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Mit Richtlinien zum Prüfungswesen, Wettkampfregeln, Ausnahmebestimmungen und Zusatzangeboten für das Deutsche Sportabzeichen, das Deutsche Jugendsport-abzeichen und das Deutsche Schülersportabzeichen. Ausgabe 2003
Vorbemerkungen1.Sportabzeichen-Prüfer, -Beauftragte, -Stützpunkte etc.
1.1 bei den Sportorganisationen1.2 bei Hochschulen, Fachhochschulen, allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
(Schulsport)
1.3 bei der Bundeswehr
2.Durchführung der Prüfungen2.1 Grundsätzliches2.2 innerhalb der Sportorganisationen2.3 innerhalb des Schulsports2.4 innerhalb der Bundeswehr
3.Sportabzeichenprüfungen nach den Behinderten-Bedingungen3.1 Menschen mit koronaren Vorerkrankungen
4.Sportabzeichenprüfungen im Ausland4.1 Österreichisches Sport- und Turnabzeichen (ÖSTA)
5.Sportabzeichenprüfungen: Bestimmungen und fachliche Regeln5.1 Allgemeines5.2 Regeln: Schwimmen5.3 Regeln: Gerätturnen5.4 Regeln: Laufen5.5 Regeln: Wandern5.6 Regeln: Walking5.7 Regeln: Weitsprung5.8 Regeln: Standweitsprung5.9 Regeln: Hochsprung5.10Regeln: Kugelstoßen5.11 Regeln: Schlagball-, Wurfball-, Schleuderball-, Medizinballwerfen5.12Regeln: Steinstoßen5.13Regeln: Gewichtheben und Bankdrücken5.14Regeln: Radfahren5.15Regeln: Inline Skating
6.Anerkennung von Leistungen aus Wettkämpfen und von Prüfungen für Verbands-Leistungsabzeichen
7.Weitere Angebote
Impressum:Herausgeber – Deutscher Sportbund, Frankfurt/M., 2003 · Redaktion: Deutscher SportbundDruck: KUNZE & Partner, Mainz · ISBN 3-89152-010-7
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Liebe Leserin:Wir bitten um Verständnis, dass wir aus technischen Gründen in den Textennur die männliche Sprachform verwenden.
VorbemerkungenDas Sportabzeichen ist das sportliche Ehrenzeichen des Deutschen Sportbundes.
Das Sportabzeichen ist eine Auszeichnung für gute und vielseitige körperliche Leistungsfähig-
keit, die jeder in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland erwerben kann, der sich
erfolgreich an den Prüfungen beteiligt. Es wird von dem Kalenderjahr an, in dem Schüler das
8. Lebensjahr vollenden als Deutsches Schülersportabzeichen, in dem Jugendliche das 13.
Lebensjahr vol lenden als Deutsches Jugendsportabzeichen und in dem Erwachsene das
18. Lebensjahr vollenden als Deutsches Sportabzeichen verliehen, wenn die für das Lebens-
alter des Bewerbers geforderte Leistung je einer Bedingung aus den fünf Gruppen im Laufe
eines Kalenderjahres erfüllt worden ist; das Deutsche Schülersportabzeichen kann auch an
Jungen und Mädchen verliehen werden, die im Jahr der Prüfungen das 6. oder 7. Lebensjahr
vollenden, wenn sie die für das 8. Lebensjahr geforderten Leistungen erfüllt haben. Das Deut-
sche Sportabzeichen ist als Ehrenzeichen staatlich anerkannt.
Zum Schutz der Gesundheit ist die Teilnahme an den Prüfungen des Sportabzeichens nicht
mögl ich, wenn sie in den im Vorwort des Handbuches „Deutsches Sportabzeichen für
Menschen mit Behinderung“ sowie unter 3. und 3.1 im Prüfungswegweiser genannten Fällen
nicht zugelassen ist.
Für die Verleihung oder Bestätigung des Sportabzeichens ist, soweit der zuständige Landes-
sportbund nicht etwas anderes bestimmt, eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe vom Deut-
schen Sportbund festgelegt wird. Weitere bzw. andere Auszeichnungen sowie Postgebühren
sind zusätzlich zu bezahlen.
Allgemeines zur VerleihungBei der Anrechnung von Goldenen Sportabzeichen mit Zahl (ab 10) für Erwachsene gilt, dass
es nicht Bedingung ist, dass die Prüfungsjahre ununterbrochen aufeinander folgen. Prüfungen
für das Schüler- bzw. Jugendsportabzeichen werden nicht angerechnet. Nachträgliche Verleih-
ungen sind bis drei Jahre nach dem Jahr der Prüfung (LSB-Niedersachsen nur 1 Jahr) möglich.
Wer 17 Jahre alt ist/wird (Kalenderjahr, in das der 17. Geburtstag fällt) und eine Ausführung des
Deutschen Jugendsportabzeichens verliehen bekommen hat, ist berechtigt, auch das Euro-
päische Jugendsportabzeichen zu tragen. Dieses Abzeichen muss gesondert bestellt werden
1. Sportabzeichen- Prüfer, -Beauftragte, -Stützpunkte etc.1.1 bei den Sportorganisationen
Bestellung und Aufgaben der regionalen Sportabzeichen-Beauftragten (bisherObleute) und der PrüfungsausschüsseIn jeder Stadt, jedem Stadt- oder Landkreis werden durch den zuständigen Landes-
sportbund oder eine von ihm beauftragte Organisation ein Sportabzeichen-Beauftragter
oder mehrere Prüfer bestellt, die jeder gemeinsam mit den im jeweiligen Bereich zuge-
lassenen Prüfern einen Prüfungsausschuss bilden.
Der Sportabzeichen-Beauftragte ist, soweit nicht der Landessportbund diese Aufgaben
selbst wahrnimmt, in seinem Bereich für al le Angelegenheiten des Sportabzeichens
zuständig sowie Mitt ler zwischen den Sportabzeichenbewerbern und der Sportab-
zeichenstelle des Landessportbundes.
