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Nachlese und Beantwortungen
13. April 2016
im Rathaus Charlottenburg
Bürgersaal
16.00 bis 18.00
Anwesend alle Bezirksamtsmitglieder:
BzBm Reinhard Naumann, StR Carsten Engelmann, StR Marc Schulte,
Dagmar König (verhindert wg. Dienstreise)
Präsidium
Jens Friedrich, Vorsitzender Seniorenvertretung CW
Frau Dr. Marianne Kröpelin, Vorstandsmitglied
Herr Wilfried Jacobi, Ehrenvorsitzender Seniorenvertretung
Hans-Detlev Küller, Protokollführer
Dem Bezirksamt sei gedankt, für die zur Verfügung gestellten schriftlichen Beantwortungen. Dies
erleichterte die Erstellung dieser Nachlese.
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1. Begrüßung
Die Sitzung der 8. Senioren Bezirksversammlung (Senioren-BV) wurde eröffnet durch den
Vorsitzenden der Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf, Jens Friedrich.
Mit Zustimmung der Teilnehmer wurde auf eine Einzelbegrüßung der zahlreichen Vertreter aus
Politik, Verbänden und Institutionen aufgrund des gesetzten Zeitrahmens von 2 Stunden, verzichtet.
In einer Gedenkminute wurde an die verstorbenen Mitglieder der Seniorenvertretung gedacht.
Heiko Gliesche-
Neumann
Klaus-Dieter Horsch,
stv. Vorsitzender
Uwe Storm
2. Sitzung
Herr Friedrich erklärte das Prozedere:
Es gibt keine Geschäftsordnung zum Ablauf der Sitzung. Der Antragsteller kann vor der Beantwortung
seine Frage zusätzlich ergänzen bzw. Erläuterungen abgeben.
Nach der Beantwortung können noch 2 Nachfragen gestellt werden, Vorrang hat der Antragsteller.
Die Tagesordnung wird in der vorgesehenen Reihenfolge abgearbeitet
(v.l.n.r.) H-D. Küller, Dr. M.Kröpelin, J.Friedrich, BzBm R.Naumann, StR C.Engelmann, StR M.Schulte
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Anträge/Anfragen zur Senioren-BV am 13.04.2016
Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf
Lfd.
Nr.
Gru
pp
e
An
tra
g
An
fra
ge Antragsteller Thema
1 X Hr. Bushrab Verhinderung der Getthoisierung
2 X Hr. Dr. Krüger Anmahnung! Trotz Zusagen in der SenBV2013 verrottet
die Erinnerungsskulptur des israelischen Bildhauers
Igael Tumarkin an Rosa Luxemburg immer weiter!
3 X Fr. Halten Barrierefreie Formulare im Bezirksamt
4 X Fr. Halten Zu Unrecht kassiert?
5 X Hr. Jacobi Muß es erst einen Unfall geben- Treppenlauf im Rathaus
6 X Fr. Jaschke Wo finde ich im Notfall in meiner Nähe Defribrillatoren
im Bezirk?
7 X Fr. Wrede Unterstützung für ein Bewegungsangebot für Senioren
8 X Fr, Jaschke Schoelerschlößchen, eine Vision ohne Zukunft?
9 X Fr. Falkowski Verlässliche Kriterien für die Beurteilung von
Pflegeheimen
10 X Fr. Falkowski Traurige Praxis der Mülltrennung
11 X Fr.Kraft Behindertenaufzug im U-Bahnhof Halemweg
12 X Hr. Dr. Roeder Zwangsarbeiterlager
13 X Fr. Ursula Bresky
Sicherheit im öffentlichen Straßenraum
14 X Kiezbündnis
KlausenerPlatz/
Beseitigung der Barrieren für Rollatoren-Schloßstr
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GPV e.V.
15 X Hr. Blohm Instandhaltung von Grünanlagen
16 X Hr. Isernhagen Langfristige Sicherung des Seniorenclubs Herthastr. für die
kulturelle Altenarbeit
17 X Hr. Seitz Verwahrlosung des öffentlichen Raums
18 X Fr. Ortmann Brandschutz und Notfallübungen in
Seniorenwohnhäusern und -heimen?
19 X Hr. Neu Stadteilzentren
20 X Fr.Lüsch Baumfällungen im Bezirk
21 X Hr. Dr. Krüger Hubschrauber Notlandeplätze
22 X Fr. Falkowski Belästigung durch Betteln in öffentlichen Verkehrsmitteln
23 X Fr. Kreft Behindertenaufzug Halemweg
24 X Fr .Wurst Aufzüge U-Bahnhöfe Spichernstr und Adenauerplatz
25 X Fr. Falkowski Qualitätsstandards beim Krankenhausessen
26 X Fr. Zurkan
Plätze im Bezirk ohne belästigt zu werden
27 X Fr. Brosda-
Rambichler
Betrügerische Pflegedienste
28 X Fr. Falkowski Zeitungskiosk Lehniner Platz
29 X Fr. Schon/ BI
Cornelsenwiese
Erhalt der restlichen Grünflächen im Bezirk
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Sayed Bushrab 1
Anfrage zur Senioren Bezirksversammlung am 13.4.16
Verhinderung der Ghettoisierung Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Im Jahre 2016-17 sollen eine Vielzahl von Wohnungen gebaut werden, auch in Berlin. Davon sind einige für Flüchtlinge, auch für arabisch sprechende, vorgesehen. Was werden Sie als Bürgermeister unternehmen, um die erneute Ghettoisierung wie in der Sonnenallee ( Shari Al Arabia genannt) oder in der Turmstr. zu verhindern. Somal jeder Bürger das recht hat, seinen Wohnort selbst zu bestimmen??? Diese Menschen werden wieder zusammen leben wollen, in ihrer eigenen kulturellen Welt und sich dadurch von der Mehrheitsgesellschaft abgrenzen. Berlin leidet bis heute unter den Fehlern der 70 und 80 Jahre und gibt heute Millionen Euro aus, um die hoffnungslosen und perspektivlosen jungen Menschen wieder in unsere Mitte zu holen. Sayed Bushrab
BEANTWORTUNG Bürgermeister Reinhard Naumann
Steuerungsmöglichkeiten hierbei hat der Bezirk selbst nicht, aber über Wohnungsneubauten ergeben sich da Ansatzpunkte. Der Bezirk ist im Gespräch mit Wohnungsbaugesellschaften.
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Dr. Hans-Rudolf Krüger 2 Fasanenstr.
Anmahnung!
Trotz Zusagen in der SenBV2013 verrottet die Erinnerungsskulptur
des israelischen Bildhauers Igael Tumarkin an Rosa Luxemburg
immer weiter
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Warum macht der Bürgermeister in der Sen BV vom 7.11.2013 , Antrag Nr.9, erst die Zusage, dass die
Erinnerungsskulptur an der Bundesalle/Spichernstr. wieder in Ordnung gebracht wird.
Dies war dann erneut auf der Tagesordnung der Sen BV am 11.3.2015 , Antrag Nr. 2 --Skulptur
mutiert zum Schandfleck.
Nach nunmehr 3 Jahren ist aber immer noch nichts passiert.
Es ist eine Schande!
Offensichtlich wird diese „israelische Plastik“ jetzt sogar mit arabischen Namen beschmiert siehe Ali.
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-----> Antwort aus 2013
Bei der Skulptur „Von der dicken Berta zur roten Rosa“ handelt es sich um eine Eisenplastik von Igael
Tumarkin zum Gedenken bzw. zur Erinnerung an Rosa Luxemburg (1871-1919).
Das Denkmal »Von der dicken Berta zur roten Rosa« des israelischen Bildhauers Igael Tumarkin steht
seit 1991 auf dem Mittelstreifen der Bundesallee an der Einmündung Spichernstraße – einem Ort,
der am Verschleppungsweg zum Hotel Eden lag. Der Kopf der Luxemburg – im Stahlrelief dargestellt
– bändigt das unheilvolle Gefährt des als »Dicke Berta« bekannten Feldgeschützes.
Von der Mannheimer Straße 27 (ehemals Nr. 43) wurde Rosa Luxemburg 1919 ins Hotel Eden am
heutigen Olaf-Palme-Platz verschleppt.
Der Fachbereich Kultur verfügt über keine Mittel zur Unterhaltung. Allerdings wird der Fachbereich
Kultur nach Instandsetzung (2014 wird angestrebt), beauftragt durch den zuständigen Fachbereich
Hochbau, die inhaltlichen Daten zum Kunstwerk im Stadtraum für eine sachgerechte und
informative Beschilderung aufbereiten.
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BEANTWORTUNG 2016 durch StR König wurde nachgereicht
zur o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Zur Klärung einer Finanzierungsmöglichkeit habe ich mich mit Schreiben vom 03. März 2015 den
Staatssekretär für kulturelle Angelegenheiten hinsichtlich der Prüfung der Eigentumsverhältnisse
sowie einer einmaligen Kostenübernahme der baulichen Instandsetzung durch den Senat
angeschrieben. Leider verlief die Prüfung negativ, so dass weiterhin der Bezirk die Sanierungsmittel
aufbringen müsste (siehe beiliegendes Schreiben).
Eine Sanierung ist aber aufgrund der angespannten Haushaltssituation nicht möglich, was das
Bezirksamt sehr bedauert.
Der zugehörige BVV-Antrag 1120/4 „Kunst nicht weiter verrotten lassen“ wird seit dem 08.04.2015
ergebnislos im Ausschuss für Weiterbildung und Kultur beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
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Folgemaßnahmen /Veranlassungen
1) Die Seniorenvertretung reichte dieses Thema an die Fraktion DIE LINKE, Frau Lompscher MdA,
weiter:
Antwort vom 20.4.16:
Sehr geehrter Herr Friedrich,
ich bin die Mitarbeiterin von MdA Katrin Lompscher und möchte Ihnen kurz die uns vorliegenden
Informationen bzgl. der Rosa-Luxemburg-Skulptur zur Kenntnis geben.
