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Module mit Beschriftungsträgern Sehr geehrter Kunde, … · * Modul-Bezeichnungen finden Sie auf...

Date post: 07-Aug-2020
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Nr. 0-1108 / 189 750 TM 612-1 oder BTM 650-01 Tasten-Modul 1 Taste – 1 Beschriftungsfolie TM 612-2 oder BTM 650-02 Tasten-Modul 2 Tasten – 2 Beschriftungsfolien TM 612-3 oder BTM 650-03 Tasten-Modul 3 Tasten – 3 Beschriftungsfolien TM 612-4 oder BTM 650-04 Tasten-Modul 4 Tasten – 4 Beschriftungsfolien IM 612 Info-Modul 1 Beschriftungsfolie Das große Beschriftungsfeld bietet sich besonders für Hausnummern an. BE 611 Briefklappen-Modul 1 Beschriftungsfolie BKM 611 Briefkasten-Modul mit einer Beschriftungsfolie BKV 611 Entnahmeseite mit einer Beschriftungsfolie RGA 611 Briefklappen-Modul Raumspar-Briefkasten mit einer Beschriftungsfolie Modulbezeichnung Anzahl der Beschriftungsfolien Zu beschriftende Module Sehr geehrter Kunde, Wir gratulieren Ihnen zum Erwerb einer Siedle Sprech- anlage. Siedle-Systeme bieten Ihnen vielseitige Kombinations- möglichkeiten – verbunden mit einer außergewöhnlich hohen gestalterischen und funktionalen Qualität. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen auch das Siedle- Beschriftungssystem an. Es gewährleistet die anspre- chende und passende Be- schriftung Ihrer Anlage in einer gut lesbaren Schrift- größe. CL 1 Beschriftungsfolie CSA/CSV 4 CSA/CSV 1 CSA/CSV 2 CA/CV 4 CA/CV 1 CA/CV 2 Module mit Beschriftungsträgern Erläuterungen zum Bestellformular 1 Auf dieser Seite finden Sie die Modul-Bezeichnungen, die Sie zur Bestellung Ihrer Beschrif- tung benötigen. Wie Ihre Beschriftung aus- sehen wird Auf den Beschriftungsschildern Ihrer Anlage sehen Sie als Beschriftungsbeispiel den Na- men “K. Mustermann“. Die von Ihnen gewünschte Be- schriftung wird in genau der- selben Schrift und Schriftgröße (in Groß- und Kleinbuchstaben) für Sie gesetzt. Die Schrift Die Standardschrift ist die Frutiger Roman 55, die Schrift- höhe ist 4 mm (an den Groß- buchstaben gemessen). Infomodul IM 612 Hausnummern werden durch unseren Beschriftungsservice in der optimalen Größe für Sie abgesetzt – wie die Beispiele in der Modulübersicht zeigen. Beschaffenheit des Schrift- trägers Das Beschriftungsschild, auf das Ihr Name oder andere Beschrif- tungswünsche eingetragen werden, ist ein transparenter, auswechselbarer, UV- und feuchtigkeitsbeständiger Klar- sichtfilm. Ein Tipp Auf Seite 2 finden Sie einige Beispiele für die Beschriftung der Module.
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Page 1: Module mit Beschriftungsträgern Sehr geehrter Kunde, … · * Modul-Bezeichnungen finden Sie auf der Vorderseite TM 612-1 oder BTM 650-01 1 Beschriftungsfolie CL A 03 3 Beschriftungsfolien

Nr.

0-1

108

/189

750

TM 612-1 oderBTM 650-01 Tasten-Modul1 Taste – 1 Beschriftungsfolie

TM 612-2 oderBTM 650-02Tasten-Modul2 Tasten – 2 Beschriftungsfolien

TM 612-3 oderBTM 650-03Tasten-Modul3 Tasten – 3 Beschriftungsfolien

TM 612-4 oderBTM 650-04Tasten-Modul4 Tasten – 4 Beschriftungsfolien

IM 612Info-Modul 1 BeschriftungsfolieDas große Beschriftungsfeld bietet sichbesonders für Hausnummern an.

