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Mieterratgeber

Date post: 16-Mar-2016
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Tipps zum angenehmen Wohnen bei uns.
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MIETERRATGEBER WEIL WOHNEN VERTRAUENSSACHE IST.
Transcript

MIETERRATGEBER

WEIL WOHNEN VERTRAUENSSACHE IST.

www.wbg-zittau.de

LIEBE MIETERINNEN UND MIETER!

Bei uns sollen Sie nicht nur wohnen, Sie sollen zufrieden sein. Die Woh-nung sollte mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen, damit Sie sich auch richtig wohlfühlen können.

Dieses setzt nicht zuletzt ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, sondern auch zwischen den anderen Mitbewohnern des Hauses voraus. Natürlich läuft nicht immer alles so wie man es gern hätte. Da soll unser Ratgeber Ihnen helfen, einige Fragen vorweg zu nehmen und Unstim-migkeiten zu klären oder gar zu vermeiden.

VORWORT

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» Wo kann ich nachfragen? ......................................................... 4

» Tipps zum Einzug ..................................................................... 5

» Dürfen meine Tiere auch mit einziehen? ................................... 9

» Welche Kosten fallen an? .......................................................... 10

» Was sind Betriebskosten? ......................................................... 13

» Was regelt die Hausordnung? ................................................... 16

» Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit ............................................... 19

» Was sind: Havarie? .................................................................. 22

Mängel? .................................................................. 23

Bagatellschäden? ..................................................... 24

Schönheitsreparaturen? ........................................... 24

Instandhaltung,Instandsetzung

und Modernisierung? .............................................. 25

» Darf ich eine bauliche Veränderung an meiner

Wohnung vornehmen? ............................................................. 25

» Welche Pfl ichten habe ich als Mieter? ....................................... 26

» Was gilt für Besuch? ................................................................. 26

» Kündigung ............................................................................... 27

» Heizen, Lüften, Schimmelpilze .................................................. 28

» Wie trenne ich meinen Müll richtig? ......................................... 30

» Pfl egeanleitung für Kunststofffenster ........................................ 31

» Tipps zur Laminatpfl ege ........................................................... 33

» Wo schlafen meine Gäste? ........................................................ 34

» Kundenkarte ............................................................................ 35

INHALT

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Unsere Kundenbetreuer sind während Ihrer gesamten Wohndauer als Ansprechpartner für Sie da. Haben Sie Fragen, die Sie als Mieter betref-fen, werden wir Sie gerne telefonisch oder persönlich beraten.

WENDEN SIE SICH BITTE AN IHREN KUNDENBETREUER, Z. B. WENN

» Änderungen am Mietvertrag vorgenommen werden sollen.

» es um die Einhaltung der Hausordnung geht.

» Versicherungsschäden aufgenommen werden müssen.

» Sie Reparaturen oder Havarien melden wollen.

» Sie Fragen rund um Ihre Wohnung haben.

Hier sehen Sie unter anderem die aktuellsten Wohnungsangebote im Überblick oder Sie verwenden das Kontaktformular auf unserer Internet-seite.

03583 750-0

SIE FINDEN UNS AUCH IM INTERNET UNTER

wbg-zittau.de

SIE KÖNNEN UNS AUCH RUND UM DIE UHR PER EMAIL ERREICHEN

[email protected]

WO KANN ICH NACHFRAGEN?

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Gute Planung ist der halbe Einzug! Die neue Wohnung ist gefunden. Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und können sich nun in aller Ruhe um Ihre neue Wohnung kümmern. Mit einem neuen Zuhause fängt die Arbeit nämlich oft erst richtig an. Mal abgesehen davon, dass man sein Hab und Gut sicher in die Wohnung transportieren muss, bleiben vor einem Umzug aber noch jede Menge anderer Dinge zu tun. Etliche Behördengänge sind zu erledigen und die Übergabe der alten Wohnung steht an. Diese Tipps sollen Sie von Anfang bis Ende bei Ihrem Einzug begleiten. Von der allgemeinen Umzugsplanung bis hin zu wichtigen Hinweisen und einer hilfreichen Checkliste, damit Sie in der Hektik nichts vergessen und Ihr neues Zuhause so bald wie möglich ganz in Ruhe genießen können.

ALLES SCHÖN DER REIHE NACH

Der beste Einzug ist auf jeden Fall der mit einem guten Plan. Überlegen Sie sich rechtzeitig, wann genau was zu tun ist. Vom ersten groben Rah-men bis zum eigentlichen Einzugstag. Schritt für Schritt. So können Sie ohne Zeitdruck alles organisieren. Die wichtigsten Schritte haben wir für Sie kurz aufgelistet, und zwar in der Reihenfolge, in der sie zu erledigen sind. Sie sollen so entspannt wie möglich bei uns einziehen. Und dabei wollen wir Ihnen helfen.

Wenn Sie umziehen, sollen natürlich möglichst viele andere auch wissen, wo Sie zu erreichen sind. Um Ihren Strom- und Gasanbieter kümmern wir uns, aber Sie sind für die Ummeldung bei Behörden zuständig, soll-ten sicherstellen, dass Ihre Post Sie weiterhin erreicht und Ihren Freun-den und Bekannten mitteilen, wo diese Sie demnächst besuchen können.

