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Änderung der Betriebszeiten am Flughafen …...44319 Dortmund Auftragnehmer: Planungsbüro Drecker...

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Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund Studie über die Verträglichkeit mit der Umwelt Dezember 2010
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Änderung der Betriebszeiten

am Flughafen Dortmund

Studie über die Verträglichkeit

mit der Umwelt

Dezember 2010

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Art des Dokuments: Umweltverträglichkeitsstudie

Objektbezeichnung: Flughafen Dortmund

Auftraggeber: Flughafen Dortmund GmbH Flughafenring 1 44319 Dortmund

Auftragnehmer: Planungsbüro Drecker Ingenieur-, Grün- und Landschaftsplanung Bottroper Str. 6 46244 Bottrop-Kirchhellen

Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Matthias Remmert

Dipl.-Ing. (FH) Christoph Hoheisel

Dipl.-Biol. Melanie Huk

Dipl.-Ing. (FH) Sandra Moormann

Projektnummer 109 314 004

Datum Dezember 2010

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 1

Inhaltsverzeichnis

1 Anlass und Aufgabenstellung ........................ .......................................... 7

2 Allgemeine Methodik ................................ ................................................. 8

3 Vorhabensbeschreibung.............................. ........................................... 14

3.1 Vorhaben.............................................................................................................14

3.2 Prognosen...........................................................................................................14

3.3 Fachgutachten ....................................................................................................15

3.3.1 Lärm..............................................................................................................15

3.3.2 Lärmmedizin..................................................................................................15

3.3.3 Luftschadstoffe ..............................................................................................16

4 Projektwirkungen ................................... .................................................. 17

5 Untersuchungsräume................................. ............................................. 19

5.1 Abgrenzungskriterien ..........................................................................................19

5.2 Beschreibung der Untersuchungsräume.............................................................21

6. Raumanalysen und Auswirkungsprognosen.............. .......................... 23

6.1 Vorgehensweise..................................................................................................23

6.2 Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit ...................24

6.2.1 Bestandsbeschreibung und –bewertung........................................................24

6.2.1.1 Methodisches Vorgehen ...............................................................................................24

6.2.1.2 Raumordnerische Vorgaben und Planungen ...............................................................27

6.2.1.3 Gesetzliche und fachplanerische Vorgaben und Planungen........................................28

6.2.1.3 Beschreibung des Bestandes .......................................................................................28

6.2.1.4 Vorbelastungen.............................................................................................................28

6.2.1.5 Bewertung des Bestandes............................................................................................29

6.2.2 Status-quo-Prognose 2025............................................................................29

6.2.3 Auswirkungsprognose ...................................................................................30

6.2.3.1 Methodisches Vorgehen ...............................................................................................30

6.2.3.2 Auswirkungsprognose und -bewertung ........................................................................31

6.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt..............................................36

6.3.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung.........................................................36

6.3.1.1 Methodisches Vorgehen, Biotope.................................................................................36

6.3.1.2 Methodisches Vorgehen, Fauna...................................................................................40

6.3.1.3 Raumordnerische und fachplanerische Vorgaben und Planungen ..............................41

6.3.1.4 Beschreibung des Bestandes, Biotope.........................................................................42

6.3.1.5 Beschreibung des Bestandes, Fauna...........................................................................44

6.3.1.6 Vorbelastungen.............................................................................................................50

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 2

6.3.1.7 Bewertung des Bestandes, Biotope..............................................................................51

6.3.1.8 Bewertung des Bestandes, Fauna................................................................................53

6.3.2 Status-quo-Prognose 2025............................................................................54

6.3.3 Auswirkungsprognose ...................................................................................54

6.3.3.1 Methodisches Vorgehen ...............................................................................................54

6.3.3.2 Auswirkungsprognose und -bewertung .......................................................................55

6.4 Verträglichkeit des Projektes hinsichtlich Natura 2000.......................................62

6.5 Schutzgut Boden.................................................................................................63

6.5.1 Bestandsbeschreibung und –bewertung........................................................63

6.5.1.1 Methodisches Vorgehen ...............................................................................................63

6.5.1.2 Raumordnerische und fachplanerische Vorgaben und Planungen ..............................66

6.5.1.3 Beschreibung des Bestandes .......................................................................................67

6.5.1.4 Vorbelastungen.............................................................................................................69

6.5.1.5 Bewertung des Bestandes............................................................................................71

6.5.2 Status-quo-Prognose 2025............................................................................74

6.5.3 Auswirkungsprognose ...................................................................................74

6.6 Schutzgut Wasser - Grundwasser.......................................................................75

6.6.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung.........................................................75

6.6.1.1 Methodisches Vorgehen ...............................................................................................75

6.6.1.2 Raumordnerische und fachplanerische Vorgaben und Planungen ..............................78

6.6.1.3 Beschreibung des Bestandes .......................................................................................79

6.6.1.4 Vorbelastungen.............................................................................................................80

6.6.1.5 Bewertung des Bestandes............................................................................................81

6.6.2 Status-quo-Prognose 2025............................................................................82

6.6.3 Auswirkungsprognose ...................................................................................82

6.7 Schutzgut Wasser - Oberflächengewässer .........................................................83

6.7.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung.........................................................83

6.7.1.1 Methodisches Vorgehen ...............................................................................................83

6.7.1.2 Raumordnerische und fachplanerische Vorgaben und Planungen ..............................87

6.7.1.3 Beschreibung des Bestandes .......................................................................................88

6.7.1.4 Vorbelastungen.............................................................................................................89

6.7.1.5 Bewertung des Bestandes............................................................................................89

6.7.2 Status-quo-Prognose 2025............................................................................93

6.7.3 Auswirkungsprognose ...................................................................................93

6.7.3.1 Methodisches Vorgehen ...............................................................................................93

6.7.3.2 Auswirkungsprognose und -bewertung ........................................................................94

6.8 Schutzgut Luft .....................................................................................................96

6.8.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung.........................................................96

6.8.1.1 Methodisches Vorgehen ...............................................................................................96

6.8.1.2 Raumordnerische und fachplanerische Vorgaben und Planungen ..............................98

6.8.1.3 Beschreibung des Bestandes .......................................................................................99

6.8.1.4 Vorbelastungen.............................................................................................................99

6.8.1.5 Bewertung des Bestandes..........................................................................................100

6.8.2 Status-quo-Prognose 2025..........................................................................101

6.8.3. Auswirkungsprognose .................................................................................101

6.8.3.1 Methodisches Vorgehen .............................................................................................101

6.8.3.1 Auswirkungsprognose und -bewertung ......................................................................101

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 3

6.9 Schutzgut Klima ................................................................................................105

6.10 Schutzgut Landschaft......................................................................................106

6.11 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................................106

6.12 Wechselwirkungen ..........................................................................................106

7 Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung ....... .................... 110

7.1 Maßnahmen zur Vermeidung............................................................................110

7.2 Maßnahmen zur Verminderung.........................................................................110

8 Zusammenfassende Darstellung und Bewertung ......... ..................... 112

9 Literatur.......................................... ......................................................... 115

10 Anhang............................................. ....................................................... 121

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 4

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Hierarchie der Bewertungsmaßstäbe ..........................................................13

Abbildung 2: Wirkungspfad als Verknüpfung von Wirkfaktor und Schutzgut (Quelle: Hartlik 2006, verändert) ...............................................................................17

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Flugbewegungen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr auf dem Flughafen Dortmund am Durchschnittstag der verkehrsreichsten 6 Monate im Jahr 2025 unter Berücksichtigung von Verspätungen. Quelle: Desel Consulting/ Airport Research Center (2010 a) verändert .............................15

Tabelle 2: Potenzielle betriebsbedingte Wirkungen auf die Schutzgüter ......................18

Tabelle 3: Daten und Informationsgrundlagen zum Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit ...............................................25

Tabelle 4: Relevante Bereiche für das Schutzgut Menschen / Wohnen, einschließlich der menschlichen Gesundheit und Zuweisung der Bewertung...................................................................................................27

Tabelle 5: Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit - Wohnfunktion...................................................31

Tabelle 6: Lärmpegelklassen und Bewertung der Wirkung auf die Wohnfunktion ........33

Tabelle 7: Wohnfunktion - Schallimmissionen LAeq, Nacht i.v.M. NAT 6x72 durch Fluglärm incl. Rolllärm.................................................................................34

Tabelle 8: Daten und Informationsgrundlagen zur Biotopausstattung des Untersuchungsraumes 1 .............................................................................37

Tabelle 10: Biotoptypen im Untersuchungsraum 1 und Zuweisung der Bewertung ........38

Tabelle 11: Daten und Informationsgrundlagen hinsichtlich Fauna als Bestandteil des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ............................41

Tabelle 12: Artenliste der planungsrelevanten Brut- u. Gastvögel im Untersuchungsraum 1 .................................................................................45

Tabelle 13: Artenliste weiterer im Untersuchungsraum 1 kartierter Brut- u. Gastvögel ....................................................................................................46

Tabelle 14: Artenliste Fledermäuse, Detektorerfassung und Horchkisteneinsatz 2009............................................................................................................48

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 5

Tabelle 15: Amphibienkartierung März – Juli 2009........................................................49

Tabelle 16: Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt .........................................................................................................55

Tabelle 17: Vogelschlag am Flughafen Dortmund in den vergangenen 8 Jahren...........60

Tabelle 18: Bewertungsmatrix für das Schutzgut Boden................................................64

Tabelle 19: Daten und Informationsgrundlagen für das Schutzgut Boden......................66

Tabelle 20: Relevante Bodentypen und Zuweisung der Bewertung ...............................73

Tabelle 21: Methodische Vorgehensweise der Abgrenzung relevanter Flächen und zur Einstufung der Bedeutung für das Schutzgut Wasser – Grundwasser...............................................................................................75

Tabelle 22: Bewertungsmethodik für das Schutzgut Wasser - Grundwasser .................76

Tabelle 23: Daten- und Informationsgrundlagen zum Schutzgut Wasser - Oberflächengewässer .................................................................................84

Tabelle 24: Bewertungsrahmen Schutzgut Wasser – Oberflächengewässer .................86

Tabelle 25: Relevante Oberflächengewässer und Zuweisung der Bewertung................92

Tabelle 26: Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Oberflächengewässer ..............94

Tabelle 27: Daten und Informationsgrundlagen zum Schutzgut Luft ..............................97

Tabelle 28: Für die Lufthygiene planungsrelevante Bereiche und deren Bewertung ......98

Tabelle 29: Auswirkungen auf das Schutzgut Luft........................................................101

Tabelle 30: Mögliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .........................108

Tabelle 31: Kurzbeschreibung der sehr hochwertigen Tierlebensräume innerhalb des Untersuchungsraumes (PLANUNGSBÜRO DRECKER 2008), Angaben des LANUV soweit nicht gesondert zitiert....................................................130

Tabelle 32: Kurzbeschreibung der hochwertigen Tierlebensräume im Umfeld des Flughafens Dortmund, Angaben der LANUV soweit nicht gesondert zitiert .........................................................................................................138

Tabelle 33: Auflistung der derzeit vorhandenen Hinweise auf die Vorkommen planungsrelevanter Tierarten im Untersuchungsraum, Reihenfolge von West nach Ost, Angaben der LANUV soweit nicht gesondert zitiert ............141

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 6

Kartenverzeichnis

Karte 1 Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Schallimmissionen Fluglärm – Nacht Bestandsdarstellung und -bewertung, Auswirkungen , M 1:10.000

Karte 2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

Bestandsdarstellung Biotope und Fauna (eigene Kartierung), M 1:10.000

Karte 3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Bestandsbewertung Biotope, M 1:10.000

Karte 4 Schutzgut Boden, Bestandsdarstellung und -bewertung, M 1:10.000 Karte 5 Schutzgut Luft, Bestandsdarstellung und -bewertung, M 1:10.000

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 7

1 Anlass und Aufgabenstellung Die Flughafen Dortmund GmbH beabsichtigt, eine Änderung der luftrechtlichen Genehmi-

gung für den Flughafen Dortmund zu beantragen. Hierdurch soll die Betriebszeit des Ver-

kehrsflughafens Dortmund bis 23:00 Uhr, versehen mit einer Verspätungsregelung bis 23:30

Uhr erreicht werden.

Die Flughafen Dortmund GmbH hat das Planungsbüro Drecker mit der Erstellung einer

Umweltverträglichkeitsstudie beauftragt, um zu prüfen, ob das Vorhaben raumbedeutsame

Auswirkungen auf die nachfolgend aufgelisteten Schutzgüter gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2

UVPG haben kann:

• Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,

• Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

• Boden,

• Wasser,

• Luft und Klima,

• Landschaft,

• Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die

• Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

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2 Allgemeine Methodik Zunächst sind die Schutzgüter so zu erfassen und zu beschreiben, dass alle relevanten

Umweltauswirkungen durch das Vorhaben ermittelt werden können. Dazu zählt die Be-

schreibung der Schutzgüter sowie der Schutzgutfunktionen, die Beschreibung der Entwick-

lungspotenziale, die Beschreibung der Vorbelastungen sowie der planerischen Vorgaben

und Vorhaben, die Bewertung der Funktionen, die Beschreibung des rechtlichen Status und

eine zusammenfassende Darstellung.

Grundlage der vorliegenden Untersuchung ist die Veränderung der betrieblichen Rahmen-

bedingungen zwischen 22.00 und 23.30 Uhr, was im Folgenden als „Vorhaben“ betrachtet

wird. Da mit der geplanten Änderung der Betriebszeiten kein Bauvorhaben verbunden ist,

sind auch keine bau- oder anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen zu untersuchen.

Somit werden im Folgenden ausschließlich die betriebsbedingten Wirkungen des Vorhabens

betrachtet.

Zur Erhebung der Bestandsituation erfolgte zuerst eine Sichtung der vorhandenen, landes-

weit verfügbaren Daten und eine Prüfung der darin enthaltenen Informationen auf Aktualität,

Validität, Genauigkeit und Flächenbezug.

In den Fällen, in denen der Informationsbedarf nicht aus den verfügbaren Daten gewonnen

werden kann, werden als ergänzende Fachleistungen eigene Erhebungen (Kartierungen) der

Bestandssituation (im konkreten Fall: Fauna, Flora, Biotope) vor Ort durchgeführt. Desweite-

ren wurden Daten aus dem ATKIS (Amtliches Topographisch-Kartographisches Informati-

onssystem) herangezogen und verwendet.

In der Bestandsaufnahme werden die aufgrund der ermittelten Wirkfaktoren potenziell

betroffenen Schutzgüter untersucht. Falls erhebliche Auswirkungen zweifelsfrei ausge-

schlossen werden können, wird mit entsprechender Begründung auf die Behandlung eines

Schutzgutes ggf. vollständig verzichtet. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen indirekt

über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und in

einem Unterkapitel zusammenfassend beschrieben.

Nach Ermittlung des Bestandes erfolgt die Bestandsbewertung . Durch die Bewertung

können relativ konfliktarme Bereiche herausgefiltert sowie die Erheblichkeit von Umweltbe-

einträchtigungen beurteilt werden. Die Bedeutung der jeweiligen Schutzgüter sowie deren

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Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben werden ermittelt, räumlich abgrenzt und begrün-

det. Grundvoraussetzung für die Bestandbewertung sind Bewertungsmaßstäbe, die aus den

einschlägigen

• fachlichen und rechtlichen Normen und den entsprechenden Schutzgebietsausweisun-gen,

• fach- und gesamtplanerischen Zielvorgaben,

• raumordnerischen Leitbildern sowie

• sonstigen Regelwerken

abgeleitet werden. Hierfür erfolgt zunächst eine umfassende Sichtung der entsprechenden

Normen und Vorschriften im Hinblick auf verbindliche Aussagen, welche es erlauben die

Bedeutung bzw. Schutzwürdigkeit der maßgeblichen Bestandteile der Umwelt zu kennzeich-

nen (oder zumindest über Analogieschlüsse zu beurteilen) und eine Bewertung der Umwelt-

auswirkungen der Ausweitung der Betriebszeiten des Dortmunder Flughafens vor dem

Hintergrund des Aspekts der Umweltvorsorge zu ermöglichen.

Zur Bewertung der Bedeutung bzw. Schutzwürdigkeit sind die jeweiligen lokalen Ausprägun-

gen der Schutzgüter und ihrer einzelnen Bestandteile mit Hilfe qualifizierter Kriterien fachlich

in Wert zu setzen und in unterschiedliche Bedeutungs- bzw. Schutzwürdigkeitsstufen einzu-

ordnen. Auf Grundlage der Vorarbeiten wurden hierfür für jedes Schutzgut Wertkriterien

definiert, die eine wertmäßige Einstufung ermöglichen. Je nach Schutzgut werden unter-

schiedliche Wertkriterien herangezogen. Diese sind in den einzelnen Kapiteln Bestand und

Bewertung der Schutzgüter wiederzufinden.

Die Bewertung der Bestandsdaten erfolgt anhand einer ordinalen Bewertungsskala, die

zwischen Flächen mit

• sehr hoher,

• hoher,

• mittlerer und

• geringer

Bedeutung / Schutzwürdigkeit unterscheidet.

Zusätzlich zur Bedeutungs- bzw. Schutzwürdigkeitseinstufung erfolgt in den Fällen, in denen

über die direkte Betroffenheit eines Schutzgutes oder eines seiner Bestandteile hinaus

negative Umweltauswirkungen infolge einer spezifischen Sensitivität oder Reaktionswahr-

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scheinlichkeit gegenüber bestimmten Wirkfaktoren zu erwarten sind, eine Einschätzung der

Empfindlichkeit. Die Einbeziehung der Empfindlichkeit erfolgt im Sinne einer wirksamen

Umweltvorsorge, um so frühzeitig wie möglich wahrscheinliche Konfliktbereiche zu identifi-

zieren, die nach Möglichkeit im weiteren Planungsverlauf durch planerische Mittel von einer

direkten oder indirekten Betroffenheit verschont werden, um damit dem Vermeidungsgebot

Rechnung zu tragen.

Die Bewertungseinstufungen der unterschiedlichen Wert- und Funktionselemente der Um-

welt werden im Text des vorliegenden Gutachtens jeweils schutzgutbezogen detailliert

dokumentiert. Sie erfolgt darüber hinaus in Gestalt von Plänen, in denen neben den Sachdi-

mensionen (Bestandsinformationen) die Bereiche unterschiedlicher Bedeu-

tung / Schutzwürdigkeit dargestellt sind.

In einem weiteren Schritt erfolgt die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung aller entschei-

dungserheblichen betriebsbedingten Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die

Umwelt. Auswirkungen auf die Umwelt im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG sind laut

UVPVwV alle Veränderungen der menschlichen Gesundheit oder der physikalischen, chemi-

schen oder biologischen Beschaffenheit einzelner Umweltbestandteile oder der Umwelt

insgesamt (…). Die Umweltauswirkungen sind Funktionen, die sich aus dem Beziehungsge-

füge zwischen dem geplanten Vorhaben einerseits und der Umwelt bzw. den sie repräsentie-

renden Schutzgütern und ihren einzelnen Bestandteilen (Wert- und Funktionselemente)

andererseits ergeben. Sie werden auf der Vorhabensseite bestimmt durch die (hier nur

betriebsbedingten) Wirkfaktoren mit ihrer Wirkintensität und auf Seiten der Umwelt durch die

Bedeutung und / oder Empfindlichkeit der einzelnen Bestandteile der Schutzgüter. Diese

Parameter sind die Schlüssel zur entscheidungsrelevanten Verknüpfung von Vorhaben und

Schutzgut, die in eine Aussage zur Betroffenheit der Umwelt (Auswirkung) münden.

In der Auswirkungsprognose wird der zukünftige Zustand im Jahr 2025 mit der Umsetzung

des Vorhabens betrachtet. Da auch ohne das geplante Vorhaben bis zum Jahr 2025 wirt-

schaftliche, verkehrliche, technische und sonstige Entwicklungen zu erwarten sind, die

voraussichtlich zu einer Veränderung des Ist-Zustandes führen werden, wird auch dieser

Zustand bzw. die sich ergebenden Veränderungen, soweit sie vorhersehbar sind, im Rah-

men einer Status-Quo-Prognose beschrieben und bewertet.

In der Status-quo-Prognose 2025 wird davon ausgegangen, dass der Flughafen Dortmund

die Betriebszeiten nicht verlängert.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 11

Bezüglich der Nachtzeiten ist für die Status-quo-Prognose 2025 mit 2 Flugbewegungen

zwischen 22.00 Uhr und 22.30 Uhr, für den Planfall 2025 mit 10 Flugbewegungen in dieser

Zeit (jeweils am Durchschnittstag der verkehrsreichten 6 Monate) zu rechnen (DESEL CON-

SUTING / AIRPORT RESEARCH CENTER 2010 a). Weitergehende detaillierte Informationen sind

der genannten Fluggast- und Flugbewegungsprognose zu entnehmen. Die Ergebnisse

werden im Rahmen der Auswirkungsprognose berücksichtigt.

Die eigentliche Auswirkungsprognose erfolgt durch Verknüpfung der projektspezifischen

betriebsbedingten Wirkfaktoren mit den Schutzgütern im Sinne einer (ökologischen) Wir-

kungsanalyse. Indem die Umweltparameter der einzelnen Schutzgüter mit den Wirkzonen

des Vorhabens überlagert werden, werden die planungs- und entscheidungsrelevanten

Umweltauswirkungen inhaltlich und kartographisch-räumlich ermittelt. Dies erfolgt sowohl

schutzgutbezogen wie auch schutzgutübergreifend durch Berücksichtigung der zentralen

Leistungen und Funktionen des Naturhaushalts.

Bei der Auswirkungsprognose wird der jeweils aktuelle Stand der Technik auf der Grundlage

anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse angewandt. Auf fehlende wissenschaftliche

Erkenntnisse über mögliche Wirkungszusammenhänge und vorhabensbedingte Umweltver-

änderung wird hingewiesen. In diesem Falle erfolgt die Auswirkungsprognose über Analo-

gieschlüsse unter besonderer Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeiten.

Im Anschluss an ihre Ermittlung und Beschreibung werden die Umweltauswirkungen anhand

der identifizierten und für die Bewertung der Bestandsituation berücksichtigten, aus umwelt-

und naturschutzfachlichen Leitbildern und Zielvorgaben sowie fachlichen Normen abgeleite-

ten Bewertungsmaßstäbe einer fachlichen Bewertung unterzogen.

Soweit verbindliche fachgesetzliche Vorgaben existieren, werden als Kriterien immer die ggf.

vorhandenen Grenz- bzw. Schwellenwerte zur Bewertung der Umweltauswirkungen berück-

sichtigt. Liegen keine (fach-) gesetzlichen Grenz- oder Richtwerte zur Bewertung der einzel-

nen Umweltauswirkungen vor, werden fachwissenschaftliche Orientierungswerte herangezo-

gen. Erst wenn weder (fach-)gesetzliche noch fachwissenschaftliche Kriterien zur Auswir-

kungsbewertung vorliegen, werden auf Grundlage anerkannter fachwissenschaftlicher Me-

thoden eigene fachgutachterlich begründete Bewertungen vorgenommen. Berühren die

prognostizierten Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens des Dortmunder Flugha-

fens dabei umweltbezogene landesplanerische Zielvorstellungen (insbesondere zum Schutz

und zur Entwicklung von Natur und Landschaft), so wird darauf explizit hingewiesen.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 12

Die Auswirkungen werden getrennt nach Schutzgütern ermittelt und beschrieben. Die Ermitt-

lung der Auswirkungen erfolgt über zwei grundsätzliche Prognosetechniken:

(1) Quantitative Bilanzierung von Flächen, Wegstrecken oder betroffenen Schutzobjekten

Die zahlenmäßige Bilanzierung kann sich auf Auswirkungen auf Flächen (in m² oder

ha) oder linienhafte Strukturen (in laufenden Metern) beziehen. Ergebnis können flä-

chenbezogene Funktionsbeeinträchtigungen sein, so dass die naturhaushaltlichen

Funktionen des Schutzgutes nicht mehr voll erfüllt werden können (z.B. Verlärmung

sensibler Bereiche).

Bei den Bilanzierungsvorgängen wird differenziert nach den in der Bestandsbewertung

vergebenen Wertstufen hinsichtlich der Bedeutung des Schutzgutes oder der Schutz-

gutkomponente.

Ferner kann hierzu auch die Bilanzierung von beeinträchtigten Einzelobjekten wie z. B.

Stillgewässern oder anderen bedeutsamen Objekten zählen.

(2) Fachwissenschaftlich abgesicherte Experteneinschätzung, Qualitative Ermittlung

Grundlagen für diese Einschätzung bilden z. B. Erfahrungswissen aus analogen Fällen

mit übertragbaren Projekt- und Standortfaktoren oder Szenarien über mögliche Ent-

wicklungspfade auf Basis verschiedener Grundannahmen. Konsistente Argumentation,

klar abgeleitete realistische Grundannahmen und die Berücksichtigung des allgemei-

nen Wissensstandes sind Voraussetzungen für die Nachvollziehbarkeit und Methoden-

qualität.

Techniken des Prognosetyps 1 gelten als objektive, exakte Prognosemethode, die Einwen-

dungen und Methodenkritik gegenüber stabil ist. Dagegen erscheinen Experteneinschätzun-

gen des Prognosetyps 2 als anfälliger für Kritik, da sie in ihren Ergebnissen schlechter re-

produzierbar sind. Allerdings liegt darin auch eine Stärke, da hier aus Rechtfertigungsgrün-

den in der Regel ein größeres Gewicht auf Argumentation und Ableitung der Grundannah-

men und Voraussetzungen der Prognose gelegt werden muss. Auch die Nachvollziehbarkeit

dessen, was sich im Naturraum tatsächlich verändern wird, ist für Dritte häufig besser ver-

ständlich, als die reinen Bilanzen in Form von umfänglichen Zahlenkolonnen. Vor diesem

Hintergrund gilt es, die jeweiligen Vorzüge der beiden Prognosetechniken bei der Auswir-

kungsprognose miteinander zu kombinieren.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 13

Bewertung der Auswirkungen

Die zu erwartenden Umweltauswirkungen durch das Vorhaben des Dortmunder Flughafens

werden mit der Status-Quo-Prognose für das Jahr 2025 überlagert. Dadurch werden die

auftretenden Auswirkungen und deren tatsächliches Ausmaß herausgefiltert und können

bewertet werden.

Für jede prognostizierte Umweltauswirkung wird eine Wertskala definiert. Die heranzuzie-

henden Kriterien sind dabei aus den fachrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu ge-

winnen bzw. abzuleiten und unterliegen dabei einer Hierarchie, die sich aus den umweltbe-

zogenen fachrechtlichen Maßstäben ergibt. Existieren keine fachrechtlichen Maßstäbe, sind

einzelfallbezogen fachwissenschaftlich abgeleitete Bewertungsmaßstäbe zu bilden, die an

unbestimmte Rechtsbegriffe des Fachrechts anknüpfen. Die Abbildung 2 verdeutlicht die

Vorgehensweise. Eine besondere Bedeutung in dieser Hierarchie der Bewertungsmaßstäbe

besitzen solche Maßstäbe, die Verbotstatbestände darstellen.

Abbildung 1: Hierarchie der Bewertungsmaßstäbe

Fachgesetzliche Vorschriften und deren Ausführungsb estimmungen

(z. B. Grenzwerte, Verbotstatbestände)

����

Rechtli-che

Verbind-lichkeit abneh-mend

Falls keine fachgesetzlichen Vorschriften oder fach lich anerkannte Orientie-rungswerte existieren:

Einzelfallbezogene Bewertung durch fachliche Konkre tisierung unbestimmter Rechtsbegriffe wie »Schutz des Allgemeinwohls«, »Le istungsfähigkeit des

Naturhaushalts« etc.

Schließlich wird geprüft, ob durch die Ausweitung der Betriebszeiten Auswirkungen auf

planungsrelevante Arten oder ein FFH- oder Vogelschutzgebiet vorliegen können (siehe

Kapitel 6.3 und 6.4). Im Anschluss an die Auswirkungsprognose werden Möglichkeiten der

Vermeidung und Minderung geprüft.

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3 Vorhabensbeschreibung

3.1 Vorhaben

Die Flughafen Dortmund GmbH strebt eine Änderung der Betriebszeiten an. Bisher gelten

die Betriebszeiten gem. des Planfeststellungsbeschlusses vom 24.01.2000 bzw. der Ände-

rungsgenehmigung vom 29.01.2003. Hiernach wurde die Betriebszeit des Dortmunder

Flughafens auf die Zeit bis 22.00 Uhr mit einer Verspätungsregelung bis 23.00 Uhr begrenzt.

Im Rahmen der jetzigen Änderungsgenehmigung wird eine Betriebszeit bis 23:00 Uhr und

eine Verspätungsregelung bis 23.30 Uhr beantragt.

Diese Ausweitung der Betriebszeiten wird im Folgenden als „Vorhaben“ bezeichnet.

3.2 Prognosen

Auf der Grundlage der geplanten neuen Betriebszeiten und weiterer Rahmendaten sowie

eines Flughafenmodells wurde für das Jahr 2025 eine Verkehrsprognose erstellt (DESEL

CONSUTING / AIRPORT RESEARCH CENTER 2010 a).

Für die Prognose des Flugbewegungsaufkommens für den Flughafen Dortmund für das Jahr

2025 wurde für zwei Szenarien erstellt:

Szenario 1 – Planfall 2025:

• Verlängerung der Betriebszeiten mindestens ab 06.00 Uhr und bis 23.00 Uhr mit ent-

sprechender Verspätungsregelung bis 23.30 Uhr und Beibehaltung der bestehenden

Länge der Start- und Landebahn.

Szenario 2 – Status quo 2025:

• Beibehaltung der bestehenden Infrastruktur und der bestehenden Genehmigung aus

dem gültigen Planfeststellungsbeschluss.

Die Flugbewegungen pro Nacht (am Durchschnittstag der verkehrsreichten 6 Monate zwi-

schen 22.00 und 23.30 Uhr) werden gemäß Prognose von 2 Flugbewegungen in der Sta-

tus-quo-Prognose 2025 auf 10 Flugbewegungen im Planfall 2025 zunehmen. Dabei werden

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die Veränderungen vor allem (von 2 auf 9 Flüge) für den Zeitraum zwischen 22.00 und 23.00

Uhr prognostiziert (vgl. folgende Tabelle).

Tabelle 1: Flugbewegungen zwischen 22.00 und 6.00 U hr auf dem Flughafen Dortmund am Durchschnittstag der verkehrsreichsten 6 Monate im Jahr 2025 unter Berück-sichtigung von Verspätungen. Quelle: Desel Consulti ng/ Airport Research Cen-ter (2010 a) verändert

Flugbewegungen pro Nacht am Durchschnittstag der ve rkehrsreichsten 6 Monate (gerundet)

Prognose 22.00 – 22.30

22.30 – 23.00

23.00 – 23.30

23.30 – 24.00

00.00 – 05.00

05.00 – 05.30

05.30 – 06.00

Planfall 2025 5 4 1 <1 1 0 0

Status quo 2025 1 1 0 0 1 0 0

Detaillierte Ergebnisse der Fluggast- und Flugbewegungsprognose sind dem Gutachten von

DESEL CONSULTING/ AIRPORT RESEARCH CENTER (2010 a) zu entnehmen.

3.3 Fachgutachten

Aufbauend auf der Verkehrsprognose wurden folgende weitere Fachgutachten erstellt, die

wesentliche Grundlagen für die vorliegende Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) bilden:

3.3.1 Lärm

Zur Ermittlung der Lärmimmissionen wurde die „Prognose über die Lärmimmission aus dem

Flugverkehr des Flughafens Dortmund im Jahr 2025 unter Berücksichtigung einer Auswei-

tung der Betriebszeiten („Planfall 2025“)“ (ADU COLOGNE 2010) erstellt. Als wesentliche

Ergebnisse sind festzuhalten:

Die Erweiterung des Nachtflugbetriebes führt im Planfall 2025 zu einer Vergrößerung der

Nacht-Schutzzone gem. § 2 Abs. 2 Punkt 2 (FlugLärmG) (begrenzt durch 55 dB(A) LAeq Nacht

bzw. aufgrund des erstmals im Fluglärmgesetz verankerten Maximalpegelkriteriums).

3.3.2 Lärmmedizin

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Lärms auf die menschliche Gesundheit wurde die

„Lärmmedizinische Stellungnahme Flughafen Dortmund. Lärmimmission aus dem Flugver-

kehr Planfall 2025“ (SCHEUCH 2010) erarbeitet. Als wesentliche Ergebnisse sind festzuhal-

ten:

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In SCHEUCH (2010) wird die zweite Nachthälfte von 1.00 Uhr bis 6.00 Uhr als „besonders

sensible Nachtphase“ bezeichnet. Diese wird im Planfall 2025 nicht betroffen, da die prog-

nostizierte Änderung der Flugbewegungen zwischen 22.00 und 23.30 Uhr stattfindet. Die

Nachtzeit zwischen 0.00 und 6.00 Uhr bleibt flugbewegungsfrei.

Der überwiegende Teil der Nacht ist nicht durch das Vorhaben betroffen. „Unter Wirkungs-

gesichtspunkten ist diese Konzentration zu unterstützen, da Störeffekte, insbesondere in der

Kernzeit und den frühen Morgenstunden, nicht vorhanden sind“ (SCHEUCH 2010). Zudem ist

der Zeitraum von 22.00 bis 23.00 Uhr als der Zeitraum anzusehen, der innerhalb der Nacht-

zeit am wenigsten schutzbedürftig ist (SCHEUCH 2010).

Die Erhöhung der Anzahl der Flüge im Planfall (zwischen 22.00 und 24.00 Uhr) und die

damit verbundene Erhöhung der Dauerschallpegel und die Überschreitung des NAT-

Kriteriums werden durch Maßnahmen des Lärmschutzes kompensiert.

3.3.3 Luftschadstoffe

Auswirkungen durch Luftschadstoffe wurden im „Technischen Luftschadstoffgutachten für

das Luftverkehrsrechtliche Änderungsgenehmigungsverfahren 2010 zur Ausweitung des

Nachtfluges. Gutachten im Auftrag der Flughafen Dortmund GmbH“ (DRÖSCHER 2010 a)

beurteilt. Als wesentliche Ergebnisse sind festzuhalten:

In Anbetracht der irrelevanten Immissionsbeiträge sind sowohl für Kurzzeitbelastungen als

auch für die Gesamtbelastung keine Überschreitungen der jeweiligen Beurteilungswerte

aufgrund der Emissionen durch den Flug- und Flughafenbetrieb zu erwarten.

Nach UHL et al. (2007) zitiert in DRÖSCHER (2010 a) können vorhabensbedingte Zusatzbelas-

tungen von FFH-Lebensraumtypen durch Stickstoffeinträge stets dann als unerheblich

gelten, wenn sie nicht mehr als 3 % des für den Biotoptyp anzuwendenden CL-Werts errei-

chen. Bei CL-Werten von 10-20 kg N je ha und Jahr ergibt sich daraus eine Irrelevanz-

schwelle von 0,3 bis 0,6 kg N je ha und Jahr. Daraus ergibt sich, dass selbst für sehr emp-

findliche Biotoptypen die Irrelevanzschwellen für Stickstoff durch das geplante Vorhaben

nicht überschritten werden.

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4 Projektwirkungen Auf Grundlage der im vorherigen Kapitel erfolgten Vorhabensbeschreibung können nun die

Wirkfaktoren des Projektes abgeschätzt werden. Ausgehend vom Vorhaben werden die

Wirkfaktoren ermittelt und dargestellt, sowie die Art, mit der sie sich auf die Schutzgüter

auswirken. Dabei sind alle betriebsbedingten Projektwirkungen hinsichtlich des Planungs-

standes sowie des Vorhabentypes zu ermitteln und zu beschreiben. Anlage- und baubeding-

te Wirkungen sind vorhabensbedingt ausgeschlossen. Die Abbildung 1 verdeutlicht diesen

Wirkungspfad.

Abbildung 2 : Wirkungspfad als Verknüpfung von Wirkfaktor und Schutzgut (Quelle: Hartlik 2006, verändert)

Vorhaben Schutzgu t W irkfakto r

Em issionen Im missionen

W I R K U N G S P F A D

Em is s io nen , St ru ktu rä nderun gen

V eränd erunge n d er Q uali tät u nd S truk tur von S c hut zg ütern

Auswirk ungen

Es handelt sich hierbei um potenzielle Projektwirkungen , welche in Form einer Übersicht

dargestellt werden, um zu dokumentieren, welche Wirkungen auf die Schutzgüter mit dem

beschriebenen Vorhaben verbunden sein können. Die tatsächlich auftretenden erheblichen

Auswirkungen werden darauf aufbauend in den jeweiligen Auswirkungsprognosen durch die

Überlagerung der potenziellen Projektwirkungen mit dem Bestand der Schutzgüter im kon-

kreten Untersuchungsraum ermittelt.

Zum Verständnis ist es wesentlich darauf hinzuweisen, dass die potenziellen Projektwirkun-

gen im Verhältnis zur Status-Quo-Prognose ermittelt werden. Die Status-Quo-Prognose stellt

hierbei den Bezugspunkt dar. Dies bedeutet, dass nur diejenigen Projektwirkungen oder

auch Anteile an diesen betrachtet werden, die zusätzlich gegenüber dem Prognose-Nullfall

auftreten können. Die folgende Tabelle stellt die potenziellen betriebsbedingten Wirkfakto-

ren und Auswirkungen schutzgutbezogen dar. Die Auswirkungen unterliegen jedoch

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Schwankungen durch die entsprechende tatsächliche flugverkehrliche Auslastung sowie die

die tages- und jahreszeitliche Auslastung.

Tabelle 2: Potenzielle betriebsbedingte Wirkungen a uf die Schutzgüter

Wirkfaktoren Auswirkungen

Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit

Schallemissionen • Wohnfunktion – Lärmbelastung

Schadstoffemissionen • Wohn- / Wohnumfeldfunktion – Schadstoff- und Geruchsbelastung

Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

Schallemissionen, optische Reize durch den Flugver-kehr • Beunruhigung, Vertreibung von Tieren

Schadstoffemissionen • Veränderung von Standortbedingungen, Belastung von Biotopen und Lebensräumen

Flugverkehr / Bewegungen • Kollisionsgefahr

Boden

Schadstoffemissionen • Schadstoffeinträge in Boden, Belastung

Wasser

Schadstoffemissionen • Schadstoffeinträge in Fließ- und Stillgewässer oder das Grundwasser

Luft

Schadstoffemissionen • Verschlechterung der Luftqualität durch Schadstof-fe und Gerüche

Klima

Schadstoffemissionen • Verschlechterung des Klimas

Potenzielle betriebsbedingte Wirkungen auf die Schutzgüter Landschaft sowie Kultur-

und sonstige Sachgüter sind aufgrund der nur betriebsbedingten Auswirkungen von vorn-

herein nicht zu erwarten .

