Date post: | 05-Apr-2015 |
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Problem aus 2013
Situation in 2014
Quadratur des Kreises:
1. Wie ist das differenziert zu erklären?2. Was heißt das für unsere mittelfristige
Finanzplanung?3. Wie gehen wir damit verantwortlich um?4. Beschluss-Empfehlungen
1. Wie ist das zu erklären?
Jahr Soll Soll-Mehr zum Vorjahr
Ist
2014 440 Mio. 10 Mio. ?
2013 430 Mio. 10 Mio. ca. 465 Mio.
2012 420 Mio. 20 Mio. 455,5 Mio.
Kirchensteuerentwicklung
Jahr Soll-Mehr zum Vorjahr
Was kommt in Wittgenstein an?
2013 10 Mio. 90.000
2014 10 Mio. 190.000
1. Wie ist das zu erklären?
Einnahmensteigerung und AusgabenminderungEinnahmensteigerung +190.000
Ausgabenminderung Verein für Soziale DiensteHaus NordhelleDiakonisches WerkKirchenmusikPfarrstellen
Summe Einsparung -rd. 230.000
2. Was heißt das?
Mittelfristige PlanungIst 2012 Ist 2013 Soll 2014 Soll 2015 Soll 2016 Soll 2017
455 Mio. 465 Mio. 440 Mio. 440 Mio. 435 Mio. 430 Mio.
Kirchenkreis (40 %) Gemeinden (60 %)
1.015.507 1.523.260 €
Zzgl. Erträge Pfarrvermögen 20.000€
Abzgl. Stabilisierung 99.000 € 1.444.260 €
3. Wie gehen wir damit um?Verteilungsmasse ohne Pfarrdienst
2.539.967 €
3. Wie gehen wir damit um?
2013
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3 Euro mehr pro Gemeindeglied!2,85 Euro pro Gemeindeglied als Stabilisierungsrücklage.Ausschüttung: 35,59 Euro pro Gemeindeglied netto.
3. Wie gehen wir damit um?
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Kreissynodalkasse:1.015.507 Euro Überschuss: 58.000 in Stabilisierungsrücklage
-Entfristung „Netzwerk Zukunft“-befristet gemäß Stellenplankonzeption im Kompetenzzentrum
4. Beschlüsse
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Grundsätzlich: 1. Die Kreissynode beschließt, die Stelle „Netzwerk Zukunft“ zu entfristen. Damit ist der Beschluss Nr. 17 der Kreissynode vom 30.06.2010 aufgehoben. 2. Die Kreissynode beschließt, die Projektrücklage „Netzwerk Zukunft“ in eine allgemeine Stabilisierungsrücklage „Kreissynodalkasse“ umzuwidmen.
4. Beschlüsse
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Grundsätzlich: 3. Die Kreissynode beschließt, zum 1. August 2014 eine Praktikantenstelle im Anerkennungsjahr im Kompetenzzentrum Kinder, Jugend und Familie des Kirchenkreises einzurichten und zu besetzen. Kreissynode beabsichtigt, eine für zwei Jahre befristete Weiterbeschäftigung bis zum 31.07.2017 in Aussicht zu stellen, wenn die finanziellen Möglichkeiten dies zulassen.
4. Beschlüsse
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Haushalt 20141. Der Haushaltsplan für die Finanzausgleichskasse des Ev. Kirchenkreises Wittgenstein für das Jahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf je 4.037.078,-- € festgestellt.
4. Beschlüsse
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Haushalt 20142. Der Haushaltplan der Kreissynodalkasse für den Ev. Kirchenkreis Wittgenstein für das Jahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf je 861.327,-- € festgestellt.
4. Beschlüsse
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Haushalt 20143. Der Haushaltsplan für das Kreiskirchenamt Siegen/Wittgenstein für das Jahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf je 2.979.286,-- € festgestellt. 4. Der Wirtschaftsplan für das Freizeitzentrum Wemlighausen des Ev. Kirchenkreises Wittgenstein für das Jahr 2014 wird in Einnahme und Ausgabe auf je 172.500,-- € festgestellt.
4. Beschlüsse
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Haushalt 20145. Die Stellenpläne sind gleichzeitig mit den Haushaltsplänen 2014 beschlossen.
4. Beschlüsse
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Haushalt 20146. In den einzelnen Abschnitten werden die Haushaltsstellen der Gruppierungen 5 und 6 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen sind Ausgaben, die durch zweckgebundene Einnahmen gedeckt sind. Einnahmen, die laut Veranschlagung im Haushalt bzw. aus rechtlicher Verpflichtung auf eine bestimmte Verwendung beschränkt sind, werden für zweckgebunden zugunsten der entsprechenden Ausgaben erklärt.
4. Beschlüsse
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Haushalt 20147. Über die Verwendung von Mehreinahmen und evtl. Überschüssen durch Minderausgaben entscheidet der Kreissynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss.