Nahrung aus dem Kreislauf des Lebens
PROSPEKT
begeben durch die
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
Zum Westhof 6
25764 Friedrichsgabekoog
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
Genussrechtskapital – Prospekt
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Vorwort
Es ist uns eine große Freude, Ihnen als
Anleger den Emissionsprospekt über
das Westhof Genussrecht präsentie-
ren zu können. Sie haben die Mög-
lichkeit, durch die Zeichnung des
Westhof Genussrechts teilzuhaben an
den Chancen auf Wachstum in den
wichtigen aktuellen Trends in den
Bereichen Ernährung und regenera-
tive Energien.
Mit dem Westhof Genussrecht erhöhen wir den finanziellen Spielraum, um die in der Westhof
Unternehmensgruppe anstehenden Investitionen umzusetzen. Gleichzeitig erlaubt uns das
Westhof Genussrecht, die bestehenden und sich schon jetzt abzeichnenden zukünftigen
Chancen besser und umfangreicher nutzen zu können.
Mit dem vorliegenden Emissionsprospekt hoffen wir, Ihnen einen für die Zeichnung des
Genussrechts ausreichenden Einblick zu geben, in welcher Form und mit welcher Intensität wir
und die von ins Leben gerufenen Unternehmen die Produktion und die Vermarktung biologisch
und ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte vorantreiben. Auch liegt uns sehr am
Herzen, dass der Einsatz regenerativer Energien mit dem vorgenannten Geschäftsfeld
kombiniert wird. Ihr und unser gemeinsamer Einsatz und Wille sind wichtig, um dieses
Vorhaben in beiden Bereichen voranzutreiben und einen wirtschaftlich nachhaltigen Erfolg
erzielen zu können.
Mit der Zeichnung von Genussrechten nehmen Sie am Unternehmenserfolg der Westhof
Unternehmensgruppe teil und verwirklichen gleichzeitig ökologische Aspekte mit Ihrer
Beteiligung.
Seien Sie mit dabei, gemeinsam mit den Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe
nachhaltig und verantwortungsvoll Werte zu schaffen.
Ihre
Rainer Carstens Paul-Heinrich Dörscher
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
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Inhalt
Kapitel Seite
1. Prospektverantwortung/Vollständigkeitserklärung 4
2. Das Angebot im Überblick 5
3. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 12
4. Westhof Unternehmensgruppe – gemeinsam
und nachhaltig verantwortungsvoll Werte schaffen
21
5. Angaben zur Emittentin - rechtliche Grundlagen 36
6. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 48
7. Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption 57
8. Vertragspartner 62
9. Wesentliche Verträge 66
10. Prospekthaftung/Angabenvorbehalte 83
11. So werden Sie Genussrechtsinhaber 84
12. Zeichnungsschein 91
Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegen-stand der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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1. Prospektverantwortung Vollständigkeitserklärung
Die Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG als Anbieterin dieser Vermögensanlage mit
Sitz in 25764 Friedrichsgabekoog, Zum Westhof 6, übernimmt die Verantwortung für den In-
halt des vorliegenden Verkaufsprospektes.
Die Prospektverantwortliche, die Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG, vertreten
durch ihre Geschäftsführer, erklärt, dass ihres Wissens die Angaben richtig sind und keine we-
sentlichen Umstände ausgelassen sind.
Vom Prospekt abweichende Angaben sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Emittentin
schriftlich bestätigt worden sind. Dritte sind zu abweichenden Angaben nicht berechtigt. Etwa-
ige Schadensersatzansprüche eines Anlegers/Käufers wegen unrichtiger und/oder unvollstän-
diger Prospektangaben sind auf die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen beschränkt.
Datum der Prospektaufstellung: 09.06.2011
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
vertreten durch die Westhof Energie Verwaltungs GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Carstens und Paul-Heinrich Dörscher,
Rainer Carstens
Paul-Heinrich Dörscher
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2. Das Angebot im Überblick
Emittentin/Anbieterin der Genussrechte
Firma Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG Sitz: Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog. Geschäftsanschrift: Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabe-koog.
Komplementär Gründungsgesellschafter
Firma Westhof Energie Verwaltungs GmbH. Sitz: Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog. Geschäftsanschrift: Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabe-koog. Stammkapital: EUR 25.000,00. Gründung: 11.06.2010. Eintragung in das HR: 08.07.2010. HRB 8734 PI, HR: AG Pinneberg.
Gründungskommanditisten Geschäftsführende Kom-manditisten
Rainer Carstens Geschäftsanschrift: Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog. Paul-Heinrich Dörscher Geschäftsanschrift: Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog.
Tag der Gründung Dauer der Gesellschaft
07.04.2011 Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit gegründet.
Handelsregister HRA 6351 PI.
Tag der ersten Eintragung 19.04.2011.
Rechtsordnung Rechtsform
Recht der Bundesrepublik Deutschland. GmbH & Co. KG
Erfüllungsort/Gerichtsstand Meldorf.
Zielgruppe der Vermögensanlage
Mittel- bis langfristig orientierte Anleger, die Wert auf einen festen Zinssatz legen und neben Rendite- auch ökologische Aspekte, insbesondere die ökologische Nachhaltigkeit der Kapitalanlage, verfolgen und bereit sind, die mit dieser Ver-mögensanlage verbundenen, im Abschnitt „Wesentliche Risi-ken der Vermögensanlage“ (Seite 12-20) dargestellten Risiken zu tragen.
Emissionsziel/Verwendung Das Genussrechtskapital soll zur Finanzierung des Wachstums der Westhof Unternehmensgruppe dienen. Die zur Unter-nehmensgruppe gehörenden Unternehmen verfolgen und verwirklichen Projekte
im Bereich des ökologischen Anbaus und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte,
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des Vertriebs von Gemüse, sowie Obst und Früchten aus kontrolliert biologischem Anbau im In- und Ausland,
des Betriebs einer Frosterei sowie der Herstellung, des Handels und des Vertriebs von gefrostetem Obst und Ge-müse aus ökologischem Anbau sowie des Handels mit art-verwandten Lebensmitteln,
der Aufbereitung, der Verpackung und Vermarktung von Obst und Gemüse aus kontrolliert ökologischem Anbau im In- und Ausland,
des Errichtens, des Betreibens, des Verwaltens Energie erzeugender Anlagen im Bereich der Erneuerbaren Ener-gien sowie der Veräußerung und des Handels der erzeug-ten Energien,
der Errichtung, des Erwerbs und des Betriebs von Ge-wächshäusern sowie der Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände aufgrund verschiedener Rechtsverhältnisse.
Die Emittentin wird die Nettoeinnahmen der Vermögensein-lage den Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe neben den klassischen Projektfinanzierungen der Banken-Darlehen zur Finanzierung der Investitionsprojekte dieser Unternehmen, Zwischenfinanzierungen und Kontokorrent-darlehen gewähren.
Art der Vermögensanlage, Emissionsvolumen, Stücke-lung
Angeboten werden unverbriefte Namensgenussrechte. Das Genussrechtskapital ist eingeteilt in 5.000 Stück gleichbe-rechtigte Genussrechte mit einem Nennbetrag von je EUR 1.000,00. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensan-lage beträgt EUR 5.000.000,00.
Die mit der Vermögensanla-ge verbundenen Rechte
Allgemeine Rechte Das Genussrecht gewährt den Genussrechtsinhabern einen Zinsanspruch und einen Anspruch auf Rückzahlung des Ge-nussrechtskapitals bei Beendigung der Laufzeit des Genuss-rechtskapitals. Das Genussrecht verbrieft den Genussrechtsinhabern Gläubi-gerrechte und keine Gesellschafterrechte, insbesondere kein Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrecht in der Gesellschaf-terversammlung der Emittentin. Nachrangigkeit Die Forderungen der Genussrechtsinhaber aus den Genuss-rechten treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der Emittentin im Rang zurück (Nachrangigkeit). Im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen oder der Liquidation der Emittentin werden die Genussrechte erst nach vollständiger Befriedigung sämtlicher Ansprüche der vorrangigen Gläubiger bedient. Die gesamte Vermögenseinla-ge der Genussrechtsinhaber haftet jedoch nachrangig nach
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dem Eigenkapital der Emittentin für Verbindlichkeiten der Emittentin. Eine über den Nennbetrag des Genussrechtskapi-tals hinausgehende Nachschusspflicht besteht für den Ge-nussrechtsinhaber nicht. Vorbehaltlich der Regelungen zur Nachrangigkeit erfolgt zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Ansprüche der Genussrechtsinhaber aus dem hier vereinbarten Genussrecht die Abtretung sämtlicher Forderungen, die die Emittentin aus der Verwendung der Gelder erwirbt. Mit den abgetretenen Forderungen gehen alle für diese haftenden Sicherheiten sowie die Rechte aus den zugrundeliegenden Rechtsverhält-nissen auf die Genussrechtsinhaber über. Die Abtretung wird erst dann offengelegt, wenn die Emittentin mit ihren Ver-pflichtungen in Verzug kommt. Treuhandvermögen Beim Genussrecht handelt es sich aus Sicht der Genussrechts-inhaber nicht um Treuhandvermögen. Verzinsung Die Genussrechtsinhaber erhalten eine jährliche Verzinsung ihres Genussrechtskapitals. Das auf das Konto der Emittentin eingezahlte Genussrechtskapital wird ab dem Ersten des Mo-nats, der dem Monat der Wertstellung des Genussrechtskapi-tals auf dem Konto folgt, verzinst, jedoch frühestens ab dem 01.07.2011. Die jährliche Grundverzinsung beträgt 6,00% des eingezahl-ten Nennbetrages. Übersteigt der Jahresüberschuss der Emit-tentin den Betrag von EUR 10.000,00, steht den Genuss-rechtsinhabern der übersteigende Teil des Jahresüberschus-ses zu, bis die Verzinsung des Genussrechtskapitals 8,00% erreicht. Die Zahlung der Zinsen erfolgt jährlich zum 31.03. des Folgejahres. Der Anspruch auf Zinszahlung besteht, wenn im abgelaufenen Geschäftsjahr auf Basis des vorläufigen jeweils zum 31.12. eines Jahres aufzustellenden handelsrechtlichen Jahresab-schluss ein Jahresüberschuss ausgewiesen wird und die Liqui-dität der Emittentin ausreicht, die Zinszahlungen zu leisten. Durch die Verzinsung des Genussrechtskapitals darf sich kein Jahresfehlbetrag ergeben. Reichen der Jahresüberschuss und die Liquidität der Gesellschaft zur Zahlung der Verzinsung ganz oder teilweise nicht aus, reduziert sich der auf das jewei-lige Geschäftsjahr entfallende Betrag der Zinsen entspre-chend. Für nicht oder nicht vollständig ausgezahlte Beträge der Ver-zinsung besteht jedoch ein Nachzahlungsanspruch in späte-ren Geschäftsjahren, vorausgesetzt der Jahresüberschuss und die Liquidität der Gesellschaft reichen in diesen Geschäftsjah-ren für die Bedienung des Nachzahlungsanspruches aus. Die
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Nachzahlungspflicht besteht aus den Jahresüberschüssen der Gesellschaft der nachfolgenden Geschäftsjahre. Der Anspruch auf Nachzahlung ist auf fünf Jahre nach der Fälligkeit des Ge-nussrechtskapitals befristet. Sollte die Rückzahlung des Genussrechtskapitals bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht erfolgen können, so ist das Genuss-rechtskapital in Höhe des nicht zurückgezahlten Betrags bis zur vollständigen Rückzahlung weiterhin mit dem Zinssatz von 6,00% zu verzinsen. Der Anspruch auf Rückzahlung ist auf fünf Jahre nach der Fälligkeit des Genussrechtskapitals befristet. Die Zinsrechnung erfolgt auf der Grundlage deutscher Zins-rechnung (30/360). Die Zinszahlung wird errechnet durch Multiplikation des Nennbetrages mit dem Zinssatz, multipli-ziert mit der Anzahl der Zinstage in der betreffenden Zinspe-riode geteilt durch 360 (30/360). Verlustteilnahme Die Genussrechtsinhaber nehmen mit ihrem Genussrechtska-pital bis zur vollen Höhe des Nennbetrages an etwaigen Ver-lusten der Emittentin teil. Die Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber vermindern sich entsprechend. Weist die Emittentin in den Verlustjahren folgenden Ge-schäftsjahren Jahresüberschüsse aus, werden diese zunächst zur Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals bis zum Nennwert verwendet, bevor eine anderweitige Gewinnver-wendung vorgenommen wird. Laufzeit/Kündigung Die Laufzeit der Genussrechte ist grundsätzlich unbestimmt; sie beginnt mit dem Tag der Einzahlung. Die Kündigung ist für die Genussrechtsinhaber erstmals möglich zum 31.12.2021, danach jeweils zum Ablauf eines Geschäftsjahres. Sowohl die Emittentin als auch die Genussrechtsinhaber können die Ge-nussrechte nicht vor dem vereinbarten Ende der Laufzeit kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund wird davon nicht berührt. Das Kündigungsrecht aus wichti-gem Grund bezieht sich nicht auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Emittentin. Die gekündigten Ge-nussrechte behalten bis zur Wirksamkeit der Kündigung ihre vollen Rechte. Tilgung, Rückzahlung Die Rückzahlung des Genussrechtskapitals erfolgt zum Buch-wert innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Jahresab-schlusses zu dem Stichtag, zu dem die Kündigung erfolgt ist. Sollte zum 31.12., erstmals zum 31.12.2021, der Betrag des gekündigten Genussrechtskapitals 25,00% des Nennbetrages des gesamten Genussrechtskapitals übersteigen, ist die Emit-tentin berechtigt, den Betrag des zurückzuzahlenden Genuss-rechtskapitals auf 25,00% des Nennbetrages des gesamten
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Genussrechtskapitals zu begrenzen. Das gekündigte, aber nicht zurückgezahlte Genussrechtskapi-tal wird bis zum Zeitpunkt der späteren Rückzahlung verzinst.
Besteuerung der Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer un-terliegen, sofern die Vermögensanlage im ertragsteuerlichen Privatvermögen erfolgt. Anderenfalls liegen Einkünfte aus den Gewinneinkunftsarten vor, die nach dem Normaltarif versteuert werden (vgl. Abschnitt: „Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption“ Seite 57-61).
Handelbarkeit, Übertragbarkeit
Das Genussrecht ist nur begrenzt handelbar und kann nicht zurückgegeben werden. Für den Handel mit Genussrechten existiert kein gesetzlich geregelter Markt. Der Veräußerungs-preis wird zwischen Verkäufer und Käufer frei vereinbart. Im Übrigen kann das Genussrecht jederzeit uneingeschränkt im Wege der Abtretung übertragen werden; es ist vererblich und kann im Rahmen einer Schenkung übertragen werden. Zur Wirksamwerdung der Übertragung des Genussrechts ist eine Eintragung des neuen Genussrechtsinhabers in das Ge-nussrechtsregister der Emittentin erforderlich.
Zahlstelle Die Zahlstelle, die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger ausführt und den Prospekt kostenols bereit hält, ist die Emittentin: Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog Telefon: +49 4839 9535-0 Telefax: +49 4839 9105 Mail: [email protected]
Einzelheiten der Zahlung des Zeichnungs- oder Erwerbs-preises
Die Zeichnung des Genussrechts erfolgt mittels Zeichnungs-schein (Seite 91). Dieser ist vom Anleger handschriftlich und vollständig auszufüllen und an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Der Zeichnungsschein ist an die Zeich-nungsstelle zu senden. Nach Gegenzeichnung des Zeichnungsscheins durch die Emit-tentin erhält der Anleger eine Kopie als Annahmebestätigung zurück. Der gezeichnete Betrag ist innerhalb von 10 Tagen nach An-nahme des Zeichnungsscheins auf das Bankkonto der Emit-tentin Bankkonto: 192036416 BLZ: 218 523 10 Bankinstitut: Sparkasse Hennstedt-Weselburen zu überweisen. Im Verwendungszweck hat der Anleger den
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Namen, Vornamen und das Stichwort „Genussrecht“ anzuge-ben.
Erwerbspreis Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 5.000,00. Höhere Zeichnungen müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Die Zeichnungssumme ist nach oben begrenzt durch die maximal mögliche Höhe des Genussrechtskapitals. Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der individuellen Zeich-nungssumme des Anlegers.
Mit dem Erwerb, der Ver-waltung und der Veräuße-rung der Vermögensanlage verbundenen weitere Kosten
Es wird ein Agio erhoben in Höhe von 2,00% des Nennbetra-ges der Zeichnungssumme. Für den Anleger können bei dem Erwerb und der Verwaltung der Vermögensanlage Überweisungs- und Kommunikations-kosten, wie Porto und Telefongebühren, anfallen. Schaltet der Anleger bei der Zeichnung Dritte ein oder hat er seine Einzahlung fremdfinanziert, können dort weitere Kosten an-fallen. Wenn die Einzahlung der Einlage nicht rechtzeitig in-nerhalb von zehn Tagen nach Annahme der Zeichnungserklä-rung durch die Emittentin erfolgt, können weitere Kosten durch Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe entstehen. Bei einer Veräußerung oder sonstigen Übertragung der Ge-nussrechte ist vom neuen Genussrechtsinhaber zur Deckung von Abwicklungs- und Transaktionskosten eine Kostenpau-schale bis zu 100,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer als Übertragungsgebühr an die Emittentin zu entrichten Ob und in welcher Höhe dem Anleger bei dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung Kosten entstehen, hängt von seinem individuellem Informationsbedürfnis und seinem individuellem Anlageverhalten ab. Diese Kosten können von der Emittentin daher zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder absolut noch im Verhältnis zur Zeichnungssumme be-ziffert werden. Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten.
Weitere Leistungspflichten
Der Anleger ist verpflichtet, Änderungen seines Namens, sei-ner Anschrift, seiner Bankverbindung sowie eine Übertragung seiner Genussrechte der Emittentin unverzüglich mitzuteilen. Nachschussverpflichtungen bestehen nicht. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen.
Zeichnungsstelle Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publi-kums entgegennehmen, ist die Emittentin:
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Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog Telefon: +49 4839 9535-0 Telefax: +49 4839 9105 Mail: [email protected] Bankkonto: 192036416 BLZ: 218 523 10 Bankinstitut: Sparkasse Hennstedt-Weselburen
Zeichnungsfrist Die Zeichnungsfrist beginnt am ersten Werktag nach Veröf-fentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit Ablauf des 31.12.2011.
Es besteht die Option, durch eschluss der Gesellschafterver-sammlung der Emittentin die Zeichnung vorzeitig vor Ablauf des 31.12.2011 zu schließen. Bei einer vorzeitigen Vollplatzie-
rung wird durch eschluss der Gesellschafterversammlung der Emittentin die Zeichnung geschlossen.
Es besteht die Möglichkeit durch eschluss der Gesellschaf-terversammlung der Emittentin, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.
Die Emittentin ist durch eschluss der Gesellschafterver-sammlung auch berechtigt, die Zeichnungsfrist bis zur Voll-platzierung zu verlängern. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die für die Zeichnung oder den Erwerb der Vermögensanlage vorgese-hene Frist vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.
Provisionen Es werden Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisio-nen oder vergleichbare Vergütungen, in einer Gesamthöhe von EUR 250.000,00 geleistet.
Wesentliche Risiken der Vermögensanlage
Die Vermögensanlage unterliegt wertpapier- und unterneh-mensbezogenen Risiken (vgl. Abschnitt „Wesentliche Risiken der Vermögensanlage“, Seite 12-20).
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3. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage
Allgemeine Hinweise
Die Zeichnung von Genussrechten der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG unter-
liegt keiner staatlichen Kontrolle und ist nicht durch Einlagensicherungseinrichtungen ge-
schützt. Ihre wirtschaftliche Entwicklung unterliegt typischen unternehmerischen Risiken.
Zins- und Kapitalrückzahlungen sind an die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin geknüpft
und nicht garantiert. Die Reihenfolge der nachstehend im Detail dargestellten Risiken lässt
weder Rückschlüsse über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über das Ausmaß zu. Sie können
einzeln oder kumuliert eintreten. Zeitpunkt und Höhe der Auszahlungen können dadurch ne-
gativ bis hin zum vollständigen Ausfall der Vermögenseinlage beeinflusst werden.
Es wird empfohlen, vor Unterzeichnung des Zeichnungsscheins fachkundigen Rat einzuholen, z.
B. eines Rechtsanwaltes und/oder Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters.
Maximalrisiko
Die Zeichnung des Genussrechts stellt keine sichere Einlage dar. Die nachstehenden Risiken
können einzeln oder kumulativ auftreten. Die geplanten Ergebnisse sind nicht garantiert und
können zu erheblichen Abweichungen führen. Es besteht das Risiko, dass Auszahlungen niedri-
ger ausfallen oder sogar vollständig ausbleiben. Dies kann zum Totalverlust der Einlage und der
Zinsen führen. Anleger, die den Genussrechtserwerb fremdfinanziert haben und Zins- und Til-
gungszahlungen aus dem eigenen Vermögen bedienen müssen, droht zusätzlich weiterer Ver-
mögensverlust und im Extremfall die sog. Privatinsolvenz als maximales Risiko.
Bonitätsrisiko
Die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen durch die Emittentin ist wesentlich abhängig von
deren Bonität. Die Emittentin wurde erst in 2011 gegründet, so dass keine Angaben über die
Geschäftsentwicklung der Vergangenheit gemacht werden können. Es sind daher auch keine
Rückschlüsse auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin und damit
deren Bonität abzuleiten. Die Prognoserechnungen sind keine Gewähr für den Eintritt der
wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen hinsichtlich der Fähigkeit der Emittentin, Zins- und
Tilgungszahlung vertragsgerecht zu leisten mit der Folge, dass das Risiko besteht, das die An-
sprüche des Genussrechtsinhabers ganz oder teilweise ausfallen können.
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Prognosen
Die in diesem Prospekt genannten zukunftsgerichteten Aussagen sind mit Unsicherheiten be-
haftet. Sie geben den derzeitigen Kenntnisstand und die Erwartungen der Emittentin wieder.
