Date post: | 05-Apr-2015 |
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Mini-Job, Midi-Jobs – Vorsogen für später
© 2009 Th. Tallafuss Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Eine Vortragsveranstaltung des „Bündnis für Familie Heidelberg“
vom 07. Juli 2009 im Rahmen der Themenwoche
„Elternzeit, Familienzeit, Pflegezeit – und dann?
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Private AltersvorsorgeEinschätzung der persönlichen Finanzsituation
Was kann und soll ich für die Altersvorsorge tun?
Was kann und soll ich für die Altersvorsorge tun?
Im Alter ausreichend versorgt?Im Alter ausreichend versorgt?
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Altersvorsorge ist mehr als Geldanlage
AltersvorsorgeAltersvorsorge GeldanlageGeldanlage
Befriedigung individueller
Wünsche und Bedürfnisse über einen
längeren Zeitraum
Befriedigung individueller
Wünsche und Bedürfnisse über einen
längeren Zeitraum
Absicherung biometrischer Risiken
(Langlebigkeitrisiko, Invaliditätsrisiko,
Hinterbliebenenrisiko)
Absicherung biometrischer Risiken
(Langlebigkeitrisiko, Invaliditätsrisiko,
Hinterbliebenenrisiko)
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Vergleiche der Rendite von Vermögensbildung und Altersvorsorge sind unzulässig:Vergleiche der Rendite von Vermögensbildung und Altersvorsorge sind unzulässig: Unterschiedliche Risikoabsicherungen
Ein gutes Altersvorsorgeprodukt erfüllt alle Anforderungen an Risikoabsicherung, Sicherheit und Rentabilität in individu-eller Gewichtung.
Risikobeiträge ergeben keine Rendite
unterschiedliche Renditebegriffe/-berechnungen
keine Aussage für die Zukunft möglich
unterschiedliche Systemeunterschiedliche Systeme
Was ist zu beachten?Was ist zu beachten?
Private AltersvorsorgeRendite ist wichtig - Altersvorsorge ist mehr?
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Altersvorsorge ist mehr als Geldanlage
GeldanlageGeldanlage
Wünsche / Bedürfnisse
Sicherheit
Risiken
Wünsche / Bedürfnisse
Wünsche / Bedürfnisse
SicherheitSicherheit
RisikenRisiken
Rendite
RenditeRendite
AltersvorsorgeAltersvorsorge
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Altersvorsorge ist mehr als Geldanlage
Gesetzliche VorsorgeGesetzliche Vorsorge Private VorsorgePrivate Vorsorge
Die Beitragssätze und Leistungen für Frauen und Männer, Kranke und Gesunde, Arbeitslose und Erwerbstätige richten sich allein nach
deren Einkommen.
Zwar gilt in beiden das Versicherungsprinzip, d.h. Risikoausgleich
zwischen den von Risiken bedrohten Personen und den bereits
Geschädigten, aber das Ausmaß des individuellen Risikos ist in der
RV unbeachtlich, d.h. keine Risiko bezogenen Beiträge, etwa nach
Geschlecht, Eintrittsalter, Vorerkrankungen oder Zahl der Familien-
angehörigen.
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Private AltersvorsorgeEinschätzung der persönlichen Finanzsituation
„Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt!“ „Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt!“
Häufig genannte Gründe für das „Nichtsparen“:
Ich bin noch in der Schule. Ich habe noch nicht genug Geld.
Ich bin gerade erst mit der Schule fertig. Ich will erst einmal leben und nicht sparen.
Ich habe gerade geheiratet. Wir müssen zunächst unsere Wohnung einrichten. Da bleibt nicht mehr viel übrig.
Wir haben gerade Nachwuchs bekommen. Jetzt geht es nicht.
Wir haben gerade gebaut. Die finanzielle Belastung ist jetzt zu hoch.
Unsere Kinder studieren noch. Das ist sehr teuer.
Ich bin jetzt Rentner. Jetzt ist es zu spät.
Häufig genannte Gründe für das „Nichtsparen“:
Ich bin noch in der Schule. Ich habe noch nicht genug Geld.
