+ All Categories
Home > Documents > Madeira - Badische Zeitungmedia.badische-zeitung.de/aktionen/first_reisebuero/2112/madeira_0… ·...

Madeira - Badische Zeitungmedia.badische-zeitung.de/aktionen/first_reisebuero/2112/madeira_0… ·...

Date post: 02-May-2020
Category:
Upload: others
View: 2 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
4
Madeira Ganzjährige Blumenpracht im Atlantik 6. bis 13. März 2012 Funchal - Porto Moniz - Camacha - Santana - Monte - Sao Vicente - Capo Girao Umfangreiches Ausflugspaket buchbar Übernachtung im 4-Sterne-Hotel mit Halbpension Flüge ab/bis Zürich Ihr Reisepreis pro Person im Doppelzimmer: € 949,-
Transcript
Page 1: Madeira - Badische Zeitungmedia.badische-zeitung.de/aktionen/first_reisebuero/2112/madeira_0… · MADEIRA Die Insel im Atlantik ist ein Klassiker für Gruppenreisen. Eine gehobene

MadeiraGanzjährige Blumenpracht im Atlantik

6. bis 13. März 2012

Funchal - Porto Moniz - Camacha - Santana -Monte - Sao Vicente - Capo Girao

Umfangreiches Ausflugspaket buchbar

Übernachtung im 4-Sterne-Hotel

mit Halbpension

Flüge ab/bis Zürich

Ihr Reisepreis

pro Person im Doppelzimmer:

€ 949,-

Page 2: Madeira - Badische Zeitungmedia.badische-zeitung.de/aktionen/first_reisebuero/2112/madeira_0… · MADEIRA Die Insel im Atlantik ist ein Klassiker für Gruppenreisen. Eine gehobene

MADEIRA

Die Insel im Atlantik ist ein

Klassiker für Gruppenreisen.

Eine gehobene Hotellerie, ei-

ne sehr gute Gastronomie

und die unverwechselbare,

beeindruckende Natur ma-

chen diese Reise zu einem

Erfolg.

1. Tag: Flug nach Funchal

Busfahrt von Ihren Ausgangsorten zum

Flughafen Zürich (fakultativ) und Flug nach

Funchal. Empfang durch Ihre deutsch sprec-

hende Reiseleitung und Transfer zu Ihrem

Hotel in Santa Cruz. Beim Empfangs-Cocktail

erhalten Sie wichtige Informationen zu Land

und Leuten. Abendessen und Übernachtung im

Hotel.

2. Tag: Ausflugspaket - Halbtagesausflug Funchal

mit Weinprobe / Korbschlittenfahrt in Monte

Nach dem Frühstück führt Sie die Stadtrundfahrt

zunächst zum Markt, auf dem die Händler ihre sub-

tropischen Früchte und Gemüsesorten anbieten.

Besonders interessant ist der Bereich, in dem die frisch

gefangenen Fische verarbeitet werden. Während ei-

nes Spazierganges durch den botanischen Garten

können Sie den Duft blühender Bäume, Blumen und

Sträucher aus aller Welt genießen. Danach besuchen Sie

eine Weinkellerei, bei der Sie den weltbekannten

Madeira-Wein kosten können. Den Abschluss des heuti-

gen Ausfluges bildet eine Fahrt zum am Berg gelegenen

Ort Monte. Hier besichtigen Sie den schön angelegten

Park und die Kirche Nossa Senhora do Monte. Anschließend

machen Sie eine Fahrt mit den bekannten Korbschlitten.

Der Nachmittag steht zur freien Verfügung. Abendessen

und Übernachtung im Hotel.

3. Tag: Zur freien Verfügung - Optional: Ganztagesausflug

in den Westen Madeiras inkl. Mittagessen

Frühstück im Hotel. Heute geht es vorbei an Camara de

Lobos, einem pittoresken Fischerdorf, nach Ribeira Brava.

Sie fahren durch die beeindruckende Gebirgs- und Küsten-

landschaft nach Porto Moniz, einem Fischerort an der

Nordwestecke Madeiras. Danach führt die Strecke über Sao

Vicente und dem Encumeada-Pass zum Capo Girao. Hier

steigt die Felsküste ca. 600 m aus dem Atlantik und stellt

damit die höchste Steilküste Europas dar. Mittagessen

unterwegs. Rückfahrt zum Hotel. Abendessen und Über-

nachtung.