BE 611Briefklappen-Modul1 Beschriftungsfolie

BKM 611Briefkasten-Modulmit einer Beschriftungsfolie

BKV 611Entnahmeseitemit einer Beschriftungsfolie

RGA 611Briefklappen-ModulRaumspar-Briefkasten mit einerBeschriftungsfolie

ModulbezeichnungAnzahl der Beschriftungsfolien

Zu beschriftende Module

Sehr geehrter Kunde,

Wir gratulieren Ihnen zumErwerb einer Siedle Sprech-anlage. Siedle-Systeme bieten Ihnenvielseitige Kombinations-möglichkeiten – verbundenmit einer außergewöhnlichhohen gestalterischen undfunktionalen Qualität.Aus diesem Grund bieten wir Ihnen auch das Siedle-Beschriftungssystem an. Es gewährleistet die anspre-chende und passende Be-schriftung Ihrer Anlage ineiner gut lesbaren Schrift-größe.

CL 1 Beschriftungsfolie

CSA/CSV 4

CSA/CSV 1

CSA/CSV 2

CA/CV 4

CA/CV 1

CA/CV 2

Module mit BeschriftungsträgernErläuterungen zum Bestellformular 1

Auf dieser Seite finden Sie dieModul-Bezeichnungen, die Siezur Bestellung Ihrer Beschrif-tung benötigen.Wie Ihre Beschriftung aus-sehen wirdAuf den BeschriftungsschildernIhrer Anlage sehen Sie alsBeschriftungsbeispiel den Na-men “K. Mustermann“.Die von Ihnen gewünschte Be-schriftung wird in genau der-selben Schrift und Schriftgröße(in Groß- und Kleinbuchstaben)für Sie gesetzt.

Die SchriftDie Standardschrift ist dieFrutiger Roman 55, die Schrift-höhe ist 4 mm (an den Groß-buchstaben gemessen).

Infomodul IM 612Hausnummern werden durchunseren Beschriftungsservice inder optimalen Größe für Sieabgesetzt – wie die Beispiele inder Modulübersicht zeigen.

Beschaffenheit des Schrift-trägersDas Beschriftungsschild, auf dasIhr Name oder andere Beschrif-tungswünsche eingetragenwerden, ist ein transparenter,auswechselbarer, UV- undfeuchtigkeitsbeständiger Klar-sichtfilm.

Ein TippAuf Seite 2 finden Sie einigeBeispiele für die Beschriftungder Module.

Page 2: Module mit Beschriftungsträgern Sehr geehrter Kunde, … · * Modul-Bezeichnungen finden Sie auf der Vorderseite TM 612-1 oder BTM 650-01 1 Beschriftungsfolie CL A 03 3 Beschriftungsfolien

Beschriftungsbeispiele

Beschriftung von Modulen

Oben:der handschriftliche Eintrag indas Beschriftungsformular

Unten: die Module mit der ge-wünschten Beschriftung

25

Modul-Bezeichnung*

Anz. Beschrif-tungsfolien

Bitte in jedes Kästchen 1 Buchstaben eintragen – 18 Buchstaben pro Zeile. Ausnahme: für IM 612-0 (Infomodul) sind 25 Buchstaben pro Zeile möglich.

18

2518

* Modul-Bezeichnungen finden Sie auf der Vorderseite

TM 612-1 oder BTM 650-011 Beschriftungsfolie

CL A 03 3 Beschriftungsfolien

BE 611 1 Beschriftungsfolie

TM 612-4 oder BTM 650-044 Beschriftungsfolien

Compact-TürstationFür die Compact-Türstation gibt es 3 unterschiedliche Beschriftungsfolien – in diesem Beispiel sind dies:CA/CV 1CA/CV 2

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25

Modul-Bezeichnung*

Anz. Beschrif-tungsfolien

Bitte in jedes Kästchen 1 Buchstaben eintragen – 18 Buchstaben pro Zeile. Ausnahme: für IM 612-0 (Infomodul) sind 25 Buchstaben pro Zeile möglich.

