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newsletternewsletter -overnment Informationstechnologie und olitik 3 r. 998 April 22 (BS) Die...

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Meldung ISSN 1867-1993 Nr. 998 Berlin und Bonn 15. April 2020 Schulgesetz fördert digitales Lernen.........3 Tech-Hilfe für den Öffentlichen Dienst......8 #WirVsVirus: Umsetzung gestartet.......13 Ergebnisse der Breitbandmessung.........16 Inhalt/Themen newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik Dr. Markus Richter wird neuer Bundes-CIO (BS) Der bisherige Vizepräsident des Bun- desamtes für Migraon und Flüchtlinge (BAMF), Dr. Markus Richter, wird neuer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern (BMI) und Beauſtragter der Bundes- regierung für Informaonstechnik. Richter wird damit zum Mai Nachfolger von Klaus Vi, der das Amt seit Oktober 2015 inne hat- te und sich zum 30. April in den Ruhestand verabschiedet. Mit Richter, der von seinem Vorgänger nicht nur das Amt, sondern auch den dies- jährigen Vorsitz im IT-Planungsrat über- nimmt, folgt ein promovierter Jurist auf den Informaker Vi. Nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaſten mit Aufenthalten in Nairobi sowie Vancou- ver sowie seiner Promoon zum Dr. jur. an der Universität Münster schloss Richter sein jurissches Referendariat im Jahr 2004 mit dem zweiten Staatsexamen ab und wech- selte anschließend ins BAMF. Als Referent gestartet, war er in der Migraonsbehör- de in den verschiedensten Bereichen akv, beispielsweise “im Personalwesen, in der Organisaon, im Büro des Präsidenten so- wie in den Grundsatzfragen der Integraon und Migraon”, so die Behörde zu seinem Werdegang. Nachdem er das BAMF bis in das Jahr 2018 als Abteilungsleiter IT und Inf- rastruktur auf digitalem Wege durch die Mi- graonswelle gesteuert hae und im Zuge dessen als Europäischer CIO des Jahres 2017 ausgezeichnet wurde, seg er im Herbst 2018 zum Vizepräsidenten der Behörde auf. Kooperaon als zentrales Anliegen Der Münsteraner setzte sich zudem für die Zusammenarbeit der Behördenland- schaſt bei der Verwaltungsdigitalisierung ein. So war er maßgeblich an der Gründung des silobrechenden Verwaltungsnetzwerk “NExT” beteiligt, das er gemeinsam mit Mit- streitern aus Auswärgem Amt, Finanzmi- nisterium und anderen öffentlichen Akteu- ren im Rahmen des Digitalen Staates 2018 erstmals vorgestellt hae. Mit einer guten Handvoll Häuser gestartet, zählt das Netz- werk inzwischen rund 30 Mitglieder. BSI sieht Risiken für Kranken- häuser und Pharmabranche (BS) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informaonstechnik (BSI) beobachtet vermehrt Angriffe auf Gesundheitsein- richtungen. Schon Ende März soll die chi- nesische Hackergruppe APT41 mit Ako- nen im Ausland aufgefallen sein. Die Täter sollen Schwachstellen in Soſt- ware von Citrix, Cisco und Zoho ausnut- zen. Diese Hersteller sind unter anderem für Lösungen zu Fernzugriff, Videokon- ferenzen und virtuelle Zusammenarbeit bekannt. Informaonen als Ziel der Hacker Als wahrscheinliches Tatmov hinter den Angriffen von APT41 sieht das BSI auf- grund deren Nähe zur chinesischen Re- gierung den Informaonsdiebstahl. Das berichtet das Handelsbla mit Verweis auf einen internen Lagebericht der Cyber- Sicherheitsbehörde. Instuonen und Unternehmen im Be- reich der Medizin seien auf besondere Risiken im Zusammenhang mit der der- zeigen Ausnahmesituaon hingewiesen worden. Im vermehrt genutzten Homeof- fice sind technische Hürden für den Zugriff oſtmals geringer als wenn Hacker direkt die internen Netz von Organisaonen an- greifen. Der Vizepräsident des BAMF, Dr. Markus Richter, wird zum neuen Monat IT-Beauf- tragter der Bundesregierung. In dieser Rolle beerbt er Klaus Vi. Foto: BS/Dombrowsky TechnoVision 2020 Unser Ratgeber für Ihre digitale Transformation www.governikus.de LÖSUNGSORIENTIERTE DIGITALISIERUNG für die öffentliche Verwaltung und Jusz
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Page 1: newsletternewsletter -overnment Informationstechnologie und olitik 3 r. 998 April 22 (BS) Die rheinland-pfälzische Landesregie-rung hat eine Neufassung des Schulgeset-zes beschlossen.

Meldung

Inhalt/Themen

ISSN 1867-1993Nr. 998 Berlin und Bonn 15. April 2020

Schulgesetz fördert digitales Lernen.........3

Tech-Hilfe für den Öffentlichen Dienst......8

#WirVsVirus: Umsetzung gestartet.......13

Ergebnisse der Breitbandmessung.........16

Inhalt/Themen

newsletterE-Government, Informationstechnologie und Politik

Dr. Markus Richter wird neuer Bundes-CIO(BS) Der bisherige Vizepräsident des Bun-

desamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dr. Markus Richter, wird neuer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern (BMI) und Beauftragter der Bundes-regierung für Informationstechnik. Richter wird damit zum Mai Nachfolger von Klaus Vitt, der das Amt seit Oktober 2015 inne hat-te und sich zum 30. April in den Ruhestand verabschiedet.

Mit Richter, der von seinem Vorgänger nicht nur das Amt, sondern auch den dies-jährigen Vorsitz im IT-Planungsrat über-nimmt, folgt ein promovierter Jurist auf den Informatiker Vitt. Nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften mit Aufenthalten in Nairobi sowie Vancou-ver sowie seiner Promotion zum Dr. jur. an der Universität Münster schloss Richter sein juristisches Referendariat im Jahr 2004 mit dem zweiten Staatsexamen ab und wech-selte anschließend ins BAMF. Als Referent gestartet, war er in der Migrationsbehör-de in den verschiedensten Bereichen aktiv, beispielsweise “im Personalwesen, in der Organisation, im Büro des Präsidenten so-wie in den Grundsatzfragen der Integration und Migration”, so die Behörde zu seinem Werdegang. Nachdem er das BAMF bis in das Jahr 2018 als Abteilungsleiter IT und Inf-rastruktur auf digitalem Wege durch die Mi-grationswelle gesteuert hatte und im Zuge dessen als Europäischer CIO des Jahres 2017

ausgezeichnet wurde, stieg er im Herbst 2018 zum Vizepräsidenten der Behörde auf.

Kooperation als zentrales AnliegenDer Münsteraner setzte sich zudem für

die Zusammenarbeit der Behördenland-schaft bei der Verwaltungsdigitalisierung ein. So war er maßgeblich an der Gründung des silobrechenden Verwaltungsnetzwerk “NExT” beteiligt, das er gemeinsam mit Mit-streitern aus Auswärtigem Amt, Finanzmi-nisterium und anderen öffentlichen Akteu-ren im Rahmen des Digitalen Staates 2018 erstmals vorgestellt hatte. Mit einer guten Handvoll Häuser gestartet, zählt das Netz-werk inzwischen rund 30 Mitglieder.

BSI sieht Risiken für Kranken-häuser und Pharmabranche(BS) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet vermehrt Angriffe auf Gesundheitsein-richtungen. Schon Ende März soll die chi-nesische Hackergruppe APT41 mit Aktio-nen im Ausland aufgefallen sein.Die Täter sollen Schwachstellen in Soft-ware von Citrix, Cisco und Zoho ausnut-zen. Diese Hersteller sind unter anderem für Lösungen zu Fernzugriff, Videokon-ferenzen und virtuelle Zusammenarbeit bekannt.

Informationen als Ziel der HackerAls wahrscheinliches Tatmotiv hinter den Angriffen von APT41 sieht das BSI auf-grund deren Nähe zur chinesischen Re-gierung den Informationsdiebstahl. Das berichtet das Handelsblatt mit Verweis auf einen internen Lagebericht der Cyber-Sicherheitsbehörde.Institutionen und Unternehmen im Be-reich der Medizin seien auf besondere Risiken im Zusammenhang mit der der-zeitigen Ausnahmesituation hingewiesen worden. Im vermehrt genutzten Homeof-fice sind technische Hürden für den Zugriff oftmals geringer als wenn Hacker direkt die internen Netz von Organisationen an-greifen.

Der Vizepräsident des BAMF, Dr. Markus Richter, wird zum neuen Monat IT-Beauf-tragter der Bundesregierung. In dieser Rolle beerbt er Klaus Vitt. Foto: BS/Dombrowsky

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LÖSUNGSORIENTIERTE DIGITALISIERUNG für die öffentlicheVerwaltung und Justiz

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newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik 2

Nr. 998 April 2020

(BS) Die NRW-Landesregierung hat die Möglichkeit zur Antragsstellung für Coro-na-Soforthilfen vor Ostern vorübergehend gestoppt. Grund dafür sind gefälschte, be-trügerische Formulare. Mit ihnen wollten Kriminellen persönliche Daten abgreifen und möglicherweise für ihre Machenschaf-ten nutzen. Ab Freitag sollen nun Kleinunter-nehmer, Freiberufler und Soloselbststän-dige wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe stellen können. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird voraussichtlich En-de der Woche wiederaufgenommen.

Nach Ermittlungen des nordrhein-west-fälischen Landeskriminalamtes hatte das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium die Auszahlung der Hilfen zunächst gestoppt. Darüber hinaus wurden – in Absprache mit den Bezirksregierungen in Arnsberg, Det-mold, Düsseldorf, Köln und Münster – auch die Bewilligungen ausgesetzt. Zudem wur-

den die Corona-Soforthilfe-Internetseiten vom Netz genommen und es wurde Straf-anzeige wegen Betruges gestellt. Das LKA geht davon aus, dass etwa 3.500 bis 4.000 Antragssteller in Nordrhein-Westfallen betroffen sind. Die Behörde richtete da-raufhin eine Ermittlungskommission ein. Sie setzt sich aus Beamten verschiedener Fachbereiche zusammen, darunter Cyber- und Finanzermittler sowie Spezialisten für Wirtschaftskriminalität.

Die Täter suchen im Darknet nach Men-schen, die den Kriminellen gegen eine Ge-winnbeteiligung ihre Konten zur Verfügung stellen. Von diesen wird dann der Gewinn-anteil des Betrügers in Kryptowährungen umgewandelt und so anonymisiert. Dies erschwert anschließend die Identifizierung.

NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andre-as Pinkwart erklärt: “Damit die NRW-So-forthilfe auch bei den richtigen ankommt,

greifen wir von nun an auf die konkrete Unterstützung der Finanzverwaltung zu-rück. Am Ende der Woche nehmen wir das durchgängige digitale Antragsverfahren mit zusätzlichen Sicherheitsprüfungen im Hin-tergrund wieder auf und starten mit ersten Auszahlungen.”

NRW-Innenminister Herbert Reul emp-fiehlt: “Besonders skeptisch sollte man bei für Behörden ungewöhnlichen Endungen von Internet-Adressen wie “.info” oder “.com” sein. Unsere Spezialisten im LKA werden das aber im Rahmen ihres profes-sionellen Monitorings ebenfalls im Blick behalten.”

Um sicherzustellen, dass die NRW-So-forthilfe nun zügig ankommt, erfolgt rou-tinemäßig ein Abgleich der Daten mit der Finanzverwaltung. Dazu müssen Antrag-steller im Antragsformular eine dem Finanz-amt bekannte Bankverbindung angeben.

NRW stoppt Antragsstellung für Corona-Soforthilfe

Corona-Krise

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newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik 3

Nr. 998 April 2020

(BS) Die rheinland-pfälzische Landesregie-rung hat eine Neufassung des Schulgeset-zes beschlossen. Die Änderung sieht unter anderem vor, dass Lehrkräfte auch mit di-gitalen Lehr- und Lernsystemen arbeiten müssen.

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: “Wir schaffen ein modernes Schulgesetz, das unserem heutigen De-mokratieverständnis und erstmals auch unserer digitalisierten Gesellschaft Rech-nung trägt. Mit dem neuen Gesetz haben wir eine Bestimmung aufgenommen, dass Schule zur Erfüllung ihres Bildungsauftrags auch digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzt. Damit haben wir festge-legt, was in vielen unserer Schulen bereits seit dreieinhalb Wochen Realität ist: das Lehren und Lernen mittels digitaler Platt-formen.” Auch die Schulverwaltung soll digital werden. Das Gesetz legt fest, dass

alle öffentlichen Schulen künftig ein landes-einheitliches Schulverwaltungsprogramm einsetzen. Dieses werde unter anderem für die Erstellung der amtlichen Schulstatistik genutzt.

Zudem wurde eine Vereinbarung zwi-schen dem rheinland-pfälzischen Bildungs-ministerium und den kommunalen Spitzen-verbänden getroffen, um auch während der Zeit der Schulschließungen allen Schülerin-nen und Schülern das digitale Lernen zu ermöglichen.

Digitale Endgeräte, die eigentlich für den Einsatz in den Schulen bestimmt sind, kön-nen von den Schulen nun schnell und unbü-rokratisch an Schülerinnen und Schüler aus finanziell benachteiligten Familien ausge-liehen werden. “Land und Kommunen tun sich damit zusammen, um gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit beim digitalen Lernen zu sorgen”, heißt es aus dem Bil-

dungsministerium. Das Haftungsrisiko für etwaige Schäden übernimmt das Land.

Der Behörden Spiegel wird dem Thema "Digitale Bildung" in der Mai-Ausgabe einen Sonderteil widmen.

Neues Schulgesetz fördert digitales Lernen

Digitale Bildung

Das neue Schulgesetz in Rheinland-Pfalz sieht den zwingenden Einsatz digitaler Lehr- und Lernsysteme vor.

Foto: BS/steveriot1/pixabay.com

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newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik 4

Nr. 998 April 2020

(BS) Ein Papier jagt das ande-re. Da gibt es welche mit den vier Horrorszenarien, die sich das Bundesinnenministerium (BMI) und seine Berater ausge-dacht haben. Dann Dokumente über die Möglichkeiten des Aus-stiegs aus Regierungssicht, jetzt in einem bewusst beschwich-tigenden Ton: 18 Seiten der Leopoldina, der sogenannten Nationalen Akademie der Wis-senschaften. Dieser gehören in der absoluten Mehrzahl Natur-wissenschaftler, die klassische Medizin ordnet sich da ja zu, an. Vertreten sind auch einige Ge-sellschaftswissenschafter. Den Wirtschafts-wissenschaften traut man in der Nationalen Akademie wenig zu. Denn da ist nur ein Vertreter verzeichnet. Dennoch plädiert die Leopoldina in ihrem aktuellen Gutach-ten für eine Rückkehr zum Normalbetrieb. Allerdings aus der Argumentation heraus, dass die psycho-sozialen Schäden einge-dämmt werden müssten. Wirtschaftliche Schäden werden in sehr abstrakter Form erkannt. Doch die psycho-sozialen Schäden werden durch die zu erwartende Massen-arbeitslosigkeit, die Insolvenzwelle und die Senkung der privaten Einnahmen in Zukunft deutlich zunehmen.