Die Prüfkarten sollen mit den erzielten Leistungen der für die Verleihung zuständigen
Sportorganisation nur über den Sportabzeichen-Beauftragten bzw. Stützpunktleiter zur
Verleihung oder Bestätigung vorgelegt werden. Dieser bestätigt durch Stempelabdruck
in den Prüfkarten die Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und die Richtigkeit der Prüfer-
nummern.
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Zulassung der PrüferAls Prüfer darf nur tätig werden, wer im Besitz eines gültigen Prüferausweises ist. Der
Prüferausweis wird durch den zuständigen Landessportbund ausgefertigt. Jeder Ausweis
erhält eine laufende Prüfernummer, der eine Abkürzung des Landesnamens vorangestellt
wird. Grundlage für die Zulassung bildet ein Antrag, der dem Landessportbund über
den Sportabzeichen-Beauftragten bzw. Stützpunktleiter mit dessen Stel lungnahme
vorzulegen ist. Die Prüfer müssen Mitglied eines Sportvereins sein und mindestens das
18. Lebensjahr erreicht haben.
Der Prüferausweis wird für maximal 4 Jahre ausgestellt. Danach erhält man auf Antrag
beim Landessportbund oder der von ihm bestimmten Stel le (z. B. Sportabzeichen-
Beauftragter im Kreissportbund oder –verband) einen neuen, der wiederum für 4 Jahre
gültig ist. Eine Neuausstellung soll nur erfolgen, wenn der Prüfer in den vergangenen
Jahren mitgearbeitet hat und zur weiteren Mitarbeit bereit ist.
Bei l izensierten Übungsleitern ist die Prüfbefähigung zu bejahen. Trainer und F-Übungs-
leiter können dabei die Prüfberechtigung für die entsprechende Sportart erhalten;
A- und Breitensport-Übungsleiter können die Prüfberechtigung nur für die Sportarten
Leichtathletik, Schwimmen, Gerätturnen und/oder Radfahren nach Vermitt lung der
Regelkenntnisse erhalten. Bei l izensierten Kampfrichtern der Spitzenverbände und
geprüften Schwimmmeistern kann die Prüfberechtigung ebenfalls für die jeweilige Sportart
erteilt werden.
Bei Antragstellern, die nicht lizensierte Übungsleiter oder Kampfrichter sind, muss über
Fachkunde und Eignung im Einzelfall entschieden werden. Nach Möglichkeit sollen vor
Ertei lung eines Prüferausweises für solche Antragstel ler Kurzlehrgänge und Fach-
besprechungen durchgeführt werden.
Die Prüfberechtigung soll nur für die Sportart ausgesprochen werden, für die die fach-
liche Eignung zu bejahen ist. Nach dem Ausscheiden als Prüfer ist der Ausweis an den
Landessportbund zurückzugeben.
Für Prüfer im bzw. aus dem Ausland gelten Sonderregelungen (s. S. 7/8).
1.2 bei Hochschulen, Fachhochschulen, allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (Schulsport)
Lehrkräfte, die Prüfungen abnehmen wollen, müssen vom zuständigen Landessport-
bund als Prüfer zugelassen sein. Der Prüferausweis wird auf Antrag kostenfrei ausgefertigt.
Der erste Prüfer einer Schule muss Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für Sport sein. Der
zweite sowie weitere Prüfberechtigte sollen diese Bedingung ebenfalls erfüllen, können
aber bei Vorl iegen besonderer Voraussetzungen auch ohne sie einen Prüferausweis
erhalten. Die Prüfbefähigung ist bei jeder Sportlehrkraft mit staatlicher Prüfung zu bejahen.
Die Landessportbünde können zur Vergabe der Prüfbefähigung Sonderregelungen
einführen.
Zu Prüfungen innerhalb des Sportunterrichts der Schulen können auch Prüfer hinzuge-
zogen werden, die nicht dem schulischen Bereich angehören. Es bedarf insoweit keines
zusätzlichen Prüferausweises.
1.3 bei der BundeswehrAls Prüfer darf nur tätig werden, wer im Besitz eines gültigen Prüferausweises ist. Der
Prüferausweise wird in der Bundeswehr intern ausgestellt, laut dem Erlass des Bundes-
ministeriums der Verteidigung 2003. Die Ausstellung des Prüferausweises erfolgt durch
die zuständigen Sportlehrkräfte in der Truppe auf Antrag der Dienstelle.
Der Prüferausweis wird für 4 Jahre ausgestellt. Er kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
gegen einen neuen Prüferausweis umgetauscht werden. – Werden auch Prüfungen im
zivilen Bereich abgenommen, so muss der Prüfberechtigte Mitglied eines Sportvereins
sein und der zivile Sportabzeichen-Beauftragte/Stützpunktleiter informiert werden.
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3. Sportabzeichenprüfungen für Menschen mit BehinderungBei Sportabzeichenprüfungen für Menschen mit Behinderung gelten ab 1.1.2003 neue
Bedingungen (sie ersetzen die Bedingungen, die seit dem 1.1.1993 gültig waren). Zu bestellen
ist der „Ringordner mit den Bedingungen“ und der „Leitfaden für Menschen mitBehinderung“ beim:
Deutschen Behinderten-SportverbandFriedrich-Alfred-Str. 1047055 DuisburgTel. 0203-7174188
3.1 Menschen mit koronaren Vorerkrankungen Menschen mit koronaren Erkrankungen (Arteriosklerose, Herzinfarkt, Bypass etc.) sind
vom Training und den Prüfungen für das Deutsche Sportabzeichen wegen der nicht aus-
zuschließenden Gefahren ausgeschlossen.
4. Sportabzeichenprüfungen im AuslandDer Deutsche Sportbund verleiht das Deutsche Schülersportabzeichen, das Deutsche
Jugendsportabzeichen und das Deutsche Sportabzeichen für Erwachsene auch an im Ausland
lebende erfolgreiche Bewerber.
Die Verantwortung für Sportabzeichen- Prüfungen im Ausland soll möglichst nur deutschen
Vereinigungen (Sportvereine, Clubs usw.) übertragen werden. Die Vereinigungen schlagen dem
Deutschen Sportbund fachkundige Mitglieder oder sonstige fachkundige Personen als Prüfer
vor; diese erhalten den Prüferausweis.