18

Ausfüllen des Formulars :• Modulbezeichnung angeben(Diese finden Sie bei den Be-schriftungsschildern auf derSeite Modulübersicht, z. B. TM 612-2 oder BE 611-3)• Anzahl der Beschriftungs-folien angeben• Namen bzw. gewünschteBeschriftung in die dafür vor-gesehenen Felder des Beschrif-tungsformulars eintragen – fürjeden Buchstaben 1 Kästchen • Gesamtpreis berechnen• Anschrift und Telefonnummerangeben und unterschreiben

ÄnderungswünscheNachträgliche Änderungs-wünsche müssen gesondert berechnet werden. Bei fehler-hafter oder undeutlicherSchreibweise sind keine Rekla-mationen möglich.

Beschriftungsträger Anzahl Be- Euro Euroschrift.träger pro Stück gesamt

bis 2 Zeilen pro Stück __ Stück 6,–

ab 3 Zeilen pro Stück __ Stück 12,–

mit Sonderzeichen (z. B. Glocke,Rollstuhlfahrer, Licht etc.) __ Stück 18,–

mit Firmenzeichen (von reprofähiger Vorlage) __ Stück 31,–

Summe

+ 19% MwSt.

Endsumme

Datum

Unterschrift

Bitte Ihre genaue Anschrift und die Telefonnummer eintragen.

Name

Strasse

PLZ, Ort

Telefon

2518

Senden Sie Dokument per Post, Fax oder E-Mailan:Siedle BeschriftungsservicePostfach 115578113 FurtwangenTelefon +49 7723 63-354Telefax +49 7723 [email protected]

Preise gültig ab 01.01.2013 – Preisänderungen vorbehalten. Mit Erscheinen dieses Formularsverlieren sämtliche früheren Formulare ihre Gültigkeit. Es gelten die Siedle-Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Bestellformular 1

* Modul-Bezeichnungen finden Sie auf der Modulübersicht

Nr.

0-1

108

/189

750

Bitte vollständig ausfüllen:

willmannbl
Schreibmaschinentext
willmannbl
Schreibmaschinentext
willmannbl
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EUR
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EUR
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EUR
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EUR
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EUR
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Allgemeine Verkaufs- und LieferbedingungenS. Siedle & Söhne Telefon- und Telegrafenwerke OHG

1. Allgemeines 1.1 Unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, kaufmännischen Bestätigungsschreiben, Lieferungen und Leistungen erfolgen aus - schließ lich nach Maßgabe dieser Geschäfts-bedin gungen. Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn wir nicht gesondert auf deren Geltung hinweisen.

2. Preise, Preisanpassung 2.1 Unsere Preise gelten ab Werk zzgl. Umsatzsteuer. Für Inlandslieferungen gilt: Unter EUR 1.000,00 netto Auftragswert erfolgt Lieferung mit Berechnung einer Verpackungs- und Versandkostenpauschale. Ab EUR 1.000,00 netto Auftragswert liefern wir franko Fracht und Verpackung. Für Sonderanfertigungen werden Verpackungskosten gesondert be-rechnet.

2.2 Unsere Preise sind freibleibend. Sie beruhen auf den Lohn-, Material- und Gemeinkosten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung/des Bestätigungsschreibens. Erhöhen sich die Lohn-, Material- oder Gemeinkosten innerhalb von acht Wochen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung gemäß Ziff. 6, sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, wir befinden uns in Lieferverzug oder wir haben die Kostenerhöhung aus sonstigen Gründen selbst zu vertreten.

3. Zahlung 3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung mit 2 % Skonto, im Übrigen inner-halb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Monatsrechnungen für gelieferte Waren sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt mit 2 % Skonto, danach ohne Abzug zu bezah-len. Skonto wird nur auf den Nettowarenpreis exklusive Fracht und Verpackung gewährt. Bei Aufträgen unter EUR 52,00 netto Warenwert wird ein Zahlungsnachlass um 5 % gekürzt, bei Aufträgen unter EUR 6,00 netto Warenwert gewähren wir keine Zahlungsnachlässe.

3.2 Soweit wir Zahlungsnachlässe gewäh-ren, erfolgt dies unter dem Vorbehalt der Einhaltung unserer Zahlungsbedingungen. Wir sind berechtigt, Zahlungsnachlässe mit Ansprüchen aus künftigen Bestellungen zu verrechnen.

3.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, die Zahlung zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, falls diese nicht rechtskräftig festgestellt, anerkannt, unbestritten sind oder Mängelrügen vorliegen, deren Berechtigung offenkundig ist.

4. Lieferung, Gefahrübergang 4.1 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Entsprechendes gilt für technische Änderungen, soweit sie keine Preiserhöhung bewirken und nicht zu Verschlechterungen führen.

4.2 Lieferungen erfolgen frei Frachtführer (FCA) Furtwangen (Incoterms 2000). Erfüllungsort ist Furtwangen. Wird der Versand bzw. die Übergabe an den Frachtführer auf Wunsch des Bestellers verzögert oder befindet sich dieser in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5. Vertrieb Da wir technisch hochwertige, erklärungs-bedürftige Waren liefern, ist der Besteller verpflichtet, diese entweder nur an den Fachhandel/Installateure Firma, Datum weiter-zuverkaufenoder selbst zu installieren.

6. Liefer- und Leistungszeit, Verzug 6.1 Die Lieferzeit für unsere Standardprodukte beträgt bis zu sechs Wochen. Für Sonderanfertigungen benennen wir mit Auftragsbestätigung Liefertermine.

6.2 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung/des Bestätigungsschreibens, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Beistellungen sowie vor Eingang ei-ner vereinbarten Anzahlung oder Vorauskasse. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft herge-

stellt und mitgeteilt ist bzw. die Ware dem Frachtführer übergeben wurde.

6.3 Vereinbarte Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Eintritt unverschuldeter Betriebsstörungen wie bspw. Streik, rechtmäßi-ger Aussperrung oder von uns nicht verschul-deter Verzögerungen in der Zulieferung. Der Besteller ist in diesen Fällen nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dauert die unverschuldete Betriebsstörung länger als acht Wochen an, sind wir, ohne Schadensersatz zu schulden, be-rechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

6.4 Geraten wir in Verzug, haften wir, soweit der Besteller einen Schaden nachweist, be-grenzt auf je 0,5 % des Nettopreises für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens auf 5 % des Nettopreises für den betroffenen Teil der Lieferung. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

6.5 Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

7. Gewährleistung 7.1 Gewährleistungsansprüche bestehen bei nur unerheblichen Mängeln nicht.

7.2 Der Besteller hat die abgelieferte bzw. in Fällen der Geltung der FCA-Klausel die dem Frachtführer zur Verfügung gestellte Ware einschließlich Software unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel einschließlich Fehlmengen unverzüglich, spä-testens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Gefahrenübergang, zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind nach Entdeckung ebenfalls un-verzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Entdeckung zu rügen. Die Rüge - fristen gelten in gleicher Weise für Direkt-lieferungen an von dem Besteller benannte Dritte; der Besteller hat auch in solchen Fällen für eine fristgerechte Rüge Sorge zu tragen.

7.3 Bei nicht unerheblichen Mängeln sind wir nach unserer Wahl berechtigt und verpflichtet, innerhalb angemessener Fristen unentgelt-lich bis zu dreimal nachzubessern oder neu zu liefern, soweit der Mangel innerhalb der Verjährungsfrist auftritt und rechtzeitig gerügt wird, vorausgesetzt, die Mängelursache lag bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vor. Hierfür ist der Besteller beweispflichtig. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller un-beschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Ziff. 8 von dem Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7.4 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind aus-geschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.

