+ All Categories
Home > Documents > Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance...

Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance...

Date post: 21-Aug-2019
Category:
Upload: lenhi
View: 213 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
20
Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung
Transcript
Page 1: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung

Page 2: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

2

Die Grundlagen des Systemakkreditie-rungsverfahrens ���������������������������������������� 4

Gegenstand ���������������������������������������������� 4 Ziel ���������������������������������������������������������� 4 Qualitätsregelkreis ������������������������������������ 4

Das Systemakkreditierungsverfahren im Überblick ����������������������������������������������� 6

Die Verfahrensausgänge der Systemakkreditierung ������������������������������� 8

INHALT

Page 3: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

3

Die Kriterien der Systemakkreditierung ��� 9 Qualitätspolitik ��������������������������������������� 10 Qualitätssicherungsprozesse �������������������� 10 Information und Kommunikation ������������� 11 Überprüfung und Weiterentwicklung (Qualitätsregelkreis) �������������������������������� 11

Der Ablauf des Systemakkreditierungsverfahrens ���������� 12 Anmerkungen zum Verfahrensablauf ���� 16

Hinweise für reglementierte Studiengänge ������������������������������������������ 17

Das Gutachten ����������������������������������������� 18 I. Ablauf des Begutachtungs- und Akkreditierungsverfahrens ���������������������� 18II. Ausgangslage ���������������������������������������� 18III. Darstellung und Bewertung �������������������� 18IV. Empfehlungen an die Akkreditierungs- kommission �������������������������������������������� 18 1. Bewertung der „Kriterien des Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung“ �������������������� 18 2. Akkreditierungsvorschlag ���������������� 18

Anmerkungen / Impressum �������������������� 18

Page 4: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

4

Gegenstand

Das interne Steuerungs- und Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Lehre und Studium ist Gegenstand der Systemakkreditierung: Die für Lehre und Studium relevan-ten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie zum Erreichen der Qualifikationsziele und zur Gewährleistung hoher Qualität geeignet sind, wobei die „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates (AR) Anwendung finden.

Ziel

Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hoch-schule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre geeignet ist, ihre Qualifikationsziele zu erreichen, die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten und dabei eine Qualitätskultur zu schaffen, die von einem breiten Qualitätsbewusstsein in der Hoch-schule getragen wird. Studiengänge, die nach der System-akkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegen -stand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert.

Qualitätsregelkreis

Die Elemente bilden in ihrer Abfolge einen auf kontinuierli-che Qualitätsverbesserung ausgerichteten Qualitätsregel-kreis, der die validen Ziele des Studiengangs als zentralen Ausgangspunkt nimmt. Valide Ziele sind jene Ziele, die konzeptionell und / oder empirisch auf ihre Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüft sind. Konzept, Implementie-rung des Konzepts, Überprüfung der Zielerreichung und mögliche Verbesserungen werden konsequent zu den Zielen in Relation gesetzt. Dieser Qualitätsregelkreis ist auf die Prozesse im Bereich Lehre und Studium anzuwenden.Gemäß der Definition von Qualität als Zielvalidität und Ziel-erreichung werden die oben definierten qualitätsrelevanten Elemente als Anforderungen für den einzelnen Studiengang zugrunde gelegt (Programmakkreditierung). In der System-akkreditierung wird zunächst geprüft, ob die Hochschule ein definiertes Qualitätsverständnis hat und dieses als verbind-liche Prämisse ihrem Handeln zugrunde legt.Die Anforderungen des Qualitätsregelkreises, die auf die Studiengänge angewendet werden, gelten auch für die Prozesse selbst. Dies erlaubt zu überprüfen, ob die Prozesse zielführend, konsistent und ökonomisch sind und Elemente der systematischen Qualitätsüberprüfung und Qualitätsver-besserung umfassen.

DIE GRUNDLAGEN DES SYSTEMAKKREDITIERUNGSVERFAHRENS

Abbildung: Qualitätsregelkreis

Festlegung valider Ziele

Konzeption

Implementierung des Konzepts

Qualitäts- Monitoring und Überprüfung der

Ziele

KONTINUIERLICHE QUALITÄTS-

VERBESSERUNG

Page 5: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

5

Page 6: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

6

DAS SYSTEMAKKREDITIERUNGSVERFAHREN IM ÜBERBLICK

GESCHÄFTSSTELLE Information an die Hochschule über das Ergebnis der Vorprüfung

Information an den Akkreditierungsrat über das Ergebnis der Vorprüfung

GESCHÄFTSSTELLE Planung der ersten Vor-Ort-Begehung der Gutachtergruppe in Absprache mit der Hochschule

Übermittlung der Selbstdokumentation an die Gutachtergruppe

HOCHSCHULE Antrag auf Zulassung zur Systemakkreditierung

HOCHSCHULE Erstellung der Selbstdokumentation / Übermittlung an die Geschäftsstelle

