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Neuausrichtung Wirtschafts- und Technologieförderung 2014 bis 2020 Abteilung Wirtschaft und Arbeit...

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Neuausrichtung Wirtschafts- und Technologieförderung 2014 bis 2020 Abteilung Wirtschaft und Arbeit 1 Wirtschaftsförderung des Landes Tirol 2014 - 2020
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Neuausrichtung Wirtschafts- und Technologieförderung 2014 bis 2020 Abteilung Wirtschaft und Arbeit 1

Wirtschaftsförderung des Landes Tirol2014 - 2020

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Die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol umfasst folgende Programme:

• Wirtschaftsförderungs(WIFÖ)-Programm

• Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds (TWFF)

• Innovations-/Technologieförderungsprogramm

• Infrastrukturförderungsprogramm

• Breitbandförderungsprogramm

• Sonderförderungsprogramme für die regionale Wirtschaftsförderung

Gliederung

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• Anzahl der Förderungsansuchen 2013WIFÖ-Programm inkl. TWFF – rd. 1.600 Ansuchen, davon rd. 70 % positiv

Technologieförderung – rd. 160 Ansuchen

• gefördertes Projektvolumen 2013WIFÖ-Programm inkl. TWFF – rd. € 270 Mio.

Technologieförderung – rd. € 14 Mio. (ohne COMET-Programm)

• Budget 2014WIFÖ-Programm inkl. TWFF-Darlehen - rd. € 18 Mio.Technologieförderungsprogramm - rd. € 7,6 Mio.

Budget/Förderungsansuchen

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Änderungen lt. Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung

• Rahmenrichtlinie gilt für alle Förderungsprogramme der Wirtschaftsförderung des Landes

Tirol (WIFÖ-Programm, TWFF, Technologieförderung, Infrastrukturförderung,,

Breitbandförderung und Sonderförderprogramme für die regionale Wirtschaftsförderung)

• Das nationale Regionalförderungsgebiet umfasst nicht nur den Bezirk Lienz sondern auch

den Planungsverband „Oberes und Oberstes Gericht“

• Einführung von Publizitätsvorschriften des Landes Tirol

• bei Investitionsförderungen ab € 100.000,-

• bei Förderungen von Technologieprojekten ab € 20.000,-

• Datenschutz – Hinweis auf das Tiroler Fördertransparenzgesetz

• erstmals jeweils eigene Abrechnungsleitfäden für die Technologieförderung, das WIFÖ- und

das Infrastrukturförderungsprogramm sowie die Breitbandförderung

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Wirtschafts-förderungs-programm2014 - 2020

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• Strukturverbesserung von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

• Stärkung der Unternehmen in den nationalen Regionalfördergebieten

• Unterstützung von JungunternehmerInnen

• Qualitätsverbesserung im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

• Umweltschutzmaßnahmen – insb. im Bereich erneuerbare Energieträger und

Energieeinsparung

• Sicherung der Nahversorgung

Ziele des Wirtschaftsförderungs-programms

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INVESTITIONSFÖRDERUNGEN

• Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds - Kleindarlehen

• Kleinunternehmensförderung

• Impulspaket Tirol

• Nahversorgungsförderung

• Förderung von Energiesparmaßnahmen und von erneuerbaren Energieträgern

Wirtschaftsförderungsprogramm

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Wirtschaftsförderungsprogramm

SONSTIGE LANDESFÖRDERUNGEN

• Internationalisierungsförderung

• EPU-Kooperationsförderung

• gemeinsame Beratungsförderung mit der WK-Tirol

• Förderung von kleinen Beherbergungsbetrieben und

Privatvermietern

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• in der Regel einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse

• beim TWFF – zinsgünstige Direktdarlehen

• in Ausnahmefällen laufende Zinsenzuschüsse

Arten der Förderung

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Impulspaket-Tirol• in begründeten Einzelfällen neben dem produzierenden Sektor auch Projekte aus allen

anderen Sektoren, wenn das Projekt deutlich überdurchschnittlich positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaftsstruktur/Beschäftigungsstruktur aufweist

• zusätzliche Prämie für besonders umweltrelevante Projekte in Höhe von 10 % der Investitionsförderung

