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Leitfaden für Verfahren der Programmakkreditierung · 4 Ziel des Akkreditierungsverfahrens ist die...

Date post: 07-Aug-2019
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Leitfaden für Verfahren der Programmakkreditierung
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Leitfaden für Verfahren der Programmakkreditierung

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INHALT

Grundlagen des Akkreditierungs- verfahrens �������������������������������������������������� 4

Das Akkreditierungsverfahren im Überblick ����������������������������������������������� 5

Die Selbstdokumentation der Hochschule ������������������������������������������ 7

1. Ziele ��������������������������������������������������������� 8 1.1 Ziele der Institutionen, übergeordnete Ziele,

gegebenenfalls (staatliche) Einschränkungen 1.2 Qualifikationsziele des Studiengangs 1.3 Weiterentwicklung

2. Konzept ������������������������������������������������� 10 2.1 Studiengangsaufbau 2.2 ECTS, Modularisierung, Qualifikationsziele 2.3 Lernkontext 2.4 Zugangsvoraussetzungen 2.5 Weiterentwicklung

3

3. Implementierung ����������������������������������� 12 3.1 Ressourcen 3.2 Entscheidungsprozesse, Organisation und Kooperation 3.3 Prüfungssystem 3.4 Transparenz und Dokumentation 3.5 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit 3.6 Weiterentwicklung

4. Qualitätsmanagement ��������������������������� 15 4.1 Qualitätssicherung 4.2 Weiterentwicklung

5. Besondere Hinweise für internationale Verfahren ��������������������������������������������� 16

Anlagen zur Selbstdokumentation ���������17

Anmerkungen zum Verfahrensablauf �����18

Das Gutachten ����������������������������������������� 20

I. Ablauf ��������������������������������������������������� 20II. Ausgangslage ���������������������������������������� 20III. Bewertung ��������������������������������������������� 20IV. Empfehlungen an die

Akkreditierungskommission �������������������� 21

Anmerkungen / Impressum ��������������������� 22

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Ziel des Akkreditierungsverfahrens ist die auf der Selbst­dokumentation der Hochschule und der Vor­Ort­Begehung durch die Gutachtergruppe basierende Bewertung (Eva luation) und Feststellung (Akkreditierung) der Qualität des Studiengangs.Die Akkreditierungsentscheidung beruht im Verfahren von ACQUIN durchgängig auf transparenten Kriterien. Die ange­wandten Kriterien greifen nur zum Teil auf so genannte Standards zurück. Standards spielen eine Rolle insbesondere bei der Herstellung von Transparenz, bei der Definition von Schnittstellen und im Hinblick auf Rechtsregeln. Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Studiengangs wird von einem Rückgriff auf derartige Standards abgesehen.

Als qualitätsrelevant für die Studiengänge sind dabei folgende Elemente zu sehen:

• Der Studiengang verfügt über klar definierte und valide Ziele.

• Das Konzept des Studiengangs ermöglicht die (geplante) Realisierung der Ziele.

• Die notwendigen organisatorischen und ressourcen­mäßigen Voraussetzungen sind gegeben.

• Das Konzept wird entsprechend umgesetzt.• Die Hochschule überprüft periodisch, unter Anwendung

anerkannter Bewertungsmethoden, ob die Ziele des Studiengangs zuverlässig erreicht werden und ob der Studiengang verändert werden muss und nimmt ge ge ­benenfalls Verbesserungen vor.

Der an den „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG) orientierte Leitfaden kann sowohl bei nationalen Verfahren, bei denen die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates angestrebt wird, als auch bei internationalen Verfahren, bei denen die Vergabe des ACQUIN­Qualitätssiegels angestrebt wird, ange­wandt werden. Bei den erst genannten Verfahren sind die „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (08.12.2009, in der jeweils aktuell gültigen Fassung) zen­traler Bewertungsmaßstab. Bei internationalen Verfahren im Europäischen Hochschulraum stellen die ESG, in der je ­ weils gültigen Fassung, den zentralen Bewertungsmaßstab dar. Zusätzlich sind in beiden Verfahrensarten die jeweiligen länderspezifischen rechtlichen Vorgaben im Akkreditie­rungsverfahren zu berücksichtigen.

Die auf der Grundlage dieses Leitfadens zu erstellende Selbstdokumentation soll das Qualitätsprofil des Studien­gangs mit Ausweis der Stärken und Schwächen der einzelnen Elemente verdeutlichen.

GRUNDLAGEN DES AKKREDITIERUNGSVERFAHRENS

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DAS AKKREDITIERUNGSVERFAHREN IM ÜBERBLICK

GESCHÄFTSSTELLE Planung der Vor­Ort­Begehung der Gutachtergruppe in Absprache mit der Hochschule

Übermittlung der Selbstdokumentation an die Gutachtergruppe

HOCHSCHULE Einreichen eines Antrags auf Akkreditierung bei ACQUIN / Vertragsabschluss zwischen der Hochschule und ACQUIN

Erstellung der Selbstdokumentation / Übermittlung an die Geschäftsstelle

GESCHÄFTSSTELLE Überprüfung der Selbstdokumentation sowie der Anlagen auf Vollständigkeit

Weiterleitung der Selbstdokumentation an den zuständigen Fachausschuss

FACHAUSSCHUSS Bestellung der Gutachtergruppe

GESCHÄFTSSTELLE Übermittlung der Zusammensetzung der Gutachtergruppe an die Hochschule

HOCHSCHULE Möglichkeit des Einspruchs gegen einzelne Gutachterbenennungen

GESCHÄFTSSTELLE Redaktionelle Überarbeitung des Gutachtens und Abstimmung mit der Gutachtergruppe, Weiterleitung an die Hochschule (ohne Akkreditierungsempfehlung)

FACHAUSSCHUSS Stellungnahme zum Gutachten und zur Stellungnahme der Hochschule

HOCHSCHULE Möglichkeit der Stellungnahme zum Gutachten

GUTACHTERGRUPPE Prüfung der Selbstdokumentation, Durchführung der Vor­Ort­Begehung, Erstellung eines Gutachtens einschließlich einer begründeten Akkreditierungsempfehlung

