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Mastermodul Financial Reporting I · fakultÄt fÜr wirtschaftswissenschaft lehrstuhl fÜr...

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FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT LEHRSTUHL FÜR INTERNATIONALE UNTERNEHMENSRECHNUNG PROF. DR. BERNHARD PELLENS Mastermodul Financial Reporting I Wintersemester 2018/19 Mittwochs, 10.15-11.45 Uhr (HZO 70)
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FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLEHRSTUHL FÜR INTERNATIONALE UNTERNEHMENSRECHNUNGPROF. DR. BERNHARD PELLENS

Mastermodul

Financial Reporting IWintersemester 2018/19

Mittwochs, 10.15-11.45 Uhr (HZO 70)

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2Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Der Lehrstuhl stellt sich vor …

Lehrstuhlinhaber Habilitanden

Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen

Sekretariat

Prof. Dr. Bernhard Pellens Dr. Peter Küting Dr. André SchmidtBeate Preuß Barbara Mischewski

Chenzhi Wu

Denisa Lleshaj

Marco Muschallik

Jannik Kocian

Jan Steinius-Gaukel

Katrin Ahlich

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3Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Wer macht was im Wintersemester 2018/2019?

Betreuung von Praktika & Prüfungsangelegenheiten

Marco [email protected]

Jan [email protected]

Abschlussarbeiten

Anerkennungen

Katrin [email protected]

Stipendien & Empfehlungsschreiben

Allgemeine Informationen & Buchausleihe

Barbara Mischewski/Beate Preuß[email protected]

Jan [email protected]

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4Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Anerkennungen und Empfehlungsschreiben

• Hinweise zur Möglichkeit der Erstellung von Gutachten/Empfehlungsschreiben sowie zur Anerkennung von Prüfungs-leistungen finden Sie auf unserer Website unter:

www.iur.rub.de

Gutachten/Anrechnungen

• Bei Fragen zur Anerkennung von Leistungen können Sie die Sprechstunde von Frau Katrin Ahlich(Mi. 14-16 Uhr) besuchen.

• Bei Fragen zu Gutachten/Empfehlungs-schreiben richten Sie sich bitte an Herrn Jan Steinius-Gaukel.

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5Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Abschlussarbeiten im Fach IUR

• Möglichkeiten zum Schreiben einer Bachelor- oder Masterarbeit – Erarbeitung eines eigenen Themas (Exposé)– Bewerbung auf ein vom Lehrstuhl vorgegebenes Thema

• Informationsveranstaltung

Kurz vor dem Beginn eines jeden Semesters bzw. am Anfang eines Semesters findet eine Informationsveranstaltung zur Klärung der genauen Formalitäten hinsichtlich Bewerbung und Themenfindung statt. Diese wird gemeinsam mit dem Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Paul organisiert.

Der Termin für diese Informationsveranstaltung wird rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben.

• Weitere Informationen finden Sie unter www.iur.rub.de

Bachelorstudium/Masterstudium Bachelorarbeit/Masterarbeit

• Ansprechpartner: Jan Steinius-Gaukel, M.Sc., GC 2/133, 0234/32-27789

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6Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Praktika- und Stellenangebote: IUR-Emailverteiler

• Ein Angebot des Lehrstuhls, mit dem Studierende und Absolventen bei Ihrer Suche nach interessanten Praktika- und Stellenangeboten unterstützt werden sollen.

• Studierende, die sich in den Verteiler eintragen, bekommen Praktika- und Stellen-angebote, die von den Unternehmen an uns herangetragen werden, unverzüglich weitergeleitet.

• Alle Studierenden und Absolventen des Schwerpunktfaches Internationale Unter-nehmensrechnung können sich mit einer formlosen E-Mail an folgende E-Mail-Adresse in den Verteiler eintragen:

[email protected]

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7Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Wahlmodule für den Master in „Management“, „Management & Economics“ sowie „Economics“:

Sommersemester

(Ski-)Seminar: Ausgewählte Kapitel des Accounting (5 ECTS)

Wintersemester

Financial Reporting II (5 ECTS)

Mergers & Acquisitions (Golfseminar)(5 ECTS nur Vorlesung) und(weitere 5 ECTS für Fallstudienseminar)

Financial Reporting I (5 ECTS)

Aktuelle Themen der Rechnungslegung(5 ECTS, Prof. Dr. Stibi [IDW])

Praxisseminar zu Financial Reporting (5 ECTS, Dr. Schwieters [PWC])

Veranstaltungen des Lehrstuhls IUR im Master

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8Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Veranstaltungen des Lehrstuhls IUR

(Bachelor-)Wahlmodule, die ggf. im Master belegt werden können …

Accounting I – Bilanzansatz und Bewertung (5 ECTS)

Vorlesung und Übung (4 SWS) - Einmal jährlich im Sommersemester

Accounting II - Konzernrechnungslegung und sonstige Rechnungslegungsinstrumente (5 ECTS)

Vorlesung und Übung (4 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester

Unternehmensanalyse (5 ECTS)