GESCHÄFTSSTELLE Weiterleitung Selbstdokumentation an den Fachausschuss

FACHAUSSCHUSS Bestellung der Gutachtergruppe

GESCHÄFTSSTELLE Übermittlung der Zusammensetzung der Gutachtergruppe an die Hochschule

HOCHSCHULE Möglichkeit des Einspruchs gegen einzelne Gutachterbenennungen

FACHAUSSCHUSS Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen

AKKREDITIERUNGS- KOMMISSION

Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen

GESCHÄFTSSTELLE & HOCHSCHULE Vorbereitendes Gespräch / Vertragsabschluss

GUTACHTERGRUPPE Prüfung der Selbstdokumentation, Durchführung der ersten Vor-Ort-Begehung, Festlegung

und Begründung der Stichproben, Festlegung der nachzureichenden Unterlagen, Planung

und Terminfindung für die zweite Vor-Ort-Begehung

HOCHSCHULE Zusammenstellung der nachzureichenden Unterlagen und der Unterlagen für die Stichproben

GUTACHTERGRUPPE Prüfung der nachzureichenden Unterlagen und der Unterlagen für die Stichproben,

Durchführung der zweiten Vor-Ort-Begehung, Erstellung eines Gutachtens einschließlich

einer begründeten Akkreditierungsempfehlung

Page 7: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

7

GESCHÄFTSSTELLE Redaktionelle Bearbeitung des Gutachtens und Abstimmung mit der Gutachtergruppe,

Weiterleitung an die Hochschule (ohne Beschlussempfehlung)

FACHAUSSCHUSS Stellungnahme zum Gutachten und zur Stellungnahme der Hochschule

HOCHSCHULE Stellungnahme zum Gutachten

AKKREDITIERUNGS- KOMMISSION

Beratung auf Grundlage des Gutachtens, der Stellungnahme der Hochschule

und des Fachausschusses

Akkreditierung mit

Auflagen

Versagung der

Akkreditierung

Akkreditierung ohne

Auflagen

HOCHSCHULE Ggf. Antrag auf Aussetzung des Verfahrens

Aussetzung

GESCHÄFTSSTELLE Übermittlung des Beschlusses an den Fachausschuss

Übermittlung des Beschlusses an die Gutachtergruppe

Eintrag in die HRK-Datenbank und Veröffentlichung des Gutachtens

GESCHÄFTSSTELLE Übermittlung des Beschlusses an die Hochschule

Zeitlicher Ablauf des VerfahrensVon der Einreichung des Zulassungsantrags bis zur Beschlussfassung über die Zulassung durch die Akkredi-tierungskommission kann mit einem Zeitraum von max. drei Monaten gerechnet werden. Mit Einreichung der Selbstdokumentation zum 1. Februar bzw. 15. Juli eines Jahres findet die erste Begehung im Folgesemester statt. Der Termin für die zweite Begehung wird gemeinsam von den Gutachtern und der Hochschule bei der ersten Begehung vereinbart. In der Regel kann diese sechs bis zwölf Monate nach der ersten Begehung stattfinden. Abschließend erfolgt die Gutachtenerstellung, die Über-mittlung an die Hochschule mit einer i.d.R. vier wöchigen Frist zur Stellungnahme sowie die Behandlung im Fach-ausschuss Systemakkreditierung und die Beschlussfassung durch die Akkreditierungskommission.

Page 8: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

88

DIE VERFAHRENSAUSGÄNGE DER SYSTEMAKKREDITIERUNG

Akkreditierung

Akkreditierung mit Auflagen

Aussetzung und Wiederaufnahme

Versagung der Akkreditierung

Die Systemakkreditierung wird ausgesprochen, wenn die Quali-

tätsanforderungen erfüllt sind. Bei der Akkreditierung sind alle

Studiengänge der Hochschule, die nach der Systemakkredit-

ierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen

Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Sys-

tems waren, akkreditiert. Die Entscheidung, das Gutachten und

die Namen der Gutachter werden veröffentlicht und dem

Akkreditierungsrat mitgeteilt.

Die Systemakkreditierung wird unter Auflagen ausgesprochen,

wenn Mängel bestehen, die voraussichtlich innerhalb von neun

Monaten behebbar sind. Das Verfahren kann nach Stellung-

nahme der Hochschule einmalig für eine Frist von in der Regel

zwölf, höchstens aber 24 Monaten ausgesetzt werden, wenn

zu erwarten ist, dass die Hochschule die Mängel in dieser

Frist behebt.

Die Aussetzung des Akkreditierungsverfahrens kann nach

Stellungnahme der Hochschule schriftlich unter Angabe von

Gründen und der Frist, innerhalb derer die Hochschule die Wied-

eraufnahme beantragen kann, erfolgen. Es obliegt der Hoch-

schule, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Bei

Wiederaufnahme des Verfahrens ist über gegebenenfalls zu

wiederholende Verfahrensschritte zu entscheiden. Wird inner halb

der gesetzten Frist kein Wiederaufnahmeantrag gestellt, wird

die Systemakkreditierung abgelehnt.