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5 Untersuchungsräume Nach den Konventionsentwürfen (KIEMSTEDT et al. 1996; LANA 2002) soll der Untersu-

chungsraum den Wirkraum der Auswirkungen umfassen, was im vorliegenden Fall die von

betriebsbedingten Emissionen betroffenen Flächen sind.

5.1 Abgrenzungskriterien

Die Abgrenzung des Untersuchungsraums wird jeweils einzelfallbezogen, schutzgut- oder

funktionsbezogen in Abhängigkeit von der Reichweite der zu erwartenden vorhabensbeding-

ten Wirkungen vorgenommen. Daher werden zunächst die zu erwartenden Auswirkungen

bezogen auf das jeweilige Schutzgut dargestellt und beschrieben.

Auswirkungen Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit

Beim Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit spielt die Schall-

ausbreitung des geplanten Vorhabens eine übergeordnete Rolle, da diese voraussichtlich die

räumlich größten Auswirkungen verursacht. Die Grundlagen hierfür stellen die aktuellen

Gesetzgebungen bezüglich der Richtwerte von Fluglärm sowie der Lärmschutzzonen mit

Überlagerung der Schallprognose dar (vgl. Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm insbes.

§ 2 (2) Nr. 2). Zur Prognose der Schallimmissionen wurde eine Schalltechnische Untersu-

chung zum Fluglärm (ADU COLOGNE GmbH 2010) erstellt, welche dem vorliegenden Gutach-

ten zugrunde liegt.

Aufgrund der vorhabensbedingt nur nächtlichen Auswirkungen zwischen 22.00 und 23.30

Uhr ist der relevante Wirkraum die Nacht-Schutzzone. Diese ergibt sich aus dem Fluglärm-

gesetz (FlugLärmG 2007) nach § 2 (2) Nr. 2., § 3 (1) und der Anlage zu § 3. Sie bestimmt

sich als Umhüllende der Isophonen (LAeq Nacht > 55 dB (A) und NAT 6 x 72 dB(A) LAmax). Der

Untersuchungsraum für das Schutzgut Menschen wird daher anhand des äquivalenten

Dauerschallpegels LAeq sowie der fluglärmbedingten Maximalpegel LAmax für die Nacht-

Schutzzone ermittelt, wobei die Häufigkeit aus dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichs-

ten Monate des Prognosejahres bestimmt wird. Außerhalb dieses Untersuchungsraumes

werden keine weiteren Räume abgegrenzt, da das FlugLärmG unterhalb der Werte der

Nacht-Schutzzone für nächtliche Auswirkungen keine weiteren Werte nennt. Eventuelle

Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen, werden im Rahmen des Fachgutachtens

(SCHEUCH 2010) untersucht und in der Auswirkungsprognose der UVS berücksichtigt.

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Schadstoffimmissionen sind ebenfalls Auswirkungen und damit Kriterien für die Untersu-

chungsraumabgrenzung (DRÖSCHER 2010 a).

Auswirkungen Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologis che Vielfalt

Auch bei der Abgrenzung des Untersuchungsraumes für das Schutzgut „Tiere, Pflanzen und

die biologische Vielfalt“ sind betriebsbedingte Auswirkungen relevant und wurden berück-

sichtigt. Dazu zählen Auswirkungen durch potenzielle Schadstoffeinträge in Biotope und

Lebensräume. Desweiteren wurde der Untersuchungsraum so abgegrenzt, dass die in den

angrenzenden Nutzungstypen lebenden Tiere, die möglicherweise beeinträchtigt werden

könnten, erfasst werden können. Zur Prognose der zu erwartenden Schadstoffimmissionen

wurde ein entsprechendes Fachgutachten zur Auswirkung der Stickstoffemissionen des

Flughafenbetriebes auf empfindliche Biotope (DRÖSCHER 2010 a) erstellt, welches in das

vorliegende Gutachten eingeht. Zur Beurteilung möglicher Auswirkungen durch Lärm auf

Tiere wird kein Untersuchungsraum abgegrenzt. Es wird zunächst untersucht, ob die Wir-

kungen überhaupt geeignet sind, Auswirkungen auf Tiere zu erzeugen.

Auswirkungen Schutzgut Boden

Zur Prognose der zu erwartenden Schadstoffimmissionen, die für das Schutzgut ein Rele-

vanz entfalten könnten, wurde das Fachgutachten zur Auswirkung der Emissionen des

Flughafenbetriebes (DRÖSCHER 2010 a) ausgewertet.

Auswirkungen Schutzgut Wasser - Grundwasser

Auch hier sind Schadstoffeinträge (s.o.), die durch nasse, feuchte oder trockene Depositio-

nen in den Boden und im Weiteren auch in das Grundwasser gelangen können, als Auswir-

kungen zu beachten.

Auswirkungen Schutzgut Wasser - Oberflächengewässer

Zu erwartende potenzielle Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Oberflächengewässer

- sind Verunreinigungen von Oberflächengewässern durch Schadstoffe über direkte Einlei-

tung oder diffuse Eintragspfade.

Auswirkungen Schutzgut Luft

Mögliche betriebsbedingte Schadstoffeinträge zählen beim Schutzgut Luft primär zu den

prognostizierten Wirkungen.

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Auswirkungen Schutzgut Klima

Für dieses Schutzgut kommen theoretisch Auswirkungen durch klimarelevante Gase in

Betracht.

Auswirkungen Landschaft

Auswirkungen auf dieses Schutzgut sind nicht zu erwarten.

Auswirkungen Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüt er

Auswirkungen auf dieses Schutzgut sind nicht zu erwarten.

5.2 Beschreibung der Untersuchungsräume

Durch die möglichen prognostizierten Auswirkungen des Vorhabens auf die jeweiligen

Schutzgüter, werden drei Untersuchungsräume festgelegt.

Der Untersuchungsraum 1 wurde abgegrenzt, um potenzielle Auswirkungen, die vom

Flughafengelände ausgehen, auf Biotoptypen, Fauna und die abiotischen Schutzgüter zu

erfassen und zu bewerteten. Hier wurde in den Jahren 2008 und 2009 Bestandserfassungen

der Biotoptypen , der Avifauna , der Fledermäuse und der Amphibien durchgeführt.

Die Abgrenzung orientiert sich weitgehend an Straßen und Wegen. Im Westen angefangen

verläuft die Grenze des Untersuchungsraums 1 mit einer Größe von ca. 1.039 ha zunächst

entlang eines Wirtschaftsweges westlich der Straße „Buddenacker“ Richtung Süden bis zur

B 1. Dort folgt die Untersuchungsraumgrenze dem Verlauf der B 1 in Richtung Osten. Nörd-

lich des Naturschutzgebietes Liedbachtal knickt die Untersuchungsraumgrenze nach Norden

ab und umschließt dabei einen Teil des Massener Baches. Weiter Richtung Norden quert die

östlichste Untersuchungsraumgrenze die Ortschaft Obermassen bis zur Poststraße, und trifft

danach auf die Bahntrasse. Dem Verlauf der Bahntrasse nach Westen folgend durch die

Ortschaften Wickede und Asseln knickt die Untersuchungsraumgrenze dann Richtung Süden

ab auf die L 556 (Aplerbecker Straße) und trifft schließlich wieder auf die westlichste Unter-

suchungsraumgrenze. Der Untersuchungsraum 1 ist jeweils in den Karten 2-5 dargestellt.

Der Untersuchungsraum 2 für das Schutzgut Menschen wird anhand des äquivalenten

Dauerschallpegels LAeq sowie der fluglärmbedingten Maximalpegel LAmax für die Nacht-

Schutzzone ermittelt, wobei die Häufigkeit aus dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichs-

ten Monate des Prognosejahres bestimmt wird. Die am weitesten reichende Isolinie zu den

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genannten Kriterien bildet die Grenze des Untersuchungsraums. Dieser umfasst ca. 467,7

ha und ist auf der Karte 1 dargestellt. Er wird begrenzt durch die Umhüllende der Isophonen

(LAeq Nacht > 55 dB (A) und NAT 6 x 72 dB(A) LAmax). Diese reicht im Westen bis zur An-

schlussstelle Dortmund Sölde der A 44, verläuft im Norden etwas nördlich der K 18, erreicht

im Osten den nordwestlichen Teil der Stadt Unna und hat seine südlichste Ausdehnung bis

in die nördlichen Randbereiche des Gewerbegebietes in Holzwickede, südlich der L 821.

Neben dem Untersuchungsraum 1, in dem Bestandserfassungen der Biotoptypen und der

Fauna stattgefunden haben, wurde im Rahmen einer Voruntersuchung (PLANUNGSBÜRO

DRECKER 2008) ein weiterer erweiterter Untersuchungsraum für Flora und Fauna abge-

grenzt, in dem keine eigenen Kartierungen durchgeführt wurden, sondern nur die vorhande-

nen Daten (insbesondere des LANUV) ausgewertet und zusammengestellt wurden. Dieser

Untersuchungsraum wurde begrenzt durch die zum damaligen Vorhaben ermittelte LAeq -

Isolinie zum Wert 47 dB (A) in Verbindung mit einer Überflughöhe von ca. 600 m. Denn über

den Schall in Verbindung mit der visuellen Störung des Überfluges können Auswirkungen

insbesondere auf die Avifauna entstehen. In der vorliegenden Untersuchung wird dieser

Untersuchungsraum nicht mehr benötigt und nicht mehr dargestellt, da aufgrund aktuellerer

Veröffentlichungen und Rechtsprechungen einem anderen methodischen Ansatz zur Beurtei-

lung der relevanten Auswirkungen durch Lärm auf die Avifauna gefolgt wird.

Die zusammengestellten Informationen zum damaligen Untersuchungsraum (v.a. Informatio-

nen zu Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen und Flächen des Biotopkatasters, die als

wertvolle Lebensräume dienen können, werden nachrichtlich noch einmal im Anhang darge-

stellt.

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6. Raumanalysen und Auswirkungsprognosen

6.1 Vorgehensweise

Um Redundanzen zu vermeiden und die Gliederung der vorliegenden UVS möglichst über-

sichtlich zu gestalten, werden im Kapitel 6 die Raumanalysen und die Auswirkungsprogno-

sen je Schutzgut in einem Kapitel nacheinander abgearbeitet.

Die Methodik der Raumanalyse und Auswirkungsprognose wurde bereits in Kapitel 2 be-

schrieben. Unter den nun folgenden Schutzgütern wird ergänzend die auf das jeweilige

Schutzgut fokussierte Methodik dargestellt.

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6.2 Schutzgut Menschen, einschließlich der menschli chen Ge-sundheit

Der Schutz und die Berücksichtigung menschlicher Belange, insbesondere aber der Schutz

vor gesundheitsschädlichen Einwirkungen sind in mehreren Gesetzen und Verordnungen

verankert. So erhalten im vorliegenden Gutachten Flächen, in denen sich Menschen über

einen längeren Zeitraum aufhalten einen entsprechend hohen Schutzstatus.

6.2.1 Bestandsbeschreibung und –bewertung

6.2.1.1 Methodisches Vorgehen

Das Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, wird insbesondere

auf die

• Wohnfunktion

hin untersucht.

Erholungsnutzung und Freizeitinfrastruktur werden nicht berücksichtigt, da sich die prognos-

tizierten Auswirkungen nur in der Nacht verändern, Erholung und Freizeitnutzung jedoch am

Tag bzw. in den Morgen- und Abendstunden stattfinden und diese somit nicht betroffen sind.

Die bestehende Umweltsituation bezüglich der Luftschadstoffe und deren Auswirkungen auf

die menschliche Gesundheit stellen einen weiteren wichtigen Aspekt im Schutzgut Men-

schen dar. Die Beschreibung und Bewertung dieses Themas wird beim Schutzgut Luft

aufgegriffen und abgehandelt.

Die Tabelle 3 gibt einen Überblick über sämtliche verwendete Datenquellen und den daraus

übernommenen Informationen zur Bearbeitung des Schutzgutes Menschen, einschließlich

der menschlichen Gesundheit.

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Tabelle 3: Daten und Informationsgrundlagen zum Sch utzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit

Kriterien für die Erfassung Merkmale / Inhalte Datenquellen und -herkunft

Wohnfunktion

• Wohnbauflächen • Flächen besonderer funktiona-

ler Prägung (im Untersu-chungsgebiet nicht vorhanden)

• Flächen gemischter Nutzung

• ATKIS Basis DLM (25 / 2) • Bebauungspläne • Flächennutzungspläne • Umweltplan Dortmund (STADT

DORTMUND, 2002)

Bebauungspläne und Flächen-nutzungspläne

• Geltungsbereiche Bebauungs-

pläne und Flächennutzungs-pläne (Planung und Bestand)

• Auskunft der Kreise und Kommunen

Damit präzise Aussagen zur Umweltweltverträglichkeit in Bezug auf das Schutzgut Men-

schen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, getroffen werden können, stehen vor

allem Gesundheit und Wohlbefinden im Vordergrund der Betrachtung. Wirtschaftliche und

soziale Aspekte sind laut Kap. 0.4.3 der UVP-Verwaltungsvorschrift (UVPVwV1) nicht zu

berücksichtigen.

Die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt für das Schutzgut Menschen,

einschließlich der menschlichen Gesundheit, orientieren sich dabei an der funktionalen

Bedeutung einzelner Umweltbestandteile für den Menschen. Die Grunddaseinsfunktionen

des Menschen

• Wohnen,

• Arbeiten,

• sich versorgen,

• sich bilden und

• in Gemeinschaft leben

sind hierfür geeignete Kriterien.

Da die Grunddaseinsfunktionen jeweils spezifische Ansprüche an den Raum stellen, sind sie

auch dazu geeignet, die Umwelt nach ihren Funktionen in verschiedene Gebiete einzuteilen.

Die Grunddaseinsfunktion findet in den Gebieten statt, in denen sich der Mensch bevorzugt

1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 18. September

1995

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aufhält. Projektauswirkungen auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden lassen sich deshalb

am ehesten an den Siedlungen, als den Schwerpunkten menschlicher Existenz, festmachen.

Die hierfür bedeutsamen Flächen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

• Wohngebiete als Siedlungsflächen mit nahezu ausschließlicher Wohnfunktion. Dazu zählen Reihenhaus- und Eigenheimsiedlungen, Wohnviertel mit Geschosswohnungsbau etc.

• Misch- und Dorfgebiete, Einzelhofanlagen und Einzelhäuser als Siedlungsflächen, die sich als einzelne Hofanlagen oder Häuser mit evtl. dazugehörenden Stallanlagen im Au-ßenbereich von Siedlungen befinden

• Flächen mit besonderer funktionaler Prägung (Sondergebiete) als Gebiete mit sozialin-frastrukturellen Einrichtungen sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden bzw. in die Wohngebiete integriert

Industrie- und Gewerbeflächen als Gebiete mit Arbeitsstättenfunktion werden nicht berück-

sichtigt, da diese nur in sehr geringem Umfang in den Stunden zwischen 22:00 und 23:30

Uhr genutzt werden.

Zur wertmäßigen Differenzierung des Untersuchungsraums 2 im Hinblick auf die Wohnfunk-

tion ist eine Einordnung der hierfür relevanten Flächenkategorien in folgende vier Wertstufen

vorgenommen worden:

• sehr hoch

• hoch

• mittel

• gering

Die Bewertung der Flächen erfolgt nach der jeweiligen Art und Intensität der Nutzung bzw.

der Sensibilität der Nutzer gegenüber Lärm- und weiterer Immissionseinwirkung. Somit

spiegeln die Sachkategorien auch die Empfindlichkeit und die Bedeutung wider.

Wohnbauflächen und Flächen besonderer funktionaler Prägung (Sondergebiete) werden mit

„sehr hoch“ bewertet, da sie eine besondere Sensibilität z. B. gegenüber Schallimmissionen

aufweisen. Flächen mit gemischter Nutzung (incl. Dorfgebiete und Einzelhäuser) werden

wegen ihrer nicht ausschließlichen Wohnnutzung in die Wertkategorie „hoch“ eingestuft.

Industrie- und gewerbeflächen würden „mittel“ bewertet, wenn sie von dem Vorhaben betrof-

fen wären.

Flächen der Wertstufe „gering“ wurden in diesem Untersuchungsraum nicht festgestellt.

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Weiterhin ist die Bedeutung der rechtsverbindlichen Bauleitplanung für das Schutzgut Men-

schen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, zu beachten. Hier werden

• Qualifizierte und einfache Bebauungspläne

berücksichtigt:

Die Lage der einzelnen Flächen für das Schutzgut und ihre jeweiligen Gebiets- und Bewer-

tungskategorien können der Karte 1 entnommen werden.

Die Tabelle 4 zeigt einen Überblick der relevanten Bereiche für das Schutzgut Menschen,

einschließlich der menschlichen Gesundheit sowie die jeweilige Bewertungseinstufung.

Tabelle 4: Relevante Bereiche für das Schutzgut Men schen / Wohnen, einschließlich der menschlichen Gesundheit und Zuweisung der Bewertung

Relevante Bereiche Kategorie Wertstufe

Wohnfunktion

Wohnbauflächen • Wohnsiedlungen sehr hoch

Flächen mit gemischter Nutzung

• Dorfgebiete • Einzelhäuser • Gehöfte

hoch

Die Bewertung der einzelnen Wertkriterien fußt auf den folgenden gesetzlichen Grundlagen

und Vorschriften sowie deren fachplanerischen Inhalten:

• Landesentwicklungsplan zum Schutz vor Fluglärm am Verkehrslandeplatz Dortmund (1999)

• Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dort-mund –westlicher Teil- (2004)

• Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG)

• Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

.

6.2.1.2 Raumordnerische Vorgaben und Planungen

Nach dem Landesentwicklungsplan zum Schutz vor Fluglärm am Verkehrslandeplatz Dort-

mund (MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NRW 1999) wurden

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drei Lärmschutzzonen ausgewiesen. Die Schutzzonen richten sich hierbei nach der Beschal-

lung durch Fluglärm, dabei liegt der Pegel in Schutzzone A bei 75 dB (A), in Schutzzone B

bei 67 dB (A) und in Schutzzone C bei 62 dB (A).

In diesen Lärmschutzzonen ist die Art der Bebauung vorgeschrieben bzw. eingeschränkt,

was als eine Grundlage zur Bewertung der Nutzungstypen herangezogen werden kann.

Die im LEP Schutz vor Fluglärm für die Bauleitplanung getroffenen Regelungen sind im

Gebietsentwicklungsplan als Ziel übernommen.

6.2.1.3 Gesetzliche und fachplanerische Vorgaben un d Planungen

Im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) werden in § 2 Abs. 2 die Werte ge-

nannt, die für die Einrichtung der Schutzzonen, hier der Nacht-Schutzzone, relevant sind.

Danach gehören für bestehende zivile Flugplätze zur Nacht-Schutzzone die Gebiete, dessen

LAeq von 55 dB (A) und / oder einen fluglärmbedingten Maximalpegel LLAmax von 6 mal 57 dB

(A) überschritten werden.

Im Luftverkehrsgesetz wird in § 8 Abs. 1 S. 2-4 die Verbindung zu den Werten des Gesetzes

zum Schutz gegen Fluglärm (§ 2 Abs. 2) hergestellt. Diese Werte sind zum Schutz der

Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen vor Fluglärm zu

beachten.

6.2.1.3 Beschreibung des Bestandes

Die Bestandsbeschreibung erfolgt innerhalb des Untersuchungsraumes 2 und nur für die

Kategorien, die von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sein können. .

Dies sind Wohngebiete sowie Flächen mit gemischter Nutzung in Unna-Massen, in Unna,

sowie vereinzelt im Gewerbegebiet in Holzwickede (vgl. Karte 1).

6.2.1.4 Vorbelastungen

Der Untersuchungsraum 2 und angrenzende Bereiche weisen eine ausgeprägte Infrastruktur

auf. Verkehrsanlagen wie Bundesstraßen, Autobahnen, Bahntrassen sowie der Flughafen

selbst belasten Wohnbereiche auf unterschiedliche Weise. Dazu gehören Belastungen durch

Lärm und Schadstoffimmissionen (Flug-, Straßen- und Schienenverkehr) sowie durch visuel-

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le Störungen, beispielsweise Neubauten von Gewerbekomplexen, Hochspannungsleitungen

oder Straßen.

Laut Fluglärmgesetz (2007) gehören für bestehende zivile Flugplätze zur Nacht-Schutzzone

die Gebiete, dessen LAeq von 55 dB (A) und / oder einen fluglärmbedingten Maximalpegel

LLAmax von 6 mal 57 dB (A) überschritten werden. Die derzeit bestehende Nacht-Schutzzone

ist in der Karte 1 dargestellt.

Lärmbelastungen erfolgen derzeit insbesondere durch vielbefahrene Straßen. Dazu gehören

u. a. die B 1 / A 44, südlich des Flughafengeländes sowie die A 1. Darüber hinaus stellen

auch die Landes- und Kreisstraßen sowie die innerstädtischen Straßen und Gemeindestra-

ßen, sowie die Bahntrassen eine Lärmquelle dar.

6.2.1.5 Bewertung des Bestandes

Die Methodik und Abstufung der Bestandsbewertung ist in Kap. 6.2.1.1 bereits beschrieben.

An dieser Stelle wird eine Bewertung des Bestandes im Untersuchungsgebiet 2 durchge-

führt.

Wohnbauflächen wird aufgrund ihrer Empfindlichkeit eine insgesamt „sehr hohe“ Bedeutung

beigemessen (vgl. Tab. 3). Diese befinden sich in Obermassen und in Unna.

Flächen mit gemischter Nutzung werden nicht nur ausschließlich für das reine Wohnen

genutzt. Hier können sich auch bspw. Betriebe ansiedeln. So genannte Mischgebiete, hier in

Holzwickede, werden aufgrund ihrer bestehenden Empfindlichkeit in die Wertkategorie

„hoch“ eingestuft.

6.2.2 Status-quo-Prognose 2025

In der Status-quo-Prognose wird von der Beibehaltung der bestehenden Infrastruktur und der

bestehenden Genehmigung aus dem gültigen Planfeststellungsbeschluss ausgegangen. So

finden zwischen 22:00 und 23:30 Uhr 2 Flugbewegungen1 statt.

1 am Durchschnittstag der verkehrsreichsten 6 Monate im Jahr 2025 unter Berücksichtigung von Verspätungen. Quelle: Desel

Consulting / Airport Research Center (2010 a)

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Detaillierte Informationen zur Status-quo-Prognose sind der Karte zum Schutzgut Menschen,

einschließlich der menschlichen Gesundheit sowie der schalltechnischen Untersuchung zum

Fluglärm (ADU COLOGNE GmbH 2010) zu entnehmen.

Unabhängig von der Entwicklung des Flughafens kann sich auch die Nutzung der Umgebung

ändern. Dies ist jedoch schwer prognostizierbar. Als Anhaltspunkt sind die gültigen und die

sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne der Stadt Dortmund und des Kreises

Unna abgefragt worden. Aufgrund der Überschneidungen bzw. Wechselwirkungen zwischen

den Schutzgütern ist eine geplante Bebauung auch für alle weiteren Schutzgüter relevant.

6.2.3 Auswirkungsprognose

6.2.3.1 Methodisches Vorgehen

In Kapitel 4 sind die potenziellen Projektwirkungen, die durch das Vorhaben eintreten kön-

nen, beschrieben. Um nun die tatsächlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen,

einschließlich der menschlichen Gesundheit zu ermitteln und zu bewerten, wird der vorhan-

dene Bestand mit der Planung überlagert / verschnitten.

Wie bereits eingangs erläutert, werden aufgrund der nur zwischen 22.00 und 23.30 Uhr zu

erwartenden zusätzlichen Auswirkungen, nur die Auswirkungen auf die Wohnfunktion be-

trachtet. Auswirkungen auf Freizeit und Erholung werden aufgrund dieser Zeiten weitestge-

hend nicht stattfinden.

Zunächst aber werden Projektwirkungen, die vorhabensbedingt nicht auftreten können oder

die sich als nicht erheblich und nicht nachhaltig darstellen, ausgeschlossen:

• Es treten, wie bereits beschrieben, keine anlage- oder baubedingten, sondern ledig-

lich betriebsbedingte Auswirkungen auf.

• Betriebsbedingte Schadstoffimmissionen stellen zwar eine potentielle Auswirkung für

das Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit dar, werden

aber nicht hier, sondern beim Schutzgut Luft abgehandelt, um eine doppelte Bewer-

tung der Auswirkung zu vermeiden.

• Mögliche visuelle Beeinträchtigungen durch Überflug lassen sich hinsichtlich ihrer

Wirkung von den messbaren Lärmwirkungen nicht trennen. Visuelle Beeinträchtigun-

gen sind in den Bereichen zu erwarten, in denen startende und landende Flugzeuge

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sehr niedrig fliegen und somit „bedrohlich“ wirken können. Dies tritt nur im unmittelba-

ren Nahbereich der Start- und Landebahn auf. Dort sind gleichzeitig hohe Lärmpegel

vorhanden, die den dominanten Störfaktor darstellen. Der Lärmpegel wird daher auch

als Indikator für visuelle Störwirkungen durch Überflug herangezogen. Eine besonde-

re Betrachtung visueller Wirkungen durch Überflug erfolgt daher nicht

Die nachfolgende Tabelle 5 zeigt die zu erwartenden Auswirkungen sowie den Prognosetyp,

der vorgibt, ob die Auswirkung durch eine Flächenbilanzierung quantifizierbar ist oder ob

eine verbal-argumentative Beschreibung erfolgt.

Tabelle 5: Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit - Wohnfunktion

Auswirkungen Prognosetyp Ergebnis

betriebsbedingt

Wohnfunktion - Schallimmissionen durch Fluglärm incl. Rolllärm

• Flächenbilanzierung bei Schallimmissionen durch Flug-lärm

• Auswertung der lärmmedizini-schen Stellungnahme

• Auswirkungsflächen [ha], die

gegenüber der Status-quo-Prognose zusätzlich verlärmt werden und in die Nacht-Schutzzone fallen.

• Verbale Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesund-heit

6.2.3.2 Auswirkungsprognose und -bewertung Wohnfunktion – Schallimmissionen durch Fluglärm inc l. Rolllärm

Die wesentlichen betriebsbedingten Umweltauswirkungen auf die Wohnfunktion stellen die

Schallimmissionen dar.

Als Grundlage für die Auswirkungsprognose wurde die „Prognose über die Lärmimmission“

(ADU COLOGNE GmbH 2010) herangezogen. Im Rahmen der Prognose wurden die für diese

Fragestellung relevanten Isolinien (Umhüllende der Isophonen (LAeq Nacht > 55 dB (A) und

NAT 6 x 72 dB(A) LAmax) sowohl für die Status-quo-Prognose 2025 als auch für den Planfall

2025 (Nullvariante) errechnet. Diese Umhüllende wird als eine Schwelle für die Erheblichkeit

herangezogen, da der Gesetzgeber in Form des FlugLärmG ab dieser reagiert. (Zur Ermitt-

lung weiterer Auswirkungen wird die lärmmedizinische Stellungnahme herangezogen und

ausgewertet (s.u.)).

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Die Auswirkungen der Status-quo-Prognose werden mit denen des Planfalls 2025 vergli-

chen. Ermittelt und bewertet werden die Differenzen zwischen beiden Berechnungen. Die

Tabelle 7 zeigt die Prognoseergebnisse. Dargestellt sind die jeweils erstmalig mit mehr als

55 dB(A) LAeq Nacht bzw. aufgrund des o.g. Maximalpegelkriteriums von Lärm betroffenen

Flächen differenziert nach Nutzungen und jeweiligen Wertstufen.

Die Erweiterung des Nachtflugbetriebes führt, zu einer Vergrößerung der Nacht-Schutzzone

für den Planfall 2025 gem. § 2 Abs. 2 Punkt 2 (FlugLärmG) (begrenzt durch 55 dB(A) LAeq

Nacht bzw. aufgrund des o.g. Maximalpegelkriteriums). Außerdem ist darauf hinzuweisen,

dass das Fluglärmgesetzt (1. und 2. Verordnung zum Fluglärmgesetz) andere Berechnungs-

grundlagen enthält, als die früheren Berechnungen von Lärmschutzzonen (etwa auf der

Grundlage des alten Fluglärmgesetzes). Ein weiterer Grund für die nun größere Nacht-

Schutzzone ist das im neuen Fluglärmgesetz erstmals verankerte, und demzufolge für den

Flughafen Dortmund nun erstmals angewendete, NAT-Kriterium. Vor allem in Richtung Unna

ragt die Nacht-Schutzzone über den derzeitigen Lärmschutzbereich hinaus. In Richtung

Dortmund Aplerbeck verläuft die Nacht-Schutzzone innerhalb des derzeitigen Lärmschutzbe-

reiches. Die Asymmetrie resultiert daher, dass für den Planfall nachts mehr Landungen als

Starts prognostiziert wurden und Landungen aufgrund der vorherrschenden Verteilung der

Windrichtung öfter von Osten - und damit über das Stadtgebiet von Unna - als von Westen

erfolgen (ADU COLOGNE 2010).

Die Gewichtung der Auswirkungen erfolgt beim Schutzgut Menschen, einschließlich der

menschlichen Gesundheit anhand der Bedeutung des Bestandes. Eine weitere Gewichtung

anhand der Auswirkungsintensität erfolgt nicht, da die oben genannte Isophone die Nacht-

Schutzzone gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (2007) (FlugLärmG) markiert

und somit für nächtliche Auswirkungen die relevante Isolinie darstellt. Die Schutzzonen des

FlugLärmG sind die Gebiete, in denen der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente Dau-

erschallpegel sowie bei der Nacht-Schutzzone auch der fluglärmbedingte Maximalpegel die

oben genannten Werte überschreitet. Die Isolinien sind in der Karte 1 dargestellt.

Die Bewertungen der Nutzungen für die Wohnfunktion sind in Tabelle 4 dargestellt, hier

reichen die Wertstufen von „sehr hoch“ bis „hoch“.

Das Erreichen oder Überschreiten des Wertes für die Nacht-Schutzzone wird als „hohe“

Auswirkung auf die Wohnfunktion bewertet. Grundlagen, die zu dieser Bewertung führen,

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sind das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sowie Werte aus der aktuellen Rechtspre-

chung.

Tabelle 6: Lärmpegelklassen und Bewertung der Wirku ng auf die Wohnfunktion

Pegelklasse

Bewertung der Wirkung

55 <= L Aeq Nacht i.V.m. NAT 6 x 72 (ein Umring) hoch

Veränderungen der Lärmpegel außerhalb der Nachtschutz-Zone werden als nicht erheblich

bewertet. Ebenso werden auch Auswirkungen auf die Außenbereiche von Gebäuden (z.B.

Terrassen) als nicht erheblich bewertet. Zum einen ist die Zahl der überfliegenden Flugzeu-

ge (die aufgrund des Maximalpegelkriteriums überhaupt erst zu dieser Ausdehnung der

Nacht-Schutzzone führen) relativ gering. Zum anderen ist mit der Zeit zwischen 22.00 Uhr

und 23.30 Uhr keine Kernzeit der Nacht betroffen. Desweiteren genießt der Außenbereich

von Gebäuden aufgrund der geringeren Empfindlichkeit einen geringeren gesetzlichen

Schutz, so dass ein gewisser verkehrsbedingter Lärmpegel in einem ohnehin durch Ver-

kehrslärm vorbelasteten Ballungsgebiet hingenommen werden muss. Ob dennoch Auswir-

kungen auf die menschliche Gesundheit zu erwarten sind, wird im Rahmen der lärmmedizi-

nischen Stellungnahme ermittelt, welches ebenfalls im Folgenden ausgewertet wird (s.u.).

In Tabelle 7 sind die jeweils von Lärm betroffenen Flächen differenziert nach Nutzungen und

jeweiligen Wertstufen dargestellt. Als Grundlage für die Verschneidung werden ATKIS-

Daten, ergänzt durch Daten der Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und Luftbildaus-

wertungen verwendet.

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Tabelle 7: Wohnfunktion - Schallimmissionen LAeq, Nacht i.v.M. NAT 6x72 durch Fluglärm incl. Rolllärm

Wohnfunktion – Schallimmissionen L Aeq Nacht i.V.m. NAT 6x72

Nutzungen Bedeutung der Nutzung

Bewertung der Wirkun-

gen

Fläche [ha]

(Differenz zur Status-quo-Prognose)

Für die Wohnfunktion relevanten Flächen wird ein Lärmpegel von mehr als 55 dB(A) LAeq Nacht i.V.m. NAT 6x72 als Wirkzone definiert.

Wohnbauflächen sehr hoch hoch 44,39

Flächen mit gemischter Nutzung hoch hoch 0,59

Es ergeben sich durch eine Verlärmung von mehr als 55 dB(A) LAeq Nacht i.V.m NAT 6 x 72 folgende

Auswirkungen:

• Auf Nutzungen mit sehr hoher Bedeutung: 44,39 ha

• Auf Nutzungen mit hoher Bedeutung: 0,59 ha

Insgesamt kommt es auf einer Fläche von 44,98 ha zu Auswirkungen durch die erstmalige

Überschreitung des Wertes für die Nacht-Schutzzone. Als Verminderungsmaßnahmen

besteht in der Nacht-Schutzzone gem. der §§ 2, 9 und 10 des FlugLärmG jedoch Anspruch

auf entsprechende bauliche Schallschutzmaßnahmen für Innenräume, so dass diese den

Auswirkungen in ausreichendem Umfang entgegenwirken. Darüber hinaus werden weite

Teile der betroffenen Bereiche bereits im Bestand durch Straßen- und Schienenverkehr zum

Teil deutlich vorbelastet sein, so dass hier nicht von einer erstmaligen Verlärmung eines

bisher unbelasteten Raumes gesprochen werden kann.

Die Auswertung der Lärmmedizinischen Stellungnahme (SCHEUCH 2010) führt bezüglich der

Bewertungen der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit im Wesentlichen zu folgen-

den Ergebnissen:

In der lärmmedizinischen Stellungnahme wird ein Überblick zu neueren Erkenntnissen der

Lärmwirkungsforschung hinsichtlich gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Kommunikation,

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Erholungsstörungen, Schlafstörungen vorgenommen. Dabei wird insbesondere auf Studien

eingegangen, die in den letzten Jahren zur Diskussion führten.

In SCHEUCH (2010) und SCHEUCH et al. (2007) wird die zweite Nachthälfte von 1.00 Uhr bis

6.00 Uhr als „besonders sensible Nachtphase“ bezeichnet. Diese wird jedoch im Planfall

2025 nicht betroffen, da die prognostizierte Änderung der Flugbewegungen zwischen 22.00

und 23.30 Uhr stattfindet. Die Nachtzeit zwischen 0.00 und 6.00 Uhr bleibt flugbewegungs-

frei. Die Erhöhung der Anzahl der Flüge im Planfall (zwischen 22.00 und 24.00 Uhr) und die

damit verbundene Erhöhung der Dauerschallpegel und die Überschreitung des NAT-

Kriteriums werden durch Maßnahmen des Lärmschutzes kompensiert.

Der überwiegende Teil der Nacht ist nicht durch das Vorhaben betroffen. „Unter Wirkungs-

gesichtspunkten ist diese Konzentration zu unterstützen, da Störeffekte, insbesondere in der

Kernzeit und den frühen Morgenstunden, nicht vorhanden sind“ (SCHEUCH 2010). Zudem ist

der Zeitraum von 22.00 bis 23.00 Uhr als der Zeitraum anzusehen, der innerhalb der Nacht-

zeit am wenigsten schutzbedürftig ist (SCHEUCH 2010).

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6.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielf alt

6.3.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung

Mit dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden insbesondere die

ökosystemaren Gesichtspunkte der Umwelt berücksichtigt. Betrachtungsgegenstand bei der

Ermittlung, Beschreibung und Bewertung dieses Schutzgutes sind deswegen die wildwach-

senden Pflanzen sowie anthropogen überformte Vegetationsbestände auf der Ebene der

Biotoptypen bzw. alle freilebenden Tierarten und deren Lebensgemeinschaften sowie ihre

Lebensräume. Gemeinsam repräsentieren sie den Naturhaushalt, indem sie gleichermaßen

Produkte und Steuerungsgrößen darstellen, die in ganz besonderem Maße geeignet sind,

Auskunft über die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu geben. Darüber

hinaus spiegeln sie die biologische Vielfalt des von der Planung betroffenen Gebietes wie-

der. Nutzpflanzen als Wirtschaftsgut und Nutztiere spielen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen

und die biologische Vielfalt hingegen keine Rolle.

Vor der Bestandsanalyse sei zunächst der Naturraum in dem das Vorhaben liegt genauer

beschrieben. Die Untersuchungsräume 1 und 2 liegen im Bereich der naturräumlichen Groß-

landschaft Westfälische Bucht (III a) (DINTER 1986). Sie ist von Westen nach Osten geöffnet

und wird auf drei Seiten von Mittelgebirgen umgeben. Zusammen mit dem sich in der Tief-

ebene öffnenden Westfälischen Tiefland (III b) (Dümmer Geestniederung, einschließlich

Loccumer Geest und Lübecker Lössland) bilden sie zwei Teilräume einer Großlandschaft.

Die überwiegend ebene bis flachwellige Landschaft mit Meereshöhen zwischen 40 - 100 m

ist durch die letzte (Weichsel) Eiszeit geprägt. Charakteristisch für die Untersuchungsräume

sind die in dieser Zeit entstandenen mächtigen Löss-Ablagerungen. Innerhalb dieser Groß-

landschaft befindet sich u. a. die Naturräumliche Haupteinheit Hellweggebiet

(= Hellwegbörden) mit unterschiedlichen Landschaftsformationen.

Vorherrschende potenzielle natürliche Vegetation in der Naturräumlichen Haupteinheit

Hellweggebiet sind die Stieleichen-Hainbuchenwälder.