Vorlesung und Übung (3 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester

Praxisseminar zu Accounting II (5 ECTS): Prof. Dr. Bernd Stibi

Vorlesung und Übung (4 SWS) - Einmal jährlich im Wintersemester

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9Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

• Tongji-Universität in Shanghai ist eine renommierte chinesische Universitätenmit mehr als 50.000 Studierenden

• Offizielle Partnerschaft mit der RUB seit 1980

• Intensive Kooperation der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft insbesonderemit dem Chinesisch-Deutschen Hochschulkolleg (CDHK) der Tongji-Universität

• Vorlesungen auf Englisch, Deutsch (und Chinesisch)

Tongji-Universität/CDHK

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10Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

• Für Bachelor- und Masterstudierende: Summer School

• Dreiwöchiges Programm jeden Sommer • Erwerb von 5 ECTS (nur für Bachelorstudierende!) möglich; Bewerbung

(voraussichtlich bis Anfang Mai 2019) direkt über die TU Berlin (Informationen auf der Homepage des ifu)

• Für Masterstudierende: Auslandssemester

• Sommer- und Wintersemester• Erwerb von ECTS am CDHK (Deutsch) und an der School of Economics and

Management (SEM) (Englisch) möglich• Bewerbung für das SS 2019: bis zum 01.11.2018 bei Prof. Dr. Bernhard

Pellens/Dr. Martin Seidler (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse/Notenübersicht, bisherige Auslandserfahrung)

• Allgemeine Informationen auf der Homepage des CDHK (http://cdhk.tongji.edu.cn/de/) und des ifu (http://www.ifu.rub.de/).

Auslandsprogramme am CDHK/Tongji-Universität

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11Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Zur Veranstaltung

• Financial Reporting I (FR I) ist ein Wahlmodul für die Masterstudien-gänge in „Management“ und „Management and Economics“ mit dem Abschluss „Master of Science“.

• Die Veranstaltung baut inhaltlich auf den Bachelor-Modulen „Jahresabschluss“, „Accounting I“ und „Accounting II“ auf. Entsprechende Rechnungslegungskenntnisse werden vorausgesetzt.

• Durch die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussklausur können 5 ECTS erworben werden.

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12Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Kontaktdaten der Ansprechpartner:

Die Arbeitsgemeinschaft findet vorlesungsbegleitend mittwochs von 16.15 bis 17.45 Uhr im BS 2/02 statt.

Die konkreten Termine der AG werden noch über Moodle bekannt gegeben!

Die Klausur findet am 11.02.2019 in der Zeit zwischen 8-10 Uhr statt.

Die Termine der Nachschreibeklausur sowie der Klausureinsicht werden – sobald diese feststehen – auf unserer Internetseite www.iur.rub.de unter „Aktuelles“ veröffentlicht.

Organisatorisches

• Marco Muschallik, M.Sc., Raum: t.b.a., [email protected], Tel.: t.b.a.

• Dr. André Schmidt, Raum: t.b.a., [email protected], Tel.: t.b.a.

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13Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Veranstaltungsunterlagen

Die Veranstaltungsunterlagen werden im Moodle-Kurs der Ruhr-Uni (https://moodle.ruhr-uni-bochum.de/) termingerecht zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie auch aktuelle Ankündigungen und eine Diskussionsplattform.

Für unsere Moodle-Kurse benötigen Sie folgendes Passwort:

unterlagen_WS1819

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14Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Literatur

Zur Vor- und Nachbereitung einzelner Themenschwerpunkte von Vorlesung und Übung werden folgende Lehrbücher empfohlen:

Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn, Internationale Rechnungslegung, 10. Aufl., Stuttgart 2017.

Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf 2017.

Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 11. Aufl., Düsseldorf 2015.

Küting/Weber, Die Bilanzanalyse, 11. Aufl., Stuttgart 2015.

Wagenhofer/Ewert, Externe Unternehmensrechnung, 3. Aufl., Wiesbaden 2015.

Weitere, themenspezifische Literaturhinweise werden bei Bedarf im Verlauf der Veranstaltung bekannt gegeben.

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15Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

1. Bilanzpolitik

2. Umsatzrealisation (IFRS 15)

3. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40)

4. Finanzinstrumente (IFRS 9)

5. Restrukturierungsrückstellungen (IAS 37)

6. Pensionsrückstellungen (IAS 19)

7. Discontinued Operations (IFRS 5)

8. Konzernrechnungslegung: Impairment (IAS 36),Full Goodwill und Neubewertungsmethode (IFRS 3)

Konzeption der Veranstaltung

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16Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

1. Bilanzpolitik1.1 Definition und Systematisierung von Bilanzpolitik1.2 Empirische Studien zur Bilanzpolitik

2. …

3. …

4. …

5. …

6. …

7. …

Gliederung

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17Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Mögliche Aufgaben/Zwecke von Jahres- und Konzernabschlüssen

beispielsweise

• Management(Steuerung & Kontrolle)

