Nichtoffener Realisierungswettbewerb
„Karl-Marx-Straße 32-40, 35-37 und 29-33 in Guben“
Auslobung Stand 06. Oktober 2017
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG - Auslobung
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Stadt Guben
Nichtoffener Realisierungswettbewerb
„Karl-Marx-Straße 32-40, 35-37 und 29-33 in Guben“
Ausloberin
Gubener Wohnungsgesellschaft mbH Straupitzer Straße 4/5 03172 Guben Ansprechpartner/in Frau Yvonne Warnecke Tel.: 03561-400 0
Wettbewerbsbüro
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungs- gesellschaft mbH & Co. KG
Ostrower Straße 15 03046 Cottbus Ansprechpartner/in Herr Uwe Brenner Tel.: 0355-78002 11
Herr Klaus von Ohlen Tel.: 0421-32901 78
Frau Denise Dittmann Tel.: 0355-78002 16
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Einleitung
Guben ist ein Mittelzentrum mit ca. 18.000 Einwohnern und liegt in der Niederlausitz im Südosten
des Landes Brandenburg am westlichen Ufer der Lausitzer Neiße gegenüber der polnischen Stadt
Gubin. Das historische Zentrum, das nach der kriegsbedingten Teilung jenseits der Neiße im
polnischen Gubin liegt, wurde infolge der Kriegseinwirkungen nahezu vollständig zerstört.
Guben hatte den Aufschwung in das Industriezeitalter durch die aufstrebende Hut- und
Tuchmacherindustrie begründet, deren Großbetriebe zu Beginn des 20. Jahrhunderts zum
bedeutendsten Wirtschaftsfaktor anwuchsen. In den 1920er Jahren lebte mehr als ein Drittel der
Gubener Bevölkerung direkt von der Hutindustrie.
In den 1960er und 1970er Jahren wurde Guben zu einem wichtigen Standort der
Chemiefaserproduktion, die als Zulieferer der Textilindustrie diente, ausgebaut. Es entstanden die in
industrieller Bauart errichteten Wohnkomplexe WK I, WK II und WK IV und bereits in den 1950er
Jahren der WK III. Damit einher ging ein erheblicher Anstieg der Wohnbevölkerung.
Neben der Altstadt entwickelte sich die neue Stadterweiterung auf dem westlich gelegenen Hügel als
völlig separate, von der Altstadt durch die Topographie sowie die Zäsur der Bahnanlagen getrennte
Stadtanlage.
Mit der Wende kam es zum wirtschaftlichen Zusammenbruch der wichtigen Arbeitsstätten,
insbesondere die Hut- und Textilindustrie ist völlig zum Erliegen gekommen. Der Niedergang führte
zum Leerstand zahlreicher großvolumiger Gewerbegebäude, zum Rückgang der Einwohner sowie
zum Rückbau von nicht mehr benötigten Wohnungen und hinterließ Brachflächen in der Stadt.
Die Altstadt teilt sich in Altstadt Ost und in Altstadt West, hier befindet sich, im ehemaligen WK III
das Wettbewerbsgebiet. Der Stadtteil Altstadt West ist bereits heute der Stadtteil mit den meisten
Einwohnern und soll in den kommenden Jahrzehnten gemeinsam mit der Altstadt Ost im Rahmen
der Stadtumbaustrategie der Stadt Guben als Schwerpunkt des Wohnens entwickelt werden.
Die Aufwertung dieses Wohnstandortes soll gezielt auch dadurch gefördert werden, dass Bewohner
der Oberstadt (WK II + IV) zum innerstädtischen Umzug in die Altstadt (Ost + West) motiviert werden.
Vor allem für die sogenannten Freilenker aus den potentiellen Abrissobjekten in den
Beobachtungsgebieten soll dazu attraktiver Ersatzwohnraum geschaffen werden , der
zielgruppenadäquat eine Verbesserung zur aktuellen Wohnqualität darstellt und damit die
Beschwernisse des Umzuges (zum Teil im hohen Alter) aufwiegt.
Der Rückbauschwerpunkt in Guben wird in den nächsten Jahren vor allem in den beiden
Wohnkomplexen II und IV liegen. Angesichts aktueller Freilenkungsbemühungen ist dabei von einem
relativ hohen Altersdurchschnitt der betroffenen Mieter auszugehen. Da auch insgesamt der
Altersdurchschnitt der Gubener Bevölkerung weiter stark ansteigt bekommt das Thema des alters-
bzw. generationsgerechten Wohnens zusätzliches Gewicht. Zugleich gilt es, entsprechend des
Stadtquartier Einwohner
Altstadt Ost: 1.687
Altstadt West: 4.987
WK I: 1.518
WK II / Altsprucke: 4.650
WK IV: 2.557
Ortsteile: 2.530
Abb. 1: Aufteilung Wohnkomplex/Lage Wettbewerbsgebiet
Wettbewerbsgebiet
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Leitgedankens des Stadtumbaus im Land Brandenburg „Stadt für Alle“, die Wohnangebote auch für
Familien mit Kindern oder Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, wodurch eine gute soziale
und altersmäßige Mischung im Quartier begünstigt wird.
Teil A: Verfahrensablauf
A. Grundlagen des Verfahrens
A. 1. Anlass und Aufgabenstellung
Die Gubener Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt im Rahmen des
Stadtumbauprozesses die drei in ihrem Eigentum befindlichen
Wohngebäude
1) Karl-Marx-Straße 29-33 (Denkmal mit Gebietscharakter)
2) Karl-Marx-Straße 32-40 (Einzeldenkmal)
3) Karl-Marx-Straße 35-37 (Denkmal mit Gebietscharakter)
entsprechend zeitgemäßen Nutzungsanforderungen, unter
Berücksichtigung der definierten Zielgruppen (Senioren, Familien mit
Kindern, Menschen mit Behinderungen) und deren Bedürfnisse sowie
der Förderbedingungen der Wohnungsbauförderung des Landes
Brandenburg (ILB) unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
umzubauen und zu sanieren. Dies ist der letzte mögliche Versuch, um
die Wohngebäude im Bestand der Wohnungsgesellschaft zu
reaktivieren und die Denkmalsubstanz zu erhalten.
Seit Jahren stehen die Gebäude leer, da der Zustand sowie die
Zuschnitte der Wohnungen eine Nachfrage behinderte. Ein vor mehr
als einem Jahrzehnt schon einmal gestarteter Versuch einer Gebäude-
modernisierung scheiterte an der Unvereinbarkeit der wohnungs-
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der GuWo und der Denkmal-
schutzauflagen.