Diese Einschätzungen und Erwartungen basieren auf Recherchen und Marktanalysen. Auf-
grund der Vielzahl der Einflussfaktoren ist mit Abweichungen von der erwarteten wirtschaftli-
chen Entwicklung zu rechnen, so dass die tatsächliche Entwicklung anders verlaufen kann als
geplant. Solche Abweichungen können die Ertrags-, Liquiditätslage und Wertentwicklung der
Einlage erheblich beeinträchtigen. Belastungen der Liquidität und der Ertragslage der Emitten-
tin haben zur Folge, dass die wirtschaftliche Situation der Emittentin schlechter ausfallen kann
als vorgesehen und führen für die Genussrechtsinhaber zu niedrigeren oder verspäteten Aus-
zahlungen, insgesamt zu einem geringeren Kapitalrückfluss.
Platzierung
Sollte sich die Platzierung des Genussrechtskapitals über den geplanten Zeitraum (31. Dezem-
ber 2011 bzw. durch Verlängerungsoption der Emittentin) verzögern, so besteht das Risiko,
dass die geplanten Investitionen verspätet oder gar nicht erfolgen und somit die prognostizier-
te Geschäftstätigkeit unvollständig oder zeitversetzt erfolgt. Bei einem niedrigeren Emissions-
volumen kann ggf. nicht in die vorgesehenen Bereiche wie geplant investiert werden. Es ist
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unklar, in welchem Umfang die vorgesehene Investition
durchgeführt wird, sofern das geplante Emissionsvolumen nicht erreicht werden sollte. Dies
könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirkenen.
Für den Anleger besteht daraus das Risiko verspäteter, verminderter oder ausfallender Auszah-
lungen für die Zinsen und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals.
Verwendung des Genussrechtskapitals
Die Emittentin wird verschiedenen Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe Finanzie-
rungsdarlehen zur Verfügung stellen. Diese Unternehmen werden im Rahmen ihrer Unter-
nehmenstätigkeit diese Darlehen zur Durchführung der geplanten Investitionen verwenden. Es
besteht das Risiko der Fehlinvestition und damit für den Anleger das Risiko, dass diese Investi-
tionsprojekte wegen nicht vorhersehbarer Entwicklungen unwirtschaftlich sind, die Erträge
nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe erwirtschaften, wie sie für die Zins- und Tilgungs-
zahlungen benötigt werden, und/oder im Verwertungsfall der Verkaufserlös für die Rückzah-
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lung der Finanzierungsdarlehen nicht ausreichend ist. Es besteht das Risiko verspäteter, ver-
minderter oder ausfallender Auszahlungen an die Anleger.
Die Finanzierungsdarlehen an die Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe werden in
der Regel in Kombination mit Darlehen der Kreditinstitute vergeben. Die Bankdarlehen sind
vorrangig besichert, so dass diese im Krisenfall bevorrechtigt bedient werden, ehe die Emitten-
tin zur Rückführung der Darlehen Zugriff auf die Sicherheiten der Unternehmen der Westhof
Unternehmensgruppe erhält. Es besteht das Risiko, dass die Finanzierungsdarlehen hinsichtlich
des Sicherheitskonzeptes nicht ausreichend besichert sind, um die Tilgung der Finanzierungs-
darlehen in voller Höhe zu sichern. Es besteht auch hier das Risiko verspäteter, verminderter
oder ausfallender Auszahlungen an die Anleger.
Die zu finanzierenden Projekte der Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe stehen
im Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Verkaufsprospektes dem Grunde und/oder der
Höhe nach nicht abschließend fest. Daher kann sich der Anleger kein genaues Bild von den
Investitionsprojekten und den sich daraus ergebenden Risiken machen.
Insolvenzrisiko
Sollten ein oder mehrere Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe eine Verschlechte-
rung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Weise erfahren, dass der Tatbestand der
Insolvenz erfüllt ist, kann dies nachteilige Folgen für die Emittentin haben, indem die ausste-
hende Darlehensforderung der Emittentin auf ihren unter dem Nennbetrag liegenden Markt-
wert abgeschrieben werden muss. Dies kann auf Ebene der Emittentin dazu führen, dass sich
deren Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derart verschlechtert, dass der Tatbestand der
Insolvenz erfüllt ist.
Es besteht daher das Risiko, dass selbst nach Verwertung des Vermögens des/der Unterneh-
men(s) der Westhof Unternehmensgruppe und/oder der Emittentin im Insolvenzfall die Anle-
ger nicht oder nur anteilig befriedigt werden können. Es besteht das Risiko des Teil- oder To-
talverlustes der Anlage.
Ein Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen bestehen für das Genussrechtskapi-
tal nicht.
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Verwässerung
Die Emittentin ist berechtigt, weitere Genussrechte sowie sonstige Vermögensanlagen auch
ohne Ausgabe von Bezugsrechten zu begeben. Sofern neue Genussrechte den hier ausgegebe-
nen Genussrechten gleichgestellt werden, verteilen sich die Erträge auf alle Genussrechte.
Sollten neue Genussrechte den hier ausgegebenen vorgehen, werden mit den Erträgen zu-
nächst die neuen Genussrechte bedient. Dies kann zur Folge haben, dass sich Zinszahlungen
und Kapitalrückzahlungen an den Anleger verringern.
Schlüsselpersonen
Die Unternehmensentwicklung hängt in erheblichem Maße von den Entscheidungen der Un-
ternehmensleitung der Emittentin ab. Die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin wird ent-
scheidend geprägt durch die Geschäftsführer und Gesellschafter der Emittentin. Der Ausfall
dieser Schlüsselpersonen kann sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Emittentin auswirken. Dies kann in der Folge dazu führen, dass sich die Kapitalanlage für den
Anleger negativ entwickelt mit der Folge verzögerter, verringerter oder ausbleibender Auszah-
lungen. Dies könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin
auswirkenen. Für den Anleger besteht daraus das Risiko verspäteter, verminderter oder ausfal-
lender Auszahlungen für die Zinsen und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals.
Die Schlüsselpersonen sind auch Gesellschafter-Geschäftsführer der Unternehmen der West-
hof Unternehmensgruppe. Es können sich daher Interessenskonflikte ergeben zwischen den
Verpflichtungen gegenüber der Emittentin und den Verpflichtungen gegenüber den anderen
Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe. Diese könnten Auswirkungen haben auf die
Art und Weise der Vergabe der Finanzierungsdarlehen, die die Wirtschaftlichkeit der Anlage
negativ beeinflussen können.
Bewertung
Es besteht das Risiko, dass das Anlage- und Umlaufvermögen, die Rückstellungen und die Ver-
bindlichkeiten der Emittentin vor oder während der Laufzeit des Genussrechts nicht richtig
bewertet wurden bzw. werden. Hierdurch kann es zu Ergebnisschmälerungen oder ungeplan-
ten Liquiditätsabflüssen kommen, die die Auszahlungen an den Anleger einschränken oder
verhindern.
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Liquidität
Bei ungeplanten Liquiditätsabflüssen besteht das Risiko, dass die verbleibenden Zahlungsmittel
zur Bedienung der fälligen Zins- und Kapitalrückzahlungen nicht ausreichen. Dies kann zu ver-
späteten Zahlungen an den Anleger und im Extremfall zum Totalverlust für den Anleger führen.
Steuern der Emittentin
Das deutsche Steuerrecht unterliegt fortlaufenden Veränderungen. Es kann daher nicht ausge-
schlossen werden, dass durch zukünftige Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtspre-
chung oder der Auffassung der Finanzbehörden die steuerliche Bewertung der Genussrechte
und der Zinsen auf das Genussrechtskapital und damit auch der Nettoertrag für den Anleger
negativ beeinflusst werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Jahresabschlüsse der Emittentin
des laufenden Geschäftsjahres und der zukünftigen Geschäftsjahre unter dem Vorbehalt der
Prüfung durch das Betriebsfinanzamt stehen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in den
Folgejahren eine Betriebsprüfung durchgeführt wird. Hieraus können sich Steuernachzahlun-
gen ergeben. Dies kann die Liquidität der Emittentin negativ beeinflussen und zu verminderten
Auszahlungen und Kapitalrückzahlungen an den Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage
des Anlegers führen.
Keine Mitwirkungsrechte
Das Genussrecht begründet ausschließlich schuldrechtliche Verpflichtungen der Emittentin.
Der Genussrechtsinhaber hat weder Stimmrecht noch andere Mitwirkungsrechte hinsichtlich
der Gesellschaft; er kann weder in personeller noch in sachlicher Hinsicht auf die Geschäftsfüh-
rung einwirken. Dies gilt ebenso für den Gesellschaftsvertrag der Emittentin. Durch Gesell-
schaftsvertragsänderungen können sich der Gegenstand und die Geschäftstätigkeit der Emit-
tentin ändern. Dies kann zu negativen Auswirkungen auf die Auszahlungsfähigkeit der Emitten-
tin und damit auf die Fähigkeit, Zinszahlungen an den Anleger zu leisten, führen. Für den Anle-
ger besteht daraus das Risiko verspäteter, verminderter oder ausfallender Auszahlungen für
die Zinsen und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals.
Anspruch auf Zinszahlung
Der Anspruch auf Zinszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass im Jahresabschluss der Emit-
tentin ein für die Verzinsung des Genussrechtskapitals ausreichender Jahresüberschuss aus-
gewiesen wird und die Liquidität der Emittentin ausreicht, die Zinszahlungen zu leisten. Durch
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die Verzinsung des Genussrechtskapitals darf sich kein Jahresfehlbetrag ergeben. Reichen der
Jahresüberschuss und die Liquidität der Emittentin zur Zahlung der Verzinsung ganz oder teil-
weise nicht aus, reduziert sich der auf das jeweilige Geschäftsjahr entfallende Betrag der Zin-
sen entsprechend. Durch diese Regelungen kann sich bei gänzlicher oder teilweiser Verminde-
rung des Zinsanspruchs die Wirtschaftlichkeit der Einlage erheblich verringern. Dies könnte
sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirkenen. Für den
Anleger besteht daraus das Risiko verspäteter, verminderter oder ausfallender Auszahlungen
für die Zinsen und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals.
Anspruch auf Nachzahlung der Zinsen
Für nicht oder nicht vollständig ausgezahlte Beträge der Verzinsung besteht zwar ein Nachzah-
lungsanspruch in späteren Geschäftsjahren. Der Anspruch auf Nachzahlung ist auf fünf Jahre
nach der Fälligkeit des Genussrechtskapitals befristet. Dieser Nachzahlungsanspruch ist aber
abhängig von der Ertrags- und Liquiditätslage der Emittentin und kann bei schlechter Ertrags-
und Liquiditätslage der Emittentin ganz oder teilweise ausfallen.
Zinsänderung
Der nominelle Zinssatz der Genussrechte hinsichtlich Grund- und Überschussverzinsung ist
während der Laufzeit festgelegt. Jedoch kann sich der aktuelle Kapitalmarktzins ändern. Durch
die Festlegung des Kapitals besteht für den Anleger das Risiko, dass er ein höheres Zinsmarkt-
niveau nicht wahrnehmen kann.
Inflation
Der Wert der Zinszahlungen sowie des Rückzahlungsbetrages des Genussrechtskapitals kann
sich durch Inflation vermindern. Es besteht das Risiko für den Anleger, dass die erwartete reale
Vermögensvermehrung nicht eintritt.
Verlustteilnahme
Weist die Emittentin in ihrem Jahresabschluss eines Geschäftsjahres einen Jahresfehlbetrag
aus, wird dieser nach vollständiger Aufzehrung der gesetzlichen und eventuellen gesellschafts-
vertraglichen Rücklagen zunächst bis zur Höhe des Eigenkapitals der Emittentin zugewiesen.
Sollte die Emittentin darüber hinausgehende Verluste ausweisen, nimmt das Genussrechtska-
pital daran bis zur vollen Höhe durch entsprechende Verminderung des Genussrechtskapitals
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Genussrechtskapital – Prospekt
Seite 18 von 91
teil. Die Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber vermindern sich entsprechend, was
zum teilweisen oder gänzlichen Verlust der Einlage führen kann.
Erzielt die Emittentin in den nachfolgenden Geschäftsjähren Jahresüberschüsse, werden diese
zunächst zur Wiederauffüllung des Eigenkapitals der Emittentin und des Genussrechtskapitals
genutzt, ehe es zu einer Zinszahlung an die Anleger kommt. Dadurch kommt es zu verzögerten
Zinszahlungen, die die Wirtschaftlichkeit des Genussrechtskapitals negativ beeinflussen.
Haftung / Rangfolge
Es besteht das Risiko, dass die Anleger mit ihrer Vermögenseinlage ganz oder teilweise für die
Verbindlichkeiten der Emittentin haften. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass die Rückzah-
lung der Vermögenseinlage ganz oder teilweise ausfallen kann.
Sämtliche Ansprüche aus den Genussrechten treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von
Gläubigern der Emittentin, die nicht ebenfalls nachrangig sind, im Rang zurück. Im Falle eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen oder der Liquidation der Emittentin werden die Ge-
nussrechte erst nach vollständiger Befriedigung sämtlicher Ansprüche der vorrangigen Gläubi-
ger bedient. Dies kann im schlimmsten Fall zum Totalverlust des Genussrechtskapitals und der
Zinsen des Anlegers führen.
Handelbarkeit/Rückzahlbarkeit/Kündigung
Für die angebotenen Genussrechte existiert kein öffentlicher Handel. Eine Veräußerung ist
daher nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder durch Vermittlung eines Drit-
ten möglich. Vor dem Ende der Laufzeit von 10 Jahren sind die Genussrechte nicht ordentlich
und damit nur aus wichtigem Grund kündbar. In dieser Zeit besteht kein Rückzahlungsan-
spruch. Bei einer vorfälligen Veräußerung besteht das Risiko für den Anleger, dass er den Ge-
genwert nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der erwarteten Höhe erhält.
Das Kündigungsrecht der Anleger aus wichtigem Grund bezieht sich nicht auf eine Verschlech-
terung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, so dass bei wesentlicher Verschlechterung
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin die Gefahr besteht, dass wegen des
Fehlens der Kündigungsmöglichkeit die Rückzahlung des Genussrechtskapitals ganz oder teil-
weise ausfallen kann.
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Genussrechtskapital – Prospekt
Seite 19 von 91
Die Rückzahlung des Genussrechtskapitals ist eingeschränkt. Sollte zum 31.12., erstmals zum
31.12.2021, der Betrag des gekündigten Genussrechtskapitals 25,00% des Nennbetrages des
gesamten Genussrechtskapitals übersteigen, ist die Emittentin berechtigt, den Betrag des zu-
rückzuzahlenden Genussrechtskapitals auf 25,00% des Nennbetrages des gesamten Genuss-
rechtskapitals zu begrenzen und die Rückzahlung nach einem transparenten Verfahren aufzu-
teilen und zu kürzen. Durch diese Regelung kann es zu verzögerten Auszahlungen an die Anle-
ger kommen, im schlimmsten Fall zum teilweisen oder gänzlichen Verlust der Einlage.
Die Rückzahlung des wirksam gekündigten Genussrechtskapitals erfolgt zum Buchwert inner-
halb von 30 Tagen nach Feststellung des Jahresabschlusses zu dem Stichtag, zu dem die Kündi-
gung erfolgt ist. Der Buchwert wird ermittelt aus dem Nennbetrag abzüglich noch nicht wieder
aufgefüllter Verlustbeteiligungen zuzüglich etwaiger noch nicht ausgezahlter Ansprüche auf
Zinsen des laufenden Geschäftsjahres und der Ansprüche auf Nachzahlung rückständiger Zin-
sen. Durch diese Regelung kann es zu einer gegenüber dem Nennwert der Einlage verminder-
ten Rückzahlung an den Anleger kommen, im schlimmsten Fall zum teilweisen oder gänzlichen
Verlust der Einlage.
Rückabwicklungsrisiko
Im Falle einer Rückabwicklung hat der Anleger Anspruch auf Rückzahlung der Kapitalanlage.
Durch eine Rückabwicklung kann der Rückzahlungsbetrag an den Anleger geringer sein als das
von dem Anleger eingezahlte Genussrechtskapital. Darüber hinaus besteht das Liquiditätsrisiko
(siehe „Liquidität“, Seite 16).
Änderung der Genussrechtsbedingungen
Die Emittentin ist im Falle von Änderungen der steuerlichen Behandlung von Genussrechten
bei der Emittentin berechtigt, die Genussrechtsbedingungen durch einseitige Willenserklärung
zu ändern bzw. anzupassen. Die Änderung erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der
Geschäftsführung der Emittentin unter Berücksichtigung der Interessen der Emittentin, der
Gesellschafter der Emittentin und der Genussrechtsinhaber. Es besteht das Risiko, dass die
Änderung zum Nachteil der Ausstattung des Genussrechtskapitals geht. Dies kann sich negativ
auf die Wirtschaftlichkeit des Genussrechtskapitals und die Auszahlungen an die Anleger aus-
wirken. Dies könnte sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin
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Genussrechtskapital – Prospekt
Seite 20 von 91
auswirkenen. Für den Anleger besteht daraus das Risiko verspäteter, verminderter oder ausfal-
lender Auszahlungen für die Zinsen und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals.
Steuern der Anleger
Es besteht die Gefahr, dass sich die Besteuerung der aus der Anlage des Genussrechtskapitals
erzielten Erträge zukünftig ändert: So können sich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Auffas-
sung der Finanzverwaltung zu einzelnen Besteuerungsfragen ändern. Die steuerlichen Angaben
im Prospekt geben ausschließlich die derzeitige Rechtslage wieder. Die Änderung der steuerli-
chen Grundlagen kann zu einer höheren steuerlichen Belastung der Zinsen auf das Genuss-
rechtskapital führen. Somit besteht das Risiko, dass der Anleger einen geringeren wirtschaftli-
chen Ertrag nach Steuern erhält als auf der Grundlage der derzeitigen Rechtslage zu erwarten
ist.
Fremdfinanzierung – Anleger
Erwerbern von Genussrechten steht es frei, diese ganz oder teilweise durch Fremdkapital zu
finanzieren. Dies stellt jedoch ein wirtschafliches Risiko für den Anleger dar: Denn auch bei
verringerter oder ausbleibender Zins- und Kapitalrückzahlung des Genussrechtskapitals bleibt
er zur Bedienung des Kredites zur Refinanzierung des Genussrechtskapitals verpflichtet. Im
Extremfall kann dies zur Insolvenz des Anlegers führen.
Fremdfinanzierung – Emittentin (Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe)
Die Emittentin beabsichtigt zwar nicht, Fremdkapital jenseits der Genussrechte aufzunehmen,
dennoch besteht ein Fremdfinanzierungsrisiko mittelbar über die Unternhemen der Westhof
Unternehmensgruppe: Die Finanzierungsdarlehen der Emittentin an die Unternehmen der
Westhof Unternehmensgruppe werden in Kombination mit Darlehen der Kreditinstitute an die
Unternehmen der der Westhof Unternehmensgruppe vergeben. Es besteht jedoch das Risiko,
dass dieses Fremdkapital den Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe nicht oder
nicht in voller Höhe zur Verfügung gestellt wird. Dies könnte sich negativ auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirkenen. Für den Anleger besteht daraus das Risiko
verspäteter, verminderter oder ausfallender Auszahlungen für die Zinsen und die Rückzahlung
des Genussrechtskapitals.
Darüber hinaus sind der Emittentin/Anbieterin zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufs-
prospektes keine weiteren wesentlichen Risiken bekannt.
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Genussrechtskapital – Prospekt
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4. Die Westhof Unternehmensgruppe – gemeinsam und nachhaltig verantwortungsvoll Werte schaffen
Die Westhof Unternehmensgruppe besteht aus einer Vielzahl von Unternehmen. Die dazu
gehörenden Unternehmen sind seit längerer Zeit am Markt tätig und verfolgen die Produktion,
die Aufbereitung und den Vertrieb von Gemüse sowie Obst und Früchten aus kontrolliert bio-
logischem Anbau im In- und Ausland.
Das in den vergangenen Jahren
gezeigte Wachstum der Unterneh-
men setzt sich weiter fort. Sowohl
hinsichtlich der Menge der produ-
zierten und verarbeiteten land-
wirtschaftlichen Produkte, als
auch hinsichtlich der Vermarktung
dieser Produkte konnte die Pro-
duktion erheblich ausgeweitet
werden. Die an die Produktion,
die Verarbeitung und die Ver-
marktung der Produkte gestellten Qualitätsansprüche konnten stets zur Zufriedenheit der
Kunden erfüllt werden.
Die Westhof Unternehmensgruppe steht vor erneuten Herausforderungen. Der Markt für Pro-
dukte aus kontrolliert biologischem Anbau verlangt ein größeres und weit gestreutes Angebot
aus der regionalen Produktion. Diese Produktion muss auf qualitativ hochwertigem Niveau
erfolgen und hat die Grundsätze der nachhaltigen ökologischen Wirtschaftsweise zu erfüllen.
Gleich hohe Anforderungen werden an die Aufbereitung, Verpackung und Vermarktung der
erzeugten Produkte gestellt.
Hinzu kommen die erhöhten Anforderungen an die Ressourcen-Effizienz und den Klimaschutz.
Das erzielbare Ergebnis je Einheit eines eingesetzten Produktionsfaktors (Boden, Arbeit, Kapi-
tal) ist und soll langfristig erhöht werden, denn hierdurch ergeben sich positive Effekte insbe-
sondere für die uns so wichtige Umwelt. Auch soll der Kreislauf der Ressourcen so gestaltet
werden, dass das End- oder Nebenprodukt eines Prozesses Einsatzstoff eines anderen Prozes-
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Genussrechtskapital – Prospekt
Seite 22 von 91
ses wird. Nicht nur in der heutigen Zeit unter dem Eindruck der Nuklear-Katastrophe in Japan
sind der Energieeinsatz und die Energieproduktion von grundlegender Bedeutung, und zwar
nicht nur für die Westhof Unternehmensgruppe. Die Westhof Unternehmensgruppe will hierzu
ihren Beitrag leisten, indem auf der gesamten Wertschöpfungskette Energieneutralität ver-
wirklicht wird. Die in der Produktion, der Aufbereitung, der Vermarktung und dem Vertrieb
zum Einsatz kommende Energie soll aus regenerativen Energien erzeugt werden. Dabei soll
diese Energieerzeugung nicht mit der Nahrungsmittelproduktion in Konkurrenz treten.