TIPPS ZUM EINZUG

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TIPPS ZUM EINZUG

Ummelden bei:

BEHÖRDEN:Einwohnermeldeamt, Straßenverkehrsamt, BfA, gegebenenfalls: Arbeits-agentur, Sozialamt, Kindergeldkasse, BAföG-Amt, Kreiswehrersatzamt

BANKEN:Girokonto, Sparkonto, Einzugsermächtigungen und Daueraufträge än-dern/widerrufen Kredit- und Kundenkarten

VERSICHERUNGEN:Krankenversicherung, Hausrat- und Haftpfl ichtversicherungen ändern/aktualisieren, Kfz-Versicherung

SONSTIGES:Arbeitgeber, Schule und Kindergarten, Kirche, Vereine, Verbände, Mit-gliedschaften, Mobiltelefon, Telefon, Internet und Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften (neue Anschrift mitteilen)

DIE UMZUGSCHECKLISTE

DREI MONATE VORHER:

» Mietvertrag fristgerecht kündigen.

» Renovierung planen und organisieren.

EINEN MONAT VORHER:

» Umzug vorbereiten.

» Ämter und Behörden informieren.

EINE WOCHE VORHER:

» Nachsendeantrag bei der Post stellen.

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WAS IST NOCH ZU TUN?Freunde und Verwandte informierenSpedition bestellenUmzugshilfen, Kartons, Packdecken, Tragegurte, SackkarreNachbarn und Hausmeister informierenParkplatz, freies Treppenhaus, Fahrstuhlnutzung

WAS MACHE ICH, WENN ICH NACH MEINEM EINZUG MÄNGEL FESTSTELLE?

Bitte melden Sie sich umgehend bei Ihrem Kundenbetreuer. Lassen Sie nicht so viel Zeit verstreichen, denn dann können wir nicht mehr nach-vollziehen, von wem der Schaden verursacht wurde.

WELCHE VERSICHERUNGEN BRAUCHE ICH ALS MIETER?

HAUSRATVERSICHERUNG

Hier ist Ihr privater Hausrat gegen Feuerschäden, Vandalismus, EinbruchDiebstahl, Sturm- und Leitungswasserschäden versichert.

Eventuell ist ein Schutz bei Glasbruchschäden auch enthalten.

PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Sie haftet bei Sach- und Personenschäden, die Dritte durch Ihr Verschul-den erleiden.

TIPPS ZUM EINZUG

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TIPPS ZUM EINZUG

WIE BEKOMME ICH ZUSÄTZLICHE SCHLÜSSEL?

Sollten Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, so setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Kundenbetreuer oder unserem Mieterser-vice in Verbindung. Schlüssel für Schließanlagen sind generell über unsere Kundenbetreuer zu erhalten.

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DÜRFEN MEINE TIERE AUCH MIT EINZIEHEN?

Nahezu alle Kleintiere dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters mit in die Wohnung einziehen. Dazu gehören Hamster, Wellensittiche und Meerschweinchen. Allerdings in verträglicher Anzahl. Wer sich jedoch bestimmte Reptilien wie Schlangen oder besondere Insektenarten in den eigenen vier Wänden halten möchte, braucht dafür unbedingt die Ge-nehmigung des Vermieters.

MELDEN SIE IHREN BESTEN FREUND AN

Hunde - der eine liebt sie, für den anderen sind sie ein Ärgernis. Schon seit geraumer Zeit erhitzen sich die Gemüter über des Menschen besten Freund. Immer wieder gibt es Beschwerden über stinkende Kothaufen und lautes Hundegebell. Wie macht man es nun richtig mit seinem Vier-beiner? Ganz gleich wie groß oder klein Ihr Hund ist, um ihn in der Woh-nung zu halten, braucht man ebenfalls die Zustimmung des Vermieters.

GEBEN SIE IHREN HUND EINEN KORB UND EINE LEINE

Im Haus gehört der Hund an die Leine, auch „wenn er garantiert nicht beißt“. Generell sollte beim Spazierengehen immer auf die Sicherheit der anderen Nachbarn geachtet werden, unter Umständen sollte dem Vierbeiner ein Maulkorb verpasst werden. Denn wer vor Hunden Angst hat, möchte auch nicht beschnüffelt werden. Täglich werden die Straßen mit unzähligen Hundehaufen verdreckt. Es gibt wohl kaum jemanden, der nicht schon einmal Opfer einer solchen Tretmine geworden ist. Laut Hundeverordnung ist jeder Hundehalter dafür verantwortlich, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners zu entfernen. Jedem Hundehalter, dem die Haufen seines Vierbeiners egal sind, droht ein Bußgeld. Schließlich gilt es als Ordnungswidrigkeit, wenn der Hund auf Gehwege, in Vorgärten oder auf Spielplätzen sein Geschäft macht.

NICHT GENEHMIGT WERDEN KAMPFHUNDE!Pitbull, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bull-

terrier, Dogo Argentino, Douge de Bordeaux, Tila Brasileiro,

Mastin Espaniol, Tosa Inn, Bullmastiff

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WELCHE KOSTEN FALLEN AN?

Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Kosten Ihrer Woh-nung.

DIE MIETE UND IHRE BESTANDTEILE

» Nettokaltmiete

» Vorauszahlungen für kalte Betriebskosten (z. B. Außenanlagenpfl ege, Schornsteinreinigung, etc.)

» Vorauszahlungen für warme Betriebskosten (Heizung und Warmwasser)

ALS RICHTWERT GILT: die Miete sollte ein Drittel Ihrer monatlichen Ein-künfte nicht übersteigen.

WAS MUSS ICH TUN, WENN ICH MEINE MIETE MAL NICHT ZAHLEN KANN?

In so einem Fall informieren Sie uns bitte umgehend, es gibt auch hier-für eine Lösung. Eine Ratenzahlung kann meist schon Abhilfe schaffen. Bitte bedenken Sie, dass eine Rückbuchung Ihrer Miete (bei Einzugs-ermächtigung) auch immer mit Gebühren verbunden ist, die zu Ihren Lasten gehen.