Die Akkreditierungsentscheidung kann durch Empfehlungen

und / oder Anregungen ergänzt werden.

Die Systemakkreditierung wird versagt, wenn Mängel be stehen,

die voraussichtlich nicht innerhalb von neun Monaten be hebbar

sind. Das Verfahren kann nach Stellungnahme der Hoch schule

einmalig für eine Frist von in der Regel zwölf, höchstens aber 24

Monaten ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die

Hochschule die Mängel in dieser Frist behebt.

Das Systemakkreditierungsverfahren kann zu folgenden Entscheidungen führen:

Page 9: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

99

DIE KRITERIEN DER SYSTEMAKKREDITIERUNG

Hinweise zur Selbstdokumentation

Unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen und politi-schen Rahmenbedingungen, unter denen die Hochschule die Entwicklung, Einführung, Durchführung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Studienprogrammen sowie deren Schließung systematisch realisiert, überprüft ACQUIN die Wirksamkeit und Effizienz dieses Qualitätssicherungs-systems im Bereich Lehre und Studium anhand der „Kriterien für die Systemakkreditierung“ des Akkreditierungsrates. In der folgenden Übersicht ist dargestellt, wie diese sich in den vier Bereichen „Qualitätspolitik“, „Qualitäts sicherungs pro-zesse“, „Information und Kommunikation“ und „Überprü-fung und Weiterentwicklung“ von ACQUIN wiederfinden.Orientieren Sie sich bei der Erstellung der Selbstdoku-mentation an den nachfolgend genannten Bereichen des Leitfadens. Bei diesen ausführenden Hinweisen handelt es sich nicht um eine Liste zum Abhaken; irrelevante Punkte sind wegzulassen, in den Referenzpunkten nicht ange- sprochene Besonderheiten der Hochschule mit Blick auf ihr Qualitätssicherungssystem und seine einzelnen Elemente sind hinzuzufügen.

Bitte erstellen Sie die Unterlagen nach Möglichkeit doppel-seitig, achten Sie auf eine klare Gliederung der Selbst-dokumentation (z.B. Untergliederung des Anhangs durch Trennblätter), vergessen Sie nicht die Angabe von Seiten-zahlen, auch im Anhang. Der Umfang der Selbstdokumenta-tion (ohne Anlagen) sollte 40 Seiten nicht überschreiten. Wir benötigen die Selbstdokumentation in zehnfacher Aus-fertigung gedruckt und digital. Für Fragen bei der Erstellung der Selbstdokumentation und zur Einreichung der Unterlagen stehen Ihnen die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sehr gerne zur Verfügung.

Rahmenbedingungen Darstellung der rechtlichen und politischen Rahmenbedin-gungen und Gestaltungsspielräume der Hochschule im Hinblick auf Durchführung, Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung von Studiengängen sowie deren Entwicklung, Einführung und Schließung (Autonomie).

Qualifikationsziele

Hochschulinterne Steuerung in

Studium und Lehre

Hochschulinterne

Qualitätssicherung

Zuständigkeiten

Kooperationen

Dokumentation

Berichtssystem und

Datenerhebung

QUALITÄTSPOLITIK

QUALITÄTSSICHERUNGS- PROZESSE

INFORMATION UND KOMMUNIKATION

ÜBERPRÜFUNG UND WEITERENTWICKLUNG (QUALITÄTSREGELKREIS)

ACQUIN Akkreditierungsrat

Page 10: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

1010

• Darstellung der Ziele der Hochschule – Verankerung des Qualitätssicherungssystems im

Leitbild der Hochschule und Verpflichtung der Mitglieder auf das Leitbild

– Profil der Hochschule in den Bereichen Lehre und Studium, ggf. Forschung, Service / Dienstleistung

– Steuerungssystem im Bereich Studium und Lehre – Bezug der Ziele der Hochschule zum übergreifen-

den Studiengangsprofil und zu den Qualifikations-zielen der Studiengänge

– Darstellung der Konzepte zur Geschlechterge-rechtigkeit, Chancengleichheit und für Studierende in besonderen Lebenslagen

– Internationalisierungsstrategien; Mobilitäts-förderung von Studierenden und Lehrenden

• Definition des Qualitätsverständnisses und der Qualitätspolitik / Qualitätskultur der Hochschule

• Darstellung der Organisation der Hochschule – Gremien und ihre Funktionen, Verantwortlichkei-

ten, Entscheidungskompetenzen, Zusammenarbeit – Beteiligung verschiedener Statusgruppen – Strategische Kooperationen