Der Druck von verschiedenen Seiten sollte nicht nachlassen und bemerkenswert ist auch, dass die
Morgenpost das Thema aufgegriffen hat.
http://www.imwestenberlins.de/bezirk-will-geld-sammeln-fuer-rosa-luxemburg-denkmal/
Frau Lompscher wird das Thema auf Landesebene in geeigneter Form einbringen.
Gerne können wir dazu in Kontakt bleiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Katalin Gennburg
2) Das Thema wurde auch in der Presse aufgegriffen
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Online Zeitschrift im Westen Berlin
http://www.imwestenberlins.de/
http://www.imwestenberlins.de/bezirk-will-geld-sammeln-fuer-rosa-luxemburg-denkmal/
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Marion Halten-Bartels 3
Anfrage zur Senioren BV 2016
Barrierefreie Formulare
Wie weit ist z.Z. die Entwicklung barrierefreier Formulare, die laut Feststellung des Allgemeinen
Blinden- und Sehbehindertenvereins ( ABSV) noch immer Mängel aufweisen oder unvollständig
sind.?
Welche Erkenntnisse hatte das Bezirksamt im vergangenen Jahr die es veranlassten, eine
Unterstützung des Anliegens seitens der BVV zusammen mit dem Bezirksbehindertenbeauftragten
sei entbehrlich.?
BEANTWORTUNG
durch StR Carsten Engelmann
Sehr geehrter Frau Halten-Bartels, sehr geehrte Damen und Herren das Bezirksamt beantwortet die 3. Anfrage wie folgt:
Bei den angesprochenen Formularen der Sozialhilfe handelt es sich nicht um spezielle Formulare des Sozialamtes Charlottenburg Wilmersdorf, sondern um Formulare die in allen Bezirksämtern in Berlin zum Einsatz kommen. Diese Formulare werden auf der Ebene des Landes durch die Senatsverwaltung für Soziales erstellt und im Internet bereitgestellt. Insbesondere ging es um das Antragsformular und die sogenannte „Lebensbescheinigung“ für Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz.
Die Senatsverwaltung für Soziales hat dieses Formular entsprechend meiner Bitte im vergangenen Jahr neu erstellt und mitgeteilt, dass es nun den Kriterien der Barrierefreiheit entspräche.
Sobald mir aus Gesprächen mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) bekannt wurde, dass auch dieses neue Formular nicht ohne Weiteres verwendet werden kann, habe ich die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Januar 2016 erneut angeschrieben. Dabei hatte ich eine detaillierte Analyse der vorhandenen Fehler beigelegt, die für unser Sozialamt die Deutsche Blindenanstalt e.V. (blista) in Marburg freundlicherweise erstellt hatte.
Die Antwort der Senatsverwaltung liegt mir leider bis heute nicht vor. Sie können sich aber sicher sein dass ich dort nicht locker lasse und regelmäßig nachfrage.
Diese Informationen liegen auch dem bezirklichen Behindertenbeauftragten vor. Er wird von mir bei Fragen auch regelmäßig kontaktiert. In diesem konkreten Falle verfügt er aber nicht über die technischen Möglichkeiten ein entsprechendes Formular selbst zu erstellen. Dies gehört auch nicht zu seinen Aufgaben, sondern die Erstellung der berlinweit verwendeten Formulare ist eindeutig Aufgabe der Senatsverwaltung für Soziales.
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Darüber hinaus befasst sich das Bezirksamt regelmäßig mit dem Sachstand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und den darin abgestimmten bezirklichen Maßnahmen. Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin berichtet regelmäßig im Bezirksamt.
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Marion Halten-Bartels 4
Zu Unrecht kassiert?
1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die nicht fristgemäße Erteilung einer Verlängerung einer Parkraumvignette bei rechtzeitiger Beantragung zu „Strafmaßnahmen“ durch das Ordnungsamt führt, welches die PKW-Halter schuldlos zur Kasse bittet.
2. Werden die zu Unrecht vom Ordnungsamt kassierten Beträge wieder erstattet?
BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
Frau Halten-Bartels hat als Bezirksverordnete zum gleichen Sachverhalt eine Kleine Anfrage gestellt,
deren Beantwortung ich beifüge (Anlage 1).
Wir haben das schon bilateral geklärt. Wir kennen den Mann allerdings nicht und können ihn deshalb
nicht benachrichtigen.
Anlage
Kleine Anfrage Antwort
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
0555/4
Eingereicht durch: Eingang: 07.01.2016
Halten-Bartels, Marion-Ise Weitergabe: 07.01.2016
CDU-Fraktion Fälligkeit: 07.02.2016
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Beantwortet: 26.01.2016
Antwort von: Erledigt: 26.01.2016
Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten Erfasst: 26.01.2016
Geändert:
Zahlung ohne Gegenleistung
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Wie erklärt es folgenden Sachverhalt: Ein Gewerbetreibender beantragt im Herbst 2014 die
Verlängerung seiner Parkraumvignette für das Jahr 2015. Diese erhält er im März 2015 für das
laufende Jahr. Für die folgenden Jahre 2016/2017/2018 sind jeweils erneut Folgeanträge zu stellen.
1. Warum wurde die zu zahlende Gebühr bis einschließlich März 2018 kassiert? und
2. Unterstellt, dass diese Praxis rechtens ist (auf welcher Grundlage?): Hält es das Bezirksamt für kundenfreundlich, Geld ohne Leistungen zu fordern?
und
3. Wäre es für die überlastete Verwaltung nicht effizienter, die Bewilligung für den Zeitraum auszusprechen, für den gezahlt werden muss?
Gebühren werden nicht kassiert, sondern erhoben. Da aufgrund der einleitenden
Sachverhaltsvermutung keinerlei Rückschlüsse auf einen konkreten Fall gezogen werden können,
kann die Antwort nur pauschal gegeben werden. Grundsätzlich ist es möglich, dass die
Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO für drei Jahre beantragt und bewilligt
und danach die Gebühr bemessen wurde. Die Gebühr beträgt dabei 270 Euro, während eine jährliche
Erteilung 90 Euro ausmacht. Sollte aber der notwendige Nachweis des Betriebssitzes nicht den
gesamten Zeitraum abdecken, also zum Beispiel ein bis Ende 2015 befristeter Mietvertrag sein, wird
die Vignette erst ausgegeben, wenn der ab 2016 gültige Mietvertrag vorliegt. Eine Gebühr fällt dann
allerdings nicht nochmal an.
4. Ist es für das Bezirksamt nachvollziehbar, dass die betroffenen Bürger/Bürgerinnen die Handlungsweise des Bezirksamtes nicht wirklich nachvollziehen können?
Gewerbetreibende, die die besagte Ausnahmegenehmigung erhalten, bekommen auch mitgeteilt,
warum die Vignette nur für eine kürzere Gültigkeitsdauer ausgestellt und wie eine Verlängerung
möglich wird. Dies wird ihnen auf Nachfrage natürlich auch persönlich dargelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
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Wilfried Jacobi 5
Antrag
Unfallgefahr durch zu kurze Handläufe an den Treppen im Rathaus Charlottenburg Oder möglicher Denkmalschutz vor Sicherheit?
Die Senioren-Bezirksversammlung möge beschließen, dass die Holzhandläufe umgehend verlängert werden, um Unfälle im Rathaus Charlottenburg zu verhindern. Begründung: Holzhandläufe werden zur Sicherheit parallel zu den Stufen an den Wänden an-gebracht. Sie erfüllen
aber nur dann ihren Zweck, wenn sie bis zur untersten Stufe mit der Länge der Treppe
korrespondieren. Bei der Benutzung der Treppen abwärts auf den letzten drei Stufen fehlt die
Sicherheit, weil der Griff zum Handlauf ins Leere geht. Die unfallträchtigen Situationen sind
vorprogrammiert.
Die Treppen liegen auch nicht abseits im Rathausgebäude sondern befinden sich auf den Wegen zu
den Ausgängen. z. B. auf der Etage des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und führen von dort
direkt zu einem Hofausgang.
Beschluß:einstimmig angenommen
BEANTWORTUNG
durch StR Dagmar König am 28.4.16 nachgereicht
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Folgemaßnahmen /Veranlassungen
zwischenzeitlich konnten nun die Handläufe ersetzt werden (aber nicht
überall)
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Hannelore Jaschke 6
Wo finde ich im Notfall Defribrillatoren im Bezirk?
Gibt es ein Verzeichnis, in dem Standorte von Defribrillatoren im öffentlichen Raum aufgelistet sind?
Setzt sich das Bezirksamt für eine öffentliche Kampagne ein, um deren Anschaffungen an Sportplätzen und öffentlichen Gebäuden zu forcieren?
Begründung:
Beim Aussetzen eines Herzschlages sind die ersten 2 Minuten bis zur Wiederbelebung entscheidend.
Da ein Großteil der Notfälle in der Öffentlichkeit geschehen, ist es für beherzt zupackende Helfer wichtig zu wissen, wo sich in der Nähe ein Defribillator befindet.
Jede weitere Minute ohne Eingreifen vermindert drastisch die Überlebensschance.
BEANTWORTUNG
durch StR Carsten Engelmann
Bezirksbürgermeister Naumann antwortet in Vertretung von Frau König: Die ASB bietet eine
Internetseite an mit Standorthinweisen. Vier Standorte sind in Charlottenburg Wilmersdorf
schon registriert worden.
