Lieferantenhandbuch
Solaris Bus & Coach S.A.
Dieses Handbuch ist Eigentum der Firma Solaris Bus & Coach S.A. Die Modifikation oder die
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Auflage 2
Datum: 25-04-2018
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung.............................................................................................................................................3
1.1. Ziel ................................................................................................................................... 3
1.2. Bereich ............................................................................................................................. 3
2. Auswahl und Bestätigung des Lieferanten ........................................................................................4
2.1. Anforderungen an Lieferanten ..................................................................................................... 5
2.2. Anforderungen an Lieferanten von Baugruppen und Ersatzteilen für Schienenfahrzeuge ............. 5
2.3. Qualifizierung des Lieferanten ..................................................................................................... 5
2.4. Prozessaudit beim Lieferanten .................................................................................................... 6
2.5. Zusammenfassung des Audits ...........................................................................................................6
3. Bestellungen .......................................................................................................................................6
4. Zeichnungen und Spezifikationen ......................................................................................................7
5. Qualitätssicherungsplan ................................................................................................................................. 8
6. Die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen beim Qualitätsproblem .........................................9
7. Größe der Partie .......................................................................................................................... 10
8. Identifizierbarkeit der Partie .............................................................................................................10
9. Vorgehen mit den Produkten, Lagerung und Lieferung der Produkte ............................................10
10. Musterteil / Vorproduktionsprodukt ..............................................................................................11
10.1. Erstattung der Kosten für ein nicht konformes Produkt ............................................................ 12
11. Änderungsvorschläge des Lieferanten .................................................................................................... 12
12. Antrag des Lieferanten auf Bestätigung der Abweichungen von Anforderungen ........................13
13. Beurteilungssystem der Lieferanten / Ergebniskennzahl..............................................................13
14. Anforderungen zur Kennzeichnung ...............................................................................................13
15. Mitteilung über organisatorische Veränderungen ........................................................................14
16. Schutz von Informationen, die sich Solaris Bus & Coach und ihre Kunden vorbehalten haben ..14
17. Serviceanforderungen ....................................................................................................................14
17.1. Weitergabe des Wissens über das Produkt: ............................................................................. 15
17.2. Übertragung der Autorisierung ................................................................................................ 15
17.3. Zusammenarbeit bei der Lösung von technischen Problemen .................................................. 15
17.4. Vorgehensweise bei der Verbesserung / Modifizierung des Produktes ..................................... 16
17.5. Erfüllung der Garantieverpflichtungen ..................................................................................... 17
17.6. Teilenkatalog ........................................................................................................................... 17
17.7. Ständige Verfügbarkeit der Teile .............................................................................................. 18
17.8. Durchführung der Bestellung ................................................................................................... 18
17.9. Kennzeichnung der Teile ......................................................................................................... 19
17.10. Servicenetz ........................................................................................................................... 19
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1. Einleitung
Die Kaufabteilung der Firma Solaris Bus & Coach S.A., nachfolgend SBC genannt,
ist der erste Ansprechpartner für den Lieferanten. Sie stellt dem Lieferanten
entsprechende Unterstützung sicher, wobei sie auf dem Wissen und Können des
Lieferanten in Bezug auf Herstellung und Qualität des Produkts basiert. Die
Tätigkeiten von SBC haben zum Ziel, dem Lieferanten zu helfen,
Qualitätsanforderungen zu erfüllen und die Qualität zu erhöhen. Für die Qualität der
Lieferungen ist jedoch der Lieferant verantwortlich.
1.1 Ziel
Diese Bedienungsanleitung hat zum Ziel, einheitliche Qualitätsanforderungen zu
übermitteln, deren Erfüllung unsere Firma von ihren Lieferanten erwartet. In
der Bedienungsanleitung sind allgemeine Empfehlungen enthalten und Prozeduren
beschrieben, die zu beachten sind, um ein qualifizierter Lieferant zu werden und zu
bleiben.
1.2 Bereich
Diese Anleitung gilt für alle Stoffe und Fertigteile, die SBC zum Zweck der Produktion
bestellt.
Es ist ein Qualitätsstandard und erfordert, dass alle SBC-Lieferanten ein aktives und
effektives Qualitätssystem schaffen, unterhalten und nachweisen.
In diesem Qualitätsstandard sind genaue Mindestanforderungen definiert.
Die Aufgabe des Lieferanten besteht darin, sicherzustellen, dass die gelieferten
Produkte zuverlässig und bestellungskonform sind.
In der Bedienungsanleitung ist ein Verfahren beschrieben, infolge dessen ein
Lieferant von Komponenten, Produkten, Systemen und Dienstleistungen zum SBC-
Lieferanten wird. Sie schildert die Qualitätsanforderungen von SBC den Lieferanten
gegenüber und hilft, die Anforderungen zu verstehen, die zu erfüllen sind, um ein
qualifizierter Lieferant zu werden.
Dieses Verfahren umfasst eine Vorqualifizierung des Lieferanten, welche der Firma
SBC ermöglicht, festzustellen, ob der neue Lieferant die Mindestanforderungen von
SBC erfüllt und in die Liste der qualifizierten Lieferanten aufgenommen werden kann.
