+ All Categories
Home > Documents > Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019...

Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019...

Date post: 02-Nov-2020
Category:
Upload: others
View: 1 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
15
Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden. Gefördert durch:
Transcript
Page 1: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

Afghanistan

Länderinformationsblatt

2019

HaftungsausschlussIOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen undstellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftungfür die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse,welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden.

Gefördert durch:

Page 2: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

2

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte auch das Informationsportal zur

Freiwilligen Rückkehr und Reintegration ReturningfromGermany:

https://www.returningfromgermany.de/de/countries/afghanistan

I. CHECKLISTE FÜR EINE FREIWILLIGE RÜCKKEHR1. Vor der Rückkehr2. Nach der Rückkehr

II. GESUNDHEITSWESEN1. Allgemeine Informationen2. MedizinischeVersorgung und Medikamente

III. ARBEITSMARKT UND BESCHÄFTIGUNG1. Allgemeine Informationen2. Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche3. Arbeitslosenunterstützung4. Weiterbildung

IV. WOHNSITUATION1. Allgemeine Informationen2. Unterstützung bei der Wohnungssuche3. Finanzielle Unterstützung

V. SOZIALWESEN 1. Allgemeine Informationen2. Rentensystem3. Schutzbedürftige Personen

VI. BILDUNGSSYSTEM1. Allgemeine Informationen2. Kosten, Studienkredite und Stipendien3. Anerkennung ausländischer Abschlüsse4. Aus- und Weiterbildungen5. Kinderbetreuung

VII. KONKRETE UNTERSTÜTZUNG FÜR RÜCKKEHRENDE1. Reintegrationsprogramme2. Finanzielle Unterstützung zur Existenzgründung 3. Mikrokredite

VIII. KONTAKTE UND NÜTZLICHE LINKS 1. Internationale Organisationen, NGOs und Humanitäre Hilfsorganisationen2. Relevante lokale Organisationen3. Services zur Unterstützung bei der Jobsuche, Wohnungssuche, etc.4. Medizinische Einrichtungen5. Sonstige Kontakte

Page 3: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

Vor der Rückkehr

Die rückkehrende Person sollte

✔notwendige Dokumente beschaffen, diespäter benötigt werden könnten, z.B. Zeugnissefür jeden Schulabschluss oder Ausbildung, die imGastland erhalten wurde. Diese Dokumentemüssen von der afghanischen Botschaft vor Ortüberprüft und zertifiziert werden.

✔ ggf. die Weiterreise ab dem Flughafenorganisieren (Achtung: Wegen starkenSchneefalls sind die Strecken von Salang Passnach Mazar e Sharif und in andere nördlicheProvinzen manchmal gesperrt).

✔ überprüfen, ob alle wichtigen Impfungengültig sind (keine speziellen Regelungen fürAfghanistan, allerdings ist es durchaus sinnvoll,Impfungen z.B. gegen Polio, HBS, Influenzavornehmen zu lassen).

✔ die Familie vor der Abreise kontaktieren,um sicherzustellen, dass jemand bei der Ankunftam Flughafen ist, um die rückkehrende Person inEmpfang zu nehmen.

I. Checkliste für eine Freiwillige Rückkehr

Nach der Rückkehr

Die rückkehrende Person sollte

✔ sicherstellen, dass bei der Einwanderungs-prüfung alle Reisedokumente von derafghanischen Einwanderungsbehörde gestempeltsind. Dies ist nicht nur für die rückkehrendePerson wichtig, sondern auch für jedeOrganisation, die Rückkehrende unterstützt.Der Stempel bestätigt das Datum, an dem dierückkehrende Person wieder nach Afghanistaneingereist ist, womit sie sich bei derMigrationsbehörde registrieren kann. Ohnediese Stempel kann der rückkehrenden Personsoziale, rechtliche oder finanzielle Hilfeverweigert werden.

✔ bei der Ankunft persönliche Dinge undGepäck abholen.

✔ Agenturen kontaktieren, die bei Job- undWohnungssuche unterstützen können.

✔ Kinder in Schulen oder Kindergärtenanmelden.

