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MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde Freiamt · Seite 4 Donnerstag, den 26. Oktober 2017 Freiamt...

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Freiamt MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde Donnerstag, den 26. Oktober 2017 Nummer 43/44 47. Jahrgang lagen zu allen Einwohnern, die das 18. Le- bensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittel- ten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffene Person hat nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. 4. Übermittlung von Daten an öffentlich- rechtliche Religionsgesellschaften Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz § 6 des baden-würt- tembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldever- ordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesell- schaft an die betreffenden Religionsgesell- schaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minder- jährige Kinder und die Eltern von minder- jährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsge- sellschaft angehören. Die Datenübermitt- lung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Daten- übermittlung zu widersprechen. Der Wider- spruch gegen die Datenübermittlung ver- hindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mit- geteilt. 5. Übermittlung von Daten an das Bun- desamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Fortsetzung Seite 2 Wegen der in diesem Jahr zwei aufeinanderfolgenden Feiertage am 31.10. und 01.11.17 erscheint in der kommenden Woche kein Mitteilungsblatt BEGINN DER WINTERZEIT In der Nacht zum Sonntag, 29.10.17 wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt. Ortsübliche Bekanntmachung Widerspruchsrechte gegen die Weiterga- be und Veröffentlichung von Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz 1. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes Parteien, Wäh- lergruppen und anderen Trägern von Wahl- vorschlägen im Zusammenhang mit Wah- len und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Mona- ten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlbe- rechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die betroffene Person hat nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. 2. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Man- datsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Seit vielen Jahren ist es üblich, Geburtstage älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger, so- wie Ehejubilare zu veröffentlichen. Dies ist nach § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes zulässig, sofern keine Auskunftssperre nach § 51 bzw. kein Bedingter Sperrvermerk nach § 52 des Bundesmeldegesetzes besteht. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwoh- nern, darf die Meldebehörde Auskunft er- teilen über Familiennamen, Vornamen, Dok- torgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, je- der fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hin- aus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsi- denten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Wer die Veröffentlichung seines Alters- oder Ehejubiläums nicht wünscht, hat nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes das Recht, der Veröffentlichung seiner Daten zu wider- sprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Ein Widerspruch sollte spä- testens 3 Monate vor dem Jubiläum erfolgen. 3. Übermittlung von Daten an Adress- buchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes Adressbuchver-
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Page 1: MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde Freiamt · Seite 4 Donnerstag, den 26. Oktober 2017 Freiamt Selbstablesung der Wasserzähler Die aktuelle Wasserabrechnung erfolgt für den Zeitraum

Freiamt

MITTEILUNGSBLATTder Gemeinde

Donnerstag, den 26. Oktober 2017 Nummer 43/44

47. Jahrgang

lagen zu allen Einwohnern, die das 18. Le-bensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittel-ten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffene Person hat nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. 4. Übermittlung von Daten an öffentlich-

rechtliche Religionsgesellschaften Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz § 6 des baden-würt-tembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldever-ordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesell-schaft an die betreffenden Religionsgesell-schaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minder-jährige Kinder und die Eltern von minder-jährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsge-sellschaft angehören. Die Datenübermitt-lung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Daten-übermittlung zu widersprechen. Der Wider-spruch gegen die Datenübermittlung ver-hindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mit-geteilt. 5. Übermittlung von Daten an das Bun-

desamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind.

Fortsetzung Seite 2

Wegen der in diesem Jahr zwei

aufeinanderfolgenden Feiertage

am 31.10. und 01.11.17 erscheint

in der kommenden Woche

kein Mitteilungsblatt

BEGINN DER WINTERZEIT

In der Nacht zum Sonntag,

29.10.17 wird die Uhr um eine

Stunde zurückgestellt.

Ortsübliche Bekanntmachung

Widerspruchsrechte gegen die Weiterga-be und Veröffentlichung von Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz 1. Übermittlung von Daten an Parteien,

Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes Parteien, Wäh-lergruppen und anderen Trägern von Wahl-vorschlägen im Zusammenhang mit Wah-len und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Mona-ten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlbe-rechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Die betroffene Person hat nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. 2. Übermittlung von Daten aus Anlass

von Alters- oder Ehejubiläen an Man-datsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium

Seit vielen Jahren ist es üblich, Geburtstage älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger, so-wie Ehejubilare zu veröffentlichen. Dies ist nach § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes zulässig, sofern keine Auskunftssperre nach § 51 bzw. kein Bedingter Sperrvermerk nach § 52 des Bundesmeldegesetzes besteht. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwoh-nern, darf die Meldebehörde Auskunft er-teilen über Familiennamen, Vornamen, Dok-torgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, je-der fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hin-aus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsi-denten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Wer die Veröffentlichung seines Alters- oder Ehejubiläums nicht wünscht, hat nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes das Recht, der Veröffentlichung seiner Daten zu wider-sprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Ein Widerspruch sollte spä-testens 3 Monate vor dem Jubiläum erfolgen. 3. Übermittlung von Daten an Adress-

buchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes Adressbuchver-

Page 2: MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde Freiamt · Seite 4 Donnerstag, den 26. Oktober 2017 Freiamt Selbstablesung der Wasserzähler Die aktuelle Wasserabrechnung erfolgt für den Zeitraum

Seite 2 Donnerstag, den 26. Oktober 2017 Freiamt

Die Meldebehörden übermitteln gemäß § 58c Abs.1 des Soldatengesetzes i. V .m. § 36 des Bundesmeldegesetzes an das Bundes-amt für das Personalmanagement der Bun-deswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Gemäß § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetz-tes können die Betroffenen dieser Daten-übermittlung widersprechen. Die nächste Datenübermittlung erfolgt im März 2018 für den Jahrgang 2001. 6. Übermittlung von Daten zum Zwecke

der Information der Unionsbürgerin-nen und Unionsbürger bei Wahlen und Abstimmungen

Bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen können, dürfen die Meldebehörden die in § 44 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Per-son verstorben ist, diese Tatsache) sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeiten dieser Unionsbürgerinnen und Unionsbür-ger nutzen, um ihnen Informationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trä-gern von Wahlvorschlägen zuzusenden, vgl.

§ 2 Absatz 3 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldege-setz. Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Von den genannten Widerspruchsrech-ten kann jederzeit Gebrauch gemacht werden. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Freiamt, Einwohnermeldeamt, eingelegt werden. Ein Widerspruch ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist.

Forstrevier Freiamt

Anmeldung von Selbstwerbern und Brennholzbedarf 2017/2018. Zur besseren Planung sollten interessierte Brennholznutzer frühzeitig ihren Bedarf an Brennholz in Polterform, sowie Schlagraum-holz für die kommende Einschlagsaison an-melden. Dazu teilen Sie bitte ihrem Revierleiter die von Ihnen benötigte Holzmenge mit. Alle Brennholznutzer weisen wir wieder aus-drücklich darauf hin, dass kein Holz ohne den erforderlichen Nachweis eines Motorsä-genlehrgang aufgearbeitet werden darf. Den Nachweis sollten Sie bei der Arbeit mit-führen und bei Bedarf vorzeigen können. Des weiteren darf bei allen Arbeiten im Ge-meindewald nur Motorsägen-Sonderkraft-stoff und biologisches Motorsägenöl ver-wendet werden. Forstrevier Freiamt, Revierleiter Bernd Nold Bürosprechzeiten: Montag von 8.00 – 10.30 Uhr und Donnerstag 17.00 – 18.00 Uhr. Tel. 07645/916129, oder per Fax.: 07645/916130 email: [email protected]

Helferkreis Flüchtlinge Freiamt

Am Do., 26. Oktober findet um 19 Uhr in der alten Kochschule das nächste Helferkreis-treffen statt.

Helferkreis Flüchtlinge

Argumentieren für Flucht, Asyl und Migration

Seminar Freitag, 17.11.16, 9.00 - 16.00 Uhr Ev. Gemeindehaus, Andlaustr. 6, Endingen a. K.

