+ All Categories
Home > Documents > Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die...

Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die...

Date post: 25-Aug-2019
Category:
Upload: lamnhu
View: 224 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
75
Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 1 von 75 __________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: REINHOLD.MERBS@WETTERAUKREIS.DE Rettungsdienst Wetteraukreis Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst des Wetteraukreises Version 2.2 (Stand 21.06.2012)
Transcript
Page 1: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 1 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Rettungsdienst Wetteraukreis

Fachdienst

Gesundheit und Gefahrenabwehr

Hygieneplan für die Leistungserbringer

im Rettungsdienst des Wetteraukreises

Version 2.2 (Stand 21.06.2012)

Page 2: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 2 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Inhaltsverzeichnis

Rufbereitschaft Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr (Gesundheitsamt) .......................4 Ziel.........................................................................................................................................................6 Risikobewertung, Hygienemanagement und Verantwortlichkeit ....................................................7

Personelle Anforderungen............................................................................................................................... 9 Impfempfehlungen für Mitarbeiter im Rettungsdienst.............................................................................. 10 Nadelstichverletzungen / Postexpositionsprophylaxe/ ................................................................................ 13 Inkubationsimpfungen .................................................................................................................................. 13 Sofortmaßnahmen bei Stich- und Schnittverletzungen.............................................................................. 14

Händehygiene, Händedesinfektion ..................................................................................................22 Essen, Trinken, Rauchen............................................................................................................................... 23

Schutzkleidung ..................................................................................................................................24 Infektionsschutzkleidung .............................................................................................................................. 25

Reinigung und Desinfektion des Einsatzfahrzeuges .....................................................................28 Routinedesinfektion / desinfizierende Reinigung........................................................................................ 30 Gezielte Desinfektion ..................................................................................................................................... 31 Schlussdesinfektion........................................................................................................................................ 31 Innenraumdesinfektion ................................................................................................................................. 32 Reinigungs- und Desinfektionspläne ............................................................................................................ 32

Aufbereitung von Medizinprodukten (MP) und Sterilgutlagerung ................................................33 Sammlung und Transport............................................................................................................................. 35 Vorgaben für die manuelle Aufbereitung nach Routineeinsatz ................................................................ 35 Tauchbaddesinfektion mit Instrumenten-Desinfektionsmittel .................................................................. 36 Spülung / Trocknung / Funktionsprüfung................................................................................................... 36 Verpackung keimarmer Medizinprodukte.................................................................................................. 36 Sterilisation..................................................................................................................................................... 36 Lagerung von Medizinprodukten und Sterilgut ......................................................................................... 36 Kontrollen....................................................................................................................................................... 39 Grundsätze beim Umgang mit Sterilgut ...................................................................................................... 39

Hautdesinfektion (Hautantiseptik) beim Patienten .........................................................................40 Spezielle Medizinprodukte und Medikamente.................................................................................41

Beatmungsbeutel und Beatmungsgeräte...................................................................................................... 41 Absaugpumpen............................................................................................................................................... 41 Intubation ....................................................................................................................................................... 42 Umgang mit Medikamenten.......................................................................................................................... 42 Kühlschrankmanagement ............................................................................................................................. 42 Blutzuckermessung........................................................................................................................................ 42

Page 3: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 3 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Lüftungs- und Klimaanlagen in Rettungsfahrzeugen ....................................................................43 Ausstattung der Rettungswachen und Notarztstandorte ..............................................................44

Trinkwasserhygiene....................................................................................................................................... 46 Abfallentsorgung ...............................................................................................................................47

Abfall in Wohnungen..................................................................................................................................... 49 Abfall in öffentlichen Räumen und „auf der Straße“................................................................................. 49

Infektionstransporte ..........................................................................................................................50 Grundsätze ..................................................................................................................................................... 50 Meldung eines Infektionstransports............................................................................................................. 50 Ablauf eines geplanten Infektionstransportes............................................................................................. 50 Transport von Patienten mit Pediculosis (Läusebefall) und...................................................................... 54 Skabies (Krätze) ............................................................................................................................................. 54 Transport von Patienten mit multiresistenten Erregern (MRE), z.B. MRSA, VRE, ESBL................... 55

Hochkontagiöse, lebensbedrohliche Erkrankungen (HKLE).........................................................57 Management bei Verdacht auf hochkontagiöse lebens-bedrohliche Erkrankung (HKLE) in Hessen .. 59

Besondere und „neue“ Gefahren .....................................................................................................66 Ambrosia artemisiifolia ................................................................................................................................. 66 Eichenprozessionsspinner ............................................................................................................................. 67

Liste der Abkürzungen ......................................................................................................................68 Literatur - wichtige rechtliche Grundlagen und fachliche Standards...........................................70 Impressum..........................................................................................................................................75

Dieses ist ein Musterhygieneplan!

Die Inhalte sind auf den jeweiligen Leistungserbringer zu individualisieren.

Hinzuzufügen sind

• Risikoeinstufungen der Medizinprodukte

• Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung

• Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

• Sicherheitsdatenblätter des jeweiligen Leistungserbringers

Hinweis: Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Rahmenhygieneplan darauf verzichtet, bei jedem personenbezogenen Begriff jeweils die weibliche und männliche Form zu nennen. Selbstverständlich sind aber trotz der Vereinfachung beiderlei Geschlechter ausdrücklich gemeint.

Page 4: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 4 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Rufbereitschaft Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr (Gesundheitsamt)

Einrichtung einer Rufbereitschaft des Fachdienstes Gesundheit und Gefahrenabwehr für In-fektions-Notfälle und andere amtsärztliche Aufgaben Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Ärzte und Labors, bestimmte Krankheiten und Krank-heitserreger unverzüglich an das Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt seinerseits muss bei bestimmten Gefahrenlagen unverzüglich auf diese Meldungen in geeigneter Weise reagieren. Ein hierzu vorliegender Erlass aus dem Hessischen Sozialministerium verpflichtet die Gesundheitsämter, eine 24-stündige Bereitschaft an 365 Tagen im Jahr sicherzustellen und sieht vor, dass der Arzt des Gesundheitsamtes binnen 2 Stunden vor Ort sein können muss. Seit 2001 besteht eine geregelte Rufbereitschaft am Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr für die Zeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Eingehende Meldungen werden über eine Fax-umleitung an den Arzt in der Rufbereitschaft geschickt. Ein Dienstplan für die teilnehmenden Ärzte und Ärztinnen liegt der Leitstelle vor. Von dort erfolgt die Alarmierung über ein Diensthandy. Der Fachdienst hat sich entsprechend auf die im Infektionsschutzgesetz genannten Infektionsfälle vorbereitet und verfügt über neben der personell / fachlichen Ausstattung auch über eine entspre-chende Ausrüstung / Schutzausrüstung. Teile dieser Ausrüstung werden zentral auf der Leitstelle gelagert und von dort zum Einsatz gebracht. Der Rufbereitschaftsdienst des Fachdienstes kann und wird bei Bedarf noch weitere Mitarbeiter mit Fachqualifikationen (z.B. Trinkwasser, Raumlufttechnik, Infektiologie usw.) hinzu ziehen. Der Fachdienst sieht in dieser Rufbereitschaft insbesondere ein wichtiges Bindeglied für Problembe-reiche, in denen mehrere „Lebensräume“ betroffen sein können. Als Beispiel sei hier eine Meningitis genannt. Die betroffene Person kann auf dem Weg bis zur Feststellung der Diagnose neben dem häuslichen Umfeld, alle Kontaktbereiche, wie Hausärzte, ärztlicher Notdienst, Rettungsdienst bis hin zum Krankenhaus infiziert haben. Bei bekannt werden dieser Möglichkeit müssen umgehend alle Kontaktpersonen ermittelt, kontaktiert und informiert werden. Dafür zu sorgen, dass in allen Berei-chen entsprechende Nachforschungen, Untersuchungen, ggf. auch Therapien durchgeführt werden, ist Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Keine sonstige Institution in der Medizin kann das leisten oder hat die gesetzliche Aufgabe. Neben dem üblichen kurativen Ansatz der Medizin kommt hier der unmittelbar präventive Gedanke zum tragen. Die Infektionskette ist zu unterbrechen. Darüber hinaus wird der Rufbereitschaftsdienst auch für eine Reihe weiterer Aufgaben in Anspruch genommen, grundsätzlich erfolgt die Alarmierung, wie oben ausgeführt über die Leitstelle Wetterau.

Page 5: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 5 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Ärztinnen und Ärzte im Team der Rufbereitschaft:

Dr. Heidrun Benzinger Fachärztin für Kinderheilkunde Fachstelle Kinder- und Jugendgesundheit

Markus Goltz Facharzt für innere Medizin Fachstelle Kommunalhygiene und amtsärztlicher Dienst Alexandra Goseberg Ärztin Fachstelle Kommunalhygiene und amtsärztlicher Dienst

Dr. Susanne Hentschel Ärztin Fachstelle Kommunalhygiene und amtsärztlicher Dienst Dr. Sibylle Hüls Ärztin Fachstelle Kinder- und Jugendgesundheit

Dr. Reinhold Merbs Facharzt für Innere Medizin Leiter des Fachdienstes, ÄRLD Annette Müller Ärztin Fachstelle Kommunalhygiene und amtsärztlicher Dienst

Renate Rockstroh Kinder- u. Jugendärztin Fachstelle Kinder- und Jugendgesundheit

Page 6: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 6 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Ziel Ziel des Hygieneplanes ist es den Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten vor Infektionsge-fahren, unter Berücksichtigung der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften, zu gewährleisten. Dieser Hygieneplan bezieht sich auf die bodengebundenen Rettungsdienste. Gefährdungsbeurteilung Beschäftigte im Rettungsdienst sind durch ihre berufliche Tätigkeit beim Umgang mit Menschen bio-logischen Arbeitsstoffen (Krankheitserreger, Mikroorganismen wie Viren, Bakterien, Pilze die Infektio-nen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen verursachen) ausgesetzt, können diese freisetzen und mit diesen direkt oder im Gefahrenbereich in Kontakt kommen. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei biologischen Einwirkungen durch eine Beurteilung der arbeitsplatzbedingten Gefährdungen die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Diese all-gemein gültige Vorschrift wird für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Biostoffverord-nung (BioStoffV) und in der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 400 "Handlungs-anleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" konkretisiert. Im Rettungsdienst und qualifizierten Krankentransport ist davon auszugehen, dass durch Handlungen am Patienten bzw. durch den Kontakt zu Blut, Sekreten und Exkreten nicht gezielte Tätigkeiten mit Mikroorganismen der Risikogruppe 2 und/ oder 3 (geringes/ mäßiges Infektionsrisiko, z. B. Shigella flexneri, Hepatitis B-Virus) durchgeführt werden. Eine Schutzstufenzuordnung einzelner Tätigkeiten erfolgt in Abhängigkeit von der Infektionsgefährdung. Bei Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefahr (z.B. Kontakt mit Körperflüssigkeiten, invasive Eingriffe, Blutentnahme, Operieren, Verletzungsmög-lichkeit durch spitze und scharfe Arbeitsmittel) sind Maßnahmen der Schutzstufe 2 festzulegen. Ist zu vermuten oder ist bekannt, dass biologische Arbeitstoffe einer höheren Risikogruppe vorliegen oder eine hohe Ansteckungsgefahr z. B. über Aerosole besteht ist eine höhere Schutzstufenzuordnung und weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich. Liegen keine entsprechenden Tätigkeiten bzw. Gefährdungen vor, ist beim beruflichen Umgang mit Menschen die Schutzstufe 1 (Allgemeine Hygie-nemaßnahmen) ausreichend. Eine Einzelfallprüfung ist notwendig. Zur Gefährdungsbeurteilung und den erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen siehe TRBA/ BGR 250 “Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege”. Enthalten sind auch Regelungen zum Schutz vor Ver-letzungen durch spitze oder scharfe Instrumente - Bereitstellung und Verwendung geeigneter Abfall-behältnisse (Nr. 4.1.1.4), Maßnahmen zur Minimierung von Verletzungs-, Infektionsgefahren durch gebrauchte Arbeitsgeräte (Nr.4.1.2.8), Ersatz spitzer, scharfer, zerbrechlicher Arbeitsgeräte (Nr. 4.2.4), Aufbereitung von Medizinprodukten (Nr. 7.1) und Verhalten bei Stich-, Schnittverletzungen einschließlich Dokumentation, Meldepflichten (Nr. 4.5).

Page 7: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 7 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Risikobewertung, Hygienemanagement und Verantwortlichkeit Risikobewertung Die Wiederherstellung und Erhaltung vitaler Funktionen haben im Rettungsdienst bei gleichzeitiger Minimierung von Infektionsgefahren Priorität. Im Rettungsdienst existieren im Wesentlichen die glei-chen Infektionsübertragungsmöglichkeiten wie im Krankenhaus, jedoch sind die Bedingungen am Notfallort bzw. beim Transport des Patienten im Allgemeinen ungünstiger. Damit ist die Gefährdung von Notfallpatienten zumeist höher einzuschätzen. In der Regel ist das Vorliegen einer Infektion bei den Patienten nicht bekannt. Deshalb ist im Rettungsdienst stets von ungünstigen Voraussetzungen auszugehen. Für schwerst immunsupprimierte Patienten sind die besonderen Vorgaben oder Hinwei-se der verlegenden Einrichtung zu beachten. Wie auch sonst in der Medizin kann hygienisch nicht korrektes Verhalten, insbesondere bei invasiven Maßnahmen, vor Ort und im Einsatzfahrzeug die Grundlage für das spätere Entstehen einer nosokomialen Infektion (NI, Krankenhausinfektion) bilden. Allen Hygienemaßnahmen kommt prinzipiell die gleiche Bedeutung zur Verhinderung nosokomialer Infektionen wie im Krankenhaus oder in ambulanten medizinischen Einrichtungen zu. Prinzipiell ist eine Risikoabschätzung erforderlich, wenn Infektionen oder Besiedelungen mit bestimmten Erregern (z. B. multiresistente bakterielle Erreger, offene Lungentuberkulose) beim Patienten bekannt sind. Hieraus lassen sich dann weitere, über die Standardhygiene hinaus gehende, gezielte Hygienemaß-nahmen ableiten. Voraussetzung ist, dass die patientenspezifischen Befunde und Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von (nosokomialen) Infektionen und von Krankheitserregern mit Re-sistenzen erforderlich sind, bei der Patientenübergabe mitgeteilt werden. Näheres ist im Abschnitt Infektionstransporte, in der Merkblattsammlung und in der Übersicht der häufigsten Infektionskrank-heiten beschrieben. Hygienemanagement und Verantwortlichkeiten Der Leistungserbringer des Rettungsdienstes trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygien-ischen Erfordernisse und nimmt diese durch Anleitung und Kontrolle wahr. Er sollte zu seiner Unter-stützung einen Hygienebeauftragten oder ein Hygieneteam benennen. Eine Ausbildung und regel-mäßige Fortbildung nach aktuellen fachlichen Gesichtspunkten ist dabei zu gewährleisten. Das Ret-tungsdienstpersonal ist für alle medizinischen Fragen einschließlich der Einhaltung der Hygiene im Einsatz verantwortlich, der Leistungserbringer für die Rahmenbedingungen und den hygienischen Zustand der eingesetzten Rettungsmittel. Zu den Aufgaben des Hygienebeauftragten bzw. -teams gehören:

• Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplanes • Überwachung der Einhaltung festgelegter Maßnahmen • Durchführung hygienischer Untersuchungen (ggf. in Absprache m. dem Gesundheitsamt) • Durchführung und Dokumentation von Hygienebelehrungen. • Beratung bei, sowie ggf. Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen (Desinfektor)

Dem Hygienebeauftragten wird zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ein angemessener Teil seiner Arbeitszeit eingeräumt. Er nimmt regelmäßig an Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Hygiene teil. Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich seiner Aktualität zu überprüfen und ggf. zu ändern. Der Hy-gieneplan muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein. Für das Rettungs-dienstpersonal sollen neben der Aus- und Fortbildung regelmäßige (mind. einmal pro Jahr) Unter-weisungen zu Grundfragen der Infektionsprophylaxe und zu betriebsspezifischen Verfahren durchge-führt werden. Die Belehrungen sind schriftlich zu dokumentieren.

Page 8: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 8 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Hygienekommission Im Rettungsdienstbereich Wetteraukreis wird zur Unterstützung der ärztlichen Leitung Rettungsdienst sowie der Hygienebeauftragten zur ständigen Erörterung von Fragen der Infektionsprävention zwi-schen allen Beteiligten entsprechend der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch Institut eine Hygienekommission eingerichtet. Aufgabe der Hygienekommission ist es:

• die hygienischen Verhältnisse festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen der Infektionsprä-vention festzulegen

• die Kontrolle der Hygiene in den Ver- und Entsorgungsbereichen zu regeln • bei der Aufstellung und erforderlichen Anpassung des Hygieneplanes mitzuwirken • bei der Aufstellung und erforderlichen Anpassung von Organisationsplänen über den Funktions-

ablauf in den verschiedenen Betriebsbereichen mitzuwirken • bei der Fortbildung des Personals, d.h. der im Rettungsdienst tätigen Notärzte und des Rettungs-

dienstpersonals, mitzuwirken. Der Hygienekommission gehören unter Führung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst die Fachstelle Rettungsdienst, Katastrophen- und Brandschutz als Vertreter des Trägers, die Hygienebeauftragten der Leistungserbringer, ein Vertreter der Leitstelle und die Vertreter der Fachstelle Kommunalhygiene an.

Page 9: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 9 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Personelle Anforderungen Qualifikation des Personals Desinfektionsarbeiten und sonstige Tätigkeiten innerhalb des Geltungsbereichs des Hygieneplans dürfen nur von Personen mit entsprechendem Ausbildungs- und Kenntnisstand durchgeführt werden. Hierzu gehört auch eine Unterweisung durch den Arbeitgeber (z.B. innerhalb der Einarbeitung, Ver-gleich QM).

Unabhängig hiervon ist der Leistungserbringer verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen von der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten zu überzeugen. Unterrichtung der Beschäftigten Die Betriebsanweisungen werden am Arbeitsort zur Verfügung gestellt. Anhand der Betriebsan-weisungen, des Hygieneplans, der Merkblattsammlung und der Übersicht der häufigsten Infektions-krankheiten werden die Beschäftigten über Hygienegefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen. Die Unterweisungen werden Arbeitsplatz-, und Tätigkeitsbezogen durchgeführt und schriftlich doku-mentiert.

• vor Aufnahme der Tätigkeit • mind. einmal jährlich • bei Änderungen, die zu einer erhöhten Gefährdung führen können • bekannt gewordenen Infektionserkrankungen, welche sich im Dienstgeschehen begründen.

Pflichten der Beschäftigten Die Beschäftigten haben die Arbeiten so auszuführen, dass sie, entsprechend den durch den Arbeit-geber erteilten Unterweisungen und erstellten Arbeitsanweisungen, durch die Anwendung techni-scher, organisatorischer und persönlicher Maßnahmen eine Gefährdung ihrer Person und Dritter durch biologische Arbeitsstoffe möglichst zu verhindern. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Untersuchung gem. den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nach G42, der Biostoff-Verordnung und der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 3. Januar 2011 durch das Gesundheitsamt, einen Facharztes für Arbeitsmedizin oder eines Arztes mit der Zusatzbe-zeichnung Betriebsmedizin.

• vor Aufnahme der Tätigkeit (G 42, § 26.1, § 26.2) • vor Ablauf des 1. Jahr nach Tätigkeitsbeginn (G 42) • vor dem Ablauf von 3 Jahren (G 42, § 26.1, § 26.2)

Aktuelle Untersuchung nach:

• einer Verletzung mit potenzieller Infektionsgefahr • besonderen Infektionsgefahren, z.B. Meningokokken-Meningitis, HKLE

Page 10: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 10 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Impfempfehlungen für Mitarbeiter im Rettungsdienst Personen, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, sollten neben den Standard-Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie auch über eine abgeschlossene Grundimmunisierung gegen Polio, Pertussis, Mumps, Masern, Röteln und Varizellen verfügen. Gegen Polio soll mindestens eine Auffrischung im Jugend- oder Erwachsenenalter und gegen Pertussis mindestens eine Auffrischung im Erwachse-nenalter stattgefunden haben. Daneben soll gemäß §26.2 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes Impfschutz gegen Hepatits A und B bestehen. Ebenso gehört die Impfung gegen Influenza zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Grundsätzlich hängt der Impfschutz aber in erster Linie von der Bereitschaft des Mitarbeiters ab, sich um die Komplettierung des Impfschutzes zu kümmern. Hierzu gehören auch das Vorhandensein und die Pflege des Impfpasses. Diese Dinge sind durchaus nicht banal, wie Probleme aus dem täglichen Einsatzgeschehen zeigen. Beispiel: Ein RTW transportiert einen Patienten mit Mumps in eine Klinik. Der Klinikarzt gibt der Be-satzung den Tipp „das ist ansteckend“. Und nun? Anfrage an die Leitstelle, die kontaktiert die Rufbe-reitschaft des Fachdienstes Gesundheit: Erste Frage: Wurden die Mitarbeiter gegen Mumps geimpft? Bereits hier gibt es Probleme, wenn diese Frage nicht beantwortet werden kann. Können die Mitar-beiter nach der Schicht einfach so nach Hause? Man kann diese Kasuistik hier bereits beenden, denn die Frage nach dem Impfstatus ist relevant. Sind die Mitarbeiter geimpft besteht kein Problem. Sind sie es nicht, könnten sie die Krankheit jetzt bekommen, ggf. sogar an Dritte weitergeben. Nach Klärung des Impfstatus kann man abgestuft vor-gehen. Resümee: Jeder Mitarbeiter muss seinen Impfstatus kennen. Empfohlene Impfungen für Mitarbeiter im Rettungsdienst Impfen schützt und gehört zu den wichtigsten Präventivmaßnahmen in der Medizin. Besonders beruf-lich exponierte Personen, wie im Gesundheitsdienst tätige, sollten sich schützen: Jeder sollte seinen Impfstatus kennen, denn jede Impfung zählt – auch wenn sie lange zurückliegt. Im Folgenden werden Impfstatus, Impfempfehlungen und Vorgehen bei fehlendem/teilweisem Impfschutz vorgestellt. Impfstatus Grundsätzlich gilt: Jeder Arztbesuch sollte genutzt werden, um Impflücken zu erkennen und zu schließen. Bei Auffrischungsimpfungen – z.B. Tetanus im Verletzungsfall – sollte auch an die Mög-lichkeit/Notwendigkeit der Mehrfachimpfung z.B. gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis (ggf. Polio) gedacht werden. Falls der Impfpass nicht auffindbar ist, sollte zuerst der Hausarzt bzw. Impfarzt kontaktiert werden, um den Impfstatus zu dokumentieren. Falls diese Möglichkeit nicht besteht, gilt man als ungeimpft. In diesem Fall muss mit der Grundimmunisierung neu begonnen werden. Impfempfehlungen Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO, Stand 2011) sind speziell folgende Impfungen für den Gesundheitsdienst relevant:

Page 11: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 11 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

• Tetanus: Grundimmunisierung mit 3 Impfungen. Auffrischung: Alle 10 Jahre sowie im Verletzungsfall, am besten mit Kombinationsimpfstoff (Teta-nus/Diphtherie/Pertussis/ggf. Polio).

• Diphtherie: Grundimmunisierung mit 3 Impfungen. Auffrischung: Alle 10 Jahre, am besten mit Kombinationsimpfstoff (Tetanus/Diphtherie/Pertussis/ggf. Polio). Bei engem Kontakt zu Erkrankten: Auffrischung nach 5 Jahren, Chemoprophylaxe.

• Keuchhusten (Pertussis): Einmalige Impfung (Erwachsene) mit einem Kombinationsimpfstoff (Tetanus/Diphtherie/Pertussis/ggf. Polio). Auffrischung: Mit Kombinationsimpfstoff (Tetanus/Diphtherie/Pertussis/ggf. Polio) alle 10 Jahre.

• Polio (Kinderlähmung): Grundimmunisierung mit 3 Impfungen, danach mindestens eine Auffrischung im Jugend- oder Er-wachsenenalter. Auffrischung: Ggf. Nachholimpfungen, ansonsten bei erhöhtem Infektionsrisiko alle 10 Jahre.

• Heptitis B: Grundimmunisierung mit 3 Impfungen. Auffrischung:

− Bei erfolgreicher Grundimmunisierung (Anti-HBs mindestens einmalig > 100 IE/l): Alle 10 Jahre (1 Dosis).

− Andernfalls (Anti-HBs < 100 IE/l) sofort erneute Impfung mit erneuter Kontrolle. − Im Verletzungsfall/Exposition mit infektiösem Material (z.B. Nadelstich, o.ä.) Arzt konsultieren (siehe

Postexpositionsprophylaxe).

• Hepatitis A: Grundimmunisierung mit 3 Impfungen. Auffrischung: Alle 25 Jahre. Evtl. serologische Vortestung ab Jahrgang 1950 oder älter. Die Impfung gegen Hepatitis A und B kann auch als Kombinationsimpfung erfolgen..

• Influenza: Jährliche Impfung vor Grippesaison mit aktuell empfohlenem Impfstoff.

• Pneumokokken: Einmalige Impfung empfohlen für Personen über 60 Jahre sowie Personen mit vorliegender Indikati-on, z. B. Asthma, Z. n. Entfernung der Milz. Auffrischung: Alle 5 Jahre (Erwachsene) bei entsprechender Indikation.

Page 12: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 12 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

• Masern: Einmalige Impfung für alle nach 1970 Geborenen im Gesundheitsdienst mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff.

• Mumps:

Einmalige Impfung für ungeimpfte bzw. empfängliche Personen in Einrichtungen der Pädiatrie (=> Rettungsdienst behandelt und transportiert auch Kinder), vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff.

• Röteln: Einmalige Impfung für ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung, bei entsprechender Indikation mit einem MMR-Impfstoff. Frauen im gebärfähigen Alter sollten generell zweimal gegen Röteln geimpft sein.

• Varicellen (Windpocken): Zwei Impfungen für seronegatives Personal im Gesundheitsdienst.

• Meningokokkeninfektionen (Gruppen A,C,W135,Y): Gesundheitlich Gefährdete: Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere Komplement-/Properdindefekte, Hypogammaglobu-linämie; Asplenie. Gefährdetes Laborpersonal (bei Arbeiten mit dem Risiko eines N.-meningitidis-Aerosols!) Bei Kontakt zu Patienten mit invasiver Menigokokken-Infektion Chemoprophylaxe.