Die Verleihungen ins Ausland sind gebührenfrei. Die Kosten werden vom Deutschen Sportbund
übernommen. Verleihungen ins Ausland werden in einer gesonderten Statistik geführt.
Die Prüfungen sind von den örtlich bzw. regional zuständigen deutschen Vereinigungen durch
Stempelabdruck und Namenszeichen dahingehend zu bestätigen, dass die Personalangaben
des Bewerbers zutreffend sind, die Prüferunterschriften ordnungsgemäß geleistet wurden und
die angeführten Prüfernummern mit denen der Prüferausweise übereinstimmen.
Al le Verleihungen ins Ausland und der Schriftwechsel mit dem Ausland werden z. Zt. von
Carl-Heinz Engelke, c/o Landessportbund Niedersachsen, Sportabzeichenstelle,Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover (privat: Lippertweg 13, 30419 Hannover) erledigt.
4.1 Österreichisches Sport- und Turnabzeichen (ÖSTA)
4.1.1 Al le vom Deutschen Sportbund (DSB) bzw. seinen Landessportbünden (LSB)
beauftragten und mit einem gültigen Prüferausweis versehenen Prüfer können Prüfun-
gen für das Österreichische Sport- und Turnabzeichen (ÖSTA) und das Österreichische
Sport- und Turnabzeichen für Jugendliche (ÖSTA-J) unter Beachtung der dafür vom
Bundeskanzleramt der Bundesrepublik Österreich erlassenen Richtlinien und Bedingungen
abnehmen. Die erzielten Leistungen werden in den entsprechenden Leistungsnachweis
für ÖSTA bzw. ÖSTA-J eingetragen und mit Prüfernummer, Unterschrift und Datum
bestätigt.
Die notwendigen Unterlagen zum ÖSTA bzw ÖSTA-J erhalten Sie bei Ihrem zuständigen
LSB oder dem DSB.
• Die Prüfungen werden kostenlos abgenommen.
• Es ist Aufgabe der Sportabzeichen-Beauftragten bzw. Stützpunktleiter, nach
erfolgreicher Prüfung die Leistungsnachweise mit Stempel und Datum an die für
die Verleihung des ÖSTA zuständige Stelle weiterzuleiten.
Anschrift: ÖSTA-Geschäftsstelle, Prinz-Eugen-Straße 12, A-1040 Wien
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2. Durchführung der Prüfungen2.1 Grundsätzliches
Die Prüfungen sind öffentlich abzuhalten. Jedem Interessenten muss die Anwesenheit
möglich sein. Der Bewerber um das Deutsche Sportabzeichen (für Erwachsene) muss
sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Bei allen Prüfungen sollen immer zwei Prüfer mit der für die jeweilige Sportart ausge-
stellten Prüfberechtigung anwesend sein. Fällt bei einer ordnungsgemäß angesetzten
Prüfung aus unvorhersehbaren Gründen der zweite Prüfer aus, kann der anwesende
Prüfer ausnahmsweise einen ihm als fachkundig und zuverlässig bekannten, mindestens
16 Jahre alten Zuschauer oder Bewerber als Ersatzprüfer hinzuziehen.
Die Erfül lung jeder geforderten Leistung ist in der Prüfkarte von einem Prüfer durch
eigenhändige Unterschrift unter Angabe der Nummer des Prüferausweises zu bestäti-
gen. Die Bestätigungsspalten können durch eine Klammer zusammengefasst werden,
wenn die Leistungen zu aufeinander folgenden Gruppen gehören; es genügt dann, die
erforderlichen Angaben nur einmal zu machen.
Leistungen eines Prüfers müssen durch einen anderen Prüfer bestätigt werden. Ein Prü-
fer kann nicht die Leistungen für ein Mitglied seiner Familie abnehmen bzw. bestätigen.
2.2 innerhalb der SportorganisationenIn Ergänzung zu 2.1 gilt:Die Prüfungstermine müssen von dem Sportabzeichen-Beauftragten vorher genehmigt
werden. Ausnahmsweise kann jeder Prüfer, der im Besitz eines gültigen Prüferausweises
ohne Einschränkung (z. B. Schule) ist, Prüfungen jederzeit und überall in Verbindung mit
einer örtlichen Sportorganisation abnehmen.
Sind alle fünf geforderten Leistungen erbracht und in der Prüfkarte bestätigt, so bestä-
tigt der zuständige Prüfer durch Stempelabdruck die Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen
und die Richtigkeit der Prüfernummern.
2.3 innerhalb des SchulsportsIn Ergänzung zu 2.1 gilt:Sportabzeichenprüfungen können nach den Richtlinien des Deutschen Sportbundes vom
25.4.1953 auch innerhalb des Sportunterrichts der Hochschulen, Fachhochschulen, all-
gemeinbildenden und berufbildenden Schulen abgenommen werden.
Die Schulen bestätigen durch Stempelabdruck in den Prüfkarten die Ordnungsmäßig-
keit der Prüfungen, die Richtigkeit der Unterschriften der Prüfer, die Übereinstimmung
der angeführten Prüfernummern mit denen der Prüferausweise und dass es sich um
Prüfungen im Bereich der Schule handelt.
2.4 innerhalb der BundeswehrDie Bundeswehr führt die Sportabzeichenprüfungen in ihrem Bereich nach Absprache
mit dem Deutschen Sportbund in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durch. Die
Einzelheiten dieses Verfahrens sind in einem Erlass des Bundesministeriums der
Verteidigung festgelegt.
Die Prüfungen sind von den Dienststellen der Bundeswehr mit dem Dienstsiegel und
Namenszeichen dahingehend zu bestätigen, dass die Personalangaben des Bewerbers
zutreffend sind, die Prüferunterschriften ordnungsgemäß geleistet wurden, die ange-
führten Prüfernummern mit denen der Prüferausweise übereinstimmen und es sich um
Prüfungen im Bereich der Bundeswehr handelt.
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5.4 Regeln: LaufenAuf die Benutzung von Startblöcken kann verzichtet werden. Der Ablauf kann auch aus
einer ruhigen Standstellung erfolgen.