Ist es aber nicht wirklich zu kurz gegriffen die möglichen Folgen von gerade einmal drei Wochen Daheimbleiben und geschlos-senen Geschäften und Fitness-Clubs - also

ein paar psycho-soziale Störungen oder womöglich auch nur Irritationen - zu hoch zu spielen, statt das enorme Risiko einer noch mächtigeren Rückkehr des Virus zu sehen? Widerspruch kommt zurecht von der Helmholtz-Gemeinschaft. Den dortigen Experten zufolge sollte der Normalbetrieb weiter ausgesetzt werden.

Jeder Rückfall und ein zweiter Lockdown wären eine Katastrophe, die irreparable Schäden bei Gesellschaft und Wirtschaft hinterlassen würde.

Daher spricht alle Vernunft dagegen, Solo-Selbstständigen (ein in dieser Krise völlig neu aufgetauchter Begriff) oder anderen Kleinstbetrieben eine Widereröffnung zu erlauben. Es wäre für uns alle gut, wenn wir Frankreichs Beispiel folgen: Shutdown bis kaum noch ein Risiko besteht.

Dem französischen Beispiel folgen

Corona-Krise

Newsletter und Podcast(BS) In den aktuellen Ausgaben der wei-teren Newsletter sowie des Podcasts des Behörden Spiegel finden Sie folgende Themen:

Newsletter “Netzwerk Sicherheit” vom 14. April:

- Projektvorhaben initiiert- Antragsstellung vorerst gestoppt

Newsletter “Verteidigung. Streitkräfte. Wehrtechnik” vom 2. April:

- Fregatte abgenommen- Neues NATO-Mitglied

Newsletter “Rettung. Feuer. Katastro-phe.” vom 9. April:

- Zentrale Beschaffung angelaufen- Kandidaten für Ziebs-Nachfolge- Neue THW-Vizepräsidentin

Newsletter “CAk report” der Cyber Aka-demie zur Informationssicherheit vom Monat März:

- Mehr Polizeipräsenz im Digitalenverlangt

- BaWü erhält Cyber-Sicherheitsagentur

Podcast “Public Sector Insider” vom 14. April:

- Attraktiv Digital- Das Ende naht?- Flexibles Vergaberecht

Infobox

Der Chefredakteur des Behörden Spiegel, Uwe Proll, plädiert für eine Verlängerung des Shutdown, bis jedes Restrisiko gebannt ist. Foto: BS/Nicole Schnittfincke

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newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik 5

Nr. 998 April 2020

(BS) Die neueste Version der Notfall-Infor-mations- und Nachrichten App (NINA) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) steht ab sofort zum Download bereit. Sie bietet nun auch aktu-elle Informationen zum Corona-Virus sowie geografisch genauere Warnungen sowie ei-nen verbesserten barrierefreien Zugang an.

Nutzer können nun den Standort, für den sie Informationen und Warnungen erhalten möchten, geografisch auf eine Gemeinde oder sogar einen Umkreis von neun Kilome-tern oder einem Quadratkilometer eingren-zen. Wie bisher auch können zudem War-nungen für gesamte Landkreise abonniert werden. Zudem wurde in der Version für Android-Systeme eine Tab-Bar eingeführt.

BBK-Präsident Christoph Unger betonte: “Die neue Version unserer App steht ab sofort zur Verfügung. Innerhalb der nächs-ten Wochen werden wir das System weiter

deutlich ausbauen und die technische Nutz-barkeit optimieren.”

NINA sei eine umfassende und schnelle Möglichkeit, die Menschen in Deutschland unmittelbar zum Corona-Geschehen zu in-formieren.

Neue Version von NINA verfügbar

Digitalisierung

Corona-Chatbot des DRK(BS) Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat einen deutschsprachigen Chatbot zum Umgang mit der Corona-Pandemie ein-gerichtet. Mithilfe des Chatbots, der auf Basis von WhatsApp läuft, erhalten Bür-ger rasche und verlässliche Antworten zum Umgang mit dem Virus.DRK-Generalsekretär Christian Reuter sagte: “Angesichts der Fülle und Schnell-lebigkeit der Meldungen in einer extrem dynamischen Lage ist es umso wichtiger, verlässliche Informationen zum Corona-Virus über vertrauenswürdige und seriö-se Quellen zu beziehen. Mit dem Launch des neuen DRK-Corona-Chatbot wollen wir genau das sicherstellen – schnell, direkt und an den individuellen Infor-mationsbedürfnissen ausgerichtet.” Bei dem Chatbot kommt Künstliche Intelli-genz zum Einsatz.

Die Warn-App NINA (Foto) des Bundesam-tes für Bevölkerungsschutz und Katastro-phenhilfe (BBK) steht in einer neuen Version zur Verfügung. Foto: BS/BBK

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newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik 6

Nr. 998 April 2020

(BS/Dirk Hetterich*) Noch Anfang des Jah-res wurde die zögerliche Umsetzung des Digitalpakts Schule diskutiert, jetzt hat das deutsche Bildungswesen quasi über Nacht rapide Fahrt aufgenommen bei der Digi-talisierung. Auch die Politik zeigt sich agil und möchte unbürokratisch und schnell 100 Millionen Euro aus dem Digitalpakt Schu-le für die digitale Unterrichtsabsicherung verfügbar machen, wie Bundesbildungs-ministerin Anja Karliczek verkündete. So bitter die Hintergründe dafür sind: die aktu-ell spürbare Entschlusskraft stimmt positiv – und das nicht nur in der Krise, sondern auch für die Zukunft. Doch bei aller begrü-ßenswerten Tatkraft und dem nachvollzieh-baren Wunsch nach schnellen Lösungen: allzu leicht dürfen wir uns die Sache nicht machen. So ist dieser Tage zu beobachten, dass in einigen Bundesländern ohne Zögern der Datenschutz ad-acta gelegt wurde.

Offensichtlichstes Beispiel ist das Rund-schreiben eines Kultusministeriums, mit dem Schulen “aus aktuellem Anlass” die Nutzung von Cloud-Diensten aus dem Nicht-EU-Ausland empfohlen wird, die aus Datenschutzgründen auf der Webseite desselben Ministeriums auch heute noch “grundsätzlich in Frage” gestellt werden.

Auch wenn die Motivation nachvollzieh-bar ist: Die Langfristfolgen dürfen nicht aus

dem Blick geraten. Wie sollen Datenschutz-beauftragte Schulen künftig zum angemes-senen Schutz sensibler Schülerdaten be-wegen, wenn jegliche Bedenken nun auf höchster Ebene hintenangestellt werden?

Die derzeitige Situation erfordert schnel-le Antworten. Sie macht die Dringlichkeit, mit der digitale Formate endlich Teil des Schulalltags werden müssen, mehr denn je deutlich. Digitale Plattformen, Messenger, Lern-Apps und Cloud-Dienste sind praktisch und können durch die Zeit der Schulschlie-ßungen helfen. Aber, und da gibt es kein Vertun: Sie müssen im Einklang mit hiesi-gem Datenschutzrecht stehen! Ausnahmen dürfen wirklich nur in begründeten Einzel-fällen gemacht werden - und stets nur in Verbindung mit verbrieften Garantien, dass diese Lösungen nach dem Ende der Ausnah-mesituation schnell und verlässlich wieder aus den Schulen verschwinden.

Hier stehen Kultusministerien, Daten-schützer, Schulträger und Schulleitungen in der Verantwortung. Sie müssen sicher-stellen, dass die Corona-Krise keine Daten-schutzkrise nach sich zieht. Dass trotz der gebotenen Eile genau hingeschaut wird, mit welchen Risiken die vielfältigen digitalen Bildungsangebote daherkommen.

Denn es gibt sie durchaus, die DSGVO-kon-formen Lösungen für die Schuldigitalisie-

rung. Nur kommen diese oft von kleineren europäischen Anbietern, die in der Öffent-lichkeit nicht dieselbe Sichtbarkeit haben, wie die Lösungen großer Techkonzerne aus Übersee. Sie zu identifizieren ist Aufgabe und Chance zugleich. Sie einzusetzen wie-derum ist eine klare Entscheidung - dafür, dass Schule auch im Digitalen als geschütz-ter Raum erhalten bleibt.

