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Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Date post: 06-Apr-2015
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Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II
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Page 1: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Lektion 9

Erlöschen der Obligationen(§ 6)

Privatrecht II

Page 2: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Übersicht zur Lektion 9

System der Erlöschensgründe (§ 6, I)

Die Verrechnung (§ 6, II, A)

Die Verjährung (§ 6, II, B)

Page 3: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Erlöschensgründe von Obligationen

Ordentliche Ausserordentliche

Erfüllung (OR 68 ff.)

Vermögenstand desGläubigers wie bei

Erfüllung

Vermögenstand desGläubigers erleidet

einen Verlust

Page 4: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Ausserordentliche Erlöschensgründe

Gleicher Vermögenstand des Gläubigers: Verrechnung (OR 120 ff.) Neuerung (OR 116 f.) Vereinigung (OR 118) Hinterlegung (OR 92 f.) Leistung an Erfüllung statt

Vermögensverlust des Gläubigers: Verjährung (OR 127 ff.) / Verwirkung Schulderlass (OR 115) Unverschuldete Unmöglichkeit (OR 119)

Page 5: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Die Verrechnung (Art. 120 – 126 OR)

Verrechnender

Verrechnungs-gegner

Verrechnungsforderung

Hauptforderung

Verrechnungserklärung

Verrechnungslage

Page 6: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Der Tatbestand der Verrechnung(Verrechnungslage)

Positive Voraussetzungen: Bestand zweier Forderungen Gegenseitigkeit der Forderungen Gleichartigkeit der Forderungen Fälligkeit der Verrechnungsforderung Klagbarkeit der Verrechnungsforderung

Negative Voraussetzungen: Kein vertraglicher Verrechnungsausschluss Kein gesetzlicher Verrechnungsausschluss

Page 7: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Gegenseitigkeit:Einmann-Aktiengesellschaft

A B-AG

B

Hauptforderung

Verrechnungsforderung

keineVerrechnungs-

forderung

Verrechnender Verrechnungs-gegner

Page 8: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Gegenseitigkeit:Personengesellschaften (Art. 573 OR)

APersonen-

gesellschaft

Gesellschafter

Hauptforderung

Verrechnungsforderung

keineVerrechnungs-

forderung

Page 9: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Gleichartigkeit

Verrechnender

Verrechnungs-gegner

Verrechnungsforderung

Hauptforderung

Verrechnungslage

Fr. 8‘000.--

Fr. 10‘000.--

Fr. 2‘000.--

Page 10: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Fälligkeit der Verrechnungsforderung

Verrechnender

Verrechnungs-gegner

Fälligkeit der Verrechnungsforderung

Erfüllbarkeit der Hauptforderung

Page 11: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Klagbarkeit: zulässige Verrechnung einer verjährten Verrechnungsforderung

(Art. 120 Abs. 3 OR)

t

Verjährung derVerrechnungsforderung

Fälligkeit derVerrechnungsforderung

Erfüllbarkeit der Hauptforderung

Verrechnungslage

Verrechnungs-

erklärung

Rückwirkung

Page 12: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Kein Ausschluss der Verrechnung

Durch Vertrag(Art. 126 OR)

Durch Gesetz(Art. 125 OR)

Rückforderung hinterlegter Sachen (Ziff. 1) Unterhalts- und Lohn- forderungen (Ziff. 2) Öffentlichrechtliche Forderungen (Ziff. 3)

Nicht zulässig beim: Mietvertrag (OR 265) Arbeitsvertrag (OR 323b II)

Page 13: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

t

Fälligkeit derVerrechnungsforderung

Erfüllbarkeit der Hauptforderung

Verrechnungslage Verrechnungs-erklärung

Wirkung der Verrechnungserklärung(Art. 124 Abs. 2 OR)

Rückwirkung

Page 14: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Die Verjährung(Art. 127 – 142 OR)

Forderung ist verjährbar

Verjährungsfrist ist abgelaufen

kein gültiger Verjährungsverzicht

Forderung ist gegen den Willen des Schuldners nicht mehr durchsetzbar (Verjährungseinrede)

Tatbestand

Rechtsfolge

Page 15: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Wirkung der Verjährung

Gläubiger

Schuldner

verjährte Forderung

Verjährungseinrede

Gläubiger

Schuldner

Erfüllung

kein Anspruch ausungerechtfertigter Bereicherung

Page 16: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Abgrenzung: Verjährung - Verwirkung

Verjährung Verwirkung

Das Recht bleibt bestehen,aber ist nicht mehr

durchsetzbar.(nicht von Amtes wegen

berücksichtigt)

Das Recht geht mit Ablauf der Verwirkungsfrist unter.