Ziel dieses im Jahr 2017 neu zu startenden Ansatzes im Rahmen eines „Nichtoffenen
Realisierungswettbewerbes“ ist es, ausgehend von den wohnungspolitischen Notwendigkeiten des
21. Jahrhunderts zu Vorschlägen zu kommen, die die städtebaulich wichtige denkmalgeschützte
Bausubstanz, die der Gubener Bevölkerung ans Herz gewachsen ist, zukunftsfähig machen. Dabei
geht es im Rahmen des vorgenannten Wettbewerbes vorrangig um die Rettung der drei Objekte Karl-
Marx-Straße 29-33, Karl-Marx-Straße 32-40 und Karl-Marx-Straße 35-37, die in dem Stadtquartier
Altstadt-West gemeinsam mit der zur Zeit nicht genutzten Schule und dem stillgelegten Kino in der
Zeit unmittelbar nach der Teilung der Stadt Guben in Folge des II. Weltkrieges als überzeugendes
städtebauliches Ensemble errichtet wurden. Dieses Ensemble gilt es zu retten, indem die in Zeiten
höchster materieller und geistiger Not entstandene Bausubstanz den veränderten Bedürfnissen der
heute in Guben lebenden Menschen angepasst wird. Primär geht es im Rahmen der Wiedernutzbar-
machung um die Erhaltung der rhythmisch gegliederten Straßen- und Giebelfassaden, der
Dachgestaltung einschließlich der Hauptgesimse, der Anordnung von Fenstern und Haustüren der
drei vom Wettbewerb betroffenen Gebäude, ohne dabei in Detailverliebtheit zu verfallen. In einer
Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße vom 31.07.2017
heißt es zu vorgenannter Problematik: „Dass im Zuge einer Sanierung Eingriffe in die geschützte
1)
2)
3)
Abb. 2: zu sanierende Wohngebäude
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Denkmalsubstanz erfolgen, ist unvermeidlich. Hier gilt es, die Eingriffe in die Denkmalsubstanz auf
das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und denkmalverträgliche Lösungen zu finden. Die
Schutzumfangbeschreibung (BLDAM vom 14.07.2008) schließt Eingriffe in die Denkmalsubstanz
nicht aus. Der Denkmalwert insgesamt sollte hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.“
Alle drei Objekte sind im derzeitigen Zustand durch kleinteilige Wohnungsgrundrisse gekennzeichnet,
die größtenteils nicht der Nachfrage am Wohnungsmarkt entsprechen. Zudem sind im gesamten
Wohngebiet vergleichbare Wohnobjekte und Wohnungsgrundrisse zu finden, so dass im Zuge der
Sanierung auch neue Grundrisstypen realisiert werden sollen, um ein attraktives und
abwechslungsreiches Angebot zu schaffen. Da die entstehenden Wohnungen mindestens zum Teil als
Ersatzwohnungen für die so genannten Freilenker aus den Abrissobjekten in den WK-Beständen der
Oberstadt dienen sollen, ist ein besonderes Augenmerk auch auf generationsgerechte Grundrisse
und Ausstattungen zu legen. Zudem sollen in den Objekten (anteilig) auch barrierearme und
rollstuhlgerechte Wohnungen realisiert werden.
Mit dem Verfahren des Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der
Wettbewerbsergebnisse die beste technische, funktionale, ökologische, wirtschaftliche,
denkmalpflegerische und in der sozialen Qualität beste Lösung für den/die zu planenden und
anschließend zu realisierenden Umbau/Sanierung gefunden werden.
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A. 2. Art des Verfahrens
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 im Rahmen eines
VgV-Verfahrens ausgelobt. Grundlage für dieses Verfahren ist demnach die RPW 2013. Der
Architektenkammer Brandenburg hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit
der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Reg.-Nr.
W2017/14 registriert.
A. 3. Ausloberin
Ausloberin
Gubener Wohnungsgesellschaft mbH
Straupitzer Straße 4/5
03172 Guben
Wettbewerbsbüro/Verfahrensbetreuung
Die inhaltliche und fachliche Betreuung und die organisatorische Abwicklung des Verfahrens erfolgen
durch:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Ostrower Straße 15
03046 Cottbus
Uwe Brenner
Tel.: 0355 78002-14
E-Mail: [email protected]
Klaus von Ohlen
Tel.: 0421 32901-78
E-Mail: [email protected]
A. 4. Bewerbungsverfahren
A 4.1 Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die
Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
GPA.
A 4.2 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind:
· Bauvorlageberechtigte gem. § 65 BbgBO sowie
· natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung
einer Berufsqualifikation berechtigt sind, die nach den dafür geltenden Bestimmungen im
Sinne einer Bauvorlageberechtigung als gleichwertig anerkannt ist und gemäß EG-Richtlinien
in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können und
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· juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige
Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der
Planungsleistungen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein bevollmächtigter
Vertreter zu benennen.
A 4.3 Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer (Bewerberverfahren)
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 5 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung
der Bewerbungen erfolgt durch die Gubener Wohnungsgesellschaft mbH gemeinsam mit dem
Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind
nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der
Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten
Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht
nicht.
Formale Kriterien:
· fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen
· Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link
https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/realisierungswettbewerb-guben
ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung ist ausgefüllt
und unterschrieben als Ausdruck mit den notwendigen Anlagen und in einem verschlossenen
Umschlag bis zum 11.09.2017, 12:00 Uhr (Posteingang) einzureichen. Maßgeblich ist der
fristgerechte Eingang der Bewerbung. Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift
„Realisierungswettbewerb Stadt Guben – Karl-Marx-Straße“ zu kennzeichnen. Die Bewerbungen sind
bei folgender Adresse einzureichen:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Ostrower Straße 15
03046 Cottbus
Das Versandrisiko liegt beim Bewerber. Bewerbungsunterlagen, die per Telefon, Fax oder Email
übermittelt werden, sind nicht zugelassen. Später eintreffende Bewerbungen werden nicht
berücksichtigt.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid die
Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 4 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker aus. Nach
Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu
gebildet werden.
Folgende Referenzen bzw. Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW-2013-
Wettbewerbsverfahren im Bewerbungsverfahren nachzuweisen:
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1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem. § 65 BbgBO
- Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur von mind. 2 Referenzprojekten
vergleichbarer Planungsleistungen (davon 1 Referenz mit Bruttobaukosten von mind. 1,0
Millionen € in den Kostengruppen 300-400), die in den letzten 5 Jahren (2012-2016)
realisiert wurden oder sich in Bearbeitung befinden.
- Von den 2 geforderten Referenzen muss mindestens 1 Referenz in der Honorarzone III
bearbeitet worden sein und eine Referenz im Thema Bauen im Denkmalbestand angesiedelt
sein.
Der Nachweis erfolgt in Form eines Referenzblattes pro Referenz, max. Größe DIN-A3, mit
Angaben des Auftraggebers und der verantwortlichen Projektleiter.
- Nachweis über die Bürogröße: Mindestens 3 Mitarbeiter inklusive Führungskräfte, davon
mindestens 2 Bauvorlageberechtigte, im Mittel in den letzten drei Jahren.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis über eine vorhandene Berufshaftpflichtversicherung, welche für Personenschäden
in Höhe von 1.500 T€, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 500 T€ aufkommt oder
Abgabe einer Erklärung, dass im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Versicherung
abgeschlossen wird.