• Eigenkapitalgeber(Rechenschaft, Anlageentscheidung)

• Fremdkapitalgeber (Bonitätsprüfung bei Kreditvergabe)

• Arbeitnehmer(Tarifverhandlungen)

• Kunden, Lieferanten, Öffentlichkeit…

Informationsgrundlage fürHandlungsfolgen

Bemessungsgrundlage für Rechtsfolgen

beispielsweise

• Ausschüttungenan die Anteilseigner

• Überschuldungsprüfung alsInsolvenzvoraussetzung

• Ertragsbesteuerung

• Entlohnung von Mitarbeitern

Verschiedene Adressaten Verschiedene Interessen

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18Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

„Cash is fact“

• Objektive Messung des periodischen Erfolgsüber tatsächlich erzielte Einzahlungsüberschüsse(= Einzahlungen – Auszahlungen) innerhalb eines Zeitraums (z.B. Monat, Quartal, Geschäftsjahr). Stromgrößenrechnung

Einzahlungen

- Auszahlungen

= Cashflow

Einzahlungsüber-schussrechnung

• Der periodische Erfolg spiegelt sich in der Veränderung von Bankguthaben und Kassenbestand (Bestandsgrößen) wider.

• ABER: Zufallsschwankungen von und willkürliche Einflussnahme auf Zahlungsströme

(bspw. Zahlungseingänge und Zahlungsanweisungen vor oder nach dem Abrechnungsstichtag)

Unregelmäßige Investitionsauszahlungen beeinflussen den Cashflow, haben aber einen über die Periode hinausgehenden Nutzen.

Unregelmäßige Finanzierungszahlungen wie z.B. Kreditaufnahme oder –tilgungohne direkten Zusammenhang zur Wertschöpfung

Vernachlässigung von Marktwertsteigerungen des Unternehmensvermögens (z.B. aus der Aktivierung von Erzeugnissen, Fertigungsaufträgen, Entwicklungskosten, …)

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19Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

„Earnings are opinion“ (1)

• Um diese Zufallsschwankungen zu vermeiden, kann der periodische Erfolg auf „Ergebnis- bzw. Gewinnbasis“ über einen periodischen „Vermögensvergleich“ gemessen werden.

• Periodenerfolg = Gewinn/Verlust = Nettovermögensmehrung/-minderung in einer Periode

• Das erwirtschaftete Ergebnis basiert damit auf periodisierten, d.h. der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsperiode zugerechneten (anteiligen), Zahlungsströmen (= Aufwendungen und Erträge) Ergebnisrechnung (Stromgrößenrechnung)

+ Erträge

- Aufwendungen

= Periodenergebnis= Gewinn/Verlust

Vermögensrechnungzum 31.12.t1

Ergebnisrechnung01.01. bis 31.12.t1

Vermögen

Nettover-mögenNettovermö-gensänderung

Schulden

Vermögensrechnungzum 31.12.t0

Vermögen

Nettover-mögen

Schulden

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20Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

„Earnings are opinion“ (2)

Diese Art der Erfolgsmessung bzw. Messung der Nettovermögens-änderung bedarf folglich einer

(1) Definition und

(2) Bewertung

von „Vermögen“ und „Schulden“(= Nettovermögen).

+ Erträge

- Aufwendungen

= Gewinn/Verlust

Vermögensrechnung Ergebnisrechnung

Vermögen

Nettover-mögen

Nettovermö-gensänderung

Schulden

Beispiele: Was ist ein Vermögenswert und eine Schuld? Wie verteile ich die für ein Gebäude getätigte Auszahlung auf die Nutzungs-

perioden? Sollten meine Grundstücke und Finanzanlagen (Aktien) mit ihren Anschaffungs-

kosten oder mit den Marktwerten zum Bilanzstichtag bewertet werden?

Diese Fragen sind anhand des Zweckes der Erfolgsmessung zu beantworten!

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21Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Beispiel: „Cash is fact“ versus „Earnings are opinion“

In t0: Vertragsabschluss über den Bau einer Luxusyacht für 50 Mio. €Geplante Gesamtkosten: 40 Mio. € (Hier = Ist-Kosten)

t0 t1 t2 t3

Anzahlungdes Kunden= 15 Mio. €

Restzahlungdes Kunden += 35 Mio. €

Auslieferungder Yacht

Herstellungs-kosten t1

= -10 Mio. €

Herstellungs-kosten t2

= -15 Mio. €

Herstellungs-kosten t3

= -15 Mio. €

Cash-Betrachtung

Zeit

Periodenerfolg

Gewinn I

Gewinn II (HGB)

Gewinn III (PoC)

+15

+10

+/- 0

+/- 0

-10

+/-0

+/- 0

+2,5 (= 25 %)

+20

+/-0

+10

+3,75 (= 37,5 %)

-15

+/-0

+/- 0

+3,75 (= 37,5 %)

t0 t1 t2 t3

Gewinn … … … ……

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22Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Einfluss der Bilanzpolitik auf Jahresabschlüsse

• Je nach Aufgabe (Rechtsfolgen und/oder Informationsgrundlage für Hand-

lungen) haben Jahresabschlüsse auch Auswirkungen auf künftige Unter-

nehmensopportunitäten.