• Geltungsbereich des Qualitätssicherungssystems

DIE KRITERIEN DER SYSTEMAKKREDITIERUNG

1. Qualitätspolitik Qualitätspolitik als Element des strategischen Ent-

wicklungskonzepts und Einbeziehung des daraus abgeleiteten klar definierten Qualitätsgedankens in die Entscheidungen der Hochschule

2. Qualitätssicherungsprozesse Angemessene Dokumentation und Implemen -

tierung der Qualitätssicherungsprozesse (Verantwortlichkeiten, Befugnisse, Verbindlichkeiten)

Anforderungen an die Qualitätssicherung

• Darstellung der Prozesse im Bereich Lehre und Studium und deren Verzahnung mit der Aufbau- und Ablauforganisation der Hochschule – Dokumentation der Prozesse zur Entwicklung,

Einführung, Durchführung, Überprüfung und kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Studiengänge sowie zur Überprüfung der Einhaltung der ländergemeinsamen und landes-spezifischen Vorgaben

– Darstellung der normativen Vorgaben zur Gestal-tung der Prozess- und Studiengangsdokumente durch die Hochschule sowie der Instrumente und Prozesse zur Überprüfung der Einhaltung

– Darstellung der Prozesse der internen und externen Evaluation; der Entscheidungsfindung sowie der Konfliktlösung

• Entscheidungskompetenzen, Aufgaben und Verant-wortlichkeiten der verschiedenen Akteure hinsichtlich der Gestaltung, Durchführung, Überprüfung und Verbesserung des Qualitätssicherungssystems

• Darstellung der personellen und sächlichen Ressour-cen des Qualitätssicherungssystems

• Sicherung der Existenz, Plausibilität, Angemessenheit und Unabhängigkeit der Entscheidungsstrukturen

• Gewährleistung der Kompetenz aller Beteiligten, Sicherstellung einer kontinuierlichen Qualifizierung des Personals; insbesondere der Lehrenden in Lehre und Prüfungswesen

• Darstellung der Beteiligung externer Experten (Wissenschaftsvertreter / Vertreter der Berufspraxis)

Perspektiven der Qualitätssicherung

Page 11: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

1111

3. Information und Kommunikation Maßnahmen der Information und Kommunikation

zwischen allen Beteiligten

4. Überprüfung und Weiterentwicklung (Qualitätsregelkreis) Kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Studien-

gänge und des Qualitätssicherungssystems insgesamt

• Grundsätze der hochschulinternen Information und Dokumentation – Darstellung von Informationsmaßnahmen – Sicherstellung der Kommunikation und

Partizipation• Darstellung des internen Berichtswesens• Kontrolle der Herausgabe von Dokumenten und

deren Verteilung• Darstellung der jährlichen Berichterstattung

gegen über den Gremien, dem Sitzland und der Öffentlichkeit

• Auf Studiengangsebene: – Beschreibung des Umgangs mit den Ergeb -

nissen der internen Qualitätssicherungsverfahren (Auswertung der Ergebnisse, Entwicklung von Maßnahmen)

– Bedarfsplan / Prioritätenliste für notwendige Ver änderungen; Umsetzung notwendiger Maßnahmen

– Regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der steuernden Maßnahmen

• Auf Systemebene: – Regelmäßige und systematische Überprüfung

der Umsetzung und Wirksamkeit der Prozesse – Steuerung bei Prozessabweichungen – Regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit

und Wirksamkeit der steuernden Maßnahmen – Bedarfsplan / Prioritätenliste für notwendige Ver-

änderungen im Bereich von Lehre und Studium; Umsetzung notwendiger Maßnahmen

– Systematische Weiterentwicklung des Qualitäts-sicherungssystems

Page 12: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

12

DER ABLAUF DES SYSTEMAKKREDITIERUNGSVERFAHRENS

Der Antrag beinhaltet:• Eine Beschreibung des Profils der Hochschule, des

angewandten Qualitätssicherungssystems im Bereich von Lehre und Studium sowie einen Überblick über das Studien angebot der Hochschule, aufgeschlüsselt nach Zuordnung zu studienorganisatorischen Einheiten und Abschlussgraden.

• Eine plausible Darstellung der Funktionsfähigkeit des hochschulinternen Systems am Beispiel mindestens eines Studiengangs. Dies umfasst eine zusammenfassende Darstellung des Studiengangs, des Verfahrensablaufs mit Daten, Ereignissen sowie beteiligten Personen und Stakeholdern, der Ergebnisse, der internen / externen Kommunikation der Ergebnisse sowie daraus abgeleitete und ggf. umgesetzte Maßnahmen und Konsequenzen.

• Einen Zeitplan (Roadmap) für die Dauer des vorgesehenen Akkreditierungszeitraums hinsichtlich der Aktivitäten der Hochschule in Bezug auf das Durchlaufen ihrer Studi-engänge durch das System.

Bei der ersten Systemreakkreditierung ist zudem der Bericht über die Ergebnisse der Zwischenevaluation vorzulegen.