Dieser ambitionierte Kurs setzt voraus, dass der finanzielle Spielraum erhöht wird. Dieses soll
mit Hilfe des hier angebotenen Westhof Genussrechts geschehen. Dann soll sukzessive die
Umsetzung der verfolgten Konzepte erfolgen. Dazu wurden kürzlich neue Unternehmen ge-
gründet. Diese haben die Produktion bisher nicht zum Angebotsumfang gehörender regionaler
Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau, deren Verpackung und die Erzeugung regenera-
tiver Energien zum Gegenstand.
Schauen wir die zur Westhof Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen und deren
Entwicklung im Einzelnen an.
Landwirtschaft
Der Westhof befindet sich seit 1972 im Besitz der Familie
Carstens, 1978 übernahm Rainer Carstens die Bewirtschaf-
tung des Betriebes. Zunächst wurde der Westhof konven-
tionell bewirtschaftet: Auf einer Fläche von damals 60 ha,
wurden hauptsächlich Weizen, Zuckerrüben und Kartoffeln
angebaut. Auf gar keinen Fall darf man die auch heute noch
weit über die Grenzen Dithmarschens bekannten Erdbeeren vergessen, die auch damals schon
in Direktvermarktung ab Hof verkauft wurden.
Nach langjähriger Überlegung stellte Rainer Carstens den Westhof 1989 auf biologischen
Landbau um. Damit die strikte Einhaltung der biologischen Anbaurichtlinien auch nach außen
dokumentiert werden konnte, entschloss sich Rainer Carstens, sich dem Bioland-Verband an-
zuschließen. Nach drei Umstellungsjahren konnten dann 1992 die ersten anerkannten biologi-
schen Produkte verkauft werden. Das waren nach wie vor hauptsächlich Getreide, aber auch
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Genussrechtskapital – Prospekt
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Kartoffeln, etwas Gemüse und natürlich weiterhin die Erdbeeren. Der Westhof war bis dahin
schon auf eine stattliche Größe von 110 ha Eigentumsfläche angewachsen. Er gehörte damit zu
den größten biologisch bewirtschafteten Betrieben in Schleswig-Holstein. Nachdem die Ge-
treidepreise Anfang der 90er Jahre auch im Biolandbau erheblich gesunken waren, entschied
sich Rainer Carstens dazu, den Getreideanbau auf ein Minimum zu reduzieren. Der Westhof
wurde sehr schnell zu einem der größten biologischen Gemüseanbaubetriebe umgestellt.
Auf den guten Marschböden und aufgrund des hervorragenden Klimas konnte erstklassiges
Gemüse angebaut werden. Für dieses Gemüse gab es auch einen reißenden Absatz in der Le-
bensmittelindustrie, insbesondere waren Babykost-Hersteller und Fertiggerichte-Produzenten
überzeugt von der Qualität der Produkte, die vom Westhof stammten. So wurde ein Großteil
der Gemüseproduktion mit Vertragsanbau gesichert.
Mit der Vermarktung des biologischen Gemüses wuchs aber auch ständig die Anbaufläche auf
dem Westhof. So wurde im Jahr 2000 schon eine Fläche von über 200 ha biologisch bewirt-
schaftet. Paul-Heinrich Dörscher, der seinen landwirtschaftlichen Betrieb in direkter Nachbar-
schaft zum Westhof hat, stellte seinen Betrieb 2000 auf biologischen Landbau um. Paul-
Heinrich Dörscher und Rainer Carstens arbeiteten zuvor schon mehrere Jahre in einer Maschi-
nengemeinschaft zusammen. 2002 gründeten die beiden Betriebsleiter die Dörscher & Cars-
tens Bio GbR mit einer Gesamtbetriebsfläche von nun ca. 700 ha.
Auf dieser Fläche werden hauptsächlich Kleegras, Kohl, Möhren, Erbsen, Kartoffeln und Ge-
treide angebaut. Die Reihenfolge der Früchte stellt die Fruchtfolge des landwirtschaftlichen
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Genussrechtskapital – Prospekt
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Betriebes dar, die so aufeinander abgestimmt ist, dass die Anforderungen an eine nachhaltige
und ordnungsgemäße Landwirtschaft im Sinne der Bioland-Richtlinien erfüllt werden.
In der Dörscher & Carstens Bio GbR sind zurzeit 12 festangestellte Mitarbeiter und ca. 100
Saisonarbeiter tätig, die vor allen Dingen zur Bestandspflege in den Gemüsekulturen gebraucht
werden. Des Weiteren sind 3 Auszubildende beschäftigt.
Verarbeitung/Vermarktung der aus kontrolliert biologischem Anbau stammenden Produkte
Die Nachfrage der nach den Bioland-Richtlinien erzeugten Produkte war sehr groß, allerdings
fehlte die Infrastruktur, das gute Biogemüse vom Westhof auf den Teller des Endverbrauchers
zu bekommen. So entschied sich Rainer Carstens nicht nur für eine Direktvermarktung ab Hof,
sondern auch für eine Vermarktung an Markthändler, Großhändler und den Lebensmittelein-
zelhandel aufzubauen: Es wurden zunächst Markthändler und Naturkostgroßhändler im Raum
Schleswig-Holstein und Hamburg mit dem Frischgemüse vom Westhof versorgt, bis dann nach
kurzer Zeit auch die großen Lebensmittelketten in Schleswig-Holstein nach dem Biogemüse
vom Westhof fragten.
So konnte der Absatz ständig gesteigert werden
und auf dem Westhof entstanden Lagerhäuser
und Aufbereitungslinien, mit denen das Bioge-
müse handelsgerecht aufbereitet und verpackt
werden kann. Mit dieser Technik ist es möglich
geworden, dem deutschen Lebensmittel-
einzelhandel Biogemüse ganzjährig anzubieten.
Die rasante Entwicklung auf dem Westhof hatte
zur Folge, dass das eigen produzierte Gemüse nicht mehr ausreichte und Biogemüse von den
umliegenden Biobauern mit vermarktet wurde.
1998 wurde dann schließlich die Firma BIO-FROST Westhof GmbH mit Sitz in Wöhrden ge-
gründet. Zunächst wurde in einer stillgelegten Muschel-Frosterei tiefgekühltes Biogemüse
hergestellt. Im ersten Jahr waren dies gerade mal 20 Tonnen, die dann an einen Kunden der
Babykost-Herstellung geliefert wurden. Der Kunde war wegen der Qualität des hergestellten
Biotiefkühlgemüses sehr zufrieden und bestellte schon für das darauf folgende Jahr zirka 200
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Genussrechtskapital – Prospekt
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Tonnen tiefgefrorenes Gemüse. Für das Jahr 2000 hatte
die Firma BIO-FROST schon einen Auftragsbestand von ca.
1500 Tonnen Bio-Tiefkühlgemüse. Dieses war in der alten
Fabrik nicht mehr zu schaffen, so dass sich die Gesellschaf-
ter zu einem Neubau in Wöhrden entschlossen. Die Kapazi-
tät dieser Fabrik wurde auf den biologischen Anbau in
Dithmarschen angepasst.
Die Firma BIO-FROST Westhof GmbH verarbeitet heute eine Menge von ca. 10.000 Tonnen
Bio-Gemüse zu Bio-Tiefkühlgemüse. Diese Arbeit wird mit 28 Festangestellten und einer Aus-
zubildenden erledigt. Das Sortiment der BIO-FROST Westhof GmbH erstreckt sich über alle
Produkte des Bio-Gemüses, welches auf dem Freiland in Dithmarschen angebaut werden kann.
Dazu gehören Erbsen, Möhren, Kartoffeln, Zucchini, Pastinaken, Porree, Sellerie, Kürbisge-
wächse, Blumenkohl und Brokkoli, Weißkohl, Rotkohl und Rote Bete. Die BIO-FROST Westhof
GmbH versteht es als ihre Aufgabe, das regional erzeugte Gemüse zu verarbeiten und an die
Handelspartner der Industrie zu vermarkten.
In 2006 wurde die Firma Westhof Bio-Gemüse GmbH &
Co. KG gegründet. In dieser Gesellschaft wird das biolo-
gisch erzeugte Frischgemüse handelsgerecht aufberei-
tet und an den Lebensmitteleinzelhandel ausgeliefert.
In der Gesellschaft wird nicht nur das auf dem Westhof
angebaute Bio-Gemüse aufbereitet, sondern auch das
Bio-Gemüse der umliegenden Biobauern. Insgesamt werden in der Westhof Bio-Gemüse
GmbH & Co. KG ca. 30.000 Tonnen Gemüse aufbereitet und gehandelt. Diese Arbeit wird von
35 festangestellten Personen ausgeführt und von zur Zeit einer Auszubildenden. Die Verarbei-
tungskapazität wurde ständig ausgeweitet, so dass auf dem Westhof heute eine der moderns-
ten Bio-Möhren Aufbereitungs- und Verpackungsanlage steht.
Neue und zukünftige Geschäftsfelder
Die Entwicklung auf den Märkten für biologische erzeugte Produkte und die rechtlichen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verlangen eine Anpassung der Struktur und die Entwick-
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Genussrechtskapital – Prospekt
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lung neuer Geschäftsfelder. Dabei verfolgen die Gesellschafter der Westhof Unternehmens-
gruppe folgende Ziele:
Energieneutralität bis 2015
Energieneutralität bedeutet, dass die von den Unternehmen des Westhof von der Bodenbear-
beitung bis zur Rampe des Endkunden eingesetzte Energie aus regenerativen Quellen erzeugt
wird.
Erhöhung der Ressourcenproduktivität
Darunter verstehen die Gesellschaften, den eingesetzten Boden, die Maschinen und Gebäude
sowie das Personal so einzusetzen, dass sich die Arbeitsbedingungen und Erträge in allen Be-
reichen verbessern.
Weiterentwicklung des nachhaltig ökologischen Landbaus
Dies ist für die beteiligten Unternehmen ein besonders wichtiger Punkt, da sie der Meinung
sind, dass der biologische Landbau ständig weiter entwickelt werden muss. Leider gibt es auch
immer wieder Tendenzen, biologische Landwirtschaft auf einem sehr niedrigen Ertragsniveau
zu betreiben. Dies wird in der Regel von Unternehmen betrieben, die eigentlich kein Interesse
am biologischen Landbau haben, sondern nur die nach ihrer Meinung höheren Preise erzielen
wollen. Um die Verbraucher nicht zu enttäuschen, ist es wichtig, dass sowohl die landwirt-
schaftlichen Erzeuger wie auch die Verarbeiter der Bio-Produkte fest mit dem ökologischen
Grundgedanken verankert sind und den Willen haben, diesen weiter zu entwickeln und auch
die technischen Fortschritte zu nutzen. Paul-Heinrich Dörscher und Rainer Carstens setzen sich
mit aller Kraft für den ökologischen Landbau ein.
Biogasanlagenbetrieb ohne Nahrungsmittelkonkurrenz
Zur Verwirklichung des Ziels Energieneutralität soll eine Biogasanlage errichtet und betrieben
werden. Diese soll zur Fermentation Substrate als Einsatzstoffe erhalten, die End- und/oder
Zwischenprodukt der Landwirtschaft und/oder der Aufbereitung sind und nicht der menschli-
chen Ernährung dienen können.
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Genussrechtskapital – Prospekt
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Dazu wird das auf den Feldern abgemähte Kleegras aus der Landwirtschaft verwendet, das als
Fruchtfolgeglied im biologischen Anbau zwingend erforderlich ist, aber kein Nahrungsmittel
darstellt.
Zudem ist geplant, das sogenannte C-Gemüse als Substrat in der Biogasanlage einzusetzen. C-
Gemüse ist Gemüse, welches weder in der Frosterei noch im Handel und somit in der mensch-
lichen Ernährung eingesetzt werden kann. Das C-Gemüse wird von den Handelsgesellschaften
BIO-FROST Westhof GmbH und Westhof Bio-Gemüse GmbH & Co. KG geliefert.
Die während der Fermentation erzeugten Gärreste
werden in der Landwirtschaft als wertvoller Dünger
eingesetzt werden. Der aus der Biogasanlage ent-
stehende Bio-Dünger ist einmalig, da in diese Bio-
gasanlage ausschließlich Produkte aus biologischer
Landwirtschaft eingefahren werden. Außerdem
wird die Biogasanlage dazu führen, dass mit die-
sem gezielt einsetzbaren Bio-Dünger auf den Flächen mehr Gemüse in noch besserer Qualität
geerntet werden kann. Die Dörscher & Carstens Bio GbR geht davon aus, dass sie über diese
Biogasanlage nicht nur ihre Energieneutralität realisieren, sondern auch ihre Nährstoffbilanz
ausgleichen kann.
Das erzeugte Biogas wird in einem Blockheizkraftwerk verbrannt werden. Es entstehen Strom
und Wärme als Endprodukte. Es ist zunächst geplant, den Strom in das öffentliche Netz einzu-
speisen. Sobald die gesetzlichen Vorgaben es möglich machen, soll der Strom auch an den
Endverbraucher direkt vermarktet werden. Die Wärme aus dem Blockheizkraftwerk wird drin-
gend bei der Firma BIO-FROST Westhof GmbH gebraucht: denn bevor das Gemüse eingefroren
wird, muss es zuvor kurz blanchiert werden. Dazu benötigt die Firma BIO-FROST Westhof
GmbH eine Wärme von ca. 95 °C, die ebenfalls aus dem Blockheizkraftwerk gewonnen wird.
Dieses Blockheizkraftwerk hat eine elektrische Leistung von 500 kW und eine thermische Leis-
tung von ca. 600 kW. Diese Leistung ist ausreichend, um den Energiebedarf des bei Firma BIO-
FROST Westhof GmbH stehenden Blancheurs zu decken. Damit wird die Ressource Biogas zu
mehr als 80 % ausgenutzt.
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Das bei der Biogasnutzung ebenfalls entstehende CO2 wird genutzt als Dünger im Unterglasan-
bau. Der Einsatz erfolgt in den zukünftig zu errichtenden Gewächshäusern.
Das Projekt „Biogasanlage“ soll verwirklicht werden in der
Gesellschaft Westhof Energie GmbH & Co. KG, die in
2010 gegründet wurde mit dem Zweck der Errichtung,
des Betreibens und der Verwaltung Energie erzeugender
Anlagen sowie der Veräußerung und dem Handel von
Energie.
Erweiterung des regionalen Bio-Gemüse Angebots
Zur Erweiterung des regionalen Bio-Gemüse Angebots soll ein Gewächshaus gebaut werden, in
dem Bio-Tomaten und Bio-Gurken bzw. Bio-Paprika angebaut werden sollen. Die Besonderheit
dieses Gewächshauses wird sein, dass die Pflanzen nicht, wie im konventionellen Gewächs-
hausanbau üblich, in Steinwollsubstraten angebaut, sondern, wie im biologischen Anbau un-
bedingt notwendig, in der Erde kultiviert werden. Das hat zur Folge, dass der Boden im Ge-
wächshaus nachhaltig ertragsfähig gehalten wird. Zusätzlich gibt der Boden an die Pflanzen
Geschmackstoffe ab, die herkömmlich produzierte Pflanzen nicht haben.
Geplant ist ein Gewächshaus mit einer Gesamtgröße von ca. 4 ha mit einer Abteilung je für
Tomaten und für Gurken oder Paprika. In den Gewächshäusern wird dann von Jahr zu Jahr die
Kultur gewechselt, so dass mit dieser Fruchtfolge gegen Krankheiten und Schädlinge vorge-
beugt werden kann. In dem Gewächshaus werden ca. 1.500 Tonnen Bio-Tomaten und Bio-
Gurken bzw. Bio-Paprika wachsen, die an die Handelspartner verkauft werden.
In diesem Gewächshaus wird auch eine erhebliche Menge an Wärme gebraucht. Ein Teil der
Wärme wird aus der Abwärme der Frosterei gespeist, denn hier gibt es eine Abwärme mit ca.
50 °C die in der Frosterei selbst nicht genutzt werden kann und zurzeit als Abwärme in die
Umwelt abgegeben wird. Mit dieser Abwärme können die Bodenheizung sowie die Vegeta-
tionsheizung in diesem Gewächshaus betrieben werden.
Als weitere Wärmequelle des Gewächshauses wird ein Blockheizkraftwerk mit ca. 1.500 kW
elektrischer Leistung installiert, welches etwa 2.500 kW Wärme zur Verfügung stellt. Diese
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Genussrechtskapital – Prospekt
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Wärme zusammengenommen mit der Abwärme, die von Firma BIO-FROST Westhof GmbH
kommt, reicht aus, die Grundlast für dieses Gewächshaus abzudecken. Als Spitzenlast werden
ungefähr 6.000 kW Wärme benötigt: Die Spitzenlast wird mit Hilfe eines zusätzlichen Heizkes-
sels in entsprechender Größe produziert, welcher auch als redundantes Notheizkraftwerk die-
nen kann und ebenfalls mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
Die Gewächshauskulturen werden auch Düngemittel benötigen, die wiederum aus der Biogas-
anlage kommen. Die Pflanzenreste und auch das im Gemüse entstehende C-Gemüse werden in
die Biogasanlage zurückgebracht, so dass auch hieraus wieder Biogas und Bio-Dünger erzeugt
werden kann und der Kreislauf optimal geschlossen wird.
Die Biogasanlage und das Gewächshaus sollen in der Nähe der Firma BIO-FROST Westhof
GmbH gebaut werden. Die dafür vorgesehene Fläche liegt ca. 1,2 km von der Frosterei ent-
fernt, also dicht genug, um Wärmeentsorgungs- bzw. Gasversorgungsleitung zwischen BIO-
FROST, Gewächshaus und Biogasanlage verlegen zu können.
Das Projekt „Gewächshausanlage“ soll verwirklicht werden in der Gesellschaft Westhof Bio-
Gewächshaus GmbH & Co. KG, die in 2011 gegründet wurde mit dem Zweck der Errichtung,
des Erwerbs und des Betriebs von Gewächshäusern. Im Weiteren hat die Gesellschaft zum
Gegenstand die Vermietung und Verpach-
tung beweglicher und unbeweglicher Ver-
mögensgegenstände auf der Grundlage ver-
schiedener Rechtsverhältnisse.
Die Produkte aus der Westhof Bio-Gewächs-
haus GmbH & Co. KG sind nach der Ernte für
die Vermarktung entsprechend aufzube-
reiten und zu verpacken. Diese Aufgabe
übernimmt die Gesellschaft Westhof Bio-
Verpackungs GmbH & Co. KG, die die Auf-
bereitung, Verpackung und Vermarktung von Obst- und Gemüse aus kontrolliert ökologischen
Anbau im In- und Ausland sowie aller damit zusammenhängenden Geschäfte zum Gegenstand
hat.
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Es ist geplant, im Jahr 2011 mit dem Bau des Gewächshauses bzw. der Biogasanlage zu begin-
nen, damit dann ab April 2012 die ersten Tomaten in das Gewächshaus eingepflanzt werden
können. Denn das Gelände, auf dem das Gewächshaus gebaut werden soll, ist seit April 2010
in der Umstellung auf biologischen Anbau, denn auch hier muss genauso wie im Freilandan-
bau, eine Umstellungszeit von 2 Jahren auf den ökologischen Landbau eingehalten werden.
Mit der ersten Bio-Gemüse-unter-Glas-Ernte ist ab Juli 2012 zu rechnen. Mit der Umsetzung
dieser Projekte kommen Rainer Carstens und Paul-Heinrich Dörscher ihrem Ziel, den ökologi-
schen Landbau immer weiter zu perfektionieren, einen großen Schritt näher. Insgesamt wer-
den für die neu geplanten Maßnahmen ca. 30 neue Arbeitsplätze geschaffen. Für die Gemeine
Wöhrden verspricht sich Bürgermeister Schoof nicht nur Steuereinnahmen von dieser Investi-
tion, sondern auch eine positive Außenwirkung weit über die Grenzen Dithmarschens hinaus.
Markteinschätzung bezüglich Bio-Frischgemüse, insbesondere von deutschen Bio-Tomaten und Bio-Gurken aus dem Gewächshaus
Entscheidend für die Entwicklung der geplanten Projekte ist die Entwicklung der Märkte für
aus kontrolliert biologischem Anbau stammendes Bio-Frischgemüse.
Wachstumsmarkt Bio-Frischgemüse
Im gesamten deutschen Frischgemüsemarkt (inländische und importierte Ware) lassen sich in
den vergangenen Jahren zwei gegenläufige Tendenzen beobachten: Einerseits sanken von
2004 bis 2010 die gesamten Einkaufsmengen konventionellen Frischgemüses von
ca. 2,49 Mio. Tonnen um über 8% auf ca. 2,29 Mio. Tonnen. Andererseits stiegen im selben
Zeitraum die Einkaufsmengen an Bio-Frischgemüse von ca. 70.000 Tonnen um über 87% auf
fast 132.000 Tonnen. Damit hat sich der durchschnittliche Anteil an Bio-Gemüse am gesamten
Frischgemüsemarkt in den letzten Jahren nahezu verdoppelt und beträgt mittlerweile 5,4%
(siehe Abb. 1 und 2).
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Klare Präferenzen für heimische Produkte
Sowohl Verbraucher als auch der Handel zeigen zudem deutliche Präferenzen für im Inland
hergestellte Ware: So ist von 2004 bis 2010 der Anteil deutscher Einkaufsmengen am gesam-
ten Frischgemüse (konventionell und Bio) von 42,5% auf 47,3% nahezu kontinuierlich gestie-
gen. Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Regionalität und Nachhaltigkeit sind hier die gro-
ßen Schlagworte und sprechen für Inlandsware.