Themenforum “Digitalpakt Schule”Digitale Bildungskonzepte auf sichere, zu-

kunftsfähige und nachhaltige Beine zu stel-len, ist dringender denn je! Das Themenfo-rum gibt Antworten auf Fragen, hilfreiche Informationen und bietet den offenen Aus-tausch mit Experten rund um die aktuellen Themen der digitalen Bildung.

Live aus dem Home-Office für Sie daMit der Online-Meeting-Reihe THEMEN-

FORUM DigitalPakt Schule hat LANCOM sieben kompakte Sessions in einer Woche zusammengestellt. Live aus dem Home-Office bieten wir fundierte Informationen zu Möglichkeiten, Chancen und Risiken, mit denen die Akteure im Rahmen des Digital-Pakts konfrontiert sind.

*Dirk Hetterich ist Director Public beiLANCOM Systems.

Schule muss auch im Digitalen ein geschützter Raum bleiben!

Digitale Bildung

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Nr. 998 April 2020

(BS/Dr. Falk Herrmann*) An Cloud-Computing kommen im Zuge der Digitalisierung auch Behörden und Verwaltungen nicht mehr vorbei. Aber: Cloud-Anbieter erfüllen die hohen Sicherheitsanforderungen vieler Behörden nicht – durch die Nutzung öffentlicher Clouds geben sie die Kontrolle über den Schutz ihrer Daten ab. Da die Mehrzahl der Cloud-Anbieter im außereuropäi-schen Ausland sitzt, greift der eu-ropäische Datenschutz nur bedingt. Die EU-DSGVO wird von dort gelten-den Regelungen oft unterlaufen. Trotzdem können Sie die Kontrolle über Ihre Daten einfach und sicher behalten: Mit einer da-tenzentrischen Cloud-Datensicherheitslö-sung sind Sie auf der sicheren Seite.

Ein datenzentrischer Ansatz ist der Schlüs-sel für eine sichere und effiziente Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Office 365 oder Microsoft Teams. Der IT-Sicher-heitsexperte Rohde & Schwarz Cybersecu-rity setzt mit seiner Datensicherheitslösung für Cloud-Umgebungen R&S Trusted Gate neue Maßstäbe: Anstatt Dateien mit ihren vollständigen Inhalten in die Cloud hoch-zuladen, wird ein Platzhalter in die Cloud eingestellt. Dieser enthält lediglich Meta-

daten, welche die Nutzung cloud-basierter Dienste und Arbeitsabläufe weiterhin er-lauben, ohne jedoch die schützenswerten Nutzdaten zu exponieren. Nur autorisierte User können über ein differenziertes An-meldesystem auf die vollständigen Daten zugreifen. Der Vorteil: Die Originaldatei muss nicht in fremde Hände gelegt werden. Sie kann auf dem Server der Behörde oder an jedem anderen beliebigen Speicherort verbleiben. Auf diese Weise kann das Ori-ginaldokument verschlüsselt vor Hackern geschützt und trotzdem in cloud-basierten, kollaborativen Umgebungen genutzt wer-den.

Ein weiterer Vorteil ist das Verschlüsse-

lungsverfahren von R&S Trusted Gate. Denn: Verschlüsselung ist der beste Schutz vor Datenmissbrauch. Aber die klassische Verschlüsselung ist mit modernen Arbeitsabläufen unvereinbar. Beispielsweise gibt es für verschlüsselte Dokumente kei-ne Suchfunktion. Das ist mit R&S Trusted Gate anders. Selbst in ver-schlüsselten Dokumenten ist eine Volltextsuche möglich und es kommt zu keinen Einschränkungen in den gewohnten Arbeitsabläufen.

Mit einem datenzentrischen An-satz können Behörden und Verwaltungen also völlig eigenständig entscheiden, wo ihre Daten gespeichert werden – und auch, dass diese in Deutschland bleiben und ein Zugang durch Dritte unabhängig von aus-ländischen gesetzlichen Bedingungen aus-geschlossen ist. Sie stellen also weiterhin die Erfüllung der hohen Anforderungen an Datensicherheit und digitale Souveränität in Europa sicher und können somit die Vor-teile moderner Cloud-Dienste gesetzeskon-form zugänglich machen.

Mehr über R&S Trusted Gate gibt es hier.

*Dr. Falk Herrmann ist CEO bei derRohde & Schwarz Cybersecurity.

Datensouveränität in der Cloud: Die Kontrolle über Daten behalten

Digitaler Datenschutz

Statt konkreter Inhalte werden über Trusted Gate von R&S nur Metadaten in die Cloud hochgeladen, die aber dennoch ein reguläres Arbeiten möglich machen. Foto: BS/R&S

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newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik 8

Nr. 998 April 2020

Tech-Hilfe für den Öffentlichen Dienst

Digitalisierung

(BS) Infolge der Corona-Krise ver-lagert sich das öffentliche Leben zusehends in den digitalen Raum. Das belastet nicht nur die Net-ze, es stellt auch den öffentlichen Sektor, der nun digital nachrüsten muss, vor enorme Herausforde-rungen. Obschon für den Bund ei-nige Initiativen bestehen, bleiben viele Bedarfe auf Kommunal- und Kreisebene ungedeckt. Durch ko-ordinatorische Unterstützung will “Digital Response Deutschland” Abhilfe schaffen. Die Initiative, ein ehrenamtliches Engagement der Gründer Jan-Peter Böckstie-gel und Philipp Petrescu, vermit-telt Experten der Tech-Branche an den öffentlichen Sektor.

Viele neue HerausforderungenOb bei der Programmierung von Websi-

tes oder Apps, der Datensammlung und -verarbeitung oder der digitalen Interaktion mit Bürgern – bedingt durch die Auswir-kungen der Corona-Pandemie sowie Social Distancing haben die digitalen Herausfor-derungen für die Verwaltung beträchtlich zugenommen. Nun will ein ehrenamtliches Projekt Hilfe leisten: In Anlehnung an das amerikanische Vorbild “US Digital Respon-se” haben Jan-Peter Böckstiegel und Phil-ipp Petrescu den hiesigen Ableger “Digital Response Deutschland” gegründet. Die Ini-tiative vermittelt Experten der Technologie-

Branche als freiwillige Helfer an Behörden auf kommunaler und Kreisebene.

Denn dort sei die Nachfrage am stärksten: Der Bedarf an Tech-Know-how zur Krisen-bewältigung werde durch die vorhandenen Ressourcen meist nicht gedeckt, resümiert Böckstiegel. Oft fehle es am nötigen Zugang zu Experten mit einschlägigem Wissen. In diesem Punkt koordinatorische Hilfe zu leisten, Bedarf und Angebot gezielt zusam-menzuführen, sei die Mission von “Digital Response Deutschland”. Dabei sei es letzt-lich gleich, welches Bedürfnis angemeldet würde, solange der konkrete Mehrwert für Behörden und Bürger im Vordergrund

stehe. Deutlich komplexer falle demgegenüber die Zusammen-führung im Einzelfall aus, erklärt Philipp Petrescu. Hier gelte es, un-terschiedliche Faktoren im Blick zu behalten: “Neben einer Vali-dierung des jeweiligen Bedarfs ist es wichtig, die richtigen Talente für dessen Deckung zu finden. Ab-gesehen vom Know-how prüfen wir potenzielle Kandidaten auch auf ihre Kompatibilität mit dem öffentlichen Sektor. Unser Ziel ist eine Zusammenarbeit, die auf gegenseitigem Respekt und Ver-trauen basiert.”

Neue Mitglieder erwünschtInzwischen ist das Netzwerk von

“Digital Response Deutschland” auf rund 140 Mitwirkende angewachsen. Als erster Partner trat Petrescus Unterneh-men MVP Factory auf, das sich mit seiner Expertise in der Produktentwicklung sowie Kontakten zu freiberuflichen Entwicklern, Designern und Produktmanagern ehren-amtlich einbringt. Damit das Netzwerk künftig noch anwachse, rufen die Gründer weitere Organisationen und Kommunen dazu auf, sich der Initiative anzuschließen.