A 4.4 Präqualifikation
Folgende Teilnehmer wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
1. 3PO Architektenpartnerschaft BDA, Potsdam
2. HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER architekten ingenieure, Erfurt
3. Arge aus - Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft Gunter Krause mbH
- Architekturbüro Martin Stauss
- Ingenieurbüro Schicht und Grundmann, Cottbus
4. Bärmann + Partner GbR, Guben
5. Bartke & Neumann - Architektur- und Ingenieurbüro GbR, Guben
Die folgenden 4 vorausgewählten Teilnehmer haben ihre Teilnahmeanträge form- und fristgerecht
eingereicht und ihre Teilnahme bestätigt und sind damit für das Verfahren zugelassen:
1. 3PO Architektenpartnerschaft BDA, Potsdam
2. HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER architekten ingenieure, Erfurt
3. Bärmann + Partner GbR, Guben
4. Bartke & Neumann - Architektur- und Ingenieurbüro GbR, Guben
Um trotz der nicht Teilnahme des gesetzten Büros auf ein Teilnehmerfeld von 15 Teilnehmern zu
gelangen, entschied sich die Ausloberin anstatt der angedachten 10 Teilnehmer 11 Teilnehmer durch
Losentscheid zu ermitteln.
Nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen erfüllen neben den 4 gesetzten Büros 18 Bewerber die
Mindestauswahlkriterien. Da mehr als 11 Bewerbungen die o.g. Kriterien erfüllen, ermittelt die
Ausloberin die nachfolgenden Teilnehmer des Wettbewerbes durch Losentscheid aus den
zugelassenen Bewerbungen:
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1. Code Unique Architekten GmbH, Dresden
2. Farthofer Architekt, Freilassing
3. Fischer + Steiger u. Partner Architekten mbB, München
4. Wienstroer Architekten Stadtplaner, Neuss
5. ARGE aus: - STAHR Architekt Diplomingenieur, Weimar
- Prof. Dr. Christoph Dielitzsch, Dresden
6. Architekturbüro Jürgen Franke Dr.-Ing. Architekt BDA, Cottbus
7. FI.plan, Büro für Bauplanung und Bauüberwachung, Finsterwalde
8. heine Ι reichold architekten Partnerschaft mbH, Lichtenstein/Sa.
9. Temperaturas Extremas Arquitectos, Madrid
10. architekturbüro KLÄRLE, Bad Mergentheim
11. Klaus Grahl Architekten BDA, Münster
sowie 4 Nachrücker in der folgenden Reihenfolge:
N 1. FFM-Architekten TOVAR+TOVAR Part GmbH, Frankfurt am Main
N 2. Caspar.Gutknecht Architekten PartGmbH, Berlin
N 3. Michels Architekturbüro GmbH, Berlin
N 4. Modersohn und Freiesleben Architektenpartnerschaft mbB, Berlin
Von den gelosten Büros haben drei Büros ihre Teilnahme nachträglich zurückgezogen, so dass die
ersten drei als Nachrücker gelosten Büros ins Teilnehmerfeld aufgerückt sind.
Das Teilnehmerfeld setzt sich nun aus folgenden Wettbewerbsteilnehmern zusammen:
gesetzte Büros
1. 3PO Architektenpartnerschaft BDA, Potsdam
2. HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER architekten ingenieure, Erfurt
3. Bärmann + Partner GbR, Guben
4. Bartke & Neumann - Architektur- und Ingenieurbüro GbR, Guben
geloste Büros
5. Farthofer Architekt, Freilassing
6. Wienstroer Architekten Stadtplaner, Neuss
7. ARGE aus: - STAHR Architekt Diplomingenieur, Weimar
- Prof. Dr. Christoph Dielitzsch, Dresden
8. Architekturbüro Jürgen Franke Dr.-Ing. Architekt BDA, Cottbus
9. FI.plan, Büro für Bauplanung und Bauüberwachung, Finsterwalde
10. heine Ι reichold architekten Partnerschaft mbH, Lichtenstein/Sa.
11. architekturbüro KLÄRLE, Bad Mergentheim
12. Klaus Grahl Architekten BDA, Münster
13. FFM-Architekten TOVAR+TOVAR Part GmbH, Frankfurt am Main
14. Caspar.Gutknecht Architekten PartGmbH, Berlin
15. Michels Architekturbüro GmbH, Berlin
Alle vorgenannten Büros haben Ihre Teilnahme bestätigt.
Arbeitsgemeinschaften dürfen nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
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A 4.5 Zuschlagskriterien
- Wettbewerbsergebnis (Gewichtung 50%)
- Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses (Gewichtung 10%)
- Projektstruktur - Maßnahmen zur Sicherstellung personeller Verfügbarkeit (Zahl und
Verfügbarkeit MA), örtliche Präsenz in Planungs- und Ausführungsphase (Gewichtung 5%)
- Projektmanagement – Beschreibung des Projektablaufs, Zeitplanvorschlag mit Einbindung
externer Anforderungen, Kostenkontrolle und Qualitätssicherung, Projektdokumentation,
Zusammenarbeit mit Auftraggeber sowie Fachplanern (Gewichtung 10%)
- Honorarangebot (Gewichtung 20%)
- Präsentation (Gewichtung 5%)
A. 5. Rückfragenkolloquium, Gebietsbesichtigung
In einem Kolloquium werden die Auslobung sowie die dazu schriftlich und mündlich gestellten Fragen
mit den Teilnehmern und den Preisgerichtsmitgliedern erörtert und beantwortet. Das Kolloquium
findet am 18.10.2017 (42. KW) ab 14:00 Uhr im Lesesaal der Stadtbibliothek in der Gasstraße 6 in
Guben statt. Den Wettbewerbsteilnehmern wird die Teilnahme dringend empfohlen. Schriftliche
Rückfragen zur Auslobung können bis zum 13.10.2017 an das Wettbewerbsbüro (an
[email protected] und an [email protected]) gestellt werden. Die schriftliche
Beantwortung der Rückfragen erfolgt mit dem Protokoll des Kolloquiums. Das Protokoll über das
Kolloquium wird allen Verfahrensbeteiligten und der Architektenkammer Brandenburg innerhalb von
5 Tagen zugesandt; es wird Bestandteil der Auslobung.
Im Vorfeld des Rückfragenkolloquiums ist es den Teilnehmern frei gestellt, eine Vor-Ort-Besichtigung
der betreffenden Gebäude vorzunehmen. Der Block Karl-Marx-Straße 32 - 40 wird für eine
Innenbesichtigung am 18.10.2017 ab 11:00 Uhr bis zum Kolloquium geöffnet.
A. 6. Kennzeichnung und Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten
Die Einlieferungsadresse der Wettbewerbsarbeiten ist ausschließlich das Wettbewerbsbüro:
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Ostrower Straße 15
03046 Cottbus
Endabgabetermin der Wettbewerbsarbeiten ist der 12.01.2018 (2.KW).
Arbeiten, die durch die Post oder andere öffentliche Beförderungsmittel zugestellt werden, gelten als
rechtzeitig eingereicht, wenn der Tagesstempel unabhängig von der Uhrzeit das Datum des
12.01.2018 oder früher bestätigt. Wettbewerbsarbeiten, deren Stempel unleserlich ist, fehlt oder zu
Zweifeln Anlass gibt, werden vorbehaltlich eines späteren Nachweises im Fall einer Prämierung mit
beurteilt. Es liegt daher im Interesse der Teilnehmer, sich die rechtzeitige Abgabe bestätigen zu
lassen.