AKKREDITIERUNGS- KOMMISSION

HOCHSCHULE

Aussetzung

GESCHÄFTSSTELLE Übermittlung des Beschlusses an den Fachausschuss

Übermittlung des Beschlusses an die Gutachtergruppe

Eintrag in die HRK­Datenbank und Veröffentlichung des Akkreditierungsberichts

GESCHÄFTSSTELLE

Akkreditierung mit

Auflagen

Versagung der

Akkreditierung

Akkreditierung ohne

Auflagen

Beratung auf Grundlage des Gutachtens, der Stellungnahme der Hochschule sowie der Stellungnahme des Fachausschusses; Feststellung und Beschlussfassung

Übermittlung des Beschlusses an die Hochschule

Ggf. Antrag der Hochschule auf Aussetzung

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DAS AKKREDITIERUNGSVERFAHREN IM ÜBERBLICK

Das Akkreditierungsverfahren kann zu folgenden Entscheidungen führen:

Akkreditierung ohne Auflagen

Akkreditierung mit Auflagen

Versagung der Akkreditierung

Aussetzung und Wiederaufnahme

Der Studiengang weist keine grundlegenden inhaltlichen oder

strukturellen Mängel auf und die an ihn gestellten Qualitätsan ­

for derungen sind erfüllt. Da jeder Studiengang kontinuierlich

weiterentwickelt werden sollte, können im Gut achten Empfehl­

ungen ausgesprochen werden, die die Studiengangsverant­

wortlichen auf ihre Umsetzungsmöglichkeiten im Sinn der Quali­

täts entwicklung überprüfen sollten. Die Akkreditierungsfrist

beträgt sieben Jahre. Im Falle der erstmaligen Akkreditierung

(einschließ lich der Kon zeptakkredi tierung) beträgt die Akkredi­

tierungsfrist fünf Jahre.

Der Studiengang wird mit Auflagen akkreditiert, da er inhaltliche

und / oder strukturelle Mängel aufweist, die voraussichtlich

inner halb von neun Monaten behebbar sind. Dabei kann er ins­

gesamt qualitativ anspruchsvoll sein, er muss dennoch in einigen

Bereichen überarbeitet werden. Auf Antrag der Hochschule kann

das Verfahren einmalig für höchstens 18 Monate ausgesetzt

werden, wenn zu erwarten ist, dass die Hochschule die Mängel

in dieser Frist behebt. Im Falle einer Akkreditierung mit Auflagen

wird die Akkredi tierungsfrist verkürzt und befristet. Die Frist ver­

längert sich bei Auflagenerfüllung auf die Regelfrist.

Studiengänge, denen die Akkreditierung versagt wird, haben

inhaltliche und/oder strukturelle Mängel, die voraussichtlich nicht

innerhalb von neun Monaten behebbar sind. Das Verfahren kann

auf Antrag der Hochschule einmalig für höchstens 18 Monate

ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Hochschule

die Mängel in dieser Frist behebt.

Die auf Antrag der Hochschule beschlossene Aussetzung erfolgt

schriftlich unter Angabe von Gründen und der Frist, innerhalb

derer die Hochschule die Wiederaufnahme des Verfahrens bean­

tragen kann. Es obliegt der Hochschule, die Wiederaufnahme des

Verfahrens zu beantragen. Bei Wiederaufnahme des Verfahrens

ist über gegebenenfalls zu wiederholende Verfahrensschritte zu

entscheiden. Wird innerhalb der gesetzten Frist kein Wiederauf­

nahmeantrag gestellt, wird die Akkreditierung endgültig versagt.

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DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE

Deckblatt• Anbieter des Studiengangs

(Hochschule, Fakultät / Fachbereich)• Bezeichnung des Studiengangs• Abschlussgrad• (geplantes) Datum der Einführung• Vorangegangene Akkreditierung

(Datum, Akkreditierung bis, Angabe Agentur)• Ergebnis der vorangegangenen Akkreditierung

(ohne / mit Auflagen; bei Auflagen: Datum der Feststellung der Auflagenerfüllung)

• Standort(e) des Studiengangs• Fachwissenschaftliche Zuordnung (Mehrangaben mögl.):

– Medizin und Gesundheitswissenschaften – Wirtschafts­, Rechts­ und Sozialwissenschaften – Mathematik und Naturwissenschaften – Geistes­, Sprach­ und Kulturwissenschaften – Informatik – Architektur und Planung – Kunst, Musik, Gestaltung – Ingenieurwissenschaften – Weitere Zuordnung: _______________________

• Regelstudienzeit (in Semester) und Angabe der ECTS­Punkte

• Studienbeginn (WS/SS)• Häufigkeit des Angebotes (jährlich/halbjährlich)• Ansprechpartner für Studieninformationen• Anzahl der Studienplätze• Studiengebühren

Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens der Programmakkreditierung ist die Erstellung einer umfassenden Selbstdokumentation�

Ein Deckblatt und ein Studienverlaufsplan mit folgenden Angaben sind der Selbstdokumentation voranzustellen.

• Zielgruppe/Adressaten• Studienform

(Vollzeit, berufsbegleitend, Fernstudium, Teilzeit)• Zugangsvoraussetzungen• Ggf. Profiltyp Studiengänge

– Intensivstudiengang – eLearning – Dual – Joint/Double Degree – Künstlerisches Profil – Lehramtsbezogenes Profil

• Masterstudiengänge (konsekutiv, weiterbildend)• Ggf. Profiltyp Masterstudiengänge (Angabe nicht mehr

erforderlich, nur wenn Zuordnung gewünscht) – Stärker anwendungsorientiert – Stärker forschungsorientiert

StudienverlaufsplanIm Anschluss an das Deckblatt ist ein Studienverlaufsplan zu integrieren, der die folgenden Angaben enthalten sollte:• Modultitel • Semesterangabe• Angabe der ECTS­Leistungspunkte/Verteilung pro

Studienjahr• Ggf. Angaben zu Lehrformen• Ggf. Angaben zu Prüfungsformen

Hinweise zur Erstellung der Selbstdokumentation• Orientieren Sie sich bei der Erstellung der Selbstdokumentation an den nachfolgend genannten Kapiteln des

Leitfadens. Besonderheiten des Studiengangs, die im Leitfaden nicht thematisiert sind, nehmen Sie bitte an ge eigneter Stelle auf. Bei Bündelakkreditierungen behandeln Sie Aspekte, die alle Studiengänge betreffen, gemein­sam und beschreiben Sie diese nur einmal in der Selbstdokumentation, um Wiederholungen zu vermeiden.

• Bitte erstellen Sie die Unterlagen nach Möglichkeit doppelseitig, achten Sie auf eine klare Gliederung des Antrages (z.B. Untergliederung des Anhangs durch Trennblätter), vergessen Sie nicht die Angabe von Seitenzahlen, auch im Anhang.

• Wir benötigen die Selbstdokumentation in 10­facher Ausfertigung gedruckt und digital. • Für Fragen bei der Erstellung der Selbstdokumentation und zur Einreichung der Unterlagen stehen Ihnen die

Mitarbeiter 1 der Geschäftsstelle sehr gerne zur Verfügung.1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Text jeweils die männliche Form (z.B. Mitarbeiter) verwendet. Diese schließt die weibliche Form ausdrücklich mit ein.

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DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE

1�2 Qualifikationsziele des Studiengangs

Welche Qualifikationsziele werden vermittelt? Wie er folgte deren Entwicklung? Für welche Zielgruppen wurden sie entwickelt?

• Beschreibung der Qualifikationsziele und der Zielgruppe• Darstellung der Entwicklung der Qualifikationsziele unter

Berücksichtigung relevanter Interessengruppen (Studie­rende, Lehrkörper, Arbeitgeber etc.)

• Bei Kombinationsstudiengängen: Welche Konzeption verfolgt die Hochschule für ihr kombinatorisches Studien­angebot, um die Qualifikationsziele der Teilstudiengänge zu integrieren?

Welche konkreten fachlichen und überfachlichen Kompetenzen und welches Fachwissen und fachüber­greifendes Wissen sollen vermittelt werden?• Reflexion und Integration der Anforderungen der

Berufspraxis bei der Studienprogrammentwicklung (z.B. Berufsfeldanalyse), Beschäftigungsbefähigung

• Beteiligung von Vertretern der Berufspraxis

1� Ziele

1�1 Ziele der Institutionen, übergeordnete Ziele, gegebenenfalls (staatliche) Einschränkungen

Welche Gesamtstrategie verfolgen Hochschule(n) und studienorganisatorische Teileinheit?

Wie ist der Studiengang in diese Strategie eingebunden?• Aktuelle Situation der Hochschule• Strategische Entwicklungsplanung, Qualitätspolitik,

Schwerpunkte und Profil in Lehre und Forschung• Beschreibung der studienorganisatorischen Teileinheit

Welche quantitativen Zielsetzungen hat der Studien­gang? Wie sieht die aktuelle Nachfrage aus?• Anzahl der (vorgesehenen) Studienplätze• Bewerberzahlen/Nachfragesituation• Verhältnis von Bewerberzahlen und Zulassungen• (Voraussichtliche) Anzahl der Studienanfänger, Studie­

renden, Absolventen; bei bereits verwirklichten Studienprogrammen: – Anzahl der Studierenden, Anzahl der bisherigen

Absolventen (aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Geschlecht, Studienrichtung, deutsch / ausländisch, Vorbildung, Berufserfahrung, Abschlussnote etc.)

– Anzahl der Hochschulwechsler und Studienabbrecher und Gründe hierfür

Wie wurde die Erfüllung rechtlich verbindlicher Ver­ordnungen bei der Entwicklung des Studiengangs sicher gestellt bzw. berücksichtigt? • Vorgaben des Akkreditierungsrates, spezifische Länder­

vorgaben, Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK), Vorgaben für Studiengänge die auf staatlich bzw. kirchen ­ rechtlich reglementierte Berufe hinführen (nur bei natio­nalen Verfahren zu be rücksichtigen)

• (Nationale) Qualifikationsrahmen• Aktuelle Dokumente: siehe www.acquin.org

Leitfaden zur Erstellung der Selbstdokumentation und für die externe Begutachtung:

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Inwieweit hat der Studiengang ein besonderes Profil/ eine besondere Studienform? • Darstellung des besonderen Profils / der besonderen

Studienform, z.B – Intensivstudiengang – eLearning Studiengang – Dualer Studiengang – Joint / Double Degree Studiengang – Künstlerischer Studiengang – Lehrerbildender Studiengang – Weiterbildender Studiengang – Fernstudiengang – Teilzeitstudiengang – Berufsbegleitender Studiengang

• Ggf. Unterschiede zu Vorgängerstudien­ und anderen / ähnlichen Studienprogrammen der eigenen Hochschule und anderer Hochschulen

• Masterprogramme: zusätzliche Qualifikationen ge­genüber einem ersten berufsbefähigenden Hochschul­abschluss; wenn eine Zuordnung zum Profiltyp stärker anwendungsorientiert / stärker forschungsorientiert er folgt bitte Begründung des Profils (Zuordnung und Begründung des Profiltyps nur bei nationalen Verfahren)

ACQUIN überprüft• die Einbindung des Studiengangs in die Gesamtstrategie und die Qualitätspolitik der Hochschule, • welche Qualifikationsziele der Studiengang verfolgt (fachliche und überfachliche Aspekte mit Bezug insbesondere

auf die Bereiche wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, Befähigung eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen, Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement, Persönlichkeitsentwicklung),

• ob der Studiengang den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse, den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor­ und Masterstudiengängen vom 10.10.2003 in der jeweils gültigen Fassung sowie ggf. landesspezifischen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor­ und Masterstudiengängen entspricht,

• ob die Berufsfelder ausreichend definiert sind und die Anforderungen der Berufspraxis angemessen berücksichtigt sind,

• bei Studiengängen mit besonderem Profilanspruch, ob die besonderen Anforderungen an diese Studienpro gramme angemessen berücksichtigt sind,

• wie die Ziele weiterentwickelt wurden und die Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementsystems bei der Weiterentwicklung der Ziele berücksichtigt wurden.