• Haemophilus influenzae Typ b: Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie. Bei Kontakt zu Patienten mit invasiver Haemophilus influenza b-Infektion (z.B. Meningitis, Epiglottitis): Chemoprophylaxe. Weitere Informationen Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden im Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht und sind unter www.rki.de abrufbar.

Page 13: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 13 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Nadelstichverletzungen / Postexpositionsprophylaxe/ Inkubationsimpfungen

Bei einigen nicht impfpräventiblen Krankheiten, sowie bei fehlendem bzw. teilweisem Impfschutz gegen einige impfpräventible Erkrankungen, besteht die Möglichkeit, sich im Expositionsfall trotzdem noch zu schützen und den Ausbruch der Krankheit zu verhindern oder zumindest abzumildern. Teil-weise stehen Chemoprophylaxe, Inkubationsimpfung (aktive Immunisierung), passive Immunisierung (Immunglobuline) und / oder „Frühtherapie“ zur Verfügung. HIV - und Hepatis B & C - Postexpositionsprophylaxe Ein Expositionsrisiko für eine Infektion mit dem Hepatitis-B-, Hepatitis-C- oder dem humanen Immun-defizienz-Virus (HBV, HCV, HIV) besteht, wenn es zu einer Verletzung der Haut, zum mukokutanen Kontakt oder zu einer Berührung von nichtintakter Haut (Verletzungen, Dermatitis) mit erregerhalti-gem Material, z.B. Blut oder einer anderen potenziell infektiösen Körperflüssigkeit oder Gewebe, ge-kommen ist. Die Zahl der Nadelstichverletzungen bei Personen, die in Deutschland im Gesundheits-wesen arbeiten, wird auf 500 000 pro Jahr geschätzt. An die Möglichkeit einer medikamentösen Postexpositionsprophylaxe sollte insbesondere gedacht werden bei

• Verletzung mit möglicherweise kontaminierten Instrumenten bzw. Injektionsbestecken (Hohl-nadeln!),

• Benetzung offener Wunden und Schleimhäute mit möglicherweise kontaminierten Flüssigkei-ten.

Infektionsrisiko Das Infektionsrisiko ist abhängig von der Infektiösität der übertragenen Körperflüssigkeit (Erreger-menge) und der Empfindlichkeit der Infektionsstelle. Die statistische Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung liegt in den am häufigsten vorkommenden Situationen (Verletzung an kontaminierten Instrumenten, ungeschützter Geschlechtsverkehr mit bekannt infizierter Person, Benutzung kontami-nierten Injektionsbestecks) in vergleichbaren Größenordnungen zwischen 1 Infektion pro 100 Kontak-ten und 1 Infektion pro 1000 Kontakten oder Expositionen. Das Risiko der Übertragung einer HCV- oder HIV-Infektion scheint nach einer Verletzung mit blutgefüllten Hohlnadeln höher zu sein als nach einer Verletzung mit Hohlnadeln, die zu Injektionen verwendet wurden oder mit Nadeln ohne Hohl-raum. Grundsätzlich gilt, je länger die Verweildauer infektiöser Flüssigkeiten auf Wunden, geschädig-ter Haut oder auf Schleimhäuten ist, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung. Infektiösität der Viren außerhalb des menschlichen Körpers Das HBV ist stabil gegenüber Austrocknen, einfachen Detergenzien, Alkohol und Temperatur-schwankungen und nach mehr als sieben Tagen auf Oberflächen noch infektiös. Durch Erhitzen auf 98 ° C sowie durch intermediäre Detergenzien kann das HBV inaktiviert werden. Das Hepatitis-C-Virus verliert bei Raumtemperatur rasch an Aktivität, daher ist eine Übertragung über Kontaminatio-nen der Umwelt selten. Die Infektiösität des HI-Virus sinkt innerhalb weniger Stunden in der Trocken-heit um 90 bis 99 Prozent, infektiöse Partikel können jedoch über mehrere Tage nachgewiesen wer-den. Das HI-Virus ist empfindlich gegenüber zahlreichen Desinfektionsmitteln. Ein Übertragungsrisiko von HIV über kontaminierte Oberflächen scheint gering zu sein.

Page 14: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 14 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Sofortmaßnahmen bei Stich- und Schnittverletzungen

Stich- oder Schnittverletzung Kontamination von geschädigter Haut, Auge oder Mundhöhle

Blutfluss fördern durch Druck auf das um-liegende Gewebe (≥ 1 Min.)

Nach der spontanen oder induzierten Blutung (≥1 Min.) ggf. Stichkanal bzw.

Schnittverletzung spreizen und antisepti-sche Spülung mit Betaseptic® oder, falls nicht sofort verfügbar, mit anderem Hän-dedesinfektionsmittel oder Hautantisepti-kum auf Basis von Ethanol (>82 Vol. %)

durchführen (≥1 Min.) Danach einen mit Antiseptikum satt ge-

tränkten Tupfer im Verletzungs-bereich für etwa 10 Min. fixieren und zwischenzeitlich

erneut tränken

Intensive Spülung mit nächstmöglich ge-eignetem Antiseptikum* (Haut) bzw. Was-

ser** (Auge, Nase, Mundhöhle) *Für Haut, Wunden:

z.B. Ethanol-basierte Kombination mit PVP-Iod (Betaseptic®) oder, falls nicht

sofort verfügbar, mit anderem Händedes-infektionsmittel oder Hautantiseptikum auf Basis von Ethanol (>82 Vol. %) durchfüh-

ren (≥1 Min.) **Für Augen, Nase, Mundhöhle:

reichlich spülen mit Wasser oder physio-logischer Flüssigkeit (NaCl 0,9% steril)

oder 1:1 verdünnter wässriger Jodlösung

Nach Möglichkeit Blutentnahme und Anamnese-erhebung bei der Indexperson

(falls Person bekannt, aber Infektionsstatus unklar, Ein-willigung erforderlich, ggf. Einsatz eines Schnelltestes):

HIV-Antikörper, HBsAg, HCV-Antikörper

Entscheidung über systemische, medikamentöse Post-expositionsprophylaxe möglichst

innerhalb von 2 (max. 24) Stunden: Klinikum der Johann Wolfgang Goethe - Universität

Zentrale Notaufnahme (ZNA) Theodor-Stern-Kai 7, Haus 23 C, UG

60590 Frankfurt am Main Tel.: 069 / 6301-7410

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH Notaufnahme Klinikstr. 33

35390 Gießen Tel.: 0641 / 985-57900

Unfalldokumentation (D-Arzt/ Betriebsarzt)

Erster HIV-Antikörper-Test, Hepatitis-Serologie In Anlehnung an: Postexpositionelle Prophylaxe der HIV-Infektion, Deutsch-Österreichische Empfehlungen 2008

Page 15: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 15 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Herstellung einer wässrigen 5%igen PVP-Jod-Lösung: Povidon-Iod-Lösung 1:1 verdünnen mit steriler NaCl 0,9% - Lösung, z.B. in einer 50ml-Spritze. Nach der der Anwendung am Auge mit isotonischer Kochsalzlösung nachspülen! Nur zur Anwendung auf Haut, Schleimhäuten und Wunden!!! HIV-Postexpositionsprophylaxe Eine so rasch wie möglich eingeleitete HIV-PEP nach akzidentellen Verletzungen mit kontaminierten Instrumenten oder nach Wund- oder Schleimhautkontamination mit HIV-haltigen (Körper-) Flüssigkei-ten kann das Infektionsrisiko senken. Die prophylaktische Behandlung wird im Regelfall über einen Zeitraum von 28 Tagen durchgeführt. Da die zur PEP eingesetzten Medikamente für diese Indikation nicht zugelassen sind, bedarf die Durchführung einer HIV-PEP der ausdrücklichen Zustimmung und ausführlichen Aufklärung des Betroffenen. Ein Erfolg der Prophylaxe lässt sich nicht garantieren. Mögliche Nachteile einer HIV-PEP betreffen hauptsächlich die Verträglichkeit der Medikamente. Im Vordergrund stehen hierbei zunächst akute Nebenwirkungen während der ersten zwei Wochen der Einnahme (meist gastrointestinale Nebenwirkungen, Übelkeit), die jedoch in der Regel dann abklin-gen oder nach Beendigung der Therapie reversibel sind. Voraussetzung für die ärztliche Empfehlung einer HIV-PEP ist grundsätzlich ein mit relevantem Über-tragungsrisiko erfolgter mittelbarer oder unmittelbarer Kontakt zwischen einer HIV-negativen und ei-ner HIV-infizierten Person (Indexperson). Bei unbekanntem HIV-Serostatus, bzw. wenn die klinische Diagnose einer HIV-Infektion nicht wahrscheinlich ist, sollten die Empfehlungen zurückhaltend ge-handhabt werden. Zur Beurteilung des HIV-Expositionsrisikos und zur Abwägung des Nutzens und der Risiken einer HIV-PEP sollte ein in der HIV-Therapie erfahrener Arzt hinzugezogen werden. Dies kann auch nach einer vorläufigen, notfallmäßigen Einleitung einer HIV-PEP geschehen. Die besten Ergebnisse sind bei einem Prophylaxebeginn innerhalb von 24 Stunden, besser noch innerhalb von zwei Stunden zu erwarten. Anlaufstellen sind vor allem die Uni-Kliniken Gießen und Frankfurt. Hepatitis B – Postexpositionsprophylaxe Die Vorgehensweise nach einer beruflichen Exposition mit HBV-positivem Blut ist abhängig von der serologischen Konstellation des Exponierten. Eine Bestimmung des Anti-HBs-Titers sollte bei nicht oder nicht vollständig geimpften Personen, bei „Low-Respondern“ (Anti-HBs nach der Grundimmuni-sierung < 100 IE/L), bei nie kontrolliertem Impferfolg sowie bei Personen mit unbekanntem Serosta-tus erfolgen. Bei Exponierten mit unbekanntem Serostatus sollte zum Ausschluss einer chronischen bzw. abgelaufenen Infektion eine Untersuchung auf HBsAg und Anti-HBc, sowie der Transaminasen erfolgen. Außerdem ist eine Untersuchung der Infektionsquelle (HBsAg, HBV-DNA quantitativ) ange-zeigt. Die Ergebnisse sollten innerhalb von 48 h vorliegen.

Wenn bei der exponierten Person das Anti-HBs nach der Grundimmunisierung ≥100 IE/L betrug und die letzte Impfung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt oder wenn bei der exponierten Person inner-halb der letzten 12 Monate ein Anti-HBs-Titer ≥100 IE/L gemessen wurde, muss keine PEP vorge-nommen werden. Liegt die Impfung 5-10 Jahre zurück, sollte eine einmalige Boosterung erfolgen. Bei einer nicht oder nicht vollständig geimpften Person, bei „Low-Respondern“, bei nie kontrolliertem Impferfolg sowie bei Personen mit unbekanntem Serostatus ist das weitere Vorgehen vom Anti-HBs-Titer abhängig. Personen, bei denen gerade ein Impfzyklus durchgeführt wird, sollten wie geplant weitergeimpft und ggf. mit spezifischem Hepatitis-B-Immunglobulin (HBIg) behandelt werden. Bei nicht Geimpften und Nonrespondern ist eine PEP nach Kontakt mit dem Hepatitis-B-Virus hinsichtlich der Infektionsprävention sehr effektiv. Eine passive Immunprophylaxe mittels spezifischem Hepatitis-B-Immunglobulin (HBIg) sollte möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Exposition erfolgen. Eine aktive postexpositionelle Prophylaxe (Impfung) sollte ebenfalls möglichst rasch (innerhalb von 24 h) nach der Exposition parallel zur passiven Prophylaxe (Immunglobuline) vorgenommen werden. Bei sicher HBsAg-negativer Infektionsquelle ist eine Postexpositionsprophylaxe nicht erforderlich.

Page 16: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 16 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Hepatitis C - Frühtherapie HCV-RNA kann in Blut und anderen serösen Flüssigkeiten nachgewiesen werden. In sehr viel niedri-geren Konzentrationen liegt das Virus im Speichel vor. Die Daten zum Nachweis von HCV-RNA in Urin, Stuhl oder Vaginalsekret sind widersprüchlich. Das Risiko einer HCV-Infektion nach einer Nadelstichverletzung mit HCV-positivem Blut liegt zwi-schen null und zehn Prozent, wobei in den meisten Untersuchungen Infektionsraten um 1,5 bis 3 Prozent beobachtet wurden. Bei Kontamination von Schleimhäuten mit HCV-RNA-positiven Flüssig-keiten ist das Infektionsrisiko wesentlich geringer (< 0,1 Prozent). Eine Diagnostik auf eine HCV-Infektion nach beruflicher Exposition sollte nach perkutanem oder mu-kosalem, sowie nach Kontakt von nichtintakter Haut mit HCV-RNA-positivem Blut oder anderen infek-tiösen Körperflüssigkeiten erfolgen, oder wenn der Infektionsstatus des Indexpatienten unklar ist. Möglichst bald nach der Exposition sollte zur Dokumentation einer nicht vorbestehenden Infektion des Exponierten eine Untersuchung von Anti-HCV, der Transaminasen (GPT) und, bei positivem Er-gebnis für Anti-HCV, ein Test auf HCV-RNA vorgenommen werden. Bei negativem Anti-HCV-Test ist bei immunkompetenten Personen eine vorbestehende Infektion nahezu ausgeschlossen. Nachweis-bares Anti-HCV bei negativem HCV-RNA-Test charakterisiert eine (spontan oder therapeutisch) aus-geheilte Hepatitis C. Diese Personen sollten ebenfalls nachbeobachtet werden, weil Anti-HCV-Antikörper nicht protektiv sind und eine HCV-Re-Infektion möglich ist. Bislang stehen weder ein aktiver Impfstoff noch ein Anti-HCV-Immunglobulin zur passiven Prophyla-xe zur Verfügung. Die prophylaktische Gabe von Interferon-a nach einer Nadelstichverletzung scheint eine HCV-Infektion nicht zu verhindern. Die prophylaktische Gabe von Interferon-a und/oder Ribavirin nach einem Expositionsrisiko kann daher nicht empfohlen werden. Die Initiierung einer Interferon-Monotherapie innerhalb der ersten drei Monate nach der Infektion kann eine Chronifizierung der HCV-Infektion in den meisten Fällen verhindern. Da die spontane Ausheilungsrate bei Patienten mit einer symptomatischen akuten Hepatitis C bei circa 50 Prozent liegt, ist ein Abwarten für drei Monate vertretbar. Patienten mit einer asymptomatischen Hepatitis-C-Infektion sollten aufgrund einer Chroni-fizierungsrate von mehr als 80 Prozent möglichst frühzeitig behandelt werden. Prophylaxe weiterer Erkrankungen

• Diphtherie: Für Personen mit engem (face to face) Kontakt zu Erkrankten: Auffrischimpfung 5 Jahre nach der letzten Impfung. Chemoprophylaxe: Unabhängig vom Impfstatus präventive antibiotische Therapie, z. B. mit Erythromycin (s. „Ratgeber Diphtherie“, www.rki.de > Infektionskrankheiten A – Z > Diphtherie)

• Haemophilus influenzae: Nach engem Kontakt zu einem Patienten mit invasiver Haemophilus-influenzae-Typ-b-Infektion wird eine Rifampicin-Prophylaxe empfohlen: o für alle Haushaltsmitglieder (außer für Schwangere) ab einem Alter von 1 Monat, wenn sich dort

ein ungeimpftes oder unzureichend geimpftes Kind im Alter bis zu 4 Jahren oder aber eine Per-son mit einem relevanten Immundefekt befindet,

o für ungeimpfte exponierte Kinder bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen. Falls eine Prophylaxe indiziert ist, sollte sie zum frühst möglichen Zeitpunkt, spätestens 7 Tage nach Beginn der Erkrankung des Indexfalls, begonnen werden. Dosierung Rifampicin: ab 1 Monat: 20 mg/kg/Tag (maximal 600 mg), in 1 ED für 4 Tage. Erwachse-ne: 600 mg p. o. in 1 ED für 4 Tage. Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrasehemmern kontraindiziert ist, kommt bei ihnen zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon in Frage.

Page 17: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 17 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

• Hepatitis A: Es besteht die Möglichkeit einer Inkubationsimpfung innerhalb einer Woche nach Exposition; alterna-tiv ist auch eine postexpositionelle Immunglobulingabe möglich. Empfehlenswert ist die aktive Immu-nisierung.

• Masern: Bei nicht oder teilweise geimpften Personen wird eine einmalige aktive Immunisierung (Impfung) nach Masernexposition – bevorzugt mit MMR (Masern/ Mumps/Röteln)-Impfstoff (1 Impfdosis)– in-nerhalb von 3 Tagen nach Kontakt empfohlen. Die Immunglobulingabe ist zu erwägen für gefährdete Personen mit hohem Komplikationsrisiko und für Schwangere (s. a. Epid. Bull. 29/2001, S. 223).

• Meningokokken-Erkrankungen: Meningokokken-Erkrankungen, insbesondere Meningitis und Sepsis, sind hoch ansteckend und le-bensbedrohlich. Daher wird für Personen mit engem Kontakt zu einem Erkrankten mit einer invasiven Meningokokken-Infektion (alle Serogruppen) eine Antibiotika-Prophylaxe empfohlen. Hierzu zählen: o alle Haushaltskontaktmitglieder o Personen mit Kontakt zu oropharyngealen Sekreten eines Patienten o Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen mit Kindern unter 6 Jahren (bei guter Gruppentrennung

nur die betroffene Gruppe) o Personen mit engen Kontakten in Gemeinschaftseinrichtungen mit haushaltsähnlichem

Charakter (Internate, Wohnheime sowie Kasernen) Die Chemoprophylaxe ist indiziert, falls enge Kontakte mit dem Indexpatienten in den letzten 7 Tagen vor dessen Erkrankungsbeginn stattgefunden haben. Sie sollte möglichst bald nach der Diagnose-stellung beim Indexpatienten erfolgen, ist aber bis zu 10 Tage nach letzter Exposition sinnvoll. Dosierung Rifampicin: Neugeborene: 10 mg/kg/Tag in 2 ED p. o. für 2 Tage. Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis 60 kg: 20 mg/kg/Tag in 2 ED p. o. für 2 Tage (max. ED 600 mg). Jugendliche und Erwachsene ab 60 kg: 2 x 600 mg/Tag für 2 Tage. Eradikationsrate: 72 – 90 %. ggf. Ceftriaxon: bis 12 Jahre: 125 mg i. m. ab 12 Jahre: 250 mg i. m. in einer ED. Eradikationsrate: 97 %. ggf. Ciprofloxacin: ab 18 Jahre: einmal 500 mg p. o. Eradikationsrate: 90 – 95 %. Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrasehemmern kontraindiziert ist, kommt bei ihnen zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon in Frage. Zusätzlich zur Chemoprophylaxe wird für bisher ungeimpfte enge Kontaktpersonen (Haushaltskon-takte oder enge Kontakte mit haushaltsähnlichem Charakter) eines Erkrankten mit einer impfpräven-tablen invasiven Meningokokken-Infektion so bald wie möglich nach dem Kontakt die Meningo-kokken-Impfung empfohlen.

Page 18: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 18 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Praktisches Vorgehen und Regelung für den Rettungsdienst Wetteraukreis: Ein durch Liquordiagnostik bestätigter Verdacht auf bakterielle Meningitis muss umgehend dem zu-ständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. In der Regel bekommen auch die Leitstellen eine In-formation der behandelnden Klinik, da auf diesem Weg die betroffenen Mitarbeiter der Hilfsorganisa-tionen weiterinformiert werden können. Selbst sollte man an dem Informationsfluss auch Interesse haben und sich ggf. in der Klinik zeitnah erkundigen. Sofern eine solche Meldung an die Leitstelle gelangt, wird umgehend der Rufbereitschaftsdienst des Gesundheitsamtes informiert. Der zuständige Arzt nimmt dann die Ermittlungen im Umfeld der betrof-fenen Person auf, um ggf. weitere Personen, die sich angesteckt haben könnten, zu identifizieren. Die Besatzungen der Rettungsmittel müssen sich nicht beim D-Arzt vorstellen. Die Unfallkasse ak-zeptiert die Meldung des Arbeitgebers. Wenn der Arzt des Fachdienstes feststellt, dass eine Übertra-gung durch Kontakt möglich sein könnte, werden Antibiotika- Tabletten an die betroffenen Mitarbeiter ausgeteilt. Hierfür sind in der Leitstelle Ciprofloxacin 500 mg Tabletten eingelagert und werden dort auf Anweisung des Arztes abgegeben. Für die PEP muss man einmalig eine Tablette nach Diensten-de zu Hause einnehmen (Cave: Einschränkung der Fahrtüchtigkeit!). Sollte aus anderen Gründen Rifampicin verordnet werden, so kommt eine Dosis von 10 mg / KgKG, maximal 600 mg Tablette; zweimal am Tag über 2 Tage zum Einsatz.

Die Leitstelle dokumentiert die Ausgabe im Einsatzbericht und händigt dem RD-Personal eine Kopie zur Weitergabe an den Betriebsarzt aus.

• Mumps: Bei ungeimpften oder einmal geimpften Personen und Personen mit unklarem Immunstatus mit Kon-takt zu Mumpskranken sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Exposition eine Inkubationsimp-fung, vorzugsweise mit MMR-Impfstoff, durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere, da für Mumps kein spezielles Mumps-Immunglobulin verfügbar ist und Standardimmunglobuline nur unzureichend effektiv sind.

• Pertussis (Keuchhusten): In einer Familie bzw. Wohngemeinschaft oder einer Gemeinschaftseinrichtung ist für Personen mit engen Kontakten ohne Impfschutz eine Chemoprophylaxe mit einem Makrolid empfehlenswert (s. a. „Ratgeber Pertussis“ unter www.rki.de > Infektionskrankheiten A – Z > Pertussis).

• Poliomyelitis (Kinderlähmung): Bei einer Poliomyelitis-Erkrankung sollten alle Kontaktpersonen unabhängig vom Impfstatus ohne Zeitverzug eine Impfung mit IPV erhalten.

• Röteln: Eine postexpositionelle Prophylaxe ist in erster Linie für Personen mit Kontakt zu nicht geimpften Schwangeren relevant. Die Impfung sollte vorzugsweise mit MMR-Impfstoff, möglichst innerhalb von 3 Tagen, erfolgen. Die Anwendung des Rötelnimpfstoffes ist in der Schwangerschaft kontraindiziert; als einzige Maßnahme kann postexpositionell spezifisches Immunglobulin verabreicht werden.

• Tetanus: Postexpositionelle Tetanus-Immunprophylaxe im Verletzungsfall:

Die Tetanus-Immunprophylaxe ist unverzüglich durchzuführen. Fehlende Impfungen der Grundim-munisierung sind entsprechend den für die Grundimmunisierung gegebenen Empfehlungen nachzu-holen.

Kinder unter 6 Jahren erhalten einen Kombinationsimpfstoff mit DTaP, ältere Kinder Tdap (d.h. Teta-nus-Diphtherie-Impfstoff mit verringertem Diphtherietoxoid-Gehalt und verringerter azellulärer Pertus-sis-Komponente).

Erwachsene erhalten ebenfalls Tdap, wenn sie noch keine Tdap- Impfung im Erwachsenenalter (≥ 18 Jahre) erhalten haben oder sofern eine aktuelle Indikation für eine Pertussis-Impfung besteht.

Page 19: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 19 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Personen, die bisher keine oder max. 2 Tetanus-Impfdosen erhalten haben, erhalten ggf. zusätzlich Tetanus-Immunglobulin (TIG). Personen, die in ihrem Leben 3 oder mehr Tetanus-Impfdosen erhal-

• Infektion an klassischer Tollwut durch ein Wild- oder

ird als sehr gering eingestuft. Ausgenommen sind Personen mit engem Kontakt zu Fle-

eten. In den letzten 15 Jahren sind einige Fälle bekannt geworden, in denen Tollwut-

mit Wasser und Seifenlösung gereinigt werden („Aus-

e und wut-Immunglobulins zur passiven Immunisierung. Details sind

Verletzungs-

ten haben, benötigen auch im Verletzungsfalle keine zusätzliche TIG-Gabe. Die jeweils aktuellen Empfehlungen der STIKO sind zu beachten. Tollwut:

as Risiko einer in Deutschland erworbenenDHaustier wdermäusen. Ein schwerer zu kalkulierendes Risiko ist die illegale Einfuhr von Haustieren aus Tollwut-

ndemiegebiEinfizierte Hunde nach Deutschland verbracht wurden (s. Epid. Bull. 15/09). In diesem Zusammen-hang wurde zeitgerecht eine Postexpositionsprophylaxe bei den Betroffenen angewandt, zu einer Infektion eines Menschen ist es in diesem Zusammenhang nicht gekommen. Auch eine Übertragung in die Wildtierpopulation ist nicht beschrieben. Bei Verletzungen durch ein Tollwut-verdächtiges Tier oder eine Fledermaus sollte die kontaminierte

unde postexpositionell sofort und ausgiebig Wwaschen des Erregers“). Tiefe Bisswunden können vorsichtig mittels Kathetern gespült werden. Ver-ätzung und Nähen der Wunde sollten nicht erfolgen. Neben der aktiven und passiven Immunisierung gegen Tollwut ist auch an die Tetanusprophylaxe zu denken. Postexpositionelle Immunprophylaxe:

ie postexpositionelle Tollwutprophylaxe besteht aus einer aktiven Impfung mit Rabies-VakzinDggf. der zusätzlichen Gabe eines Tollder jeweils aktuellen STIKO-Empfehlung zu entnehmen. Rechtzeitig appliziert, liegt die Schutzrate nach einer aktiven Immunisierung bei peripheren Verletzungen bei 100%. Unterbleibt die Prophylaxe und kommt es zum Ausbruch einer Tollwuterkrankung, so verläuft diese meist tödlich! Die Maßnahmen der postexpositionellen Tollwutprophylaxe sind dann durchzuführen, wenn der Ver-

acht auf eine Tollwutvirusinfektion nicht entkräftet werden kann. In der Regel sollte imdfall der Rufbereitschaftsdienst des Gesundheitsamtes informiert werden. Das weitere Vorgehen wird dann in Absprache mit der Veterinärbehörde festgelegt. Besonders zu beachten sind die Risiken durch Fledermäuse und illegal aus Tollwut-Endemiegebieten importierte Haustiere. Bei Kontakt zu Fledermäusen ist grundsätzlich eine postexpositionelle Prophylaxe durchzuführen. Tuberkulose:

m eine Erkrankung von Kontaktpersonen und eine Weiterverbreitung der Tuber•

kulose zu verhin-ntersuchung der Kontaktpersonen von Patienten mit infektiöser Tuberkulose erforder-

durchgeführt werden. Eine weitere TRU sollte dann im Laufe des ersten Jahres,

Udern, ist eine Ulich, sofern diese ohne persönliche Schutzausrüstung (PSA) Kontakt zum Erkrankten hatten. Bei die-ser so genannten „Umgebungsuntersuchung“ wird nach Art, Dauer und Intensität des Kontaktes un-terschieden. In der Regel sollte bei Personen unter 50 Jahren 8 Wochen nach Kontakt eine Blutun-tersuchung (Interferon-Gamma Release Assays, IGRA) durch den Betriebsarzt erfolgen. Zur rechtli-chen Absicherung des Personals kann es jedoch sinnvoll sein, bis höchstens zwei Wochen nach Kontakt eine „Vortestung“ durchzuführen, um ggf. Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft besser durchsetzen zu können. Bei negativem Ausfall beider Tests kann von weiteren Maßnahmen abgesehen werden. Bei bereits in der ersten Untersuchung positivem IGRA sollte umgehend eine Thorax-Röntgen-

ntersuchung (TRU)Uz. B. neun Monate nach der initialen TRU, durchgeführt werden. Bei unauffälligen Röntgenbefunden der Lunge ist die Umgebungsuntersuchung damit abgeschlossen.