Unkostenbeitrag 10,00 Uhr (wird vor Ort bezahlt) „Das sind keine „richtigen“ Flüchtlinge!“ „Offene Grenzen für alle!“ „Ich habe ja nichts gegen die, aber .....“ - die Auseinanderset-zung um den richtigen Umgang mit Asyl und Zuwanderung tobt. Dabei werden Fak-ten vergessen, erfunden oder übergangen. Begriffe werden vermengt, Rassismus ist keine „Randerscheinung“ und Perspektiven der Betroffenen fallen häufig ganz unter den Tisch. So manche/er sucht nach dem Leitfa-den im Labyrinth der Positionen. Das Seminar-Angebot ist auch speziell für interessierte Nichtmitglieder vom Helfer-kreis gedacht.

Fundbüro

Beim Fundbüro wurde Folgendes abge-geben: �� 1 USB-Stick (gefunden bei Bäckerei

Gerber, Freihof ) Diese Fundsache kann beim Bürgermeis-teramt Freiamt, Sägplatz 1, Zimmer 18, Tel. 9102-32, abgeholt werden.

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Fortsetzung Seite 4

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Selbstablesung der Wasserzähler

Die aktuelle Wasserabrechnung erfolgt für den Zeitraum vom 01. November 2016 bis zum 31. Oktober 2017. Für das Verbrauchs-jahr 2017 sind daher nun die Wasserzähler abzulesen und die Verbräuche zu ermitteln. Dieses Jahr sollen, wie auch schon in den letzten Jahren, die Wasserzähler wieder selbst abgelesen werden. Die Vordrucke für die Selbstablesung wurden in den letzten Tagen zugestellt. Sollten Sie keinen Ablese-vordruck erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Frau Hauber Tel. 07645/9102-22. Wir bitten die Hauseigentümer die Able-sung der Wasserzähler rasch vorzunehmen und die Zählerstandsmeldungen baldmög-lichst an die Gemeinde zu senden. Wechselt der Hauseigentümer, bitten wir ebenfalls um Mitteilung, damit im Zuge der Jahresabrechnung auch der Eigentümer-wechsel durchgeführt werden kann. Die Jahresabrechnung 2017 geht dann an den bisherigen Eigentümer, die Vorauszahlun-gen für 2018 werden mit dem neuen Haus-eingentümer abgerechnet. Sie können den Ableseabschnitt auch an die Gemeinde faxen: 07645/9102-40, oder Sie können Ihre Zählerstände auch per e-mail senden: [email protected].

Allerdings müssen Sie dann unbedingt auch die gesamten vorgedruckten Daten auf dem Ableseabschnitt mit aufführen.

Für Ihre Mithilfe bedankt sich die Gemeinde im Voraus!

Absetzungen an den Abwassergebühren

für Brennereien und Stall Die Wasseruhren werden zurzeit abgelesen und anschließend werden die Abrechnun-gen für das Jahr 2017 erstellt (01. November 2016 bis 31. Oktober 2017). Für das Wasser der Brennereien (Kühlwasser usw.), das nicht in die Kanalisation gelangt, müssen keine Abwassergebühren bezahlt werden.

Bei den Wasserabnehmern, bei denen kei-ne separaten Wasserzähler vorhanden sind, benötigt die Gemeindeverwaltung daher Angaben, wie viel Wasser für Brennereiz-wecke genutzt wurde, damit schon bei der Abrechnung die korrekten Abwassergebüh-ren berechnet werden können. Es sind die Brennscheine vorzulegen. Ebenso erhalten die Landwirte, bei denen keine separate Stalluhr eingebaut ist, 15 cbm je Stück Großvieh am Abwasser vergü-tet. Es sind die Stückzahlen des Großviehs zu melden.

Wir bitten daher diese Wasserabnehmer bis spätestens 13. November 2017, die entspre-chenden Angaben schriftlich mitzuteilen; z.Hd. von Frau Hauber. Evtl. Rückfragen un-ter Telefon 9102-22 bei Frau Hauber.

Eigentümerwechsel bei

Abrechnungen für Wasser-,

Schmutzwasser und

Niederschlagswasser im Zuge

der Zählerablesung zum

31.10.2017

Bei einem Eigentümerwechsel, infolge eines

Hausverkaufes oder einer Haus- /Hofüber-

gabe, muss eine Abrechnung der Wasserzin-

sen und Abwassergebühren für den bishe-

rigen und den neuen Eigentümer erfolgen.

Hat für Ihr Anwesen ein Eigentümerwech-

sel im Jahr 2017 stattgefunden und wurden

die Zählerstände zur Abrechnung mit dem

Alteigentümer nicht gemeldet, so kann dies

nun auch im Zuge der allgemeinen Zählera-

blesung, bzw. Abrechnung zum 31.10.2017

erfolgen. Die Abrechnung für das Jahr 2017

wird dann nochmals mit dem Alteigentümer

erledigt, die Vorauszahlungen für das Jahr

2018 gehen auf den Neueigentümer über.

Soll für Ihr Anwesen ein Eigentümer-

wechsel der Abrechnung zum Termin

31.10.2017 erfolgen, bitten wir um Mit-

teilung.

Da die Gemeinde von einem Eigentums-

wechsel nicht benachrichtigt wird, ist

eine automatische Umschreibung auf

den neuen Hauseigentümer, und Abrech-

nung zum Übergabezeitpunkt mit dem

alten Hauseigentümer, nicht möglich.

Mitteilung bitte an Frau Hauber, Tel. 9102-22

oder E-Mail „[email protected]

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WAS NUN HERR KOMMISSAR?

Präventionstipps der Woche Ihrer Polizei zum Thema „Wohnungseinbruch“ UNSERE FAKTEN: Wohnungseinbrecher mei-den den direkten Kontakt mit den Bewohnern. Kontrollanrufe und Prüfung der Abwesenheit durch das Klingeln an der Haustür sind übliche Machenschaften. UNSERE TIPPS: Meiden Sie in Ihren Telefon-bucheinträgen den Hinweis auf Ihre Straße und nutzen Sie die technische Möglichkeit einer Aufschaltung der Haustürklingel auf Ihr Handy. UNSER ANGEBOT: Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Frei-burg bietet eine kostenlose und neutrale sicherungstechnische Beratung vor Ort an. Terminvereinbarung: Tel 0761/29608-25 Wir möchten, dass Sie sicher leben! Ihre Polizei

Tagesausflug

Für unseren Tagesausflug am Samstag, 28.10.2017 haben wir noch Plätze frei. Ab-fahrt ist um 6:30 Uhr beim Kurhaus. Wir fahren nach Heidelberg, wo wir eine Schlossbesichtigung machen werden. Nach dem gemeinsamen Mittagessen steht der Nachmittag jedem zur freien Ver-fügung. Gegen 19:30 Uhr werden wir wieder in Frei-amt sein und in der Gaststätte im Kurhaus den Tag ausklingen lassen. Gerne können auch Kameraden dazu stoßen, die tagsüber nicht dabei sein kön-nen. Anmeldungen bitte an mich unter 0172 / 7442131 oder 07645 / 1055. Frank König, Kommandant

Herbstübung der Freiwilligen

Feuerwehr Freiamt

Zur Herbstübung der Freiwilligen Feuerwehr

Freiamt am Mittwoch, 01. November 2017,

darf ich, auch im Namen des Feuerwehrkom-

mandanten, Herrn König, die Kameraden der

Altersabteilung, die Damen und Herren des

Gemeinderates sowie alle Einwohner/innen

und Feriengäste herzlich einladen.

Übungsobjekt ist das Anwesen „Winterbaue-

rei“, Familie Schneider, Dobelweg 4.

Treffpunkt der Gäste ist um 14.15 Uhr am

Übungsobjekt. Parkplätze sind hier ausrei-

chend vorhanden.