Herr Janker: es muss bekannt sein, wie kommen wir daran? Friedrich: die Liste liegt der
Nachlese bei
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Nachtrag durch die Seniorenvertretung
Der Arbeiter Samariter Bund hat eine Karte erstellt, in der die Standorte durch Eingabe der
PLZ abgefragt werden können.----> Berlin schockt
http://www.berlin-schockt.de/defi-standorte/karte/
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Gabriele Wrede 7 Antrag zur Senioren-Bezirksversammlung 2016
Über
Unterstützung für ein Bewegungsangebot für Seniorinnen und
Senioren Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Bewegungsangebot des Alpinclub Berlin e.V. für ältere
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Menschen in den ihm zur Verfügung stehenden Medien (Seniorenprogramm Gazette, Homepage
usw) zu bewerben, indem es die Daten des Angebotes veröffentlicht:
Bewegungsangebot/ Alpinclub Berlin e.V./Spielhagenstraße 4/10585 Berlin/Tel.: 033201 44127
Begründung:
Beweglichkeit ist eine Voraussetzung für ein aktives Leben auch im Alter. Viele Senioren und Seniorinnen, vor allem alleinstehend, verlassen zu selten die Häuslichkeit. Diese Bewegungsarmut führt zwangsläufig zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen . Hier will der Alpinclub unter dem Motto „Ich will etwas verändern“ mit seinem Angebot Abhilfe schaffen.
BEANTWORTUNG
durch StR Carsten Engelmann
Das vierteljährlich erscheinende Seniorenprogramm des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, wie auch die Homepage des Bezirks, bewirbt aus grundsätzlichen Erwägungen allein Veranstaltungen und Angebote aus bezirkseigenen oder ehemals bezirkseigenen aber in Kooperation bestehenden Einrichtungen, insbesondere die Seniorenfreizeitstätten. Diese Angebote können vom Bezirksamt nach Art und Inhalt auch beurteilt werden.
Angebote von Sportvereinen oder ähnlichem, wie in diesem Beispiel der Deutsche Alpenverein, sind bei Bedarf gehalten, ihre Angebote in den entsprechenden Medien per Anzeigenschaltung bekannt zu geben, was z.B. in der Gazette, dem Seniorenratgeber oder dem Bezirksmagazin möglich ist.
Beschluß:
angenommen, bei wenigen Nein-Stimmen
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Hannelore Jaschke 8 Wiederholungsanfrage
Schoeler-Schlößchen. Vision ohne Zukunft?
Ich greife nochmals meine Anfrage zur Senioren-BV 2015 am 11.3.2015 auf
Die Senioren betrachten mit Sorge den langen ungenutzten Zustand des Gebäudes.
Ich frage das Bezirksamt:
1) wie ist der aktuelle Stand der Nutzungsplanung?
2)dankenswerterweise gab es zwar eine Informationsveranstaltung für die Anwohner, gab es darüber hinaus aber weiterführende Gespräche, um deren Meinungen und Vorschläge zu erfragen und sie somit in die zukünftige Nutzungsplanung mit einzubeziehen?
3) werden auch Verbände oder die nahegelegene Kirchengemeinde in die Planungen mit eingebunden?
4) sind auch Angebote für Senioren und Seniorinnen mit in die Konzeption aufgenommen worden?
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Neu gefragt zur Sen BV am 13.4.16
denn außer Diskussionen ist bisher nichts passiert.
1) gibt es eine Zwischennutzung?
2)Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, so dass das älteste Gebäude in Wilmersdorf nicht dem Verfall preisgegeben wird?
3) welche Unterhaltungskosten muss der Bezirk derzeit aufwenden?
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Ilona Falkowski 9
Anfrage zur Senioren BV 2016 Kriterien für die Beurteilung von Pflegeheimen
BEANTWORTUNG
durch StR Carsten Engelmann
Die medizinischen Dienste der Krankenkassen überprüfen einmal pro Jahr die Qualität der stationären Pflegeeinrichtungen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden laienverständlich als
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Pflegenoten im Internet sowie an gut suchtbarer Stelle im Pflegeheim veröffentlicht. Die Gesamtnote der stationären Pflege wird aus 59 Einzelkriterien gebildet, die vier Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich „Pflege und medizinische Versorgung“. Jedes Kriterium wird mit Punkten auf einer Skala von 0 bis 10 bewertet. Pro Bereich wird aus diesen Punkten ein Mittelwert gebildet. Dieser ergibt eine bestimmte Note. Der Qualitätsbereich „Befragung der Kunden“ (18 Kriterien) fließt nicht in die Gesamtnote ein. Er wird separat als Berichtsergebnis ausgewiesen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Qualitätsüberprüfung von Einrichtungen nicht in den Aufgabenbereich des Bezirksamtes gehört. Neben den medizinischen Diensten der Krankenkassen ist auch die Heimaufsicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin für die Interessenwahrnehmung der Bewohner stationärer Einrichtungen und die Abwendung von Gefahren zuständig. Gem. § 17 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) führt die Heimaufsicht regelmäßig angemeldete oder unangemeldete Prüfungen in stationären Einrichtungen durch. Dabei wird die Struktur- und Prozessqualität überprüft. Die Prüfungen der Heimaufsicht können aufgrund von Beschwerden und auf Wunsch des Trägers erfolgen.
Ergänzend zu den Ausführungen unter Pkt. 1 sollte man sich bei näherem Interesse für eine stationäre Pflegeeinrichtung an den Bereichsnoten (z.B. Pflege und medizinische Versorgung) orientieren. Die Bereichsnoten geben zu den fünf zentralen Qualitätsbereichen einer Pflegeinrichtung Auskunft.
Für den detaillierten Vergleich von stationären Pflegeeinrichtungen sollten sich Interessierte auch die sechs relevanten Pflegekriterien ansehen:
Werden erforderliche Dekubitusprophylaxen durchgeführt?
Ist der Ernährungszustand angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung?
Ist die Flüssigkeitsversorgung angemessen im Rahmen der Einwirkungsmöglichkeiten der Einrichtung?
Erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung?
Werden bei Bewohnern mit Harninkontinenz bzw. bei Blasenkatheter die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt?
Werden bei Bewohnern mit erhöhtem Sturzrisiko erforderliche Prophylaxen gegen Stürze durchgeführt?
Diese relevanten Pflegekriterien sind für das Leben der Bewohner von zentraler Bedeutung. Sie geben wichtige Hinweise zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung und sie leisten einen wesentlichen Beitrag bei der Beantwortung der Fragen nach dem Wohlbefinden und der Lebensqualität.
Eine Optimierung des Beurteilungswesens kann nur von den für die Überprüfungen zuständigen Institutionen veranlasst werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass die Einführung der elektronischen Pflegedokumentation in der Wilmersdorfer Seniorenstiftung noch für dieses Jahr angestrebt wird.
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Ilona Falkowski 10
Anfrage zur Senioren BV 2016
Traurige Praxis der Mülltrennung
BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
Das Umwelt- und Naturschutzamt teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich wird von der BSR nur der Hausmüll und das Biogut abgeholt. Diese beiden Fraktionen werden aber an unterschiedlichen Tagen von unterschiedlichen Fahrzeugen eingesammelt. Ein „Zusammenschütten“ dieser Fraktionen erscheint daher ausgeschlossen.
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Leichtverpackungen, Papier/Pappe und Glas wird von verschiedenen Drittfirmen eingesammelt. Um die Anfrage konkret zu beantworten, müsste bekannt sein um welche Wohnhäuser und welche Abfallfraktionen es sich handelt.
Es wird empfohlen, zu dieser Frage eine konkrete ortsbezogene und mit entsprechenden Angaben versehene Beschwerde an das Umwelt- und Naturschutzamt zu richten.
Zu den Kosten kann das Umwelt- und Naturschutzamt keinerlei Angaben machen.
Das Gebot der Abfalltrennung folgt gesetzlichen Regelungen. Das Bezirksamt geht noch davon aus, dass das System sich nicht bewährt hat, sondern im Gegensatz (wie auch die Diskussion um die zunächst geplanten und zT eingeführten Änderungen bei dem Altglasrecycling gezeigt haben) in der Bevölkerung eine große Unterstützung erfährt.“
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11, 23, 24
Frau Kraft
Antrag zur Senioren BV 2016
Behindertenaufzug U-Bhf Halemweg
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24
Dorothea Wurst
Anfrage
Keine Aufzüge an den U-Bahnhöfen Adenauer Platz
und Spichernstr.
An den wichtigen zentralen U-Bahnhöfen Adenauer Platz und Spichernstr. gibt es immer noch keine Aufzüge.
Wann ist dort mit einem Einbau zu rechnen?
BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
Anträge 11 und 23, Anfrage 24
Der Halemweg ist vorgesehen für 2017 oder 2018
Die Prioritätenliste für den Einbau von Aufzügen ist beigefügt (Anlage 2).
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Dr. Michael Roeder 12
Antrag zur Senioren Bezirksversammlung 2016
Gedenken an Zwangsarbeiterlager Wilhelmsaue 40
Die Senioren-BV fordert das Bezirksamt auf, nunmehr seine historische Verantwortung
wahrzunehmen und am Ort des Zwangsarbeiterlagers seiner Vorgänger in der Wilhelmsaue 40 noch
vor Ablauf der Wahlperiode im September 2016 für ein Gedenken zu sorgen.
Zur Verdeutlichung, wo das Lager und wer die Träger waren sind folgende Anlagen beigefügt:
1) Liste des Gesundheitsamtes 1942
und
2.) Brief des Bürgermeisters 1944
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27
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BEANTWORTUNG
durch BzBm Reinhard Naumann
Herr Dr. Roeder:
das Bezirksamt macht nichts, er beklagt ein Mangel an Mitgefühl
Bürgermeister Naumann in Vertretung von Frau König:
. Es ist als Ausgangssituation festzuhalten: das Thema Zwangsarbeiterlager soll insgesamt
betrachtet und aufgearbeitet werden, hierzu soll erst einmal ein Überblick über die Lage, die
sich als unübersichtlich darstellt, hergestellt werden. Er zitiert aus einem Schreiben von Frau
König. Danach begrüßt das Bezirksamt das Bestreben zur Aufarbeitung der Situation der
Zwangsarbeiterlager im Bezirk. Ein entsprechendes Forschungsprojekt ist allerdings
gegenwärtig nicht finanzierbar. Deshalb soll ein Antrag an die Berliner Geschichtswerkstatt
gestellt werden, ein entsprechendes Forschungsprojekt zu ermöglichen. Insgesamt geht aber
für das Bezirksamt Seriosität vor Schnelligkeit. Dies bedeutet allerdings keineswegs eine
Strategie, die Sache auf die lange Bank zu schieben.