Der nächste Schritt umfasst die Qualifikation des Prozesses (Herstellung, Entwurf,
Unterbeauftragung), der zur Versorgung der Firma SBC mit einem bestimmten
Komponenten, System oder einer bestimmten Dienstleistung genutzt wird.
Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie die in diesem Dokument bestimmten
Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen ersetzen nicht die in den Verträgen, in
der Bestellung, in den technischen Zeichnungen oder in den technischen
Spezifikationen bestimmten Anforderungen. Sie befreien den Lieferanten auch nicht
von seiner Pflicht, die Produkte und Dienstleistungen an SBC nach seinem besten
Können und Wissen zu liefern.
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2. Auswahl und Bestätigung des Lieferanten
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2.1 Anforderungen an Lieferanten
Es wird empfohlen, dass die Lieferanten vor Auftragserteilung über ein aktiv
betriebenes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 und / oder ISO/TS 16949
und / oder ISO 14001 verfügen, welches von einer akkreditierten externen
Zertifizierungsstelle bescheinigt wird.
2.2 Anforderungen an Lieferanten von Baugruppen und Ersatzteilen für
Schienenfahrzeuge
Es wird empfohlen, das Qualitätsmanagementsystem nach IRIS (International
Railway Industry Standard) umzusetzen. Der für die Eisenbahnindustrie entwickelte
Standard stellt eine hohe Qualität in der ganzen Lieferkette sicher.
2.3 Qualifizierung des Lieferanten
Jeder Lieferant, mit dem SBC eine ständige Zusammenarbeit pflegt, wird zyklisch
bewertet. Diese Bewertung nennt man Lieferantenqualifizierungsverfahren.
Die erste Qualifizierung des Lieferanten erfolgt spätestens vor der dritten Lieferung
nach dem Beginn der Zusammenarbeit.
Infolge des Qualifizierungsprozesses (gemäß
dem Lieferantenqualifizierungsverfahren) kann der Lieferant einen der drei Status
bekommen:
1. Q - qualifiziert
2. D - zugelassen
3. ND - nicht zugelassen
Je nachdem, welchen Status der Lieferant bekommen hat, erfolgt die nächste
Qualifizierung:
1. Q - qualifiziert - ein Jahr nach der letzten Qualifizierung
2. D - zugelassen - 6 Monate nach der letzten Qualifizierung
3. ND - nicht zugelassen - 3 Monate nach der letzten Qualifizierung.
Immer nachdem die Qualifizierung durchgeführt worden ist, übersendet
der Mitarbeiter der Kaufabteilung dem Lieferanten die Information über deren
Ergebnisse.
Die Information über den Lieferantenstatus wird im Register der Lieferanten und
Anbieter aktualisiert. Aufgrund der Registerdaten wird das Verzeichnis
der qualifizierten Lieferanten erstellt.
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Im Register wird auch das Datum der nächsten Qualifizierung des entsprechenden
Lieferanten angegeben.
Die Mitarbeiter der Kaufabteilung dürfen die Produkte nur bei den Lieferanten, die
sich im Verzeichnis der qualifizierten Lieferanten befinden (mit dem Status
"qualifiziert" oder "zugelassen") einkaufen.
2.4 Prozessaudit beim Lieferanten
Das Prozessaudit kann auf Wunsch von SBC im Sitz des Lieferanten durchgeführt
werden, wenn:
der Lieferant als ein neuer Lieferant eingeführt wird,
der Lieferant bei der Qualifizierung negativ bewertet worden ist,
der Lieferant Qualitätsprobleme hat,
beim Lieferanten Verspätungen auftreten und die Kontinuierlichkeit von
Lieferungen nicht gewährleistet wird,
der Lieferant sich weiterentwickeln will,
bei allen sonstigen Problemen, welche die fließende Produktion gefährden.
Der Lieferant wird jedesmalig vorab über den Umfang und die Art des Audits
benachrichtigt.
2.5 Zusammenfassung des Audits Nachdem das Audit abgeschlossen ist, bekommt der Lieferant einen Bericht mit dem
Auditergebnis.
Falls irgendwelche Abweichungen festgestellt werden, ist der Lieferant verpflichtet,
die Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen und diese im vereinbarten Zeitraum
umzusetzen.
Bei Lieferanten, die im Audit negativ bewertet werden, kann SBC ihre Entwicklung
aufhalten. Dies erfolgt nach Ermessen der Kaufabteilung.
Die Zusammenarbeit kann bis zum Zeitpunkt der positiven Bewertung des
Lieferanten eingestellt werden.
3. Bestellungen
Die Einkaufsbestellungen an die Lieferanten werden per E-Mail generiert.
Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt
schriftlich zu bestätigen, es sei denn, es wurde anders im individuellen Vertrag mit
dem Lieferanten vereinbart. Der Lieferant ist verpflichtet, die kompletten
Bestellungen, gemäß den bestätigten Fristen und Terminen sicherzustellen.