Ich bin gerade erst mit der Schule fertig. Ich will erst einmal leben und nicht sparen.
Ich habe gerade geheiratet. Wir müssen zunächst unsere Wohnung einrichten. Da bleibt nicht mehr viel übrig.
Wir haben gerade Nachwuchs bekommen. Jetzt geht es nicht.
Wir haben gerade gebaut. Die finanzielle Belastung ist jetzt zu hoch.
Unsere Kinder studieren noch. Das ist sehr teuer.
Ich bin jetzt Rentner. Jetzt ist es zu spät.
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Private AltersvorsorgeEinschätzung der persönlichen Finanzsituation
aber
aber
Das richtige Produkt?Das richtige Produkt?
Gibt es nicht!Gibt es nicht!Gibt es nicht!Gibt es nicht!
Entscheidungshilfen:
Rentabilität (Beitrags- / Leistungsverhältnis) Kurz- 2-3 Jahre, mittel- 5-10 Jahre, langfristige Anlage? Sichere Anlage, mit Risikoanteilen, hohe Risikoanteile möglich Kosten und Gebühren (Zillmerung, Verwaltung, Ausgabeauf- schläge etc. beachten)
Entscheidungshilfen:
Rentabilität (Beitrags- / Leistungsverhältnis) Kurz- 2-3 Jahre, mittel- 5-10 Jahre, langfristige Anlage? Sichere Anlage, mit Risikoanteilen, hohe Risikoanteile möglich Kosten und Gebühren (Zillmerung, Verwaltung, Ausgabeauf- schläge etc. beachten)
geeignete Produktegeeignete Produkte
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2. Entschuldung vor Altersvorsorge Kosten für Schuldentilgung, Rate plus Kreditzinsen sind regelmäßig
höher als Erträge aus Altersvorsorgeaufwendungen und schränken die Liquidität und den Vorsorgespielraum ein.
2. Entschuldung vor Altersvorsorge Kosten für Schuldentilgung, Rate plus Kreditzinsen sind regelmäßig
höher als Erträge aus Altersvorsorgeaufwendungen und schränken die Liquidität und den Vorsorgespielraum ein.
3. Liquiditätsreserve vor Altersvorsorge Altersvorsorge ist langfristiger Konsumverzicht, plötzliche Kosten (z. B. Reparaturen etc.) sollen nicht zu Lasten der Vorsorge gehen und nicht zu Schulden führen. Gleiches gilt für langfristig geplante Ausgaben (z. B. Urlaub oder Auto).
3. Liquiditätsreserve vor Altersvorsorge Altersvorsorge ist langfristiger Konsumverzicht, plötzliche Kosten (z. B. Reparaturen etc.) sollen nicht zu Lasten der Vorsorge gehen und nicht zu Schulden führen. Gleiches gilt für langfristig geplante Ausgaben (z. B. Urlaub oder Auto).
1. Absicherung vor Altersvorsorge Tod, Krankheit, Invalidität, Haftung haben Vorrang vor der Altersvor-
sorge. Treten diese Risiken ein und sind nicht abgesichert, ist ohnehin kein Geld für Altersvorsorge übrig.
1. Absicherung vor Altersvorsorge Tod, Krankheit, Invalidität, Haftung haben Vorrang vor der Altersvor-
sorge. Treten diese Risiken ein und sind nicht abgesichert, ist ohnehin kein Geld für Altersvorsorge übrig.
Private AltersvorsorgeEinschätzung der persönlichen Finanzsituation
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Versorgungsanalyse aktuellVersorgungsanalyse aktuell
Zuerst Absicherung Existenz bedrohender Risiken:
Krankheit Unfall Volle Erwerbsminderung Tod Überschuldung Haftung
Zuerst Absicherung Existenz bedrohender Risiken:
Krankheit Unfall Volle Erwerbsminderung Tod Überschuldung Haftung
Was habe ich bereits für das Alter(z.B. Renteninformation, etc)?
Was habe ich bereits für das Alter(z.B. Renteninformation, etc)?