Herr Neu: es kann jetzt schon Verantwortung übernommen werden.
Herr Dr. Roeder:
haben Sie denn schon nachgefragt, welche Finanzierung möglich ist?
Bürgermeister Naumann:
Bekräftigt die zuvor gegebene Sachdarstellung
Beschluß: abgelehnt
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Ursula Bresky 13
Anfrage
Sicherheit im öffentlichen Strassenraum
Wie sichert der Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf die Sicherheit von gehbehinderten/ sehbehinderten Menschen gegen Überfälle, in nicht gut beleuchteten Gegenden ab? Welche zeitnahen Maßnahmen sind geplant, um Übergriffe zu verhindern?
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Werden Präventionskurse für die Bürger bei dem Präventionsbeauftragten der Polizei im Bezirk angeboten? Begründung: Es ist zu vermehrten Überfällen am Brixplatz und Umgebung auf gehbehinderte-/ sehbehinderte Menschen gekommen. Es wurden Diebstähle begangen, was die ältere geh-/ und sehbehinderte Bevölkerung veranlasst , nicht mehr im Straßenbild bei Dunkelheit zu erscheinen. Das ist eine Einschränkung im Freiheitsrecht der jeweiligen Betroffenen.
BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
Zu dem entsprechenden Beschluss der BVV vom 18. Februar 2016 ist eine Vorlage zur
Kenntnisnahme erstellt worden (Anlage 3). Ergänzend teilt das Ordnungsamt mit:
„Die Präventionsbeauftragten für den Bereich Brixplatz sind erreichbar unter: 4664 – 222040/42, es
gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, interessierter Bürgerinnen und Bürger über geeignete
Maßnahmen zur Prävention zu informieren. Neben diversen Kursen kann ggf. auch eine
Veranstaltung vor Ort (z. B. im Seniorenzentrum) durchgeführt werden. Leider ist ein direkter
Kontakt zu den Beamten nicht zustande gekommen, dies kann aber bei Bedarf zur Vermittlung
zeitnah nachgeholt werden.“
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Kiezbündnis Klausener Platz 14 unterstützt durch Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbund Charlottenburg-
Wilmersdorf e.V.
Antrag zur Senioren Bezirksversammlung 2016
Die Senioren Bezirksversammlung möge beschließen:
in der südlichen Schlossstraße zwischen Knobelsdorffstraße und Sophie-Charlotte-Platz ist
der westliche Gehsteig direkt vor dem Seniorenheim wegen quer liegender Stufen für
Rollatoren etc. kaum nutzbar; auf den dafür vorgesehenen Gehbahnen
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("Schweinebauchplatten") wurden vor 10 Jahren Parkplätze markiert.
Das Bezirksamt wird gebeten, eine nachträgliche Korrektur vorzunehmen und die
Parkräume so zu gestalten, dass Menschen mit Rollatoren und Kinderwägen den
Gehsteig ungehindert nutzen können.
Im Namen des Kiezbündnisses Klausenerplatz e.V. und des GPV e.V.
Klaus Betz Markus Rohner
Vorstand Klausenerplatz e.V. Geschäftsführer GPV e.V.
Beschluß: angenommen
BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
Die Idee wird grundsätzlich unterstützt. Zur Verbesserung der Infrastruktur für Fußgängerinnen und
Fußgänger gibt es Sondermittel auf Landesebene, die hierfür beantragt werden sollen. Die Mittel für
2016 sind aber bereits verplant.
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Rudi Blohm 15 Antrag an die Senioren- Bezirksversammlung 2016
Instandhaltung von Grünanlagen- Beleuchtung und Verhinderung
als Hundeauslaufgebiet
1. Die Grünanlage zwischen Krumme Str und Richard-Wagner-Str. muss auch in den
Abendstunden als Durchgang zum U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz genutzt werden
können. Dazu ist es zwingend nötig, die seit Jahren defekte Lichtanlage zu reparieren, oder
eine Neugestaltung (die vor Vandalismus geschützt werden muß) zu installieren. Wenn dazu
die bezirklichen Mittel nicht ausreichen, möge sich das BA mit Nachdruck beim Senat dafür
einsetzen, das Landeshaushaltsmittel zur Reparatur oder Neugestaltung zur Verfügung
gestellt werden. Über den Stand der Verhandlungen ist der BVV und der Seniorenvertretung
regelmäßig (alle 3 Monate) Bericht zu erstatten
31
2. Es ist zu verhindern, dass die Grünanlage weiterhin als illegales Hundeauslaufgebiet genutzt
wird. Dazu sind entsprechende Schilder aufzustellen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts
sollten den Grünzug in ihrem Bestreifungsplan mit aufnehmen.
Begründung :
Um am Öffentlichen Leben teilzunehme, ist es nötig den ÖPNV nutzen zu können. Der U-Bahnhof
Richard-Wagner-Platz, ist für die NutzerInnen des Schwimmbades sowie für die Bewohner des
Seniorenwohnhauses Krumme Str 85 sowie für alle anderen Anwohner durch die öffentliche
Parkanlage gut zu erreichen. Die Sicherheit bei unbeleuchteten Wegen ist nicht gegeben. Da die
Lichtanlage bei der Inbetriebnahme des Parks funktionierte, ist davon auszugehen, dass alle
Verantwortlichen Menschen aus Politik und Verwaltung bei der Gestaltung der Parkanlage der
gleichen Meinung wahren. Sicherheit nach Kassenlage ist unzumutbar.
Es ist den Nutzern der Parkanlage nicht zu zumuten, ständig von freilaufenden Hunden angebellt zu
werden. Der ehemals vorhandene Rasen ist durch die Hunde inzwischen zu einer Sandwüste
verwandelt worden.
BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
Herr Blom hat mit Schreiben vom 17. März 2016 eine ausführliche Beantwortung erhalten:
„Sehr geehrter Herr Blom, der Regierende Bürgermeister von Berlin, Herr Müller, hat von Ihrer E-Mail vom 11. Februar 2016 Kenntnis genommen und mich als zuständigen Bezirksstadtrat gebeten, Ihrem Anliegen nachzugehen. Auf Ihre Initiative hin hat die BVV in ihrer Sitzung am 20. September 2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die defekte Beleuchtung in der Grünanlage zwischen der Krumme
Straße und der Richard-Wagner-Straße zu reparieren oder zu erneuern. Bei der Reparatur ist darauf
zu achten, dass eine Beleuchtungsanlage installiert wird, die unanfälliger für Beschädigungen ist.
Das Bezirksamt teilte dazu Folgendes mit: Die Kosten für die Reaktivierung der Beleuchtungsanlage einschließlich der Erneuerung zerstörungssicherer Leuchten betragen rund 66.000 €. Da das Grünanlagengesetz eine Beleuchtung von Wegen in Grünanlagen nicht vorsieht, erhalten die Bezirke auch keine Mittelzuweisung für den Bau und den Unterhalt derartiger Einrichtungen. Daher wurde mit
32
Schreiben vom 16. Januar 2013 die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von dem Beschluss in Kenntnis gesetzt und wie folgt gebeten, die Maßnahme umzusetzen: Der Beschluss der BVV wird vom Bezirksamt unterstützt und ein entsprechendes Stellungnahmeersuchen wurde bereits nach der Einbringung des Antrages im August 2012 durch das bezirkliche Grünflächenamt an den Objektbereich Öffentliche Beleuchtung per E-Mail versendet. Das Wegesystem der Grünanlage verbindet das Stadtbad, die Arno-Fuchs-Schule und das Seniorenwohnhaus untereinander und es ist zudem die kürzeste Wegeverbindung zum ÖPNV, U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz. Die Querung zwischen Krumme Straße und Richard-Wagner-Straße verbindet zwei angrenzende Quartiere, die bei Dunkelheit nur über die Umwege des angrenzenden öffentlichen Straßenlandes erreichbar wären. Durch eine Beleuchtung ist es möglich, diese wichtigen Verbindungen ganzjährig als Fußgänger-Verkehrsweg zu nutzen und darüber hinaus kann dadurch auch ein naturgemäßer Angstraum in diesem Bereich verhindert werden. Die Anfrage stützte sich im Wortlaut auf die vormals entworfene AV Beleuchtung zum § 7 Berliner Straßengesetz, woraus sich auch für die Beleuchtung von Grünanlagen in besonderen Ausnahmefällen eine Zuständigkeit der Senatsverwaltung ergeben hätte. Die AV ist nicht in Kraft getreten und der Objektbereich Öffentliche Beleuchtung verweist die Zuständigkeit nunmehr zurück in den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Da für die Beleuchtung von Grünanlagen keine Kostenzuweisungen erfolgen, bitte ich Sie daher über diesen Weg nochmals um Prüfung und abschließende Stellungnahme Ihres Hauses, damit ich der BVV berichten kann, ob Chancen bei einer Umsetzung bestehen.“ Mit Schreiben vom 27. Februar 2013 antwortete die Senatsverwaltung: „Die Beleuchtungsanlagen in der Grünanlage zwischen Krumme Straße und Richard-Wagner-Straße befinden sich in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Sie stehen in einer gewidmeten Grünanlage, eine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von Grünanlagen besteht nicht. Eine Zuständigkeit meiner Abteilung ist gemäß AZG und auch gemäß Geschäftsverteilung des Senats nicht gegeben, da mein Bereich X OB für die Beleuchtung öffentlichen Straßenlandes zuständig ist. Die im Lichtkonzept enthaltene AV Beleuchtung sollte den Weg zur Übertragung von Beleuchtungsanlagen in Grünanlagen in den Bestand meiner Abteilung regeln. Sie ist nicht erlassen worden. Nach den mir vorliegenden Informationen ist die Beleuchtung in der Grünanlage zwischen Krumme Straße und Richard-Wagner-Straße dringend sanierungsbedürftig, sowohl die Leuchten als auch die Netzverkabelung ist defekt. Eine Sanierung oder ein Neubau der Beleuchtungsanlagen ist nicht Bestandteil des Managementvertrages für die öffentliche Beleuchtung. Aus den vorgenannten Gründen ist mir eine Übernahme dieser Beleuchtungsanlage nicht möglich.“ Das Bezirksamt bedauerte die Haltung der Senatsverwaltung musste die BVV aber dennoch bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Weitere Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für den Bezirk nicht und ich kann Ihnen die von Ihnen angeregte Beleuchtung nicht in Aussicht stellen. Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte“
Die gewünschten Schilder werden angebracht („Hunde sind anzuleinen“).