Bei Bio-Gemüse alleine betrachtet liegt hier der Inlandsanteil deutlich über dem Durchschnitt
des gesamten Frischgemüsemarktes. In der Entwicklung zeigt sich allerdings ein etwas diffe-
renzierteres Bild: Obwohl in absoluten Zahlen die Einkaufsmengen an deutschem Bio-
Frischgemüse innerhalb der Jahre 2004 bis 2010 von knapp 43.000 Tonnen auf über 73.000
Tonnen jährlich anstiegen, sank mit Einsetzen des Bio-Booms nach 2004 der relative Inlandsan-
teil zunächst von 60,8% auf 51,5% im Jahre 2006. Grund hierfür war, dass die deutsche Pro-
duktion der gesteigerten Nach-
frage zunächst nicht in der Ge-
schwindigkeit folgen konnte wie
die Außenhandelsströme, die in
der Lage waren, die gewünschten
Waren schnell umzulenken. Ab
2006 konnte der deutsche Markt-
anteil wieder gesteigert werden
und bis 2010 einen Wert von
55,7% erreichen (siehe Abb. 3).
Tomaten und Gurken unter den Top 3 Gemüsearten
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Tomaten und Gurken gehören zu den meistgekauften Gemüsearten in Deutschland: Im Jahr
2009 betrug der durchschnittliche Frischgemüse-Einkauf 63,2 kg je Privathaushalt. Davon ent-
fielen mit 10,3 kg mit Abstand die größten Mengen auf Tomaten; Nachfolger waren mit 7,8 kg
Möhren sowie mit 7,0 kg Gur-
ken. Die übrigen Arten, die zu
den Top 10 der meistgekauften
Gemüsearten zählten, waren
Zwiebeln (6,5 kg), Paprika (5,2
kg), Eissalat (3,4 kg), Blumen-
kohl (2,1 kg), Spargel (1,9 kg),
Porree (1,4 kg) und Weißkohl
(1,3 kg je Privathaushalt). Dazu
Abb. 4:
Deutsche Bio-Tomaten und Bio-Gurken im Marktvergleich
Im Jahre 2010 belief sich die gesamte Einkaufsmenge an Tomaten auf ca. 396.000 Tonnen,
wovon ca. 14.600 Tonnen bzw. 3,7% aus dem ökologischen Anbau stammten. Der Anteil inlän-
discher Bio-Tomaten betrug etwa 2.600 Tonnen. Dies entspricht einem Anteil von 18% an Bio-
Tomaten bzw. 0,7% am gesamten Tomatenmarkt. Dabei hat die Produktion deutscher Bio-
Tomaten in den vergangenen Jahren kaum zugenommen und schwankte von 2004 bis 2010
zwischen 2.600 und 3.200 Tonnen auf ähnlichem Niveau, wohingegen importierte Mengen an
Bio-Tomaten in diesem Zeitraum um mehr als das 2,5-fache von 4.800 Tonnen auf über 12.000
Tonnen anstiegen. Etwas anders zeigt sich dagegen das Bild bei Gurken: In 2010 wurden knapp
250.000 Tonnen Gurken abgesetzt, davon etwa 6.100 Tonnen Bio-Gurken, die damit einen
Anteil von etwa 2,5 % ausmachten. Ca. 3.100 Tonnen aus deutscher Produktion entsprachen
damit 51% am Bio-Markt bzw. 1,3% des gesamten Gurkenmarktes (siehe Abb. 5 und 6).
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Zukunftsmarkt LEH und Discount
Bio-Tomaten und Bio-Gurken aus deutscher Produktion sind im Lebensmitteleinzelhandel
(LEH) und Discount derzeit kaum anzutreffen. Dies liegt jedoch nicht daran, dass diese Ver-
triebswege keine derartigen Waren anbieten möchten, sondern dass es derzeit noch kaum
leistungsfähige Produzenten von Bio-Tomaten in Deutschland gibt, die qualitativ hochwertige
Mengen liefern können. Denn während 2010 42% aller importierten Bio-Tomaten im Discount
abgesetzt wurden, waren es bei deutschen Bio-Tomaten nur 6%. Über 65% aller deutschen
Bio-Tomaten wurden außerhalb des LEH und Discounts abgesetzt.
Bio-Gurken sind dagegen etwas reichlicher aus dem Inland verfügbar: der Anteil der Einkaufs-
stätten außerhalb des LEH und Discounts liegt hier nur bei 46%; über das Jahr gesehen liegt der
Anteil an der gesamten Absatzmenge deutscher Bio-Gurken immerhin schon bei 12%. An den
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gesamten Einkaufsmengen von Bio-Frischgemüse haben die Discounter aber einen Anteil von
47% und der LEH einen Anteil von 27%; hier fallen also insgesamt 74% der Einkaufsmengen an.
Aus dem Vergleich mit den eben genannten Zahlen für deutsche Bio-Tomaten und deutsche
Bio-Gurken wird klar, dass hier noch ein erhebliches Potenzial nicht genutzt wird. Dass ein sol-
ches Marktpotenzial gerade im LEH und Discount steckt, zeigt sich auch an der Entwicklung
von Bio-Möhren: Seit 2005 hat es bei Bio-Möhren ein starkes Mengenwachstum gegeben.
Während sich im Naturkostfachhandel die verkauften Mengen stabil hielten, steigerten LEH
und Discount ihre Angebotsmengen um mehr als das Dreifache, so dass alleine der Discount
2009 bereits einen Marktanteil von 77% an Bio-Möhren erreichte. Der Zugang der Bio-Möhren
zum LEH und Discount führte dazu, dass sich der Gesamtabsatz an Bio-Möhren mehr als ver-
doppelte und nunmehr Rang 2 der Top 10 der meistgekauften Gemüsearten in Deutschland
belegt (s.o.).
Der Westhof ist durch den Handel mit deutschem und importiertem Bio-Frischgemüse seit
Jahren mit dem LEH und Discount partnerschaftlich verbunden und vertraut. Die Erweiterung
des regionalen Bio-Gemüseangebotes um insbesondere deutsche Bio-Tomaten und
Bio-Gurken stellt daher für alle Seiten ein gutes Marktpotenzial dar.
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5. Angaben zur Emittentin – rechtliche Grundlagen
Nachfolgende Angaben beziehen sich sämtlich auf den Zeitpunkt der Prospektaufstellung.
Firma, Sitz
Die Firma der Emittentin lautet Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG mit Sitz in
Friedrichsgabekoog. Die Geschäftsanschrift lautet: 25764 Friedrichsgabekoog, Zum Westhof 6.
Gründung, Handelsregister
Die Gründung der Emittentin erfolgte unter dem Datum des 07.04.2011. Sie ist beim Amtsge-
richt Pinneberg im Handelsregister Abt. A unter der Nummer HRA 6351 PI eingetragen; der Tag
der ersten Eintragung lautet auf den 19.04.2011. Der letztgenannte Tag ist nach dem Gesell-
schaftsvertrag der Tag des Beginns der geschäftlichen Tätigkeit der Emittentin.
Rechtsform, Rechtsordnung
Die Emittentin ist eine Kommanditgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG. Maßgeblich für
die Emittentin ist das deutsche Recht. Die Kommanditgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit
errichtet. Die Emittentin ist keine Aktiengesellschaft und keine Kommanditgesellschaft auf
Aktien.
Komplementär zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung – Gründungsgesellschafter
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär) und Gründungsgesellschafter der Emit-
tentin ist die Gesellschaft in Firma Westhof Energie Verwaltungs GmbH, mit Sitz in Friedrichs-
gabekoog. Die Geschäftsanschrift der persönlich haftenden Gesellschafterin lautet 25764
Friedrichsgabekoog, Zum Westhof 6. Sie ist eingetragen unter HRB 8734 PI, Amtsgericht Pin-
neberg. Die Gründung erfolgte unter dem Datum des 11.06.2010, die erstmalige Eintragung in
das Handelsregister erfolgte am 08.07.2010. Sie hat ein Stammkapital von EUR 25.000,00. Das
Stammkapital ist voll eingezahlt. Die persönlich haftende Gesellschafterin haftet unbeschränkt
mit dem Stammkapital für die Verbindlichkeiten der Emittentin. Die persönlich haftende Ge-
sellschafterin ist keine natürliche Person, sondern eine GmbH, die nur mit ihrem Gesellschafts-
vermögen haftet. Sie unterliegt keinem Wettbewerbsverbot.
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Gesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin sind die Herren Rainer Carstens und
Paul-Heinrich Dörscher mit einer Stammeinlage von je EUR 12.500,00. Die Herren Rainer Cars-
tens und Paul-Heinrich Dörscher haben ihre Geschäftsanschrift an der Adresse 25764 Fried-
richsgabekoog, Zum Westhof 6. Vertretung und Geschäftsführung der persönlich haftenden
Gesellschafterin erfolgt durch die Herren Rainer Carstens und Paul-Heinrich Dörscher in Einzel-
geschäftsführungsbefugnis und unter Befreiung des § 181 BGB. Ihnen sind vertraglich keine
besonderen Funktionsbereiche zugeordnet.
Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin weist gegenüber den gesetzlichen Regelungen
keine Abweichungen auf.
Kommanditkapital zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung – Gründungsgesellschafter
Die Höhe der Kapitalanteile (Kommanditkapital) der Emittentin beträgt zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung insgesamt EUR 10.000,00. Kommanditisten sind die Herren Rainer Cars-
tens und Paul-Heinrich Dörscher. Der Kapitalanteil des Herrn Rainer Carstens beträgt EUR
5.000,00, der Kapitalanteil des Herrn Paul-Heinrich Dörscher beträgt EUR 5.000,00. Die Ge-
schäftsanschrift der Herren Rainer Carstens und Paul-Heinrich Dörscher lautet: 25764 Fried-
richsgabekoog, Zum Westhof 6.
Als Hauptmerkmale gewährt das Kommanditkapital Gesellschafterrechte, insbesondere ein
Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der Emittentin,
Vermögensrechte (Anteil am Vermögen der Emittentin) und das Recht auf Teilhabe am Gewinn
und Verlust der Emittentin. Das Kommanditkapital ist zum Tag der Prospektaufstellung voll-
ständig eingezahlt. Die Haftung der Kommanditisten ist auf das im Handelsregister eingetrage-
ne Kommanditkapital beschränkt; es handelt sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung um
die im Handelsregister eingetragenen Haftsummen der Gründungsgesellschafter.
Hauptmerkmale der Komplementärin: Die Gesellschaft in Firma Westhof Energie Verwaltungs
GmbH als Komplementärin der Emittentin leistet keine Einlage und ist damit nicht am Vermö-
gen der Emittentin beteiligt. Sie hat kein Stimmrecht und ist mit der Vertretung der Emittentin
beauftragt. Sie ist von der Geschäftsführung der Emittentin ausgeschlossen. Sie erhält eine
feste Haftungsvergütung in Höhe von 10,00 % ihres zu Beginn eines Geschäftsjahres im Han-
delsregister eingetragenen Stammkapitals und Auslagenersatz als Vorabvergütung; darüber
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hinaus ist sie am Gewinn der Emittentin nicht beteiligt. Die Komplimentärin der Emittentin
haftet für die Verbindlichkeiten der Emittentin unbeschränkt mit dem im Handelsregister ein-
getragenen Stammkapital, welches zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung EUR 25.000,00 be-
trägt.
Die Gründungsgesellschafter der Emittentin sind mit den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung personenidentisch; Veränderungen im Kreise der Gesellschafter der Emit-
tentin oder in der Art und dem Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insge-
samt gezeichneten und den eingezahlten Einlagen hat es nicht gegeben.
Gesellschaftsvertrag der Emittentin
Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin weist zum Tag der Prospektaufstellung folgende vom
Gesetz abweichende Regelungen auf:
Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine Einlage und ist damit nicht am Vermögen
der Emittentin beteiligt. Sie hat kein Stimmrecht und ist mit der Vertretung der Emittentin
beauftragt. Sie ist von der Geschäftsführung der Emittentin ausgeschlossen. Sie erhält eine
feste Haftungsvergütung in Höhe von 10,00 % ihres zu Beginn eines Geschäftsjahres im Han-
delsregister eingetragenen Stammkapitals und Auslagenersatz als Vorabvergütung; im Übrigen
ist sie am Ergebnis der Emittentin nicht beteiligt.
Die Kommanditisten sind allein zur Geschäftsführung der Emittentin berechtigt. Die geschäfts-
führenden Kommanditisten können von dem Komplementär zur Vertretung der Emittentin
bevollmächtigt werden.
Weitere Angaben über die Gründungsgesellschafter der Emittentin
Der Komplementär in Firma Westhof Energie Verwaltungs GmbH als Gründungsgesellschafter
der Emittentin erhält für die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung der Emittentin,
soweit diese Tätigkeit ausgeführt wird, Aufwandsersatz. Im Weiteren erhält der Komplementär
eine jährliche Haftungsvergütung in Höhe von 10% des im Handelsregister zu Beginn eines
Jahres ausgewiesenen Stammkapitals. Darüber hinaus ist der Komplementär am Gewinn und
Verlust der Emittentin nicht beteiligt.
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Den Kommanditisten, den Herren Rainer Carstens und Paul-Heinrich Dörscher, als Gründungs-
gesellschafter stehen auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages die Gewinnbeteiligung und
das Entnahmerecht bezüglich der erzielten Gewinne zu.
Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern innerhalb und außerhalb des Gesell-
schaftsvertrages der Emittentin keine Gewinnbeteiligungen, keine Entnahmerechte und keine
sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädi-
gungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, zu.
Die Gründungsgesellschafter sind nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt,
die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der Emittentin
Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anla-
geobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.
Weitere/derzeitige Gesellschafter der Emittentin
Zum Tag der Prospektaufstellung sind nur die Gründungsgesellschafter an der Emittentin be-
teiligt. Die Gründungsgesellschafter sind damit zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auch die
derzeitigen Gesellschafter der Emittentin. Weitere Gesellschafter sind an der Emittentin nicht
beteiligt.
Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien und
Beiräte der Emittentin
Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Emittentin, die Gesellschaft in
Firma Westhof Energie Verwaltungs GmbH, geschäftsansässig an der Adresse 25764 Fried-
richsgabekoog, Zum Westhof 6, ist von der Geschäftsführung der Emittentin ausgeschlossen
und nur zur Vertretung der Emittentin verpflichtet. Sie ist nicht Mitglied der Geschäftsführung
der Emittentin. Die Geschäftsführer der Komplimentärin sind Herr Rainer Carstens und Herr
Paul-Heinrich Dörscher.
Die Gründungsgesellschafter Rainer Carstens und Paul-Heinrich Dörscher sind als geschäftsfüh-
rende Kommanditisten alleinige Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin. Jedes Mit-
glied der Geschäftsführung führt die Geschäfte gemeinsam oder mit einem anderen Geschäfts-
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führer. Den Mitgliedern der Geschäftsführung sind vertraglich keine besonderen Funktionsbe-
reiche zugeordnet.
Die Geschäftsanschrift der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin lautet: 25764 Fried-
richsgabekoog, Zum Westhof 6.
Ein Vorstand existiert nicht. Aufsichtsgremien und Beiräte existieren nicht.
Die Emittentin hat noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr. Den Mitgliedern der Geschäfts-
führung der Emittentin wurden im Zusammenhang mit dieser Vermögensanlage für das letzte
abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteili-
gungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen
jeder Art, gewährt.
Über ihre Tätigkeit als Mitglieder der Geschäftsführung hinaus sind die Mitglieder der Ge-
schäftsführung der Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebo-
tenen Vermögensanlage betraut sind, die der Emittentin Fremdkapital geben oder die im Zu-
sammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder
Leistungen erbringen.
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft, insbeson-
dere die Überlassung von Kapital zur Nutzung aufgrund verschiedener Rechtsverhältnisse (z. B.
in Form von Darlehen, Genussrechten, stillen Beteiligungen) und die Vermietung und Verpach-
tung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände aufgrund verschiedener Rechts-
verhältnisse (z. B. in Form von Pacht-, Miet-, Leasingverträgen).
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder
zweckmäßig erscheinenden Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen. Die Gesellschaft kann
sich an anderen Unternehmen beteiligen.
Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich gewerblich zu betätigen, insbesondere sich an gewerblich
tätigen Gesellschaften in Rechtsform einer Persongesellschaft zu beteiligen.
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Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin
Die Emittentin übernimmt im Rahmen der Westhof Unternehmensgruppe ausschließlich die
Gewährung von Darlehen an nachfolgend benannte Unternehmen der Westhof Unterneh-
mensgruppe zur Finanzierung von Investitionsprojekten, zur Zwischenfinanzierung und von
Kontokorrentkrediten außerhalb der klassischen Projektfinanzierung durch Banken:
Dörscher & Carstens Bio GbR
Westhof Energie GmbH & Co. KG
Westhof Bio-Gewächshaus GmbH & Co. KG
Westhof Bio-Verpackungs GmbH & Co. KG
Westhof Bio-Gemüse GmbH & Co. KG
BIO-FROST Westhof GmbH,
mit Ausnahme der Fa. BIO-FROST Westhof GmbH jeweils geschäftsansässig an der an der Ad-
resse 25764 Friedrichsgabekoog, Zum Westhof 6. Der Geschäftssitz des Unternehmens BIO-
FROST Westhof GmbH befindet sich an der Adresse 25797 Wöhrden, Rudolf-Scheer-Str. 2.
Weitere Tätigkeitsbereiche sind die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbewegli-
cher Vermögensgegenstände aufgrund verschiedener Rechtsverhältnisse an die vorgenannten
Unternehmen.
Die Emittentin ist als Vermögensverwalterin nicht operativ tätig. Operative Kosten (Verwal-
tungskosten) werden nur in geringem Umfang auftreten. Erträge resultieren im Wesentlichen
aus Zinsen sowie etwaigen Veräußerungserlösen aus dem Verkauf der Finanzanlagen.
Bisherige Emissionen
Die Emittentin hat bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1
Verkaufsprospektgesetz herausgegeben.
Geplante Verwendung des Genussrechtskapitals – Anlageziele und Anlagepolitik
Anlageziel und Anlageobjekte
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Genussrechtskapital – Prospekt
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Die gesamten Nettoeinnahmen aus der Emission des Genussrechtes werden in Finanzanlagen
im Sinne des § 266 Abs. 2 A. III HGB investiert, und zwar in Darlehen an verbundene Unter-
nehmen. Rechtlich stellen die von der Emittentin an die Unternehmen der Westhof Unter-
nehmensgruppe gewährten Darlehen die Anlageobjekte dar, die der Emittentin und damit den
Genussrechtsinhabern Teilhabe an den Erträgen dieser Unternehmen gewähren. Die Investiti-
on in die Finanzanlagen erfolgt mittels von Darlehen, die den Unternehmen der Westhof Un-
ternehmensgruppe (siehe Abschnitt „Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin“, Seite
41) zur Finanzierung von Investitionsprojekten, zur Zwischenfinanzierung und von Kontokor-
rentkrediten außerhalb der klassischen Projektfinanzierung durch Banken gewährt werden. Es
wird in Zusammenarbeit mit den finanzierenden Banken eine Kofinanzierung der zur Realisie-
rung anstehenden Projekte angestrebt.
Im Übrigen werden, bei kurzfristiger Geldhingabe, Investitionen in Forderungen gegen verbun-
dene Unternehmen getätigt, ansonsten erfolgt die Haltung von Bankguthaben.
Die Nettoeinnahmen sind alleine für die Realisierung der Anlageziele ausreichend.
Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt.
Anlagepolitik
Die Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe sind tätig im Geschäftsbereich
des ökologischen Anbaus und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte,
des Errichtens, des Betreibens, des Verwaltens Energie erzeugender Anlagen im Bereich
der Erneuerbaren Energien sowie der Veräußerung und des Handels der erzeugten
Energien,
der Errichtung, des Erwerbs und des Betriebs von Gewächshäusern sowie der Vermie-
tung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände auf-
grund verschiedener Rechtsverhältnisse,
der Aufbereitung und der Verpackung von Obst und Gemüse aus kontrolliert ökologi-
schem Anbau im In- und Ausland,
des Vertriebs von Gemüse, sowie Obst und Früchten aus kontrolliert biologischem An-
bau im In- und Ausland,
des Betriebs einer Frosterei sowie der Herstellung, des Handels und des Vertriebs von
gefrosteten Obst und Gemüse aus ökologischem Anbau sowie des Handels mit artver-
wandten Lebensmitteln.
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Genussrechtskapital – Prospekt
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Entsprechend der Anlagepolitik der Emittentin wird grundsätzlich nur in die Projekte investiert,
die die vorgenannten Geschäftsbereiche abdecken und folgende Ziele verfolgen (vergleiche
hierzu im Einzelnen die Ausführungen im Abschnitt „Die Westhof Unternehmensgruppe – ge-
meinsam und nachhaltig verantwortungsvoll Werte schaffen“, Seite 21-35):
Energieneutralität bis zum Jahr 2015
Erhöhung der Ressourcenproduktivität
Weiterentwicklung des nachhaltig ökologischen Landbaus
Errichtung, Betrieb und Verwaltung von Biogasanlagen ohne Nahrungsmittelkonkurrenz
Erweiterung des regionalen Bio-Gemüse-Angebots.
Konkrete Projekte und Realisierungsgrad
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind zwei Projekte in Planung: Zum einen ist die Errich-
tung eines Bio-Gewächshauses geplant, zum anderen soll eine Biogasanlage gebaut werden.
Bei beiden Projekten sind behördliche Genehmigungsverfahren in Gang gesetzt worden, wel-
che zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht abgeschlossen sind. Ebenso sind zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung erste indikative Angebote eingeholt sowie erste Verhand-
lungen geführt worden bezüglich der Anschaffung und der Errichtung der hier dargestellten
Projekte; diese Verhandlungen befinden sich ebenfalls noch in einem frühen Stadium.