Der Lieferant ist verpflichtet, die Kauf- und Logistikabteilungen über die eventuellen
Ausfälle (Urlaubspause usw.) zu informieren, die den Zeitplan der Lieferungen
beeinflussen können. Die Informationen sind mit solchem Vorsprung zu übermitteln,
damit die Kontinuierlichkeit der Produktion in SBC gewährleistet wird. Die
beschleunigten Lieferungen können abgelehnt und auf Kosten des Lieferanten
zurückgeschickt werden.
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4. Zeichnungen und Spezifikationen
Der Lieferant hat die neuesten Versionen der Zeichnungen und der SBC-
Spezifikationen als Teil der Qualitätsdokumentation aufzubewahren. Jegliche
technischen Änderungen und/oder Korrekturen sind nachzuweisen, wobei es deutlich
anzugeben ist, welche Änderungen samt Änderungsdatum und Ergänzungen
vorgenommen worden sind.
Der Lieferant trägt die volle Verantwortung für die Lieferungen von Produkten gemäß der Dokumentation der Firma SBC. Alle Abweichungen der vom Lieferanten hergestellten Einzelteile von der technischen Dokumentation der Firma SBC sind auf der Etappe des Anbietens anzumelden, nicht später jedoch als vor der Bestätigung der Durchführung der Bestellung.
Mit der Bestätigung der Bestellung erklärt der Kunde, dass er alle in der Bestellung und in der technischen Dokumentation enthaltenen Bedingungen bedingungslos akzeptiert hat. Jegliche Abweichungen können zum Nachteil des Lieferanten interpretiert werden, was nachfolgend dazu führt, dass er die Kosten des Reklamationsverfahrens zu tragen hat.
Im Falle einer Bestellung, zu der es technische Bedenken gibt, soll man:
dem Bestellenden mitteilen, dass die Bestellung nicht angenommen wird, den Bestellenden und die Kaufabteilung über den Grund der Ablehnung der
Bestellung informieren,
die Durchführung der Bestellung erst dann bestätigen, wenn alle Bedenken
beseitigt worden sind und die technische Dokumentation korrigiert worden ist,
bzw. nachdem der Mitarbeiter der Kaufabteilung in SBC schriftlich bestätigt
hat, dass er die Abweichungen akzeptiert.
Übersendung der Bestellung an den
Lieferanten
Lieferung der Teile nach
Ablauf der bestätigten Frist
wird als eine verspätete
Lieferung betrachtet.
Bestätigung der Bestellung durch
den Lieferanten – innerhalb von
3 Tagen nach Erhalt
Lieferung der Teile an
Solaris in der bestätigten
Frist
Verzögerte Lieferungen
Schema des Bestellungsvorgangs
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5. Qualitätssicherungsplan
Der Qualitätssicherungsplan ist ein Dokument, das die Methoden zusammenfasst,
nach denen der Lieferant die ständige Übereinstimmung mit den SBC-Anforderungen
sicherstellt. Er stellt den Lieferanten das Werkzeug zur Verfügung, mit dem sie
die Qualitätskontrolle der Produkte effektiv vorbereiten und nachweisen, sowie
die nach dem Herstellungsbeginn eingeführten Änderungen überprüfen können.
Dieser Plan soll an SBC weitergeleitet und bestätigt werden.
WICHTIGER HINWEIS:
Der Lieferant ist Fachmann für die Herstellung und die Sicherstellung der Qualität von Produkten. Der Lieferant trägt die volle Verantwortung für die Qualität der Produkte.
Es ist erforderlich, dass die Lieferanten ein System der Verbesserungsmaßnahmen
für den Fall der Qualitätsprobleme unterhalten. Dieses System muss die Methoden
der Problemlösung sowie die spätere Beurteilung der Umsetzung und
der Wirksamkeit von Verbesserungsmaßnahmen umfassen.
Jegliche Qualitätsprobleme des Lieferanten, die in der Firma Solaris SBC oder beim
Kunden festgestellt worden sind, werden formell in Form eines
Reklamationsprotokolls an den Lieferanten weitergeleitet.
Alle Verbesserungsmaßnahmen des Lieferanten sind bei der SBC in Form eines 8D-
Berichts vorzulegen. (Das Berichtsmuster ist auf der Webseite www.solarisbus.com,
im Lesezeichen Firma, Link Lieferanten, erhältlich.)
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Kontakt des SBC-
Mitarbeiters mit dem
Lieferanten
Eskalation Stufe I
100 % Prüfung aller hergestellten Produkte durch
die zusätzliche Kontrolle
außer der Fertigungsstraße
Waren die
Verbesserungsmaßnahmen
erfolgreich?
Nein
Waren die
Verbesserungsmaßnamen
erfolgreich? Ja
Weitere
Zusammenarbeit
6. Die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen bei einem Qualitätsproblem
Probleme mit der
Qualität der
Lieferung
Der Lieferant ist verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden:
1. die Ware zu tauschen / reparieren
2. die Prüfung der Ware vor der Lieferung im vollen Umfang
sicherzustellen.
Weitere Ja Zusammenarbeit Ja
Ja
Eskalation des
Qualitätsproblems
Eskalation Stufe II
100 % unabhängige Prüfung aller hergestellten Produkte in der
zusätzlichen Kontrolle, mit der Dritte beauftragt werden.