Beschluß: angenommen
33
Frank Isernhagen 16 Anfrage zur Senioren BV 2016
langfristige Sicherung des Seniorenclubs Herthastr. für die kulturelle
Altenarbeit
Auch wenn das Bezirksamt seit 01.07.2016 die Trägerschaft für den Seniorenclub an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung abgegeben hat, ist es durch die Besetzung von Vorstandsposten über sämtliche Entscheidungen der Stiftung informiert bzw. kann seinen Einfluss ausüben.
Deshalb frage ich den Stadtrat für Gesundheit und Soziales in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender oder stellvertretend den Bezirksbürgermeister, ob die Finanzierung und personelle Ausstattung des Seniorenclub Herthastraße langfristig für die kulturelle Altenarbeit gesichert ist, oder ob der Club von Schließung bzw. Zweckentfremdung bedroht ist.
BEANTWORTUNG
durch StR Carsten Engelmann
Ich könnte mir die Sache mit Ihrer Frage ganz einfach machen:
Zur ersten Frage: Ja, die Finanzierung und personelle Ausstattung des Seniorenclubs ist langfristig gesichert. Und zu der zweiten Frage, Nein, der Club ist nicht von einer Schließung oder einer Zweckentfremdung bedroht.
Ich will Ihnen aber gerne noch etwas ausführlicher erläutern, warum ich zu dieser Einschätzung komme. Bei der Übertragung der Seniorenclubs an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung gab es zu keinem Zeitpunkt die Absicht des Bezirkes Geld einzusparen. Der Auslöser war alleine der Beschluss des Abgeordnetenhauses und im Bezirksamt, dass in meiner Abteilung für Soziales bis 2016 insgesamt 34 Vollzeitäquivalente eingespart werden müssen. Dabei ging es nicht um die Einsparung von Finanzen sondern allein um die Einsparung von Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu haben wir überlegt, wie wir eine derart hohe Zahl von Stellen einsparen können und dabei gleichzeitig die Angebote im Bezirk erhalten können.
Daher kam die Idee, den Betrieb der Seniorenclubs an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung zu übertragen, weil wir damit zwei Dinge schaffen können: Wir können den Betrieb der Seniorenclubs erhalten und haben über den Vorstand der Stiftung großen Einfluss auf eine Fortsetzung der Clubarbeit im Sinne des Bezirksamtes.
34
Es gibt dazu die Beschlüsse 1001/4 und 1164/4 unserer Bezirksverordnetenversammlung, der genau diese Strategie bestätigt hat. Das Sozialamt hat mit der Wilmersdorfer Seniorenstiftung einen Kooperationsvertrag geschlossen und die Stiftung erhält eine Zuwendung vom Bezirksamt für den Betrieb der Clubs. Diese Zusammenarbeit ist auf Dauer angelegt und sie funktioniert auch sehr gut. Das Bezirksamt trägt beispielweise auch unverändert alle Kosten für die Miete der Räumlichkeiten. In dieser Kooperationsvereinbarung ist vorgesehen, dass die Wilmersdorfer Seniorenstiftung zusätzlich eine Zuwendung zur Einstellung von hauptamtlichem Personal für die Clubleitung erhält, wenn die Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes ausscheiden.
Weil Sie die Frage so ganz ausdrücklich auch nach der Langfristigkeit gestellt haben, gehört es zur Ehrlichkeit meiner Antwort darauf hinzuweisen, dass die Haushaltpläne des Landes und des Bezirkes immer für zwei Jahre beschlossen werden. Das heißt konkret ist die Finanzierung bis Ende 2017 gesichert und danach wird das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung alles dafür tun, dass diese Finanzierung genauso wie in all den anderen Jahren seit der Einrichtung der Seniorenclubs über den Bezirkshaushalt weiter finanziert werden kann. Daran hat sich durch die Übertragung der Clubs an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung nichts verändert.
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Wolfgang Seitz 17 Antrag zur Senioren BV 2016
Verwahrlosung des öffentlichen Raums
Sehr geehrte Damen und Herren, schön, dass Ihr eine Umfrage macht um zu erfahren wo den älteren Menschen der Schuh drückt.
Ich versuche schon seit Jahren mit verschiedenen Anwohnerinitiativen auf die Verwahrlosung des öffentlichen Raumes rund um die Bahnunterführung Wilmersdorferstrasse aufmerksam zu machen. Im Anhang der Link auf meine Webseite. Dem hinzufügen möchte ich noch die schlechte Beleuchtung um den S-Bahnhof Charlottenburg am Sutti zur Bahnunterführung. Dies müsste dringend verbessert werden. Auch um dunkle Ecken zur Drogeneinnahme zu vermeiden. Außerdem haben wir es mit einer enormen Vermüllung der Bahnböschungen rund herum zu tun. Gerade für ältere Menschen ist der Besuch der Einkaufstrasse Wilmersdorferstrasse und des Stuttgarter Platzes sehr unsicher geworden, sie bleiben einfach weg. Kann in meinen Analysen nachgelesen werden. Zudem ist die Eindämmung des Drogenumschlags in der U-Bahnstation Wilmersdorferstrasse ein sehr wichtiges Anliegen für die Anwohner, Besucher und ältere Menschen überhaupt. Ich bin dazu im Dialog mit den Verantwortlichen im Rathaus CW. Aber ich spüre keine wesentliche Unterstützung. Die problematische Drogensituation in Berlin kommt in den Wahlaussagen der Parteien überhaupt nicht vor, obwohl enorme Belastungen der Anwohner und Geschäften die Folge sind. Dies finde ich skandalös.
35
BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
Die angesprochene Problematik ist seit längerer Zeit im Fokus der verschiedenen zuständigen
Bereiche der Bezirksverwaltung (Straßen- und Grünflächenamt, Abt. Soziales und Gesundheit,
Ordnungsamt) sowie der zuständigen Polizeidienststellen.
Die Thematik ist zudem immer wieder Gegenstand der Gespräche, die ds Bezirksamt mit der Leitung
der Polizeidirektion 2 quartalsweise führt.
Am 19. April 2016 fand zwischen den betroffenen Dienststellen der Bezirksverwaltung sowie der
Polizei ein weiterer Austausch statt, um die negativen Auswirkungen der Nutzung des öffentlichen
Raumes durch obdachlose Menschen rund um das Bahngelände am Bahnhof Charlottenburg zu
verringern.
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Ursel Ortmann 18 Anfrage
Brandschutz und Notfallübungen in Seniorenheimen
und -wohnhäusern
Ich frage das Bezirksamt
1. Wer beruft den Brandschutzbeauftragten in Seniorenheimen ? 2. Wer überprüft die Flucht.- und Rettungspläne nach dem neuesten
Stand und ihrer öffentlichen Anbringung kalendermäßig der Betreiber oder der Brandschutzbeauftragte ?
3. Bestehen Alarmpläne für den Notfall ? 4. Wer ist für die Durchführung von Übungen im Feuer-, Notfall- oder
Katastrophenfall zuständig ? 5. Wie oft werden Übungen angesetzt ? 6. Werden Protokolle oder Dokumentationen über Übungen angefertigt ?
36
BEANTWORTUNG
durch StR Carsten Engelmann
1. Wer überprüft die Flucht - und Rettungspläne nach dem neuesten Stand und ihrer öffentlichen Anbringung kalenderjährig der Betreiber oder der Brandschutzbeauftragte?
Die Prüfung der Flucht und Rettungspläne erfolgt im Rahmen der Brandsicherheitsschau (alle 5 Jahre) durch die bezirklichen Bauaufsichtsämter zusammen mit der Feuerwehr. Es gilt der Bestandsschutz zum Zeitpunkt der Baugenehmigung. Die Anpassung an die neuesten Brandschutzvorschriften ist nicht vorgeschrieben. Unterjährig achtet der Brandschutzbeauftragte auf die Einhaltung der Vorschriften (auch das korrekte Aufhängen der Flucht und Rettungspläne). Wichtig ist vor allem das Freihalten der Fluchttüren.
2. Bestehen Alarmpläne für den Notfall? Ja, nach Brandschutzordnung Teil A , B und C.
Diese variieren nach Größe der Einrichtung. Bei großen Einrichtungen gibt es eine Direktschaltung zur Feuerwehr.
3. Wer ist für die Durchführung von Übungen im Feuer,- Notfall und Katastrophenfall zuständig?
Zuständig ist der Betreiber und der Brandschutzbeauftragte in den Einrichtungen. Bei großen Einrichtungen mit Unterstützung der Feuerwehr.
4. Wie oft werden Übungen angesetzt? 1 x im Jahr
5. Werden Protokolle oder Dokumentationen über Übungen angefertigt? Ja, diese werden in der Einrichtung aufbewahrt. Bei der Brandsicherheitsschau werden diese eingesehen.