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MIETERHÖHUNG

Es gibt verschiedene Arten von Mieterhöhungen, mit denen Sie im Laufe der Mietzeit konfrontiert werden können.

Erhöhung nach § 558 BGB – Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichs-miete:Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus üblichen Mieten, die in der Gemeinde verlangt werden. Kriterien sind für diese Art: Größe, Ausstattung, Art, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Als Beilage oder Begründung dieser Erhöhungsmaßnahme wird beispielsweise ein Mietspiegel hinzugefügt, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank oder entsprechende Entgelte von Vergleichswohnungen.Stimmt der Mieter dem Erhöhungsverlangen des Vermieters zu, so tritt die Erhöhung mit Beginn des 3. Kalendermonates nach Zugang des Er-höhungsverlangens in Kraft.

Erhöhung nach § 559 BGB – Erhöhung bei Modernisierung:Hat Ihr Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Ge-brauchswert Ihrer Wohnung nachhaltig erhöhen (Maßnahmen zur Ener-gieeinsparung, dauerhafte Verbesserung des Wohnkomforts), so kann er Ihre jährliche Miete um 11% der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Sind die Baumaßnahmen für mehrere Wohnungen durchge-führt worden, so sind die Kosten auf die einzelnen Wohnungen zu ver-teilen. Die Erhöhung wird mit Beginn des dritten Kalendermonates nach Zugang der Modernisierungsankündigung fällig.

Erhöhung/Minderung nach § 560 Abs.1 und 4 BGB - Anpassung der Be-triebskostenvorauszahlungen:Jede Vertragspartei ist berechtigt, nach Ablauf des Abrechnungszeitrau-mes durch Erklärung in Textform eine Anpassung der Betriebskostenvor-auszahlungen auf eine angemessene Höhe vorzunehmen. Die Erhöhung oder Minderung wird mit der nächsten Monatsmiete fällig.

WELCHE KOSTEN FALLEN AN?

DIE KAUTION

Wie bei den meisten Vermietern üblich, erheben auch wir für jede Wohnung eine Kaution, die bei Unterzeichnung des Mietvertrages fällig wird. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für den Vermieter und wird auf einem eigens für diesen Zweck eingerichteten und treuhänderisch verwalteten Konto hinterlegt. Die Kaution darf die Höhe von drei Netto-kaltmieten nicht überschreiten und kann auch bequem in Raten gezahlt werden, wobei auch hier die erste Rate bei Mietvertragsunterzeichnung fällig ist.

Haben wir nach Beendigung Ihres Mietverhältnisses keinerlei Ansprüche mehr, dann wird die gesamte Kaution einheitlich der angefallenen Zin-sen an Sie zurückgezahlt. Dabei benötigen wir eine angemessene Zeit zur Überprüfung eventueller Gegenansprüche. Sollten noch Nebenkos-tenabrechnungen ausstehen, kann vereinbart werden, dass ein Teilbetrag aus der Kaution für evtl. Nachzahlungen aus den Abrechnungen einbe-halten wird.

WELCHE KOSTEN FALLEN AN?

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Betriebskosten sind die Kosten, die durch die Nutzung des Grundstückes oder des Gebäudes und deren Anlagen immer wiederkehrend entstehen.

Zum Beispiel:

» Grundsteuer

» Kosten der Wasserversorgung (Verbrauch, Grundgebühren, Miete für Wasserzähler, Wartungskosten für die Anlagen)

» Kosten der Haus- und Grundstücksentwässerung

» Kosten der Beheizung (Strom, Brennstoffe, Wartung, Reinigung etc. )

» Kosten für Warmwasserversorgung

» Kosten für den Personenaufzug (Reinigung, Wartung, Betriebsstrom)

» Kosten für Straßenreinigung und Müllabfuhr

» Kosten für Hausreinigung, Grünpfl ege, Winterdienst

» Kosten des Hauslichtes

» Kosten der Gebäudeversicherung

» Kosten für die Ungezieferbekämpfung

» Kosten der Gemeinschaftsantenne

WAS SIND BETRIEBSKOSTEN?

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WAS SIND BETRIEBSKOSTEN?

WIE WERDEN BETRIEBSKOSTEN ERFASST UND ABGERECHNET?

Die Betriebskostenabrechnung erhalten Sie einmal im Jahr. Zunächst leisten Sie eine monatliche Vorauszahlung, die im Mietvertrag vereinbart ist. In einem jährlichen Abrechnungszeitraum werden die tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt und Sie erhalten die Abrechnung. Bei Ih-rer Abrechnung werden Sie feststellen, dass Ihre monatlichen Vorauszah-lungen und die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber gestellt sind. Wir passen dann bei Bedarf die Vorauszahlungen für das nächste Jahr so an, dass Sie als Mieter keine zu hohe Nachzahlung zu befürchten haben.

HIER NOCH EIN TIPP! Lesen Sie Ihre Zählerstände zum Ende des Jahres selber ab und notieren Sie diese. So lassen sich Unstimmigkeiten vermeiden.

WIE WERDEN EIGENTLICH DIE HEIZKOSTEN BERECHNET?

Bei uns werden zwei Möglichkeiten genutzt:

HEIZKOSTENVERTEILER NACH DEM VERDUNSTUNGSPRINZIP:Diese sind mit einer speziellen Flüssigkeit gefüllt, die je nach Temperatur schneller oder langsamer verdunstet. Mit Hilfe der Verdunstungsmenge werden die verbrauchsabhängigen Heizkosten ermittelt.