6.3.1.1 Methodisches Vorgehen, Biotope

Zur Erfassung des Biotoptypenbestandes im Untersuchungsraum 1 wurde vom 17.01.08 bis

19.01.08 eine Biotoptypenkartierung durchgeführt.

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Tabelle 8: Daten und Informationsgrundlagen zur Bio topausstattung des Untersuchungs-raumes 1

Kriterien für die Erfassung Merkmale / Inhalte Datenquellen und -herkunft

Biotopausstattung des Untersu-chungsraumes 1 • Biotoptypenkartierung

• Luftbilder • Biotoptypenkartierung

Verwendet wurde der Biotoptypenschlüssel von BROCKSIEPER et al. in der Bearbeitung von

2005, übermittelt vom LANUV an das Planungsbüro Drecker im Januar 2008. Die Kartierge-

nauigkeit umfasst in den Rohdaten den Maßstab 1: 2.500.

Bewertung der Biotopausstattung

Es erfolgte eine Bewertung der Biotoptypen um im Rahmen der Auswirkungsprognose über

die Wertigkeit potenziell betroffener Biotope einen entsprechenden Auswirkungsgrad ermit-

teln zu können. Für die Bewertung von Biotoptypen wird im Bereich der Stadt Dortmund in

der Regel das Verfahren nach LUDWIG (1991) zu Grunde gelegt. Die Stadt Dortmund hat

dieses Verfahren um Sonderbiotope, die vom Verfahren LUDWIG nicht explizit beschrieben

sind, ergänzt (STADT DORTMUND 2002). Beide Verfahren beruhen darauf, den Biotoptypen

Ökologische Wertigkeiten zuzuweisen, die sich anhand der folgenden Kriterien orientieren:

• Natürlichkeit

• Gefährdungsgrad

• Maturität

• Struktur- und Artenvielfalt

• Häufigkeit

• Vollkommenheit

Die Wertskala nach der Methode Ludwig reicht von 0 bis 35, wobei 35 den höchsten ökologi-

schen Gesamtwert darstellt. Für das vorliegende Gutachten erfolgt eine vierstufige Bewer-

tung der Biotoptypen, was auch einer generellen fachlich anerkannten Methodik einer UVS-

Bearbeitung (z.B. Musterkarten) entspricht. Die Bewertung der Biotope erfolgt in den Stufen:

• sehr hoch

• hoch

• mittel

• gering

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Nicht bewertet (bzw. mit 0 eingestuft) werden bereits voll versiegelte Flächen, wie Straßen,

Start- und Landebahnen, Parkflächen u. ä., weil diese durch den derzeitigen Zustand keine

Bedeutung für das Schutzgut aufweisen, vgl. LUDWIG (1991). In den Themenkarten sind

derartige Flächen hellgrün dargestellt.

Um die Bewertung nachvollziehbar darzustellen, ist die Bewertungsmatrix in der folgenden

Tabelle aufgeführt.

Tabelle 9: Biotoptypen im Untersuchungsraum 1 und Z uweisung der Bewertung

Biotopgruppe Code Kategorie Wertstufe

Geschützte Objekte • § 62 geschützte Biotope

• § 22 Naturdenkmal sehr hoch

Wälder

• AU0 • Aufforstungen, mittleres bis geringes Baum-holz, standorttypische Arten

mittel

• BA1 • Feldgehölz aus einheimischen Baumarten, starkes bis mittleres Baumholz

hoch

• BA1 • Feldgehölz aus einheimischen Baumarten, mittleres bis geringes Baumholz

mittel

• BA2 • Feldgehölz aus gebietsfremden Baumarten gering • BB1 • Gebüschstreifen, standorttypische Arten,

mittelalter Gehölzbestand

mittel • BB2 • Einzelstrauch, standorttypische Art, mittlelal-

tes Gehölz

mittel • BD2 • ebenerdige Hecke, starkes bis mittleres

Baumholz, standorttypische Arten hoch

• BD2 • ebenerdige Hecke, mittleres bis geringes Baumholz, standorttypische Arten

mittel

• BD3 • Gehölzstreifen, starkes bis mittleres Baum-holz, standorttypische Arten

hoch

• BD3 • Gehölzstreifen, mittleres bis geringes Baumholz, standorttypische Arten

mittel

• BD4 • Böschungshecke, starkes bis mittleres Baumholz, standorttypische Arten

hoch

• BD4 • Böschungshecke, mittleres bis geringes Baumholz, standorttypische Arten

mittel

Hecken und Feldgehölze

• BE0 • Ufergehölz, starkes bis mittleres Baumholz, standorttypische Arten

sehr hoch

• BF1 • Baumreihe, starkes bis mittleres Baumholz, standorttypische Arten

hoch

• BF1 • Baumreihe ,mittleres bis geringes Baumholz, standorttypische Arten

mittel

• BF2 • Baum-, Gehölzgruppe, starkes bis mittleres Baumholz, standorttypische Arten

hoch

• BF2 • Baum-, Gehölzgruppe, mittleres bis geringes Baumholz, standorttypische Arten

mittel

• BF3 • Einzelbaum, starkes bis mittleres Baumholz, standorttypische Art

hoch

• BF3 • Einzelbaum, mittleres bis geringes Baum-holz, standorttypische Art

mittel

• BF3 • Einzelbaum, standortfremde Gehölzart gering

Baumgruppen, Baumrei-hen

• BF4 • Obstbaum, starkes bis mittleres Baumholz hoch

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 39

Biotopgruppe Code Kategorie Wertstufe • BF4 • Obstbaum, mittleres bis geringes Baumholz mittel • BG1 • Kopfbaumreihe, , mittleres bis geringes

Baumholz mittel

• BH0 • Allee, starkes bis mittleres Baumholz, standorttypische Arten

hoch Allee

• BH0 • Allee, mittleres bis geringes Baumholz, standorttypische Arten

mittel

• EE0 • Grünlandbrache, extensive Nutzung mittel • EE5 • Gering bis mäßig verbuschte Grünlandbra-

che mittel

• EA0 • Fettwiese, intensive Nutzung gering • EA1 • Fettwiese, Flachlandausbildung, extensive

Nutzung, Mahd 1-2 mal pro Jahr, Teil-Flächen mit intensiver Nutzung, Mahd 5-6

gering

• EB0 • Fettweide, Weidenutzung mittel

Grünland

• EC5 • Flutrasen, § 62 – Biotop sehr hoch • FM5 • Tieflandbach, ausgebaut und teilweise

Uferbefestigungen

mittel • FN1 • Graben mit intakter Fließgewässervegetation hoch • FN3 • Graben mit extensiver Instandhaltung

mittel

• FN4 • Graben mit intensiver Instandhaltung gering • FN5 • Graben überwiegend verbaut oder verrohrt gering • FD1 • Tümpel (periodisch) mit natürlichem Sukzes-

sionsbestand, Gehölze

hoch • FD1 • Tümpel (periodisch), strukturarm mit intensi-

ver Instandhaltung gering

• FF0 • Teich gering • FF2 • Fischteich, Nutzteich, intensive Nutzung,

strukturarm

gering

Gewässer

• FS0 • Rückhaltebecken ohne Begleitstrukturen gering Anthropogene Biotope, Acker

• HA0 • Acker gering

• HC4 • Verkehrsrasenfläche gering Raine, Straßenränder

• HC1 • Ackerrain mittel • HH0 • Damm-Böschung gering • HH1 • Straßenböschung, Einschnitt gering Böschungen • HH2 • Straßenböschung, Damm gering • HJ5 • Erwerbsgartenbau, Gartenbaubetrieb gering • HJ8 • Landwirtschaftliche Sonderkultur gering • HK2 • Obstwiesen, Streuobstwiese, starkes bis

mittleres Baumholz hoch

• HK2 • Obstwiesen, Streuobstwiese, mittleres bis geringes Baumholz

mittel

• HR1 • Parkfriedhof hoch

Gärten, Baumschulen, Obstwiesen, Kleingar-tenanlage, Grabeland

• HS0 • Kleingartenanlage, Grabeland, mit Gehölz-bestand

mittel

Säume, linienförmige und flächenhafte Hoch-staudenfluren

• KB1 • Ruderaler trockener Saum bzw. Hochstau-denflur, linienförmig, Neophyten

gering

• LB2 • Trockene Hochstaudenflur, flächenhaft mittel Wirtschaftswege • VB0 • Wirtschaftsweg, befestigt gering

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6.3.1.2 Methodisches Vorgehen, Fauna

Die faunistische Bedeutung der Umgebung des Flughafens stützt sich auf verschiedene

Erfassungen und Quellen:

• Der Untersuchungsraum 1 wurde, wie bereits erläutert, Anfang des Jahres 2008 ab-

gegrenzt, um hier Bestandserfassungen der Biotoptypen, der Avifauna, der Fleder-

mäuse und der Amphibien vor dem Hintergrund der damaligen Planungen durchzu-

führen. Die Kartierergebnisse liegen vor und werden für das aktuelle Vorhaben aus-

gewertet (vgl. Karten Nr. 2 und 3 ).

• Im Rahmen einer Voruntersuchung (PLANUNGSBÜRO DRECKER 2008) wurden auch im

wesentlich größeren, damaligen Untersuchungsraum vorhandene Daten zu Schutz-

gebieten und zur Fauna zusammengestellt. Die Daten sind nachrichtlich im Anhang

enthalten.

• Für den Bereich des Flughafengeländes selbst und direkt angrenzende Flächen, lie-

gen zusätzlich avifaunistische Daten des Vogelschlagbeauftragten des Flughafens

vor.

Die Tabelle 11 zeigt einen ersten Überblick über die verwendeten Daten und Datenquellen

zur Bearbeitung des Schutzgutes Tiere.

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Tabelle 10: Daten und Informationsgrundlagen hinsic htlich Fauna als Bestandteil des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfal t

Kriterien für die Erfassung Merkmale / Inhalte Vorhandene

faunistische Daten Datenquellen und -herkunft

• Fledermäuse • Kartierung mit Horch-

boxen im Untersu-chungsraum 1

• Fundpunkte der Kartierung • eigene Kartierung

• Amphibien • Kartierung an Gewäs-sern

• Fundpunkte der Kartierung • eigene Kartierung

• Brut- und Gastvögel • Kartierung im Untersu-chungsraum 1

• Fundpunkte der Kartierung

• eigene Kartierung

• faunistisch wertvolle Bereiche

• Biotopausstattung des Raumes (zusammen-hängende Habitate, Biotopverbundflächen)

• Biotopkatasterflächen • Naturschutzgebiete

• Geschützte Land-schaftsbestandteile

• Geschützte Biotope • Fundpunkte von

besonders und streng geschützten Tieren (= planungsrelevante Tierarten in NRW)

(jeweils im weiteren Umfeld des Flughafens, vgl. Anhang und PLANUNGSBÜRO

DRECKER 2008)

• Nachweisliche Vor-kommen von versch. Tierarten in den Natur-schutzgebieten

• Vorkommen planungs-relevanter Tierarten im Untersuchungsraum aus PLANUNGSBÜRO

DRECKER (2008)

• ATKIS • LANUV • Landschaftspläne

• faunistische Kurzcharakterisie-rung des Flugha-fens

• Vogelarten und wildlebende Tiere auf dem Flughafengelän-de, Beobachtungen von Rote Liste Arten

• Angaben zum Rast und Wandergeschehen

• Monatsnachweise Vogelarten (2005-2007)

• Statistik Vogelschlag (2005-2009)

• Scheinwerferzählung, Wildtiere auf dem Flughafengelände (2005-2007)

• Qualitative und quantitative Erfassung rastender und ziehen-der Vogelarten

• Flughafen Dortmund (Daten des Vogelschlag-beauftragten)

• NEUGEBAUER

(2004)

6.3.1.3 Raumordnerische und fachplanerische Vorgabe n und Planungen

Raumordnerische und fachplanerische Vorgaben und Planungen mit einem direkten Bezug

zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt bestehen in Gestalt der folgenden

naturschutzfachlichen Schutzgebietskategorien:

• Natura 2000-Gebiete (FFH- und Europäische Vogelschutzgebiete)

• Naturschutzgebiete

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• Landschaftsschutzgebiete

• Naturdenkmale

• geschützte Landschaftsbestandteile

• gesetzlich geschützte Biotope

Ergebnisse sind in Tabellarischer Form im Anhang wiedergegeben (aus PLANUNGSBÜRO

DRECKER 2008).

Natura 2000-Gebiete wären nur im Falle einer faktischen oder möglichen Betroffenheit

Gegenstand einer FFH-Vorprüfung. Durch das hier zu betrachtende Vorhaben sind aller-

dings keine Natura-2000-Gebiete betroffen (vgl. Kap. 6.4).

Hinsichtlich der Pflanzen und Tiere wird im Gebietsentwicklungsplan (BEZIRKSREGIERUNG

ARNSBERG 2004) auf die Funktion des unbebauten Freiraumes generell als „ökologischer

Verbindungsraum und Lebensraum für Pflanzen und Tiere“ hingewiesen. Dem Arten- und

Biotopschutz sowie der Biotopvernetzung dienen zudem die im Gebietsentwicklungsplan

abgegrenzten sog. „Regionalen Grünzüge“, welche zwar keiner Rechtskategorie unterworfen

sind, aber eine anerkannte planerische Vorgabe darstellen. Darüber hinaus sind diese „Re-

gionalen Grünzuge“ auch im MASTERPLAN DES EMSCHER LANDSCHAFTSPARK 2010 (2005)

enthalten. Dessen Planungen sind als Entwicklungsleitlinien ohne Rechtverbindlichkeit

anzusehen, sie sollten aber ebenfalls als anerkannte planerische Vorgabe berücksichtigt

werden und verdeutlichen die Bemühungen einer ökologischen Aufwertung des Ruhrgebie-

tes durch die Schaffung eines zusammenhängenden Park-Systemes.

6.3.1.4 Beschreibung des Bestandes, Biotope

Der kartierte Untersuchungsraum 1 ist überwiegend von landwirtschaftlichen Ackerflächen

(HA0) geprägt. Der großräumige Ackerbereich im Westen ist mit Wirtschaftswegen (VB0)

durchzogen und die einzelnen Ackerflurstücke weisen Ackerraine (HC1) von unterschiedli-

cher Breite auf. Entlang eines Wirtschaftsweges (VB0) befindet sich einseitig eine Baumrei-

he (BF1) aus jungen und älteren Obstbäumen. Gräben sind im gesamten kartierten Gebiet

vorzufinden, sie werden oft als Entwässerungsgräben genutzt und somit überwiegend inten-

siv Instand gehalten (FN4). Am nordwestlichen Rand des Flughafengeländes liegt ein Gra-

ben, der überwiegend verbaut oder verrohrt (FN5) ist. Innerhalb sowie nördlich des Flugha-

fengeländes befinden sich Gräben, die eine intakte Fließgewässervegetation (FN1) oder eine

extensive Instandhaltung (FN3) aufweisen. Auch ein Teilbereich des Massener Baches

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 43

(FM5) mit zum Teil älteren Ufergehölzbeständen (BE0) sowie ein Fischteich (FF2) im Osten

sind in das Kartiergebiet einbezogen. Angrenzend am Massener Bach befinden sich Fett-

weiden (EB0) sowie ein § 62-Biotop Flutrasen (EC5). Weiterhin wurden auf dem Flughafen-

gelände mehrere periodisch wasserführende Tümpel (FD1) sowie ein Rückhaltebecken

(FS0) kartiert. Der gesamte nicht versiegelte Flughafenbereich besteht aus einer Fettwiese

(EA1), die 1-2 mal im Jahr, mit Ausnahme einiger Teilflächen, die 5-6 mal im Jahr, gemäht

werden. Für die Fettwiese wurde eine Saatgutmischung verwendet. Diese Spezial-Einsaat

enthält verschiedene Gräser, hauptsächlich Wiesenschwingel (Festuca pratensis) und Deut-

sches Weidelgras (Lolium perenne). Ein betonierter Teich (FF0) befindet sich darüber hinaus

im nördlichsten Außenrand des Gewerbegebietes Aplerbeck-Ost. Weiterhin sind Fettwiesen

(EA0) und Grünlandbrachen (EE0) im gesamten Gewerbegebiet vorzufinden.

Feldgehölze aus einheimischen Arten (BA1) und ebenerdige Hecken (BD2) sind ebenfalls im

gesamten Kartiergebiet vorzufinden. Im Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost sowie im angrenzen-

den Siedlungsbereich wurden überwiegend Einzelbäume (BF3), Obstbäume (BF4), Baum-

reihen (BF1) und Baum-, Gehölzgruppen (BF2) kartiert. Aber auch hier, insbesondere zwi-

schen Wohnsiedlung und Gewerbegebiet, ist ebenfalls ein mehrreihiges Feldgehölz aus

einheimischen Arten (BA1) festzustellen. Ein Feldgehölz aus gebietsfremden Arten (BA2)

befindet sich an der Emschertalstraße. Entlang der Straßen sind oft Baumreihen (BF1),

ebenerdige Hecken (BD2), Böschungshecken (BD4) oder Gehölzstreifen (BD3) aufgenom-

men worden. Vor allem entlang der B1 sind breite Einschnitts-Böschungshecken (BD4),

anzutreffen. Insbesondere ist hierbei allerdings die Emschertalstraße und die Wickeder

Chaussee mit der Allee (BH0) aus Winterlinden (Tilia cordata) (geschützter Landschaftsbe-

standteil) hervorzuheben. Auf den Zu- und Abfahrt eingeschlossenen Flächen zur B1 befin-

den sich Feldgehölze aus jungen, einheimischen Arten (BA1) sowie Verkehrsrasenflächen

(HC4). Nördlich des Flughafens entlang des Osterschleppweges sind ebenfalls abschnitts-

weise ebenerdige Hecken (BD2) sowie ein Gehölzstreifen (BD3), das ein Gewerbegebiet

umschließt, kartiert worden. Nördlich direkt angrenzend am Osterschleppweg befindet sich

ein junges Feldgehölz aus einheimischen Arten (BA1) sowie eine Aufforstung (AU0). Dar-

über hinaus sind Gebüschstreifen (BB1) aus standorttypischen Arten sowie Einzelsträucher

(BB2) , Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), verteilt in gesamten Gebiet kartiert worden.

Einschnitt – Straßenböschungen (HH1) sowie Damm – Straßenböschungen (HH2) sind

ebenfalls an mehreren Straßen, insbesondere an der Zeche-Norm-Straße anzutreffen. Im

Osten, im Siedlungsbereich von Obermassen, sind Einzelbäume (BF1), eine Obstwiese

(HK2) mit älterem Obstbestand sowie eine Grünlandbrache (EE0) mit einer älteren Bö-

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 44

schungshecke (BD4) aus einheimischen Arten vorzufinden. Darüber hinaus sind Bereiche

eines Gartenbaubetriebes (HJ5) sowie Grünlandbrachen (EE0) am Siedlungsrand von

Obermassen in das zu kartierende Gebiet eingeschlossen. Weiter südlich von Obermassen,

westlich des Massener Baches, sind abermals Feldgehölze aus einheimischen Arten (BA1) ,

die einen älteren Baumbestand aufweisen, sowie eine Böschungshecke (BD4) aus überwie-

gend standorttypischen Sträuchern anzutreffen. Ferner befindet sich südwestlich des Flugha-

fengeländes im Siedlungsbereich Sölde neben Einzelbäumen (BF1) eine weitere Obst-

baumwiese (HK2) beim Hof Schulze.

Auf dem Flughafengelände sind ebenfalls eine Aufforstung (AU0) mit standorttypischen

Arten, mehrere Feldgehölze aus einheimischen Baumarten (BA1) u. a. Hasel (Corylus spp.),

Weide (Salix spp.) etc. sowie ebenerdige Hecken (BD2) entlang des Wirtschaftsweges

kartiert worden. Darüber hinaus besteht auf dem nördlichen Flughafengelände eine Damm-

Böschung (HH0) mit Grasbewuchs, die sich von Westen nach Osten durch das nördlich

Flughafengelände zieht. Südwestlich der Start- und Landebahn ist eine junge Kopfbaumreihe

(BG1) aus jungen Kopfweiden (Salix spp.) anzutreffen.

Weiterhin ist im kartierten Raum ein Parkfriedhof (HR1) südwestlich des Gewerbegebietes

Aplerbeck-Ost, eine Kleingartenanlage / Grabeland mit Gehölzbestand (HS0) südwestlich

des Flughafengeländes an der B1 sowie ein Feld mit Erdbeerkulturen (HJ8) im Westen des

kartierten Raumes vorzufinden.

Die Biotoptypen sind in der Karte 2 dargestellt.

6.3.1.5 Beschreibung des Bestandes, Fauna

Avifauna

Im Untersuchungsgebiet 1 wurden Vögel erfasst um eventuelle Eingriffe minimieren bzw.

bewerten zu können. Die Erfassung der planungsrelevanten1 Brutvögel erfolgte im ersten

Halbjahr 2009. Neben diesen wurden auch die planungsrelevanten Wintergäste und Durch-

zügler im März 2009 und im September bis Februar 2010 erfasst. Die Ergebnisse sind zu-

sammengefasst in den folgenden Tabellen dargestellt. Zur Verortung siehe Karte 2.

1 die sog. planungsrelevanten Arten sind vom LANUV NRW ausgewählte Arten. Nach dem neuen BNatSchG (2010) ist der

Artenschutz abweichungsfester Kern des BNatSchG und ersetzt die Landesgesetze. Im vorliegenden Gutachten wird der Begriff der planungsrelevanten Arten weiter verwendet, weil genau diese Arten erfasst wurden und dies zum Kartierzeitpunkt den aktuellen Stand der Technik darstellte.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 45

Tabelle 11: Artenliste der planungsrelevanten Brut- u. Gastvögel im Untersuchungsraum 1

Artname

Brut- / Gastvogel Quelle

Alpenstrandläufer Gastvogel B

Baumpieper Brutvogel A

Braunkehlchen Gastvogel B

Feldlerche Brut- u. Gastvogel A

Feldsperling Brutvogel A

Grauammer Gastvogel B

Graureiher Brutvogel A

Grünspecht Brutvogel A

Kiebitz Brutvogel A

Kormoran Gastvogel A

Kranich Gastvogel A

Lachmöwe k. A. C

Mäusebussard Brutvogel A

Mehlschwalbe Brutvogel A

Neuntöter Gastvogel B

Rauchschwalbe Brutvogel A

Rebhuhn Brutvogel A

Rotmilan Brutvogel A

Saatkrähe Brutvogel A

Schleiereule k. A. C

Sperber Gastvogel A

Steinschmätzer Gastvogel A

Turmfalke Gastvogel A

Wachtel Gastvogel B

Wanderfalke k. A. C

Wiesenpieper Gastvogel A

Wiesenschafstelze Brutvogel A

Quellen zu obiger Tabelle:

A: Eigene Kartierung der in NRW planungsrelevanten Brutvögel (Kartierung 2009) und der planungsrelevanten Gastvögel (Kartierung 2009/10)

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B: Erfassung der Gastvögel durch den Vogelschlagbeauftragten des Flughafens (2007) (nur planungsrelevante Arten, die in A nicht nachgewiesen wurden)

C: Nachweise weiterer planungsrelevanter Arten durch Vogelschlag am Flughafen Dortmund

Weitere nicht gefährdete und nicht planungsrelevante Arten, die während der Kartierung im

Untersuchungsraum 1 erfasst wurden, sind in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Tabelle 12: Artenliste weiterer im Untersuchungsrau m 1 kartierter Brut- u. Gastvögel

Artname RL BRD 2008

RL NRW 2008

RL NRW 2008

Naturraum III

Amsel * *

Bachstelze V V

Blaumeise * *

Bluthänfling V V V

Buchfink * *

Buntspecht * *

Dohle * *

Dorngrasmücke * *

Eichelhäher * *

Elster * *

Fitis V *

Gartenbaumläufer * *

Gartengrasmücke * *

Gelbspötter V V

Gimpel V *

Girlitz * *

Goldammer V V

Grünling; Grünfink * *

Hausrotschwanz * *

Haussperling V V V

Heckenbraunelle * *

Jagdfasan Neozoe

Klappergrasmücke V V

Kohlmeise

Mauersegler * *

Mönchsgrasmücke * *

Nilgans Neozoe *

Rabenkrähe * *

Ringeltaube * *

Rotkehlchen * *

Schwanzmeise * *

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 47

Artname RL BRD 2008

RL NRW 2008

RL NRW 2008

Naturraum III

Singdrossel * *

Star V V

Stieglitz * *

Stockente * *

Straßentaube *

Sumpfrohrsänger *

Türkentaube * *

Wiesenschafstelze * *

Zaunkönig * *

Zilpzalp * *

Quellen zu obiger Tabelle:

Rote Liste der Brutvögel Deutschlands - Vierte gesamtdeutsche Fassung, veröffentlicht im September 2008 Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 5. Fassung, Stand: Dezember 2008 Erhaltungszustand und Populationsgrößen der Planungsrelevanten Arten in NRW, Stand: 09.04.2009 Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (2005) Kategorie V - Vorwarnliste (kein Bestandteil der Roten Liste) Neozoe - Neozoen / Gefangenschaftsflüchtlinge mit ± regelmäßigem Brutvorkommen * - Ungefährdet

Da die Anwesenheit von Vögeln ein Sicherheitsrisiko (Vogelschlag) darstellen kann, ist der

Bestand auf dem Flughafengelände gut untersucht (NEUGEBAUER 2004, sowie aktuelle

Monatsnachweise Flughafen Dortmund 2005, 2006 und 2007 und Statistik Vogelschlag 2002

bis einschließlich 2009). An dieser Stelle soll der Übersicht halber eine kurze Beschreibung

erfolgen. Der Flughafen Dortmund verfügt über einen Vogelschlagbeauftragten, der die

Vögel aus dem sicherheitsrelevanten Bereich vertreibt und somit für einen sicheren Flugha-

fenbetrieb sorgt. Zudem werden über die Bewirtschaftung sicherheitsrelevante Bereiche für

Vögel unattraktiv gestaltet. Da hierfür ausreichende Kenntnisse über das Vorkommen der

Tiere und deren räumliche und zeitliche Verteilung notwendig sind, ist die Tiergruppe der

Vögel gut dokumentiert.

Auf dem Flughafengelände konnten in neuerer Zeit durch den Flughafen bis zu 87 Vogelar-

ten in sehr unterschiedlicher Anzahl nachgewiesen werden. Viele Vogelarten nutzten das

Flughafengelände als Nahrungs- oder Rastgebiet, Brutvermerke sind seltener erfolgt.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 48

Fledermäuse

Auch die Fledermäuse wurden erfasst, um Eingriffe zu minimieren bzw. bewerten zu können.

Die Erfassung erfolgte in drei Untersuchungsnächten (19./20.05.09; 18./19.06.09;

24./25.08.09) per Ultraschall-Detektor und Horchboxen sowie mehrfachem Abgehen bzw.

Abfahren der Wege mit dem Fahrrad. Die Ergebnisse der Erfassungen sind in der folgenden

Tabelle dargestellt:

Tabelle 13: Artenliste Fledermäuse, Detektorerfassu ng und Horchkisteneinsatz 2009

Artname Wissenschaftlicher Name

RL BRD/NRW* FFH-Anhang BNatSchG

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - / N IV §§

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G / I IV §§

Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 / I IV §§

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus V / 3 IV §§

Myotis sp. IV §§

Gefährdungskategorien: 3 = gefährdet; I = gefährdete wandernde Art, - = nicht gefährdet, N = geringere Gefährdungseinstufung dank Naturschutzmaßnahmen, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt §§ = streng geschützt nach § 7 (2) BNatSchG * Rote Liste der gefährdeten Säugetiere in Nordrhein-Westfalen (FELDMANN et al. 1999)

Insgesamt war die Anzahl der Fledermausnachweise im westlichen Untersuchungsgebiet

aufgrund der Auswertung der Rufsequenzen der Horchboxen als auch aufgrund der Bege-

hungen mit dem Detektor sehr gering.

Neben den erfassten Arten gibt es nach Auswertung der Literatur noch Hinweise auf Fle-

dermauslebensräume (allerdings ohne Angaben von Arten) im östlichen Untersuchungsge-

biet, im Tal des Massener Baches.

Amphibien

Die Erfassung der Amphibien erfolgte auf der Grundlage von 5 nächtlichen Kontrollen an

verschiedenen Kleingewässern im Untersuchungsraum 1 zwischen März und Juli 2009. Die

Ergebnisse der Erfassungen sind in der folgenden Tabelle zusammenfassend dargestellt:

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 49

Tabelle 14: Amphibienkartierung März – Juli 2009

Untersuchtes Gewässer Wasserführung Amphibienfunde Bedeutung als

Laichhabitat

Hengstgosse trocken keine keine

Brembuschgraben trocken keine keine

Kraftgraben trocken keine keine

Quartlenbecke trocken keine keine

Blänken am Holsterngra-ben

bis April, gering keine sehr gering

Blänke südlich der Befeue-rungsanlage bis April, gering keine sehr gering

Massener Bach permanent keine potenziell

Rückhaltebecken am Osterschleppweg

zeitweise in einer Vertiefung keine sehr gering

Teich im Gewerbegebiet Asseln Süd

permanent keine sehr gering

Sämtliche untersuchte Gräben und Blänken trockneten im Laufe des Frühjahres, spätestens

aber zum Frühsommer hin, vollständig aus. Es konnten zu keiner Zeit Amphibien nachge-

wiesen werden. Der Massener Bach ist potenzieller Lebensraum für den Feuersalamander,

von dem jedoch für die Zeit nach 1992 keine Meldungen aus dem zugrunde liegenden Quad-

ranten (4411/4) Meldungen mehr vorliegen. Die Art konnte auch im Rahmen der jetzigen

Erfassung nicht nachgewiesen werden.

Das Rückhaltebecken im Norden des Flughafengeländes war bis auf eine grabenartige

Vertiefung die gesamte Kartierzeit über ausgetrocknet. Amphibien wurden nicht nachgewie-

sen. Die garbenartige Vertiefung ist offenbar stark mit Nährstoffen angereichert, dass eine

Besiedlung durch Amphibien nicht möglich ist. Der Teich im Gewerbegebiet Asseln Süd ist in

hohem Maße naturfern. Eine Besiedlung mit Amphibien ist daher nahezu ausgeschlossen.

Sonstige Arten

Aus dem Fachinformationssystem der LANUV liegen Hinweise auf das Vorkommen der

Haselmaus vor. Da es sich bei dieser Art um eine in NRW planungsrelevante Art handelt,

wurde dem Hinweis nachgegangen.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 50

Im westlichen Untersuchungsraum im Bereich der Ortslage Neuasseln verbracht eine ehe-

malige Obstbaumwiese. Sie ist reich an Unterwuchs in Form von Sträuchern und Hochstau-

den. Der Lebensraum, der als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen ist, ist

potenziell als Haselmaus-Habitat geeignet.

Getrennt durch die Straße Buddenacker grenzt im Südwesten eine verbuschende Grünbra-

che an die Obstbaumbrache. Sie ist von älteren Laubbäumen umstanden. Der Lebensraum,

der ein Naturdenkmal in Form einer alten Rosskastanie beinhaltet, ist in seiner Gesamtheit

potenziell als Haselmaus-Habitat geeignet.

Im Osten des Untersuchungsraumes wird der Massener Bach von einem unterholzreichen

Uferwald begleitet, der sich an der Ostseite des Baches in einen strukturreichen Hangwald

fortsetzt. Diese Waldbiotoptypen sind potenziell als Haselmaus-Habitate geeignet.

Nördlich von Haus Massen geht der Hangwald auf der Niederterrasse in einen älteren Bu-

chenwald über. Auch dieser ist potenziell als Haselmaus-Habitat geeignet.

Die übrigen Gehölzbiotope im Untersuchungsraum sind als Haselmaus-Habitat weitgehend

ungeeignet.

Während der Geländeuntersuchungen zu Amphibien und Vögeln konnten jedoch keine

direkten oder indirekten Nachweise (Nester) von Haselmausvorkommen erbracht werden.

Ein Vorkommen der Haselmaus kann aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Faunistisch wertvolle Lebensräume

Sämtliche dem Planungsbüro Drecker von der LANUV übermittelten Informationen zu Natur-

schutzgebieten, geschützten Biotopen und Flächen des Biotopkatasters (innerhalb des

damaligen Untersuchungsraumes aus PLANUNGSBÜRO DRECKER 2008) wurden ausgewertet.

Besonderes Augenmerk lag dabei auf den wertbestimmenden Kriterien laut LANUV und ggf.

Artenlisten im Rahmen bereits durchgeführter faunistischer Kartierungen. Die Ergebnisse

sind im Anhang 1 dargestellt.

6.3.1.6 Vorbelastungen

Im gesamten weiteren Umgebung des Flughafens (PLANUNGSBÜRO DRECKER 2008) sind

starke Vorbelastungen hinsichtlich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

zu verzeichnen. Der bestehende Flughafen, die verkehrsreichen Straßen sowie die z.T. dicht

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 51

besiedelten Räume beeinträchtigen Flora und Fauna in hohem Maße. Die Vorbelastungen

zeichnen sich häufig durch Zerschneidungseffekte, Barrierewirkungen, Isolationen, Verlär-

mung oder Störungen durch Erholungssuchende aus.

Darüber hinaus stellen Luftschadstoffbelastungen, die aus den stark befahrenen Straßen

sowie aus dem Flughafenbetrieb resultieren, weitere Beeinträchtigungen dar. Denn gerade

nährstoffarme Standorte, wie z.B. Magergrünland und Magerrasen sind gegenüber Stick-

stoffeinträgen sehr empfindlich. Schwermetalleinträge können zu Versauerungen im Boden

und damit zu einer Veränderung der Vegetation führen. Da sowohl im Untersuchungsraum 1

als auch in der weiteren Umgebung des Flughafens (PLANUNGSBÜRO DRECKER 2008) über-

wiegend Böden vorherrschen, die gute Puffer- und Filterfunktionen aufweisen, sind diese

Vorbelastungen allerdings von geringerer Bedeutung.

Durch den stetigen Stickstoffeintrag aus diversen Quellen kann davon ausgegangen werden,

dass Biotopstrukturen negativ beeinflusst sind und sich somit Veränderungen in der Vegeta-

tionszusammensetzung ergeben werden.

Auch die intensive landwirtschaftliche Nutzung stellt eine Vorbelastung dar. Ackerflächen

und Intensivgrünländer haben für wildlebende Pflanzen und Tiere im Vergleich zur natürli-

chen Lebensraumausstattung eine geringere Bedeutung.

6.3.1.7 Bewertung des Bestandes, Biotope

Der kartierte Untersuchungsraum 1 ist überwiegend von intensiv genutzten Ackerflächen

(HA0) und landwirtschaftlichen Sonderkulturen (HJ8) geprägt, die in die „geringe“ Wertstufe

eingeordnet werden. Ältere und wertvolle Gehölzbestände (BD4) sind überwiegend entlang

der B 1 vorzufinden. Diese Böschungshecken mit einheimischen, überwiegend älteren

Bäumen werden „hoch“ bewertet. Darüber hinaus kommen weitere zahlreiche Feldgehölze

(BA1) und Hecken (BD2, BD3) im gesamten kartierten Raum vor. Sie bestehen aus standort-

typischen Bäumen und Sträuchern und erhalten aufgrund ihres geringen bis mittleren Baum-

holzes die „mittlere“ Wertstufe. Baumreihen (BF1) entlang der Straßen bestehen z. T. aus

jungen bis mittelalten Bäumen und werden daher in die „mittlere“ Wertkategorie eingestuft.

Südlich des Flughafengeländes befindet sich eine Gehölzgruppe (BF2), die „hoch“ bewertet

ist. Besonders hervorzuheben ist auch die Winterlinden-Allee (BH0) entlang der Wickeder

Chaussee. Sie ist aufgrund ihres alten Bestandes in die „hohe“ Wertstufe eingeordnet wor-

den. Die Gehölzbestände (BA1) und Aufforstungen (AU0) auf dem Flughafengelände und in

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 52

umliegender Nähe sind als „mittel“ eingestuft worden, da es sich hierbei um Sträucher und

Bäume mit geringem bis mittlerem Baumholz handelt. Das Feldgehölz (BA2) südwestlich des

Flughafens besteht aus standortfremden Baumarten und ist daher in die „geringe“ Wertstufe

aufgenommen worden. Die Obstbaumwiesen (HK2) westlich und östlich des Flughafenge-

ländes sind zum Teil mit sehr alten Obstbäumen ausgestattet und daher in die „hohe“ Wert-

kategorie einbezogen. Auf dem Flughafengelände südwestlich der Start- und Landebahn

befindet sich eine junge Koppbaumreihe, die aufgrund ihres Alters als „mittel“ eingestuft wird.

Die Feldgehölze (BA1) im Bereich des Massener Baches weisen einen alten und heimischen

Bestand auf und können daher in die „hohe“ Wertstufe aufgenommen werden. Das Uferge-

hölz (BE0) entlang des Massener Baches wird aufgrund des streckenweise stark vertretenen

Atlholzes in die „sehr hohe“ Wertstufe eingeordnet. Ebenfalls in die „sehr hohe“ Wertkatego-

rie aufgenommen, ist der Flutrasen östlich des Massener Baches. Der Massener Bach (FM5)

hingegen ist als „mittel“ eingestuft worden, da er stellenweise sehr anthropogen geprägt und

überformt ist. Die am Massener Bach gelegenen Teiche werden als Fischteiche (FF2) ge-

nutzt und sind daher in die „geringe“ Wertstufe einzuordnen. Die Gräben (FN4, FN5) im

Westen und im Norden des kartierten Raumes weisen eine starke Instandhaltung auf und

dienen der Entwässerung. Daher werden diese Gräben als „gering“ bewertet. Ausnahmen

stellen der Teilabschnitt eines Grabens (FN3) im Westen sowie die Gräben (FN3) auf dem

Flughafengelände dar, die in die „mittlere“ Wertstufe aufgenommen werden sowie die Quart-

lenbecke (FN1) im Norden, die aufgrund ihrer intakten Fließgewässervegetation in die „hohe“

Wertkategorie eingeteilt worden ist. Die Tümpel auf dem Flughafengelände, die nördlich der

Start- und Landebahn liegen, sind als „hoch“ bewertet, während der Tümpel südlich und

nordöstlich der Start- und Landebahn aufgrund der intensiven Nutzung in die „geringe“

Wertkategorie eingehen. Weiterhin befinden sich auf dem Flughafengelände Fettwiesen

(EA1), die aufgrund der Nutzung als Flughafenfläche in die „geringe“ Wertstufe eingeordnet

werden. Weitere Fettwiesen (EA0) im kartierten Raum sind als „mittel“ bewertet. Die vorhan-

denen Fettweiden (EB0) und die Grünlandbrachen (EE0) sind artenreicher und werden zum

Teil extensiv genutzt und daher in die „mittlere“ Wertstufe eingeteilt.

