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Fon: +49 (0) 60 71/39 41-0 Fax: +49 (0) 60 71/39 41-11 E-Mail: [email protected] Internet: www.mep-online.de Verlagshaus Gruber GmbH Max-Planck-Str. 2, 64859 Eppertshausen, Germany Media Kit 2015
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Verlagshaus Gruber GmbHMax-Planck-Str. 2, 64859 Eppertshausen, Germany

Media Kit 2015

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mep Media Kit 2015Die Fachzeitschrift fürs MICE-Business

Zielgruppen/ Leser:• Veranstaltungsplaner, Marketing-

Entscheider und Eventorganisatoren in Unternehmen, Verbänden und son-stigen Institutionen

• Event-Agenturen• Veranstalter• Messebauer und Aussteller• Management von Kongresszentren,

Messeplätzen, Stadthallen, Event Locations etc.

• Tagungshoteliers• sämtliche weitere Dienstleister

der Event-Branche• Incentive-Anbieter• Hochschulen, Fachhochschulen und

sonstige Weiterbildungsinstitutionen

Erscheinungsweise: 6 x jährlich

Verbreitete Auflage: 11.500 Exemplare12 mep Ausgabe 3/2014

Kongressregion StuttgartDESTINATIONEN

Anlässlich der aktuel-

len LOCATIONS-Messe im

Neckar Forum Esslingen

(alle Infos: www.locations-

messe.de) präsentieren sich

wieder zahlreiche spannen-

de Anbieter und lenken den

Blick auf die Region Stutt-

gart. Grund genug für ei-

nen redaktionellen Update

an dieser Stelle nach genau

einem Jahr. Schließlich wer-

den durch Veranstaltungen

Impulse ausgelöst, die vor

allem mittelfristig wirken.

Und da ist es gut zu wissen,

dass man es hier mit einer

ganz besonderen Destinati-

on zu tun hat, die in punc-

to Kreativität und Innovati-

onsfähigkeit, aber auch Le-

bensqualität Weltspitze ist!

Faktoren allesamt, die so-

wohl im wie auch fürs Kon-

gress- und Eventgeschäft

von ausschlaggebender Be-

deutung sind.

Beispiele gibt es viele. Im Ran-

king „Best German Brands

2014“ des Markenbera-

tungs-Unternehmens Inter-

brand belegt Mercedes-Benz

erneut Rang 1, wobei die Au-

toren der Studie vor allem die

„weltweit hohe Reputation bei

Design, Technologie und Inno-

vation“ würdigen. Den ers-

ten serienmäßigen Airbag der

Welt bot seinerzeit die S-Klas-

se, die auch mit zwei revoluti-

onären Sicherheitsprodukten

von Bosch ausgerüstet war –

dem Antiblockiersystem ABS

und dem Elektronischen Sta-

bilitätsprogramm ESP. Daimler,

Porsche und Bosch sind Glo-

bal Player, die jeder kennt, und

die Leuchttürme einer Auto-

mobil- und IT-Region, wo Elek-

tronik und Software zu den

zentralen Erfolgstreibern zäh-

len. Die Vernetzung der bei-

den Hochtechnologiebran-

chen IT und Fahrzeugbau hat

zuletzt das Open Forum Stutt-

gart 2014 eindrucksvoll doku-

mentiert, das im Rahmen des

New Mobility Design Kon-

gress (Nemo) zum Megathema

‚Auto der Zukunft’ die Mobili-

täts- mit der Kreativwirtschaft

zusammenbrachte.

Interdisziplinäre Kompetenz-

felder überzeugen beson-

ders bei der Gewinnung von

Großveranstaltungen. Neben

der technischen Komponen-

te punktet die Kongressregi-

on Stuttgart nämlich auch mit

einer besonders kreativen. In-

Erfi ndungs- wie erfolgreich und zudem sehr lebenswert: Stuttgart und die Region spielen in der Champions League der internationalen Wirtschaftsstandorte. Quelle: Stuttgart Marketing GmbH

nerhalb von wenigen Jahr-

zehnten hat man sich zu ei-

nem viel beachteten Film- und

Medienstandort entwickelt.

