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INHALT
Grundlagen des Akkreditierungs- verfahrens �������������������������������������������������� 4
Das Akkreditierungsverfahren im Überblick ����������������������������������������������� 5
Die Selbstdokumentation der Hochschule ������������������������������������������ 7
1. Ziele ��������������������������������������������������������� 8 1.1 Ziele der Institutionen, übergeordnete Ziele,
gegebenenfalls (staatliche) Einschränkungen 1.2 Qualifikationsziele des Studiengangs 1.3 Weiterentwicklung
2. Konzept ������������������������������������������������� 10 2.1 Studiengangsaufbau 2.2 ECTS, Modularisierung, Qualifikationsziele 2.3 Lernkontext 2.4 Zugangsvoraussetzungen 2.5 Weiterentwicklung
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3. Implementierung ����������������������������������� 12 3.1 Ressourcen 3.2 Entscheidungsprozesse, Organisation und Kooperation 3.3 Prüfungssystem 3.4 Transparenz und Dokumentation 3.5 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit 3.6 Weiterentwicklung
4. Qualitätsmanagement ��������������������������� 15 4.1 Qualitätssicherung 4.2 Weiterentwicklung
5. Besondere Hinweise für internationale Verfahren ��������������������������������������������� 16
Anlagen zur Selbstdokumentation ���������17
Anmerkungen zum Verfahrensablauf �����18
Das Gutachten ����������������������������������������� 20
I. Ablauf ��������������������������������������������������� 20II. Ausgangslage ���������������������������������������� 20III. Bewertung ��������������������������������������������� 20IV. Empfehlungen an die
Akkreditierungskommission �������������������� 21
Anmerkungen / Impressum ��������������������� 22
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Ziel des Akkreditierungsverfahrens ist die auf der Selbstdokumentation der Hochschule und der VorOrtBegehung durch die Gutachtergruppe basierende Bewertung (Eva luation) und Feststellung (Akkreditierung) der Qualität des Studiengangs.Die Akkreditierungsentscheidung beruht im Verfahren von ACQUIN durchgängig auf transparenten Kriterien. Die angewandten Kriterien greifen nur zum Teil auf so genannte Standards zurück. Standards spielen eine Rolle insbesondere bei der Herstellung von Transparenz, bei der Definition von Schnittstellen und im Hinblick auf Rechtsregeln. Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Studiengangs wird von einem Rückgriff auf derartige Standards abgesehen.
Als qualitätsrelevant für die Studiengänge sind dabei folgende Elemente zu sehen:
• Der Studiengang verfügt über klar definierte und valide Ziele.
• Das Konzept des Studiengangs ermöglicht die (geplante) Realisierung der Ziele.
• Die notwendigen organisatorischen und ressourcenmäßigen Voraussetzungen sind gegeben.
• Das Konzept wird entsprechend umgesetzt.• Die Hochschule überprüft periodisch, unter Anwendung
anerkannter Bewertungsmethoden, ob die Ziele des Studiengangs zuverlässig erreicht werden und ob der Studiengang verändert werden muss und nimmt ge ge benenfalls Verbesserungen vor.
Der an den „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG) orientierte Leitfaden kann sowohl bei nationalen Verfahren, bei denen die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates angestrebt wird, als auch bei internationalen Verfahren, bei denen die Vergabe des ACQUINQualitätssiegels angestrebt wird, angewandt werden. Bei den erst genannten Verfahren sind die „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (08.12.2009, in der jeweils aktuell gültigen Fassung) zentraler Bewertungsmaßstab. Bei internationalen Verfahren im Europäischen Hochschulraum stellen die ESG, in der je weils gültigen Fassung, den zentralen Bewertungsmaßstab dar. Zusätzlich sind in beiden Verfahrensarten die jeweiligen länderspezifischen rechtlichen Vorgaben im Akkreditierungsverfahren zu berücksichtigen.
Die auf der Grundlage dieses Leitfadens zu erstellende Selbstdokumentation soll das Qualitätsprofil des Studiengangs mit Ausweis der Stärken und Schwächen der einzelnen Elemente verdeutlichen.
GRUNDLAGEN DES AKKREDITIERUNGSVERFAHRENS
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DAS AKKREDITIERUNGSVERFAHREN IM ÜBERBLICK
GESCHÄFTSSTELLE Planung der VorOrtBegehung der Gutachtergruppe in Absprache mit der Hochschule
Übermittlung der Selbstdokumentation an die Gutachtergruppe
HOCHSCHULE Einreichen eines Antrags auf Akkreditierung bei ACQUIN / Vertragsabschluss zwischen der Hochschule und ACQUIN
Erstellung der Selbstdokumentation / Übermittlung an die Geschäftsstelle
GESCHÄFTSSTELLE Überprüfung der Selbstdokumentation sowie der Anlagen auf Vollständigkeit
Weiterleitung der Selbstdokumentation an den zuständigen Fachausschuss
FACHAUSSCHUSS Bestellung der Gutachtergruppe
GESCHÄFTSSTELLE Übermittlung der Zusammensetzung der Gutachtergruppe an die Hochschule
HOCHSCHULE Möglichkeit des Einspruchs gegen einzelne Gutachterbenennungen
GESCHÄFTSSTELLE Redaktionelle Überarbeitung des Gutachtens und Abstimmung mit der Gutachtergruppe, Weiterleitung an die Hochschule (ohne Akkreditierungsempfehlung)
FACHAUSSCHUSS Stellungnahme zum Gutachten und zur Stellungnahme der Hochschule
HOCHSCHULE Möglichkeit der Stellungnahme zum Gutachten
GUTACHTERGRUPPE Prüfung der Selbstdokumentation, Durchführung der VorOrtBegehung, Erstellung eines Gutachtens einschließlich einer begründeten Akkreditierungsempfehlung
AKKREDITIERUNGS- KOMMISSION
HOCHSCHULE
Aussetzung
GESCHÄFTSSTELLE Übermittlung des Beschlusses an den Fachausschuss
Übermittlung des Beschlusses an die Gutachtergruppe
Eintrag in die HRKDatenbank und Veröffentlichung des Akkreditierungsberichts
GESCHÄFTSSTELLE
Akkreditierung mit
Auflagen
Versagung der
Akkreditierung
Akkreditierung ohne
Auflagen
Beratung auf Grundlage des Gutachtens, der Stellungnahme der Hochschule sowie der Stellungnahme des Fachausschusses; Feststellung und Beschlussfassung
Übermittlung des Beschlusses an die Hochschule
Ggf. Antrag der Hochschule auf Aussetzung
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DAS AKKREDITIERUNGSVERFAHREN IM ÜBERBLICK
Das Akkreditierungsverfahren kann zu folgenden Entscheidungen führen:
Akkreditierung ohne Auflagen
Akkreditierung mit Auflagen
Versagung der Akkreditierung
Aussetzung und Wiederaufnahme
Der Studiengang weist keine grundlegenden inhaltlichen oder
strukturellen Mängel auf und die an ihn gestellten Qualitätsan
for derungen sind erfüllt. Da jeder Studiengang kontinuierlich
weiterentwickelt werden sollte, können im Gut achten Empfehl
ungen ausgesprochen werden, die die Studiengangsverant
wortlichen auf ihre Umsetzungsmöglichkeiten im Sinn der Quali
täts entwicklung überprüfen sollten. Die Akkreditierungsfrist
beträgt sieben Jahre. Im Falle der erstmaligen Akkreditierung
(einschließ lich der Kon zeptakkredi tierung) beträgt die Akkredi
tierungsfrist fünf Jahre.