• Von daher versuchen Bilanzersteller den Jahresabschluss zu „gestalten“,

um die Opportunitäten zu beeinflussen (bilanzpolitische Maßnahmen,

Bilanzpolitik).

Wie lässt sich Bilanzpolitik definitorisch abgrenzen?

Was sind die Zielsetzungen des Bilanzierenden bei bilanz-politischen Maßnahmen?

Lässt sich Bilanzpolitik messen bzw. empirisch nachweisen?

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23Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Einfluss der Bilanzpolitik auf Jahresabschlüsse

In der Literatur finden sich verschiedene

Synonyme für Bilanzpolitik (earnings

management, creative accounting, window

dressing): Rechnungslegungspolitik

Bilanzstrategie

Bilanzlifting

Bilanztaktik Jahresabschlusspolitik

Bilanzmanagement

Bilanzpolitik

Bilanzpolitik:• Bilanzpolitik ist …

die zweckgerichtete Gestaltung der Rechenwerke des Jahresabschlusses sowie des Anhangs und des Lageberichts mit Hilfe rechtlich zulässiger Instrumente.

„das gezielte Ergreifen von Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Jahresab-schluss haben, um damit Bilanzadressaten oder Rechtsfolgen zu beeinflussen.“

• Somit fällt unter Bilanzpolitik nicht der Tatbestand der Bilanzfälschung (§ 264, 331 HGB), d.h. der Verstoß gegen rechtliche Rahmenbedingungen bei der Bilanzierung.

• Bilanzpolitik ist häufig negativ belegt, kann jedoch auch positiv als Instrument zum Abbau asymmetrischer Informationsstände eingesetzt werden (z.B. Signaling).

Kreative Buchführung

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24Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Zielsetzung von Bilanzpolitik

• Der Bilanzierende nutzt gezielt Ansatz- und Bewertungswahlrechte sowie Ermessensspielräume und Maßnahmen der Sachverhaltsgestaltung (materielle Bilanzpolitik), um Periodengrößen wie Gewinn, Eigenkapital etc. auf dem Zeitstrahl gezielt zu verschieben.

• Formelle Bilanzpolitik umfasst den zweckgerichteten Einsatz von Ausweis- und Erläuterungswahlrechten. Diese dient primär informationspolitischen Ziel-setzungen, d.h. lediglich die Darstellung und Erläuterung der zu veröffent-lichenden Daten wird systematisch beeinflusst ( kein Einwirken auf das Mengen- und/oder Wertgerüst des Jahresabschlusses)

• Soll die Abschlussadressaten im Sinne der Unternehmensleitung beeinflussen.

Ergriffene Maßnahmen

ZielBilanzpolitik Verstöße (frauds)

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Bilanzpolitische Anreize (1)

Bilanzpolitik erfolgt dabei i.d.R. durch den Bilanzierenden (z.B. Management), dessen Ziel es ist, die mit der Rechnungslegung verbundenen Handlungs- und Rechtsfolgen in einem bestimmten Interesse zu beeinflussen.

• Verfolgung der eigenen Interessen bzw. Interessen der Eigentümer des Unternehmens, sofern kein Interessenskonflikt besteht.

Grundtypen des Erfolgsausweises:

• Maximierung des ausgewiesenen Erfolgs (z.B. Managementvergütung)

• Minimierung des ausgewiesenen Erfolgs (z.B. im Rahmen des sog. „bigbath“ accounting, Steuerzahlung)

• Zeitliche Glättung des ausgewiesenen Erfolgs (z.B. zur Risikoindikation)

• Erreichen von Zielgrößen (z.B. von Analystenprognosen)

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26Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Bilanzpolitische Anreize (2)

Bilanzpolitische Anreize

Rechnungslegung und Regulierung• Ausschüttungsbemessung• Steuerbarwertminimierung• Information

Rechnungslegung und Kapitalmarkt• Abbau von Informations-

asymmetrien (signaling)

• Verschleierung und/oder Gestaltung

Rechnungslegung und Verträge• Kreditverträge• Entlohnungsverträge

1 2 3

Informationsgrundlage fürHandlungsfolgen

Bemessungsgrundlage für Rechtsfolgen

Rechnungslegung

Problem konkurrierender Zielvorstellungen!!!

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27Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Rechnungslegung und Regulierung

• Bilanzpolitische Anreize können durch die Einbettung der Rechnungslegungsdaten in gesetzliche Vorschriften entstehen, da hieraus konkrete Rechtskonsequenzen ableitbar sind.

• Bilanzpolitische Anreize im Rahmen der handelsrechtlichen Rechnungslegung in Deutschland ( HGB-Einzelabschluss):

- gesellschaftsrechtliche Mindest- und Höchstausschüttung ( bilanzielle Kapitalerhaltung nach §§ 150 und 174 AktG sowie Ergebnisver-wendung nach § 58 AktG)

- gesellschaftsrechtliche Überschuldungsmessung ( bilanzielle Kapitalerhaltung nach §§ 92 AktG)

- Steuerbarwertminimierung infolge der steuerlichen Gewinnermittlung(Maßgeblichkeitsprinzip nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG)

• Bilanzpolitische Maßnahmen im IFRS-Konzernabschluss beeinflussen hingegen primär die Informationsfunktion; de facto jedoch auch die Ausschüttungshöhe und die Managemententlohnung.

1

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28Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Rechnungslegung und Verträge

• Bilanzpolitische Anreize können sich auch daraus ergeben, dass Rechnungslegungs-daten häufig vertraglich fixierte anspruchsbemessende Bedeutung haben und somit realwirtschaftliche Auswirkungen aus dem Bilanzierungsverhalten resultieren.

• Beispiele für solche vertragliche Vereinbarungen sind insbesondere:

• Kreditvereinbarungen ( Financial Covenants):Gläubiger machen ihre Kreditgewährung von der Einhaltung bestimmter Kenn-zahlen (z.B. Verschuldungsgrad, Entschuldungsdauer, Zinsdeckung, etc.) abhängig. Werden die Vereinbarungen nicht eingehalten, kann der Gläubiger neue Kreditkonditionen aushandeln oder im worst case den Kredit fällig stellen.

• Entlohnungsverträge:Vergütungen von Führungskräften werden häufig an buchhalterische Größen wie z.B. den Gewinn, EBIT oder EBITDA geknüpft. Je nach Modell (z.B. Vergütungs-anstieg proportional zum Gewinn oder Vergütungsmodell mit Unter- und/oder Obergrenze) können hieraus bilanzpolitische Anreize resultieren.

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29Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Rechnungslegung und Kapitalmarkt (1)

• Bilanzpolitische Anreize können sich dann ergeben, wenn Kapitalanleger ihreInvestitionsentscheidungen u.a. auf Rechnungslegungsdaten stützen.

• Bei meist unterstellter halbstrenger Informationseffizienz des Kapitalmarktes und rationalen Anlegern ist Bilanzpolitik zwar kein Instrument, die „wahre“ Situation des Unternehmens zu verschleiern. Sie bietet aber auch in solchen Fällen die Möglichkeit, bestimmte Informationen (Insiderwissen) an den Markt weiterzugeben (signaling).

Performance measure hypothesis: Durch Bilanzpolitik soll den Adressaten ein besserer Einblick in die künftig erwarteten Cashflows gegeben werden.

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30Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Rechnungslegung und Kapitalmarkt (2)3

• Bei funktionalem Zusammenhang zwischen Periodenergebnis und Aktienkurs können Anreize zu ergebnismaximierender Bilanzpolitik entstehen. Ein volatiles Periodener-gebnis kann als Indikator für das Risiko des Geschäftsmodells die Kapitalkosten beein-flussen. In diesem Fall sind Anreize zur ergebnisglättenden Bilanzpolitik denkbar.

Opportunistic accrual management hypothesis: Vortäuschung einer Situation, die bei Berücksichtigung durch den Kapitalmarkt zu einem günstigen Effekt für das Unternehmen bzw. das Management führt.

• Empirische Ergebnisse weisen darauf hin, dass der Markt offenkundige, bilanzpolitisch motivierte Rechnungslegungseffekte nicht zwingend durchschaut (mechanistische Marktpreisreaktion)

• „(…) [E]xecutives think that they are smart and the market is dumb.“ (Wall Street Journal, 1. Oktober 1974)

• Kosten der Identifikation (der Konsequenzen) bilanzpolitischer Maßnahmen

• Weitere Kapitalmarktanreize: Beeinflussung von Analystenschätzungen durch „schwellenorientierte“ Bilanzpolitik, Beeinflussung von auf Kennzahlensystemen gestützte Ratingurteile, Big Bath-Accounting, etc.

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31Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Begriff der Earnings Guidance

• Ein weiterer bilanzpolitischer Anreiz besteht in der Beeinflussung der Perioden-

erfolgsgrößen, um die Erwartungen der Kapitalmarktteilnehmer zu erfüllen.

• Der Begriff Earnings Guidance umfasst sämtliche Maßnahmen der Unterneh-

mensleitung, der sog. Financial Community Informationen zur voraussichtlichen

künftigen Ertragsentwicklung zur Verfügung zu stellen. Hierunter werden auch

Maßnahmen der zielgerichteten Beeinflussung der Erwartungen der Kapital-

marktteilnehmer zusammengefasst.

• Die Unternehmensleitung ist bestrebt, die Erwartungen der Kapitalmarkt-

teilnehmer (insb. der Analysten) unterjährig an das am Periodenende vom

Management erwartete Ergebnis heranzuführen. Auch ist ihr daran gelegen, die

Unsicherheit am Kapitalmarkt durch regelmäßige Guidancemaßnahmen zu

reduzieren, da dies eine Verminderung der Kapitalkosten implizieren kann.

