1 27.09.2017
Masterstudiengang
„Deutsch als Fremd- und Fachsprache“
Prüfungsplaner Studierende
2 27.09.2017
Inhalt für Studierende
0. Allgemeines ..................................................................................................................................... 3
0.1. Anmeldefrist zu Portfolioprüfungen: ...................................................................................... 3
0.2. Prüfungsanspruch nach Exmatrikulation: ............................................................................... 3
0.3. Keine Leistungsverbuchung für nicht angemeldete Module: ................................................. 3
0.4. Minimodule in der freien Wahl: .............................................................................................. 3
0.5. Teilnahmelisten: ...................................................................................................................... 4
0.6. Teilnahme an Seminaren: ........................................................................................................ 4
0.7. Prüfungsanmeldungen über Qispos ........................................................................................ 4
0.8. Benotung ................................................................................................................................. 4
0.9. Bestehen/Nichtbestehen von Modulen .................................................................................. 6
0.10. Dokumente zum Herunterladen.......................................................................................... 6
0.11. Rechtlicher Rahmenbedingungen ....................................................................................... 6
1. MA-DaFF 1: „Grundlagen: Kommunikation und Sprache“ .............................................................. 7
2. MA-DaFF 2: „Didaktik und Landeskunde“ ....................................................................................... 8
3. MA-DaFF 3: „Unterrichtspraxis Deutsch als Fremdsprache“ .......................................................... 9
4. MA-DaF F4: „Fachsprachenlinguistik“ ........................................................................................... 10
5. MA-DaFF 5: „Didaktik des Deutschen als Fremdsprache“ ............................................................ 12
6. MA-DaFF 6: „Fachsprachen“ ......................................................................................................... 13
7. MA-DaFF 7/1: „Funktionalität von Sprache: Linguistik“ ................................................................ 14
8. MA-DaFF 7/2: „Funktionalität von Sprache: Medien und Medienkompetenz“ ............................ 15
9. Kontaktpersonen: .......................................................................................................................... 16
10. Leitfäden .................................................................................................................................... 17
10.1. Leitfaden zum Zitieren .................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
10.2. Leitfaden zu Plagiaten ....................................................................................................... 21
10.3. Leitfaden für den Umgang mit Modullaufzetteln ............................................................. 22
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0. Allgemeines
0.1. Anmeldefrist zu Portfolioprüfungen
Portfolioprüfungen müssen im Sommersemester bis zum 31. Mai, im Wintersemester bis zum 30.
November angemeldet werden (vgl. AllgStuPO § 39, 3). Ausnahmen hiervon sind in Einzelfällen
möglich, etwa bei Blockveranstaltungen.
0.2. Prüfungsanspruch nach Exmatrikulation
Der im BerIiner Hochschulgesetz nach Exmatrikulation festgesetzte Prüfungsanspruch besteht nur
dann, wenn sich die Studierenden vorher zu den ausstehenden Prüfungen und der Abschlussarbeit
angemeldet haben. Studierende, die sich vor dem Sose 2017 exmatrikuliert haben, können jedoch
ihre noch ausstehenden Prüfungen und Abschlussarbeiten anmelden.
0.3. Keine Leistungsverbuchung für nicht angemeldete Module
In Zukunft werden im Prüfungsamt keine Leistungen mehr verbucht, für die sich die Studierenden
vorher nicht ordnungsgemäß angemeldet haben. Die Prüfungsausschüsse können hier, anders als
bislang praktiziert, keine Anerkennungen mehr vornehmen. Diese Leistungen müssen von den
Studierenden also nochmals erbracht werden, da das Prüfungsrecht eine Gleichbehandlung aller
Studierenden fordert und Studierende, die sich nicht anmelden, einen zusätzlichen Prüfungsversuch
hätten.
0.4. Minimodule in der freien Wahl
Die Belegung von sog. Minimodulen (eine Lehrveranstaltung – 3 LP) hat an unserer Fakultät leider
überhandgenommen. Ursprünglich waren diese Module der Freien Wahl dafür vorgesehen, um den
Studierenden ‚das Auffüllen‘ des Bereiches der Freien Wahl zu erleichtern. Ab WS 2017/18 können
die Studierenden daher nur noch bis zu zwei Minimodule pro Studiengang belegen. Diese werden ab
sofort mit einheitlichen Titeln („Vertiefung Methoden I“ und „Vertiefung Methoden II“) versehen. In
diesem Modul können die Studierenden nach wie vor einzelne Lehrveranstaltungen nach Wahl
einbringen, wenn der/die betreffende Lehrende die Lehrveranstaltung für ein Minimodul „öffnet“.