Bei der Systemakkreditierung werden in einem mehr-stufigen Verfahren verschiedene Elemente zur Feststellung der Wirksamkeit von Prozessqualität eingesetzt. Das Verfahren der Systemakkreditierung schließt Stichproben ein, die eine Aussage über die aus der Prozessqualität resultierenden Ergebnisse, also über die Qualität der Studiengänge der Hochschule, zulassen. Verfahrensgrund-lage ist der Beschluss „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ des Akkreditierungsrates in der jeweils gültigen Fassung.

1� Vorbereitendes Gespräch

ACQUIN führt mit Repräsentanten der Hochschule ein Gespräch über die Zielsetzung des Verfahrens der System-akkreditierung, die bei der Begutachtung und Akkre - ditierung zugrunde gelegten Kriterien, Inhalte und die einzelnen Verfahrensschritte.

2� Antrag auf Zulassung

Die Hochschule reicht bei ACQUIN einen Antrag auf Zu-lassung zur Systemakkreditierung ein, der eine kurze Darstellung der Einrichtung und des internen Steuerungs- und Qualitätssicherungssystems im Bereich Studium und Lehre umfasst. Bei Vorliegen einer entsprechenden landesspezifischen Regelung ist der Antrag über das zuständige Ministerium einzureichen.

Page 13: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

13

3� Vorprüfung

ACQUIN überprüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Akkreditierungskommission stellt unter Einbezug des Fachausschusses Systemakkreditierung das Ergebnis der Vorprüfung fest. Die Geschäftsstelle informiert die Hoch-schule und den Akkreditierungsrat über das Ergebnis der Vorprüfung. Bei einer erstmaligen Systemakkreditierung kön-nen die Studiengänge der Hochschule, deren Akkreditie-rungsfristen während des Verfahrens auslaufen, zunächst für zwei Jahre akkreditiert werden.

4� Vertrag über die Durchführung eines Verfah-rens der Systemakkreditierung

Nach Feststellung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzun-gen schließen die Hochschule und ACQUIN einen Vertrag über die Durchführung eines Verfahrens der Systemakkredi-tierung. Im Vertrag werden der Zeitrahmen sowie die Kosten des Verfahrens festgelegt.

5� Einreichen der Selbstdokumentation durch die Hochschule

Die Hochschule reicht bei ACQUIN alle verfahrensrelevanten Unterlagen ein (vgl. Abschnitt Hinweise zur Selbstdokumen-tation). Die Selbstdokumentation umfasst:

• eine Dokumentation, aus der die internen Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen, das Leitbild und das Profil der Hochschule, ihr Studienangebot, die definierten Qualitätsziele und das System der internen Qualitätssiche-rung im Bereich Studium und Lehre hervorgehen sowie

• eine Stellungnahme der Studierendenvertretung der Hochschule

6� Zusammensetzung der Gutachtergruppe

Der Fachausschuss Systemakkreditierung setzt eine Gutacht-ergruppe für die Begutachtung ein und benennt einen Spre-cher der Gutachtergruppe. Die Gutachtergruppe besteht aus mindestens fünf Personen, wovon in der Regel drei Per-sonen mit der Gestaltung der Entscheidungs- und Durchfüh-rungsprozesse in Hochschulen, insbesondere im Bereich von Studium und Lehre, vertraut sind, die Leitungserfahrungen besitzen (Studiendekane, Gremienmitglieder, Mitglieder von Fakultäts- und Hochschulleitungen) und Offenheit gegenüber verschiedenen Organisationsstrukturen zeigen sowie über Erfahrungen mit unterschiedlichen institutionellen Kulturen verfügen, ein Vertreter der Studierenden mit Erfahrung in der Hochschulselbstverwaltung sowie ein Vertreter der Berufspra-xis. Ein Mitglied der Gutachtergruppe sollte aus dem Ausland kommen.Wenn die Durchführung der Stichproben dies erfordert, werden fallweise weitere Gutachter hinzugezogen. Sofern in den Verfahren über berufsrechtliche Zusatzfeststellungen zu

Page 14: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

14

DER ABLAUF DES SYSTEMAKKREDITIERUNGSVERFAHRENS

entscheiden ist, wird zusätzlich ein Experte beteiligt, soweit staatliche Regeln dies erfordern.

ACQUIN bereitet die Gutachtergruppe auf die gutachterliche Tätigkeit, auf ihre Rolle und das Systemakkreditierungsver-fahren vor; die Vorbereitung umfasst auch die Gesprächsfüh-rung und die Erstellung des Gutachtens.