Page 20: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 20 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Ist es jedoch zwischen der ersten und der zweiten Untersuchung zu einem Umschlagen des Testes

Tbc er-

ei Kontaktpersonen, die 50 Jahre oder älter sind, müssen aufgrund des mit dem Lebensalter anstei-

• arizellen (Windpocken):

von negativ auf positiv gekommen, so zeigt dieses an, dass sich die Kontaktperson mit den Tuberkuloseerregern auseinandergesetzt hat. Dieses muss nicht bedeuten, dass diese ankrankt ist bzw. erkranken wird. Allerdings wird, sofern keine Kontraindikationen vorliegen, eine medi-kamentöse Chemoprävention empfohlen. Das Vorgehen der Wahl ist, sofern keine Resistenzen be-kannt sind, die 9-monatige Einnahme von Isoniazid (INH). Nach Behandlungsabschluss wird eine weitere TRU empfohlen, um eine sich eventuell trotz Chemoprävention entwickelnde Tuberkulose (z. B. bei unbekannter INH-Resistenz) auszuschließen. Bgenden Risikos einer INH-Hepatitis oder anderer unerwünschter Arzneimittelwirkungen die Risiken einer Behandlung gegenüber dem Nutzen sorgfältig abgewogen werden. Im Falle einer präventiven Therapie der LTBI sollten daher engmaschige Kontrollen erfolgen. Ist unter Berücksichtigung des individuellen Risikoprofils bzw. bei fehlender Compliance keine präventive Chemotherapie vorgese-hen, kann bei diesen Kontaktpersonen statt eines IFN-γ-Tests alternativ umgehend eine TRU durch-geführt werden. Eine weitere TRU sollte dann im Laufe des ersten Jahres, z. B. neun Monate nach der initialen TRU, durchgeführt werden. VDurch Inkubationsimpfung: Bei ungeimpften Personen mit negativer Varizellen-Anamnese und Kontakt zu Risikopersonen ist

* Exposition heißt: o er mit infektiöser Person in einem Raum

urch passive Immunisierung mit Varizella-Zoster-Immunglobulin (VZIG):

eine postexpositionelle Impfung innerhalb von 5 Tagen nach Exposition* oder innerhalb von 3 Tagen nach Beginn des Exanthems beim Indexfall zu erwägen. Dies ist jedoch keine ausreichende Begrün-dung für den Verzicht auf die Absonderung gegenüber Risikopersonen.

1 Stunde oder längo face-to-face-Kontakt o Haushaltskontakt D

tunden nach Exposition *,

ungeimpfte Schwangere ohne Varizellen-Anamnese nder Varizellen-Immunität

uellen:

Die postexpositionelle Gabe von VZIG wird empfohlen innerhalb von 96 Ssie kann den Ausbruch einer Erkrankung verhindern oder deutlich abschwächen. Sie wird empfohlen für Personen mit erhöhtem Risiko für Varizellen-Komplikationen, dazu zählen:

immundefiziente Patienten mit unbekannter oder fehle Neugeborene, deren Mutter 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Entbindung erkrankte

Q

‐ gen der Ständigen Impfkommission, Stand Juli/2011, RKI/Epid. Bull. 30/2011

xe (Stand Januar 2008)

ersuchungen bei Tuberkulose, Deutsches Zentralkomi-

g des Universitätsklini‐

Empfehlun‐ Monatsschrift Kinderheilkunde 2000,148:274-283, Springer Verlag 2000 ‐ Deutsch-Österreichische Empfehlungen zur HIV-Postexpositionsprophyla‐ Dtsch Arztebl 2005; 102(33): A-2234 / B-1884 / C-1784 ‐ Diel R et al. Neue Empfehlungen für die Umgebungsunt

tee zur Bekämpfung der Tuberkulose, Online-Publikation: 2011 Pneumologie, Thieme ‐ Tuberkulose: Merkblatt  für MitarbeiterInnen,  TÜV  SÜD  Life  Service GmbH  im Auftra

kums Ulm 

Page 21: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 21 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Hygieneanforderungen an Einsatzfahrzeuge und deren Ausstattung

Die Einsatzfahrzeuge müssen den Anforderungen der Hygiene, den Unfallverhütungsvorschriften, sowie den brandschutztechnischen Vorschriften genügen. Insbesondere sind hygienische Anforde-rungen an Bauweise, Oberflächengestaltung und Ausstattung zu berücksichtigen, z. B. mit leicht zu reinigenden, glatten Oberflächen, die beständig gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind. Hygienerelevante Mindestausstattung der Fahrzeuge

• Wandspender mit viruzidem Händedesinfektionsmittel in Originalgebinden • Einmal-Untersuchungshandschuhe EN 455, AQL 1,5 • Einmal-Papiertücher • Infektionsschutzkleidung:

o Einweg-Schutzkittel DIN EN 14126 + Kopfhaube o Einweg-Schutzanzug EN 463 (CE Kat. III Typ 4, 5, 6) o Einmal-Schutzhandschuhe (PSA) DIN EN 455, EN 374, (ASTM F1671) o Mund-Nasen-Schutz, DIN EN 14683, getestet gem. DIN EN 149/Schutzstufe FFP1 o Partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 FFP3 mit Ausatemventil o Partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 FFP2 ohne Ausatemventil o Schutzbrille m. indirekter Belüftung u. seitlichem Spritzschutz, DIN EN 166

• Einmaltragelaken • Brechschalen bzw. – beutel • Steckbecken und Urinflasche • Alkoholisches Hautdesinfektionsmittel • Flächendesinfektionsmittel für Schnelldesinfektion, begrenzt viruzid in max. 15 Min. • Zusätzlich 2 x 100ml Händedesinfektionsmittel RKI AB - gelistet (falls nicht im Spender) • Sammelbehälter zur Aufnahme von Abfällen mit feuchtigkeitsdichter Abfalltüte • Sammelbehälter zur Aufnahme von spitzen / scharfen Gegenständen (TRBA 250) • Bei Stoff-Sitzbezügen im Fahrerraum: Desinfizierbare Schonbezüge • [nur NEF] Steriler Schutzkittel (OP-Kittel), sterile OP-Handschuhe • Kapitel „Infektionstransporte“ aus dem Hygieneplan, Übersicht der häufigsten Infektionskrank-

heiten (laminiert) • Latexfreie Produkte, falls ein Patient an einer Latexallergie leidet. • Zum Schutz vor Schnitt- und Stichverletzungen sind gemäß TRBA 250 geeignete sichere Ar-

beitsgeräte („Sicherheitskanülen“) zu verwenden. • Povidon-Iod-Lösung 30ml (zur Herstellung einer wässrigen 5%igen PVP-Jod-Lösung: 1:1 ver-

dünnen mit steriler NaCl 0,9% - Lösung, z.B. in einer 50ml-Spritze, zur Spülung von Augen, Nase oder Mundhöhle nach Kontamination mit HIV-haltigen Materialien) Nur zur Anwendung auf Haut, Schleimhäuten und Wunden!!!

Page 22: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 22 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Händehygiene, Händedesinfektion Die Hände stehen als Überträger von Krankheitserregern an erster Stelle. Deshalb sind die Hände-hygiene und Händedesinfektion die wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung von nosokomialen Infek-tionen. Dieser Grundsatz gilt nicht nur in der Klinik, sondern insbesondere auch für den Rettungs-dienst. Voraussetzung sind saubere, gepflegte Hände mit kurzen und unlackierten Nägeln. An den Händen und Unterarmen dürfen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden. Künstliche Fingernägel und Nagelverlängerungen sind verboten. Bei Tätigkeiten am Patienten sind in der Regel Einmalhandschuhe zu tragen. Diese ersetzen nicht die Händedesinfektion! Nagelbettverletzungen und Läsionen der Hände sind mit einem Pflaster oder Verband abzudecken. Zusätzlich sind Einmal-Handschuhe zu tragen. Nur Mittel der aktuellen VAH - Liste verwenden, die als viruzid deklariert sind (Vgl. IHO-Viruzidieliste). Auch unter den viruziden Präparaten gibt es erhebliche Unterschiede bezüg-lich der Hautverträglichkeit. Auf Präparate mit Phosphorsäure-Anteil, Parfüm und Farbstoff sollte ver-zichtet werden. Bei Desinfektionsmittelflaschen nur Originalgebinde verwenden. Entleerte Flaschen von Händedesinfektionsmitteln dürfen aufgrund des Arzneimittelgesetztes nur unter aseptischen Be-dingungen in einer Krankenhausapotheke nachgefüllt werden. Die Flaschen sind vor der Wiederbe-füllung zu sterilisieren. Waschlotion-, Desinfektionsmittel- und Handtuchspender müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Die Spender müssen vor dem erneuten Gebrauch gründlich gerei-nigt und desinfiziert werden. Dabei ist das System - vor der abschließenden Desinfektion - mehrfach gründlich mit heißem Wasser durchzuspülen, um Ablagerungen zu entfernen.

Hygienische Händedesinfektion Eine hygienische Händedesinfektion ist durchzuführen:

• bei Dienstbeginn • vor dem MPG – Check • vor Patientenkontakt • vor aseptischen Tätigkeiten • vor und nach Kontakt mit Wunden • nach Kontakt mit potentiell infektiösen Materialien • nach Patientenkontakt und nach Ablegen der Handschuhe • nach Kontakt mit Oberflächen in unmittelbarer Umgebung des

Patienten • bei Transportende • nach Toilettenbesuch und Naseputzen • nach Desinfektionsarbeiten • bei Dienstende

Die Durchführung der Händedesinfektion darf zeitkritische Maßnahmen nicht verzögern.

Zum Entnehmen von Händedesinfektionsmittel sind die Wandspender mit dem Ellenbogen zu be-dienen.

Durchführung der hygienischen Händedesinfektion • Das unverdünnte Desinfektionsmittel in die hohle Hand geben, über die Hände verteilen und

gründlich einreiben, besonders die Daumen, die Fingerkuppen und die Nagelfalzen sowie die Fingerzwischenräume. (siehe Abbildungen)

Page 23: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 23 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

• Nur trockene Hände desinfizieren, da sonst durch den Verdünnungseffekt ein Wirkungsverlust entsteht.

• Es ist eine entsprechende Menge des Desinfektionsmittels, für ei-ne vollständige und intensive Benetzung der Hände, erforderlich.

• Die Hände müssen während der gesamten Einwirkzeit durch das Präparat feucht gehalten werden.

• Einwirkzeiten (gemäß Herstellerangabe): ≥ 30 Sekunden bei TBC, Polioviren ≥ 1 Minute (= erhöhte Menge = Mittel

nachgeben) bei sichtbarer Kontamination ≥ 2 Minuten (= erhöhte Menge =

Mittel nachgeben) Die jeweiligen Herstellerangaben beachten

• Während der gesamten Einwirkzeit Händedesinfektionsmittel ein-reiben.

• Ggf. danach die trocknen Hände mit Wasser und Seife reinigen. Chirurgische Händedesinfektion Vor operativen Eingriffen. Durchführung der chirurgischen Händedesinfektion Waschung der Hände nur bei sichtbaren Verschmutzungen (ggf. abreiben mit Händedesinfektions-mittel getränktem Tuch). Auf den trockenen Händen und Unterarmen für die Dauer von mindestens 1-3 min (Produktangaben) ein alkoholisches Händedesinfektionsmittel in mehreren Portionen (mindestens 2 x 5 ml) verteilen und einreiben. Dabei anfangs bis zum Ellenbogen arbeiten und am Schluss nur noch die Hände ein-reiben! Die Durchführung der Händedesinfektion darf zeitkritische Maßnahmen nicht verzögern.

Zum Entnehmen von Händedesinfektionsmittel sind die Wandspender mit dem Ellenbogen zu be-dienen.

Essen, Trinken, Rauchen Während der Durchführung eines Einsatzes und bis zum Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen ist das Essen, Trinken und Rauchen untersagt.

Page 24: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 24 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Schutzkleidung GUV-R 2106, Persönliche Schutzausrüstung im Rettungsdienst Der Unternehmer hat den Versicherten persönliche Schutzausrüstungen in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen (GUV-V A 1 § 29, GUV-R 250 Abschnitt 4.1.3). Er hat die Versicherten über den Einsatz der PSA zu unterweisen. Hierzu gehören insbesondere Kopf-, Augen- und Gesichtsschutz, Schutzkleidung (zum Schutz gegen Gefährdungen z.B. im Straßenverkehr, durch Krankheitserreger und Witterungseinflüsse [Nässe, Kälte]), sowie Hand- und Fußschutz. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die PSA jederzeit bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Versicherten sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellten PSA zu benutzen (§ 30 GUV-V A 1, § 15 ArbSchG). Schutzkleidung ist jede Kleidung, die dazu bestimmt ist, Versicherte vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit oder deren Arbeits- oder Privatkleidung vor der Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe zu schützen. Zusätzlich zur Arbeits- und Schutzkleidung ist Einweg-Infektionsschutzkleidung vorzuhalten (siehe mindest Fahrzeugausstattung). Nach jeder Verwendung muss hierfür eine sachgerechte Entsorgung sichergestellt werden. Dienstkleidung/Berufskleidung/Einsatzkleidung (= Schutzkleidung) • Die getragene Dienst- und Schutzkleidung ist nach Kontamination / Verschmutzung zu wechseln

bzw. einmal täglich zu wechseln und danach desinfizierend zu reinigen. (RKI, HRDG) • Warnschutzjacken sind regelmäßig, bzw. sofort bei sichtbarer Verschmutzung und bei möglicher

Kontamination mit Blut, Ausscheidungen, Eiter oder hautschädigenden Stoffen und nach einem Infektionstransport einem desinfizierenden Waschverfahren zuzuführen.

• Getragene Schutzkleidung (z.B. Warnschutzjacke) ist getrennt von der Privatkleidung aufzube-wahren.

• Die Frischwäsche ist so aufzubewahren, dass es zu keiner Kontamination der Frischwäsche kommen kann. • Die Dienst- und Schutzkleidung ist nur für dienstliche Belange zu tragen. Zum generellen Schutz vor Kontamination Dritter darf die Schutzkleidung nicht zu Hause gewaschen werden. Die oben genannten Punkte gelten für sämtliche Beschäftigten, Ehrenamtlichen und Praktikanten im Verantwortungsbereich des Leistungserbringers. Es wird dringend empfohlen, die Schutzkleidung der freiberuflich tätigen Honorarkräfte (Notärzte) analog zu den sonstigen Beschäftigten in die Wäsche-versorgung, bzw. zumindest in die Wäscheaufbereitung des Leistungserbringers einzubeziehen. Die Verantwortlichkeit für den hygienisch einwandfreien Zustand der Schutzkleidung liegt beim Leis-tungserbringer. Sicherheitsschuhe Sicherheitsschuhe sind bei Verschmutzung bzw. nach Kontamination mit einem Flächen-desinfektionsmittel abzuwischen.

Page 25: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 25 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Kopf-, Augen- und Gesichtsschutz Es ist ein Schutzhelm nach DIN EN 443 „Feuerwehrhelme“ mit Kinnriemen, Gesichts- und Nacken-schutz zu verwenden. Aus Gründen der Hygiene sollte dieser für die jeweilige Person konkret be-stimmt sein. Wird dagegen auf dem Einsatzfahrzeug die notwendige Anzahl von Helmen für die Be-satzung durch mehrere Per-sonen (wechselnde Besatzung, Schichtdienst) benutzt, müssen entspre-chende Hygienemaßnahmen eine Übertragung von Mikroorganismen verhindern, wie z.B. durch die Verwendung von unter dem Helm zu tragenden Papierschonmützen. (nach GUV R 2106)

Infektionsschutzkleidung Zusätzlich zur Arbeits- und Schutzkleidung ist Einweg-Infektionsschutzkleidung vorzuhalten. Diese Einweg-Schutzkleidung soll verhindern, dass die darunter getragene Kleidung bzw. die Haut mit Krankheitserregen oder Ausscheidungen des Patienten kontaminiert wird und hierdurch die Gefahr der Krankheitsverschleppung entsteht (näheres im Abschnitt Infektionstransporte). Die Einweg-Infektionsschutzkleidung ist nach Verwendung sachgerecht zu entsorgen. Handschuhe

Einmal-Untersuchungshandschuhe EN 455, AQL 1,5 • Bei Kontakt mit dem Patienten und Gegenständen aus seinem Umfeld. • Als Eigenschutz, bei (möglichem) Kontakt mit Blut, Ausscheidungen, Eiter,

Krankheitserregern. • Als Patientenschutz, wenn vor der Versorgung keine Händedesinfektion durch-

geführt werden kann (Notfall). Einmal-Schutzhandschuhe (PSA) DIN EN 455, EN 374, (ASTM F1671) • Bei Infektionstransporten und bei Umgang mit Desinfektionsmittelkonzentraten

im Infektionseinsatz. Chemikalien-Schutzhandschuhe • Feste, flüssigkeitsdichte Handschuhe zum Desinfizieren und Reinigen benutzter

Instrumente, Geräte und von Flächen.

Page 26: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 26 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Mund-Nasen-Schutz Für den Patienten:

Mund-Nasen-Schutz, DIN EN 14683, getestet gem. DIN EN 149

• Bei Gefahr der aerogenen und der Tröpfchen-Übertragung (z.B. MRSA) und bei hustenden Infektionskranken, incl. TBC.

Partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 FFP2 ohne Ausatemventil

• Bei hochkontagiösen Infektionskrankheiten.

Den Patienten immer vorher über die Maßnahme aufklären! Auf mögliche Atembe-hinderung achten! Ziel ist die Verhinderung der aerogenen Übertragung zum Per-sonalschutz und die Verminderung der kontaminierten Flächen.

Für die Ein-satzkräfte:

Mund-Nasen-Schutz, DIN EN 14683, getestet gem. DIN EN 149 / Schutzstufe FFP1

• Gefahr der Tröpfchen-Infektion (z.B. MRSA) und zum Schutz vor unwillkürlichen Berührungen im Gesicht.

Partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 FFP2 • FFP2 bei bakteriellen Erregern und Pilzen, sowie bei Staubentwicklung.

Partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 FFP3 mit Ausatemventil

• Bei aerogen übertragbaren viralen und unbekannten Erregern, sowie bei Intu-bation und Absaugen von Pat. mit Meningitis und Influenza.

• Immer bei SARS, virusbedingtem hämorrhagischem Fieber (VHF), Pocken, Affenpocken, Milzbrand, Pest, Tollwut, Tuberkulose.

Unbedingt auf den dichten Sitz der Maske achten!!

Schutzkittel

Einweg-Schutzkittel DIN EN 14126 + Kopfhaube + Einmal-Untersuchungshandschuhe

• Bei Multiresistenten Erregern (MRE) und den meisten Infektionskrankheiten der Schutzstufe 2 und 3*.

Schutzanzug (Overall) Weißer Einweg-Schutzanzug (Overall) mit Kapuze EN 463

(CE Kat. III Typ 4, 5, 6) + Eimal-Schutzhandschuhe (PSA)

• Bei Infektionstransporten ab Schutzstufe 3 und aerogen übertragbaren Er- krankungen der Schutzstufe 2.

Page 27: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 27 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Schutzbrille

Schutzbrille m. indirekter Belüftung u. seitlichem Spritzschutz, DIN EN 166

• Wenn Gefahr des Verspritzen von infektiösem Material / Blut besteht. • Immer bei SARS, virusbedingten hämorrhagischen Fieber (VHF), Pocken, Af-

fenpocken Milzbrand, Pest, Tollwut.

Wäschedesinfektion Dienstkleidung/Berufskleidung ist mit einem VAH gelisteten Wäsche-Desinfektionsmittel, mit der für dieses Mittel vorgeschriebenen Konzentration, Temperatur, Einwirkzeit und Flottenverhältnis im chemothermischen Einbadverfahren, zu desinfizieren. Um eine Rekontamination der desinfizierten Kleidungsstücke sicher zu verhindern, ist der Ring der Beladeöffnung nach Eingabe der Wäsche ei-ner Wischdesinfektion zu unterziehen. Bei Fremdvergabe ist darauf zu achten, dass bei der Aufbereitung die Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien, beachtet werden (siehe RKI Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 so-wie die Güte- und Prüfbestimmungen “Sachgemäße Wäschepflege für Krankenhauswäsche RAL-GZ 992/2). • Textile Bettwäsche, Tragelaken, Deckenbezüge, Kopfkissenbezüge sind nach jedem Patienten zu

wechseln. Mehrweg-Wäsche ist desinfizierend zu reinigen, Einweg-Bettwäsche als Abfall zu ent-sorgen.

• Textile Einziehdecken müssen für chemo-thermische Desinfektionswaschverfahren geeignet sein. • Andere Textilien, z.B. Schutzhüllen, EKG-Taschen, Manschetten von Blutdruckmessern mit

einem desinfizierenden Waschverfahren oder Wischdesinfektion. • Die Gurte der Krankentrage sind regelmäßig desinfizierend aufzubereiten. Vorzugsweise ist ein

Tauch- oder chemothermisches Verfahren einzusetzen. Die Vorgaben des Herstellers sind zu be-achten. Für jedes Fahrzeug ist mindestens ein Set Austausch-Gurte vorzuhalten.

• Gebrauchte / verunreinigte Wäsche ist in ausreichend widerstandsfähigen und dichten Behältnis-sen zu sammeln. Die Wäsche ist so zu transportieren, dass Versicherte den Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen nicht ausgesetzt sind. Kein nachträgliches Sortieren. Vgl. TRBA 250.

• Bei der Lagerung und beim Transport ist eine strikte Trennung zwischen Schmutzwäsche und sauberer Wäsche vorzunehmen.

• Saubere Wäsche ist staubgeschützt zu lagern (im Schrank, verpackt oder abgedeckt).

Page 28: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 28 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Reinigung und Desinfektion des Einsatzfahrzeuges Fußbodenreinigung Auf den regelhaften, undiffernzierten Einsatz von Desinfektionsmitteln kann im Allgemeinen bei der Fußbodenbehandlung verzichtet werden. Es ist dabei nicht mit einem ansteigenden Infektionsrisiko zu rechnen. Eine gezielte Desinfektion ist bei besonderer Verschmutzung, z.B. durch Blut oder Er-brochenes, notwendig. Für die Fußbodenreinigung in den Einsatzfahrzeugen können wiederaufbereitbare Reinigungssyste-me zum Einsatz kommen. Am besten geeignet sind Wischmopsysteme, wie sie auch im klinischen Bereich verwendet werden. Mit einem feuchten Mopp wird durchgewischt und ggf. wird mit einem zweiten Mopp nachgetrocknet. Für jeden Funktionsbereich wird ein frischer Mopp aufgezogen, um Kontaminationen nicht zu verteilen. Die Aufbereitung erfolgt mit einem desinfizierenden, VAH-gelisteten Waschverfahren und an-schließender Trocknung. Mindestens 1x täglich feucht wischen, mindestens 1x wöchentlich desinfizieren. Flächendesinfektion Die Flächendesinfektion benutzter Flächen (Arbeitsflächen, Liege, Fußboden) im Einsatzfahrzeug wird nach dem Einsatz als Wischdesinfektion ausgeführt. Das trifft auch für die wöchentliche Grund-reinigung aller Außen- und Innenflächen zu. Die Ausnahme bildet die Sprüh-Wisch-Desinfektion aus-gewählter Flächen (siehe unten). Bei der Wischdesinfektion wird die Gebrauchslösung in vorgegebener Konzentration in einer Schüs-sel oder einem Eimer angesetzt (ggf. Einmaltuch-Fertigsysteme). Das zu nutzende Trinkwasser soll etwa bei 20-25 °C temperiert sein (wegen der Abdampfung niemals höher temperieren). Weitere Hilfsmittel sind: Lappen, Mopp etc.

Beim Ansetzen der Desinfektionslösung sind chemikalienbeständige Schutzhandschuhe und eine Schutzbrille zu tragen.

Bei der Ausführung der Wischdesinfektion ist die Schutzausrüstung (z. B. mechanisch belastbare, flüssigkeitsdichte und gegen die verwendeten Desinfektionsmittel beständige Schutzhandschuhe, flüssigkeitsdichte Schutzschürze) anzulegen. Die Einwirkzeit (EWZ) und der Anwendungsbereich sind nach Herstellerangaben zu beachten. Alle Sicherheitsdatenblätter werden am Schluss des Hygieneplans gesondert aufgeführt. Für die eingesetzten Flächendesinfektionsmittel gelten folgende verbindliche Kriterien: Schnelldesinfektion VAH-Listung, begrenzt viruzid, Einwirkzeit max. 30 Minuten. Flächendesinfektionsmittel Routinedesinfektion (VAH) VAH-Listung, Viruzid gemäß DVV oder EN 14476, Einwirkzeit max. 60 Minuten. Einwirkzeit Clostridium difficile max. 120 Minuten.