ELEKTRONISCHE ODER FUNKGESTEUERTE HEIZKOSTENVERTEILER:Hier ruft die Firma die Werte zum Ende des Abrechnungszeitraumes per Funkübertragung ab und ein elektronisches Abrechnungssystem verar-beitet sie weiter. Wir haben in den letzten Jahren in vielen Wohnungen moderne Heizkostenverteiler (elektronische und Funkheizkostenverteiler) installieren lassen, sie ermöglichen Ihnen eine bessere Ablesung und Kontrolle.

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ABLESEN DER HEIZKOSTENVERTEILER

WAS SEHE ICH IM DISPLAY?In der Anzeige werden ständig abwechselnde Werte angezeigt. So sehen Sie den in Ihrer Abrechnung unter „Ablesewert“ aufgeführten Wert und den aktuellen Verbrauchswert.

WAS UNTERNEHME ICH BEI EINER FEHLFUNKTION?Bitte verständigen Sie umgehend Ihren Kundenbetreuer. Dieser setzt sich dann mit dem zuständigen Messdienstunternehmen in Verbindung.

WAS SIND BETRIEBSKOSTEN?

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WAS REGELT DIE HAUSORDNUNG?

Die Hausordnung ist für jeden verbindlich und fester Bestandteil des Mietvertrages. Sie soll ein friedliches und ordentliches Zusammenleben im Haus sicherstellen.

DIE NACHBARSCHAFT UND DER LÄRM!

GRUNDSÄTZLICH GILT:Störender Lärm muss zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag vermieden werden. Genauso sind laute Geräusche in der Mittagszeit zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr uner-wünscht. In der übrigen Zeit sollte jeder versuchen, Lärm, Krach und störende Geräusche weitestgehend zu vermeiden. Gegenseitige Rück-sichtnahme und ein wenig Verständnis füreinander macht das Zusam-menleben für alle angenehmer.

Ob es die laute Musik aus der Nachbarwohnung ist oder ein Hund, der ständig bellt, – Lärm kann einem ganz schön zu schaffen machen. Hinzu kommt, dass das Empfi nden von Lautstärke bei jedem Menschen unter-schiedlich ist.

Musik bitte auf Zimmerlautstärke halten. Das heißt nichts anderes, als dass der Nachbar gegenüber, darüber oder darunter die Geräusche von nebenan nicht oder kaum hört. Besonders dröhnende Bässe wirken stö-rend. Hier hilft es schon, die Boxen auf eine Unterlage zu stellen, die den Lärm dämmt.

DARF ICH AUCH MAL FEIERN…?

Die Nachtruhe gilt auch für Partys. Doch wer eine Feier bis 22.00 Uhr und länger plant, kann viel erreichen, wenn er die Nachbarn darauf im Vorfeld aufmerksam macht und um Verständnis bittet. Dennoch gilt auch

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WAS REGELT DIE HAUSORDNUNG?

für Partys: Musik auf Zimmerlautstärke und Fenster am besten geschlos-sen halten, sonst wird unter Umständen die Umgebung mit beschallt. Und wenn die Gäste gehen, dann möglichst leise. Laute Geräusche und Unterhaltungen im Treppenhaus zu nächtlicher Stunde sorgen schnell für Ärger.

….ODER MICH HANDWERKLICH BETÄTIGEN?

Geräuschvolle Arbeiten, die beim Renovieren anstehen, sollten nach 19 Uhr unterbleiben. Und an Sonn- und Feiertagen darf generell nicht gebohrt und gehämmert werden. Beziehen Sie gerade Ihre neue Woh-nung? Dann informieren Sie Ihre Nachbarn, wenn Sie von den Ruhezei-ten abweichen müssen.

WENN DER NACHBAR ZU LAUT IST…

Sie fühlen sich durch im Haus verursachten Lärm beeinträchtigt? Ver-suchen Sie immer erst selbst mit dem Verursacher zu sprechen, damit eventuelle Missverständnisse umgangen werden können. Nicht selten lässt sich eine einfache Lösung fi nden. Zum Beispiel dann, wenn der Nachbar sein Fernsehgerät so laut einstellt, dass in der benachbarten Wohnung das Programm genau verfolgt werden kann. Ein Hinweis auf die Ruhestörung und die Bitte, die Lautstärke etwas zu drosseln, reichen oft schon aus.

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WAS REGELT DIE HAUSORDNUNG?

…UND UNEINSICHTIG

Wenn ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn nicht weiter hilft und der »Störenfried« uneinsichtig bleibt, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und die Situation zu schildern. Dabei ist es notwendig, dass der vom Lärm betroffene Nachbar ein so genanntes Lärmprotokoll (welches bei uns erhältlich ist) erstellt. Darin wird der Verursacher benannt, der Tag und die Uhrzeit vermerkt sowie die Art und Dauer des Lärms, durch den Ihre Ruhe beeinträchtigt wird.

HIER NOCH EIN TIPP!Das Lärmprotokoll bekommen Sie im Internet auf www.wbg-zittau.de oder direkt in unserer Geschäftsstelle.

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SAUBERKEIT, ORDNUNG UND SICHERHEIT

Ein sauberes Haus macht nicht nur einen guten Eindruck, man fühlt sich hier auch wohler. Das gelingt jedoch nur, wenn sich jeder für Ordnung und Sauberkeit mit verantwortlich fühlt. Wer im Hausfl ur seine „Spuren“ hinterlässt, sei es nach Transporten oder von schmutzigen Fahrrädern, sorgt bitte innerhalb kurzer Zeit wieder für Sauberkeit. Genauso wenig dürfen Zigarettenkippen oder Papier achtlos im Haus-fl ur weggeworfen werden. Ohnehin gilt im Hausfl ur, Keller und Aufzug Rauchverbot.Generell sollten alle Bewohner darauf achten, dass die Haustür geschlos-sen ist.