Die Absolventen der Filmaka-

demie Baden-Württemberg

in Ludwigsburg werden so-

gar für den Oscar nominiert

und waren schon einige Male

Preisträger! Das Internationale

Trickfi lmfestival in Stuttgart ist

inzwischen ein bedeutsamer

Branchentreffpunkt gewor-

den, ebenso wie die parallel

stattfi ndende FMX-Konferenz.

Visuelle Effekte sind aus Wer-

bung und Imagetrailern nicht

mehr wegzudenken und des-

halb sind die Animations-

studios zu weltweit gefrag-

ten Partnern geworden. Da

kommt es nicht von ungefähr,

wenn das Höchstleistungszen-

trum der Uni Stuttgart seine

Rechenzeit inzwischen auch

der Filmbranche zur Verfü-

gung stellt…

Zentraler Bereich UmwelttechnikAuch das Thema Nachhaltig-

keit geniesst in der Kongress-

region Stuttgart hohe Priorität.

Mittlerweile gehören über 300

Unternehmen zum Clean Ener-

gy Cluster des Standorts. Der

Flughafen Stuttgart, sechst-

größter in Deutschland, ist seit

vergangenem Jahr nach EMAS

(Eco-Management and Audit

Scheme der EU) zertifi ziert und

hat außerdem den Green Con-

trolling Preis erhalten. Seit zwei

Jahren bekennt sich das Stutt-

gart Convention Bureau zum

Nachhaltigkeitskodex der Ver-

anstaltungswirtschaft, wobei

das SCB-Team die Ausbildung

zum Nachhaltigkeitsberater

absolviert hat. All das schlägt

sich im Angebot der regiona-

len Veranstaltungswirtschaft

nieder: Aktuell bieten 32 Kon-

gresszentren, Tagungshotels

Sozusagen die S-Klasse der MICE-Destinationen...

© Filmbüro Baden-Württemberg

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mep Media Kit 2015Die Fachzeitschrift fürs MICE-Business

mep – Die Fachzeitschrift fürs MICE-Business berichtet regelmäßig alle zwei Monate über wichtige Neuigkeiten, Themen und Trends aus der Veranstaltungswirtschaft und versteht sich als Informationshilfe für alle, die berufsmäßig mit der Planung, Organisation und Durchfüh-rung von Kongressen, Tagungen, Fachmes-sen, Events und Incentives zu tun haben. Besondere Schwerpunkte der Berichterstat-tung sind daher Destinationen, Locations, Tagungshotels und (Rahmen)Programme sowie die wichtigen Branchenverbände und Institutionen der Aus- und Weiterbildung.

Ebenfalls im Fokus stehen Markt- und Dienst-leisterübersichten in maßgeblichen Gewer-ken wie Veranstaltungstechnik, Software, Event-Logistik und –Service, Catering, Aus-stattung sowie Zelte / Temporärbauten. Damit bietet mep eine einzigartige Berichtstiefe, die von der Branchen- über die Anbieter- bis zur Produktebene reicht.

Hinzu kommen regelmäßige Informationen über die wichtigen Branchenmessen und –veran-staltungen wie etwa die maßgeblichen Awards.

Mit einer Auflage von 11.500 Exemplaren erreicht mep 6x im Jahr die maßgeblichen Meinungsbildner, Entscheider, Agenturen und Dienstleister im Bereich B2B-, B2C- und B2P (Business to Public)-Veranstaltungen. Verbrei-tungsgebiet ist der gesamte deutschsprachige Raum. mep ist offizieller Medienpartner von degefest, EVVC, FAMAB, GCB und Veranstal-tungsplaner.de und nimmt auch Jury-Sitze bei verschiedenen Branchen-Awards in Deutsch-land und Österreich wahr. Eine weitere wichtige Kooperation besteht mit der Initiative der „Aus-gewählten Tagungshotels zum Wohlfühlen“.