Ein solches Minimodul wird immer durch eine Portfolioprüfung (Protokoll und mündliche
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Rücksprache) abgeschlossen. Minimodule können auch an anderen Hochschulen belegt und
entsprechend angerechnet werden.
0.5. Teilnahmelisten
Teilnahmelisten werden von den Lehrenden geführt (Ausnahme Vorlesungen: Hier werden keine
Teilnahmelisten geführt).
0.6. Teilnahme an Seminaren
Im Wintersemester sind drei unentschuldigte Fehltage erlaubt. Im Falle einer vierten Fehlstunde mit
Attest ist eine Kompensationsaufgabe erforderlich, die in Absprache mit der jeweiligen
Dozentin/dem jeweiligen Dozenten zu erbringen ist.
Im kürzeren Sommersemester sind hingegen lediglich zwei unentschuldigte Fehltage erlaubt. Eine
Kompensationsaufgabe ist hier bei einer dritten Fehlstunde zu bearbeiten.
Sollte dieses Fehlstundenkontingent überschritten werden, ist ein Scheinerwerb nicht möglich. In
speziell gelagerten und begründeten Einzelfällen, kann jedoch unter Umständen eine Einzelfall-
Regelung getroffen werden (z. B. im Falle einer verspäteten Zulassung).
Vorlesungen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
0.7. Prüfungsanmeldungen über Qispos
Spätestens vor der ersten Prüfungsleistung müssen alle Module des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs
über Qispos angemeldet werden. Die Anmeldung aller Module für die Freie Wahl erfolgt einmalig
und persönlich über den Laufzettel Freie Wahl im Prüfungsamt. Alle erbrachten Module der Freien
Wahl sind auf dem Laufzettel zu dokumentieren und abschließend im Prüfungsamt einzureichen.
0.8. Benotung
Portfolioprüfungen
Die Benotung einzelner Prüfungselemente erfolgt nach der Punkte-/Noten-Tabelle der Fakultät I:
Punkte: Note:
90 -100 1,0 (sehr gut) 85 - 89 1,3 (sehr gut) 80 - 84 1,7 (gut) 76 - 79 2,0 (gut) 72 - 75 2,3 (gut) 67 - 71 2,7 (befriedigend) 63 - 66 3,0 (befriedigend) 59 - 62 3,3 (befriedigend) 54 - 58 3,7 (ausreichend)
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50 - 53 4,0 (ausreichend) 0 - 49 5,0 (ungenügend)
Bei Modulabschlussprüfungen erfolgt die Benotung nach AllgStuPO § 47, 1:
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0.9. Bestehen/Nichtbestehen von Modulen
Eine bestandene Modulprüfung kann nicht wiederholt werden.
Hinweise zum Bestehen/Nichtbestehen finden sich unter der Beschreibung der einzelnen Module.
0.10. Dokumente zum Herunterladen
Fett und kursiv Gedrucktes verweist auf Dokumente, die von der Homepage des Fachgebiets DaFF
herunterzuladen sind.
0.11. Rechtlicher Rahmenbedingungen
Die Grundlage der Prüfungen bildet die Allgemeine Studien-und Prüfungsordnung (AllgStuPO) der TU
Berlin
https://www.tu-
berlin.de/fileadmin/f1/Studium_und_Lehre/AllgStuPo_Amtsblatt_vom_15.01.2014.pdf
sowie die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengang Deutsch als Fremd-
und Fachsprache
http://www.tu-berlin.de/fileadmin/f1/Studium_und_Lehre/MA_Komm_Sprache/DaF/MA-
DaF_StuPO_2014-2015__Lesefassung_akt..pdf.
Alle Angaben in diesem Prüfungsplaner erfolgen ohne Gewähr: Entscheidend sind immer die
geltenden Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen!
https://www.tu-berlin.de/fileadmin/f1/Studium_und_Lehre/AllgStuPo_Amtsblatt_vom_15.01.2014.pdfhttps://www.tu-berlin.de/fileadmin/f1/Studium_und_Lehre/AllgStuPo_Amtsblatt_vom_15.01.2014.pdfhttp://www.tu-berlin.de/fileadmin/f1/Studium_und_Lehre/MA_Komm_Sprache/DaF/MA-DaF_StuPO_2014-2015__Lesefassung_akt..pdfhttp://www.tu-berlin.de/fileadmin/f1/Studium_und_Lehre/MA_Komm_Sprache/DaF/MA-DaF_StuPO_2014-2015__Lesefassung_akt..pdf
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1. MA-DaFF 1: „Grundlagen: Kommunikation und Sprache“
Pflichtmodul, 12 LP
Modulverantwortlicher: PD Dr. See-Young Cho
Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):
- Grundlagen Linguistik WiSe
- Grundlagen Kommunikationswissenschaft WiSe
- Grundlagen Medienwissenschaft WiSe
- Grundlagen Deutsch als Fremd- und Fachsprache WiSe
Prüfungsform: unbenotete Portfolioprüfung
In jeder der 4 Lehrveranstaltungen muss ein Test (60 Minuten) geschrieben werden.