Entwicklungen des Bestands (Prognose)?
Entwicklungen des Bestands (Prognose)?
Was brauche ich im Alter? Was brauche ich im Alter?
Versorgungslücke? Versorgungslücke? Absicherung vorhanden? Absicherung vorhanden?
Liquidität noch vorhanden?Liquidität noch vorhanden?
Private AltersvorsorgeEinschätzung der persönlichen Finanzsituation
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Ausgangsdaten
25-jähriger Mann 75.- EUR mtl. 100,- EUR 42 Jahre 4,5 % Zins
37
80
07
45
40
11
23
40 50
40
09
93
87
14
97
87
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
140000
160000
75,-EUR
100,-EUR
Zahlung Zinsen Gesamt
Private AltersvorsorgeWertzuwachs
12
1980014052 33852
2640018735
45135
0
10000
20000
30000
40000
50000
75,-EUR
100,-EUR
Zahlung Zinsen Gesamt
Ausgangsdaten
45-jähriger Mann
75.- EUR mtl. 100,- EUR 22 Jahre 4,5 % Zins
Private AltersvorsorgeWertzuwachs
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Private AltersvorsorgeZinseszinseffekt
Manche Sachen lässt man besser in Ruhe. Zum Beispiel Ihr Manche Sachen lässt man besser in Ruhe. Zum Beispiel Ihr Geld.Geld.Denn dann vermehrt es sich dank Zinseszins schneller und Denn dann vermehrt es sich dank Zinseszins schneller und schneller und …schneller und …
Manche Sachen lässt man besser in Ruhe. Zum Beispiel Ihr Manche Sachen lässt man besser in Ruhe. Zum Beispiel Ihr Geld.Geld.Denn dann vermehrt es sich dank Zinseszins schneller und Denn dann vermehrt es sich dank Zinseszins schneller und schneller und …schneller und …
STELLEN SIE SICH DAS AUF IHREM KONTO VOR:STELLEN SIE SICH DAS AUF IHREM KONTO VOR:STELLEN SIE SICH DAS AUF IHREM KONTO VOR:STELLEN SIE SICH DAS AUF IHREM KONTO VOR:
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Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Fördervoraussetzungen
begünstigter Personenkreis begünstigter Personenkreis
förderbares Produkt förderbares Produkt
betriebliche Altersvorsorge
in bestimmten Fällen
betriebliche Altersvorsorge
in bestimmten Fällen
private Altersvorsorge
mit zertifiziertem Vertrag
private Altersvorsorge
mit zertifiziertem Vertrag
Es ist ausreichend, wenn die persönlichen Fördervoraussetzungen nur in einem Teil des jeweiligen Beitragsjahres (Veranlagungsjahr) vorliegen.
Hinweis:
unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland
unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland
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Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Als begünstigte Person kommt nur in Betracht, wer der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 bis 3 EStG) unterliegt.
Als begünstigte Person kommt nur in Betracht, wer der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 bis 3 EStG) unterliegt.