(von Amtes wegen berücksichtigt)

Beispiel: Art. 31 OR

Page 17: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Gegenstand der Verjährung

Grundsatz Ausnahmen

alle privatrechtlichenForderungen(Art. 127 OR)

Absolute Rechte Öffentlichrechtliche Forderungen Grundpfandgesicherte Forderungen (ZGB 807)

Page 18: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Wirkung des Faustpfandes auf die Verjährung der sichergestellten

Forderung

Geltendmachung des Pfandrechtes trotz

Verjährung der Forderung

(Art. 140 OR)

Unterbrechung derVerjährung durch

Errichtung des Pfandes(Art. 135 Ziff. 1 OR)

Page 19: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Beginn der Verjährung(Art. 130 Abs. 1 OR)

t

Fälligkeit derForderung

Beginn Ende

Verjährungsfrist

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Verjährungsfrist

Ordentliche Verjährungsfrist

Ausserordentliche Verjährungsfrist

10 Jahre 5 Jahre 1 Jahr

Forderungen (OR 127) OR 128 (Beispiele): Mietzinsforderung (Ziff. 1) Restaurantrechnung (Ziff. 2) Sanitärrechnung (Ziff. 3) Lohnforderung (Ziff. 3) Anwaltshonorar (Ziff. 3)

Page 21: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Einjährige Verjährungsfrist

Forderungen ausunerlaubter Handlung*

(Art. 60 Abs. 1 OR)

Forderungen ausungerechtfertigt

er Bereicherung*(Art. 67 Abs. 1

OR)

Forderungen auskaufrechtlicher

Sachgewährleistung

(Art. 210 Abs. 1 OR)

* (relative Frist: 1 Jahr; absolute Frist: 10 Jahre)

Page 22: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Absolute und relative Verjährungsfrist(am Beispiel der Deliktsforderung)

tSchädigende

HandlungKenntnis

des Anspruchs

Ende der relativen Frist

Beginn derVerjährungsfrist

Ende der absoluten Frist

1 Jahr

10 Jahre

Page 23: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Die Verjährung vertraglicherSchadenersatzansprüche

t

t

Schadenersatz wegen positiver Vertragsverletzung (OR 97)

Schadenersatz wegen Nichterfüllung (OR 97, 107 II):

Fälligkeit derPrimärforderu

ng

Zeitpunkt derPflichtverletzun

g

10 Jahre (OR 127)

10 / 5 Jahre (OR 127 / 128)

Page 24: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

t

Beginn Stillstand

Verjährungsfrist

Ende Ende

Ruhen der Verjährung (Hinderung/Stillstand)

(Art. 134 OR)

Page 25: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Unterbrechung der Verjährung(Art. 135 OR)

durch Handlungendes Schuldners

(Ziff. 1)

durch Handlungendes Gläubigers

(Ziff. 2)

RechtsgeschäftlicheHandlungen

Prozessuale/betreibungsrechtlicheHandlungen

Beispiele: Abschlagszahlungen Pfandbestellungen

Beispiele: Schuldbetreigung Klageerhebung

Page 26: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Wirkung der Verjährungsunterbrechung(Art. 137 Abs. 1 OR)

t

Beginn

Unterbrechungs-handlung

Verjährungsfrist

Verjährungsfrist

Ende Ende

Page 27: Lektion 9 Erlöschen der Obligationen (§ 6) Privatrecht II.

Verzicht auf die Verjährung(Art. 141 Abs. 1 OR)

Vor Ablauf derVerjährungsfrist

Nach Ablauf derVerjährungsfrist

nicht zulässig*

*(bezüglich der Verjährungsfristen von Art. 127 / 128 OR)

zulässig


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