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32Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Ergebnismaximierung vs. Ergebnisglättung

• Ergebnismaximierende Strategien implizieren z.B. die Vorwegnahme sonstiger periodisierter Erträge, die durch einen früheren Ausweis dieser Erträgen zu Ertragsspitzen führen (z.B. bei der Fair Value-Bilanzierung von Rendite-immobilien nach IAS 40).

• Demgegenüber versucht eine Politik der Gewinnglättung derartige Ertrags-spitzen zu vermeiden (z.B. bei der Bilanzierung und Auflösung von Rückstellungen)

Höhere Ergebnis- und EK-Volatilität bei ergebnismaximierender Bilanzpolitik

Fair Value-Bilanzierung

EK

t

Bilanzierung zufortgeführten Anschaffungskosten

(mit Niederstwertprinzip)

EK

t

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33Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Beeinflussung der Erwartungen durch Earnings Guidance

Reduzierung des Schätzfehlers und der Unsicherheit (Streuung)

Ergebnisschätzung

Konsensusschätzung 1

Konsensusschätzung 2

Earnings Guidance-Maßnahme in t2

Erwartung des Managements

Schätzfehler t1

Schätzfehler t3

t

Die Unsicherheit der Analysten hinsichtlich der künftigen Ergebnisse schlägt sich in der Standardabweichung der Einzelschätzungen aller Analysten nieder. Die Redu-zierung der Unsicherheit sowie das Heranführen an die Erwartungen des Manage-ments geschieht durch Veröffentlichung entsprechender Prognosen. Grundsätzlich gilt: Je präziser und umfassender die Information, desto größer ist die Verringerung der Unsicherheit. Allerdings sinkt mit höherer Präzision auch die Verlässlichkeitder Prognose.

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34Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Kursreaktionen bei Prognoseänderungen

Informationen, die die Erwartungen der Kapitalmarktteilnehmer verändern, führen

i.d.R. zu Kapitalmarktreaktionen. Negative Überraschungen führen meist zu über-

proportionalen Kursreaktionen. Auch erleidet die Unternehmensleitung bei

Abweichungen zwischen den zu Periodenbeginn gestellten Prognosen und dem tat-

sächlich erzielten Ergebnis einen Reputationsverlust.

Kumulierte abnormale Renditen bei Prognoseänderung (+/- 5 Tage)

-12,00%

-10,00%

-8,00%

-6,00%

-4,00%

-2,00%

0,00%

2,00%

4,00%

-5 -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 5

Pos itive Nachricht Negative Nachricht

Quelle: In Anlehnung an Barth (2009)

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35Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Bilanzpolitische Instrumente

Bilanzpolitik ist in jedem Rechnungslegungssystem möglich. Dabei ist zwischen Sachverhaltsgestaltung und Sachverhaltsabbildung zu unterscheiden:

Bilanzpolitische Instrumente

Sachverhaltsabbildung(buchmäßige Bilanzpolitik / zahlungsunwirksam)

Sachverhaltsgestaltung(reale Bilanzpolitik / zahlungswirksam)

Materielle Bilanzpolitik(Bilanzansatz und -bewertung)

Formale Bilanzpolitik(Ausweis und Darstellung)

Ermessens-spielräume

(Explizite)Wahlrechte

Verfahrens-spielräume

Individual-spielräume

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36Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Sachverhaltsgestaltung (1)

Rechnungslegung beeinflusst die Art und Weise, ob und ggf. wie Ge-

schäfte abgewickelt werden!

• Insofern wird das Wert- und/oder Mengengerüst der Rechenwerke ver-

ändert.

• Ziel ist es dabei häufig, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von

Wahlrechten und Ermessensspielräumen überhaupt erst zu schaffen.

• Für den Adressaten ist Bilanzpolitik in Form der Sachverhaltsgestaltung

besonders schwierig nachzuvollziehen.

Sachverhaltsgestaltungen sind Maßnahmen, die auf eine Veränderung der abzubildenden Realität vor dem Bilanzstichtag abzielen.

Beispiele für Sachverhaltsgestaltung?

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37Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Sachverhaltsgestaltung (2)

Klassischerweise können drei Formen der Sachverhaltsgestaltung unterschieden

werden:

1. Zeitliche Vor- oder Nachverlagerung von Sachverhalten hinsichtlich des

Abschlussstichtages:

z.B. bei der Bildung von Rückstellungen, Abbau von Forderungen aus L&L und

Aufbau von Verbindlichkeiten aus L&L.

2. Einleitung von Maßnahmen, die nach dem Abschlussstichtag wieder rück-

gängig gemacht werden:

z.B. Rückzahlung eines Kredits vor dem Abschlussstichtag und spätere Wieder-

aufnahme

3. Einleitung von Maßnahmen, die nach dem Abschlussstichtag nicht und nur

schwierig umkehrbar sind:

z.B. Leasing oder Factoring, Veräußerung von Anlagevermögen mit Gewinn

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38Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Sachverhaltsabbildung – Überblick (1)

• Sachverhaltsabbildende Maßnahmen dienen der Gestaltung der bilanziellen Abbildung bereits vorhandener Geschäftsvorfälle am Bilanzstichtag.