1�3 Weiterentwicklung • Beschreibung der Weiterentwicklung der Qualifikations­

ziele unter Berücksichtigung der Ergebnisse des hoch­schulinternen Qualitätsmanagements (Absolventenbe­fragungen /­verbleibsstudien, Evaluationsergebnisse, Arbeitgeberbefragungen)

• Beschreibung und Begründung der vorgenommenen Änderungen

• Ggf. Umgang mit Empfehlungen aus der vorange­gangenen Akkreditierung

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• Ermittlung, Beschreibung und regelmäßige Überprüfung des Arbeitsaufwands der Studierenden, ggf. Anpassung des Arbeitsaufwandes der Studierenden (außer im Falle einer Konzept akkreditierung)

Wie tragen die Qualifikationsziele der einzelnen Mo dule zur Gesamtkompetenz der Absolventen bei?• Modularisierungskonzept, Stimmigkeit in der Kombi­

nation der einzelnen Module im Hinblick auf formulierte Qualifikationsziele

• Modulbeschreibungen: Inhalte und Qualifikationsziele, Lehrformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Ver­wendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Ver­gabe von Leistungspunkten, Vergabe Leistungspunkte / Arbeitsaufwand (Workload), Häufigkeit des Ange bots von Modulen, Dauer der Module, Einordnung ins Fach­semester etc.

• Vermittlung von Fachwissen, fachübergreifendem Wissen, fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen

• Entwicklung von transferierbaren Erkenntnissen und Kompetenzen

• Vermittlung von Schlüsselqualifikationen• Angemessenheit der zu erwerbenden Kompetenzen

in Bezug auf die jeweilige Ausbildungsstufe (Bache­lor / Master) unter Berücksichtigung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für (deutsche) Hochschul ­ ab schlüsse bzw. des jeweiligen nationalen bzw. Europäi­schen Qualifikationsrahmens

2� Konzept

2�1 Studiengangsaufbau

Wie ist der Studiengang inhaltlich und strukturell aufgebaut? Ist der Aufbau stimmig hinsichtlich der Umsetzung der angestrebten Studiengangsziele?• Inhaltlicher und zeitlicher Aufbau des Studiengangs• Einbindung aktueller wissenschaftlicher bzw. künstle­

rischer Inhalte in das Curriculum• Strukturierung, Integration und Betreuung von Praxis­

und / oder Auslandsphasen (ggf. Mobilitätsfenster)• ggf. Darstellung eines disziplinübergreifenden

Lehr angebotes• ggf. Darstellung eines Konzepts für ein Teilzeitstudium

2�2 ECTS, Modularisierung und Qualifikationsziele

Wie ist der Studiengang strukturiert? Wie ist der Studienplan gestaltet? Wie wird die Studierbarkeit gewährleistet?• Implementierung von ECTS• Umfang der Pflicht­, Wahlpflicht­ und Wahlangebote,

Angebotszyklus• Sicherstellung der Studierbarkeit innerhalb der Regel­

studienzeit • Bei Kombinationsstudiengängen: Welche Maßnahmen

trifft die Hochschule um die Überschneidungsfreiheit der hauptsächlich gewählten Kombinationen sicherzustellen?

DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE

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2�5 Weiterentwicklung

• Beschreibung der Weiterentwicklung des Studiengangs seit der vorangegangenen Akkreditierung bzw. seit der Einrichtung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems (Evalua tionsergebnisse, Erhebungen zur Arbeitsbelastung der Studierenden, Absolventenbefragungen, Verbleibs­studien, Studienerfolg)

• Beschreibung und Begründung der vorgenommenen Änderungen (Studieninhalte, Modularisierung, Inhalte, Anpassung Workload / ECTS­Punkte, Lehrformen)

• ggf. Umgang mit den Empfehlungen aus der vorange­gangenen Akkreditierung

2�3 Lernkontext

Welche didaktischen Mittel und Methoden werden eingesetzt, um die Studierenden mit berufsadäquaten Handlungskompetenzen in ihrem Fachgebiet aus ­ zu statten und (inwieweit) sind diese angemessen?• Vorgesehene Lehrveranstaltungsformen und Lehr ­

metho den, Angemessenheit im Hinblick auf die Qualifikationsziele

• Einbeziehung von neuen Medien (bspw. eLearning, Internet­Plattformen, Fernstudienelemente)

• Einbindung von Fremdsprachen

2�4� Zugangsvoraussetzungen

Sind die Zugangsvoraussetzungen angemessen und wird damit die geeignete Zielgruppe angesprochen? • Zugangsvoraussetzungen, Anforderungsprofil für

Studienbewerber, welche spezifischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse werden vorausgesetzt

• Ggf. Kriterien des Auswahlverfahrens• Anrechnungsmodalitäten / Anerkennungsregeln für an

anderen Hochschulen erbrachte Leistungen gemäß der Lissabon­Konvention und außerhochschulisch er­brachte Leistungen

• Gewährleistung des Nachteilsausgleichs• Möglichkeiten für Einstieg und Wechsel zwischen ver­

schiedenen Abschlusssystemen• Brückenveranstaltungen für ausländische Studierende,

für Studienanfänger, für „fachfremde“ Studierende• Masterstudiengänge: Einstiegsmöglichkeiten, Über­

leitungsmöglichkeiten zur Promotion

ACQUIN überprüft• ob das Studiengangskonzept stimmig aufgebaut

und geeignet ist, die vorgegebenen Qualifika­tionsziele zu erreichen und die Vermittlung von Fachwissen, fachübergreifendem Wissen sowie von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen beinhaltet,

• ob das Studiengangskonzept den Anforderungen des Qualifikationsrahmens und den Ländergemein­samen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor­ und Masterstudiengängen vom 10.10.2003 i.d. aktuell gültigen Fassung (und ggf. landesspezifischen Strukturvorgaben) entspricht,

• ob der Lernkontext die Zielerreichung fördert,• ob das Studiengangskonzept die Studierbarkeit

gewährleistet, • ob die Zugangsvoraussetzungen und ggf. das

Auswahlverfahren angemessen sind, die Studier­barkeit sichern und wie sie ggf. verändert wurden,

• ob Anerkennungsregeln für an anderen Hoch­schulen erbrachte Leistungen gemäß der Lissabon­Konvention und außerhochschulisch erbrachte Leistungen verankert wurden und ob der Nach­teilsausgleich gewährleistet ist,

• wie das Studiengangskonzept weiterentwickelt wurde und die Ergebnisse des internen Qualitäts­managements bei der Weiterentwicklung des Konzepts berücksichtigt wurden.