7.5 Rückgriffsansprüche des Bestellers beste-hen gem. § 478 BGB gegen uns nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hin-ausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gilt im Übrigen Ziff. 7.4 entspre-chend.

7.6 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vor-schreibt sowie in den in Ziff. 8.2 geregelten Fällen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

8. Schadensersatz 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatz-ansprüche des Bestellers (Schadens-ersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Sachmängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

8.2 Der Haftungsausschluss nach Ziff. 8.1 gilt nicht in Fällen der Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes, des Vorsatzes, des arglistigen Verschweigens eines Mangels, we-gen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, von Garantieansprüchen oder wesentlicher Vertragspflichten.

Vertragspflichten sind wesentlich, soweit ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder grober Fahrlässigkeit haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es liegt ein sonstiger, in Ziff. 8.2 Satz 1 geregelter, zwingender Haftungsgrund vor. Verletzen einfache Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig nicht wesentliche Vertragspflichten und liegt keiner, der in Ziff. 8.2 Satz 1 geregelten Haftungstatbestände vor, so haften wir nicht. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

8.3 Dem Besteller obliegt bei von uns geliefer-ter Software die branchenübliche regelmäßige, mindestens jedoch die tägliche Datensicherung. Soweit wir nach Ziff. 8.1 und 8.2 haften, ist im Falle grober Fahrlässigkeit die Haftung für Datenverlust auf den Wiederherstellungsauf-wand bei Vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt.

8.4 Schadensersatzansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren gem. Ziff. 7.6.

9. Warenrücknahme, Änderung von Sonderanfertigungen 9.1 Soweit wir aus Kulanzgründen Ware zurücknehmen, erfolgt deren Zusendung auf Gefahr und Rechnung des Bestellers.

9.2 Wir erteilen in Kulanzfällen Gutschrift und bringen 20 % des Nettorechnungsbetrages für Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug. Sonderanfertigungen sowie die Produkte der Baureihen BGA, BG/KSF, BG/SR, KS, KSA, KSF, KSFB, RGA, RG/KSF, RGT, RG/SR, Siedle Classic und Siedle Steel werden nicht zurückgenom-men. Im Falle kulanzweiser Stornierung von Aufträgen über Sonderanfertigungen hat der Besteller die vereinbarte Vergütung abzüglich der von uns infolge der Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen, die sich auf 30 % des Warennettopreises belaufen, zu bezahlen. Wünscht der Besteller eine Änderung bereits beauftragter Sonderanfertigungen und stim-men wir dem zu, hat er die Mehrkosten zu tragen.

10. Gewerbliche Schutzrechte, Rechtsmängel 10.1 Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten (einheitlich: Schutzrechte) durch von uns gelie-ferte, vertragsgemäß genutzte Produkte gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir innerhalb der Gewährleistungsfrist (Ziff. 7.6) wie folgt: Wir erwirken innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl auf un-sere Kosten für die betreffenden Produkte ein Nutzungsrecht oder wir ändern die Produkte derart, dass ein Schutzrecht nicht verletzt wird und tauschen auf unsere Kosten beim Besteller aus.

10.2 Die unter Ziff. 10.1 genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Besteller uns über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich, spätes-tens jedoch innerhalb von acht Werktagen nach Kenntniserlangung verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung oder den Vertrieb bei behaupteter Schutzrechtsverletzung ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzu-weisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Ansprüche des Bestellers beste-hen nicht, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder da-durch verursacht wird, dass die Ware von dem Besteller verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

10.3 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gel-ten für die Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen gemäß Ziff. 7 und 8 ent-sprechend. Sonstige Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

11. Eigentumsvorbehalt 11.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller erfüllt sind. Der Besteller wird ermächtigt, die Ware im

ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten, zu verbinden oder einzubauen (Vorbehaltsware), nicht aber zu verpfänden oder sicherungszuübereignen. Im Falle der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers sind wir berechtigt, die Veräußerung/Verarbeitung bzw. den Einbau/die Vermischung zu untersagen.