Aus diesem Grunde hat die Emittentin auch noch keine Verträge mit den Unternehmen der
Westhof Unternehmensgruppe über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageprojekte
oder wesentlicher Teile davon geschlossen. Daher können zu den Fragen,
ob den nach dem § 3 (Prospektverantwortliche), dem §7 (Gründungsgesellschafter)
oder dem § 12 (Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin) der Vermögensanla-
gen-Verkaufsprospektverordnung zu nennenden Personen das Eigentum an den Anla-
geobjekten oder wesentlichen Teilen derselben zustand oder zusteht oder diesen Per-
sonen aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten zu-
steht,
ob die Anlageobjekte nicht nur unerheblich dinglich belastet sind,
ob die Anlageobjekte rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungs-
möglichkeiten aufweisen, insbesondere im Hinblick auf die genannten Anlageziele,
ob die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen,
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Genussrechtskapital – Prospekt
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welche Verträge die Emittentin über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageob-
jekte oder wesentlicher Teile davon geschlossen hat;
keine Aussagen getroffen werden.
Die Emittentin tätigt keine wichtigen laufenden Investitionen mit Ausnahme der Finanzanla-
gen.
Für die Anlageobjekte wurden zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Bewertungsgut-
achten erstellt.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung werden von den nach dem § 3 (Prospektverantwortli-
che), dem §7 (Gründungsgesellschafter) oder dem § 12 (Mitglieder der Geschäftsführung der
Emittentin) der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung zu nennenden Personen
keine nicht nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbracht.
Voraussichtliche Gesamtkosten der Anlageobjekte
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Anlageobjekte ergeben sich aus dem nachfolgenden
Investitions- und Finanzierungsplan:
Investitions-/Finanzierungsplan EUR
Mittelverwendung 1. Aufwand für den Erwerb der Anlageobjekte Darlehen an verbundene Unternehmen 5.000.000 2. Gründungskosten Rechts-, Gerichts- und Beratungskosten 3.000 Liquiditätsreserve 7.000
Summe Mittelverwendung 5.010.000
Mittelherkunft 1. Eigenkapital Kommanditkapital 10.000 2. Fremdkapital Genussrechtskapital 5.000.000
Summe Mittelherkunft 5.010.000
Das Eigenkapital ist von den Gründungsgesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
bereits eingezahlt und wird für die Dauer des Bestehens der Emittentin von den Gründungsge-
sellschaftern zur Verfügung der Emittentin gestellt. Das Genussrechtskapital ist aus Sicht der
Emittentin Fremdkapital und wird auf der Grundlage dieses Verkaufsprospektes eingeworben
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und von den Anlegern der Emittentin gemäß den Genussrechtsbedingungen mindestens bis
zum Ablauf des 31.12.2021 zur Verfügung gestellt. Das Genussrechtskapital ist zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung noch nicht verbindlich zugesagt. Eine Vor- und Zwischenfinanzierung
des Genussrechtskapitals ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus soll kein anderweitiges Fremd-
kapital (z. B. in Form von Bankdarlehen) aufgenommen werden.
Personelle und rechtliche Verflechtungen
Die Gründungskommanditisten der Emittentin sind auch Gesellschafter der Unternehmen der
Westhof Unternehmensgruppe. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind auch
Geschäftsführer der Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe. Damit können sich
Interessenkonflikte ergeben.
Abhängigkeit/Außergewöhnliche Ereignisse
Die Geschäfte der Emittentin sind von der Einwerbung des Genussrechtskapitals und von den
Finanzierungsverträgen der Westhof Unternehmensgruppe wesentlich abhängig. Darüber hin-
aus ist die Emittentin nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfah-
ren abhängig, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der
Emittentin sind.
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die Einfluss auf die Tätigkeit oder die wirtschaftliche Lage der
Emittentin haben könnten, bestehen nicht. Außergewöhnliche Ereignisse, die die Tätigkeit der
Emittentin beeinflusst haben, existieren nach Kenntnis der Anbieterin nicht.
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage hat keine juristische Person oder
Gesellschaft die Gewährleistung übernommen. Ein Garantiefonds besteht somit nicht.
Weitere Vertragspartner
Die SHBB Steuerberatungsgesellschaft mbH, Beratungsstelle Heide, 25746 Heide, hat auf der
Grundlage des unter dem Datum vom 18.03.2011 geschlossenen und mit Schreiben vom
09.05.2011 bestätigten Geschäftsbesorgungsvertrages die steuerliche Beratung und Betreuung
der Emittentin in der Gründungsphase, die Erstellung des rechtlichen und steuerlichen Konzep-
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tes der Emittentin , und die Erstellung der wirtschaftlichen Grundlagen der Prognoserechnung
übernommen. Die SHBB Steuerberatungsgesellschaft mbH erhält hierfür eine Vergütung von
EUR 27.500,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Finanzservice Niebuhr GmbH, 25770 Hemmingstedt, erhält auf der Grundlage der unter
dem Datum des 28.04.2011 geschlossenen Vereinbarung zur Platzierung von Genussrechten
eine Vertriebsvergütung von 5,00% des Nennbetrags der eingesammelten Zeichnungsscheine.
Das Vertriebsvolumen beträgt EUR 2,0 Mio.; das gesamte Volumen kann bei Bedarf der Emit-
tentin mit vorheriger Abstimmung auf bis zu EUR 5,0 Mio. erhöht werden. Die Vergütung be-
trägt mithin maximal EUR 250.000,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Finanzinformationen – Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin
Die Emittentin wurde erst im April 2011 gegründet. Die Emittentin hat daher noch kein abge-
schlossenes Geschäftsjahr und noch keinen Jahresabschluss aufgestellt. Die Emittentin hat ihre
Geschäftstätigkeit bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht aufgenommen. Die
Emittentin ist nach den Vorschriften des HGB nicht prüfungspflichtig. Da die Emittentin vor
weniger als achtzehn Monaten gegründet worden ist und noch keinen Jahresabschluss erstellt
hat, sind Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin, Angaben über
die Prüfung des Jahresabschlusses und Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die
Geschäftsaussichten der Emittentin daher nicht zu machen (§§ 10, 11, 13 VermVerkProspV).
Die erforderlichen Angaben nach § 15 VermVerkProspV finden sich im Abschnitt „6. Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin“ (S. 48-56). Die Emittentin ist kein Konzernunter-
nehmen. Die Emittentin ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.
Weitere Pflichtangaben
Der Verkaufsprospekt ist ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst. Das Genussrecht wird
nur in Deutschland angeboten.
Die Anbieterin/Emittentin übernimmt nicht die Zahlung von Steuern des Anlegers. Die Anbie-
tern/Emittentin als Schuldnerin der Zinsen auf das Genussrechtskapital ist gesetzlich verpflich-
tet, die auf die Kapitalerträge lastenden Steuerabzüge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszu-
schlag) für Rechnung der Anleger, die Schuldner der Steuerabzüge sind, einzubehalten und an
das zuständige Finanzamt weiterzuleiten.
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Es wurde kein Treuhänder bestellt. Bezüglich der angebotenen Vermögensanlagen liegt kein
Treuhandvermögen vor.
Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-
prospektverordnung angabepflichtigen Personen fallen, die Herausgabe oder den Inhalt des
Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage aber we-
sentlich beeinflusst haben, sind nicht vorhanden.
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6. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin
6.1 Eröffnungsbilanz zum 19.04.2011
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
Zum Westhof 6
2574 Friedrichsgabekoog
Aktivseite EUR Passivseite EUR
A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital
I. Forderungen 10.000 I. Kommanditkapital
Festkapitalkonto 10.000
Summe Aktivseite 10.000 Summe Passivseite 10.000
6.2 Zwischenübersicht auf den 31.05.2011
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
Zum Westhof 6
2574 Friedrichsgabekoog
Zwischenbilanz auf den 31.05.2011
Aktivseite Passivseite 31.05.2011 31.05.2011 EUR EUR
A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital
I. Forderungen 0 I. Kommanditkapital II. Bank 10.000 Festkapitalkonto 10.000
II. variables Kapitalkonto -3.000 B. Rückstellungen sonst. Rückstellungen 3.000
Summe Aktivseite 10.000 Summe Passivseite 10.000
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Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung vom 19.04.2011 bis 31.05.2011
Zwischen Gewinn- und Verlustrechnung 19.04.2011 – 31.05.2011 €
sonstiger betrieblicher Aufwand - Gründungsaufwand 3.000
Betriebsergebnis -3.000
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.000
Steuern vom Einkommen/Ertrag 0
Jahresüberschuss -3.000
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6.3 Prognose der voraussichtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden Angaben und Daten stellen die erwartete zukünftige Entwicklung Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin dar, die auf der Grundlage der gegenwärtigen
Annahmen und Prognosen der Geschäftsführung der Emittentin und anderen zugänglichen
Informationen beruhen. Es handelt sich, darauf wird ausdrücklich hingewiesen, um zukunfts-
gerichtete Aussagen. Aufgrund bekannter wie auch unbekannter Risiken und Ungewissheiten
kann es zu nicht vorhersehbaren Entwicklungen kommen, die die Entwicklung, die tatsächli-
chen Ergebnisse und die Finanzlage der Emittentin positiv wie negativ beeinflussen können.
6.3.1 Voraussichtliche Vermögenslage
Die voraussichtliche Vermögens- und Finanzlage der Emittentin ergibt sich aus den nachfol-
genden Plan-Bilanzen:
Plan-Bilanzen der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG (PROGNOSE)
Aktivseite 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen I. Finanzanlagen
1. Ausleihungen 5.000.000 5.000.000 5.000.000
Anlagevermögen 5.000.000 5.000.000 5.000.000
B. Umlaufvermögen I. Forderungen 261.667 392.500 392.500
II. Kasse, Bankguthaben 1.567 330 4.669
Summe Aktivseite 5.263.233 5.392.830 5.397.169
Passivseite 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 EUR EUR EUR
A. Kommanditkapital I. Festkapitalkonto 10.000 10.000 10.000
II. variables Kapitalkonto 3.233 7.830 12.169
Eigenkapital 13.233 17.830 22.169
B. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten
1. Langfristige Verbindlichkeiten 5.000.000 5.000.000 5.000.000
2. Kurzfristige Verbindlichkeiten 250.000 375.000 375.000
Summe Passivseite 5.263.233 5.392.830 5.397.169
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Genussrechtskapital – Prospekt
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Es sind folgende Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu
machen:
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Emittentin nicht operativ im Sinne eines Produktionspro-
zesses, sondern vermögensverwaltend tätig ist, indem sie Kapital langfristig und verzinslich zur
Nutzung überlässt. Das von der Emittentin eingeworbene Genussrechtskapital wird in Finanz-
anlagen investiert, deren Anlagedauer in der Regel mindestens zehn Jahre betragen wird. In-
vestitionen werden nur einmalig in Finanzanlagen getätigt. Aus dieser Tätigkeit werden Kapi-
talerträge erzielt, die die ausschließlichen Umsätze der Emittentin sein werden.
Anlagevermögen – Finanzanlagen
Es wird unterstellt, dass die Einwerbung des Genussrechtskapitals bis zum 31.12.2011 in Höhe
von EUR 5.000.000,00 erfolgen wird. Das eingeworbene Genussrechtskapital wird den Unter-
nehmen der Westhof Unternehmensgruppe zeitnah nach der Einwerbung des Genussrechts-
kapitals auf der Grundlage verschiedener Rechtsverhältnisse, insbesondere als Darlehen, lang-
fristig verzinslich zur Nutzung überlassen. Es wird unterstellt, dass die Investition in die Finanz-
anlagen in 2011 beendet sein wird, in den nachfolgenden Geschäftsjahren keine Investitionen
in Finanzanlagen erfolgen werden.
Umlaufvermögen
Forderungen bestehen in Höhe der Zinsforderungen aus den ausgereichten Darlehen an die
Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe. Im Geschäftsjahr 2011 ergibt sich wegen
der kürzeren Dauer der Darlehensüberlassung ein Zinsertrag, der der ratierlichen Darlehens-
überlassung entspricht. Es wird unterstellt, dass ab dem Geschäftsjahr 2012 wegen der zwölf-
monatigen Darlehensüberlassung der volle prognostizierte Zinsertrag erzielt werden wird. Es
wird unterstellt, das die Zinsen auf die an die Darlehen Unternehmen der Westhof Unterneh-
mensgruppe ausgereichten Darlehen im ersten Quartal des folgenden Geschäftsjahres gezahlt
werden. Kasse, Bankguthaben stellen die liquiden Mittel der Emittentin zum jeweiligen Stich-
tag dar.
Eigenkapital
Es stellt das Kommanditkapital der Emittentin in der zeitlichen Entwicklung dar. Das Eigenkapi-
tal setzt sich aus den Festkapitalkonten der Kommanditisten und den variablen Kapitalkonten
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Genussrechtskapital – Prospekt
Seite 52 von 91
zusammen. Das Festkapitalkonto weist die nach Gesellschaftsvertrag von den Kommanditisten
zu leistende Pflichteinlage aus; das variable Kapitalkonto weist die den Kommanditisten zu-
stehenden Gewinnanteile aus.
Verbindlichkeiten
Diese entfallen auf langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten. Das Genussrechtskapital ist
wegen der langfristigen Überlassung als langfristige Verbindlichkeit auszuweisen. Es wird un-
terstellt, dass das Genussrechtskapital zum jeweiligen Stichtag mit dem Rückzahlungsbetrag
zu bewerten und auszuweisen sein wird.
Kurzfristige Verbindlichkeiten entfallen auf die Zinsverbindlichkeiten gegenüber den Genuss-
rechtsinhabern. Es wird unterstellt, dass die Zinsen auf das Genussrechtskapital im ersten
Quartal des folgenden Geschäftsjahres gezahlt werden und zwar zeitnah nach dem Zahlungs-
eingang der Zinsen auf die an die Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe ausge-
reichten Darlehen. Im Geschäftsjahr 2011 erfolgt eine ratierliche Berechnung der Zinsen des
Genussrechtskapitals in Abhängigkeit von der Valuta des Genussrechtskapitals.
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Genussrechtskapital – Prospekt
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6.3.2 Voraussichtliche Ertragslage
Die voraussichtliche Ertragslage der Emittentin ergibt sich aus den nachfolgenden Plan-
Gewinn-und-Verlust-Rechnungen:
Plan-Gewinn-und-Verlust-Rechnungen der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG (PROGNOSE)
Geschäftsjahr 2011 2012 2013 EUR EUR EUR
Kapitalerträge Erträge aus Beteiligungen 261.667 392.500 392.500 sonstige Erträge 450.000 0 0
Umsatzerlöse gesamt 711.667 392.500 392.500 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 0 0 0
Rohergebnis 711.667 392.500 392.500
sonstiger betrieblicher Aufwand 8.433 12.903 13.161 - Gründungsaufwand 450.000 0 0
Betriebsergebnis 253.233 379.597 379.339
Zinsen u. ähnlicher Aufwand - Zinsen langfristig 250.000 375.000 375.000
Finanzergebnis -250.000 -375.000 -375.000
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.233 4.597 4.339
Steuern vom Einkommen/Ertrag 0 0 0
Jahresüberschuss 3.233 4.597 4.339
Es sind folgende Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu
machen:
Die Erträge der Emittentin ergeben sich aus den Zinserträgen auf der Grundlage der langfristi-
gen Darlehen (Ausleihungen) an die Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe. Es wird
unterstellt, das die Zinsen auf die an die Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe
ausgereichten Darlehen im ersten Quartal des folgenden Geschäftsjahres (erstmalig in 2012)
gezahlt werden.
Im Geschäftsjahr 2011 ergeben sich sonstige Erträge aus den in Rechnung gestellten Bearbei-
tungsentgelten. Die der Emittentin entstehenden Kosten aus der Einwerbung des Genuss-
rechtskapitals werden den Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe in gleicher Höhe
in Rechnung gestellt. Es wird unterstellt, dass diese Kosten im Geschäftsjahr 2011 von der
Emittentin an die mit diesen Leistungen beauftragten Unternehmen gezahlt werden, zeitnah
aber den Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe in Rechnung gestellt und von die-
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Genussrechtskapital – Prospekt
Seite 54 von 91
sen Unternehmen ausgeglichen werden, so dass sich bezüglich dieser Kosten ein ausgegliche-
ner Finanzfluss ergeben wird.
Der sonstige betriebliche Aufwand entfällt auf die Verwaltungskosten der Emittentin, der
durch die laufende Geschäftstätigkeit entsteht. Es wird unterstellt, dass dieser Aufwand im
Laufe des jeweiligen Geschäftsjahres finanzwirksam wird.
Der im Geschäftsjahr 2011 anfallende Gründungsaufwand entfällt auf die Kosten der Gründung
der Emittentin und Kosten aus der Einwerbung des Genussrechtskapitals. Der Gründungsauf-
wand wird den Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe in betragsgleicher Höhe in
Rechnung gestellt und im Laufe des Geschäftsjahres 2011 ausgeglichen.
Der Zinsaufwand entfällt auf die Verzinsung des Genussrechtskapitals. Es wird unterstellt, dass
in den Geschäftsjahren 2011, 2012 und 2013 das Genussrechtskapital mit dem laut den Ge-
nussrechtsbedingungen bestimmten Mindestzinssatz von 6,00% verzinst wird. In 2011 erfolgt
eine ratierliche Berechnung der Zinsen des Genussrechtskapitals in Abhängigkeit von der Valu-
ta des Genussrechtskapitals. Es wird unterstellt, dass die Zinsen auf das Genussrechtskapital
des laufenden Geschäftsjahres im ersten Quartal des folgenden Geschäftsjahres gezahlt wer-
den und zwar zeitnah nach dem Zahlungseingang der Zinsen auf die an die Unternehmen der
Westhof Unternehmensgruppe ausgereichten Darlehen.
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Genussrechtskapital – Prospekt
Seite 55 von 91
6.3.3 Voraussichtliche Finanzlage
Die voraussichtliche Finanzlage der Emittentin ergibt sich aus folgenden
Cash-Flow-Rechnungen:
Cash-Flow-Rechnungen der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG (PROGNOSE)
Cash-Flow-Rechnung 2011 2012 2013 EUR EUR EUR
Zinsertrag Zufluss 0 261.667 392.500 sonstige betriebliche Kosten -8.433 -12.903 -13.161 Zinsen Genussrechtskapital 0 -250.000 -375.000 Zinsabschlagsteuer 0 0 0 Einzahlung Eigenkapital 10.000 0 0 Einzahlung Genussrechtskapital 5.000.000 0 0 Einzahlung Finanzanlagen 0 0 0 Auszahlung Finanzanlagen -5.000.000 0 0
Cash-Flow 1.567 -1.236 4.339
Tilgung 0 0 0
Liquidität 1.567 -1.236 4.339
Liquidität kumuliert 1.567 330 4.669
6.3.4 Planzahlen der Emittentin
Planzahlen der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG (PROGNOSE)
2011 2012 2013 2014 EUR EUR EUR EUR
Investitionen Darlehen 5.000.000 0 0 0 Produktion 0 0 0 0 Umsatz 711.667 392.500 392.500 392.500 Ergebnis 3.233 4.597 4.339 4.076
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge, Erläuterungen zu den Annahmen der
Investitionen, Produktion, Umsatz und Ergebnis:
Die Investitionen sollen insgesamt EUR 5.000.000,00 betragen. Die Summe setzt sich zusam-
men aus den an die Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe ausgereichten Darlehen.
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Genussrechtskapital – Prospekt
Seite 56 von 91
In den Jahren nach der ersten Darlehensvergabe wird mit keinen weiteren Investitionen ge-
rechnet. Die Emittentin ist nicht operativ im Sinne eines Produktionsprozesses sondern aus-
schließlich vermögensverwaltend tätig; Angaben zur Produktion können daher nicht gemacht
werden. Der Umsatz ergibt sich aus den erzielten Darlehenszinsen; im Jahr 2011 ergeben sich
Erträge aus den den Unternehmen der Westhof Unternehmensgruppe in Rechnung zu stellen-
den Bearbeitungsgebühren. Das Ergebnis entspricht dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss
der Gewinn- und Verlustrechnung der Emittentin.
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Genussrechtskapital – Prospekt
Seite 57 von 91
7. Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption
Steuerliche Grundlagen
Die Darstellung basiert auf der Annahme, dass es sich bei den Anlegern
um im Inland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen handelt, die die Ge-
nussrechte in ihrem Privatvermögen halten oder
um im Inland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche oder juristische Personen han-
delt, die die Genussrechte im Betriebsvermögen ihres Unternehmens halten.
Die steuerlichen Rechtsfolgen unterscheiden sich je nachdem, ob die Genussrechte im Privat-
oder Betriebsvermögen gehalten werden. Bei den Zinszahlungen aus den Genussrechten han-
delt es sich grundsätzlich um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die steuerbar und steuerpflichtig
sind. Diese Einkünfte sind von den Anlegern daher zu versteuern. Dieses Kapitel ersetzt keine
steuerliche Beratung. Die Genussrechtsinhaber sollten im Zweifelsfall Rat durch einen Steuer-
berater einholen.
Genussrecht im Privatvermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Der Anleger, dem die Erträge zuzuordnen sind, erzielt Einnahmen aus Kapitalvermögen im
Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die in dem Zeitpunkt zu versteuern sind, in dem sie ihm zu-
fließen (Zuflussprinzip, § 11 abs. 1 EStG).
Kapitalertragsteuer
Auf den Brutto-Kapitalertrag wird eine pauschal berechnete Kapitalertragsteuer in Höhe von
25% (Abgeltungsteuer) an das Betriebsfinanzamt abgeführt. Darüber hinaus wird ein Solidari-
tätszuschlag von 5,50% hierauf abgeführt. Daraus ergibt sich ein Steuerabzug von 26,375%.