Die erreichten Punkte aller 4 Tests werden addiert und dann durch 4 dividiert. Zum Bestehen müssen
dabei mindestens 50 von 100 Notenpunkten erreicht werden. Wird eine der Klausuren mit weniger
als 50 Notenpunkten bewertet, kann dies durch die erreichten Notenpunkte in den anderen
Klausuren ausgeglichen werden.
Wenn das Modul insgesamt mit weniger als 50 Punkten und somit als nicht bestanden bewertet
wird, müssen alle Prüfungselemente wiederholt werden, auch die eigentlich „bestandenen“.
Die Noten werden durch die letzten 3 Ziffern der Matrikeln und ohne Nachnamen angezeigt sowie
auf der Homepage des Fachgebietes und in den Glaskästen veröffentlicht.
To do
• Anmeldung in QISPOS bis zum 30.11.
• Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und mitbringen zu den Tests bzw., wenn
gewünscht, Vorlage im Sekretariat
• Ein einsprachiges allgemeinsprachliches Wörterbuch wird gestellt.
• Bei Nicht-Erscheinen zur Klausur aus einem schwerwiegenden Grund muss im Sekretariat ein
Attest vorgelegt werden. Andernfalls muss die Klausur als „nicht bestanden“ gewertet werden.
Im Laufe des Folgesemesters wird in diesem Fall ein Termin zum Nachschreiben angeboten.
• Nach Abschluss des Moduls wird der ausgefüllte Modullaufzettel im Sekretariat DaFF abgegeben.
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2. MA-DaFF 2: „Didaktik und Landeskunde“
Pflichtmodul, 9 LP
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Thorsten Roelcke
Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):
- Landeskunde WiSe
- Didaktik WiSe
- Didaktik der Landeskunde SoSe
Prüfungsform: benotete Portfolioprüfung
In der Lehrveranstaltung „Landeskunde" wird ein 60-minütige Test geschrieben. In einer der anderen
Lehrveranstaltungen ist eine kleine Leistung zu erbringen, z. B. eine Textdiskussion, ein
Kurzreferat/mündlicher Beitrag oder eine vergleichbare Leistung. Die Gewichtung ist 3:1.
Um die Modulabschlussnote zu errechnen, werden die erzielten Notenpunkte mit dem jeweiligen
Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch 4 dividiert. Zum Bestehen müssen dabei
mindestens 50 von 100 Notenpunkten erreicht werden.
Wenn das Modul insgesamt mit weniger als 50 Punkten und somit als nicht bestanden bewertet
wird, müssen alle Prüfungselemente wiederholt werden, auch die eigentlich „bestandenen“.
To do
• Anmeldung in QISPOS vor Erbringung des ersten Prüfungselements bis spätestens 30.11. (WS)
bzw. 31.5. (SoSe).
• Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und Vorlage vor der Erbringung der einzelnen
Prüfungselemente.
• Bei Nicht-Erscheinen zur Klausur aus einem schwerwiegenden Grund muss im Sekretariat ein
Attest vorgelegt werden. Andernfalls muss die Klausur als „nicht bestanden“ gewertet werden.
• Ein einsprachiges allgemeinsprachliches Wörterbuch wird gestellt.
• Nach Abschluss des Moduls wird der ausgefüllte Modullaufzettel im Sekretariat abgegeben.
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3. MA-DaFF 3: „Unterrichtspraxis Deutsch als Fremdsprache“
Pflichtmodul, 12 LP
Modulverantwortliche: PD Dr. Felicitas Tesch
Modulbestandteile:
- Analyse und Planung von DaF-Unterricht WiSe
- Unterrichtspraktikum
(idealerweise zwischen WiSe u. SoSe oder im Rahmen eines Auslandssemesters)
- Praxisreflexion SoSe
Prüfungsform: benotete Portfolioprüfung
Über das Unterrichtspraktikum ist ein 25-seitiger Praktikumsbericht anzufertigen.
