehr groß sei. Es sollen an diesem Abend wieder neue Attraktionen rund um das

Thema Feuer und Eis gezeigt werden. Deshalb fragt die Feuerwehr an, ob die Veranstaltung

auf dem Kirchplatz in Weiler im Allgäu abgehalten werden dürfe und ob der Markt Weiler-

Simmerberg die Feuerwehr dabei unterstützen werde. Die Veranstaltung werde nur durch-

geführt, wenn ein Großteil der Auslagen von rund 8.500,00 Euro für Feuerwerk, Eisschnit-

zer, Feuerkünstler, Lasershow, Eisfackeln usw. durch Sponsoren zusammen käme. Sollte es

zu einer Neuauflage kommen, so möchte die Feuerwehr den Hausbach unter dem Motto

„Hausbach in Flammen“ noch stärker einbeziehen. Dazu fragt die Feuerwehr Weiler im All-

gäu an, ob die Gemeinde einen ausrangierten Heizöltank vom Kompostplatz zur Verfügung

stelle. Dieser sollte dann in der Mitte halbiert werden und als überdimensionale Feuerschale

dienen. Im letzten Jahr habe man einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 Euro inklusive

Gema-Gebühren und Radiodurchsagen genehmigt. Er schlage vor, einem Zuschuss bis ma-

ximal 3.000,00 Euro auch in diesem Jahr zuzustimmen. Im letzten Jahr habe die Freiwillige

Feuerwehr Weiler im Allgäu nach deren Abrechnung 2.810,55 Euro erhalten.

Beratung

Keine.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Weiler-Simmerberg beschließt, der Freiwilligen Feuerwehr Weiler im

Allgäu für die Veranstaltung „Feuer & Eis 2017“ einen Zuschuss in Höhe von maximal

3.000,00 Euro inklusive Gema-Gebühren und Radiodurchsagen zu gewähren.

Abstimmungsergebnis

Ja 15

Nein 0

Weiler im Allgäu, 14.09.2016

____________________________

____________________________

Weber

Verwaltungsfachangestellte

Rudolph

1. Bürgermeister

TOP 3

Anträge von Vereinen

b) Bezuschussung der Sanierung von historischen Fuhrwerken durch den Freundeskreis

Salzstraße e.V.

Wegen Befangenheit von Herrn Bgm. Rudolph als Vorsitzender des Freundeskreis

Salzstraße e.V. übernimmt Herr 2. Bgm. Ilg den Vorsitz bei diesem Tagesord-

nungspunkt. Herr Bgm. Rudolph ist von der Abstimmung ausgeschlossen.

Herr 2. Bgm. Ilg stellt den Sachverhalt vor. Der Freundeskreis Salzstraße e.V. besitze

mehrere historische Pferdefuhrwerke, die regelmäßig beim „Historischen Salzzug“ zum Ein-

satz kämen. Der letzte Salzzug im Jahr 2013 führte erstmals entlang der gesamten histori-

schen Strecke von Immenstadt nach Simmerberg. Die Resonanz bei den Besuchern und in

den Medien sei entsprechend groß gewesen. Der Bayerische Rundfunk berichtete in mehre-

ren Sendeformaten über dieses Großereignis. Der Salzhandel hatte über die Jahrhunderte

hinweg eine große Bedeutung für die beiden ehemals selbständigen Gemeinden. Deshalb sei

es logisch und konsequent, den „Historischen Salzzug 2018“ in die Feierlichkeiten rund um

das 50jährige Jubiläum der Gemeindezusammenlegung von Weiler und Simmerberg im glei-

chen Jahr mit einzubinden. Da einige der historischen Fuhrwerke aber „in die Jahre“ ge-

kommen seien und dringend einer Überholung bedürfen, bitte der Verein um finanzielle Un-

terstützung. Der Verein Freundeskreis Salzstraße e.V. finanziere sich ausschließlich über

Spenden und verfolge mit der "Förderung des historischen Bewusstseins im Zusammenhang

mit der traditionellen Bedeutung der Salzstraße“ ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt-

zige Zwecke. Die Kosten für die Restaurierung würden sich auf rund 12.500,00 Euro belau-

fen, hierzu habe der Verein ein Angebot vorliegen. Es gehe darum, ob die Gemeinde bereit

wäre, 50 Prozent der Kosten in Höhe von 6.250,00 Euro zu übernehmen.

Herr Bgm. Rudolph erklärt, dass zunächst geplant gewesen sei, über Leader-Zuschüsse

eine Neuanschaffung zu tätigen. Die Wagnerei Hauck aus Bayern bei München habe sich

umfangreich erkundigt und sich entlang der Salzstraße von Tirol bis nach Simmerberg bei

Landwirten und Ortsheimatpflegern umgesehen. Dabei habe sie festgestellt, dass es „den“

Salzstransportwagen so gar nicht gegeben habe. Das Salz sei in Etappen von Salzfaktorei zu

Salzfaktorei transportiert worden. Man habe dafür Lastfahrzeuge genutzt, die sowieso schon

da gewesen seien. Teilweise seien solche Fahrzeuge schon im Bestand des Freundeskreis

Salzstraße eV. Man sei deshalb zusammen mit der Wagnerei zu dem Ergebnis gekommen,

dass es sinnvoller wäre, die herausragenden bestehenden Fahrzeuge zu restaurieren, als ein

neues Fahrzeug bauen zu lassen. Die nun zur Diskussion stehenden Fahrzeuge seien beim

letzten Salzzug nicht mitgenommen worden, da diese den Anforderungen der Dekra-

Untersuchung nicht genügt hätten. Die Räder und Rahmenteile seien teilweise ausgebro-

chen. Nun habe Herr Hauck die Fahrzeuge genau inspiziert und festgestellt, dass ein Lang-

fahrzeug und ein Kurzfahrzeug und acht Räder restauriert werden müssten. In den vergan-

gen Jahren habe der Verein bereits zwei Fahrzeuge erworben, eines aus dem Bodenseebe-

reich und eines aus dem Bregenzer Wald. Dieses habe der Verein selbst bezahlt. Diese

müssten auch nicht mehr restauriert werden. Der Verein finanziere sich ausschließlich über

Spenden. Über pauschal 6.000,00 Euro Zuschuss vom Markt Weiler-Simmerberg wäre der

Verein sehr froh, denn sonst könne kein Salzzug im Jubiläumsjahr 2018 stattfinden. Der

bayerische Rundfunk habe vor kurzem erst wieder mit dem Salzzug geworben. Es handle

sich deshalb um eine nachhaltige Werbung für die gesamte Region.

Beratung

Herr MGR Rotter findet das Event sehr toll. Er höre, dass der Salzzug erst im Jahr 2018

stattfinden solle und ist deshalb der Ansicht, dass der Antrag zurückgestellt und im Rahmen

der Haushaltsberatungen im Jahr 2017 behandelt werden könne. Er wolle einen schriftlichen

Antrag mit Finanzierungsauflistung, wie bei anderen Vereinen auch, haben. Dann könne

leichter über den Antrag entschieden werden. Somit würden alle Vereine gleich behandelt

werden.