WO DÜRFEN KINDERWAGEN PARKEN?

Kinderwagen sollten in Ihrem Keller abgestellt werden. Da stehen sie nicht im Weg und versperren Türen oder Fluchtwege.

WO FINDEN DRAHTESEL IHREN PLATZ?

Fahrräder gehören nicht in den Hausfl ur – sie können den Flur zu sehr einengen und die Fluchtwege versperren. Entweder können die Fahrrä-der im Keller, im Fahrradraum oder auf dem Hof abgestellt werden.

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SAUBERKEIT, ORDNUNG UND SICHERHEIT

„PLATZ FREI“ IM HAUSFLUR

Schuhe und der Schuhschrank oder andere Möbelstücke und Gegenstän-de gehören nicht in den Hausfl ur. Die Möbel oder Gegenstände versper-ren den Fluchtweg und sie sind eine zusätzliche Brandgefahr. Genauso wenig dürfen Mülltüten „Zwischenstation“ auf dem Flur machen. Das sorgt nur für Geruchsbelästigung und beglückt nur das Ungeziefer.

BITTE NICHT FÜTTERN!

Der Futternapf für Haustiere hat weder vor oder hinter dem Haus, noch im gesamten Haus (Flur, Keller, Boden) etwas zu suchen. Im Interesse der Hygiene sollte das Füttern von Tieren außerhalb Ihrer Wohnung unterbleiben. Auch den Tauben dürfen keine Brotreste hingestreut wer-den, denn wie alle anderen wildlebende Tiere, können sie Krankheiten übertragen.

ALLTAG AUF BALKONIEN

BLUMEN:Natürlich kann jeder Bewohner auf dem Balkon seine Blumen aufstellen. Doch die Blumenkästen müssen so beschaffen sein, dass das Blumen-wasser nicht den Untergrund beschädigt und die Nachbarn darunter beim Gießen nichts abbekommen. Die Blumenkästen müssen mit ei-ner Halterung befestigt sein. Diese Halterung darf nicht verbohrt oder verklebt sein. Blumenampeln sollten nur dort angebracht werden, wo bereits ein Haken vorhanden ist, denn an der Fassade darf nicht gebohrt werden. Zur Sicherheit – die Größe von Haken und Blumenampeln müs-sen im richtigen Verhältnis stehen. Sonst landet das Prachtstück bei star-kem Wind womöglich auf dem Bürgersteig.

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SAUBERKEIT, ORDNUNG UND SICHERHEIT

FEIERN:Was das Essen, Trinken und Feiern angeht, gelten auch auf dem Balkon die allgemeinen Ruhezeiten. Nach 22.00 Uhr ist die Nachtruhe zu beach-ten, zumal man vom Balkon aus gleich mehrere Nachbarn stören könnte.

RAUCHEN:Auch wenn der Balkon gern als Raucherinsel genutzt wird, dürfen die Zigarettenkippen nicht einfach über die Brüstung geworfen werden. Die-ses sorgt bei den Nachbarn für Verärgerung und schnell kann solch eine Kippe Laub oder Papier entzünden.

PUTZEN:Natürlich ist ein Putz Ihrer Wohnung zu begrüßen aber bitte beachten Sie dabei, dass die Läufer oder Teppiche nicht über die Balkonbrüstung oder aus dem Fenster ausgestaubt werden.

GRILLEN:Das Grillen mit offenem Feuer ist auf unseren Balkonen grundsätzlich nicht gestattet.

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WAS IST DENNEINE HAVARIE?

Bei einer Havarie kommt es zu plötzlichen Störungen in Personenaufzü-gen, an Gas-, Wasser-, Elektro- oder Heizungsanlagen. Hier besteht eine erhebliche Nutzungseinschränkung der Wohnung oder des Gebäudes und eine Gefahr für Leben und/oder Bausubstanz.

ALS HAVARIE GELTEN ZUM BEISPIEL:Wasserrohrbruch, Elektrobrand, Stromausfall, Ausfall von warmen Was-ser oder der Heizung (bei Minustemperaturen); offen liegende, span-nungsführende Kabel und ausströmendes Gas.

KONTAKT IM HAVARIEFALLTreten außerhalb unserer Geschäftszeiten Havariefälle auf, rufen Sie bitte laut den Aushängen in Ihrem Treppenhaus die entsprechenden Firmen an. Eine Übersicht zu den Havariefi rmen fi nden Sie auch im Internet. Nutzen Sie diese Rufnummern bitte ausschließlich für die beschriebenen Notfälle.

Sonstige Reparaturaufträge nehmen wir gern im Rahmen unserer Geschäftszeiten entgegen.

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Ein Mangel bezeichnet einen Defekt an der Wohnung oder am Gebäude, der die übliche Wohnqualität beeinträchtigt.

ZUM BEISPIEL:ein Fenster schließt nicht oder eine Mischbatterie ist defekt

WAS MUSS ICH TUN WENN ICH EINEN MANGEL FESTSTELLE?

Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Kundenbetreuer.

MACHEN SIE ANGABEN ZU:Name, Anschrift, Lage der Wohnung und ihrer Telefonnummer

WAS GENAU SIND MÄNGEL?

AUFGRUND UNSERER KUNDENFREUNDLICHEN ÖFFNUNGSZEITEN KÖNNEN WIR UNS

MO. – DO. 9.00 – 18.00 UHRFR. 9.00 – 13.00 UHR

…SO SCHNELL WIE MÖGLICH DARUM KÜMMERN!