Abs.1Natürliche Personen mit Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
Abs.2Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen (z.B. Diplomaten) einschl. deren Angehörige, die zum Haushalt gehören, deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte beziehen
Abs.3deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (auf Antrag), soweit sie inländische Einkünfte im Sinne von § 49 EStG haben
Begünstigte Personen Begünstigte Personen
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Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Begünstigte Personen
Unmittelbar begünstigte Personen
Nicht unmittelbar begünstigte Personen
Mittelbar zulageberechtigte Personen(“Huckepack-Ehepartner“)
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Der Staat unterstützt private AltersvorsorgeDer Staat unterstützt private Altersvorsorge
z.B. durch Zulagen und ggf. zusätzlichen Sonderausga-benabzug („Riesterrente“)
z.B. durch Zulagen und ggf. zusätzlichen Sonderausga-benabzug („Riesterrente“)
z.B.durch stufenweise Steuer-freistellung der Beiträge(Basis-/„Rürup“-Rente)
z.B.durch stufenweise Steuer-freistellung der Beiträge(Basis-/„Rürup“-Rente)
Lebenslange VersorgungLebenslange Versorgung Lebenslange VersorgungLebenslange Versorgung
Private AltersvorsorgeEinschätzung der persönlichen Finanzsituation
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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeAllgemeines
Bis 2001 Seit 2002
Rente dergesetzlichen
Rentenversicherung
Versorgungslücke
Rente dergesetzlichen
Rentenversicherung
„Riester“-Rente
Versorgungslücke
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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeFörderbare Produkte
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
betrieblicheAltersvorsorge
i. S. d. § 82 Abs. 2 EStG
betrieblicheAltersvorsorge
i. S. d. § 82 Abs. 2 EStG
private Rentenversicherung
Fondssparplan
Banksparplan sowie
Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile und
(kombinierter Spar-) Darlehensvertrag
private Rentenversicherung
Fondssparplan
Banksparplan sowie
Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile und
(kombinierter Spar-) Darlehensvertrag
private Altersvorsorge
mit zertifiziertem Vertrag
private Altersvorsorge
mit zertifiziertem Vertrag
kapitalgedecktekapitalgedeckte
neu seit 01.01.2008neu seit 01.01.2008
20
Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeAllgemeines
Zulagengewährung(Abschnitt XI EStG)
Zulagengewährung(Abschnitt XI EStG)
Steuervergünstigung durch zusätzlichen Sonderausgabenab-zug (§ 10a EStG)
Steuervergünstigung durch zusätzlichen Sonderausgabenab-zug (§ 10a EStG)
Fördersystem
setzt sich zusammen aus
Fördersystem
setzt sich zusammen aus
21
Summealler
Einnahmen,die der
Einkommen-steuer
unterliegen
Summealler
Einnahmen,die der
Einkommen-steuer
unterliegen
- Werbungskosten - Werbungskosten
- Sonderausgaben - Sonderausgaben
- weitere abziehbare Beiträge
- weitere abziehbare Beiträge
zu versteuerndes
Einkommen
zu versteuerndes
Einkommen
steuerlicheFreistellung
steuerlicheFreistellung
=
steuerlicheBemessungs-
grundlage
steuerlicheBemessungs-
grundlage=
Steuerliches Grundmodell (abstrakt)
22
• Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage
(§ 84 EStG) und eine Kinderzulage (§ 85 EStG) zusammen.
• Jeder Zulageberechtigte erhält eine Grundzulage; diese beträgt
nach § 84 EStG:
• seit dem Jahr 2008 jährlich 154 Euro
Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Altersvorsorgezulage
23
• Neben der Grundzulage erhält der Zulageberechtigte für jedes
Kind, für das ihm Kindergeld ausgezahlt wird, nach § 85 EStG
eine Kinderzulage:
• seit dem Jahr 2008 jährlich 185 Euro
Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Altersvorsorgezulage
Für jedes ab 2008 geborene Kind beträgt die Kinderzulage 300 Euro.
Für jedes ab 2008 geborene Kind beträgt die Kinderzulage 300 Euro.
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Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeGrundzulage / Kinderzulage
38
76
114
154
46
92
138
185
0 €
200 €
2002/2003 2004/2005 2006/2007 ab 2008
pro
Kal
end
erja
hr
Grundzulage Kinderzulage
25
Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeGrundzulage (§ 84 EStG)
Jeder Zulageberechtigte (unmittelbar o. mittelbar)
hat Anspruch auf eine Grundzulage
Jeder Zulageberechtigte (unmittelbar o. mittelbar)
hat Anspruch auf eine Grundzulage
STOPEine Übertragung der Grundzulage
auf den Ehepartner ist nicht zulässig
26
Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeAltersvorsorgebeitrag
1%
2%
3%
4%
0%
1%
2%
3%
4%
maß
gebende E
innahm
en d
es
Vorjahre
s
2002/2003 2004/2005 2006/2007 ab 2008
max.525,- €
max.1050,- €
max.1575,- €
max.2100,- €
27
Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeFörderungsbeträge auf einen Blick
Veranla- gungs- zeitraum
Grund-zulage
Zulage je Kind
Sonder-ausgaben pro Jahr (max.)