Die Bewertung aller Biotoptypen ist der Karte 3 zu entnehmen.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 53

6.3.1.8 Bewertung des Bestandes, Fauna

Avifauna

Beobachtungsschwerpunkte von in NRW planungsrelevanten Brut- und Gastvogelarten

ergaben sich auf dem Flughafengelände, den Ackerfluren im westlichen Untersuchungsraum

sowie im Bereich der Niederung des Massener Baches (vgl. Karte 2).

Die größte Bedeutung für überwinternde und durchziehende, in NRW planungsrelevante

Vogelarten innerhalb des Untersuchungsraumes haben die unversiegelten Offenlandflächen

des Flughafengeländes. Hier wurden zehn, unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus 2007

(Manuskript Th. Surmann) 15 in NRW planungsrelevante Vogelarten festgestellt.

Bedeutsam sind zudem die Ackerfluren im westlichen Untersuchungsraum, die im Winter-

halbjahr 2009/10 von neun in NRW planungsrelevanten Vogelarten als Rast- oder Durch-

zugshabitat genutzt wurden.

Die Niederung des Massener Baches hat im Winter eine besondere Bedeutung als Nah-

rungshabitat für Greifvögel, insbesondere Mäusebussarde.

Fledermäuse

Sowohl hinsichtlich des nachgewiesenen Artenspektrums als auch hinsichtlich der Aktivität

muss die Bedeutung des Untersuchungsgebietes westlich des Flughafens für Fledermäuse

als gering eingeschätzt werden.

Amphibien

Der Untersuchungsraum hat augenblicklich nur eine sehr geringe bis keine Bedeutung für

die Amphibienfauna. Ursachen hierfür sind die geringe Wasserführung der Gräben und

Blänken, die überwiegend im Laufe des Frühjahres austrockneten. Die übrigen Stillgewässer

sind überwiegend intensiv genutzt oder trocknen z.T. ebenfalls aus. Der in seinem Verlauf

durch den Untersuchungsraum weitgehend naturnahe Massener Bach weist offenbar eben-

falls keine Vorkommen mehr auf. Auch als Landlebensraum kommen weite Bereiche inner-

halb des Untersuchungsraumes aufgrund der Urbanität und der landwirtschaftlichen Inten-

sivnutzung kaum in Betracht.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 54

6.3.2 Status-quo-Prognose 2025

Aufgrund der prognostizierten Zunahme des Flugverkehrs bis 2025 wird auch der Schad-

stoffausstoß durch den Betrieb zunehmen. Erhebliche Auswirkungen auf Biotope sind bisher

nicht bekannt und sind auch im Rahmen der Status-quo-Prognose nicht zu erwarten (vgl.

dazu auch Schutzgut Luft, s.u.).

Die Entwicklung der faunistischen Funktionen des Untersuchungsgebietes zu prognostizie-

ren ist sehr schwierig. Die Entwicklung von Populationen hängt häufig von vielen Faktoren

ab. Grundsätzlich hängt die Entwicklung maßgeblich von der Landnutzung ab. Da Änderun-

gen der Nutzungen nicht erfolgen, sind auch keine Einflüsse auf Tierpopulationen erwarten.

Die weitere prognostizierte Zunahme des Flugverkehrs wird zu einer weiteren Zunahme der

Verlärmung vor allem in den bisher schon belasteten Bereichen führen.

Aufgrund des zunehmenden Flugverkehrs erhöht sich rechnerisch auch das potenzielle

Risiko der Kollisionsgefahr für Tiere mit Fluggeräten. Allerdings wird der Flughafen Dortmund

weiterhin die entsprechenden Vergrämungsmaßnahmen durchführen, so dass eine Vermin-

derung realisiert wird. Dennoch verbleiben theoretische Auswirkungen auf die Fauna durch

Kollisionsgefahr, die für den Prognose-Nullfall allerdings nicht näher quantifizierbar sind.

6.3.3 Auswirkungsprognose

6.3.3.1 Methodisches Vorgehen

Aufbauend auf den in Kapitel 4 beschriebenen potenziellen Projektwirkungen und dem im

Kapitel 6.3.1 dargelegten Bestand des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

werden im Folgenden die tatsächlich zu erwartenden Auswirkungen aufgezeigt.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, welche Projektwirkungen bereits ausgeschlossen werden

können oder sich nicht als erheblich und nachhaltig darstellen:

• Es treten keine anlage- oder baubedingten, sondern lediglich betriebsbedingte Aus-

wirkungen auf.

Die Tabelle 16 zeigt über den Prognosetyp auf, wie die Art der Auswirkungsprognose erfolgt.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 55

Tabelle 15: Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, P flanzen und die biologische Vielfalt

Auswirkungen Prognosetyp Ergebnis

betriebsbedingt

Beunruhigung / Vertreibung von Tieren durch Schallimmissionen

Auswerten von Fachgutachten und Rechtsprechungen

Einschätzung der Auswirkungen auf der Grundlage von Fachgutachten und Rechtsprechungen

Veränderungen von Standortbedin-gungen, Belastung von Biotopen und Lebensräumen durch Schad-stoffimmission

Fachgutachten zu Schadstoffen, Wirkungen nicht quantifizierbar

Qualitative Einschätzung durch verbale Beschreibung der Auswir-kungen

Kollisionsgefahr für Tiere durch Flugverkehr

Auswerten von Kartierungen und Fachgutachten, Wirkungen nicht quantifizierbar

Qualitative Einschätzung durch verbale Beschreibung der Auswir-kungen

In den nachstehenden Ausführungen werden auch die derzeitigen Erkenntnisse zu pla-

nungsrelevanten Arten berücksichtigt.

6.3.3.2 Auswirkungsprognose und -bewertung

Beunruhigung / Vertreibung von Tieren durch Schalli mmissionen

Als betriebsbedingte Auswirkung ist der Faktor Schall hinsichtlich der Beeinträchtigung der

Fauna zu betrachten. Schall kann die Qualität eines Lebensraumes verringern oder einzelne

Arten stören.

Insbesondere zwischen der Avifauna und Verkehrslärm kann es dabei zu Konflikten kom-

men. Diese besehen darin, dass Vögel besonders darauf angewiesen sind akustische Signa-

le wahrzunehmen, „die

• beim Finden und Auswählen eines Partners als Orientierung dienen,

• die Grenzen des Territorialanspruchs von Nachbarn und Konkurrenten erken-nen lassen,

• das Auffinden von Nahrung (z.B. Insekten, Kleinsäugetiere, Amphibien, ande-re Vögel) erleichtern,

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 56

• auf Gefahrenquellen hinweisen (Rufe von Artgenossen und Angehörigen an-derer Tierarten, die vor natürlichen Feinden (= Prädatoren) oder Menschen warnen) und

• die Aufrechterhaltung des Kontakts im Familienverband unterstützen.

Dabei variiert die Bedeutung der akustischen Wahrnehmung unter den Vogelarten sehr stark.“ (GARNIEL et al. 2007, S. 15)

Um Auswirkungen von Lärm auf die Avifauna beurteilen zu können ist zunächst darauf

hinzuweisen, dass zum einen die Stärke zum anderen die Dauer der Schallimmissionen

berücksichtigt werden müssen. Der Flugverkehr im Umfeld von Flughäfen erzeugt zeitweilig

starke, aber diskontinuierliche Schallimmissionen.

ÖKOKART (2006) stellte im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die 3. Start- und

Landebahn des Flughafens München fest, dass sowohl unbelastete als auch mit Schallim-

missionen durch den Flugverkehr stark belastete Vogelschutzgebiete im Umfeld des Flugha-

fens Vogelgemeinschaften von sehr hoher Bedeutung aufweisen. Diese Erkenntnis wurde

durch eine Auswertung der Literatur (u.a. KEMPF & HÜPPOP 1998) über Vogelvorkommen im

Umfeld von Großflughäfen bestätigt (ÖKOKART 2006, S. 123 ff.). Diese Ergebnisse wurden so

interpretiert, dass Fluglärm zwar von hoher Intensität, aber nur von kurzer Dauer ist, so dass

zwischen den einzelnen Schallereignissen genügend Zeit für eine artspezifische akustische

Kommunikation bleibt. ÖKOKART (2006) kommen im Rahmen ihrer vergleichenden Untersu-

chungen am Flughafen München zu dem Ergebnis, dass eine fluglärmbedingte Stördauer

von 12 Minuten in der Stunde keine erkennbaren negativen Effekte auf die Vogelwelt aus-

löst. Als Ruhezeiten wurden die Zeiten bezeichnet, in denen der Schallpegel (absolut) unter

52 dB(A) tags liegt.

Zur Beurteilung der Lärmempfindlichkeit von Vogelarten sei auf den Schlussbericht des

Forschungs- und Entwicklungsvorhabens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung zum Thema „Vögel und Verkehrslärm“ vom Kieler Institut für Landschafts-

ökologie (GARNIEL et al. 2007) verwiesen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass

bezüglich des diskontinuierlichen Lärms, hier bezogen auf den Schienenverkehr, lediglich 12

besonders empfindliche Vogelarten für eine potenzielle Betroffenheit in Frage kämen (S. 198

f). Für diese Arten werden vorsorglich Schwellenwerte der Störzeiten von 12 Minuten je

Stunde vorgeschlagen, für die große Rohrdommel von 6 Minuten je Stunde. Diese Werte

haben vorsorglichen Charakter und beruhen auf konservativen Schätzungen. Bei Einhaltung

dieser Schwellenwerte können negative Beeinträchtigungen auf diese Vögel ausgeschlossen

werden (GARNIEL et al. 2007, S. 230).

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Von diesen 12 Arten kommt als Brutvogel im Bereich des Flughafens Dortmund (Untersu-

chungsraum 1) keine Art vor. Auch die Auswertung der der Daten des LANUV im weiteren

Umfeld des Flughafens (PLANUNGSBÜRO DRECKER 2008) ergaben keine Hinweise auf diese

Arten. Lediglich als Durchzügler wurde die Wachtel in 2007 vom Vogelschlagbeauftragten

des Flughafens mit 4 Exemplaren erfasst. Brutnachweise sind im Stadtgebiet von Dortmund

nicht bekannt (KRETZSCHMAR & NEUGEBAUER 2003). Lediglich an der östlichen Kreisgrenze

von Unna zum Kreis Soest wurden einzelne Brutpaare Nachgewiesen (ORNITHOLOGISCHE

ARBEITSGEMEINSCHAFT KREIS UNNA 2002). Um eine Relevanz (auf die Durchzügler) zu

entwickeln, müsste die Schallimmission allerdings ausreichend stark und häufig auftreten. Im

Fall der Wachtel liegt der relevante Schallpegel bei 52 dB(A) (GARNIEL et al. 2007), der in

mehr als 12 Minuten je Stunde erreicht werden müsste. Die angeführten Brutstandorte liegen

jedoch außerhalb jeglicher Wirkungen des Flughafens Dortmund. Brutvögel sind also auch

bei der Wachtel nicht betroffen.

Im Falle des geplanten Vorhabens erhöht sich die Summe der Flugbewegungen in der

verkehrsreichsten Nachtstunde zwischen 22.00 und 23.00 Uhr von 2 je Stunde (Status-

quo-Prognose 2025) auf 9 je Stunde im Planfall 2025. Angenommen, es fänden im „worst

case“ alle Flugbewegungen in einer Betriebsrichtung statt und für jedes Einzelschallereignis

würden 30 sec. angenommen (Schätzwert), würde das bedeuten, dass im Planfall 2025

maximal eine relevante Schallimmissionsbelastung in ca. 4,5 Minuten je Stunde auftreten

kann. Unabhängig von einer konkreten Schallintensität liegt dieser Wert in jedem Fall weit

unterhalb der tolerierbaren 12 Minuten pro Stunde.

Daraus ergibt sich schließlich, dass aufgrund der für 2025 im Planfall prognostizierten nächt-

lichen, diskontinuierlichen Schallimmissionen negative Effekte auf Vögel ausgeschlossen

werden können. Vögel gelten aus den oben beschriebenen Gründen bereits als sehr lärm-

sensible Arten. Da hier keine Auswirkungen zu erkennen sind, sind auch keine Auswirkun-

gen auf weitere Tierarten zu erwarten, da diese weniger lärmempfindlich sind.

Erläuterung hinsichtlich artenschutzrechtlicher Bel ange:

Da es keine negativen Auswirkungen durch Schall und Überflug auf Tierarten gibt, gilt dies

auch für artenschutzrechtlich relevante bzw. planungsrelevante Arten. Es sind keine Verbots-

tatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt und somit keine Befreiungen davon erforder-

lich.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 58

Veränderungen von Standortbedingungen, Belastung vo n Biotopen und Lebensräu-men durch Schadstoffimmission

Stickstoff dient Pflanzen als Hauptnährstoff, ein erhöhter Stickstoffeintrag kann jedoch auf

empfindliche Pflanzen oder Biotoptypen aus verschiedenen Gründen negativ wirken, dies gilt

insbesondere für magere, d.h. nährstoffarme Standorte. Hier können durch erhöhten Eintrag

z.B. stickstoffbedürftige Pflanzen in ihrem Wachstum gefördert werden, während konkur-

renzschwächere Arten verdrängt werden, so dass es zur Veränderung des Artenspektrums

kommen kann. Diese Änderungen können wiederum nachteilige Auswirkungen auf z.B.

Insekten bzw. im weiteren auch auf die Avifauna nach sich ziehen.

Bezogen auf den Nährstoff Stickstoff liegt allerdings die Grundbelastung in Deutschland

bereits sehr hoch. Für die Biotoptypen im Vorhabensraum stellt der vom Umweltbundesamt

betriebene Osiris-Viewer bereits eine Grundbelastung von 27 kg Stickstoff (N) je ha und Jahr

dar.

Für einen gegenüber Stickstoff hochempfindlichen Biotoptyp wie beispielsweise einen Ma-

gerrasen gelten sog. „Critical Loads“ (CL) von 10-20 kg N je ha und Jahr. Somit sind für

empfindliche Biotope, die im Vorhabensraum vorkommen können, aufgrund der bestehen-

den Stickstoffeinträge die kritischen Werte bereits überschritten.

Zur Beurteilung der Belastungsveränderungen durch die Verlängerung der Betriebszeiten

werden Aussagen aus (DRÖSCHER 2010 a) herangezogen. Hier werden Beiträge zur Stick-

stoffdeposition von max. 0,1 kg N je ha und Jahr für die umliegenden naturschutzfachlichen

Gebietsausweisengen ermittelt.

Nach UHL et al. (2007) zitiert in DRÖSCHER (2010 a) können vorhabensbedingte Zusatzbelas-

tungen von FFH-Lebensraumtypen durch Stickstoffeinträge stets dann als unerheblich

gelten, wenn sie nicht mehr als 3 % des für den Biotoptyp anzuwendenden CL-Werts errei-

chen. Bei CL-Werten von 10-20 kg N je ha und Jahr ergibt sich daraus eine Irrelevanz-

schwelle von 0,3 bis 0,6 kg N je ha und Jahr.

Daraus ergibt sich, dass selbst für sehr empfindliche Biotoptypen die Irrelevanzschwellen für

Stickstoff durch das geplante Vorhaben nicht überschritten werden.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 59

Auswertung zu weiteren Luftschadstoffen

Für den Feinstaub lassen sich keine direkten negativen Auswirkungen auf Biotope ermitteln.

Eine entsprechende Suchanfrage beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit ergab ausschließlich Angaben mit dem Bezug zur menschlichen Gesund-

heit, diese wird beim Schutzgut Luft berücksichtigt.

Nach Auskunft des Fachgutachters (DRÖSCHER, mündlich) ist Benzol schwer wasserlöslich,

so dass von dieser Komponente gegenüber Gewässern, Pflanzen und Tieren keine wesent-

lichen Auswirkungen zu erwarten sind.

Somit sind die Stickoxide als maßgeblicher Faktor zu beurteilen (s.o.)

Erläuterung hinsichtlich artenschutzrechtlicher Bel ange:

Da bereits die Auswirkungen von Stickstoffeinträgen auf Biotope nicht relevant sind, scheint

es nicht fundiert auch noch weitergehende Rückschlüsse auf Tiere zu ziehen und hinsichtlich

der planungsrelevanten Arten zu kommentieren. Es gibt derzeit auch keine Hinweise, dass

mit den Stickstoffimmissionen erheblichen Belastungen planungsrelevanter Tierarten im

Vorhabenraum auftreten könnten. Es sind keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1

BNatSchG erfüllt und somit keine Befreiungen davon erforderlich.

Kollisionsgefahr für Tiere durch Flugverkehr

Als betriebsbedingte Auswirkung ist die Kollisionsgefahr hinsichtlich der Beeinträchtigung der

Fauna zu betrachten. Hierbei ist davon auszugehen, dass hauptsächlich Vögel von Kollision

mit Flugzeugen betroffen sind.

Der Flughafen Dortmund und seine Anflugsektoren liegen in keinem für Brut- oder Gastvögel

besonders hervorzuhebenden Raum. Der Flugbetrieb findet somit nicht in der Nähe von für

Vögel besonders relevanten Biotopen wie Gewässern, Feuchtgebieten, Mülldeponien, Über-

winterungsbereichen oder Schutzgebieten statt. Das nächste Vogelschutzgebiet „Hellweg-

börde“, DE 4415-401 liegt in einer Entfernung von mindestens 5 km südöstlich des Flugha-

fens und liegt außerhalb der Anflugsektoren. Das nächste Naturschutzgebiet innerhalb der

Anflugflächen, welches auch für Brutvögel relevant ist („Uelzener Heide, Mülhauser Mark“)

liegt in östlicher Richtung in ca. 7 km Entfernung.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 60

Trotzdem kommt es immer wieder zu einzelnen Vogelschlägen, die vom Vogelschlagbeauf-

tragten des Flughafens erfasst und dokumentiert werden. Die Anzahl der Vogelschläge auf

dem Flughafengelände ist in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 16: Vogelschlag am Flughafen Dortmund in den vergangenen 8 Jahren

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Graureiher 3 1 Mäusebussard 7 3 4 1 2 6 2 Turmfalke 16 1 10 3 5 9 2 Rabenkrähe 1 Kiebitz 2 1 3 1 1 1 1 Star 1 1 1 1 Ringeltauben 7 1 5 2 5 8 4 Haustauben 1 3 6 Lachmöwe 4 2 2 2 4 1 Mauersegler 1 3 5 4 1 1 Wiesenpieper 2 Feldlerche 1 2 Feldhase 1 Wanderfalke 1 Schleiereule 1 1 Mehlschwalbe 3 Elster 1 Summe / Jahr 42 15 33 23 15 23 14 6 Flugbewegungen 46.643 36.745 33.048 44.287 48.334 46.125 44.762 31.927 pro 10.000 Bewegungen 9,00 4,08 9,99 5,19 3,10 4,99 3,13 1.88

Fettdruck: planungsrelevante Arten in NRW

Die Anzahl der Vogelschläge ist sowohl was die absoluten Zahlen betrifft, als auch bezogen

auf die Flugbewegungen in den vergangenen Jahren rückläufig. In 2009 wurden nur noch 6

Vogelschläge erfasst, was zum einen mit den geringeren Flugbewegungen zusammenhängt,

zum anderen ist aber auch die Vogelschlagrate mit 1,88 / 10.000 Flugbewegungen als sehr

gering zu bezeichnen. Die durchschnittliche Vogelschlagrate an deutschen Flughäfen liegt

bei 6,28 (in: SCHMIDT 2007).

Die positive Entwicklung ist vor allem auf Maßnahmen des Flughafens Dortmund zurückzu-

führen. Bis zum Jahr 2002 wurden die Grünlandflächen des Flughafens gemulcht, das heißt,

das Mahdgut verblieb nach der Mahd auf der Fläche und diente somit der Fauna, insbeson-

dere Mäusen, als Nahrungsquelle und Nistmöglichkeit. Mäuse wiederum bilden eine wichtige

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Nahrungsquelle für viele Vogelarten. Seit 2003 ist der Flughafen Mitglied im DAVVL (Deut-

scher Ausschuss zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr e.V.) und betreibt ein

entsprechendes Biotopmanagement zur Vermeidung von Vogelschlägen. So werden z.B. die

landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Region berücksichtigt und darauf

ausgerichtet die Mahd-Termine auf dem Flughafen gewählt, um das Flughafengelände für

Vögel nicht attraktiv zu gestalten. Außerdem wird bei jeder Mahd das Mahdgut entfernt.

Neben dem Biotopmanagement betreibt der Flughafen weitere Vergrämungsmaßnahmen

um Vogelschlag zu vermeiden.

Die weitere Entwicklung des Vogelschlages aufgrund der prognostizierten Zunahme des

nächtlichen Flugverkehrs im Vergleich zur Status-quo-Prognose 2025 lässt sich lediglich

abschätzen. Da die Zunahme der Flugbewegungen zwischen 22.00 und 23.30 Uhr (vorwie-

gend zwischen 22.00 und 23.00 Uhr) stattfinden wird, zu einer Zeit in der viele Vogelarten

inaktiv sind, ist eine signifikante Zunahme des Vogelschlages durch das Vorhaben nicht zu

erwarten.

Desweiteren ist zu vermuten, dass die Maximalwerte aus der Zeit, in der kein Biotopmana-

gement erfolgte, durch die prognostizierte Zunahme des Flugverkehrs nicht wieder erreicht

werden. Relevante Auswirkungen durch den Vogelschlag auf die Fauna sind daher nicht zu

erwarten.

Erläuterung hinsichtlich artenschutzrechtlicher Bel ange:

Bei neun der oben genannten Arten (s. Tabelle) handelt es sich um in NRW planungsrele-

vante Arten. Auch für diese Arten gilt, dass eine signifikante Zunahme des Vogelschlages

aufgrund des geplanten Vorhabens nicht zu erkennen ist. Die (bedauerliche) Möglichkeit,

dass Vögel vom Verkehr (im Allgemeinen auch vom Straßen- und Schienenverkehr) erfasst

werden, muss als allgemeines Lebensrisiko beurteilt werden. Darüber hinaus trifft der Flug-

hafen, wie oben beschrieben, umfangreiche Maßnahmen um Vogelschläge zu vermeiden.

Es sind keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt und somit keine Befrei-

ungen davon erforderlich.

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6.4 Verträglichkeit des Projektes hinsichtlich Nat ura 2000

Es wurde geprüft, ob FFH- oder Vogelschutzgebiete im Bereich des Flughafens Dortmund

vorhanden sind (Darstellung Natura 2000-Gebiete, LANUV 2007).

Dabei ist lediglich das Vogelschutzgebiet DE 4415-401 „Hellwegbörde“ in einer Entfer-

nung von mindestens 5 km zu nennen. Sämtliche Informationen zum Vogelschutzgebiet

(Meldedokumente und Standarddatenbogen) entstammen dem Naturschutz Fachinformati-

onssystem (LANUV 2007).

Lage und Kurzcharakteristik:

Das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde befindet sich südöstlich der Stadt Unna. Von dort

erstreckt sich das 48.417 ha große Schutzgebiet bis Salzkotten im Osten. Die Bedeutung

des Gebietes für Natura 2000 besteht in den international bedeutenden Brutbeständen der

Wiesen- und Rohrweihe sowie des Wachtelkönigs. Ebenso bedeutsam sind einzelne Brut-

paare und größere Winteransammlungen der Kornweihe. Als Rast- und Durchzugsquartier

weist das Gebiet eine besondere Bedeutung für den Mornell- und den Goldregenpfeifer

sowie für Rot- und Schwarzmilan auf. Zahlreiche weitere Vogelarten des Anhangs I und

andere bedrohte Arten treten in unterschiedlicher Häufigkeit und Regelmäßigkeit auf.

Hinsichtlich der Gebietsmerkmale überwiegt zu 86 % die Ackernutzung. So wird das Vogel-

schutzgebiet auch als offene, durch landwirtschaftliche Nutzflächen geprägte Kulturland-

schaft beschrieben.

Beurteilungen der Auswirkungen:

Für die Beurteilung der Erheblichkeit von akustischen Störungen ist festzustellen, dass das

Schutzgebiet weit außerhalb jeglicher Lärmbelastung durch den Flugbetrieb liegt. Dies

haben bereits Ergebnisse aus der Voruntersuchung (PLANUNGSBÜRO DRECKER 2008) erge-

ben. Somit sind durch das derzeitige Vorhaben des Flughafens Dortmund keine Auswirkun-

gen auf das Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ oder andere Vogelschutz- bzw. FFH-Gebiete

zu erwarten.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 63

6.5 Schutzgut Boden

Boden im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 BBodSchG ist die obere Schicht der Erdkruste, soweit

sie Träger der im BBodSchG genannten Bodenfunktionen ist. Die Bodenfunktionen sind laut

§ 1 BBodSchG zu sichern und wiederherzustellen. Hierzu sind gemäß § 2 Abs. 3 BBodSchG

schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und Beeinträchtigungen seiner natürlichen

Funktionen zu vermeiden, soweit diese geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder

Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

6.5.1 Bestandsbeschreibung und –bewertung

6.5.1.1 Methodisches Vorgehen

Das Schutzgut Boden wird so in Text und Karte erfasst und bewertet, dass alle möglichen

Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Bodenfunktionen ermittelt und beurteilt

werden können.

Die Ausweisung schutzwürdiger Böden basiert auf Grundlage der Angaben des GEOLOGI-

SCHEN DIENSTES NRW (2001). Hierbei werden Böden mit hoher Erfüllung der folgenden

Funktionen nach dem BBodSchG entsprechend bewertet:

• Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,

• hohes Biotopentwicklungspotenzial,

• hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit / Regelungs- und Pufferfunktion

Die Einteilung der „schutzwürdigen Böden“ bezogen auf die Bodenfunktionen wurde vom

GEOLOGISCHEN DIENSTES NRW (2001) wie folgt vorgenommen:

• besonders schutzwürdig

• sehr schutzwürdig

• schutzwürdig.

Die Tabelle 18 zeigt die entsprechende Bewertungsmatrix.

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Tabelle 17: Bewertungsmatrix für das Schutzgut Bode n

Einteilung des Geologischen Dienstes NRW Einteilung auf Ebene der UVS

• besonders schutzwürdige Böden • sehr hoch

• sehr schutzwürdige Böden • hoch

• schutzwürdige Böden • mittel

• k. A. • gering

Ein erster Anhaltspunkt für Böden mit besonderer Funktionserfüllung ergibt sich aus der

Bodenschätzung. Auf dieser Grundlage sind Böden mit einer hohen Ertragsfähigkeit mit

Bodenwertzahlen über 60, Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial von Extrem-

Standorten mit Bodenwertzahlen bis 20 anzusetzen.

Wertvolle Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte werden über das Ausgangsma-

terial der Bodenbildung und über die Entwicklung im jeweiligen Ausgangsmaterial definiert.

Weiterhin spielt auch die Repräsentativität, die Entstehung außergewöhnlicher Prozesse wie

bei Quell- und Sinterkalken, prägnante Merkmale einer reliktischen Bodenentwicklung wie

z.B. bei Tschernosemen sowie der Aufbau des Bodenprofils durch historische Bewirtschaf-

tung, wie z.B. bei Plaggeneschen eine große Rolle. Somit lassen sich über den Bodentyp

und über die geogenetischen und petrographischen Merkmale Böden als Archiv der Natur-

und Kulturgeschichte finden.

Extremstandorte, insbesondere nasse oder trockene, sehr nährstoffarme oder nährstoffrei-

che Böden weisen hohe Biotopentwicklungspotenziale auf. Dazu zählen Moore mit einem

Grundwasserstand oberhalb von 4 dm unter GOF, nasse und wechselfeuchte Standorte je

nach derzeitiger Grundwasser- und Staunässestufe sowie trockene und extrem trockene

Standorte je nach Bodentyp unter Berücksichtigung der nutzbaren Feldkapazität im effekti-

ven Wurzelraum.

Mit der Regelungs- und Pufferfunktion wird die Fähigkeit von Böden beschrieben, gelöste

oder suspendierte (Schad-)Stoffe zurückzuhalten und dauerhaft oder zumindest zeitweise in

die Gefüge- und Mineralstrukturen des Bodens einzubauen und zu immobilisieren. Rege-

lungs- und Puffervermögen hängen dabei sowohl von den physikochemischen Eigenschaf-

ten des Bodens (Ton- und Humusgehalt, Porenvolumen, pH-Wert etc.) als auch den Eigen-

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 65

schaften der betrachteten (Schad-)Stoffe ab. Böden wirken somit als Abbau- und Aus-

gleichsmedium im Naturhaushalt. So leistet die Filter- und Pufferfunktion der Böden einen

erheblichen Beitrag zum Schutz des Grundwassers. Daraus resultiert, dass Böden mit hoher

Regelungs- und Pufferfunktion auch gleichzeitig eine hohe Fruchtbarkeit besitzen, da sie

Nährstoffe gut im Boden halten können. Ferner werden die Wasserverhältnisse durch die

jeweilige Ausprägung der Regelungs- und Pufferfunktion von Böden beeinflusst. Dabei

spielen die Wasserspeicherkapazität und die Wasserleitfähigkeit des Bodens eine große

Rolle. Böden mit guter Regelungsfunktion können das Niederschlagswasser speichern,

wobei ein Teil meistens über die Pflanzen wieder verdunstet wird und der andere Teil versi-

ckert und zur Grundwasserneubildung beiträgt. Die Wasserleitfähigkeit hängt ebenfalls von

der Regelungsfähigkeit des Bodens ab. Wenn die Durchlässigkeit zu hoch ist, dann gelangt

das Niederschlagswasser ungefiltert in das Grundwasser, bei einer zu geringen Durchlässig-

keit hingegen kann Staunässe entstehen.

Bodenphysikalische Kennwerte, wie beispielsweise die klassifizierte Feldkapazität oder die

klassifizierte mittlere Bodenwertzahl, sowie Wasserverhältnisse sind somit grundlegende

Kriterien zur Bewertung von Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie hoher

Regelungs- und Pufferfunktion. Insbesondere sind hierbei Bodentypen wie Braunerden,

Parabraunerden oder Kolluvisole zu beachten.

Wälder übernehmen je nach Standort verschiedene Schutzfunktionen, die für Menschen, für

Flora und Fauna sowie für das abiotische Schutzgut des Bodens von großer Bedeutung sind.

So verhindert eine Waldfläche z.B. Bodenabtrag durch Wasser und Wind. Je nach Gelände-

neigung, Bodenart und Niederschlagsmenge werden Waldbereiche als Wälder mit Boden-

schutzfunktion ausgewiesen.

Der Eintrag von Säuren und Säurebildnern (NOx – Emmissionen) über nasse (Niederschlag),

feuchte (Nebel) sowie trockene (z.B. gasförmige) Depositionen stellt bei bestimmten Böden

eine Versauerungsgefahr dar. Dabei spielt die Puffer- und Regelfähigkeit der Böden eine

große Rolle. Versauerungsgefährdungen treten bei Böden auf, die eine sehr geringe bis

geringe Feldkapazität aufweisen. Denn die Feldkapazität gibt an, wie viel Wasser ein Boden

hingegen der Schwerkraft halten kann. Darüber hinaus werden gleichzeitig im Wasser gelös-

te Stoffe gehalten und damit eine vertikale Verlagerung von leicht löslichen Stoffen verlang-

samt. Die Feldkapazität ist somit nicht nur eine Größe zur Charakterisierung von Böden

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 66

hinsichtlich ihrer Biotopentwicklungspotenzialfunktion, sondern auch hinsichtlich ihrer Rege-

lungs- und Pufferfunktion (REICHE 1994).

Die Tabelle 19 gibt einen Überblick über sämtliche verwendete Datenquellen und den daraus

übernommenen Informationen zur Bearbeitung des Schutzgutes Boden.

Tabelle 18: Daten und Informationsgrundlagen für da s Schutzgut Boden

Kriterien für die Erfassung Merkmale / Inhalte Datenquellen und -herkunft • Böden mit Archivfunktion der

Natur- und Kulturgeschichte • Böden mit Biotopentwick-

lungspotenzial • Böden mit natürlicher Boden-

fruchtbarkeit

• Bodenfunktionen

• Böden mit Regelungs- und Pufferfunktion

• Karte der schutzwürdigen Böden Geologischer Dienst NRW (2001)

• Bodenschutzfunktionen • Wälder mit Bodenschutzfunk-tion

• Waldfunktionskarte NRW (LÖBF

1976-78)

• Bodenschutzvorranggebiete • Gebiete mit vorrangigem Schutz des Bodens

• Karte „Bodenschutzvorrangge-biete“ des Regionalen Freiraum-system Ruhrgebiet (1994)

• Bodenempfindlichkeiten • Versauerungsgefährdung

• Geologischer Dienst NRW, schutzwürdige Böden in NRW

• Bodenbelastungskarten Teil I, Kreis Unna (1986)

• Bodenkataster Stadt Dortmund (1991)

6.5.1.2 Raumordnerische und fachplanerische Vorgabe n und Planungen

Raumordnerische bzw. fachplanerische Vorgaben und Planungen können in Gestalt von

Schutzausweisungen, die unmittelbar dem Erhalt des Bodens und seiner vielfältigen Funkti-

onen innerhalb des Naturhaushalts dienen, bestehen. Gleichwohl leisten die nachfolgenden

Schutzgebietskategorien und raumordnerischen Vorrang- und Vorsorgegebiete auch zum

Schutz des Bodens und seiner ökologischen Funktionen und Potenziale einen wichtigen

Beitrag zur Aufrechterhaltung eines ungestörten Naturhaushalts:

• Bodenschutzvorranggebiete;

• Bodenschutzwälder;

• Naturschutzgebiete;

• Landschaftsschutzgebiete;

• Naturdenkmale sowie

• geschützte Landschaftsbestandteile.

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6.5.1.3 Beschreibung des Bestandes

Der gesamte Untersuchungsraum 1 ist geprägt von Ablagerungen der Niederterrasse. Süd-

lich des Flughafengeländes ist Karbon anzutreffen. Oberkreide-Sedimente sind in kleineren

Bereichen vorzufinden. Dabei handelt es sich um Kalkmergelgesteine und Mergelsteinfolgen

aus dem nach Süden gerichteten kreidezeitlichen Meeresvorstoß (Transgression). Das

Känozoikum umfasst die geologische Entwicklung des heutigen Europas und der anderen

Kontinente und gestaltete den Raum Dortmund zum beständigen Festland. Die bisher jüngs-

te in Nord- und Mitteleuropa auftretende Vergletscherungsphase ist die Weichselkaltzeit.

Diese formte das heutige Relief im Untersuchungsraum 1. Klastische Sedimente der Nieder-

terrasse wurden überwiegend im Emschertal abgelagert. In höheren Lagen, wie z.B. ober-

halb des Flughafengeländes, sind äolische Sedimente verblieben, aus denen sich Parabrau-

nerden entwickelt haben.

Im Flughafenbereich stehen Gesteine der Oberkreide an. Diese oberflächennahen Kalke und

Mergelkalke stammen aus ausstreichenden Grundwasserleitern des Turons und Cenomans.

Die Gesteine sind mehr oder weniger von den genannten pleistozänen Lockergesteinen wie

Löss und Sandlöss überlagert. Dabei beträgt die Mächtigkeit des Lösses laut Bodenkarte

1:5.000 (GEOLOGISCHER DIENST NRW) in der Regel über 2 m. Allerdings ist im südwestlichen

Bereich des Flughafens ein Vorkommen der Gesteine schon in der ersten Meterschicht zu

verzeichnen.

Der Untersuchungsraum 1 ist von verschiedenen Bodentypen geprägt. Vorwiegend dominie-

ren hier Parabraunerden (L 341), die z. T. vergleyt oder pseudovergleyt sein können. Die

Vergleyungen (Grundwasserbeeinflussungen) und Pseudovergleyungen (Stauwasserbeein-

flussungen) sind auf die stauenden Schichten des pleistozänen Geschiebelehms sowie der

Tonmergel und Kalksteine zurückzuführen. Insbesondere im Norden des Untersuchungs-

raumes 1 im südlichen Bereich der Ortschaften Asseln und Wickede sowie westlich des

Gewerbegebietes Aplerbeck-Ost sind Parabraunerden (L 333, L 332) vorzufinden, die stel-

lenweise erodiert sein können. Des Weiteren befinden sich Teilbereiche mit Pseudogley-

Parabraunerden (S–L 34, S–L 33) nördlich entlang der B 1, südlich von Wickede sowie

östlich des Massener Baches im Untersuchungsraum 1.

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Der Bereich des Flughafengeländes ist von Tschernosem-Parabraunerden (T–L 35) geprägt,

die sich aus dem äolisch sedimentierten Löss als Ausgangssubstrat entwickelt haben. Dieser

Streifen zieht sich von der Wickeder Chaussee entlang der B 1 Richtung Westen.

Die Lage aller Bodentypen im Untersuchungsraum 1 wird in Karte 4 dargestellt.

Bodenschutzfunktionen

Laut Waldfunktionskarte Nordrhein-Westfalen (LÖBF 1976 – 78) können im Raum Dortmund

zwei Bodenschutzwälder festgestellt werden. Sie liegen beide allerdings außerhalb des

Untersuchungsraumes 1.

Bodenschutzvorranggebiete

Aus der Karte „Bodenschutzvorranggebiete“ des Regionalen Freiraumsystem Ruhrgebiet

(1994) ist zu entnehmen, dass der Bereich um das Flughafengelände zwischen Wickede,

Massen, Holzwickede, Sölde, Neuasseln und Asseln als ein bestehendes „Bodenschutzvor-

ranggebiet zur Verhinderung der Problemstoffanreicherung im Boden“ ausgewiesen worden

ist. Darüber hinaus besteht ein „Vorranggebiet zum Ausschluss von Risiken über Kontakt,

Inhalation und Ingestion sowie über den Pfad Pflanze“ südöstlich des Flughafengeländes im

Bereich der Wickeder Chaussee. Dabei handelt es sich um einen Gewerbe- und Industrie-

standort, der nach 1953 entstanden ist.