Der Alarm erfolgt um 14.30 Uhr über Funka-

larmempfänger.

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

treffen sich um 13.30 Uhr bei den Geräte-

häusern in Ottoschwanden und Brettental.

Die aktiven Mitglieder des Deutschen Roten

Kreuzes, Ortsverein Ottoschwanden-Frei-

amt treffen sich im Unterrichtsraum, Haupt-

straße 71/1.

H. Reinbold-Mench

Bürgermeisterin

Lehrgang zum Fachwart/in

für Obst- und Garten ab

Januar 2018

Das Landwirtschaftsamt des Landratsam-

tes Emmendingen bietet gemeinsam mit

dem Kreisverband für Obstbau, Garten

und Landschaft e.V. Emmendingen (KOGL)

eine Ausbildung zum Fachwart/in für Obst

und Garten an. Dieser Lehrgang beginnt

im Januar 2018 und umfasst rund 150 Un-

terrichtsstunden, die hauptsächlich abends

und an Samstagen absolviert werden. Der

Lehrgang zum Fachwart/in schließt mit ei-

ner schriftlichen und mündlichen Prüfung

ab. Ziel des Lehrgangs ist es, Fertigkeiten

und Kenntnisse des Obst- und Gemüsebaus

und des Zierpflanzenbaus zu vermitteln. Der

theoretische Teil des Lehrgangs wird durch

einen großen Praxisteil anschaulich vertieft.

Der Lehrgang richtet sich an Personen, die

fundiertes Wissen und Können beim Um-

gang mit Pflanzen anstreben, oder an Per-

sonen, die bereits im Obst- und Gartenbau

tätig sind und sich weiterbilden wollen. Er

wird landeseinheitlich vom Landesverband

für Obst, Garten und Landschaft Baden-

Württemberg e.V. (LOGL) angeboten.

Anmeldungen nimmt die Obst- und Gar-

tenbauberatung am Landratsamt Emmen-

dingen entgegen bis spätestens 04. De-

zember 2017 unter Telefon 07641/451 9136

oder Fax 07641/451 9144 oder unter E-Mail

[email protected].

Konzert für Eltern, Angehörige und Freunde, die um ein Kind trauern

Im Rahmen der Hospiztage 2017 im Land-kreis Emmendingen lädt die Ambulante Hospizgruppe Endingen zum Konzert am 5. November 2017 um 16 Uhr in die Kornhalle Endingen am Marktplatz. Das Konzert mit Conny Ferdinand am Klavier und anderen Musikerinnen und Musikern bietet u.a. eng-lischsprachige, religiöse Lieder und ist ge-dacht für Eltern, Angehörige und Freunde, die um ein Kind trauern. Weiterhin werden betroffene Eltern über ihre Trauer sprechen.

Aus dem Beet in den Topf: Kurs Gärtnern und Kochen mit Kindern am 27. Oktober 2017 von 15 bis 17 Uhr

Säen und Pflanzen, Pflegen und Ernten be-geistert Kinder. Die neuen Hochbeete des Landwirtschaftlichen Bildungszentrums Hochburg ermöglichen, das Gartenjahr hautnah zu erleben. Im Oktober wird ein letztes Mal geerntet und die Hochbeete werden für den Winter vorbereitet. In der Lehrküche werden Speisen für das gemein-same Abschlussessen zubereitet. – Die Rezepte dürfen natürlich mitgenommen werden. Bitte unempfindliche Kleidung und Gummistiefel anziehen sowie Plastikdosen zum Mitnehmen der Speisen mitbringen. Der Kurs Gartenköche für Kinder von 6-12 Jahren findet am Freitag, 27. Oktober 2017 von 15 bis 18 Uhr statt. Die Teilnahmege-bühr beträgt 3 € plus 5 € für Lebensmittel und Materialkosten. Der Beitrag kann auf Nachfrage reduziert werden. Um Anmel-dung wird bis spätestens 25. Oktober beim Landwirtschaftsamt Emmendingen, Telefon 07641 451 – 9192 gebeten. Der Kurs wird im Rahmen der Initiative „Komm in Form“ durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert.

„Ferienkochkurs Rund um die Nudel:“

Im Rahmen des Ferienprogramms bietet das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Hoch-burg folgende Veranstaltung für Kinder von acht bis zwölf Jahren an. Er findet statt am Donnerstag, 2. November und Freitag, 3. November 2017, jeweils 9 – 12.00 Uhr. Bitte Schürzen und Plastikdosen zum Mitnehmen der Speisen mitbringen. Die Teilnahmege-bühr beträgt je Kurstag 3 € plus 3 € für Le-bensmittel. Der Beitrag kann auf Nachfrage reduziert werden. Anmeldung bitte bis 26. Oktober beim Landwirtschaftsamt Emmen-dingen, Telefon 07641 451 – 9192.

Der Kurs wird im Rahmen der Initiative „Komm in Form“ durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert.

ImpressumHerausgeber:

Bürgermeisteramt Freiamt

Sägplatz 1, 79348 Freiamt

Telefon 07645/9102-0

Telefax 07645/9102-40

E-Mail: [email protected]

Internet: www.freiamt.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Bürgermeisterin

Hannelore Reinbold-Mench

Für den Anzeigenteil/Druck und Verlag:

Primo-Verlagsdruck Anton Stähle e.K.,

Messkircher Str. 45, 78333 Stockach,

Tel. 07771/9317-11, Telefax 07771/9317-40

E-Mail: [email protected]

Internet: www.primo-stockach.de

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Seite 6 Donnerstag, den 26. Oktober 2017 Freiamt

BLHVLandwirte - wir können auch lustig

Ein Kabarettabend für alle Thema: 50+ – Tür auf, wir kommen! Mit dem wechselhaften Thema: „50+ - Tür auf wir kommen,� nehmen drei schwäbi-sche Kabarettistinnen in humorvollerweise ihre Zuschauer auf eine Reise mit, in der sich ein jeder wieder finden wird und über sich selbst von Herzen lachen kann. Petra Mayer ist eine von ihnen, Landwirtin mit Familie und Milchviehbetrieb im schwä-bischen Ellwangen. Mit Texten, Liedern und Sketchen über die „Veränderung der äußerlichen Verwand-lung in dieser bestimmten Zeitspanne, „ also zwischa Restauration ond Zerfall, zwischa zwanghafter Jugendwahn ond Ofahocker“, wollen sie dem Publikum zeigen, dass die Midlife-Crisis vor keinem haltmacht – egal ob es dir passt oder nicht, ob du Männlein oder Weiblein bist, sie kommt zu jedem! Nicht nur aus dem Blickwinkel einer 50+ Frau wird hier aus dem Nähkästchen ge-plaudert, nein, auch eine unter 50+ kommt hier zu Wort und öffnet hier eine ganz ande-

re Seite, die natürlich zum Wohle des männ-lichen Geschlechtes geht! Mit diesem Thema wollen sie dem Publikum den „Herbst des Frühlings�, der mit einer Pri-se Tiefgang ausgeschmückt ist, zeigen, dass es letztendlich auf jeden von uns selbst an-kommt, das Beste daraus zu machen. Gleich-zeitig ist die Veränderung auch eine Chance, sich von einer anderen Seite zu betrachten und vielleicht etwas Neues zu beginnen. Auch jene, die dieses Alter noch nicht er-reicht haben, werden sich an diesem Abend garantiert köstlich amüsieren. Die Kreisvor-stände des Badischen landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) Emmendingen und Lahr laden die Bevölkerung recht herzlich zum Lachen ein. Es bewirten die Landfrauen Tutschfelden. Datum : Mittwoch, 08.11.2017 Ort: Bürgerhaus Tutschfelden, Weinstraße 1 79336 Herbolzheim-Tutschfelden Beginn: 20.00 Uhr Kosten: Eintritt: 5.-€ pro Person

Die Stadt Kenzingen sucht

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Sie haben Interesse an einem Freiwilligen Sozialen Jahr – kurz auch FSJ genannt? Die Stadt Kenzingen bietet

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�� KiTa Schnellbruck ab 01.09.2018�� Jugendpflege ab 01.08.2018 Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Freiwilligendienst für junge Menschen. Ein FSJ bietet Ihnen die Möglichkeit, Ein-blick in viele interessante Berufsfelder zu bekommen und sich in ihnen auszupro-bieren. Träger der FSJ Stellen ist das DRK Baden. Weitere Informationen zu den allgemei-nen Bedingungen des FSJ erhalten Sie auf der Homepage www.drk-baden.de. Die Bewerbung hat dort unter der Rubrik Freiwilligendienste online zu erfolgen. Bei Fragen zum Stellenprofil bei der Stadt Kenzingen, können Sie sich gerne mit der Personalverwaltung, Tel 07644 900-112, Mail [email protected] in Verbindung setzen.