Page 29: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 29 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Flächendesinfektionsmittel Schlussdesinfektion (RKI) RKI-Listung, Wirkbereich AB, Einwirkzeit max. 60 Minuten. In Ausnahmefällen ist zusätzlich eine sporizide Wirksamkeit erforderlich. Laminierte Fahrzeugkarte mit der "Übersicht der häufigsten Infektionskrankheiten" In der Liste finden sich in der Rubik "Verfahren" nunmehr nur noch zwei grundsätzlich unterschiedli-che Verfahrensweisen, aus denen sich auch der definierte zeitliche Aufwand ableiten lässt: 1.) VAH: Patientennahe Flächen / Kontaktflächen werden gereinigt und desinfiziert. Dazu kommt das von der Organisation festgelegte VAH Mittel zum Einsatz. Nach Antrocknung des Desinfektionsmittels ist das Fahrzeug begeh- und benutzbar. Hierfür kann in Abhängigkeit von schwere der Verschmutzung (Er-brochenes im Fahrzeug etc.) ein maximales Zeitfenster von bis zu 60 Minuten erforderlich werden. In der Regel ist das Fahrzeug aber nach der Freimeldung im Krankenhaus wieder disponierbar. 2.) Schlussdesinfektion RKI: Hier werden bis zu 60 Minuten für Reinigung und Desinfektion vorgesehen. Weitere 60 Minuten Ein-wirkzeit des Desinfektionsmittels. Hernach 15 Minuten für Klarwischen und ggf. weitere 15 Minuten für Aufrüstung des Fahrzeugs. Zusammen eine Ausfallszeit von maximal 150 Minuten. Zu dieser einheitlichen Regelung gibt es nur zwei Ausnahmen: 1. Clostridium difficile: Hier Einwirkzeit bei 120 Minuten, also insgesamt bis zu 210 Minuten. 2. Milzbrand (z.B. der Haut): Hier Einwirkzeit 240 Minuten, also insgesamt bis zu 330 Minuten. Sonderregelungen gelten für Lungenmilzbrand, Pest, Pocken und virale hämorrhagische Fieber. Prinzipien des Scheuer- und Wischverfahren

• Nur eine optisch saubere Fläche, die mit einer sauberen Desinfektionsmittel-Lösung benetzt ist, wird ausreichend desinfiziert.

• Grobe Verschmutzungen vorher mit einem Einweg-Tuch entfernen. Ggf. Tuch mit Desinfek-tionsmittel tränken.

• Festsitzende Verschmutzungen durch Wischen und Scheuern bis zu deren vollständigen Ent-fernung bearbeiten.

• Alle Flächen vollständig mit der Desinfektionsmittel-Lösung benetzen. • Keine trocknen Stellen! • Keine Desinfektionsmittel-Pfützen (erhöhte Abdunstung in die Raumluft und klebende Flächen

nach der Abtrocknung). • Ausreichende Belüftung während der Desinfektionsarbeiten und nach dem Ablauf der Ein-

wirkzeit. • Verschmutzte Desinfektionsmittel-Lösung sofort austauschen. • Einmal-Wischtücher benutzen oder Mehrweg-Wischtücher, die anschließend desinfizierend

gereinigt und getrocknet aufbewahrt werden. • Für gewöhnlich wird die Ein-Eimer-Methode angewendet.

Page 30: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 30 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Routinedesinfektion / desinfizierende Reinigung (prophylaktische-, laufende Desinfektion)

Die Routinedesinfektion hat den Zweck die Verbreitung von Krankheitserregern während der Behand-lung einzuschränken. Sie erstreckt sich auf Flächen von denen zu vermuten oder anzunehmen ist, dass sie mit erregerhaltigem Material kontaminiert wurden, ohne dass dies erkennbar oder sichtbar ist. Das sind alle Flächen, die vom Patienten oder dem Personal bei der Versorgung und dem Trans-port, z.B. mit den Händen, berührt wurden. Die Routinedesinfektion ist nach jedem Transport und einmal wöchentlich durchzuführen. Routine-desinfektion nach jedem Einsatz: Flächen, die durch den Patientenkontakt kontaminiert sein könn-ten, sind einer Wischdesinfektion mit einem VAH-gelisteten Schnelldesinfektionsmittel zu unterzie-hen. Zusätzlich ist mind. wöchentlich und bei Bedarf eine gründliche Gesamtreinigung des Einsatz-fahrzeuges vorzunehmen (Fahrzeuginnenraum, Inventar, medizinische Geräte, Fahrerraum). Durchführung einer Fußbodenwischdesinfektion: Für jeden Wischvorgang wird ein frischer Aufneh-mer benutzt, d. h. der gebrauchte Aufnehmer wird, nachdem eine Fläche zusammenhängend ge-wischt wurde, nicht weiterverwendet, sondern zur Desinfektion gegeben. Mit dem nächsten, frischen Aufnehmer wird auf die nächste zu bearbeitende Fläche Desinfektions-mittellösung aufgetragen. So ist sichergestellt, dass die Desinfektionsmittellösung nur mit jeweils frischen Aufnehmern/Saugern in Berührung kommt. Eine Keimübertragung ist dadurch ausge-schlossen. Bei der Routinedesinfektion können die Flächen nach der Abtrocknung wieder benutzt werden. Das Fahrzeug ist wieder einsatzklar, bevor die Einwirkzeit abgelaufen ist. Technische Geräte (z.B. Funkhörer, Defibrillatoren, Druckgasanlagen etc.) erfordern unter Umstän-den eine von der Routine abweichende Vorgehensweise. Hierzu sind die Herstellerangaben zu be-achten. Sprühdesinfektion Das Ausbringen von Desinfektionsmitteln mit Sprühflaschen ist nur an den Stellen erlaubt, die mit einer Wischdesinfektion nicht oder nur eingeschränkt erreicht werden können (z. B. Blutdruckman-schette [Klett], Stethoskop, Fingerclip, Luftkammerschiene, Drehknöpfe mit geriffelter Grifffläche). Das entstehende Aerosol gefährdet den Durchführenden. Dicht an die Fläche herangehen und den Sprühhebel langsam drücken. Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Desinfektionsmittel getränkte Einmaltücher sind prinzipiell zu bevorzugen. Alkoholische Desinfektionsmittel Zur schnellen Desinfektion kleiner Flächen, insbesondere zur gezielten Desinfektion bei Kontaminati-on mit Körperausscheidungen des Patienten während der Fahrt, sind alkoholische Desinfektionsmittel gut geeignet (Einwirkzeit 5 Minuten). Achtung: Größere als die angegebenen Flächen dürfen im Einsatzfahrzeug mit den alkoholischen Präparaten nicht benetzt werden (Explosionsgefahr!). Bei größeren Flächen sind wässrige Desinfek-tionsmittel-Lösungen einzusetzen.

Page 31: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 31 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Sicherheitsregeln beim Umgang mit alkoholischen Desinfektionsmitteln zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren (TRGS 525 ; GUV-R 206)

50 ml Gebrauchslösung je m² zu behandelnder Fläche oder 100 ml Gesamtmenge je m² Raumgrundfläche dürfen nicht überschritten werden.

Ausreichendes Lüften und Beseitigen von Zündquellen (nicht Rauchen !). Heiße Flächen, auch innerhalb von Geräten (Heizlüfter), müssen abgekühlt sein.

Zusatzheizung (12 Volt) ausschalten, Stromzufuhr (220 Volt) unterbrechen.

Gezielte Desinfektion

Erkennbare/sichtbare Kontamination mit Blut, Eiter, Körpersekreten oder Ausscheidungen Aufbereitung von Medizinprodukten (siehe nächstes Kapitel) Schlussdesinfektion nach Infektionstransport

Bei der gezielten Desinfektion ist die jeweilige Einwirkzeit abzuwarten, unabhängig davon, wann die Flächen visuell abgetrocknet waren. Anschließend folgt das Aufrüsten. Mit Blut, Sekreten, Eiter, Stuhl oder Urin kontaminierte Flächen oder Geräte und Gegenstände sind sofort einer Wischdesinfektion zu unterziehen. Größere Verunreinigungen mit Körperausscheidungen (z. B. Blut, Urin, Erbrochenes, Stuhl) sind zunächst mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch zu beseitigen. Danach ist eine Scheuer-Wisch-Desinfektion durchzuführen. Zellstoff und Einmalschutzhandschuhe werden im Beutel entsorgt und neue Einmalschutzhandschuhe (Händedesinfektion) angelegt.

Schlussdesinfektion Grundsätzlich kann eine Schlussdesinfektion in allen Rettungswachen mit Fahrzeughalle durchge-führt werden. Die bei der Beförderung entstandenen Abfälle sind in verschließbaren, geruchsdichten, feuchtigkeits-beständigen und transportsicheren Einweg - Behältnissen zu sammeln und bis zum Abtransport so zu lagern, dass eine Beeinträchtigung umliegender Bereiche ausgeschlossen ist. Bei einer Schlussdesinfektion sind alle zu desinfizierenden Flächen mittels Wischen und Scheuern vollständig mit Desinfektionsmittellösung zu benetzen. Festsitzende Verunreinigungen sind durch Scheuern vollständig zu entfernen. Offene medizinische und nichtmedizinische Geräte und Ausrüstungen sind vorsichtig und sorgfältig abzuwischen. Soweit die Geräte und Ausrüstungsgegenstände und ihre Halterungen zur mehrfachen Demontage geeignet sind, sind diese zu demontieren und die dahinter liegenden Flächen ebenfalls mittels Wischen und Scheuern mit Desinfektionsmittellösung zu benetzen. Für die Schlussdesinfektion gelten in der Regel die Vorgaben der RKI-Liste bezüglich Mittel, Konzent-ration und Einwirkzeit. Für einige Erreger genügt jedoch auch im Rahmen der Schlussdesinfektion die Konzentration gemäß VAH-Liste. Teilweise können die Flächen nach Abtrocknung wieder begangen werden. Details siehe Übersicht der häufigsten Infektionskrankheiten. Über die Schlussdesinfektionen ist ein Nachweis zu führen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

Page 32: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 32 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Innenraumdesinfektion Eine Verdampfung oder Vernebelung von Formaldehyd im Einsatzfahrzeug ist nur indiziert bei Ver-dacht auf eine hochkontagiöse Infektionskrankheit und nach Anweisung des Amtsarztes.

Ist eine Innenraumdesinfektion erforderlich, ist eine sachkundige Person mit Erlaubnis der zuständi-gen Behörde zu beauftragen (anerkannter Desinfektor mit Sachkundenachweis nach TRGS 522). In der Regel wird eine erforderliche Raumdesinfektion nur an der stationären Desinfektionsanlage der Berufsfeuerwehr Frankfurt durchgeführt. Im Anschluss an die Raumdesinfektion ist gemäß der RKI – Richtlinie eine Schlussdesinfektion als Scheuer - Wischdesinfektion durchzuführen.

Nach Transport von Patienten mit offener Lungentuberkulose u. ä. aerogen übertragbaren Infektions-krankheiten ist eine Innenraumdesinfektion mit Formaldehyd nicht notwendig. In diesen Fällen wird das Einsatzfahrzeug 10 Min. gut gelüftet und dann alle Flächen im Innenraum einer gründlichen Scheuer-Wisch-Desinfektion unterzogen.

Reinigungs- und Desinfektionspläne Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten bzgl. Struktur und Ausstattung und der verschiede-nen, von der jeweiligen Organisation verwendeten Desinfektionsmittel, sind die R- und D-Pläne orga-nisationsspezifisch zu erstellen bzw. zu überarbeiten.

Page 33: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 33 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Aufbereitung von Medizinprodukten (MP) und Sterilgutlagerung Nach der Händedesinfektion ist die richtige Aufbereitung von Medizinprodukten die zweitwichtigste Hygienemaßnahme. Der Begriff der Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommen-den Medizinprodukten ist in § 3 Nr. 14 MPG gesetzlich definiert. Durch diese Definition wird klarge-stellt, dass zur Aufbereitung nicht nur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation einschließlich der da-mit zusammenhängenden Arbeitsschritte gehören, sondern dass diese auch die Prüfung und ggf. Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit umfasst. Medizinprodukte müssen ein CE-Zeichen tragen. Bei Medizinprodukten, die eine CE-Kennzeichnung tragen müssen und in sterilem Zustand in den Verkehr gebracht werden, muss die CE-Kennzeichnung auf der Steril-Verpackung und gegebenenfalls auf der Handelspackung angebracht sein. Mit dem § 14 MPG wird gefordert, dass das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten nur nach Maßgabe der MPBetreibV erfolgen darf. Medizinprodukte dürfen nicht betrieben und angewendet werden, wenn sie Mängel aufweisen, durch die Patienten, Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können. Der § 4 Absatz 2 Satz 1 MPBetreibV ist die zentrale Vorschrift zur Regelung der Aufbereitung im Medizinprodukterecht. Er schreibt vor, dass die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten unter Berücksichtigung der Angaben des Her-stellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen ist, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. Die Ausstattung ist nach jedem Einsatz auf Vollständigkeit zu kontrollieren und ggf. zu ergänzen. Verbrauchte Materialien und Medikamente müssen ersetzt und alle sterilen Artikel, deren Verpackung beschädigt ist, ausgetauscht werden (Verfalldatum und Lagertemperatur beachten). Alle wieder verwendbaren Instrumente und Materialien, die entsprechend der MPBetreibV bestim-mungsgemäß keimarm (z. B. Masken der Beatmungsbeutel, Laryngoskope, Steckbecken und Urin-flaschen, etc.) oder steril angewendet werden müssen, sind nach der Anwendung am Patienten oder anderweitiger Kontamination entsprechend dem Reinigungs- und Desinfektionsplan aufzubereiten. Für die Aufbereitung gelten das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Verbindung mit der Empfehlung der KRINKO am RKI “An-forderungen der Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten”. Das Personal muss über ent-sprechende Fachkenntnisse verfügen. Bevorzugt ist die maschinelle Reinigung und Desinfektion sowie die Sterilisation mit geeigneten vali- dierten Verfahren durchzuführen. Grundsätzlich wird empfohlen, die Aufbereitung der Instrumente in einer zentralen Sterilgutver-sorgungsabteilung (ZSVA) eines Krankenhauses oder einer entsprechenden Service-Einrichtung zeitnah durchzuführen. Die Schnittstellen (z.B. Vordesinfektion) sind vertraglich festzuschreiben. Alternativ kann der Einsatz von Einmalinstrumenten und -materialien im Rettungsdienst sinnvoll sein. Diese sind nach der Anwendung zu entsorgen und nicht wiederaufzubereiten.

Page 34: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 34 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Ablauf der Aufbereitung Die Aufbereitung von Medizinprodukten umfasst die folgenden Schritte:

• Vorbehandeln: Standardarbeitsanweisung erstellen • Sammeln / Transportieren: Standardarbeitsanweisung erstellen • Vorreinigen: Standardarbeitsanweisung erstellen • Zerlegen: Standardarbeitsanweisung erstellen • Reinigung, Desinfektion: • Bei manueller R/D: Standardarbeitsanweisung erstellen • Bei maschineller R/D: Prozessvalidierung durchführen • Spülung, Trocknung: Standardarbeitsanweisung erstellen • Prüfung auf Sauberkeit/Unversehrtheit: Standardarbeitsanweisung erstellen • Pflege, Instandsetzung: Standardarbeitsanweisung erstellen • Funktionsprüfung: Standardarbeitsanweisung erstellen • Kennzeichnung: Standardarbeitsanweisung erstellen • Verpackung: Standardarbeitsanweisung, bei Einschweißen in Sterilgutverpackungen Pro-

zessvalidierung durchführen • Ggf. Sterilisation: Prozessvalidierung durchführen • Dokumentierte Freigabe: Standardarbeitsanweisung erstellen • Standardarbeitsanweisung zur Schnittstellenregelung (z. B. Vorgaben zur Reinigung und Des-

infektion, Übergabe, Transport, Lagerung) • Standardarbeitsanweisung zum Umgang mit Abweichungen/Fehlern

Risikoeinstufung der Medizinprodukte (MP) Die Einstufung der Medizinprodukte erfolgt entsprechend den RKI-Empfehlungen nach der Art der Anwendung und der Konstruktion des Instrumentes in die Kategorien:

unkritisch: lediglich Kontakt mit intakter Haut, z. B. EKG-Elektroden (sofern nicht Einwegmaterial), Pulsoxymeterclip, Defibrillator Paddels, Stethoskop, Blutdruckmanschette, Nierenschale, Bettpfanne, Urinal, Vakuum- und Luftkammerschienen, Halskrausen, Absaugsekretbehälter etc. Aufbereitung: Reinigung/Desinfektion semikritisch A: MP ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung, Kontakt mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut, z. B. Laryngoskopspatel, Magill-Zange, Beißkeil und Klemme zum Intubieren, ggf. Thermometer. Aufbereitung: Reinigung/ viruzide Desinfektion (bevorzugt maschinell) semikritisch B: MP mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung (z. B. Hohlkörper), Kontakt mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut, z. B. Maske, Ambu-Beutel, Ventilstück, Beatmungs-schläuche, Guedel- oder Wendel-Tubus, Absaugschlauch. Aufbereitung: Reinigung/ viruzide Desin-fektion (bevorzugt maschinell) kritisch A: MP ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung, Durchtrennen der Haut oder Schleimhaut bei bestimmungsgemäßen Gebrauch, Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen einschließlich Wunden, z. B. Schere und Klemmen aus dem Entbindungsset, Behälter zur Insufflati-on, Führungsstab zur Intubation. Aufbereitung: Reinigung/ viruzide Desinfektion (bevorzugt thermisch maschinelle Desinfektion) und Dampfsterilisation kritisch B: MP mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung (z. B. Hohlkörper) und Durchtrennen der Haut oder Schleimhaut bei bestimmungsgemäßen Gebrauch, Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen einschließlich Wunden. Aufbereitung: Thermisch maschinelle Desinfektion und Dampfsterilisation, zusätzlich: Nachweis einer anerkannten Ausbildung zur/ zum Sterilgut-Assistentin/ ten des mit der Aufbereitung Betrauten.

Page 35: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 35 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Sammlung und Transport Grobe Verunreinigungen sind unmittelbar nach Gebrauch mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch zu entfernen. Absauganlagen sind mit Desinfektionslösung (ggf. Wasser) solange durch-zuspülen bis sichtbare Verschmutzungen entfernt sind. Danach in einer Plastiktüte aufbewahren und zum Aufbereiten transportieren.

Wischdesinfektion der Medizingeräte Wieder verwendbare Instrumente und Geräte (z. B. Kabel und Motoren), die bei der Behandlung durch Patientenkontakt, Blut, Sekrete, Ausscheidungen oder Berührung durch das Rettungsdienst-personal kontaminiert sein können, aber nicht in eine Desinfektionslösung eingelegt werden können, müssen entweder wirksam vor Kontamination geschützt (Schutzhülle) oder nach jeder Anwendung am Patienten entsprechend den Herstellerangaben wisch- oder ggf. sprühdesinfiziert werden. Transportgurte sind bei Verunreinigung auszutauschen und aufzubereiten.

Vorgaben für die manuelle Aufbereitung nach Routineeinsatz Wenn die bevorzugte Anwendung der maschinellen Reinigung und Desinfektion mit einem geeigne-ten validierten Verfahren nicht möglich ist, sind für die manuelle Aufbereitung wichtige Punkte zu beachten: • Alle Schritte sind exakt zu dokumentieren (Standardarbeitsanweisungen, SOP). • Die verwendeten Desinfektionswannen müssen mit einem Einsatzsieb und einem dicht schließen den Deckel versehen sein. • Desinfektionslösungen sind mit VAH- und RKI AB-gelisteten, viruziden Mitteln in den vorgegebenen Konzentrationen (VAH) frisch anzusetzen. Nach Infektionstransporten sind die Mittel entsprechend den Vorgaben der RKI-Liste zu verwenden. • Beim Umgang mit dem Konzentrat und der gebrauchsfertigen Lösung sind geeignete Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Schutzkittel / Schürze zu tragen. • Zur effektiven Beseitigung von Verunreinigungen sollte unter strenger Beachtung der Arbeitsschutzvorschriften zuerst manuell gereinigt werden. Sichtbare Verschmutzungen müssen von der Oberfläche der Gegenstände vollständig abgelöst werden; Lary- goskopspatel immer abwischen (glasiger Schleim ist nicht sichtbar). • Instrumente werden so weit wie möglich zerlegt. • Die manuelle Instrumentendesinfektion wird als Tauchdesinfektion mit einem viruziden Prä- parat ausgeführt. Dabei müssen alle inneren und äußeren Oberflächen vollständig und blasenfrei mit Desinfektionslösung bedeckt und auch alle inneren Oberflächen benetzt sein. • Die Gegenstände vollständig in die Lösung eintauchen => ggf. beschweren. • Luftblasen in Hohlräumen entfernen. • Desinfektionswanne mit Deckel abdecken. • Desinfektionsraum immer gut lüften. • Die vorgegebene Einwirkzeit einhalten, aber nicht überschreiten (Materialschäden).

Page 36: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 36 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Tauchbaddesinfektion mit Instrumenten-Desinfektionsmittel Nachfolgende Tabelle ist wegen der Unterschiede bei Medizinprodukten und Desinfektionsmitteln durch die einzelnen Leistungserbringer gesondert zu bearbeiteten.

VAH-Liste viruzid [X] % [Z1] Stunde

Bei Infektionskrankheiten: RKI-Liste Kat. AB [Y] % [Z2] Stunde(n)

Spülung / Trocknung / Funktionsprüfung

• Händedesinfektion • Nach Ablauf der Einwirkzeit werden die Güter mit dem Sieb entnommen, mit Trinkwasser gut abge- spült und zum Trocknen auf der reinen Seite abgelegt. • Ggf. kann mit einem sauberen, frischen Tuch nachgetrocknet werden. • Sichtkontrolle auf Beschädigungen, Restverschmutzungen und Trockenheit (insbesondere bei Hohl- körpern wie Schläuchen, Testlungen, Beutelhüllen). • Zusammenbau und Funktionsprüfung nach Gebrauchsanweisung • Verpackung und Kennzeichnung • ggf. Sterilisation • (Chargen-) Dokumentation • Staubgeschützte Lagerung • Beim Verlassen des Desinfektionsraumes HÄNDEDESINFEKTION

Verpackung keimarmer Medizinprodukte Hierzu bieten sich Minigrip-Beutel oder wiederverschließbare Gefrierbeutel an. Alternativ ist es auch möglich, die Gegenstände in Klarsichtfolie oder in Sterilgutverpackungen einzuschweißen.

Sterilisation Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren durchzu-führen. Hierzu gehören insbesondere die validierte Reinigung und Desinfektion im RDG, die validierte Verpackung in normgerechten Sterilgutbarrieresystemen mit CE-Kennzeichnung, sowie die Sterilis-ation mit validierten Verfahren. Eine Setverpackung (anwendungsgerechte Sets) ist zu bevorzugen. Die vorgeschriebene Kennzeichnung und Dokumentation ist vorzunehmen (z. B. Inhalt, Charge, Ste-rilisierdatum, Verfallsdatum). Die Sterilisation in einer Zentralen Sterilgutversorgungseinrichtung (ZSVA) ist bevorzugt zu nutzen. Die Schnittstellen sind vertraglich zu regeln.

Lagerung von Medizinprodukten und Sterilgut Keimarmut hat einen hohen Stellenwert. Deshalb müssen alle bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten, durch Verpackung und geeignete Lagerung vor Rekontamination geschützt werden. Eine staubarme, trockene Umgebung und die Vermeidung von Temperaturschwankungen sind die Voraussetzungen für eine geschützte Lagerung von Sterilgut. Zur Festlegung der Lagerdauer müssen die Bedingungen vor Ort in Bezug auf die zu lagernden Steril-produkte geprüft und bewertet werden. Aus praktischen Gründen und zur Gewährleistung einer An-wendersicherheit wird für die Lagerung von doppelt verpacktem Sterilgut allgemein ein Richtwert von 6 Monaten angegeben (DIN 58953:2010), bei einzelverpackter Ware keine Lagerung. Für industriell gefertigtes Sterilgut gilt bei Lagerung im Verpackungssystem die Verfallsfrist des Herstellers. Steril-gut, dessen Verpackung feucht, verstaubt, beschädigt oder angebrochen ist, ist als unsteril anzuse-hen und muss neu aufbereitet werden. Lagerung über das Verfallsdatum ist nicht zulässig (DIN

Page 37: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 37 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

58953). Die Verantwortung für die Lagerdauer und Lagerbedingungen liegt bei der Geschäftsführung des Leistungserbringers. Lagerfristen für Sterilgut nach DIN 58953, Teil 8

DIN-gerechte Sterilverpackung

Lagerung im Sterilbarrieresystem (alt: Primärverpackung)

Lagerung im Verpackungssystem (alt: Lagerverpackung)

Lagerart ungeschützt geschützt 1)

Lagerungszeit alsbaldiger Verbrauch 2) 6 Monate 3)

5 Jahre 4)

1) in Schränken oder Schubladen 3) jedoch nicht länger als das Verfallsdatum 2) innerhalb von maximal 48 Stunden 4) sofern keine andere Verfallsfrist vom Hersteller festgelegt ist

Begriffsbestimmungen

• Sterilbarrieresystem (alt: Primär- oder Einfachverpackung): Mindestverpackung, die das Eintreten der Mikro-organismen verhindert und die aseptische Bereitstellung des Instrumentes ermöglicht, z. B. Papier-/ Klarsicht-, Sterilisiercontainer. • Schutzverpackung (alt: Sekundärverpackung): Verhinderung von Schäden am Sterilbarrieresystem und sei-nem Inhalt vom Zeitpunkt der Zusammenstellung bis zur Verwendung. • Verpackungssystem (alt: Lagerverpackung): Kombination aus Sterilbarrieresystem und Schutzverpackung. Lagerung von keimarm zur Anwendung kommenden Medizinprodukten Desinfiziertes Material wie Beatmungsmasken, -schläuche, -ventile, Guedeltuben, Beißkeile sind nach der Desinfektion verpackt zu lagern, um eine Kontamination bis zum Gebrauch zu verhindern. Die offene Lagerung im Notfallkoffer ist nicht zulässig! Beatmungsbeutel mit vormontierten Ventilen, Filtern und Beatmungsmasken sind in einer Kunststoff-tüte vor Kontamination geschützt zu lagern. Beatmungsschläuche, -ventile von autom. Beatmungsgeräten und Laryngoskopspatel können zur Funktionsprüfung (nach MPG) mit desinfizierten Händen aus einer wieder verschließbaren Einmaltüte so weit wie nötig entnommen und danach wieder verpackt werden. Lagerung von steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten im Vorratslager Steriles Material ist, soweit möglich, im Verpackungssystem (= Sterilbarrieresystem + Schutzver-packung, früher Lagerverpackung), bzw. in Behältern oder Schränken vor Staub, Schmutz, Feuchtig-keit und mechanischer Beschädigung geschützt zu lagern. Vor dem Öffnen einer Sterilgut-Schutzverpackung (Lagerverpackung) ist diese von Staub zu befreien. Wird eine Sterilgut-Schutzverpackung (Lagerverpackung) geöffnet, muss sie anschließend unverzüglich wieder ver-schlossen werden. Nur unter dieser Bedingung gilt die Lagerungszeit von 5 Jahren bzw. das vom Hersteller angegebene Verfalldatum. Schränke, Schubladen und Behälter, in denen loses Sterilgut (also nur im Sterilbarrieresystem) gelagert wird, müssen staubdicht verschließbar sein (z.B. umlau-fende Gummidichtung, dicht schließender Deckel).