Im Rahmen der Praxisreflexion ist ein Referat zu halten, ergänzt durch eine 5-seitige schriftliche
Ausarbeitung.
Die Gewichtung ist 3:1.
Um die Modulabschlussnote zu errechnen, werden die erzielten Punkte mit dem jeweiligen
Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch 4 dividiert. Zum Bestehen müssen dabei
mindestens 50 von 100 Notenpunkten erreicht werden.
Wird das Modul insgesamt mit weniger als 50 Punkten und somit als nicht bestanden bewertet,
müssen alle Prüfungselemente wiederholt werden, auch die eigentlich „bestandenen“.
To do:
• Anmeldung in QISPOS in dem Semester, in dem der Praktikumsbericht abgegeben wird,
spätestens bis zum 30.11. (WS) bzw. 31.5. (SoSe)
• Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und Vorlage bei Frau PD Dr. Tesch bei Abgabe des
Praktikumsberichts
• Nach Abschluss des Moduls wird der ausgefüllte Modullaufzettel im Sekretariat abgegeben.
• Nach der Korrektur des Praktikumsberichts muss mit Frau PD Dr. Tesch ein Termin zur
Besprechung des Ergebnisses vereinbart werden.
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4. MA-DaF F4: „Fachsprachenlinguistik“
Pflichtmodul, 9 LP
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Thorsten Roelcke
Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):
- Fachsprachen SoSe
- Fachsprachenlinguistik SoSe
- Fachsprachenlinguistik SoSe
Prüfungsform: schriftliche Modulprüfung (Klausur 180 Minuten)
Für jede der 3 Lehrveranstaltungen muss ein Klausurteil (60 Minuten) geschrieben werden.
Um die Modulabschlussnote zu errechnen, werden die erreichten Punkte aller 3 Klausurteile addiert
und dann durch 3 dividiert. Zum Bestehen müssen dabei mindestens 50 von 100 Notenpunkten
erreicht werden. Wird einer der Klausurteile mit weniger als 50 Punkten bewertet, kann dies durch
die erreichten Punkte in den anderen Klausurteilen ausgeglichen werden.
Wenn das Modul insgesamt mit weniger als 50 Punkten und somit als nicht bestanden bewertet
wird, müssen alle Klausurteile wiederholt werden, auch die eigentlich „bestandenen“.
Die Noten werden durch die letzten 3 Ziffern der Matrikelnummer und ohne Nachnamen angezeigt
sowie auf der Homepage des Fachgebietes und im Glaskasten veröffentlicht.
To do:
• Anmeldung der Klausur mit den 3 besuchten Lehrveranstaltungen persönlich oder per E-Mail bis
zum 15. Dezember (für das WiSe) bzw. bis zum 01. Juni (für das SoSe) an das Sekretariat
• Anmeldung in QISPOS bis spätestens eine Woche vor dem Klausurtermin
• Ausdrucken der Anmeldebestätigung
• Mitbringen dieser Anmeldebestätigung zur Klausur
• Rücktritt von der Klausur bis spätestens 1 Tag vor dem Prüfungstag. Dies muss dem Sekretariat
von DaF sowie dem Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt werden. (erneute Anmeldung erforderlich)
• Bei Nicht-Erscheinen zur Klausur müssen die Gründe unverzüglich – spätestens innerhalb von 5
Tagen – beim Prüfungsamt (I B 3) nachgewiesen werden (Attest oder sonstige schwerwiegende
Gründe mit Nachweis).
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• Die Klausur kann dann im Folgesemester zum regulären Termin am Ende der Vorlesungszeit
nachgeschrieben werden.
• Ein einsprachiges allgemeinsprachliches Wörterbuch wird gestellt.
• Nach Abschluss des Moduls wird der ausgefüllte Modullaufzettel im Sekretariat abgegeben.
12 27.09.2017
5. MA-DaFF 5: „Didaktik des Deutschen als Fremdsprache“
Pflichtmodul, 9 LP
Modulverantwortliche: PD Dr. Felicitas Tesch
Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):
- Didaktik WiSe
- Didaktik WiSe
- Didaktik WiSe
Prüfungsform: benotete Portfolioprüfung
Nach Absprache mit den Lehrenden ist in einer der Lehrveranstaltungen eine große Leistung, (15-
seitige Hausarbeit, Referat mit 5-seitiger schriftlicher Ausarbeitung, Projektpräsentation oder
Klausur), in einer anderen Lehrveranstaltung eine kleine Leistung (Textdiskussion,
Kurzreferat/mündlicher Beitrag, Test oder vergleichbare Leistung) zu erbringen. Die Gewichtung ist
3:1.