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…BAGATELLSCHÄDEN?

Hier handelt es sich um kleine bzw. geringfügige Schäden in Ihrer Wohnung.Bagatellschäden umfassen kleinere Reparaturen an:

» Gas-, Wasser-, Heizungs-, Koch- oder Elektroinstallationen» Tür- oder Fenstergriffe

Bei Kostenübernahme durch den Mieter darf im Einzelfall der Betrag von 50,00 € bzw. jährlich 8% der Jahreskaltmiete nicht überschritten werden.

…SCHÖNHEITSREPARATUREN?

HIERZU GEHÖREN:

» das Streichen und Tapezieren der Decken und Wände

» das Anstreichen der Rohre, Innentüren, Holzfenster und Wohnungstüren von innen

MUSS ICH NACH BEENDIGUNG MEINES MIETVERHÄLTNISSES SCHÖNHEITSREPARATUREN DURCHFÜHREN?

Vor jeder Wohnungsabnahme kann mit Ihnen vor Ort eine Vorabnahme durchgeführt werden. Bei dieser Vorabnahme werden wir Ihnen sagen, welche Arbeiten von Ihnen bis zur Entabnahme noch zu erbringen sind. Die Wohnung ist wieder in einen vertragsgemäßen Zustand zu überge-ben und die notwendigen Arbeiten sind fachgerecht durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Unsere Empfehlung lautet:

» Bad und Küche - 3 Jahre

» Wohnräume - 5 Jahre

» sonstige Räume - 7 Jahre

WAS SIND…

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HIER NOCH EIN TIPP! Bitte heben Sie sich die Belege und Rechnungen über die von Ihnen aus-geführten Reparaturen auf, so dass diese nachgewiesen werden können.

…INSTANDHALTUNG, INSTANDSETZUNG UND MODERNISIERUNG?

INSTANDHALTUNG:Alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Mietwohnung im ver-tragsgemäßen Zustand zu erhalten (z. B. Wartung von Fenstern).

INSTANDSETZUNG:Die Instandsetzung ist das Beheben bereits eingetretener baulichen Mängel (z. B. ein Heizkörper wird ausgetauscht).

MODERNISIERUNG:Durch Modernisierung wird der Gebrauchswert der Wohnung erhöht und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert. Außerdem kommt es zur nachhaltigen Einsparung von Energie (z. B. Wärmedäm-mung).

DARF ICH EINE BAULICHE VERÄNDERUNG AN DER WOHNUNG VORNEHMEN?

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Baumaßnahmen, das heißt eine Verän-derung der Mietsache, vornehmen wollen. Denn grundsätzlich benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Wohnbaugesellschaft. Bauliche Veränderungen sind zum Beispiel Fußbodenbelag verändern oder Fliesenarbeiten.

WAS SIND…

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DIE OBHUTSPFLICHT

» bei Sturm und Regen alle Fenster in der Wohnung, auf dem Boden, im Treppenhaus und im Keller schließen (Dachausstieg nicht vergessen)

» der Umwelt zuliebe den Müll trennen

» bitte werfen Sie keinen Müll in die Toilette (Verstopfungen)

» Sperrmüll bitte ordnungsgemäß abholen lassen (Sperrmüllkarten er-halten Sie bei uns)

» sind Sie für längere Zeit abwesend, kümmern Sie sich bitte um eine Aufsichtsperson für Ihre Wohnung, die z. B. den Briefkasten leert

» im Winter ist besonders darauf zu achten, dass die Kellerfenster geschlossen sind

WAS IST EIGENTLICH DIE ANZEIGEPFLICHT?

Bitte melden Sie uns umgehend kleinere Mängel in oder außerhalb Ih-rer Wohnung (z. B. Mängel im Eingangsbereich des Hauses oder an der Fassade). In dringenden Fällen benachrichtigen Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten bitte umgehend die zuständigen Havariedienste!

WAS GILT FÜR BESUCH?

Natürlich wollen wir nicht wissen, wer und wann sie jeden Tag besucht, doch teilen Sie uns bitte mit, wenn Verwandte und Bekannte über einen längeren Zeitraum ab 6 Wochen bei Ihnen übernachten wollen.

WELCHE PFLICHTEN HABE ICH ALS MIETER?

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Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen, welche für den Mieter und den Vermieter in bestimmten Situationen anwendbar sind. Für alle gilt, dass sie schriftlich und von allen Vertragsparteien an alle Vertragspartei-en gerichtet sein müssen.

Die wesentlichste Art zu kündigen ist die ordentliche Kündigung, in § 568 BGB geregelt. Hier kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften beenden, falls nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie muss bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirk-sam wird (3 Monatsfrist).

KÜNDIGUNGEN

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Falsches Heizverhalten macht sich vor allem in der Heizkostenabrech-nung bemerkbar. Dann wird der abgelesene Heizungsverbrauch in Kos-ten umgerechnet und es kann eine enorme Nachzahlung für den Mieter entstehen.Ein verbreiteter Irrtum ist es z. B., die gesamte Wohnung nur über einen Raum (z. B. Wohnzimmer) zu beheizen und die Türen zu allen anderen Räumen offen stehen zu lassen. Damit wird nicht nur Heizenergie ver-geudet, sondern auch der Geldbeutel unnötig strapaziert.