Bemes-sungs-
grundlageSockelbetrag
Ohne Kind
Mit einem Kind
Mit zwei oder mehr
Kindern
€ € € in Prozent* € € €
2002 und 2003
38 46 525 1 45 38 30
2004 76 92 1050 2 45 38 30
2005 76 92 1050 2einheitlich
60
2006 und 2007
114 138 1575 3
Ab 2008 154 185 2100 4
* des maßgebenden Vorjahreseinkommens
28
Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeErmittlung des Mindesteigenbeitrages (MEB)
Maßgebliche Einnahmen des Vorjahres(bei Landwirten des vorvergangenen Jahres) ………….……
4 % der Einnahmen ……………….
Vergleich mit Höchstbetrag nach § 10a EStG …………….....
Niedrigerer Betrag ist der Ausgangsbetrag ………..……...
abzüglich der Grundzulage(n) -abzüglich der Kinderzulage(n) -
Der (errechnete) Mindesteigenbetrag beträgt ………………..
Vergleich mit Sockelbetrag 60 EUR
Höherer Betrag ist der zu leistende Mindesteigenbeitrag* ………………..
*Wird weniger als der MEB gezahlt, sind sämtliche Zulagen im entsprechenden Verhältnis zu kürzen
29
Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeErmittlung des Mindesteigenbeitrages (MEB)
Zulagenrechner
z.B. www.deutsche-rentenversicherung.de
30
Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeFörderbare Produkte – selbst genutzte Immobilie
Tilgungsleistungen zugunsten eines auf den eigenen
Namen lautenden zertifizierten Vertrags
Beiträge zugunsten eines zertifizierten
Altersvorsorgevertrags, die zur Tilgung eines im
Rahmen des Altersvorsorgevertrages
abgeschlossenen Darlehens abgetreten wurden
Tilgungsleistungen zugunsten eines auf den eigenen
Namen lautenden zertifizierten Vertrags
Beiträge zugunsten eines zertifizierten
Altersvorsorgevertrags, die zur Tilgung eines im
Rahmen des Altersvorsorgevertrages
abgeschlossenen Darlehens abgetreten wurden
TilgungsleistungenTilgungsleistungenNeu seit 01.01.2008Neu seit 01.01.2008
… wenn das Darlehen für eine nach dem 31.12.2007 vorgenommene wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG eingesetzt wurde.
31
„Berufseinsteiger-Bonus“ in Höhe von 200 Euro
- unmittelbar zulageberechtigt,
- zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet und
- Beantragung der Zulage
„Berufseinsteiger-Bonus“ in Höhe von 200 Euro
- unmittelbar zulageberechtigt,
- zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet und
- Beantragung der Zulage
Hinweis: Gilt auch für Altverträge
Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeGrundzulage (§ 84 EStG)
neu seit 01.01.2008neu seit 01.01.2008
Erhöhte GrundzulageErhöhte Grundzulage
32
Genossenschaften ohne Erlaubnis zum Betreiben des Einlagegeschäfts (soweit in Genossenschaftsregister eingetragen bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen)
Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeFörderbare Produkte
Anbieter von AltersvorsorgeverträgenAnbieter von Altersvorsorgeverträgen
neu seit 01.01.2008neu seit 01.01.2008
• Lebensversicherungs- unternehmen• Kreditinstitute• Kapitalanlagegesellschaften• Bausparkassen
• Lebensversicherungs- unternehmen• Kreditinstitute• Kapitalanlagegesellschaften• Bausparkassen
Inland
• Lebensversicherungs- unternehmen• Kreditinstitute• Verwaltungs- und Investmentgesellschaften
• Lebensversicherungs- unternehmen• Kreditinstitute• Verwaltungs- und Investmentgesellschaften
EU-Ausland
Unternehmen mit Sitz außerhalb EU unter bestimmten Voraussetzungen
neu seit 01.01.2008neu seit 01.01.2008
33
Erwerb von Geschäftsanteilen (Pflichtanteilen) an einer eingetragenen Genossenschaft (Selbstnutzung)
Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeFörderbare Produkte – selbst genutzte Immobilie
Wohnungswirtschaftliche VerwendungWohnungswirtschaftliche Verwendungneu seit 01.01.2008neu seit 01.01.2008
Anschaffung / Herstellung einer Wohnung
Begünstigte Wohnung:
Wohnung im eigenen Haus
eigene Eigentumswohnung
Genossenschaftswohnung
Lebens-mittel-punkt
im Inlandzu
eigenenWohnzwecken
Haupt-wohnsitz
34
Zusätzlich geförderte AltersvorsorgeFörderbare Produkte
Geförderte Altersvorsorgebeiträge sind im Rahmen der im § 10a genannten Grenzen
1. Beiträge und
2. Tilgungsleistungen,
die der Zulageberechtigte (§ 79) zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Vertrags leistet, der nach § 5 AltZertG zertifiziert ist (Altersvorsorgevertrag).
