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Newsletter · bere Bilanz präsentieren – mehr Umsatz, höhere Ergebnis-se, eine bessere...

Date post: 29-Aug-2019
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Newsletter 03/2017 Die DSW ist Mitglied von Seite 1 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de Dolchstoß für die Mitbestimmung Liebe Leserin, lieber Leser, derzeit tobt (mal wieder) eine intensive Diskussion über die Angemessenheit und Gerechtigkeit der Vorstandsvergütungen deutscher Unternehmenslenker. Beson- ders laut tut sich dabei die SPD hervor, die nun mit einem Gesetzesvorschlag ver- schiedene Maßnahmen auf den Tisch legen. Diese sollen dazu führen, dass die Vorstandsvergütungen adäquater ausfallen. Allerdings legt auch die SPD nicht hundertprozentig offen, wie genau das alles denn am Ende aussehen soll. Konkrete Zahlen nennt die SPD nicht, wohl aber sagt sie, wer zukünftig konkret darüber entscheiden soll und sieht die Hauptversammlung und damit die Aktionäre in der Pflicht. Als Anlegervereinigung freut uns dies natürlich zunächst einmal. Sehen wir doch in den letz- ten Jahren immer mehr Kompetenzen, die auf die Hauptver- sammlung übertragen wurden. Der Vorschlag der SPD trägt aber eigentlich eine ganz andere Brisanz in sich, die das Verhält- nis zwischen der SPD und den traditionell der SPD nahestehen- den Gewerkschaften arg durcheinanderrütteln sollte. So sägt die SPD mit ihrem Vorschlag an der Mitbestimmung. Denn ge- rade die Vorstandsvergütung war und ist auch für die Arbeit- nehmervertreter in den Aufsichtsräten immer ein starkes Druckmittel gewesen. Sorgt die SPD nun dafür, dass die Haupt- versammlung für das Thema Vorstandsvergütung zuständig ist, entmachtet sie gleichzeitig den Aufsichtsrat und trifft damit zu- gleich die Mitbestimmung im Kern. Was Ihre DSW betrifft, haben wir schon immer klare Kante ge- zeigt – auch was die Höhe der Vergütungen betrifft. So sehen wir den sozialen Frieden arg gefährdet, wenn Vorstandsgehälter in zweistelligen Millionenhöhen gezahlt beziehungsweise gewährt werden. Hieran haben wir uns immer orientiert und zugleich auch betont, dass die Vorstandsvergütung immer in das Hoheits- gebiet des Aufsichtsrates fallen sollte. Nur dort ist das sehr kom- plexe Thema Vorstandsvergütung mit der notwendigen Auf- merksamkeit auch über einen längeren Zeitablauf sachgerecht zu beurteilen. Der Hauptversammlung und damit den Aktionären obliegt es wiederum, den Aufsichtsrat zu kontrollieren und zu be- urteilen, ob er einen guten Job macht. Ihr Marc Tüngler Inhaltsverzeichnis 2- 6 DSW-Mitteilungen 12 Konjunkturmonitor 13 Börsenmonitor 15 Mitgliedsantrag 14 Veranstaltungen | Impressum 7-11 Aktivitäten der Landesverbände Experten-Tipp: Cat-Bonds: Hochriskante Anlageform Grammer: Kalte Übernahme verhindern Banken: China kauſt Metro: Aufspaltung Infineon: Platzt Übernahme durch Veto der US-Regierung? Bonidebae: Wie hoch darf es sein? HAC-Marktkommentar: Wie lange haussiert der DAX? Weg zu Schadenersatz für BWF-Geschädigte Schadenersatzklage gegen Wirtschaſts- ministerium in Sachen Aixtron Besteuerung der Barabfindung bei Aktientausch Beschluss des Insolvenzgerichts in Sachen KTG Energie AG soll auf den Prüfstand Anlegerfrage an Malte Diesselhorst Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG Abschied vom Kummerkasten Reden auf der HV 2017 nimmt Fahrt auf Märkte trotzen der Unruhe 2 3 4 4 5 5 6 7 7 8 8 9 10 10 11
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Newsletter03/2017

Die DSW ist Mitglied von Seite 1 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

Dolchstoß für die Mitbestimmung

Liebe Leserin, lieber Leser,

derzeit tobt (mal wieder) eine intensive Diskussion über die Angemessenheit und Gerechtigkeit der Vorstandsvergütungen deutscher Unternehmenslenker. Beson-ders laut tut sich dabei die SPD hervor, die nun mit einem Gesetzesvorschlag ver-

schiedene Maßnahmen auf den Tisch legen. Diese sollen dazu führen, dass die Vorstandsvergütungen adäquater ausfallen.

Allerdings legt auch die SPD nicht hundertprozentig offen, wie genau das alles denn am Ende aussehen soll. Konkrete Zahlen nennt die SPD nicht, wohl aber sagt sie, wer zukünftig konkret darüber entscheiden soll und sieht die Hauptversammlung und damit die Aktionäre in der Pflicht. Als Anlegervereinigung freut uns dies natürlich zunächst einmal. Sehen wir doch in den letz-ten Jahren immer mehr Kompetenzen, die auf die Hauptver-sammlung übertragen wurden. Der Vorschlag der SPD trägt aber eigentlich eine ganz andere Brisanz in sich, die das Verhält-nis zwischen der SPD und den traditionell der SPD nahestehen-den Gewerkschaften arg durcheinanderrütteln sollte. So sägt die SPD mit ihrem Vorschlag an der Mitbestimmung. Denn ge-rade die Vorstandsvergütung war und ist auch für die Arbeit-nehmervertreter in den Aufsichtsräten immer ein starkes Druckmittel gewesen. Sorgt die SPD nun dafür, dass die Haupt-versammlung für das Thema Vorstandsvergütung zuständig ist, entmachtet sie gleichzeitig den Aufsichtsrat und trifft damit zu-gleich die Mitbestimmung im Kern.

Was Ihre DSW betrifft, haben wir schon immer klare Kante ge-zeigt – auch was die Höhe der Vergütungen betrifft. So sehen wir den sozialen Frieden arg gefährdet, wenn Vorstandsgehälter in zweistelligen Millionenhöhen gezahlt beziehungsweise gewährt werden. Hieran haben wir uns immer orientiert und zugleich auch betont, dass die Vorstandsvergütung immer in das Hoheits-gebiet des Aufsichtsrates fallen sollte. Nur dort ist das sehr kom-plexe Thema Vorstandsvergütung mit der notwendigen Auf-merksamkeit auch über einen längeren Zeitablauf sachgerecht zu beurteilen. Der Hauptversammlung und damit den Aktionären obliegt es wiederum, den Aufsichtsrat zu kontrollieren und zu be-urteilen, ob er einen guten Job macht. Ihr Marc Tüngler

Inhaltsverzeichnis

2- 6 DSW-Mitteilungen

12 Konjunkturmonitor

13 Börsenmonitor

15 Mitgliedsantrag

14 Veranstaltungen | Impressum

7-11 Aktivitäten der Landesverbände

Experten-Tipp: Cat-Bonds: Hochriskante Anlageform

Grammer: Kalte Übernahme verhindern

Banken: China kauft

Metro: Aufspaltung

Infineon: Platzt Übernahme durch Veto der US-Regierung?

Bonidebatte: Wie hoch darf es sein?

HAC-Marktkommentar: Wie lange haussiert der DAX?