Herr Bgm. Rudolph erklärt, dass der Auftrag jetzt erteilt werden müsse, denn die Fahr-

zeuge würden dann über die Wintersaison in Schuss gebracht werden. Beginn mit der Res-

taurierung sollte im November und Fertigstellung im Februar sein, denn zu dieser Zeit habe

der Restaureur noch eine Auftragslücke. Ansonsten habe die Wagnerei Hauck das ganze

Jahr 2018 über schon anderweitige Termine.

Herr 2. Bgm. Ilg erklärt, dass es schon Sponsoren gebe und auch noch bei weiteren ange-

fragt werde. Es gehe darum, 50 Prozent der Gesamtkosten oder abgerundet 6.000,00 Euro,

als möglichen Höchstzuschuss zuzusichern. Der Verein sei natürlich bemüht, mehr Zuschüs-

se zu erhalten. Der Auftrag müsse jedoch zeitnah erteilt werden, damit die Fuhrwerke

rechtzeitig fertig gestellt werden können.

Herr MGR Lau fragt an, ob die Zuschussanträge auch an die drei anderen Salzstraße-

Gemeinden gehen würden.

Frau MGRin Reichart wolle dasselbe wissen. Sie fragt an, ob die Wagen schon dem Verein

gehören würden. Die Salzstraße-Gemeinden seien ja ohnehin Mitglied im Freundeskreis

Salzstraße e.V.

Herr Bgm. Rudolph antwortet, dass die Fahrzeuge bereits dem Verein gehören würden;

auch die anderen Gemeinden hätten immer etwas bezahlt. Der Verein setze sich aber nur

aus Personen zusammen, welche in den Kommunen tätig seien. Es gebe aber auch andere

Mitglieder welche gerne spenden.

Frau MGRin Sinz ist der Ansicht, dass es egal sei, welches Haushaltsjahr belastet werde.

Eine Grundsatzentscheidung könnte heute getroffen werden. Sie schlage vor, dass nach der

Restaurierung die Rechnungen dem Marktgmeinderat vorgelegt werden sollten. Auch wäre

es interessant zu wissen, was die anderen Salzstraße-Gemeinden zusteuern würden. Sie sei

der Meinung, dass diese schöne einmalige Veranstaltung unterstützt werden sollte.

Herr 2. Bgm. Ilg erklärt, dass eine Rechnungslegung immer erfolge.

Herr 3. Bgm. Fink möchte wissen, ob die Kommunen selbst kein Mitglied im Freundeskreis

Salzstraße e.V. seien.

Dies verneint Herr Bgm. Rudolph.

Herr 3. Bgm. Fink findet, dass alle Salzstraße-Gemeinden einen Zuschuss geben sollten.

Herr Bgm. Rudolph erklärt, dass die Veranstaltung im Markt Weiler-Simmerberg stattfin-

det und deshalb auch dort der Antrag zuerst behandelt werden sollte. Man könne die Zu-

schüsse der auswärtigen Gemeinden nicht mit dem der Marktgemeinde vergleichen.

Frau MGRin Reichart stellt sich vor, dass alle Salzstraße-Gemeinden dieses Event bezu-

schussen sollten. Sie würde die 6.000,00 Euro durch Stiefenhofen, Weiler im Allgäu und

Oberstaufen teilen.

Herr 2. Bgm. Ilg erinnert daran, dass der Haupteffekt der Veranstaltung beim Markt Wei-

ler-Simmerberg liege, da das Event dort stattfinde.

Herr MGR Trenkle versteht, dass die Bezahlung im nächsten Haushaltsjahr getätigt wer-

den könne, jedoch habe der Vorsitzende betont, dass die Zusicherung jetzt erfolgen müsse.

Er wolle die Veranstaltung unterstützen.

Herr MGR Götz stimmt Herrn MGR Trenkle zu. Er würde den Höchstbetrag in Höhe von

6.250,00 Euro zur Verfügung stellen. Würden mehr Spenden eingehen, so steuere der Markt

Weiler-Simmerberg anteilig weniger zu.

Herr MGR Maulhardt stimmt den Vorrednern ebenfalls zu. Man müsse als austragender

Ort Vorreiter sein. Danach könne man die anderen Gemeinden auch um einen Zuschuss

bitten.

Herr MGR Lau fragt an, wo die Fuhrwerke untergebracht seien.

Herr Bgm. Rudolph erklärt, dass diese im Bauhofstadel stünden.

Herr MGR Rotter wünscht, dass zunächst Verbindung mit den anderen Gemeinden aufge-

nommen werde, bevor der Markt Weiler-Simmerberg über den Zuschuss entscheide.

Herr 2. Bgm. Ilg betont nochmals, dass bei allen Salzzug-Veranstaltungen auch Engage-

ment aus den anderen Gemeinden gekommen sei.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Weiler-Simmerberg stellt den Antrag zurück und debattiert in der

Haushaltsberatung 2017 nochmals über den Antrag.

Abstimmungsergebnis (ohne Bgm. Rudolph)

Ja 8

Nein 7

Weiler im Allgäu, 14.09.2016

___________________________

____________________________

Weber

Verwaltungsfachangestellte

Ilg

2. Bürgermeister

TOP 3

Anträge von Vereinen

c) Antrag des SV Weiler im Allgäu auf Bezuschussung des Abbaus des Skiliftes bzw. des

Sprungturms (Schanze) Weiler im Allgäu

Herr Bgm. Rudolph stellt den Sachverhalt vor. Franz Kleiner von der Skiabteilung Weiler

habe sich nach Interessenten bezüglich des Abbaus des Skilifts und der Schanze am

Schanzenbuckel in Weiler im Allgäu umgesehen. Dabei habe er eine Firma gefunden, die

den Lift exklusive der Fundamente umsonst abbauen würde. Für den Abbau des Sprung-

turmes würde die Firma jedoch 3.500,00 Euro verlangen, da dieser schwer zugänglich sei

und zuwenig Material beinhalte, um über den Schrottpreis die Kosten zu decken. Für das

Abtragen der Fundamente würden ebenfalls noch Kosten anfallen, diese könnten noch nicht

abgeschätzt werden. Nun würde die Sportvereinigung Weiler im Allgäu gerne einen Zu-

schuss für den Abbau beantragen. Sie hoffe auf einen Zweidrittelanteil, wie bei sonstigen

Verlusten im Skiliftbetrieb auch gewährt werde.

Beratung

Herr 3. Bgm. Fink erklärt, dass Herr Kleiner zuvor Vereine wie die Feuerwehr, Landjugend

und das THW angefragt hatte, keiner wollte diese Aufgabe übernehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Weiler-Simmerberg beschließt für den Abbau des Skiliftes bzw. des

Sprungturms (Schanze) zwei Drittel von 3.500,00 Euro, also 2.300,00 Euro zu überneh-

men.