Der Studiengang wird mit Auflagen akkreditiert, da er inhaltliche
und / oder strukturelle Mängel aufweist, die voraussichtlich
inner halb von neun Monaten behebbar sind. Dabei kann er ins
gesamt qualitativ anspruchsvoll sein, er muss dennoch in einigen
Bereichen überarbeitet werden. Auf Antrag der Hochschule kann
das Verfahren einmalig für höchstens 18 Monate ausgesetzt
werden, wenn zu erwarten ist, dass die Hochschule die Mängel
in dieser Frist behebt. Im Falle einer Akkreditierung mit Auflagen
wird die Akkredi tierungsfrist verkürzt und befristet. Die Frist ver
längert sich bei Auflagenerfüllung auf die Regelfrist.
Studiengänge, denen die Akkreditierung versagt wird, haben
inhaltliche und/oder strukturelle Mängel, die voraussichtlich nicht
innerhalb von neun Monaten behebbar sind. Das Verfahren kann
auf Antrag der Hochschule einmalig für höchstens 18 Monate
ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Hochschule
die Mängel in dieser Frist behebt.
Die auf Antrag der Hochschule beschlossene Aussetzung erfolgt
schriftlich unter Angabe von Gründen und der Frist, innerhalb
derer die Hochschule die Wiederaufnahme des Verfahrens bean
tragen kann. Es obliegt der Hochschule, die Wiederaufnahme des
Verfahrens zu beantragen. Bei Wiederaufnahme des Verfahrens
ist über gegebenenfalls zu wiederholende Verfahrensschritte zu
entscheiden. Wird innerhalb der gesetzten Frist kein Wiederauf
nahmeantrag gestellt, wird die Akkreditierung endgültig versagt.
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DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE
Deckblatt• Anbieter des Studiengangs
(Hochschule, Fakultät / Fachbereich)• Bezeichnung des Studiengangs• Abschlussgrad• (geplantes) Datum der Einführung• Vorangegangene Akkreditierung
(Datum, Akkreditierung bis, Angabe Agentur)• Ergebnis der vorangegangenen Akkreditierung
(ohne / mit Auflagen; bei Auflagen: Datum der Feststellung der Auflagenerfüllung)
• Standort(e) des Studiengangs• Fachwissenschaftliche Zuordnung (Mehrangaben mögl.):
– Medizin und Gesundheitswissenschaften – Wirtschafts, Rechts und Sozialwissenschaften – Mathematik und Naturwissenschaften – Geistes, Sprach und Kulturwissenschaften – Informatik – Architektur und Planung – Kunst, Musik, Gestaltung – Ingenieurwissenschaften – Weitere Zuordnung: _______________________
• Regelstudienzeit (in Semester) und Angabe der ECTSPunkte
• Studienbeginn (WS/SS)• Häufigkeit des Angebotes (jährlich/halbjährlich)• Ansprechpartner für Studieninformationen• Anzahl der Studienplätze• Studiengebühren
Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens der Programmakkreditierung ist die Erstellung einer umfassenden Selbstdokumentation�
Ein Deckblatt und ein Studienverlaufsplan mit folgenden Angaben sind der Selbstdokumentation voranzustellen.
• Zielgruppe/Adressaten• Studienform
(Vollzeit, berufsbegleitend, Fernstudium, Teilzeit)• Zugangsvoraussetzungen• Ggf. Profiltyp Studiengänge
– Intensivstudiengang – eLearning – Dual – Joint/Double Degree – Künstlerisches Profil – Lehramtsbezogenes Profil
• Masterstudiengänge (konsekutiv, weiterbildend)• Ggf. Profiltyp Masterstudiengänge (Angabe nicht mehr
erforderlich, nur wenn Zuordnung gewünscht) – Stärker anwendungsorientiert – Stärker forschungsorientiert
StudienverlaufsplanIm Anschluss an das Deckblatt ist ein Studienverlaufsplan zu integrieren, der die folgenden Angaben enthalten sollte:• Modultitel • Semesterangabe• Angabe der ECTSLeistungspunkte/Verteilung pro
Studienjahr• Ggf. Angaben zu Lehrformen• Ggf. Angaben zu Prüfungsformen
Hinweise zur Erstellung der Selbstdokumentation• Orientieren Sie sich bei der Erstellung der Selbstdokumentation an den nachfolgend genannten Kapiteln des
Leitfadens. Besonderheiten des Studiengangs, die im Leitfaden nicht thematisiert sind, nehmen Sie bitte an ge eigneter Stelle auf. Bei Bündelakkreditierungen behandeln Sie Aspekte, die alle Studiengänge betreffen, gemeinsam und beschreiben Sie diese nur einmal in der Selbstdokumentation, um Wiederholungen zu vermeiden.