Herstellung unter
Aufsicht 30 Tage
lang
Ja Nein
Einführung in das
Verzeichnis TOP 20
Ist mehr Zeit erforderlich, um den
Plan der Verbesserungsmaßnahmen
zu erstellen?
Ja Nein
Waren die
Verbesserungsmaßnamen
erfolgreich?
Beschränkung/
Kündigung der
Zusammenarbeit
Nein Nein
Nein
Wurden die
Anforderungen erfüllt?
Wurden die Anforderungen
erfüllt?
Der Lieferant ist verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen:
1. das Problem zu identifizieren,
2. den Plan für die vorbeugenden Maßnahmen zu schaffen,
3. die vorbeugenden Maßnahmen umzusetzen
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7. Größe der Partie
Die gelieferten Partien müssen eine solche Menge des in ähnlichen Bedingungen
hergestellten Produktes enthalten, damit dieses Produkt in der Partie hinsichtlich aller
wichtigsten Merkmale einheitlich ist. Werden das Material / die Zeichnung oder der
Stoff während der Produktion einer Partie geändert, ist es erforderlich, eine neue
Partienummer zu vergeben, die später ermöglicht, diese Partie leicht zu
identifizieren. Jegliche Abweichungen müssen mit der Ansprechperson besprochen
werden, welche die Bestellung beim Lieferanten gemacht hat.
8. Identifizierbarkeit der Partie
Für alle Produkte bestimmt und bewahrt der Lieferant die Abläufe
der Produktidentifizierung während aller Produktionsetappen. Der Lieferant darf mehr
als eine Partie auf der Palette senden, jedoch darf jeder Behälter auf der Palette
ausschließlich Elemente einer Partie enthalten. Es gilt nicht, wenn jeder einzelne Teil
mit einer separaten Seriennummer gekennzeichnet wird. Jede Partie muss mit
einer Partienummer des Lieferanten zwecks eindeutiger Identifizierbarkeit
gekennzeichnet werden.
Das Identifizierungssystem der Partien beim Lieferanten muss Folgendes
berücksichtigen:
Möglichkeit, die bedenklichen Produkte nach der Partienummer richtig zu
identifizieren
Feststellung der Gründe von Qualitätsproblemen und Durchführung der
Verbesserungsmaßnahmen bei minimalen Kosten für den Lieferanten und
Solaris
Bezeichnung der Identifizierbarkeit für die Partienummern der Komponente
und Produktionsdaten / Qualitätsangaben, die für die Seriennummer auf dem
Behälter charakteristisch sind.
9. Vorgehen mit den Produkten, Lagerung und Lieferung der Produkte
Die unten genannten Leitlinien beschreiben die Grundanforderungen an die SBC-
Lieferanten. Diese dienen zur Sicherstellung der Qualität von Produkten und der
damit verbundenen Dienstleistungen, die im Angebot enthalten sind. Sie umfassen
systematische Planung, Durchführung und Überprüfung der getroffenen
Maßnahmen, die auf ständige Verbesserung der Qualität ausgerichtet sind, um vor
allem fehlerfreie Lieferungen sicherzustellen (sog. Null-Fehler-Strategie) und
die geleisteten Dienste ständig zu verbessern.
Der Lieferant soll mit dem Produkt so umgehen, dass dieses weder
beschädigt wird noch sich sein Zustand während des Herstellungsprozesses
oder danach verschlechtert.
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Der Lieferant verwendet sichere Lagerplätze, um die Beschädigungen und
Verschlechterung des Produktzustands von der Vorbereitung des Produktes
auf Sendung bis hin zu seiner Auslieferung zu vermeiden.
Der Lieferant ist verpflichtet, die optimale Qualität des Produktes von
der Herstellung bis zur Lieferung bei SBC sicherzustellen, und ist für
die qualitativ gute und sichere Transportverpackung verantwortlich.
Das gelieferte Produkt hat unbedingt die folgenden Kriterien zu erfüllen:
Die Einzelteile müssen entsprechend auf der Palette gelegt werden:
stabil, so dass sie nicht von der Palette herunterrutschen können,
so dass sie durch andere Einzelteile nicht beschädigt werden.
Das Produkt darf nicht über den Palettenrand hinausragen.
Das Produkt darf nicht das Abladen erschweren.