Bodenempfindlichkeiten

Der Untersuchungsraum 1 weist überwiegend Böden mit einer sehr guten bis mittleren

Regelungs- und Pufferfunktion auf. Besonders die Parabraunerde (L 341), die Parabrauner-

de-Gley (L-G 34) sowie die Tschernosem-Parabraunerden (T-L 35) besitzen eine sehr hohe

bis hohe Feldkapazität und sind somit einer geringeren Versauerungsgefährdung ausge-

setzt. Die Pseudogley-Parabraunerden (S-L 34, S-L 33) weisen ebenfalls eine hohe Feldka-

pazität auf. Der Gley (G 34) im Bereich des Massener Baches, die Parabraunerden (L 333, L

332), der Pseudogley (S 231) im Wohnviertel westlich des Gewerbegebietes Aplerbeck-Ost

sowie die Pseudogley-Parabraunerde (S-L 33) östlich des Massener Baches hingegen

weisen eine mittlere Feldkapazität auf. Böden mit einer mittleren Feldkapazität sind in der

Regel ebenfalls fähig, im Wasser gelöste Schadstoffe zu halten und eine Verlagerung zu

verlangsamen, so dass auch hier eine geringe Versauerungsgefährdung zu erwarten ist.

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Darüber hinaus zeigen die Bodenbelastungskarten Teil I des Kreises Unna (1986) sowie

Daten aus dem Bodenkataster Dortmund (1991), dass die pH-Werte überwiegend im Norm-

bereich liegen. Allerdings sind bei Beprobungsstellen südlich, westlich und östlich des Flug-

hafengeländes leichte Versauerungstendenzen mit pH-Werten zwischen 5,3 - 6,5 festzustel-

len.

6.5.1.4 Vorbelastungen

Im gesamten Untersuchungsraum 1 liegen strukturelle Zerstörungen und Beeinträchtigungen

des Bodens durch Versiegelung, Überbauung, Bodenauftrag und -abtrag vor. Vorbelastun-

gen durch Schadstoffeinträge, wie Luftschadstoffe oder von in Wasser gelösten Schadstof-

fen sowie Schadstoffeintrag durch Unfälle bei Lagerung bodengefährdender Stoffe oder

Ablagerung von Abfällen (Altlasten) sind im gesamten Untersuchungsraum 1 vorzufinden.

Der schon bestehende Flughafen, das dichte Straßennetz sowie Wohnsiedlungen haben

bereits einen negativen Einfluss auf den Boden.

Schwermetallbelastung

Stoffliche Belastungen im Boden können den Bodenbelastungskarten Teil I des Kreises

Unna (1986) sowie dem Bodenkataster der Stadt Dortmund (1991) entnommen werden.

An verschiedenen Stellen im gesamten Kreis Unna wurden Bodenbeprobungen (Bodenbe-

lastungskarte Teil I des Kreises Unna) durchgeführt und dabei die Schwermetallkonzentrati-

onen von Zink, Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel, Chrom und Quecksilber gemessen. Lediglich

die Schwellenwerte Zink, Blei und Kupfer waren an manchen Bodenbeprobungsstellen, vor

allem aber in Haus- und Kleingärten, überschritten. Da diese Schwermetalle aber ein gerin-

ges Gefährdungspotenzial bezüglich Tiere, Pflanzen und Menschen aufgrund ihrer Eigen-

schaften und Wirkungen aufweisen, stellt ihr Vorkommen derzeitig keine Gefahr dar. Das

Vorkommen, des kritisch betrachteten Schwermetalls Cadmium wie auch die als kritisch

angesehenen Elemente Nickel, Chrom und Quecksilber in Böden des Kreises Unna sind bei

dieser Untersuchung als unbedenklich eingestuft worden. Allerdings konnten in der obersten

Schicht von Waldbereichen starke Beigehalte festgestellt werden. Es ist nicht abzuschätzen,

welche Beeinträchtigung bzw. Auswirkung diese auf das Wachstum von Bäumen und Vege-

tation hat.

Die pH-Werte der Böden des Kreises Unna sind im Allgemeinen als gut zu bezeichnen.

Leichte Versauerungstendenzen zeigen sich an den Beprobungsstellen südlich und östlich

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des Flughafengeländes, die hinsichtlich der Bodenreaktion im mittleren bis schwach sauren

Bereich (pH-Wert zwischen 5,3 - 6,5) liegen.

Aus dem Bodenkataster der Stadt Dortmund (1991) sind die Schwermetallgehalte zu ent-

nehmen. Hierbei ist zu erkennen, dass die Schwellenwerte für Schwermetallkonzentrationen

von Zink, Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel, Chrom und Quecksilber an einigen Bodenbepro-

bungsstellen überschritten werden. Nördlich des Flughafens befinden sich mehrere Standor-

te, die hohe Chromgehalte im Boden aufweisen. Die Konzentrationsmenge hierbei liegt

allerdings unter dem Toleranzwert für den nutzungs- und schutzgutbezogenen Gehalt in

Böden (EIKMANN & KLOKE 1991), der trotz ständiger Einwirkung auf das Schutzgut keine

langfristigen negativen Schädigungen hervorruft.

Der pH-Wert der Böden der Stadt Dortmund kann ebenfalls aus dem Bodenkataster der

Stadt Dortmund (1991) abgelesen werden. Alle Standorte weisen im Hinblick auf die Bode-

nazidität einen überwiegend neutralen pH-Wert auf. Lediglich an einigen Bodenbeprobungs-

stellen westlich und nördlich des Flughafengeländes zeichnen sich Versauerungstendenzen

ab.

Altlasten

Altablagerungen, Abgrabungen und Altstandorte für den Untersuchungsraum 1 innerhalb des

Dortmunder Stadtgebietes sind dem Umweltplan Dortmund (STADT DORTMUND 2002) ent-

nommen worden. Hierbei ist zu beachten, dass für zahlreiche Flächen eine Gefährdungsab-

schätzung oder Entwicklung von Sanierungsplänen sowie bereits durchgeführte Sanierungen

stattgefunden haben. Digitale Informationen hierzu fehlten, so dass die Flächen nach ehe-

maliger Nutzung bzw. Branchenzugehörigkeit differenziert wurden.

Altablagerungen sowie Altstandorte befinden sich rund um das Flughafengelände (vgl. Karte

4). Nördlich der Zeche-Norm-Straße befinden sich eine Bergehalde und eine ehemalige

Zeche (1). Nördlich des Flughafens in dem Gewerbegebiet am Fränkischen Friedhof liegt ein

kleiner Altstandort (2), der nicht genau definiert werden kann, weiter nördlich unterhalb des

Fränkischen Friedhofs befindet sich eine weitere kleine Bergehalde (3). Nordwestlich des

Flughafengeländes, unterhalb der Bahntrasse zwischen den Straßen Webershohl und

Briefsweg befindet sich eine ehemalige Zeche mit sonstigen Aufschüttungen und einer

Mülldeponie (4). An der nordwestlichen Untersuchungsraumgrenze entlang der Aplerbecker

Straße sind Teilflächen einer Mülldeponie vorzufinden (5).

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Altstandorte und Altablagerungen für den Untersuchungsraum 1 innerhalb des Kreises Unna

wurden dem Altlastenkataster des Kreises Unna (2007) entnommen (vgl. Karte 4). Demnach

liegt eine Altablagerung westlich des Massener Baches vor. Hierbei handelt es sich um eine

mit unbekannten Materialien verfüllte Teichanlage (8). Weiter nördlich, ebenfalls in der Nähe

des Massener Baches gelegen, befindet sich eine weitere Altablagerung. Auch bei dieser

Altablagerung handelt es sich um einen mit unbekannten Materialien verfüllten Teich (9). Ein

Altstandort einer Spedition und eines Busbetriebes ist zwischen Massener Bach und der

Straße Zur Massener Mühle zu verzeichnen (10).

6.5.1.5 Bewertung des Bestandes

Archiv der Natur- und Kulturgeschichte

Von den vom GEOLOGISCHEN DIENST NRW festgelegten Böden für Archiv der Natur- und

Kulturgeschichte kann folgender im Untersuchungsraum 1 festgestellt werden:

• Tschernosem-Parabraunerde (T-L 35)

Dieser Bodentyp wird aufgrund der Ausprägung der reliktischen Bodenentwicklung vom

GEOLOGISCHEN DIENST NRW als sehr schutzwürdiger Boden („hoch“) ausgewiesen.

Bei diesen Böden handelt es sich um sehr ertragreiche Ackerböden, die sich auf dem Hell-

wegrücken gebildet haben. Durch den hohen Anteil an organischer Substanz besitzen sie ein

hohes Speichervermögen. Somit sind sie sehr nährstoffreich, können Schadstoffe immobili-

sieren und weisen eine gute nutzbare Feldkapazität auf. Gegenüber Bodendruck allerdings

sind diese Böden vergleichsweise empfindlich.

Hohes Biotopentwicklungspotenzial

Laut des GEOLOGISCHEN DIENSTES NRW (2001) kommen Böden dieser Kategorie im Unter-

suchungsraum 1 nicht vor.

Hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit / hohe Regelungs - und Pufferfunktion

Der Bodentyp Parabraunerde (L 341) besitzt eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit sowie

eine hohe Regelungs- und Pufferfunktion und wird daher als besonders schutzwürdig („sehr

hoch“) eingestuft. Die Mächtigkeit des Bodens beträgt zwischen 10 - < 20 dm.

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Darüber hinaus sind im Norden sowie im Südwesten am Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost des

Untersuchungsraumes 1 weitere Parabraunerden (L 333, L 332) vorzufinden. Sie sind auf-

grund der geringeren Mächtigkeit (6 - < 10 dm) der obersten Bodenartschicht sowie der

bodenphysikalischen Kennwerte allerdings nur in die „mittlere“ Wertstufe (schutzwürdige

Böden) einzustufen. Ferner ist die Parabraunerde-Gley (L-G 34) südlich von Sölde ebenfalls

„mittel“ bewertet.

Die Pseudogley-Parabraunerde (S-L 34) entlang der B1 im südlichen Bereich des Untersu-

chungsraumes 1 sowie die Pseudogley-Parabraunerde (S–L 33) östlich des Massener

Baches sind vom GEOLOGISCHEN DIENST NRW (2002) als sehr schutzwürdig („hoch“) bezüg-

lich der natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie der Regelungs- und Pufferfunktion ausgewie-

sen worden.

Eine weitere Pseudogley-Parabraunerde (S–L 33) befindet sich südlich von Wickede im

Untersuchungsraum 1. Diese wird vom GEOLOGISCHEN DIENST NRW (2002) allerdings nur in

die Kategorie schutzwürdige Böden („mittel“) eingestuft.

Keine besondere Bodenfunktion

Der östlich des Flughafengeländes liegende Bodentyp Gley (G 34), der den Massener Bach

prägt, erfüllt laut GEOLOGISCHEN DIENST NRW (2002) keine der aufgezählten Kriterien, um für

eine Bewertungsstufe eingeteilt zu werden. Aus fachgutachterlicher Sicht wird dieser Boden

jedoch auch „hoch“ bewertet, da sich auf bzw. in ihm mehrere schutzwürdigen Biotopen

sowie geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale und das Bachtal befinden.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 73

Tabelle 19: Relevante Bodentypen und Zuweisung der Bewertung

Bodentyp Bodenfunktion Wertstufe

Tschernosem - Parabraunerde ( T-L 35)

• Archiv der Kultur- und Natur-

geschichte

hoch

Parabraunerde (L 341)

• hohe natürliche Bodenfrucht-

barkeit / hohe Regelungs- und Pufferfunktion aufgrund hoher klassifizierter Feldkapazität und sehr hoher klassifizierter mittlerer Bodenwertzahl (GEO-

LOGISCHER DIENST NRW, 2001)

sehr hoch

Pseudogley – Parabraunerde (S–L 34)

• hohe natürliche Bodenfrucht-barkeit / hohe Regelungs- und Pufferfunktion

hoch

Pseudogley – Parabraunerde (S-L 33)

• hohe natürliche Bodenfrucht-barkeit / hohe Regelungs- und Pufferfunktion

hoch

Pseudogley – Parabraunerde (S–L 33)

• hohe natürliche Bodenfrucht-barkeit / hohe Regelungs- und Pufferfunktion

mittel

Parabraunerde (L 333)

• hohe natürliche Bodenfrucht-

barkeit / hohe Regelungs- und Pufferfunktion aufgrund mittle-rer klassifizierter Feldkapazität und hoher klassifizierter mittle-rer Bodenwertzahl (Geologi-scher Dienst NRW, 2001)

mittel

Parabraunerde (L 332)

• hohe natürliche Bodenfrucht-

barkeit / hohe Regelungs- und Pufferfunktion aufgrund mittle-rer klassifizierter Feldkapazität und hoher klassifizierter mittle-rer Bodenwertzahl (Geologi-scher Dienst NRW, 2001)

mittel

Parabraunerde – Gley (L-G 34) • hohe natürliche Bodenfrucht-

barkeit / hohe Regelungs- und Pufferfunktion

mittel

Gley-Pseudogley (G–S 34) • keine besondere Bodenfunkti-on

hoch

Gley (G 34) • keine besondere Bodenfunkti-on

hoch

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 74

6.5.2 Status-quo-Prognose 2025

Aufgrund der prognostizierten Zunahme der Flugbewegungen für die Status-quo-Prognose

2025 werden auch die Schadstoffeinträge, die durch nasse, feuchte oder trockene Depositi-

onen in den Boden gelangen können, zunehmen. Diese prognostizierte Erhöhung ermöglicht

jedoch aufgrund der nicht eindeutig nachvollziehbaren Transmissions- und Immissionspfade,

der bestehenden Vorbelastungen und der überregionalen Entwicklungen der Gesamtdeposi-

tionen keine Prognose von signifikanten Auswirkungen auf die Böden des Untersuchungs-

raumes (vgl. dazu auch Schutzgut Luft, s. u.).

6.5.3 Auswirkungsprognose

Der Boden und die Bodenfunktionen sind gegenüber möglichen zusätzlichen, betriebsbe-

dingten Stoffeinträgen aufgrund der guten Puffer- und Filterfunktion der Böden nicht gefähr-

det. Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten (vgl. dazu auch Schutzgut Luft, s.

u.).

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 75

6.6 Schutzgut Wasser - Grundwasser

6.6.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung

Als Grundwasser wird das der Schwerkraft unterliegende Wasser definiert, welches die

Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt. Es stellt als Teil des Ökosystems und

seiner Stoffkreisläufe eine wichtige Lebensgrundlage und Lebensraum für Flora, Fauna und

den Menschen dar. Die Zielsetzung einer jeden Planung muss es sein, das Grundwasser vor

Schadstoffbelastung zu schützen und die Verringerung der Grundwasserneubildung zu

verhindern. Dies ist im BNatSchG und dem Wasserhaushaltsgesetz als Ziel und Grundsatz

festgeschrieben.

6.6.1.1 Methodisches Vorgehen

Das Schutzgut Wasser – Grundwasser – wird so erfasst und bewertet, dass alle möglichen

Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Funktionen des Grundwassers ermittelt und

beurteilt werden können. Hierbei werden Karten im Maßstab 1:500.000 als Grundlage der

Informationsbeschaffung herangezogen. Die Aussagen dieser Karten werden durch Informa-

tionen des Umweltplans DORTMUND (STADT DORTMUND 2002) ergänzt.

Die Tabelle 21 gibt einen Überblick über sämtliche verwendete Datenquellen und den daraus

übernommenen Informationen zur Bearbeitung des Schutzgutes Wasser – Grundwasser.

Tabelle 20: Methodische Vorgehensweise der Abgrenzu ng relevanter Flächen und zur Einstufung der Bedeutung für das Schutzgut Wasser – Grundwasser

Kriterien für die Erfassung

Merkmale / Inhalte Datenquellen und -herkunft

• Ergiebigkeit des Grundwassers • Art und Mächtigkeit der grundwasserleitenden

und grundwasserstauenden Gesteinsschichten • Grundwasserqualität • Grundwasserdynamik (Fließrichtung und

Fließgeschwindigkeit) • Grundwasserneubildung • Art und Mächtigkeit der Deckschichten • Grundwasserflurabstände • Vorbelastungen

• Karte der Grundwasserlandschaften In Nordrhein-Westfalen (Geologisches Landesamt 1980) im Maßstab 1:500.000

• Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grund-wasservorkommen in NRW (Geologisches Lan-desamt 1980) im Maßstab 1:500.000

• Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilab-schnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - (2004)

• Umweltplan Dortmund (STADT DORTMUND 2002)

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Kriterien für die Erfassung

Merkmale / Inhalte Datenquellen und -herkunft

Schutzgebiete • Wasserschutzgebiete • Heilquellenschutzgebiete • Einzugsgebiete • Vorbehaltsflächen • Entnahmestellen • Quellfassungen

• Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilab-schnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - (2004)

• Abgrenzung der Wasserschutzgebiete und der Heilquellenschutzgebiete (Landesumweltamt NRW)

Die Tabelle 22 gibt einen Überblick über die Bewertungsmethodik für das Schutzgut Wasser

– Grundwasser.

Tabelle 21: Bewertungsmethodik für das Schutzgut Wa sser - Grundwasser

Teilkomplex Bewertungskriterium Bewertungsrahmen

Ergiebigkeit des Grundwasservor-kommens

• Entnahmebedingungen • Ergiebigkeit

• Sehr gute Entnahmebedingungen • Gute Entnahmebedingungen • Ungünstige Entnahmebedingungen • Stark wechselnde Entnahmebedingungen • Ergiebigkeitsklasse

Gebiete mit Funk-tionen für Grund-wasserschutz

• Grundwasserflurabstand • Grundwasserbeeinflusste

Biotope/Lebensräume

• Bereiche mit geringem (1-2 m) Grundwasserflurab-stand: hochwertig

• Bereiche mit höherem (> 2 m) Grundwasserflurab-stand: mittel

Grund-wasser-flurab-stand abgeleitet aus grund-wasser-beein-flusstem Bodenho-rizont

gering durch-lässig

mäßig durch-lässig

mittlere Durchläs-sigkeit

hohe Durchläs-sigkeit

0 – 0,4 m unter Gelände

hoch hoch hoch sehr hoch

0,4 – 0,8 m mittel hoch hoch sehr hoch

0,8 – 1,3 m gering mittel hoch hoch

Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schad-stoffeintrag

Mächtigkeit und Ausbil-dung/Durchlässigkeit der Deckschichten, nach Umwelt-plan Dortmund (STADT DORT-

MUND, 2002)

1,3 – 2,0 m

gering gering mittel hoch

Sehr gute Entnahmebedingungen herrschen dort, wo sehr mächtige, gut Grundwasser

leitende Schichtpakete vorhanden sind. In diesen Gebieten können sehr große Grundwas-

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sermengen auf Dauer bei relativ geringer Absenkung gefördert werden, weil auch die ent-

sprechende Nachlieferung aus der Grundwasserneubildung gewährleistet ist. Die sehr guten

Entnahmebedingungen entsprechen Transmissivitäten von über 100 m²/h (entsprechend

zum Beispiel mehr als 40 m Grobsand). Gute Entnahmebedingungen liegen bei Transmissi-

vitäten zwischen 20 und 100 m²/h vor. Der Grundwasserleiter ist zur Entnahme größerer

Grundwassermengen geeignet, vorausgesetzt, dass ein ausreichendes Grundwasserdarge-

bot vorhanden ist. Derartige Verhältnisse bestehen überall im Verbreitungsgebiet der quart-

ären glazifluviatilen Lockergesteine einschließlich der Schotterfüllungen der Flusstäler der

größeren Flüsse. Ungünstige Entnahmebedingungen liegen vor bei Transmissivitäten unter

20 m²/h – das entspricht zum Beispiel weniger als 50 m Feinsand. Diese Gebiete sind als

Brunnenstandorte für größere Grundwasserentnahmen in der Regel nicht geeignet. Stark

wechselnde Entnahmebedingungen liegen in Gebieten vor, in denen keine einheitliche

Charakteristik der Entnahmebedingungen festzustellen ist.

Die Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit ist maßgeblich abhängig vom Grund-

wasserflurabstand und von der Durchlässigkeit und Mächtigkeit der schützenden Deck-

schichten über dem Grundwasserleiter. Bei gering durchlässigen Deckschichten und großem

Grundwasserflurabstand können mögliche Schadstoffe, die in den Boden gelangen, dort

zurückgehalten und abgebaut werden. Insofern steigt das Verschmutzungsrisiko mit abneh-

mendem Grundwasserflurabstand sowie mit steigender Durchlässigkeit des Untergrundes.

Unter dem Aspekt des Grundwasserschutzes werden die Grundwasserflurabstände

betrachtet. Dabei werden die Bereiche als hochwertig eingestuft, in denen der Grundwasser-

flurabstand gering ist (1-2 m). Dies lässt sich auch durch das Vorkommen grundwasserbe-

einflusster Biotoptypen erfassen. Diese Bereiche haben eine „hohe“ Bedeutung für den

Grundwasserschutz. Die Bedeutung dieser Bereiche nimmt mit zunehmendem Flurabstand

des Grundwassers ab.

Zum Schutz der Wasservorkommen und zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung

werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. In diesen Gebieten sind – über die allgemein

geltenden Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes hinausgehend – bestimmte Hand-

lungen oder Anlagen, von denen eine Gefährdung für das Wasser ausgehen kann, verboten

oder nur beschränkt zugelassen. Bei der Festsetzung gilt es stets, den Konflikt zwischen

Trinkwasserschutz und anderen Nutzungen im Einzugsgebiet zu lösen, wobei jedoch die

Sicherung der Trinkwasserversorgung Vorrang haben muss.

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6.6.1.2 Raumordnerische und fachplanerische Vorgabe n und Planungen

Raumordnerische bzw. fachplanerische Vorgaben und Planungen in Gestalt von Schutzaus-

weisungen, die unmittelbar dem Erhalt des Wassers und seiner vielfältigen Funktionen

innerhalb des Naturhaushalts dienen (z.B. Wasserschutzgebiete), sind im Untersuchungs-

raum 1 nicht vorhanden.

Die Ziele der verschiedenen Programme und Pläne dienen vor allem dem Schutz der

Grundwasservorkommen und Sicherung der Wasserversorgung. Das Landesraumordnungs-

programm spricht hier von einer Gewährleistung der dauerhaften Versorgungssicherheit.

Des Weiteren ist es laut Landesentwicklungsplan NRW (1989) wichtig, besonders gefährdete

Grundwasservorkommen gegenüber Verunreinigungen zu sichern.

Im Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westli-

cher Teil - (2004) werden diese Grundsätze wiederum aufgegriffen. Die Bereiche für den

Grundwasser- und Gewässerschutz sind vor allen Beeinträchtigungen zu schützen, die eine

Wassergewinnung gefährden oder die Wasserbeschaffenheit beeinträchtigen können. Des-

halb sind in diesen Bereichen insbesondere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen,

die großflächige Versiegelungen zur Folge haben, die Errichtung von wassergefährdenden

Anlagen oder Fernleitungen und die Errichtung von Abfallentsorgungsanlagen nicht zulässig.

Eine weitere Konkretisierung beinhaltet der Flächennutzungsplan Dortmund (2005). Hier

geht es wiederum primär um den Schutz des Grundwasservorkommens:

• Bereiche mit hohem Potenzial für die Grundwasserneubildung sollen insbesondere im Bereich ergiebiger, zur Wassergewinnung genutzter Grundwasservorkommen soweit wie möglich von Versiegelung freigehalten und vor Verdichtung geschützt werden.

• Planungen von Nutzungen mit hohem Gefährdungspotenzial durch Schadstoffeintrag (gewerbliche oder industrielle Nutzungen mit hohem Emissionspotenzial und Umgang mit boden- und wassergefährdenden Stoffen sowie Hauptverkehrsstraßen) sollen nur in aus-reichender Entfernung zu Oberflächengewässern und zu Bereichen mit hoher Empfind-lichkeit gegenüber Grundwasserverschmutzung vorgenommen werden.

Des Weiteren trifft der Flächennutzungsplan (2005) Aussagen zur dezentralen Regenwas-

serversickerung. Das anfallende Regenwasser soll direkt in den ökologischen Wasserkreis-

lauf zurückgeführt werden. Entsprechend den geologischen Bedingungen sind bei abwasser-

technischen Erschließungen in weitest möglichem Umfang Retentionsflächen vorzusehen

und eine natürliche Versickerung anzustreben.

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6.6.1.3 Beschreibung des Bestandes

Grundwasserleiter

Je nach geologischer Ausprägung des Untergrundes unterscheidet man Poren-, Kluft- und

Karstgrundwasserleiter.

Im gesamten Untersuchungsraum 1 liegen ausschließlich Grundwasserleiter des klüftigen

Festgesteins vor. Hierbei handelt es sich um Sandstein bis sandigen Dolomitstein. Diese

werden in der Hydrogeologischen Karte von NRW (1:500.000) als ergiebige Grundwasser-

vorkommen eingestuft.

Im Festgestein bewegt sich das Grundwasser in Gesteinsfugen und Klüften verschiedener

Kluftweiten. Diese Grundwasserleiter werden als Kluftgrundwasserleiter bezeichnet. Die

Entnahmebedingungen, d.h. die nutzbare Wassermenge sind sehr unterschiedlich und die

Filterwirkung sowie die Reaktionsflächen und Reaktionsmöglichkeiten von Kluftwasserleitern

sind schlechter als in Porengrundwasserleitern.

Durchlässigkeit des Untergrundes und Grundwasserflu rabstände

Im gesamten Untersuchungsraum 1, innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes, kommen laut

Umweltplan Dortmund (STADT DORTMUND 2002) Untergründe mit einer mittleren Durch-

lässigkeit bei einem Grundwasserflurabstand über 2 m vor. Lediglich im Südwesten befindet

sich ein kleiner Bereich mit Untergründen mit einer geringen Durchlässigkeit.

Die Karte zur Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in NRW bestätigt

den Grundwasserflurabstand für den gesamten Untersuchungsraum 1: Es kommen schwer-

durchlässige Deckschichten (Vorkommen von Löss, Grundmoränen usw.) vor. Diese

Deckschichten weisen meist eine Mächtigkeit von > 2 m über dem Grundwasser auf. Sie

liegen allerdings über Gesteinsbereichen mit geringer Filterwirkung . Es handelt sich um

Grundwasserleiter des klüftigen Felsgesteins. Ergänzt werden diese Aussagen durch die

Angaben der Karte zur Hydrogeologie von NRW 1:500.000. Hier werden für den gesamten

Untersuchungsraum 1 Vorkommen von versickerungshemmenden Deckschichten aus Löss

in großer Mächtigkeit angegeben.

Die Aussagegenauigkeit hinsichtlich der Grundwasserstände ist, beispielsweise durch

kleinräumige, nicht erfasste Höhendifferenzen des Oberflächenreliefs sowie durch Grund-

wasserspiegelschwankungen, im Detail gering. Genauere Aussagen lassen sich unter Zuhil-

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fenahmen der Angaben der Bodenkarten zur Lage grundwasserführender Bodenhorizonte

sowie Angaben aus dem Brunnenkataster zu dort gemessenen Grundwasserflurabständen

machen. Im Untersuchungsraum 1 kommen laut Umweltplan Dortmund (STADT DORTMUND

2002) auf dieser Grundlage keine grundwasserbeeinflussten Bodenhorizonte vor. Lediglich

einige Messstellen des Brunnenkatasters auf dem Gelände des Schachtes Holstein im

Ortsteil Asseln geben Flurabstände von 0 bis 1 m, 1 bis 2 m und 2 bis 5 m an. Nördlich der

Ortsteile Asseln und Wickede kommen grundwasserbeeinflusste Bodenhorizonte mit 1,3 bis

2 m unter Gelände vor (UMWELTPLAN DORTMUND 2002).

Schutzgebiete

Südlich des Untersuchungsraumes 1 ist durch den Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg,

Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - (2004) eine Wasserschutzzone I – IIIA

ausgewiesen. Im Untersuchungsraum 1 selbst kommen keine Wasserschutzgebiete vor.

6.6.1.4 Vorbelastungen

Vorbelastungen des Grundwassers werden entweder durch indirekten Eintrag, bspw. von

Luftschadstoffen oder von in Wasser gelösten Schadstoffen verursacht oder durch direkten

Eintrag, bspw. durch Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Unfällen bei Lagerung und Trans-

port wassergefährdender Stoffe, Ablagerung von Abfällen (Altablagerungen) sowie durch

gewerbliche oder industrielle Produktionsanlagen (Altstandorte). Der schon bestehende

Flughafen, das dichte Straßennetz sowie Wohnsiedlungen haben bereits einen negativen

Einfluss auf das Grundwasser.

Des Weiteren ist das Grundwasser und besonders die Grundwasserneubildungsrate durch

die umfangreichen Versiegelungen und Überbauung im Untersuchungsraum 1 bereits stark

beeinträchtigt.

Altablagerungen, Abgrabungen und Altstandorte für den Untersuchungsraum 1 innerhalb

des Dortmunder Stadtgebietes sind dem Umweltplan Dortmund (STADT DORTMUND 2002)

entnommen worden. Detailliertere Aussagen dazu erfolgten bereits im vorausgegangenen

Kapitel „Boden“.

Vorbelastungen des Grundwassers können sich weiterhin aus dem betriebsbedingten Um-

gang mit potenziell wassergefährdenden Stoffen im Flughafenbetrieb ergeben. Eingesetzt

werden Kraftstoffe, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Betriebsflächenenteiser und Feuer-

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löschmittel. Auch der Reifenabrieb von Flugzeugen muss diesen Stoffen zugerechnet wer-

den.

Ebenso ist das Grundwasser entlang der Verkehrswege und durch den damit verbundenen

Schadstoffeintrag in diesem Bereich vorbelastet. Es ist allgemein bekannt und auch durch

diverse Untersuchungen belegt, dass eine erhöhte Schadstoffbelastungen im Boden in

Randbereichen von stark befahrenen Straßen, wie der B1/A44 im Untersuchungsraum 1,

besteht (SCHACHTSCHABEL et al. 1998).

6.6.1.5 Bewertung des Bestandes

Da sich die Grundwasserverhältnisse im Untersuchungsraum weitgehend einheitlich darstel-

len, wurde auf eine kartographische Darstellung für das Grundwasser verzichtet.

Ergiebigkeit des Grundwasservorkommens

Im Untersuchungsraum 1 liegen Grundwasserleiter des klüftigen Festgesteins vor. Hierbei

handelt es sich um Sandstein bis sandigen Dolomitstein. Diese werden in der Hydrogeologi-

schen Karte von NRW (1:500.000) als ergiebige Grundwasservorkommen eingestuft.

Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadsto ffeintrag

Die Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit ist maßgeblich abhängig vom Grundwas-

serflurabstand und von der Durchlässigkeit der schützenden Deckschichten über dem

Grundwasserleiter. Bei gering durchlässigen Deckschichten und großem Grundwasserflur-

abstand können mögliche Schadstoffe, die in den Boden gelangen, dort zurückgehalten und

abgebaut werden. Insofern steigt das Verschmutzungsrisiko mit abnehmendem Grundwas-

serflurabstand sowie mit steigender Durchlässigkeit des Untergrundes.

Im Untersuchungsraum 1, innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund, kommen, wie oben

bereits erwähnt, laut Umweltplan Dortmund (STADT DORTMUND 2002) Untergründe mit einer

mittleren und geringen Durchlässigkeit vor. Bei einem weitgehend großen Grundwasserflur-

abstand von über 2 m kann auf Grundlage der oben aufgeführten Bewertungsmatrix für

dieses Merkmal von einer insgesamt geringen Verschmutzungsgefährdung ausgehen wer-

den.

Die Hydrogeologische Karte von NRW gibt für den Untersuchungsraum 1 das Vorkommen

versickerungshemmender Deckschichten aus verlehmtem Löss in großer Mächtigkeit an.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 82

Die Karte zur Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in NRW (1:500.000)

ergibt für den gesamten Untersuchungsraum 1 ein Vorkommen von Gesteinsbereichen mit

geringer Filterwirkung und Grundwasserleiter des klüftigen Festgesteins. Das bedeutet, dass

Verschmutzungen schnell eindringen und sich schnell ausbreiten können. Allerdings erhöht

die Überdeckung mit einer großen Mächtigkeit durch das bindige Verwitterungsmaterial die

Filterwirkung. Hierbei handelt es sich um schwerdurchlässige Deckschichten mit Vorkommen

von Löss. Das Eindringen von Verschmutzung wird dadurch weitestgehend erschwert.

Insgesamt ergeben diese Grundlagen für den gesamten Untersuchungsraum 1 eine geringe

Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen.

Gebiete mit Funktionen für Grundwasserschutz

Im Untersuchungsraum 1, innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund, kommen laut Umwelt-

plan Dortmund (STADT DORTMUND 2002) weitestgehend Grundwasserflurabstände von über

2 m vor. Auch gemäß der Karte zur Verschmutzungsgefährdung in NRW weisen die Deck-

schichten eine Mächtigkeit von mehr als 2 m auf. Somit ist das Vorkommen oberflächenna-

her grundwasserbeeinflusster Bereiche auszuschließen.

6.6.2 Status-quo-Prognose 2025

Bezüglich möglicher Schadstoffeinträge in das Grundwasser gilt das gleiche wie bereits für

das Schutzgut Boden (s. o.).

6.6.3 Auswirkungsprognose

Die Qualität des Grundwassers ist gegenüber möglichen zusätzlichen, betriebsbedingten

Schadstoffeinträgen aufgrund der guten Puffer- und Filterfunktion der Böden nicht gefährdet.

Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 83

6.7 Schutzgut Wasser - Oberflächengewässer

6.7.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung

Die Oberflächengewässer stellen in der Natur ständig oder zeitweise fließende sowie ste-

hende Gewässer dar, die in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden sind. Sie beste-

hen aus Wasserkörper, Gewässerbett und dem zugehörigen Grundwasserleiter. Die Ober-

flächengewässer sind Teil des Ökosystems und seiner Stoffkreisläufe und stellen eine wich-

tige Lebensgrundlage und Lebensraum für Flora und Fauna dar. Die Zielsetzung einer jeden

Planung muss es sein, Oberflächengewässer vor Schadstoffbelastung zu schützen. Dies ist

im BNatSchG und im Wasserhaushaltsgesetz als Ziel und Grundsatz festgeschrieben.

6.7.1.1 Methodisches Vorgehen

Bei der Sichtung, Erhebung und Auswertung von Daten zur Charakterisierung des Schutzgu-

tes Wasser war ein besonderes Augenmerk zu legen auf die vielfältigen korrespondierenden

Wechselbeziehungen der Hydrosphäre zu anderen Bestandteilen von Natur und Landschaft,

die dazu führen, dass insbesondere Oberflächengewässer – neben dem Boden – eine der

zentralen Steuerungsgrößen des Naturhaushaltes ist, indem es in entscheidendem Maße zur

Aufrechterhaltung seiner Leistungs- und Funktionsfähigkeit beiträgt.

Dabei sind folgende Kriterien zur Erfassung und Bewertung der Oberflächengewässer rele-

vant

• Schutzgut an sich,

- Gewässerstruktur, d. h. die Bedeutung der Gewässer einschließlich der Ufer und Auen hinsichtlich Naturnähe und Gewässerdynamik

- Gewässergüteklasse, d. h. die Gewässerqualität der Fließgewässer • gesetzlich geschützte Überschwemmungsgebiete und Überschwemmungsbereiche.

Die Tabelle 23 gibt einen Überblick über sämtliche verwendeten Datenquellen und den

daraus übernommenen Informationen zur Bearbeitung des Schutzgutes Wasser - Oberflä-

chengewässer.

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Tabelle 22: Daten- und Informationsgrundlagen zum S chutzgut Wasser - Oberflächenge-wässer

Kriterien für die Erfassung Merkmale / Inhalte Datenquellen und -herkunft • I: unveränderte Gewässerab-

schnitte (naturnah) • II: gering veränderte Gewäs-

serabschnitte (bedingt natur-nah)

• III: mäßig veränderte Gewäs-serabschnitte (mäßig beein-trächtigt)

• IV: deutlich veränderte Gewäs-serabschnitte (deutlich beein-trächtigt)

• V: stark veränderte Gewässer-abschnitte (merklich beein-trächtigt)

• VI: sehr stark veränderte Gewässerabschnitte (stark ge-schädigt)

• VII: vollständig veränderte Gewässerabschnitte (übermä-ßig geschädigt)

• Karte: Gewässerstrukturgüte des Landes NRW (Landesum-weltamt NRW, Stand: 2005)

Gewässerstruktur

• Naturnah • Renaturiert • Mäßig naturnah • Naturfern • Schmutzwasserverlauf mit

Gehölzen • Schmutzwasserverlauf ohne

Gehölze

• Umweltplan Dortmund (STADT

DORTMUND, 2002): Einschät-zung der Naturnähe von Fließ-gewässern im Stadtgebiet Dortmund

• Biotopkataster LANUV

Gewässergüteklasse bei Fließ-gewässern

• I: unbelastet bis sehr gering belastet

• I – II: gering belastet • II: mäßig belastet • II – III: kritisch belastet • III: stark verschmutzt • III – IV: sehr stark verschmutzt • IV: übermäßig verschmutzt

• Gewässergütebericht (Landes-umweltamt NRW, 2001)

Gesetzlich geschützte Über-schwemmungsgebiete und Überschwemmungsbereiche

• Gesetzlich geschützte Über-schwemmungsgebiete

• Überschwemmungsbereiche

• Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Ober-bereich Dortmund – westlicher Teil- (2004)

Gewässerstruktur und Gewässergüte, die als Kriterien für die Erfassung und Bewertung der

Oberflächengewässer herangezogen worden sind, lassen sich durch bestimmte Bewer-

tungsmerkmale in verschiedene Klassen untergliedern. Die Gewässerstrukturgüte ist eine

Einstufung von Fließgewässern in eine 7-stufige Skala. Damit können Aussagen zu Struktu-

ren am Gewässer und zur Naturnähe des Gewässers getroffen werden. Parameter mit einer

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Indikations- und Bewertungsrelevanz hinsichtlich der eigendynamischen Prozesse im und

am Gewässer (Gewässerbett- und Auendynamik) werden zur Einstufung in eine Strukturgü-

teklasse ausgewählt. Darüber hinaus wurde die Bewertungsmatrix des Umweltplans Dort-

mund (STADT DORTMUND 2002) für die Fließgewässer im Stadtgebiet Dortmund herangezo-

gen. Da keine flächendeckenden Gewässerstrukturgütekartierungen für die im Dortmunder

Stadtgebiet vorkommenden Fließgewässer vorliegen, wurde im Rahmen der Erstellung des

Umweltplans Dortmund (STADT DORTMUND 2002) eine Grobeinschätzung aller weiteren

Bäche und Gräben hinsichtlich ihrer Naturnähe vorgenommen. Hierfür wurde zunächst der

Verlauf der Fließgewässer aufgenommen und etliche Daten aus aktuellen Biotoptypenkartie-

rungen oder Luftbildaufnahmen ausgewertet. Diese Einstufung entspricht allerdings keinem

wasserrechtlichen Standard.