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In der kommunalen Kinderkrippe werden Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren betreut. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einem Umfang von ca. 26 Std. Die Anstellung und Vergütung richtet sich nach dem TVöD – SUE. Wir suchen eine aufgeschlossene Persön-lichkeit mit Engagement, Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Kindern unter 3 Jahren. Ihr Profil:�� abgeschlossene Ausbildung zur/zum

Kinderpfleger/-in.�� Spaß und Phantasie in der pädagogi-

schen Arbeit mit Kleinkindern, einfühl-samer und wertschätzender Umgang mit Eltern sowie Teamfähigkeit und Flexibilität.

Wir bieten Ihnen die Mitarbeit in einem aufgeschlossenen, modernen und quali-fiziertem Team. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunter-lagen bis zum 10.11.2017 an Gemeindeverwaltung Gutach im Breis-gau, Personalamt, Dorfstr. 33, 79261 Gutach im Breisgau. Gerne auch per E-Mail an: [email protected] Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Kury-Hauk (Krippenleiterin, 07685/9101-77) gerne zur Verfügung

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Seite 7 Donnerstag, den 26. Oktober 2017 Freiamt

Beratung im Sozialrecht:

Die nächsten Sprechtage der VdK Sozial-

rechtsschutz gGmbH finden in Emmen-

dingen am Mittwoch, den 8. und 22. No-

vember und am Donnerstag, den 9. und

23. November jeweils Vormittags in der

VdK-Kreisverbandsgeschäftsstelle, Kaiser-

stuhlstraße 3 statt. Der nächste Sprechtag

in Waldkirch findet am 13. November im

Rathaus beim Marktplatz (Generationenbü-

ro) statt.

Die Beratung und rechtliche Vertretung um-

fasst die Rechtsgebiete aller gesetzlichen

Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-,

Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversiche-

rung). Ebenso werden Mitglieder sowohl

im Schwerbehinderten- und sozialen Ent-

schädigungsrecht als auch in der Grundsi-

cherung für Arbeitssuchende und im Alter

vertreten. Eine vorherige Terminverein-

barung unter Tel. 0 76 1 / 50 44 9-0 ist er-

forderlich.

BLHV

Seminar: Gekonntes Auftreten gewinnt

Wie wir mit Sprache und Auftreten unser

Erscheinen beeinflussen können zeigt Semi-

narleiter Matthias Werner (Dipl. Päd., Rheto-

riktrainer, NLP-Practitioner) an diesem Tag.

Sie lernen Ihre Wirkung auf andere besser

kennen und erhalten Tipps zu deren Verbes-

serung.

Rhetorik ist der bewusste Umgang mit dem

Wort, das heißt, Mittel der Mitteilung und

der Beeinflussung anderer.

Sie erfahren im Seminar:

Sprache aktiv zu erfahren und mit ihr zu ex-

perimentieren Die Sprechtechnik wirkungs-

voll zu entwickeln

Sich die eigene Körpersprache bewusst zu

machen und zu verbessern

Wie sich Verstand und Gefühl beeinflussen

Das richtige Atmen, um Nervosität und Ver-

krampfen abzubauen

Das Planen und Erarbeiten von Ansprachen

und Redebeiträgen

Tipps und Anregungen für den Alltag

Das Seminar ist ganztägig (9.00Uhr bis

16.30Uhr) und kostet für BLHV-Mitglieder

ca. 25.00 Euro für Tagungsgetränke und Mit-

tagessen, Nichtmitglieder zahlen 125.-€.

Datum: 10.11.2017

Uhrzeit: 9.00Uhr

Veranstaltungsort:

Dachgeschoss BLHV Bezirksgeschäftsstelle

Herbolzheim

Maria-Sand-Straße 2

79336 Herbolzheim

Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen be-

grenzt.

Bitte melden Sie sich im Sekretariat der BZG

Herbolzheim unter Tel.: 07643-9322-0 an.

Schulungen für Unternehmer

nach dem LUV –Modell in der

BZG Herbolzheim

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist je-

der Unternehmer verpflichtet, für seine

Mitarbeiter eine sicherheitstechnische und

arbeitsmedizinische Betreuung sicher zu

stellen. Mitarbeiter sind u.a. Familienange-

hörige mit Arbeitsvertrag, Lehrlinge und

Fremdarbeitskräfte.

Die SVLFG (www.svlfg.de ) bietet landwirt-

schaftlichen Unternehmern kostenlos Schu-

lungen nach dem sogenannten LUV-Modell

an, die einen Grundlehrgang (3 Tage) sowie

einen Aufbaulehrgang (2 Tage) umfassen.

Nach jeweils 5 Jahren ist an Erfahrungs-

austauschen teilzunehmen. In der Bezirks-

geschäftsstelle Herbolzheim gibt es das

Angebot des Grundlehrgangs von Montag,

06.11.2017 bis Mittwoch, 08.11.2017. Der

Aufbaulehrgang findet ebenfalls in der Be-

zirksgeschäftsstelle Herbolzheim am Mon-

tag, 15.01.2018 und Dienstag, 16.01.2018

statt. Die Kurse beinhalten die gesetzlichen

Verpflichtungen eines jeden Arbeitgebers

zur Verhütung und Vermeidung von Unfäl-

len und Sicherheitsschulungen. Speisen und

Getränke sind inbegriffen.

Die Anmeldung erfolgt ab sofort über Frau

Soinegg (SVLFG) unter der Telefonnummer

0561 785-12901.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Monatliche Obst- und Garten-

Info im Lehrgarten jetzt

wieder samstags

Der Kreisverband Obstbau, Garten und

Landschaft verlegt seine monatliche In-

foveranstaltung im Lehrgarten während

der Winterzeit vom Freitagabend auf den

Samstagvormittag. Alle, die sich für den

Hobby-Obstbau interessieren, treffen sich

am Samstag, den 4. November ab 10.00 Uhr

bis ca. 12.00 Uhr im KOGL-Lehrgarten an der

Alten Straße in Kenzingen. Es geht dann vor

allem um die Pflanzung von Obstgehölzen

und damit auch um Sortenwahl, Qualitäts-

merkmale beim Pflanzgut und Standortan-

sprüche. Das fachgerechte Pflanzen eines

Obstbaums und der richtige Pflanzschnitt

werden demonstriert, außerdem wird die

Stecklingsvermehrung gezeigt. Auch die

Pflege von Schnittwerkzeug und vor allem

das Schärfen wird erklärt. Wer seine Garten-

oder Astschere mitbringt, kann sie, soweit

die Zeit reicht, gleich schärfen lassen. Auch

über die vielen anderen Herbstarbeiten wird

gesprochen und natürlich ist reichlich Gele-

genheit, Fragen zu stellen und Erfahrungen

auszutauschen. Für den Unterhalt des Lehr-

gartens bittet der KOGL um eine kleine frei-

willige Spende. Ausführliche Informationen

auch unter www.kogl-emmendingen.de.