Abstimmungsergebnis

Ja 15

Nein 1

Weiler im Allgäu, 14.09.2016

____________________________

____________________________

Weber, Verwaltungsfachangestellte Rudolph, 1. Bürgermeister

TOP 4

Bericht über die örtliche Prüfung sowie Feststellung und Entlastung

der Jahresrechnung 2014

Herr Bgm. Rudolph ist wegen Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausge-

schlossen.

Anlage

Herr MGR Rasthofer stellt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für

das Jahr 2014 vor. Er möchte wissen, ob die Verwaltung für die nächste Prüfung einen

Sachverständigen und einen Schriftführer zur Verfügung stellen würde.

Beratung

Herr 2. Bgm. Ilg erklärt, dass kein Sachverständiger benötigt werde. Handle es sich um

ein schwieriges Thema, würden die jeweiligen Amtsleiter gefragt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Weiler-Simmerberg nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung zur

Kenntnis. Die Jahresrechnung 2014 wird festgestellt und die Verwaltung entlastet.

Abstimmungsergebnis (ohne 1. Bgm. Rudolph)

Ja 15

Nein 0

Weiler im Allgäu, 14.09.2016

____________________________

____________________________

Weber

Verwaltungsfachangestellte

Rudolph

1. Bürgermeister

Da Herr Brockhof und Herr Sieber vom Büro Sieber noch nicht anwesend sind, wird der TOP

6 Bauangelegenheiten auf TOP 5 vorgezogen (16:0 Stimmen)

TOP 5

Bauangelegenheiten

a) Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Ferienwohnung und Ga-

rage, Flurnummern 2374 und 2374/3 Gemarkung Simmerberg, Schreckenmanklitz

Herr Bauamtsleiter Bauer stellt dem Marktgemeinderat die Bauvoranfrage vor. Es sei

der Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Ferienwohnung mit einer Länge von ca.

12,50 m, einer Breite von ca. 8,00 m, einer Firsthöhe von ca. 7,12 m und einer Garage (ca.

9,00 x 6,48 x 2,90 m) auf den Grundstücken Flurnummern 2374 und 2374/3 Gemarkung

Simmerberg geplant. Bauplanungsrechtlich sei diese Baumaßname nach § 35 Abs. 1 Nr. 1

BauGB zu beurteilen. Im Rahmen einer Bauvoranfrage sollte die Zulässigkeit dieses Bau-

vorhaben durch das Landratsamt Lindau (Bodensee) geprüft und beschieden werden.

Beratung

Herr 3. Bgm. Fink fragt an, ob eine Betriebsleiterwohnung und ein Austraghaus dasselbe

sei.

Frau Geschäftsleiterin Bentz erklärt, dass ein Betriebsleiterhaus größer gebaut werden

dürfe.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsleiterwohn-

hauses mit Ferienwohnung und Garage, Flurnummern 2374 und 2374/3 Gemarkung Sim-

merberg, Schreckenmanklitz zu.

Abstimmungsergebnis

Ja 14

Nein 2

Weiler im Allgäu, 14.09.2016

____________________________

____________________________

Weber, Verwaltungsfachangestellte Rudolph, 1. Bürgermeister

TOP 5

Bauangelegenheiten

b) Bauantrag auf Verlängerung der Laufzeit der bestehenden, temporären Leichtbauhalle

um weitere fünf Jahre, Fa. Seeberger, Flurnummer 187 Gemarkung Weiler im Allgäu,

Alois-von-Brinz-Straße

Herr MGR Rotter ist als Nachbar aufgrund von Befangenheit von der Beratung und

Abstimmung ausgeschlossen.

Herr Bauamtsleiter Bauer stellt dem Marktgemeinderat den Bauantrag vor. Die Verwal-

tung schlage vor, das gemeindliche Einvernehmen für weitere fünf Jahre zu erteilen, denn

an der Halle ändere sich nichts.

Beratung

Herr MGR Rasthofer fragt an, ob die Firma Seeberger nun doch nicht mehr bauen wolle.

Herr 3. Bgm. Fink ist der Ansicht, dass das Zelt weiterhin genehmigt werden sollte. Er

wolle wissen ob, das Bauen ganz hinfällig sei.

Herr Bgm. Rudolph erklärt, dass die Firma Seeberger den Bebauungsplan unbedingt noch

brauche.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Bauantrag auf Verlängerung der Laufzeit der bestehen-

den, temporären Leichtbauhalle um weitere fünf Jahre, Fa. Seeberger, Flurnummer 187

Gemarkung Weiler im Allgäu, Alois-von-Brinz-Straße zu.

Abstimmungsergebnis (ohne MGR Rotter)

Ja 15

Nein 0

Weiler im Allgäu, 14.09.2016

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____________________________

Weber, Verwaltungsfachangestellte Rudolph, 1. Bürgermeister

TOP 5

Bauangelegenheiten

c) Änderung zum genehmigten Bauantrag, Abbruch der vorhandenen Almhütte und Wie-

deraufbau als Imkergebäude zur gewerblichen Nutzung (Ersatzbau), Flurnummer 2344/1

Gemarkung Simmerberg

Herr Bauamtsleiter Bauer erklärt dem Marktgemeinderat, dass der Tagesordnungspunkt

aufgrund mangelhafter Unterlagen abgesetzt werden müsse.

Beratung

Frau MGRin Reichart findet den Umbau ohnehin sehr umstritten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Weiler-Simmerberg stellt den Antrag zurück.

Abstimmungsergebnis

Ja 16

Nein 0

Weiler im Allgäu, 14.09.2016

____________________________

____________________________

Weber

Verwaltungsfachangestellte

Rudolph

1. Bürgermeister

Da Herr Brockhof und Herr Sieber vom Büro Sieber noch nicht anwesend sind, wird der TOP

7 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm >Kleinere Städte und Gemeinden - überört-

liche Zusammenarbeit und Netzwerke< auf TOP 6 vorgezogen (16:0 Stimmen)

TOP 6

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm »Kleinere Städte und

Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke«

a) Information über den Verfahrensstand

Frau Geschäftsleiterin Bentz stellt den Sachverhalt vor. Es gehe um Informationen über

den Verfahrensstand und den weiteren Verfahrensablauf. Nach den Ortswerkstätten und

den Arbeitskreisen zu den Themen Gewerbeentwicklung, Wohnen, Kultur und Nahmobilität

sei das Interkommunale städtebauliche Entwicklungskonzept mit den vorbereitenden Un-

tersuchungen für Oberstaufen und Weiler in enger Abstimmung mit der Regierung von

Schwaben im April 2016 fertig gestellt worden. Vorschrift zur „Abstimmung der Ergeb-

nisse der vorbereitenden Untersuchungen und der vorgesehenen förmlichen Fest-

legung des Sanierungsgebietes mit der Regierung von Schwaben“. Nach Versand

der Druckfassungen erbat die Regierung von Schwaben weitere Details, Ergänzungen und

Maßnahmen für Weiler, insbesondere eine weitere Abstimmung bezüglich des Sanierungs-

gebietes. Diese wurden nach weiterer intensiver Rücksprache mit der Regierung eingear-

beitet und wiederum abgestimmt. Nunmehr liege der Endbericht vor. Die weiteren Schritte

würden so aussehen, dass jetzt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine

Bürgerinformationsveranstaltung erfolgen werden und vom Marktgemeinderat sind folgen-

de Beschlüsse zu fassen: - Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen

- Beschluss über die Sanierungssatzung - Beschluss über die förmliche Festlegung des Sa-

nierungsgebietes. Im Anschluss hieran erfolge die Ausfertigung und öffentliche Bekanntma-

chung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes.