Zu den Seniorenwohnhäusern ist zu sagen, dass es sich um normale Mietwohnungen handelt. Zuständig für den Brandschutz ist der Gebäudeeigentümer (in CW: GEWOBAG, WBM, DT. Wohnen). Es bestehen keine besonderen Brandschutzvorschriften (für Brandschutzbeauftragte, Alarmpläne, Brandschutzübungen). Im Land Berlin ist bisher der Einbau von Rauchmeldern nicht vorgesehen. Wenn die Änderung der Bauordnung verabschiedet wird, soll bis 2020 auch in Bestandswohnungen der Einbau von Rauchmeldern in den Wohnungen durch den Vermieter Pflicht sein.
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Joachim Neu 19 Anfrage
Stadtteilzentren
Laut Aussagen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sind zwei Stadteilzentren für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vorgesehen
1. Welche Standorte waren hierfür ursprünglich in den beiden Stadtteilen vorgesehen und wie sieht die aktuelle Situation der Umsetzung des Konzeptes aus ?
2. Gemäß der Antwort des Senats auf eine Abgeordnetenanfrage soll das Pangeahaus nicht
mehr zur Verfügung stehen. Welcher Ersatzstandort kommt dann in Wilmersdorf in Frage ?
3. Sieht das BA die Möglichkeit, das - seit 12 Jahren leerstehende Schoelerschlösschen mit dieser Funktion wiederzubeleben ?
4. Welche Angebote stehen in den Nachbarschaftszentren für Seniorenaktivitäten zur
Verfügung ?
5. Welche freie Träger haben bereits Interesse an der Verwaltung der Zentren bekundet ?
6. Ist in 2015 ein weiteres Stadtteilzentrum hinzugekommen und wenn ja mit welcher Zielsetzung?
BEANTWORTUNG
durch StR Carsten Engelmann
Zu 1+2
Im Bezirk Charlottenburg -Wilmersdorf sind derzeit neben dem Haus am Lietzensee und dem
Sozialwerk (überregional) zwei zusätzliche Stadtteilzentren eingerichtet worden, die aus Mitteln der
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gefördert werden.
Es handelt sich im Einzelnen um das Stadtteilzentrum am Halemweg 18,13627 Berlin und um das Stadtteilzentrum an der Nehringstraße 8, 14059 Berlin.
Das Bezirksamt hat die Standorte für die Stadtteilzentren nach ausführlicher Abwägung mit Bedacht ausgewählt.
38
Die der Arbeit der Stadtteilzentren zu Grunde liegenden Konzepte sind Bestandteil der Anträge auf Förderung und vom Förderungsgeber, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, als förderungswürdig anerkannt.
Die Träger der Stadtteilzentren sind aktuell dabei, die Konzepte in der alltäglichen Arbeit umzusetzen.
Die Nutzung des Pangea Hauses als Standort für ein Stadtteilzentrum im Ortsteil Wilmersdorf stand bei den Erwägungen des Bezirksamtes zwar kurzzeitig zur Diskussion, dieser Pfad wurde jedoch unter Berücksichtigung des besonderen Profils der Angebote im Haus und der, für die Arbeit eines Stadtteilzentrums nicht als auskömmlich angesehenen räumlichen Gegebenheiten, verworfen.
Das Bezirksamt hat daraufhin den Beschluss gefasst, die Einrichtung einer Stadtteilzentrums an der Nehringstraße 8 zu unterstützen und dafür die Räume des dort bestehenden Seniorenclubs zur Verfügung zu stellen um dort ein Stadtteilzentrum mit dem Arbeitsschwerpunkt „interkulturelle Arbeit“ zu errichten.
Ausschlaggebend für die Wahl des Standortes war auch die Berücksichtigung demographischer und sozialer Kriterien betreffs die Bezirksregion 04, die den so genannten Klausenerplatz- Kiez mit einschließt und traditionell einen hohen Anteil Migrantinnen und Migranten an der Gesamtbevölkerung in dieser Region hat.
zu 3.
(Zuarbeit zu Punkt 3. der Abteilung Bü)
Diese Möglichkeit sieht das Bezirksamt zurzeit nicht.
Voraussetzung für jedwede Nutzung des Schoelerschlösschens ist die Innensanierung des Gebäudes. Das Bezirksamt bemüht sich seit geraumer Zeit zunächst um Finanzierungsmöglichkeiten dafür. Eine Zwischennutzung des Schoelerschlösschens ist nicht möglich, da das Haus im Inneren eine ungesicherte Baustelle ist und über keinerlei einsatzfähige Versorgungsmedien verfügt.
Abgesehen davon, dass beide Stadtteilzentren in Charlottenburg-Wilmersdorf aus politischen Überlegungen in Charlottenburg nach ausführlicher Abwägung mit Bedacht ausgewählt und verortet wurden, wäre auch eine andere Entscheidung hier nicht hilfreich gewesen. Die Finanzierung der Stadtteilzentren umfasst lediglich den laufenden Betrieb, nicht jedoch die bauliche Herstellung / Sanierung einer Immobilie für das Stadtteilzentrum. Deshalb bliebe damit die ausschlaggebende Frage (nämlich die nach dem Geld für den Innenausbau) weiterhin ungeklärt.
Zu 4 - 6
Im Stadtteilzentrum an der Nehringstraße 8 werden die Angebote, die auch bislang an diesem Standort im Rahmen der Seniorenclub-Arbeit vorgehalten wurden, weiterhin angeboten. Die Angebote haben ihren Schwerpunkt im sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Bereich. Neben Veranstaltungsprogrammen, Gruppenangeboten und der Beratung besteht gleichzeitig die Möglichkeit zum zwanglosen Beisammensein. Dazu gehören Einzelveranstaltungen, wie zum Beispiel Ausstellungen, Theatervorführungen, Basare, Feste, Informationsveranstaltungen zu Themen wie Gesundheit und Sicherheit, o.ä..
Weiterhin gibt es laufende und wiederkehrende Gruppenangebote wie zum Beispiel Sprach-gruppen, Bewegung-, Musik-, Spiel- und Kreativgruppen.
39
Im Stadtteilzentrum am Halemweg 18 gibt es unter anderem folgende Angebote, die grundsätzlich generationsübergreifend nutzbar sind:
Computer-Club, Freizeitgruppen, Bewegung im Park, Kopf-Fit, Lese-Café, Filmclub und Tanzen.
Die Träger für die Stadtteilzentren sind ausgewählt und haben ihre Arbeit bereits im Jahr 2015 aufgenommen. Verantwortlich für die Arbeit im Stadtteilzentrum Halemweg 18 ist der Stadtteilverein Tiergarten e.V. und für die Arbeit im Stadtteilzentrum Nehringstraße 8 Divan e.V..
Ziele sind die kieznahe Versorgung der Bevölkerung mit sozial-kulturellen Angeboten, die Aktivierung der Bevölkerung zu ehrenamtlichem Engagement und zur Selbsthilfe, die Förderung des gegenseitigen Austausches zwischen den Generationen und die Förderung der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Die Arbeit der Träger der Stadtteilzentren ist grundsätzlich sozialkompensatorisch angelegt und soll auch dazu beitragen, fördernd in Regionen mit besonderem sozialen Handlungsbedarf zu wirken.
Herr Neu:
was ist mit der Situation in Wilmersdorf sowie der Situation des Hauses am Lietzensee?
Bezirksstadtrat Engelmann:
maßgeblich waren die Daten des Sozialatlas. In Sachen Haus am Lietzensee ist ein laufendes
Gerichtsverfahren anhängig. Die BVV will das Haus weiter öffnen, wir führen mit dem Träger
entsprechende Verhandlungen.
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Christel Lüsch 20 Anfrage
Baumfällung im Bezirk Charlottenburg-
Wilmersdorf
seit geraumer Zeit ist zu beobachten , dass in unserem Bezirk, speziell im Ortsteil Neu-Westend,
ältere Bäume gefällt und nicht durch die Pflanzung von jungen Bäumen ersetzt werden. Vielmehr
bleibt oft ein ungepflegtes mit Unkraut übersätes Areal zurück, das Anwohnern und Passanten
einen verwahrlosten Anblick bietet. Als Beispiel möchte ich hier die Westendallee erwähnen, in der
mehrere Bäume gefällt und nicht durch Neuplanzungen ersetzt wurden, so dass diese Strasse
langsam ihren Allee-Charakter verliert und einem "Gebiss mit fehlenden Zähnen" gleicht. Auch in
der Marathonallee werden immer wieder die im Frühjahr herrlich blühenden Kirschbäume
40
sukzessive entfernt und durch verschiedene andere Baumarten ersetzt, so dass auch hier ein
unharmonisches Strassenbild entsteht. Es ist verständlich, dass kranke Bäume eine Unfallgefahr für
die Bürger bieten können oder es notwendig sein kann, aus anderen Erwägungen gesunde Bäume zu
entfernen, doch warum werden die "Wunden" im Stadtbild nicht zeitnah geschlossen durch
entsprechende Neupflanzungen?
BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
Nach einer Fällung wird aus vielerlei Gründen nicht (sofort) nachgepflanzt.
a) Aktuelle Bautätigkeit, b) Bepflanzbarkeit mit Leitungsträgern nicht abschließend geklärt, c) Standort nicht geeignet
Baumstandort ist nachhaltig, d.h. der Baum hat langfristig gute Entwicklungschancen unter folgenden
Voraussetzungen:
a) gute Lichtverhältnisse, b) ausreichender Fassadenabstand, c) ausreichender Abstand zu Nachbarbäumen, Einbauten, Bushaltestellen, Kreuzungen,
Überwegen, zur Straße, zu Einfahrten, zu Leitungstrassen. d) Baumscheibe ist frei von Revisionsöffnungen/Schiebern, e) die vorgeschlagene Baumart passt zum vorhandenen Bestand (z.B. Lindenallee) und lässt sich
mit aktuell geltenden f) Empfehlungen der GALK für Straßenbäume vereinbaren und ist nach aktuellen Erkenntnissen
über Krankheiten und Schädlingsbefall geeignet g) Standort ist geeignet, Pflanzung aus Mittelknappheit erst bei Spende oder wenn großer
Bedarf (Straße mit vielen Fehlstellen).