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3� Implementierung

3�1 Ressourcen

Inwiefern sind die personellen Ressourcen für die Durchführung des Studiengangs und die Gewähr­leistung des Profils ausreichend? • Aktuelle Stellensituation:

– Stellen für hauptamtlich Lehrende, Gastprofessoren und Lehrbeauftragte;

– Geschlechterverhältnis – Zurzeit abweichend vom Stellenplan besetzte Stellen – Planmäßig in den nächsten Jahren frei werdende

Stellen – Import und Export in der Lehre, Verflechtungen mit

anderen Studiengängen – Administratives, technisches und weiteres Personal

• Kapazitätsplanung bzw. Übersicht des für den Studien­gang zur Verfügung stehenden Lehrdeputats

• Betreuungsrelation Lehrende / Studierende

DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE

• Verteilung der Lehr­ und Prüfungsbelastung auf die Lehrenden

• Maßnahmen zur Personalentwicklung und ­qualifizierung• Berufungskriterien und Rolle der Lehre in der Berufungs­

politik der Hochschule

Sind die aktuellen Sachmittel / Haushaltsmittel ausrei­chend und den Studiengangszielen angemessen? • Darstellung der sächlichen und räumlichen Ausstattung• Mittel für die Lehre• Sonstige Sachmittel für den Studiengang• Übersicht über die Verteilung der Sach­ und

Haushalts mittel

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3�2 Entscheidungsprozesse, Organisation und Kooperation

Wie ist der Studiengang organisiert? Wie werden Zuständigkeiten und Ansprechpartner definiert und transparent gemacht?• Gremien für Lehre und Studium• Beteiligung von Studierenden• Beteiligung von Externen• Im Fall von Kooperationen und Projekten mit internen

und externen studienorganisatorischen Bereichen, u.a. Hochschulen im In­ und Ausland, mit Lehr­ und Forschungsinstituten und mit der Wirtschaft: Organisati­on der Kooperationen, Definition von Verantwortlich­keiten (Kooperationsvereinbarungen beifügen), Ab stim­mungs prozesse, Gewährleistung der Umsetzung und Qualität des Studiengangskonzeptes bei Kooperationen u.a. bei joint degrees, double degrees

3�3 Prüfungssystem

Wie ist das Prüfungssystem organisiert? Wie trägt es zur Zielerreichung des Studiengangs bei?• Begründung der Auswahl und Angemessenheit der

Prüfungsformen zur Feststellung der Erreichung der Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls

• Varianz der eingesetzten Prüfungsformen• Modulbezogenheit, Wissens­ und Kompetenzorientierung

der Prüfungen • Prüfungsdichte und Prüfungsorganisation, Prüfungsbe­

lastung der Studierenden • Sicherstellung des Nachteilsausgleichs für Studierende mit

Behinderungen und in besonderen Lebenslagen• Rechtsprüfung der Prüfungsordnung, Verabschiedung

der Prüfungsordnung

3�4 Transparenz und Dokumentation

Wie werden die Anforderungen für alle Zielgruppen transparent gemacht? • Dokumentationen und Veröffentlichungen hinsichtlich

Studiengang, Zugangsvoraussetzungen, Studienverlauf und Prüfungsanforderungen, Nachteilsausgleichsregelun­gen, Anerkennungsregeln

• Zugangsmöglichkeiten zu den relevanten Studien­gangsdokumenten (z.B. Modulhandbuch, Studien­ und Prüfungsordnung)

• Prüfungsdokumente (Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records)

Welche Informations­ und Beratungsangebote gibt es?• Individuelle Unterstützung und Beratung der Studieren­

den (Informationsmöglichkeiten, Informationsveran­staltungen, fachliche und überfachliche Studienberatung, Sprechstunden, Unterstützung durch Tutorien etc.)

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3�5 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit

• Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit sowie der Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen insbesondere Studierende mit Kindern, ausländische Studierende, Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Migrationshintergrund und / oder aus sogenannten bildungsfernen Schichten

• Besondere Beratungsangebote, Unterstützungs­möglichkeiten

DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE

ACQUIN überprüft• ob die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung qualitativ und quantitativ die adäquate Durchführung

des Studiengangs sicherstellt,• ob Maßnahmen zur Personalentwicklung und ­qualifizierung vorhanden sind,• ob Entscheidungs­ und Organisationsprozesse angemessen definiert und dokumentiert sind,• ob im Falle studiengangsbezogener Koopera tionen die Umsetzung und die Qualität des Studiengangs

gesichert sind,• ob das Prüfungssystem geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele festzustellen, die Prüfungen modul­

bezogen sowie wissens­ und kompetenz orientiert sind und der Nachteilsausgleich für behinderte Studierende geregelt ist,

• ob der Studiengang, Studienverlauf, Prüfungs anforderungen und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelung für Studierende angemessen dokumentiert und ver öffentlicht sind,

• ob Informations­ und Betreuungsangebote und die fachliche und überfachliche Studienberatung gewährleistet sind,

• ob an der Hochschule ein Konzept zur Geschlechtergerechtigkeit und Förderung der Chancengleichheit existiert und wie es im Studiengang umgesetzt ist,

• welche Änderungen sich im Bereich der Ressourcen, der Entscheidungs­ und Organisationspro zesse, der Kooperationen, des Prüfungssystems unter Berücksichtigung der Ergebnisse des internen Qualitätsmanagements ergeben haben.

3�6 Weiterentwicklung

• Beschreibung der Weiterentwicklung der Implementie­rung unter Einbeziehung der Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementssystems – hinsichtlich der personellen, finanziellen, sächlichen,

räumlichen Ressourcen – hinsichtlich der Entscheidungs­ und

Organisations prozesse – hinsichtlich des Prüfungssystems, der Prüfungs­

formen, der Prüfungs organisation• Beschreibung und Begründung der vorgenommenen

Änderungen• ggf. Umgang mit Empfehlungen aus der voran­

gegangen Akkreditierung

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ACQUIN überprüft• ob das Verfahren der internen Qualitätssicherung dokumentiert und transparent ist,• ob Instrumente vorhanden sind, die Validität der Ziele, die Qualität des Konzepts und die Implementierung des

Konzepts im Hinblick auf die definierten Ziele zu sichern,• ob Evaluationen, Untersuchungen zur Arbeitsbelastung der Studierenden, zum Studienerfolg, zum Absolventenver­

bleib durchgeführt wurden und wie diese Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Studiengangs eingegangen sind,• ob die ergriffenen Maßnahmen angemessen sind, ob die Steuerungsfähigkeit im Hinblick auf Zielsetzung, Konzept

und Implementierung des Studiengangs gewährleistet ist,• wie das Qualitätsmanagementsystem weiterentwickelt wurde.