Weg zu Schadenersatz für BWF-Geschädigte

Schadenersatzklage gegen Wirtschafts-ministerium in Sachen Aixtron

Besteuerung der Barabfindung bei Aktientausch

Beschluss des Insolvenzgerichts in Sachen KTG Energie AG soll auf den Prüfstand

Anlegerfrage an Malte Diesselhorst

Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG

Abschied vom Kummerkasten

Reden auf der HV

2017 nimmt Fahrt auf

Märkte trotzen der Unruhe

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03/2017

DSW-Mitteilungen

Die DSW ist Mitglied von Seite 2 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

Experten-Tipp von Jella Benner-HeinacherRechtsanwältin und stellvertretende DSW-Hauptgeschäftsführerin

Cat-Bonds: Hochriskante Anlageform

Frage: Im aktuellen Niedrigzinsumfeld interessiere ich mich sehr für Investments in hochverzinsliche Anleihen. Darunter fal-len auch sogenannte Cat-Bonds. Das klingt erstmal spannend, allerdings auch kompliziert. Könnten Sie mir skizzieren, worum es sich bei dieser Anleiheart genau handelt? Wo liegen die Risi-ken, wo die Chancen? Und halten Sie eine Investition in Cat-Bonds auch für Privatanleger für eine interessante Alternative?

Antwort: Cat-Bonds – der Name steht nicht etwa für Cats, also Katzen –, sondern vielmehr als Abkürzung des englischen Be-griffs für Katastrophen. Es handelt sich um Anleihen, die in der Regel von Versicherungsunternehmen oder auch Rückversi-cherern herausgegeben werden. Sie decken hiermit unter an-derem Spitzenrisiken aus Naturkatastrophen wie Wirbelstür-men oder Erdbeben ab. Anders als bei anderen Anleiheformen

bringen die Investoren ihr Geld in Zweckgesellschaften (SPV= Special Purpose Vehicles) ein. Dort bleibt das Geld bis entwe-der zur Rückzahlung oder bis zum Eintritt des Schadens. Tritt der zuvor definierte Schadensfall ein, so ist das Kapital des An-legers vom Totalausfall bedroht. Wegen des hohen Risikos sind auch die Zinsen in der Regel höher als bei anderen Anlagefor-men. Die Cat-Bonds werden seit den 1990er Jahren an den Kapitalmarkt gebracht und sind sogenannte OTC-Geschäfte, also Geschäfte, die nicht über die Börsen, sondern Over-the-

counter abgewickelt werden. Da die Mindeststückelung dieser Anleihen häufig bei mindestens 250.000 USD liegt, kommt ein Investment vor allem für institutionelle Anleger in Frage. Er-fahrene und spekulativ investierende Privatanleger könnten allenfalls über entsprechende Fonds an diesem Ge-schäft teilhaben, allerdings verbun-den mit allen Risiken dieser hochris-kanten Anlageform.

DIE MÄRKTE UNDDIE ZUKUNFT IM BLICK

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Seite 3 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

DSW-Mitteilungen

Grammer: Kalte Übernahme verhindern

Eigentlich könnte der Autozulieferer Grammer einer rela-tiv ruhigen Hauptversammlung im Mai entgegensehen. Die Zahlen sind gut, das Unternehmen hat gerade das höchste Ergebnis der Unternehmensgeschichte ausge-wiesen, der Aktienkurs hat zugelegt. Es gibt also nur we-nig Grund für Kritik. Doch ruhig ist es beim Autozulieferer trotzdem nicht, ganz im Gegenteil. Stattdessen tobt ein Kampf um die Kontrolle beim bayerischen Unternehmen.

Die bosnische Unternehmerfamilie Hastor, die mittlerweile direkt oder indirekt rund 20 Prozent der Grammer-Aktien kontrolliert, will so schnell wie möglich auf dem Rechtsweg eine außerordentliche Hauptversammlung erzwingen, auf der es eigentlich nur um zwei Themen geht: die Ablösung des aktuellen Vorstandschefs Hartmut Müller und fünf Auf-sichtsratemandate für sich selbst.

Grammer selbst wehrt sich und holt einen chinesischen Partner als „weißen Ritter“ an Bord. Der Autozulieferer Ningbo zeichnet offenbar eine sogenannte Pflichtwandel-anleihe im Volumen von 60 Millionen Euro, die wahrschein-lich bereits im April in Aktien gewandelt wird – das würde einem Anteilsbesitz von 9,2 Prozent entsprechen.

Auch bei der DSW sieht man die Pläne des bosnischen Investors Hastor kritisch und will aktiv werden: „Da droht eine Art kalte Übernahme, die die restlichen Anteilseig-ner, und das sind immerhin 80 Prozent, verhindern müs-sen. Es darf nicht sein, dass eine Minderheit hier derart ungeniert durchregiert“, sagt DSW-Hauptgeschäftsfüh-rer Marc Tüngler. Möglich sei ein solches Szenario durch-aus, befürchtet der Anlegerschützer mit Blick auf das bevorstehende Aktionärstreffen. „Normalerweise liegt die Präsenz bei Grammer-Hauptversammlungen um die 45 Prozent. Da ist es mit einem Anteilsbesitz von 20 Pro-zent nicht weit zur Mehrheit“, unterstreicht Tüngler und mahnt zur Wachsamkeit bei den freien Grammer-Aktio-nären. Dies gelte selbst dann, wenn – wie angekündigt – nunmehr ein chinesischer Investor zu Hilfe eile.

Die DSW bietet daher allen Grammer-Aktionären an, sollte es zu der außerordentlichen Hauptversammlung kommen, ihre Stimmrechte dort zu vertreten. Zudem werden die An-legerschützer einen Informationsdienst installieren.

Aus Sicht der Anlegerschützer gibt es keine Notwendigkeit für ein außerordentliches Aktionärstreffen. „Die ordentli-che HV ist am 24. Mai. Einen Grund für eine vorgezogene können wir nicht erkennen. Hier mag allein die Hoffnung

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Performance 2016

1 Wechselkursbereinigt 2 Um Sondereffekte bereinigt 3 01.01.2016 bis 31.12.2016

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03/2017

DSW-Mitteilungen

Die DSW ist Mitglied von Seite 4 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

bei Hastor mitspielen, dass auf einer solchen kurzfristig an-gesetzten Veranstaltung die Präsenz noch niedriger ausfällt“, mutmaßt der DSW-Mann.

Die Unternehmerfamilie Hastor kritisiert die Rendite des bay-erischen Zulieferers. Sie sei zu niedrig. Das wolle man ändern. In Deutschland ist es nicht das erste Mal, dass die bosnische Gruppe Schlagzeilen macht. Im August 2016 sorgte ihre Pre-vent-Gruppe durch einen Lieferstopp für eine massive Pro-duktionsunterbrechung bei Volkwagen. Medienberichten zu-folge streitet Prevent sich auch mit dem Daimler-Konzern.

Betroffene Aktionäre können sich bei der DSW unter [email protected] für einen Informationsservice registrieren.

Banken: China kauft

Bei Maschinenbauern wie Kuka und Co, bei Porzellanher-stellern oder anderen produzierenden Unternehmen hat man sich bereits daran gewöhnt: Für chinesische Investo-ren sind deutsche Unternehmen ein attraktives Anlage- oder Übernahmeziel.

Doch nun kaufen sich die Investoren aus Fernost verstärkt auch in die Bankenbranche ein. Bei der Deutschen Bank soll

der chinesische Mischkonzern HNA 3 Prozent des Stammka-pitals halten, auch die ehemaligen Krisenbanken IKB und HSH Nordbank haben laut Medienberichten Interessenten aus China. Bei der Postbank, die auf der Verkaufsliste der Deutschen Bank steht, ist sogar schon ein Name öffentlich. Immobilienentwickler Dalian Wanda soll angefragt haben.

Bei der DSW sieht man das Interesse aus China grundsätzlich neutral. „Für Verbraucher ändert sich erst einmal nichts. Auch nach dem Einstieg bleibt es ja eine deutsche Bank, die unter deutsches Recht fällt und hier reguliert wird“, erläu-tert DSW-Sprecher Jürgen Kurz. Zumal: Auch an der für Spa-rer entscheidenden Einlagensicherung ändere sich nichts.