Tourist-Information

Badstraße 1, D-79348 Freiamt

Telefon: 07645 91030

Telefax: 07645 910399

E-Mail: [email protected]

Internet: www.freiamt.de

Facebook:

www.facebook.com/TourismusFreiamt

Öffnungszeiten

Mo.: 14-17 Uhr

Di. - Fr..: 9-12 Uhr u. 14-17 Uhr

Sa./ So./ Feiertage: geschlossen

Service

�� Auskunft über Veranstaltungen, Ausflugs-

ziele, Busverbindungen

�� Wander- und Radwanderkarten

�� Schwarzwald Card

�� Europa-Park Eintrittskarten

�� SOMMERSAISON vom 1.4. bis zum

5.11.2017

�� Geocaching (Gebühr 5,00€/ kostenlos mit

Gästekarte)

�� E-Bike (Tagesmiete 20,00€/ 18,00€ mit

Gästekarte)

�� Gutscheine

�� ...und vieles mehr.

Vernissage zur Kunstausstel-

lung im Kurhaus Freiamt

Die Vernissage zur Kunstausstellung im

Kurhaus Freiamt ist am Sonntag, 29. Okto-

ber 2017, um 15:00 Uhr. Unter der Leitung

von Kunstdozentin Karin Wohlrabe zeigen

Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren und

Erwachsene unter dem Titel „Das kann

man so oder so sehen“ ihre Grafiken und

Aquarellbilder. Die einführenden Worte bei

der Vernissage spricht Bürgermeisterin

Hannelore Reinbold-Mench. Die Ausstel-

lung ist bis Freitag, 1. Dezember 2017,

täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr bei freiem

Eintritt geöffnet. Weitere Informationen bei

der Tourist-Information Freiamt, Telefon:

07645/91030, Internet: www.freiamt.de.

Saisonabschluss beim Minigolf

Die Minigolfanlage beim Kurhaus in Freiamt

feiert vom 24. bis 31. Oktober seinen Sai-

sonabschluss. Bei dieser „Ein-Euro-Woche“

ist von 14 Uhr bis 17 Uhr Gelegenheit zum

Minigolfspielen. Bei Regen bleibt die Mini-

golfanlage geschlossen.

Weitere Informationen bei der Tourist-Infor-

mation Freiamt, Telefon 07645/91030,

Internet www.freiamt.de.

Öffnungszeiten bis 31. Oktober 2017

Montag - Sonntag: 14:00 bis 17:00 Uhr

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Seite 8 Donnerstag, den 26. Oktober 2017 Freiamt

Hallenbad und Sauna im Kurhaus Freiamt

Hallenbad – Öffnungszeiten

Montag: 20:00 - 22:00 Uhr Dienstag: 14:00 - 22:00 Uhr, Kinderspaßstun-den von 16:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 - 22:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 22:00 Uhr, Warmbadetag - 32 °C Wassertemperatur Freitag: 14:00 - 19:00 Uhr, Warmbadetag - 31 °C Wassertemperatur Samstag: geschlossen Sonn- und Feiertage: 9:00 bis 17:00 Uhr

Sauna– Öffnungszeiten

Montag: 19:00 - 22:00 Uhr, Damensauna Dienstag und Mittwoch: 14:00 - 22:00 Uhr, Gemeinschaftssauna Donnerstag: 8:00 - 22:00 Uhr, Gemein-schaftssauna Freitag: 14:00 - 22:00 Uhr, Gemeinschafts-sauna Samstag: geschlossen Sonn- und Feiertage: 9:00 bis 17:00 Uhr

Gläserne Bücherei Freiamt

Öffnungszeiten (siehe Tourist-Informa-tion)

Zusätzlich hat die Gläserne Bücherei frei-tags, von 18:30 - 20:30 Uhr (nicht während den Ferien) geöffnet. Fortsetzung folgt ... Bereich: Romane für Erwachsene�� Band 3 der Neapolitanischen Saga von

Elena Ferrante: Die Geschichte der ge-trennten Wege

�� Band 4 der „Sieben-Schwestern-Reihe“ von Lucinda Riley: Die Perlenschwester

�� Band 4 von Thomas Erles „Kaltenbach-Kri-mis“: Hochburg

Kostenlose Ausleihe 4 Wochen

Notruf Polizei 110 Notruf Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Rufnummer Krankentransport 19222 Notfallpraxis am Kreiskrankenhaus Emmendingen Öffnungszeiten - Behandlung ohne vor-herige Anmeldung Mittwoch und Freitag von 16 bis 20 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 9 bis 21 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Kostenlose zentrale Rufnummer 116117

Kinder-Notfallpraxisam St. Josefskrankenhaus Freiburg Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19 bis 6 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertag rund um die Uhr. Rufnummer: 0761/80998099 Rufnummer Zahnärztlicher Notfalldienst (an Wochenenden und Feiertagen) 01803-222555-70 Apotheken-Notdienst Dienstbereit von 8.30 – 8.30 Uhr des fol-genden Tages Sonntag, 29.10.17 Apotheke am Heidacker, Hauptstraße 49, Tel. 917877 Notdienstnummer der Apothekenkam-mer Tel. 11880 (falls keine örtliche Apo-theke Dienst hat) Netze BW GmbH, Störungshotline Strom 0800 3629477 Pflegedienste Ambulanter Pflegedienst Moser An der Gumme 4, Tel. 9177881-0, Fax 9177881-99 Tagespflege Moser, Sexau Ernst-Bühler-Weg 1 Tel. 07641/913024 Diakoniestation Emmendingen + Freiamt, Metzger-Gutjahr-Str. 8, 79312 Emmendingen, Tel. 07641/932972 Dorfhelferin - Einsatzleiterin Luise Schillinger, Schillingerbergstr. 20, Tel. 316 Nachbarschaftshilfe - Einsatzleiterin Bärbel Blust, Lindenweg 4, Tel. 1524 Conny Böcherer, Dörfle 13, Tel. 913524 oder 015228919212 Diakonieverbund Geschäftsstelle Dorfstr. 63, 79350 Sexau Tel. 07641/95 96 934 [email protected] Die.: 9.00 - 11.00 Uhr Do.: 9.00 - 12.00 Uhr Pflegestützpunkt des Landkreises Emmendingen Ansprechpartnerin: Christiane Hartmann Markgrafenstr. 8, 79312 Emmendingen Telefon: 07641 451 3091 E-Mail: [email protected]

Evangelische Kirche

Sonntag, 29. Oktober 2017 20. So. n. Trinitatis 11:00 Uhr Ottoschwanden/Gemeindehaus zentraler „SELA-Gottesdienst“ (Team)

Dienstag, 31. Oktober 2017 500 Jahre Reformation 10:00 Uhr Mußbach zentraler Theatergottesdienst „Wie wir wur-den was wir sind = evangelisch“ für ganz Freiamt mit dem MALTHEATRI e.V. und der Chorgemeinschaft Freiamt (Pfr. Rückert) - anschließend gemütliches Beisammensein in der Kirche Sonntag, 05. November 2017 21. Sonntag nach Trinitatis Kollekte für die Arbeit des Gustav-Adolf-Wer-kes 9:30 Uhr Brettental Gottesdienst (Pfarrerin Birgit Otto) 10:00 Uhr Keppenbach Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Rückert) Donnerstag, 09. November 2017 17:00 Uhr Mußbach Martinsfeier mit anschließendem Laternen-umzug (Pfr. Rückert/Kiga Wirbelwind) Bibelspruch zum Reformationsjubiläum: Einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. 1. Korinther 3,11