• Bitte erstellen Sie die Unterlagen nach Möglichkeit doppelseitig, achten Sie auf eine klare Gliederung des Antrages (z.B. Untergliederung des Anhangs durch Trennblätter), vergessen Sie nicht die Angabe von Seitenzahlen, auch im Anhang.
• Wir benötigen die Selbstdokumentation in 10facher Ausfertigung gedruckt und digital. • Für Fragen bei der Erstellung der Selbstdokumentation und zur Einreichung der Unterlagen stehen Ihnen die
Mitarbeiter 1 der Geschäftsstelle sehr gerne zur Verfügung.1 Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Text jeweils die männliche Form (z.B. Mitarbeiter) verwendet. Diese schließt die weibliche Form ausdrücklich mit ein.
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DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE
1�2 Qualifikationsziele des Studiengangs
Welche Qualifikationsziele werden vermittelt? Wie er folgte deren Entwicklung? Für welche Zielgruppen wurden sie entwickelt?
• Beschreibung der Qualifikationsziele und der Zielgruppe• Darstellung der Entwicklung der Qualifikationsziele unter
Berücksichtigung relevanter Interessengruppen (Studierende, Lehrkörper, Arbeitgeber etc.)
• Bei Kombinationsstudiengängen: Welche Konzeption verfolgt die Hochschule für ihr kombinatorisches Studienangebot, um die Qualifikationsziele der Teilstudiengänge zu integrieren?
Welche konkreten fachlichen und überfachlichen Kompetenzen und welches Fachwissen und fachübergreifendes Wissen sollen vermittelt werden?• Reflexion und Integration der Anforderungen der
Berufspraxis bei der Studienprogrammentwicklung (z.B. Berufsfeldanalyse), Beschäftigungsbefähigung
• Beteiligung von Vertretern der Berufspraxis
1� Ziele
1�1 Ziele der Institutionen, übergeordnete Ziele, gegebenenfalls (staatliche) Einschränkungen
Welche Gesamtstrategie verfolgen Hochschule(n) und studienorganisatorische Teileinheit?
Wie ist der Studiengang in diese Strategie eingebunden?• Aktuelle Situation der Hochschule• Strategische Entwicklungsplanung, Qualitätspolitik,
Schwerpunkte und Profil in Lehre und Forschung• Beschreibung der studienorganisatorischen Teileinheit
Welche quantitativen Zielsetzungen hat der Studiengang? Wie sieht die aktuelle Nachfrage aus?• Anzahl der (vorgesehenen) Studienplätze• Bewerberzahlen/Nachfragesituation• Verhältnis von Bewerberzahlen und Zulassungen• (Voraussichtliche) Anzahl der Studienanfänger, Studie
renden, Absolventen; bei bereits verwirklichten Studienprogrammen: – Anzahl der Studierenden, Anzahl der bisherigen
Absolventen (aufgeschlüsselt nach Fachsemester, Geschlecht, Studienrichtung, deutsch / ausländisch, Vorbildung, Berufserfahrung, Abschlussnote etc.)
– Anzahl der Hochschulwechsler und Studienabbrecher und Gründe hierfür
Wie wurde die Erfüllung rechtlich verbindlicher Verordnungen bei der Entwicklung des Studiengangs sicher gestellt bzw. berücksichtigt? • Vorgaben des Akkreditierungsrates, spezifische Länder
vorgaben, Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK), Vorgaben für Studiengänge die auf staatlich bzw. kirchen rechtlich reglementierte Berufe hinführen (nur bei nationalen Verfahren zu be rücksichtigen)
• (Nationale) Qualifikationsrahmen• Aktuelle Dokumente: siehe www.acquin.org
Leitfaden zur Erstellung der Selbstdokumentation und für die externe Begutachtung:
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Inwieweit hat der Studiengang ein besonderes Profil/ eine besondere Studienform? • Darstellung des besonderen Profils / der besonderen
Studienform, z.B – Intensivstudiengang – eLearning Studiengang – Dualer Studiengang – Joint / Double Degree Studiengang – Künstlerischer Studiengang – Lehrerbildender Studiengang – Weiterbildender Studiengang – Fernstudiengang – Teilzeitstudiengang – Berufsbegleitender Studiengang
• Ggf. Unterschiede zu Vorgängerstudien und anderen / ähnlichen Studienprogrammen der eigenen Hochschule und anderer Hochschulen
• Masterprogramme: zusätzliche Qualifikationen gegenüber einem ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss; wenn eine Zuordnung zum Profiltyp stärker anwendungsorientiert / stärker forschungsorientiert er folgt bitte Begründung des Profils (Zuordnung und Begründung des Profiltyps nur bei nationalen Verfahren)
ACQUIN überprüft• die Einbindung des Studiengangs in die Gesamtstrategie und die Qualitätspolitik der Hochschule, • welche Qualifikationsziele der Studiengang verfolgt (fachliche und überfachliche Aspekte mit Bezug insbesondere
auf die Bereiche wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, Befähigung eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen, Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement, Persönlichkeitsentwicklung),
• ob der Studiengang den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse, den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen vom 10.10.2003 in der jeweils gültigen Fassung sowie ggf. landesspezifischen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen entspricht,
• ob die Berufsfelder ausreichend definiert sind und die Anforderungen der Berufspraxis angemessen berücksichtigt sind,
• bei Studiengängen mit besonderem Profilanspruch, ob die besonderen Anforderungen an diese Studienpro gramme angemessen berücksichtigt sind,
• wie die Ziele weiterentwickelt wurden und die Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementsystems bei der Weiterentwicklung der Ziele berücksichtigt wurden.