Page 38: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 38 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Lagerung von steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten in Fahrzeugen Im Rettungsdienst unterliegt das Sterilgut, bedingt durch häufiges Öffnen der Schränke und Koffer, starke Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit bei Regen und Nebel, Vibrationen und Fliehkräfte durch die Fahrzeugbewegung, etc., besonderen Beanspruchungen. Auf Ablagen oder in offenen Behältern und Halterungen, darf kein Sterilgut aufbewahrt werden, son-dern nur in Schränken, Schubladen oder Notfallkoffern. Hier ist es sorgfältig vor Staub, klimatischen und mechanischen Beschädigungen geschützt zu lagern. Zur Sicherung der Unversehrtheit der Sterilverpackung ist das Übereinanderstapeln von mehreren weichen Verpackungen möglichst zu vermeiden. Quetschen, sowie wiederholtes Biegen und Falten von Sterilgutverpackungen ist unzulässig und führt, bedingt durch Perforationen der Verpackung, zum Verlust der Sterilität. Schubladen dürfen nicht überladen werden! Auf dem Fahrzeug soll für Sterilgut eine bedarfsgerechte Vorhaltung erfolgen. Übertriebene Material-vorhaltung ist zu vermeiden. Als Richtwert sollte gelten, dass Sterilgut möglichst nicht länger als 6 Monate in Schränken und Koffern des Fahrzeugs gelagert wird. Industriell gefertigte Medizinprodukte, die selten benötigt werden und üblicherweise länger als 6 Monate auf dem Fahrzeug gelagert werden (z.B. Drainagen, Koniotomie-Kanülen, chirurgisches Besteck als Einmal-Set, etc.), sollten aufgrund der besonderen klimatischen und mechanischen Be-lastung im Fahrzeug auch innerhalb von Schränken und Koffern im Verpackungssystem (= Sterilbar-rieresystem + Schutzverpackung) gelagert werden. Wieder aufbereitetes chirurgisches Instrumentarium ist in einem Verpackungssystem, bestehend aus Sterilbarrieresystem + Schutzverpackung, im Schrank oder Notfallkoffer zu lagern. Als Sterilbarriere-system dienen z.B. Sterilisiercontainer oder doppelte Papier- / Folie-Kombinationen. Als Schutzver-packung dienen zusätzliche Staubschutzbeutel oder sonstige, staubgeschützte Behältnisse. Vor dem Bepacken der Staubschutzbeutel oder (Kunststoff-) Behältnisse müssen die Sterilbarriere-systeme gut abgetrocknet und ausgekühlt sein. Ansonsten besteht die Gefahr der Rekontamination durch entstehendes Kondenswasser. Vor dem Öffnen der Lagerverpackung ist diese von Staub zu befreien.

Page 39: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 39 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Kontrollen Bei Schichtbeginn das gesamte Material im Fahrzeug und nach jedem Einsatz das Material in den benutzten Koffern bzw. Schubladen überprüfen. Bei verschmutzter, durchnässter oder beschädigter Verpackung das Material verwerfen bzw. neu aufbereiten (siehe auch Abfallentsorgung). Mindestens einmal im Monat sind Material und Medikamente auf das Verfalldatum zu überprüfen. Die Überprüfung ist auf der Checkliste zu dokumentieren. Es ist verboten, steriles Material nach Ablauf des Verfalldatums zu benutzen (MPG). Lagerung in Fahrzeugen

WAS WANN WIE

- Bei Schichtbeginn

- Benutztes Material nach jedem Einsatz

- auf unbeschädigte Verpackung prüfen

- auf Verschmutzung und Durchfeuchtung prüfen Sterilgut

(Einweg- und Mehrweg-material)

- mindestens 1x pro Monat - auf Verfalldatum prüfen

Desinfiziertes Material

(Masken, Beißkeile, Laryngoskopspatel, etc.)

- Bei Schichtbeginn

- Benutztes Material nach jedem Einsatz

- auf unbeschädigte Verpackung prüfen

- auf Verschmutzung und Durchfeuchtung prüfen

Grundsätze beim Umgang mit Sterilgut Beim Entnehmen des verpackten Sterilgutes (z. B. Entnahme aus der Lagerverpackung, Nachfüllen im Einsatzfahrzeug, Bereitlegen für den Einsatz, Handling für den Einsatz) gelten folgende Grundsät-ze: • Hygienische Händedesinfektion vor dem Anfassen von Medizinprodukten. • Die Entnahme des Sterilgutes hat unter aseptischen Bedingungen unmittelbar vor dem Gebrauch zu erfolgen. Zur Entnahme ist ggf. eine sterile Pinzette zu verwenden. • Sterilgüter dürfen bei der Entnahme nicht durch das Papier gedrückt werden (z. B. Kanülen, Spritzen). Die Verpackungen sind an der Siegelnaht aufzureißen (die Schweißnähte sind an einer Seite aufzureißen). • Sterilgüter, insbesondere die Papierseiten, dürfen nicht mit feuchten/ nassen Händen angefasst und nicht auf feuchte/ nasse Flächen gelegt werden. (Achtung auch bei Regen!) Beachte: trockenes Papier ist eine gute Keimbarriere, feuchtes/ nasses Papier hingegen nicht.

Page 40: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 40 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Hautdesinfektion (Hautantiseptik) beim Patienten Die Hautdesinfektion erfolgt mit einem VAH-gelisteten Hautdesinfektionsmittel. Die Hautdesinfektion (Hautantiseptik) dient der Verhütung von Infektionsübertragungen im Bereich der Haut oder Schleimhaut. Die Hautdesinfektion (Hautantiseptik) soll eine Reduktion der Standortflora (hauteigene/residente Flora), aber auch eine Abtötung/ Beseitigung von Anflugkeimen (transiente Flora) bewirken. Sie ist vor allen medizinischen Eingriffen, bei denen Barrieren verletzt werden, erforderlich. Zum Beispiel bei:

• Punktionen • Injektionen • Katheterisieren • chirurgischen Eingriffen. Die Verfahrensweise erfolgt in Abhängigkeit von Art, Lokalisation und Invasivität der Maßnahme unter Beachtung der Herstellerangaben. Dabei ist folgendermaßen vorzugehen: Vor Kapillarblutentnahmen, subkutanen Injektionen und venösen Blutentnahme oder Injektion • ist ein Hautdesinfektionsmittel auf die Punktionsstelle aufzusprühen und nach Ablaufzeit der Einwirkzeit mit einem sterilisierten Tupfer in einer Richtung abzureiben (keine Rekontamination). • Nach der Hautdesinfektion ist die Punktionsstelle nicht mehr zu berühren. • Die Einstichstelle muss trocken sein, ggf. ist ein gesonderter sterilisierter Tupfer nach dem Ende der Einwirkzeit einzusetzen. • Nach der Blutentnahme ist die Einstichstelle mit einem Tupfer abzudrücken und/ oder mit einem Pflaster abzudecken. Vor intramuskulären Injektionen oder dem Legen peripherer Venenkatheter • ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen • Hautdesinfektionsmittel auf die Punktionsstelle aufsprühen und nach Ablaufzeit der Einwirkzeit mit einem sterilisierten Tupfer in einer Richtung abreiben (keine Rekontamination). • Desinfektion der Einstichstelle mit Hautdesinfektionsmittel unter Beachtung d. Einwirkzeit • Anlegen von Einmalhandschuhen zum Personalschutz vor Blut assoziierten Erregern • Einstichstelle vor Venenpunktion nicht mehr palpieren • Die Einstichstelle muss trocken sein, ggf. ist ein gesonderter steriler Tupfer nach dem Ende der Ein- wirkzeit einzusetzen. Dabei keinesfalls von der undesinfizierten zur desinfizierten Haut wischen. • Venenpunktion • Fixierung / Verband mit sterilem Verweilkanülenpflaster Vor Notfalleingriffen sind • besondere aseptische Kautelen (chirurgische Händedesinfektion, Mund-Nasen-Schutz, sterile Ab- deckung, ggf. Haarschutz und sterile Kleidung) zusätzlich zu beachten und • mit dem Desinfektionsmittel satt getränkte sterile Tupfer zu verwenden bzw. sind zum Wischen nach dem satten Aufsprühen des Desinfektionsmittels sterile Tupfer zu benutzen. Bei der Punktion von zentralen Venen mit geschlossenen Systemen bzw. Legen eines intraossä-ren Zugangs sind sterile Handschuhe und ein MNS zu tragen und die Punktionsstelle mit sterilem Tuch abzudecken. Beim Legen eines ZVK in Seldinger-Technik ist zusätzlich ein steriler Schutzkittel (OP-Kittel) zu tragen. Die verlängerte Einwirkzeit des Hautdesinfektionsmittels ist zu beachten. Die Durchführung der Hautdesinfektion darf zeitkritische Maßnahmen nicht verzögern.

Page 41: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 41 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Spezielle Medizinprodukte und Medikamente Beatmungsbeutel und Beatmungsgeräte

Medizinprodukte sind nach Herstellervorgaben wiederaufzubereiten. Beispielsweise gibt der Herstel-ler Ambu® folgendes Vorgehen für die Wiederaufbereitung des Mark IV vor: Vorgehen bei Reinigung, Desinfektion und Sterilisation Die folgenden Schritte sind für die Wiederaufbereitung notwendig: 1. Auseinanderbau des Beatmungsbeutels und des Zubehörs 2. Reinigung der Einzelteile 3. Desinfektion und/oder Sterilisation 4. Trocknung 5. Sichtprüfung der Einzelteile 6. Zusammenbau und Funktionskontrolle Die Verwendung eines Beatmungsfilters erhöht die Patientensicherheit, entbindet jedoch nicht von den Aufbereitungsvorschriften des Herstellers. Somit sind Beatmungsbeutel nach jeder Verwendung komplett auseinanderzubauen und zu desinfizieren. In Publikationen verschiedener internationaler Fachgesellschaften werden folgende Kriterien für die Güte von Bakterien- und Virenfilter beschrieben: • Hydrophobes Filtermedium (bis mindestens 50 cm Wassersäule) • Rückhalterate für Bakterien und Viren von 99,9999% • Möglichst geringer Totraum und Widerstand (Widerstand <5cm H2O bei einem Flow von 60L/min.) • Einzelstückprüfung • Sterile Verpackung oder Produktion unter Reinraumbedingungen [Ergänzung: Lieferung und Lage- rung eingeschweißt] • Monitoring-Port Der Filter muss zwischen Patient und Beatmungssystem eingesetzt werden, wobei jeder Patient ei-nen neuen Filter erhält. Die Sterilität bzw. Keimarmut ist durch staubgeschützte Lagerung aufrecht zu erhalten. Die Aufbereitung der maschinellen Beatmungsgeräte (einschließlich der Beatmungsschläuche) richtet sich nach den Vorgaben des Herstellers. Ergänzend ist die RKI-Richtlinie "Prävention der nosokomia-len Pneumonie" zu beachten. Quellen: RKI-Richtlinie 1.7 Prävention der nosokomialen Pneumonie, BuGBl 2000; 43(4): 302 -309 „Werkgroep Infectie Preventie“(1991) Société Francaise d‘Anesthésieet de Réanimation(2000) Council of the Association of Anaesthetists on Blood Borne Viruses and Anaesthesia, 1996 Prävention nosokomialer Pneumonien, Tobias Welte, Dept. of Pulmonary Disease Medizinische Hochschule Hannover Ambu® Reinigungsposter Mark IV

Absaugpumpen Elektrische Absaugpumpen sind mit Einwegsammelbehältern (Einmalabsaugbeutel mit Deckel und Überlaufventilfilter) und Einweg-Absaugschläuchen auszustatten. Die Absaugschläuche sind, soweit vom Hersteller angeboten, auch bei den manuellen Absaugpumpen als Einmalprodukte zu verwen-den. Die Sekretbehälter sind hier in den meisten Fällen bauartbedingt Mehrwegprodukte. Reinigung und Desinfektion erfolgen unter Beachtung der Herstellervorgaben nach Standardarbeitsanweisun-gen (SOP’s), die dem Hygieneplan anzufügen sind.

Page 42: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 42 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Intubation Führungsstäbe für die endotracheale Intubation sind steril verpackt vorzugsweise als Einmal-Artikel vorzuhalten. Laryngoskope sind ausschließlich mit Kaltlichtsystemen zu verwenden.

Umgang mit Medikamenten Injektionen und Infusionen sind unmittelbar vor der Applikation vorzubereiten. Eine Aufbewahrung vorbereiteter Infusionen und Medikamente für den nächsten Einsatz ist unzulässig. Unabhängig da-von ist die Lagerfrist (z.B. bei Fernfahrten) auf max. 1 Stunde begrenzt. Das Gummiseptum von Injektions- und Infusionsflaschen ist vor dem Einführen einer Kanüle mit ei-nem alkoholischen Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Eine Ausnahme stellen Gummisepten dar, bei denen der Hersteller die Sterilität unter der Abdeckung garantiert.

Kühlschrankmanagement Die Temperatur ist zwischen +5 bis +7°C einzustellen. Zur Kontrolle ist ein geeignetes Thermometer mit Min.- / Max.-Funktion und einer max. Abweichung von +/- 1°C zu verwenden. Die Kühlschrank-temperatur ist arbeitstäglich zu kontrollieren und zu dokumentieren. Zur Dokumentation kann in Ab-sprache mit dem betreuenden Apotheker ggf. ein Logger verwendet werden.

Blutzuckermessung Die Blutzucker-Sensoren (Teststäbchen) kommen unmittelbar mit einer blutenden Wunde in Be-rührung. Daher müssen diese vor Kontamination geschützt gelagert werden und steril zur Anwen-dung kommen. Darüber hinaus legt die „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ in Punkt 5.3.4 fest, dass vom ersten bis zum letzten Sensor einer Packung eine gleich bleibende Qualität sichergestellt werden muss. Dies ist im Ret-tungsdienst-Alltag nur durch Einzelverpackung zu gewährleisten.

Page 43: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 43 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Lüftungs- und Klimaanlagen in Rettungsfahrzeugen Die Klimatechnik in Rettungsfahrzeugen ist ein viel zu wenig beachtetes Thema. Bislang ist unzu-reichend erforscht, welche Infektionsgefahren von Lüftungs- und Klimaanlagen ausgehen. Klar ist jedoch, dass im Rettungsdienst häufig immungeschwächte Patienten versorgt und transportiert wer-den. Daher kommt diesem Punkt eine besondere Bedeutung zu. Zusätzlich sind der CO2-Anstieg im Innenraum durch die Abatmung von CO2 durch Personal und Patient, sowie ggf. ansteigende Sauer-stoff-Konzentrationen durch CPAP-Beatmungen, zu beachten. Hier sei explizit auf die Vorgaben der DIN 1789 zum Luftaustausch und zur Verwendung von Außenluft verwiesen. Regelmäßige Reinigung Die Luftansaugung ist im Bereich der Einlassgitter arbeitstäglich von Schmutz, z.B. Blättern, zu be-freien. Ebenso sind die Luftauslässe im Fahrer- und Patientenraum arbeitstäglich zu kontrollieren und mindestens wöchentlich in geeigneter Weise zu reinigen und ggf. zu desinfizieren. Die Details sind für jeden Fahrzeugtyp in einer Standardarbeitsanweisung (SOP) festzulegen. Klimaanlagen-Wartung und -Desinfektion Mindestens 1 x im Jahr bzw. alle 15.000 km ist die Klimaanlage zu warten und zu desinfizieren. Hier-zu zählen zumindest: * Sicht-, Funktions- und Leistungsprüfung * Austausch des Innenraumfilters * Innenreinigung und ggf. Desinfektion der luftführenden Systeme * Desinfektion des Verdampfers Mindestens alle 2 Jahre ist zusätzlich ein technischer Service durchzuführen. Hierzu zählen üblicher-weise: * Ggf. Wechsel / Auffüllen des Kältemittels * Dichtigkeitsprüfung * Austausch der Trocknerpatrone (alle 2 Jahre!!!) Reinigungs-, Wartungs- und Desinfektionsarbeiten sind zu dokumentieren. Weitergehende Regelungen des Herstellers bleiben hiervon unberührt. Da die Bearbeitung dieses Kapitels erst im Januar 2012 begonnen wurde, ist es als erster Entwurf zu verstehen, der fortgeschrieben wird. Fahrzeug-Neubeschaffungen sind mit dem Fachdienst Gesund-heit und Gefahrenabwehr abzustimmen!

Page 44: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 44 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Ausstattung der Rettungswachen und Notarztstandorte Rettungswachen und Notarztstandorte sind die Stationen, an denen die für ihren Einsatzbereich er-forderlichen Rettungsmittel sowie das nach dem Bereichsplan erforderliche Personal vorzuhalten sind. Sie sind einsatzmäßig den Rettungsleitstellen unterstellt. Die Aufgaben der Rettungswache sind: • Vorhaltung der Einsatzfahrzeuge • Sicherstellung der Notfallrettung • Durchführung von Krankentransporten Krankenhaushygienische Erfordernisse Folgende Räume sind für den Betrieb von Rettungswachen erforderlich: • Aufenthaltsraum (ggf. mit Kochgelegenheit oder separater Küche) • ggf. Ruheräume • Umkleideräume, Spinde mit Schwarz-Weiß-Trennung • Sanitärbereiche (WC / Wasch- und Duschräume); Handwaschplätze nach TRBA 250 • ggf. Aufbereitungsraum • ggf. Wäscheaufbereitungsraum • sonstige Räume, wie z. B.: Lagerraum für Sanitätsmaterial, Entsorgungsraum Die Anzahl der jeweils vorzuhaltenden Räume richtet sich nach der Größe der Rettungswache und der Zahl der darin Beschäftigten. Grundsätzlich ist auf eine Schwarz-Weiß-Trennung zu achten, ent-sprechend sind reine und unreine Arbeitsräume vorzuhalten. Reinigung und Desinfektion Der Turnus von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Räumen der Rettungswache ist auf die einzelnen Rettungswachen abzustimmen. Die Art der Tätigkeit bleibt davon jedoch unberührt. Art und Umfang der Reinigungsarbeiten müssen entsprechend dem gültigen Hygieneplan erfolgen. Die Räume, baulichen und technischen Einrichtungen sollten so gestaltet bzw. beschaffen sein, dass desinfizierende Reinigungsmittel zur prophylaktischen Desinfektion eingesetzt werden können. Teppichböden sind in Rettungswachen keine geeigneten Bodenbeläge. Soweit diese übergangswei-se noch vorhanden sind, hat die Reinigung mit Staubsaugern zu erfolgen, die über ein verstärktes Filtersystem verfügen. Dabei kommen so genannte S-Klasse-Filter oder High-efficiency-particulate-air-Filter (HEPA-Filter) / Hoch effiziente Luftpartikelfilter zum Einsatz. Diese Filter sollen eine Filter-leistung von mindestens 99,97 Prozent aufweisen und so viel Staub zurückhalten können, dass die durchschnittliche Staubkonzentration in der normalen Raumluft von 0,05 Milligramm Partikel pro Ku-bikmeter Luft nicht erhöht wird. Aufbereitungsraum/ -räume Grundsätzlich wird empfohlen, die Aufbereitung der Medizinprodukte in einer Zentralen Sterilgutver-sorgungsabteilung (ZSVA) durchführen zu lassen. Falls vor Ort aufbereitet wird, ist die Aufbereitung gemäß § 4 MPBetreibV mit einem geeigneten validierten Verfahren und entsprechend der Empfeh-lung der KRINKO am RKI „Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten“ durch diesbe-züglich geschultes Personal durchzuführen. Folgende Ausstattung sollte in den Aufbereitungsräumlichkeiten u. a. vorhanden sein: • reiner und unreiner Arbeitsraum, zumindest klare funktionelle Trennung • Instrumentenwanne mit Abtropfschale

Page 45: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 45 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

• Spülbecken mit Kalt- und Warmwasser

• Reinigungsutensilien • persönliche Schutzausrüstung • Reinigungs- und Desinfektionspläne, Hautschutzplan • Aushänge nach § 20 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung und § 12 Biostoffverordnung • Standardarbeitsanweisungen für den korrekten Umgang mit Desinfektionslösungen und Instrumentarium bei der Aufbereitung • Entsorgungsbehälter • Handwaschplatz nach TRBA 250 Falls kritische Medizinprodukte vor Ort aufbereitet werden, ist zusätzlich u.a. folgende Ausstattung erforderlich: • ggf. Reinigungs- und Desinfektionsautomat/ en • ggf. Ultraschallbad • Siegelnahtgerät • Dampfsterilisator Falls Textilien (z.B. Dienstkleidung, Bettwäsche, Lappen, Wischmops, etc.) aufbereitet werden, hat dieses räumlich-organisatorisch getrennt von der Medizinprodukte-Aufbereitung, ebenfalls mit reinem und unreinem Arbeitsbereich, zu erfolgen. Zumindest ist eine klare funktionelle Trennung sicherzu-stellen. • Waschmaschine • ggf. zusätzliche Waschmaschine für Lappen und Wischmops • maschineller Wäschetrockner (reine Zone) Zur effektiven Nutzung von Desinfektionswaschmitteln sollen die Waschmaschinen über ein einstell-bares Wäsche-Flottenverhältnis verfügen. Bei thermischen Verfahren kommen Programme mit einer verlängerten Temperaturhaltezeit bei erhöhtem Wasserstand in Betracht. In Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung müssen die Wände feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Die Widerstandsfähigkeit des Fußbodens gegen Desinfektionsmittel muss gewähr-leistet sein.

Page 46: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 46 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Trinkwasserhygiene Legionellen (Legionella) sind stäbchenförmige, im Wasser lebende gramnegative Bakterien. Alle Leg- ionellen sind als potenziell humanpathogen anzusehen. Die für Erkrankungen des Menschen bedeut-samste Art ist Legionella pneumophila. Sie ist Erreger der Legionellose (= Legionärskrankheit) und des Pontiac-Fiebers. Als Risikofaktoren für Legionellenwachstum gelten Temperaturen von 25 bis 50 °C, lange Verweildauer und Biofilm im Leitungssystem (Stagnation), überdimensionierte Leitungs-volumina, Kontakt des Wassers zu organischen Materialien (z.B. Perlatoren, Schläuche, Dichtungen, Membranausdehnungsgefäße). Präventionsmaßnahmen Für die Errichtung und den Betrieb von Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen gilt das DVGW-Arbeitsblatt W 551 über die „Technischen Maßnahmen zur Verringerung des Legionel-lenwachstums“. Danach muss am Austritt von Warmwassererzeugungsanlagen ständig eine Tempe-ratur von mindestens 60 °C gehalten werden. Bei Anlagen mit Zirkulationsleitungen darf die Warm-wassertemperatur im System nicht um mehr als 5 °C gegenüber der Austrittstemperatur absinken. Somit muss die Rücklauftemperatur der Zirkulation in den Warmwasserbereiter mindestens 55 °C betragen. Außerdem soll Trinkwasser (kalt) möglichst kühl gehalten und vor unerwünschter Erwär-mung, z. B. durch Sonneneinstrahlung oder nahe gelegene Heizungsleitungen, geschützt werden. Zentrale Mischer für Kalt- und Warmwasser stellen eine besondere Gefahr dar. Das Wasservolumen zwischen Strang und der am weitesten entfernten Entnahmestelle soll < 3 Liter betragen. Ungenutzte Leitungen sind zurückzubauen. Untersuchung auf Legionellen Es ist jährlich eine Untersuchung der Duschen auf Legionellen durchzuführen. Gemäß DVGW Ar-beitsblatt W551 ist die Anzahl der erforderlichen Proben so zu wählen, dass jeder Steigestrang bei der Untersuchung erfasst wird. Zusätzlich ist eine Probe am Austritt des Trinkwassererwärmers (Warmwasserleitung) und eine Probe am Eintritt in den Trinkwassererwärmern (Zirkulationsleitung) zu entnehmen. Zusätzlich ist das Trinkwasser im Bereich der Medizinprodukteaufbereitung jährlich auf folgende Parameter zu untersuchen: KBE 22°, KBE 36°, Coliforme Keime, E. coli, Pseudomonas aeruginosa.

Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass Trinkwasser nur von besonders qualifizierten Unter-suchungsstellen (Laboratorien) untersucht werden darf. Diese Untersuchungsstellen müssen vom Land bekannt gemacht werden. In Hessen ansässige Untersuchungsstellen, die ihre Qualifikation gemäß den Anforderungen des § 15 Abs. 4 TrinkwV dem Sozialministerium gegenüber nachgewie-sen haben, sind in der Hessischen Liste der Untersuchungsstellen (http://www.hsm.hessen.de > Ge-sundheit > Umwelt und Gesundheit > Trinkwasser-Untersuchung) aufgeführt.

Page 47: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 47 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Abfallentsorgung Rechtliche Grundlage für die Entsorgung ist die LAGA-Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (AVV-Gruppe 1801). Aus Gründen der Infek-tionsverhütung werden unterschieden:

Kategorie Art der Abfälle Entsorgung

AS 200301 ge-mischte Siedlungs-abfälle

ehem. A

AS 200101 Papier und Pappe

AS 150107 Verpa-ckungen aus Glas

AS 150106 Ge-mischte Verpa-ckungen

AS 200108 Biolog. abbaubare Kü-chenabfälle

Abfälle, an deren Entsorgung aus infektpräventiver, umwelthygieni-scher Sicht keine besonderen Anfor-derungen zu stellen sind:

z.B. Abfälle aus den Aufenthaltsräumen:

Hausmüll, hausmüllähnliche Abfälle (z.B. Zeitschriften, Papier, Kunststoff, Glas, Verpackungsmaterial, Küchenab-fälle)

→ Hausmüll,

→ Papier-Tonne

→ Glascontainer

→ gelber Sack

→ ggf. Biotonne

AS 180104

ehem. B

AS 180101

ehem. B

Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht innerhalb der Einrichtung besondere Anforde-rungen zu stellen sind (außer 180103*):

mit Blut, Sekreten, Exkreten behaftete Abfälle (z.B. Wund-, Gipsverbände, Einwegwäsche, -artikel, Stuhlwindeln)

Spitze oder scharfe Gegenstände (außer 180103*):

Skalpelle, Kanülen, geöffnete Ampullen, scharfe, spitze, zerbrechliche Gegens-tände

→ sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in undurchsichtigen, reißfesten, feuchtigkeitsbe-ständigen und dichten Behältnissen / Kunst-stoffsäcken (keine Bauartzulassung) zu sammeln und ohne Umfüllen oder Sortieren in sicher verschlossenen Behältnissen zu ent-sorgen.