Die Schilderung der mancherorts verkrauteten Baumscheiben wird bestätigt. Eine Verwahrlosung ist
für die U.Z. nur dann zu erkennen, wenn die begleitenden Pflasterflächen ebenfalls zuwachsen
(Aufgabe BSR). Hintergrund für geringe Pflege von leeren Baumscheiben ist der, aufgrund von
Personal- und Mittelknappheit werden vor allem solche Maßnahmen durchgeführt, die im Sinne der
Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind.
Im Revier Westend wurden, auch mit Hilfe von Spenden oder der Stadtbaumkampagne, in den
letzten Jahren umfangreiche Nachpflanzungen ausgeführt, z.B.:
2015 ausgeführt - 47 Pflanzungen ((Akazienallee, Altenburger Allee, Hohensteinallee, Insterburgallee,
Kastanienallee, Kranzallee, Lyckallee, Marathonallee, Oldenburgallee, Ragniter Allee, Reichsstraße,
Reußallee, Tannenbergallee);
2016 ausgeführt - 32 Pflanzungen (Olympischer Platz, Teufelsseestr., Stormstr., Soldauer Platz,
Neidenburger Allee);
2016 geplant - 30 Pflanzungen (Flatowallee, Heerstraße, Kirschenallee, Preußenallee,
Raußendorffplatz, Soorstraße, Tapiauer Allee).
41
Entscheidend ist vor allem, dass nicht nur für die Pflanzung selbst, sondern auch für die Pflege
langfristig Mittel zur Verfügung stehen, da Jungbäume mindestens bis zum 6. Standjahr zugewässert
werden müssen.
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Dr. Hans-Rudolf Krüger 21 Hubschrauber Notlandeplätze im Bezirk
Des öfteren beobachte ich, dass Rettungshubschrauber des ADAC auf der Grünfläche der Gerhard-
Hauptmann-Anlage (Meierottostraße) landen. Wegen der großen Freifläche ist dies sicherlich ein
idealer Landeplatz.
Gibt es für Charlottenburg-Wilmersdorf eine ausgewiesene Liste mit Landeplätzen für Notfälle.
BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
Auch wenn der Kracauerplatz in der Vergangenheit als Hubschrauberlandeplatz benutzt wurde, ist er
nicht automatisch ein ausgewiesener Hubschraubernotlandeplatz. Dazu wäre eine gesonderte
Herrichtung der Fläche notwendig. Eine solche Herrichtung ist nicht geplant. Dem Bezirk liegt keine
Liste mit ausgewiesenen Landeplätzen für Notfälle vor.
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Ilona Falkowski 22
Anfrage
Belästigung durch Betteln in öffentlichen Verkehrsmitteln
42
BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
Die Anfrage tangiert den unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der BVG, so dass sie besser an die
dortige Geschäftsleitung gestellt werden sollte. Busse und Bahnen unterliegen nicht der
systematischen Bestreifung der Außendienstkräfte. Allerdings wird eine gewisse Präsenz dadurch
sichergestellt, dass die Außendienstkräfte in Uniform die öffentlichen Verkehrsmittel ohne
Fahrschein auf dem Weg zur Arbeit sowie auf den Weg zu den Einsatzorten nutzen
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Ilona Falkowski 25 Anfrage
Qualitätsstandards in Krankenhausessen
43
BEANTWORTUNG
durch StR Carsten Engelmann
zu 1 und 2
Für Lebensmittel gibt es im Rahmen der Herstellung, Verarbeitung und des
Inverkehrbringens eine Reihe von Qualitätsanforderungen. Angefangen vom IFS
(international food standard), der als weltweit verbreiteter Lebensmittelsicherheitsstandard
ein einheitliches Bewertungssystem für Einzelhändler festlegt, werden die
Qualitätsstandards für die Herstellung, Verarbeitung und Inverkehrbringen in Deutschland
durch das HACCP- Konzept und die Lebensmittelhygieneverordnung geregelt. Die Kontrolle
hierüber wird durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt durchgeführt.
Wird der Qualitätsstandard auf den Ernährungsgehalt bezogen, so hat die Deutsche
Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE), welche vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz dazu beauftragt wurde, Kriterien für eine gesunde
Ernährung auf der Basis von wissenschaftlichen Grundlagen festgelegt. Der „DGE-
Qualitätsstandard für die Verpflegung in Krankenhäusern“ wurde im Jahr 2014 von der DGE
in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Wissenschaft und Praxis im Rahmen von „Station
Ernährung – Vollwertige Verpflegung in Krankenhäusern und Rehakliniken“ erarbeitet.
Dieser Qualitätsstandard gibt allen Verantwortlichen der Krankenhausverpflegung
44
Hilfestellung bei der Umsetzung einer gesundheitsfördernden Ernährung und basiert auf
freiwilliger Teilnahme der Krankenhausträger. Es kann durch den Krankenhausträger eine
Zertifizierung bei der DGE beantragt werden, welche im Rahmen eines Audits geprüft wird.
Bei Bestehen der freiwilligen Prüfung erfolgt die Bekanntgabe der Einhaltung der DGE
Qualitätskriterien meist öffentlich im Krankenhaus. Eine amtliche Kontrolle dieser
Qualitätsstandards erfolgt nicht.
3 Wird insbesondere bei älteren Patient/innen darauf geachtet, dass sie während eines Krankenhausaufenthaltes ausreichend und gesund ernährt werden?
Der ältere Patient/in ist bei der medizinischen Versorgung in einem Krankenhaus in der
Regel auf das dortige Nahrungsangebot angewiesen. Die Kontrolle der Nahrungsaufnahme
obliegt im Rahmen der Pflege dem Pflegefachpersonal. Meist wird bei Entlassung eines
Patienten/in eine Befragung hinsichtlich des Krankenhausservices und des Essens
durchgeführt, sodass der Patient/in die Möglichkeit zur Kritikäußerung erhält.
Im Rahmen der Krankenhausbegehungen durch das Gesundheitsamt werden, neben einer
Vielzahl von hygienischen Abläufen, auch Speisepläne im Hinblick auf das Angebot geprüft.
Eine Kontrolle der dokumentierten Nahrungsaufnahme erfolgt, ebenso wie die Kontrolle der
dokumentierten Pflege, nicht durch das Gesundheitsamt. Hier liegt die Zuständigkeit meiner
Kenntnis nach beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
In diesem Zusammenhang möchte ich nicht die Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher
vergessen zu erwähnen. Sie unterstützen Patientinnen und Patienten bei Problemen und
Beschwerden gegenüber dem Krankenhaus, in dem sie behandelt werden. Die Patienten
haben die Möglichkeit, in regelmäßigen Sprechstunden in den Krankenhäusern Kontakt mit
den Fürsprechern aufzunehmen und bestehende Fragen zu klären.
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Ilse Zurkan 26 Plätze im Bezirk ohne belästigt zu werden
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BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
In der Nähe des Prager Platzes befinden sich folgende Grünflächen und Plätze, welche ggf. zum
Verweilen aufgesucht werden können:
Nikolsburger Platz (300 m Entfernung)
Mayrischer Platz (in Schöneberg verlängerte Aschaffenburger Strapße – 600 m Entfernung)
Viktoria Luise Platz (in Schöneberg verlängerte Motzstraße – 600 m Entfernung
Etwas weiter entfernt vom Prager Platz aber von der Lage ruhig ist der Volkspark Wilmersdorf (ab
1.200 m Entfernung), hier zwischen Uhlandstraße und Rudolstädter Straße (mit dem Fennsee) zu
empfehlen.
46
Consuela Brosda-Rambichler 27 Anfrage zur Senioren BV
Betrügerische ambulante Pflegedienste
1. Wie viele Prozesse hast das BA gegen betrügerische Pflegedienste geführt?
2. Hat es Prozesse gewonnen?
3. Zu welchen Konsequenzen führt ein gewonnener Prozeß?
4. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren vor
unseriösen ambulanten Pflegediensten zu schützen?
BEANTWORTUNG
durch StR Carsten Engelmann
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Im Bezirk gibt es ca. 2000 Pflegebedürftige, die auf zusätzliche staatliche Mittel angewiesen
sind. Um sie kümmern sich ca. 200 Pflegedienste. Dabei fließen jährlich rund 200 Millionen
Euro in ganz Berlin, davon 26 Millionen allein im Bezirk. In Charlottenburg-Wilmersdorf sind
etwa 23% der Pflegedienste auffällig, wobei darunter alle Auffälligkeiten gezählt werden,
auch solche, die ggf. nicht in betrügerischer Absicht erfolgt sind. Davon sind etwa 38% der
Leistungsberechtigten betroffen.
Die Fragestellerin legt bei ihren Fragen den Schwerpunkt auf die Prozessführung gegen
betrügerische Pflegedienste, wohl in der Annahme, dass diese eine wirksame Maßnahme zur
Bekämpfung betrügerischer Handlungen von Pflegediensten sind. Die bezirkliche Tätigkeit
setzt jedoch bereits viel früher an. Die Maßnahmen sind vielfältig und können, je nach Lage
des Einzelfalls, zu zivilrechtlichen Forderungen (die dann ggf. gerichtlich geltend gemacht
werden) bzw. zu Strafanzeigen führen. Die Prozessführung an sich steht jedoch nicht im
Vordergrund, sondern ist erst Ergebnis zahlreicher Vorarbeiten und anderer Maßnahmen,
die gegen Pflegedienste wirken. Ziel ist es, durch effiziente Vorarbeit, Prozesse zu
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vermeiden, auch um Kosten zu sparen. Vor einer Klageerhebung ist stets auf
einvernehmliche Streitbeilegung ggf. unter Beteiligung von Schiedsstellen hinzuweisen.
Bei der Antwort der Anfrage wird der Schwerpunkt daher auf Frage 4 gelegt.