Geförderte Altersvorsorgebeiträge sind im Rahmen der im § 10a genannten Grenzen
1. Beiträge und
2. Tilgungsleistungen,
die der Zulageberechtigte (§ 79) zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Vertrags leistet, der nach § 5 AltZertG zertifiziert ist (Altersvorsorgevertrag).
Geförderte AltersvorsorgebeiträgeGeförderte Altersvorsorgebeiträge
neu seit 01.01.2008neu seit 01.01.2008
35
Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Zertifizierung
Zertifizierungsbehörde Zertifizierungsbehörde Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Aufgaben:
Zertifizierung von Produkten
ggf. Rücknahme oder Widerruf von Zertifizierungen
Keine Prüfung, ob Vertrag wirtschaftlich tragfähig ist!
36
Zusätzlich geförderte Altersvorsorge Zertifizierungsverfahren (Kriterien ab 2005)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Nicht vor 60. Lj. oder Beginn einer Leistung aus gesetzl. Alterssicherungssystem
Zusage, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mind. die eingezahlten Beiträge (+Zulagen) z. Verfügung stehen
Lebenslange Rentenzahlung bzw. Auszahlungsplan mit Teilkapitalverrentung (30% Teilkapitalauszahlung erlaubt)
Auszahlungsphase
Mögliches Ruhen/ Übertragung auf andere Altersvor-sorgeverträge
Verteilung der Ab-schluss- und Ver-triebskosten auf mindestens 5 Jahre
Eigenheim-Entnah-memöglichkeit
Prüfung des Altersvorsorgevertrages
Zertifizierung
Ausschluss von Abtretung / Übertragung an Dritte ggf. Erwerbsminderungs-/ Hinterbliebenenabsicherung bei Neuverträgen ab dem 01.01.2006: „Unisex-Tarife“
Ansparphase
Anbieter
Zertifizie-rungs-
nummer
Anbieter
Zertifizie-rungs-
nummer
37
• Das neugeschaffene Servicezentrum für Altersvorsorge des
Regionalzentrums Mannheim informiert Sie über die Möglichkeiten
der privaten, als auch betrieblichen Altersvorsorge.
• Umfassende Auskünfte und Informationen helfen Ihnen, sich einen
Weg durch die Informationsflut zu bahnen und sich für ein
Vorsorgeprodukt zu entscheiden.
• Die Auskünfte sind neutral, kostenlos und anbieterunabhängig.
• Wir empfehlen Ihnen eine Terminvereinbarung.
Servicezentrum für Altersvorsorge Mannheim
38
Regionalzentrum Mannheim
Deutsche Rentenversicherung Baden-WürttembergRegionalzentrum MannheimMozartstr. 368161 Mannheim
Tel.: (0621) 820 05 0Fax (0621) 820 05 120
Sprechzeiten:
Dienstag, Mittwoch von 8 bis16 Uhr
Montag u. Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Um längere Wartezeiten für Sie vermeiden zu können, bitten wir, unter angegebener Telefonnummer einen Termin zu vereinbaren.