Tiroler Kleinunternehmensförderung• Bei touristischen Projekten im Beherbergungsbereich Wegfall der in der Regel

notwendigen Höherkategorisierung• Förderung von Personalunterkünften (soweit nicht in der Wohnbauförderung)• Im Regionalförderungsgebiet sind bei Tourismusprojekten auch

Betriebsgrößenoptimierungen förderbar• Einführung einer konkreten Investitions-Obergrenze von € 1 Mio. pro Projekt

Wesentliche Änderungen bei den einzelnen Förderungsaktionen

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TWFF-Darlehen an Kleinstunternehmen• Verlängerung des Zeitraums als Jungunternehmer von derzeit 3 Jahren auf 5 Jahre ab

Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit• Investitionen - generell Darlehen für max. 100% der Bemessungsgrundlage -

Darlehensobergrenze somit generell € 100.000,-• Betriebsmittel – und Betriebsgründungskosten für Jungunternehmer - Anhebung der

Darlehensobergrenze von € 20.000,- auf € 50.000,- • ab einer Darlehenshöhe von € 30.000,- Wahlmöglichkeit der Darlehenslaufzeit (5 oder

10 Jahre)• einheitlicher Fixzinssatz während der gesamten Laufzeitetwas günstiger für Jungunternehmen und Unternehmen im RegionalförderungsgebietBei 10-jährigen Darlehen erfolgt nach 5 Jahren eine Zinssatzanpassung an den dann

geltenden TWFF-Zinssatz

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Förderung von Energiesparmaßnahmen• generell 30% Zusatzförderung zur Bundesförderung• Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der KPC

Tiroler Nahversorgungsförderung• Kleinunternehmen statt bisher nur Kleinstunternehmen• Senkung der Mindestbemessungsgrundlage auf € 3.000,--

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Internationalisierungsförderung

• Auch mittelgroße Unternehmen - aber nur für Markterschließungsmaßnahmen außerhalb des EU/EWR-Marktes und der Schweiz

• Erweiterung der förderbaren Kosten • um Zertifizierungen/Normierungen im Zielland• Marketingmaßnahmen (Versandkosten, Einschaltungen, etc.) • unternehmenseigene und nicht unternehmensfremde Messebetreuung• Beratungsleistungen (hinkünftig 10 Beratertage, bisher 5 Tage)

• Neue Mindestförderungsbemessungsgrundlage € 3.000,-

EPU-Kooperationsförderung• bleibt unverändert aufrecht

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Tiroler Beratungsförderung• gilt für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und private Erfinder (nur für

Technologieberatungen)• neue Beratungsschwerpunkte

• Kreativität und Ideenmanagement• Nachhaltigkeit und CSR• Controlling

• In begründeten Ausnahmefällen bis max. 40 Beratungseinheiten

Förderung von kleinen Beherbergungsbetrieben u. Privatvermietern• nun auch Betreiber kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe bis 20 Betten• zusätzlich zu den bestehenden Schwerpunkten

• behindertengerechter Umbau bestehender Gästezimmer u. Ferienwohnungen• Neuausstattung bestehender Gästezimmer u. Ferienwohnungen• Errichtung/Einrichtung eines absperrbaren Schi-/Radkellers bzw. –werkstätte, eines

Schiwachsraums bzw. Schuhtrockenraums• Valorisierung der Prämien • Zusätzliche Prämie bei erstmaliger Klassifizierung oder Höherklassifizierung

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Amt der Tiroler LandesregierungSachgebiet WirtschaftsförderungLandhaus 2, Heiliggeiststraße 7-9

6020 InnsbruckTel.Nr.: 0512/508-3217Fax.Nr.: 0512/508-3235

e-mail: [email protected]: www.tirol.gv.at/wirtschaftsfoerderung

ANSPRECHPARTNER:

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Tiroler Innovationsförderung2014-2020

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Neuausrichtung Wirtschafts- und Technologieförderung 2014 bis 2020 Abteilung Wirtschaft und Arbeit

Tiroler Innovationsförderung – ein Vergleich

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bisherige Programme Programme 2014-2020

InitiativprojekteKooperationsförderungForschungs-, Entwicklungs- InnovationsförderungTiroler PatententwicklungsprogrammInnovationsassistentMachbarkeitsstudienK-Regio Förderung von regionalen Kompetenzzentren (K-Regio)Translational Research Tiroler Wissenschaftsfonds Sonderförderungen (COMET) Anschlussförderungen (FFG-Basisprogramme, COMET)

Tiroler Innovationsförderung

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Neuausrichtung Wirtschafts- und Technologieförderung 2014 bis 2020 Abteilung Wirtschaft und Arbeit

Tiroler Innovationsförderung - Schwerpunkte

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Projektidee

Initiativprojekte ja/nein FEI-Projekte (einzel/kooperativ)

InnovationsassistentIn

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Initiativprojekte – was/wer/wie wird gefördert?