Frage 1:
Wie viele Prozesse hat das BA gegen betrügerische Pflegedienste geführt?
Derzeit ist eine zivilrechtliche Klage gegen einen Pflegedienst anhängig. Dabei werden zu
Unrecht abgerechnete Leistungen zurückgefordert. Es ist laufendes Verwaltungshandeln,
dass Rückforderungen erhoben werden, wenn Überzahlungen – gleich aus welchen Gründen
- festgestellt werden. Weitere Rückforderungen, die aus Leistungsmissbrauch oder
Abrechnungsbetrug resultieren, fallen ebenfalls darunter. Ob daraus gerichtliche
Auseinandersetzungen werden, bleibt abzuwarten.
Darüber hinaus sind Leistungsmissbrauch und Abrechnungsbetrug bzw. auch entsprechende
Versuchshandlungen auch strafrechtlich relevant. Der Bezirk hat in der Vergangenheit elf
Strafanzeigen gegen verschiedene Pflegedienst gestellt. Davon laufen noch sechs Verfahren,
die anderen sind von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden (Geringfügigkeit, mangelnde
Beweislage); in zahlreichen Fällen hat das Bezirksamt Hinweise in Ermittlungsverfahren
anderer Bezirke geliefert.
Frage 2:
Hat es Prozesse gewonnen?
Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen
Frage 3:
Zu welchen Konsequenzen führt ein gewonnener Prozess?
Ein gewonnener Prozess führt zur - ggf. zwangsweisen – Durchsetzung des mit der Klage
geltend gemachten Anspruchs. Beispielhaft kann dies bei einer Klage gegen einen
Pflegedienst auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge wegen nicht oder nicht
ordnungsgemäß erbrachter Leistungen und falscher Abrechnungen eben in der Rückzahlung
liegen.
Sollte der Pflegedienst schon öfter auffällig gewesen sein, besteht die Möglichkeit der
Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts (dies auch bereits im Vorfeld von Prozessen).
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Das bedeutet, dass Pflegebedürftige mit Bescheid aufgefordert werden, einen anderen
Pflegedienst zu beauftragen. Dies erfolgt zum Schutz der Pflegebedürftigen, da bei
betrügerischen Pflegediensten vor allem auch die Gefahr von Qualitätsmängeln besteht.
Zudem können laut Rahmenvertrag zusätzliche Maßnahmen verhängt werden. [Berliner
Rahmenvertrag gem. § 75 I, II SGB XI zur ambulanten pflegerischen Versorgung vom
01.03.2015 – zur Sicherung einer wirksamen und wirtschaftlichen ambulanten Pflege].
Frage 4:
Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren vor
unseriösen ambulanten Pflegediensten zu schützen?
Die Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie für Finanzen haben mit den
Bezirken eine Zielvereinbarung geschlossen, die die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
zum Gegenstand hat. In jedem Bezirk wurden hierzu zwei bis zum 31.12. 2017 befristete
Stellen geschaffen, die sich seit dem 01.01.2016 ausschließlich mit dem Thema
Leistungsmissbrauch in der ambulanten Hilfe zur Pflege beschäftigen. Im Fokus liegen hier
laut der Zielvereinbarung die Pflegedienste.
Hierdurch eröffnen sich dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bessere Möglichkeiten
der Verfolgung von betrügerischen Handlungen. Die seit längerem erfolgende
Zusammenarbeit zwischen den Bezirksämtern untereinander, mit den Kranken- und
Pflegekassen und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales auf der Ebene des
Leistungsmissbrauchs wird intensiviert. Dies ermöglicht konzertierte Aktionen in Absprache
mit anderen Bezirken und Sensibilisierung für bereits auffällig gewordene und überbezirklich
agierende Pflegedienste.
Die Maßnahmen sind vielfältig und umfassen beispielhaft die folgenden:
Die Sachbearbeiter und Rechnungskräfte im Leistungsbereich sind für das Thema
hinreichend sensibilisiert und melden Verdachtsfälle an die Mitarbeiter aus dem für den
Leistungsmissbrauch zuständigen Bereich. Gelegentlich erscheinen auch Betroffene oder
deren Angehörige selbst oder rufen an und melden einen Pflegedienst. Pflegebedürftige
Senioren haben jederzeit die Möglichkeit, einen Sachbearbeiter im Sozialamt zu
kontaktieren und ihre Unzufriedenheit mit dem Pflegedienst zum Ausdruck zu bringen. Die
Mitarbeiter aus dem Bereich Leistungsmissbrauch entscheiden dann über die weitere
Vorgehensweise.
Im Bedarfsfall finden Hausbesuche statt, die auch unangemeldet erfolgen. Es erfolgen
andere umfangreiche Ermittlungen, etwa die Einbestellung des Pflegedienstes und dessen
beteiligte Pflegefachkräfte oder die Befragung von Pflegebedürftigen oder deren
Angehörigen über den Pflegedienst. Zusätzlich werden Unterlagen von den Pflegediensten
angefordert, können unterstützend Konten-, Melde- und Handelsregisterabfragen erfolgen.
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Bestätigen sich Verdachtsmomente und häufen sich diese, wird Strafanzeige erstattet,
werden gezahlte Beträge zurückgefordert oder werden Kosten bei Beteiligung des
überführten Pflegedienstes nicht mehr übernommen (so genannte Einschränkung des
Wunsch- und Wahlrechts). Wird Strafanzeige erstattet, übernehmen das Landeskriminalamt
(LKA) und die Staatsanwaltschaft (StA) die weiteren Ermittlungen bzw. werden diese mit
denen des Bezirksamts abgestimmt. Kann sich ein Verdacht aufgrund ungünstiger
Beweislage nicht konkretisieren, sind angestellte Ermittlungen jedoch nicht wertlos, sondern
werden zu den Akten genommen und mit neuen Verdachtsfällen abgeglichen. Werden die
Ermittlungen aus der Hand gegeben, ist es zuletzt an der StA, öffentliche Klage vor dem
zuständigen Strafgericht zu erheben oder das Verfahren gegebenenfalls gegen Auflagen
einzustellen.
Nicht zuletzt gibt es besondere gesetzliche und vertragliche Voraussetzungen, die ein
Pflegedienst erfüllen muss, um arbeiten zu können. Stellt das Bezirksamt Verstöße gegen
diese Voraussetzungen fest, kann es darauf hinwirken, dass dem betreffenden Pflegedienst
die Durchführung seiner Tätigkeit bis zur Einhaltung der Voraussetzungen untersagt wird
oder die Tätigkeit nur unter bestimmten Auflagen fortgeführt werden darf. Bei besonders
schwerwiegenden Verstößen werden Berichte an die Senatsverwaltung für Gesundheit und
Soziales gefertigt, mit dem Ziel den Versorgungsvertrag mit dem Pflegedienst zu kündigen.
Dies obliegt jedoch nicht allein der Senatsverwaltung, sondern erfolgt zusammen mit den
Pflegekassen. In der Praxis ist die Kündigung des Versorgungsvertrages sehr selten,
insbesondere aus Gründen der Beweisführung.
In Charlottenburg-Wilmersdorf ist derzeit in Realisierung die Möglichkeit, Verdachtsfälle
auch anonym über das Internet bei der zuständigen Stelle zu melden. Hierfür ist ebenfalls
eine Hotline geplant. Des Weiteren soll die Zusammenarbeit mit den Pflegestützpunkten
intensiviert werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass pflegebedürftige Senioren keinesfalls allein gelassen
werden oder es ausschließlich an diesen liegt, Leistungsmissbrauch oder betrügerisches
Handeln zu melden und aufzudecken, sondern dies eine laufende Aufgabe des Bezirksamtes
ist, die sich bereits aus § 20 SGB X ergibt (behördliche Verpflichtung zur Aufklärung des
Sachverhalts). Dadurch stehen die Pflegedienste unter permanenter Kontrolle, und zwar von
der Zulassung über die Leistungserbringung bis zur Zahlung eingereichter Rechnungen.
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50
Ilona Falkowski 28 Anfrage zur Senioren Bezirksversammlung 2016
Lehniner Platz noch immer ohne Zeitungskiosk
BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
Ein Kiosk war nie geplant, vielmehr soll ein Café mit integrierten Toiletten errichtet werden. Trotz
erheblicher zeitlicher Zugeständnisse konnte der frühere Kioskbetreiber die Finanzierung des
Neubaus nicht realisieren. Derzeit laufen Verhandlungen mit Urbanis, die aber wegen Bedenken der
Stadtplanung noch nicht abgeschlossen sind. Ein neuer Entwurf mit einem länger gestreckten Quader
als Baukörper liegt inzwischen vor.
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51
Jenny Schon
29
BI Cornelsenwiese
Erhalt der restlichen Grünflächen im Bezirk
Bei aller Notwendigkeit, vor allem preiswerte Wohnungen zu bauen, darf nicht vernachlässigt werden, daß der Mensch vor allem gesunde Wohnungen benötigt. Das haben unsere Vorfahren besonders mit Genossenschaftswohnungen bzw. Sozialwohnungen in Grünlagen wie Zehlendorf und Wilmersdorf, vor allem auch öffentliche Grünanlagen und Kleingärten für ein gesundes Umfeld geschaffen. Diese sehr vernünftigen und gesundheitsfördernden Maßnahmen unserer Vorfahren sind durch die gegenwärtige Bebauung, besonders die Nachverdichtung, bedroht. Bürgerinitiativen von CW haben ein Bürgerbegehren zum Erhalt der restlichen Grünflächen im Bezirk beim Bezirksamt in die Wege geleitet. Wir bitten die Seniorenvertretung im Bezirk/in der BVV um Unterstützung dieses Antrages.
BEANTWORTUNG
durch StR Marc Schulte
Beim Zustandekommen eines Bürgerbegehrens muss sich die BVV hierzu innerhalb von zwei
Monaten äußern. Deren Äußerung bleibt abzuwarten.
Beschluß: zugestimmt