Für Werbekunden bietet mep ein hervor-ragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit attraktiven Konditionen an. mep ist auf allen wichtigen Branchenmessen mit einem eigenen Stand vertreten, sodass die Face-to-face-Kom-munikation mit Lesern, Kunden und Partnern nicht nur möglich, sondern ausdrücklich er-wünscht ist.

2/2014 APRIL/MAI | 8,00 Euro

Boomtown Prag – gerade auch für die Meeting IndustryKniffligZum Einsatz von Sicherheitspersonal

SportlichDas „E-Team“ istaus Malta zurück

Trendig Mehr Marketing durch Social Media?

Noch möglichAnmelden zum MICE BOATmit Launch-Eventin Stockholm

Bild

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mep Media Kit 2015Die Fachzeitschrift fürs MICE-Business

80 %

Deutschland

10 %

Österreich

6 %

Schweiz

4 %

Benelux

Leserstruktur nach Ländern

Leserstruktur nach Branchen

33%

27%

10%

25%

5%

Event-, Veranstaltungs-, Marketing-, Werbe-, Kommunikations-Agenturen

Eventplaner, Veranstaltungsorganisatoren, Marketing-Entscheider aus Industrie

Entscheider aus Verbänden

Veranstaltungsorte, Locations, Eventdienstleister

Ausbildungsstätten, Hochschulen, Weiterbildungsinstitute

33%

27%

10%

25%

5%

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mep Media Kit 2015

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mep Media Kit 2015

• 8 •

Preisliste Nr. 18 vom 1.10.2014

Nachlässe/Rabatte:Rabattsätze werden bei Einzelaufträgen nicht rückwirkend gewährt. Titelseiten, Umschlagseiten, Beilagen, Crossmediapakete, Banner sowie Anzeigen im „WWW - Die Bezuqsquelle“ sind nicht rabattierbar. Nachgewiesene Agenturen erhalten 15% AE-Provision (ausgenommen Stellenmarkt, Banner und mep „WWW - die Bezugsquelle“).Zusätzliche Rabatte in Kombination mit PPF, TVP und T&P möglich. Sonderformate auf Anfrage.

Mengenrabatte2 Anzeigen 3 %3 Anzeigen 5 %4 Anzeigen 7 %5 Anzeigen 10 %6 Anzeigen 15 %

BeilagenBeilagen bis 20 g: € 2.500,–

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Branchenverzeichnis „WWW - Die Bezugsquelle“:

Logo, Kurzportrait, Firmen- und In ternet-adresse in der mep und auf www.mep-online.de (inkl. Link)

€ 120,– pro Ausgabe

Kurzportrait: Schriftgröße: 8 Pt.; Zeilenabstand: 9,6 Pt. Spaltenbreite: 75 mm; max. 8 ZeilenText: max. 555 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

Abonnement

Jahresabonnement:(nur gegen Vorkasse)

Inland: € 39,– Ausland: € 57,–

Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn es nicht 6 Wochen vor Jah-resende gekündigt wird.

Auszubildende und Studenten erhalten gegen Vor-lage einer aktuellen Studienbescheinigung bzw. eines Ausbildungsnachweises 50 % Nachlass auf ein Jahresabonnement.

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mep Media Kit 2015

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Allgemeine Information

Zeitschriftenformat: 229 x 297 mmSatzspiegel: 190 x 267 mm Spalten: Spalten zu je 60 mm (Steg: 5 mm) bzw. 4 Spalten zu je 43,75 mm (Steg: 5 mm)

Datenformate: • bevorzugte PC/Macintosh-Austauschformate: PDF/X3, PDF-Version 4 (1.3), eps, tiff• Schriften bei Vektor orientierten Datenformaten (z.B. eps) in Pfade/Zeichenwege umwandeln• Farbbilder im Farbmodus CMYK mit min. 300 dpi • s/w Bilder im Farbmodus Graustufen mit min. 300 dpi • 1-Bit Grafiken (Strichbilder) mit min. 1200 dpi

Datenübertragung: Bitte übermitteln Sie uns Ihre Daten per Post, E-Mail oder per FTP-Upload auf unseren Server (Zugangsdaten bitte unter [email protected] anfordern).