Wir informieren undladen gemeinsam ein

Donnertag, 26. Oktober 2017 19.00 Uhr Helferkreistreffen in der Alten Kochschule 20.00 Uhr Singkreis im Gemeindehaus Muß-bach 20.00 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeinde-haus Ottoschwanden Freitag, 27. Oktober 2017 14.30 Uhr Frauenkreisnachmittag Otto-schwanden im Gemeindehaus Ottoschwan-den Samstag, 28. Oktober 2017 10:00 Uhr 3. Konfirmandentag im Gemein-dehaus Mußbach Donnerstag, 02. November 2017 14.30 Uhr Frauenkreisnachmittag Brettental im Feuerwehrhaus Brettental Montag, 06. November 2017 19.30 Uhr Posaunenchorprobe im Gemein-dehaus Ottoschwanden Dienstag, 07. November 2017 14:30 Uhr Frauenkreis im Gemeindehaus Mußbach Mittwoch, 08. November 2017 14:30 Uhr Frauenkreis im Gemeindehaus Keppenbach 19:00 Uhr Nachbarschaftshilfe-Treff im Ge-meindehaus Mußbach (OG) Donnerstag, 09. November 2017 20.00 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeinde-haus Ottoschwanden 20:00 Uhr Singkreis im Gemeindehaus Muß-bach Link der Woche: Zur Brotbackaktion „5000 Brote“ von Brot für die Welt nehmen auch unsere Freiämter Konfirmanden/in-nen – zusammen mit Bäckermeister Horst

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Seite 9 Donnerstag, den 26. Oktober 2017 Freiamt

Gerber - teil. Mehr zu dieser Aktion finden Sie unter: www.5000-brote.de oder www.brot-fuer-die-welt.de/gemeinden/jugend-konfirmanden/5000-brote/ Sela Das warten hat ein Ende. Am Sonntag findet endlich wieder Sela statt. Was war das nochmal? Sela bedeutet: für immer, beten und zur Ruhe kommen. Und genau dafür möchten wir wieder Raum geben und uns dabei neu auf Gott ausrichten. Start ist um 11 Uhr, im Gemeindehaus Ottoschwanden. Für Kaffee, Kuchen und das passende Kinderprogramm ist gesorgt. Eingeladen ist jeder und jede. Wir freuen uns auf dich! Dein Sela-Team Neuer FSJ`ler in unserer Jugendarbeit Der EC Kreisverband KV Südbaden hat seit September einen neuen FSJler. Daniel We-ber kommt aus Kleinglattbach, ist 19 Jahre alt und seine Hobbies sind Fußball, Tischten-nis und Gitarre spielen.

Er unterstützt die EC-Jugendarbeit in Freiamt unter anderem in der Bubenjungschar, im Te-enkreis und im Jugendkreis. Zusätzlich arbei-tet Daniel Weber noch in anderen Ortschaf-ten des EC-Kreisverbandes in verschiedenen Kreisen mit. Zu seinem Aufgabengebiet ge-hört auch die Grundschule Bahlingen, in der er Schüler im Unterricht unterstützt. Wir wün-schen ihm Gottes Segen für seine Arbeit und danken Ihm für seinen Einsatz bei uns vor Ort. Was ganz Besonderes ... erwartet Sie dieses Jahr am Reformationsju-biläum am 31.10.2017. Anlässlich 500 Jahre Reformation ist an diesem Tag einmalig ein gesetzlicher Feiertag. Die Kirchengemein-den Freiamts feiern an diesem Tag einen zentralen Theatergottesdienst mit dem MALTHEATRI e.V. und dem Theaterstück „Wie wir wurden was wir sind = evangelisch“. Musikalisch mitgestaltet wird dieser Gottes-dienst von der Chorgemeinschaft Freiamt. Beginn ist um 10.00 Uhr in der Kirche Freiamt Mußbach. Der Eintritt ist selbstverständlich frei – wobei sich der Verein MALTHEATRI auch über Spenden freut.

Die Konfirmanden aus Freiamt verkaufen nach dem Gottesdienst, die zusammen mit Bäckermeister Horst Gerber gebackenen Bro-te. Der Erlös hiervon ist für die Aktion „5000 Brote“ von Brot für die Welt bestimmt. Auch die Theaterspieler und die Kirchen-gemeinden laden ein, bei einem Glas Sekt, einer Tasse Kaffee/Tee und Gebäck ins Ge-spräch zu kommen. Der Singkreis lädt zum Stöbern ein! Herzliche Einladung am Samstag, 11.11. von 14.00 – 17.00 Uhr und/oder am Sonntag, 12.11. nach dem Gottesdienst bis 14.00 Uhr ins Gemeindehaus Mußbach. Der Singkreis bietet Allerlei von A – Z an – vielleicht finden Sie genau das, was Sie schon lange suchen! Selbstverständlich gibt es auch eine Kaffee-ecke mit leckerem, selbstgebackenem Ku-chen sowie fair gehandeltem Kaffee. Der Er-lös kommt der Kirchengemeinde Mußbach zu Gute. Umweltteam Grüner Gockel sucht Ver-stärkung Naturschutz, regionale Bindung und um-weltpolitische Themen sind Ihnen wichtig? Sie interessieren sich dafür, aktiv daran mit-zuwirken, unsere Umwelt zu erhalten und den CO2 Ausstoß bzw. Verbrauch an Res-sourcen zu minimieren? Wir auch! Das Umweltteam „Grüner Gockel“ hat schon Vieles erreicht: Fairer und/oder regionaler Einkauf in der Kirchengemeinde, Umstieg auf umweltschonende Produkte (z. B. Blau-er Engel), Reduktion des CO2 Ausstoßes, ein Insektenhotel, Ferienaktionen mit Kindern, verschiedene Auszeichnungen, die Handy-sammelaktion und vieles mehr. Auch im Wer-beflyer der Landeskirche sind wir als gutes Beispiel mit der Fernwärme der Kirche Bret-tental durch das Hotel Ludinmühle aufgeführt Wenn Sie bei dieser erfolgreichen Arbeit mit dabei sein wollen, dann freuen wir uns! Be-sonders schön und wichtig wäre es, wenn jemand aus Brettental dazu kommen würde, da wir von dort keine/n Mitarbeiter/in mehr im Umweltteam haben. Uns ist es wichtig, dass unsere Arbeit auf einer möglichst breiten Basis steht und damit eine große Wirkung auch in die Gemeinde Frei-amt hinein trägt. Bei Interesse oder weiteren Fragen sprechen Sie uns persönlich an oder melden Sie sich doch einfach bei Adelheid Bühler, Tel 913213, [email protected] oder im Pfarramt Ottoschwanden, Tel. 248. [email protected] „Die frumkeit der vrouwen“ Frauen waren starke Streiterinnen für die Reformation, sei es in ihrer ganz neuen Rolle als Ehefrau eines Reformators, die in ihren Häusern Schutz und Logis für zahlreiche Studenten und religiös Verfolgte boten. Sei es als Fürstinnen, die in ihren Herrschaftsge-bieten die Reformation einführten und be-förderten. Oder als Frauen, die ihre Meinung in Flugschriften verbreiteten, so z. B. die Ad-lige Argula von Grumbach, die sich mit ener-gischen Schreiben an die Obrigkeit wandte. Von ihnen wird im Vortrag mit Dorothea Grube am Freitag, 10.11.17 um 19.30 Uhr in der Kornhalle in Endingen zu hören sein. Der Eintritt ist frei – Spenden aber „erlaubt“.

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Seite 10 Donnerstag, den 26. Oktober 2017 Freiamt

Zum Vormerken: Freitag, 24.11.2017, 9 Uhr Frauenfrühstück im Gemeindehaus Mußbach

Mußbach undKeppenbach/Reichenbach

Martinsfeier am 9. November Die schöne und gute Tradition setzt sich fort – wie die Jahre zuvor, feiern wir auch in diesem Jahr mit dem Kindergarten Wirbel-wind und allen anderen, die gerne mitfeiern möchten, die Martinsfeier. Wir beginnen um 17.00 Uhr in der Kirche Mußbach mit dem Martinsspiel, in dem dargestellt wird, wie der auferstandene Christus dem Bettler Martin begegnet und so sein Leben verän-dert. Dann geht es mit den Laternen (Sym-bol für die hell strahlende Nächstenliebe) singend durch Mußbach. Bitte beachten Sie, dass während der ge-samten Veranstaltung die Aufsichtspflicht und Verantwortung bei den Eltern liegt. Im Anschluss wird es eine kleine Stärkung im Floriansstüble geben. Bitte Becher oder Tas-se mitbringen.