• Beschreibung der mit der Qualitätssicherung und ­entwicklung verbundenen Entscheidungsprozesse und beteiligten Gremien

• Durchgeführte und geplante Evaluationen des Studien­erfolgs (Absolventenanalyse, Verbleibstudien, Zeitdauer bei der Arbeitsplatzsuche, Einkommen, Berufsweg­analysen, Alumnivereinigung), im Falle der Konzeptak­kreditierung Darstellung der geplanten Evaluationen des Studienerfolgs

• Maßnahmen hinsichtlich hoher Drop­Out­Quoten, nicht zufrieden stellender Absolventenanalysen oder unbe friedigender Notendurchschnitte (außer im Falle der Konzeptakkreditierung)

• Maßnahmen zur Personalentwicklung und ­qualifizierung

• Berufungspolitik• Förderung des wissenschaftlichen bzw. künstle ­

rischen Nachwuchses

4�2 Weiterentwicklung

• Beschreibung der Weiterentwicklung / Änderung des Qualitätsmanagementsystems

• Auswirkungen der Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen

4� Qualitätsmanagement

4�1 Qualitätssicherung

Verfügen der Studiengang, die studienorganisato­rische Teileinheit und die Hochschule über ein Qualitätsmanagementsystem mit definierten Organi­sations­ und Entscheidungsstrukturen zur Sicher­stellung einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Studiegangs? Wie wird die Qualität des Studien­gangs gesichert und welche Mechanismen zur Weiterentwicklung von Zielen, Konzept und Imple­mentierung sind vorhanden?

• Erfassung von Studiendaten und Mechanismen für deren Umsetzung in Studienplanentwicklung, Personal­auswahl, Zulassungsmodalitäten von Studierenden, Evaluation der Lehre etc.

• Mechanismen für die systematische Weiterentwicklung des Studiengangs: – Interne / externe Evaluationen sowie Auswertung

und Rückkopplung – Bedarfsplan oder Prioritätenliste für notwendige

Veränderungen – Maßnahmen zur Sicherung der Effektivität

und Qualität der Lehre – Überprüfung und Sicherstellung der Angemessenheit

der Lehrveranstaltungen hinsichtlich der Lehrinhalte und des Gesamtkonzepts, der Anpassung der Lehrin­halte an neueste Entwicklungen und Erkenntnisse der Wissenschaft, Kunst, Forschung und Berufspraxis

16

ACQUIN überprüft bei internationalen Verfahren hinsichtlich der Ziele:

ACQUIN überprüft bei internationalen Verfahren hinsichtlich des Konzepts:

ACQUIN überprüft bei internationalen Verfahren hinsichtlich der Implementierung:

ACQUIN überprüft bei internationalen Verfah-ren hinsichtlich des Qualitätsmanagements:

Die Selbstdokumentation für internationale Verfahren ist analog zu den nationalen Verfahren mit den Kapiteln Ziele, Konzept, Implementierung, Qualitätsmanagement zu erstellen. Spezifische Vorgaben (Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor­ und Masterstudiengängen, Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studien­gängen und die Systemakkreditierung), welche für die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates verbindlich sind, sind hier nicht zu beachten. Bei internationalen Verfahren im Europäischen Hochschulraum stellen die ESG in der jeweils gültigen Fassung den zentralen Bewertungsmaßstab dar. Zusätz lich sind die jeweiligen länderspezifischen rechtlichen Vorgaben im Akkreditierungsverfahren zu berücksichtigen.

6� Besondere Hinweise für internationale Verfahren

• die Einbindung des Studiengangs in die Gesamtstrategie und

Qualitätspolitik der Hochschule, welche Qualifikationsziele

der Studiengang verfolgt (fachliche und über fachliche Aspekte

mit Bezug insbesondere auf die Bereiche wissenschaftliche

oder künstlerische Befähigung, Befähigung eine qualifizierte

Erwerbs tätigkeit aufzunehmen),

• ob der Studiengang den Anforderungen des nationalen

Qualifikationsrahmens entspricht,

• ob die Berufsfelder ausreichend definiert sind und die Anforde­

rungen der Berufspraxis angemessen berücksichtigt sind,

• ggf. ob der Studiengang ein besonderes Profil hat,

• bei erneuter Akkreditierung: Weiterentwicklung der Ziele

unter Berücksichtigung der Ergebnisse des internen

Qualitätsmana gementsystems.

• ob das Studiengangskonzept stimmig aufgebaut und ge ­

eignet ist, die vorgegebenen Ziele zu erreichen und die

Vermittlung von Fachwissen, fachübergreifendem Wissen

sowie von fachlichen, methodischen und generischen

Kompetenzen beinhaltet,

• ob das Studiengangskonzept den Anforderungen des

nationalen Qualifikationsrahmens entspricht,

• ob das Studiengangskonzept die Studierbarkeit gewährleistet

und ob der Lernkontext die Zielerreichung fördert,

• ob die Zugangsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren

angemessen sind,

• ggf. ob Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen er­

brachte Leistungen gemäß der Lissabon­Konvention und

außerhochschulisch erbrachte Leistungen verankert wurden,

• bei erneuter Akkreditierung: Weiterentwicklung des Studien­

gangskonzepts unter Berücksichtigung der Er gebnisse des

internen Qualitätsmanagementsystems.