• Grundsätzlich ist zwischen der formalen und der materiellen Bilanzpolitik zu differenzieren.

• Formale Bilanzpolitik: Beeinflussung des Ausweises der Geschäftsvorfälle in der Bilanz bzw. der GuV oder der Darstellung und Erläuterung im Anhang.

z.B. Ausweis des Zinsanteils in der Dotierung der Pensionsrückstellungen im Finanzergebnis anstelle vom operativen Ergebnis

• Materielle Bilanzpolitik: Zielgerichtete Auswahl der Bilanzierung (Ansatz und Bewertung) von Geschäftsvorfällen.

• Stetigkeitsgebot als Prinzip zur Einschränkung von Bilanzpolitik.

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39Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Sachverhaltsabbildung – Überblick (2)

• Sachverhaltsabbildende Maßnahmen dienen der Gestaltung der bilanziellen Abbildung bereits vorhandener Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag.

• Innerhalb der materiellen Bilanzpolitik ist zwischen expliziten Wahlrechtenund Ermessensspielräumen zu differenzieren.

Ermessensspielräumeresultieren aus der Tat-sache, dass es nicht immer möglich ist, die Realität einwertig zu erfassen.

Explizite Wahlrechte liegen dann vor, wenn – per Gesetz/Standard – mindes-tens zwei abgrenzbare und sich aus-schließende Bilanzierungsalternativen bestehen und der Abschlussersteller frei in der Wahl zwischen diesen Alterna-tiven ist.

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40Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Sachverhaltsabbildung – Explizite Wahlrechte (1)

Standard Explizites IFRS-Wahlrecht

IAS 2.25 Verbrauchsfolge bei der Vorratsbewertung: FIFO-Verfahren oder Durchschnittsmethode

IAS 16.29Anwendung des Anschaffungskostenmodells (IAS 16.30) oder des Neubewertungsmodells (IAS 16.31 ff.) für die Folgebewertung von Sachanlagen

IAS 20.24Verrechnung von erhaltenen Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte mit deren Wertansatz oder Bildung eines passivischen Abgrenzungspostens

IAS 38.72Anwendung des Anschaffungskostenmodells (IAS 38.74) oder des Neubewertungsmodells (IAS 38.75 ff.) für die Folgebewertung von immateriellen Vermögenswerten

IAS 40.30Anwendung des Anschaffungskostenmodells (IAS 40.56) oder des Modells des beizule-genden Zeitwerts (IAS 40.33 ff.) für die Folgebewertung von als Finanzinvestition gehal-tenen Immobilien

IFRS 3.19Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen an Tochterunternehmen zum beizu-legenden Zeitwert (full goodwill) oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens (Neubewertungsmethode)

IAS 1.60 Gliederung der Bilanz nach Fristigkeit oder Liquidität

IAS 1.79Darstellung unterschiedlicher Positionen in Bilanz,Eigenkapitalveränderungsrechnung oder Anhang

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41Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Sachverhaltsabbildung – Explizite Wahlrechte (2)

Standard Explizites Wahlrecht

IAS 1.81AFormat der Gesamtergebnisrechnung als einzige Gesamtergebnisrechnung oder in zwei Aufstellungen (One-Statement vs. Two-Statement-Approach)

IAS 1.99Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamt- oder Umsatzkosten-verfahren

IAS 2.3 (b)Bewertung von Vorräten zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten für Warenmarkler/-händler

IAS 7.18Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit in der Kapitalflussrechnung: direkte oder indirekte Darstellung

IAS 7.31Zuordnung von Zinsen und Dividenden in der Kapitalflussrechnung zum Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit oder Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

IAS 27.10Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss des Mutterunternehmens zu Anschaffungs-kosten oder zum Fair Value nach IFRS 9

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42Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Sachverhaltsabbildung – Ermessensspielräume

• Ermessensspielräume resultieren aus der Tatsache, dass es nicht immer möglich ist, die Realität einwertig in Jahresabschlusszahlen abzubilden.

Unterteilung in Verfahrens- und Individualspielräume

• Verfahrensspielräume (auch: faktische oder implizite Wahlrechte):…entstehen dort, wo Detailregelungen fehlen und der Abschlussersteller selbst ein bestimmtes Verfahren auszuwählen hat (z.B. Wahl der Abschrei-bungsmethode).

• Individualspielräume:…resultieren aus der Notwendigkeit, künftige Entwicklungen zu schätzen. Da diese Schätzungen stets subjektiven Erwartungen unterliegen und für Außen-stehende nicht detailliert nachvollziehbar sind, stellen sie das flexibelste bi-lanzpolitische Instrument dar.