Beratung

Keine.

Beschluss

Keiner.

Abstimmungsergebnis

Ja -

Nein -

Weiler im Allgäu, 14.09.2016

____________________________

____________________________

Weber

Verwaltungsfachangestellte

Rudolph

1. Bürgermeister

TOP 6

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm »Kleinere Städte und

Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke«

b) Information über den weiteren Verfahrensablauf und Zustimmung

Siehe TOP 7 a).

Beratung

Keine.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Weiler-Simmerberg stimmt dem weiteren Verfahrensablauf wie un-

ter TOP 7a) vorgestellt zu.

Abstimmungsergebnis

Ja 16

Nein 0

Weiler im Allgäu, 12.09.2016

____________________________

____________________________

Weber

Verwaltungsfachangestellte

Rudolph

1. Bürgermeister

Da Herr Brockhof und Herr Sieber vom Büro Sieber noch nicht anwesend sind, wird der TOP

8 ELER-Programm „Dorferneuerung / Kleine Infrakstrukturmaßnahmen“ im Bereich der

„Dorfmitte Simmerberg“ auf TOP 7 vorgezogen (16:0 Stimmen)

TOP 7

ELER-Programm „Dorferneuerung / Kleine Infrastrukturmaßnah-

men“ im Bereich der „Dorfmitte Simmerberg“

a) Sachstandsbericht über die Bürgerbeteiligung

Anlage

Frau Geschäftsleiterin Bentz stellt die Ergebnisse der ersten Bürgerwerkstatt zur Dorf-

mitte Simmerberg anhand einer Präsentation vor.

Beratung

Herr MGR Wucher findet diese Vorstellungen jenseits von Gut und Böse und fragt an, ob

auch noch eine U-Bahn gebaut werden solle.

Herr 2. Bgm. Ilg ist der Ansicht, dass das Projekt nicht sofort schlecht gemacht werden

sollte, die Bürger seien gefragt worden und hätten so ihr Interesse und Ihre Gedanken ein-

gebracht und diese Vorschläge sollten respektiert werden. Es sei klar, dass die Wünsche

immer zahlreicher seien, als das, was tatsächlich umgesetzt werden könne.

Herr Bgm. Rudolph kritisiert deutlich, dass wieder einmal alles ins Lächerliche gezogen

werde. Ihm reiche es mittlerweile, denn wenn man derart arrogant argumentiere, dann sei

auch keine Bürgerbeteiligung notwendig. Er lasse sich doch nicht „zum Affen“ machen,

wenn der Marktgemeinderat eine Bürgerbeteiligung beschließe, um die Bürger mit einzube-

ziehen, und hinterher dann sage, dass sowieso nichts finanzierbar und alles umsonst gewe-

sen sei. Das gesamte Gremium sei eingeladen gewesen, an der Bürgerwerkstatt teilzuneh-

men. Herrn MGR Wucher habe er nicht gesehen. Nun starte die zweite Runde, wie damals

auch in Ellhofen, dort sei letztendlich viel Vernünftiges entstanden und jeder rede mittler-

weile von einem Musterprojekt.

Beschluss

Keiner.

Abstimmungsergebnis

Ja -

Nein -

Weiler im Allgäu, 14.09.2016

____________________________

____________________________

Weber

Verwaltungsfachangestellte

Rudolph

1. Bürgermeister

TOP 8

Bauleitplanung

a) 1. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Obere Breite“

Abwägung der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange

und aus öffentlicher Auslegung

Satzungsbeschluss

Anlage

Herr Sieber vom Büro Sieber stellt dem Marktgemeinderat den Sachverhalt vor. Zunächst

habe die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2

BauGB) stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange seien mit

Schreiben vom 30.05.2016 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zur Entwurfs-

fassung vom 28.04.2016 bis zum 11.07.2016 aufgefordert gewesen.

Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange seien keine Anre-

gungen zur Abwägung relevant:

Landratsamt Lindau, Untere Bauaufsichtsbehörde (Stellungnahme ohne Anregung)

Industrie- und Handelskammer, Lindau (Stellungnahme ohne Anregung)

Kreishandwerkerschaft, Lindau (Stellungnahme ohne Anregung)

Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange seien Stellungnah-

men zur Abwägung relevant. Diese würden wie folgt behandelt werden:

Landratsamt Lindau, Immissionsschutz, Stellungnahme vom 05.07.2016:

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die

im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z. B. Landschafts- oder

Wasserschutzgebietsverordnungen).

Einwendungen: Der unter Nr. 7.2.6.10 der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführte

städtebauliche Vertrag mit der Wäscherei Büchele, der die Umsetzung der schallschutz-

technischen und lufthygienischen Anforderungen sicherstellt (z.B. Einbau von Schall-

dämpfern in die Zu- und Abluftöffnungen, Einbau einer Lüftungsanlage in die neu geplan-

te Halle, Einhausung der Be- und Entladestelle, Ableitbedingungen der Abluftströme) ist

Voraussetzung für die Lösung des immissionsschutztechnischen Konflikts zwischen dem

Betrieb der Wäscherei und der geplanten Wohnbebauung. Demzufolge ist der o.g. städ-

tebauliche Vertrag dem Landratsamt Lindau (B.) nach Abschluss vorzulegen.

Beratung

Keine.

Beschluss

Der Hinweis bzgl. der Vorlage des städtebaulichen Vertrages wird zur Kenntnis genom-

men. Nach Abschluss des Verfahrens wird dem Landratsamt Lindau (B) der städtebauli-

che Vertrag vorgelegt. Es erfolgt keine Planänderung.