Bei allen Läufen bis einschließlich 100 m kann in jeder Richtung gelaufen werden.
Bei Läufen ab 400 m kann von einem Start in Einzelbahnen abgesehen werden.
Langstreckenläufe können auch auf geeigneten, vermessenen Strecken im Gelände
oder auf der Straße ausgetragen werden.
Offensichtlich wettkampfunfähige Läufer müssen aus einem Lauf der Mittel- oder Lang-
strecke heraus genommen werden. Es gibt nur noch einen Fehlstart pro Lauf ohne
Disqualifizierung des Verursachers. Jeder weitere Fehlstart wird mit einer Disqualifizie-
rung des Läufers geahndet (§162-7).
5.5 Regeln: WandernDas 10-km-Wandern soll möglichst auf einer verkehrsfreien Strecke im Wald oder im
Gelände durchgeführt werden. Es empfiehlt sich eine Rund- oder Pendelstrecke möglichst
mit asphaltiertem oder sonst gut befestigtem Untergrund. Es sollte sichergestellt sein,
dass an dem vom Start am weitesten entfernten Punkt der Strecke eine Kontrolle der
Teilnehmer stattfindet, damit Abkürzungen etc. nicht erfolgen können. – Laufen oder
Traben sind nicht gestattet.
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• Nach Bearbeitung der Unterlagen erhalten die Bewerber das Abzeichen und die
Urkunde gegen Rechnung zugesandt.
4.1.2 Alle zur Abnahme von Leistungen für das ÖSTA und ÖSTA-J berechtigten Personen
können Prüfungen für das Deutsche Sportabzeichen (DSA), das Deutsche Jugendsport-
abzeichen und das Deutsche Schülersportabzeichen unter Beachtung der dafür vom
DSB erlassenen Richtlinien und Bedingungen abnehmen. Die erzielten Leistungen werden
auf der Prüfkarte eingetragen und mit Datum, Ort, Prüfernummer und Unterschrift
bestätigt.
• Die Prüfungen werden kostenfrei abgenommen.
• Es ist Aufgabe der Prüfer, nach erfolgreicher Prüfung die Prüfkarten an die für die
Verleihung zuständige Auslandsstelle des DSB weiterzuleiten.
Anschrift: Auslandsbeauftragter für das Deutsche Sportabzeichen, Carl-Heinz Engelke, Lippertweg 13, 30419 Hannover
• Nach Bearbeitung der Unterlagen werden die Abzeichen und Urkunden gegen
Rechnung an den Prüfer verschickt.
5. Sportabzeichenprüfungen: Bestimmungen und fachliche Regeln5.1 Allgemeines
Es sind die im Jahr der Prüfung geltenden Bedingungen zu erfüllen.
Für die Ausführung der Bedingungen und für die Bewertung der Leistungen sind grund-
sätzlich die Wettkampfbestimmungen der entsprechenden Sportart maßgebend, soweit
nicht im folgenden Abweichungen vorgesehen sind.
Beim Weitsprung sowie bei allen Stößen und Würfen müssen die Anlagen niveaugleich sein.
Wenn die Prüfungen für Langlauf, Wandern, Walking, Inline-Skating und Radfahren nicht
auf Wettkampfanlagen abgenommen werden, muss sichergestellt sein, dass Start und
Ziel auf gleicher Höhe liegen und die Bedingungen bzw. die Strecke den Teilnehmern
keine Vorteile verschaffen (z. B. nicht bergab).An einem Prüfungstag kann jede Übung nur einmal absolviert werden.
Verursacht ein Teilnehmer mehr als zwei Fehlstarts (Ausnahme Laufen, siehe 5.4), wird
er von dieser Übung ausgeschlossen.
Bei der Ableistung einer längeren Schwimm- bzw. Laufstrecke darf nicht gleichzeitig eine
kürzere Strecke mit einer Zwischenzeit gewertet werden. Für jede Strecke ist ein
gesonderter Start erforderlich.
5.2 Regeln: SchwimmenFür die Schwimmübungen ist ein Schwimmbecken von mindestens 12,5 m Länge vor-
geschrieben.
Die Wahl der Schwimmart ist freigestellt. Es kann auch ohne Startsprung gestartet wer-
den. Das Wechseln der Schwimmart während der Prüfung ist gestattet. Bei der Wende
muss der Beckenrand mit einem Teil des Körpers berührt werden.
5.3 Regeln: GerätturnenDie Bedingung in der Gruppe 2 oder 4 ist erfüllt, wenn die Ausführung mit „gekonnt“
bewertet wird und in Gruppe 4 außerdem die geforderten Elemente in einer Übung
fließend aneinander gereiht geturnt werden.
Erläuterung: Die Bewertung unterscheidet nur zwischen „gekonnt“ und „nicht gekonnt“.
Die Übung muss in allen Teilen erkennbar sein und ohne Hilfe erfolgreich ausgeführt
werden, z. B. die Hocke mit Handstütz im freien Flug über die Höhe des Geräts. Haltungs-
oder andere Ausführungskriterien werden nicht hinzugezogen.
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Zu Gruppe 2 Sprunggrätsche …oderSprunggrätsche
…oderSprunghocke
Sprunghocke
…über den Bock seitoder das Pferd seit
…über den Kasten längs
…oder über das Pferd längs
…oder über den Kasten seit
Zu Gruppe 4 bzw.
Niedersprung Unterschwung Gehen/Laufenund Anhüpfer
…zum Rad(bis 12 Jahre)
…zur Radwende(13–17 Jahre)
Aufschwung
Hockwende über den Kasten Hockwende auf den Kasten
bzw. bzw.
Außenquersitz(60 Jahre und älter)
Kehre(40–59 Jahre)
Hohe Wende(18–39 Jahre)
StützschwingenHandstand(18–59 Jahre)
Sprung in den Stütz, Abzug(40 Jahre und älter)
Aufschwung(18–39 Jahre)
bzw.bzw. Handstand(18–59 Jahre)
hoher Hockstütz(60 Jahre und älter)
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oder aus der Drehung ausgeführt werden. Der Medizinballwurf muss beidhändig erfolgen;
ein Rückwärtswurf ist nicht gestattet. Die Länge des Anlaufes und die Zahl der Drehungen
sind beliebig.