3

Credit: IOM / 2003

Page 4: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

1.Allgemeine Informationen

Es gibt in Afghanistan keine öffentlicheKrankenversicherung, sondern nur privateVersicherungsgesellschaften. Allerdings sindderen Gebühren sehr hoch und die Mehrheitder Einheimischen kann sich diese nicht leisten.Bisher wurden Gesundheitsdienste inöffentlichen Krankenhäusern kostenlosangeboten. Es kommt jedoch häufig zumedizinischen Engpässen, weshalb Patienten/-innen medizinische Leistungen sowieMedikamente vermehrt selbst bezahlen müssen.Kontroll-, Untersuchungen und Laborleistungensind in den staatlichen Krankenhäusern in derRegel kostenlos. Die folgende Preisliste fürBehandlungen wird vom Ministerium füröffentliche Gesundheit zurVerfügung gestellt:

• Routinetests - 10 AFN• EKG - 20 AFN• Biochemie - 30 AFN• Ultraschall - 30 AFN• EEG - 30 AFN• Einfaches Röntgen - 50 AFN• Echokardiographie - 50 AFN• Serologische Untersuchung - 70 AFN• Digitales Röntgenbild - 100 AFN• Endoskopie - 100 AFN• Mamographie - 100 AFN• Kleine Operation - 100 AFN• Krankenhausaufenthalt - 200 AFN• Histopathalogische Untersuchung - 250 AFN• CT-Bild - 250 AFN• MRT - 500 AFN• Große Operation - 500 AFN• Spezialisierte Chirurgie - 1000 AFN

Private Krankenhäuser gibt es zumeist ingrößeren Städten wie Kabul, Jalalabad, Mazar-e-Sharif, Herat und Kandahar. Die Höhe derBehandlungskosten in diesen Einrichtungenvariieren.

AnmeldeverfahrenEs gibt keine besondere Vorgehensweise.Bürger/-innen haben grundsätzlich Anspruch aufmedizinische Behandlung und Medikamente.Menschen mit körperlicher und/oder geistigerBeeinträchtigung sowie Missbrauchsopfer sindaufgrund des Mangels an ausreichendenProgrammen oftmals auf die Unterstützungdurch Familie und Gemeinschaft angewiesen.

Leistungen:Die private Afghan National Insurance Companyübernimmt für ihre Begünstigten bis zu 50.000USD, wenn die entsprechenden Voraussetzungengegeben sind.

Kosten:Der Jahresbeitrag bei der Afghan NationalInsurance Company beträgt 1.000 USD.

2. Medizinische Versorgung undMedikamente

Medizinische Einrichtungen und Ärzte Die medizinische Versorgung in großen Städtenund auf Provinzlevel ist sichergestellt. AufBezirksebene und in Dörfern sind Einrichtungenoft weniger gut ausgerüstet und haben keineSpezialisten/-innen. Vielfach arbeiten dortKrankenpfleger/-innen anstelle von Ärztinnenund Ärzten, um eine grundlegende Versorgungsicherzustellen. Komplizierte Fälle werden ggf.an Provinzkrankenhäuser überwiesen.Operationen können in der Regel nur aufProvinzlevel oder in größeren Städtenvorgenommen werden; auf Bezirksebene sindnur erste Hilfe und kleinere Operationenmöglich. Dies gilt allerdings nur für unsichereRegionen und Bezirke.

AnmeldeverfahrenRückkehrende können mit ihremAusweisdokument (Tazkira) zu einem beliebigenKrankenhaus in Afghanistan gehen und sich dortregistrieren. Sie werden dann für dieentsprechende Untersuchung an die jeweilsrelevanten Ärztinnen und Ärzte verwiesen. Instaatlichen Krankenhäusern gibt es keineGebühr für die Behandlung. In privaten liegt siezwischen 200 und 1500 AFN.Wenn die Erkrankung ernst ist, legt dasKrankenhaus eine Fallakte an, um ggf. einestationäre Behandlung zu ermöglichen. Trotzdemsollte der/die Patient/-in Familie und Freundehaben, die ihn/sie mit den nötigenMedikamenten versorgen, zur Untersuchungenbringen und Essen zurVerfügung stellen können.

Verfügbarkeit und Kosten von MedikamentenMedikamente können grundsätzlich auf jedemMarkt in Afghanistan erworben werden. Preisevariieren je nach Ort, Verfügbarkeit, Herkunftund Qualität des Produktes.

4

II. Gesundheitswesen

Page 5: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

I. Allgemeine Informationen

Afghanistan ist immer noch stark angewiesenauf internationale militäre und wirtschaftlicheHilfe. Aufgrund der andauernden politischen wiewirtschaftlichen Unsicherheit im Land,verbunden mit Handelsdefizit und Dürren,stagniert das Wirtschaftswachstum.Unternehmen und Investoren sind eherabgeneigt zu investieren, weshalb dieverfügbaren Stellen auf dem Arbeitsmarktmomentan nicht signifikant ansteigen. LautWeltbank (2018) gibt es in Afghanistan11,316,509 Personen auf dem Arbeitsmarkt.Diese Zahl beinhaltet alle Personen ab 15 Jahre,welche gemäß der Definition derInternationalen Organisation für Arbeit alserwerbstätig gelten. 19,52% davon sind Frauen.