Interessierte Behörden sowie freiwillige Helfer können sich einfach auf der Website digital-response.de eintragen und werden dann von den Initiatoren kontaktiert.

Digitale Hilfe in Zeiten der Krise: Die Initiative “Digital Response Deutschland” vermittelt freiwillige Helfer der Tech-Branche an den Öffentlichen Dienst. Grafik: BS/geralt/pixabay.com

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Nr. 998 April 2020

(BS/Jochen Koehler*) IT-Sicherheit ist für jedes Unternehmen eine große Herausfor-derung. Doch was schützt wirklich? Und wie würde eine Welt ohne Cyber-Bedrohungen aussehen? Der Sicherheitsspezialist Bromi-um hat sich Gedanken gemacht, was auf der Wunschliste von Unternehmen und ihren IT-Abteilungen stehen könnte.

Hacker-Angriffe und Datendiebstähle gehören für viele Unternehmen inzwi-schen zum Alltag. Pishing-Mails, Ransom-ware-Offensiven, Zero-Day-Attacken oder Advanced-Persistent-Threat-Angriffe zie-hen fast immer einen mehr oder minder großen Schaden nach sich und sorgen bei Geschäftsführern, Vorständen und IT-Ent-scheidern für schlaflose Nächte. Gerade vor dem Hintergrund, dass traditionelle Secu-rity-Maßnahmen wie Antiviren-Software, Firewalls oder Netzwerk-Segmentierung gegen diese Art der Angriffe nicht wirk-lich etwas ausrichten können, würden sich wohl viele Unternehmen eine Welt ohne Cyber-Bedrohungen wünschen, um sich entspannt zurückzulehnen.

Eine “Welt ohne Hacker” bedeutet:

- Menschliche Fehler bleiben ohne Konse-quenzen. Mitarbeiter müssen sich keine Ge-danken darüber machen, auf welche Links sie klicken oder ob sie den E-Mail-Anhang öffnen dürfen. Auch USB-Sticks, die etwa auf Parkplätzen oder in der Kantine “ge-

funden” werden, können in den Unterneh-mensrechner gesteckt werden, ohne dass die Gefahr einer Kompromittierung des Ge-rätes und nachfolgend eine Infiltrierung des Netzwerks besteht.

- Komplizierte Passwörter gehören der Vergangenheit an. Wenn etwa Mitarbeiter den Zugriff auf ihren Rechner mit “12345” schützen, stellt ein unsicheres Passwort kein Problem mehr dar.

- Die Webcam spioniert nicht. Das lästige Abkleben der Webcam entfällt, Klebereste verschleiern – wenn dann doch genutzt – nicht das Bild.

- Geräte müssen nicht an die Kette ge-legt werden. Mobile Devices, die normaler-weise nicht über die gleichen Sicherheits-standards verfügen wie In-House-Rechner, bedürfen keinerlei Kontrolle durch die IT-Abteilung.

- Keine Rückkehr zu längst überholten Pro-zessen. Unternehmen müssen nicht zum “Einsiedler” werden und die Zugriffe von Mitarbeitern oder Partnern auf die unter-schiedlichsten Systeme streng reglemen-tieren.

- Der Blick in die Kristallkugel ist entspannt. Die IT-Verantwortlichen müssen keine Angst haben, welche neuen Angriffsmetho-den Hacker künftig nutzen werden.

Eine Welt ohne Cyber-Kriminelle ist eine tolle Vision. Fakt ist, Hacker und ihre An-griffsmethoden werden immer raffinierter, sodass Unternehmen und Behörden über-

spitzt formuliert fast auf verlorenem Posten stehen und manchmal sogar zu drastischen Maßnahmen greifen. Manche Behörden etwa blockieren im Kampf gegen Emotet E-Mails, die Links oder Microsoft-Office-Dokumente enthalten, andere schneiden Anhänge wie Microsoft-Excel-Files vor der Zustellung einfach ab. Die eigene Arbeits-fähigkeit wird dadurch allerdings massiv beeinträchtigt. Vor Schadsoftware jeglicher Art können sich Unternehmen viel besser schützen, indem E-Mail-Links und -Anhän-ge sowie Webseiten-Aufrufe in Hardware-isolierten Micro-VMs ausgeführt werden.

Intelligente Lösungen auf Grundlage von Micro-Virtualisierung setzen darauf, die Wirkung von Schadsoftware zu verhindern, ohne diese als solche erkennen zu müssen. Dabei wird jede riskante Anwenderaktivität wie das Öffnen eines E-Mail-Anhangs oder das Downloaden eines Dokuments in einer eigenen Micro-VM (Virtual Machine) gekap-selt. Eine mögliche Schädigung durch Viren oder Malware bleibt dadurch immer auf die jeweilige Micro-VM beschränkt, die zudem nach Beendigung einer Aktivität wieder au-tomatisch gelöscht wird. Eine Kompromit-tierung des Endgerätes und nachfolgend des Netzwerks über einen dieser Angriffs-wege ist damit ausgeschlossen – die Cyber-Kriminellen laufen quasi ins Leere.

* Jochen Koehler ist Regional VP SalesEurope bei Bromium in Heilbronn

Wie würde eine Welt ohne Hacker aussehen?

IT-Sicherheit

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Cloud SecurityDatensouveränität

Die sichere Landesbehörde

Digitale Souveränität – national, bilateral, europäisch

Netzwerksicherheit

Emotet – wie funktioniert richtiges Incident Management?

Wie sicher ist die heimische Wirtschaft?

IT-Security Made in Germany

SPAM, Phishing und Ransomware

Sichere Zugriffsrechte

Vertrauen und Sicherheit im Internet

Sicherheit mobiler EndgeräteSmart City

Computer Emergency Response Teams (CERT’s): Angriffsflächen erkennen und schließen

Ernstfall Social Engineering / Security Awareness

Kritische Infrastrukturen

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sinnvoll nutzen 6. Mai, 13:30–16:00 Uhr

Im Kampf gegen Fake News – Desinformation erkennen und gegensteuern 11. Mai, 14:00–16:30 Uhr

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newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik 11

Nr. 998 April 2020

(BS) Die Finanzverwaltung NRW hat als erster IT-Dienstleister der öffentli-chen Verwaltung eine ISO 20000 Zer-tifizierung für ihre internen IT-Service-Prozesse erhalten.

ISO 20000 ist die internationale Norm für das IT-Service-Manage-ment. Sie dokumentiert, dass die IT-Organisation ihre Leistungen in standardisierter und wiederkehrend hoher Qualität erbringt. In dem von Materna unterstützten Projekt itPlus wurden bei der Finanzverwaltung bereits seit 2009 die Abläufe für das IT-Service-Management stufenweise neu organisiert und IT-Lösungen zur Digitalisierung der Prozesse implementiert.

“Mit der Einführung eines modernen Ser-vice-Managements reagiert die Verwaltung nicht nur auf den steigenden Bedarf einer professionellen und wirtschaftlichen IT-Un-

terstützung der Geschäftsprozesse der Fi-nanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen. Vielmehr wird hier ein wesentlicher Schritt getan, die Digitalisierungsstrategie des Res-sorts auch intern weiter voranzutreiben”, so

Andreas Hedderich, Referats- und Projektleiter itPlus im Rechenzent-rum der Finanzverwaltung (RZF).