Auch zum Massener Bach im Kreis Unna liegen keine Daten zur Gewässerstrukturgüte vor.

Ähnlich der Vorgehensweise wie beim Umweltplan Dortmund (STADT DORTMUND 2002)

wurde auch hier die vorliegende Datenlage, wie Gebietsbeschreibungen vom LANUV im

Biotopkataster und Luftbildaufnahmen ausgewertet, um somit eine Grobabschätzung der

Naturnähe des Fließgewässers vornehmen zu können.

Die Gewässergüteklasse hingegen zeigt den Belastungszustand von Fließgewässern mit

organisch abbaubarem Material Die vier Gewässergüteklassen und drei Zwischenstufen

basieren auf dem Saprobiensystem. Die Klassifizierung gilt als allgemein anerkanntes Krite-

rium zur Beurteilung der Gewässergüte von Fließgewässern und wurde durch die LÄNDER-

ARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) 1976 veröffentlicht. Anhand von Leitsaprobionten

(Indikator-Organismen) können Gewässer in eine der vier Güteklassen oder eine der Zwi-

schenstufen durch die normierte Ermittlung des Saprobienindexes eingeordnet werden.

Im Untersuchungsraum 1 sind weder gesetzlich geschützte Überschwemmungsgebiete noch

Überschwemmungsbereiche vorhanden.

Die Tabelle 24 enthält einen Überblick der Kriterien zur Bewertung der Oberflächengewässer

sowie deren fachlichen Bewertungsrahmen und die Einordnung in die Wertstufen.

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Tabelle 23: Bewertungsrahmen Schutzgut Wasser – Obe rflächengewässer

Kriterien Bewertungs-merkmale Bewertungsrahmen Wertstufe

• I: unveränderte Gewäs-

serabschnitte (naturnah) • Naturnah

• sehr hoch

• II: gering veränderte

Gewässerabschnitte (bedingt naturnah)

• Renaturiert

• hoch

• III: mäßig veränderte Gewässerabschnitte (mäßig beeinträchtigt)

• Mäßig naturnah

• mittel

Gewässerstrukturgüte

• Gewässerbettdyna-

mik: Linienführung Querbauwerke Abflussregelung Uferverbau Gehölzsaum / Röh-

richt • Auendynamik:

Auennutzung Ausprägung der

Uferstreifen Hochwasserschutz-

bauwerke Ausuferungsvermö-

gen • IV: deutlich veränderte

Gewässerabschnitte (deutlich beeinträchtigt)

• V: stark veränderte Gewässerabschnitte (merklich beeinträchtigt)

• VI: sehr stark veränderte Gewässerabschnitte (stark geschädigt)

• VII: vollständig verän-derte Gewässerab-schnitte (übermäßig geschädigt)

• Naturfern • Schmutzwasserverlauf

mit Gehölzen • Schmutzwasserverlauf

ohne Gehölze

• gering

• I: unbelastet bis sehr gering belastet • sehr hoch

• I – II: gering belastet • hoch

• II: mäßig belastet • mittel Gewässergüteklasse bei Fließgewässern

Belastungsgrad der Fließgewässer durch Leitsaprobionten (Indikator-Organismen) zur Abschätzung mög-licher Risiken und zur Einschätzung des Wertes eines Oberflä-chengewässers

• II – III: kritisch belastet • III: stark verschmutzt • III – IV: sehr stark

verschmutzt • IV: übermäßig ver-

schmutzt

• gering

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 87

Kriterien Bewertungs-merkmale Bewertungsrahmen Wertstufe

Gesetzliche geschützte Überschwemmungsgebie-te und Überschwem-mungsbereiche

Überbauung von gesetzlich festgeleg-ten Überschwem-mungsgebieten und Überschwemmungs-bereichen und damit Verlust von Retenti-onsräumen

• sehr hoch

Die Bewertung des Schutzgutes Wasser - Oberflächengewässer erfolgt auf der Basis der

Klasseneinteilung für die Gewässerstrukturgüte und der Gewässergüte sowie in Anlehnung

an die Einstufungen zur Bewertung der Fließgewässer in Dortmund nach dem Umweltplan

Dortmund (STADT DORTMUND 2002). Demnach sind die Klassen I der Gewässerstrukturgüte

sowie der Gewässergüte und die Bewertung „naturnah“ aus dem Umweltplan Dortmund

(STADT DORTMUND, 2002) in die „sehr hohe“ Wertstufe eingeteilt usw.

Unterschiedlichkeiten in der Bewertung bei ein und demselben Fließgewässer konnten bei

der Grundlagenauswertung nicht festgestellt werden. Da kaum Daten über die Gewässer-

strukturgüteklassen der jeweiligen Fließgewässer vorlagen, orientierte sich die Bewertung

überwiegend an den Informationen aus dem Umweltplan Dortmund (STADT DORTMUND 2002)

und aus dem Gewässergütebericht (LANDESUMWELTAMT 2001).

6.7.1.2 Raumordnerische und fachplanerische Vorgabe n und Planungen

Der Bestand oder die Ausweisung von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten

zählen zu den raumordnerischen bzw. fachplanerischen Vorgaben. Diese dienen unmittelbar

dem Erhalt des Wassers und seiner vielfältigen Funktionen innerhalb des Naturhaushalts.

Die raumordnerisch festgelegten Überschwemmungsbereiche in Form von Vorranggebieten

oder Vorbehaltsgebieten für den Hochwasserschutz, insbesondere wenn sie noch nicht

gesichert sind, sind vor Inanspruchnahme für Siedlungszwecke oder sonstige Überbauung

unterschiedlich streng geschützt. Laut Landesentwicklungsplan NRW (1989) sind die in dem

Regionalplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher

Teil - (2004) enthaltenen Überschwemmungsbereiche vor Inanspruchnahme durch Sied-

lungserweiterung zu schützen. Weitere Nutzungen sind mit wasserwirtschaftlichen Erforder-

nissen sowie dem notwendigen Schutz und der Wiederherstellung eines natürlichen Zustan-

des der Gewässer und ihrer Auenbereiche abzustimmen. Darüber hinaus ist laut Regional-

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 88

plan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil -

(2004) die Funktion der Gewässer und ihrer Auen als natürlicher Retentionsraum zu sichern

oder soweit dies möglich ist, wiederherzustellen.

6.7.1.3 Beschreibung des Bestandes

Im nördlichen Randbereich des Flughafens (vgl. Karte 2) befinden sich mehrere kleinere

Fließgewässer, die in der Regel als Graben bezeichnet werden. Der renaturierte Holstern-

graben entspringt auf dem Flughafengelände, durchfließt das Flughafengelände für ein

kurzes Stück in Richtung Osten bis er dann Richtung Norden abknickt, den Flughafen ver-

lässt und in den Krämergraben übergeht. Die renaturierte Quartlenbecke entspringt ebenfalls

auf dem Flughafengelände und zieht sich weiter Richtung Norden. Der ebenfalls durch

Renaturierungsmaßnahmen geprägte Kraftgraben beginnt an der Straße Fränkischer Fried-

hof nordwestlich des flughafeneigenen Rückhaltebeckens und verläuft in Richtung Westen

entlang des befestigten Feldweges. Nordwestlich des Flughafengeländes befinden sich

mehrere kleinere Gräben, u. a. die Hengstgosse, der Buddinkgraben, der Donnergraben, der

Brembuschgraben, der Rotgraben und der Rühlgraben. Letztendlich münden alle nördlich

des Flughafens entspringenden Fließgewässer in den außerhalb des Untersuchungsraumes

1 gelegenen Heimbach, wobei sie unterhalb der Ortschaften Asseln und Wickede in einem

unterirdischen Kanal geführt werden bis sie im Sielungsrandbereich wieder an die Gelände-

oberfläche treten.

Südöstlich des Flughafengeländes beginnt der Massener Bach. Dieses Fließgewässer

mittlerer Größe quert die B 1, die L 821 sowie die Bahntrasse und tritt damit in den Untersu-

chungsraum 1 ein. Dabei fließt er weiter in Richtung Norden durch die Ortschaft Massen und

mündet in den außerhalb des Untersuchungsraumes 1 liegenden Körnebach.

Stillgewässer in Form von Tümpeln sind innerhalb des Flughafengeländes zu verzeichnen.

Der Tümpel südwestlich der Start- und Landebahn, der auch als Vorfluter des Regenrückhal-

tebeckens genutzt wird, sowie die Tümpel im Nordwesten des Flughafens sind als periodisch

austrocknende Wasseransammlungen aufzunehmen. Ein weiterer Tümpel befindet sich

südöstlich der Start- und Landebahn. Darüber hinaus sind künstlich entstandene Gewässer,

wie das Regenrückhaltebecken auf dem Flughafengelände sowie die Klärteiche der Kläran-

lage nördlich des Flughafens vorzufinden. Östlich des Flughafengeländes im Bereich des

Massener Baches sind mehrere stark genutzte Fischteiche anzutreffen.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 89

6.7.1.4 Vorbelastungen

Gewässergütebestimmungen und Aussagen über Gewässerstrukturen zeigen, dass die

Fließgewässer im Untersuchungsraum 1 vorbelastet sind. Anpassungen der Fließgewässer-

strukturen an bestehende angrenzende Siedlungen, das dichte Verkehrsnetz und den beste-

henden Flughafen haben die Gewässer verändert und überformt. Dabei wird die Naturnähe

von Oberflächengewässern oft durch Begradigung, Sohl- und Uferbefestigungen und im

schlimmsten Fall durch Verlegung zerstört.

Die Sanierungsmaßnahmen zur Rückhaltung und Reinigung der Abwässer von Dortmund,

Kamen und Bönen haben die Gewässergüteklassen insbesondere am Massener Bach und

Holzwickeder Bach verbessert. Allerdings belasten weiterhin Schadstoffeinträge beispiels-

weise über die Luft oder direkte Einleitung von Schadstoffen die Oberflächengewässer.

Tiere und Pflanzen, insbesondere aber die typische aquatische Fauna fehlen weitgehend an

solchen anthropogen überformten und verschmutzten Gewässern. Durch Verbesserung der

chemischen Verhältnisse und der Uferstruktur könnte sich eine ausgeprägte Flora und

Fauna ausbilden und somit zu einem gesunden ökologischen Gleichgewicht beitragen.

6.7.1.5 Bewertung des Bestandes

Die Fließgewässer nördlich sowie nordwestlich des Flughafengeländes wären gemäß Um-

weltplan Dortmund (STADT DORTMUND 2002) als naturfern und damit in die „geringe“ Wertka-

tegorie einzustufen. Allerdings führten die Renaturierungsmaßnahmen der Fließgewässer im

Rahmen der Ersatzmaßnahmen (LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN, PROFIL CON-

SULT 1998) des Flughafenausbaus Dortmund im Jahr 2001 zu einer besseren Ausprägung

der Uferstrukturen und zu einer Verbesserung des Bachbettes. Insbesondere beim Kraftgra-

ben und Holsterngraben wurden vorhandene Trapezprofile oder Steinschüttungen heraus-

genommen und der Verlauf entfesselt. Zudem wurde eine auentypische Vegetation in einer

Gesamtbreite von 10 m angepflanzt. Durch die Renaturierungsmaßnahmen könnten sie in

die „hohe“ Wertkategorie eingestuft werden. Der Kartierdurchgang hat allerdings gezeigt,

dass diese beiden Gräben zwar schone deutlich Veränderungen aufweisen, aber nur perio-

disch Wasser führen und somit eine intakte Fließgewässervegetation kaum ausgebildet ist.

Somit konnten sie lediglich in die „mittlere“ Wertstufe eingestuft werden (vgl. Karte 3).

Weiterhin wurden im Rahmen des damaligen Flughafenausbaus Dortmund (TÜV RHEINLAND

1996) im Untersuchungsraum 1 Fließgewässer untersucht, die sich für eine Wiederherstel-

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 90

lung eines naturnahen Fließgewässers mit Uferbewuchs geeignet sind. Dazu gehörte zum

einen die Quartlenbecke, die das nördliche Flughafengelände durchzieht. Sie zeigt ein

weniger begradigtes Profil als die anderen Gräben und bildet dadurch eine ungleichmäßige

Flurstücksgrenze. Dieser Graben wurde ebenfalls im Rahmen der Ersatzmaßnahmen

(LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN, PROFIL CONSULT 1998) des Flughafenausbaus

Dortmund im Jahr 2001 renaturiert und zeigt heute eine gut ausgeprägte Gewässervegetati-

on. Daher wird die Quartlenbecke in die „hohe“ Wertkategorie eingeordnet. Das andere

Fließgewässer ist die Hengstgosse im westlichen Bereich, da dieser Graben nicht von We-

gen eingegrenzt wird und hier somit gewässerbegleitende Maßnahmen durchgeführt werden

können. Allerdings wurden an diesem Graben noch keine Renaturierungsmaßnahmen

durchgeführt, so dass er in der „geringen“ Wertstufe verbleibt.

Das Landesumweltamt NRW hat im Jahr 1992 für mehrere Bäche eine Gewässergüteunter-

suchung vorgenommen. Die Gewässergüte konnte allerdings nur an zwei Probeentnahme-

stellen bestimmt werden, da alle anderen Bäche im Sommer ausgetrocknet waren. Diese

liegen außerhalb des Untersuchungsraumes 1.

Die umfangreiche und aufwendige Sanierung zur Reinigung und Rückhaltung der Abwässer

aus Dortmund, Kamen und Bönen hat dazu geführt, dass sich die Verschmutzungen des

Massener Baches verringert haben (LANDESUMWELTAMT NRW, Gewässergütebericht 2001).

Die Gewässergüteklasse des Fließgewässers liegt bei II (mäßig belastet) und kann daher in

die „mittlere“ Wertstufe eingeordnet werden. Der begradigte Lauf des Massener Baches ist

überwiegend von meist alten Ufergehölzen begleitet (insb. Eschen). Im Bachbett sind Stein-

packungen vorzufinden und auch die Ufer weisen immer wieder massive Befestigungen auf.

Der gesamte Bach ist stark anthropogen überformt und damit eher als naturfern einzustufen.

Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass der Massener Bach zahlreiche alte Strukturen

aufweist, wie z.B. die Ufersäume mit alten Gehölzbeständen und ein wichtiges Teilstück der

Fließgewässer-Verbundachse des Bachsystems aus Massener Bach, Liedbach und Holzwi-

ckeder Bach darstellt. Diese bilden ein wichtiges großflächiges Biotopverbundsystem in der

ansonsten intensiv genutzten und zerschnittenen Landschaft (LANUV 2007).

Darüber hinaus befinden sich noch weitere zahlreiche Gräben im Untersuchungsraum 1.

Insbesondere die westlich des Flughafengeländes gelegenen Gräben dienen der Entwässe-

rung und werden stark Instand gehalten, so dass hier eine Einstufung in die „geringe“ Wert-

stufe erfolgt.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 91

Die nördlich gelegenen Tümpel auf dem Flughafengelände sind im Rahmen der Ersatzmaß-

nahmen (LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN, PROFIL CONSULT 1998) des Flughafen-

ausbaus Dortmund im Jahr 2001 entstanden. Sie führen periodisch kleine Wassermengen

und sind überwiegend mit standortgerechten Gehölzen, die teilweise durch Sukzession

enstanden sind, bewachsen. Der nördlichste Tümpel nimmt die Quartlenbecke und den

Holsterngraben auf. Die Gehölzstrukturen (junges Erlenaufkommen) innerhalb sowie am

Rand des Tümpels sind sukzessiv entstanden. Aufgrund dieses Strukturreichtums und der

extensiven Nutzung ist dieser Tümpel als „hoch“ einzustufen. Die etwas kleinflächigeren

Tümpel weiter unterhalb liegen innerhalb einer Hecke und sind durch einen Graben mitein-

ander verbunden. Auch diese sind aufgrund ihres Strukturreichtums und der extensiven

Nutzung in die „hohe“ Wertkategorie einzustufen. Der Tümpel südwestlich der Start- und

Landebahn wird als Vorfluter des Regenrückhaltbeckens genutzt. Er wird regelmäßig ge-

mäht, so dass hier kein Gehölzaufkommen möglich ist. Aufgrund der Funktion als Vorfluter

und durch die intensive Instandhaltung wird dieser Tümpel in die „geringe“ Wertstufe einge-

ordnet. Der Tümpel nordöstlich der Start- und Landebahn zeigt wenig Strukturreichtum und

wird daher ebenfalls in die „geringe“ Wertkategorie eingestuft.

Das künstlich entstandene Regenrückhaltebecken im nordöstlichen Bereich des Flughafen-

geländes hat ein Betonbecken und ein Naturbecken mit Steinrinne. Beide sind als naturfern

einzustufen und somit in die „geringe“ Wertkategorie einzuordnen. Ebenfalls als naturfern

und somit als „gering“ einzustufen, ist der Klärteich im Norden des Untersuchungsraumes 1.

Die am Massener Bach gelegenen Fischteiche östlich des Flughafens weisen eine starke

Nutzung auf sowie wenig naturnahe Uferstrukturen und sind daher in die „geringe“ Wertkate-

gorie einzustufen.

Aussagen zur Eignung der Gewässer für Amphibien sind in Kap. 6.3.1 getroffen worden. Im

Rahmen der Kartierung sind keine Amphibien gefunden worden.

Tabelle 25 zeigt eine Übersicht über die im Untersuchungsraum 1 vorkommenden Oberflä-

chengewässer und deren jeweilige Bewertung.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 92

Tabelle 24: Relevante Oberflächengewässer und Zuwei sung der Bewertung

Name des Gewässers /

Lage des Gewässers Kategorie Wertstufe

Stadt Dortmund

Quartlenbecke • Fließgewässer hoch

Holsterngraben • Fließgewässer mittel

Weiterer Graben auf dem Flugha-fengelände • Fließgewässer mittel

Kraftgraben • Fließgewässer mittel

Krämergraben • Fließgewässer gering

Wassergosse • Fließgewässer gering

Rühlgraben (streckenweise) • Fließgewässer mittel

Rühlgraben (streckenweise) • Fließgewässer gering

Rotgraben • Fließgewässer gering

Hengstgosse • Fließgewässer gering

Buddinkgraben • Fließgewässer gering

Briefsgraben • Fließgewässer gering

Webergraben • Fließgewässer gering

Donnergraben • Fließgewässer gering

Brembuschgraben • Fließgewässer gering

Graben beidseitig der Straßen-verlängerung der K 18 (Sackgas-se) südwestlich des Flughafenge-ländes

• Fließgewässer gering

Kleine Entwässerungsgräben beidseitig bzw. einseitig der Wirtschaftswege westlich des Flughafengeländes

• Fließgewässer gering

Graben am Fränkischen Friedhof • Fließgewässer gering

Tümpel nördlich der Start- und Landebahn • Kleingewässer hoch

Mehrere kleine Tümpel ebenfalls nördlich der Start- und Lande-bahn

• Kleingewässer hoch

Tümpel nordöstlich der Start- und Landebahn • Kleingewässer gering

Tümpel südwestlich der Start- und Landebahn • Kleingewässer gering

Regenrückhaltebecken • Künstlich angelegtes Becken gering

Klärteich • Teich gering

Kreis Unna

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 93

Name des Gewässers /

Lage des Gewässers Kategorie Wertstufe

Massener Bach • Fließgewässer mittel

Fischteiche entlang des Masse-ner Baches • Teich gering

6.7.2 Status-quo-Prognose 2025

Aufgrund der prognostizierten Zunahme der Flugbewegungen für die Status-quo-Prognose

2025 werden auch die Schadstoffemissionen auf Oberflächengewässer zunehmen. Diese

prognostizierte Erhöhung ermöglicht jedoch aufgrund der nicht eindeutig nachvollziehbaren

Transmissions- und Immissionspfade, der bestehenden Vorbelastungen und der überregio-

nalen Entwicklungen der Gesamtdepositionen keine Prognose von signifikanten Auswirkun-

gen auf die Gewässer des Untersuchungsraumes (vgl. dazu auch Schutzgut Luft, s. u.).

6.7.3 Auswirkungsprognose

6.7.3.1 Methodisches Vorgehen

Beim Schutzgut Wasser – Oberflächengewässer werden die tatsächlich möglichen Auswir-

kungen vor allem anhand des Fachgutachtens DRÖSCHER (2010 a) bewertet.

Vorab werden zunächst von den in Kapitel 4 beschriebenen Projektwirkungen, die als nicht

erheblich oder nachhaltig einzustufen sind, ausgeschlossen. Dazu gehören:

• Es treten, wie bereits beschrieben, keine anlage- oder baubedingten, sondern lediglich betriebsbedingte Auswirkungen auf.

• Betriebsbedingte Verunreinigung von Oberflächengewässern durch Schadstoffemissionen aus direkter Einleitung. In einem genehmigten Generalentwässerungsplan wurde die Ent-wässerung der Start- und Landebahn berücksichtigt. Belastungen durch ggf. neu hinzu kommende Schadstoffmengen in Oberflächengewässer sind ausgeschlossen, die Was-sermengen werden in einen Mischwasserkanal eingeleitet.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 94

Die Tabelle 26 zeigt die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Oberflächengewässer.

Tabelle 25: Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - Oberflächengewässer

Auswirkung Prognosetyp Ergebnis

betriebsbedingt

Verunreinigung von Oberflächengewäs-sern durch Schadstoffimmissionen durch trockene oder nasse Depositionen

Wirkungen nicht quantifi-zierbar

Qualitative Einschätzung durch verbale Beschreibung der Auswirkungen

6.7.3.2 Auswirkungsprognose und -bewertung

Verunreinigung von Oberflächengewässern durch Schad stoffimmissionen

Schadstoffe können über trockene oder nasse Depositionen in Oberflächengewässer gelan-

gen und sie negativ beeinträchtigen. Nasse Depositionen werden oft als „sauerer Regen“

bezeichnet. Stickstoffoxide werden erst nach längerer Verweildauer in Wassertropfen gelöst,

so dass die Stickstoffimmissionen einer Punktquelle erst in einem Abstand von ca. 15 km

vom Emissionspunkt die Stickstoffeinträge in der nassen Deposition beeinflussen (DRÖ-

SCHER 2010 a). Daher sind vorhabensbedingte nasse Depositionen für die in der Umgebung

des Flughafens liegenden Oberflächengewässer nicht relevant.

Trockene Depositionen umfassen das reine Gas und an kleinste Staubteilchen adsorbierte

Gase. Sie machen etwa zwei Drittel der Gesamt-N-Depositionen aus und überwiegen in

unmittelbarer Nähe der Emissionsquellen (DRÖSCHER 2010 a).

Stickstoffverbindungen wirken sich auf basenarme Gewässer besonders negativ aus, da

sie mit dem Wasser reagieren und Versauerungen hervorrufen, die sich auf die Lebensge-

meinschaften von oligotrophen Seen negativ auswirkt. Die maßgebliche Ursache für die

betriebsbedingten Stickstoffemissionen in der Umgebung eines Flughafens sind die Flug-

zeugbewegungen auf der Start- und Landebahn und in den Haltezonen auf den Rollwegen in

der Nähe des Startrollpunktes. Darüber hinaus stellt auch die Umgebung der Vorfeldflächen

einen Bereich hoher Stickstoffeinträge dar.

Im Rahmen der Bewertung von Stickstoffeinträgen auf empfindliche Biotoptypen (s. dort)

wurde festgestellt, dass selbst für sehr empfindliche Biotoptypen die Irrelevanzschwellen für

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 95

Stickstoff durch das geplante Vorhaben nicht überschritten werden. Daher werden erhebliche

Auswirkungen durch Stickstoffeinträge auf Gewässer ebenfalls nicht erwartet

Benzol dürfte sich aufgrund des Verdünnungseffektes und des regelmäßigen Austausches

in Fließgewässern kaum auswirken. Auch auf kleinere Stillgewässer sind aufgrund der

schlechten Löslichkeit von Benzol in Wasser keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

Für den Feinstaub lassen sich keine direkten negativen Auswirkungen auf Gewässer ermit-

teln.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 96

6.8 Schutzgut Luft

6.8.1 Bestandsbeschreibung und -bewertung

In der Betrachtung des Schutzgutes Luft sind die lufthygienischen Eigenschaften darzustel-

len und zu bewerten. Es besteht hier ein starker Zusammenhang zur menschlichen Gesund-

heit, die wiederum einen Teilaspekt des Schutzgutes Menschen, einschließlich der mensch-

lichen Gesundheit darstellt. So sind die konkreten Ausprägungen der Luft wesentliche Vor-

aussetzungen für das physikalische und psychische Wohlbefinden des Menschen. Die

Luftqualität bedingt die Eignung bestimmter Gebiete für ganz spezielle Umweltnutzungen

des Menschen, wie z. B. die Wohn- und Erholungsnutzung. Großräumige Vorgänge spielen

hierfür zwar eine große Rolle, sind aber bei einer Beurteilung von kleinräumigen Umwelt-

auswirkungen eines Vorhabens von eher untergeordneter Bedeutung, da solche Vorgänge

durch das geplante Vorhaben nicht in grundlegender Weise gestört werden. Hier interessie-

ren vielmehr nur die regionalen oder örtlichen Ausprägungen der Luftqualität, meist bezogen

auf die bodennahe Luftschicht.

Da dieser Zusammenhang im Vordergrund des Schutzgutes Luft steht, werden oftmals auch

die Bezüge zu Siedlungsbereichen hergestellt (vgl. Tabelle 27).

Zusammenhänge zu anderen Schutzgütern - hier sind insbesondere Schadstoffbelastungen

auf Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser zu nennen - werden in den jeweiligen Kapiteln

dieser Schutzgüter betrachtet.

6.8.1.1 Methodisches Vorgehen

Die Tabelle 27 gibt einen Überblick über die verwendeten Datenquellen und den daraus

übernommenen Informationen zur Bearbeitung des Schutzgutes Luft.

Es ist bei den Datenquellen insbesondere auf das Luftschadstoffgutachten (DRÖSCHER

2010 a) hinzuweisen.

Zusätzlich sind verschiedene für das Schutzgut Luft aussagekräftige Angaben im Umwelt-

plan Dortmund enthalten (STADT DORTMUND 2002).

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 97

Tabelle 26: Daten und Informationsgrundlagen zum Sc hutzgut Luft

Kriterien für die Erfassung Merkmale / Inhalte Datenquellen und -herkunft

Lufthygienische Vorbelastung • Derzeitiger Schadstoffeintrag

• Luftschadstoffgutachten

(DRÖSCHER 2010 a) • Umweltplan Dortmund (STADT

DORTMUND 2002)

Flächen mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion

• Wälder und Gehölze sowie deren Bezug zu Siedlungsbe-reichen

• ATKIS-Daten • Biotoptypenkartierung

Immissionsschutzwald • Schutzwälder gegenüber Lärm und Schadstoffemissionen

• Waldfunktionskarte Nordrhein-Westfalen (LÖBF 1976-78)

• ATKIS Daten, zur Überprüfung des Bestandes

• Biotoptypenkartierung, zur Überprüfung des Bestandes

Abgrenzung planungsrelevanter Flächen und Bewertung der lufthygienischen Aus-gleichsfunktion sowie der Immissionsschutzwälder

Zur Bewertung des Bestandes, ist neben der Darstellung der Vorbelastung die lufthygieni-

sche Ausgleichsfunktion zu betrachten. Diese ist als Fähigkeit bestimmter Vegetationsbe-

stände charakterisiert, Schadstoffe aus der Luft zu filtern. Diese Funktion übernehmen

grundsätzlich alle Wälder und Gehölze des Untersuchungsraums 1, weil bei Gehölzen gene-

rell die Ausfilterung durch das Anhaften an der Blattoberfläche mit anschließendem Abwa-

schen bei Regen ermöglicht wird (VDI 1988). Sie sind somit als planungsrelevante Flächen

anzusehen. Besonders geeignete Bestände sind als Immissionsschutzwälder ausgewiesen

(LÖBF 1976-78). Diese sind daher generell „sehr hoch“ bewertet.

Es wurde bereits auf den Zusammenhang zur menschlichen Gesundheit hingewiesen.

Daraus ergibt sich, dass Wälder und Gehölze mit lufthygienischer Ausgleichsfunktion und mit

direktem Bezug zu Siedlungen generell eine höhere Bedeutung aufweisen als solche Gehöl-

ze, die nicht im Bereich von Siedlungen stehen. Ähnlich ist es zu begründen, dass Wälder

und Gehölze mit Bezug zu vorbelasteten Siedlungen eine sehr hohe Bedeutung für das

Schutzgut Luft aufweisen. Letztere sind in ihrer Filterfunktion sehr hochwertig einzustufen, da

von ihnen direkte positive Effekte für die angrenzenden Siedlungen ausgehen.

Die Bewertung der lufthygienischen Ausgleichsfunktion von Wäldern und Gehölzen ergibt

sich somit anhand der folgenden Kriterien:

• Bezug zu Siedlungsbereichen

• Bezug zu vorbelasteten Siedlungsbereichen

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 98

Die Bewertung der lufthygienischen Ausgleichsfunktionen erfolgt in den Stufen:

• sehr hoch

• hoch

• mittel

• gering

Um die Angaben der Bewertung nachvollziehbar zu machen, ist die Bewertungsmatrix für die

lufthygienischen Funktionen in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Tabelle 27: Für die Lufthygiene planungsrelevante B ereiche und deren Bewertung

Biotopgruppe Kategorie Wertstufe

Immissionsschutzwald

• Angaben anhand der Wald-funktionskarte unter Abgleich hinsichtlich der aktuellen Be-standssituation

sehr hoch

Wälder und Gehölze mit lufthy-gienischer Ausgleichsfunktion und Bezug zu vorbelasteten Siedlungen

• Wälder und Gehölze in 500 m um Siedlungsbereiche mit Ein-flüssen von Emittenten wie In-dustrie, Gewerbe, Autobahnen, Bundesstraßen

sehr hoch

Wälder und Gehölze mit lufthy-gienischer Ausgleichsfunktion und Bezug zu Siedlungen

• Wälder und Gehölze in 500 m um Siedlungsbereiche

hoch

Wälder und Gehölze mit lufthy-gienischer Ausgleichsfunktion ohne Bezug zu Siedlungen

• Übrige Wälder und Gehölze im Untersuchungsbereich

mittel

Die Wertstufe „gering“ wurde im Untersuchungsraum nicht vergeben.

6.8.1.2 Raumordnerische und fachplanerische Vorgabe n und Planungen

Raumordnerische und fachplanerische Vorgaben und Planungen mit einem direkten Bezug

zum Schutzgut Luft bestehen in Gestalt der Immissionsschutzwälder gegen Lärm- und

sonstige Emissionen.

Hinsichtlich der lufthygienischen Funktion wird im Gebietsentwicklungsplan (BEZIRKSREGIE-

RUNG ARNSBERG 2004) auf die besondere Funktion des unbebauten Freiraumes generell als

„klimatischer und lufthygienischer Ausgleichsraum“ hingewiesen.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 99

Auf eine ökologische Verbesserung, die indirekt auch der lufthygienischen Aufwertung dient,

zielen zudem die im Gebietsentwicklungsplan abgegrenzten sog. „Regionalen Grünzüge“,

welche zwar keiner Rechtskategorie unterworfen sind, aber eine anerkannte planerische

Vorgabe darstellen.

Darüber hinaus sind diese „Regionalen Grünzüge“ auch im MASTERPLAN DES EMSCHER

LANDSCHAFTSPARK 2010 (2005) enthalten. Dessen Planungen sind als Entwicklungsleitlinien

ohne Rechtsverbindlichkeit anzusehen.

6.8.1.3 Beschreibung des Bestandes

Der Untersuchungsraum 1 ist durch Siedlungs- und Offenlandbereiche geprägt. Eine ent-

sprechende lufthygienische Funktion erfüllen eher kleinere Feldgehölze, Aufforstungen,

Hecken und der Gehölzsaum entlang des Massener Baches (vgl. Karte 5).

Immissionsschutz

Im Untersuchungsraum 1 ist ein Immissionsschutzwald gemäß Waldfunktionskarte in einem

kleinflächigen Bestand nördlich an der Bundesstraße B 1 östlich der Ortschaft Sölde vorhan-

den.

6.8.1.4 Vorbelastungen

Bedingt auch durch die Lage im Ruhrgebiet bzw. zur Großstadt Dortmund befindet sich der

Untersuchungsraum 1 bereits im Einflussbereich verschiedenster Vorbelastungen hinsicht-

lich des Schutzgutes Luft. Eine unbeeinflusste Situation liegt nicht vor. So weist der Umwelt-

plan Dortmund darauf hin, dass neben einem stadtklimatischen Effekt auch eine erhöhte

Luftverschmutzung zu verzeichnen ist.

Dokumentiert wurde diese erhöhte Luftverschmutzung in der Stadt Dortmund z.B. durch eine

Flechtenkartierung. Demnach weist der Untersuchungsraumbestandteil des Dortmunder

Stadtgebietes einen einheitlichen Luftgüteindex von 1,1 – 1,2 auf, welches einer rel. hohen

Belastungsstufe entspricht (STADT DORTMUND 2002). Es ist davon auszugehen, dass diese

Belastung sich in ähnlicher Art auch in das Stadtgebiet Unna fortsetzt.

Im Stadtgebiet Unna treten zudem die lufthygienischen Belastungen insbesondere durch

Hauptverkehrsstraßen wie die BAB A 1 auf.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 100

Als weitere Hauptverkehrsachse ist die Bundesstraße B 1 als Emittent zu nennen, welche

südlich des Flughafens zu einer lufthygienischen Vorbelastung beiträgt.

Nicht zuletzt ist als Vorbelastung auf die bereits bestehenden Emissionen des Flughafens

hinzuweisen. Neben flugplatzbedingtem KFZ Verkehr und Triebwerksprobeläufen kommt es

durch den eigentlichen Flugbetrieb zu Emissionen insbesondere der Schadstoffkomponenten

Stickoxide, Benzol und Feinstaub (DRÖSCHER 2010 a).

Lokale Emissionsquellen stellen örtliche Industrie und Gewerbegebiete dar, die hier der

Vollständigkeit halber ohne weitere Quantifizierung zu nennen sind.

Folgende Siedlungen sind aufgrund von Gewerbegebieten oder Verkehrsachsen als lufthy-

gienisch vorbelastet einzustufen:

• Wickede aufgrund des großflächigen Gewerbegebietes direkt nördlich des Flughafens

• Obermassen aufgrund des großflächigen Gewerbegebietes direkt nördlich des Flugha-fens sowie der Nähe zur BAB A1

• Wickeder Chaussee aufgrund des Flughafens einschließlich der dortigen Gewerbenut-zung sowie der Nähe zur Bundesstraße B 1

• Sölde aufgrund der Nähe zur Bundesstraße B 1

6.8.1.5 Bewertung des Bestandes

Die Methodik und Abstufung der Bestandsbewertung ist in Kapitel 6.9.1.1 bereits beschrie-

ben.

Wälder aber v. a. kleinere Gehölzbestände, die zur lufthygienischen Verbesserung bereits

vorbelasteter Siedlungen beitragen und somit sehr hohe Bedeutung aufweisen, sowie Be-

stände mit Immissionsschutzwaldfunktion mit ebenfalls sehr hoher Wertigkeit befinden sich

im Nahbereich von Wickede, Obermassen, der Wickeder Chaussee und Sölde.

Gehölze mit hoher Bedeutung befinden sich im Nahbereich der Ortschaften Neuasseln in

Form von kleineren Gebüschen und Strauchgruppen am Ortstrand v. a. aber in Form des

Streuobstbestandes östlich der Siedlung.

Gehölze ohne Siedlungsbezug sind im Untersuchungsraum 1 nicht vorhanden.

Hinsichtlich der lufthygienischen Ausgleichsfunktion sind wegen des generell geringen Ge-

hölzbestandes im Untersuchungsraum 1 Defizite festzustellen.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 101

6.8.2 Status-quo-Prognose 2025

Im Rahmen des Luftschadstoffgutachtens wurde keine Prognose ohne das Vorhaben durch-

geführt. Aussagen zur Status-quo-Prognose können daher an dieser Stelle nicht getroffen

werden.

6.8.3. Auswirkungsprognose

6.8.3.1 Methodisches Vorgehen

Aufbauend auf den in Kapitel 4 beschriebenen potenziellen Projektwirkungen und dem

Bestand des Schutzgutes Luft werden im Folgenden die tatsächlichen Auswirkungen aufge-

zeigt.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, welche Projektwirkungen bereits ausgeschlossen werden

können oder sich nicht als erheblich und nachhaltig darstellen.

• Es treten, wie bereits beschrieben, keine anlage- oder baubedingten, sondern ledig-

lich betriebsbedingte Auswirkungen auf.

Die Tabelle 29 zeigt über den Prognosetyp auf, wie die Art der Auswirkungsprognose ermit-

telt wird.

Tabelle 28: Auswirkungen auf das Schutzgut Luft

Auswirkung Prognosetyp Ergebnis

betriebsbedingt

Verschlechterung der Luftqualität durch Schadstoffe

Wirkung nicht quantifizierbar, Auswertung des Fachgutachtens

Verbal qualitative Beschreibung der Auswirkungen

6.8.3.1 Auswirkungsprognose und -bewertung

Verschlechterung der Luftqualität durch Schadstoffe

Mögliche Auswirkungen durch Luftschadstoffe wurden detailliert von DRÖSCHER (2010 a)

untersucht. An dieser Stelle werden die Ergebnisse dargestellt.