Wettbewerbsarbeiten können auch, spätestens zum o.g. Termin bis 12:30 Uhr persönlich beim
Wettbewerbsbüro abgegeben werden.
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Über die Zulassung rechtzeitig bei Post oder anderen geeigneten Beförderungsmitteln eingelieferter
Wettbewerbsarbeiten, die später als 14 Tage nach dem Einlieferungstermin eintreffen, entscheidet
das Preisgericht.
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden.
Die Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen
Kennzahl von 1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu kennzeichnen. Mehrseitige
Beiträge, wie z. B. der Erläuterungsbericht, sind nur auf dem Eingangsblatt zu kennzeichnen. Die
Verfassererklärung ist in einem mit gleicher Kennzahl versehenen, verschlossenen und
undurchsichtigen Umschlag einzureichen.
Die unter Verwendung des beigefügten Formblattes abzugebende Verfassererklärung hat folgende
Angaben zu umfassen:
- Anschrift der Teilnehmer sowie beteiligter Mitarbeiter und hinzugezogener Sachverständiger
(Fachplaner).
- Bei Teilnahme von Partnerschaften / Arbeitsgemeinschaften / juristischer Person ergänzend:
bevollmächtigter Vertreter und Verfasser der Arbeit.
- Die Verfassererklärung ist vom Teilnehmer zu unterzeichnen, bei Partnerschaften,
Arbeitsgemeinschaften und juristischen Personen zumindest durch den bevollmächtigten
Vertreter.
- Die Versicherung, dass die Wettbewerbsteilnehmerin oder der Wettbewerbsteilnehmer
geistige Urheberin oder geistiger Urheber der Wettbewerbsarbeit bzw. zur Einreichung der
Wettbewerbsarbeit berechtigt ist, und dass sie oder er zum Zwecke der weiteren Bearbeitung
der dem Wettbewerb zugrunde liegenden Aufgabe das Recht zur Nutzung und Änderung der
Wettbewerbsarbeit sowie zur Einräumung zweckentsprechender, die Änderungsbefugnis
einschließender Nutzungsrechte an die Ausloberin besitzt.
- Versicherung, dass die Wettbewerbsteilnehmerin oder der Wettbewerbsteilnehmer gemäß
den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragung zur weiteren
Bearbeitung auf der Grundlage der Auslobung einverstanden und zur Durchführung des
Auftrages auch berechtigt und in der Lage ist.
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A. 7. Arbeitsunterlagen
Den Teilnehmern werden ab dem 06.10.2017 folgende Unterlagen unter dem Link:
https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/realisierungswettbewerb-guben/
zum Download zur Verfügung gestellt:
- Lageplan als DXF-Datei
- Bestandsfotos der Wettbewerbsobjekte
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten als DXF-Datei
- Ein Luftbild kann unter folgendem Link:
https://geoportal.lkspn.de/gp_spn/app.php/application/geo_bp
im Geoportal des Landkreises Spree-Neisse eingesehen werden.
Hinweise zur Nutzung: - mit Hilfe des Zooms oder der Suchfunktion den gewünschten
Bereich anwählen
- um das Luftbild sichtbar zu machen rechts oben im Bild unter
Hintergrundkarte wechseln Luftbild als Hintergrund einstellen
Konzepte:
- INSEK
- Fortschreibung der Stadtumbaustrategie
- energetisches gesamtstädtisches Konzept (Energiestrategie Guben 2020)
- Integriertes, energetisches Quartierskonzept „Klimaquartier Hegelstraße“
Wohnungspolitische Zielvorgaben:
- Vorhandener Wohnungsbestand mit Angaben zur Größe der Wohnungen und zur Größe der
Wohnräume im Einzelnen (für jedes der drei Gebäude gesondert)
- Gewünschter Wohnungsschlüssel nach der Umgestaltung einschließlich Sonderforderungen
- Denkmalrechtliche Schutzumfangbeschreibung des Denkmals „Wohngebiet“ und des
Einzeldenkmals Karl-Marx-Straße 32-40 (Stand 14. Juli 2008)
- Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch
Modernisierung u. Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR)
- Energetische Sanierung, Ein Praxisleitfaden zur Gebäudehülle (SAENA Sächsische Energieagentur
GmbH)
- Beschreibung des zur Anwendung kommenden Heizsystems in den drei Wettbewerbs- Objekten
einschließlich der beim Entwurf zu beachtenden technischen Vorgaben
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A. 8. Wettbewerbsleistungen
Jeder Teilnehmer darf nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen. Das gilt auch für
Arbeitsgemeinschaften. Varianten, wie die Abwandlung eines Entwurfsteiles zur Erhöhung der
Flexibilität bei der Vermietung, unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind ausdrücklich zulässig. Es
wird darauf hingewiesen, dass bei Verstößen sämtliche Arbeiten der Beteiligten ausgeschlossen
werden.
Folgende Leistungen werden im Rahmen des Verfahrens gefordert:
A 8.1 Präsentationspläne
Max. 4 Blätter, Format DIN A0 im Hochformat, gerollt. Auf diesen Blättern sind darzustellen:
- Lageplan des Wettbewerbsbereiches im M. 1:500 mit folgenden Eintragungen: • Baukörper (Dachaufsicht, Erschließungskonzept, ruhender Verkehr)
- Gestaltungsvorschlag im Maßstab 1:200 mit Darstellung der Erdgeschosse und jeweils einem Regelgeschoss (frei wählbar) mit sämtlichen Grundrissen und Angabe der Nutzung und der Wohnungstypen, Schnitte. (in den Grundrissen müssen Abrisse/Umbau/Neubau gekennzeichnet werden)
- Gesonderte Darstellung der jeweiligen unterschiedlichen Wohnungstypen mit Möblierung (jeweils einmal pro Wohnungstyp) im Maßstab 1:100
- Fassadenschnitt und Detailansicht (mit gestaltprägenden, konstruktiven Details und Benennung der Materialien) im Maßstab 1:50 mit Darstellung des energetischen Konzeptes
- Denkmalpflege: Ansichten im Maßstab 1:200 Karl-Marx-Straße 29-33 (Darstellung aller Gebäudeseiten) Karl-Marx-Straße 32-40 (Darstellung aller Gebäudeseiten) Karl-Marx-Straße 35-37 (Darstellung aller Gebäudeseiten)
- Zwei Visualisierungen/schematische Skizzen Standort 1) Hofseite der Karl-Marx-Straße 32-40 (Blickrichtung aus Südosten) Standort 2) frei wählbar
- Kostenschätzung nach DIN 276 für KG 200-400 in 1. Ebene
A 8.2 Erläuterungsbericht als Ausdruck
Erläuterungsbericht zu der Sanierung/Umbau (getrennt von den Plänen) max. 4 DIN-A4-Seiten,
Schrift Arial, Schriftgröße 11 mit:
- Erläuterung und Begründung des vorgeschlagenen Entwurfskonzeptes
- Aussagen zu Konstruktion, Material und Farbgebung
- Aussagen zum denkmalpflegerischen Ansatz
- Aussagen zur Wirtschaftlichkeit
- Aussagen zum Energiekonzept sowie zu Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
- Umgang mit Barrierefreiheit
A 8.3 Formblätter als Ausdruck
- Nachweis Kenndaten, Wohnungsmengen/Wohnungsgrößen auf den von der Ausloberin bereitgestellten Formblättern
- Formblatt Kostenschätzung
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A 8.4 Plansatz Vorprüfung
(der Plansatz Vorprüfung ist zweifach abzugeben)
Präsentationspläne:
- Präsentationspläne A0 (max. 4), farbig und auf DIN A4 gefaltet
- Präsentationspläne (max. 4), farbig und auf DIN A3 verkleinert
Prüfblätter Grundrisse
- Prüfblatt 1, M. 1:200, Karl-Marx-Straße 29-33, mit Darstellung aller Geschosse/Grundrisse.