• Analyse der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit/Sinnhaftigkeit von Projektideen auch im Rahmen der Herstellung von Funktionsmustern

• Anbahnung von Projektkooperationen• Bearbeitung von schutzrechtsrelevanten Fragestellungen• kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit

Unternehmensstandort Tirol inkl. Mitgliedschaft bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg

• nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss von max. 75% der förderbaren Kosten (Bemessungsgrundlage max. € 8.000,--)

• Zusatzprämien• Projektlaufzeit maximal neun Monate

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Neuausrichtung Wirtschafts- und Technologieförderung 2014 bis 2020 Abteilung Wirtschaft und Arbeit

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte – was wird gefördert?

• Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen• wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder

Dienstleistungen• Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer• in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von

Machbarkeitsstudien das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht

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Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte – wer/wie wird gefördert?

• kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Unternehmensstandort Tirol inkl. Mitgliedschaft bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg

• im Falle eines Kooperationsprojektes sind auch große Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen mit Standort Tirol antragsberechtigt

• einzelbetriebliche Projekte: max. 30% der förderbaren Kosten (Bemessungsgrundlage € max. 120.000,--)

• Kooperationsprojekte: max. 40% der förderbaren Kosten (Bemessungsgrundlage max. € 350.000,--)

• Laufzeit maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit für Kooperationsprojekte ein Jahr

• Anträge können laufend eingebracht werden• Zusatzprämien

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InnovationsassistentIn – was wird gefördert?

• Personal- und Qualifizierungskosten eines neu einzustellenden Innovationsassistenten

• die Person muss nicht spezifisch in einem Projekt tätig sein:•aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen, usw.)•Vorhabensbeschreibung (es können auch mehrere Projekte umgesetzt werden)•Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung des Innovationsassistenten•wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen•Tätigkeitsfelder: Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen,

Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement

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InnovationsassistentIn – wer/wie wird gefördert?

• Unternehmen, die ihren Standort in Tirol haben; bei Vorhaben im Tourismus auch Tourismusverbände

• als Innovationsassistent können Universitäts- und Fachhochschulabsolventen beschäftigt werden (max. Berufspraxis von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums)

• es können auch Absolventen einer berufsbildenden höheren Schule beschäftigt werden (Berufspraxis von max. drei Jahren)

• nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss von max. 40% der Personal- und Qualifizierungskosten (Bemessungsgrundlage max. € 70.000,--)

• definierter Ausschreibungszeitraum; Projektzeitraum 2 Jahre

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Tiroler Innovationsförderung – Vergabe/Kosten

Vergabekriterien•technische Kriterien•wirtschaftliche Kriterien•allgemeine Kriterien

Förderbare Kosten•Personalkosten•Kosten für Instrumente und Ausrüstung•Sach- und Materialkosten•Externe Kosten

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Neuausrichtung Wirtschafts- und Technologieförderung 2014 bis 2020 Abteilung Wirtschaft und Arbeit

neu ab 1.1.2014: FFG-Kooperation

•alle Basisprogrammprojekte mit Tiroler Beteiligung – unabhängig von der Unternehmensgröße – werden gefördert•Land Tirol erhöht Darlehen der FFG um 20% der förderbaren

Projektsumme, damit max. Förderungsausmaß Bund/Land Tirol 70 % der förderbaren Kosten•Antragstellung und Abwicklung über die FFG – somit kein

eigenes Förderungsverfahren beim Land Tirol

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Neuausrichtung Wirtschafts- und Technologieförderung 2014 bis 2020 Abteilung Wirtschaft und Arbeit

Unterlagen/Kontakt

Amt der Tiroler LandesregierungAbteilung Wirtschaft und ArbeitFachbereich Breitbandausbau und TechnologieförderungDI (FH) Mag. Michael Mairhofer 0512/508/[email protected]

www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/downloads

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