4. Tag: Ausflugspaket - Ganztagesausflug in den Osten

Madeiras

Frühstück im Hotel. Heute entdecken Sie den Ostteil der

Insel. Zuerst geht die Fahrt nach Camacha, einem Städt-

chen in 700 m Höhe. Weiter fahren Sie am Fuße des Pico

do Ariero entlang nach Ribeiro Frio, bekannt durch die

Forellenzucht. In Santana, der nächsten Etappe Ihrer

Besichtigung, lernen Sie die bunt bemalten, stroh-

bedeckten Häuser Madeiras kennen. In der Nähe legen

Sie eine Mittagspause ein. Über den Porto da Cruz und

den Portela-Pass erreichen Sie Sao Lourenco, den öst-

lichsten Punkt Madeiras. Die Rückfahrt führt über

Carnical zurück nach Santa Cruz. Abendessen und

Übernachtung im Hotel.

5. Tag: Ausflugspaket - Halbtagesausflug Non-

nental inkl. Mittagessen

Frühstück im Hotel. Ausflug in das Nonnental

im Herzen der Insel. Auf dieser Tour sehen Sie

einige der schönsten Panoramen von Madeira.

Von der Anhöhe Pico dos Barcelos z.B. überse-

hen Sie die Bucht von Funchal. Das Nonnental

ist auch bekannt als der „Krater der Insel”.

Mittagessen unterwegs. Abendessen und Über-

nachtung im Hotel.

6. Tag: Ausflugspaket - Halbtagesausflug Levada-

Wanderung

Frühstück im Hotel. Sie unternehmen eine

unvergesslich schöne Wanderung, die auch für

ungeübte Wanderer geeignet ist. Zu Fuß ent-

decken Sie die vielfältigen Naturschönheiten

Madeiras. Oft führen die Pfade entlang der

Levadas, den charakteristischen Wasserkanä-

len Madeiras, die das Wasser zu den Feldern und

Gärten bringen. Herrliche Ausblicke und eine

artenreiche, üppige Vegetation machen den

Ausflug zu einem lohnenden Erlebnis. Der

Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung.

Abendessen und Übernachtung im Hotel.

7. Tag: Zur freien Verfügung

Frühstück im Hotel. Heute können Sie sich an

Ihrem letzen Urlaubstag noch einmal richtig

entspannen. Die örtliche Reiseleitung unter-

breitet Ihnen aber auch gerne weitere Vorschlä-

ge für eigene Unternehmungen oder für zusätz-

liche Ausflüge. Abendessen und Übernachtung

in Ihrem Hotel.

8. Tag: Rückflug nach Deutschland

Frühstück und je nach Rückflugzeit Transfer

zum Flughafen und Rückflug nach Zürich.

Busfahrt zurück zu Ihren Ausgangsorten (fa-

kultativ).

Programm-, Hotel- und Flugzeitenänderungen

vorbehalten!

Page 3: Madeira - Badische Zeitungmedia.badische-zeitung.de/aktionen/first_reisebuero/2112/madeira_0… · MADEIRA Die Insel im Atlantik ist ein Klassiker für Gruppenreisen. Eine gehobene

Termin: 6. - 13. März 2012

Ziel: Jan. Feb. März

Funchal 19 19 19

GUT ZU WISSEN...

Fluggesellschaft:Air Berlin

Air Berlin fliegt zu den beliebtesten Ferienzielen

am Mittelmeer, auf die Kanarischen Inseln und

nach Nordafrika sowie zu europäischen Metro-

polen und verfügt über mehr als 90 Flugzeuge,

die den europäischen Sicherheitsnormen

entsprechend gewartet werden. Die Jets von

Air Berlin fliegen leise, sparsam und umwelt-

schonend. Ihre Airline gewinnt mit neuen Ideen

täglich neue Kunden und ist mit einer der

jüngsten Flotte Europas die zweitgrößte deut-

sche Fluggesellschaft geworden.