Je nach dem Sortiment müssen die Einzelteile gemäß
den "Packungsstandards der Firma Solaris Bus & Coach S.A.” gepackt
werden;
Ein Musterteil - das erste Einzelteil wird zugelassen:
darf nicht mit anderen Materialien gemischt werden,
muss getrennt gepackt und deutlich gekennzeichnet werden (gelbes
Etikett),
Einzelteile, die einen Satz darstellen (mit einer SBC-Nummer
gekennzeichnet):
müssen in einer logistischen Verpackung eingepackt sein
(ein Satz = eine logistische Verpackung)
10. Musterteil / Vorproduktionsprodukt
Alle Musterteile / Vorproduktionsprodukte, die an SBC geliefert werden, müssen
den Zeichnungen und Spezifikationen sowie den Bestellungsanforderungen von SBC
entsprechen. Alle neuen Teile, die in der Palette der verarbeiteten Metallteile,
Kunststoffteile und der Windschutzscheiben enthalten sind, unterliegen dem
Zulassungsverfahren des ersten Einzelteils, in dem alle Pflichten des Lieferanten
bezüglich der Lieferung von Musterteilen beschrieben sind. Können die Erfordernisse
aus irgendeinem Grund nicht erfüllt werden, ist der Lieferant verpflichtet, dies SBC
mitzuteilen, wenn er sein Angebot vorliegt, spätestens bei der Bestellung. Wenn ein
nicht konformes Produkt ohne schriftliche Genehmigung geliefert worden ist, wird es
abgelehnt / zurückgesendet. Dem Lieferanten werden die Kosten auferlegt, die SBC
infolge der Nichtkonformität (negatives Testergebnis, Einfluss auf den Kunden,
Kosten usw.) zu tragen hat.
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10.1 Erstattung der Kosten für ein nicht konformes Produkt
Der Lieferant übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung des nicht
konformen Produkts, das mit der Bestellung nicht übereinstimmt, die SBC getragen
oder festgestellt hat. Diese Kosten umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: Kosten
der Demontage und erneuten Montage, Schnelltransport (Hin- und Hertransport),
Verschrottung, Materialrückgabe, Arbeitskosten (Sortierung, Umarbeitung,
Reparatur, Abbruch, Überstunden und Ausfälle), über die Standards hinausgehende
Tests, Kommunikation mit Kunden, Kundenbesuche, Zollgebühren und Belastung
des Endkunden.
Bevor die Lastschrift ausgestellt wird, wird an den Lieferanten eine schriftliche
Benachrichtigung gesendet. Der Lieferant ist verpflichtet, die Rückzahlung von SBC
innerhalb von 2 Arbeitstagen ab dem Benachrichtigungstag zu bestätigen /
anzufechten. Falls der Lieferant die Rückzahlung anfechtet, muss er eine
tatsächliche Begründung dazu haben, dass er für diese Rückzahlung oder ihren Teil
nicht verantwortlich ist. Bei der ausbleibenden schnellen Reaktion kann der Lieferant
mit der Rückzahlung und der Produkterstattung belastet werden (je nach
den Umständen).
11. Änderungsvorschläge des Lieferanten
SBC unterstützt Material-, Projekt- und Prozessverbesserungen, um die Qualität zu
verbessern und die Kosten zu reduzieren. Alle Änderungen bedürfen jedoch der
Zustimmung von SBC, bevor sie im Betrieb des Lieferanten umgesetzt werden. Alle
diese Änderungen werden an SBC weitergeleitet und müssen begründet werden.
Die Änderungen werden schließlich akzeptiert, nachdem diese validiert und von SBC
im „Zulassungsverfahren des ersten Einzelteils“ bestätigt werden.
Die erste Maßnahme, die zu treffen ist, um die Bestätigung zu bekommen, ist
die Kontaktaufnahme mit der Kaufabteilung der Firma SBC und die Darstellung
der Änderung. Nachdem die Abteilung dies analysiert hat, akzeptiert sie diese
Änderung hinsichtlich der Kosten und legt dann zusammen mit der technischen
Abteilung andere eventuelle Anforderungen zu den vorgeschlagenen Änderungen
fest.
Im weiteren Schritt muss das Produkt im Zulassungsverfahren des ersten Einzelteils
positiv bewertet werden. In manchen Fällen kann SBC fordern, das Produkt zu
testen. Nachdem das Zulassungsverfahren des ersten Einzelteils erfolgreich
abgeschlossen worden ist, darf der Lieferant die Herstellung der Produkte mit der
Berücksichtigung der Änderungen beginnen. Der Zeitplan der Umsetzung von
Änderungen muss mit SBC vor dem Lieferbeginn festgelegt werden.
Falls die Änderung nicht vor der Lieferung bestätigt wird, wird das Produkt
zurückgewiesen und der Lieferant haftet finanziell für alle Rohstoffvorräte, Produkte
in Fertigung und Fertigprodukte, auf welche die fehlende Bestätigung negative
Auswirkungen hat.
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12. Antrag des Lieferanten auf Bestätigung der Abweichungen von Anforderungen
SBC verlangt von den Lieferanten, dass die gelieferten Produkte zu 100 Prozent mit
der Dokumentation übereinstimmen.
Wenn der Lieferant ein Produkt liefern will, das nicht mit der SBC-Dokumentation
übereinstimmt, ist es erforderlich, dass die Firma Solaris das Produkt mittels
eines Antrags des Lieferanten auf die Bestätigung der Abweichungen bestätigt.
Die Grundsätze für die Antragstellung auf Bestätigung der Abweichungen wurden im
Zulassungsverfahren des ersten Einzelteils beschrieben. Die Formulare und
Anweisungen zum Ausfüllen der Formulare finden Sie auf der Webseite der Firma
SBC. Mündliche Anweisungen, Diskussionen und / oder Bestätigungen der Firma
SBC gelten nicht ohne das vollständig bestätigte Formular der Abweichungen.