Um die Modulabschlussnote zu errechnen, werden die erzielten Notenpunkte mit dem jeweiligen
Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch 4 dividiert. Zum Bestehen müssen dabei
mindestens 50 von 100 Notenpunkten erreicht werden.
Wenn das Modul insgesamt mit weniger als 50 Punkten und somit als nicht bestanden bewertet
wird, müssen alle Klausurteile wiederholt werden, auch die eigentlich „bestandenen“.
To do:
• Anmeldung in QISPOS vor Erbringung des ersten Prüfungselements bis spätestens 30.11. (WS)
bzw. 31.5. (SoSe)
• Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und Vorlage vor der Erbringung der einzelnen
Prüfungselemente
• Nach Abschluss des Moduls wird der ausgefüllte Modullaufzettel im Sekretariat abgegeben.
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6. MA-DaFF 6: „Fachsprachendidaktik“
Pflichtmodul, 9 LP
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Thorsten Roelcke
Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):
- Fachsprachendidaktik WiSe oder SoSe
- Fachsprachen: Didaktik und Linguistik WiSe
- Fachsprachen: Didaktik und Linguistik SoSe
Prüfungsform: benotete Portfolioprüfung
Nach Absprache mit den Lehrenden ist in einer der Lehrveranstaltungen eine große Leistung, (15-
seitige Hausarbeit, Referat mit 5-seitiger schriftlicher Ausarbeitung, Projektpräsentation oder
Klausur), in einer anderen Lehrveranstaltung eine kleine Leistung (Textdiskussion,
Kurzreferat/mündlicher Beitrag, Test oder vergleichbare Leistung) zu erbringen. Die Gewichtung ist
3:1.
Um die Modulabschlussnote zu errechnen, werden die erzielten Notenpunkte mit dem jeweiligen
Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch 4 dividiert. Zum Bestehen müssen dabei
mindestens 50 von 100 Notenpunkten erreicht werden.
Wenn das Modul insgesamt mit weniger als 50 Punkten und somit als nicht bestanden bewertet
wird, müssen alle Klausurteile wiederholt werden, auch die eigentlich „bestandenen“.
To do:
• Anmeldung in QISPOS vor Erbringung des ersten Prüfungselements bis spätestens 30.11. (WS)
bzw. 31.5. (SoSe).
• Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und Vorlage vor der Erbringung der einzelnen
Prüfungselemente.
• Nach Abschluss des Moduls wird der ausgefüllte Modullaufzettel im Sekretariat abgegeben.
14 27.09.2017
7. MA-DaFF 7/1: „Funktionalität von Sprache: Linguistik“
Wahlpflichtmodul, 12 LP
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Thorsten Roelcke
Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):
- Phonetik, Morphologie, Syntax SoSe
- Sprache und Kognition WiSe
- Spracherwerbstheorien, individuelle Lernervariablen SoSe
- Sprachtypologie SoSe
Prüfungsform: benotete Hausarbeit
Die schriftliche Hausarbeit (20 Seiten) wird in einer der vier Veranstaltungen in Rücksprache mit
der/dem Lehrenden angefertigt. Die Teilnahme an den vier Lehrveranstaltungen ist vollständig
anhand des Modullaufzettels nachzuweisen.
Im Falle des Nichtbestehens (Bewertung der Hausarbeit mit einer Note schlechter 4,0)) müssen alle
Lehrveranstaltungen des Moduls neu belegt und in einer der Lehrveranstaltungen eine neue
Hausarbeit angefertigt werden.