Das muss aber nicht sein, wenn man die nachfolgenden Tipps beachtet:

1. ENERGIESPAREN BEGINNT BEREITS BEIM RICHTIGEN LÜFTEN.

Lüften: kurz und kräftig Machen Sie Durchzug: 3- bis 4-mal täglich Fenster weit, aber nur kurz (5 – 10 Minuten) öffnen. So bleibt die Wärme in Möbeln und Wänden gespeichert und kann die Frischluft erwärmen. Und nicht vergessen: Thermostatventile während des Lüftens schließen.

2. RAUMTEMPERATUR: BEDARFSGERECHT REGELN

Temperaturen nachts, bei Abwesenheit und in nicht genutzten Räumen absenken. Aber: lassen Sie die Räume nicht total auskühlen – das Wie-deraufheizen kostet Energie.

HEIZEN, LÜFTEN, SCHIMMELPILZE

BEWÄHRTE RICHTWERTE

Wohnzimmer: 20 bis 21 GradBadezimmer: 21 bis 22 GradKüche und Schlafzimmer: 19 Grad

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3. HEIZKÖRPER: LIEBEN FREIHEIT ÜBER ALLES

Behindern Sie die Wärmeabgabe des Heizkörpers nicht. Dichte Gardinen und Möbel vor dem Heizkörper wirken isolierend. Auch als Wäschetrock-ner ist er ungeeignet. Und wenn er gluckert: Luft raus lassen.

4. THERMOSTATVENTIL: BEI BEDARF DRAN DREHEN

Richtig eingestellte Thermostatventile liefern automatisch die gewünsch-te Temperatur. Ändern Sie die Einstellung bei Bedarf, z. B. nachts, wenn Sie den Raum nicht nutzen, wenn Sie lüften, oder wenn es Ihnen ein-fach zu warm ist. Und sorgen Sie dafür, dass das Ventil richtig arbeiten kann – auf Kaltluft oder fehlende Luftzirkulation reagiert es falsch. Bitte beachten Sie, ein lockeres Thermostatventil kann zu einem erhöhten Hei-zungsverbrauch führen. Überprüfen Sie deshalb vor Beginn der Heizperi-ode, ob die Ventile voll funktionsfähig sind.

5. LUFTFEUCHTIGKEIT: DIE RICHTIGE HÖHE ENTSCHEIDET

Feuchte Luft wird wärmer empfunden und reduziert das Aufwirbeln läs-tiger Staubpartikel. Pfl anzen und Luftbefeuchter heben das Wohlgefühl. Aber: Bad- und Küchendämpfe sollten Sie schleunigst aus der Wohnung abführen, also nach dem Kochen, Baden oder Duschen kurz und kräftig lüften. Damit vermeiden Sie auch Schimmelbildung.

HIER NOCH EIN TIPP!Sollten Sie trotzdem einmal Schimmelpilz in Ihrer Wohnung entdecken, lassen Sie sich in unserem Mieterservice beraten. Dort bekommen Sie wertvolle Tipps, wie Sie den Schimmelpilz fachgerecht beseitigen kön-nen. Oder wir schicken Ihnen einen Fachmann.

HEIZEN, LÜFTEN, SCHIMMELPILZE

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WIE TRENNE ICH MEINEN MÜLL RICHTIG?

RESTMÜLLCONTAINER

» Glas- und Keramikbruch

» Hygieneartikel

» Staubsaugerbeutel

» Tonbänder, Fotos

» Fahrradschläuche

» Tapetenreste

» Schuhe

» Stoff- und Wollreste

» Erzeugnisse aus Gummi und Schaumstoff

BRAUNE TONNE (BIO-ABFALL)

» Gartenabfälle (Gras, Unkraut, Blattwerk, Äste)

» Haushaltsabfälle (Obstreste, Gemüseabfälle, Kartoffelschalen, Kaffeefi lter, Speisereste)

» kleine Mengen Papier

» Um eine Verunreinigung der Tonnen zu vermeide, empfehlen wir Ihnen, Ihre Bio-Abfälle in Zeitungspapier zu wickeln.

GELBE TONNE (GRÜNER PUNKT)

» Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“ (Plaste, Tüten, Blechdosen, Kronkorken, Folien, Getränkedosen, Milch- und Kaffeeverpackungen)

Glasfl aschen und Gläser gehören in die Glascontainer und nicht in die Gelbe Tonne!

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PFLEGEANLEITUNG FÜR KUNSTSTOFF-FENSTER

RICHTIG BEDIENEN – RICHTIG PFLEGEN!

1. Die Rahmenteile sind unempfi ndlich, sie werden auch durch Umwelt-verschmutzungen nicht angegriffen.

2. Pfl egen Sie die Dichtung durch gelegentliches Abstreichen mit was-serverdünntem Glycerin. Eine eventuell beschädigte Dichtung lässt sich leicht auswechseln.

3. Alle beweglichen Beschlagteile sind mit einem Tropfen Haushaltsöl (harzfrei) leichtgängig zu halten. Verschluss- und Öffnungsfunktio-nen prüfen und ggf. nachstellen.

4. Bei Verschmutzungen durch Staub und Regen sind die Kunststoff-Fenster mit im Haushalt gebräuchlichen leichten Spülmitteln zu reini-gen. Verwenden Sie bitte keine Scheuermittel, die die Oberfl äche auf-rauen. Ungeeignet zum Reinigen sind auch Lappen, die synthetische Fasern enthalten. Am besten eignen sich ungebleichte Zellstofftücher. Für stärkere, fettige o. ä. Verschmutzungen keine Lösungsmittel wie Azeton, Nitroverdünnung usw. verwenden. Nehmen Sie klares Wasser unter Zusatz von etwas Spiritus.