Hotel:Das 4-Sterne-Hotel Vila Gale Santa Cruz ist di-

rekt am Meer gelegen, nur durch die Uferprome-

nade vom Kieselstrand getrennt, im hübschen

kleinen Ort Santa Cruz unweit des Flughafens.

Regelmäßiger Hotelbusservice nach Funchal

inklusive. Das neu erbaute 4 Sterne Ferienhotel

verfügt über 262 Zimmer, 4 Etagen, eine an-

sprechende Empfangshalle mit Rezeption, Sitz-

gruppen, Aufenthaltsraum, Restaurant, ver-

schiedene Bars, Swimmingpool und ein Hallen-

bad. Die Zimmer verfügen über Klimaanlage,

Sat.-TV (deutsche Programme), CD/DVD, Mini-

bar, Telefon, Mietsafe, Fön, Bad/WC und Balkon.

Klimatabelle:Folgende durchschnittliche Tageshöchsttem-

peraturen werden in den genannten Monaten

erfahrungsgemäß erreicht. (Untenstehende An-

gaben in Grad Celsius).

Einreisevorschriften:Deutsche Staatsbürger benötigen zur Einreise

nach Madeira einen gültigen Personalausweis

Gesundheitsvorsorge:Es sind keine Impfungen für Madeira vorge-

schrieben oder empfohlen. Die Insel verfügt

über eine gute medizinische Infrastruktur.

IM PREIS EINGESCHLOSSEN:

• Flug mit Air Berlin (oder vergleichbarer Fluggesell-

schaft) von Zürich nach Funchal und zurück

• Empfangs-Cocktail mit Informationen über Land &

Leute am Ankunftstag im Hotel

• 7 Übernachtungen im genannten (oder gleichwertigen)

4-Sterne-Hotel im Doppelzimmer mit Bad / Dusche und

WC

• 7 x Frühstücksbuffet

• 7 x Abendessen im Hotel

• Transfers und Ausflüge vor Ort im modernen Reisebus

mit Klimaanlage gemäß Ausschreibung

• Alle Flughafensteuern und -gebühren

• Alle anfallenden Eintrittsgelder

• Ausführliche Reiseunterlagen inkl. Reiseführer

• Reisepreis-Sicherungsschein

• Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung

• BZ-Reisebegleitung ab 25 Personen

NICHT EINGESCHLOSSEN:

• Persönliche Ausgaben

• Trinkgelder

• Ausflugspaket / Zusatzausflug

• Reiseversicherung

VORAB BUCHBAR:

• Ganztagesausflug „Der Westen Madeiras” inkl.

Mittagessen: p.P. € 54,-

• Ausflugspaket p.P. € 199,- bestehend aus:

• Halbtagesausflug Nonnental inkl. Mittagessen

• Ganztagesausflug „Der Osten Madeiras”

• Halbtagesausflug Funchal mit Weinprobe und

Korbschlittenfahrt

• Halbtagesausflug Levada-Wanderung

• Anreisepaket 1: p.P. € 90,-

Zustiege: Bad Krozingen, Bad Säckingen, Brei-

sach, Lörrach, Müllheim, Rheinfelden, Schopf-

heim, Weil

• Anreisepaket 2: p.P. € 110,-

Zustiege: Freiburg ZOB, Emmendingen,

Ettenheim, Lahr, Offenburg, Waldkirch,

Neustadt, St. Blasien

Beim Ausflugspaket, Zusatzausflug und

Anreisepaket gilt eine Mindestteilneh-

merzahl von 25 Personen.

PREISE:

€ 949,-pro Person im Doppelzimmer

Einzelzimmerzuschlag: € 149,-

Mindestteilnehmerzahl:25 Personen

Beratung und Buchung:

Bertoldstr. 16, 79098 FreiburgTel.: 0761/3686-251Fax: 0761/3686-203E-Mail: [email protected]

sowie bei allen Geschäftsstellen derBadischen Zeitung.

Page 4: Madeira - Badische Zeitungmedia.badische-zeitung.de/aktionen/first_reisebuero/2112/madeira_0… · MADEIRA Die Insel im Atlantik ist ein Klassiker für Gruppenreisen. Eine gehobene

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungenmundo Reisen GmbH & Co. KG

1. Abschluss des ReisevertragesDer Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Rei-sebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die An-meldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vor-genommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende ge-sonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Annahme bedarf keiner be-stimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Rei-severanstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Rei-sende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssi-ge Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.