Insgesamt ergibt sich für die Immissionsbeiträge durch den Flug- und Flughafenbetrieb:

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 102

Im Prognose-Planfall 2025 unterschreiten die Immissionsbeiträge zur Langzeitbelastung durch den Flug- und Flughafenbetrieb für die Schadstoffe Feinstaub PM10 und PM2.5 und Stickstoffdioxid selbst an den höchstbeaufschlagten Wohnnutzungen die Irrelevanz-schwellen (3 % der jeweiligen Beurteilungswerte) und sind daher als irrelevant zu be-zeichnen .

Die höchsten Immissionsbeiträge zur Langzeitbelastung ergeben sich für die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10/PM2.5 am IO 4 (Wickeder Chaussee). Die Immissions-beiträge liegen jedoch auch in der höchstbeaufschlagten schutzbedürftigen Wohnnutzung bei < 2 % der jeweiligen Immissionswerte.

Im Hinblick auf die Immissionsbeiträge zur Kurzzeitbelastung ergeben sich für alle Luft-schadstoffe an den schutzbedürftigen Immissionsorten Anteile in den umliegenden Ortslagen von < 30 % der jeweiligen Beurteilungswerte.

Zur Bewertung der Immissionskenngrößen der Kurzzeitbelastung gibt Nr. 4.7 der TA Luft Hinweise.

Die Einhaltung des Immissions-Tageswertes für Feinstaub und Schwefeldioxid ist dabei auf jeden Fall sicher gestellt, wenn

1.) die Kenngröße der Vorbelastung im Jahresmittel < 90 % des Immissions-Jahreswertes ist und

2.) der Tagesmittelwert der Vorbelastung die zulässige Überschreitungshäufigkeit des Im-missions-Tageswertes zu maximal 80 % erreicht und

3.) sämtliche für alle Aufpunkte berechneten Tageswerte der Zusatzbelastung nicht größer sind, als es der Differenz zwischen dem Immissions-Tageswert (50 µg/m³ für Feinstaub) und dem Immissions-Jahreswert (40 µg/m³ für Feinstaub) ent-spricht (Differenz 10 µg/m³).

Zu 1.): Der Anteil der Vorbelastung für Feinstaub am Immissions-Jahreswert beträgt 67 % und ist damit jeweils deutlich < 90 % des Immissions-Jahreswertes.

Zu 2.): Der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ für Feinstaub wird in der Vorbelastung für die Jahre 2005-2007 jeweils zwischen 16 und 26 mal überschritten (Station Dortmund-Eving). Die Überschreitungshäufigkeit des Immissions-Tageswertes ist damit geringer als zulässig (< 80 %).

Zu 3.): Der Maximalwert der Zusatzbelastung für Feinstaub im Tagesmittel beträgt in den schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld des Flughafens im Prognose-Planfall 2025 0,6 µg/m³ und im gesamten Untersuchungsgebiet außerhalb des Flughafengeländes 2,0 µg/m³ (in unmittelbarer Vorfeldnähe an der Wickeder Chaussee) und ist damit < 10 µg/m³.

Eine Überschreitung von Kurzzeit-Beurteilungswerten im Tagesmittel aufgrund der Im-missionsbeiträge des Flughafens Dortmund ist daher nicht zu erwarten.

Die Einhaltung des Immissions-Stundenwertes für Stickstoffdioxid ist nach Nr. 4.7 der TA Luft auf jeden Fall sicher gestellt, wenn

1.) die Kenngröße der Vorbelastung im Jahresmittel < 90 % des Immissions-Jahreswertes ist und

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 103

2.) der Stundenmittelwert der Vorbelastung die zulässige Überschreitungshäufigkeit des Immissions-Stundenwertes zu maximal 80 % erreicht und

3.) sämtliche für alle Aufpunkte berechneten Tageswerte der Zusatzbelastung nicht größer sind, als es der Differenz zwischen dem Immissions-Stundenwert (200 µg/m³) und dem Immissions-Jahreswert (40 µg/m³) entspricht (Differenz 160 µg/m³).

Zu 1.): Der Anteil der Vorbelastung für Stickstoffdioxid am Immissions-Jahreswert ist < 90 % des Immissions-Jahreswertes.

Zu 2.): Der Stundenmittelwert von 200 µg/m³ für Stickstoffdioxid wird in der Vorbelastung für die Jahre 2005-2007 nicht überschritten (Station Dortmund-Eving).

Die Überschreitungshäufigkeit des Immissions-Stundenwertes ist damit geringer als zulässi-ge << 80 %.

Zu 3.): Der Maximalwert der Zusatzbelastung für Stickstoffdioxid im Stundenmittel be-trägt im Prognose-Planfall 2025 57,1 µg/m³ und im gesamten Untersuchungsgebiet außerhalb des Flughafengeländes 109 µg/m³ (in unmittelbarer Vorfeldnähe an der Wickeder Chaussee) und ist damit < 160 µg/m³.

Eine Überschreitung von Kurzzeit-Beurteilungswerten im Stundenmittel aufgrund der Immissionsbeiträge des Flughafens Dortmund ist daher nicht zu erwarten.

In Hinblick auf die Gesamtbelastung (Langzeitbelast ung) zeigt sich:

Die Kenngrößen der Gesamtbelastung aus Hintergrundbelastung und Immissionsbeitrag des Flug- und Flughafenbetriebes unterschreiten für alle betrachteten Schadstoffe die jeweiligen Beurteilungswerte. Der höchste Beurteilungswertanteil ist für den Schadstoff Stickstoffdioxid NO2 mit einem Anteil von ca. 83 % am Immissionswert zur Langzeitbelastung der TA Luft/ 22. BImSchV von 40 µg/m³.

Auch in Hinblick auf Feinstaub PM2,5 ergibt die konservative Abschätzung anhand eines PM2,5-Anteils an den PM10-Immissionen von maximal ca. 80 % eine maximale Immissions-

konzentration von 21,7 µg/m³ ≙ 87 % des Immissionsgrenzwertes für die 1. Stufe der Richt-

linie 2008/50/EG /13/.

Insbesondere im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen können punktuell von diesen großräu-migen Hintergrundbelastungen abweichende Immissionskonzentrationen auftreten. Auf eine flächendeckende Ermittlung der Immissionsbeiträge des Kfz-Verkehrs auf dem übergeordne-ten Straßennetz wurde für die vorliegende Ausarbeitung (des Luftschadstoffgutachtens) verzichtet.

In Anbetracht der irrelevanten Immissionsbeiträge sind auch für die Gesamtbelastung keine Überschreitungen der jeweiligen Beurteilungswerte aufgrund der Emissionen durch den Flug- und Flughafenbetrieb zu erwarten.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 104

Erhebliche Auswirkungen durch Luftschadstoffe auf das Schutzgut Menschen und die

menschliche Gesundheit sind somit nicht zu erwarten. Ebenfalls sind keine erheblichen

Auswirkungen durch Luftschadstoffe auf andere Schutzgüter zu erwarten (vgl. dazu die

Erläuterungen in den jeweiligen Kapiteln).

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 105

6.9 Schutzgut Klima

Die verschiedenen Klimafaktoren (wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit etc.) können den Men-

schen in seiner Gesundheit, Leistungsfähigkeit und seinem Wohlbefinden beeinflussen. Im

Allgemeinen kann das Klima für unterschiedliche Maßstäbe angegeben werden. Das Me-

soklima bezieht sich auf Gebiete bis ca. 100 km Ausdehnung, das Lokalklima auf Gebiete

etwa von 100 km bis 10 km Ausdehnung. Auswirkungen sowohl auf das Mesoklima, als auch

auf das Lokalklima könnten beispielsweise durch bauliche Maßnahmen entstehen, indem

Biotoptypen oder das Relief verändert werden. Da aufgrund des Vorhabens nur betriebsbe-

dingte Auswirkungen auftreten können, sind keine Auswirkungen auf die o.g. Klimabereiche

zu erwarten. Auf eine Bestandsbeschreibung und -bewertung wird daher an dieser Stelle

verzichtet. Detaillierte Beschreibungen und Bewertungen finden sich jedoch in DRÖSCHER

(2010 b) und PLANUNGSBÜRO DRECKER (2008).

Das Makroklima („Weltklima“) wird durch Ausstoß klimarelevanter Emissionen verändert.

Der Anteil des Luftverkehrs an den globalen Treibhausgasemissionen (Kyoto-Gase) liegt bei

1,6%, der Anteil am weltweiten CO2-Ausstoß beträgt 2,2% (ADV)

Die prognostizierte Zunahme der Flugbewegungen am Flughafen Dortmund (Planfall 2025)

im Vergleich zur Status-quo-Prognose 2025, ist hinsichtlich der Zunahme der Treibhausgase

aufgrund der geringen Veränderung nicht bewertbar. Das Schutzgut wird daher hier nicht

weiter betrachtet.

Lufthygienische Aspekte werden unter dem Schutzgut Luft behandelt.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 106

6.10 Schutzgut Landschaft

Unter dem Schutzgut Landschaft wird insbesondere das Landschaftsbild als die äußere

sinnlich wahrnehmbare Erscheinung von Natur und Landschaft verstanden. Ihm entspricht

im besiedelten Bereich das Orts- bzw. Stadtbild, welches innerhalb der Prüfung der Umwelt-

verträglichkeit eines Vorhabens als ein Teil der Landschaft bzw. des Landschaftsbildes

abgehandelt wird.

Da beim hier vorliegenden Vorhaben nur betriebsbedingte Auswirkungen und keine bau-

oder anlagebedingten Auswirkungen entstehen können, kann es auch zu keinen Auswirkun-

gen auf das Landschaftsbild kommen. Das Schutzgut wird daher hier nicht weiter betrachtet.

6.11 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Da beim hier vorliegenden Vorhaben nur betriebsbedingte Auswirkungen und keine bau-

oder anlagebedingten Auswirkungen entstehen können, kann es auch zu keinen Auswirkun-

gen auf das Schutzgut kommen, es wird daher nicht weiter betrachtet.

Auch Auswirkungen durch Vibrationen oder Wirbelschleppen werden aufgrund der unverän-

derten Flugzeugflotte nicht erwartet.

6.12 Wechselwirkungen

Wechselwirkungen als komplexe Wirkungsgefüge der Umwelt umfassen alle funktionalen

und strukturellen Beziehungen zwischen den einzelnen Schutzgütern innerhalb der vorlie-

genden landschaftlichen Ökosysteme.

Dazu werden Umweltgegebenheiten, die sich vor allem aus dem besonderen Zusammenwir-

ken von verschiedenen Schutzgütern ergeben, erfasst (z. B. intakte Fließgewässer mit

ursprünglichen Bodenverhältnissen, Wasserregime und Lebensräumen für Tiere und Pflan-

zen. Sie verfügen häufig auch über ein intaktes Landschaftsbild und bieten gute Vorausset-

zungen für eine landschaftsgebundene Erholung. Daneben stellen sie durch die Niederungs-

situation Voraussetzungen für Kaltluftsammel- und abflussgebiete dar).

In den vorangegangenen schutzgutspezifischen Kapiteln wurde bereits auf die Wechselwir-

kungen hingewiesen. Der Vollständigkeit halber ist in der nachfolgenden Tabelle 30 im Sinne

eines groben Überblickes aufgezeigt, welche Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgü-

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 107

tern existieren können. Hierbei ist zu beachten, dass wegen der hohen ökosystemaren

Komplexität des Themas niemals sämtliche Wechselwirkungen genannt werden können.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 108

Tabelle 29: Mögliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Wirkung auf ►

Wirkung von▼

Men-schen

Tiere Pflanzen Boden Wasser Luft Klima Land-schaft

Kultur/ Sachgü-

ter

Men-schen

Einengung des Lebens-raumes, Störungen durch Lärm etc.

Verdrän-gung, Nutzungsin-tensivierung

——

Entnahme, Stoffeinträ-ge

Eintrag von Schadstof-fen

——

Überfor-mung, Umgestal-tung, Nutzung durch Erholung

Nutzung, Prägung als Kulturland-schaft, Sondernut-zungen geschichtli-che Industrie-formen

Tiere Ernährung, Jagd, Naturerleb-nis

Fraß, Tritt, Samen-verbreitung

Düngung, Umlage-rung

Nutzung, Stoffeinträ-ge

——

——

Erlebnis-wert

Erlebnis-wert wildleben-der Tiere in historischen Kulturland-schaften

Pflanzen Ernährung, Schutz, Naturerleb-nis

Ernährung, Schutz, Lebens-raum

Stoffentzug, Schutz, Humus-bildung

Nutzung, Regulation

Stoffein- u. -austrag, Aus-kämmung

Abmilde-rung von Extremen

Gestaltung, landschafs-ästhetisch wahrnehm-bare Biotope

Prägung des Erschei-nungsbildes der Kulturland-schaft z.B. Natur-denkmäler

Boden Lebens-raum, Ertrags-grundlage

Biotische Standortei-genschaf-ten als Lebens-raumpoten-zial

Biotische Standortei-genschaf-ten als Lebens-raumpoten-zial

Regelungs- u. Puffer-funktion, Schutz vor Verschmut-zungen d. Speicher-funktion

Gasaus-tausch

——

Geomor-phologische Erschei-nungsfor-men, die optisch wahrnehm-bar sind

Medium, Fundstelle von Boden-denkmalen

Wasser Lebens-grundlage Erholung, Freizeit

Lebens-grundlage, Lebens-raum, Standort-vorausset-zungen

Lebens-grundlage, Lebens-raum, Standort-vorausset-zungen

Nieder-schläge

Großräumi-ge Luftzirkula-tion

Luftfeuch-tigkeit, Tempera-turausgleich

Erlebnisrei-che Struktur-elemente

——

Luft Lebens-grundlage, Beeinträch-tigung d. Luftver-schmutzung

Lebens-grundlage, Lebens-raum

Lebens-grundlage, Schädigung d. Luftver-schmutzung

Stoffeintrag Stoffeintrag Beeinflus-sung von Klimaele-menten

Luftqualität als Teil des Land-schafts-bildes

Beeinträch-tigung von Denkmälern durch Luftver-schmutzung

Klima Wohlbefin-den

Wohlbefin-den, Habitatbe-dingungen

Wuchs-bedingun-gen

Einfluss auf Bodenent-wicklung, Bodenzu-stand

Abflussre-gime, Grundwas-ser-neubildung

Verteilung und Verdün-nung von Luftschad-stoffen

atmosphäri-sche Erscheinun-gen als Teil des Land-schaftsbil-des

Beeinträch-tigung von Denkmä-lern, z.B. d. sauren Regen oder Verwitte-rungser-scheinun-gen

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 109

Wirkung auf ►

Wirkung von▼

Men-schen

Tiere Pflanzen Boden Wasser Luft Klima Land-schaft

Kultur/ Sachgü-

ter

Land-schaft

ästheti-sches Empfinden, potenzielle Erholungs-eignung

Struktur des Lebens-raumes

Struktur des Lebens-raumes

Beeinflus-sung der Bodenbil-dung

Gewässer-verlauf, Be-einflussung der Bildung von Stillgewäs-sern

Beeinflus-sung der Luftzirkula-tion

Beeinflus-sung der Klimaele-mente

Erschei-nungsbild Umfeld von Denkmälern

Kultur/ Sachgü-ter

Dokumen-tation der Kulturge-schichte

Natur-denkmäler als Ernährung, Schutz, Lebens-raum, Höhlen-baum

Natur-denkmäler, Sicherung z. B. alter, wertvoller Bäume

Sicherung von Boden-denkmälern

——

——

——

landschafts-bildprägen-de Elemente der Natur u. Kulturland-schaft

Erhebliche nachteilige Wechselwirkungen der vorhabensbedingten Wirkungen sind nicht

erkennbar.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 110

7 Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung

Im Nachfolgenden werden Maßnahmen beschrieben, mit denen Beeinträchtigen der Umwelt

vermieden oder vermindert werden. § 6 Abs. 3 UVPG beinhaltet Angaben, die vom Vorha-

benträger vorzulegen sind. Gefordert ist unter Nr. 2 u.a. die Beschreibung von Vermeidungs-

und Verminderungsmaßnahmen.

Die Vermeidung / Minderung von Auswirkungen in der Betriebsphase des Flughafens be-

zieht sich auf Verringerungen von Schallimmissionen und Schadstoffen. Bereits veranlasste

Bemühungen sind ebenfalls in jedem Fall beizubehalten.

Dem Antrag zur Ausweitung der Betriebszeiten liegen umfassende Überlegungen, Untersu-

chungen und Fachgutachten zugrunde, in denen auch diverse Alternativen geprüft wurden.

Als Ergebnis werden nur die unbedingt erforderlichen und sinnvollen Änderungen der Be-

triebszeiten beantragt. Die Notwendigkeit des geplanten Vorhabens wird vor allem in Desel

Consuting / Airport Research Center (2010 a und 2010 b) nachgewiesen und begründet.

7.1 Maßnahmen zur Vermeidung

• Das Vorhaben konzentriert sich auf die Zeit von 22.00 bis 23.30 Uhr, im Wesentlichen auf die Stunde zwischen 22.00 und 23.00 Uhr. Der überwiegende Teil der Nacht ist daher nicht durch das Vorhaben betroffen. Insbesondere die Kernzeit der Nacht ist vom Vorha-ben nicht berührt.

• Am Flughafen Dortmund dürfen nur sogenannte Kapitel-3-Flugzeuge, die als lärmarm eingestuft werden, verkehren. Flugzeuge mit einem Abfluggewicht von über 75 Tonnen müssen darüber hinaus derzeit bereits in der Bonusliste des Bundesministeriums für Ver-kehr, Bau- und Wohnungswesen für besonders lärmarme Flugzeuge enthalten sein.

7.2 Maßnahmen zur Verminderung

• Der Dortmund Airport verfügt über eine gestaffelte Gebührenordnung. Danach werden emissionsarme Maschinen mit geringeren Gebühren belastet. Das kommt zugleich dem Lärmschutz zugute und führt zum Einsatz vornehmlich lärmarmer Flugzeugtypen an die-sem Standort.

• Zu den Maßnahmen zur Verminderung gehören insbesondere auch die Schallschutz-maßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Entsprechend § 2 dieses Gesetzes werden Lärmschutzbereiche eingerichtet, womit gemäß § 9 Abs. 2 i.V.m. § 10 Berechtigten ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Schall-schutzmaßnahmen innerhalb der Nacht-Schutzzone entsteht. Damit werden Auswirkun-gen durch Fluglärm ausreichend vermindert.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 111

• In mehrjährigen Diskussionen und in Zusammenarbeit des Flughafens mit der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurden die Flugrouten so optimiert, dass möglichst we-nige Wohngebiete betroffen sind.

• Die Flughafen Dortmund GmbH wird darauf hinwirken, daß im Zeitraum nach 22 Uhr die bordeigenen Stromaggregate (APUs) der Flugzeuge nicht mehr betrieben werden, son-dern die Flugzeuge nur noch über die vom Flughafen bereitgestellten, nicht mit Schall-emissionen verbundenen Bordstromanschlüsse versorgt werden.

• Sofern die Flugzeuge nicht im Zusammenhang mit einem Start oder einer Landung im Zeitraum nach 22 Uhr über die Rollbahnen und im Vorfeldbereich rollen, werden diese mittels Schleppern auf dem Flughafengelände umpositioniert.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 112

8 Zusammenfassende Darstellung und Bewertung Abschließend werden die wesentlichen Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens zusam-

menfassend dargestellt und bewertet.

Zu untersuchen waren die betriebsbedingten Auswirkungen des beschriebenen geplanten

Vorhabens zur Ausweitung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund.

Im Rahmen des Schutzgutes Menschen, einschließlich der menschlich en Gesundheit

wurden die Auswirkungen der Schallimmissionen auf die Wohnfunktion untersucht und

bewertet. Es ergeben sich flugbetriebsbedingte Auswirkungen in den 44,39 ha großen

Wohnbauflächen und den 0,59 ha großen „Flächen mit gemischter Nutzung“, die in der

neuen Nacht-Schutzzone liegen. Ein weiterer Grund für die nun größere Nacht-Schutzzone

ist aber auch das im neuen Fluglärmgesetz erstmals für die Nacht-Schutzzone 1 verankerte,

und demzufolge für den Flughafen Dortmund nun erstmals angewendete, NAT-Kriterium

(Maximalpegel-Kriterium).

Als Verminderungsmaßnahmen besteht in der Nacht-Schutzzone gem. der §§ 2, 9 und 10

des FlugLärmG Anspruch auf entsprechende Schallschutzmaßnahmen. Den Auswirkungen

auf die Wohnfunktion wird somit ausreichend begegnet. Darüber hinaus werden weite Teile

der betroffenen Bereiche bereits im Bestand durch Straßen- und Schienenverkehr zum Teil

deutlich vorbelastet sein, so dass hier nicht von einer erstmaligen Verlärmung eines bisher

unbelasteten Raumes gesprochen werden kann.

Zum Ergebnis, dass Lärmschutzmaßnahmen in der Nacht-Schutzzone erforderlich sind,

kommt auch die lärmmedizinische Stellungnahme (SCHEUCH 2010). Über die Nacht-

Schutzzone hinaus sei jedoch kein Zusammenhang zwischen Lärm und Auswirkungen zu

erkennen: „Eine Dosis-Wirkungs-Beziehung mit einer möglichen Schwelle ist jedoch in dem

Bereich von Verkehrslärm auf der Grundlage der bisherigen Studienergebnisse nicht wis-

senschaftlich beweisbar (SCHEUCH 2010). Und „unter Wirkungsgesichtspunkten ist diese

Konzentration (auf 22.00 bis 23.30 Uhr) zu unterstützen, da Störeffekte, insbesondere in der

Kernzeit und den frühen Morgenstunden, nicht vorhanden sind“ (SCHEUCH 2010).

Bezüglich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und die biologische Vie lfalt wurden die

Auswirkungen durch Schall, Schadstoffe und Vogelschlage ermittelt und bewertet. Als Er-

gebnis ist festzuhalten, dass aufgrund der für 2025 im Planfall prognostizierten Wirkungen

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 113

bezüglich des Schalls keine negativen Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenarten zu erwar-

ten sind. Bezüglich der Schadstoffe sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten, da

die Irrelevanzschwelle im Fall von Stickstoff nicht überschritten wird und auch durch andere

Stoffe (Feinstaub, Benzol) keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind. Auch bezüglich

des Vogelschlages sind aufgrund des begrenzten Zeitfensters zu einer Tageszeit in der viele

Arten nicht aktiv sind, keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten.

Da auf Tiere und Pflanzen im Allgemeinen keine, bzw. keine erheblichen negativen Auswir-

kungen zu erwarten sind, sind auch keine bzw. keine erheblichen Auswirkungen auf in NRW

planungsrelevante / artenschutzrechtlich relevante Arten zu erwarten. Die (bedauerli-

che) Möglichkeit, dass Vögel (auch planungsrelevante Arten) vom Luftverkehr (im Allgemei-

nen auch vom Straßen- und Schienenverkehr) erfasst werden, muss als allgemeines Le-

bensrisiko beurteilt werden. Darüber hinaus trifft der Flughafen umfangreiche Maßnahmen

um Vogelschläge zu vermeiden. Es sind keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1

BNatSchG erfüllt und somit keine Befreiungen davon erforderlich.

Durch das Vorhaben des Flughafens Dortmund sind auch keine Auswirkungen auf das

Vogelschutzgebiet „Hellwegbörde“ oder andere Vogelschutz- bzw. FFH-Gebiete zu erwar-

ten.

Der Boden und die Bodenfunktionen sind gegenüber möglichen zusätzlichen, betriebsbe-

dingten Stoffeinträgen aufgrund der guten Puffer- und Filterfunktion der Böden nicht gefähr-

det. Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

Gleiches gilt für das Grundwasser . Die Qualität des Grundwassers ist gegenüber möglichen

zusätzlichen, betriebsbedingten Schadstoffeinträgen aufgrund der guten Puffer- und Filter-

funktion der Böden nicht gefährdet. Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

Im Rahmen der Bewertung von Stickstoffeinträgen auf empfindliche Biotoptypen (s. dort)

wurde festgestellt, dass selbst für sehr empfindliche Biotoptypen die Irrelevanzschwellen für

Stickstoff durch das geplante Vorhaben nicht überschritten werden. Daher werden erhebliche

Auswirkungen durch Stickstoffeinträge auf Oberflächengewässer ebenfalls nicht erwartet.

Auch durch zusätzliche Benzol -oder Feinstaubeinträge sind keine erheblichen Auswirkun-

gen zu erwarten.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 114

Bezüglich des Schutzgutes Luft sind in Anbetracht der irrelevanten Immissionsbeiträge

(DRÖSCHER 2010 a) keine Überschreitungen der jeweiligen Beurteilungswerte aufgrund der

Emissionen durch den Flug- und Flughafenbetrieb zu erwarten. Erhebliche Auswirkungen

durch Luftschadstoffe auf das Schutzgut Menschen und die menschliche Gesundheit sind

somit nicht zu erwarten. Ebenfalls sind keine erheblichen Auswirkungen durch Luftschadstof-

fe auf andere Schutzgüter zu erwarten (vgl. dazu die Erläuterungen in den jeweiligen Kapi-

teln).

Die prognostizierte Zunahme der Flugbewegungen am Flughafen Dortmund (Planfall 2025)

im Vergleich zur Status-quo-Prognose 2025, ist hinsichtlich der Zunahme der Treibhausgase

aufgrund der geringen Veränderung für das Schutzgut Klima nicht bewertbar.

Da beim hier vorliegenden Vorhaben nur betriebsbedingte Auswirkungen und keine bau-

oder anlagebedingten Auswirkungen entstehen können, kann es auch zu keinen Auswirkun-

gen auf die Schutzgüter Landschaftsbild sowie auf Kultur und sonstige Sach güter

kommen.

Insgesamt verbleiben nach Umsetzung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

keien erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter gem. UVPG.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 115

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 120

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10 Anhang

Anhang 1: Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche

Bereits in 2008 hat das Planungsbüro Drecker eine Voruntersuchung zum Ausbau des

Flughafens (Entwicklungsperpektiven 2020) durchgeführt. Der damalige Untersuchungsraum

für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt wurde aufgrund der damaligen

technischen Planung z. T. sehr viel größer gefasst als für das aktuell betrachtete Vorhaben

erforderlich ist. Die damals erhobenen Daten können zur Ergänzung und Information dienen

und werden im Anhang dargestellt.

Im Folgenden werden die in der weiteren Umgebung des Flughafens vorkommenden

Schutzgebiete (damaliger Untersuchungsraum aus PLANUNGSBÜRO DRECKER 2008) benannt

und im Einzelnen beschrieben. Die Angaben, die hier verwendet worden sind, stammen vom

LANUV NRW und aus den Landschaftsplänen des Kreises Unna und der Stadt Dortmund.

Naturschutzgebiete

Das Naturschutzgebiet Bolmke (DO-13) liegt nordöstlich der Ortschaft Hombruch. Es sind

nur Teilflächen des Naturschutzgebietes im Untersuchungsraum vorzufinden. Das Gebiet

setzt sich zusammen aus Laubwäldern mit unterschiedlich alten Buchen-Eichen-Beständen,

die von den Bachläufen Bolmkebach und Brandhofsiepens durchzogen werden, aus einem

Teich und aus den Siepen mit ihren kleinen Bachläufen und Feuchtbereichen. Entlang der

Emscher befinden sich Großseggenriede, vernässte Wald- und Brachflächen. Sie stellen ein

Relikt der ursprünglichen Emscherniederung dar. Das Naturschutzgebiet bietet vielen Tier-

und Pflanzenarten einen Brut- und Ganzjahreslebensraum, der sich in dieser Form im dicht

besiedelten Raum nicht mehr vorfinden lässt. Gefährdete Pflanzengesellschaften können in

diesem Bereich nachgewiesen werden. Darüber hinaus stellt dieses Gebiet ein wertvolles

Habitat für Amphibien und zahlreiche Vogelarten, insbesondere Höhlenbrüter dar. Die Fest-

setzung dieses Naturschutzgebietes erfolgte zur Erhaltung und Wiederherstellung von Le-

bensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten.

Als Lebensstätte gilt insbesondere der ausgedehnte Ruderalstandort mit seiner Vielzahl von

standorttypischen Pflanzen- und Tierarten.

Ein ganz kleiner Teilbereich des Naturschutzgebietes Niederhofer Holz (DO-28) befindet

sich im Untersuchungsraum. Es liegt östlich von Wichlinghofen und der B 54. Hierbei handelt

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es sich um ein Waldgebiet mit naturnahem Buchen- und Laubwald sowie Kiefern- und Lär-

chenforsten. Darüber hinaus befinden sich im Gebiet Bachsiepen und Quellfluren sowie

artenreiche Erlen-Eschenwälder entlang der Bäche. Besonders bemerkenswert ist hier das

Vorkommen der FFH-Anhang-Art Gelbbauchunke (Bombina variegata). Darüber hinaus sind

weitere Amphibien- und Reptilienarten, insbesondere auch weitere Rote-Liste-Arten sowie

Rote-Liste-Pflanzenarten in diesem Naturschutzgebiet kartiert worden. Die Festsetzung

dieses Naturschutzgebietes erfolgte zur Erhaltung und Entwicklung von hier vorkommenden

Lebensstätten und -gemeinschaften von gefährdeten und seltenen wildlebenden Tierarten

und wildwachsenden Pflanzenarten und -gesellschaften, zur Erhaltung der vorhandenen

Landschaftsstruktur wegen ihrer Seltenheit und ihrer besonderen Eigenart sowie zum Schutz

des Klimas und der Lufthygiene.

Das Naturschutzgebiet Bittermark (DO-27) liegt westlich der B 54 bei Kirchhörde und ist mit

der Hälfte der Fläche in den Untersuchungsraum eingebunden. Das gesamte Gebiet ist

durch forstliche Nutzung geprägt. Allerdings sind zahlreiche naturnahe Bereiche vorzufinden,

insbesondere in den Bachtälern, die den Wald durchziehen. Entlang der Bäche befinden sich

Erlen-Eschenwälder mit großer Artenvielfalt. Auf dem Nordwesthang des Ardeygebirges ist

ein Hainsimsen-Buchenwald mit einer stellenweise dichten Strauchschicht aus Hülsen (Ilex

aquifolium). Das gesamte Naturschutzgebiet bietet zahlreichen Tier- und Pflanzenarten

einen Lebensraum. Insbesondere Amphibien- und Reptilienarten, wie Feuersalamander

(Salamandra s. terrestris) und die Rote-Liste-Arten Grasfrosch (Rana temporaria) und Wald-

eidechse (Lacerta vivipara), sind hier festgestellt worden. Darüber hinaus finden auch Rote-

Liste-Pflanzenarten, wie Rippenfarn (Blechnum spicant), Mittleres Hexenkraut (Circaea x

intermedia) oder Höhlenbrüter, in diesem Gebiet ideale Lebensraumbedingungen. Die Fest-

setzung dieses Naturschutzgebietes erfolgte zur Erhaltung und Entwicklung von hier vor-

kommenden Lebensstätten und -gemeinschaften von gefährdeten und seltenen wildleben-

den Tierarten und wildwachsenden Pflanzenarten und -gesellschaften, zur Erhaltung der

vorhandenen Landschaftsstruktur wegen ihrer Seltenheit und ihrer besonderen Eigenart

sowie zum Schutz des Klimas und der Lufthygiene.

Das Naturschutzgebiet Steinbruch Schüren (DO-014) liegt im Westen des Untersuchungs-

raumes, südlich der Ortschaft Schüren. Der ehemalige Steinbruch weist z. T. steile Felswän-

de auf. In diesem Bereich befinden sich Weiden- und andere Gebüsche, trockene Rude-

ralfluren, Trockenrasen, nitrophile Hochstaudenfluren sowie ein Tümpel mit artenreicher

Feuchtvegetation. Hier konnten zahlreiche Baum- und Pflanzenarten, zum Teil auch Rote-

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 123

Liste-Arten nachgewiesen werden (LANUV, 1988). Aufgrund der hohen strukturellen Vielfalt

ist dieses Gebiet auch besonders wertvoll für Amphibien, Reptilien, Libellen und Schmetter-

linge. Die Festsetzung dieses Naturschutzgebietes erfolgte zur Erhaltung der Lebensge-

meinschaften und der vorkommenden Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten

sowie zur Erhaltung des Steinbruches wegen seiner hohen kulturhistorischen und geologi-

schen Bedeutung aufgrund der aufgeschlossenen Steinkohlenflöze und der Sandsteinhori-

zonte.

Das Naturschutzgebiet „Aplerbecker Wald“ (DO-26) befindet sich im Südwesten des Un-

tersuchungsraumes und ist ein überwiegend aus Buchen bestehender Waldkomplex mit

Quelltümpeln, mäandrierenden Bächen, sumpfigen Bereichen sowie einem Stauteich eines

Baches. Aufgrund dieser Biotopausstattung sind hier insbesondere Reptilien- und Amphi-

bienarten, wie Blindschleiche (Anguis fragilis), Waldeidchse (Lacerta vivipara), Feuersala-

mander (Salamandra s. terrestris), Erdkröte (Bufo bufo), Geburtshelferkröte (Alytes

obstetricns) sowie Grasfrosch (Rana temporaria) und Teichfrosch (Rana kl. esculenta)

nachweisbar vorzufinden (LANUV, 1988). Die Festsetzung dieses Naturschutzgebietes erfolg-

te zur Erhaltung und Entwicklung von hier vorkommenden Lebensstätten und - gemeinschaf-

ten von gefährdeten und seltenen wildlebenden Tierarten und wildwachsenden Pflanzenar-

ten und -gesellschaften, zur Erhaltung der vorhandenen Landschaftsstruktur wegen ihrer

Seltenheit und ihrer besonderen Eigenart sowie zum Schutz des Klimas und der Lufthygiene.

Das Naturschutzgebiet „Wickeder Ostholz und Alte Märsch“ (DO-024) ist ein Eichen-

Buchen-Mischwald mit einem Feuchtgebiet aus Teich, Tümpeln, Röhrichten und Weidenge-

hölz im Nordosten von Dortmund-Wickede. Zahlreiche Tierarten, vor allem Amphibien- und

Reptilienarten sowie Libellen finden in diesem strukturreichen Biotopkomplex klassische

Lebensräume. Die Festsetzung dieses Naturschutzgebietes erfolgte zur Erhaltung und

Entwicklung von hier vorkommenden Lebensstätten und -gemeinschaften von gefährdeten

und seltenen wildlebenden Tierarten und wildwachsenden Pflanzenarten und -

gesellschaften, zur Erhaltung der vorhandenen Landschaftsstruktur wegen ihrer Seltenheit

und ihrer besonderen Eigenart sowie zum Schutz des Klimas und der Lufthygiene.

Auf dem Gelände westlich des Holzwickeder Bahnhofs in der Emscheraue liegt das Natur-

schutzgebiet „Sölder Bruch“ (UN-27) . Hier hat sich ein Erlenmischwald mit Auwaldcharak-

ter entwickelt. Angrenzend befinden sich Grünlandbrachen und Hecken sowie verlandete

Kleingewässer. In dieser strukturreichen Fläche sind zahlreiche Vogelarten, insbesondere

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 124

gefährdete Arten, wie z. B. die Turteltaube (Streptopelia turtur), die Nachtigall (Luscinia

megrhynchos) oder der Steinkauz (Athene noctua), nachzuweisen. Auch Reptilien- und

Amphibienarten, wie z.B. der Feuersalamander (Salamandra s. terrestris) und einige Mollus-

kenarten, sind hier vorzufinden. Auch der gefährdete Feldhase (Lepus europaeus) konnte in

diesem Gebiet festgestellt werden (LANUV, 1995). Die Festsetzung dieses Naturschutzgebie-

tes erfolgte zur Erhaltung, Entwicklung und in Teilen zur Wiederherstellung von beschriebe-

nen Lebensgemeinschaften oder vorkommenden Biotopen bestimmter wildlebender Tier-

und Pflanzenarten.

Strukturen wie brachgefallene Nass- und Frischwiesen, Hochstauden- und Seggenfluren,

Weidengebüsche, Tümpel sowie Quellaustritte an artenreichen Waldsäumen finden sich im

Naturschutzgebiet „Liedbachtal“ (UN-26) wieder. Dieser Bereich südöstlich des Flughafen-

geländes stellt einen wichtigen Lebensraum für etliche Vogelarten, Fledermäuse, Reptilien-

und Amphibienarten sowie Libellen, Heuschrecken und nicht zuletzt für die Mollusken dar.

Vor allem Rote-Liste-Arten wie die Nachtigall (Luscinia megarhynchos), die Turteltaube

(Streptopelia turtur), der Kleinspecht (Dendrocopos minor), der Feldschwirl (Locustella

naevia), der Rotmilan (Milvus milvus) sowie der Feldhase (Lepus europaeus) sind hier nach-

gewiesen worden (LANUV, 2007). Dieser Raum bietet darüber hinaus ideale Lebensbedin-

gungen für FFH-Anhang-Arten wie die Fransenfledermaus (Myotis nattereri), den Grossen

Abendsegler (Nyctalus noctula) sowie die Kreuzkröte (Bufo calamita), die nachweislich hier

vorgefunden wurden (LANUV, 1995). Die Festsetzung dieses Naturschutzgebietes erfolgte

zur Erhaltung, Entwicklung und in Teilen zur Wiederherstellung von beschriebenen Lebens-

gemeinschaften oder vorkommenden Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzen-

arten.