Die Finanzverwaltung NRWDie Finanzverwaltung Nordrhein-

Westfalen umfasst 129 Finanzäm-ter, drei Aus- und Fortbildungsein-richtungen, ein Rechenzentrum, die Oberfinanzdirektion, das Landes-amt für Besoldung und Versorgung und das Ministerium der Finanzen selbst. Insgesamt arbeiten hier 28.000 Mitarbeiter. Die rund 1.200 IT-Fachkräfte sind an verschiedenen Standorten tätig, wie im zentralen

Rechenzentrum der Finanzverwaltung (RZF), in den IT-Referaten des Ministeriums der Finanzen und der Oberfinanzdirektion sowie in den IT-Stellen der angeschlossenen Finanzämter.

Finanzverwaltung NRW erhält ISO 20000-Zertifizierung

Digitale Verwaltung

Die Zertifizierung soll auch die Digitalisierungsstrategie des NRW-Finanzministeriums intern vorantreiben.

Grafik: BS/StartupStockPhotos/pixabay.com

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newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik 12

Nr. 998 April 2020

(BS) Wegen der Corona-Pandemie ist der Publi-kumsverkehr vieler Zulas-sungsstellen im Freistaat geschlossen. Durch eine Ausnahmeregelung haben Zulassungsstellen in Bayern ab sofort und mindestens bis zum 2. Juni 2020 die Mög-lichkeit, Fahrzeughaltern den Zugang zu i-Kfz -Diens-ten zu erleichtern. Damit ist es nicht mehr notwen-dig, sich mit der eID-Funk-tion des Personalausweises (nPA) zu authentifizieren.

Die Ausnahmegeneh-migung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr stellt ab sofort allen Zulassungsstellen in Bayern frei, ob sie bei bestimmten Antrags-prozessen auf die Authentifizierung mittels nPA verzichten wollen. So können nun al-le bayerischen Zulassungsstellen, die die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) über das Bürgerservice-Portal der AKDB anbieten, Fahrzeughaltern eine einfache Authentifizierung mit “Benutzername/Passwort” anbieten.

Bislang war es bei einigen Vorgängen, wie etwa einer Neuzulassung, gesetzlich vor-geschrieben, eine Authentifizierung mit-tels eID-Funktion des neuen Personalaus-weises (nPA) vorzunehmen. Da nicht alle Fahrzeughalter einen freigeschalteten nPA und das erforderliche Lesegerät oder die AusweisApp2 zum Auslesen der eID über ein Smartphone besitzen, hat der Freistaat beschlossen, das sogenannte Authentifi-

zierungs-Vertrauensniveau von hoch auf niedrig zu senken.

Die AKDB hat allen ihren bay-erischen Zulassungsstellen-Kunden bereits angeboten, von dieser Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen und eine entsprechende Anpassung der Authentifizierungskomponente ihres Bürgerservice-Portals für die i-Kfz-Dienste vorzunehmen. Aufgrund der modularen Archi-tektur des Bürgerservice-Por-tals könne die Änderung vom AKDB-Kundenservice schnell, unkompliziert und für alle Kun-den kostenlos vorgenommen werden, erklärte der kommu-nale IT-Dienstleister. Laut AKDB will ein Großteil der Zulassungs-

stellen von der vereinfachten Online-Au-thentifizierung Gebrauch machen und die AKDB mit der Umkonfiguration beauftra-gen.

Eine ständig aktualisierte Liste der Zulas-sungsstellen, bei denen die vereinfachte Anmeldefunktion bereits möglich ist, stellt die AKDB unter www.akdb.de/wirmache-nikfzeinfach zur Verfügung.

Digitale Verwaltung

– – – Das Endspiel um die Digitalisierung der Verwaltung von Staat und Kommunen hat begonnen

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Eine Veranstaltung des ››› www.bw-4-0.de ‹‹‹ #bw40in Zusammenarbeit mit

Bayern erleichtert Zugang zu i-Kfz

Bis mindestens zum 2. Juni dürfen Zulassungsbehörden in Bayern die i-Kfz-Dienstleistungen mittels einfacher Authentifizierung (Benutzername und Passwort) anbieten. Foto: Timo Klostermeier, pixelio.de

Page 13: newsletternewsletter -overnment Informationstechnologie und olitik 3 r. 998 April 22 (BS) Die rheinland-pfälzische Landesregie-rung hat eine Neufassung des Schulgeset-zes beschlossen.

newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik 13

Nr. 998 April 2020

(BS) Der Hackathon #WirVsVirus geht in die nächste Runde: Nachdem mehr als 400 Initiativen dem Bewerbungsaufruf der Or-ganisatoren gefolgt waren, hat eine Jury, be-stehend aus 26 Expertinnen und Experten, die in ihren Augen vielversprechendsten 130 Projekte gekürt. Die Gewinner haben sich damit für den Solution Enabler, das Förderprogramm des Hackathons, qualifi-ziert. Mit seiner Hilfe sollen nun die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Projekte zeitnah zu realisieren.

Mit 130 ausgewählten Projekten ist diese Woche die Umsetzungsphase des Hacka-thons #WirVsVirus gestartet. Zum Auftakt gab Dorothee Bär, Staatsministerin im Bun-deskanzleramt und Beauftragte der Bun-desregierung für Digitalisierung, bekannt, sie sei zuversichtlich, dass die ausgewähl-ten Lösungen einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten könnten. Bis dahin wird jedoch noch einige Zeit verstrei-chen. Viele Projekte lägen derzeit noch als Prototypen vor, erklären die Organisatoren. Kernanliegen des Enabler-Programmes sei darum, diese Phase schnellstmöglich hinter sich zu lassen und durch häufiges Testen und Anpassen zu gewährleisten, dass die Lösun-gen nun rasch in die Praxis kommen. Dafür setzt das Programm auf drei Bausteine:

Wöchentliche Sprints sollen garantieren, dass Austausch und Kommunikation unter den 130 projektführenden Teams verste-tigt wird. Dafür werden diese in Gruppen eingeteilt, die sich an den zwölf definierten

Handlungsfeldern – darunter beispielswei-se medizinisches Equipment, mentale Ge-sundheit oder staatliche Aufgaben – orien-tieren. Für zusätzliche Unterstützung sorgt eine umfassende Versorgung mit Ressour-cen und einschlägigem Know-how, die über eine digitale Plattform abgerufen werden können. Den Organisatoren zufolge han-delt es sich um einen kuratierten Pool von über 300 Expertinnen und Experten. Bliebe nur noch die Pilotierung: Um Synergien zu nutzen, sollen öffentliche und private Insti-tutionen Zugang zu den laufenden Projek-ten erhalten und – im Falle einer Überein-stimmung – mit den passenden Prototypen zusammengeführt werden. Derart will man gewährleisten, dass an bestehende Lösun-gen angedockt werden kann.

Komplementäre Matching FondsZeitgleich mit dem Solution Enabler ist

auch das Finanzierungsprogramm von #WirVsVirus angelaufen. Im Rahmen des Matching Fonds, ein Crowdfunding-Pro-jekt, sollen schnell und unbürokratisch die notwendigen Mittel akquiriert werden, um die Teams während der Umsetzungspha-se zu unterstützen. Durch diese Form der Ko-Finanzierung soll sichergestellt werden, dass die Gelder vor allem jenen Projek-ten zugutekommen, die ein breites gesell-schaftliches Interesse auf sich vereinen. “Durch eine Einbindung von Crowdfunding nutzen wir ein partizipatives Instrument, das gleichzeitig Indikator für eine gesell-

schaftliche Relevanz ist”, so die Begründung der Organisatoren. Um zu gewährleisten, dass die Gelder nur jene Projekte erreichen, die tatsächlich in die Umsetzung starten, er-folgt die Ausschüttung erst beim Erreichen des Finanzierungsziels.

Der Link zum Fundraiser findet sich hier.

Erste Förderpartner gefundenWie die Organisatoren außerdem bekannt

gegeben haben, wurden inzwischen auch erste Förderpartner gewonnen. Mit finan-ziellen und zeitlichen Ressourcen der BMW Foundation Herbert Quandt, dem Vodafone Institut für Gesellschaft und Kommunikati-on sowie Google soll den projektführenden Teams die Arbeit erleichtert werden. Die Verantwortung für die Auswahl und inhalt-liche Gestaltung der Lösungen liegt jedoch weiter bei den Organisatoren, bestehend aus ProjectTogether, Tech4Germany, Code for Germany, Impact Hub Berlin, SEND e.V., Initiative D21 und Prototype Fund.