Abstimmungsergebnis

Ja 16

Nein 0

Kreisbrandinspektion Landkreis Lindau Stellungnahme vom 13.06.2016:

Sonstige fachliche Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit gegliedert nach Sachkom-

plexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage. Das Planungsgebiet ist mit

einer ausreichenden Löschwasserversorgung entsprechend DVGW 405 auszustatten. Die

Löschwassermenge muss mind. 96 m³/h über 2 h betragen. Der Abstand der Hydranten

zu den Gebäuden darf maximal 80 - 100 m betragen. Sollte die Löschwassermenge von

mind. 96 m³/h über 2 h über die öffentliche Trinkwasserversorgung nicht gewährleistet

sein, sind unterirdische Löschwasserbehälter vorzusehen. Diese Maßnahme ist vor dem

Einbau mit der Kreisbrandinspektion abzustimmen. Die Erschließungsplanung der Lösch-

wasserversorgung für das Plangebiet (Anzahl, Lage, Art der Hydranten) ist mit der örtli-

chen Feuerwehr vor dem Herstellungsbeginn abzustimmen. Der Hinweis zu den Abstän-

den der Hydranten muss übernommen werden. In den Richtlinien der DVGW wird nur

noch auf angemessene Abstände verwiesen. Diese unbestimmte Regelung ist durch be-

stimmte Vorgaben der örtlichen Feuerwehr zu ergänzen. Bei der Löschwasserversorgung

reicht es aus unserer Sicht, wenn in der Erläuterung zum Bebauungsplan unsere oben

stehenden Abgaben übernommen werden. Diese sollen den Bauwerber und den Versor-

ger verpflichten entsprechende Versorgungseinrichtungen bereitzustellen. Sollten in dem

Bebauungsplan unsere Angaben nicht berücksichtigt werden, sehen wir eine schnelle Ret-

tung oder Löschmaßnahme in Frage gestellt.

Beratung

Keine.

Beschluss

Die Anregungen sind in den Hinweisen zum Bebauungsplan bereits enthalten. Es erfolgt

keine Planänderung.

Abstimmungsergebnis

Ja 16

Nein 0

Staatliches Bauamt Kempten Stellungnahme vom 06.07.2016:

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im

Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können (z.B. Landschafts- oder Was-

serschutzgebietsverordnungen). Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Kempten

vom 11.11.2015 behält weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit. Um weitere Beteiligung im

Verfahren wird gebeten.

Beratung

Keine.

Beschluss

Die Stellungnahme vom 11.11.2015 wurde im Rahmen der Sitzung des Marktgemeindera-

tes am 09.05.2016 einer Abwägung zugeführt. An dieser getroffenen Abwägungsentschei-

dung wird festgehalten. Der Bitte um weitere Beteiligung wird bei Bedarf nachgekommen.

Es erfolgt keine Planänderung.

Abstimmungsergebnis

Ja 16

Nein 0

Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Die öffentliche Auslegung habe in der Zeit vom 16.06.2016 bis 18.07.2016 mit der Ent-

wurfsfassung vom 28.04.2016 stattgefunden. Von folgenden Bürgern (Öffentlichkeit) seien

Anregungen geäußert, die wie folgt behandelt werden: Es wird darauf hingewiesen, dass

aus Gründen des Datenschutzes die Namen und Adressen der Bürger, die eine Stellung-

nahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abgegeben haben,

geschwärzt wurden. Die Nummerierung erfolgt chronologisch neu für jede Beteiligung, so

dass bei einer fortlaufenden Aufnahme im Dokument bei mehreren öffentlichen Auslegun-

gen kein Bezug zwischen den Nummerierungen besteht.

Bürger 1 Walter und Michael Böhmer, Kapfholzerweg 8, 88171 Weiler-

Simmerbergvertreten durch RA Mohr, Labbé & Partner mbB, München Stellung-

nahme vom 18.07.2016:

In vorbezeichneter Angelegenheit halten wir Namens und im Auftrag unserer Mandanten

Herren Dipl. Verwaltungswirt Walter Böhmer und Dipl. Betriebswirt (BA) Michael Böhmer,

Kapfholzerweg 8, 88171 Weiler-Simmerberg, die bereits in unserem Schriftsatz vom

20.11.2015 erhobenen Einwendungen auch der neuen Fassung der 1. Änderung und

1. Erweiterung des Bebauungsplans "Obere Breite" und 10. Änderung des Flächennut-

zungsplans vom 28.04.2016 entgegen. Wir verweisen diesbezüglich in vollem Umfang auf

unseren Einwendungsschriftsatz vom 20.11.2015 gegen die 1. Änderung und

1. Erweiterung des Bebauungsplans "Obere Breite" vom 04.09.2015 und 10. Änderung des

Flächennutzungsplans und fügen unseren Schriftsatz nochmals bei (Anlage 1). Denn auch

in der neuerlichen Fassung der 1. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans "Obe-

re Breite" vom 28.04.2016 sind gravierende Mängel - nicht zuletzt im Abwägungsvorgang -

enthalten, die uns veranlassen, dagegen Einwände vorzubringen. Abwägung/Beschluss:

Die einleitenden Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen aus

dem genannten Schriftsatz vom 25.11.2016 wurden im Rahmen der Sitzung des Marktge-

meinderates am 09.05.2016 einer Abwägung zugeführt. An dieser getroffenen Abwägungs-

entscheidung wird festgehalten. Es erfolgt keine Planänderung.

Darüber hinaus ergänzen wir unsere Einwendungen gegen die 1. Änderung und 1. Erweite-

rung des Bebauungsplans "Obere Breite" und 10. Änderung des Flächennutzungsplans in

der Fassung vom 28.04.2016 zusätzlich zu unserem Schriftsatz vom 20.11.2015 wie nach-

folgend.

1. Gebot der Konfliktbewältigung

Wir weisen insbesondere auf das Gebot der Konfliktbewältigung hin, welches entgegen der

in der Abwägungsentscheidung von der Gemeinde vertretenen Auffassung auch durch die

neue Fassung der beabsichtigten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Obere

Breite" und Flächennutzungsplanänderung verletzt wird.

Nach dem Gebot der Konfliktbewältigung hat der Bebauungsplan die von ihm geschaffenen

und zurechenbaren Konflikte zu lösen, indem die von der Planung berührten Belange in

einen gerechten Ausgleich gebracht werden (vgl. OVG NRW, B. v. 13.01.2014 - 10 B

1323/13; BVerwG U. v. 12.09.2013-4 C 8/12).

Die Gemeinde führt hierzu in der Abwägungsentscheidung auf Seite 56 aus: "Der aufgrund

etwaiger Überschreitungen des Immissionsrichtwertes zu erwartende Konflikt soll im Rah-

men des Baugenehmigungsverfahrens der Wäscherei Büchele gelöst werden. Diese Verla-

gerung der Konfliktlösung ist möglich, da zum Schutz der Wohngebiete erforderliche plane-

rische Vorkehrungen getroffen werden können und im Baugenehmigungsverfahren dann

gelöst werden können (vgl. Ernst/Zinkahn BauGB, § 1 Rn. 215). [...]" Dem ist entgegen zu

halten, dass im vorliegenden Fall nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Durch-

führung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Verfahrens

der Bauleitplanung im Rahmen der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist. Vielmehr

steht zu befürchten, dass die bereits vorhandenen und durch die Planung noch verstärkten

Interessenskonflikte auch im Genehmigungsverfahren nicht vollständig gelöst werden (vgl.

Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 120. EL, 2016, § 1 Rn. 215).