Metro: Aufspaltung

Es ist beschlossen: Der Düsseldorfer Handelskonzern Metro wird sich in seine Einzelteile aufspalten. Auf einer Haupt-versammlung stimmten knapp 99,95 Prozent der 800 Aktio-näre für die Zerteilung in Metro (Real, Metro) und Cecono-my (Mediamarkt und Saturn).

Vorstandschef Olaf Koch hatte zuvor massiv für den Plan ge-worben: „Wir haben die Möglichkeit, eine völlig neue Episode zu starten“, erläuterte er und zeigte Perspektiven für Wachs-

03/2017

DSW-Mitteilungen

Die DSW ist Mitglied von Seite 5 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

tum und Börsenwert auf. Die Umsätze sind zukünftig etwa gleich verteilt. Metro erzielt mit zirka 110.000 Mitarbeitern in 25 Ländern rund 29 Milliarden Euro pro Jahr, Ceconomy soll auf etwa 22 Milliarden Euro kommen und dabei in 15 Ländern aktiv sein und 65.000 Menschen beschäftigen. Für Anleger-schützer macht der Plan Sinn, er könnte das Ende der jahre-langen Hängepartie sein: „Wir haben endlich mal wieder eine Perspektive“, erläuterte Jella Benner-Heinacher, stellvertre-tende Hauptgeschäftsführerin der DSW, die die Metro-Haupt-versammlung seit vielen Jahren besucht.

Infineon: Platzt Übernahme durch Veto der US-Regierung?

Der Münchener Chiphersteller Infineon gibt eigentlich we-nig Grund zur Kritik. Nach schweren Jahren hat sich das Un-ternehmen inzwischen als Spezialist für die Herstellung von Chips in den Bereichen Elektromobilität, Erneuerbare Ener-gien und Mobilfunk einen Namen gemacht und wächst. Den Aktionären konnte Vorstandschef Reinhard Ploss eine sau-bere Bilanz präsentieren – mehr Umsatz, höhere Ergebnis-se, eine bessere Dividende.

Was will man als Aktionär mehr? Wären da nur nicht die Sor-genfalten, die dem Infineon-Boss eine geplante Übernahme in den USA bereitet. Im Juni 2016 hatten sich die Münchener mit dem US-Konzern Cree auf den Kauf der Halbleiter-Verbin-dungssparte „Wolfspeed“ geeinigt und wollten dafür 795 Mil-lionen Euro auf den Tisch legen.

Zunächst sah es nach einem einfachen und schnellen Deal aus. Doch das hat sich geändert. Denn offenbar macht eine US-Behörde den Münchnern nun einen Strich durch die Rech-nung. Infineon könnte eines der ersten Opfer der neuen pro-tektionistischen US-Politik werden. Das Management der Münchener gibt sich pessimistisch: Die Wahrscheinlichkeit, dass die geplante Übernahme des US-Unternehmens Wolfspeed noch klappt, sei mittlerweile „extrem gering“, räumte Ploss bei der Hauptversammlung des DAX-Unterneh-mens in München vor 2.000 Aktionären ein.

Der Grund: Wolfspeed-Technologie findet sich auch in mili-tärischen Anwendungen. In solchen Fällen müssen Übernah-men durch einen speziellen Genehmigungsausschuss abge-segnet werden. Doch von dem scheint es diesmal kein Grünes Licht zu geben. Der Ausschuss der US-Regierung hat keine konkreten Maßnahmen genannt, wie Infineon die Be-denken der US-Behörden entkräften kann. Mit anderen Worten: Die Chancen auf Realisierung der Übernahme ten-dieren gegen Null.

Das sorgt für Unruhe unter den Aktionären und für viele Fragen. „Das ist keine gute Nachricht“, konstatierte etwa DSW-Aktionärsvertreterin Daniela Bergdolt. „Wenn die Übernahme tatsächlich platzen würde, läuft Infineon dann auch Gefahr, unter einen Bann oder Strafzölle zu fallen?“, wollte sie wissen. Infineon-Chef Ploss versuchte zu beruhi-gen: Sollte der Deal tatsächlich platzen, habe der Konzern durchaus die Power, die entsprechende Technologie selbst zu entwickeln.

Bonidebatte: Wie hoch darf es sein?

Die Diskussion um die Bezüge deutscher Top-Manager hat eine neue Qualität: Ausgelöst vom Fall des Autobauers Volkswagen wird inzwischen auf breiter Front debattiert, wie hoch die Gehälter der Manager sein dürfen und auch, wie stark die Altersvorsorge von den Unternehmen bezu-schusst werden sollte.

Insbesondere an der Millionenabfindung von Christine Hoh-mann-Dennhardt, die bereits nach wenigen Monaten als Vor-stand bei Volkswagen wieder ausgeschieden war und trotz-dem offenbar vom Unternehmen eine Abfindung von 12 Millionen Euro sowie eine monatliche Rente von 8.000 Euro erhalten soll, entzünden sich die Gemüter. Neuester Pauken-schlag: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (CDU) soll als Aufsichtsratsmitglied bei VW eine Sonderprüfung an-stoßen – offenbar auf Wunsch der entsprechenden CDU-Lan-desgruppe im Bundestag.

Das Thema hat damit nun endgültig auch die Politik er-reicht. Kanzlerin Angela Merkel soll sich intern bereits er-kundigt haben, wie insbesondere der Bereich der Altersvor-sorge für Manager umgebaut werden könne. Für Aktionärsschützer ist das Boni-Thema seit Jahren ein zent-rales Anliegen ihrer Arbeit. Immer wieder kritisiert die DSW in ihrer richtungsweisenden Vergütungsstudie in Zusam-menarbeit mit der TU München sowohl die Zusammenset-zung als auch die Höhe vieler Bonusmodelle von Konzernen in DAX & Co.

Dabei gerät immer mehr auch die flankierende Altersvorsor-ge in den Fokus der Anlegerschützer. Marc Tüngler, Hauptge-schäftsführer der DSW, stellt die Bezuschussung von Alters-vorsorgerücklagen für Top-Manager insgesamt in Frage: „Bei einer Gesamtvergütung ab 10 Millionen Euro sehen wir den sozialen Frieden ernsthaft gefährdet.“ Vor allem, wenn noch eine Altersversorgung obendrauf kommt: „Man muss sicher die Frage stellen, ob Vorständen nicht zuzumuten ist, für ihr Alter selbst vorzusorgen.“

03/2017

DSW-Mitteilungen

Die DSW ist Mitglied von Seite 6 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

Doch was tun? Bisher liegt vor allem ein Vorschlag aus der Fraktion der Grünen auf dem Tisch, der im Kern die steuerli-che Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeabgaben für Top-Ma-nager abschaffen will. Tüngler hofft, dass der öffentliche Druck mehr bewirkt, nämlich bei den Unternehmen ein Um-denken, die ihrem Führungspersonal aktuell teils üppige Pensionszusagen machen: Laut der aktuellen DSW-Vor-standsvergütungsstudie können die Vorstandschefs der 30 DAX-Konzerne im Ruhestand mit durchschnittlich mehr als 700.000 Euro pro Jahr rechnen.

Während bei den Managern insgesamt noch debattiert wird, liefert ausgerechnet der Finanzsektor hier bereits Er-gebnisse und nimmt Manager mit Blick auf ihre Boni mehr in die Pflicht: Zum 1. März tritt eine neue Regelung in Kraft, die sogenannte „Claw-Back“-Rückforderung. Sie besagt, dass, wenn es bei Top-Bankern zu Verfehlungen gekommen ist, sie auch nach mehreren Jahren erhaltene Boni noch zu-rückzahlen müssen. Dieser neue Passus ist Teil einer geän-derten Instituts-Vergütungsregelung und gilt für Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 15 Milliarden Euro – aktuell also alle großen deutschen Banken. Die entsprechenden „Risikoträger“, also Vorstände oder auch Top-Investmentbanker, werden von der Allfinanzaufsicht Bafin kontrolliert.