WICHTIGER HINWEIS: Falls die Änderung nicht vor der Lieferung bestätigt
wird, wird das Produkt zurückgewiesen und der Lieferant haftet finanziell für
alle Rohstoffvorräte, Produkte in Fertigung und Fertigprodukte von SBC, auf
welche die fehlende Bestätigung negative Auswirkungen hat.
Die Lieferungen, die es betrifft, sind mit einer entsprechenden Nummer "Antrag auf
Akzeptierung der Abweichung" an jedem Karton / Behälter gekennzeichnet, um
sicher zu stellen, dass das Material richtig gekennzeichnet ist, wenn es zu
den Werken von SBC gelangt.
13. Beurteilungssystem der Lieferanten / Ergebniskennzahl
Es wurde folgende Kennzahl zur Messung der Leistungsfähigkeit
des Lieferanten festgelegt:
Kennzahl der Reklamationsprotokolle - begründete Reklamationen
Die Lieferanten mit der höchsten Anzahl der begründeten Reklamationsprotokolle
werden im Verzeichnis TOP 20 (Form der Lieferantenentwicklung) aufgelistet.
14 Anforderungen zur Kennzeichnung
Der Lieferant ist verpflichtet, die Produkte mit einem Versandetikett (gemäß VDA
4902) zu kennzeichnen. Das Etikett soll gegen atmosphärische Bedingungen
(Regen, Wind) unempfindlich und an der Verpackung / am Behälter sichtbar sein.
Befinden sich mehrere Arten der Einzelteile in der Verpackung, müssen sie eindeutig
gekennzeichnet werden, damit sie leicht identifizierbar sind.
Zugelassen sind Abweichungen von der oben genannten Norm nach der Akzeptanz
des Logistikers. Unabhängig davon muss jedes Etikett mindestens Folgendes
enthalten: SBC-Nummer, Lieferanten-Nummer, Partienummer / Herstellungsdatum
und Menge. Wenn die Anforderungen zur Kennzeichnung der Materialien nicht erfüllt
werden, kann die Lieferung vollständig abgewiesen werden.
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15. Mitteilung über organisatorische Veränderungen
Alle organisatorischen Veränderungen des Lieferanten, welche die Qualität und/oder
Kosten beeinflussen können, müssen SBC im Voraus mitgeteilt werden.
16. Schutz von Informationen, die sich Solaris Bus & Coach S.A. und ihre Kunden vorbehalten haben
Alle Informationen, die der Lieferant von SBC bekommen hat, dürfen nicht an Dritte
ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SBC weitergegeben werden. Als
vertrauliche Informationen gelten alle Versionen der elektronischen Daten,
Zeichnungen und Dokumentationen, sowie Werkzeuge und Materialien.
17. Serviceanforderungen
Die vom Lieferanten gelieferten Produkte, die in den Fahrzeugen der Firma SBC
montiert sind, werden zum integralen Bestandteil der Fahrzeuge. Auf diese Weise
darf sich der Lieferant als Originalausrüstungshersteller/-lieferant für SBC (OEM /
OES) bezeichnen. Dieser Rang wird zusätzlich durch den Marktbereich verstärkt, in
dem SBC tätig ist. Personenbeförderung, insbesondere im Stadtverkehr, erfordert
von den Fahrzeugen das höchste Niveau an Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Eine hohe Position der SBC-Lieferanten auf dem "Automotive"-Markt bringt mit sich
die Verpflichtung, sich ständig für die Entwicklung der Produkte und die bestmögliche
Bedienung nach dem Verkauf einzusetzen.
Der qualifizierte SBC-Lieferant OEM / OES ist u.a. verpflichtet:
sein Wissen über das Produkt und seine Bedienung weiterzugeben,
die Autorisierung auf die Kunden von SBC oder ASO SBC zu übertragen,
an der Lösung der technischen Probleme zusammenzuarbeiten,
bei der Verbesserung / Modifizierung der Produkte mitzuwirken,
den Garantieverpflichtungen effizient nachzukommen,
den Katalog und den Preisverzeichnis der Ersatzteile zur Verfügung zu stellen
und ständig zu aktualisieren,
sicherzustellen, dass die Ersatzteile immer verfügbar sind,
die Bestellungen in vereinbarten Fristen durchzuführen,
die Einzelteile gemäß den Empfehlungen von Solaris zu kennzeichnen,
das Service-Netz zu gewährleisten.
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17.1 Weitergabe des Wissens über das Produkt:
Der Lieferant gibt der Firma SBC sein Wissen und Können bezüglich der Herstellung,
der Qualität und der Funktionalität des Produktes weiter. Die Mindestanforderungen
zur Aufbewahrung der Dokumentation in diesem Umfang regelt der Punkt 4.
Das Wissen soll während der Schulungen weitergegeben werden. Die bisherigen
Mitarbeiter und jeder nächste Kunde der Firma SBC, sowie der Firma ASO, die mit
dem Produkt arbeiten werden, haben diese Schulungen zu absolvieren.