Die Landwirtschaft ist der mit Abstand größteBeschäftigungssektor. Auf ihn entfallen 60% derGesamtbeschäftigung, während es in ländlichenGegenden bis zu 70% sein können. Darüberhinaus sind viele Arbeitnehmer/-innen inFamilien- und Kleinbetrieben (Einzelhandel)beschäftigt. Der Einzelhandel, mit Kleinhandelund Ladengeschäften stellt dieHauptbeschäftigungsquelle im nicht-landwirtschaftlichen Sektor dar, gefolgt vomDienstleistungssektor und Baugewerbe. Deröffentliche Sektor bietet in städtischenRegionen die größten Arbeitsmöglichkeiten. Beiinsgesamt 158,000 Jobs entfallen 18,8% davonauf die Hauptstadt Kabul. Mit rund 5% desnationalen Arbeitsmarktes spielt derFertigungssektor eine geringere Rolle im Land(Daten von 2014).

Durchschnittliches EinkommenDas durchschnittliche Einkommen in Afghanistanwird von der afghanischen Regierung auf ca. 95-140 USD pro Monat pro Person geschätzt. LautWeltbank (2018) ist das BIP pro Kopf (PPP) seit2002 (839 USD) konstant gestiegen, wobei 20141.806 USD erreicht wurden. Seit 2014 ist dieWachstumsrate sehr langsam. 2018 wurden1,951 USD pro Monat pro Person erreicht.

5

III. Arbeitsmarkt und Beschäftigung (1/2)

BIP pro Kopf (PPP) in Afghanistan (Welbank 2018)

ArbeitslosigkeitDie Arbeitslosigkeit in Afghanistan beträgt lautWeltbank (2018) ein gutes Viertel derarbeitenden Bevölkerung. Ein wichtiger Grundist der sehr zähe Zuwachs anBeschäftigungsmöglichkeiten während dieBevölkerung konstant wächst. Es muss betontwerden, dass präkere oder unsichereBeschäftigungsverhältnisse einen nichtunwesentlichen Anteil darstellen, beispielsweisein Form von unbezahlter Arbeit, Zeitarbeit undSelbstständigkeit. 46% aller jungen Afghanen imAlter von 15-24 Jahren können nicht lesen undschreiben. Junge Frauen sind überproportionalvom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.

JahrBIP pro Kopf

(PPP)

2002 839 USD

2004 885 USD

2006 1,031 USD

2008 1,218 USD

2010 1,637 USD

2012 1,806 USD

2014 1,897 USD

2016 1,896 USD

2018 1,951 USD

Page 6: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

6

III. Arbeitsmarkt und Beschäftigung (2/2)

4. Weiterbildung

Es gibt in Afghanistan staatliche Schulen unterLeitung des Ministeriums für Bildung. Außerdemexistieren private Berufsschulen, dieverschiedene Trainings und Fortbildungenanbieten:

• Afghanistan Technical Vocational InstituteKarte e Char Adresse: Neben dem MOHE (Ministry ofHigher Education), Kabul CityEmail: [email protected]

• Rifah Afghanistan InstituteAdresse: Hesa e Se, Khair Khana, 3rd Str., Kabul CityTel: 020 241 3529

2. Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche

Freie Stellen im öffentlichen Sektor werdenvom Civil Service Commission ManagementDirectorate (CSMD), der Kommission fürÖffentlichen Dienst und Verwaltungsreform(Civil Service Commission and AdministrativeReform) online angekündigt:

• http://www.iarcsc.com.

Freie Stellen bei NGOs, internationalen undlokalen Unternehmen finden sich hier:

• www.acbar.org

• www.jobs.af

• www.duty.af

• http://wazifa.af

• http://indeed.af

3.Arbeitslosenunterstützung

Allgemeine Informationen über staatliche /private Arbeitslosenhilfe

Es gibt keine finanzielle oder sonstigeUnterstützung bei Arbeitslosigkeit. DasArbeitsministerium und die NGO ACBAR(www.acbar.org) bieten lediglich beratendeUnterstützung an. Eine dieser Einrichtungensollte persönlich kontaktiert werden. ZurBeratung muss ein Lebenslauf mitgebrachtwerden.

Arbeitsmarkt: Zugang speziell für Rückkehrende /Vulnerable Gruppen

Für Rückkehrende oder vulnerable Gruppen gibt es keine spezifische Unterstützung auf demArbeitsmarkt bzw. keine Organisation, die sich auf sie spezialisiert. Rückkehrende oder vulnerablePersonen mit beruflichen Qualifikationen und Vorerfahrung können meist in Eigeninitiative entwederin der Privatwirtschaft oder in öffentlichen Projekten Arbeit finden.