HAC-Marktkommentar: Wie lange haussiert der DAX?

Liebe DSW-Mitglieder,

die Sorglosigkeit an den Märkten erreicht neue Höhepunkte, ab-zulesen in den Volatilitätsindizes rund um den Globus. Und die deutsche Wirtschaft brummt. Die Konjunktur hat hierzulande zu Jahresbeginn in den nächsthöheren Gang geschaltet. Aus vielen Bereichen werden Rekorde gemeldet. Die Stimmung ist in der Wirtschaft wie bei den Verbrauchern so gut wie lange nicht.

Mit 43,5 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäf-tigten sind in Deutschland so viele Menschen in Lohn und Brot wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Sichere Jobs und ein Reallohnanstieg von 1,4 Prozent im Jahr 2016 stim-men die Verbraucher optimistisch, so dass auch der Konsum weiter zulegen dürfte.

Die Baubranche meldet ebenfalls Rekordzahlen. Die kräftige Baukonjunktur dürfte sich positiv auf die Beschäftigung und das Wachstum des deutschen Bruttoinlandsprodukts aus-wirken. Die Unternehmen melden hohe Gewinne und haben die Aktionäre mit einer Rekorddividende beglückt. Die Aus-

schüttungsquote lag im Schnitt bei 45 Prozent. Und für die lau-fende Dividendensaison ist ein neuer Rekord wahrscheinlich.

Bei einer ohnehin schon hohen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen profitieren diese zusätzlich vom schwachen Euro, so dass die Exporte dank der guten Welt-konjunktur ebenfalls zulegen. Nebenbei darf sich Bundesfi-nanzminister Wolfgang Schäuble über Rekordeinnahmen für den Haushalt freuen, ebenso die Kirchen.

Es sieht so aus, dass der letzte Teil des Konjunktur-zyklus nunmehr begon-nen hat. Wie lange dieser Zyklus dauert, weiß nie-mand. Er dürfte kürzer sein als der vorhergehen-de Aufschwung.

Noch kann man als Anle-ger von der beginnenden Phase der Hochkonjunk-tur profitieren. Die Phase der Hochkonjunktur en-det, wenn die Notenbank die Zinsen spürbar an-hebt, wenn zweitens die Realzinsen steigen und drittens die Kerninflati-onsrate zunimmt. Auch müssen die Kapazitäten der Unternehmen voll ausgelastet sein.

Diese vier Punkte sind bislang nicht erfüllt. An-leger sollten diese Punk-te im Auge behalten, um zu erkennen, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, vorsichtiger zu werden.

Ihr Wolfram NeubranderHanseatischer Anleger-Club (HAC)

Weitere Informationen zum Hanseatischen Anleger-Clubfinden Sie unter www.hac.de.

(Haftungsauschluss: Dieser Kommentar wurde nur zu Infor-mationszwecken erstellt. Er ist kein Angebot zum Kauf/Ver-kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Anlageinstrumenten).

03/2017

Aktivitäten der Landesverbände

Die DSW ist Mitglied von Seite 7 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

Weg zu Schadenersatz für BWF-Geschädigte

Gold gehört sicher zu den faszinierendsten Formen der Geldanlage. Das gelbe Metall gilt als krisensicher und als In-flationsschutz. Gerade in unsicheren Zeiten greifen viele Anleger deshalb gerne zu Gold.

Diese Vorliebe hat die BWF Stiftung wohl genutzt, um Investo-ren von ihrem Modell zu überzeugen, das noch mit einem weiterem unschlagbaren Vorteil aufwarten konnte: Das Gold sollte kostenfrei bei der BWF eingelagert werden, um es nach einer vertraglich festgelegten Laufzeit zu einem garantierten Rückkaufpreis auszuhändigen – unabhängig vom Goldkurs. Bis zu 180 Prozent Rendite sollten dabei herausspringen. Am Ende stellte sich heraus, dass das Gold wohl nie wirklich vorhanden war.

Jetzt stehen die BWF-Verantwortlichen wegen Anlagebe-trugs vor Gericht. Für die rund 6.500 geschädigten Anleger ist das aber allenfalls ein kleiner Trost. „Bei der mittlerweile insolventen Gesellschaft wird kaum etwas zu holen sein“, sagt Klaus Nieding, Vizepräsident der DSW.

Doch die Kanzlei hat mit einem kürzlich erstrittenen – noch nicht rechtskräftigen – Urteil vor dem Landgericht Fran-kenthal (Az: 3 O 317/16) einen möglichen Ausweg gefun-den. „Wir haben bei der Vermittlerhaftung angesetzt. Die meisten Geschädigten wurden schließlich von Beratern in diese Anlageform hineinberaten. Und Vermittler haben im Rahmen des Anlageberatungsvertrages die Pflicht, die Plau-sibilität einer Kapitalanlage zu prüfen“, erläutert Nieding.

„Daneben kommt auch die Geltendmachung von Schaden-ersatzansprüchen unter deliktischen Gesichtspunkten gegen die Verantwortlichen wegen der Verletzung strafrechtlich relevanter Normen in Betracht. Zudem verfügen die Ver-mittler über entsprechende Berufsschaden-Haftpflichtversi-cherungen“, ergänzt Nieding.

Betroffene Investoren können sich unter der Mailadresse [email protected] kostenlos für weitere Informationen registrieren.

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Klaus Nieding zur Verfügung. Herr Nieding ist Vizepräsident der DSW.

Sie erreichen Herrn Nieding unter: Tel.: (069) 2385380 www.niedingbarth.de

Schadenersatzklage gegen Wirtschaftsministerium in Sachen Aixtron

Die gescheiterte Übernahme des Aachener Anlagenbauers Aixtron durch den chinesischen Investor Fujian Grand Chip Investment könnte für das Bundeswirtschaftsministerium noch ein kostspieliges Nachspiel haben.

Das Berliner Landgericht wird sich demnächst mit der Frage befassen, ob das Ministerium Aixtron-Aktionären wegen der überraschenden Rücknahme einer außenwirtschaftsrechtli-chen Unbedenklichkeitsbescheinigung, was ursächlich für das Scheitern der Übernahme war, eine Entschädigung zahlen muss. „Wir haben für Aixtron-Aktionäre nun soweit ersichtlich die ersten Klagen eingereicht“, sagt Klaus Nieding, Vizepräsi-dent der DSW.

Hintergrund der Klage ist die Tatsache, dass die Aktionäre des Aachener Unternehmens auf den Bestand der erteilten Unbe-denklichkeitsbescheinigung vertraut hatten. „Nur auf Basis dieser Überzeugung haben sie ihre Aktien dem Übernehmer angedient“, so Nieding weiter. „Durch die Andienung der Akti-en waren die Aktionäre dann gehindert, die Aktien anderwei-tig zu veräußern“, erläutert Nieding. Für die dadurch entstan-denen Schäden muss die Bundesrepublik nach Ansicht des Kapitalanlagerechtlers haften.

03/2017

Aktivitäten der Landesverbände

Die DSW ist Mitglied von Seite 8 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

Die Aixtron-Übernahme durch den chinesischen Investor war eigentlich schon beschlossene Sache. Fujian Grand Chip In-vestment hatte den Aixtron-Aktionären ein Angebot unter-breitet, das von vielen angenommen worden war. Angepeilt wurde eine Beteiligungsquote von 50,1 Prozent. Die Frist zur Annahme endete am 21. Oktober 2016. Am 8. September 2016 hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die für den Deal notwendige außenwirtschaftsrechtli-che Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Am 21. Oktober 2016 wurde die Aixtron SE überraschend darüber informiert, dass diese Bescheinigung widerrufen worden sei. Der Grund: Von Seiten des US-Geheimdienstes wurde dargelegt, dass Chi-na von Aixtron-Maschinen produzierte Teile unter anderem in seinem Nuklearprogramm einsetzen.