Allein die nachträgliche Anordnung von Auflagen im Rahmen des Baugenehmigungsverfah-

rens vermag die hier in Rede stehenden geruchs- und lärmbezogenen Beeinträchtigungen

der Nachbarschaft von ganz erheblichem Ausmaß nicht aufzulösen. Überdies besteht nach

wie vor keine Gewissheit welche konkreten, dem Stand der Technik entsprechenden,

Schutzmaßnahmen von Seiten des Wäschereibetriebs ergriffen werden müssen, um die

schädlichen Umwelteinwirkungen im Hinblick auf Lärm- und Geruchsbelästigungen gemäß

dem immissionsschutzrechtlichen Vermeidungsgebot bestmöglich zu minimieren. In diesem

Zusammenhang weisen wir nochmals auf die Äußerung des Planers Sieber, er sehe "keine

Möglichkeit, beide Nutzungen - Wohnen und Gewerbe – "ohne Restrisiko" in Einklang zu

bringen" (vgl. "Der Westallgäuer" vom 16.09.2015), hin. Infolgedessen ist eine Verlage-

rung des zwischen dem erweiterungswilligen Wäschereibetriebs und den in der unmittelba-

ren Nachbarschaft betroffenen Anwohnern bestehenden Lärm- und Geruchskonflikts auf

das spätere Genehmigungsverfahren unzulässig (vgl. Battis in Battis/Krautzberger/Löhr,

BauGB, 12. Aufl., 2014, § 1 Rn. 115 ff.). Abwägung/Beschluss:

Die allgemeinen Ausführungen zum Gebot der Konfliktlösung sowie das Zitat aus der Ab-

wägungs- und Beschlussvorlage werden zur Kenntnis genommen. Dem Marktgemeinderat

ist das genannte Gebot bekannt und es findet im Rahmen der Aufstellung des Bebauungs-

planes angemessen Berücksichtigung.

Der Vorwurf, dass eine Lösung im Genehmigungsverfahren nicht möglich sei, kann nicht

nachvollzogen werden, da nach fachgutachterlicher Prüfung und auch nach Rücksprache

mit den zuständigen Fachbehörden eine Lösung auf Genehmigungsebene anzustreben und

auch umsetzbar ist. Auf dieser Ebene kann nach Prüfung und durch entsprechende Aufla-

gen die Mischgebietsverträglichkeit der bestehenden gewerblichen Nutzung gewährleistet

werden. Vor diesem Hintergrund wird von Seiten des Marktes der Grundsatz der planeri-

schen Zurückhaltung vorgebracht, wonach eine zu starke Verfeinerung der planerischen

Aussagen das Planungsverfahren übermäßig belasten würde (vgl. BeckOK

BauGB/Dirnberger BauGB § 1 Rn. 181). Letztlich wird durch die gegenständliche Planung

ein bereits rechtsverbindlicher Bebauungsplan in der Festlegung der Gebietstypik in Teilbe-

reichen geändert, wobei die städtebaulich sinnvolle Angrenzung von einem Mischgebiet zu

einem Wohngebiet gewählt wurde. Die entsprechende Einhaltung der Immissionsrichtwerte

im Bereich des Immissionsschutzes einzelner gewerblicher Nutzungen untersteht grund-

sätzlich der Bauaufsicht, so dass auch deren Einhaltung bzw. die Lösung als solche sicher-

gestellt ist. Diese kann z.B. durch Einhausung des Anlieferungsbereiches oder der Schall-

dämpfer der Abluft geschehen, welche grundsätzlich nach dem aktuellen Stand der Technik

auszuführen und auch zur Konfliktlösung geeignet sind, so dass die Verlagerung des Kon-

fliktes als zulässig bewertet wird. Es erfolgt keine Planänderung.

Dies gilt umso mehr angesichts der neu durchgeführten Schallimmissionsprognose durch

den TÜV Süd vom 22.02.2016, der zu dem Ergebnis kommt, dass die maßgeblichen Immis-

sionswerte trotz der geplanten Vergrößerung des Wäschereibetriebs Büchele eingehalten

werden. Dies, obgleich die als WA-Gebiete mit geringeren Immissionswerten festgesetzten

Bereiche ausgeweitet und die Ml-Gebiete mit höheren Immissionswerten reduziert wurden.

So wurde im Rahmen der gutachterlichen Stellungnahme von TÜV Süd etwa an den Immis-

sionsorten 104 (Flurstück 1/1) und 109 (WA Fläche Nr. 4) jeweils ein Beurteilungspegel

von 54 dB(A) festgestellt, während in der Schallprognose des Büros Sieber vom

24.07.2015 an den entsprechenden Immissionsorten höhere Beurteilungspegel angenom-

men wurden, bei IP 8a ein Beurteilungspegel von tagsüber 61 dB(A) und damit eine Über-

schreitung von 1 dB(A), bei IP 1 ein Beurteilungspegel von 60 dB(A). Bereits diese sich

widersprechenden Schallimmissionsprognosen und damit offensichtlichen Unklarheiten über

die zu erwartenden lärmtechnischen Belastungen der Anwohner stehen der Verschiebung

des Immissionskonflikts auf das spätere Genehmigungsverfahren entgegen. Stattdessen

wäre vorliegend die Festsetzung flächenbezogener Schallleistungspegel im Bebauungsplan

"Obere Breite" angezeigt. Mithilfe von festen Emissionskontingenten würde der schalltech-

nische Konflikt bereits im Rahmen der Bauleitplanung gelöst.

Abwägung/Beschluss:

Die Anmerkungen bzgl. der unterschiedlichen Untersuchungsergebnisse der schalltechni-

schen Prognose durch das Büro Sieber (Fassung vom 24.07.2015) sowie des TÜV Süd

(Fassung vom 22.02.2016) werden zur Kenntnis genommen. Im Vergleich zur Prognose

durch das Büro Sieber flossen in das Gutachten vom TÜV Süd die angestrebten Erweite-

rungsabsichten in modifizierter Form ein. Beide Gutachten haben unterschiedliche Berech-

nungsgrundlagen, weshalb die unterschiedlichen Berechnungsergebnisse folgerichtig sind.

Sie stellen keine Unsicherheit dar, dass die Konfliktlösung auf der Genehmigungsebene

nicht erfolgen kann, da im Rahmen des Prüfverfahrens die dann eingereichten Unterlagen

als Beurteilungsgrundlage dienen und die Mischgebietsverträglichkeit gewährleistet sein

muss. Es erfolgt keine Planänderung.

Im Hinblick auf den von der Gemeinde in Aussicht gestellten Abschluss eines städtebauli-

chen Vertrags mit der Firma Büchele ist festzustellen, dass der Abschluss eines städtebauli-

chen Vertrags mangels Wirkung gegenüber den Nachbarn kein adäquates Konfliktlösungs-

mittel darstellt, zumal dadurch künftige Eigentümer bzw. Betreiber anderer Betriebsarten

an diesen städtebaulichen Vertrag nicht gebunden sind. Vielmehr wäre, wie von uns unter

Textziff. 2.1. unseres Einwendungsschriftsatzes vom 20.11.2015 dargestellt, die Aufstel-

lung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zweckmäßig wie ihn die Gemeinde analog

für das Projekt der Betriebserweiterung der Hutfabrik Seeberger vorsieht (vgl. hierzu Seite

65 der Abwägungsentscheidung der Gemeinde) und würde die immissionsrechtliche Situa-

tion dauerhaft lösen. Infolgedessen ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags ange-

zeigt.