Der Anleger ist als Gläubiger der Zinsen Schuldner der Kapitalertragsteuer und des Solidaritäts-
zuschlags. Die Emittentin als Schuldnerin der Zinsen ist gesetzlich verpflichtet, die Kapitaler-
tragsteuer und den Solidaritätszuschlag auf die Zinserträge für Rechnung des Anlegers einzu-
behalten und an das Finanzamt abzuführen. Freistellungsaufträge können nicht berücksichtigt
werden, da die Emittentin kein Kreditinstitut gemäß Kreditwesengesetz ist. Zur Einreichung
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Genussrechtskapital – Prospekt
Seite 58 von 91
beim Wohnsitzfinanzamt erhält der Anleger eine Bescheinigung über die abgeführte Kapitaler-
tragsteuer.
Kirchensteuer
Für Anleger, die einer Religion angehören, die Kirchensteuer erhebt, beträgt diese je nach
Bundesland 8,0% oder 9,0% des Betrages, der als Abgeltungsteuer auf die Zinsen abzuführen
ist. Schuldner der Kirchensteuer ist der Anleger, die Emittentin ist gesetzlich verpflichtet für
Rechnung des Anlegers die Kirchensteuer vom Bruttobetrag der Zinserträge einzubehalten und
an das Finanzamt abzuführen, sofern der Anleger der Emittentin dessen Konfession mitteilt.
Veranlagung
Für Kapitalerträge, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer des
privaten Anlegers mit dem Steuersatz grundsätzlich abgegolten (§ 43 Abs. 5 EStG). Die abge-
goltenen Erträge muss der Anleger damit nicht mehr in seiner Steuererklärung berücksichti-
gen. Eine Veranlagung (Pflicht-/Antragsveranlagung) ist nur noch in bestimmten nachfolgend
aufgeführten Fällen notwendig.
Sollte es wider Erwarten nicht zum Steuerabzug im Inland gekommen sein, müssen die Kapi-
talerträge in der Steuererklärung deklariert werden. Die Steuerfestsetzung erfolgt zum Abgel-
tungsteuersatz von 25,00% zuzüglich 5,50% Solidaritätszuschlag und ggf. zuzüglich Kirchen-
steuer.
Für Kapitalerträge, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, kann der Anleger eine Steu-
erfestsetzung zum Abgeltungsteuersatz von 25,00% beantragen, um zum Beispiel geltend zu
machen, dass beim Steuerabzug der Sparer-Pauschbetrag nicht bzw. nicht vollständig berück-
sichtigt wurde.
Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt, haben die Wahl-
möglichkeit, ihre Einkünfte aus dem Genussrecht mit ihrem individuellen Steuersatz zu ver-
steuern (Günstigerprüfung durch das Wohnsitzfinanzamt des Anlegers). Das Wahlrecht muss
im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann von Amts
wegen, welche Art der Besteuerung für den Steuerpflichtigen günstiger ist, und setzt die Steu-
er entsprechend fest. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird dann angerechnet.
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Seite 59 von 91
Weitere Fälle der Veranlagung betreffen die Banken übergreifende Verrechnung von Verlusten
und die Nachversteuerung der Kirchensteuer.
Sparerpauschbetrag
Die Verzinsung aus dem Genussrecht bleibt steuerfrei, soweit sie zusammen mit sonstigen
Kapitaleinnahmen des Anlegers den Sparerpauschbetrag in Höhe von EUR 801,00 für Ledige
und EUR 1.602,00 für zusammen veranlagte Ehegatten nicht übersteigt. Die von der Emittentin
für Rechnung des Anlegers abgeführten Steuerabzüge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszu-
schlag sowie ggf. die Kirchensteuer) werden dem Anleger im Rahmen seiner persönlichen
Steuererklärung erstattet, sofern die Zinsen des Genussrechts und die sonstigen Kapitalein-
nahmen des Anlegers die Pauschbeträge nicht überschreiten.
Veräußerung oder Rückzahlung des Genussrechts
Die Veräußerung und auch die Rückzahlung des Genussrechtskapitals durch die Emittentin am
Ende der Laufzeit unterliegen mit dem Veräußerungsgewinn bzw. -verlust der Besteuerung als
Einkünfte aus Kapitalvermögen und damit der Abgeltungsteuer. Negative Einkünfte aus Kapi-
talvermögen können mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten nicht verrechnet werden,
wohl aber mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen.
Werbungskosten
Werbungskosten des Anlegers können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Verluste, Verlustverrechnung
Für den Fall, dass dem Genussrechtsinhaber Verluste zugewiesen werden sollten, mindern
diese als negative Einnahmen die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie sind mit anderen Ein-
künften aus Kapitalvermögen verrechnungsfähig. Zinsen, die zur Wiederauffüllung der Verluste
der Vorjahre genutzt werden, sind steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen. Bei einer
Verlustzuweisung ist eine Veranlagung durchzuführen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der Erwerb der Genussrechte im Erbfall sowie die Schenkung der Genussrechte unterliegen
der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dabei kommen unterschiedliche Freibeträge zur Anwen-
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dung. Im Fall der Übertragung sind die konkreten Auswirkungen auf die Erbschaft- und Schen-
kungsteuer von der individuellen Situation der an der Übertragung beteiligten Personen ab-
hängig. Es ist zu empfehlen, dass sich die an der Übertragung beteiligten Personen vorab per-
sönlich steuerlich beraten lassen.
Sonstige Steuern
Das Erzielen von Genussrechtsvergütungen ist keine unternehmerische Betätigung und unter-
liegt daher nicht der Umsatzsteuer. Ebenso unterliegen die Genussrechtsvergütungen nicht der
Gewerbesteuer, da es sich bei dem Halten des Genussrechts und dem Einziehen von Vergü-
tungen auf das Genussrecht um eine reine Vermögensverwaltung handelt.
Genussrecht im Betriebsvermögen
Einkunftsart
Wird das Genussrecht im Betriebsvermögen gehalten, erzielt der Anleger Einkünfte aus Land-
und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit (§§ 20 Abs. 8 EStG, 13, 15
und 18 EStG). Ist der Anleger eine juristische Person gehören die Kapitalerträge zu den Ein-
künften aus Gewerbebetrieb. Die Einkünfte sind in dem Jahre zu versteuern, in dem sie ent-
standen (§§ 4 Abs.1, 5 EStG) oder dem Anleger zugeflossen (§ 4 Abs. 3 EStG) sind. Zu den Ein-
künften gehören neben den laufenden Kapitalerträgen (Zinsen) auch die positiven wie negati-
ven Erträge aus dem Verkauf oder der Rückzahlung des Genussrechts.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalerträge unterliegen der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritäts-
zuschlag in Höhe von 5,50%. Daraus ergibt sich ein Steuerabzug von 26,375%. Der Anleger ist
als Gläubiger der Zinsen Schuldner der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags. Die
Emittentin als Schuldnerin der Zinsen ist gesetzlich verpflichtet, die Kapitalertragsteuer und
den Solidaritätszuschlag auf die Zinserträge für Rechnung des Anlegers einzubehalten und an
das Finanzamt abzuführen. Der Anleger erhält eine Steuerbescheinigung, die dieser bei dem
für ihn zuständigen Finanzamt einreichen kann zum Zwecke der Anrechnung der Kapitalertrag-
steuer auf seine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
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Veranlagung
Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit
und mithin auch die darin enthaltenen Kapitalerträge aus dem Genussrecht unterliegen der
Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Sie unterliegen beim Anleger dem
Normaltarif der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die einbehaltene und abgeführte Kapi-
talertragsteuer auf die Kapitalerträge aus dem Genussrecht ist auf die festgesetzte Einkom-
men- oder Körperschafsteuer anzurechnen.
Betriebsausgaben
Die durch die Zeichnung und das Halten des Genussrechts ausgelösten Kosten sind betrieblich
veranlasst und können im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebe-
trieb oder aus selbstständiger Arbeit als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Der Spa-
rerpauschbetrag kommt bei betrieblichen Einkünften nicht zur Anwendung.
Sonstige Steuern
Das Erzielen von Genussrechtsvergütungen ist keine unternehmerische Betätigung und unter-
liegt daher nicht der Umsatzsteuer. Erzielt der Anleger gewerbliche Einkünfte, dann unterlie-
gen die Kapitalerträge der Gewerbesteuer. Bei natürlichen Personen ist die Gewerbesteuer auf
die festgesetzte Einkommensteuer anrechenbar. Die obigen Aussagen bezüglich der Erbschaft-
und Schenkungsteuer gelten auch hier mit der Besonderheit, dass für im Betriebsvermögen
gehaltene Genussrechte unter Umständen weitere Freibeträge gelten können.
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Genussrechtskapital – Prospekt
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8. Vertragspartner
Firma, Sitz Dörscher & Carstens Bio GbR
Zum Westhof 6,
25764 Friedrichsgabekoog
BIO-FROST Westhof GmbH
Rudolf-Scheer-Str. 2,
25797 Wöhrden
Rechtsform,
Handelsregister,
Rechtsordnung
Gesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
HRB 1287 ME
KG - Kommanditkapital
GmbH - Gezeichnetes Kapi-
tal
616.800,00 €
Gründung
Komplementärin
31.12.2001 19.05.1998
Haupttätigkeitsbereiche Bio-Landwirtschaft im Pachtbetrieb Bio-Frosterei
Sonstiges (Aufgabe in die-
sem Projekt)
Substratlieferant (Kleegras) für die
Biogas-Anlage; Abnehmer der Gärreste
aus der Biogas-Anlage; Pächter u. Be-
treiber der Produktionsstätte im Ge-
wächshaus
Substratlieferant (Bio-Gemüse Klas-
se C); Abnahme von Wärme aus
dem BHKW der Biogas-Anlage
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Genussrechtskapital – Prospekt
Seite 63 von 91
Firma, Sitz Westhof Bio-Gemüse GmbH & Co. KG
Zum Westhof 6,
25764 Friedrichsgabekoog
Westhof Energie Verwaltungs GmbH
Zum Westhof 6,
25764 Friedrichsgabekoog
Rechtsform,
Handelsregister,
Rechtsordnung
Kommanditgesellschaft
HRA 5057 PI
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
HRB 8734 PI
KG - Kommanditkapital
GmbH - Gezeichnetes Kapi-
tal
50.000,00 €
25.000 € Stammkapital
Gründung
Komplementärin
21.12.2006
Westhof Verwaltungs GmbH
(AG Pinneberg HRB 6680 PI
08.07.2010
-
Haupttätigkeitsbereiche Großhandel mit Bio-Frischgemüse Haftungsübernahme u. Geschäfts-
führung von Gesellschaften
Sonstiges (Aufgabe in die-
sem Projekt)
Substratlieferant (Bio-Gemüse Klasse
C); Vermarktung der Gewächshauspro-
dukte
Komplementärin für die Gesellschaf-ten: - Westhof Energie GmbH & Co. KG - Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG - Westhof Bio-Gewächshaus GmbH & Co. KG - Westhof Bio-Verpackungs GmbH & Co. KG
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
Genussrechtskapital – Prospekt
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Firma, Sitz Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
Zum Westhof 6,
25764 Friedrichsgabekoog
Westhof Bio-Gewächshaus GmbH & Co. KG
Zum Westhof 6, 25764
Friedrichsgabekoog
Rechtsform,
Handelsregister,
Rechtsordnung
Kommanditgesellschaft
HRA 6351 PI
Kommanditgesellschaft
HRA 6348 PI
KG - Kommanditkapital
GmbH - Gezeichnetes Kapi-
tal
10.000 €
10.000 €
Gründung
Komplementärin
07.04.2011
Westhof Energie Verwaltungs GmbH
07.04.2011
Westhof Energie Verwaltungs GmbH
Haupttätigkeitsbereiche Mezzanine-Kapitalgeber Bau und Verpachtung von Ge-
wächshäusern
Sonstiges (Aufgabe in die-
sem Projekt)
Projektfinanzierung Bau und Verpachtung des Bio-
Gewächshauses an die Dörscher &
Carstens Bio GbR
Firma, Sitz Westhof Bio-Verpackungs GmbH & Co. KG
Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog
Rechtsform, Handelsregister,
Rechtsordnung
Kommanditgesellschaft
HRA 6350 PI
KG - Kommanditkapital
GmbH - Gezeichnetes Kapital
10.000,00 €
Gründung
Komplementärin
07.04.2011
Westhof Energie Verwaltungs GmbH
Haupttätigkeitsbereiche Aufbereitung, Verpackung und Vermarktung von Gewächshaus-Produkten
Sonstiges (Aufgabe in die-
sem Projekt)
Aufbereitung und Verpackung des im Gewächshaus produzierten Bio-
Gemüses
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
Genussrechtskapital – Prospekt
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Firma, Sitz SHBB Steuerberatungsgesellschaft mbH Beratungsstelle Heide Halligweg 2, 25746 Heide
Finanzservice Niebuhr GmbH
Meldorfer Straße 13a,
25770 Hemmingstedt
Rechtsform, Handelsregister,
Rechtsordnung
GmbH
HRB 16 Kiel
GmbH
HRB 1490 ME
KG - Kommanditkapital
GmbH - Gezeichnetes Kapital
25.000,00 €
25.000,00 €
Gründung 02.10.1962 01.04.2000
Haupttätigkeitsbereiche Steuerberatung, Unternehmensbe-
ratung
Vermittlungstätigkeiten, Makler
Sonstiges (Aufgabe in die-
sem Projekt)
Steuerliche Beratung der Emitten-
tin, Erstellung des steuerlichen Kon-
zeptes der Emittentin .
Vermittlung des Genussrechtskapitals
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9. Wesentliche Verträge
Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft in Firma
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH Co. KG
§ 1 Firma Sitz
1. Die Firma der Gesellschaft lautet Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG.
2. Sitz der Gesellschaft ist in 25746 Friedrichsgabekoog, Zum Westhof 6.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft, insbe-
sondere die Überlassung von Kapital zur Nutzung aufgrund verschiedener Rechtsverhältnis-
se (z. B. in Form von Darlehen, Genussrechten, stillen Beteiligungen) und die Vermietung
und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände aufgrund ver-
schiedener Rechtsverhältnisse (z. B. in Form von Pacht-, Miet-, Leasingverträgen).
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle zur Erreichung des Gesellschaftszweck notwendig oder
zweckmäßig erscheinenden Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen. Die Gesellschaft
kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.
3. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich gewerblich zu betätigen, insbesondere sich an ge-
werblich tätigen Gesellschaften in Rechtsform einer Persongesellschaft zu beteiligen.
§ 3 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Die Gesellschaft beginnt ihre geschäftliche Tätigkeit mit der Eintragung in das Handelsregis-
ter. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
3. Die Kündigung der Gesellschaft kann von jedem Kommanditisten (mit Ausnahme der ge-
schäftsführenden Kommanditisten, für die die Regelung des § 8 Abs. 5 gilt) nur auf den
Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten erfolgen, erstmals
zum 31.12.2021.
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§ 4 Gesellschafter, Einlagen
1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Westhof Energie Verwaltungs GmbH, die im
Handelsregister des Amtsgerichtes Pinneberg unter HRB 8734 PI eingetragen ist. Sie leistet
keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
2. Kommanditisten sind
a) Rainer Carstens, geb. am 28.03.1958, wohnhaft 25764 Friedrichsgabekoog, Zum West-
hof 6, mit einer Kommanditeinlage von EUR 5.000,00.
b) Paul-Heinrich Dörscher, geb. am 16.10.1967, wohnhaft 25764 Friedrichsgabekoog, Zum
Westhof 2, mit einer Kommanditeinlage von EUR 5.000,00.
Die Kommanditeinlagen sind auf erstes Anfordern der Gesellschaft auf das Konto der Ge-
sellschaft zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Gesellschaft Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe in Rechnung stellen. Die Kommanditeinlagen sind als Haftsummen in das
Handelsregister einzutragen.
3. Die Kommanditisten Rainer Carstens und Paul-Heinrich Dörscher sind außerdem geschäfts-
führende Kommanditisten der Gesellschaft. Jeder von ihnen führt die Geschäfte gemeinsam
oder mit einem anderen Geschäftsführer.
4. Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.
§ 5 Gesellschafterkonten
1. Für die Kommanditisten werden folgende Konten geführt:
a) Kapitalkonto,
b) Darlehenskonto,
c) Verlustvortragskonto.
Gleiches gilt, falls weitere Kommanditisten hinzukommen.
2. Für die persönlich haftende Gesellschafterin wird nur ein Darlehenskonto geführt.
3. Auf dem Kapitalkonto sind die Einlagen zu verbuchen. Die Kapitalkonten werden nicht
verzinst.
4. Verluste werden den Gesellschaftern anteilig auf Verlustvortragskonten zugewiesen, die
Unterkonten des Kapitalkontos sind. Solange und soweit ein Verlustvortrag besteht, sind
Jahresüberschüsse der folgenden Geschäftsjahre zum Ausgleich des Verlustvortragskon-
tos zu verwenden.
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Genussrechtskapital – Prospekt
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5. Auf den Darlehenskonten der Kommanditisten sind alle übrigen Gutschriften und Belas-
tungen vorzunehmen, soweit letztere nicht dem Verlustvortragskonto zugeschrieben
werden. Guthaben auf Darlehenskonten sind als Darlehensforderungen und Schuldsalden
als Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft anzusehen. Sowohl ein Soll- als auch ein
Habensaldo wird mit 3 % p. a. nach dem Stand zu Beginn des Wirtschaftsjahres verzinst.
§ 6 Vertretung der Gesellschaft
Die Geschäftsführung im Außenverhältnis erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafte-
rin, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer.
§ 7 Vergütung der Komplementärin
1. Solange die Komplementärin ausschließlich für die Gesellschaft tätig ist, werden ihr von
dieser sämtliche Ausgaben und Aufwendungen für die Geschäftsführung erstattet, sobald
sie entstehen. Im Übrigen erhält sie nur die Aufwendungen ersetzt, die ihr in Ausübung ih-
rer Aufgaben entstehen; die Komplementärin ist nachweispflichtig.
2. Die Komplementärin erhält als Haftungsvergütung ferner eine jährliche, jeweils zum Ende
eines jeden Geschäftsjahres zu bezahlende Vorabvergütung in Höhe von 10 % ihres im
Handelsregister eingetragenen Stammkapitals, das zu Beginn des Geschäftsjahres im Han-
delsregister ausgewiesen ist.
3. Der Ausgaben- und Aufwendungsersatz nach Abs. 1 und die Vorabvergütung nach Abs. 2
sind im Verhältnis der Gesellschafter zueinander als Aufwand zu behandeln. Sie erhöhen
sich um die gesetzliche Umsatzsteuer.
§ 8 Geschäftsführung
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die
Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis durch die persönlich haftende Gesellschaf-
terin bleibt hiervon unberührt.
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann mit Zustimmung der Gesellschafterversamm-
lung weitere geschäftsführende Kommanditisten aufnehmen und ihnen Kommanditanteile
zur Zeichnung anbieten. Sie kann ferner einen geschäftsführenden Kommanditisten mit Zu-
stimmung der Gesellschafterversammlung von der Geschäftsführung abberufen. Die per-
sönlich haftende Gesellschafterin kann mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung
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Genussrechtskapital – Prospekt
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den geschäftsführenden Kommanditisten Vertretungsvollmacht erteilen, die Gesellschaft
nach außen zu vertreten.
3. Die geschäftsführenden Kommanditisten sind verpflichtet, die Geschäfte der Kommandit-
gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu führen und ihre Geschäfts-
erfahrungen und ihre Verbindungen nach besten Kräften zur Verfügung zu stellen. Die
Kommanditisten sind ebenso wie die persönlich haftende Gesellschafterin von der Be-
schränkung des § 112 Abs. 1 HGB befreit.
4. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf den gewöhnlichen Geschäftsgang der
Gesellschaft. Außergewöhnliche Geschäfte bedürfen der Zustimmung der Gesellschafter-
versammlung. Die Gesellschafterversammlung kann der Geschäftsführung Weisungen ertei-
len.
5. Jeder geschäftsführende Kommanditist kann die Gesellschaft unter Einhaltung einer drei-
monatigen Kündigungsfrist kündigen. Kündigt ein geschäftsführender Kommanditist, so
scheidet er zum Wirksamwerden der Kündigung aus der Gesellschaft aus. Die Gesellschaft
wird bei Ausscheiden eines geschäftsführenden Kommanditisten von den übrigen Gesell-
schaftern fortgesetzt.
§ 9 Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterversammlung
1. Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung oder auf
schriftliche Wege.
2. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung, in der insbesondere über die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses und Entnahmen bzw. Liquidi-
tätsausschüttungen zu beschließen ist, soll einmal im Jahr bis zum 30.06. stattfinden.
3. Die Geschäftsführung hat die Gesellschafterversammlung mit einer Frist von 3 Wochen
einzuberufen, wenn mindestens 20% der Gesamtkommanditeinlage es verlangen. Kommt
die Geschäftsführung einem solchen Verlangen nicht mit einer Frist von 3 Wochen nach,
sind die Kommanditisten, die ein solches Verlangen gestellt haben, selbst zur Einladung be-
rechtigt.
4. Die Kommanditisten haben je volle EUR 1.000,00 ihres festen Kapitalkontos eine Stimme.
5. Gesellschafterbeschlüsse bedürfen stets der Einstimmigkeit. Die Gesellschafter können sich
durch andere Gesellschafter oder durch zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Personen
mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
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Genussrechtskapital – Prospekt
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6. Soweit gesetzlich zulässig, können die Gesellschafter auch in eigenen Angelegenheiten ab-
stimmen. Sie können sich durch andere Gesellschafter oder durch zur Berufsverschwiegen-
heit verpflichtete Personen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
7. Gesellschafterbeschlüsse sind in einem von den geschäftsführenden Kommanditisten zu
unterzeichnenden Protokoll festzuhalten und den Kommanditisten zu übersenden.
§ 10 Jahresabschluss, Entnahmen, Gewinnverteilung
1. Die geschäftsführenden Kommanditisten haben innerhalb der gesetzlichen Fristen nach
Abschluss des Geschäftsjahres die Bilanz mit der Gewinn- und Verlustrechnung nach den
gesetzlichen Vorschriften aufzustellen.