#WirVsVirus: Umsetzungsphase gestartet

Agile Krisenbewältigung

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WEBINARIm Kampf gegen Fake News – Desinformation erkennen und gegensteuern

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Mit 130 ausgewählten Projekten geht der Hackathon #WirVsVirus nun in die Umset-zungsphase. Foto: Free-Photos/pixabay.com

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newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik 14

Nr. 998 April 2020

(BS) Der nordrhein-westfälische Landtag hat Anfang der Woche das sogenannte Epidemie-Gesetz verabschiedet. Das “Ge-setz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Aus-wirkungen einer Pandemie” wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen in dritter Lesung abgesegnet. Lediglich die AfD-Fraktion, die die dritte Lesung bean-tragt hatte, stimmte in einer Sondersitzung des Landtags gegen den Entwurf. Im An-schluss an die Verabschiedung stellte das Parlament zudem eine “epidemische Lage von landesweiter Tragweite” fest, wie es im neuen Gesetz definiert wird.

Das neue Gesetz soll Politik und Verwal-tung des bevölkerungsstärksten Bundeslan-des aus einer Reaktionsrolle herausbringen und stattdessen die aktive Gestaltung der Situation ermöglichen. So seien die bishe-rigen Verordnungen im Land auf Basis des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet wor-den, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Da dieses Gesetz ausschließlich zum Schutz der Bevölkerung ausformuliert sei, habe es das neue Gesetz nun gebracht, denn das “Epidemie-Gesetz” gebe dem Land Gestaltungsmöglichkeiten.

Mit diesen werde die Landesregierung aber “sehr sorgsam umgehen”, versprach der Minister.

So soll die auf Basis des Gesetzes erstmals festgestellte “epidemische Lage von landes-weiter Tragweite” vorerst für zwei Monate gelten. Laut dem Gesetz kann sie vom Land-tag festgestellt werden, “wenn aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen über-tragbaren Krankheit im Land die gesund-heitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen oder wesentlichen Teilen hiervon” gefährdet sei. In ihrem Antrag berufen sich die Fraktionen auf die aktuellen Infiziertenzahlen und die vom Robert Koch-Institut als hoch einge-stufte Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung.

Mit der Verabschiedung des Epidemie-Ge-setzes waren zuvor Vorkehrungen für den Fall einer solchen epidemischen Lage ge-troffen worden. Laut Landesregierung soll es “ein Regelwerk zur Bestimmung beson-derer Handlungsbefugnisse im Rahmen ei-ner epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite” schaffen. Einige Änderungsanträge der AfD-Fraktion, deren Fraktionschef Markus Wagner das Gesetz als “vermurkst” bezeichnete und “diverse formale und inhaltliche Fehler” bemängel-

te, wurden mit Mehrheit abgelehnt. Vor der zweiten Lesung des Gesetzes am

9. April 2020 hatten sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen auf Ände-rungen am Entwurf der Landesregierung verständigt. So wurde die Feststellung einer “epidemischen Lage von landesweiter Trag-weite” durch den Landtag mit einer Frist von jeweils zwei Monaten versehen. Zu-dem wurde die zunächst geplante Regelung für eine Verpflichtung von medizinischem Personal im endgültigen Entwurf durch ein Freiwilligenregister ersetzt.

Landtag NRW verabschiedet “Epidemie-Gesetz”

Corona-Krise

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Die “epidemische Lage von landesweiter Tragweite” muss alle zwei Monate vom Landtag aufs Neue bestätigt werden.

Foto: BS/Wilhelm Rosenkranz/cc by 2.0/flickr.com

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newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik 15

Nr. 998 April 2020

(BS) Im Kampf gegen die Corona-Pande-mie muss “umgehend eine neue Phase der Viruskontrolle eingeleitet werden”. Es brau-che äußerst rasch den Übergang von einer Verlangsamung der Virusausbreitung hin zu einer Kontrollphase. Das verlangen die Mitglieder des Krisenstabes der Bundes-regierung. Das entsprechende Papier liegt dem Behörden Spiegel in voller Länge vor.

Es müsse nun schnell eine Veränderung stattfinden, heißt es dort. Denn selbst wenn sich die Zahl der Infizierten hierzulande nur noch alle zehn Tage verdoppele, sei das Pro-blem noch keineswegs gelöst. Vielmehr sei dann “lediglich ein Etappensieg geschafft”. Der derzeit verfolgte Ansatz eines Lock-downs zur Verlangsamung der Virusaus-breitung sei für einen längeren Zeitraum nicht geeignet. Langfristig sei dringend eine wirksame Pandemiekontrolle erforderlich. Zumal die Krise “wohl bis ins Jahr 2021 rei-chen” werde.

Es braucht eine neue PhaseNun komme es darauf an, umgehend eine

neue Phase der Viruskontrolle einzuleiten. Dabei müssten der Lockdown und die lang-same “Durchseuchung” durch wirksame und verhältnismäßige Kontrollmaßnahmen ersetzt werden. Damit würde die Rückkehr zu einem annähernd normalen öffentlichen Leben und Wirtschaften ermöglicht.

Jetzt brauche es Maßnahmen, die auch nach der Lockerung der Ausgangsbeschrän-kungen die Ansteckungsrate pro erkrankter Person unter 1,0 hielten. Und das nachhal-tig, ist im Papier zu lesen. Es müsse ausba-lanciert werden zwischen einer wirksamen Viruskontrolle einerseits und zu schweren Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte. Der Übergang vom Lockdown zu einer wirk-samen, sozial und wirtschaftlich verträgli-chen Pandemiekontrolle müsse schnellst-möglich eingeleitet werden. Außerdem müsse die Pandemiekontrolle als lernendes System verstanden werden.

Mehr Einheitlichkeit vonnötenDarüber hinaus müsse ein bundesweit

einheitliches Test- und Meldesystem in Echtzeit aufgebaut werden. Die Tests müss-

ten dabei insbesondere durch Angehöri-ge des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stattfinden. Zudem brauche es eine zentrale Epidemiesteuerung in einem einheitlichen Datensatz für alle Labore sowie einen Aus-bau der Testkapazitäten, um mindestens 80 Prozent der Kontaktpersonen von Infi-zierten innerhalb von 24 Stunden ausfindig machen zu können.

Des Weiteren sei es erforderlich, die maxi-male tägliche Testkapazität in Deutschland von derzeit 60.000 bis Ende Mai auf eine halbe Million zu erhöhen. Auch brauche es den schnellen Auf- und Ausbau mobil einsetzbarer Teststationen sowie ein sys-tematisches und differenziertes Testen, um Ressourcen zu schonen. Getestet wer-den sollten demnach alle Symptomträger und asymptomatischen Kontaktpersonen. Außerdem sollte die Gesamtbevölkerung zwei- bis dreimal gescreent werden und es müssten regelmäßige Tests bei Kranken-hauspersonal stattfinden.

Einheitlich definierenZudem brauche es eine verbindliche Defi-

nition des Corona-Verdachtsfalls und eine rechtliche Verpflichtung der Bürger, sich bei Infektionsverdacht selbst bei den Behörden zu melden und kostenlos getestet zu wer-den. Außerdem müssten die örtlichen Ge-sundheitsämter deutlich gestärkt werden – sowohl hinsichtlich des Personals als auch mit Blick auf die zur Verfügung stehende Schutzausrüstung.

Des Weiteren seien eine unmittelbare und

wirksame Isolation sowie ein gutes Monito-ring und die Behandlung aller bestätigten sowie jeglicher Corona-Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne oder in speziellen Quarantänehotels erforderlich. Auch müss-ten separate Corona-Kliniken geschaffen werden.

