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Markenrecht im Internet Großes Seminar zum Thema Markenrecht im Internet Von Jan-Michael Pfeiffer.

Date post: 06-Apr-2015
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Markenrecht im Internet Großes Seminar zum Thema Markenrecht im Internet Von Jan-Michael Pfeiffer
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Page 1: Markenrecht im Internet Großes Seminar zum Thema Markenrecht im Internet Von Jan-Michael Pfeiffer.

Markenrecht im Internet

Großes Seminar zum Thema Markenrecht im Internet

Von Jan-Michael Pfeiffer

Page 2: Markenrecht im Internet Großes Seminar zum Thema Markenrecht im Internet Von Jan-Michael Pfeiffer.

Gliederung des Vortrages

Einordnung dieses Vortrages Das Internet – ein rechtsfreier Raum? Domainnamenvergabe Rechtliche Aspekte Rechtsfolgen Resümee

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Einordnung dieses Vortrages

Dieser Vortrag ist… stark an Gesetzen und Urteilen orientiert fast ausschließlich auf deutsches Recht und

deutsche Rechtsprechung beschränkt zum aller größten Teil inhaltlich auf Domainnamen

(also keine Homepageinhalte) fixiert hoffentlich nicht zu langweilig ;-)

Page 4: Markenrecht im Internet Großes Seminar zum Thema Markenrecht im Internet Von Jan-Michael Pfeiffer.

Das Internet – ein rechtsfreier Raum? Verstösse en masse Ist das Internet rechtsfrei? Das Internet ist oftmals rechtsfolgenfrei

aufgrund der Überbelastung der Justiz Allmähliche Änderung des common sense

und der Rechtsverfolgung

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Domainnamenvergabe

Früher Vergabe durch Defense Data Network Information Center der USA

später: International Network Information Center InterNIC

In Europa: Réseau IP Europeen Network Coordination Center (RIPE NCC)

In Deutschland: Deutsches Network Information Center (DENIC)

In Asien: Asia Pacific Network Information Center (APNIC)

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Domainnamenvergabe – Aufbau eines Domainnamens (nach DENIC) porsche.mcclane.de

Subdomain.Second-Level-Domain.Top-Level-Domain Mindestens drei, höchstens 63 Zeichen Zeichenvorrat: Buchstaben, Ziffern,

Bindestrich Verboten: andere TLDs (com, org, …) und

deutsche KFZ-Kennzeichen Subdomains werden vom Provider vergeben

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Rechtliche Aspekte - EinführungWer darf Entscheiden, in welchem Land? Intentionale Zielgruppe entscheidet Vier Kriterien, die eine Entscheidung in

Deutschland rechtfertigen: Verwendung deutscher Sprache Deutsche Staatsangehörigkeit beider Parteien Verwendung deutscher Währungen (jetzt wohl

nicht mehr) Werbung für Website in Deutschland

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Rechtliche Aspekte - Domainnamen Deutsche Gesetze gelten auch im Internet Wichtig: MarkenG, UWG, BGB Sind Domainnamen nur technisch? Zugriff über Suchmaschinen

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Rechtliche Aspekte - Domain-Grabbing Was ist Domain-Grabbing und ist es legal? Rechtlich relevant: Geschäftliche Nutzung Privater Gebrauch (vorerst) nicht bestreitbar

nach MarkenG

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Benutzung von Kennzeichen

WZG Vorgänger des MarkenG Große Lücke: nicht warenzeichenmäßiger

Gebrauch Beispiel Fußballfan

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Rechtliche Aspekte - Verwechslungsgefahr Unterlassungsklage möglich, wenn ein

geschütztes Kennzeichen benutzt wird Unterscheidungskraft und Wertschätzung Schadensersatz möglich Bsp. www.Aschenbrenner.de www.Arschenbrenner.de Theoretische Möglichkeit der Untersagung

jedes Domainnamens mit Kennzeichen

Page 12: Markenrecht im Internet Großes Seminar zum Thema Markenrecht im Internet Von Jan-Michael Pfeiffer.