1�3 Weiterentwicklung • Beschreibung der Weiterentwicklung der Qualifikations
ziele unter Berücksichtigung der Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagements (Absolventenbefragungen /verbleibsstudien, Evaluationsergebnisse, Arbeitgeberbefragungen)
• Beschreibung und Begründung der vorgenommenen Änderungen
• Ggf. Umgang mit Empfehlungen aus der vorangegangenen Akkreditierung
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• Ermittlung, Beschreibung und regelmäßige Überprüfung des Arbeitsaufwands der Studierenden, ggf. Anpassung des Arbeitsaufwandes der Studierenden (außer im Falle einer Konzept akkreditierung)
Wie tragen die Qualifikationsziele der einzelnen Mo dule zur Gesamtkompetenz der Absolventen bei?• Modularisierungskonzept, Stimmigkeit in der Kombi
nation der einzelnen Module im Hinblick auf formulierte Qualifikationsziele
• Modulbeschreibungen: Inhalte und Qualifikationsziele, Lehrformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Vergabe Leistungspunkte / Arbeitsaufwand (Workload), Häufigkeit des Ange bots von Modulen, Dauer der Module, Einordnung ins Fachsemester etc.
• Vermittlung von Fachwissen, fachübergreifendem Wissen, fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen
• Entwicklung von transferierbaren Erkenntnissen und Kompetenzen
• Vermittlung von Schlüsselqualifikationen• Angemessenheit der zu erwerbenden Kompetenzen
in Bezug auf die jeweilige Ausbildungsstufe (Bachelor / Master) unter Berücksichtigung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für (deutsche) Hochschul ab schlüsse bzw. des jeweiligen nationalen bzw. Europäischen Qualifikationsrahmens
2� Konzept
2�1 Studiengangsaufbau
Wie ist der Studiengang inhaltlich und strukturell aufgebaut? Ist der Aufbau stimmig hinsichtlich der Umsetzung der angestrebten Studiengangsziele?• Inhaltlicher und zeitlicher Aufbau des Studiengangs• Einbindung aktueller wissenschaftlicher bzw. künstle
rischer Inhalte in das Curriculum• Strukturierung, Integration und Betreuung von Praxis
und / oder Auslandsphasen (ggf. Mobilitätsfenster)• ggf. Darstellung eines disziplinübergreifenden
Lehr angebotes• ggf. Darstellung eines Konzepts für ein Teilzeitstudium
2�2 ECTS, Modularisierung und Qualifikationsziele
Wie ist der Studiengang strukturiert? Wie ist der Studienplan gestaltet? Wie wird die Studierbarkeit gewährleistet?• Implementierung von ECTS• Umfang der Pflicht, Wahlpflicht und Wahlangebote,
Angebotszyklus• Sicherstellung der Studierbarkeit innerhalb der Regel
studienzeit • Bei Kombinationsstudiengängen: Welche Maßnahmen
trifft die Hochschule um die Überschneidungsfreiheit der hauptsächlich gewählten Kombinationen sicherzustellen?
DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE
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2�5 Weiterentwicklung
• Beschreibung der Weiterentwicklung des Studiengangs seit der vorangegangenen Akkreditierung bzw. seit der Einrichtung unter Berücksichtigung der Ergebnisse des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems (Evalua tionsergebnisse, Erhebungen zur Arbeitsbelastung der Studierenden, Absolventenbefragungen, Verbleibsstudien, Studienerfolg)
• Beschreibung und Begründung der vorgenommenen Änderungen (Studieninhalte, Modularisierung, Inhalte, Anpassung Workload / ECTSPunkte, Lehrformen)
• ggf. Umgang mit den Empfehlungen aus der vorangegangenen Akkreditierung
2�3 Lernkontext
Welche didaktischen Mittel und Methoden werden eingesetzt, um die Studierenden mit berufsadäquaten Handlungskompetenzen in ihrem Fachgebiet aus zu statten und (inwieweit) sind diese angemessen?• Vorgesehene Lehrveranstaltungsformen und Lehr
metho den, Angemessenheit im Hinblick auf die Qualifikationsziele
• Einbeziehung von neuen Medien (bspw. eLearning, InternetPlattformen, Fernstudienelemente)
• Einbindung von Fremdsprachen
2�4� Zugangsvoraussetzungen
Sind die Zugangsvoraussetzungen angemessen und wird damit die geeignete Zielgruppe angesprochen? • Zugangsvoraussetzungen, Anforderungsprofil für
Studienbewerber, welche spezifischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse werden vorausgesetzt
• Ggf. Kriterien des Auswahlverfahrens• Anrechnungsmodalitäten / Anerkennungsregeln für an
anderen Hochschulen erbrachte Leistungen gemäß der LissabonKonvention und außerhochschulisch erbrachte Leistungen
• Gewährleistung des Nachteilsausgleichs• Möglichkeiten für Einstieg und Wechsel zwischen ver
schiedenen Abschlusssystemen• Brückenveranstaltungen für ausländische Studierende,
für Studienanfänger, für „fachfremde“ Studierende• Masterstudiengänge: Einstiegsmöglichkeiten, Über
leitungsmöglichkeiten zur Promotion
ACQUIN überprüft• ob das Studiengangskonzept stimmig aufgebaut
und geeignet ist, die vorgegebenen Qualifikationsziele zu erreichen und die Vermittlung von Fachwissen, fachübergreifendem Wissen sowie von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen beinhaltet,
• ob das Studiengangskonzept den Anforderungen des Qualifikationsrahmens und den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen vom 10.10.2003 i.d. aktuell gültigen Fassung (und ggf. landesspezifischen Strukturvorgaben) entspricht,
• ob der Lernkontext die Zielerreichung fördert,• ob das Studiengangskonzept die Studierbarkeit
gewährleistet, • ob die Zugangsvoraussetzungen und ggf. das
Auswahlverfahren angemessen sind, die Studierbarkeit sichern und wie sie ggf. verändert wurden,
• ob Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen gemäß der LissabonKonvention und außerhochschulisch erbrachte Leistungen verankert wurden und ob der Nachteilsausgleich gewährleistet ist,
• wie das Studiengangskonzept weiterentwickelt wurde und die Ergebnisse des internen Qualitätsmanagements bei der Weiterentwicklung des Konzepts berücksichtigt wurden.