Dem Teilnehmer stehen für jede gewählte Übung drei Versuche zu.
Die Abwurflinie wird durch eine Linie am Boden markiert. Als Leistung wird bei Schlag-
ball- , Wurfball- und Medizinballwerfen die senkrechte Entfernung des nächsten Eindruckes
des Gerätes zur Innenkante der Abwurflinie oder ihrer seitlichen Verlängerung gemessen;
beim Schleuderbal lwerfen wird wie beim Speerwerfen vom hinteren Rand der Auf-
schlagstelle des Balles, der der Innenkante der Abwurflinie am nächsten liegt, gemessen.
5.12 Regeln: SteinstoßenDer Stein ist achteckig und hat Ziegelsteinform; er muss aus Metall und mindestens
15 kg schwer sein.
Der Teilnehmer hat je drei Versuche mit dem rechten und dem linken Arm. Die besten
Leistungen jedes Armes werden zusammengerechnet. Die Reihenfolge ist beliebig. Es
darf ein beliebiger Anlauf genommen werden. Der Stein wird frei mit einer Hand gestoßen.
Werfen ist nicht erlaubt.
Die Abstoßlinie wird durch eine Linie oder eine Latte am Boden markiert. Der Stoß ist
nur gültig, wenn der Stoßer die Abstoßlinie nicht nach vorn übertreten hat. Der Stoßer
muss den Abstoßraum nach hinten verlassen.
Als Stoßleistung wird die senkrechte Entfernung des nächsten Eindruckes des Steins
zur Innenkante der Abstoßlinie gemessen.
5.13 Regeln: Gewichtheben und BankdrückenGewichtheben:Die Hantel wird aus der Startstellung vom Boden mit etwa schulterbreitem Griff in einem
Zug bis zum Ablegen auf der vorderen Schulter gehoben. Danach wird die Hantel bis auf
die gestreckten Arme nach oben gestoßen. Dies erfolgt mit einer Auftaktbewegung (Beu-
gen und Strecken der Knie) . Ist die Hantel bei etwa hüftbreiter Fußstellung in Hochhalte
fixiert, wird der Versuch durch das „Ab“-Zeichen des Prüfers beendet. – Der Teilnehmer
wird auf einer geeichten Waage gewogen. Nach der Feststellung des Körpergewichts
legt der Teilnehmer das Mindestgewicht (Anfangsgewicht) der Hantel fest. Es stehen
insgesamt 3 Versuche zur Verfügung. Laststeigerungen sind möglich.
Bankdrücken:Die Übung kann nur mit einer freien Hantel durchgeführt werden. In Rückenlage auf einer
Bank liegend erfasst der Teilnehmer die Hantel beidhändig und fixiert sie auf den gestreck-
ten Armen. Nach dem Zeichen des Prüfers beginnt die Übung durch Beugen der Arme
bis die Hantel die Brust berührt, um die Hantel anschließend bis zur völligen Streckung
der Arme nach oben zu drücken. Die Beine sind im Kniegelenk gebeugt und die Füße
mit der ganzen Sohle am Boden aufgesetzt. Das Gewicht der Hantel wird durch das
ermittelte Körpergewicht des Teilnehmers bestimmt (Hantelgewicht in % zum Körper-
gewicht, s. S. 17).
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5.6 WalkingFür die Auswahl der Strecke und die Kontrolle gelten die unter 5.4 Wandern angegebenen
Bedingungen. Für das Walking gilt folgender Bewegungsablauf:
• keine Hüftrotation (wie beim Wettkampf-Gehen)
• Oberkörper möglichst ruhig
• Füße rollen von der Ferse über den Fuß ab
• Arme unterstützen die Bewegung der Fußbewegung
• ein Fuß befindet sich ständig am Boden.
5.7 Regeln: WeitsprungDer Teilnehmer hat drei Versuche. Die Länge des Anlaufes ist beliebig.
Der Absprung kann entweder von einem in den Boden eingelassenen Balken oder aus
einem 80 cm breiten Absprungraum erfolgen. Gemessen wird vom hintersten Eindruck
des Niedersprungs senkrecht bis zur Höhe des vordersten Eindrucks des Absprunges
bzw. der Vorderkante des Absprungbalkens; ein Absprung vor der Absprungfläche ist
nicht als Fehlversuch zu werten, gemessen (Ablesen der Weite) wird dann jedoch an der
Außenkante der ersten Begrenzungslinie.
5.8 Regeln: StandweitsprungDer Teilnehmer hat drei Versuche.
Der Absprung erfolgt ohne Anlauf mit beiden Füßen vom Grubenrand oder von einem
Absprungbalken. Die Zehen dürfen nicht übergreifen. Die Fußstellung muss parallel und
auf gleicher Höhe sein.
Der Springer darf seinen Sprung vorwärts und rückwärts ausbalancieren und dabei Fersen
und Fußspitzen abwechselnd vom Boden heben; er darf jedoch vor dem Absprung keinen
Fuß vom Boden lösen oder ihn in irgendeiner Richtung auf dem Boden hin- und hergleiten
lassen.
5.9 Regeln: HochsprungDem Teilnehmer stehen über jede Höhe drei Versuche zu. Nach drei aufeinander folgenden
Fehlsprüngen, gleichgültig bei welcher Höhe, scheidet der Teilnehmer aus.
Der Hochsprung darf nur über eine Latte ausgeführt werden. Der Springer muss mit
einem Fuß abspringen.
5.10 Regeln: KugelstoßenDer Teilnehmer hat drei Versuche.
Als Fehlversuch gilt, wenn der Teilnehmer nach Beginn des Stoßes mit irgendeinem
Körperteil die Oberseite des Stoßbalkens, den Boden außerhalb des Kreises oder den
oberen Kreisrand berührt hat. Der Kreis darf erst verlassen werden, wenn die Kugel nach
dem Stoß den Boden berührt hat.