Sobald das Produkt im Fahrzeug der Firma SBC in Betrieb genommen wird, soll
der Lieferant mindestens drei Sets der diagnostischen Werkzeuge und Software
in der entsprechenden Sprachversion auf Kosten des Lieferanten samt
der für den gesamten Anwendungszeitraum gekauften Lizenz und kostenlosen
Softwareaktualisierungen zur Verfügung stellen.
17.2 Übertragung der Autorisierung
SBC erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die Autorisierung auf die Abteilung für
die technische Betreuung und Produktreparaturen übertragen.
Der Autorisierungsumfang soll die reibungslose Bedienung und Reparatur
der Produkte in den Werkstätten der Kunden oder in ASO SBC ermöglichen.
17.3 Zusammenarbeit bei der Lösung von technischen Problemen
Um die volle Identifizierbarkeit des Produktes zu ermöglichen, gelten
die Anforderungen zur Identifizierbarkeit der Partie (Pkt. 8) in demselben Umfang wie
für die Lieferung der Produkte, Baugruppen und Ersatzteile.
Falls es angemeldet wird, dass ein Produkt im SBC-Fahrzeug nicht richtig
funktioniert, ist der Lieferant verpflichtet, unverzüglich die Maßnahmen zur Lösung
des Problems zu treffen.
Der Maßnahmenumfang umfasst u. a.:
Darstellung des Vorschlags zur Problemlösung samt dem
Durchführungsdatum (innerhalb von 24 Stunden ab der Meldung). Die Zeit der
wirksamen Reparatur darf nicht 48 Stunden ab der Mängelmeldung
überschreiten.
technische Unterstützung auf Kosten des Lieferanten am Ort und zum Termin,
die SBC bestimmt,
Hinweis auf die Gründe der Probleme (innerhalb von 24 Stunden ab
der Mangelmeldung), samt der genauen Diagnostik, Beschreibung und
Fotodokumentation.
Hinweis auf die bedenklichen Produkte, bei denen die Mängel auftreten
können, samt Darstellung der Identifizierungsweise
Vorbereitung des Plans zur Vorbeugung dem wiederholten Mangelvorkommen
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Falls der Grund für das gemeldete Problem im Produkt selbst liegt, das der Lieferant
geliefert hat, ist der Lieferant verpflichtet, die Reparatur auf eigene Kosten
durchzuführen. Wenn SBC die Reparatur durchgeführt hat, ist der Lieferant
verpflichtet, für die Reparaturkosten aufzukommen.
Wenn das mangelhafte Funktionieren des gelieferten Produktes sonstige Systeme im
Fahrzeug negativ beeinflusst hat, ist der Lieferant verpflichtet, die primäre
Funktionsfähigkeit der sonstigen Systeme wiederherzustellen bzw. für Kosten dafür
aufzukommen.
Zu den Aufgaben des Lieferanten gehört die Umsetzung und die Durchführung
der notwendigen Kontrollen, um die "Gebrauchstauglichkeit" und Zuverlässigkeit des
Produktes während des gesamten Gebrauchszeitraums im Fahrzeug Solaris
sicherzustellen. Der Lieferant hat die Aufgabe, über ein dokumentiertes Verfahren in
diesem Bereich zu verfügen, detailliert bis hin zu dem Niveau von einzelnen Teilen
und Baugruppen.
17.4 Vorgehensweise bei der Verbesserung / Modifizierung des Produktes
Der Lieferant ist verpflichtet, aus eigener Initiative ständig zu handeln, so dass die
gelieferten Produkte weiter entwickelt werden. Diese Handlungen umfassen:
Anpassung der Produkte an aktuelle rechtliche Anforderungen;
Handlungen, durch die der negative Einfluss des Produktes auf die Umwelt
gemindert wird, z. B.:
• Senkung des Energiebedarfs
• Reduktion der Lärmemission
• Reduktion der Emission von umweltschädlichen Stoffen
Anpassung des Produktes an neue Technologien
Handlungen zur Senkung der gesamten Gebrauchskosten des SBC-
Endproduktes
Entgegenkommen den Erwartungen der Kunden dem Produkt gegenüber.
Wenn die Firma Solaris eigene Erwartungen dem Produkt gegenüber meldet, ist
der Lieferant verpflichtet, die Möglichkeiten darzustellen, inwieweit es möglich ist,
die Erwartungen umzusetzen, unter Angabe u.a. von:
Kostenanalyse der Modifikation,
Durchführungsfristen.
Wenn der Lieferant einen Ersatzteil oder Nachfolgeteil einführt, ist er verpflichtet,
die Kosten der Anpassung des neuen Teils im erklärten Verfügbarkeitszeitraum
des Produktes zu tragen.
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Falls der Lieferant mit den speziellen Bedingungen vertraut gemacht wurde, in denen
das Produkt funktionieren wird, übernimmt er die Verantwortung für die richtige
Auswahl der Baugruppen / Ersatzteile in Hinblick auf die Betriebsbedingungen des
Fahrzeuges.