Abwägung/Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der im Rahmen der Stellungnahme

angesprochene städtebauliche Vertrag dient (neben bauaufsichtsrechtlichen Möglichkeiten)

der weiteren Absicherung der Konfliktlösung. In diesen sollen keine konkreten Maßnahmen

aufgenommen werden, diese bleiben der Prüfung und Entscheidung durch die zuständige

Fachbehörde vorbehalten. Vielmehr dient der Vertrag der Marktgemeinde als Absicherung,

dass insgesamt die Mischgebietsverträglichkeit der bestehenden gewerblichen Nutzungen

gewährleistet ist. Es wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass nachfolgende gewerbli-

che Nutzungen diese Vorgaben ebenfalls (kraft rechtsverbindlichem Bebauungsplan) einzu-

halten haben werden. Die Auffassung zur Vorzugswürdigkeit eines vorhabenbezogenen Be-

bauungsplanes wird nicht geteilt, da die vorliegende Änderung zwar anlassbezogen erfolgt,

jedoch kein konkretes Vorhaben zum Gegenstand hat, sondern der Neustrukturierung eines

größeren Bereiches dient. Es erfolgt keine Planänderung.

Der rechtsfehlerhafte Abwägungsvorgang zeigt sich auch darin, dass mit dem Hinweis, es

handle sich um einen Angebotsbebauungsplan und deshalb sei eine Typisierung des Wä-

schereibetriebs nicht erforderlich, völlig verkannt wird, dass gerade die Typisierung eines

immissionskritischen Betriebes notwendig für die Prüfung ist, ob die Kriterien eines Misch-

gebiets unter Wahrung der maßgeblichen Richtwerte an angrenzenden Wohngebäuden ein-

gehalten werden können (vgl. Seite 18 der Abwägungsentscheidung der Gemeinde). Des-

halb hält das VG Augsburg in seinem Urteil vom 12.09.2012 (Az.: Au 4 K 12.414) eine ge-

naue Prüfung des Betriebs hinsichtlich der Gebietsverträglichkeit für erforderlich. Dies gilt

umso mehr, als die Wäscherei Büchele vorliegend ihre Leistungskapazitäten von derzeit 2

bis 2,5 Tonnen Wäsche auf bis zu 6 Tonnen Wäsche täglich nahezu verdreifacht und mehr

als das 20-fache des Betriebsvolumens aufweist als der Wäschereibetrieb, der dem zitierten

Urteil des VG Augsburgs zugrunde lag und dort bereits Zweifel an der Gebietsverträglich-

keit in einem Mischgebiet hat aufkommen lassen.

Abwägung/Beschluss:

Hinsichtlich des zitierten Urteils ist zunächst anzumerken, dass dessen Ausführungen hin-

sichtlich der genauen Prüfung und der notwendigen Bestimmbarkeit des Betriebsumfangs

einer geplanten gewerblichen Nutzung die Genehmigungsebene betrafen, und nicht die

Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das zitierte Urteil führt hinsichtlich der typischerweise

zulässigen Nutzungen weiterhin aus, dass der Betriebsumfang für die konkrete Prüfung

maßgeblich ist. Die angesprochene Gebietsverträglichkeit ist auf der Genehmigungsebene

lösbar, bereits der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt in diesem Bereich ein Mischge-

biet fest und der Betrieb ist unter diesen Voraussetzungen genehmigt, so dass die grund-

sätzliche Vorgabe der in einem Mischgebiet typischerweise zulässigen gewerblichen Nut-

zungen gewahrt ist. Der genaue Betriebsumfang oder ggf. Änderungen im Betriebsablauf

oder Erweiterungen sind weiterhin an der Vorgabe der Verträglichkeit zu messen. Es erfolgt

keine Planänderung.

Die Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Lindau stellt in ihrer Stellungnahme vom

12.11.2015 unter Ziff. 2.2 fest, dass Schwaden- und Kondensationsdämpfe, die über Ab-

luftleitungen ins Freie abgeleitet werden, hinsichtlich der darin enthaltenen Geruchsstoffe

bei "unzureichenden Ableitungsbedingungen zu einer erheblichen Belästigung an der an-

grenzenden Umgebungsbebauung führen". Aufgrund der chemischen Charakteristik der

betriebsbedingt verwendeten Einsatzstoffe besäßen die Abluftströme einen "betriebsspezifi-

schen Eigengeruch". An keiner Stelle des Verfahrens finden sich Ausführungen über das

von der Wäscherei Büchele ausgehende emissionsbelastete Abluftvolumen und welcher

Gebietsumgriff auch unter dem Einsatz entsprechender Filteranlagen davon betroffen ist.

Hinzu kommt, dass auch nicht untersucht wurde, ob aus der Bearbeitung von Wäsche aus

Krankenhäusern, Seniorenheimen, Labors und Arztpraxen oder der chemischen Industrie

über die Abluft Gesundheitsgefahren für die Umgebung erwachsen und diese Art von Wä-

schebehandlung ggf. zu untersagen ist. Die Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde

vom 12.11.2015 enthält unter Ziffer 2.2., Absatz 2. den Hinweis, "Eine chemische Reini-

gung mit organischen Lösemitteln findet in der Wäscherei nicht statt." Nach der gegebenen

Planungslage ist jedoch eine spätere Betriebsausweitung zur chemischen Reinigung nicht

auszuschließen. Insoweit versäumt es der Bebauungsplanentwurf festzuschreiben, dass der

Betrieb einer chemischen Reinigung im Mischgebiet unzulässig ist.

Abwägung/Beschluss:

Die Anmerkungen hinsichtlich luftverunreinigender Stoffe werden zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen des nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens sind von der Wäscherei Bü-

chele Vorkehrungen nachzuweisen, welche eine Einhaltung der Grenzwerte der Geruchs-

Immissionen an allen Einwirkorten sicherstellen. An die Umsetzung dieser Maßnahmen wird

die Wäscherei Büchele durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gebunden.

Eine mögliche Betriebsausweitung zu einer chemischen Reinigung wäre ebenfalls im Rah-

men eines Genehmigungsverfahrens abzuarbeiten, in dessen Zusammenhang ein Nachweis

durch die Wäscherei Büchele zu erbringen wäre, der die Einhaltung aller Grenzwerte sicher-

stellt. Es erfolgt keine Planänderung.

Hervorzuheben ist auch, dass unsere Mandanten nicht bereit sind, sich ihrer im Bauleit-

planverfahren gegebenen Rechte dadurch berauben zu lassen, als unter Verstoß gegen das

Abwägungsgebot alle planungsrelevanten Konflikte auf die Ebene des Baugenehmigungs-

verfahrens und eines städtebaulichen Vertrages verschoben werden.