Die Raumgrößen sowie die für die Berechnung notwendigen Maße sind einzutragen.
- Prüfblatt 2, M. 1:200, Karl-Marx-Straße 32-40, mit Darstellung aller Geschosse/Grundrisse.
Die Raumgrößen sowie die für die Berechnung notwendigen Maße sind einzutragen.
- Prüfblatt 3, M. 1:200, Karl-Marx-Straße 35-37, mit Darstellung aller Geschosse/Grundrisse.
Die Raumgrößen sowie die für die Berechnung notwendigen Maße sind einzutragen.
Prüfblätter Denkmalpflege:
- Prüfblatt 4, M. 1:200, Ansichten Karl-Marx-Straße 29-33 (Darstellung aller Gebäudeseiten)
- Prüfblatt 5, M. 1:200, Ansichten Karl-Marx-Straße 32-40 (Darstellung aller Gebäudeseiten)
- Prüfblatt 6, M. 1:200, Ansichten Karl-Marx-Straße 35-37 (Darstellung aller Gebäudeseiten)
A 8.5 Umschlag
- Verfassererklärung
A 8.6 Daten CD
- Prüfblätter 1-3 in Originalgröße mit Darstellung aller Geschosse / Grundrisse als Vektordatei
im DXF/DWG oder VWX (vorzugsweise) Format mit Angabe folgender Inhalte als Polylinien /
Polygone in 5 Layern / Ebenen / Klassen
a) BGF a *
b) NF *
c) VF *
d) TF *
e) zusätzlicher Nachweis der Ermittlung des BRI a (V) und der Gebäudehüllfläche (A) *
f) WF ** * gemäß DIN 277 (Fassung 2005)
** Berechnung gemäß WoFlV
- Prüfblätter 4-6 in Originalgröße mit Darstellung aller Ansichten als Vektordatei im DXF/DWG oder VWX Format
- Erläuterungstext (als Word-Datei) - ausgefülltes Formblatt Raumprogramm / Kenndaten (als Excel-Datei) - ausgefülltes Formblatt Kostenschätzung (als Excel-Datei) - Präsentationspläne in Originalgröße als PDF-Datei - Präsentationspläne in Originalgröße als JPEG-Datei
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A. 9. Preisgericht
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Stimmberechtigte Sachpreisrichter
1. Peter Wiepke, Geschäftsführer der Gubener Wohnungsgesellschaft mbH
2. Carola Huhold – Fachbereichsleiterin Fachbereich Stadtentwicklung – Stadt Guben
3. Heidrun Möller – Investitionsbank des Landes Brandenburg
stellvertretende Sachpreisrichter
1. Martin Reiher, Geschäftsführer der Gubener Wohnungsgesellschaft mbH
2. Silvia Reichenstein, Stadtverwaltung Guben, Fachbereich VI
3. Ines Kaatz, Investitionsbank des Landes Brandenburg
Stimmberechtigte Fachpreisrichter
1. Dipl.-Ing. Heidrun Fleege, Architektin – Brandenburg
2. Dipl.-Ing. Birgit Wanta, Architektin – Cottbus
3. Prof. Dipl.-Ing. Bernd Huckriede, Architekt – Cottbus 4. Dr.-Ing. Udo Günther, Architekt – Cottbus
stellvertretende Fachpreisrichter
1. Dipl.-Ing. (FH) Annette Schwarz, Architektin – Cottbus 2. Dipl. Ing. Alejandro Tomas-Roldan, Architekt – Cottbus
Sachverständige
1. Andrea Stonner – Landkreis Spree-Neiße, Untere Denkmalschutzbehörde
2. Christina Schulenburg – Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologisches Landesmuseum
3. Dr. Jörg Lippert, BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.
A. 10. Bewertungskriterien
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität
der zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden:
- Qualität der architektonischen Konzeption
- Funktionalität und Gestaltungsqualität
- Flächeneffizienz / Kostenwirtschaftlichkeit
- Umsetzung und Einhaltung des Wohnungsgemenges, der Wohnungsgrößen
- Umgang mit der denkmalgeschützten Bausubstanz
- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz (energetisches Konzept)
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
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A. 11. Bindende Vorgaben der Auslobung
Die Missachtung der bindenden Vorgaben der Auslobung führt zum Ausschluss der Arbeit von der
Beurteilung. Es werden jedoch keine bindenden Vorgaben festgesetzt.
Passagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als bindende Vorgaben verstanden werden könnten,
hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind nur als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu
betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der
betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung durch das Preisgericht. Gleiches
gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des
Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als zusätzliche bindende Vorgaben gekennzeichnet
werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.
A. 12. Preise und Anerkennungen
Die Ausloberin stellt für Preise und Bearbeitungshonorare einen Gesamtbetrag in Höhe von 55.400 €
netto (zzgl. 19% Mehrwertsteuer) zur Verfügung.
Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 35 der HOAI 2013 ermittelt worden. Die Aufteilung
ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 13.000 €
2. Preis 8.000 €
3. Preis 5.000 €
Bearbeitungshonorar 2.450 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme
vorzunehmen.
A. 13. Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe
realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger
unter dem Vorbehalt von § 8 Abs. 2 RPW mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe
(Leistungsphasen 2-5 und optional in Stufen mit Leistungsphase 6 bis 9 nach § 34 HOAI 2013), auch
gebäude- oder abschnittsweise, zu beauftragen.
Voraussetzung ist, dass kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, der oder die
Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten, die
Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert und die Ausführung der ausgewählten
Arbeit/en im Kostenrahmen möglich ist.
Die Ausloberin behält sich vor, die drei Wettbewerbsgebäude getrennt voneinander zu prämieren
und über die Auftragsvergabe zu verhandeln. In diesem Fall erfolgt eine Aufteilung der Preisgelder
anteilig.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des
Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und
soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren
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Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung
in angemessenem Verhältnis.
A. 14. Eigentum und Urheberrecht
Die Ausloberin ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des
Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu
veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt.