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3� Implementierung
3�1 Ressourcen
Inwiefern sind die personellen Ressourcen für die Durchführung des Studiengangs und die Gewährleistung des Profils ausreichend? • Aktuelle Stellensituation:
– Stellen für hauptamtlich Lehrende, Gastprofessoren und Lehrbeauftragte;
– Geschlechterverhältnis – Zurzeit abweichend vom Stellenplan besetzte Stellen – Planmäßig in den nächsten Jahren frei werdende
Stellen – Import und Export in der Lehre, Verflechtungen mit
anderen Studiengängen – Administratives, technisches und weiteres Personal
• Kapazitätsplanung bzw. Übersicht des für den Studiengang zur Verfügung stehenden Lehrdeputats
• Betreuungsrelation Lehrende / Studierende
DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE
• Verteilung der Lehr und Prüfungsbelastung auf die Lehrenden
• Maßnahmen zur Personalentwicklung und qualifizierung• Berufungskriterien und Rolle der Lehre in der Berufungs
politik der Hochschule
Sind die aktuellen Sachmittel / Haushaltsmittel ausreichend und den Studiengangszielen angemessen? • Darstellung der sächlichen und räumlichen Ausstattung• Mittel für die Lehre• Sonstige Sachmittel für den Studiengang• Übersicht über die Verteilung der Sach und
Haushalts mittel
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3�2 Entscheidungsprozesse, Organisation und Kooperation
Wie ist der Studiengang organisiert? Wie werden Zuständigkeiten und Ansprechpartner definiert und transparent gemacht?• Gremien für Lehre und Studium• Beteiligung von Studierenden• Beteiligung von Externen• Im Fall von Kooperationen und Projekten mit internen
und externen studienorganisatorischen Bereichen, u.a. Hochschulen im In und Ausland, mit Lehr und Forschungsinstituten und mit der Wirtschaft: Organisation der Kooperationen, Definition von Verantwortlichkeiten (Kooperationsvereinbarungen beifügen), Ab stimmungs prozesse, Gewährleistung der Umsetzung und Qualität des Studiengangskonzeptes bei Kooperationen u.a. bei joint degrees, double degrees
3�3 Prüfungssystem
Wie ist das Prüfungssystem organisiert? Wie trägt es zur Zielerreichung des Studiengangs bei?• Begründung der Auswahl und Angemessenheit der
Prüfungsformen zur Feststellung der Erreichung der Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls
• Varianz der eingesetzten Prüfungsformen• Modulbezogenheit, Wissens und Kompetenzorientierung
der Prüfungen • Prüfungsdichte und Prüfungsorganisation, Prüfungsbe
lastung der Studierenden • Sicherstellung des Nachteilsausgleichs für Studierende mit
Behinderungen und in besonderen Lebenslagen• Rechtsprüfung der Prüfungsordnung, Verabschiedung
der Prüfungsordnung
3�4 Transparenz und Dokumentation
Wie werden die Anforderungen für alle Zielgruppen transparent gemacht? • Dokumentationen und Veröffentlichungen hinsichtlich
Studiengang, Zugangsvoraussetzungen, Studienverlauf und Prüfungsanforderungen, Nachteilsausgleichsregelungen, Anerkennungsregeln
• Zugangsmöglichkeiten zu den relevanten Studiengangsdokumenten (z.B. Modulhandbuch, Studien und Prüfungsordnung)
• Prüfungsdokumente (Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records)
Welche Informations und Beratungsangebote gibt es?• Individuelle Unterstützung und Beratung der Studieren
den (Informationsmöglichkeiten, Informationsveranstaltungen, fachliche und überfachliche Studienberatung, Sprechstunden, Unterstützung durch Tutorien etc.)
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3�5 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit
• Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit sowie der Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen insbesondere Studierende mit Kindern, ausländische Studierende, Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Migrationshintergrund und / oder aus sogenannten bildungsfernen Schichten
• Besondere Beratungsangebote, Unterstützungsmöglichkeiten
DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE
ACQUIN überprüft• ob die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung qualitativ und quantitativ die adäquate Durchführung
des Studiengangs sicherstellt,• ob Maßnahmen zur Personalentwicklung und qualifizierung vorhanden sind,• ob Entscheidungs und Organisationsprozesse angemessen definiert und dokumentiert sind,• ob im Falle studiengangsbezogener Koopera tionen die Umsetzung und die Qualität des Studiengangs
gesichert sind,• ob das Prüfungssystem geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele festzustellen, die Prüfungen modul
bezogen sowie wissens und kompetenz orientiert sind und der Nachteilsausgleich für behinderte Studierende geregelt ist,
• ob der Studiengang, Studienverlauf, Prüfungs anforderungen und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelung für Studierende angemessen dokumentiert und ver öffentlicht sind,
• ob Informations und Betreuungsangebote und die fachliche und überfachliche Studienberatung gewährleistet sind,
• ob an der Hochschule ein Konzept zur Geschlechtergerechtigkeit und Förderung der Chancengleichheit existiert und wie es im Studiengang umgesetzt ist,
• welche Änderungen sich im Bereich der Ressourcen, der Entscheidungs und Organisationspro zesse, der Kooperationen, des Prüfungssystems unter Berücksichtigung der Ergebnisse des internen Qualitätsmanagements ergeben haben.
3�6 Weiterentwicklung
• Beschreibung der Weiterentwicklung der Implementierung unter Einbeziehung der Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementssystems – hinsichtlich der personellen, finanziellen, sächlichen,
räumlichen Ressourcen – hinsichtlich der Entscheidungs und
Organisations prozesse – hinsichtlich des Prüfungssystems, der Prüfungs
formen, der Prüfungs organisation• Beschreibung und Begründung der vorgenommenen
Änderungen• ggf. Umgang mit Empfehlungen aus der voran
gegangen Akkreditierung
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ACQUIN überprüft• ob das Verfahren der internen Qualitätssicherung dokumentiert und transparent ist,• ob Instrumente vorhanden sind, die Validität der Ziele, die Qualität des Konzepts und die Implementierung des
Konzepts im Hinblick auf die definierten Ziele zu sichern,• ob Evaluationen, Untersuchungen zur Arbeitsbelastung der Studierenden, zum Studienerfolg, zum Absolventenver
bleib durchgeführt wurden und wie diese Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Studiengangs eingegangen sind,• ob die ergriffenen Maßnahmen angemessen sind, ob die Steuerungsfähigkeit im Hinblick auf Zielsetzung, Konzept
und Implementierung des Studiengangs gewährleistet ist,• wie das Qualitätsmanagementsystem weiterentwickelt wurde.