7� Begutachtung der Dokumentation und erste Begehung

Die Gutachtergruppe begutachtet die von der Hochschule eingereichte Selbstdokumentation und führt auf dieser Grund lage zur Klärung offener Fragen und zur Erkundung der Praxis des Steuerungs- und Qualitätssicherungssystems an der Hochschule Gespräche (erste Begehung) durch. Auf der Grundlage der Ergebnisse formulieren die Gutachter einen Vorschlag für die zeitliche und inhaltliche Ausgestal - tung der zweiten Begehung und benennen die Unterlagen, welche die Hochschule bis zur zweiten Begehung ergänzend vorlegen muss. Die Hochschule wird über das Ergebnis in einem Bericht der ersten Begehung informiert. Die Gutachter definieren die Stichproben und begründen ihre Auswahl. Die Hochschule stellt die notwendigen Unterlagen für die Stich-probe zusammen und reicht diese gemeinsam mit den Nach-reichungen rechtzeitig vor der zweiten Begehung bei der ACQUIN-Geschäftsstelle ein.

8� Stichproben

Die Stichproben dienen der Begutachtung relevanter Merk-male der Gestaltung, Durchführung und der Sicherung der Qualität von Studiengängen. In den Stichproben wird an-hand relevanter Merkmale der Studiengangsgestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssiche-

rung untersucht, ob die im begutachteten System ange-strebten Wirkungen auf Studiengangebene tatsächlich eintreten und die Studiengänge den Kriterien des Akkredi-tierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und den Vorgaben der Kultusministerkonferenz sowie den landesspezifischen Vorgaben entsprechen.Die Stichproben werden von ACQUIN auf begründeten Vorschlag der Gutachter festgelegt. Es ist hierbei vorgese-hen, dass die Gutachter während der ersten Begehung einen Vorschlag erarbeiten, der auch die konkrete Ausge-staltung der zweiten Begehung umfasst, dieser wird dann vom Fachausschuss und der Akkreditierungskommission bestätigt bzw. in begründeten Ausnahmefällen abgeändert. Die Stichproben umfassen mehrere Merkmale. Diese erge-ben sich aus den Anforderungen der Kriterien für die Akkre-ditierung von Studiengängen sowie den ländergemeinsa-men und landesspezifischen Vorgaben für die Akkreditie- rung (beispielsweise Qualifikationsziele, konzeptionelle Ein-ordnung in das Studiensystem, Studiengangskonzepte). Gegenstand der Stichproben kann auch die Berücksichti-gung aller Kriterien innerhalb eines Studiengangs oder mehrerer Studiengänge sein. Bei der Auswahl und dem Umfang der Studiengänge, die Gegenstand der Stichproben sind, wird das Fächerspektrum der Hochschule in der Lehre berücksichtigt. Ausgewählt werden könnten zum einen mindestens zwei verschiedene Merkmale, die dann beispielsweise an ver-schiedenen (ausgewählten) Studiengängen verschiedener bzw. mehrerer studienorganisatorischer Einheiten unter-sucht werden. Um die Wirksamkeit des Qualitätssicherungs -systems zu überprüfen, sollte ein Studiengang aus der Grundgesamtheit der Studiengänge, die das System bereits durchlaufen haben, betrachtet werden. Die Begutachtung der Stichproben könnte im Rahmen der zweiten Begehung realisiert werden.

Page 15: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

15

Zwischen den Gutachtern und der Hochschule sollte ein gemeinsames Verständnis bestehen, was hinsichtlich der Dokumentation und Ausgestaltung der Unterlagen für die Stichproben erwartet wird und welche Indikatoren für die Auswahl zugrunde gelegt wurden.

9� Zweite Begehung (vertiefte Analyse)

Nach der Begutachtung der Dokumentation überprüft die Gutachtergruppe in einer mehrtägigen Vor-Ort-Begehung die Einhaltung und Wirksamkeit des Qualitätssicherungs-systems im Bereich Lehre und Studium entsprechend der Dokumentation. Bei der Vor-Ort-Begehung führt die Gut-achtergruppe i.d.R. getrennte Gespräche mit den Quali täts-beauftragten, mit der Hochschulleitung und den Gleich-stellungsbeauftragten, den Leitungen von studien orga - nisatorischen Einheiten, mit Lehrenden, Studierenden und Vertretern der Hochschulverwaltung. Die Begutachtung dient dazu, das bestehende Qualitätssicherungssystem zu analysieren und Empfehlungen für seine Weiterentwick-lung zu formulieren. Dies schließt eine Bewertung der definierten Stichproben ein.

10� Erstellung des Gutachtens

Die Gutachtergruppe erstellt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Stichproben ein Gutachten. Sie nimmt darin eine Bewertung der Erfüllung der Kriterien für die System-akkreditierung der Hochschule vor und gibt eine Beschluss-empfehlung an die Akkreditierungskommission von ACQUIN als Grundlage der Entscheidung über die System - akkreditierung. Die Geschäftsstelle von ACQUIN leitet das Gutachten ohne Beschlussempfehlung der Hochschule zur Stellungnahme zu.