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VORKOMMENDE VERSCHMUTZUNGEN KÖNNEN MIT DEN IN DER NACH-STEHENDEN TABELLE EMPFOHLENEN MITTELN BESEITIGT WERDEN:

PFLEGEANLEITUNG FÜR KUNSTSTOFF-FENSTER

VERSCHMUTZUNGSART BEHANDLUNG

Holzbeize, GipsKalk, Mörtel

Wasser

Fette, Öle, Gummispuren, Ölkreide, Russ

Reinigungsmittel(handelsüblich oder von Fachfi rma)

Dispersionsfarbe, Gips, Kalk, Mörtel, Nitrolacke, Ölfarben, Silikon

mechanische Bearbeitung (z. B. Holz- bzw. Kunst-stoffspachtel)

Nachbehandlung:handelsübliche Reinigungsmittel oder Mittel von einer Fachfi rma

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TIPPS ZUR LAMINATPFLEGE

Der Laminatboden ist aufgrund seiner harten und wasserundurchlässi-gen Oberfl äche hygienisch und relativ leicht zu pfl egen. Als vorbeugende Maßnahme sollte im Eingangsbereich ein Fußabtreter hingelegt werden, der verhindert, dass größere Schmutzmengen in die Wohnung getragen werden.

AUF FOLGENDE PUNKTE SOLLTE JEDOCH GEACHTET WERDEN, DAMIT SIE MÖGLICHST LANGE FREUDE AN IHREM LAMINATBODEN HABEN:

» Bei der Reinigung des Bodens ist möglichst trocken vorzugehen (Mopp, Besen, Staubsauger).

» Damit kein Wasser auf dem Laminatboden stehen bleibt, ist bei feuch-ter Reinigung nur nebelfeucht zu wischen. Anderenfalls kann mög-licherweise Wasser in die Fugen eindringen und zu Verwerfungen (Quellen) der Trägerschicht führen.

» Beim Säubern sind keine scharfen Reinigungsmittel zu verwenden; es sollte Laminatreiniger benutzt werden.

» Hartnäckige Flecken sind unverdünnt mit Laminatreiniger zu behan-deln und anschließend nebelfeucht nachzuwischen.

» Um Kratzer zu vermeiden sind alle Möbel (vor allem Stühle) mit Filz-gleitern zu versehen. Filzgleiter unter Stuhlbeinen sollten von Zeit zu Zeit erneuert werden.

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WO SCHLAFEN MEINE GÄSTE?

NATÜRLICH HABEN WIR AUCH DAFÜR EINE LÖSUNG

Unsere Ferienwohnungen im Dreiländereck in Zittau, Schliebenstraße 17c, sind zentral gelegen und daher ein idealer Ausgangspunkt für Aus-fl üge in und um das Dreiländereck.

Modern und zweckmäßig eingerichtet, bietet die Wohnung maximal sechs Schlafmöglichkeiten (ein Zimmer mit Doppelbett, ein Zimmer mit zwei Einzelbetten, ein Wohnzimmer mit Schlafcouch). Im gemütlichen Wohnzimmer stehen ein Fernseher, Radio sowie DVD- und CD-Player zur Verfügung. Die Küche ist mit Mikrowelle, Kaffeemaschine, Toaster, Kühlschrank und Geschirrspüler ausgestattet und für Selbstverpfl egung bestens geeignet. Die Gästewohnung bietet also ideale Voraussetzungen für ein paar erhol-same Urlaubstage und ist zugleich eine kostengünstige Unterkunft.

Zzgl. Kosten für Endreinigung in Höhe von 25,00 Euro. Bei Bedarf wer-den Bettwäsche und Handtücher gegen eine Gebühr von 7,00 Euro/Per-son bereitgestellt. Für Reservierungen bzw. Buchungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.

Hinweis: Bei Rücktritt vom siebten bis ersten Tag vor dem Buchungster-min werden Reservierungsgebühren in Höhe von 20% vom Preis fällig.

PREISE (STAND 2010)

2 Personen/Übernachtung 30 Euro 3 Personen/Übernachtung 38 Euro 4 Personen/Übernachtung 45 Euro 5-6 Personen/Übernachtung 50 Euro

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KUNDENKARTE

Natürlich ist es unsere Aufgabe Sie in allen Belangen rund um Ihre Woh-nung zu beraten und betreuen.

Um Sie noch besser zu unterstützen haben wir vor einiger Zeit die Kun-denkarte ins Leben gerufen. Wir konnten bei verschiedenen Geschäften unterschiedliche Vergünstigungen erzielen die nur Inhaber der Kunden-karte, also Sie als Mieter der Wohnbaugesellschaft in Anspruch nehmen können. Seien Sie getrost das wir weiter versuchen werden das Kunden-kartenangebot zu erweitern. Ein wichtiger Hinweis noch: Um die Gültig-keit zu gewährleisten, müssen Sie die Kundenkarte Anfang jeden Jahres verlängern lassen. Dazu kommen Sie zu uns, im Mieterservice erhalten Sie sofort den Stempel zur Gültigkeit der Karte.

Bitte beachten Sie auch in Bezug auf die Kundenkarte unsere Anzeigen im Mieterjournal und auf unserer Internetseite.

www.wbg-zittau.de

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GESCHÄFTSFÜHRUNG: Dipl.-Ing. oec. Uta-Sylke Standke Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Arnd Voigt

Johannisplatz 2 | 02763 Zittau | Fon 03583 750-0 | Fax 03583 750-102 | [email protected] www.wbg-zittau.de

HIER SIND WIR ZU FINDEN:

Wohnbaugesellschaft Zittau mbHJohannisplatz 202763 Zittau