To do:
Hausarbeit:
• Anmeldung in QISPOS vor Erbringung der Hausarbeit bis spätesten 15.2.. (WS) bzw. 15.7. (SoSe)
• Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und Vorlage bei Abgabe der Hausarbeit
• Vorlage aller Teilnahmescheine und Vorbesprechung des Themas mit der/dem Lehrenden
• Anfertigung und Diskussion eines Exposés (bei Bedarf)
• Anfertigung der Hausarbeit im Rahmen einer vorgegebenen Frist
• Abgabe der Hausarbeit und Beifügung der Eidesstattlichen Erklärung
• Auf Wunsch Abgabe des vorausgefüllten Leistungsnachweises
• Besprechung der Hausarbeit mit der/dem Lehrenden (nach Vereinbarung)
Teilnahme:
• Einholen der Teilnahmebescheinigung (aller Lehrveranstaltungen) auf dem Modullaufzettel
15 27.09.2017
• Abgabe des vollständigen Modullaufzettels im Sekretariat
8. MA-DaFF 7/2: „Funktionalität von Sprache: Medien und
Medienkompetenz“
Wahlpflichtmodul, 12 LP Modulverantwortliche: Sabine Prudent
Modulbestandteile (Namen der Lehrveranstaltungen variieren):
- Einführung in den Einsatz von Medien (Literatur/Film) im DaF-Unterricht SoSe
- Einführung in die Filmanalyse SoSe
- Einführung in die Textanalyse WiSe
- Medien (Literatur/Film) und Interkulturalität/Transkulturalität SoSe
Prüfungsform: benotete Hausarbeit
Die schriftliche Hausarbeit (20 Seiten) wird in einer der vier Veranstaltungen in Rücksprache mit
der/dem Lehrenden angefertigt. Die Teilnahme an den vier Lehrveranstaltungen ist vollständig
anhand des Modullaufzettels nachzuweisen.
Im Falle des Nichtbestehens (Bewertung der Hausarbeit mit einer Note schlechter als 4,0) ) müssen
alle Lehrveranstaltungen des Moduls neu belegt und in einer der Lehrveranstaltungen eine neue
Hausarbeit angefertigt werden.
To do:
Hausarbeit:
• Anmeldung in QISPOS vor Erbringung der Hausarbeit bis spätesten 15.2.. (WS) bzw. 15.7.. (SoSe)
• Ausdruck der Anmeldebestätigung aus QISPOS und Vorlage bei Abgabe der Hausarbeit
• Vorbesprechung des Themas mit der/dem Lehrenden
• Anfertigung und Diskussion eines Exposés (bei Bedarf)
• Anfertigung der Hausarbeit im Rahmen einer vorgegebenen Frist
• Abgabe der Hausarbeit und Beifügung der Eidesstattlichen Erklärung
• Auf Wunsch Abgabe eines vorausgefüllten Leistungsnachweises
• Besprechung der Hausarbeit mit der/dem Lehrenden
Teilnahme:
• Einholen der Teilnahmebescheinigung (aller Lehrveranstaltungen) auf dem Modullaufzettel
16 27.09.2017
• Abgabe des vollständigen Modullaufzettels im Sekretariat
9. Kontaktpersonen:
Studiengangsleitung:
Prof. Dr. Thorsten Roelcke: [email protected]
Lehre, Anerkennungen und Prüfungsangelegenheiten:
Dr. Karl-Hubert Kiefer: [email protected]
Annette Friedland: [email protected]
Noten, Prüfungsangelegenheiten und Qispos:
DaF Sekretariat: [email protected]
Studierendenvertretung:
Woraphan Jaksucheewinnimit, Katarzyna Marek und Charlotte Rochette
mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]
17 27.09.2017
10. Leitfäden
10.1. Hinweise zur Erstellung von Literaturangaben
Ordnungsgemäßes Zitieren und die korrekte Verwendung von Literaturangaben bildet eine
unabdingbare Grundlage beim Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten. Das Kennzeichnen von
herangezogenen Quellen ist notwendig, um sich nicht des Plagiierens schuldig zu machen. Zudem
helfen möglichst präzise Literaturangaben dem Leser die originalen Textstellen schnell und einfach
wiederzufinden.
Da sich die Art und Weise der Angabe von Textquellen von einer zur anderen fachlichen Disziplin
unterscheidet, bietet die folgende Zusammenstellung einen ersten Leitfaden für die am Fachgebiet
Deutsch als Fremd- und Fachsprache gewünschte Umsetzung von Literaturbelegen*. Da diese
Zusammenstellung nur eine Basis bilden kann, empfiehlt sich das Heranziehen von Literatur zum
wissenschaftlichen Arbeiten, beispielsweise
Auer, Peter & Bassler, Harald (Hrsg.). 2007. Reden und Schreiben in der Wissenschaft.
Frankfurt/Main: Campus Verlag.
Standop, Ewald & Matthias Meyer. 2008 (18. Aufl.). Die Form der wissenschaftlichen
Arbeit: Grundlagen, Technik und Praxis für Schule, Studium und Beruf. Heidelberg &
Stuttgart: Quelle & Meyer
Zudem bietet das Fachgebiet Deutsch als Fremd- und Fachsprache jedes Semester eine
„Wissenschaftliche Schreibwerkstatt“ an sowie in unregelmäßigen Abständen eine
Lehrveranstaltung zum „Wissenschaftlichen Arbeiten und Wissenschaftssprache Deutsch“. Im
Wintersemester 2017/2018 wird die „Wissenschaftliche Schreibwerkstatt“ angeboten, die
Ansprechpartnerin ist Frau Ewa-Krippner Junker.