Page 7: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

7

1. Allgemeine Informationen

Die Miete für eine (Familien-) Wohnung liegtzwischen 250 USD und 400 USD. DieLebenshaltungskosten pro Monat belaufen sichauf bis zu 350 USD (Stand 2019) für einen sehrguten Lebensstandard hat. Diese Preise geltenfür das Stadtzentrum Kabuls, wo Sicherheit,Wasserversorgung und Elektrizität sowieBasiseinrichtungen wie Schulen und Klinikenvorhanden sind. Im Vergleich zur Stadt könnenin ländlichen Gebieten sowohl die Mietkostenals auch die Lebenshaltungskosten um mehr als50% sinken.Betriebs- und Nebenkosten wie Wasser undStrom kosten in der Regel nicht mehr als 40USD pro Monat. Abhängig vom Verbrauchkönnen die Kosten allerdings höher liegen. DieKosten im Stadtkern Kabuls sind jedoch höherals in den Vororten oder in den Provinzen.Private Immobilienhändler/-innen in den Städteninformieren über Mietpreise für Häuser undWohnungen.

2. Unterstützung bei der Wohnungssuche

Rückkehrende können bis zu zwei Wochen imIOM Empfangszentrum im Spinzar Hotelunterkommen. Die Kosten dafür betragen 1425AFA pro Nacht.

• PD#1, Puli Bagh Omomi, Kabul City, +93070 744 3020/0799 44 5210

3. Finanzielle Unterstützung

Wohnungszuschüsse für sozial Benachteiligteoder Mittellose existieren in Afghanistan nicht.

IV. Wohnsituation

Wohnsituation: Zugang für Rückkehrende /Vulnerable Gruppen

Im Rahmen eines GIZ-Projekts (finanziert von Deutschland und umgesetzt von IOM Afghanistan) wird

Wohnbauförderung (z.B. Unterstützung bei Miete, Renovierung oder

Grundausstattung/Haushaltswaren) für bedürftige Rückkehrende und vulnerable Gruppen

bereitgestellt. Das IOM/GIZ Kooperationsprojekt besteht aus drei Komponenten:

1. Individuelle Reintegrationshilfe

2. Kostenlose Online-Informationen via Web-Chat

3. Gemeinschaftsentwicklungsprojekte in Regionen mit vielen Rückkehrenden

Während der Beratung der Rückkehrenden bei IOM Kabul befragt das Reintegrationspersonal die

Rückkehrenden auf Grundlage der für das o.g. Projekt entwickelten Auswahlkriterien. Anschließend

wird der Antrag an die GIZ zur individuellen Fallprüfung geschickt.

Beantragungsprozess und Zugang zum Programm:

Das Programm bietet Beratung sowie alle erforderlichen Unterlagen. Alle notwendigen Dokumente

werden gesammelt und vom Reintegrationspersonal der IOM Kabul auf mögliche Unterstützung

überprüft. Anschließend werden die Dokumente zur logistischen Überprüfung weitergeleitet. Nach

der finalen Überprüfung erfolgt die finanzielle Unterstützung.

Page 8: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

1.Allgemeine Informationen

Die afghanische Regierung gewährt kostenfreieBildung und Gesundheitsleistungen für alleafghanischen Staatsbürger/-innen. Darüberhinaus sind keine Sozialleistungen vorgesehen.

2. Rentensystem

Ein Rentensystem ist nur für den öffentlichenSektor verfügbar. Das übliche Rentenalter liegtzwischen 63 und 65 Jahren, ist jedoch von Fallzu Fall unterschiedlich. Begünstigte erhalten dieLeistungen für die Zeit ihresBeschäftigungsverhältnisses. Eine bestimmte Zeitist hier nicht verpflichtend.

KostenArbeitnehmer/-innen im Staatsdienst müssennicht in das Rentensystem einzahlen.

LeistungenJahresgehalt in Form von Bargeld wird anpensionierte Angestellte ausgegeben.

3. Schutzbedürftige Personen

Menschen mit körperlichen oder psychischenBehinderungen werden als schutzbedürftigeingestuft. Sie können Sozialhilfe beziehen undzumindest körperlich benachteiligte Menschenwerden in der Gesellschaft respektvollbehandelt. Schwieriger ist es allerdings fürmental erkrankte Menschen.Diese können beim Roten Halbmond und inentsprechenden Krankenhäusern (Ali AbadMental Hospital, siehe Kontaktlist) behandeltwerden.