Die Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die
Nutzung der Arbeiten regelt sich nach § 8 (3) RPW 2013.
A. 15. Behandlung von Verfahrensrügen
Die Beurteilungen des Preisgerichts sind endgültig und unterliegen nicht der gerichtlichen
Nachprüfung. Verstöße gegen das, in dieser Auslobung festgelegte Verfahren oder das
Preisgerichtsverfahren können innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls über die
Preisgerichtssitzung bei der Ausloberin gerügt werden. Ist zum Zeitpunkt des Zugangs des Protokolls
die Ausstellung über die Wettbewerbsarbeiten noch nicht eröffnet worden, so beginnt die Frist erst
mit dem Tag der Eröffnung der Ausstellung.
A. 16. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses und öffentliche
Ausstellung
Das Wettbewerbsergebnis wird unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung allen
Teilnehmern und der Architektenkammer durch Zusendung der Niederschrift über die
Preisgerichtssitzung unverzüglich mitgeteilt. Sobald das vollständige Preisgerichtsprotokoll vorliegt,
wird dieses im Internet unter
https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/realisierungswettbewerb-guben
veröffentlicht.
Alle zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden im Anschluss an das
Wettbewerbsverfahren ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den
Wettbewerbsteilnehmern und der Presse rechtzeitig bekanntgegeben.
A. 17. Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten
Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die
innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt
keine Aufforderung innerhalb der Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an der
Wettbewerbsarbeit zu verzichten.
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall
nachweisbar schuldhaften Verhaltens.
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A. 18. Zusammenfassung der Termine (Vorschlag)
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 06.10.2017 Kolloquium 18.10.2017 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 12.01.2018 Preisgerichtssitzung voraussichtlich 11. KW 2018
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Teil B. Gebiets- und Aufgabenbeschreibung
B. 1. Stadt Guben
B 1.2 Lage und Stadtbild
Guben, im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg
gelegen, ist eine der ältesten Städte der Niederlausitz.
Bereits 1235 wurde das Stadtrecht verliehen. Als eine
Stadt der Tuche und Hüte, aber auch als eine Stadt der
Gärten und Blüten ist Guben als Perle der Niederlausitz
in die Geschichte eingegangen.
Als Folge des Zweiten Weltkrieges trennte das
Potsdamer Abkommen Guben in zwei Teile. Das
Stadtzentrum östlich der Neiße wurde zur polnischen
Stadt Gubin und der industriegeprägte westliche Teil das
deutsche Guben.
Mit der Umgestaltung der Stadtmitte seit der politischen
Wende entwickelte sich Guben zu einer pulsierenden
und innovativen Kleinstadt, deren Grenze für deutsch-polnische Zusammenarbeit weit geöffnet ist.
Inzwischen stellen Guben und Gubin als „eine Stadt in zwei Ländern“ eine Besonderheit für die
Niederlausitzer Region dar.
Als ehemaliger Grenzfluss ist die Neiße im Zuge des EU-Beitritts Polens zu einem erlebbaren Element
inmitten der Altstadt geworden. Die Gubener Neißeterrassen mit ihren liebevoll gestalteten
Grünflächen (mit alten Relikten der ehemaligen Textilfabrik) laden zum Entspannen und Genießen
ein. Von dort aus erreicht man über die Fußgängerbrücke die Gubiner Neißeinsel. Der perfekte
Ausgangspunkt um gemütlich durch das Gubiner Zentrum zu spazieren und historische Bauwerke wie
die Stadt- und Hauptkirche und das ehemalige Rathaus zu besichtigen. Auf der Gubener Stadtseite
sind die neugotische Klosterkirche und die im Jugendstil erbaute Kirche des guten Hirten sowie eine
Vielzahl, teils denkmalgeschützter Fabrikantenvillen glanzvolle Schmuckstücke aus vergangenen
Zeiten.
Die Landschaft um Guben ist geprägt von ausgedehnten Heideflächen, Auenlandschaften, Wäldern
und Wiesen sowie einigen Naturseen. Hier können Gubener wie Gäste durchatmen und den
Naturreichtum sowie architektonische Kostbarkeiten an dem gut ausgebauten fast 1000 km
umfassenden Radwegenetz erleben.
Abb. 3: Lage Guben im Landkreis Spree-Neiße
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B. 2. Wettbewerbsbereich
B 2.1 Wettbewerbsbereich
Unmittelbar im „Klimaquartier Hegelstraße“ im Stadtteil Altstadt West befinden sich ca. 20
Wohngebäude der GuWo mit rund 300 Wohnungen, von denen derzeit nur etwas mehr als die Hälfte
vermietet sind. Die drei sanierungsbedingt leerstehenden Wohngebäude in der Karl-Marx-Straße mit
rund 80 Wohnungen sollen in den nächsten drei Jahren ertüchtigt werden.
Der Wettbewerbsbereich umfasst die drei Wohngebäude
- Karl-Marx-Straße 29-33 (Denkmal mit Gebietscharakter)
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- Karl-Marx-Straße 32-40 (Einzeldenkmal)
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- Karl-Marx-Straße 35-37 (Denkmal mit Gebietscharakter)
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B 2.2 Geschichtlicher Hintergrund
Die Stadt Guben erfuhr in der Mitte der 1920er Jahre im Zusammenhang mit der Intensivierung der
seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Guben etablierten Tuchindustrie eine Erweiterung ihres
Stadtareals um das Gebiet westlich der Neiße und im Bereich der Niederung des Schwarzen Fließes.
Hier war die Erschließung des bis dahin landwirtschaftlichen Geländes zwischen Pestalozzistraße und
Friedrich-Ebert-Platz nach modernen Gestaltungsgrundsätzen vorgesehen. Die Errichtung der
Wohngebiete lag dabei in den Händen von Baugesellschaften.
Nach dem II. Weltkrieg herrschte in der Stadt Guben große Wohnungsnot durch Zerstörung und
Teilung der Stadt. Der Wiederaufbau der kriegszerstörten Wohnblöcke wurde dementsprechend
verstärkt vorangetrieben und war schon in den 1950 Jahren abgeschlossen. Darüber hinaus erhielt
Guben mit 52 anderen Städten der DDR nach dem 1950 verkündeten „Nationalen Aufbauprogramm“
besondere Förderung mit der Errichtung erster Wohnbauten. Das betraf insbesondere das im April
1952 vom VEB (Z) Projektierung Brandenburg entworfene Wohngebiet, das in Erweiterung der
1920er-Jahre-Bauten am ehemaligen, nunmehr Karl-Marx-Straße genannten Westring entstand.
Die Außenanlagen der Wohnbauten wurden auf der Grundlage einer übergreifenden Planung
entsprechend der zeittypischen Gestaltungskriterien angelegt. Die gemeinschaftlich genutzten
begrünten Innenhöfe und die großzügigen Vorgartenbereiche mit durchgängigen Rasenflächen,
durchsetzt mit einzelnen Gehölzgruppen, Hecken und den Häusern zugeordneten Gehölzgruppen,
Hecken und den Häusern zugeordneten Bäumen in straßenweise unterschiedlichen Arten schufen
eine von starker Durchgrünung geprägte hohe Wohnqualität des Wohngebietes.