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43Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Sachverhaltsabbildung – Verfahrensspielräume (1)

Standard IFRS-Verfahrensspielräume

IAS 8.5 Generelle Definition von Wesentlichkeit hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Angaben

IAS 12.34Bilanzierung aktiver latenter Steueransprüche auf Verlustvorträge, sofern in diesem Umfang ein künftig zu versteuerndes Einkommen wahrscheinlich zur Verfügung stehen wird

IAS 17.8Abgrenzung von Finanzierungs- und Operating-Leasing anhand der wesentlichen Chancen und Risiken ohne konkrete quantitative Kriterien

IAS 21.9 ff.Bestimmung der funktionalen Währung für die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen anhand einer Vielzahl von Kriterien

IAS 36.12 ff. Vorliegen von Hinweisen für eine Wertminderung anhand einer Vielzahl von Kriterien

IAS 37.14Wahrscheinlichkeit des Bestehens einer (rechtlichen oder faktischen) Verpflichtung und des Abflusses von wirtschaftlichen Ressourcen für den Ansatz von Rückstellungen

IAS 38.57 Ansatz von Entwicklungskosten als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte bei kumulativer Erfüllung einer Vielzahl von Kriterien

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44Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Sachverhaltsabbildung – Verfahrensspielräume (2)

Standard IFRS-Verfahrensspielräume

IAS 38.88 f.Abschreibung (Methode, Nutzungsdauer und Restwert) immaterieller Vermögenswerte ausschließlich bei begrenzter Nutzungsdauer

IAS 40.53Bilanzierung zu Anschaffungskosten trotz Anwendung des Modells des beizulegenden Zeitwerts, sofern beizulegender Zeitwert für als Finanzinvestition gehaltene Immobilie nicht verlässlich bestimmbar ist

IAS 41.30Bilanzierung zu Anschaffungskosten trotz Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser für einen biologischen Vermögenswert nicht verlässlich bestimmbar ist

IFRS 5.8 Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten, sofern Veräußerung innerhalb eines Jahres erwartet wird

IFRS 8.11 Bestimmung von berichtspflichtigen Segmenten anhand einer Vielzahl von Kriterien

IFRS 15.35Umsatzrealisierung über einen Zeitraum, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (vormals PoC-Methode)

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45Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Sachverhaltsabbildung – Individualspielräume

Standard IFRS-Individualspielräume

IAS 2.30 f. Schätzung des Nettoveräußerungswertes von Vorräten

IAS 16.50 f. und 16.60

Schätzung der Nutzungsdauer und des Restwerts zur Festlegung der planmäßigen Abschreibung sowie Bestimmung der Abschreibungsmethode (ähnlich auch nachIAS 17, IAS 38 und IAS 40)

IAS 16.31 ff. Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bei Anwendung des Neubewertungsmodells

IAS 19.76Bestimmung von versicherungsmathematischen Annahmen (demografisch und finanziell) für die Bewertung von Pensionsrückstellungen

IAS 36.30 ff.Schätzung des Nutzungswertes eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit

IAS 37.36Bestmögliche Schätzung der erforderlichen Ausgaben zur Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung

IAS 41.12 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von biologischen Vermögenswerten

IFRS 3.18Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt

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46Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Kriterien der Auswahl bilanzpolitischer Maßnahmen

• Zeitliche Flexibilität: In jeder Periode versus nur zufällig oder selten verfügbare Maßnahmen (z.B. Ermessensspielräume versus Ansatzwahlrecht)

• Flexibilität in der Höhe: Maßnahmen als Entweder-Oder-Entscheidungen (Abschreibungsverfahren) versus Maßnahmen mit einem Kontinuum an Wirkungen (Abschreibungsdauer)

• Schnelligkeit und Dauer der Wirkung: Ansatzentscheidung versus Wahl des Abschreibungsverfahrens

• Folgewirkungen auf spätere Perioden

• Folgewirkungen auf andere (gleichartige) Geschäftsvorfälle: Bilanzierungswahlrecht je Geschäftsvorfall versus Stetigkeitsgrundsatz

• Erkennbarkeit: Erläuterung bilanzpolitischer Maßnahmen im Anhang versus Ausnutzung von Ermessensspielräumen und reale bilanzpolitische Maßnahmen

• Kosten der Inanspruchnahme

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47Financial Reporting I | Wintersemester 2018/19 Prof. Dr. Bernhard Pellens | Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung

Grenzen der Bilanzpolitik

Bilanzpolitik kann nicht uneingeschränkt betrieben werden, sondern unterliegt

rechtlichen und faktischen Grenzen:

Rechtliche Grenzen

• …resultieren aus dem in den Rechnungslegungsvorschriften kodifizierten

Stetigkeitsprinzip.

• Vorgegebene Kontrollinstanzen und -systeme (z.B. Aufsichtsrat und Prüfungs-

ausschuss, Abschlussprüfer, DPR) grenzen Bilanzpolitik teilweise ein.

Faktische Grenzen

• …ergeben sich aus Kosten/Nutzen-Erwägungen und auch aus ethischen

Grundsätzen.

Möglichkeiten der (empirischen) Messung von Bilanzpolitik?


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