Abwägung/Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Wie bereits dargelegt, findet keine

Verkürzung der Rechte statt, da eine ordnungsgemäße Verlagerung auf die Genehmigungs-

ebene erfolgt. Der Vertrag dient der Marktgemeinde als weitere Absicherung der Gewähr-

leistung der Mischgebietsverträglichkeit. Es erfolgt keine Planänderung.

2. Zusammenfassung

Der Bebauungsplan wird auch in der vorliegenden Fassung vom 28.04.2016 unwirksam

sein. Wir kündigen bereits heute entsprechende Rechtsmittel an. Wir beantragen das Bau-

leitplanverfahren (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) einzustellen.

Der von der Gemeinde angestrebte städtebauliche Vertrag in der bisher dargestellten Form

hat keine das Grundstück unserer Mandanten vor unzulässigen Immissionen sichernde Wir-

kung. Während das Instrument des Bebauungsplans als öffentliches Verfahren unseren

Mandanten die Wahrnehmung eigener Rechte und damit die Sicherung ihre berechtigten

Interessen ermöglicht, ist dies im Rahmen eines zwischen der Gemeinde und der Bauinte-

ressentin vereinbarten städtebaulichen Vertrags - auch für die Zukunft - nicht gegeben.

In Anlage 2 übersenden wir ein Schreiben unserer Mandanten vom 13.07.2016 zur Kennt-

nisnahme. Unter den dort genannten Umständen könnten sich unser Mandanten eine Eini-

gung vorstellen.

Abwägung/Beschluss:

Die Ankündigung sowie die abschließenden Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Durch die Verlagerung auf die Genehmigungsebene kann im Rahmen von Auflagen und den

Mitteln der Bauaufsicht eine konfliktfreie Entwicklung des Gebietes gewährleistet werden.

Es erfolgt keine Planänderung.

Zu Anlage 2: Unter Ziffer 4 der Anlage 2 werden durch die vertretenen Mandanten Forde-

rungen gestellt, unter denen sie "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und stets widerruf-

lich auf die Erhebung einer Normen- oder Baurechtsklage verbindlich verzichtet", wenn die

dort genannten Forderungen eingehalten werden. Die Forderungen umfassen im Wesentli-

chen, dass die Mandanten als Vertragspartei in den abzuschließenden städtebaulichen Ver-

trag mit einbezogen werden, der Vertrag unter dem Zustimmungsvorbehalt der Mandanten

steht, die sachlichen Voraussetzungen an die ordnungsgemäße Stellung eines Bauantrages

für eine Wäscherei eingehalten werden, der Betriebsumfang der Wäscherei und der Einsatz

der Reinigungsmittel bestimmt werden, eine dingliche Sicherung der Weitergabeverpflich-

tung aus dem Vertrag auf Rechtsnachfolger vorgenommen wird und den Mandanten die

Kosten erstattet werden. Die Gemeinde kann und wird nicht auf diese Forderungen einge-

hen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird zwischen Gemeinde und Bauherrin abgeschlos-

sen und sichert die ihr obliegende Verpflichtungen hinsichtlich der ordnungsmäßen Antrag-

stellung und Umsetzung ihres Vorhabens ab. Dieses rein öffentlich-rechtliche Vertragsver-

hältnis bietet keinen Raum für die Einbeziehung eines privaten Dritten. Ebenso ist es nicht

hinnehmbar, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unter den Zustimmungsvorbehalt eines

Privaten zu stellen. Hinsichtlich der Anforderungen an den Bauantrag und dessen inhaltli-

cher Ausgestaltung besteht keine Notwendigkeit dies unter Einbeziehung eines Privaten

vertraglich zu regeln. Wie mehrfach ausgeführt, muss der angesprochene Betrieb die Vor-

gaben zur ordnungsgemäßen Stellung eines Bauantrages einhalten (dies wird auch durch

die zuständige Baugenehmigungsbehörde geprüft). In diesem Zusammenhang wird auch

die Mischgebietsverträglichkeit des Betriebes geprüft und eine Lösung etwaiger immissions-

schutzrechtlicher Herausforderungen durch entsprechende Auflagen gelöst werden. Zuletzt

kommt eine Erstattung der Anwaltskosten nicht in Betracht. Es ist Sache eines jeden Priva-

ten zu entscheiden, ob er sich im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB anwaltlich vertreten

lässt oder nicht. Die Gemeinde hat das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes

ordnungsgemäß durchgeführt, die eingegangenen Stellungnahmen ordnungsgemäß der

Abwägung zugeführt und den Bebauungsplanentwurf auf Grund der Beratungen weiterent-

wickelt. Ein Kostenerstattungsanspruch der Mandanten wird nicht anerkannt. Es erfolgt

keine Planänderung.

Beratung

Keine.

Beschluss

Der Markgemeinderat des Marktes Weiler-Simmerberg macht sich die Inhalte der Abwä-

gungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 28.04.2016 zu Eigen.

Abstimmungsergebnis

Ja 16

Nein 0

Beschluss

Die 1. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Obere Breite" in der Fassung

vom 28.04.2016 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis

Ja 16

Nein 0

Weiler im Allgäu, 13.09.2016

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____________________________

Weber

Verwaltungsfachangestellte

Rudolph

1. Bürgermeister

TOP 9

Bekanntgaben und Anfragen

a) Kunsthandwerkermarkt 2016

Herr Bgm. Rudolph gibt bekannt, dass der Kunsthandwerkermarkt bedingt durch das

sehr gute Marktwetter, den Blick auf eine hochwertige Handwerkerauswahl und das Rah-

menprogramm zum Thema Hochzeit im Ergebnis nicht nur als zufriedenstellend, sondern

als sehr gut bezeichnet werden kann. Dies sei von den Marktbesuchern und teilnehmenden

Handwerkern mehrfach bestätigt worden.

Beratung

Keine.

Beschluss

Keiner.

Abstimmungsergebnis

Ja -

Nein -

Weiler im Allgäu, 13.09.2016

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Weber

Verwaltungsfachangestellte

Rudolph

1. Bürgermeister

TOP 9

Bekanntgaben und Anfragen

b) Hochzeitsflyer

Herr Bgm. Rudolph gibt bekannt, dass bedingt durch die vergriffene Auflage von 2011

der Standesamt-Hochzeitsflyer „Trau Dich im Hochzeitsparadies Weiler im Allgäu“ mit neu-

em Bildmaterial und teilweise neuen Texten durch die Druckerei Holzer aufgelegt (4.000

Stück) worden sei. Durch regionale Firmen als Hochzeitsdienstleister erfolge eine Mitfinan-

zierung (Anzeigen) des sehr beliebten Flyers, welcher insbesondere im Vorfeld der Trauung

wertvolle Vor-Ort-Informationen enthalte.

Beratung

Keine.

Beschluss

Keiner.

Abstimmungsergebnis

Ja -

Nein -

Weiler im Allgäu, 12.09.2016

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Weber

Verwaltungsfachangestellte

Rudolph

1. Bürgermeister


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