→ größere Flüssigkeitsmengen können unter Beachtung hygienischer Gesichtspunkte dem Abwasser zugeführt werden

→ alle geöffneten Ampullen, Kanülen, schar-fe, spitze u. zerbrechliche Gegen-stände sind in bruch- u. durchstichsicheren Behältern (keine Bauartzulassung) zu sammeln. Kein Umfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln! Ent-sorgung des fest verschlossenen Behälters gemeinsam mit Abfällen des AS 180104, wenn Arbeits-schutzbelange berücksichtigt werden.

Page 48: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 48 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

AS 180103

ehem. C

Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht inner- u. außerhalb der Einrichtung besondere Anforderungen zu stellen sind:

Es handelt sich um Abfälle, die aufgrund §17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) be-sondere Beachtung erfordern (Gegens-tände, die mit meldepflichtigen Erregern behaftet sind). Nach dem gegenwärtigen Stand des Wis-sens können Abfälle dieser Gruppe bei fol-genden Krankheiten des Menschen ent-stehen (in Klammern: relevante erreger-haltige Ausscheidung / Körperflüssigkeit):

Übertragung durch Kontakt mit verletzter oder nicht-intakter Haut oder Schleimhaut (z. B. durch Inokulation): - AIDS / HIV-Infektion (Blut) - Virushepatitis (Blut) - Transmissible spongiforme Enzephalopathie (TSE): CJK, vCJK (Gewebe, Liquor) => Verbrennung!!!

Fäkal-orale Übertragung (Schmierinfektion): - Cholera (Stuhl, Erbrochenes) - Ruhr, HUS (enterophatisches hämolytisch- urämisches Syndrom) (Stuhl) - Typhus/Paratyphus (Stuhl, Urin, Galle, Blut)

Aerogene Übertragung/ Tröpfcheninfektion; Schmierinfektion: - Aktive Tuberkulose (Sputum, Urin, Stuhl) - Meningitis / Enzephalitis (insbesondere Meningokokken) (Sputum / Rachensekret) - Brucellose (Blut) - Diphtherie (Sputum / Rachensekret, Wundsekret) - Lepra (Nasensekret, Wundsekret) - Milzbrand (Sputum / Rachen-, Wundsekret) - Pest (Sputum / Rachensekret, Wundsekret) - Pocken (Rachensekret, Pustelsekret) - Polio (Sputum / Rachensekret, Stuhl) - Psittacose (s. Vet. Med.) - Q-Fieber (s. Vet. Med.) - Rotz (Sputum/Rachensekret, Wundsekret) - Tollwut (Sputum / Rachensekret) - Tularämie (Wundsekret, Eiter) - Virusbedingte-Haemorrhagische Fieber (einschl. Hanta (renale Symptomatik / HFRS; pulmonale Symptomatik / HPS)) (Blut, Sputum / Rachen-, Wundsekret, Urin)

→ sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in undurchsichtigen, reißfesten, feuchtigkeitsbe-ständigen und dichten Behältnissen (z. B. bauartgeprüfte Gefahrgutverpackung), not-falls in dickwandigen Kunststoffsäcken zu sammeln.

→ Entsorgung über das Krankenhaus (KH) ohne Umfüllen oder Sortieren in geeigneten, sicher verschlossenen Einwegbehältnissen (zur Verbrennung geeignet, Bauartzulas-sung).

Kennzeichnung der Behältnisse mit “Bioha-zard“ Symbol.

Eine Kontamination der Außenseite der Sammelgefäße ist in jedem Falle zu vermei-den. Die Behältnisse sollen nicht zu groß sein, um eine sichere Handhabung zu ge-währleisten.

→ Bei den fäkal-oral übertragbaren Infektio-nen können Urin und Stuhl unter Beachtung der persönlichen Hygiene und des Arbeits-schutzes dem Abwasser zugeführt werden (Kommunale Abwasser-satzung beachten). Bei Cholera und Ruhr ist die vom Robert Koch-Institut heraus-gegebene Richtlinie für Krankenhaus-hygiene und Infektionspräventi-on zu beachten.

Durch das KH:

→ Entsorgung als infektiöser Sondermüll durch zugelassene Entsorger zur Verbren-nung oder nach thermischer Desinfektion Entsorgung wie AS 180104.

Keine Verdichtung oder Zerkleinerung!

Das Öffnen der Behälter, Umfüllen, und Sor-tieren ist unzulässig!

AS 180106*

ehem. D

Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthal-ten, z.B. Desinfektions- und Reini-gungsmittelkonzentrate

Getrennte Erfassung, zugriffsichere Samm-lung, um missbräuchliche Verwendung aus-zuschließen.

Entsorgung: Sonderabfall und Recycling

Page 49: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 49 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

AS 180109

ehem. D

Arzneimittel mit Ausnahmen derjeni-gen, die unter AS 180108 (Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel) fallen

Getrennte Erfassung, zugriffsichere Samm-lung, um missbräuchliche Verwendung aus-zuschließen

Entsorgung über die Apotheke

AS 200133* Batterien und Akkumulatoren Entsorgung: Recycling

Abfall in Wohnungen

Beim Einsatz in Wohnungen gelten ähnliche Regelungen wie für hausärztliche Praxen. So müssen Kanülen und andere spitze Gegenstände direkt in bruch- und durchstichsichere sowie verschließbare Abwurfbehälter entsorgt werden. Diese sind in der Dienststelle gemäß AS 180101 zu entsorgen. Anderer Abfall der ehemaligen Kategorie B aus der Untersuchung und Behandlung in Wohnungen muss unmittelbar in ausreichend widerstandsfähigen, dichten und erforderlichenfalls feuchtigkeitsbe-ständigen Einwegbehältern (z.B. Müllbeutel) gesammelt werden. Die Behälter müssen fest ver-schlossen werden und können dann über die patienteneigene Hausmülltonne entsorgt werden, wenn sichergestellt ist, dass Stich- und Schnittverletzungen sowie ein Kontakt von Unbefugten mit Krank-heitserregern ausgeschlossen sind. Infektiöser Abfall gemäß AS 180103 muss in speziellen Behältnissen gesammelt und unter Beach-tung der Vorgaben (siehe oben) im Krankenhaus entsorgt werden.

Abfall in öffentlichen Räumen und „auf der Straße“ Beim Einsatz in öffentlichen Räumen und „auf der Straße“ ist der Abfall generell mitzuführen und in der Dienststelle zu entsorgen. Allgemeine Hinweise zum Sammeln, Transport, Lagern, Beseitigen von Abfällen • Spitze, scharfe oder zerbrechliche Gegenstände, Instrumente und Geräteteile, die bei Tätigkeiten

am Menschen verwendet werden, dürfen nur in dicht verschließbaren festen Behältern, die eine Verletzungsgefahr ausschließen, mit dem Hausmüll beseitigt werden (s. Nummer 4.1.1.4 TRBA 250).

• Auch gesicherte Instrumente sind in durchstichsicheren Behältern zu entsorgen. • Das sog. „recapping“ (Zurückstecken der Kanüle in die Schutzhülle) ist nicht erlaubt. • Abfälle Gruppe B (AS 180104 und AS 180101) und C (AS 180103) dürfen nicht sortiert bzw. umge- füllt werden. • Lagerung der Abfälle Gruppe C (AS 180103) in einem gesonderten Raum unter 15°C (längstens

eine Woche) im Krankenhaus. • Abfall Gruppe C (AS 180103) darf nicht verpresst oder zerkleinert werden. • Die Entsorgung von Abfällen der Gruppen A und B muss entsprechend der kommunalen Abfall- satzungen erfolgen. • Die Entsorgung der Abfälle hat so zu erfolgen, dass keine Gefahr für Dritte (z.B. spielende Kinder) ausgehen kann.

Page 50: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 50 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Infektionstransporte

Dieses Kapitel beinhaltet die „Übersicht der häufigsten Infektionskrankheiten“

(siehe Anlage).

Grundsätze

Zum Transport von Infektionskranken sollte in der Regel ein RTW benutzt werden, insbesondere bei Transportdringlichkeit, z.B. vitale Bedrohung. Praktikanten Praktikanten im Rahmen der Ausbildung zum RH, RS oder RA nehmen, nach entsprechender Hygie-ne-Unterweisung, an der Durchführung von Infektionstransporten zum Erreichen des Aus-bildungsziels teil. Gleiches gilt für hospitierende Ärzte und Medizinstudenten. Ausgenommen sind Infektionstransporte mit besonderer Gefährdung, z.B. bei Erregern der Schutzstufe 4 (hämorrhagi-sche Fieber, Pocken). Sonstige Praktikanten, insbesondere Schulpraktikanten, sowie Personen unter 18 Jahren, dürfen grundsätzlich an Infektionstransporten NICHT teilnehmen.

Meldung eines Infektionstransports Von der Leitstelle sind Infektionskrankheit, Transportziel und besondere Transporthinweise zu er-fragen. Basierend auf diesen Auskünften muss sich die Besatzung vor Fahrtantritt über die Über-tragungswege und Desinfektionsmaßnahmen informieren. Sollten Probleme bei der Patientenübernahme entstehen, insbesondere wenn es offenbar vorent-haltene Informationen über den Krankheitszustand des Patienten betrifft, ist dieses dem ÄLRD bzw. dem Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr über die Leitstelle mitzuteilen, damit entsprechend eingegriffen werden kann.

Ablauf eines geplanten Infektionstransportes Die Fahrzeuge bleiben grundsätzlich voll ausgestattet. Offen liegende Materialien werden in die Schubladen und Schränke gelegt, entbehrliche Gegenstände im Krankenraum werden entfernt. Bei aerogener Übertragung das Beatmungsgerät / EKG-Gerät mit Einmalschutzlaken abdecken. Als Bett-wäsche Einwegwäsche einsetzen. Trage vollständig mit Einweglaken abdecken incl. Reling. Klima-anlage und Umluft-Heizung ausschalten, ggf. abkleben. Während der Durchführung des Transportes bis zum Abschluss der anschließenden Desinfektionsmaßnahmen ist das Essen, Trinken und Rauchen verboten. Keinen Schmuck, Ringe und Uhren an Händen und Unterarmen tragen. Das Betreten der Aufenthaltsräume ist bis zur Abschluss der Desinfektionsarbeiten untersagt. Vor dem ersten Patientenkontakt ist an der Einsatzstelle ggf. die Schutzkleidung anzulegen. Die zu verwendende Schutzkleidung ist aus der „Übersicht der häufigsten Infektionskrankheiten“ er-sichtlich. Ggf. ist die Schutzkleidung in Abhängigkeit vom Zustand und der Compliance des Patienten sicherer zu wählen. Ein weiteres Set der Schutzkleidung wird im Fahrerraum deponiert. Die entspre-chenden Transporthinweise auf den Einweisungspapieren sind zwingend zu berücksichtigen.

Page 51: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 51 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Patienten mit aerogenen oder Tröpfcheninfektionen, sowie hustenden Patienten, ist zusätzlich ein Mundschutz anzulegen, soweit es der respiratorische Zustand zulässt. Den Patienten immer vorher über die Maßnahme aufklären! Auf mögliche Atembehinderung achten!! Ziel ist die Verhinde-rung der aerogenen Übertragung zum Personalschutz und die Verminderung der Kontamination von Schrittflächen. Liegen keine oder unklare Informationen vor, ist bei der Sichtung/Anamnese des Pati-entenweise vorzugehen und abgestuft die Schutzkleidung einzusetzen. Im Allgemeinen ist primär ein Sicherheitsabstand (>2 m) zu empfehlen. Im Fahrzeug steht folgende Schutzausrüstung zur Verfügung:

• Wandspender mit viruzidem Händedesinfektionsmittel • Zusätzlich 2 x 100ml Händedesinfektionsmittel RKI AB – gelistet • Einmal-Untersuchungshandschuhe EN 455, AQL 1,5 in mehreren Größen • Infektionsschutzkleidung:

o Einweg-Schutzkittel DIN EN 14126 + Kopfhaube o Einweg-Schutzanzug EN 463 (CE Kat. III Typ 4, 5, 6) o Einmal-Schutzhandschuhe (PSA) DIN EN 455, EN 374, (ASTM F1671)

in mehreren Größen o Mund-Nasen-Schutz, DIN EN 14683, getestet gem. DIN EN 149 /

Schutzstufe FFP1 o Partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 FFP3 mit Ausatemventil o Partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 FFP2 ohne Ausatemventil o Schutzbrille m. indirekter Belüftung u. seitlichem Spritzschutz, DIN EN 166

• Flächendesinfektionsmittel für Schnelldesinfektion, begrenzt viruzid in max. 30 Min.

Die Trennscheibe zum Fahrerraum im Rettungswagen / Mehrzweckfahrzeug wird während des kompletten Transportes bis zum Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen geschlossen ge-halten. Die Klimaanlage ist auszuschalten. Die Lufteinlässe der Lüftungs- und Klimaanlage sind zu verschließen. Der Beifahrer übernimmt mit Schutzkleidung die Betreuung des Patienten bis zum Transportziel, so-fern keine anderen Pflegekräfte, die in die Versorgung des Patienten involviert waren, diese Aufgabe übernehmen. Der Fahrer zieht nach Herstellung der Transportfähigkeit die Schutzkleidung aus. Diese verbleibt im Patientenraum des Fahrzeuges. Nach einer hygienischen Händedesinfektion besetzt er den Fahrer-raum. Hochkontagiöse, lebensbedrohliche Erkrankungen (hämorrhagische Fieber, Lungenmilzbrand, Pest, Pocken, SARS) werden zunächst nicht transportiert. Über die Zentrale Leitstelle werden Amtsarzt und ÄLRD alarmiert (siehe weiter unten HKLE).

Der Fahrer ist alleine für die transportlogistischen Komponenten des Einsatzes zuständig. Er organi-siert die Übergabestelle am Transportziel und erkundet den Weg dorthin (Wegeführung ist im Krankenhaus-Einsatzplan geregelt). Vor dem Ausladen des Patienten zieht der Fahrer die im Fahrerraum hinterlegte Schutzkleidung an. Das Fahrzeug ist nach dem Ausladen unverzüglich zu schließen. Nach Übergabe des Patienten am Transportziel werden alle Teile der Schutzkleidungen als infektiöser Abfall im Krankenhaus entsorgt.

Anschließend erfolgt die Rückfahrt auf direktem Wege zur Wache oder einer anderen Desinfektions-einrichtung. Bis zum Abschluss der Desinfektion (Ablauf der Einwirkzeit) darf kein weiterer Patient transportiert werden.

Page 52: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 52 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Ereignet sich während des Transportes oder der Rückfahrt ein externer Notfall, so ist durch den Fah-rer bzw. die Besatzung zunächst außerhalb des Fahrzeuges Hilfe zu leisten und ein anderes Fahr-zeug zum Transport anzufordern. Die Schlussdesinfektion des Fahrzeugs und der Wäsche erfolgt auf der jeweiligen Rettungswache oder einer anderen Desinfektionseinrichtung gemäß dem jeweils geltenden Hygieneplan. Durchführen einer Wisch-Desinfektion nach Infektionsfahrten Die Wischdesinfektion durch ausgebildetes Rettungsdienstpersonal (RettAss) oder den Desinfektor durchgeführt. Alle Desinfektionsarbeiten sind in einer geeigneten Einrichtung (z.B. Fahrzeughalle) durchzuführen. Die von den Leistungserbringern verwendeten Desinfektionsmittel erlauben nach Abgabe des Patien-ten am Transportziel und Eintreffen in der jeweiligen Desinfektionseinrichtung die Einsatz-bereitschaft des Fahrzeuges nach maximal 2,5 Stunden, sofern das Transportziel im Wetterau-kreis liegt. Bei Zielen außerhalb des Wetteraukreises ist die jeweilige Rückfahrzeit zur Wache / Des-infektionseinrichtung zu addieren. Ausnahmen sind Transporte mit Sporenbildnern. Bei Clostridium difficile verlängert sich die Einwirkzeit auf 2 Stunden, bei Bacillus anthracis (Milzbrand, ausgenom-men Lungenmilzbrand) auf 4 Stunden. Bei Clostridium perfringens (Gasbrand) ist das Fahrzeug nach Abtrocknung des Desinfektionsmittels wieder einsetzbar. Die von den Erregern abhängigen Einwirk-zeiten sind den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes bzw. den Gebrauchshinweisen der Desin-fektionsmittel zu entnehmen. Zu desinfizieren sind alle Oberflächen und Geräte außerhalb von Schränken und Schubladen. Schublade und Schränke, die während eines Infektionstransportes ge-öffnet wurden, sind auch innen vollständig zu desinfizieren. Gegenstände und Materialien innerhalb der Schränke und Schubladen sind vollständig aufzubereiten. Steriles Einweg-Material ist in diesem Falle zu entsorgen. Grobe Verunreinigungen sind mit einem Desinfektionsmittel getränktem Zellstoff-tuch zu beseitigen. Beim Umgang mit dem Konzentrat und der gebrauchsfertigen Lösung sind geeignete Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Schutzkittel/Schürze zu tragen.

Der Umfang der zu desinfizierenden Flächen richtet sich nach dem Übertragungsweg:

Aerogene Übertragung (Tröpfchen, Staub) Kontaktübertragung

Desinfektion aller Oberflächen incl. Decken, Wände, Fußboden, Trage, Tra-getisch, Ablagen, Schränke und Schubladen außen, alle Geräte und Material außerhalb von Schränken und Schubladen. (benutzte Schubladen und Schränke auch in-nen) immer: Trage bzw. Tragestuhl, Handbereich des Patienten, Türgriffe innen und außen;

Im Fahrerraum: Lenkrad, Hebel, Griffe, Tür-griffe innen und außen.

Desinfektion aller Kontaktstellen (alle Flächen die kontaminiert sind und Flä-chen von denen nicht auszuschließen ist das sie kontaminiert sein könnten). Insbesonde-re Flächen die durch den Patienten, das Ret-tungsdienstpersonal und dritte Personen be-rührt wurden (benutzte Schubladen und Schränke innen)

immer: Trage bzw. Tragestuhl, Handbereich des Patienten, Türgriffe innen und außen;

Im Fahrerraum: Lenkrad, Hebel, Griffe, Tür-griffe innen und außen.

Die benutzten Wischtücher in eine ausreichende Menge Desinfektionslösung einlegen (vollständig benetzt, keine Luftblasen) und nach Ablauf der Einwirkzeit (12 Stunden) mit dem medizinischen Müll (AS 180104) entsorgen. Die vom Hersteller oder der RKI-Liste vorgegebene Einwirkzeit bei der je-weils gewählten Konzentration ist unbedingt einzuhalten. Erst dann gilt die behandelte Fläche als

Page 53: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 53 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

desinfiziert. Wenn die Umluft-Heizung und / oder die Klimaanlage während des Transportes in Be-trieb waren, sind diese gemäß Hygieneplan aufzubereiten. Zum Abschluss der Arbeiten und vor

Betreten anderer Räume ist eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen. Die Desinfektionsar-beiten sind auf dem „Formular Schlussdesinfektion“ zu dokumentieren und das Ende der Einwirkzeit zum Wiederaufrüsten weiterzugeben. Kontaminierte Dienst- (Schutz-) Kleidung ist zu wechseln und desinfizierend aufzubereiten. Nach dem Ablauf der Einwirkzeit kann das Fahrzeug – wo notwendig – entsprechend gereinigt werden. Streifen und Schlieren, insbesondere auf den Fensterscheiben, mit frischem Leitungswasser/Glasreiniger abwischen. Bei Desinfektionsmittel-Konzentrationen über 1% sollten die Flächen mit Wasser abgewaschen werden. Das Fahrzeug nach Checkliste auffüllen und aufrüsten.

Abfallentsorgung Abfälle (benutzte Einmalartikel, Einweg-Schutzkleidung, Einweg-Bettwäsche) sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in undurchsichtigen, reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen (z. B. bauartgeprüfte Gefahrgutverpackung), notfalls in dickwandigen Kunststoffsäcken zu sammeln. Entsorgung von Abfällen nach AS 180103 über das Krankenhaus ohne Umfüllen oder Sortieren in geeigneten, sicher verschlossenen Einwegbehältnissen (zur Verbrennung geeignet, Bauartzulas-sung). Mitgeltende Unterlagen

- Übersicht der häufigsten Infektionskrankheiten - Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst des Wetteraukreises - Hygiene- und Desinfektionspläne der Organisationen - Infektionsschutzgesetz - Hessisches Rettungsdienstgesetz - Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes - Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes - Empfehlungen des Hessischen Sozialministeriums - Unfallverhütungsvorschriften - Warn- und Gebrauchshinweise der Desinfektionsmittel

Page 54: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 54 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Transport von Patienten mit Pediculosis (Läusebefall) und Skabies (Krätze)

Die Leitstelle hat die Zielklinik frühzeitig festzulegen und vorab zu informieren. Das Rettungsmittel erhält hierzu eine entsprechende Rückmeldung. Schutzkleidung Handschuhe und Schutzkittel. Maßnahmen für Patient Ggf. Kopfhaube (bei Kopfläusen). Wird der Patient im Rahmen von Behandlungsmaßnahmen ent-kleidet, sollten die Kleidungsstücke in einem dicht verschlossenen Plastikbeutel aufbewahrt werden. Händehygiene Hygienische Händedesinfektion, anschließend Hände unter Einbeziehung der Nägel gründlich mit Seife waschen. Schutzkleidung Ggf. Wechsel der Dienst- (Schutz-) Kleidung in der jeweiligen Rettungswache nach engem Direktkon-takt zum Patienten ohne Einweg-Schutzkleidung. Aufbereitung Chemo-thermisches Desinfektions-waschverfahren bei mindestens 60°C. Flächen Nach Transport Desinfektion der patientennahen Flächen (Standardhygiene). Ggf. bei sichtbarem Läusebefall vorheriges Aufsaugen der Läuse mit Staubsauger (Staubsauber mit HEPA-Filter). An-schließend den Staubsaugerbeutel gemäß AS 180104 entsorgen. Medizinprodukte/Instrumente Soweit nicht Einmalartikel verwendet wurden, sind alle Instrumente oder Gegenstände (z.B. Steck- becken, Urinflaschen, tragbare Absauggeräte) wie üblich aufzubereiten. Stoff-Umhüllung der Blutdruck-Manschette und Gurt-System der Trage siehe Textilien. Wäsche/Textilien Decken und textile Unterlagen sind zu wechseln und, falls keine Einwegartikel, wie Infektions- wäsche zu behandeln (chemo-thermisches Desinfektionswaschverfahren bei mindestens 60°C). Al-ternativ ist es möglich, die Textilien bei unter –10 °C über 24 Stunden einzufrieren oder für 3 (Läuse) bzw. 14 Tage (Skabies) in Plastiksäcken zu verwahren. Entsorgung Abfall (z. B. Einmalwäsche, Einmalhandschuhe) ist gem. Abfallschlüssel 180104 (ehem. Gruppe B) zu entsorgen. Anmerkungen Eine prophylaktische Behandlung ist in der Regel nicht erforderlich. Bei schwerwiegendem Befall können in Absprache mit dem Gesundheitsamt zusätzliche Maßnahmen festgelegt werden. Ausnah-men bei Skabies im Rahmen von Ausbruchsgeschehen. Eine Entwesung des Fahrzeugs darf, falls in Ausnahmefällen erforderlich, nur von einem staatlich geprüften Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden.

Page 55: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 55 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Transport von Patienten mit multiresistenten Erregern (MRE), z.B. MRSA, VRE, ESBL

Multiresistente Erreger (MRE), d.h. Keime, gegen die viele Antibiotika unwirksam sind, haben sich in den letzten Jahren zu einem enormen Problem entwickelt. Dazu gehören u.a. MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus), VRE (Vancomycinresistente Enterokokken) und ESBL (extented-spectrum-beta-lactamase bildende Enterobakterien). Nach Einschätzung der Europäischen Gesund-heitsbehörde (ECDC) sind MRE die bedeutendste Krankheitsbedrohung in Europa. Die Rate der In-fektionen in den Krankenhäusern mit diesen Keimen ist hoch und hat in den letzten Jahren teilweise rasant zugenommen. Hygienemaßnahmen sind - neben einer angemessenen Antibiotika-Strategie und Aufklärung - die einzigen geeigneten Maßnahmen, dem Problem der multiresistenten Keime und ihrer Verbreitung entgegen zu wirken. Die Kenntnis des Übertragungsrisikos und der möglichen Übertragungswege ist für die Etablierung von Schutz- und Hygienemaßnahmen von wesentlicher Bedeutung. Dies führt zu abgestuften Empfehlungen zum Umgang mit MRE im Krankenhaus, im Altenpflegeheim, im normalen sozialen Umfeld und im Rettungsdienst. Information Die aufnehmende Einrichtung ist vor der Verlegung von MRE-Patienten über die Infektion / Koloni-sation mit MRE und die Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infek-tionen und von Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind, zu informieren. Die hygieni-schen Anforderungen beim Transport von MRE-Patienten sind zu beachten. Klimaanlage und Umluft-Heizung ausschalten, ggf. abkleben. Maßnahmen für den Patienten

- Wunden und Hautläsionen sollen frisch verbunden und dicht abgedeckt sein. - Händedesinfektion vor Umlagerung. - Patienten mit nasopharyngealer MRSA-Besiedlung sollen einen Mund-Nasen-Schutz tragen,

sofern dies dem Patienten möglich ist. - Abdeckung der Sitz- oder Liegefläche mit Einmal-Tragenlaken.

Hygienische Händedesinfektion Vor und nach jedem Patientenkontakt, nach jedem Kontakt mit potentiell infektiösem Material (z.B. Speichel, Blut, Urin, Schutzkleidung einschl. Handschuhe) u./ o. Oberflächen.

Schutzkleidung

- Mund-Nasen-Schutz (MNS) in FFP1-Qualität bei Patienten mit nasopharyngealer Besiedlung und Husten oder Neisen, wenn dieser nicht selbst einen MNS trägt, sowie bei Absaugung und Intubation.