Page 16: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

16

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ACQUIN, die die Gutachtergruppe vor Ort begleiten, sind für die organi-satorische Abwicklung der Vor-Ort-Begehungen und für Erläuterungen zum Verfahrensablauf zuständig. Sie treten nicht selbst als Gutachter in Erscheinung.Die Akkreditierung ist ein kollegialer, kritisch-konstruktiver Begutachtungsprozess: Wenn Gutachter Möglichkeiten zur Verbesserung des Qualitätssicherungssystems im Bereich Lehre und Studium sehen, sollten diese mit den Verantwort-lichen diskutiert werden. Die Akkreditierungskommission von ACQUIN ist alleiniges Gremium der Entscheidung über die Akkreditierung. Daher werden die Mitglieder der Gut-achtergruppe gebeten, sich in der Hochschule gegenüber ihren Gesprächspartnern nicht zum möglichen Ausgang des Verfahrens zu äußern. Der Beschluss über die Akkreditierung sowie ggf. über die Auflagen, Empfehlungen und / oder Anregungen werden der Hochschule nach der Entscheidung der Akkreditierungskommission mitgeteilt.

DER ABLAUF DES SYSTEM- AKKREDITIERUNGSVERFAHRENS

11� Stellungnahme der Hochschule

Die Hochschule hat die Möglichkeit, binnen einer vereinbar-ten Frist (in der Regel vier Wochen) zu dem Gutachten Stellung zu nehmen, um sachliche Richtigstellungen vorzu-nehmen oder bereits initiierte Verbesserungsmaßnahmen zu beschreiben. Das Gutachten und die Stellungnahme werden dem Fachausschuss Systemakkreditierung übergeben.

12� Stellungnahme des Fachausschusses Systemakkreditierung und Entscheidung der Akkreditierungskommission

Auf der Grundlage des Gutachtens und der Stellungnahme der Hochschule prüft der Fachausschuss Systemakkreditie-rung, ob die Begutachtung der Hochschule verfahrensmäßig und inhaltlich korrekt erfolgt ist; er verfasst hierüber seiner-seits eine Stellungnahme. Die Stellungnahme beinhaltet eine Empfehlung an die Akkreditierungskommission. Diese entscheidet abschließend über die Akkreditierung.

13� Zwischenevaluation

Nach der Hälfte der ersten Akkreditierungsperiode legt die Hochschule eine Selbstevaluation vor. Diese beinhaltet im Wesentlichen eine Übersicht der im bisherigen Akkre-ditierungszeitraum durchgeführten Verfahren der Qualitäts-sicherung. Die Dokumentation der Hochschule sollte sowohl eine vergangenheitsbezogene als auch eine zukunftsbezogene Betrachtung beinhalten, wobei bestehende Dokumen-tationen des internen Qualitätsmanagements (z.B. jährliche Berichte) für die Zwischenevaluation genutzt werden können. In dieser reflexiven Selbsteinschätzung, in der z.B. Änderungen am Qualitätssicherungssystem seit der Akkredi-tierung dokumentiert werden, können ebenso Ergebnisse, Maß nahmen und Konsequenzen dargestellt werden. Zudem wäre es sinnvoll einen Zeitplan (Roadmap) zu geplanten Aktivitäten beizulegen.Die Unterlagen werden dem Fachausschuss Systemak-kreditierung und Gutachtern vorgelegt, die ihrerseits eine Stellungnahme verfassen. Diese enthält gegebenenfalls Empfehlungen und Anregungen zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems. Die Akkreditierungskommis-sion stellt das Ergebnis der Zwischenevaluation fest, stellt dieses der Hochschule zur Verfügung und veröffentlicht es. Das Ergebnis der Zwischenevaluation ist bei der ersten Systemreakkreditierung vorzulegen.

ANMERKUNGEN ZUM VERFAHRENSABLAUF

Page 17: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

17

Bietet die Hochschule reglementierte Studiengänge (z.B. Lehramtsstudiengänge) an, so treten als weitere Merkmale die entsprechenden Spezifika hinzu. Die stichprobenartige Begutachtung reglementierter Bache-lor- und Masterstudiengänge dient insbesondere dazu, die Einhaltung der Vorgaben der Kultusministerkonferenz sowie der landesspezifischen Vorgaben und der Kriterien des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studien-gängen in diesen Studiengängen zu überprüfen. Für die stichprobenartige Begutachtung werden Gutachter-gruppen bestellt, die eine sachgemäße fachliche Begutach-tung der Studiengänge in allen für die Prüfverfahren relevan-ten Bereichen gewährleisten. Gutachter aus der Studie - r endenschaft und der Berufspraxis sowie mindestens ein Mitglied der Gutachtergruppe für die Systemakkreditierung werden beteiligt. Im Falle evangelisch-theologischer Studien-gänge des theologischen Vollstudiums wird ein Experte der evangelischen Kirche beteiligt. Im Falle von Lehramts- oder Kombinationsstudiengängen mit theologischen Studienan-teilen zieht ACQUIN einen Experten der evangelischen bzw. der katholischen Kirche hinzu. Die Begutachtung in diesen Verfahren folgt den Verfahrens-regeln für die Akkreditierung von Studiengängen ohne zu selbständigen Akkreditierungsentscheidungen zu führen. Die ländergemeinsamen und landesspezifischen Strukturvorga-ben sowie die Kriterien für die Akkreditierung von Studien-gängen finden entsprechende Anwendung.Der Zeitplan und die Kosten können bei Hochschulen, die reglementierte Studiengänge anbieten, die in den Stichpro-ben zu begutachten sind, abweichen.