Geschädigte Aktionäre können sich kostenlos unter der Mailadresse [email protected] registrieren lassen, um eine Prüfung und Durchsetzung möglicher Schadenersatzan-sprüche vornehmen zu lassen.

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Klaus Nieding zur Verfügung. Herr Nieding ist Vizepräsident der DSW.

Sie erreichen Herrn Nieding unter: Tel.: (069) 2385380 www.niedingbarth.de

Besteuerung der Barabfindung bei Aktientausch

Die Kläger (Ehemann und Ehefrau) sind gemeinsam zur Ein-kommensteuer veranlagt. Die Klägerin erwarb im Jahr 2006 750 Aktien einer US-amerikanischen Firma – X-AG. Im Zu-sammenhang mit einer Firmenübernahme dieser Aktien der Gesellschaft durch eine andere Aktiengesellschaft – Y-AG – erhielt die Klägerin für jede Aktie eine Zahlung in Höhe von 33 US-Dollar neben dem Umtausch in gleiche Stückzahl der Y-AG. Sie erhielt für jede X-Aktie zusätzlich 0,985 Y-Aktien.

Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 33 US-Dollar auf 750 Aktien wurde von der das Depot führenden Bank der Kapital-ertragsteuer unterworfen. Die Kapitalertragsteuer wurde zu-gleich einbehalten.

Im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung stellte die Klägerin den Antrag auf Überprüfung des Steuer-einbehaltes und Günstigerprüfung. Das Finanzamt folgte dem Antrag nicht und berücksichtigte bei der Einkommenssteuer-festsetzung die Barabfindung als Kapitaleinkünfte, die dem

Abgeltungssteuersatz unterliegen sollte. Die Barabfindung wurde als Kapitalertrag, gemäß § 20 Abs. 4 a, Satz 2 EStG klas-sifiziert. Dagegen erhob die Klägerin Einspruch, nachfolgend Klage und trieb das Verfahren bis zum BFH. Dieser entschied zu Gunsten der Klägerin.

Wie sieht die Entscheidung des BFH aus? Besteuerung der Barabfindung – ja oder nein?Der BFH stellte darauf ab, dass ein Aktientausch vorliegt. Bei einem Aktientausch wird eine X-Aktie in eine Y-Aktie einge-tauscht. Bestandteil des Aktientausches ist vorliegend nicht nur eine Aktie der Y-AG als Gegenleistung, sondern zusätzlich eine Barkomponente. Darüber hinaus hatte die Klägerin den Baraus-gleich für den Mehrwert der eingetauschten X-Aktie für Aktie erhalten. Die Aktien wurden jedoch vor dem 01. Januar 2009 angeschafft und die Veräußerungsfrist war zum Zeitpunkt des Aktientausches verbunden mit Barzuzahlung abgelaufen. Der Wertgehalt der Aktien unterlag danach nicht mehr der Besteu-erung, so dass die Umqualifizierung nach § 20 Abs. 4 a, Satz 2 EStG nicht greift. Die Aktien waren daher beim Aktientausch „steuerentstrickt“ und es durfte keine Kapitalertragsteuer dar-auf erhoben werden.

Was ist zu tun?Sorgen Sie dafür, dass Ihre Steuerbescheide nicht rechtskräf-tig werden, durch Einlegung der geeigneten Rechtsmittel und suchen Sie sich den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder Anwalts, wenn Sie von einer Fragestellung dieser Art be-troffen sind.

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Kerstin Bontschev zur Verfügung. Frau Bontschev ist HV-Sprecherin der DSW.

Sie erreichen Frau Bontschev unter:Tel:(0351) 21520250 www.bontschev.de

Beschluss des Insolvenzgerichts in Sachen KTG Energie AG soll auf den Prüfstand

Die Gläubigerversammlung der KTG Energie AG am 3. Febru-ar entwickelte sich für die Anleihegläubiger des Unterneh-mens zu einem echten Trauerspiel. Am Ende stand ein be-schlossener Insolvenzplan, nach dem sie rund 97 Prozent ihres investierten Geldes, insgesamt immerhin 50 Millionen Euro, verlieren sollen. Großer Gewinner war dagegen die Zech-Gruppe, die bereits wesentliche Teile der insolventen KTG Agrar SE übernommen hatte, und im Zuge dessen gleich auch eine Mehrheitsbeteiligung an der KTG Energie AG.

03/2017

Aktivitäten der Landesverbände

Die DSW ist Mitglied von Seite 9 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

Am 10. Februar wurde der Plan vom Insolvenzgericht bestätigt. Dagegen will die auf Kapitalmarktthemen spezialisierte Nieding+Barth Rechtsanwaltskanzlei vorgehen, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger der KTG Agrar SE und KTG Energie AG, sowohl Anleihegläubiger als auch Aktionäre, vertritt. „Für die Anleihegläubiger ist die Entscheidung ein mehr als harter Schlag, bedenkt man, dass das Unternehmen gesicherte Ein-künfte aufgrund langlaufender Einspeisevergütungen hat. Die Art und Weise wie hier durch die Zech-Gruppe die Interessen der Anleihegläubiger ausgehebelt wurden, sind beunruhigend. Es ist verwunderlich, dass das Gericht die Stimmrechte der Zech-Gruppe bei der Abstimmung zugelassen hat“, sagt Klaus Nie-ding, Vizepräsident der DSW. „Wir prüfen derzeit Rechtsmittel gegen den Beschluss des Insolvenzgerichts. Dies vor dem Hinter-grund, dass wir Interessenkonflikte für möglich halten, welche zu einem Stimmverbot der Agrar ZG Projektbeteiligungs GmbH, einer Zweckgesellschaft der Gustav Zech Stiftung, hätte führen müssen“, kündigt Nieding an. Zudem sei er dabei, auch Schaden-ersatzansprüche gegen die Agrar ZG Projektbeteiligungs GmbH sowie Berater und Organe der KTG Energie AG unter dem Ge-sichtspunkt der Gläubigerbenachteiligung zu prüfen.

Daneben sollten die Anleihegläubiger nach Ansicht des Fachan-walts für Kapitalmarktrecht dringend weitere rechtliche Optio-nen prüfen. „Jetzt rücken auch Schadenersatzansprüche gegen Prospektverantwortliche und Dritte in den Vordergrund“, sagt Nieding und weiter: „Wir prüfen aktuell mögliche Schadenersatz-ansprüche gegen die Organmitglieder und beratende Unterneh-men. Dabei verfolgen wir verschiedene Stoßrichtungen, sowohl unter dem Gesichtspunkt des Verdachts strafbarer Handlungen und hieraus resultierender zivilrechtlicher Ansprüche, wie auch unter dem Gesichtspunkt der Prospekt- und Vertrauenshaftung.“

Geschädigte Anleihegläubiger können sich unter der Mail- adresse [email protected] registrieren lassen, um ihre Interessen zu bündeln.

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Klaus Nieding zur Verfügung. Herr Nieding ist Vizepräsident der DSW.

Sie erreichen Herrn Nieding unter: Tel.: (069) 2385380 www.niedingbarth.de

Anlegerfrage an Malte Diesselhorst, Landesgeschäftsführer der DSW in Berlin

Frage: Im März soll Snapchat an die Börse gehen. Kann es sich lohnen, als Anleger früh einzusteigen?