• Beschreibung der mit der Qualitätssicherung und entwicklung verbundenen Entscheidungsprozesse und beteiligten Gremien
• Durchgeführte und geplante Evaluationen des Studienerfolgs (Absolventenanalyse, Verbleibstudien, Zeitdauer bei der Arbeitsplatzsuche, Einkommen, Berufsweganalysen, Alumnivereinigung), im Falle der Konzeptakkreditierung Darstellung der geplanten Evaluationen des Studienerfolgs
• Maßnahmen hinsichtlich hoher DropOutQuoten, nicht zufrieden stellender Absolventenanalysen oder unbe friedigender Notendurchschnitte (außer im Falle der Konzeptakkreditierung)
• Maßnahmen zur Personalentwicklung und qualifizierung
• Berufungspolitik• Förderung des wissenschaftlichen bzw. künstle
rischen Nachwuchses
4�2 Weiterentwicklung
• Beschreibung der Weiterentwicklung / Änderung des Qualitätsmanagementsystems
• Auswirkungen der Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen
4� Qualitätsmanagement
4�1 Qualitätssicherung
Verfügen der Studiengang, die studienorganisatorische Teileinheit und die Hochschule über ein Qualitätsmanagementsystem mit definierten Organisations und Entscheidungsstrukturen zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Studiegangs? Wie wird die Qualität des Studiengangs gesichert und welche Mechanismen zur Weiterentwicklung von Zielen, Konzept und Implementierung sind vorhanden?
• Erfassung von Studiendaten und Mechanismen für deren Umsetzung in Studienplanentwicklung, Personalauswahl, Zulassungsmodalitäten von Studierenden, Evaluation der Lehre etc.
• Mechanismen für die systematische Weiterentwicklung des Studiengangs: – Interne / externe Evaluationen sowie Auswertung
und Rückkopplung – Bedarfsplan oder Prioritätenliste für notwendige
Veränderungen – Maßnahmen zur Sicherung der Effektivität
und Qualität der Lehre – Überprüfung und Sicherstellung der Angemessenheit
der Lehrveranstaltungen hinsichtlich der Lehrinhalte und des Gesamtkonzepts, der Anpassung der Lehrinhalte an neueste Entwicklungen und Erkenntnisse der Wissenschaft, Kunst, Forschung und Berufspraxis
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ACQUIN überprüft bei internationalen Verfahren hinsichtlich der Ziele:
ACQUIN überprüft bei internationalen Verfahren hinsichtlich des Konzepts:
ACQUIN überprüft bei internationalen Verfahren hinsichtlich der Implementierung:
ACQUIN überprüft bei internationalen Verfah-ren hinsichtlich des Qualitätsmanagements:
Die Selbstdokumentation für internationale Verfahren ist analog zu den nationalen Verfahren mit den Kapiteln Ziele, Konzept, Implementierung, Qualitätsmanagement zu erstellen. Spezifische Vorgaben (Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen, Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und die Systemakkreditierung), welche für die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates verbindlich sind, sind hier nicht zu beachten. Bei internationalen Verfahren im Europäischen Hochschulraum stellen die ESG in der jeweils gültigen Fassung den zentralen Bewertungsmaßstab dar. Zusätz lich sind die jeweiligen länderspezifischen rechtlichen Vorgaben im Akkreditierungsverfahren zu berücksichtigen.
6� Besondere Hinweise für internationale Verfahren
• die Einbindung des Studiengangs in die Gesamtstrategie und
Qualitätspolitik der Hochschule, welche Qualifikationsziele
der Studiengang verfolgt (fachliche und über fachliche Aspekte
mit Bezug insbesondere auf die Bereiche wissenschaftliche
oder künstlerische Befähigung, Befähigung eine qualifizierte
Erwerbs tätigkeit aufzunehmen),
• ob der Studiengang den Anforderungen des nationalen
Qualifikationsrahmens entspricht,
• ob die Berufsfelder ausreichend definiert sind und die Anforde
rungen der Berufspraxis angemessen berücksichtigt sind,
• ggf. ob der Studiengang ein besonderes Profil hat,
• bei erneuter Akkreditierung: Weiterentwicklung der Ziele
unter Berücksichtigung der Ergebnisse des internen
Qualitätsmana gementsystems.
• ob das Studiengangskonzept stimmig aufgebaut und ge
eignet ist, die vorgegebenen Ziele zu erreichen und die
Vermittlung von Fachwissen, fachübergreifendem Wissen
sowie von fachlichen, methodischen und generischen
Kompetenzen beinhaltet,
• ob das Studiengangskonzept den Anforderungen des
nationalen Qualifikationsrahmens entspricht,
• ob das Studiengangskonzept die Studierbarkeit gewährleistet
und ob der Lernkontext die Zielerreichung fördert,
• ob die Zugangsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren
angemessen sind,
• ggf. ob Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen er
brachte Leistungen gemäß der LissabonKonvention und
außerhochschulisch erbrachte Leistungen verankert wurden,
• bei erneuter Akkreditierung: Weiterentwicklung des Studien
gangskonzepts unter Berücksichtigung der Er gebnisse des
internen Qualitätsmanagementsystems.