2. BezahlungBei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eineAnzahlung von mindestens 15 % des Reisepreises zu leisten.Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein(für die geleisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restlicheReisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten.

3. LeistungenDer Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus derLeistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus denhierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungenverändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Nichteingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahl- zeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trink- gelder, Telefon, Minibar.Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflich-tet den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reise-veranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren.Wechselt die für den Reisenden als ausführende Fluggesell-schaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unver-züglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustel-len, dass der Reisende so rasch wie möglich über einen Wech-sel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.

4. Leistungs- und Preisänderungen4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungenvon dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstal- ter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sindnur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reisenicht beeinträchtigen.4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungs-kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages beste-henden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoff-kosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann derReiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver- langen.b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunterneh-men pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför- derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbartenBeförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö- hungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vomReisenden verlangen.2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenAbgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber demReiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent- sprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss desReisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöhtwerden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalterverteuert hat.4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags-schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags-schluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informie-ren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind un-wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten

oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem An-gebot anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, ErsatzpersonDer Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reisezurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktrittschriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung istder Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vomReisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zu- rückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstaltervom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berück- sichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und desdurch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhn- lich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht derNachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder we- sentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen geltenals Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pau- schalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer wer- den berechnet:bis 60 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreisesbis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreisesbis 15 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreisesbis 07 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreisesab 06 Tage vor Reiseantritt bis Abreisetag: 85 % des ReisepreisesEintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungnur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %) er- stattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.

6. Rücktritt und Kündigung durch den ReiseveranstalterDer Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt derReise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt derReise den Reisevertrag kündigen:a) Ohne Einhaltung einer Frist.

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den An-spruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an-rechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutge-brachten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt.Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behörd-lich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Rei-seausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Min-destteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rück-trittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein wei-tergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte be-reits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

7. ReiseversicherungenZu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den recht-zeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzei-tiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Versi-cherungs-Paketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit.

8. Haftung des Reiseveranstalters8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis-

tungsträger;3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich verein-

barten Reiseleistung.8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.8.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausge-stellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleis-tungen.

9. Beschränkung der Haftung9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschä-den – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens

eines Leistungsträgers verantwortlich ist.9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungenim Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, The-aterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseaus-schreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeich-net werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen.9.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkom- men beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädi-gungen von Gepäck.

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umge-hend zu benachrichtigen.10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist be-auftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist; ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Bean-standungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zen-trale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufer-tigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reise-leitung bzw. Agentur nicht befugt.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und GesundheitsvorschriftenDer Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devi-sen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrif-ten erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich die-se Vorschriften nach der Buchung geändert haben.

12. EintrittskartenFür im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen.Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durch- führung dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rück- trittsbedingungen (s. Ziffer 5).

13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und VerjährungIm Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Gel-tendmachung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Alle Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es sei denn, es liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei Jahren.

14. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrageshat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrageszur Folge.

15. GerichtsstandDer Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisendenist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, dieKlage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oderderen Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällenist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

mundo Reisen GmbH & Co. KGWilhelm-Th.-Römheld-Str. 14D-55130 MainzTelefon: +49 (0) 6131/270 66 -50Telefax: +49 (0) 6131/270 66 -35E-Mail: [email protected]: www.mundo-reisen.de

1. Abschluss des Reisevertrages Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mitder Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebe-stätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmel-dung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenom-men werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle inder Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Ver-tragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Ver-pflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderteVerpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärungübernommen hat. Die Annahme bedarf keiner bestimmtenForm. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt derAnmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveran-stalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang derReisebestätigung gebunden ist und das der Reisende inner-halb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung(Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.

2. Bezahlung Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eineAnzahlung von mindestens 15 % des Reisepreises zu leisten.Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein(für die geleisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restlicheReisepreis ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.