- Schutzkittel bei allen Tätigkeiten mit direktem Patientenkontakt. Das Begleitpersonal beim Pa-tienten behält den Schutzkittel bis zur Übergabe an. Das Tragen von Schutzkitteln in der Fah-rerkabine ist untersagt.

- Handschuhe bei Patientenkontakt und jedem möglichen Kontakt mit infektiösem Material (z.B. Speichel, Blut, Urin). Nach Ablegen der Handschuhe hygienische Händedesinfektion!

Page 56: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 56 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Flächendesinfektion Bei direkter Kontamination während des Transportes mit infektiösem Material ist eine sofortige wischdesinfizierende Reinigung erforderlich (z.B. mit desinfektionsmittelgetränkten Einmaltüchern). Nach Patientenübergabe Wischdesinfektion des patientennahen Umfeldes und aller Handkontaktflä-chen. Hierfür sind Schnelldesinfektionsmittel mit einer Einwirkzeit von max. 30 Minuten zu verwen-den. Das Einsatzfahrzeug ist danach wieder uneingeschränkt einsetzbar. Medizinprodukteaufbereitung Standard-Verfahren Wäscheaufbereitung Chemo-thermisches Desinfektionswaschverfahren bei mindestens 60°C. Abfall Der Abfall incl. der benutzten Einmal-Schutzkittel ist entsprechend AS 180104 zu entsorgen. Memo „Der Erreger besitzt gegenüber Trockenheit und Wärme eine hohe Widerstandsfähigkeit und ist in der unbelebten Umgebung (z.B. Kittel, Luft, Oberflächen und Geräten, Instrumenten, Pflegeartikel, Kran-kenhausinventar etc.) bis zu Monaten lebensfähig.“ (Aus der RKI-Empfehlung). MRSA-Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln MRE-positive Patienten können prinzipiell öffentliche Verkehrsmittel und somit auch Taxen benutzen, ohne dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, da von Patienten, die mit MRE kolon- isiert bzw. infiziert sind, in der Regel keine Infektionsgefahr für gesunde Menschen ausgeht. In sonstigen Transportunternehmen (z. B. Taxi, Liegendmietwagen), die vorrangig Patienten zu Dia-lysen oder Chemotherapien transportieren, sollten vorsorglich Maßnahmen der Händehygiene und nach jedem Transport eine Flächendesinfektion von patientennahen Flächen berücksichtigt werden. Zur Einstufung Krankentransport (KTW) und Krankenfahrt (z.B. Liegend-Mietwagen) Für die Abgrenzung von Krankentransport und Krankenfahrt ist es entscheidend, ob medizinisch-fachliche Maßnahmen anfallen, die nicht von medizinischen Laien sondern nur von medizinischem Fachpersonal auf entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen (KTW) erbracht werden können. Indikationen für die Verordnung eines Krankentransportes - Fachgerechtes Umlagern, Heben und Tragen. - Schweigepflicht, Kenntnis der lokalen medizinischen Infrastruktur. - Pflegerische Maßnahmen. - Infektionsprophylaxe (besondere Hygienemaßnahmen beim Transport). - Soziale Kompetenz, notfallmedizinische Sofortmaßnahmen (wenn bei instabilen Patienten wäh-

rend des Transportes wegen plötzlicher Zustandsverschlechterungen Interventionen erforderlich werden).

Page 57: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 57 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Hochkontagiöse, lebensbedrohliche Erkrankungen (HKLE)

• Virale hämorrhagische Fieber (Ebola-, Lassa-, Marburg-Virus, Krim-Kongo-Fieber)

• Pocken, Affenpocken • Milzbrand, Lungenmilzbrand • Pest, Lungenpest • SARS

Hochkontagiöse Infektionskrankheiten können als meist importierte schwer verlaufende hoch an- steckende Infektionen zu einer akuten erheblichen Gefahr für Kontaktpersonen, Mitpatienten und medizinisches Personal werden. In Abstimmung mit dem Hessischen Sozialministerium und dem "Kompetenzzentrum für hochkonta-giöse und lebensbedrohliche Krankheiten in Frankfurt" wurde ein Konzept entwickelt, wie Patienten mit hochkontagiösen Erkrankungen in Hessen behandelt werden sollen, damit weitere Infektionen möglichst vermieden werden können. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer der o.g. Krankheiten sind über die Leitstelle unmittelbar das Gesundheitsamt und der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) zu informieren. Die Patienten werden zunächst nicht transportiert. Die Diagnose wird in Kooperation mit dem Kompe-tenzzentrum vor Ort gesichert. Der Transport wird vom Kompetenzzentrum organisiert. Für den Transport dieser hochkontagiösen Infektionskrankheiten steht ein besonderes Einsatzmittel (RTW für Infektionstransporte) der Berufs-feuerwehr Frankfurt zur Verfügung. Die stationäre Aufnahme erfolgt in der Regel in der Sonderiso-liereinheit der Universitätsklinik Frankfurt am Main.

Page 58: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 58 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Ablaufschema hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankungen (HKLE) [Ebola, Lassa, Krim-Kongo, Marburg, Pocken] und SARS]

HKLE / SARS / Pest / Pocken / Lungenmilzbrand Fieber > 38 °C

Respiratorische Symptomatik (SARS); Blutungszeichen,

Hautausschlag; Kopf-, Augen-, Muskel-, Gliederschmerzen;

Gastrointestinale Symptomatik; Schock; Bewusstseinsstörung

Aufenthalt im Ausland vor < 3 Wochen (Afrika, Asien,...)

Verdachtsfall vor Ort Auftragseingang in Zent-rale Leitstelle

Alarmierung durch Zentrale Leitstelle:

ÄLRD, Amtsarzt, Polizei

Schutzkleidung anlegen

Mindestens Einweg-Schutzanzug, doppelte Einmal-Schutzhandschuhe (PSA), Partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 mit Ausatemventil, Schutzbrille.

Die Verbindungen sollten abgeklebt werden.

Mund-Nasen-Schutz FFP2 ohne Ausatemventil für Patienten

Eigenschutz hat Vorrang vor der verzögerungsfreien Versorgung Keine Entnahme von Laborblut !!!

Patientenkontakt nur bei vitaler Indikation Fenster und Türen schließen

Klimaanlagen, Umluft-Heizung, Ventilatoren ausschalten, abkleben Wenn möglich Infektionsherd abdecken

Grundsätzlich kein Transport

Transportentscheidung und Auswahl der Zielklinik durch ÄLRD, Amtsarzt Kompetenzzentrum Frankfurt verständigen (über Leitstelle Frankfurt)

Transport durch Berufsfeuerwehr Frankfurt

Desinfektion

HKLE Pest

Pocken Lungenmilzbrand

Raumdesinfektion Formaldehydverdampfung (TRGS 522) nur durch

Desinfektor mit Befähigungsschein TRGS 522, anschließend Wischdesinfektion gemäß RKI Wirkungsbereich AB

SARS Wischdesinfektion Gemäß RKI Wirkungsbereich AB

Page 59: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 59 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Hessisches Sozialministerium und Kompetenz-Zentrum für hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankungen am Stadtgesundheitsamt Frankfurt

Management bei Verdacht auf hochkontagiöse lebens-bedrohliche Erkrankung (HKLE) in Hessen

Falldefinition Als lebensbedrohliche hochkontagiöse Infektionen werden gegenwärtig verschiedene durch Viren ausgelöste hämorraghische Fieber (Ebola, Lassa, Marburg, Krim-Kongo und möglicherweise weitere Erreger), sowie die Lungenpest und Infektionen durch Orthopoxviren angesehen. Keine dieser In-fektionen ist bislang originär in Deutschland aufgetreten. Allen Infektionen ist gemeinsam, dass sie von Mensch zu Mensch übertragen werden können und eine hohe Mortalitätsrate haben. Eine besondere Gefährdung besteht auf Grund des engen Kontakts zu infektiösem Material für das versorgende Personal in Krankenhäusern.

In den letzten Jahren wurden in Deutschland und Europa mehrfach Patienten mit importierten hoch-kontagiösen hämorrhagischen Fiebern (Lassa) und mehrere Verdachtsfälle in Krankenhäusern be-handelt und eine große Unsicherheit mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen deutlich. Die vor-liegenden Richtlinien sollen jetzt einen Rahmen vorgeben.

Entscheidend ist, dass bei dem klinischen und anamnestischen Verdacht auf eine hochkontagiöse lebensbedrohliche Erkrankung rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Letztend-lich ist die zeitnahe Erhebung der Verdachtsdiagnose die wesentliche Voraussetzung für das adäqua-te Management von lebensbedrohenden hochkontagiösen Infektionskrankheiten.

Das unverzüglich zu verständigende Gesundheitsamt soll die betroffenen Klinik/Praxis beraten und notfalls die adäquaten Maßnahmen zum Schutz von Personal und Umgebung auch anordnen. Erreichbarkeit der Gesundheitsämter Alle Gesundheitsämter müssen 24 Stunden täglich erreichbar sein, um im Falle einer hochkontagiö-sen Erkrankung die notwendigen Maßnahmen koordinieren zu können. Außerhalb der Dienstzeit ist die Erreichbarkeit über die jeweilige Rettungsleitstelle sicherzustellen. Sobald die Meldung eines Verdachtsfalles eintrifft, muss der Amtsarzt eine Plausibilitätskontrolle vornehmen. Insbesondere soll überprüft werden, ob wichtige Differentialdiagnosen (z.B. Malaria) ausgeschlossen wurden. In der Regel ist dazu eine Anamneseerhebung vor Ort notwendig. Begründeter Verdachtsfall Sobald eine Klinik/Arzt einen Verdachtsfall gemeldet hat, ist vom Arzt des Gesundheitsamtes an Hand der klinischen Daten, der Symptome und vor allen Dingen der (Reise)Anamnese, festzustellen ob eine lebensbedrohende hochkontagiöse Erkrankung vorliegen kann (begründeter Verdachtsfall).

Bei der Anamneseerhebung sind durch Befragung der behandelnden Ärzte, von Angehörigen oder dem Patienten einige für die Einordnung des Falles wichtige Daten zu erheben. Dazu gehören:

- Beschreibung der Symptome - Festlegung des Beginns der Symptome (Ansteckungsgefahr) - Welche Laborbefunde liegen bis jetzt vor (z.B. Malaria ausgeschlossen) - Feststellung der Daten – wann ist der Patient im Ausland gewesen, wann ist er zurück gekehrt, wo genau ist er zu welchen Zeitpunkten gewesen - Prophylaxe: wurde Malariaprophylaxe betrieben, welche Medikamente, Compliance? - Welche Impfungen wurden durchgeführt (Impfpass kontrollieren) Einschaltung des Kompetenzzentrum FFM Bei weiter bestehendem Verdacht ist Rücksprache mit dem Kompetenzzentrum in Frankfurt erfor-derlich. Dieses soll eine Beratung über die vorliegenden Befunde, mögliche Diagnosen,

Page 60: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 60 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

erforderliche Diagnostik und notwendige Schutzmaßnahmen durchführen. Je nach Fallkonstellation kann eine Besichtigung vor Ort erforderlich sein. Das Kompetenzzentrum hilft bei der Einordnung des Falles und der Entscheidung über Verlegung bzw. zur Ergreifung von Maßnahmen bei Verbleib im aufnehmenden Krankenhaus. Die verantwortliche Stelle bleibt das zuständige Gesundheitsamt. Transport des Patienten in ein geeignetes Krankenhaus Sobald die Isolierstation in Frankfurt eingerichtet ist, soll bei einem begründeten Verdacht die Ver-legung möglichst umgehend erfolgen. Bis dahin soll eine Verlegung nur erfolgen, wenn das betroffe-ne Krankenhaus keine Möglichkeit zur adäquaten medizinischen Versorgung (z.B. Intensivthera-pie/Dialyse etc.) hat. Die Anforderung des Sondertransportes muss über das Kompetenzzentrum Frankfurt erfolgen, da derartige Transporte in Hessen nur mit einem geeigneten Fahrzeug und ausgebildetem und mit ent-sprechender Schutzausrüstung versehenem Personal durchgeführt werden dürfen. Ausgewiesen dafür ist nur die Feuerwehr in Frankfurt am Main. Die fachgerechte Desinfektion im Anschluss an den Transport erfolgt in der Anlage zur Formalde-hydverdampfung an der Feuerwache 5 in Frankfurt am Main. Bis zum Beginn des Patiententransportes ist eine Vorlaufzeit von einer Stunde zuzüglich der Fahrzeit bis zum Einsatzort zu kalkulieren. Patienten außerhalb medizinischer Versorgungs-einrichtungen, bei denen ein entsprechender Anfangsverdacht geäußert wird, sind vom örtlich zuständigen Rettungsdienst mit den Schutzvorkehrungen (Mund- und Augenschutz, Hand-schuhe, Schutzkittel) zu transportieren und bei vitaler Gefahr auch zu versorgen. Vorläufige Isolierung des Patienten Bis zum Transport oder bis auf weiteres, falls der Patient nicht verlegt werden kann, ist eine proviso-rische Isolierung durchzuführen. In einer Klinik müssen mindestens die nachstehend aufgeführten Vorkehrungen getroffen und vom Gesundheitsamt notfalls auch angeordnet werden (vorläufige Isolie-rung - und Schutzanzüge) • Der Patient muss in einem Einzelzimmer mit (provisorischer) Schleuse versorgt werden, ver-

bundene raumlufttechnische Anlagen müssen ausgeschaltet sein, der Zugang ist auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken.

• Das Personal muss die nötige Schutzkleidung wie Anzüge, Masken, Schutzbrille evtl. Re- spiratoren tragen. • Das (Routine) - Labor muss benachrichtigt werden. Proben von Körpersekreten des Verdachts- falles zur Routinediagnostik müssen besonders gekennzeichnet sein. Das mit der Probenbear- beitung betraute Personal muss bei kontaminationsgefährlichen Handlungen ebenfalls geeignete Schutzkleidung tragen und die üblichen Sicherheitsbestimmungen zum Arbeiten mit infektiösem Material streng beachten! Wenn vorhanden, sollte die Probenaufbereitung unter einer CLEAN- BENCH erfolgen und die Bearbeitung von der übrigen Routine getrennt erfolgen. • Der kontaminiere Abfall (möglichst Einmalmaterialien verwenden) muss in verschließbaren Be-

hältnissen gesammelt, gekennzeichnet und anschließend autoklaviert werden. Er kann dann normal entsorgt werden. Ist eine Autoklavierung nicht möglich, müssen die Behältnisse vorläufig gesammelt werden und später, wenn erforderlich, nochmals verpackt und desinfiziert zur Verbrennung in die HIM GmbH (Hessische Industriemüll – Verbrennungsanlage ) in Biebesheim gebracht werden.

• Kontaminierte Materialien und Flüssigkeiten dürfen nicht in die normale Abwasserentsorgung ein-gebracht werden. Die Entsorgung sollte, wie oben beschrieben, als Abfall erfolgen. Im Übrigen eignet sich Perchloressigsäure zur Desinfektion und Abtötung einiger hier angesprochener Kei-me. Die Patienten dürfen Toiletten und Wascheinrichtungen, die an die normale Kanalisation an-ge-schlossen sind, nicht benutzen. Geeignet sind beispielsweise Toilettenstühle, wobei die Auf-fanggefäße nur einmal verwendet werden dürfen. Die Auffanggefäße mit den Ausscheidungen

Page 61: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 61 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

des Patienten sind in verschließbaren, wasserdichten Kunststoffsäcken zu autoklavieren und dann zu entsorgen.

• Kontaminierte Räume sind vorläufig zu schließen und später entsprechend der Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zu desinfizieren. Das Gesundheitsamt muss nach der Feststellung eines begründeten Verdachtfalles die eingeleiteten Maßnahmen im Krankenhaus vor Ort überprüfen.

Spezielle Diagnostik In Deutschland gibt es ein Konsiliarlabor für importierte Virusinfektionen mit einer 24 stündigen Be-reitschaft (Bernard-Nocht-Institut für Tropenmedizin) und ein Konsiliarlabor für Filoviren (Virologi-sches Institut der Universität Marburg), die unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen die An-züchtung und Diagnostik entsprechender Viren durchführen können und dürfen. Der Probenversand für die spezielle Diagnostik muss in besonderen Sicherheitsgefäßen, spezieller Verpackung und Be-schriftung mit besonderen Begleitpapieren erfolgen. Gefäße und Papiere müssen zumindest an einer Stelle im Landkreis/Stadt vorhanden und jederzeit zugänglich sein (Rufbereitschaft des Fachdienstes Gesundheit hat diese Materialien verfügbar). Die Gesundheitsämter sollen sich über Transportmög-lichkeiten vor Ort informieren (Telefonnummern von Courierunternehmen u.ä.) (Versand von BSL 4-Erreger-verdächtigem Untersuchungsmaterial). Todesfall Für den Todesfall müssen Flüssigkeits- und luftdicht verschließbare Leichensäcke verwendet wer-den, die an einer Stelle im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt vorgehalten werden sollen. Das Pfle-gepersonal in Schutzanzügen sollte die Leiche in den Leichensack legen, diesen von außen desinfi-zieren und die Leiche am üblichen Ort lagern (Pathologie). Unter Aufsicht des Gesundheitsamtes ist die Leiche in dem Leichensack in einen Holzsarg zu betten und in das nächste Krematorium zu brin-gen. Der Sarg darf nicht mehr geöffnet werden. Grundsätzlich ist eine Verbrennung der Leiche erfor-derlich und notfalls auch anzuordnen. Eine Obduktion soll in der Regel nicht erfolgen, Blutproben oder z.B. ein Leberbiopsiezylinder sind für die Diagnostik oft ausreichend. Wenn eine Obduktion er-forderlich sein sollte, ist diese auch bei Verdachtsfällen unter Sicherheitsbedingungen (Schutzklei-dung mit Respiratoren, anschließende Raumdesinfektion etc.) durchzuführen. Listen der Kontaktpersonen Solange der Verdacht noch nicht bestätigt ist, sollten nur die Namen der Personen ermittelt werden, die engeren Kontakt zum Indexfall hatten (Pflegepersonal, Ärzte, Laborpersonal, Rettungsdienst bei vorangegangenem Transport und Familien-angehörige). Achtung: der entscheidende Zeitpunkt zur Erfassung von Kontaktpersonen ist der Beginn der Symptome beim Indexpatienten!

Nach Bestätigung der Diagnose sollten alle bekannten Kontaktpersonen genauer befragt werden. Dazu ist es sinnvoll, einen Fragebogen zu entwerfen, der die Einordnung in die Risikogruppen er-möglicht, z. B. wer hatte direkten, ungeschützten Kontakt zu Blut oder anderen Körpersekreten, gab es Verletzungen durch Nadelstiche oder ähnliches. (Differenzierung von VHF-Kontaktpersonen nach Risiken bzw. Erfassungsbogen für Kontaktpersonen) Maßnahmen und Risikoeinstufung bei Kontaktpersonen Die anzuordnenden Maßnahmen für Kontaktpersonen nach Bestätigung der Diagnose richten sich nach der Risikoeinstufung (Maßnahmen bei Kontaktpersonen eines nachgewiesenen Falles einer hochkontagiösen Erkrankung). Nach Bestätigung der Diagnose sind alle Kontaktpersonen zu infor-mieren und zur Eigenüberwachung anzuleiten. Bei Personen der Risikogruppe I a/b ist z.B. bei Lassa Fieber an eine medikamentöse Prophylaxe zu denken. Tätigkeitsverbote sind in der Regel erst bei Auftreten von Symptomen bei der Kontaktperson notwendig. Die Aufnahme von Kontaktpersonen auf die Isolierstation ist nur notwendig, wenn Symptome auftreten, die auf eine Infektion mit der in Frage stehenden Erkrankung hindeuten. Lediglich für Kontaktpersonen der Risikogruppe I a soll immer eine Krankenhausaufnahme unter Isolierungsbedingungen (gegebenenfalls zur Durchführung einer medi-kamentösen Prophylaxe) erfolgen.

Page 62: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 62 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Die Aufklärung der Kontaktpersonen erfolgt durch das Gesundheitsamt – in Kliniken Idealerweise in Zusammenarbeit mit der Klinik- und Pflegedienstleitung. Die Aufklärung kann je nach Sachlage auf andere Ärzte z.B. der Klinik übertragen werden. Insbesondere in den Kliniken hat sich herausgestellt, dass die psychologische Belastung des Personals sehr hoch ist. Bei bestätigter Diagnose ist unbe-dingt eine intensive Personalbetreuung, wenn möglich mit psychologischer Unterstützung, sicherzu-stellen. Das unmittelbar den Patienten betreuende Personal, soll bereits bei dem Verdacht auf die Erkran-kung aufgeklärt werden – auf den Einsatz schwangerer Frauen soll verzichtet werden (evtl. notwen-dige Ribavirin [Virazole®]-Prophylaxe). Das Kompetenzzentrum Frankfurt übernimmt in Absprache mit dem HSM die Koordination bei Maß-nahmen gegenüber Kontaktpersonen, wenn mehrere Landkreise/Städte betroffen sind. Meldeverpflichtungen Der Verdachtsfall ist in der Regel vom feststellenden Arzt (§§ 6,8 IFSG) unverzüglich dem zuständi-gen Gesundheitsamt zu melden. Der Vertreter des Gesundheitsamtes muss ebenfalls unverzüglich die oberste Landesgesundheitsbehörde informieren (§ 12 IfSG). Die oberste Gesundheitsbehörde verständigt das RKI (§ 12 IFSG) und wenn notwendig das BMG und andere Bundesländer (§ 5 IFSG). Das RKI übernimmt die internationalen Meldeverpflichtungen (WHO, EU). Informationsfluss Organisatorisch soll im Gesundheitsamt ebenso wie in der Klinik eine Person bestimmt werden, die nur für die Zusammenführung der Informationen, vorausschauende Planung, Presse und Öffentlich-keitsarbeit zuständig ist. Es ist angebracht in einem solchen Fall spezielle, nicht öffentlich bekannte Rufnummern einzurichten. Die örtlich zuständige Behördenleitung (z.B. Landrat) sowie die örtliche Pressestelle sollten spätes-tens bei Bestätigung der Diagnose informiert werden. Eine aktive Information der Öffentlichkeit ist nur notwendig, wenn ein übergeordnetes Interes-se zum Schutz anderer Menschen besteht, z.B. weil Kontaktpersonen ermittelt werden müssen oder bei ähnlichen Sonderfällen. Ansonsten gilt die ärztliche Schweigepflicht. Die Presseinformation zum Fall sollte die betroffene Klinik übernehmen, eine Koordinierung mit dem Gesundheitsamt und dem Sozialministerium ist unbedingt anzuraten. Sollte ein Medieninteresse vor-handen sein, ist die Durchführung von gemeinsamen Pressekonferenzen (mindestens Klinik, Ge-sundheitsamt) zu empfehlen. Die Einrichtung eines Bürgertelefons (GIT, Gefahreninformationstele-fon) ist bei Berichterstattung in der Presse erfahrungsgemäß ebenfalls notwendig. Die Liste wichtiger Telefonnummern sollte um örtlich relevante Anschlüsse ergänzt werden. Das Vorgehen bei einem Verdachtsfall hochkontagiöser lebensbedrohlicher Infektionen muss allen Ärzten der Gesundheitsämter in Hessen bekannt sein. Es ist darauf zu achten, dass die örtlichen Krankenhäuser das entsprechende Vorgehen in die jeweiligen Hygienepläne und den Krankenhauseinsatzplan (HKEP) aufgenommen haben. Für den Ablauf in der Klinik dient das Schema Management bei Verdacht auf gefährliche, von Mensch zu Mensch übertragbare Krankheiten.

Page 63: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 63 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Schutzkleidung Jede Einrichtung, die in die Versorgung von Patienten mit V.a. eine hochkontagiöse Er-krankung involviert werden könnte, sollte über eine Grundausrüstung mit Schutzkleidung verfügen. Weitere Sets mit Schutzkleidung und Respiratoren (Bevorratung nicht empfohlen) sind im Notfall über das Kompetenzzentrum in Frankfurt zu beziehen.

Kategorie III Typ4 z.B. Kleenguard IPP Overalls

NuFab Seuchenschutzanzug; Fa ProUmwelt alternativ: Tyvec Schutzanzug, notfalls: Op-Mantel und Op-Vollhaube (Klinidrape No 865610)

Mundschutz (Halbmasken mit Filter) Atemschutzhalbmaske mit Filter FFP3S z.B. 3M Atemschutzmaske

notfalls: Mundschutzmaske

Schutzhandschuhe Schutzhandschuhe doppelt, z.B. Op-Handschuhe (unsteril) Latex unter einen unterarmbedeckenden, den Ärmel überlappenden, oberen Handschuh z. B. „Hi Risk“, puderfrei mit besonders langem Rand (28,5 cm) oder „Chemotherapie-Handschuhe“. Schuhe desinfizierbare Schuhe oder flüssigkeitsdichte und rutschfeste Einmalüberschuhe; alternativ: Einwegüberziehstiefel (Schafthöhe 43 cm) notfalls: OP-Schuhe oder Gummistiefel Arbeitschutzbrille (mit seitlichem Schutz) gut sitzend mit seitlichem Spritzschutz

Diese Materialien sind für alle Krankenhäuser im Wetteraukreis einheitlich definiert und im aktuellen Hessischen Krankenhaus Einsatzplan (HKEP) so abgestimmt worden.

Page 64: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 64 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Differenzierung von VHF-Kontaktpersonen nach Risiken

Entscheidender Zeitpunkt ist der Beginn der Symptome beim Indexpatienten!

Kategorie Ia: Kontaktpersonen mit hohem Risiko

• Personen, die direkten Schleimhaut- oder invasiven Hautkontakt mit Blut, anderen Körperflüssig-keiten oder Geweben des Patienten hatten (z. B. durch eine Nadelstichverletzung, bei einem in-vasiven Eingriff, einer Reanimation oder einer Autopsie)

Kategorie Ib: Kontaktpersonen mit erhöhtem Risiko

• Personen, die Kontakt mit Blut, anderen Körperflüssigkeiten oder Geweben des Patienten auf in- takter Haut oder als Aerosol hatten (z.B. Krankenpflege- oder ärztliches Personal, Labormit-arbeiter, Reinigungspersonal in vorbehandelnden Einrichtungen, ggf. Mitarbeiter externer Unter-suchungslabors),

• Personen, die mit dem Blut, Exkreten, Geweben oder dem Kadaver eines Tieres, das nachweis-lich mit VHF infiziert war, in Berührung gekommen sind.

