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Leonhardt Westhelle & Partner 1
Leonhardt Westhelle & Partner
Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V.
30. Mai 2007
Dr. Fritz Westhelle
Krankenhäuser und Kliniken im Insolvenzverfahren
- Ausführungen zu den zu beachtenden Besonderheiten -
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Risiko einer Insolvenz für Krankenhäuser heute größer denn je
Konkurrentenklage im Krankenhausplanungsrecht(BVerfG, Beschluss v. 14.01.2004 – Az. 1 BvR 506/03)
DRG-Vergütungssystem (Krankenhausentgeltgesetz, KHEntgG)
(Konvergenzphase endet am 31.12.2008)
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Krankenhausplan: Krankenhäuser, die für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen
Eröffnung des Insolvenzverfahren
„Fehlende Bedarfsgerechtigkeit?“
Herausnahme des Krankenhauses aus dem Krankenhausplan?
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Negativer Feststellungsbescheid
Herausnahme aus dem Krankenhausplan
Rechtsmittel durch Insolvenzverwalter möglich, deshalb ins Verwaltungsverfahren einzubeziehen
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Krankenhaus - alt -
Krankenhaus- neu -
Übertragende Sanierung
Neuer Feststellungsbescheid?
Ja (z.T. ausdrücklich geregelt)
mit Planungsbehörde abstimmen
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Landesverbände der Krankenkassen
Krankenhaus
Versorgungsvertrag (§ 108 Nr. 3 SGB V)
Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Kündigungsgrund nach § 110 SGB V
Kündigung, wenn Behandlung eingestellt
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Insolvenzeröffnung hinsichtlich Leistungsvergütung unerheblich
Zufluss zur Insolvenzmasse
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Pflegesatzrechtlicher Mehrerlösausgleich(§ 12 Abs. 2 S. 1 BPflV, § 3 Abs. 4, 6, 9 KHEntgG)
Insolvenzforderung?= möglicher Insolvenzgrund?
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Förderrecht / Einzelförderung
Weder KrankenhausG noch KrankenhausfinanzierungsG der Länder enthalten Regelungen zur Krankenhausinsolvenz
Krankenhausbetrieb eingestellt
Krankenhausbetrieb aufrechterhalten
Mit Förderung verfolgter Zweck nicht mehr zu erreichen
§ 49 Abs. 3 VwVfG § 49 Abs. 2 VwVfG
„Öffentliches Interesse“?
(Widerruf auch für Vergangenheit) (Widerruf nur für die Zukunft)
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Förderrecht / Pauschalförderung
Weder KrankenhausG noch KrankenhausfinanzierungsG der Länder enthalten Regelungen zur Krankenhausinsolvenz
Krankenhausbetrieb eingestellt
Krankenhausbetrieb aufrechterhalten
Mit Förderung verfolgter Zweck nicht mehr zu erreichen
§ 49 Abs. 3 VwVfG grds. weiterzugewähren
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Probleme der Krankenhausschließung
Kosten:
- Kündigungsauslauflöhne
- Abfindungen nach dem Rationalisierungsschutz-Tarifvertrag
- Ggf. Ausgleichsbetrag an Versorgungsanstalt Bund und Länder (VBL)
- Vermittlungsverpflichtung zu anderen Arbeitgebern des öff. Dienstes
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Beispiel: Schließung eines Krankenhauses 1400 Mitarbeiter
Übertragung von 250
Mitarbeitern auf andere
Krankenhäuser
Kündigungsauslauflöhne 19 M€
Sozialplankosten
(inkl. Rationalisierungs-Tarifvertrag)
21 M€
Ausgleichsbetrag VBL 20 M€
Gesamtbetrag 60 M€
Gegenansprüche: – Schließungskostenbeihilfe gegen das Land Berlin aus § 13 LKG-Berlin– „Eigenmittelausgleich“
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Probleme: Anspruchsvoraussetzung: Schließung aufgrund einer Veränderung des Krankenhausplans Anspruch nur auf „Ausgleichszahlungen in angemessenem Umfang“