• ob die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung

qualitativ und quantitativ die adäquate Durchführung des

Studiengangs sicherstellt,

• ob Maßnahmen zur Personalentwicklung und ­qualifizierung

vorhanden sind,

• ob Entscheidungs­ und Organisationsprozesse angemessen

definiert und dokumentiert sind und eine angemessene

Beteiligung der Studierenden gewährleistet ist,

• ob das Prüfungssystem geeignet ist, das Erreichen der

Qualifikationsziele festzustellen,

• ob die Prüfungen wissens­ und kompetenzorientiert sind,

• ob der Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen

und Zugangsvoraussetzungen angemessen dokumentiert

und veröffentlicht sind,

• ob Informations­ und Betreuungsangebote und die fachliche

und überfachliche Studienberatung gewährleistet sind,

• bei erneuter Akkreditierung: Weiterentwicklung der Ausstat­

tung, der Entscheidungs­ und Organisationsprozesse sowie

des Prüfungssystems unter Berücksichtigung der Ergebnisse

des internen Qualitätsmanagementsystems.

• ob die Hochschule über ein Konzept und Verfahren zur

Sicherung der Qualität und Standards ihrer Programme und

Abschlüsse verfügt,

• ob das Verfahren der internen Qualitätssicherung dokumen­

tiert und transparent ist,

• ob Instrumente vorhanden sind, die Validität der Ziele, die

Qualität des Konzepts und die Implementierung des Konzepts

im Hinblick auf die definierten Ziele zu sichern,

• bei erneuter Akkreditierung: ob Evaluationen, Untersuchungen

zur Arbeitsbelastung der Studierenden, zum Studienerfolg,

zum Absolventenverbleib durchgeführt wurden und wie diese

Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Studiengangs

eingegangen sind,

• ob die ergriffenen Maßnahmen angemessen sind, ob die

Steuerungsfähigkeit im Hinblick auf Zielsetzung, Konzept und

Implementierung des Studiengangs gewährleistet ist.

DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE

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ANLAGEN ZUR SELBSTDOKUMENTATION

• Ggf. relevante Gremienbeschlüsse zur Einführung bzw. Änderung

• Anlagen zum Qualitätsmanagement – Darstellung von Evaluationsergebnissen zu

Workloaderhebungen – Studierendenbefragungen (z.B. Erstsemester­

befragungen) – Lehrevaluationen – Absolventenbefragungen / ­verbleibstudien

• Statistische Angaben – Auslastung des Studiengangs – Prüfungsergebnisse – Abbrecherquote – Studienanfängerzahlen – Prozentsatz ausländischer Studierender – Geschlechterverhältnis

Gegebenenfalls weitere Anlagen, wie z.B.:• Bescheid zur Genehmigung des Studienganges

bzw. Stellungnahme des Ministeriums• Hochschul­ und landesspezifische Vorgaben zur

Einrichtung des Studienprogrammes

Erforderliche Anlagen:

• Ordnungsmittel – Studien­ und Prüfungsordnungen – Diploma Supplement – Transcript of Records – Zeugnis und Urkunde – Falls vorhanden Zulassungsordnung – Falls vorhanden Gebührenordnung – Falls vorhanden Praktikumsordnung

• Studienorganisatorische Dokumente – Modulkatalog

• Sonstiges – Qualifikationsprofile der Lehrenden – Kapazitätsplanung für die Gesamtdauer

des Studiengangs (Soll / Ist) – Darstellung vorhandener und geplanter

Kooperationen (Kooperationsverträge) – Ggf. Berufungsordnung

• Informationsmaterial für Studieninteressierte und Studierende

• Gutachten vorherige Akkreditierung, Akkreditierungs­beschluss, Akkreditierungsurkunde, ggf. Schreiben der Agentur zur Feststellung der Auflagenerfüllung

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ANMERKUNGEN ZUM VERFAHRENSABLAUF

Die Vor-Ort-Begehung

Zu Beginn der in der Regel zweitägigen Vor­Ort­Begehung wird ein Sprecher der Gutachtergruppe gewählt, der wäh­rend der Gespräche in der Hochschule die Moderation über­nimmt und im weiteren Verlauf des Verfahrens als erster Ansprechpartner für die Geschäftsstelle dienen kann. Neben den Gesprächen findet eine Besichtigung der Räumlichkeiten statt, um die für die Durchführung des Programms notwen­dige Ausstattung von Laboren, Bibliotheken, Arbeits­ und Computerräumen zu überprüfen. Das Begutachtungsverfah­ren beruht auf der Prüfung der eingereichten Unterlagen und Gesprächen mit Programmverantwortlichen, Lehrenden, Studierenden und der Hochschulleitung vor Ort. Es werden die Konsistenz von Zielsetzung, Konzept und Umsetzung des Programms unter Beachtung der jeweiligen hochschulspe­zifischen Bedingungen begutachtet; bei der Begutachtung werden bei nationalen Verfahren, in denen die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates angestrebt wird, die Kri­terien des Akkreditierungsrates zugrunde gelegt. Bei inter­nationalen Verfahren, in denen die Vergabe des ACQUIN­Siegels angestrebt wird, die European Standards and Guidelines sowie die jeweiligen landesspezifischen recht­lichen Vorgaben.

Die Akkreditierung ist ein kollegialer, kritisch­konstruktiver Begutachtungsprozess: Wenn Gutachter Möglichkeiten zur Verbesserung des Studienangebots sehen, sollten diese mit den Studiengangsverantwortlichen diskutiert werden.

Die Akkreditierungskommission von ACQUIN ist alleiniges Gremium der Entscheidung über die Akkreditierung. Daher werden die Mitglieder der Gutachtergruppe gebeten, sich in der Hochschule gegenüber ihren Gesprächspartnern nicht zum möglichen Ausgang des Verfahrens zu äußern. Der Beschluss über die Akkreditierung sowie ggf. über die Auf­lagen und Empfehlungen werden der Hochschule nach Ent­scheidung der Akkreditierungskommission mitgeteilt.Im Falle der Konzeptakkreditierung findet eine Vor­Ort­ Begehung nur nach einer entsprechenden Entscheidung der Gutachtergruppe statt. In jedem Fall werden getrennte Gespräche mit der Leitung der Hochschule, mit Lehrenden und mit studentischen Vertretern der Hochschule geführt.