Kategorie II: Kontaktpersonen mit mäßigem Risiko

• Personen, die den Patienten gepflegt oder Untersuchungsproben von ihm bearbeitet haben (z. B. Mitglieder einer Lebens- oder Wohngemeinschaft, betreuende Freunde oder Nachbarn, ggf. vor der Krankenhausaufnahme konsultierte Ärzte, Krankentransportpersonal, betreuendes Kranken-hauspersonal einschl. Ärzten, Reinigungspersonal etc.),

• Personen, die unmittelbaren Kontakt mit der Leiche eines an VHF verstorbenen Patienten oder dessen Verdächtigen hatten, bevor der Sarg verschlossen wurde,

• Personen, die Kontakt zu einem Tier hatten, das mit VHF infiziert war, • Personen mit längerem direkten Kontakt zum Indexpatienten, sofern dieser bereits symptoma-

tisch war (z.B. Flugnachbarn) • Personen, die direkten Kontakt mit der Kleidung, dem Bettzeug oder anderen Gegenständen hat-

ten, die mit Blut, Urin oder anderen Körperflüssigkeiten des Patienten kontaminiert gewesen sein könnten.

Kategorie III: Kontaktpersonen mit geringem Risiko

• jegliche andere Art von Kontakten zum Indexpatienten (z.B. Aufenthalt im gleichen Raum, Benut-zung der gleichen öffentlichen Transportmittel, allgemeine soziale Kontakte),

• medizinisches Personal mit provisorischer Schutzkleidung (nach: Fock et al., 2000)

Page 65: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 65 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Vorläufige Isolierung bei Verdachtsfällen (HKLE) Räumliche Unterbringung • Patient immer allein in ein Zimmer legen, wenn vorhanden Zimmer mit Schleuse und zusätzli-

chem Außenzugang. Bei dem potentiell schweren Verlauf von HKLE ggf. direkte Aufnahme auf der Intensivstation

• großer Vorraum zum Einzelzimmer Dient als provisorische Schleuse zum Wechseln und Aufbewahren der Schutzkleidung und als Aufbewahrungsraum für kontaminiertes Material und Geräte. Bei fehlendem Vorraum kann ein Teil des Korridors vor dem Zimmer unter Sperrung des Durchganges abgetrennt werden (klare Markierung anbringen).

Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung

die Klimaanlage des Raumes abschalten Patient darf das Zimmer nicht verlassen, Kein direkter Kontakt zu Mitpatienten und Ange-

hörigen Dusche und Toilette soll vom Patienten nicht benutzt werden können (Toilettenstuhl, Wasch-

schüssel). Die Entsorgung der Exkremente soll trocken (Zellstoff) in dichten Plastikbehältern erfolgen

alle kontaminierten Abfälle in dichten Plastikbehältern sammeln und später autoklavieren Einmalartikel verwenden Diagnostische Proben im Schleusenraum äußerlich desinfizieren, zusätzlich verpacken und

kennzeichnen Kontakt mit medizinischem Personal nur mit entsprechender Schutzkleidung. Das Personal

ist über die Infektiosität aufzuklären, die Arbeit sollte freiwillig erfolgen Durchführung der Schlussdesinfektion Raumdesinfektion Eine Raumdesinfektion (Verdampfen von Formaldehyd) ist bei hämorrhagischen Fieber, Pocken, Milzbrand und Pest erforderlich. Sie darf nach Gefahrstoffverordnung nur von Desinfektoren mit Be-fähigungsschein nach TRGS 522 durchgeführt werden. Außerdem muss der Desinfektor in Besitz einer Erlaubnis zur Durchführung einer Raumdesinfektion der zuständigen Behörde sein. Schutz des Laborpersonals bei der Durchführung von „Routinediagnostik“ • Proben dürfen nur nach vorheriger tel. Ankündigung und durch aufgeklärtes Personal in das La-

bor gebracht und dort direkt dem bezeichneten Mitarbeiter übergeben werden. • Die Bearbeitung dieser Proben muss unter strengster Beachtung der Regeln zum Infektions-

schutz (Schutzkleidung) und möglichst gesondert von der normalen Routine erfolgen, Anzahl des Personals begrenzen!

• Soweit bei der Probenbearbeitung das Gesicht bespritzt werden kann, soll ein Gesichtsschutz getragen werden.

Die Vorgaben des Hygieneplans bzw. der Gefahrengutverordnung (Probenuntersuchung außer

Haus!) sind strikt einzuhalten. Der leitende Laborarzt sollte die Maßnahmen überwachen

Page 66: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 66 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Besondere und „neue“ Gefahren Mitarbeiter im Rettungsdienst können unverhofft in Situationen geraten, die einerseits aus Gründen des Selbstschutzes relevant sind, andererseits auch ein erhöhtes Mass an Umsicht verlangen. Insbe-sondere bei Kontakt mit krankmachenden Substanzen ist hier ein schnelles Erkennen und Handeln erforderlich. Nachfolgend sind ein paar „Entwicklungen“ aufgezeigt, über die man zumindest schon mal was gehört haben sollte.

Ambrosia artemisiifolia

Das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) ist eine Pflanze, die ursprünglich aus Nordamerika stammt. Seit gut hundert Jahren wird ihre Ausbreitung in Europa beobachtet. Mittlerweile ist sie in Süd- und Osteuropa verbreitet, kommt in Teilen Österreichs vor und macht ihren Vormarsch über Südwestdeutschland auch bis zu uns ins Rhein-Main-Gebiet.

Es gibt Beobachtungen, das über die Verbreitung durch Wind ein weit reichender Pollenflug aus z.B. Osteuropa bis in unsere Regionen statt findet. In den Regionen in denen sich die Pflanze ausbreitet, zeigen bis zu 10 % der Bevölkerung allergische Reaktionen gegenüber Ambrosia. Ambrosia wächst besonders gern an Straßenrändern, in Kiesgruben, an Bahndämmen, auf Baustel-len und Schutthalden, aber auch in Gärten, besonders unter Vogelfutterplätzen. Vogelfutter kann durch Ambrosia-Samen verunreinigt sein. Ambrosia wächst gewöhnlich 20 cm bis 1,5 m hoch. Im Unterschied zum gemeinen Beifuß sind die Stängel leicht behaart, die Blütenstände gedrungener und die Wuchsform ist kugelig. Die einjährige Pflanze blüht von Juli bis Oktober mit fingerförmigen, grüngelblichen Blütenständen, die kleine, un-scheinbare gelbe Blütenköpfchen tragen und bis zu einer Milliarde Pollen pro Pflanze produzieren. Außerdem entstehen 3.000 bis 60.000 Samen, welche bis zu 40 Jahre lang keimfähig bleiben kön-nen.

Die Pollen des Traubenkrauts gehören zu den stärksten Allergie-Auslösern. Bereits ab sechs Pollen pro Kubikmeter Luft reagieren empfindliche Personen allergisch, ab elf Pollen je Kubikmeter wird von einer starken Belastung gesprochen (zum Vergleich: bei Gräserpollen wird eine Konzentration von mehr als 50 Pollen pro Kubikmeter als starke Belastung bezeichnet). Die unbehandelte Allergie kann allergische Reaktionen der Augen und der Atemwege auslösen und im schlimmsten Fall somit auch zu Asthma führen. Der späte Blütezeitpunkt der Ambrosia von Juli bis Oktober bedeutet eine zusätz-liche Belastung der Pollenallergiker durch eine Verlängerung der Pollensaison, wenn die Gräserpollen nur noch in geringen Mengen fliegen. Außerdem sind Kreuzreaktionen mit Goldrute, Sonnenblume, Kamille, Arnika und allen Blumen, die wie Margeriten oder Gänseblümchen aussehen, möglich. Eine Kreuzreaktion mit Pilzsporen ist auch nicht auszuschließen.

Die Pflanzenbestände lassen sich am effektivsten durch Ausreißen reduzieren. Die Pflanze darf da-bei nur mit Handschuhen berührt werden, weil allein die Berührung allergieauslösend sein kann.

Mähen vor der Blütezeit ist nicht effizient, da geschnittene Pflanzen rasch neue blütentragende Zwei-ge bilden können. In der Hauptwachstumsphase (Juli bis September) kann durch mehrmaliges, tiefes

Page 67: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 67 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Abmähen im Abstand von drei bis vier Wochen die Pflanze so geschwächt werden, dass sie es nicht mehr schafft, neue Triebe und Blütenstände zu bilden. Diese Methode eignet sich am besten, wenn die manuelle Entfernung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Wenn man das Traubenkraut zur Blütezeit ausreißt (besser wäre es vorher), sollte man sich mit einer Staubmaske vor den Pollen schützen. In jedem Fall sollte man bei den Arbeiten Handschuhe tragen, weil auch durch Hautkontakt eine Sensibilisierung (Steigerung der Empfindlichkeit) ausgelöst werden kann. Wer bereits unter Allergien leidet, sollte diese Arbeit nicht durchführen. Das beim Ausreißen anfallende Grüngut sollte möglichst verbrannt oder in Plastiksäcken verpackt der Müllabfuhr zuge-führt werden. In zahlreichen Vogelfuttern sind ebenfalls Traubenkrautsamen enthalten. Im Handel sollte gezielt nach ambrosiasamenfreiem Vogelfutter gefragt werden, da andernfalls die Gefahr groß ist, dass he-runtergefallene Ambrosiasamen mit dem Kehricht in fruchtbaren Boden gelangen. Weitere Informationen unter www.ambrosia.de

Eichenprozessionsspinner Die Bevölkerung wird gleichwohl gebeten, weiterhin aufmerksam zu sein. Die Gifthaare, die der Eichenprozessionsspinner ab dem dritten Larvenstadium entwickelt, können heftige allergische Reaktionen auf der Haut und den Schleimhäuten auslösen. Einzelne Haare können auch nach dem Entfernen des Nestes noch vorhanden sein und durch Wind über weite Strecken verteilt werden. Auch kann trotz der vorgenommenen Untersuchung nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden, dass es noch weitere Populationen des Eichenprozessionsspinners im Bad Vilbeler Wald gibt. Dieses Risiko besteht aber in nahezu allen Wäldern in Süddeutschland.

Der Eichenprozessionsspinner ist eigentlich ein Forstschädling, der bevorzugt Eichen im Wald befällt. Der wärmeliebende, eher unscheinbare graubraune Nachtfalter ist an sich harmlos, doch seine Larven entwickeln ab dem dritten Larvenstadium Gifthaare, die beim Menschen heftige allergische Reaktionen auf der Haut und den Schleimhäuten auslösen können. So können bei Kontakt mit den Raupenhaaren Hautrötungen mit Schwellungen und Juckreiz bis hin zu asthmatischen Anfällen und allergischen Schockreaktionen auftreten. Diesen allergischen Reaktionen sind besonders Spaziergänger, Ausflügler und Personen ausgesetzt, die sich berufsbedingt in den betroffenen Gebieten aufhalten.

Berühren Sie keinesfalls herabgestürzte Teile von Nestern oder Raupenhüllen. Kinder dürfen auf keinen Fall die lebenden Raupen berühren oder mit ihnen spielen. Sollten Sie nach einem Aufenthalt in betroffenen Gebieten einen juckenden Ausschlag bekommen, wechseln Sie die Kleidung und du-schen Sie sich gründlich mit handwarmen Wasser. Geben Sie die Kleidung in die Waschmaschine. Bei stärkeren Ausschlägen sowie beim Auftreten von Allgemeinsymptomen sollten Sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Page 68: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 68 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Liste der Abkürzungen ESBL Extended-Spectrum-Beta-Lactamase CDAD Clostridium difficile assoziierte Diarrhoe MRSA Methicillin-resistenter Staphylococcus aureaus (Multi-resistenter Staph. aureus) ORSA Oxacillin-resistenter Staphylococcus aureus STIKO Ständige Impfkommission (am Robert-Koch-Institut) TRBA Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe FFP3 Filtering Face Piece (partikelfiltrierende Gesichts – Halbmaske, Schutzklasse 3) FMSE Frühsommer-Meningo-Enzephalitis PEP Postexpositionsprophylaxe IfSG Infektionsschutzgesetz LAGA Bund / Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall MP MedizinProdukte MRE Multi Resistente Erreger HKLE Hoch Kontagiöse Lebensbedrohliche Erkrankungen SOP Standard Operating Procedure (Standardarbeitsanweisung) ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BioStoffV Biostoffverordnung TRBA Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln ASTM American Society for Testing and Materials – Amerikanische Gesellschaft für

Materialprüfung NI Nosokomiale Infektionen, Krankenhausinfektion RS Rettungssanitäter RH Rettungshelfer RA Rettungsassistent MMR Mumps Masern Röteln RKI Robert Koch Institut HBV Hepatitis B Virus HCV Hepatitis C Virus HIV Humanes Immundefizienz Virus HBsAg Hepatitis B surface Antigen PVP Jod Povidon Jod DNA Desoxyribonukleinsäure RNA Ribonukleinsäure GPT Glutamat-Pyruvat-Transaminase ED Einzeldosis DTaP Diphtherie, Tetanus, Pertussis Impfstoff TIG Tetanus Immunglobulin PSA Persönliche Schutz Ausrüstung IGRA Interferon-Gamma Release Assay TRU Thorax Röntgen Untersuchung INH Isoniazid (Antibiotikum) LTBI Latente Tuberkulose Infektion IFN-y Interferon Gamma VZIG Varizella Zoster Immunglobulin EN Europäische Norm AQL Acceptable Quality Level - Annehmbare Qualitätsgrenzlage

Page 69: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 69 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

CE Produkt entspricht EU Richtlinien VAH Verbund für angewandte Hygiene MPG Medizin Produkte Gesetz IHO Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz MPG Medizin Produkte Gesetz ZVK Zentral Venen Katheter GUV-R Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz HRDG Hessisches Rettungsdienst Gesetz SARS Severe Acute Respiratory Syndrome VHF Virus Hämorrhagisches Fieber RAL-GZ Reichsausschuss für Lieferbedingungen (Gütezeichen) EWZ Einwirkzeit DVV Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten TRGS Technisches Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung (Arbeitsplatzgrenzwerte) RD-Plan Reinigungs- und Desinfektionsplan MPBetreibV Medizinprodukte Betreiberverordnung KRINKO Kommission für Krankenhaushygiene (RKI) ZSVA Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung RDG Reingungs- und Desinfektionsgerät CPAP Continuous Positive Airway Pressure HEPA High Efficiency Particulate Air Filter DVGW Deutscher Verein des Gas und Wasserfaches KBE Kolonie Bildende Einheit AVV Abfall Verzeichnis Verordnung AS Abfall Schlüssel AIDS Acquired immunodeficiency syndrome TSE Transmissible Spongiforme Enzephalopathie CJK Creutzfeldt-Jakob-Krankheit vCJK Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit HUS Hämolytisch Urämisches Syndrom HFRS hemorrhagic fever with renal syndrome VRE Vancomycinresistente Enterokokken ECDC European Centre for Disease Prevention and Control MNS Mund Nasen Schutz BSL Bio Safety Level BMG Bundesministerium für Gesundheit WHO World Health Organisation HSM Hessisches Sozialministerium GIT Gefahren Informations Telefon HKEP Hessischer Krankenhaus Einsatzplan AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

Page 70: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 70 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

Literatur - wichtige rechtliche Grundlagen und fachliche Standards

Gesetze / Verordnungen (nachzulesen unter http://www.gesetze-im-internet.de, http://bundesrecht.juris.de, http://frei.bundesgesetzblatt.de) • Hessischen Rettungsdienstgesetz vom 16.12.2010 (GVBl. I 2010, S. 646 ff.) • Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 03.01.2011 (GVBl. I 2011, S. 13 ff.) • Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Geset-zes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1622) geändert worden ist • Besondere Gefahrenlagen durch biologische Materialien, Erlass HSM/HMdIS 23.12.2003 • Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2326)

• Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten

(Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3396), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2326)

• Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung

der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 07.08.96 (BGBl. I, S. 1246) zuletzt geändert durch Art. 15, Abs. 89 vom 05.02.2009 (BGBl. I S. 160)

• Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV) vom 12.

August 2004 (BGBl. I, S 2179) zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960)

• Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen

Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) vom 27. Januar 1999 (BGBl. I S. 50) zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I Nr. 62, S. 2768)

• Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18.12.2008 (BGBl.

I Nr. 62, S. 2768) zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) Technische Regeln Vorschriften, Regeln, Informationen der Deutschen Unfallversicherung (DGUV) (nachzulesen unter www.baua.de und www.dguv.de/inhalt/medien/datenbank/index.jsp)

• Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250: Biologische Arbeitsstoffe

im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

Page 71: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 71 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

• Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

• BGV/ GUV-V A 1 „Grundsätze der Prävention“ • BGV/ GUV-V A 4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ • BGR/ GUV-R 189 „Benutzung von Schutzkleidung“

Rahmenhygieneplan für Rettungs- und Krankentransport Stand März 2011 • BGR/ GUV-R 195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“ • BGR/ GUV-R 206 „Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst“ • BGR 208 „Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen“ • BGR/ GUV-R 500 Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.6: Betreiben von

Wäschereien • BGI/ GUV-I 512 „Erste Hilfe - Material“ • BGI 853 „Betriebsanweisungen nach Biostoffverordnung“ • GUV-I 8536 „Verhütung von Infektionskrankheiten“ • GUV-I 8537 „Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar“ • M612/613 „Risiko Virusinfektionen“ (www.bgw-online.de) • M612/613-LI „Liste sicherer Produkte - Schutz vor Schnitt- und Stichverletzungen“

(www.bgw-online.de) • Vorgehen nach Stich- und Schnittverletzungen - Begründung für das Regeluntersuchungsprogramm

der BGW (http://bgw-online.de/internet/generator/inhalt/online • Inhalt/Medientypen/Fachartikel/Regeluntersuchungsprogramm Nadelstichverletzungen • Weitere Informationen zum Schutz vor Verletzungen durch spitze oder scharfe Instrumente (Nadelstichverletzungen) unter:

• http://www.nadelstichverletzung.de/content/home.html • http://www.stop-nadelstich.de/ • http://www.baua.de/de/Ueber-die-BAuA/Modellprogramm/Nadelstichverletzungen.html

• Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von

Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V (Krankentransport -Richtlinien) in der Fassung vom 22. Januar 2004 (Bundesanzeiger 2004; Nr. 18: S. 1342)

• RKI Richtlinien 4.5.3., Anforderungen der Hygiene an den Krankentransport

einschließlich Rettungstransport in Krankenkraftwagen Anlage zu Ziffer 4.5.3 der „Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen“( aus Bundesgesundheitsblatt 32/1989, H. 4, S. 169–170)

• Leitlinien des AWMF (www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF) • Aktuelle Liste der vom Robert-Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel

Page 72: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 72 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

und –verfahren • Aktuelle Desinfektionsmittelliste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH) • Aktuelle Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO); www.rki.de • Merkblatt über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen

und privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes der Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA-AG), Überarbeitung: Stand September 2009

• DIN 58953 Sterilisation- Sterilgutversorgung, Teil 8: Logistik von sterilen Medizinprodukten

Rahmenhygieneplan für Rettungs- und Krankentransport Stand März 2011 • DIN EN 1789 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung - Krankenkraftwagen“

(„Medical vehicles and their equipment – Road ambulances“) • DIN EN 1865 „Festlegungen für Krankentragen und andere Krankentransportmittel

im Krankenkraftwagen“ („Specifications for stretchers and other patient handling equipment used in road ambulances“)

• DIN 13024 Krankentrage • DIN 13232 Notfall-Arztkoffer • Gefahrstoffverordnung, TRGS 507, TRGS 555 • TRGS 522 Raumdesinfektion mit Formaldehyd, BArbBl. Nr. 6/19 • Hygienegrundsätze im Rettungsdienst/ Krankentransport (und Sanitätsdienst) des

Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Mecklenburg-Vorpommern 2006

• Kunzika, C. (1999): Analyse des Hygienestatus im Rettungsdienst in Vorpommern und Erarbeitung einer Modellhygieneordnung für diesen Bereich als Fragestellung der Community Medicine. Institut für Hygiene und Umweltmedizin. Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

• Finsterer, B., Fiebig, T. (2008): Sinnvolle Hygiene im Rettungswesen. Krankenhaushygiene

up2date 3, S. 101-116 • Schulze-Röbbecke, R., (2009): Standardmaßnahmen zur Prävention der Übertragung

nosokomialer Infektionen – Standardhygiene, Basishygiene. Krankenhaushygiene up2date 4, S. 193-203

• Nussbaum, B. (2009): Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus

hygienischer Sicht. Hygiene & Medizin 3, März 2009, S. 102-107 • Neumann, M., Schuh T. (2006): Kompendium Krankenhaushygiene. Ein Leitfaden

für medizinisches Personal mit einer Auswahl an Testfragen, 15. Auflage. Trier: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder

• Neßler, A. (2008): Maßnahmen bei MRSA-positiven Patienten im Rettungsdienst/ Krankentransportwesen. LUA-Mitteilung 01/2008 Chemnitz, S. 13-15

• Neßler, A., Mitglieder der AG Tuberkulose des Sächsischen Ministeriums für

Soziales und Verbraucherschutz (2010): Maßnahmen bei Tuberkulose- Verdachtsfällen und Erkrankten im Rettungsdienst/ Krankentransportwesen. LUAMitteilung

Page 73: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 73 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

01/2010 Chemnitz, S. 14-16 • Höpken E. (2005): Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) - Rettungsund

Krankentransportdienste, Informationsblatt des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Infektionsschutz des Landesverbandes Niedersachsen der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes 02/2005

• TRGS 525, Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung, Mai

1998 • Anforderungen der Hygiene an die Abfallversorgung, LAGA-Merkblatt, Januar 2002 • DGHM-Liste, Stand: 4.2.2002 • RKI-Liste, Desinfektionsmittelliste des Robert-Koch-Institutes (RKI), 1.2003 • Händedesinfektion und Händehygiene, Arbeitskreis „Krankenhaushygiene“ der AWMF, Feb 2003 • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, TrinkwV 2001, Stand:28.11.2011 • Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, Stand Juli/2011, RKI/Epid. Bull. 30/2011 • Monatsschrift Kinderheilkunde 2000,148:274-283, Springer Verlag 2000 • Deutsch-Österreichische Empfehlungen zur HIV-Postexpositionsprophylaxe (Stand Januar 2008 –

Lang- und Kurzfassung) • Dtsch Arztebl 2005; 102(33): A-2234 / B-1884 / C-1784 • Diel R et al. Neue Empfehlungen für die Umgebungsuntersuchungen bei Tuberkulose, Deutsches

Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose, Online-Publikation: 2011 Pneumologie, Thieme • Tuberkulose: Merkblatt für MitarbeiterInnen, TÜV SÜD Life Service GmbH im Auftrag des Universi-

tätsklinikums Ulm • „Werkgroep Infectie Preventie“(1991) • SociétéFrancaise d‘Anesthésieet de Réanimation(2000) • Councilof the Association of Anaesthetistson Blood Borne Virusesand Anaesthesia, 1996 • Prävention nosokomialer Pneumonien, Tobias Welte, Dept. of Pulmonary Disease Medizinische

Hochschule Hannover • Ambu® Reinigungsposter Mark IV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften • GUV-R 2106, Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst, März 2003 • GUV / BGV C8, Unfallverhütungsvorschrift „Gesundheitsdienst“ vom September 1982,1. Nachtrag –

Fassung Januar 1997 • GUV-R/ BGR 206, Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst

Page 74: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 74 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

• GUV-R / BGR 190, Benutzung von Atemschutzgeräten • BGI M 612/613, Risiko Virusinfektionen RKI –Richtlinien • Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, Jan.2004 • Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für die Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle bei

Patienten mit Schwerem Akutem Respiratorischem Syndrom (SARS), 16.09.2003 • Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) – Auftreten, Verbreitung, Prävention (Stand:

Mai 2003) • Prävention Gefäßkatheter assoziierter Infektionen, 2002 • Händehygiene, März 2000 • Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von MRSA-Stämmen in Krankenhäusern und anderen

Einrichtungen, 1999 • Vorgehensweise bei Verdacht auf Kontamination mit gefährlichen Erregern (Milzbrand), Aktual.

14.06.2002Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, November 2001

• Schutz vor lebensbedrohlichen importierten Infektionskrankheiten, 2000 • Management bei Verdacht auf eine lebensbedrohliche hochkontagiöse Erkrankung (HKLE), Mai

2000 (Rettd. Betriebs VO , HRDG) • Infektionsprävention beim Transport von Patienten mit offener Lungentuberkulose (TBC), 1998 • Anforderungen der Hygiene an die Infektionsprävention bei übertragbaren Krankheiten; Anlage zu

Ziffer 5.1, Mai 1994 (wird z.Zt. überarbeitet) • Anforderungen der Hygiene an den Krankentransport einschließlich Rettungstransport in Kranken-

kraftwagen, 1989 • BGR 250/TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der

Wohlfahrtspflege“ • Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV-2004 • GUV 29.19 Regeln für den Umgang mit Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmitteln

(Ausgabe April 1997) • BGR 206 Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst vom Juli 1999 • Empfehlungen des Robert Koch - Institutes (RKI) für Krankenhaushygiene und

Infektionsprävention mit den entsprechenden aktuellen Ergänzungen (www.rki.de) • Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Fassung vom Juli 2000 • Gefahrstoffverordnung, TRGS 507, TRGS 555 • TRGS 522 Raumdesinfektion mit Formaldehyd, BArbBl. Nr. 6/1992

Page 75: Musterhygieneplan Rettungsdienst Wetteraukreis · Standardarbeitsanweisungen (SOP’s) für die Medizinprodukte-Aufbereitung Reinigungs- und Desinfektionspläne des jeweiligen Leistungserbringers

Hygieneplan für die Leistungserbringer im Rettungsdienst Seite 75 von 75

__________________________________________________________________________________________________ FACHDIENST GESUNDHEIT UND GEFAHRENABWEHR

DR. REINHOLD MERBS TEL: 06031 832300; FAX: 06031 83912300; EMAIL: [email protected]

• Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene e.V. (VAH-Liste) • Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, Stand Juli/2011, RKI/Epid. Bull. 30/2011 • RKI-Richtlinie 1.7 Prävention der nosokomialen Pneumonie, Bundesgesundheitsblatt 2000; 43(4):

302 -309

Impressum Herausgeber: Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr Mit Beiträgen von: Dr. Reinhold Merbs Kurt Jungkind Markus Goltz Grafik und Layout: Marie-Kristin Moritz Internetadresse: www.rettungsdienst-wetteraukreis.de


Recommended