• ob die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung
qualitativ und quantitativ die adäquate Durchführung des
Studiengangs sicherstellt,
• ob Maßnahmen zur Personalentwicklung und qualifizierung
vorhanden sind,
• ob Entscheidungs und Organisationsprozesse angemessen
definiert und dokumentiert sind und eine angemessene
Beteiligung der Studierenden gewährleistet ist,
• ob das Prüfungssystem geeignet ist, das Erreichen der
Qualifikationsziele festzustellen,
• ob die Prüfungen wissens und kompetenzorientiert sind,
• ob der Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen
und Zugangsvoraussetzungen angemessen dokumentiert
und veröffentlicht sind,
• ob Informations und Betreuungsangebote und die fachliche
und überfachliche Studienberatung gewährleistet sind,
• bei erneuter Akkreditierung: Weiterentwicklung der Ausstat
tung, der Entscheidungs und Organisationsprozesse sowie
des Prüfungssystems unter Berücksichtigung der Ergebnisse
des internen Qualitätsmanagementsystems.
• ob die Hochschule über ein Konzept und Verfahren zur
Sicherung der Qualität und Standards ihrer Programme und
Abschlüsse verfügt,
• ob das Verfahren der internen Qualitätssicherung dokumen
tiert und transparent ist,
• ob Instrumente vorhanden sind, die Validität der Ziele, die
Qualität des Konzepts und die Implementierung des Konzepts
im Hinblick auf die definierten Ziele zu sichern,
• bei erneuter Akkreditierung: ob Evaluationen, Untersuchungen
zur Arbeitsbelastung der Studierenden, zum Studienerfolg,
zum Absolventenverbleib durchgeführt wurden und wie diese
Ergebnisse in die Weiterentwicklung des Studiengangs
eingegangen sind,
• ob die ergriffenen Maßnahmen angemessen sind, ob die
Steuerungsfähigkeit im Hinblick auf Zielsetzung, Konzept und
Implementierung des Studiengangs gewährleistet ist.
DIE SELBSTDOKUMENTATION DER HOCHSCHULE
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ANLAGEN ZUR SELBSTDOKUMENTATION
• Ggf. relevante Gremienbeschlüsse zur Einführung bzw. Änderung
• Anlagen zum Qualitätsmanagement – Darstellung von Evaluationsergebnissen zu
Workloaderhebungen – Studierendenbefragungen (z.B. Erstsemester
befragungen) – Lehrevaluationen – Absolventenbefragungen / verbleibstudien
• Statistische Angaben – Auslastung des Studiengangs – Prüfungsergebnisse – Abbrecherquote – Studienanfängerzahlen – Prozentsatz ausländischer Studierender – Geschlechterverhältnis
Gegebenenfalls weitere Anlagen, wie z.B.:• Bescheid zur Genehmigung des Studienganges
bzw. Stellungnahme des Ministeriums• Hochschul und landesspezifische Vorgaben zur
Einrichtung des Studienprogrammes
Erforderliche Anlagen:
• Ordnungsmittel – Studien und Prüfungsordnungen – Diploma Supplement – Transcript of Records – Zeugnis und Urkunde – Falls vorhanden Zulassungsordnung – Falls vorhanden Gebührenordnung – Falls vorhanden Praktikumsordnung
• Studienorganisatorische Dokumente – Modulkatalog
• Sonstiges – Qualifikationsprofile der Lehrenden – Kapazitätsplanung für die Gesamtdauer
des Studiengangs (Soll / Ist) – Darstellung vorhandener und geplanter
Kooperationen (Kooperationsverträge) – Ggf. Berufungsordnung
• Informationsmaterial für Studieninteressierte und Studierende
• Gutachten vorherige Akkreditierung, Akkreditierungsbeschluss, Akkreditierungsurkunde, ggf. Schreiben der Agentur zur Feststellung der Auflagenerfüllung
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ANMERKUNGEN ZUM VERFAHRENSABLAUF
Die Vor-Ort-Begehung
Zu Beginn der in der Regel zweitägigen VorOrtBegehung wird ein Sprecher der Gutachtergruppe gewählt, der während der Gespräche in der Hochschule die Moderation übernimmt und im weiteren Verlauf des Verfahrens als erster Ansprechpartner für die Geschäftsstelle dienen kann. Neben den Gesprächen findet eine Besichtigung der Räumlichkeiten statt, um die für die Durchführung des Programms notwendige Ausstattung von Laboren, Bibliotheken, Arbeits und Computerräumen zu überprüfen. Das Begutachtungsverfahren beruht auf der Prüfung der eingereichten Unterlagen und Gesprächen mit Programmverantwortlichen, Lehrenden, Studierenden und der Hochschulleitung vor Ort. Es werden die Konsistenz von Zielsetzung, Konzept und Umsetzung des Programms unter Beachtung der jeweiligen hochschulspezifischen Bedingungen begutachtet; bei der Begutachtung werden bei nationalen Verfahren, in denen die Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates angestrebt wird, die Kriterien des Akkreditierungsrates zugrunde gelegt. Bei internationalen Verfahren, in denen die Vergabe des ACQUINSiegels angestrebt wird, die European Standards and Guidelines sowie die jeweiligen landesspezifischen rechtlichen Vorgaben.
Die Akkreditierung ist ein kollegialer, kritischkonstruktiver Begutachtungsprozess: Wenn Gutachter Möglichkeiten zur Verbesserung des Studienangebots sehen, sollten diese mit den Studiengangsverantwortlichen diskutiert werden.
Die Akkreditierungskommission von ACQUIN ist alleiniges Gremium der Entscheidung über die Akkreditierung. Daher werden die Mitglieder der Gutachtergruppe gebeten, sich in der Hochschule gegenüber ihren Gesprächspartnern nicht zum möglichen Ausgang des Verfahrens zu äußern. Der Beschluss über die Akkreditierung sowie ggf. über die Auflagen und Empfehlungen werden der Hochschule nach Entscheidung der Akkreditierungskommission mitgeteilt.Im Falle der Konzeptakkreditierung findet eine VorOrt Begehung nur nach einer entsprechenden Entscheidung der Gutachtergruppe statt. In jedem Fall werden getrennte Gespräche mit der Leitung der Hochschule, mit Lehrenden und mit studentischen Vertretern der Hochschule geführt.