11.2 Die Weiterveräußerung ist nur unter der Bedingung gestattet, dass der Besteller den Vorbehalt macht, dass das Eigentum an seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen in Ansehung der Vorbehaltsware vollständig erfüllt hat. Der Besteller tritt an uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung oder dem Einbau bis zur Höhe unseres Anspruchs ab.

11.3 Zur Einziehung abgetretener Forderungen ist der Besteller ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers. In diesen Fällen sind wir be-rechtigt, die Kunden von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der Besteller die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm entstehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum, etc. auszuhändigen so-wie zur Überprüfung den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gestatten.

11.4 Wird die Vorbehaltsware von dem Besteller zu einer neuen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gem. §§ 947 ff. BGB an der neuen Sache. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht uns gehörigen Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturawertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

11.5 Der Besteller verpflichtet sich, uns im Falle seiner Zahlungseinstellung, einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sowie von Pfändungen unverzüglich Anzeige zu machen. Pfändungsgläubiger sind unter Angabe der Adresse namhaft zu machen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs von Pfändungsgläubigern und zu einer Wiederbeschaffung der Ware aufgewen-det werden müssen.

11.6 Für den Fall, dass der Besteller mit einem erheblichen Teilbetrag in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt, insbesondere wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. In dem Herausgabeverlangen liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Setzung einer Leistungsfrist ist in diesen Fällen entbehrlich. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt auch bei Rücktritt vorbehalten.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht 12.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen ist Furtwangen.

12.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem materiellem sowie deut-schem Prozess recht. Die Anwen dung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Stand 03/2010

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Seite 1/4

Beschriftungsservice

Beschilderung Siedle-Vario

BeispieleSehr geehrter Kunde,

Wir gratulieren Ihnen zumErwerb einer Siedle Sprech-anlage. Siedle-Vario ist ein System, das Ihnen vielseitige Kombi-nationsmöglichkeiten bietet – verbunden mit einer außergewöhnlich hohen gestalterischen und funktio-nalen Qualität.

Professionell beschriftete Schilder komplettieren die hohe funktionale und gestalterische Qualität, die jede Siedle-Sprechanlage auszeichnet. Die Beschrif-tung durch unseren Service gewährleistet gute Lesbar-keit, ist witterungs- und UV-beständig und optimal auf das Produktdesign ab-gestimmt.

Beschriftungsmöglichkeit 1:Folienschrift Die UV-beständigen Buchsta-ben werden maschinell ausge-schnitten und auf eine Klebe-folie übertragen. Von dieser Folie werden die Buchstaben auf die Modul-Oberfläche aufgerieben.Das Verfahren ist einfach und kostengünstig und die Haltbar-keit ist sehr gut. Folienbeschriftung ist beson-ders gut für wechselnde Be- schriftung geeignet, denn die Schrift lässt sich ohne Beschä-digung des Infoschild-Moduls entfernen und anschließend erneuern.

Beschriftungsmöglichkeit 2:Siebdruck Die Schriftfarbe wird im Sieb-druckverfahren direkt auf dieModul-Oberfläche aufgetra-gen.Der Druck ist extrem haltbar und witterungsbeständig. Bitte beachten Sie, dass sich der Druck nicht ohne Beschä-digung des Infoschild-Moduls wieder entfernen lässt. Deshalb ist das Siebdruckverfahren nicht für wechselnde Beschrif-tungen geeignet.

Sonderanfertigungen Es sind sowohl Siebdrucke mitmehr als 4 Farben als auch Sonderanfertigungen nach Filmvorlage oder auf Basis eines gängigen Grafikdateiformats möglich. Diese müssen entspre-chend des anfallenden Zeit- und Bearbeitungsaufwandes gesondert berechnet werden.

Die SchriftDie Standardschrift ist die Frutiger Roman 55, eine gut lesbare halbfette Schrift.