Angaben im Text
Wird auf eine externe Textquelle im Fließtext verwiesen, so geschieht dies in folgendem Format:
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit (vgl. Nachname Jahr: Seite).
Handelt es sich um ein direktes Zitat, so entfällt die Angabe „vgl.“:
„Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit“ (Nachname Jahr: Seite)
Auch bei Internetquellen werden, sofern vorhanden, der Autor und das Jahr genannt. Bei
Bezugnahme auf allgemeine Internetseiten kann hingegen folgendermaßen operiert werden:
18 27.09.2017
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit (vgl. URL 1).
Die auf diese Weise genannten URLs müssen im Literaturverzeichnis entsprechend gekennzeichnet
und nummeriert sein.
Angaben im Literaturverzeichnis
Für das am Ende einer wissenschaftlichen Arbeit stehende Literaturverzeichnis gelten eine Reihe von
Regeln. Am wichtigsten ist das eins-zu-eins-Prinzip: Jede im Text genannte Quelle muss auch im
Literaturverzeichnis erscheinen und andersherum – jede im Literaturverzeichnis aufgelistete Quelle
muss im Text angeführt werden.
Die verwendeten Quellen sind zunächst alphabetisch anzuordnen. Innerhalb der Werke eines Autors
oder Autorenteams erfolgt zudem eine chronologische Sortierung.
Mehrere Quellen eines identischen Autors oder Autorenteams aus dem gleichen Jahr werden mittels
Hinzufügen eines Kleinbuchstaben hinter dem Publikationsjahr differenziert. Diese Buchstaben
werden ebenfalls im Text genannt.
Mustermann, Peter. 2001a. Spaß am wissenschaftlichen Arbeiten. New York: Beispielverlag.
Mustermann, Peter. 2001b. Wissenschaftliches Arbeiten in DaF und DaZ. New York:
Musterverlag.
Buch (Autor)
Chomsky, Noam. 1986. Knowledge of language: Its nature, origin, and use. New York: Praeger.
Buch (neue Auflage)
Standop, Ewald & Matthias Meyer. 2008 (18. Aufl.). Die Form der wissenschaftlichen Arbeit:
Grundlagen, Technik und Praxis für Schule, Studium und Beruf. Heidelberg & Stuttgart: Quelle &
Meyer
Buch (Herausgeber)
Gippert, Jost, Nikolaus P. Himmelmann & Ulrike Mosel (Hrsg.). 2006. Essentials of language
documentation (Trends in Linguistics, Studies and Monographs 178). Berlin & New York: Mouton de
Gruyter.
Beitrag in Sammelband
Heller, Monica. 2001. Gender and public space in a bilingual school. In Aneta Pavlenko, Adrian
Blackledge, Ingrid Piller & Marya Teutsch-Dwyer (Hrsg.), Multilingualism, second language learning,
and gender (Language, Power and Social Process 6), 257–282. Berlin & New York: Mouton de
Gruyter.
19 27.09.2017
Buch, auch digital publiziert
Jefferson, Gail. 2004. Glossary of transcript symbols with an introduction. In Gene H. Lerner (Hrsg.),
Conversation analysis: Studies from the first generation, 13–23. Amsterdam & Philadelphia: John
Benjamins.
http://www.liso.ucsb.edu/Jefferson/Transcript.pdf (abgerufen am 24. Juni 2008).
Zeitschriftenartikel
Neuman, Yair, Yotam Lurie & Michele Rosenthal. 2001. A watermelon without seeds: A case study in
rhetorical rationality. Text 21(4). 543–565.
Zeitschriftenartikel, auch digital publiziert
Inkelas, Sharon. 2008. The dual theory of reduplication. Linguistics 46(2).
http://www.reference-global.com/doi/pdf/10.1515/LING.2008.013 (abgerufen am 10. Juni 2008).
Sonderausgabe einer Zeitschrift
Majid, Asifa & Melissa Bowerman (Hrsg.). 2007. Cutting and breaking events: A crosslinguistic
perspective. [Sonderausgabe]. Cognitive Linguistics 18(2).
Neudruck
Jakobson, Roman & Morris Halle. 2002 [1956]. Fundamentals of language, 2. Ausgabe. Berlin & New
York: Mouton de Gruyter.