Zusammensetzung der Gutachtergruppe
Die Gutachtergruppe besteht in der Regel aus drei wissenschaftlichen Vertretern, einem Berufspraktiker und einem Studierenden. Die wissenschaftlichen Vertreter sollten unterschiedlichen Hochschularten angehören. Bei gebündelten Akkreditierungsverfahren wird die Gutachtergruppe entsprechend erweitert.
Aufgabe des Mitarbeiters der Geschäftsstelle von ACQUIN
Der Mitarbeiter von ACQUIN, der das Verfahren betreut und auch die Gutachtergruppe vor Ort begleitet, ist für die organisatorische Abwicklung des Verfahrens einschließlich der VorOrtBegehung und für Erläuterungen zum Verfahrensablauf zuständig. Er tritt nicht selbst als Gutachter in Erscheinung.
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Programmverantwortlichen, die Hochschulleitung sowie die Mitglieder des Fachausschusses und der Akkreditierungskommission die Akkreditierungsempfehlungen der Gutachtergruppe ohne weitere Hintergrund informationen (Selbst dokumentation, Gespräche vor Ort) nachvollziehen können. Es ist dabei deutlich zu unterscheiden zwischen Empfehlungen, die zu einer Weiterentwicklung des Studienangebots beitragen können, und Auflagen, auf deren fristgerechten Erfüllung der Akkreditierungsstatus basiert.
Das Gutachten
Das arbeitsteilig zu erstellende Gutachten soll unter Berücksichtigung der Gliederungspunkte (Ziele, Konzept, Implementierung, Qualitätsmanagement) jeweils einen beschreibenden Teil und einen bewertenden Teil enthalten. Dabei sollten sowohl die positiven als auch die kritischen Aspekte aufgeführt werden. Zudem wird bei nationalen Verfahren der Grad der Erfüllung der Kriterien des Akkredi tierungsrats bzw. bei internationalen Verfahren im Europä ischen Hochschulraum der European Standards and Guidelines bewertet. Das Gutachten muss so aussagekräftig sein, dass die
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DAS GUTACHTEN
• Berücksichtigung der konzeptionellen Einordnung des Studiengangs (nationale Qualifikationsrahmen, Ländergemeinsame / landespezifische Strukturvorgaben)
• Weiterentwicklung der Ziele unter Einbeziehung der Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementsystems
2. KonzeptExistenz, Konsistenz, Kohärenz und Konsequenz im Hinblick auf:• Studiengangsaufbau (Einhaltung der Ländergemeinsamen
und ggf. landesspezifischen Strukturvorgaben, ggf. Einbindung von Praxisphasen / Mobilitätsfenster)
• Lernziele, Modularisierung und ECTS (Vermittlung von Fachwissen, fachübergreifendem Wissen, fachliche, methodische, generische Kompetenzen, studentische Arbeits belastung, Studierbarkeit, Studienplangestaltung, Prüfungsbelastung)
I� Ablauf
II� Ausgangslage
1. Kurzporträt der Hochschule2. Einbettung des Studiengangs / der Studiengänge
III� Bewertung
1. ZieleExistenz, Transparenz, Validität der Ziele: • Bezug zu den allgemeinen Zielen der Hochschule
(Ein bettung in das Hochschulprofil, die Gesamtstrategie und die Qualitätspolitik der Hochschule)
• Qualifikationsziele für den Studiengang (wissenschaftliche, künstlerische, Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement, Persönlichkeitsentwicklung, Berufsbefähigung / Befähigung zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit)
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5. Resümee / Weiterentwicklung des Studiengangs
IV� Empfehlungen an die Akkreditierungskommission
Die Abschnitte I und II werden von der Geschäftsstelle, Abschnitt III von der Gutachtergruppe erstellt. Diese Abschnitte erhält die Hochschule. Der Abschnitt IV wird nicht an die Hochschule weitergeleitet, diesen erhalten nur der zuständige Fachausschuss und die Akkreditierungskommission von ACQUIN.
1. Bewertung der Kriterien des Akkredi tierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen (bei nationalen Verfahren)
• Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes• Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das
Studiensystem• Studiengangskonzept• Studierbarkeit• Prüfungssystem• Studiengangsbezogene Kooperationen• Ausstattung• Transparenz und Dokumentation• Qualitätssicherung und Weiterentwicklung• Studiengänge mit besonderem Profilanspruch• Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit
2. Akkreditierungsempfehlung
VeröffentlichungNach Abschluss des Verfahrens wird gemäß den Vor gaben des Akkreditierungsrates ein Akkreditierungs be richt veröffentlicht.
• Lernkontext (Eignung der eingesetzten Lehr und Lern formen)
• Definition und Angemessenheit der Zielgruppe, Zugangsvoraussetzungen
• Anerkennungsregeln gemäß der LissabonKonvention und außerhochschulisch erbrachten Leistungen, Nach teilsausgleich
• Weiterentwicklung des Studiengangs unter Einbeziehung der Ergebnisse des internen Qualitätsmanagementsystems
3. ImplementierungExistenz, Plausibilität, Angemessenheit von:• Ressourcen (personelle, sächliche, räumliche,
infra strukturelle)• Personalentwicklung und qualifizierung• Entscheidungsprozesse, Organisation und Kooperationen• Prüfungssystem • Transparenz und Dokumentation• Informations und Betreuungsangebote, Studienberatung• Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit• Weiterentwicklung der Ressourcen, der Organisations
und Entscheidungsprozesse, des Prüfungssystems unter Einbeziehung der Ergebnisse des internen Qualitätsmanagements
4. Qualitätsmanagement Existenz, Plausibilität, Angemessenheit von Qualitätssicherung und entwicklung im Studienprogramm und in der Weiterentwicklung des Studienprogramms unter besonderer Berücksichtigung von:• Evaluationsergebnissen• Untersuchungen der studentischen Arbeitsbelastung• Studienerfolg und Absolventenverbleib • Eingesetzten Instrumenten und ergriffenen Maßnahmen• Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements
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ANMERKUNGEN / IMPRESSUM
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