Farbe Wenn Sie eine farbige Schrift wünschen, können Sie diese z. B. nach RAL-Nummern be-stellen. Die Farbangabe einfach in Klammer hinter dem ent-sprechenden Wort vermerken.

Das Schriftbild richtet sich so exakt wie mög-lich nach Ihrer Eintragung im Beschriftungs-Raster, wobei sich kleine Abweichungen zu Ihrem Entwurf – bedingt durch Laufweite und Größe der Druckschrift – nicht vermeiden lassen.Deshalb erhalten Sie in jedem Fall den Korrekturabzug zur Kontrolle der Beschriftung.Falls Sie besondere Schrift- oder Gestaltungswünsche haben, so müssen Sie diese detailliert im Beschriftungsfor-mular angeben.

Bitte beachten:1. Beschriftung eines in IhremBesitz befindlichen Infoschild-Moduls:

FolienbeschriftungFügen Sie das Infoschild-Modul dem Bestellformular 2 bei, wenn Siedle das Aufbringen der Folie für Sie übernehmen soll. Möchten Sie die Schrift selbst aufbringen (eine Anlei-tung liegt der Folie bei), dann schicken Sie nur das Bestellfor-mular 2 an den Siedle-Beschrif-tungsservice.

SiebdruckHier müssen Sie in jedem Fall das Modul dem Bestellformular2 beifügen.

2. Bestellung eines Infoschild-Moduls komplett mit Beschrif-tung:In diesem Fall legt Ihr Elektro-installateur das ausgefüllte Be-stellformular der Bestellung für das Infoschild-Modul bei.

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30 x 10 cm (ISM 611-3/1-...)

Rastereinteilung entspricht 10 x 10 cm

Turmweg

Turmweg

40 x 10 cm (LEDF 600-4/1-...)

Waldstraße 8

Waldstraße 8

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Seite 2/4

40 x 20 cm (ISM 611-4/2-...) 40 x 40 cm (LEDF 600-4/4-...)

40 x 20 cm (ISM 611-4/2-...)

80 x 20 cm (LEDF 600-8/2-...)

100 x 30 cm (LEDF 600-10/3-...)

100 x 40 cm (ISM 611-10/4-...)

ElektroMaier GmbH

Hofmann Bio-Technologie

Prüfung EDV EG Geschäftsstelle 1.OG

Labor 1 + 2 UG Sekretariat 1. OG

Entwicklung 3. OG

Institut für Forstbotanik

Schützenstraße 13

MAX MAGNUSHoch- Tief und Brückenbau GmbH & Co KG

Sibelius Straße 20123456 Burghausen

HAHNEFeuerschutz + Sicherheit

Oberau 30

freie Architekten BDA

Hoppe& Partner7

ElektroMaier GmbH

7Hoppe& Partner

freie Architekten BDA

HAHNEFeuerschutz + Sicherheit

Oberau 30

Institut für ForstbotanikSchützenstraße 13

MAX MAGNUSHoch- Tief und Brückenbau GmbH & Co KG

Sibelius Straße 20123456 Burghausen

Hofmann Bio-Technologie

Prüfung EDV EG Geschäftsstelle 1. OG

Labor 1+2 UG Sekretariat 1. OG

Entwicklung 3. OG

Beschriftungsservice

Beschilderung Siedle-Vario

Beispiele

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Preise pro Modul in EURPreise gültig ab 01.01.2014 – Preisänderungen vorbehalten. Mit Erscheinen dieses Formulars verlieren sämtliche früheren Formulare ihre Gültigkeit. Es gelten die Siedle-Verkaufs- und Lieferbedingungen:www.siedle.com

Bitte Ihre Anschrift und für Rückfragen Telefonnummer und E-Mail-Adresse eintragen.