Der Teilnehmer muss den Kreis nach hinten verlassen. Als Stoßleistung wird die Entfernung
vom nächsten Eindruck der Kugel zum inneren Kreisrand gemessen. Das Bandmaß wird
dabei über die Mitte des Kreises geführt.
5.11 Regeln: Schlagball-, Wurfball-, Schleuderball-, MedizinballwerfenDer Schlagball ist ein Lederball mit Füllung. Sein Gewicht liegt zwischen 70 und 85 Gramm.
Der Wurfbal l hat ein Gewicht von 200 Gramm und ist aus Leder oder Gummi. Der
Schleuderball besteht aus einer Leder- oder Kunststoffhülle mit Füllung. Als Handgriff
dient eine Schlaufe aus Leder, die 28 Zentimeter lang und 2,5 Zentimeter breit ist. Der
Medizinball besteht entweder aus Leder mit einer Füllung oder ist aus Gummi hergestellt.
Der Schlagball und der Wurfball können aus dem Anlauf oder aus dem Stand geworfen
werden; der Schleuderball- und der Medizinballwurf können aus dem Stand, mit Anlauf
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Bi ldque l le : Bernd R imarz ig
NEU
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Kanufahren: MännerGruppe 4Sieg bei einer bundesoffenen Rennsportregatta über 500 oder 1.000 m oder Siegbei einem mindestens landesoffenen Kanuslalomwettkampf oder wer 1.000 m im
Rennboot (K 1) – Höchstzeit 5 Min. – oder im Rennboot (C 1) – Höchstzeit 5: 40 Min. –
oder im Tourenboot – Höchstzeit 6 Min. – zurücklegt.
Gruppe 5Sieg bei einer bundesoffenen Rennsportregatta über 10.000 m oder Sieg bei einem
mindestens landesoffenen Abfahrts- / Wildwasserrennen oder wer 10.000 m im
Rennboot (K 1) – Höchstzeit 60 Min. – oder im Rennboot (C 1) – Höchstzeit 68 Min. – oder
im Tourenboot – Höchstzeit 72 Min. – zurücklegt.
Kanufahren: Weibliche Jugend 14-17 JahreGruppe 4Die Bedingung hat erfüllt, wer 500 m im Rennboot (K 1) oder im Tourenboot zurücklegt
und folgende Höchstzeiten erreicht bzw. unterbietet:
14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre .
K 1 500 m 3:00 Min. 2:55 Min. 2:50 Min. 2:45 Min.
Tourenboot 500 m 3:30 Min. 3:25 Min. 3:20 Min. 3:15 Min.
Gruppe 5Die Bedingung hat erfüllt, wer 6.000 m bzw. 2.000 m im Rennboot (K 1) oder im Tourenboot
zurücklegt und folgende Höchstzeiten erreicht bzw. unterbietet:
14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre .
K 1 6.000 m – 44:00 Min. 42:30 Min. 41:00 Min.
K 1 2.000 m 15:00 Min. – – – .
Tourenboot 6.000 m – 58:00 Min. 55:00 Min. 52:00 Min.
Tourenboot 2.000 m 18:00 Min. – – – .
Kanufahren: Männliche Jugend 14-17 JahreGruppe 4Die Bedingung hat erfüllt, wer 500 m im Rennboot (K 1 oder C 1) oder im Touren-boot zurücklegt und folgende Höchstzeiten erreicht bzw. unterbietet:
14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre .
K 1 500 m 2:45 Min. 2:40 Min. 2:35 Min. 2:30 Min. .
C 1 500 m 3:15 Min. 3:05 Min. 2:55 Min. 2:45 Min. .
Tourenboot 500 m 3:15 Min. 3:10 Min. 3:05 Min. 3:00 Min. .
Gruppe 5Die Bedingung hat erfüllt, wer 6.000 m bzw. 2.000 m im Rennboot (K 1 oder C 1)
oder im Tourenboot zurücklegt und folgende Höchstzeiten erreicht bzw. unterbietet:
14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre .
K 1 6000 m – 38:00 Min. 36:30 Min. 35:00 Min. .
K 1 2000 m 12:00 Min. – – – .
C 1 6000 m – 44:00 Min. 41:30 Min. 40:00 Min. .
C 1 2000 m 15:00 Min. – – – .
Tourenboot 6000 m – 50:00 Min. 47:00 Min. 45:00 Min. .
Tourenboot 2000 m 15:00 Min. – – – .
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5.14 Regeln: RadfahrenEs kann jedes Fahrradmodell benutzt werden. Bahnart bzw. Streckenführung ist beliebig.
5.15 Regeln: Inline SkatingAusrüstungZum Ablegen der Prüfung kann jedes Inline- Skating- Modell benutzt werden. Zu empfehlen
sind Model le, die durch das GS- Prüfzeichen (Zeichen für „geprüfte Sicherheit“)
gekennzeichnet sind.
SchutzausrüstungFür das Training und die Abnahme der Prüfung zwingend vorgeschrieben ist das Tragen
einer vollständigen Schutzausrüstung bestehend aus Helm, Ellenbogenschoner, Hand-
gelenkschoner, Knieschützer.
StreckenführungDie Strecke soll ebenerdig sein und weder Steigung noch Gefälle aufweisen. Der Strecken-
belag sollte Asphalt sein oder eine ähnlich glatte Beschaffenheit haben. Hindernisse wie
z. B. Bahnübergänge etc. sind ebenfalls wegen der erhöhten Unfallgefahr zu vermeiden.
Die Sprintstrecke soll nach Möglichkeit nur geradeaus verlaufen. Für die Langstrecke
soll nach Möglichkeit eine Strecken gewählt werden, die keine Umkehrpunkte enthält.
6. Anerkennung von Leistungen aus Wettkämpfen und von Prüfungen für dieVerbands-LeistungsabzeichenLeistungen, die bei Wettkämpfen (dazu zählen auch Wettkämpfe für Verbands- Leistungs-
abzeichen) unter Aufsicht der für die Sportart zuständigen Fachverbände erzielt wurden, können
für das Sportabzeichen berücksichtigt werden, wenn die vorgeschriebenen Mindestleistungen
im Prüfungszeitraum erfüllt und die Ergebnisse schriftlich festgehalten wurden. Auch Leistungen,
die bei Veranstaltungen der Schulen und bei der Bundeswehr erzielt wurden, können für das
Sportabzeichen anerkannt werden. Die Bestätigungen der Leistungen auf der Prüfkarte kann
bei Vorlage des Nachweises durch einen Prüfer erfolgen. Dies gi lt nicht für Menschen mit
Koronarerkrankungen (vgl. 3.1).