Ottoschwanden und Brettental

Vakanzregelung Das Dekanat hat für die Zeit bis zur Neube-setzung der Pfarrstelle folgende Regelung getroffen. Bis 29.10.2017 übernimmt Pfr. Marco Rück-ert Tel. 320die seelsorgerliche Vertretung für beispielsweise Sterbefälle. Ab dem 30.10. Pfr. i. R. Michael Toball aus Zell a. H. Tel. 07835-4354717. Wenn Herr Toball nicht erreichbar ist dürfen Sie gerne in Muß-bach bei Pfr. Rückert Tel. 320 anrufen. Taufen werden wir selbstverständlich auch weiterhin in unseren beiden Gemeinden. Diese übernehmen die am jeweiligen Sonn-tag eingesetzten Prädikant/inn/en oder Ruhestandspfarrer – vermittelt durch das Pfarramt (Tel. 248, dienstags und freitags 9-12 Uhr).

Ergebnisse der Diakonie-Sammlung Dieses Jahr stand die Diakoniesammlung unter dem Motto „Geht´s noch? Diakonie gegen Armut!.“ Diese wertvolle und wich-tige Arbeit haben viele unserer Gemein-deglieder auch dieses Jahr wieder bei der Diakonie-Sammlung unterstützt. Wir möchten uns über die Spenden in Otto-schwanden von 930 Euro und in Brettental über 160 Euro recht herzlich bedanken. Ein herzliches Vergelt‘s Gott an alle Spende-rinnen und Spender!!

Kinder- und Jugendarbeit (EC)

Freitag, 27. Oktober 2017 15:00 Uhr Buben-Jungschar (2. – 7. Klasse) im Gemeindehaus Mußbach 15:30 Uhr Mädchen-Jungschar( 2. – 4. Klasse)

16:00 Uhr Mini-Jungschar (4 Jahre – 1. Klasse) in Ottoschwanden 17:00 Uhr Girls Club im Gemeindehaus Muß-bach 19:30 Uhr Jugendbund im Gemeindehaus Mußbach

Diakonieverbund

Freiamt-Sexau e. V.

siehe auch Informationen unter „Notdienste/Notrufe/Pflegedienste“ zu Dorfhelferin, Nach-barschaftshilfe und Diakoniebüro Nachbarschaftshilfe-Treff Das nächste Treffen der Nachbarschaftshilfe ist am Mittwoch, den 08. November 2017 um 19.00 Uhr im Gemeindehaus Mußbach (OG). EINLADUNG zur Jahreshauptversammlung der Förder-mitglieder des Diakonieverbundes Frei-amt-Sexau e.V. am Donnerstag, 9. Novem-ber 2017, um 19.30 Uhr, im Evangelischen Gemeindehaus Sexau, Am Wegacker 2. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Wahl des Vertreters der Fördermitglieder

in den Vorstand 4. Wahl des Vertreters der Fördermitglieder

in die Mitgliederversammlung 5. Fragen und Anregungen 6. Verschiedenes Im Anschluss an die Jahreshauptversamm-lung der Fördermitglieder laden wir ganz herzlich zu unserer jährlichen Mitglieder-versammlung des Diakonieverbundes Freiamt-Sexau e.V., um 20.00 Uhr, ins evan-gelische Gemeindehaus Sexau, Am Wega-cker 2, ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken Dagmar Buderer 3. Feststellung der ordnungsgemäßen

Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlung

4. Genehmigung der Tagesordnung 5. Genehmigung des Protokolls der Mit-

gliederversammlung vom 03.02.2017 6. Rechenschaftsbericht des Vorstandes

und Jahresabschluss 2016 7. Bericht der Rechnungsprüfer 8. Genehmigung des Wirtschafts- und

Stellenplans 2018 9. Berichte aus den Diensten - Nachbarschaftshilfen Freiamt und

Sexau - Dorfhelferinnenstation Freiamt 10. Aussprache über die Berichte 11. Entlastung des Vorstands 12. Benennung des Wahlleiters 13. Neuwahl/Bestätigung der durch die

Mitgliedsgemeinden benannten Vor-standsmitglieder gem. § 8 Abs. 1-3 und § 8 Abs. 4 für jeweils 3 Jahre

Wahl der Kassenprüfer 14. Verschiedenes, Wünsche und Anträge.Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versamm-lung schriftlich eingereicht werden.

Neuapostolische Kirche

Am Herrwald 1 Gottesdienste Sonntag 9.30 Uhr und Mittwoch 20.00 Uhr

Katholische Kirche

Donnerstag, 26. Oktober St. Marien 18.30 Uhr Hl. Messe Freitag, 27. Oktober St. Bonifatius, 9.30 Uhr Hl. Messe St. Gallus, 18.30 Uhr Hl. Messe Samstag, 28. Oktober St. Bonifatius, 18.30 Uhr Hl. Messe St. Gallus, 18.30 Uhr Hl. Messe Sonntag, 29. Oktober St. Johannes,10.30 Uhr Hl. Messe St. Marien, 10.30 Uhr Hl. Messe Dienstag, 31. Oktober St. Johannes, 18.30 Hl. Messe Mittwoch, 1. Novmeber St. Bonifatius, 10.30 Uhr Hl. Messe zu Aller-heiligen, anschließend Gräberbesuch St. Gallus, 10.30 Uhr Hl. Messe zu Allerheili-gen, anschließend Gräberbesuch Donnerstag, 2. Novmeber St. Marien, 18.30 Uhr Hl. Messe Bitte beachten SIe auch unsere homepage www.kath-emmendingen.de!

Ausflug ins Laguna am 11.11.2017 Am Samstag, den 11.11.2017 gehen wir ins Laguna nach Weil am Rhein. Am kommen-den Freitag hängt für diesen Ausflug eine Liste im Schwimmbad aus. Alle Mitglieder ab 8 Jahren können sich dort eintragen! Treffpunkt zum Ausflug ist um 8:45 Uhr am Kurhaus Freiamt und wir werden gegen 18:30 Uhr wieder zurück sein. Das ganze kostet 12,00 €! Mitbringen müsst ihr die Ein-verständniserklärung eurer Eltern, Geld, Ba-desachen, Vesper und Trinken. Falls ihr noch Fragen habt, könnt ihr euch gerne an Lisa (0176/62341859), Alissa (0160/91473697) oder Ramona (0151/27583510) wenden.

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Der nächste Dienstabend findet am Don-nerstag 26.10.2017 um 20:00 Uhr im DRK Heim statt. Thema: Vorbereitung Herbstübung Kontakte: Vorsitzender: Martin Gebhardt, Bildsteinstr. 7, Tel.: 916845 Bereitschaftsleiter/Sanitätsdienste: Thorsten Boos, Tel.: 9169959 oder 0173/9091025, [email protected] Leiterin Sozialarbeit: Erika Ficzko, Tel.: 913190 Jugendrotkreuz: Angela Bührer, Tel.: 0174/4873371 EH-Kurse: Anita Gerber, Tel.: 9179379

Konzert mit „Luascàn“ - Modern & Traditional Irish Folk

Auch an Badens Südwestküste gibt es sie: Moderne Folkmusik, die in der traditionel-len Musik Irlands, Schottlands und der Bre-tagne verwurzelt ist. Ganz in der keltischen Musik zu Hause, haben sich die vier Musiker mit modernen Arrangements und eigenen Stücken weit über die rein traditionelle Folk-musik hinaus entwickelt und einen Namen gemacht. Ob sanfte Balladen, kraftvolle Songs oder fetzige Instrumentalstücke: Die deutsch-französische Band LUASCÀN, die in ihrer Kernbesetzung über 20 gemeinsame Jahre auf zahlreichen nationalen und internatio-nalen Bühnen vorweisen kann, verspricht

mit viel Spielfreude, regionalem Charme, großem Instrumentarium und breit gefä-cherter musikalischer Bandbreite einen spannenden und außergewöhnlichen Kon-zertabend mit z.B. Uilleann Pipes (Irischer Dudelsack), Side Flutes (Holzquerflöten), Tin & Low Whistles (Blechflöten), Bodhràn (Irische Rahmentrommel), Bouzouki und Gesang. Annelore Specker (D) – Gesang, Bodhran Thierry Denni (F) – Side Flutes, Low Whistles, Scottish Small Pipes Stefan Peter (D) – Uilleann Pipes, Tin Whist-les, Gesang Dariusch Tari (D) – Bouzouki, Bariton-Gitarre Einen Eindruck der Band kann man gewin-nen unter: https://goo.gl/photos/ZLeJMGRmomnQZLam7 Sa 28.10.2017, 20.30 Uhr, Alte Kochschule, Eintritt 15.-€ Kartenvorbestellungen: 07645 431, 07645 913646, [email protected]

Wanderung...