Im Osten des Untersuchungsraumes liegt das Naturschutzgebiet Uelzener Heide, Mülhau-

ser Mark (UN-21) . In diesem abwechselungsreichen und großräumigen Biotopkomplex

befinden sich Quellen, natürliche und naturnahe Gewässer, naturnahe Bachläufe, Feuchtbe-

reiche, Röhrichtflächen, Nass- und Feuchtgrünländer, Feuchtwälder, unterschiedlich große

Feldgehölze, Laubwälder und Hecken. Der Bereich bietet durch die abwechselungsreiche

Biotopausstattung vielen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Insbesondere die

seltenen verschiedenartigen Nass- und Feuchtbereiche sowie die Quellen und ehemaligen

Schachtkuhlen stellen für viele Rote-Liste-Arten sowie für FFH-Anhang-Arten ein wichtiges

Habitat dar. FFH-Anhang-Arten wie Laubfrosch (Hyla arborea) und Kammmolch (Triturus

cristatus) konnten hier nachgewiesen. Vogelarten, wie Feldschwirl (Locustella naevia) (Rote-

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 125

Liste 3), Feldsperling (Passer montanus), Kuckuck (Cuculus canorus) oder Nachtigall (Lusci-

nia megarhynchos) (Rote-Liste 3) etc., konnten ebenfalls in diesem Gebiet festgestellt wer-

den. Aber auch Fledermäuse, wie die FFH-Anhang-Arten Grosser Abendsegler (Nyctalus

noctula) oder die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), wurden im Quell- und Feucht-

gebiet Mühlhausen kartiert (LANUV, 1991). Darüber hinaus konnten weitere Rote-Liste-Arten,

wie die Kleine Binsenjungfer (Lestes virens vestalis) und die Wasserralle (Rallus aquaticus),

in diesem Naturschutzgebiet erfolgreich nachgewiesen werden (LANUV, 1991). Die Festset-

zung dieses Naturschutzgebietes erfolgte zur Erhaltung, Entwicklung und in Teilen zur

Wiederherstellung von beschriebenen Lebensgemeinschaften oder vorkommenden Biotopen

bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten.

Landschaftsschutzgebiete

Im Untersuchungsraum befinden sich zahlreiche Landschaftsschutzgebiete. Es wird darauf

verzichtet, alle Landschaftsschutzgebiete explizit zu nennen und ausführlich zu beschreiben,

da für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt diese Gebiete als nicht relevant

erscheinen. Sie besitzen jedoch einen gesetzlichen Schutzstatus und sind daher auf Dauer

zu sichern. Deshalb werden an dieser Stelle die wesentlichen Landschaftsschutzgebiete

beschrieben, die in der Umgebung des Flughafens liegen.

Im Osten des Untersuchungsraumes liegt das Landschaftsschutzgebiet Massen (UN-02). Es

umschließt den gesamten Landschaftsraum im Bereich des Siedlungsrandes von Massen

bis hin zur B 1 / A 44. Das Gebiet ist geprägt von landwirtschaftlicher Nutzung. Im Süden

dominiert das Massener Bachtal mit zahlreichen Gehölzstrukturen, Obstbaumwiesen, Grün-

landflächen und Teichen. Diese Landschaft mit ihren vielfältigen Wechselbeziehungen bietet

vielen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum und kann als Ökosystem der Wald-, Agrar-

oder Stadtlandschaft bezeichnet werden. Die Festsetzung dieses Landschaftsschutzgebietes

erfolgte zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes

mit den beschriebenen Landschaftselementen, zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit des

Bodens, wegen seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie wegen der besonderen Bedeu-

tung für die Erholung.

Das Landschaftsschutzgebiet Wickeder Feld (DO-30) liegt nördlich und westlich des Flug-

hafengeländes. Es erstreckt sich im Westen bis zur Siedlung Neuasseln und im Süden bis

zur B 1. Im Norden wird es von den Ortschaften Wickede und Asseln begrenzt. Das gesamte

Gebiet ist von ackerbaulicher Nutzung geprägt. Im Randbereich befinden sich einzelne Hof-

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 126

und Gebäudekomplexe sowie kleine Grünlandbereiche und einige Gehölzstrukturen. Dar-

über hinaus befinden sich insbesondere innerhalb der Ackerflächen technisch ausgebaute

Grabenstrukturen. Im Nordwesten ist ein Teilbereich einer Aufschüttungsfläche in das Land-

schaftsschutzgebiet integriert, die bereits z. T. Sukzessionsgehölze und Ruderalfuren auf-

weisen. Das Gebiet ist durch das große vorhandene Freiraumprofil Rückzugsgebiet für viele

Arten der Feldfluren. Aber auch die kleinflächigen Biotopelemente bieten etlichen Tier- und

Pflanzenarten einen Lebensraum. Die Festsetzung dieses Landschaftsschutzgebietes erfolg-

te zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der

Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, aufgrund der erforderlichen Wiederherstellung von Ge-

hölz- und Saumstrukturen in dem ausgeräumten Landschaftsraum sowie aufgrund des

vorhandenen großen Freiraumpotenzials.

Nordöstlich des Flughafengeländes, zwischen dem Gewerbegebiet Wickede-Süd und der

Ortschaft Niedermassen, liegt das Landschaftsschutzgebiet Östlicher Teil des Wickeder

Feldes (DO-31) . In diesem eher kleinräumigen Gebiet dominieren ebenfalls ackerbaulich

genutzte Agrarflächen mit einem Gehölzstreifen im Randbereich des Gewerbegebietes

Wickede-Süd. Auch hier bietet die offene Landschaft Rückzugsmöglichkeiten, die Gehölz-

und Saumstrukturen hingegen Lebensraum und Nahrungsquelle für beispielsweise Ge-

büschbrüter. Die Festsetzung dieses Landschaftsschutzgebietes erfolgte zur Erhaltung oder

Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit

der Naturgüter sowie aufgrund der erforderlichen Wiederherstellung von Gehölz- und Saum-

strukturen in dem ausgeräumten Landschaftsraum.

Geschützte Landschaftsbestandteile

Im gesamten Untersuchungsraum befinden sich zahlreiche geschützte Landschaftsbestand-

teile. Daher wird darauf verzichtet alle Flächen explizit zu nennen und ausführlich zu be-

schreiben. Es erfolgt eine Beschränkung auf geschützte Landschaftsbestandteile, die im

unmittelbaren Umfeld des Flughafens liegen.

Der geschützte Landschaftsbestandteil UN-03 befindet sich an der Wickeder Chaussee. Es

handelt sich hierbei um eine aus ca. 180 Winterlinden (Tilia cordata) bestehende Allee. Die

Festsetzung dieses geschützten Landschaftsbestandteiles erfolgte aufgrund der Belebung,

Gliederung und Pflege des Ort- und Landschaftsbildes.

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Östlich des Flughafengeländes, südlich der Bergstraße in Unna-Massen befindet sich der

geschützte Landschaftsbestandteil UN-06. Die ca. 1 ha große Obstbaumwiese am Westrand

von Obermassen umfasst ca. 20 alte und junge, nachgepflanzte Obstbaume unterschiedli-

cher Sorten. Heckenstrukturen grenzen die Obstbaumwiese an ihren Rändern ein. Der

Bereich gilt aus ökologisch sehr wertvoll, da in den Totholzbereichen und Aushöhlungen

insbesondere gefährdete Höhlenbrüter, Käfer, Falterarten, Hornissen und Kleinsäuger sowie

Fledermäuse ideale Lebensraumbedingungen wiederfinden. Die Heckenstrukturen rund um

die Obstbaumwiese stellen geeignete Brutplätze und Versteckmöglichkeiten für Singvögel

dar. Die Festsetzung dieses geschützten Landschaftsbestandteiles erfolgte zur Erhaltung

oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch den Erhalt der

Obstwiesen und der Hecken sowie aufgrund der Belebung, Gliederung und Pflege des Ort-

und Landschaftsbildes.

Weiterhin liegt der geschützte Landschaftsbestandteil UN-05 zwischen Obermassen und der

B1. Das Massener Bachtal zeichnet sich durch seine stark ausgeprägten Hangbereiche an

den Talrändern aus. Der Talgrund ist weitgehend eben und erreicht stellenweise eine Breite

von bis zu 100 Metern. Der Bach selbst ist weitgehend mit Wasserbausteinen befestigt, nur

die gut ausgeprägten Uferstrukturen aus Erlen (Alnus spp.), Eschen (Fraxinus excelsior),

Stieleichen (Quercus robur), Hainbuchen (Carpinus betulus), Holunder (Sambucus spp.)

oder Feldahorn (Acer campestre) weisen noch weitgehend naturnahe Merkmale auf. Grün-

landnutzung, überwiegend Weidelgras-Weißkleeweiden (Lolio-Cynosuretum), dominiert im

Massener Bachtal. An den Hängen sind eher trockene Ausprägungen der Weiden festzustel-

len, während in niedrigen Lagen feucht bis mässig nasse Varianten anzutreffen sind. Klein-

flächige Bestände einer Rotschwingelweide (Festuco-Cynosuretum) befinden sich im Nord-

westen des Landschaftsbestandteiles. Östlich des Hauses Massen befindet sich eine als

Obstwiese genutzte Grünlandfläche mit einem sehr alten Obstbaumbestand. Darüber hinaus

sind im gesamten Gebiet ausgeprägte, z. T. sehr alte Gehölzbestände anzutreffen. Das

Massener Bachtal ist ein Biotopkomplex von herausragender Bedeutung. Die Vielfältigkeit

der Biotopstrukturen in Verbindung mit dem Talrelief ist hierbei besonders hervorzuheben.

Die überlappenden Übergangsbereiche bieten Tier- und Pflanzenarten des geschlossenen

Waldes sowie des Offenlandbereiches einen idealen Lebensraum. Die enge Verbundenheit

sowie die zahlreichen Übergänge zwischen den verschiedenen Biotopen schaffen eine hohe

Artenvielfalt, insbesondere an diese Bereiche gebundene Insekten, Vögel, Amphibien, Repti-

lien und Kleinsäuger finden hier ideale Lebensraumbedingungen. Darüber hinaus sind auch

bestimmte Pflanzenarten, die feuchte oder auch sehr trockene Grünlandbereiche bevorzu-

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 128

gen, in diesem Gebiet anzutreffen. Ferner konnte auch die Rote-Liste-Art der Neuntöter

(Lanius collurio) in diesem abwechslungsreichen Landschaftsraum als Brutvogel nachgewie-

sen werden. Der Raum bietet ihm einen idealen Lebensraum, denn er präferiert kurzrasige,

beweidete Grünlandflächen als Nahrungsquelle, da sie eine hohe Dichte an Insekten aufwei-

sen und Gebüschkomplexe als Brutmöglichkeit und Ansitzwarte. Weiterhin stellt das Masse-

ner Bachtal ein Biotopverbundelement zum ausgewiesenen Naturschutzgebiet Liedbachtal

dar. Die Festsetzung dieses geschützten Landschaftsbestandteiles erfolgte zur Sicherstel-

lung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch den Erhalt der beschriebenen Le-

bensräume für bestimmte Pflanzen und wildlebende Tierarten sowie zur Belebung, Gliede-

rung und Pflege des Landschaftsbildes.

Südwestlich des Flughafengeländes und östlich der Straße Buddenacker bei Neuasseln liegt

der geschützte Landschaftsbestandteil DO-93. Hierbei handelt es sich um einen Obstbaum-

und Gehölzbestand mit Unterwuchs aus Blumenwiesen und Hochstaudenfluren. Dieser

Bereich stellt ein wichtiges Rückzugsgebiet für zahlreiche Tierarten in der ansonsten intensiv

genutzten Landschaft dar. Die Festsetzung dieses geschützten Landschaftsbestandteiles

erfolgte zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes

durch den Erhalt der Obstbaum- und Gehölzbestände sowie der Hochstaudenfluren und

Wiesen.

Der geschützte Landschaftsbestandteil DO-104 liegt an der B1 zwischen Schleefstraße und

Köln-Berliner-Straße am Gewerbegebiet Aplerbeck-Ost. Es umfasst eine gut strukturierte

Fläche mit überwiegend bodenständigen Gehölzen und einer Brachfläche. Das Gebiet bietet

insbesondere Singvögeln einen idealen Brutplatz in dem ansonsten dicht besiedelten und

intensiv landwirtschaftlich genutzten Raum und ist daher von besonders hoher Bedeutung.

Die Festsetzung dieses geschützten Landschaftsbestandteiles erfolgte zur Erhaltung oder

Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch den Erhalt der Gehölz-

bestände und der Brachflächen.

Gesetzlich geschützte Biotope

Gesetzlich geschützte Biotope befinden sich im gesamten Untersuchungsraum. Da es sich

um zahlreiche Flächen handelt, wird darauf verzichtet alle geschützten Biotope zu benennen

und zu beschreiben. Explizite Beschreibungen erfolgen nur bei den geschützten Biotopen,

die eine besonders empfindliche Artenzusammensetzung gegenüber potenziell zu erwarten-

den Auswirkungen aufweisen.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 129

Im direkten Umfeld des Flughafens liegt ein gesetzlich geschütztes Biotop. Es erstreckt sich

westlich entlang des Massener Baches und nördlich des Hauses Massen. Hierbei handelt es

sich um einen Flutrasen. Maßnahmen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beein-

trächtigung oder zu einer Zerstörung dieses Biotops führen können, sind gesetzlich verboten.

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 130

Anhang 2: Kurzbeschreibung der sehr hochwertigen Tierlebensräume innerhalb des Untersuchungsraumes

(aus PLANUNGSBÜRO DRECKER 2008)

Tabelle 30: Kurzbeschreibung der sehr hochwertigen Tierlebensräume innerhalb des Untersuchungsraumes ( PLANUNGSBÜRO DRECKER 2008), Angaben des L ANUV soweit nicht gesondert zitiert

Gebiets-Nr. Name Beschreibung Wertbestimmende Kriterien

Tierarten/ -gruppen wert-voll für Schutzstatus

Angaben zur Fauna/ Kartierungen

DO-028 BK-4510-038

NSG Niederho-fer Holz

Waldgebiet aus Bu-chenwald, Laubwald sowie Kiefern- und Lärchenforsten. Natur-nahe Bachsiepen und Quellfluren. Erlen-Eschenwald entlang der Bäche

Wertvoll für Amphibien, naturnaher Wald, RL-Tierarten-Amphibien-Reptilien

Amphibien, Reptilien

NSG bestehend Gelbbauchunke

DO-027 BK-4510-039 BK-4510-905 NSG Bittermark

Hainsimsen-Buchenwald mit stel-lenweise dichter Schicht aus Hülsen. Naturnahe Bereiche insbesondere in den Bachtälern. Entlang der Bachtäler Erlen-Eschenwald

Naturnaher Wald, wert-voll für Höhlenbrüter, wertvoll für Amphibien, RL-Pflanzenarten

Amphibien, Reptilien

NSG bestehend /

DO-014, BK-4511-906

NSG Steinbruch Schüren

ehem. Steinbruch mit z.T. steilen Felswän-den, abwechslungsrei-che Vegetation, bota-nisch interessante

Biotopkomplex gut ausgebildet, hohe struk-turelle Vielfalt, geowis-senschaftliches Objekt, Rote Liste Pflanzenarten

Amphibien, Libellen, Reptilien, Schmetterlinge

NSG bestehend /

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 131

Gebiets-Nr. Name Beschreibung Wertbestimmende Kriterien

Tierarten/ -gruppen wert-voll für Schutzstatus

Angaben zur Fauna/ Kartierungen

ruderale Trockenstand-orte

DO-013 BK-4510-904 NSG Bolmke

naturnahe Buchenwäl-der, Teich, Siepen und Feuchtbereiche, ver-nässte Wald- und Brachflächen als Relikt der Emscherniederung

gefährdete Pflanzenge-sellschaft, Moor- Bruch- Sumpfwald Relikte, Trittsteinbiotop, hohe strukturelle Vielfalt Amphibien

NSG bestehend /

DO-024 BK-4411-030

NSG Wickeder Ostholz und Alte Märsch

Eichen- /Hainbuchen- und Buchenwälder mit ihren Altholzbeständen und Feuchtgebiet aus Teich, Tümpeln, Röh-richten und Weidenge-hölz.

Altholz, Röhrichte, Seggenrieder, Kleinge-wässer, Rote Liste Pflanzenarten Amphibien

NSG bestehend

Gemeine Heidelibel-le, Blaugrüne Mosaik-jungfer, Wasser-frosch-Komplex

BK-4411-076 (Teilbereich des NSG Wickeder Ostholz und Alte Märsch)

Grünlandgebiet "Alte Maersch", suedwestlich der Wasserkur-ler Straße

Grünlandfläche mit Niederhecken wertvolle Grünlandfläche /

LB (§23) Vorschlag /

BK-4411-0032 (Teilbe-reich des NSG Wicke-der Ostholz und Alte Märsch)

Hecken nord-östlich des "Ostholzes" Mehrere Baumhecken

Vernetzungsbiotop, Rote-Liste-Pflanzenarten /

LB (§23) Vorschlag /

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 132

Gebiets-Nr. Name Beschreibung Wertbestimmende Kriterien

Tierarten/ -gruppen wert-voll für Schutzstatus

Angaben zur Fauna/ Kartierungen

DO-026 BK-4511-012

NSG Aplerbe-cker Wald

naturnaher Buchen-wald, Waldkomplex

großflächige Althölzer, seltene Tier- und Pflan-zenarten, naturnaher Wald, hohe strukturelle Vielfalt, naturnaher Bach, Flächengröße, Rote-Liste-Pflanzenarten

Amphibien, Höhlenbrüter

NSG bestehend LSG Vorschlag (für BK Flächen)

Blindschleiche, Feuersalamander, Waldeidechse, Erdkröte, Geburtshel-ferkröte, Grasfrosch, Teichfrosch Fundpunktangabe der LANUV (FT-4511-0137-0139) Wasser-fledermaus Jagdre-vier

UN-021

NSG Uelzener Heide, Mülhau-ser Mark

Quellen, natürliche und naturnahe stehende Gewässer, naturnahe Bachläufe, Feuchtbe-reiche, Röhrichte, Nass- und Feuchtgrün-land sowie Feuchtwald-bereiche, Kleinwaldflä-chen, Laubwälder und Hecken / /

NSG bestehend /

Folgende BK Flächen befinden sich als Teilbereiche innerhalb des zuvor genannten NSG Uelzener Heide, M ülhauser Mark

BK-4412-032

Feuchtgebiet in der Uelzener Heide

Feuchtbiotop mit Flachufer und kleiner Insel und Röhrichtsaum

Kleingewässer, gefährde-te Pflanzengesellschaf-ten

Amphibien, Libellen, Schmet-terlinge

NSG, LSG, bestehend

BK-4412-033

Rothkamp, Waldgebiet in der Uelzener Heide

Aronstab-Eichen-Hainbuchenwald, eingestreut Ahorn-, Erlen-, Roteichen- und RL-Brutvögel

Schmetterlinge, Amphibien

NSG, LSG, ND bestehend /

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 133

Gebiets-Nr. Name Beschreibung Wertbestimmende Kriterien

Tierarten/ -gruppen wert-voll für Schutzstatus

Angaben zur Fauna/ Kartierungen

Lärchenwälder

BK-4412-035

Ehemaliger Weideteich noerdlich von Uelzen am Bahndamm

stehendes Kleingewäs-ser mit Hochstauden-streifen und Sträuchern auf der Böschung

gut ausgebildete Pflan-zengesellschaften, gefährdete Pflanzenge-sellschaften

Amphibien, Libellen

NSG bestehend

Teichfrosch, Berg-molch, Teichmolch, Waldeidechse

BK-4412-037

Viehweide mit Baumgruppen noerdlich des Bahndammes Unna-Welver

Viehweide gegliedert durch alte Einzelbäume und Baumgruppen / /

NSG bestehend /

BK-4412-039

Waelder und Feldgeholeze im Winkel der Bahnlinien Unna-Hamm

Im Ackerland liegende unterschiedlich große Feldgehölze

RL-Brutvögel, RL-Amphibien-, Reptilenar-ten Amphibien

NSG bestehend

Teichfrosch, Laub-frosch, Kammmolch, verschiedene Vogel-arten

BK-4412-041

Tümpel südlich ehemaliger Bahnlinie Unna-Welver, östlich Rothkamp

Feuchtgebiete (Gräften) und Teich mit Flach-wasser und Weidenge-hölz und Röhricht

RL-Pflanzenarten, RL-Amphibien, RL-Reptilien, RL-Brutvögel

Amphibien, Libellen

NSG bestehend

Teichfrosch, Laub-frosch, Kammmolch, Teichmolch, Berg-molch, Erdkröte, Waldeidechse, Neunstacheliger Stichling, verschiede-ne Vogelarten

BK-4412-043

Feuchtgebiete (Gräften) westlich der Strecke Unna-Hamm an der Stadtgrenze

Feuchtgebiete (Gräften) mit Buchenwaldcharak-ter

RL-Pflanzenarten, RL-Brutvögel

Amphibien, Libellen, Schmet-terlinge

NSG bestehend

Teichmolch, Berg-molch, Plattbauch, Blaugrüne Mosaik-jungfer, Neunstache-liger Stichling

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 134

Gebiets-Nr. Name Beschreibung Wertbestimmende Kriterien

Tierarten/ -gruppen wert-voll für Schutzstatus

Angaben zur Fauna/ Kartierungen

BK-4412-044

Grünland-Kleingehölz-Komplex mit Weideteich nördlich Mülh-hausen

Wiesen mit Weiden, Kopfbaumreihe und kopfbaumgesäumter Weidenteich RL-Pflanzenarten

Amphibien, Reptilien

NSG bestehend

Teichmolch, Berg-molch, Waldeidechse

BK-4412-077

Bachabschnitt und Ufergehölz-saum des Ahlbaches in der Uelzener Heide

leicht begradigter Bachlauf mit einseitig durchgängigem Ufer-gehölz Vernetzungsbiotop /

NSG bestehend /

BK-4412-902

NSG Quell- und Feuchtgebiet Mülhausen

Grünlandflächen mit Graben, Kleingewäs-sern, Weiden-Auwald, Röhrichten, Hochstau-denfluren und Auffors-tungsflächen

RL-Pflanzenarten, RL-Amphibien, RL-Reptilien, RL-Säugetiere, RL-Libellen, RL-Brutvögel

Amphibien, Schmetterlinge

NSG bestehend

Laubfrosch, Teich-frosch, Erdkröte, Grasfrosch, Teich-molch, Bergmolch, Kammmolch, Grosser Abendsegler, Zwerg-fledermaus, Wasser-ralle, gemeine Bin-senjungfer, Kleine Binsenjungfer und weiter Libellenarten , verschiedene Vogel-arten sowie Fund-punktangabe der LANUV (FT-4412-0004) Rotmilan wahrschl. brütend

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 135

Gebiets-Nr. Name Beschreibung Wertbestimmende Kriterien

Tierarten/ -gruppen wert-voll für Schutzstatus

Angaben zur Fauna/ Kartierungen

Fortführung der Aufzählung der Kurzbeschreibung der sehr hochwertigen Tierlebensräume innerhalb des Un tersuchungsraumes

UN-026 BK-4411-902

NSG Liedbach-tal

Feuchtgrünländer im Tal- grund des Liedbaches und umgebende bewal-dete Talhänge

RL-Pflanzenarten, RL-Tierarten/Brutvögel, RL-Tierarten Gastvögel, RL-Tierarten Säugetiere, RL-Tierarten Amphi-bien/Reptilien, RL-Tierarten Mollusken, gut ausgebildeter Biotop-komplex, gefährdete Pflanzengesellschaft, wertvolle Grünlandfläche, Kleingewässer

Amphibien, Schmetterlinge

NSG bestehend

Diverse Vogelarten Fransenfledermaus, Gr. Abendsegler, Erdkröte, Teichmolch, Grasfrosch, Kreuzkröte, Berg-molch, Waldeidechse, Blindschleiche, div. Libellenarten, div. Tagfalter div. Schnecken div. Heuschreckenar-ten

UN-027 BK-4411-905

NSG Sölder Bruch

Erlenmischwald mit Wiesenanteilen und Kleingewässern

RL-Pflanzenarten, RL Tierarten, hohe Artenviel-falt, wertvolle Hecken-landschaft, hohe struktu-relle Vielfalt, gut ausge-bildeter Biotopkomplex Amphibien

NSG bestehend

Vögel, div. Kleinsäu-ger u.a. Abendsegler (Flug), Tagfalter, Heuschrecken, Schnecken, Laufkäfer

BK-4411-0252

Massener Bachtal zwi-schen Südka-men und Unna-Massen

renaturierter Bachab-schnitt des Massener Baches

Vernetzungsbiotop, naturnahe Fließgewäs-serabschnitte, wertvolle Bachaue /

LB (§23) Vorschlag-Teilfläche /

BK-4411-0259

Talabschnitt südlich Ober-massen

Talraum des Massener Baches mit mergelhalti-gen, sonnenexponier-

RL-Pflanzenarten, Altholz, gut ausgebildeter kaum zerschnittener

Alt- und Totholz-besiedler, Höh-lenbrüter

LB-UN-05 (§23) bestehend

Wertvoller Lebens- und Rückzugsraum für Insekten, Vögel,

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 136

Gebiets-Nr. Name Beschreibung Wertbestimmende Kriterien

Tierarten/ -gruppen wert-voll für Schutzstatus

Angaben zur Fauna/ Kartierungen

ten Hangweiden, Feuchtgrünlandresten und alten Gehölzstruk-turen

Biotopkomplex, Feucht- und Nassgrünland, Flächengröße, Flächen mit hohem Entwicklungs-potenzial, Magergrün-land, Magerrasen, RL-Pflanzengesellschaft, Vernetzungsbiotop, hohe Artenvielfalt, hohe strukturelle Vielfalt, lebensraumtypische Ausprägung

Amphibien, Reptilien und Kleinsäuger, Brutnachweise Neuntöter, wichtige Lebensraumfunktion des Massener Ba-ches für Bethosfauna KREIS UNNA, FACHBE-REICH NATUR UND UMWELT (2005)

BK-4412-0308

Ehemaliger Bahndamm Unna-Königsborn-Welver

Damm der ehemaligen Bahnlinie mit artenrei-chem Gehölzbestand Vernetzungsbiotop Amphibien

LSG bestehend LB (§23) Vorschlag

Ausbreitungsachse für überregional bed Population des Laubfrosches sowie weiterer Amphibien, Fundpunktangabe der LANUV (FT-4412-0006) Rotmilan wahrscheinlich brütend

BK-4412-0310

Heckenkomplex mit Überhältern in der Uelzener Heide

Alter Heckenkomplex mit zahlreichen Über-hältern

hohe strukturelle Vielfalt, Vernetzungsbiotop, RL-Brutvögel Amphibien

NSG, LSG bestehend LB (§23) Vorschlag /

BK-4412-0340

Damm der ehemaligen Bahnlinie Unna-Werl

ehemaligen Bahnlinie mit artenreichem Gehölzbestand und trockenen Grünlandbe-reichen

hohe Artenvielfalt, Vernetzungsbiotop

Reptilien, Am-phibien, Schmet-terlinge, sandlie-bende Insekten und Spinnen, RL-

LB (§23) bestehend /

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 137

Gebiets-Nr. Name Beschreibung Wertbestimmende Kriterien

Tierarten/ -gruppen wert-voll für Schutzstatus

Angaben zur Fauna/ Kartierungen

Brutvögel

BK-4510-093 Laubwälder Mühlenberg

ausgedehntes Laub-waldgebiet südlich des NSG Bolmke mit Bachläufen und Quell-bereichen, Erweite-rungsvorschlag für das NSG

Röhrichte, Seggenrieder, naturnaher Wald, natur-naher Bach, gut ausge-bildeter Biotopkomplex, hohe strukturelle Vielfalt, RL-Pflanzengesellschaft

Amphibien, Höhlenbrüter

NSG Erweite-rung Vorschlag derzeit nur Schutzstatus für § 62 Bioto-pe /

BK-4510-906 NSG Steinklip-penweg

Biotopkomplex aus Laubgehölz, Steinklippe und Stillgewässer

gut ausgebildeter Biotop-komplex, RL-Tierarten Amphibien/Reptilien, Tierart nach FFH IV (Kreuzkröte)

Amphibien, Höhlenbrüter

die NSG Sicherstellung ist erloschen, im Biotopkatas-ter wird die Fläche weiter-hin geführt, derzeit nur Schutzstatus für § 62 Bioto-pe

Erdkröte, Grasfrosch und Kreuzkröte

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 138

Tabelle 31: Kurzbeschreibung der hochwertigen Tier lebensräume im Umfeld des Flughafens Dortmund, Anga ben der L ANUV soweit nicht gesondert zitiert

Gebiets Nr. Name Beschreibung Wertbestimmende Kriterien

Tierarten/-gruppen wert-voll für Schutzstatus

Angaben zur Fauna / Kartie-rungen

Westlich des Flughafengeländes :

BK-4411-018 (rund 1,7 km vom Flughafengelände entfernt)

Brachflächen auf der ehema-ligen Zeche Schleßwig

Großes Ruderalgebiet mit Gehölzinitialen und versch. Ruderalfluren, Im momentanen Zu-stand v.a. ornitologisch eventuell auch herpeto-logisch interessant. Bei ungestörter Sukzession ist mit der Entstehung wertvoller stark struktu-rierter Flächen zu rechnen.

Flächengröße, hohe strukturelle Vielfalt

Amphibien, Reptilien

LSG Vorschlag

Diverse Vogelar-ten, Kreuzkröte

BK-4411-075 (rund 1,3 km vom Flughafengelände entfernt)

Gehölzbestände Wiesen und Hochstaudenflu-ren

Gebiet mit Obstbaum- und anderen Laubge-hölzen auf der ehemali-gen Kolonie Neuasseln, Unterwuchs aus Blu-menwiesen und Hoch-staudenfluren, Rück-zugsraum innerhalb des intensiv genutzten Landschaftsraumes

Wertvolle Grünland-fläche, hohe struktu-relle Vielfalt /

LB-DO-93 (§23) Vorschlag /

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 139

Gebiets Nr. Name Beschreibung Wertbestimmende Kriterien

Tierarten/-gruppen wert-voll für Schutzstatus

Angaben zur Fauna / Kartie-rungen

Östlich des Flughafengeländes

BK-4411-501 (rund 0,5 km vom Flughafengelände entfernt)

Obstwiese im Südwesten von Unna-Obermassen

Streuobstbestand in Ortsrandlage, Hoch-stammobstbäume sowohl alte Exemplare als auch junge Nach-pflanzungen, Zusätzli-che Strukturierung durch Sträucher und Reisig Haufen

Kulturhistorisch wertvoll Höhlenbrüter

LB-UN-06 (§23) Vorschlag

Habitate für Höhl-lenbrüter, Singvö-gel, Käfer, Falter, Hornissen Klein-säuger u.a. für Fledermäuse KREIS UNNA, FACHBE-REICH NATUR UND UMWELT (2005)

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 140

Gebiets Nr. Name Beschreibung Wertbestimmende Kriterien

Tierarten/-gruppen wert-voll für Schutzstatus

Angaben zur Fauna / Kartie-rungen

BK-4411-502 (rund 0,8 km vom Flughafengelände entfernt)

Massener Bach im Ortsteil Massen

Fließgewässer in diesem Bereich tief eingeschnitten u. begradigt, Gewässer-sohle mit z.T. massiven Befestigungen, Opti-mierungen notwendig, damit Massener Bach Funktion als Leitlinie erfüllen kann Vernetzungsbiotop / / /

BK-4411-0260 (rund 0,5 km vom Flughafengelände entfernt)

Künstliches Brachgelände östlich Masse-ner Damm

Brachfläche mit Ge-hölzsukzession und diversen Kleinbiotopen (Trockenmauern, Teiche)

RL-Tierarten Amphi-bien, Reptilien, RL-Pflanzenarten, hohe Artenvielfalt

Amphibien, Schmetterlinge, Mollusken

LB-UN-05 (§23) bestehend Teilfläche Kreuzkröte

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Anhang 3: der derzeit vorhandenen Hinweise auf die Vorkommen planungsrelevanter Tierarten im Untersu-

chungsraum (aus PLANUNGSBÜRO DRECKER 2008)

Tabelle 32: Auflistung der derzeit vorhandenen Hin weise auf die Vorkommen planungsrelevanter Tierarte n im Untersuchungsraum, Reihen-folge von West nach Ost, Angaben der L ANUV soweit nicht gesondert zitiert

Gebiets Nr. Name Beschreibung Angaben zu planungsrelevanten Tierarten (inkl. Erha l-tungszustand in der biogeographischen Region

BK-4510-030

Waldflächen beim Rombergpark und Hacheneyer Wald Naturnahe Buchenwälder mit Althölzern

Großer Abendsegler Jagdrevier (G) Wasserfledermaus Jagdrevier (G) (aufgegliedert in versch. Meldungen FT-4510-0122, FT-4510-127, FT-4510-128, FT-4510-129, FT-4510-130, FT4510-132) Grünspecht (G)

BK-4511-002

Biotopkomplex Haus Rodenberg, Emsche-rauenrest, Bahndamm

Heterogen strukturierter Bereich mit altem Herr-schaftsitz, Resten der Emscheraue und einem Bahndamm

Wasserfledermaus Jagdrevier (G) (aufgegliedert in versch. Meldungen FT-4511-0142, FT-4511-0143)

DO-026 BK-4511-012 NSG Aplerbecker Wald naturnaher Buchenwald, Waldkomplex

Wasserfledermaus Jagdrevier (G) (FT-4511-0137 bis -0139) Geburtshelferkröte (U)

BK-4411-018

Brachflächen auf der ehemaligen Zeche Schleßwig

Großes Ruderalgebiet mit Gehölzinitialen und versch. Ruderalfluren, im momentanen Zustand v.a. ornitologisch eventuell auch herpetologisch interessant. Bei ungestörter Sukzession ist mit der Entstehung wertvoller stark strukturierter Flächen zu rechnen.

Kreuzkröte (U) Flussregenpfeifer (U) Kiebitz (G) Rebhuhn (U) Schwarzkehlchen (U) Steinschmätzer (S) Wiesenpieper (G↓)

-- Flughafengelände

Außerhalb der versiegelten Flächen sind für die vorkommenden Arten v.a. die offene Grünlandbe-reiche mit Auflagen zur Bewirtschaftung, v.a. nördlich einzelne Hecken und Grabenstrukturen

Kiebitz (G), Brut- und Rastvogel Mäusebussard (G), Jagdgebiet Rebhuhn (U), Brutverdacht Rotmilan (S), Jagdgebiet

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 142

Gebiets Nr. Name Beschreibung Angaben zu planungsrelevanten Tierarten (inkl. Erha l-tungszustand in der biogeographischen Region

interessant Turmfalke (G), Jagdgebiet Wiesenpieper (G↓), Brutverdacht. Daten des Vogelschlagbeauftragten (2005-2007), NEUGEBAU-ER (2004)

UN-026 BK-4411-902 NSG Liedbachtal

Feuchtgrünländer im Talgrund des Liedbaches und umgebende bewaldete Talhänge

Baumfalke (G ↓) Feldschwirl (G) Graureiher (G) Habicht (G) Kleinspecht (G) Mäusebbussard (G) Nachtigall (G) Rotmilan (S) Sperber (G) Teichhuhn (G) Turmfalke (G) Turteltaube (U ↓) Waldkauz Waldohreule (G) Fransenfledermaus (G) Gr. Abendsegler (G) Kreuzkröte (U)

UN-027 BK-4411-905 NSG Sölder Bruch

Erlenmischwald mit Wiesenanteilen und Kleinge-wässern

Großer Abendsegler (G) (Flug) Kleinspecht (G) Mäusebussard (G) Nachtigall (G) Steinkauz (G) Turteltaube (U ↓) Wiesenpieper (G↓)

BK-4411-0259 Talabschnitt südlich Obermassen

Talraum des Massener Baches mit mergelhaltigen, sonnenexponierten Handweiden, Feuchtgrünland-resten und alten Gehölzstrukturen

Brutnachweise Neuntöter (U) (KREIS UNNA, FACHBEREICH NATUR UND UMWELT 2005)

BK-4411-0260 Künstliches Brachge- Brachfläche mit Gehölzsukzession und diversen Kreuzkröte (U)

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 143

Gebiets Nr. Name Beschreibung Angaben zu planungsrelevanten Tierarten (inkl. Erha l-tungszustand in der biogeographischen Region

lände östlich Massener Damm

Kleinbiotopen (Trockenmauern, Teiche)

BK-4411-501

Obstwiese im Südwes-ten von Unna-Obermassen

Streuobstbestand in Ortsrandlage, Hochstamm-obstbäume sowohl alte Exemplare als auch junge Nachpflanzungen, Zusätzliche Strukturierung durch Sträucher und Reisig Haufen

Habitate für Fledermäuse, nicht näher differenziert (KREIS UNNA, FACHBEREICH NATUR UND UMWELT 2005)

DO-024 BK-4411-030

NSG Wickeder Ostholz und Alte Märsch

Eichen- /Hainbuchen- und Buchenwälder mit ihren Altholzbeständen und Feuchtgebiet aus Teich, Tümpeln, Röhrichten und Weidengehölz.

Wasserfrosch-Komplex nicht näher differenziert (planungsrelevant ist der Kleine Wasserfrosch (G)

BK-4412-0308

Ehemaliger Bahndamm Unna-Königsborn-Welver

Damm der ehemaligen Bahnlinie mit artenreichem Gehölzbestand

Laubfrosch (G) Rotmilan (S) wahrscheinlich brütend (FT-4412-0006)

BK-4412-902 Teilbereich NSG UN-21)

NSG Quell- und Feuchtgebiet Mülhau-sen

Grünlandflächen mit Graben, Kleingewässern, Weiden-Auwald, Röhrichten, Hochstaudenfluren und Aufforstungsflächen

Kammmolch (G) Laubfrosch (U ↑) Großer Abendsegler (G) Zwergfledermaus (G) Nachtigall (G) Teichrohrsänger (G) Wasserralle (U) Rotmilan (S) wahrschl. brütend (FT-4412-0004), der Rotmilan nutzt als Jagdgebiet umliegende Flächen (FT-4412-0001 und FT-4412-1006)

BK-4412-039 Teilbereich NSG UN-21)

Wälder und Feldgehöl-ze im Winkel der Bahnlinien Unna-Hamm

Im Ackerland liegende unterschiedlich große Feldgehölze

Kammmolch (G) Laubfrosch (U ↑) Feldschwirl (G) Nachtigall (G)

BK-4412-041 Teilbereich NSG UN-21)

Tümpel südlich ehema-liger Bahnlinie Unna-Welver, östlich Roth-kamp

Feuchtgebiete (Gräften) und Teich mit Flachwas-ser und Weidengehölz und Röhricht

Kammmolch (G) Laubfrosch (U ↑) Nachtigall (G) Eisvogel (G) Habicht (G)

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 144

Gebiets Nr. Name Beschreibung Angaben zu planungsrelevanten Tierarten (inkl. Erha l-tungszustand in der biogeographischen Region Wasserralle (U)

Erhaltungszustand G : günstig, U: ungünstig/ unzureichend, S: ungünstig / schlecht, ↓ bzw. ↑ Tendenz

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UVS zur Änderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund 145


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