7. Weitere AngeboteZusätzlich zu den in den Tabellen der Prüfkarte und der Werbematerialien ausgedruckten Sport-
arten und Übungen gibt es für einzelne Altersklassen in verschiedenen Gruppen weitere
Übungen, die ausgewählt und erfüllt werden können. Diese „weiteren Angebote“ sind zur Haupt-
sache für trainierte Athleten der betreffenden Sportart gedacht.
Folgende „Weitere Angebote“ gibt es:Kanufahren: FrauenGruppe 4Sieg bei einer bundesoffenen Rennsportregatta des Deutschen Kanu-Verbandes über
500 m oder Sieg bei einem mindestens landesoffenen Kanuslalomwettbewerb oderwer 500 m im Rennboot (K 1) – Höchstzeit 2:40 Min. – oder im Tourenboot – Höchst-
zeit 3:10 Min. – zurücklegt.
Gruppe 5Sieg bei einer bundesoffenen Rennsportregatta über 6.000 m (K 1) oder Sieg bei einem
mindestens landesoffenen Abfahrts-/Wildwasserrennen oder wer 6.000 m im Renn-boot (K 1) – Höchstzeit 40 Min. – oder im Tourenboot – Höchstzeit 50 Min. – zurücklegt.
12
14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre
K 1 / 500 m 3:00 Min. 2:55 Min. 2:50 Min. 2:45 Min.
Tourenboot / 500 m 3:30 Min. 3:25 Min. 3:20 Min. 3:15 Min.
14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre
K 1 / 6.000 m – 44:00 Min. 42:30 Min. 41:00 Min.
K 1 / 2.000 m 15:00 Min. – – –
Tourenboot / 6.000 m – 58:00 Min. 55:00 Min. 52:00 Min.
Tourenboot / 2.000 m 18:00 Min. – – –
14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre
K 1 / 500 m 2:45 Min. 2:40 Min. 2:35 Min. 2:30 Min.
C 1 / 500 m 3:15 Min. 3:05 Min. 2:55 Min. 2:45 Min.
Tourenboot / 500 m 3:15 Min. 3:10 Min. 3:05 Min. 3:00 Min.
14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre
K 1 / 6.000 m – 38:00 Min. 36:30 Min. 35:00 Min.
K 1 / 2.000 m 12:00 Min. – – –
C 1 / 6.000 m – 44:00 Min. 41:30 Min. 40:00 Min.
C 1 / 2.000 m 15:00 Min. – – –
Tourenboot / 6.000 m – 50:00 Min. 47:00 Min. 45:00 Min.
Tourenboot / 2.000 m 15:00 Min. – – -
Mindestleistungen 18 –49 50 –59 60 –69 70 –74 75 Jahre
Jahre Jahre Jahre Jahre und älter
Asphalt 510 490 460 440 400
Bohle 710 690 660 630 600
Schere 650 630 600 570 540
Bowling 600 560 530 500 460
Kegeln: MännerGruppe 5200 Kugeln in die Vollen für 18–49 Jahre, 100 Kugeln in die Vollen ab 50 Jahre. Gasse
beliebig, auf vorschriftsmäßiger Asphalt-, Bohlen- oder Scherenbahn (DKB- Bahn) oder8 Durchgänge (18–49 Jahre) bzw. 4 Durchgänge (ab 50 Jahre) auf vorschriftsmäßiger
Bowling- Bahn (DKB-Bahn). Zeitdauer für alle Bahnen außer Bowling: 80 Minuten bei 200
Kugeln bzw. 40 Minuten bei 100 Kugeln. 70–74 75 Jahre
Jahre Jahre Jahre Jahre und älter
Asphalt 1060 510 490 460 420
Bohle 1450 710 700 670 640
Schere 1400 650 630 590 560
Bowling 1240 600 580 540 500
EislaufenFür die Bedingungen des Eislaufen können Renn- oder Tourenschl ittschuhe (sog.
Holländer oder Friesen) oder gewöhnliche Schlittschuhe (einschl. Hockeyschlittschuhe)
verwendet werden.
15
Rudern: FrauenGruppe 4Sieg bei einer Regatta des Deutschen Ruderverbandes oder Rudern über 2.000 mauf stromlosem Wasser im Mannschaftsboot oder Einer. Höchstzeit: Frauen bis 49 Jahre
Mannschaftsboot 12 Minuten bzw. Einer 14 Minuten; Frauen ab 50 Jahre Mannschafts-
boot 14 Minuten bzw. Einer 16 Minuten. Auf f l ießendem Wasser wird je nach Strom-
geschwindigkeit eine angepaßte Zeit festgesetzt.
Gruppe 5Rudern über 10 km im Einer (auch Trimmi) oder Mannschaftsboot. Höchstzeit Frauen bis
49 Jahre 90 Minuten; Frauen ab 50 Jahre 100 Minuten.
Rudern: MännerGruppe 4Sieg bei einer Regatta des Deutschen Ruderverbandes oder Rudern über 2.000 m auf
stromlosem Wasser im Mannschaftsboot oder Einer. Höchstzeit: Männer bis 49 Jahre
Mannschaftsboot 9 Minuten bzw. Einer 10 Minuten; Männer ab 50 Jahre Mannschafts-
boot 10 Minuten bzw. Einer 12 Minuten. Auf f l ießendem Wasser wird je nach Strom-
geschwindigkeit eine angepaßte Zeit festgesetzt.
Gruppe 5Rudern über 10 km im Einer (auch Trimmi) oder Mannschaftsboot. Höchstzeit Männer
bis 49 Jahre 90 Minuten. Männer ab 50 Jahren 100 Minuten.