Abschluss-, Promotions- und Habilitationsarbeiten
Jacq, Pascale. 2001. A description of Jruq (Loven): A Mon-Khmer language of the Lao PDR. Canberra:
Australian National University MA thesis.
Übersetzte Titel
Haga, Yasushi. 1998. Nihongo no Shakai Shinri [Social psychology in the Japanese language]. Tokyo:
Ningen no Kagaku Sha.
Konferenzbeiträge
Sarangi, Srikant & Celia Roberts. 2000. Uptake of discourse research in inter-professional settings:
Reporting from medical consultancy. Paper presented at the International Conference on Text and
Talk at Work, University of Gent, 16–19 August.
20 27.09.2017
Webseiten
Technische Universität Berlin: http://www.tu-berlin.de/ (zuletzt aufgerufen am 10.Oktober 2016)
*Die hier zu findenden Angaben wurden zum Teil leicht verändert übernommen aus
http://www.degruyter.com/staticfiles/pdfs/mouton_journal_stylesheet.pdf
http://www.mediensprache.net/archiv/pubs/3-927715-83-2_online-version.pdf (zuletzt aufgerufen
am 29.08.2016)
http://www.tu-berlin.de/http://www.degruyter.com/staticfiles/pdfs/mouton_journal_stylesheet.pdfhttp://www.mediensprache.net/archiv/pubs/3-927715-83-2_online-version.pdf
21 27.09.2017
10.2. Leitfaden zu Plagiaten
22 27.09.2017
10.3. Leitfaden für den Umgang mit Modullaufzetteln
Liebe Studierende, um Ihnen Ihr Studium zu erleichtern, haben wir den folgenden Leitfaden zur Verwaltung Ihrer Prüfungsleistungen entwickelt. Bitte beachten Sie folgendes:
• Die Studenten kümmern sich um ihre eigenen Modullaufzettel, der auf der Webseite zu finden ist. Selbständige Führung und Pflege des Modullaufzettels und die dazugehörige Eingabe bzw. erreichte Punkte, Gewichtung, Semester und Unterschrift. Wenn ein Modullaufzettel vollständig abgearbeitet ist, wird er im Sekretariat abgegeben. Er wird noch einmal überprüft und vom Modulverantwortlichen unterschrieben. Das Original wird im Sekretariat abgeheftet, eine Kopie wird gestempelt und dem Student wieder zurückgegeben. Die Note wird in QUISPOS eingetragen.
• Pro Modul laden Sie sich bitte einen Modulzettel blanco auf der TU Homepage unter dem Direktzugang 71659 herunter. Füllen Sie bitte vollständig den Kopf auf diesem Modulzettel sowie die Spalte „Bezeichnung der einzelnen Studienleistung“ aus.
• Für die entsprechenden Leistungen können Sie sich für Ihre eigene Dokumentation jeweils ein Scheinformular - je nachdem, ob Sie eine benotete oder unbenotete Leistung erbringen (Leistungsnachweis.pdf oder Teilnahmeschein.pdf) - auf unserer Homepage http://www.daf.tu-berlin.de/ herunterladen. Füllen Sie bitte hier alles bis auf die Note und die Unterschrift aus. Diese Felder werden vom Dozenten ausgefüllt.
• Bitte unbedingt beachten: Modulabschlussprüfungen (mündliche Prüfungen, Hausarbeiten am Ende des gesamten Moduls, Klausuren) und Prüfungselemente in Portfolioprüfungen (vormals häufig fälschlich als Teilleistungen bezeichnet) dürfen erst nach einer Anmeldung des jeweiligen Moduls in QISPOS erbracht werden! (Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Direktzugang auf der Homepage der TU Berlin: 105432)
• Unverzüglich bei Modulende (Modulabschluss), d. h. wenn alle Leistungen erbracht wurden, geben Sie bitte den ausgefüllten (siehe oben) Modulzettel im Sekretariat persönlich ab. Es werden nur Modulzettel entgegen genommen, die vollständig ausgefüllt sind (insbesondere Leistungspunkte und Unterschriften der Lehrenden): Lediglich die Abschlussnote wird jeweils von den Modulverantwortlichen eingetragen und unterschrieben.
• Eine Ausnahme besteht bei Modul 4 (Klausur). Bitte bringen Sie diesen Modulzettel vorausgefüllt zur Klausur-Anmeldung im Sekretariat mit.
Im Sekretariat werden die Punkte-Ergebnisse der einzelnen Leistungen auf die Modulzettel übertragen, die Gesamtnote errechnet und in Qispos eingetragen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrem Studium!