2. Die Verwendung eines Jahresüberschusses bzw. eines Jahresfehlbetrages sowie die Bildung
von Liquiditätsreserven und Entnahmen erfolgen in Abhängigkeit von den betrieblichen Er-
fordernissen der Gesellschaft.
3. Die Komplementären erhält die im § 7 geregelte Geschäfts- und Haftungsvergütung als
Vorabvergütung; im Übrigen ist sie an dem Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.
4. An dem nach Abzug der in Abs. 3 geregelten Vergütung verbleibenden Ergebnis der Gesell-
schaft nehmen die Kommanditisten im Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile (Kapitalkonto)
teil.
§ 11 Verfügungen über Beteiligungsrechte
1. Jeder Kommanditist kann seinen Kommanditanteil mit schriftlicher Zustimmung der Gesell-
schafterversammlung, die nur aus wichtigem Grund versagt werden darf, übertragen.
2. Die verbleibenden Kommanditisten haben für diese Anteile ein Vorerwerbsrecht. Erst wenn
alle anderen Kommanditisten nicht von ihrem Vorerwerbsrecht Gebrauch gemacht haben,
kann der veräußerungswillige Kommanditist seinen Anteil veräußern.
3. Voraussetzung für die Übertragbarkeit eines Kommanditanteils ist, dass der übertragende
Kommanditist nach Übertragung keine geschäftsführende Funktion mehr wahrnimmt.
§ 12 Tod eines Gesellschafters
1. Durch den Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit den
Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.
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Genussrechtskapital – Prospekt
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2. Die Geschäftsanteile können mit gesellschaftsrechtlicher Wirkung nur an Verwandte gera-
der Linie, an den Ehegatten oder an einen anderen Gesellschafter vererbt werden. Ver-
mächtnisnehmer stehen Erben gleich.
3. Wird der verstorbene Gesellschafter von mehreren Personen beerbt, so haben diese der
Gesellschaft innerhalb von drei Monaten einen Bevollmächtigten zur befreienden Entge-
gennahme von Leistungen und Erklärungen zu benennen, sofern nicht die letztwillige Ver-
fügung des Erblassers einen Erben hierzu bestimmt. Haben die Erben nach Ablauf von drei
Monaten einen Bevollmächtigten nicht ernannt, so setzt ihnen die Gesellschaft eine Nach-
frist von einem Monat mittels eingeschriebenen Briefes, wobei die Frist mit Absendung des
Briefes zu laufen beginnt. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist stellt die Gesell-
schaft mittels eingeschriebenen Briefes an die Erben fest, dass der Geschäftsanteil des ver-
storbenen Gesellschafters gegen Entgelt eingezogen wird und die entgeltliche Abtretung
des Geschäftsanteiles an sie oder eine von ihr zu benennende juristische oder natürliche
Person zu erfolgen hat. Die Höhe des Entgelts bestimmt sich nach § 14 dieses Vertrages.
4. Für den Fall, dass andere Personen als Verwandte in gerader Linie, ein Abkömmling oder
ein Mitgesellschafter den Geschäftsanteil von Todes wegen erben, kann der Geschäftsanteil
innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall gegen Entgelt eingezogen oder die entgeltli-
che Abtretung des Geschäftsanteiles an die Gesellschaft oder an eine von ihr zu benennen-
de juristische oder natürliche Person verlangt werden. Die Höhe des Entgelts bestimmt sich
nach § 14 dieses Vertrages.
§ 13 Ausschließung, Kündigung, Folgen
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann mit Zustimmung der Gesellschafterversamm-
lung die Ausschließung eines Gesellschafters beschließen, wenn ein wichtiger Grund vor-
liegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn
a) über das Vermögen eines Gesellschafters ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröff-
net wird;
b) der Anteil eines Gesellschafters gepfändet wird;
c) ein Gesellschafter gegen diesen Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschlüsse ver-
stößt oder durch sein Verhalten der Gesellschaft Schäden oder Nachteile zufügt und ei-
nen solchen Verstoß oder ein solches Verhalten trotz Abmahnung durch die geschäfts-
führenden Kommanditisten fortsetzt;
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Genussrechtskapital – Prospekt
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d) wenn ein Kommanditist mehr als einen Monat mit der Zahlung seiner Einlage oder Teil-
zahlung auf die Einlage im Rückstand ist.
2. Die Ausschließung eines Gesellschafters erfolgt mit Zugang des Protokolls der Gesellschaf-
terversammlung, in der die Ausschließung beschlossen wurde. Die Ausschließung hat die
Einziehung der Anteile des ausgeschlossenen Gesellschafters zur Folge.
3. Die ordentliche Kündigung kann von jedem Gesellschafter (mit Ausnahme der geschäftsfüh-
renden Kommanditisten, für die die Regelung des § 8 Abs. 5 gilt) nur auf den Schluss eines
Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten erfolgen, erstmals zum
31.12.2021.
4. In allen anderen Fällen ist die Kündigung des Gesellschafterverhältnisses ausgeschlossen.
5. Das Ausscheiden eines Gesellschafters hat in keinem Fall die Auflösung der Gesellschaft zur
Folge. Die Gesellschaft wird mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt.
§ 14 Abfindungsguthaben
1. Scheidet ein Kommanditist gemäß § 13 Abs. 1 Buchstabe a), b) oder c) aus der Gesellschaft
aus, so erhält er als Abfindung den Buchwert seiner Beteiligung zuzüglich anteiliger Rückla-
gen und Rückstellungen mit Eigenkapitalcharakter zuzüglich eines eventuell positiven Sal-
dos bzw. abzüglich eines eventuell negativen Saldos auf dem Abrechnungskonto abzüglich
Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft. Ein möglicherweise bestehender
Firmenwert bleibt in jedem Fall unberücksichtigt.
2. Scheidet ein Kommanditist gemäß § 13 Abs. 1 Buchstabe d) aus der Gesellschaft aus, so ist
er an dem Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt; der ausscheidende Kommanditist hat
zur Deckung der mit seinem Beitritt zur Gesellschaft verbundenen Kosten einen Betrag in
Höhe von 10% der von ihm gezeichneten Kommanditeinlage an die Gesellschaft zu zahlen.
Hat der gemäß § 13 Abs. 1 Buchstabe d) ausgeschiedene Kommanditist einen Teil seiner
Kommanditeinlage geleistet, so erhält er diesen Teil seiner Kommanditeinlage, gekürzt um
dem Kostenbeitrag nach Satz 1, zurück. Beschränkt sich der Ausschluss auf den noch nicht
eingezahlten Teil der Kommanditeinlage, so ist der ausscheidende Kommanditist im Ver-
hältnis dieses Teils zu der von ihm gezeichneten Kommanditeinlage an dem Ergebnis, das
die Gesellschaft erzielt, nicht beteiligt. Der ausscheidende Kommanditist hat zur Deckung
der mit seinem Beitritt zur Gesellschaft verbundenen Kosten einen Betrag in Höhe von 10%
des von ihm im Zeitpunkt seines Ausscheidens noch nicht geleisteten Teils seiner Komman-
diteinlage an die Gesellschaft zu zahlen.
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Genussrechtskapital – Prospekt
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3. Scheidet ein Kommanditist aus anderen Gründen als gemäß den Bestimmungen des § 13
Abs. 1 Buchstabe a), b), c) oder d) aus der Gesellschaft aus, so erhält er eine Abfindung, die
sich nach dem wirklichen Wert des Unternehmens der Gesellschaft richtet. Dieser Wert ist
in entsprechender Anwendung der Grundsätze des Ertragswertverfahrens zu ermitteln.
4. Scheidet ein Gesellschafter im Laufe eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, bleiben
noch entstandene Gewinne und Verluste zwischen dem Jahresabschlussstichtag und dem
Tag des Ausscheidens bei der Ermittlung außer Betracht. An diesen Gewinnen bzw. Verlus-
ten ist der Ausscheidende auch sonst nicht beteiligt. Ebenso nimmt der Ausscheidende an
den am Tage des Ausscheidens schwebenden Geschäften nicht teil.
5. Die Abfindung ist in sechs gleichen Halbjahresraten zu zahlen, deren erste Rate ein Jahr
nach dem Ausscheiden fällig wird. Das Abfindungsguthaben ist mit dem 5,50% zu verzinsen;
die Zinsen sind zusammen mit den Halbjahresraten zu bezahlen. Die Gesellschaft ist berech-
tigt, das Abfindungsguthaben vorzeitig auszuzahlen.
6. Der ausgeschiedene Kommanditist hat weder Anspruch auf Sicherstellung der Abfindung
noch auf Befreiung von der etwaigen Inanspruchnahme durch Gläubiger der Gesellschaft,
auch nicht durch Stellung von Sicherheiten. Die Gesellschaft steht dem ausgeschiedenen
Kommanditisten dafür ein, dass er für die Schulden der Gesellschaft nicht in Anspruch ge-
nommen wird.
§ 15 Auflösung der Gesellschaft
1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafter die Auflösung beschließen,
zum selben Zeitpunkt kündigen oder ein gesetzlicher Auflösungsgrund vorliegt.
2. Bei Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch die geschäftsführenden Kom-
manditisten. Der Umfang ihrer Geschäftsführungsvollmacht wird durch die Eröffnung der
Liquidation nicht verändert.
3. Ein nach Befriedigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbleibender Liquidationser-
lös wird an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten ausgeschüttet.
§ 16 Schlussbestimmung
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, Verpflichtungen und Streitigkeiten aus
diesem Gesellschaftsvertrag ist der Sitz der Gesellschaft.
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Genussrechtskapital – Prospekt
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2. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form. Kein Ge-
sellschafter kann sich auf eine vom Vertrag abweichende tatsächliche Übung berufen, so-
lange die Abweichung nicht schriftlich fixiert ist.
3. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft. Ausgenommen
hiervon sind die Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten sowie die Kosten
von Handelsregisteränderungen, die durch die Abtretung von Gesellschaftsanteilen, das
Ausscheiden eines Gesellschafters oder sonstige Verfügungen über Gesellschaftsanteile be-
gründet werden. Diese Kosten trägt der jeweilige Gesellschafter, der die Änderungen veran-
lasst, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei Handels-
registeränderungen im Todesfall.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies
die Wirksamkeit der hier festgelegten Bestimmungen als Ganzes nicht. In diesem Fall ist die
unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck oder unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den
Fall, dass eine Vertragslücke offenbar werden sollte oder eine Bestimmung sich als un-
durchführbar erweist.
Friedrichsgabekoog, den 07.04.2011
gez. Rainer Carstens,
in seiner Eigenschaft als Kommanditist der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG,
sowie in seiner Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer der Komplementärin, die Westhof Energie Verwal-
tungs GmbH)
gez. Paul-Heinrich Dörscher,
in seiner Eigenschaft als Kommanditist der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG,
sowie in seiner Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer der Komplementärin, die Westhof Energie Verwal-
tungs GmbH)
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Genussrechtskapital – Prospekt
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Genussrechtsbedingungen
§ 1 Ausgabe der Genussrechte
1. Die Emittentin in Firma Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG (nachfolgend: Emit-
tentin) begibt Namensgenussrechte im Gesamtnennbetrag bis zu EUR 5.000.000,00
2. Die Genussrechte sind eingeteilt in 5.000 Teile untereinander gleichberechtigte Genuss-
rechte im Nennbetrag von jeweils von EUR 1.000,00. Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt
zum Nennbetrag zuzüglich eines Agios in Höhe von 2,00% des Nennbetrags.
3. Die Zeichner der Genussrechte werden nach Eingang der Zeichnungssumme auf das in § 2
genannte Konto der Emittentin in das von der Emittentin geführte Genussrechtsregister
eingetragen.
4. Der Anspruch auf eine Verbriefung wird ausgeschlossen.
5. Die Genussrechtsinhaber sind verpflichtet, Namens-, Adress- und andere für die Verwaltung
der Genussrechte Angaben bzw. Daten der Emittentin und/oder der Zahlstelle, die das Ge-
nussrechtsregister führt, zu machen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Die Emit-
tentin und/oder die Zahlstelle sind berechtigt, mit befreiender Wirkung an die zum Zeit-
punkt der Auszahlung im Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechtsinhaber Zahlun-
gen auf der Grundlage dieses Vertrages zu leisten.
§ 2 Mindest- und Höchstzeichnung, Einzahlung
1. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 5.000,00. Höhere Zeichnungen sind müssen
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Die Zeichnungssumme ist nach oben begrenzt durch die
maximal mögliche Höhe des Genussrechtskapitals.
2. Die Zeichnungsfrist beginnt am ersten Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufspros-
pektes und endet vorbehaltlich vorzeitiger Schließung oder Verlängerung mit Ablauf des
31.12.2011.
3. Die Emittentin kann die Zeichnung vorzeitig schließen, auch wenn keine Vollplatzierung
erfolgt sein sollte. Die Emittentin ist auch berechtigt, die Emission des Genussrechtskapitals
zu erhöhen. Im Weiteren ist sie berechtigt, die Emission bei Überzeichnung nach einem
transparenten Verfahren aufzuteilen oder zu kürzen. Es besteht keine Verpflichtung der
Emittentin zur Vollplatzierung.
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Seite 76 von 91
4. Die Einzahlung des Genussrechtskapitals hat auf folgendes Konto der Emittentin zu erfol-
gen:
Bank: Sparkasse Hennstedt-Wesselburen
Bankleitzahl: 218 523 10
Kontonummer: 192036416
Verwendungszweck: Vorname, Name und das Stichwort „Genussrecht“.
5. Zahlungen müssen innerhalb von zehn Tagen nach Annahme der Zeichnungserklärung
durch die Emittentin auf dem Bankkonto der Emittentin eingegangen sein.
6. Bei nicht rechtzeitiger Einzahlung der Einlagen ist die Emittentin berechtigt, dem Genuss-
rechtsinhaber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung wei-
terer Schadenersatzansprüche durch die Emittentin bzw. der Nachweis eines niedrigeren
Schadens durch den Genussrechtsinhaber bleiben unbenommen. Gerät der Genussrechts-
inhaber mit der Zahlung seiner Einlage nach schriftlicher Mahnung mehr als eine Woche in
Verzug, so kann die Emittentin die Annahme seiner Zeichnungserklärung ungeachtet der im
vorstehenden Absatz getroffenen Regelung rückwirkend als ungültig erklären. In diesem
Falle werden dem Genussrechtsinhaber bereits geleistete Zahlungen nach Abzug der mit
der Rückabwicklung seiner Zeichnung entstehenden Kosten innerhalb von vier Wochen
nach Ungültigkeitserklärung der Zeichnungsannahme zurückerstattet.
§ 3 Ansprüche der Genussrechtsinhaber
1. Das Genussrecht gewährt einen den Gewinnanteil der Gesellschafter der Emittentin vorge-
henden Zinsanspruch und einen Anspruch auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals bei
Beendigung der Laufzeit des Genussrechtskapitals.
2. Das Genussrecht verbrieft Gläubigerrechte und keine Gesellschafterrechte, insbesondere
kein Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der Emit-
tentin.
3. Die Forderungen aus den Genussrechten treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von
Gläubigern der Emittentin im Rang zurück (Nachrangigkeit). Im Falle eines Insolvenzverfah-
rens über das Vermögen oder der Liquidation der Emittentin werden die Genussrechte erst
nach vollständiger Befriedigung sämtlicher Ansprüche der vorrangigen Gläubiger bedient.
Die gesamte Vermögenseinlage der Genussrechtsinhaber haftet jedoch nachrangig nach
dem Eigenkapital der Emittentin für Verbindlichkeiten der Emittentin. Eine über den Nenn-
betrag des Genussrechtskapitals hinausgehende Nachschusspflicht besteht nicht.
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4. Vorbehaltlich der Regelungen zur Nachrangigkeit der Ansprüche der Genussrechtsinhaber
im Verhältnis zu den anderen Gläubigern erfolgt zur Sicherung aller bestehenden und künf-
tigen – bedingten oder befristeten – Ansprüche, die den Genussrechtsinhabern gegenüber
der Emittentin aus dem hier vereinbarten Genussrecht zustehen, die Abtretung sämtlicher
Forderungen, die die Emittentin aus der Verwendung der Gelder erwirbt. Mit den abgetre-
tenen Forderungen gehen alle für diese haftenden Sicherheiten sowie die Rechte aus den
zugrundeliegenden Rechtsverhältnissen auf die Genussrechtsinhaber über. Die Abtretung
wird erst dann offengelegt, wenn die Emittentin mit ihren Verpflichtungen in Verzug
kommt.
§ 4 Verzinsung, Teilnahme am Verlust
1. Das auf das Konto eingezahlte Genussrechtskapital wird ab dem Ersten des Monats, der
dem Monat der Wertstellung des Genussrechtskapitals auf dem Konto folgt, verzinst, je-
doch frühestens ab dem 01.07.2011.
2. Das eingezahlte Genussrechtskapital wird mit einer jährlichen Grundverzinsung in Höhe von
6,00% des Nennbetrages ausgestattet.
3. Übersteigt der Jahresüberschuss der Emittentin den Betrag von EUR 10.000,00, so steht
den Genussrechtsinhabern der übersteigende Teil des Jahresüberschusses zu, bis die Ver-
zinsung des Genussrechtskapitals 8,00% erreicht hat. Der danach verbleibende Jahresüber-
schuss verbleibt der Emittentin.
4. Der Anspruch auf Zinszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass im abgelaufenen Geschäfts-
jahr auf Basis des vorläufigen jeweils zum 31.12. eines Jahres aufzustellenden handelsrecht-
lichen Jahresabschluss der Emittentin ein für die Verzinsung des Genussrechtskapitals aus-
reichender Jahresüberschuss ausgewiesen wird und die Liquidität der Emittentin ausreicht,
die Zinszahlungen zu leisten. Durch die Verzinsung des Genussrechtskapitals darf sich kein
Jahresfehlbetrag ergeben. Reichen der Jahresüberschuss und die Liquidität der Emittentin
zur Zahlung der Verzinsung ganz oder teilweise nicht aus, reduziert sich der auf das jeweili-
ge Geschäftsjahr entfallende Betrag der Zinsen entsprechend. Für nicht oder nicht vollstän-
dig ausgezahlte Beträge der Verzinsung besteht jedoch ein Nachzahlungsanspruch in späte-
ren Geschäftsjahren, vorausgesetzt der Jahresüberschuss und die Liquidität der Emittentin
reichen in diesen Geschäftsjahren für die Bedienung des Nachzahlungsanspruches aus. Die
Nachzahlungspflicht besteht aus den Jahresüberschüssen der Emittentin der nachfolgenden
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Geschäftsjahre. Der Anspruch auf Nachzahlung ist auf fünf Jahre nach der Fälligkeit des Ge-
nussrechtskapitals befristet.
5. Sollte die Rückzahlung des Genussrechtskapitals bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht er-
folgen können, so ist das Genussrechtskapital in Höhe des nicht zurückgezahlten Betrags bis
zur vollständigen Rückzahlung weiterhin mit dem Zinssatz nach Absatz 2 zu verzinsen. Der
Anspruch auf Rückzahlung ist auf fünf Jahre nach der Fälligkeit des Genussrechtskapitals be-
fristet.
6. Die Zinsrechnung erfolgt auf der Grundlage deutscher Zinsrechnung (30/360). Die Zinszah-
lung wird errechnet durch Multiplikation des Nennbetrages mit dem Zinssatz nach Absatz 2,
multipliziert mit der Anzahl der Zinstage in der betreffenden Zinsperiode geteilt durch 360
(30/360).
7. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich spätestens bis zum 31.03. eines jeden Jahres für das
vergangene Geschäftsjahr. Die erste Zahlung erfolgt zum 31.03.2012 für den Zeitraum von
der Wertstellung des eingezahlten Kapitals bis zum 31.12.2011.
8. Weist die Emittentin in ihrem Jahresabschluss eines Geschäftsjahres einen Jahresfehlbetrag
aus, wird dieser nach vollständiger Aufzehrung der gesetzlichen und eventuellen gesell-
schaftsvertraglichen Rücklagen zunächst bis zur Höhe des Eigenkapitals der Emittentin zu-
gewiesen. Sollte die Emittentin darüber hinausgehende Verluste ausweisen, nimmt das Ge-
nussrechtskapital daran bis zur vollen Höhe durch entsprechende Verminderung des Ge-
nussrechtskapitals teil. Die Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber vermindern
sich entsprechend.
9. Weist die Emittentin in den den Verlustjahren folgenden Geschäftsjahren Jahresüberschüs-
se aus, werden diese zunächst zur Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals bis zum
Nennwert verwendet, bevor eine anderweitige Gewinnverwendung vorgenommen wird.
Danach werden eventuell bestehende Nachzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber
nach Absatz 4 sowie die Zahlung der Zinsen auf das Genussrechtskapital für das jeweilige
Geschäftsjahr vorgenommen.
10. Sollte am Ende der Laufzeit das Genussrecht verlustbedingt nicht zum Nennwert zurückge-
zahlt werden, besteht Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung nach Absatz 5.
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§ 5 Laufzeit, Kündigung, Rückzahlung
1. Die Laufzeit der Genussrechte ist grundsätzlich unbestimmt.
2. Eine Kündigung ist sowohl für den Genussrechtsinhaber als auch für die Emittentin frühes-
tens zum 31.12.2021 möglich, danach jeweils zum Ablauf eines Geschäftsjahres. Eine vor-
zeitige Kündigung ist nicht möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
davon unberührt. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bezieht sich nicht auf eine
Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Emittentin. Die gekündigten Genussrechte
behalten bis zur Wirksamkeit der Kündigung ihre vollen Rechte.
3. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2021. Die Kündi-
gung ist gegenüber der Emittentin oder dem Genussrechtsinhaber schriftlich zu erklären.
4. Sollte zum 31.12., erstmals zum 31.12.2021, der Betrag des gekündigten Genussrechtskapi-
tals 25,00% des Nennbetrages des gesamten Genussrechtskapitals übersteigen, ist die Emit-
tentin berechtigt, den Betrag des zurückzuzahlenden Genussrechtskapitals auf 25,00% des
Nennbetrages des gesamten Genussrechtskapitals zu begrenzen. Die Emittentin ist für die-
sen Fall berechtigt, die Rückzahlung nach einem transparenten Verfahren aufzuteilen und
zu kürzen. Es gelten für das nicht zurückgezahlte Genussrechtskapital § 4 Absatz 5.