17.5 Erfüllung der Garantieverpflichtungen
Wenn Mängel am Produkt auftreten, ist der Lieferant verpflichtet:
die technische Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges innerhalb von 24 Stunden
ab der Mängelmeldung auf eigene Kosten wiederherzustellen,
auf die Gründe der Mängel (innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, an
dem das mangelhafte Produkt an den Lieferanten geliefert worden ist)
hinzuweisen,
je nach Wunsch von SBC:
Geld für das mangelhafte Produkt zu erstatten,
ein neues Produkt zu liefern,
das mangelhafte Produkt zu reparieren,
andere Baugruppen zu liefern, deren Wert nicht niedriger als
der Wert des mangelhaften Produktes ist,
auf die Produkte, auf die bedenklichen Produktpartien hinzuweisen,
bei denen die Mängel auftreten können,
den Plan zur Vorbeugung des wiederholten Mangelvorkommens
vorzubereiten.
Der Lieferant trägt alle Kosten für die Garantiereparatur (darunter Kosten für
Demontage, Montage, Diagnostik, Transport, Fahrt, Verbrauchs- und Hilfsstoffe).
Wenn es zur Verzögerung der Reparatur oder Lieferung des Teils kommt, ist
der Lieferant verpflichtet, alle Strafen aus dem oben genannten Grund in voller Höhe
zu übernehmen.
Die Garantie soll 3 Jahre oder die Kilometerleistung von 300.000 km ab dem Tag
umfassen, an dem die Teile montiert worden sind (ohne Zuzahlungen), falls im
Vertrag nicht anders bestimmt.
17.6 Teilenkatalog
Für den Bedarf der Abteilungen Ersatzteile, Service, Dokumentation und Aftersales
ist der Lieferant verpflichtet, den kompletten Katalog mit dem Preisverzeichnis aller
Teile in der erforderlichen Sprachversion zusammen mit dem ersten Produkt zu
liefern, das zur ersten Montage zugelassen wurde.
Der Katalog / das Preisverzeichnis muss mindestens Folgendes enthalten:
SBC-Nummer, sofern solche Nummer vergeben wurde
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Lieferantenhandbuch
Änderung : 1
Auflage 2
Datum: 25-04-2018
Übersichtszeichnungen einzelner Teile
Produktnummer
Produktname
Maßeinheit
Gewicht
Abmessungen
Einzelpreis
Lieferdatum
Mindestbestellmenge
Lebenserwartung des Produktes in Kilometern und/oder als Zeitangabe
Das Preisverzeichnis muss jedes Jahr über den Zeitraum von 15 Jahren ab
der Lieferung des letzten Produktes aktualisiert werden, das zur ersten Montage
vorgesehen war.
Die aktualisierten Preise müssen das ganze Kalenderjahr lang gelten und an SBC
bis zum letzten Novembertag des Jahres geliefert werden, welches dem Jahr
vorhergeht, in dem diese Preise gelten sollen.
17.7 Ständige Verfügbarkeit der Teile
Der Lieferant ist verpflichtet, die Ersatzteile für die zur ersten Montage gelieferten
Produkte immer verfügbar zu halten.
Der Mindestumfang der verfügbar gehaltenen Teile, die vom Lieferanten ständig
vorrätig gehalten werden, umfasst u.a.:
Verbrauchsteile
Verschleißteile
Baugruppen und Teile, für die Beschädigungsrisiko beim Betrieb besteht
Es muss der voraussichtlichen Lebensdauer der einzelner Produkte
entsprechen.
Der Zeitraum, in dem die Produkte und ihre Baugruppen verfügbar sein sollen,
beträgt 15 Jahre ab der Lieferdatum des letzten Produktes zur ersten Montage.
17.8 Durchführung der Bestellungen
Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 24 Stunden nach deren
Erhalt zu bestätigen.
Wenn die Bestellung den Status dringend hat, ist der Lieferant verpflichtet, den
möglichst kürzesten Durchführungstermin anzugeben, keinen späteren jedoch als auf
der Bestellung genannt.
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Lieferantenhandbuch
Änderung : 1
Auflage 2
Datum: 25-04-2018
Falls es nötig ist, die Teile schnell an den Endempfänger zu liefern, erwartet SBC,
dass die Teile unmittelbar an die von SBC angegebene Anschrift geliefert werden.
17.9 Kennzeichnung der Teile
Außer den im Punkt 14 genannten Anforderungen ist der Lieferant verpflichtet,
die Erwartungen von SBC in Bezug auf die Kennzeichnung der gelieferten Teile mit
dem Logo und der SBC-Nummer zu erfüllen.
Die Kennzeichnung der Teile mit dem SBC-Logo soll vorbeugen, dass die
Endverbraucher nicht originelle, nicht zertifizierte Ersatzteile verwenden, und dass
die Ersatzteile mit dem SBC-Logo unautorisiert verkauft werden.
Das SBC-Logo und die SBC-Nummer sollen sowohl an den zur ersten Montage
bestimmten Teilen sowie an den Ersatzteilen platziert werden.
17.10 Servicenetz
SBC erwartet von dem Lieferanten, dass er ein Servicenetz in den Ländern hat,
in denen die Fahrzeuge betrieben werden. Das Service soll die Reparaturdienste
rund um die Uhr, darunter auch an den Feiertagen, leisten.