8

V. Sozialwesen

Rentensystem: Zugang /Voraussetzungen speziell für Rückkehrende

Für Menschen, die freiwillig oder gezwungenermaßen nach Afghanistan zurückgekehrt sind, bestehtkein Rentenanspruch. Das normale Rentenalter liegt bei 65 Jahren. Unabhängig vom Alter kann manauch nach 40 Jahren Arbeit in Rente gehen. Außerdem gibt es die Möglichkeit eines freiwilligen,vorzeitigen Ruhestandes für Personen über 55 Jahre, die für mindestens 25 Jahre gearbeitet haben.

Credit: IOM / Matthew Graydon 2014

Page 9: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

1. Allgemeine Informationen

In Afghanistan gibt es zwei paralleleBildungssysteme. Religiöse Bildung liegt in derVerantwortung des Klerus in den Moscheen,während die Regierung kostenfreie Bildung instaatlichen Einrichtungen bietet. Im Alter von 6bis 10 Jahren gehen die Schüler/-innen in dieGrundschule, in der sie die Grundlagen desLesens, Schreibens, der Mathematik, und dernationalen Kultur lernen.

Daraufhin folgen drei Jahre Realschule.Studieninteressierte müssen am Ende diesesAbschnitts ein Examen bestehen. In derSekundarschule können die Schüler/-innenzwischen drei weiteren Schuljahren wählen, diesie für ein Studium an einer Universitätqualifizieren, und einer Art Berufsschule in denBereichen der angewandten Landwirtschaft,Luftfahrt, Kunst, Handel usw.. Beide Programmeenden mit einem Bacculuria-Examen.

9

2. Kosten, Studienkredite und Stipendien

Öffentliche Schulen und Kindergärten sind biszum Universitätslevel kostenlos. PrivateBildungseinrichtungen und Universitäten müssenbezahlt werden.

Zugang und Voraussetzungen für Studienkrediteund StipendienWie oben angegeben sind öffentlicheBildungseinrichtungen gebührenfrei. Da dieRegierung allerdings nicht für alle Studierendeneine höhere Bildung anbieten kann, ist derZugang zur Universität teils mit starkemWettbewerb verbunden. Interessenten müssendie Eingangstests mit einer sehr guten Punktzahlbestehen. Für private Institutionen gibt eskeinerlei gesonderte Bildungskredite oderStipendien für Rückkehrende.

3. Anerkennung ausländischerAbschlüsse

Zunächst sollten Unterlagen wie Zeugnisse,Diploma oder Abschlüsse an das Ministerium fürAuswärtige Angelegenheiten geschickt werden.Unter der Bedingung, dass diese Unterlagenzuvor vom Ministerium für AuswärtigeAngelegenheiten im Gastland geprüft wurden,wird das afghanische Ministerium die Unterlagenakzeptieren.

Danach werden die Unterlagen an dasMinisterium für Höhere Bildung weitergeleitet.Im Anschluss werden die vom Ministeriumanerkannten Kopien der Originalunterlagen anden/die Inhaber/in zurückgeschickt.

VI. Bildungssystem (1/2)

Bildungsstufe Alter

Kinderbetreuung 0,5 – 3

Kindergarten 3 – 6

Grundschule

Grundschule 6 – 10

Weiterführende Schule

Mittelschule 10 – 15

Oberschule 15 – 19

Höhere Bildung

Colleges, Universitäten, Fach- und

Berufsschulen, etc.

Ab 19

Page 10: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

4. Aus- und Weiterbildungen:

Bildungseinrichtungen umfassen auchBerufsschulen, Technische Hochschulen undtertiäre Institute wie das Kabul PolytechnicInstitute. Viele Einrichtungen bieten unter derLeitung des Ministeriums für Arbeit und SozialesTrainings an. Auch das Ministerium für Bildungbetreibt eine Abteilung für Weiterbildungen (41Schulen), die Unterstützung bieten. Diesefokussieren sich hauptsächlich auf Mechanik,Schreinerei, Sanitär, Metallarbeiten, Friseur,Schneiderei und Bürotätigkeiten.

10

5. Kinderbetreuung:

Es gibt einige staatlich finanzierte undverwaltete Kindergärten. Diese gewährenKindern von Mitarbeiter/-innen kostenfreienZugang. Der öffentliche Kindergarten stehtdaher nur den Kindern öffentlich Angestellterzur Verfügung. Es gibt viele private Kindergärten,die jedoch von den Familien selbst bezahltwerden müssen.

VI. Bildungssystem (2/2)

Zugang und Anmeldeverfahren speziell für Rückkehrende

Die Einschreibung können Rückkehrende beim Afghanischen Ministerium für Flüchtlinge und

Repatriierung beantragen. Dieses wird die rückkehrende Person an die Bildungsabteilung in Kabul

(Marif Shahr) für die Prüfung der Unterlagen verweisen. Danach werden Rückkehrende in der

Bildungseinrichtung eingeschrieben, die dem nachgewiesenen Bildungsniveau entspricht.