5. Die Rückzahlung des wirksam gekündigten Genussrechtskapitals erfolgt zum Buchwert in-
nerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Jahresabschlusses zu dem Stichtag, zu dem die
Kündigung erfolgt ist. Der Buchwert wird ermittelt aus dem Nennbetrag abzüglich noch
nicht wieder aufgefüllter Verlustbeteiligungen zuzüglich etwaiger noch nicht ausgezahlter
Ansprüche auf Zinsen des laufenden Geschäftsjahres und der Ansprüche auf Nachzahlung
rückständiger Zinsen nach § 4 Absatz 4.
6. Vorzeitige Rückzahlungen von Genussrechtskapital (z. B. im Falle irrtümlicher Zinszahlungen
bei gegebener Verlustsituation der Emittentin) sind zurückzugewähren.
§ 6 Verkauf, Vererbung und Abtretung
Die Genussrechte können jederzeit übertragen werden. Die Übertragung erfolgt durch Abtre-
tung der Genussrechte. Die Abtretung muss der Emittentin durch eine Abtretungserklärung
nachgewiesen werden, welche daraufhin die Umschreibung im Genussrechtsregister veran-
lasst. Bei einer Übertragung der Genussrechte ist vom neuen Genussrechtsinhaber zur De-
ckung von Abwicklungs- und Transaktionskosten eine Kostenpauschale bis zu EUR 100,00 zzgl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer als Übertragungsgebühr an die Emittentin zu entrichten.
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§ 7 Auflösung der Emittentin
1. Im Falle der Auflösung der Emittentin haben die Genussrechtsinhaber Anspruch auf Rück-
zahlung des Genussrechtskapitals zum Buchwert, sofern die Emittentin über ausreichende
Liquidität verfügt. Der Buchwert wird ermittelt aus dem Nennbetrag abzüglich noch nicht
wieder aufgefüllter Verlustbeteiligungen zuzüglich etwaiger noch nicht ausgezahlter An-
sprüche auf Zinsen des laufenden Geschäftsjahres und der Ansprüche auf Nachzahlung
rückständiger Zinsen nach § 4 Absatz 4.
2. Der Rückzahlungsanspruch besteht vorrangig vor der Rückzahlung des Eigenkapitals der
Emittentin, ansonsten nachrangig nach allen anderen nicht nachrangigen Ansprüchen von
Gläubigern der Emittentin.
3. Die Genussrechte begründen keinen Anspruch auf eine über die Rückzahlung des Genuss-
rechtskapitals hinausgehende Teilnahme am Liquidationserlös.
§ 8 Zahlstelle/Zahlungen
1. Sämtliche Zahlungen aus den Genussrechten erfolgen durch die Emittentin als Zahlstelle.
2. Die Zahlstelle leistet alle Zahlungen, die aufgrund dieser Genussrechtsbedingungen zu leis-
ten sind, durch Banküberweisung auf das im Genussrechtsregister zuletzt angegebene Kon-
to.
§ 9 Ausgabe neuer Genussrechte, Aufnahme weiteren Kapitals
1. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit weitere Genussrechtsbeteiligungen zu gleichen oder
anderen Bedingungen, die jedoch neue Genussrechtszeichner nicht schlechter als frühere
Zeichner stellen dürfen, zu emittieren oder sonstiges Eigen- und Fremdkapital aufzuneh-
men.
2. Ein Bezugsrecht der Genussrechtsinhaber bei einer neuen Genussrechtsemission besteht
grundsätzlich nicht.
3. Alle Genussrechte sind im Hinblick auf Gewinnbeteiligung und Ausschüttung untereinander
im Rang gleichberechtigt.
§ 10 Bestandsschutz
Der Bestand der Genussrechte wird weder durch Verschmelzung noch Umwandlung der Emit-
tentin noch durch Gesellschafterwechsel oder Änderung der Kapitalverhältnisse berührt.
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§ 11 Änderungen der Genussrechtsbedingungen
1. Die Teilnahme am Verlust, die Nachrangigkeit sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist
können nachträglich nicht geändert, beschränkt oder verkürzt werden.
2. Die Emittentin ist nur im Falle von Änderungen der steuerlichen Behandlung von Genuss-
rechten bei der Emittentin berechtigt, die Genussrechtsbedingungen durch einseitige Wil-
lenserklärung zu ändern bzw. anzupassen. Die Änderung erfolgt nach billigem Ermessen (§
315 BGB) der Geschäftsführung unter Berücksichtigung der Interessen der Emittentin, der
Gesellschafter und der Genussrechtsinhaber.
§ 12 Ausgabe weiterer Genussrechte
1. Die Emittentin ist berechtigt, weitere Genussrechte sowie sonstige Vermögenseinlagen zu
begeben.
2. Die Genussrechte gewähren keine Bezugsrechte auf weitere Genussrechte.
3. Die Genussrechtsinhaber haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Forderungsansprüche
vorrangig vor den Forderungsansprüchen bedient werden, die auf weitere Genussrechte
entfallen.
§ 13 Bekanntmachungen
1. Alle die Genussrechte der Emittentin betreffenden offiziellen Bekanntmachungen werden
den Genussrechtsinhabern innerhalb von zwei Wochen per Brief an die dem Genussrechts-
register zuletzt bekanntgegebene Adresse mitgeteilt.
2. Die Emittentin verpflichtet sich, während der Laufzeit bzw. bis zur endgültigen Befriedigung
der Nacherfüllungsverpflichtung aus den Genussrechten, die Genussrechtsinhaber einmal
jährlich über den Geschäftsverlauf bzw. unplanmäßige Abweichungen, die zu einem Ausfall
der Zinszahlung oder zu einer Verlustzuweisung führen, schriftlich zu unterrichten.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Die Kosten aus der Emission der Genussrechte und der Umsetzung der Genussrechtsbedin-
gungen gehen, soweit nicht anderweitiges in den Genussrechtsbedingungen geregelt ist, zu
Lasten der Emittentin. Kosten, die dem Genussrechtsinhaber im Zusammenhang mit der
Zeichnung und der Durchsetzung seiner Ansprüche stehen, gehen zu Lasten des Genuss-
rechtsinhabers.
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2. Die Genussrechtsbedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten be-
stimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Emittentin.
Dies gilt auch für den Fall, dass ein Genussrechtsinhaber nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung
nicht bekannt ist.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Genussrechtsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr gilt in die-
sem Falle eine solche Bestimmung als vereinbart, durch die der mit der unwirksamen Best-
immungen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck rechtswirksam weitestgehend erreicht wird.
Entsprechendes gilt, wenn bei Durchführung dieser Bedingungen eine regelungsbedürftige
Lücke offenbar wird.
Friedrichsgabekoog, den 09.06.2011
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
vertreten durch die Westhof Energie Verwaltungs GmbH
diese vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Carstens und Paul-Heinrich Dörscher
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10. Prospekthaftung/Angabenvorbehalte
Alle Prospektangaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie wurden mit Sorgfalt
erstellt und entsprechen dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Für den
Inhalt des Prospektes sind nur die bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten oder
erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Die Aussagen über die zukünftige Unternehmensent-
wicklung stellen Prognosen dar. Abweichungen von den erwarteten Ergebnissen sind jederzeit
möglich.
Dieser Prospekt richtet sich an eine Vielzahl von Interessenten, bei denen zwar eine allgemeine
Kenntnis grundlegender wirtschaftlicher Zusammenhänge vorausgesetzt wird, die aber dar-
über hinaus über unterschiedliche Anlageinteressen, unterschiedlichen Kenntnisstand im De-
tail und unterschiedliche Erwartungshaltungen verfügen. Die Prospektangaben können natur-
gemäß nicht alle diesen unterschiedlichen Voraussetzungen gleichermaßen genügen. Was vor
dem Hintergrund einer bestimmten persönlichen Situation wichtig erscheinen mag, kann von
einem anderen Interessenten als weniger wesentlich beurteilt werden. Daher ist jeder Interes-
sent im eigenen Interesse gehalten, die Prospektangaben unter Berücksichtigung seiner be-
sonderen Situation kritisch zu würdigen, zu prüfen und erforderlichenfalls fachlichen Rat in
Anspruch zu nehmen.
Von diesem Prospekt abweichende Angaben, Aussagen oder Zusagen bedürfen der ausdrückli-
chen Zustimmung der Emittenten.
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11. So werden Sie Genussrechtsinhaber
Erläuterungen als Beteiligungsleitfaden
Bitte füllen Sie den beigefügten Zeichnungsschein handschriftlich und vollständig aus. Unter-
schreiben Sie die Unterlage an den dafür vorgesehenen Stellen. Die Mindestzeichnungssumme
beträgt EUR 5.000,00. Höhere Zeichnungsbeträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.
Es wird ein Agio in Höhe von 2,00 % des Nennbetrages der Zeichnung erhoben
Senden Sie den Zeichnungsschein bitte an:
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog
Telefon: +49 4839 9535-0
Telefax: +49 4839 9105
Mail: [email protected]
Bankkonto: 192036416
BLZ: 218 523 10
Bankinstitut: Sparkasse Hennstedt-Weselburen
Nach Gegenzeichnung Ihres Zeichnungsscheins durch die Emittentin erhalten Sie eine Kopie als
Annahmebestätigung zurück.
Bitte überweisen Sie den gezeichneten Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Annahme des
Zeichnungsscheins auf das oben genannte Sonderkonto der Emittentin. Im Verwendungszweck
geben Sie bitte Ihren Namen, Vornamen und das Stichwort „Genussrecht“ an.
Die Berechnung der Zinsen beginnt ab dem Tag der Wertstellung des von Ihnen gezeichneten
Genussrechtskapitals auf dem o. g. Sonderkonto der Emittentin.
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Hinweis der Prospektverantwortlichen:
Für Fragen rund um das Genussrecht steht Ihnen die Geschäftsführung der Emittentin zur Ver-
fügung.
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Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog
Telefon: +49 4839 9535-0
Telefax: +49 4839 9105
Mail: [email protected]
Verbraucherinformationen zu Fernabsatzverträgen
Sofern die Zeichnung des Anlegers (Verbrauchers) im Wege des Fernabsatzes durch so genann-
te Fernkommunikationsmittel (Brief, Telefon, Telefax, elektronische Medien wie E-Mail, Inter-
net) erfolgt, sind dem Anleger bestimmte Informationen zu erteilen.
Grundlage für die Zeichnung des Anlegers ist der Emissionsprospekt zum Genussrecht der
Emittentin vom 09.06.2011.
Allgemeine Informationen zu den Vertragspartnern
1. Prospektverantwortliche
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog
Büroansässig:
Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog
Telefon: +49 4839 9535-0
Telefax: +49 4839 9105
Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Rainer Carstens und Paul-Heinrich Dörscher, jeweils geschäftsansässig
Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog;
Amtsgericht Pinneberg, HRA 6351 PI
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2. Vertriebskoordination
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog
In Zusammenarbeit mit
Finanzservice Niebuhr GmbH
Meldorfer Straße 13a
25770 Hemmingstedt
Geschäftsführer: Jens Glindemann, Ernst Niebuhr, Olaf Wendtlandt
Telefon: 0481 684 06-0
Telefax: 0481 684 06-6
Mail: [email protected].
Amtsgericht Pinneberg, HRB 1490 ME
Die Angaben über den Anlagevermittler, sofern die Zeichnungsunterlagen nicht von einer
der vorgenannten Gesellschaften ausgehändigt werden, werden auf dem Zeichnungsschein
eingetragen.
Die unter 1. und 2. angegebenen Personen unterliegen nicht der Aufsicht einer speziellen
Aufsichtsbehörde. Die aufsichtsrechtlichen Informationen im Hinblick auf den Anlagever-
mittler entnehmen Sie bitte den von Ihrem Anlagevermittler ausgehändigten Unterlagen.
Informationen zur Kapitalanlage und zum Unternehmensgegenstand
Der Emissionsprospekt zum Genussrecht der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
vom 09.06.2011 enthält die wesentlichen Informationen in detaillierter Form. Wegen der Ein-
zelheiten wird ergänzend hierauf verwiesen. Die aufmerksame Lektüre des Prospekts kann
nicht durch diese Verbraucherinformationen zu Fernabsatzverträgen ersetzt werden.
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Gesellschaftszweck / Unternehmensgegenstand / Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft, insbeson-
dere die Überlassung von Kapital zur Nutzung aufgrund verschiedener Rechtsverhältnisse (z. B.
in Form von Darlehen, Genussrechten, stillen Beteiligungen) und die Vermietung und Verpach-
tung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände aufgrund verschiedener Rechts-
verhältnisse (z. B. in Form von Pacht-, Miet-, Leasingverträge). Die Gesellschaft ist berechtigt,
alle zur Erreichung des Gesellschaftszweck notwendig oder zweckmäßig erscheinenden Ge-
schäfte und Maßnahmen durchzuführen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen
beteiligen. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich gewerblich zu betätigen, insbesondere sich an
gewerblich tätigen Gesellschaften in Rechtsform einer Persongesellschaft zu beteiligen.
Wesentliche Leistungsmerkmale der Kapitalanlage
Es werden Genussrechte der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG mit einem Ge-
samtbetrag von EUR 5.000.000,00 begeben. Die Genussrechte sind eingeteilt in 5.000 Genuss-
rechte zu einem Nennwert je EUR 1.000,00. Die Verzinsung beträgt 6,00% p. a. (Grundverzin-
sung). Übersteigt der Jahresüberschuss der Emittentin den Betrag von EUR 10.000,00, so steht
den Genussrechtsinhabern der übersteigende Teil des Jahresüberschusses zu, bis die Verzin-
sung des Genussrechtskapitals 8,00% erreicht hat. Der danach verbleibende Jahresüberschuss
verbleibt der Emittentin.
Sämtliche wesentliche Merkmale des Genussrechts ergeben sich aus dem Emissionsprospekt
vom 09.06.2011.
Für den Erwerb von Genussrechten hat der Anleger den Zeichnungsschein vollständig auszufül-
len und unterschrieben bei der Emittentin einzureichen. Die Zeichnung wird durch Annahme
durch die Emittentin wirksam. Das Emissionsvolumen ist auf EUR 5.000.000,00 begrenzt. Die
Emittentin kann die Zeichnung vorzeitig schließen, auch wenn keine Vollplatzierung erfolgt
sein sollte. Die Emittentin ist auch berechtigt, die Emission des Genussrechtskapitals zu erhö-
hen. Im Weiteren ist sie berechtigt, die Emission bei Überzeichnung nach einem transparenten
Verfahren aufzuteilen oder zu kürzen. Es besteht keine Verpflichtung der Emittentin zur Voll-
platzierung.
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Der Anlagebetrag ist auf dem dafür vorgesehenen Konto der Emittentin einzuzahlen. Die Be-
rechnung der Zinsen beginnt ab dem Tag der Wertstellung des Genussrechtskapitals auf die-
sem Konto.
Mindestlaufzeit
Die Laufzeit beginnt am ersten Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und
endet am 31. Dezember 2021. Sowohl die Emittentin als auch die Genussrechtsinhaber können
das Genussrecht bzw. die Genussrechte nicht vor dem vereinbarten Ende der Laufzeit kündi-
gen.
Vom Anleger zu entrichtender Gesamtbetrag zum Erwerb des Genussrechts
Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 5.000,00. Der Anleger hat den vollständigen Betrag
seiner Zeichnungssumme einzuzahlen. Es wird ein Agio in Höhe von 2,00% des Nennbetrages
der Zeichnungssumme erhoben. Darüber hinaus trägt der Anleger seine eigenen Kosten, wie
Porto, Telefongebühren, Beratungskosten. Liefer- und Versandkosten werden nicht berechnet.
Zahlungsmodalitäten
Die Zeichnungssumme ist binnen 10 Tagen nach Annahme der Zeichnung durch die Emittentin
auf folgendes Konto einzuzahlen:
Bankinstitut: Sparkasse Hennstedt-Weselburen
Bankkonto: 192036416
BLZ: 218 523 10
Im Verwendungszweck geben Sie bitten Ihren Namen, Vornamen
und das Stichwort „Genussrecht“ an.
Einbehaltene Steuern
Auf die Zeichnung der Genussscheine fällt keine Umsatzsteuer an. Nach derzeitiger Gesetzes-
lage werden von den Erträgen Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls
Kirchensteuer einbehalten. Diese Steuern werden von der Emittentin im Namen und im Auf-
trage des Genussrechtsinhabers einbehalten.
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Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzes
Anwendbares Recht
Es ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Meldorf.
Sprache
Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation mit dem Anleger während
der Laufzeit ist Deutsch.
Informationen zu etwaigen Rechtsbehelfen und Garantiefonds
Eine außergerichtliche Streitschlichtung im Rahmen dieser Kapitalanlage ist nicht vorgesehen.
Ein Garantiefonds besteht nicht.
Wesentliche Risiken der Vermögensanlage
Die Risiken der Vermögensanlage sind ausführlich im Kapitel „Wesentliche Risiken der Vermö-
gensanlage“ des Emissionsprospektes (Seite 12-20) aufgeführt. Ausdrücklich wird auf das Risi-
ko eines möglichen Totalverlustes und die begrenzte Handelbarkeit der Genussrechte hinge-
wiesen.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Text-
form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Text-
form. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG
Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog
Telefon: +49 4839 9535-0
Telefax: +49 4839 9105
Mail: [email protected]
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Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuge-
währen und ggf. bezogene Nutzungen, z. B. Zinsen, herauszugeben. Kann der Anleger der Emit-
tentin die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand rückgewähren, muss der Anleger der Emittentin insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies
kann dazu führen, dass der Anleger die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeit-
raum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlun-
gen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Anleger mit der
Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Emittentin mit deren Empfang. Das Widerrufs-
recht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des
Anlegers vollständig erfüllt ist, bevor der Anleger sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
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12. Zeichnungsschein
Ich/wir, der/die Unterzeichnende(n)
Name/Firma 1. Zeichner Vorname
Name 2. Zeichner (Ehepartner) oder Erziehungsberechtigter
Straße
Telefon
Bank
Vorname
Beruf PLZ, Wohnort
BLZ Konto-Nr.
geb.
Telefax
geb./gegründet am
zeichne(n) und übernehme(n) hiermit Genussrechte in Höhe von insgesamt _________________ € (in Worten: ________________________________________ Euro) an der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG zum Nennwert von je 1000,00 €. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 5000,00 €. Höhere Beträge sind in beliebiger Höhe in Schritten von 1000,00 € möglich. Es wird ein Agio in Höhe von 2 % erhoben.
Einzahlung Ich/wir verpflichte/n mich/uns, den gezeichneten Betrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Annahmeerklärung zu dieser Zeichnung auf das folgende Konto der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG. einzuzahlen: Bankverbindung Begünstigter: Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG. Kontonummer: 192 036 416 Bankleitzahl: 218 523 10 Bank: Sparkasse Hennstedt-Wesselburen Verwendungszweck: Genussrechte, Kundennummer (diese erhalten Sie mit der Annahmeerklärung Ihrer Erstzeichnung), Name, Vorname, Wohnort
Gutschrift der Zinsen erbitte ich auf mein oben genanntes Konto.
Gegenseitige Vollmacht bei gemeinsamem Erwerb Jeder Unterzeichnende bevollmächtigt die weiteren, oben genannten Zeichner dieser Genussrechtsbeteiligung, ihn im Geschäftsverkehr hinsichtlich ihrer gemein-samen Genussrechtsbeteiligung bei der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG., Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog, zu seinen Lebzeiten und über seinen Tod hinaus zu vertreten (Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus). Jeder Zeichner ist allein zu Verfügungen über die Beteiligung berechtigt. Jeder Zeichner darf jegliche Weisungen und Aufträge jeder Art, insbesondere zum An- und Verkauf von Genussrechtsbeteiligungen, erteilen. Darüber hinaus ist jeder Zeichner berechtigt, über die Beteiligung in beliebiger Weise - auch zu seinen Gunsten - uneingeschränkt zu verfügen. Zur Erteilung von Untervollmachten sind alle Zeichner nur gemeinsam berechtigt.
Erwerb und Risikohinweis Dieses Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG. ist keine so genannte mündels ichere Kapitalanlage. Die mit dem Erwerb der Genussrechte verbundenen Risiken sind im Verkaufsprospekt beschrieben. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Wagnis-kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden und sollte notfalls von ihm wirtschaftlich verkraftet werden können. Im Einzelnen wird auf die Risikobelehrung im Verkaufsprospekt verwiesen. Die Gewährung von Genussrechten gegen Einzahlung von Genussrechtskapital beruht auf den Genussrechtsbedingungen (Stand: 09.06.2011) in Verbindung mit den hier angegebenen Zeichnungskonditionen. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir den Verkaufsprospekt über das Angebot zum Erwerb von Genussrechten an der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG. vom 09.06.2011 einschließlich eventueller Nachträge jederzeit kostenlos bei der Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG., Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog, anfordern kann/können. Ich/wir willige/n in die Speicherung meiner/unserer Daten über eine EDV-Anlage sowie ihre Verarbeitung, Auskunftserteilung und Nachfrage bei berechtigten Dritten ein. Ich/Wir bestätige/n, die Möglichkeit zur Abgabe der Anlegererklärung gemäß § 31 WpHG erhalten zu haben.
Ort, Datum Unterschrift aller Zeichner ggf. Unterschrift Ehepartner/Erziehungsberechtigte(r)
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG., Zum Westhof 6, 25764 Friedrichsgabekoog. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) heraus-zugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ort, Datum Unterschrift aller Zeichner ggf. Unterschrift Ehepartner/Erziehungsberechtigte(r)
ANNAHME DER ZEICHNUNG Wir bestätigen hiermit die Annahme der Zeichnung.
Ort, Datum Westhof Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG.
Steuernummer des Anlegers