HINWEISE FÜR REGLEMENTIERTE STUDIENGÄNGE

Page 18: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

18

DAS GUTACHTEN

Das arbeitsteilig zu erstellende Gutachten soll unter Be rücksichtigung der Gliederungspunkte (Qualitätspolitik, Qualitätssicherungsprozesse, Information und Kommuni-kation sowie Überprüfung und Weiterentwicklung) jeweils einen beschreibenden Teil und einen bewertenden Teil enthalten. Dabei sollten sowohl die positiven als auch die kritischen Aspekte aufgeführt werden. Zudem wird der Grad der Erfüllung der Kriterien des Akkreditierungsrats und der European Standards and Guidelines bewertet. Das Gutach-ten muss so aussagekräftig sein, dass die Hochschule sowie die Mitglieder des Fachausschusses und der Akkreditierungs-kommission die Empfehlungen der Gutachtergruppe ohne weitere Hintergrundinformationen (Selbstdokumentation, Gespräche vor Ort) nachvollziehen können. Es ist dabei deut-lich zu unterscheiden zwischen Empfehlungen und Anregun-gen, die zu einer Weiterentwicklung des Qualitätssiche-rungssystems beitragen können, und Auflagen, auf deren fristgerechter Erfüllung der Akkreditierungsstatus basiert.

Aufbau des Gutachtens Systemakkreditierung

I. Ablauf des Begutachtungs- und Akkreditierungsverfahrens

II. Ausgangslage 1. Kurzporträt der Hochschule 2. Geltende rechtliche und politische Rahmenbedingungen 3. Von der Hochschule angebotene Studiengänge

III. Darstellung und Bewertung 1. Qualitätspolitik 2. Qualitätssicherungsprozesse 3. Information und Kommunikation 4. Überprüfung und Weiterentwicklung (Qualitätsregelkreis) 5. Ergebnisse der Stichproben 6. Resümee

IV. Empfehlungen an die AkkreditierungskommissionDie Abschnitte I und II werden von der Geschäftsstelle, Abschnitt III von der Gutachtergruppe erstellt. Diese Abschnitte erhält die Hochschule. Der Abschnitt IV wird nicht an die Hochschule weitergeleitet, diesen erhalten nur der zuständige Fachausschuss und die Akkreditie-rungs kommission von ACQUIN. 1. Bewertung der „Kriterien des Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung“ • Qualifikationsziele • Hochschulinterne Steuerung in Studium

und Lehre • Hochschulinterne Qualitätssicherung • Berichtssystem und Datenerhebung • Zuständigkeiten • Dokumentation • Kooperationen2. Akkreditierungsvorschlag

Veröffentlichung

Nach Abschluss des Verfahrens werden das Ergebnis, die Namen der Gutachter und das Gutachten veröffentlicht.

Page 19: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

19

ANMERKUNGEN / IMPRESSUM

Impressum

HerausgeberACQUIN e.V. Thomas Reil (Geschäftsführer)

KonzeptionHochschule der Medien, Stuttgart Werbung und Marktkommunikation

Umsetzung und ProduktionKLAREKÖPFE – Werbeagentur, Stuttgartwww.klarekoepfe.de

Bildnachweisfotolia, stock.xchng

© 2014 Bayreuth

Nähere Informationen erhalten Sie außerdem über unsere Geschäftsstelle:

ACQUIN e.V.Brandenburger Straße 295448 Bayreuth

Fon +49 (0) 9 21 / 53 03 90-50Fax +49 (0) 9 21 / 53 03 90-51

[email protected]

Folgen Sie uns gerne auf Facebook: www.facebook.com/ACQUINeV

Jeweils aktuelle Informationen bezüglich

• Akkreditierungsergebnissen• Mitgliedshochschulen• Gremienmitgliedern• Projekten • etc.

finden Sie im Internet unter:

www�acquin�org

Page 20: Leitfaden für Verfahren der Systemakkreditierung - acquin.org · Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkon-ferenz

DEUTSCH

ACQUIN e.V.Brandenburger Straße 295448 Bayreuth

Fon +49 (0) 9 21 / 53 03 90-50Fax +49 (0) 9 21 / 53 03 90-51

[email protected]


Recommended