Ansiedlung im KanzleramtUnd sobald ausreichend Material durch

das Bundesgesundheitsministerium be-schafft worden sei, sollte es nach Meinung der Krisenstabsmitglieder ein vorsorgliches Mundschutz- und Maskengebot geben. Da-rüber hinaus sollte die Zuständigkeit für das Krisenmanagement im Bundeskanzleramt, beim Bundesminister für besondere Aufga-ben, angesiedelt werden.

Es sei ein konsequenter Infektionsschutz von Angehörigen von Risikogruppen not-wendig, heißt es in dem Papier. Dafür brau-che es eine strikte physische Distanzierung für ältere Menschen, solche mit schweren Vorerkrankungen sowie für Personen in Hochrisikogebieten. Außerdem seien Be-suchssperren für Krankenhäuser sowie Al-ten- und Pflegeheime in Epidemie-Regio-nen erforderlich.

Wohl länger keine GroßveranstaltungenMöglich seien bei einer Entspannung

der Lage hingegen lokale beziehungswei-se regionale Schulöffnungen sowie eine schrittweise Öffnung von Wirtschafts- und Industriezweigen. Hier komme es aber ent-scheidend darauf an, ob diese selbst Schutz-systeme aufgebaut hätten. Außerdem sei wichtig, wie viele Kunden sie hätten und wie systemrelevant sie seien.

Vorläufig verboten bleiben sollten nach Einschätzung der Krisenstabsmitglieder Großveranstaltungen, der Betrieb von Clubs und das Abhalten privater Feiern. Gastronomie und Einzelhandel könnten wieder öffnen. Es sollte aber Beschränkun-gen hinsichtlich der Personenanzahl in ge-schlossenen Räumen geben.

Das komplette Papier des Krisenstabes der Bundesregierung finden Sie im Dokumen-tenkanal des Behörden Spiegel-Blogs.

Möglichst rascher Übergang erforderlich

Corona-Krise

Im Kampf gegen das Corona-Virus (Foto) muss nun möglichst zeitnah in eine andere Phase eingetreten werden.

Grafik: BS/RKI

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Nr. 998 April 2020

(BS) Die Bundesnetzagentur hat die Er-gebnisse ihrer aktuellen Breitbandmes-sung veröffentlicht. Die Messung war zum vierten Mal durchgeführt worden und dokumentiert vor allem die Stagnation im deutschen Breitbandmarkt: “Gegenüber den Vorjahren zeigen sich erneut wenige Veränderungen. Über alle Bandbreiteklas-sen und Anbieter hinweg erreichen Kunden oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen in Aussicht gestellt wurde. Somit be-steht nach wie vor Handlungsbedarf bei den Breitbandanbietern”, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die beste Versorgung mit schnellem Inter-net erhalten die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland weiterhin durch stationäre Anschlüsse, also über die bekannten heimi-schen Router. In diesem Segment erhalten rund 70 Prozent der Internetnutzer über al-le Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg mindestens die Hälfte der vertraglich ver-einbarten maximalen Datenübertragungs-rate im Download. Bei lediglich 16,4 Pro-zent der Nutzer (2017/2018: 12,0 Prozent) wurde die gebuchte Übertragungsrate voll erreicht oder gar überschritten.

Zwischen den einzelnen Bandbreiteklas-sen und Anbietern gibt es allerdings erneut einige Unterschiede. Grundsätzlich waren mit einem Anteil von knapp zwei Drittel (61,4 Prozent) die meisten Kunden im ak-tuellen Berichtszeitraum aber mit der Leis-tung des Anbieters zufrieden und vergaben in der Umfrage die Schulnoten eins (sehr

gut) bis drei (befriedigend). Jedoch ist der Anteil zufriedener Kunden wie bereits in der letzten Messung leicht rückläufig.

Mobilfunk deutlich schwächerBei mobilen Breitbandanschlüssen lag das

Breitbandniveau wieder deutlich unter dem von stationären Breitbandanschlüssen. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download nur rund 15 Prozent der Nutzer (2017/2018: 16,1 Prozent) mindestens die Hälfte der vertrag-lich vereinbarten maximalen Datenübertra-gungsrate. Und gerade einmal 1,5 Prozent der Nutzer berichten, dass die vertraglich gebuchte – und bezahlte – Datenübertra-gungsrate voll erreicht oder überschritten wurde. Dass dieser Wert zudem gegenüber der letzten Umfrage keinerlei Tendenz nach oben zeigt, verdeutlicht die Problematik noch einmal besonders.

Wie im stationären Bereich zeigen sich auch im Mobilfunk Unterschiede hinsicht-lich der Anbieter. Trotz der teilweise man-gelhaften Datenübertragungsraten bewer-ten knapp drei Viertel der Endkunden die Anbieter mit den Noten eins bis drei. Die Bundesnetzagentur nimmt hier jedoch an-gesichts der schlechten Übertragungswerte an, “dass die Nutzer bei mobilen Breitband-anschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende Performance bewer-ten als das Erreichen der in Aussicht gestell-ten Datenübertragungsrate.”

Da die Ergebnisse der Breitbandmes-

sung davon abhängen, welchen Tarif der Nutzer gebucht hat, können die Daten der Breitbandmessung keine Aussagen zur Ver-sorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten liefern. Mit der Messung werde lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019. Insgesamt wurden für stationäre Breitbandanschlüsse 829.426 und für mo-bile Breitbandanschlüsse 527.558 valide Messungen berücksichtigt.

 Der vollständige Bericht ist auf der Inter-

netseite der Bundesnetzagentur unter die-sem Link verfügbar. Die Bonner Behörde liefert zudem eine interaktive Darstellung der Ergebnisse, die hier verfügbar ist.

Maximale Geschwindigkeit bleibt die Ausnahme

Digitale Infrastruktur

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Donnerstag, 30.04.2020: 10 – 11 Uhr

Spam-Mails, verschlüsselte Daten und Datenklau: So geht nachhaltiger Schutz vor Schadsoftware wie Emotet

Stationäre Breitbandanschlüsse bringen weitaus bessere Ergebnisse bei der realen Übertragungsgeschwindigkeit als mobile Anschlüsse. Foto: BS/stux/pixabay.com

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Nr. 998 April 2020

Impressum

ImpressumHerausgeber und Chefredakteur von “Behörden Spiegel Newsletter E-Government, Informationstechnologie und Politik” und verantwortlich i.S.d.P: Uwe Proll.Redaktionelle Leitung: Guido Gehrt, Wim Orth. Redaktion: Marco Feldmann, Jörn Fieseler, Michael Harbeke, Katarina Heidrich, Bennet Klawon, Tanja Klement, Lora Köstler-Messaoudi, Gerd Lehmann, Thomas Petersdorff, Dr. Gerd Portugall, Dr. Eva-Charlotte Proll, Kilian Recht, Benjamin Stiebel. Redaktionsassistenz: Kerstin Bauer. ProPressVerlagsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Allee 57, 53113 Bonn, Telefon: 0049-228-970970, Telefax: 0049-228-97097-75, E-Mail: [email protected]; www.behoerdenspiegel.de. Registergericht: AG Bonn HRB 3815. UST-Ident.-Nr. :DE 122275444 - Geschäftsführerin: Helga Woll.Vorsitz Herausgeber- und Programmbeirat: Dr. August Hanning, Staatssekretär a.D.; Reimar Scherz, BrigGen. a.D. Der Verlag hält auch die Nutzungsrechte für die Inhalte von “Behörden Spiegel NewsletterE-Government”. Die Rechte an Marken und Warenzeichen liegen bei den genannten Herstellern. Bei direkten oder indirekten Verwei-sen auf fremde Internetseiten (“Links”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Herausgebers liegen, kann keine Haftung für die Richtigkeit oder Gesetzmäßig-keit der dort publizierten Inhalte gegeben werden.

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