Antwort: Bei einem Umsatz von 400 Millionen Dollar hat Snap-chat 2016 einen Verlust von über 500 Millionen Dollar gemacht. Trotzdem soll die Bewertung des Unternehmens für den geplan-ten Börsengang bei 21,5 Milliarden Dollar liegen. Begründet wird dieser sehr hohe Wert mit über 150 Millionen Nutzern, starkem Zuwachs und der Beliebtheit bei Jugendlichen. Sie können über die App Fotos hochladen, die für den Empfänger kurze Zeit sicht-bar bleiben und dann wieder verschwinden. Vor allem Werbe-einnahmen sollen in Zukunft zu Gewinnen führen.

Privatanleger sollten sich die Frage stellen, ob sie das Geschäfts-modell von Snapchat und die damit verbundenen Risiken wirk-lich beurteilen können. Bei einem jungen Wachstumsunterneh-men gibt es noch keine aussagekräftigen Zahlen aus der Vergangenheit, beim Börsengang wird vor allem eine Wette auf die zukünftige Entwicklung verkauft. Ähnlich wie beim Twitter-Börsengang könnte der Kurs dann auf Abweichungen von der angestrebten Entwicklung mit heftigen Ausschlägen reagieren. Das Marktumfeld für Snapchat ist sehr dynamisch, dauernd entstehen neue, schnell wachsende Wettbewerber. Kriterium für die Entscheidung, bei einem Börsengang einzusteigen, sollten aber auch die Transparenz und Ausgestaltung des Verfahrens sein. Snapchat will stimmrechtslose Aktien platzieren. Die Aktio-näre könnten also keinen Einfluss ausüben. Hinzu kommt, dass die Chancen für deutsche Anleger, beim Börsengang zum Emissi-onspreis zum Zuge zu kommen, gering sind. Mittel- oder langfris-tig orientierte Anleger sollten den Börsengang und die Entwick-lung des Unternehmens danach kritisch beobachten. Die Aktien sind ja auch später noch erhältlich, und die Entscheidung über einen Kauf kann dann leichter getroffen werden.

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Dr. Malte Diesselhorst zur Verfügung. Dr. Diesselhorst ist Landesgeschäftsführer der DSW in Berlin.

Sie erreichen Herrn Dr. Diesselhorst unter: Tel.: (030) 88713-0 www.das-recht.com

03/2017

Aktivitäten der Landesverbände

Die DSW ist Mitglied von Seite 10 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG

Anleger hatten sich in den Jahren 2006/2007 an einem ge-schlossenen Immobilienfonds beteiligt, der den Geschäfts-zweck hatte, Immobilien im Emirat Dubai zu kaufen und zu verkaufen und dadurch Gewinne zu erzielen. Die Anleger beteiligten sich in der Regel als Treuhandkommanditisten an dem Fonds.

Alternativ bestand die Möglichkeit, sich direkt als Kommandi-tist – und nicht mittelbar als Treuhänder – an der Gesellschaft zu beteiligen. Anleger die sich zunächst über eine Treuhände-rin (West Audit GmbH) beteiligten, stiegen in den Rang einer echten Kommanditistin auf, nachdem über das Vermögen der Treuhänderin das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Im Jahr 2008 erhielten Anleger von der Gesellschaft das An-gebot, dass ihre Einlage zurückgezahlt wird und die Beteili-gung damit endet.

Warum nimmt der Insolvenzverwalter der Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG die Anleger in Anspruch?

Der Insolvenzverwalter nimmt Anleger auf Rückzahlung der (rückgezahlten) und beendeten Kommanditbeteiligung in An-spruch. Dieses wird damit begründet, dass die Gesellschaft von anderen Gesellschaften massive Geldzahlungen erhalten hatte, angeblich ohne Rechtsgrund. Es wird damit argumen-tiert, dass die Gesellschaft angebliche Gewinne an die Anleger ausgeschüttet hätte, obwohl sie überschuldet war.

Es sind jedoch weder der Zeitpunkt der Überschuldung, vor den jeweiligen Zahlungen an die Anleger, nachgewiesen wor-den, noch ist nachweisbar, welche Zahlungen jeweils an die Anleger weitergeflossen sind.

Im Übrigen wird nicht differenziert zwischen der Beendigung der Kommanditbeteiligung und der damit verbundenen Rückab-wicklung der Beteiligung einerseits und den Anlegern, die noch Kommanditisten sind und Ausschüttungen erhalten haben.

Was ist zu tun?Sollten Sie klageweise in Anspruch genommen werden, suchen Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf, der Ihren konkreten Vorgang prüft. Aus unserer Sicht sind nicht sämtliche Ansprüche des Insolvenzverwalters begründet.

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Kerstin Bontschev zur Verfügung. Frau Bontschev ist HV-Sprecherin der DSW.

Sie erreichen Frau Bontschev unter:Tel:(0351) 21520250 www.bontschev.de

Abschied vom Kummerkasten

Die Anpassungen 2017 des Deutschen Corporate Gover-nance Kodex betonen die Eigenverantwortung der Gremi-en, sinnvolle Transparenz und „Best Practice“.

In dieser Zielrichtung hat sich die Kommission erstmals mit Hinweisgebersystemen beschäftigt. Gut geführte Unterneh-men haben das in Eigenverantwortung auch schon bisher ge-tan. Man darf davon ausgehen, dass alle DAX-Unternehmen und die überwiegende Anzahl von MDAX-Unternehmen der-zeit zumindest rudimentär solche Systeme einsetzen. Knapp die Hälfte der DAX-Firmen wird bereits jetzt auch den Forde-rungen der Kommission nach „Best Practice“ gerecht. Diese beinhalten in den neuesten Empfehlungen ein an die Risikola-ge des Unternehmens angepasstes Compliance Management System, das Mitarbeitern und Dritten geschützte Hinweise auf Rechtsverstöße erlaubt.

Damit wird der „Kummerkasten“ endgültig Vergangenheit. Die von der Kommission geforderte „geeignete Weise“ der Einrichtung und die „Offenlegung ihrer Grundzüge“ bedeu-ten die Einführung eines professionellen (nicht selbstge-strickten) Hinweisgebersystems, dessen Nutzung für den Hinweisgeber bei strikter Anonymität risikolos ist. Die der-zeit mit viel Engagement geführte Diskussion um den Schutz des Hinweisgebers verliert ihre Bedeutung, weil heute zerti-fizierte Systeme verfügbar sind, die diesen strengen Anfor-derungen entsprechen.

Diese Systeme können rein elektronisch oder mit Telefonie gekoppelt, mit oder ohne „Ombudsmen“ installiert werden. Sie sind rund um die Uhr weltweit in allen Sprachen verfügbar und von einem link auf der Homepage der Unternehmen er-reichbar.

Die empfohlene Öffnung für Mitarbeiter und Dritte wird die Transparenz erheblich steigern, weil erfahrungsgemäß die werthaltigsten Hinweise von Lieferanten, Konkurrenten und Kunden kommen. Nicht zuletzt – darüber schweigt die Kom-mission sich aus – tragen solche professionellen Systeme na-türlich auch ganz wesentlich zur Enthaftung der Gremien bei.

Dr. Arno Morenz ist Mitglied des DSW-Kuratoriums und Vorsit-zender des Aufsichtsrats der Business Keeper AG, Berlin (www.business-keeper.com).

03/2017

Aktivitäten der Landesverbände

Die DSW ist Mitglied von Seite 11 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

Daniela Bergdolt: Rede auf der Hauptver-sammlung der OSRAM Licht AG

Das abgelaufene Geschäftsjahr lief für die Aktionäre gut. Der Aktienkurs hat sich weit besser entwickelt, als der MDAX. Die Dividende wird um 0,10 Euro erhöht. Die Story von OSRAM ist in die Öffentlichkeit transportiert und nun auch verstanden worden. Die Aussichten für die Zukunft sind sehr gut. Das erste Quartal 2017 ist prima gelaufen. Wer hätte das gedacht, nach dem Eklat im ersten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres, als man bekannt gegeben hat, den Bereich Glühbirnen zu ver-kaufen und sich nur noch auf LED zu konzentrieren. Was für ein Desaster für den Börsenkurs war das damals und zu welchem Eklat hat das dann auch auf der Hauptversammlung geführt. Ein Großaktionär, der gegen die Entlastung stimmt, kommt nicht sehr oft vor. Jedenfalls nicht in diesen Kreisen.