Rechnungsanschrift

Name

Strasse

PLZ, Ort

Versandanschrift (nur ausfüllen, wenn nicht identisch mit Rechnungsanschrift)

Name

Strasse

PLZ, Ort

Telefon

E-Mail

Datum

Unterschrift

Senden Sie das Original und den Durchschlag an:Siedle BeschriftungsservicePostfach 115578113 FurtwangenTelefon +49 7723 63-354 Telefax +49 7723 [email protected]

Seite 3/4

Abmessung B x H in cm

Folien -schrift

Sieb -druck

1-fbg 2-fbg 3-fbg 4-fbg

10 x 10 21,00 123,00 175,00 235,00 298,00

20 x 10 21,50 124,00 177,00 237,00 301,00

20 x 20 24,20 129,00 183,00 242,00 306,00

30 x 10 24,20 134,00 188,00 247,00 312,00

30 x 20 26,80 139,00 194,00 252,00 317,00

30 x 30 29,60 142,00 196,00 255,00 320,00

40 x 10 26,80 145,00 199,00 258,00 322,00

40 x 20 29,60 151,00 204,00 264,00 328,00

40 x 30 34,90 156,00 209,00 269,00 333,00

40 x 40 40,30 161,00 215,00 274,00 339,00

60 x 10 34,90 151,00 204,00 264,00 328,00

60 x 20 40,30 156,00 209,00 269,00 333,00

60 x 30 45,60 167,00 220,00 279,00 344,00

60 x 40 51,00 172,00 226,00 285,00 349,00

80 x 10 40,30 172,00 226,00 285,00 349,00

80 x 20 45,60 183,00 236,00 296,00 360,00

80 x 30 51,00 194,00 247,00 306,00 371,00

80 x 40 56,30 199,00 252,00 312,00 376,00

90 x 10 45,60 177,00 231,00 290,00 354,00

90 x 20 51,00 183,00 236,00 296,00 360,00

90 x 30 59,10 188,00 242,00 301,00 365,00

90 x 40 64,40 194,00 247,00 306,00 371,00

120 x 10 61,80 183,00 236,00 296,00 360,00

120 x 20 69,80 194,00 247,00 306,00 371,00

120 x 30 77,90 204,00 258,00 317,00 382,00

120 x 40 85,90 209,00 264,00 322,00 387,00

Beschriftungsservice

Beschriftungs- und Bestellformular

Page 8: Module mit Beschriftungsträgern Sehr geehrter Kunde, … · * Modul-Bezeichnungen finden Sie auf der Vorderseite TM 612-1 oder BTM 650-01 1 Beschriftungsfolie CL A 03 3 Beschriftungsfolien

Beschriftung für Infoschild-Module und LED-Flächenleuchten aller Größen

Seite 4/4

Auftrags - Nr.:

Wie Sie beim Beschriften vorgehen: • Zeichnen Sie den Umriss Ihres zu beschriftenden Infoschild-Moduls im Feld links in das vorgegebene Raster. Das Raster hat in der Höhe 4 und in der Breite 12 Quadrate (fette Linien), jedes Quadrat entspricht der Größe eines Moduls (10 x 10 cm).• Tragen Sie Ihren Beschrif-tungswunsch handschriftlich in das markierte Feld ein.• Füllen Sie das Formular aus. • Nach Einsendung des aus-gefüllten Formulars erhalten Sie einen Korrekturabzug. Mit Ihrer Unterschrift bestä-tigen Sie die Richtigkeit von Text und Gestaltung und geben den Auftrag für die endgültige Bearbeitung frei.

ÄnderungswünscheNachträgliche Änderungs-wünsche müssen gesondert berechnet werden. Bei fehler- hafter oder undeutlicher Schreibweise sind keine Rekla-mationen möglich.

Mehr Informationen: Siehe Seite 1

Bedruckungsart und Farbangaben

Folienschrift (Farbbezeichnung) Siebdruck (Farbbezeichnung)

Farbe 1 Farbe 1

Farbe 2 Farbe 2

Farbe 3 Farbe 3

Farbe 4 Farbe 4

Anmerkungen Modulbeschreibung

Modulart Abmessung Modulfarbe Anzahl

ISM 611-...

LEDF 600-...

Beschriftungsservice

Beschriftungs- und Bestellformular


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