Das Wohngebiet an der Karl-Marx-Straße mit den angrenzenden Straßen ist mit all seinen Elementen
ein Zeugnis für die ehrgeizigen Gubener Stadterweiterungsbestrebungen im Zuge der
Industrialisierung in den 1920er Jahren und für die anschließende komplexe Aufbauplanung in der
DDR unmittelbar vor Durchsetzung des industriellen, dann überwiegend monotonen Wohnungsbaus
in Großblockbauweise. Dieser gegenüber zeichnet sich das Wohngebiet trotz der Typisierung der
Anordnung der Baugruppen und repräsentativen Solitärbauten (Schule und Lichtspielhaus) sowie
durch individuelle, materialbewusste Fassadengestaltung und Details aus, die den optimistischen,
gestalterisch anspruchsvollen Aufbauwillen der 1950 Jahre anschaulich zum Ausdruck bringen.
B 2.3 Ortsfunktion und Nutzungsstrukturen
Der Wettbewerbsbereich befindet sich im Stadtteil Altstadt West und dort im sogenannten
„Klimaquartier Hegelstraße“, welches als Flächendenkmal „Wohngebiet“ ausgewiesen ist.
Abb. 4: Lage in der Gesamtstadt Abb. 5: Grenze des Klima- Abb. 6: Nutzungsstruktur quartiers Hegelstr.
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Die Bautypologien im Quartier setzen sich vornehmlich aus der Blockrand- und Zeilenbebauung der
örtlichen Wohnungsunternehmen, privaten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Garagen und
öffentlichen Sonderbauwerken zusammen. Das Quartier besitzt bezogen auf das nähere Umfeld
keine erhöhte Bebauungsdichte und fügt sich in die Bebauungsstruktur der Umgebung und der
Gesamtstadt ein.
Im Klimaquartier gibt es unterschiedliche Nutzungen der Gebäude. Die Ein- u. Zweifamilienhäuser
dienen ausschließlich der Wohnnutzung. Ein Großteil der Blockrand- und Zeilenbebauung dient der
Wohnnutzung. Die vornehmliche Wohnnutzung leitet sich aus der Baustruktur, aber auch aus der
planungsrechtlichen Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet ab. Hier finden sich jedoch vereinzelte
Mischnutzungen im Erdgeschoss. Etliche der Gewerbeeinheiten im Quartier stehen jedoch leer. Im
nahen Umfeld befinden sich eine Physiotherapie, eine Apotheke, eine Allgemeinärztin, ein
Friseursalon, eine Fleischerei und ein Discounter mit Bäckerei. Eine vielfältigere Mischnutzung ist erst
nördlich des Quartiers an der Pestalozzistraße anzutreffen.
Sonderbauten im Quartier sind die ehemalige Wilhelm-Pieck-Schule (Friedrich-Engels-Straße) sowie
das ehemalige UFA Lichtspielhaus (Karl-Marx-Straße 56). Beide Gebäude stehen seit längerem leer
und werden, zumindest im Fall des Lichtspielhauses, für diverse Veranstaltungen im Jahr
zwischengenutzt.
B. 3. Planungsaufgabe und Zielsetzung
Die Gubener Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt im Rahmen des Stadtumbauprozesses die drei
in ihrem Eigentum befindlichen Wohngebäude
- Karl-Marx-Straße 29-33 (Denkmal mit Gebietscharakter)
- Karl-Marx-Straße 32-40 (Einzeldenkmal)
- Karl-Marx-Straße 35-37 (Denkmal mit Gebietscharakter)
entsprechend zeitgemäßen energetischen und Nutzungsanforderungen, unter Berücksichtigung der
definierten Zielgruppen (Senioren, Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen) und deren
Bedürfnissen sowie der Förderbedingungen der Wohnungsbauförderung des Landes Brandenburg
(ILB) und Auflagen des Denkmalschutzes umzubauen und zu sanieren.
Alle drei Objekte sind im derzeitigen Zustand durch kleinteilige Wohnungsgrundrisse gekennzeichnet,
die größtenteils nicht der Nachfrage am Wohnungsmarkt entsprechen. Zudem sind im gesamten
Wohngebiet vergleichbare Wohnobjekte und Wohnungsgrundrisse zu finden, so dass im Zuge der
Sanierung möglichst neue Grundrisstypen realisiert werden sollen, um ein attraktives Angebot zu
schaffen. Da die entstehenden Wohnungen mindestens zum Teil als Ersatzwohnungen für die so
genannten Freilenker aus den Abrissobjekten in den WK-Beständen der Oberstadt dienen sollen, ist
ein besonderer Augenmerk auch auf generationsgerechte Grundrisse und Ausstattungen zu legen.
B 3.1 Architektonisches Konzept
Die Ausloberin verfolgt mit dem Vorhaben unter anderem die Erweiterung des Angebotes von
bezahlbarem Wohnraum in der Stadt. Über eine Mischung innovativer Wohnungsmöglichkeiten
sollen nicht nur die unterschiedlichen Nutzergruppen angesprochen werden, sondern auch eine
lebendige Durchmischung entstehen.
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Von den Teilnehmern werden ein qualitätsvoller Entwurf und ein behutsamer Umgang mit der
denkmalgeschützten Bausubstanz erwartet.
B 3.2 Raumbedarfe, Anforderungen und Nutzungskonzept
Das Nutzungskonzept für die drei Wohngebäude sieht einen Wohnungs-Mix mit etwa 80% 2- bis 2,5-
Zimmer-Wohnungen und mit 20% 3-Zimmer-Wohnungen vor. Die 2-Zimmer-Wohnungen sollen ca.
50 m², die 2,5-Zimmer-Wohnungen bis 65m² und die 3-Zimmer-Wohnungen bis zu 80m² groß sein
(siehe Wohnungspolitische Zielstellung). Aus der Erfahrung anderer vergleichbarer Vorhaben soll der
Schwerpunkt auf den 2,5-Zimmer-Wohnungen liegen.
Da 1-Raum-Wohnungen prinzipiell nicht förderfähig sind und wenig/keine Nachfrage besteht, sollte
hierauf verzichtet werden. Das hat zur Folge, dass die Bestandskonfiguration insbesondere bei den 3-
spännigen Aufgängen aufgelöst und hierfür neue Grundrisslösungen gesucht werden müssen.
Eine Vorgabe zur Unterbringung der Wohnungen in bestimmten Gebäuden oder Gebäudeteilen gibt
es seitens der GuWo nicht. Hier sollte durch die Wettbewerbsteilnehmer die bestmögliche Lösung
unter Beachtung des Denkmalschutzes gewählt werden.
Nach Möglichkeit soll jede Wohnung über eine separate Küche, einen kleinen Abstellraum und einen
Freisitz (bzw. Balkon oder Loggia) verfügen. Hinsichtlich der Problematik Freisitze entspricht die
vorhandene Zahl der Balkone nicht zeitgemäßen Vermietungsanforderungen. Hier sind qualitätvolle
Ergänzungslösungen zu erarbeiten, vorzugsweise auf den Hofseiten. Für das Gebäude Karl-Marx-
Straße 32-40 ist der Erhalt der historischen straßenseitigen Balkone zu garantieren.