Zusammensetzung der Gutachtergruppe

Die Gutachtergruppe besteht in der Regel aus drei wissen­schaftlichen Vertretern, einem Berufspraktiker und einem Studierenden. Die wissenschaftlichen Vertreter sollten unter­schiedlichen Hochschularten angehören. Bei gebündelten Akkreditierungsverfahren wird die Gutachtergruppe ent­sprechend erweitert.

Aufgabe des Mitarbeiters der Geschäftsstelle von ACQUIN

Der Mitarbeiter von ACQUIN, der das Verfahren betreut und auch die Gutachtergruppe vor Ort begleitet, ist für die organisatorische Abwicklung des Verfahrens einschließ­lich der Vor­Ort­Begehung und für Erläuterungen zum Verfahrensablauf zuständig. Er tritt nicht selbst als Gut­achter in Erscheinung.

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Programmverantwortlichen, die Hochschulleitung sowie die Mitglieder des Fachausschusses und der Akkreditie­rungskommission die Akkreditierungsempfehlungen der Gutachtergruppe ohne weitere Hintergrund informationen (Selbst dokumentation, Gespräche vor Ort) nachvollziehen können. Es ist dabei deutlich zu unterscheiden zwischen Empfehlungen, die zu einer Weiterentwicklung des Studi­enangebots beitragen können, und Auflagen, auf deren fristgerechten Erfüllung der Akkreditierungsstatus basiert.

Das Gutachten

Das arbeitsteilig zu erstellende Gutachten soll unter Berück­sichtigung der Gliederungspunkte (Ziele, Konzept, Imple­mentierung, Qualitätsmanagement) jeweils einen beschrei­benden Teil und einen bewertenden Teil enthalten. Dabei sollten sowohl die positiven als auch die kritischen Aspekte aufgeführt werden. Zudem wird bei nationalen Verfahren der Grad der Erfüllung der Kriterien des Akkredi tierungsrats bzw. bei internationalen Verfahren im Europä ischen Hoch­schulraum der European Standards and Guidelines bewer­tet. Das Gutachten muss so aussagekräftig sein, dass die

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DAS GUTACHTEN

• Berücksichtigung der konzeptionellen Einordnung des Studiengangs (nationale Qualifikationsrahmen, Länder­gemeinsame / landespezifische Strukturvorgaben)

• Weiterentwicklung der Ziele unter Einbeziehung der Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementsystems

2. KonzeptExistenz, Konsistenz, Kohärenz und Konsequenz im Hinblick auf:• Studiengangsaufbau (Einhaltung der Ländergemeinsamen

und ggf. landesspezifischen Strukturvorgaben, ggf. Einbindung von Praxisphasen / Mobilitätsfenster)

• Lernziele, Modularisierung und ECTS (Vermittlung von Fachwissen, fachübergreifendem Wissen, fachliche, methodische, generische Kompetenzen, studentische Arbeits belastung, Studierbarkeit, Studienplangestaltung, Prüfungsbelastung)

I� Ablauf

II� Ausgangslage

1. Kurzporträt der Hochschule2. Einbettung des Studiengangs / der Studiengänge

III� Bewertung

1. ZieleExistenz, Transparenz, Validität der Ziele: • Bezug zu den allgemeinen Zielen der Hochschule

(Ein bettung in das Hochschulprofil, die Gesamtstrategie und die Qualitätspolitik der Hochschule)

• Qualifikationsziele für den Studiengang (wissenschaft­liche, künstlerische, Befähigung zum zivilgesellschaft­lichen Engagement, Persönlichkeitsentwicklung, Berufsbefähigung / Befähigung zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit)

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5. Resümee / Weiterentwicklung des Studiengangs

IV� Empfehlungen an die Akkreditierungskommission

Die Abschnitte I und II werden von der Geschäftsstelle, Ab­schnitt III von der Gutachtergruppe erstellt. Diese Abschnitte erhält die Hochschule. Der Abschnitt IV wird nicht an die Hochschule weitergeleitet, diesen erhalten nur der zuständi­ge Fachausschuss und die Akkreditierungskommission von ACQUIN.

1. Bewertung der Kriterien des Akkredi tierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen (bei natio­nalen Verfahren)

• Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes• Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das

Studiensystem• Studiengangskonzept• Studierbarkeit• Prüfungssystem• Studiengangsbezogene Kooperationen• Ausstattung• Transparenz und Dokumentation• Qualitätssicherung und Weiterentwicklung• Studiengänge mit besonderem Profilanspruch• Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit

2. Akkreditierungsempfehlung

VeröffentlichungNach Abschluss des Verfahrens wird gemäß den Vor ­ gaben des Akkreditierungsrates ein Akkreditierungs ­ be richt veröffentlicht.

• Lernkontext (Eignung der eingesetzten Lehr­ und Lern formen)

• Definition und Angemessenheit der Zielgruppe, Zugangsvoraussetzungen

• Anerkennungsregeln gemäß der Lissabon­Konvention und außerhochschulisch erbrachten Leistungen, Nach teilsausgleich

• Weiterentwicklung des Studiengangs unter Einbeziehung der Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementsystems

3. ImplementierungExistenz, Plausibilität, Angemessenheit von:• Ressourcen (personelle, sächliche, räumliche,

infra strukturelle)• Personalentwicklung und ­qualifizierung• Entscheidungsprozesse, Organisation und Kooperationen• Prüfungssystem • Transparenz und Dokumentation• Informations­ und Betreuungsangebote, Studienberatung• Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit• Weiterentwicklung der Ressourcen, der Organisations­

und Entscheidungsprozesse, des Prüfungssystems unter Einbeziehung der Ergebnisse des internen Qualitäts­managements

4. Qualitätsmanagement Existenz, Plausibilität, Angemessenheit von Qualitäts­sicherung und ­entwicklung im Studienprogramm und in der Weiterentwicklung des Studienprogramms unter besonderer Berücksichtigung von:• Evaluationsergebnissen• Untersuchungen der studentischen Arbeitsbelastung• Studienerfolg und Absolventenverbleib • Eingesetzten Instrumenten und ergriffenen Maßnahmen• Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements

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ANMERKUNGEN / IMPRESSUM

Nähere Informationen erhalten Sie außerdem über unsere Geschäftsstelle:

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Fon +49 (0) 9 21 / 53 03 90­50Fax +49 (0) 9 21 / 53 03 90­51

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