28./29. Oktober Schuttertal-Dörlinbach Geführte Wanderung... 1. November Reichenbach Info: www.wfreichenbach-gengenbach.de Wandern in Frankreich... 28./29. Oktober Rouffach Wanderstammtisch... 27. Oktober Freiämter Hof Mit freundlichen Wandergrüßen MSRT-Freiamt

51. Herbstkonzert der Musik-vereine Harmonie und Freund-schaft Freiamt und des Musik-vereins Ottoschwanden

Liebe Musikfreunde, liebe Freunde der drei Freiämter Musikvereine, liebe Interessierte, Wir laden Sie recht herzlich am Samstag, 4. November 2017 um 20:00 Uhr im Kurhaus Freiamt zu unserem alljährlichen gemeinsa-men Herbstkonzert ein. Auch beim 51. Mal sind die Musikerin-nen und Musiker kein bißchen müde! Seien Sie gespannt und freuen Sie sich mit uns auf ein buntes und abwechslungsrei-ches Programm im Kurhaussaal.

DRK Ottoschwanden/Freiamt e.V.

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Seite 13 Donnerstag, den 26. Oktober 2017 Freiamt

Das Konzert findet wie in den vergan-gen Jahren wieder als Stuhlkonzert statt. In der Pause und nach dem Konzert küm-mert sich unser freundliches Thekenperso-nal um Ihr leibliches Wohlergehen.Saalöffnung ist um 19:00 Uhr.Der Kartenvorverkauf beginnt ab Samstag, 28.10.2017 bei Raumausstattung Scheer, An der Gumme 1, 07645/1200, zu den üblichen Öffnungszeiten.Wir freuen uns auf Ihren Besuch.Ihre Musikvereine Harmonie und Freundschaft Freiamt undMusikverein Ottoschwanden

VdK Ortsverband

Der Ortsverband informiert: Knapp 1000 Inklusionsbetriebe in Deutschland Knapp 1000 Inklusionsbetriebe gibt es zurzeit in Deutschland. Dort erhalten Men-schen mit Behinderung Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung und bekommen so den Einstieg in den allgemei-nen Arbeitsmarkt. Der Anteil der schwerbe-hinderten Mitarbeiter liegt in diesen Betrie-ben zwischen 25 und 50 Prozent und somit deutlich höher als in anderen Unternehmen. Die Adressen dieser „Integrationsfirmen“, wie sie sich früher nannten, finden sich im Onlineportal www.rehadat-adressen.de un-ter der Rubrik Inklusionsbetriebe/Integra-

tionsfirmen. Darüber hinaus enthält dieses Onlineportal mehr als 24 000 Angaben und Adressen zu Dienstleistern, Ansprechpart-nern und Organisationen aus den Bereichen der beruflichen Rehabilitation und der Teil-habe. Rund 100 000 stets aktualisierte Einträge rund ums Thema Behinderung, Hilfsmittel, Praxisbeispiele, Forschung und Seminare gibt es unter www.rehadat.de kostenlos für alle Interessierten.

Rehadat ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

ACHTUNG TERMINÄNDERUNG ACHTUNG TERMINÄNDERUNG

Am Freitag, dem 3. November findet um 20 Uhr im Gasthaus Heidhof eine „Strosse-fasnet-Besprechung“ statt.

Alle Vereine,Gruppen, Freunde und Interes-sierte sind dazu herzlich eingeladen. Mit närrischen Grüßen die Vorstandschaft

Jahreskonzert des Männerge-sangvereins „Schutterbund“ Schuttertal e.V.

„Schutterbund & Friends“ Am Samstag, den 04. November um 20 Uhr in der Festhalle Schuttertal - Kartenvorverkauf

(reservierte Platzkarten) beginnt am 22.10. -

Bereits heute lädt der Männergesangverein „Schutterbund“ Schuttertal e.V. unter der Leitung von Dirigent Udo Wendle die ge-samte Einwohnerschaft von Freiamt sowie die hier weilenden Gäste zum Jahreskon-zert am Samstag, den 04. November um 20 Uhr in die Festhalle in Schuttertal ein. Der Männergesangverein „Bergecho“ aus St. Roman unter der Leitung von Jürgen Jäger sowie der Gesangverein „Sängerrunde“ aus Prechtal unter der Leitung von Ulrich Strub werden den Konzertabend mitgestalten. Am Sonntag, 22.10. findet von 10 bis 14 Uhr im Rathaus OT Schuttertal ein Kartenvorver-kauf statt. Ab dem 23.10. können telefonisch Eintrittskarten vorbestellt werden unter der Tel.Nr. 07823-2943 bei Familie Müllerlei-le (abends ab 18 Uhr). Der Eintritt kostet 8 Euro. An der Veranstaltung wird in der Pause und nach dem Konzert bewirtet.

28. Okt 17 11:30 Samstag E1 Junioren SV Riegel SG Freiamt/Ottoschwanden E1 Riegel

28. Okt 17 13:30 Samstag B-Junioren SG Freiamt/Otto-schwanden B

FC Waldkirch B2 SCF

28. Okt 17 15:00 Samstag Herren2 SG Freiamt-Otto-schwanden 2

Spvgg Untermünstertal 2 SCF

28. Okt 17 17:15 Samstag Herren1 SG Freiamt-Otto-schwanden 1

Spvgg Untermünstertal SCF

28. Okt 17 18:00 Samstag Herren3 SC Gutach-Bleibach 2 SG Freiamt-Ottoschwanden 3 Schönwasen-stadion Gutach

28. Okt 17 19:00 Samstag Frauen SG Freiamt/Otto-schwanden Frauen

SV Forchheim Frauen SCF

31. Okt 17 12:30 Samstag C-Junioren SG Kenzingen C SG Freiamt/Ottoschwanden C Kenzingen

31. Okt 17 18:00 Dienstag D2-Junio-ren

SV St. Peter D2 SG Freiamt/Ottoschwanden D2 St. Peter 5. Rundenspiel D2

01. Nov 17 14:30 Mittwoch Herren1 SV Wasenweiler 1 SG Freiamt-Ottoschwanden 1 Wasenweiler Bezirkspokal Achtelfinale

01. Nov 17 16:00 Mittwoch Frauen SG Freiamt/Otto-schwanden Frauen

SG Hausen/Rimsingen/Munzin-gen

SCF Bezirkspokal

03. Nov 17 18:15 Freitag B-Junioren JFV Untere Elz B2 SG Freiamt/Ottoschwanden B Köndringen Weitere Infos finden Sie unter: www.sgfo.eu www.scfreiamt.de www.sv-ottoschwanden.de

ENDE DES REDAKTIONELLEN TEILS

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Wir schließen, wie fälschlicherweise in der letzten Ausgabeerschienen, den Weinkeller nicht. Es macht uns ungemein viel Spaß und daher bleiben die Kellertüren weiterhin für

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