Bei der Ausstattung der Bäder sollte die Option einer Badewanne oder einer bodenebenen Dusche
gewährleitet werden. Jeder Wohnung ist im Keller ein Abstellraum zuzuordnen.
Mindestens 1/3 aller Wohnungen sollten nach DIN 18040-2 barrierefrei und uneingeschränkt mit
dem Rollstuhl nutzbar sein. Alle anderen Wohnungen sind, insoweit mit dem Denkmalschutz zu
vereinbaren, weitgehend behindertengerecht auszustatten. Auf ausreichend Abstands- und
Bewegungsflächen, vor allem in den Bädern, ist zu achten.
Nur in Wohnungen, deren Grundrissgestaltung gezielt barrierefrei konzipiert werden kann, sollten
die vorhandenen Türbreiten vergrößert und die Türschwellen beseitigt werden. Zudem entsprechen
die Treppengeländer aller drei in den Wettbewerb einbezogenen Gebäude nicht den
bauaufsichtlichen Sicherheitsanforderungen, stellen insbesondere für Kinder eine Gefahr dar (siehe
Zielgruppen) und sind anzupassen.
In jedem der 3 Gebäude ist im Kellergeschoss ein Heizungsraum auszuweisen. In den Gebäuden Karl-
Marx-Straße 32-40 und Karl-Marx-Straße 35-37 ist eine Fläche von 3x3 m und im Gebäude Karl-Marx-
Straße 29-33 eine Fläche von 4x5 m, gelegen an einem Schornstein, für das Heizungssystem
vorzuhalten. (siehe auch B 3.5).
Das Dachgeschoss soll in keinem der 3 Gebäude ausgebaut werden.
Für die leer stehende kleine Gewerbeeinheit im Gebäude Karl-Marx-Straße 32-40 ist ein Vorschlag für
eine Nachnutzung im Sinne der künftigen Bewohnerschaft zu entwickeln.
B 3.3 Erschließung / öffentliche Freiflächen
Die Freiflächen sind Bestandteil eines Denkmals mit Gebietscharakter.
Es ist kein freiräumliches Konzept gefordert. Trotzdem ist der Bedarf an Pkw-Stellplätzen für die sich
anschließende Bearbeitung der Genehmigungsplanung zu ermitteln und skizzenhaft im
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bereitgestellten Lageplan als Empfehlung nachzuweisen. Es sind in der Nähe der barrierefreien Ein-
bzw. Aufgänge mindestens die bauordnungsrechtlich geforderten Behindertenstellplätze
darzustellen. Zum Bereich der Freiflächen werden Aussagen konzeptioneller Art erwartet, welche
zeitgemäße Nutzungsansprüche künftiger Bewohner berücksichtigen und darin denkmalverträgliche
Lösungsansätze aufzeigen. Die Erschließung der Gebäude/Wohnungen, besonders im Hinblick auf die
Barrierefreiheit, sollte mitgedacht werden, ebenso die traditionelle Anordnung der Hofzugänge über
das Kellergeschoss.
Straßenseitig sollten die Außenanlagen grundsätzlich in der derzeitigen Gestaltung erhalten bleiben.
B 3.4 Denkmalschutz
Da es sich bei dem Gebäude Karl-Marx-Straße 32-40 um ein Einzeldenkmal und bei den Gebäuden
Karl-Marx-Straße 29-33 und 35-37 um Bestandteile eines Denkmals mit Gebietscharakter handelt, ist
ein behutsamer und qualitätvoller Umgang mit der Bausubstanz wichtig.
Die Fassaden und Dächer der Baukörper sollen in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben.
Eingriffe in den Bestand sind wohl zu überlegen, abzuwägen. Dies betrifft die historische Bausubstanz
der Fassaden und Dächer und beim Einzeldenkmal auch die Charakteristik des Inneren des Gebäudes.
Um den heutigen und künftigen Anforderungen an Wohnungsbedarfe, Mindest-Raumgrößen,
Barrierefreiheit, Nutzungskonzept sowie nachhaltige Vermietbarkeit gerecht zu werden, sind
dennoch sowohl im Innenbereich der Gebäude als auch im Außenbereich begründete
Veränderungen der Denkmalsubstanz zulässig. Hier sind jedoch Lösungsvorschläge zu erarbeiten,
welche aus denkmalrechtlicher Sicht vertretbar sind und die adäquate Architekturqualität des
Denkmals weiterhin erkennen lassen.
B 3.5 Energetisches Konzept
Hier ist eine signifikante Verbesserung der energetischen Qualität, mindestens Standard eines KfW-
Effizienzhaus Denkmal, anzustreben. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze sind unter
bauphysikalischen, Kosten-Nutzen-Vergleichswerten und denkmalpflegerischen Aspekten zu
begründen.
Empfohlen wird die Anwendung der die Plastizität der vorhandenen Hauptgesimse und
Putzgliederung schonenden Innendämmung mit Systemen der Baustoffklassen A bzw. A1.
Zur Erreichung der geforderten Energieeffizienz ist die Ertüchtigung bzw. der Austausch der
einfachverglasten Kastendoppelfenster sowie der Wohnungseingangstüren erforderlich, letzteres
auch aufgrund erhöhter Anforderungen hinsichtlich Brandschutz sowie Sicherheit.
Beim Baudenkmal Karl-Marx-Straße 32-40 sollten möglichst viele bauzeitliche
Wohnungseingangstürenerhalten bleiben und ertüchtigt werden.
Die Wettbewerbsgebäude sollen im Falle der Realisierung Teil eines zentralen Nahwärmenetzes
werden. Das Primärnetz soll mit einer Temperaturspreizung von 55°/45° gefahren werden. Eine
Übergabestation verbindet das Primärnetz des Versorgers mit dem Sekundärnetz, das sich im
Eigentum des Jeweiligen Gebäudeeigentümers befindet. Zusätzlich müssen punktuell im Gebiet
Spitzenlastkessel aufgestellt werden, die zugleich zum Betrieb von Frischwasserstationen mit
entsprechender Temperaturanhebung dienen. Dazu sind pro Gebäude je ein Heizungsraum mit
Schornsteinanschluss erforderlich (siehe auch B 3.2).
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B 3.6 Wirtschaftlichkeit
Bei der Umsetzung des Raumkonzeptes wird eine wirtschaftliche und funktionale Lösung erwartet.
Eine möglichst effiziente Ausnutzung von Nutzfläche bzw. Wohnfläche zu Bruttogrundfläche unter
Beachtung der denkmalpflegerischen Belange wird gewünscht. Für eine wirtschaftliche
Modernisierung ist u.a. die Einhaltung der Förderbedingungen der Wohnungsbauförderung des
Landes Brandenburg (ILB) sowie der einschlägigen KfW-Förderprogramme „Energieeffizient
Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“ erforderlich.
Teil C. Anlagen
C.1 Download Verfahrensunterlagen