Page 11: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

1. Programme zur Unterstützung beider Reintegration

Neben der IOM bietet unter anderem auch dasAfghanistan Center for Excellence (ACE)Unterstützung bei der Reintegration an:

• Afghanistan Center for Excellence (ACE) POC : Hassibullah Hafizi Adresse: Haus Nr. 385, Str. 5, Karte seDistrikt 6, KabulTel: +93 796 999 261

• UNHCRTel: +93 (20) 200 38 12Email: [email protected] / [email protected]

2. Finanzielle Unterstützung zur Existenzgründung

Im afghanischen Finanzsektor entstehen nacheiner Zeit begrenzter Bankdienstleistungenwieder vermehrt kommerzielle Banken undLeistungen. Die kommerziellen Angebote derZentralbank gehen mit steigender Kapazität desFinanzsektors zurück. Mittlerweile ist es relativeinfach, ein Bankkonto in Afghanistan zueröffnen.

Die Bank wird dabei nach Folgendem fragen:

• Ausweisdokument (Tazkira)

• 2 Passfotos

• 1.000 bis 5.000 AFN als Mindestkapital fürdas Bankkonto

Bis heute sind mehr als ein Dutzend Banken imLand aktiv: Afghanistan International Bank, AziziBank, Arian Bank, Alfalah Bank Ltd., Bank-E-MillieAfghan, BRAC Afghanistan Bank, Development Bankof Afghanistan, Export Promotion Bank, Habib Bankof Pakistan, Kabul Bank, National Bank of Pakistan,Pashtany Bank, Punjab National Bank - India, TheFirst Microfinance Bank, Ghazanfar Bank, MaiwandBank, Bakhtar Bank.

11

VII. Konkrete Unterstützung für Rückkehrende

Derzeitige Hauptleistungen sind:

• Internationaler Geldtransfer via SWIFT (Society For World Wide Interbank Funds Transfer)

• Inländische Geldtransfers in Afghanistan

• Kreditprodukte

• Kreditbriefe und andere Handelsleistungen

• Spar- und Girokonten

Internationaler Geldtransfer via SWIFT ist seit2003 über die Zentralbank verfügbar. Auchkommerzielle Banken bieten derzeitinternationalen Geldtransfer an; manche nutzeneigene Möglichkeiten, andere greifen auf dieRessourcen der Zentralbank zurück. DieZentralbank kann die Nachfrage desBankensektors nach Bargeld in afghanischerWährung (AFN) sowie in US Dollar bedienen.

Um Geld nach Afghanistan zu überweisen,müssen die Empfänger/-innen ein Konto inAfghanistan haben. Die Zentralbank beabsichtigt,sich vom kommerziellen Bankgeschäftzurückzuziehen, da die kommerziellen Bankenihre Tätigkeiten in Afghanistan ausbauen. DieZentralbank kann Überweisungen und andereBankdienstleistungen auch in den Provinzen inganz Afghanistan gewährleisten.Geldtransferanbieter wie Western Union sindebenfalls weit verbreitet.

3. Mikrokredite

Eine steigende Anzahl von Instituten bietetMikrofinanzleistungen an. Die Voraussetzungenhierfür unterscheiden sich, wobei der Fokus aufdie Situation und mögliche Gefährdung derAntragsteller/-innen, sowie die Nachhaltigkeitdes Projekts gelegt wird.

Rückkehrende, insbesondere Frauen, erhaltenregelmäßig Unterstützung durchMikrofinanzleistungen. Die Zinssätze hierfür sindjedoch oft vergleichsweise hoch.

Page 12: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

Internationale Organisationen, NGOs und Humanitäre Hilfsorganisationen

International Organization for Migration (IOM)

Adresse: Street No. 4, House No. 27, Ansari Square,

Shahr-e-Naw, Kabul, Afghanistan.