Rechtliche Aspekte - Verwechslungsgefahr Unterlassung möglich, wenn der Eindruck

entsteht, der Inhaber und die Firma könnten zusammen arbeiten

Links und Verweise ohne Hyperlinks Was passiert bei branchenfremden

Verwendungen? Bsp. Bäcker Rufausbeutung oder Behinderung

Page 13: Markenrecht im Internet Großes Seminar zum Thema Markenrecht im Internet Von Jan-Michael Pfeiffer.

Rechtliche Aspekte – Namensähnliche Domains Freihaltebedürfnis der Mitbewerber in

Marktsegmenten Direkter Schutz nur für identische

Bezeichnung Bsp. geringfügige Abwandlung Porsche.mcclane.de PorscheB.mcclane.de T-Online vs. donline.de

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Rechtliche Aspekte - .com-Adressen Prinzipiell gilt MarkenG auch für .com und

andere TLDs Bsp. WDR.org Problem: ausländischer Inhaber ein .com-

Adresse (mit berechtigtem Anliegen) Einzige Lösung: Sperrung der Sites für

bestimmte Länder (technisch unmöglich)

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Rechtliche Aspekte - Gleichnamigkeit Was passiert, wenn zwei Parteien sich um

einen Namen streiten, die beide einen berechtigten Anspruch haben?

§ 23 Abs. 1 MarkenG hilft nur bei Sittenwidrigkeit

Prioritätsjünger – prioritätsälter Bsp. Krupp als Familienname; Joop

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Rechtliche Aspekte - Artenbegriffe Was sind Artenbegriffe? Bsp. Anwalt.de, Notar.de

Privatpersonen scheiden als Inhaber aus (Standesrecht, fehlgeleitete Kundenströme § 3 UWG, fehlende Unterscheidungskraft § 8 Abs. 2 MarkenG)

Bsp. Wirtschaft.de Markenrechtlich ok Aber §§ 1, 3 UWG: unlautere

Kanalisierungsströme

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Rechtliche Aspekte - Artenbegriffe Bsp. Mitwohnzentrale.de

Abfangen von Benutzern Auf-gut-Glück-Suche mit Domainnamen

Bsp. Fahrplan.de Ausreichende Anzahl weiterer Domains

Bsp. Kueche.de „umsichtiger und verständiger Verbraucher“

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Rechtliche Aspekte - Artenbegriffe Bsp. Stahlguss.de

„rein deskriptiver Domainname“ nicht wettbewerbswidrig

Der Bundesgerichtshof zum Thema Artenbegriffe Kein Verstoß gegen gute Sitten Sich bietender Vorteil

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Rechtliche Aspekte - Titelschutz Titel von Zeitschriften und Büchern sind

geschützt Bsp. Karriere.de

Eventuelle organisatorische Zusammenhänge Gegenteiliges Urteil LG Hamburg

Titelschutz nur dann, wenn hoher Bekanntheitsgrad und dadurch Hinweis auf Zeitung

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Rechtliche Aspekte – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bsp. Weideglueck.de; § 826 BGB

Sittenwidrige Behinderung Kein nachvollziehbares eigenes Interesse

Geltung des BGB generell Aufkauf vieler Domains zum Zwecke des

Verkaufs an Dritte (Spekulanten)

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Rechtliche Aspekte – Allgemeiner Namensschutz nach § 12 BGB Ursprung des namensrechtlichen

Kennzeichenschutzes Schutz für Namen juristischer Personen Demnach Schutz für Kommunen, wegen

Gebrauchs eines fremden Namens

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Rechtsfolgen - Unterlassungsanspruch Unterlassungserklärung Löschung der Domain bei DENIC Löschung in Suchmaschinen

Page 23: Markenrecht im Internet Großes Seminar zum Thema Markenrecht im Internet Von Jan-Michael Pfeiffer.

Rechtsfolgen – Schadensersatz durch Verzicht Wiederherstellung des vorherigen Zustandes Problem: DENIC Namensübertragung Beihilfe der DENIC?


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