E-Mail: [email protected] (Die max. Dateigröße Ihrer E-Mail-Anhänge erfahren Sie von Ihrem Internetanbieter oder von Ihrem System-Administrator). Gerne beraten wir Sie in Bezug auf Datenformate und Datenträger.

Zahlungsbedingungen: Innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.Bei Vorauszahlung 3 % Skonto. Auslandsaufträge nur gegen Vorkasse.

Bankverbindung: Sparkasse Dieburg, Kto-Nr.: 144 010 170, BLZ 508 526 51Int. Bank Account Number: DE98 5085 2651 0144 0101 70SWIFT-BIC: HELADEF1DIE

Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Verlagshaus Gruber GmbH. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

KontaktPostanschrift: Verlagshaus Gruber GmbH

mepMax-Planck-Str. 2 64859 EppertshausenDeutschland

Telefon: +49 (0) 60 71 / 39 41-0Telefax: +49 (0) 60 71 / 39 41-11Internet: www.mep-online.deE-Mail Anzeigenbuchung: [email protected] Abonnement: [email protected] Redaktion: [email protected] Druckunterlagen: [email protected] Grafik: [email protected] www.facebook.com/mep.fachzeitschrift

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mep Media Kit 2015

• 10 •

Alle Angaben ohne Gewähr.

Redaktionsplan

mep 1/2015 Feb/März

mep 2/2015 April/Mai

mep 3/2015 Juni/Juli

mep 4/2015 Aug/Sep

mep 5/2015 Okt/Nov

mep 6/2015 Dez/Jan

Redaktionsschluss 26.01.2015 02.04.2015 01.06.2015 24.07.2015 18.09.2015 18.11.2015

Anzeigenschluss 30.01.2015 10.04.2015 05.06.2015 31.07.2015 25.09.2015 25.11.2015

Deadline DU 05.02.2015 15.04.2015 11.06.2015 07.08.2015 02.10.2015 30.11.2015

Interviews Meinungsbildner/ Dienstleister-Porträts/ Convention Bureaus/ Eventagenturen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Verlagshaus Gruber GmbH1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer

Anzeigen oder anderer Werbemittel eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

2. Anzeigen sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der im ersten Satz genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Anzeigenpreisliste des Verlages. Ändert sich der Anzeigentarif nach Vertrags-abschluss, ist der Verlag berechtigt, den Preis nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Preisliste zu berechnen. Werbeagenturen und Werbemittlern ist es untersagt, die vom Verlag gewährten Mittlergebühren ganz oder teilweise an ihre Auftraggeber weiterzugeben.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechts-pflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Kann die Zeitschrift infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Arbeitskampf oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse) überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen, ergeben sich daraus keine Ansprüche des Auftraggebers.

5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

6. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich zu machen.

7 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge nach einheitlichen, sach-lich gerechtfertigten Grundsätzen wegen ihrer technischen Form oder ihrer Herkunft abzulehnen; dasselbe gilt, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Preisminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige. Lässt der Verlag eine ihm für deren Veröffentlichung gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Preisminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – insbesondere bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und der Höhe nach auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

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10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Über-sendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

13. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus-zahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.

15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H. beträgt. Preisminderungsansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage unter dem Anerbieten, vom Vertrag zurückzutreten, rechtzeitig Kenntnis gegeben hat.

17. Rabattnachbelastungen erfolgen grundsätzlich zum Ende des Insertionsjahres oder nach Stornierung des Anzeigenauftrages.

18. Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden; in solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden.

19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.


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