Herr Berlien, Sie haben das Ruder herumgerissen. Inzwischen ist die Zielrichtung die Sie verfolgen, verständlich geworden und ich muss sagen, ich glaube, dass Sie die richtige Strategie eingeschlagen haben. Sie haben die Weichen dafür gestellt, dass OSRAM auch in Zukunft noch ein Marktplayer sein wird. Die Spin-offs von Siemens waren ja nicht immer nur erfolg-reich. Denken wir an BenQ. Denken wir an die anfänglichen Schwierigkeiten von Infineon und dann die Abspaltung Qi-monda. OSRAM steht inzwischen so da, dass es tatsächlich als eigenständiges Unternehmen eine eigene Zukunft hat und zwar ohne in nächster Zeit in dem Mantel eines Großkonzerns zu verschwinden.

Inzwischen ist der Bereich Lamp verkauft, an ein chinesi-sches Konsortium. Ist der Verkauf nun endgültig durch alle Genehmigungen durch? Das heißt, wann ist er endgültig in trockenen Tüchern? Und wovon ist die endgültige Kaufpreis-zahlung abhängig?

Im letzten Jahr haben Sie Investoren dadurch verschreckt, dass Sie eben voll auf LED und Computer-halbleitergestütztes Licht gesetzt haben und 1 Milliarde Euro in Malaysia investie-ren wollten. Als dann noch das Gerücht umherging, dass Sie den chinesischen Markt völlig negieren wollen, kam es zum Eklat. Betrachten wir diese Sachverhalte heute etwas näher.

Wie weit sind Sie mit dem Werk in Malaysia? Wann können Sie dort die ersten Produkte fertigen?

Sind Sie mit den Kosten im Plan geblieben? Inzwischen ist al-len klar geworden, dass Sie den chinesischen Markt nicht aus-klammern oder nicht negieren wollen.

Die gesamte Rede von Frau Bergdolt finden Sie hier.

Franz Ferdinand Badelt: Rede auf der Haupt-versammlung der Deutsche Beteiligungs AG

Zu einigen Punkten des Geschäftsberichtes und der Tagesord-nung habe ich folgende Anmerkungen und vor allem Fragen:

Es wird im Geschäftsbericht die Finanzpolitik der Europäi-schen Zentralbank thematisiert, die ja bekanntlich nicht dazu neigt, den derzeit extrem niedrigen Leitzins alsbald zu erhöhen. Welche Auswirkungen und vor allem welche Risi-ken sehen Sie hier für die DBAG?

Des Weiteren wird im Geschäftsbericht angemerkt, dass die Währungskursänderungen auch massiven Einfluss auf die Wertentwicklungen der Beteiligungen haben. Hat die DBAG die jeweiligen Währungskursänderungen stets im Blick?

Ist die DBAG darüber hinaus auf den bevorstehenden „Brexit“ eingestellt? Auch wenn nur wenige Beteiligungen an briti-schen Unternehmen existieren, wird der Brexit doch für die gesamtwirtschaftliche Lage in der EU Folgen haben. Ist man hierfür gewappnet?

Was den Wettbewerb angeht, wird im Geschäftsbericht aus-gesagt, dass dieser abermals noch intensiver geworden ist. Welche Maßnahmen werden seitens der DBAG ergriffen, um sich weiter von der Konkurrenz abzusetzen? Welche Kosten fallen für die entsprechenden Marketingmaßnahmen an?

Im Rahmen der Investitionsstrategie wird ausgeführt, dass es im Portfolio bestimmte Schwerpunkte gibt. So haben etwa Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus noch immer einen signifikanten Anteil am Portfolio. In den letzten Jahren waren circa 80 Prozent der Transaktionen im Bereich Maschi-nen- und Anlagenbau zu registrieren.

Auch wenn einige der Unternehmen hierbei Nischen beset-zen, ist eine derartige Fixierung auf den Maschinen- und Anla-genbau nicht zu viel? Werden hier Lösungen angedacht? Wenn ja, welche?

Des Weiteren stellt sich hinsichtlich der Zukunftsperspekti-ve der DBAG die Frage, wohin die Reise gehen soll? Wird sich in den nächsten Jahren eher auf die Verwaltung des Portfolios fokussiert werden oder wird die Lage weiter son-diert und entsprechend investiert? Presseberichten ist zu-mindest die Aussage zu entnehmen, dass es derzeit schwer fallen soll, geeignete Kandidaten zu finden. Bitte nehmen Sie hierzu Stellung.

Die gesamte Rede von Herrn Badelt finden Sie hier.

03/2017

Konjunkturmonitor

Die DSW ist Mitglied von Seite 12 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

2017 nimmt Fahrt auf

Mit einigen Fragezeichen, die vor allem von politischen Unwägbarkeiten herrühren, war die weltweite Wirtschaft ins neue Jahr gestartet. Die ersten Antworten fallen – so der Stand Anfang März – vielversprechend aus. Und das auf breiter Front.

Ungeachtet der politischen Unsicherheiten, die der Mix aus US-Präsident Donald Trump, dem Brexit in Großbritannien sowie den baldigen Wahlen in Frankreich und den Nieder-landen ergeben, hat sich in Deutschland die Stimmung unter den Unternehmensentscheidern zuletzt deutlich verbessert. Im Februar kletterte der Ifo Geschäftsklimaindex, der als wichtigster Frühindikator der deutschen Wirtschaft gilt, auf 111,0 Punkte. Im Vorfeld war mit einem leichten Rückgang auf 109,6 Punkte gerechnet worden. Neben dem Geschäfts-klima überzeugt zudem der deutsche Einkaufmanagerindex (PMI) der Industrie; er legte von 56,4 Punkten im Vormonat auf 56,8 Zähler im Februar zu – und erklomm somit den höchsten Wert seit fast sechs Jahren.

Eurozone trotzt Griechenland-SchwächeIn der Eurozone sind zwar die in den vergangenen Monaten zeitweise aus dem Blickpunkt der öffentlichen Wahrnehmung geratenen Sorgen um Griechenland zuletzt wieder etwas in den Fokus gerückt, befindet sich das Land im Südosten Euro-pas doch als einziger Vertreter der Zone extrem tief in der Re-zession. Dass im Februar der Aufschwung des Eurozone-In-dustriesektors dennoch weiterhin an Dynamik zulegt – der Einkaufsmanagerindex für den Sektor stieg leicht auf 55,4 Punkte (von 55,2 im Januar) –, lässt sich auf die Stärke ande-rer Euro-Staaten zurückführen, vor allem auf das Wachstum in den Niederlanden, in Österreich und Deutschland. Das für

die Berechnung des Indexes verantwortliche Institut IHS Mar-kit führt den zunehmend robusten Aufschwung auf die stärks-ten Zuwächse bei Produktion und Auftragseingang seit fast sechs Jahren zurück.

US-Konjunktur lässt Trump-Effekt vergessenAuch in den USA haben sich zuletzt die guten Nachrichten von der Konjunkturfront gemehrt. So stellte sich die Lage im pro-duzierenden Gewerbe der Region Chicago im Februar weitaus besser dar als erwartet ¬– ein größerer Optimismus über die Aussichten der US-Konjunktur ist die Folge. Der oft bemühte Chicago Einkaufsmanagerindex des Institute of Supply Ma-nagement (ISM) stieg nach 50,3 Zählern im Januar auf nun-mehr saisonbereinigte 57,4 Punkte, den höchsten Wert seit Januar 2015. Analysten hatten lediglich einen Anstieg auf 53,0 erwartet. Auch in Sachen Arbeit gab es Positives zu vermel-den: Erstmals seit vier Monaten hat die Beschäftigung eine Steigerung verzeichnet – und das gleich auf das höchste Ni-veau seit Oktober 2014.

In China überwiegt die Skepsis Etwas zurückhaltender als im Westen gibt man sich in Sachen Wirtschaftsentwicklung im Fernen Osten. So ging der Ein-kaufsmanagerindex im Dienstleistungsgewerbe in China im Februar auf 54,2 Punkte zurück, nachdem er im Januar noch 54,6 Zähler betragen hatte. Immerhin bewegt er sich damit weiterhin über der Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Zu-dem konnte der Index für die Industrie leicht zulegen, um 0,3 auf nunmehr 51,6 Punkte; die Expertenschätzungen hatten auf lediglich 51,1 Zähler gelautet. In Japan musste man jüngst ebenfalls einen Dämpfer hinnehmen: So ist die Produktion der Industrieunternehmen um 0,8 Prozent zurückgegangen – obwohl Analysten ein Plus von 0,4 Prozent erwartet hatten. Allerdings beziehen sich diese Zahlen auch auf den Januar.

03/2017

Börsenmonitor

Die DSW ist Mitglied von Seite 13 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

Märkte trotzen der Unruhe

Obwohl derzeit einige politische und wirtschaftliche Ent-wicklungen für viel Nervosität sorgen, ging es an den Akti-enmärkten zuletzt bergauf – sowohl diesseits als auch jen-seits des Atlantiks.

Über zu viel Ruhe können sich Anleger derzeit sicherlich nicht beklagen, ganz im Gegenteil. Da wäre zum einen die Euro-Krise, die eigentlich nie überwunden wurde, aktuell aber wieder verstärkt für Unruhe sorgt. Vor allem die Situa-tion in Griechenland, aber auch die Lage in Italien und eini-gen weiteren Euro-Randstaaten bereitet dem einen oder anderen Investor Sorge. Hinzu kommen die bevorstehenden Wahlen in wichtigen europäischen Staaten und die damit einhergehende Befürchtung, dass vor allem rechtspopulisti-sche Parteien Boden gut machen könnten. Zudem ist mitt-lerweile auch die erste Trump-Euphorie. Die – vorsichtig for-muliert – sehr direkte Art des neuen US-Präsidenten kommt offenbar nicht bei allen Marktteilnehmern gut an. Zwar be-feuerte er die Märkte nach der Wahl mit der Aussicht auf Steuererleichterungen und hohe Investitionen in die Infra-struktur, einen konkreten Plan blieb er aber bisher schuldig. Auch seine erste Rede vor dem Kongress vor wenigen Tagen nutze er nicht, um konkrete Details zu nennen.

DAX in RekordlauneTrotz der zahlreichen politischen und wirtschaftlichen Unsi-cherheiten präsentierte sich der DAX im Februar aber recht robust. Zwischenzeitlich übersprang der wichtigste deutsche Aktienindex sogar die psychologisch wichtige Marke von 12.000 Punkten; zuletzt ist das dem DAX im April 2015 gelun-gen. Summa summarum legte das Börsenbarometer in den vergangenen vier Wochen rund 1,5 Prozent an Wert zu. Zum einen dürfte die laufende Berichtsaison dem Leitindex Rü-ckenwind verliehen haben. Zwar konnten bisher nicht alle Un-ternehmen mit ihren Bilanzen überzeugen, zahlreiche der 30 DAX-Konzerne haben aber durchaus erfreuliche Zahlen prä-sentiert. Hinzu kommt die weiterhin extrem expansive Geld-

politik der Europäischen Zentralbank, die trotz der zuletzt ge-stiegenen Inflation derzeit wohl noch nicht ernsthaft mit dem Gedanken spielt, die Geldpolitik zu straffen. Auch einige jüngst veröffentlichte Konjunkturindikatoren konnten positiv überra-schen und dürften dazu beigetragen haben, dass sich die Ak-tienmärkte in prächtiger Verfassung präsentieren.

Noch besser als der DAX entwickelte sich die zweite Reihe: So stieg der 50 Werte umfassende Nebenwerteindex MDAX so-gar um etwa 3,5 Prozent, während der Technologie-Index Tec-DAX gut 3 Prozent an Boden gut machen konnte. Der US-ame-rikanische Dow Jones kletterte gar um über 4 Prozent. Ein Grund: Anleger spekulieren darauf, dass die von Trump in Aus-sicht gestellten Steuererleichterungen und Investitionen in die Infrastruktur tatsächlich umgesetzt werden, wovon – zu-mindest kurzfristig – die US-Wirtschaft profitieren sollte.

Euro unter DruckBergab ging es indes mit der europäischen Gemeinschafts-währung, die im Monatsverlauf zu zahlreichen anderen Wäh-rungen abgewertet hat. Im Vergleich zum US-Dollar büßte der Euro beispielsweise gut 1 Prozent an Wert ein. Ein entschei-dender Faktor dürfte hier der entgegengesetzte geldpoliti-sche Kurs der Notenbanken sein. Während die EZB die Zinsen wohl noch eine ganze Weile niedrig halten dürfte, hat die US-Notenbank Fed bereits damit begonnen, die Geldschleusen wieder zu schließen. Nach den beiden Zinserhöhungen Ende 2015 und 2016 erwarten Experten für das laufende Jahr bis zu drei weitere Zinsschritte.

Gold, das in Zeiten eines aufwertenden Dollars eher zu Schwä-che neigt, legte im Vergleich zum Vormonat dennoch kräftig zu – und zwar um über 4 Prozent. Zugute gekommen sind dem Edelmetall wohl zum einen die zuletzt anziehenden Infla-tionsraten. Steigen die Preise, greifen Investoren traditionell vermehrt zum nicht beliebig vermehrbaren Gold. Zudem steuern Investoren vor allem in unruhigen Zeiten den sicheren Goldhafen an. Und: An Unsicherheiten an den Märkten man-gelt es derzeit sicherlich nicht.

03/2017

DSW-Mitteilungen

Die DSW ist Mitglied von Seite 14 - Ausgabe 03/2017 - www.dsw-info.de

Impressum

DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.Peter-Müller-Str. 14 40468 DüsseldorfTel.: 0211-6697-02 Fax: 0211-6697-60E-Mail: [email protected] www.dsw-info.de

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Redaktion: Christiane Hölz (DSW e. V.)Franz von den Driesch (newskontor GmbH)

Alle im DSW-Newsletter publizierten Informationen werden von der Redak-tion gewissenhaft recherchiert. Für die Richtigkeit sowie für die Vollständig-keit kann die Redaktion dennoch keine Gewähr übernehmen.

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Veranstaltungen

Aktien- und AnlegerforenIm Rahmen unserer kostenfreien und für jedermann zugäng-lichen Aktien- und Anlegerforen präsentieren sich deutsche und internationale Publikumsgesellschaften. So können sich auch Privatanleger aus Quellen informieren, die sonst nur ins-titutionellen Investoren und Analysten eröffnet sind – so z.B. der unmittelbaren Diskussion mit dem Management.

Alle Aktienforen beginnen jeweils um 18:30 Uhr und enden um circa 21:00 Uhr.

Terminverschiebungen sind grundsätzlich möglich. Bitte be-suchen Sie daher unsere Veranstaltungsseite auf www.dsw-info.de oder wenden Sie sich an [email protected]. Dort finden Sie weitere Termine und können sich auch für obige Aktienforen anmelden.

Derzeit sind Veranstaltungen in folgenden Städten geplant:

Datum Ort06. April Lüneburg07. April Stuttgart27. April Mannheim

03/2017

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