3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus derLeistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus denhierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungenverändern, bedürfen einer ausdrückliche Bestätigung. Nichteingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahl-zeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trink-gelder, Telefon, Minibar. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über dieIdentität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflich-tet den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität derausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der ge-buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen beider Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die aus-führende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reisever-anstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zunennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald derReiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch-führen wird, muss er den Reisenden informieren.Wechselt die für den Reisenden als ausführende Fluggesell-schaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalterden Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unver-züglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen,dass der Reisende so rasch wie möglich über einen Wechselunterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Internetseitehttp://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.

4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungenvon dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstal-ter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sindnur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reisenicht beeinträchtigen. 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertragvereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungs-kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wir Hafen-oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die be-treffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wiefolgt zu ändern.1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages beste-henden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkos-ten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maß-gabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann derReiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver-langen.b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunterneh-men pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför-derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbartenBeförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö-hungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vomReisenden verlangen.2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenAbgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber demReiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent-sprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss desReisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöhtwerden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstal-ter verteuert hat.4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags-schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monateliegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags-schluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss fürden Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreiseshat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantrittsind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der

Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwer-tigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in derLage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisendenaus seinem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reisezurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktrittschriftlich zu erklären. Massgeblich für die Fristberechnung istder Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vomReisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zu-rückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstaltervom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berück-sichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und desdurch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhn-lich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht derNachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder we-sentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen geltenals Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pau-schalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer wer-den berechnet:bis 60 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreises bis 07 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises ab 06 Tage vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreisesam Abreisetag 100 % des Reisepreises Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungnur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %) er-stattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt derReise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt derReise den Reisevertrag kündigen:a) Ohne Einhaltung einer Frist.

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachteteiner Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig störtoder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigtist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruchauf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der er-sparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrech-nen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung dernicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, ein-schließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrach-ten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt.Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlichfestgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseaus-schreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindest-teilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Rei-severanstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nachEintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung derReise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktritts-erklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält deneingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiter-gehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte be-reits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass dieMindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat derReiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

7. Reiseversicherungen Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)bei der Europäischen Reiseversicherung AG. Die RRV ersetztIhnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Storno-kosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurück-getreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder spätererRückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt. Außerdemempfehlen wir den Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Esbietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert So-forthilfe bei Unfall oder Krankheit.

8. Haftung des Reiseveranstalters 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfalts-

pflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis-

tungsträger;3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich verein-

barten Reiseleistung. 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit

der Leistungserbringung betrauten Person. 8.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine

Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisendenhierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausge-stellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremd-leistungen.

9. Beschränkung der Haftung 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Scha-

densersatzansprüche – mit Ausnahe von Körperschäden –auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch

grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisendenentstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldenseines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungenim Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungenlediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, The-aterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseaus-schreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeich-net werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungenauf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters imRahmen der Vermittlung beruhen.

9.3Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nachden Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindungmit den internationalen Abkommen von Warschau, DenHaag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nurfür Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkom-men beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfracht-führers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlusteund Beschädigungen von Gepäck.

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzei-

tig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalterumgehend zu benachrichtigen.

10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist derReisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichenReiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Dieseist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglichist, ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht er-reichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht behe-ben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leis-tungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstaltersmitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat dieörtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift überdie einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgaberechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw.Agentur nicht befugt.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devi-sen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. AlleNachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften er-wachsen gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vor-schriften nach der Buchung geändert haben.

12. Eintrittskarten Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen.Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durch-führung dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rück-trittsbedingungen (s. Ziffer 5).

13. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und Verjährung Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie in-nerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reise-ende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Getend-machung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung derFrist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Alle Ansprüche –gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren ein Jahr nach dervertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es sei denn, esliegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung ver-jähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in dreiJahren.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertra-ges hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrageszur Folge.

15. Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisendenist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, dieKlage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oderderen Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeit-punkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällenist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

mundo Reisen GmbH & Co. KGWilhelm-Th.-Römheld-Str. 14D-55130 Mainz Telefon: +49(0)6131/270 66-50 Telefax: +49(0)6131/270 66-35 E-Mail: [email protected] Site: www.mundo-reisen.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen mundo Reisen GmbH & Co. KG


Recommended