Email: [email protected]

Internet: www.iom.int

United Nations Food and Agriculture Organisation

(FAO)

Ministry of Agriculture, Animal Husbandry and Food Jamal

Mena Kabul, Afghanistan

Tel (digital): + 93 20 210 1722 oder (mobile): + 93 (0) 70

277 471,

Email: [email protected]

United Nations High Commissioner for Refugees

(UNHCR)

Adresse: 41, Jadi Solh (Peace Avenue) PO Box 3232, Kabul

Tel (digital): + 93 (20) 200 38 12

Email: [email protected]

Kabul: Shirpoor square

Tel (digital): + 93 (20) 200 38 12

Email: [email protected]

AIMS Afghanistan Information Management

Service (AIMS)

Adresse: 3rd street, Qalay e Fatullah, Kabul City

Tel: 070 024 8827

International Labour Organisation (ILO)

Adresse: C/O UNDP, Shah Mahmood Wat. Kabul

Tel. + 93 (0) 70 275 811 oder + 93 (0) 70 277 868

Email: [email protected]

United Nations Development Programme (UNDP)

Adresse: PO Box 5 GPO, UNDP Country Office

Jalalabad Road, UNOCA Complex

Kabul, Afghanistan

UNICEF Kabul Country Office

Adresse: United Nations Office Complex in Afghanistan

(UNOCA) Jalalabad Road, Kabul, Afghanistan

Tel: 07 9050 7000

Email: [email protected]

United Nations Assistance in Afghanistan

(UNAMA)

Adresse: Shah Mahmood Ghazi Wat, PO Box 5, Shar-e-

Naw, Kabul

World Health Organisation (WHO)

Adresse Hauptbüro: Haus Nr. 249, Str. 10, Wazir Akbar

Khan

Tel (digital): + 93 (20) 230 0181 oder (mobile): + 93 (0) 70

279 010, 011, 012; Tel Thuraya: + 882 1633 330 737,

Email: [email protected]

Adresse Hilfsbüro: Haus 218, Margalla Road, F-10/3, PO

Box 1963, Islamabad, Pakistan,

Tel. + 92 (0) 51 221 1224, 210 4110,

Email: [email protected]

World Food Programme (WFP)

Adresse Hauptbüro: Str. # 4, Koshani Watt (hinter der

Kabul Bank), Shar-e-Now, Kabul, Afghanistan

Tel: +93 797 662 000 - 4/+93 700 282 820 - 4

Fax: 1331-2513 (7807) / +873 763 089 561,

Kabul Tel (satellite): + 873 763 044 995

Tel Thuraya: + 882 162 111 0189 oder (mobile): + 93 (0)

70 278 593,

Fax (satellite): + 873 763 044 996

Email: [email protected]

CHA (Coordination of Humanitarian Assistance)

Adresse: Hs. 1&2, St. 3, West of Baharistan Park, Karte

Parwan Kabul City

Tel: +93 (0) 70,291,722

Agency for Rehabilitation and Energy Conservation

in Afghanistan (AREA)

Adresse: Hs. 12, st 6, Khwaja Mullah Ln. Darulaman Rd,

Karte She Kabul City, Kabul

Tel: +93 (0) 20 250 0268 oder +93 (0) 79,214,472

Email: [email protected]

12

VIII. Kontaktinformationen und nützliche Links (1/4)

Page 13: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

Relevante lokale Organisationen (Arbeitsagenturen, Krankenkassen etc.)

The ICRC International Committee of the Red

Cross and Red Crescent Society

Adresse: PD#4, Shahre e Naw, Kabul City

Tel: 0700607811/0771909360

Email: Enrique Landelino Contreras Pulido, Head of Office

([email protected])

Habib Rahman Shinwari, EcoSec Field officer

([email protected])

Afghan Health and Development Service

Adresse: Str. 38, St. 4, Zargonna Mydan Shahr-e Naw Kabul

City, Kabul

Tel: + 93 (0) 20,210,716

Email: [email protected]; [email protected]

Insurance Corporation of Afghanistan

Adresse: 4. Stock Naseer Gebäude , Sarsabzi Platz, Taimany

District 4, Kabul, Afghanistan

Tel: 0796 562 932

IPSO (International Psychosocial Organization)

Adresse: 7th Str., Qalay e Fatullah gegenüber von Husaineya

Omomi, Kabul

Tel: +93(0)700073676

+93(0)781149264

+93(0)799810675

13

VIII. Kontaktinformationen und nützliche Links (2/4)

Services zur Unterstützung bei der Jobsuche, Wohnungssuche etc.

Agency Coordinating Body for Afghan Relief and

Development (ACBAR)

ACBAR Office Kabul

Shaheed Tomb,

Adresse: Chahar Rahi Shaheed, Share-e-Now, Kabul City

Tel: + 93 0700282090

Email: www.acbar.org

Internet: http://www.acbar.org/index.php

Ahmad Samir Sharifi Property Dealer

Adresse: Shop # 4, 3rd Line, New Market, 3rd Makrorian,

District # 9

Kabul

Tel: +93 (0) 700 085 776

Afghanistan Holding Group

Adresse: Gebäude 21, Ministry of Rural

Rehabilitation and Development (MRRD) Str.