Rudern: Weibliche Jugend 17 JahreGruppe 4Sieg bei einer Regatta des Deutschen Ruderverbandes oder Rudern über 1.500 mauf stromlosem Wasser im Mannschaftsboot oder Einer. Höchstzeit: Mannschaftsboot
9 Min; Einer 11 Min. Auf f l ießendem Wasser wird je nach Stromgeschwindigkeit eine
angepaßte Zeit festgesetzt.
Gruppe 5Rudern über 10 km im Einer (auch Trimmi) oder Mannschaftsboot. Höchstzeit: 90 Minuten.
Rudern: Männliche Jugend 17 JahreGruppe 4Sieg bei einer Regatta des Deutschen Ruderverbandes oder Rudern über 1.500 mauf stromlosem Wasser im Mannschaftsboot oder Einer. Höchstzeit: Mannschaftsboot
8 Min; Einer 9 Min. Auf f l ießendem Wasser wird je nach Stromgeschwindigkeit eine
angepaßte Zeit festgesetzt.
Gruppe 5Rudern über 10 km im Einer (auch Trimmi) oder Mannschaftsboot. Höchstzeit: 90 Minuten.
Kegeln: FrauenGruppe 5100 Kugeln in die Vollen, Gasse beliebig, auf vorschriftsmäßiger Asphalt-, Bohlen- oder
Scherenbahn (DKB- Bahn) oder 4 Durchgänge auf vorschriftsmäßiger Bowling- Bahn(DKB- Bahn). Zeitdauer für alle Bahnen außer Bowling: 40 Minuten.
14
Mindestleistungen 18–49 50–59 60–69 70–74 75 Jahre und älter
Asphalt 510 490 460 440 400
Bohle 710 690 660 630 600
Schere 650 630 600 570 540
Bowling 600 560 530 500 460
Mindestleistungen 18–49 50–59 60–69 70–74 75 Jahre und älter
Asphalt 1.060 510 490 460 420
Bohle 1.450 710 700 670 640
Schere 1.400 650 630 590 560
Bowling 1.240 600 580 540 500
Sportabzeichen – Leistungen im Eislauf
Gruppe 3 Gruppe 5
Schülerinnen
Alter Slalom (in Sek.) 400m (in Sek.)
8 50.00 120.00
9-10 45.00 90.00
Alter Gewandheitslauf (in Sek.) 400m (in Sek.)
11-12 50.00 60.00
Schüler
Alter Slalom (in Sek.) 400m (in Sek.)
8 50.00 120.00
9-10 45.00 90.00
Alter Gewandheitslauf (in Sek.) 400m (in Sek.)
11-12 50.00 60.00
weibl. Jugend
Alter 500m (in Sek.) 1.500m (in Min.)
13-14 70.00 4:45.0
Alter 500m (in Sek.) 3.000m (in Min.)
15-16 68.00 7:42.0
17 66.50 7:34.0
männl. Jugend
Alter 500m (in Sek.) 1.500m (in Min.)
13-14 65.00 4:45.0
Alter 500m (in Sek.) 3.000m (in Min.)
15-16 63.00 7:04.0
17 62.50 7:00.0
NEU
GewandtheitslaufSchüler und Schülerinnen / Alterklasse 11-12 Jahre
Hinweg: Slalom
Rückweg: Slalom
8 Kegel – Kegelabstand 5m / Kegelabstand seitlich 3m
Gewichtheben: MännerGruppe 418–29 Jahre: Umsetzen und Stoßen von 75% des Körpergewichtes.
Bankdrücken: MännerGruppe 4
Bankdrücken: FrauenGruppe 4
17
SlalomlaufSchüler und Schülerinnen / Alterklasse 8-10 Jahre
Hinweg: Slalom
Rückweg: Sprint
8 Kegel – Kegelabstand 3m
16
18-29 30-39 40-44 45-49 50-54 55-59
40% des 30% des 30% des 30% des 20% des 20% des
Körpergew. Körpergew. Körpergew. Körpergew. Körpergew. Körpergew.
16 Wdh. 16 Wdh. 14 Wdh. 12 Wdh. 16 Wdh. 14 Wdh.
60-64 65-69 70-74 75-79 ab 80 Jahren
20% des 20% des 20% des 20% des 20% des
Körpergew. Körpergew. Körpergew. Körpergew. Körpergew.
12 Wdh. 12 Wdh. 10 Wdh. 8 Wdh. 6 Wdh.
18-29 30-39 40-44 45-49 50-54 55-59
70% des 60% des 60% des 50% des 50% des 40% des
Körpergew. Körpergew. Körpergew. Körpergew. Körpergew. Körpergew.
20 Wdh. 20 Wdh. 15 Wdh. 20 Wdh. 15 Wdh. 15 Wdh.
60-64 65-69 70-74 75-79 ab 80 Jahren
30% des 30% des 30% des 30% des 25% des
Körpergew. Körpergew. Körpergew. Körpergew. Körpergew.
15 Wdh. 15 Wdh. 10 Wdh. 8 Wdh. 6 Wdh.
Sportabzeichen – Leistungen im Eislauf (Fortsetzung)
Gruppe 3 Gruppe 5
Frauen
Alter 500m (in Sek.) 3.000m (in Min.)
18-29 66.00 7:30.0
30-39 67.00 7:37.0
40-44 70.00 7:54.0
45-49 72.00 8:06.0
50-54 74.50 8:19.0
55-59 77.50 8:35.0
60-64 80.50 8:52.0
65-69 84.00 9:12.0
70-74 88.00 9:29.0
75-99 92.00 10:03.0
Männer
Alter 1.500m (in Min.) 10.000m (in Min.)
18-29 3:20.0 25:00.0
30-39 3:24.0 25:40.0
40-44 3:30.0 26:12.0
45-49 3:40.0 26:48.0
50-54 3:45.0 27:30.0
55-59 3:50.0 28:12.0
60-64 4:00.0 29:00.0
65-69 4:12.0 30:00.0
70-74 4:30.0 31:00.0
75-99 5:00.0 32:00.0
Start
/Zie
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10m 3m
34m
45m
10m 5m
3m
Start
/Zie
llini
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