Darulaman, District 6, Kabul, Afghanistan

Tel: 079 600 0111

Email: [email protected]

Kabul property dealer

Adresse: Qalay Musa, 10th street, Kabul city

Tel: +93 (0) 7822798055

http://www.jobs.af/ Habibi property dealer

Adresse: Bagrami district, Kabul

Tel: +93 (0) 766666162

Page 14: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

Medizinische Einrichtungen

Ataturk Children's Hospital:

Spezialisiert auf innere Medizin

Nähe der Kabul Universität

Tel: 020 250 0312

Dr. Zmarai Haseen: 0799-034-242

Dr. Aminuddin Shefajo, Leiter des Krankenhauses: 0700

151 544

Dr. Farooq: 0799-319-217

Indira Ghandi Children Hospital:

Spezialisiert auf innere Medizin, Orthopädie und allgemeine

Chirurgie

In Wazir Akbar Khan, Kabul

Tel: 020-230-2281

Dr. Noor-ul-Haq Yosufzai, Leiter des Krankenhauses:

0799-312-369

Dr. Ajab gul Momand: 0700-218-787

Noor Eye Hospital:

In Deh Bori, nahe der Kabul Universität

Tel: 020-210-0446

Dr. Reshad Siddeqyar, Leiter der Augenklikik: 070-279-445

Dr. Nazeer: 070-033-765

Wazir Akbar Khan Hospital:

Spezialisiert auf orthopädische Behandlungen

Gegenüber des ANA (“400 Bed”) Krankenhauses in Wazir

Akbar Khan District of Kabul

Tel: 020-230-1360

Jamhoriat Hospital:

Spezialisiert auf Chirurgie

Am Sidarat Platz, Kabul

Tel: 020-220-1375

Dr. Mohammad Essa Qanei, stellvertretender chef der

Chirurgie: 0700-237-390

Maiwand Hospital:

Spezialisiert auf Hautbehandlungen

In Jada-e-Maiwand, Kabul

Tel: 020-210-0447

Dr. Kohdamani, Leiter des Krankenhauses: 070-286-994

Rabia-I-Balki Maternity Hospital:

Im Stadtzentrum Kabuls, Nähe Foroshgha-e-Bozorg Afghan

Tel: 020 210 0439

Malalay Maternity Hospital:

In Shahrara

Tel: 020 220 1377

Karte Sae Mental Hospital

Psychiatrische Klinik

Adresse: Karte sae Serahi Allaudding PD-6

Tel: +93 799 3,190,858

Dr. Temor Shah Mosamem

Ali Abad Neuropsychiatric Section

In Ali Abad Viertel, hinter der Medizinischen Universität

Kabul

Tel: +93 799 457,370

Dr. Ematullah Rasooli

Sayed Jamaluding Psychiatric Hospital

Spezialisiert auf Behandlungen von Neurosen

In Khoshal Mina section 1

Tel: 93 799 128,737

Surgical Centre For War Victims in Kabul

Adresse: Charahi Zanbaq, Shahre e Naw, Kabul City

Dr. Salam Aziz Dental Clinic:

In Deh Afghanan, gegenüber des Ministeriums für Kultur

und Information

Tel: 0700-291-315

14

VIII. Kontaktinformationen und nützliche Links (3/4)

Page 15: Länderinformationsblatt Afghanistan 2019 · Afghanistan Länderinformationsblatt 2019 Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte auch das Informationsportal zur

Freiwilligen Rückkehr und Reintegration ReturningfromGermany:

https://www.returningfromgermany.de/de/countries/afghanistan

Sonstige Kontakte (NGOs für Frauen und Kinder, Mikrokreditinstitute, etc.)

Helping Empower the Woman of Afghanistan

Adresse: Haus 319, Str. 1, Karte 3, District 6, Kabul

Afghanistan

Tel: +93 786 505505

Email: [email protected]

Children in Crisis (CIC)

Adress: Hs. 41, Jami Watt, Charahi Shahid Kabul City

Tel: :+93 (0) 70 281 401, +93 (0) 79 337 816

Email: [email protected]

Internet: www.childrenincrisis.org.uk

Afghan Women Resource Centre (AWRC)

Adresse: Hauptbüro Nr. 122, Usmania Lane, Arbab Road,

P.O. Box 1412 Peshawar, Pakistan

Tel: + 92 (0) 91 840 311

Adresse: House No. 221, Str. 2 Qali-Fathullah, Sector 10,

Tel: +93 (0) 70 280 179 +93 (0) 79 203 056

Save The Children

Adresse: Darul Aman, Kabul City

Tel: +93 730 70 70 70

14

VIII. Kontaktinformationen und nützliche Links (4/4)


Recommended