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Leistungen an die Alternativmedizin aus den Sanitas ... · Wann übernimmt Sanitas Leistungen an...

Date post: 16-Aug-2019
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Informationen für Ärzte, Naturheilpraktiker, Naturheilärzte und Komplementärtherapeuten Leistungen an die Alternativmedizin aus den Sanitas Zusatzversicherungen
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Page 1: Leistungen an die Alternativmedizin aus den Sanitas ... · Wann übernimmt Sanitas Leistungen an komplementärmedizinische Behandlungen aus den Zusatzversicherungen? Und wann nicht?

Informationen für Ärzte, Naturheilpraktiker, Naturheilärzte und Komplementärtherapeuten

Leistungen an die Alternativmedizin aus den Sanitas Zusatzversicherungen

Page 2: Leistungen an die Alternativmedizin aus den Sanitas ... · Wann übernimmt Sanitas Leistungen an komplementärmedizinische Behandlungen aus den Zusatzversicherungen? Und wann nicht?

Wann übernimmt Sanitas Leistungen an komplementärmedizinische Behandlungen aus den Zusatzversicherungen? Und wann nicht? Hier zeigen wir Ihnen auf, nach welchen Voraussetzungen wir Ihre Leistungen vergüten.

Informationen für Ärzte, Naturheilpraktiker, Naturheilärzte und Komplementärtherapeuten

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch Sanitas

> Der Leistungserbringer und auch die Therapie (siehe weiter unten) müssen von Sanitas anerkannt sein: Wir anerkennen Ärzte, Naturheilpraktiker, Naturheilärzte sowie NVS-A-Mitglieder, ASCA- oder EMR-Therapeuten.

> Eine Behandlung muss medizinisch notwendig sein, die zu behandelnden Beschwerden müssen einen Krankheitswert aufweisen.

> Die Behandlung der Krankheit bzw. des Unfalls muss im Rahmen eines Therapiekonzeptes erfolgen.> Eine Liste mit anerkannten Therapieanwendungen finden Sie auf:

www.sanitas.com/therapieanwendungen

Welche Leistungsvoraussetzungen gelten im Einzelnen?

Wir prüfen konsequent, ob es sich um eine Krankheits- bzw. Unfallbehandlung handelt. Auch für die Behandlungsdauer gelten Regeln. Massagepraktiken werden beispielsweise nur übernommen, wenn sie im Rahmen einer Krankheitsbehandlung eingesetzt werden und Teil eines Therapiekonzeptes sind. Damit der Krankheitswert nachgewiesen werden kann, stellen wir unseren Versicherten einen Fragebogen zur Verfügung.

> Es werden keine Gruppentherapien bzw. Kurskosten übernommen.> Nach 4–6 Behandlungen sollte eine Verbesserung eintreten.> Abhängig vom Schweregrad der Beeinträchtigung sollte ein Abschluss nach 9,

max. aber 12 Behandlungen möglich sein.> Dauert eine Behandlung aufgrund eines schwerwiegenden oder chronischen Gesundheitszustandes

länger, benötigen wir einen Therapiebericht mit Begründung und Therapiekonzept.> Die Kosten unwirksamer, unzweckmässiger oder unwirtschaftlicher Behandlungen werden

nicht vergütet.

Was anerkennt Sanitas nicht als Alternativmedizin und Komplementärtherapie?

Beachten Sie bitte, dass folgende Bereiche nicht zu Alternativmedizin und Komplementärtherapie gehören:

> Geistheilung, Esoterik, Lebensberatung, Selbsterfahrung, Selbstverwirklichung, Persönlichkeitsreifung,

> Psychologie, psychiatrische Krankheiten,> Pädagogik, Verhaltenstraining,> Gruppentherapie,> Methoden, die zur Prävention bzw. Gesundheitsförderung eingesetzt werden.

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Behandlungen mit eingeschränkter Deckung

Kunsttherapien Bitte reichen Sie das Kostengutsprachegesuch mit Arztbericht vorgängig ein. Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn ein Krankheitswert gegeben ist. Psychologie, psychiatrische Krankheiten, Prävention, Verhaltens störungen oder Lernschwierigkeiten sind ausgeschlossen.

> Bewegungs- und Tanztherapie nach Hauschild-Sutter

> Bewegungstherapie, integrative, klinische> Kunsttherapie (ED) (Bewegungs-

und Tanztherapie)> Kunsttherapie (ED) (Drama- und Sprachtherapie)> Kunsttherapie (ED) (Gestaltungs-

und Maltherapie)> Kunsttherapie (ED) (Intermediale Therapie)> Kunsttherapie (ED) (Musiktherapie)

> Maltherapie > Maltherapie, anthroposophische > Musiktherapie > Musiktherapie, anthroposophische> Plastisch-therapeutisches Gestalten,

anthroposophisches> Tanztherapie > Therapeutische Sprachgestaltung,

anthroposophische

ErnährungsberatungEine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Ernährungsberatung im Zusammenhang mit einer anderen alternativmedizinischen Behandlungsmethode durch Naturheilpraktiker TCM, TEN, AVM erbracht wird:

> Diätetik Naturheilpraktiker> Ernährungsberatung TCM

BachblütentherapieKostenübernahme nur bei Ärzten, NHP (Naturheilpraktiker/Naturheilärzte) als Teil einer Behandlung.

Heilmittel, PhytopräparateDürfen nur von Ärzten, Heilpraktikern/Naturheilärzten abgegeben oder verordnet werden.

TomatisBitte reichen Sie das Kostengutsprachegesuch mit Arztbericht vorgängig ein. Eine Kostenübernahme ist nur bei folgenden medizinischen Indikationen möglich: Hörsturz, Hirnschlag, Tinnitus.

MassagenBei folgenden Behandlungen ist nach 9 Sitzungen unaufgefordert und kostenlos ein Therapiebericht an Sanitas zu senden. Wir übernehmen die Kosten für weitere Sitzungen nur, wenn ein Krankheitswert vorliegt.

> Bindegewebsmassage> Bindegewebsmassage (Medizinischer Masseur)> Empirische Massage> Esalen-Massage> Fasciatherapie> Hydromassage> Klassische Massage> Klassische Massage (Medizinischer Masseur)> Lymphdrainage, manuelle > Lymphdrainage, manuelle (Medizinischer

Masseur) > Massagepraktiken (NHP)

> Therapeutische Massage> Medizinische Massage> Medizinischer Masseur FA SRK (EFA)> Muskelreflexzonen-Massage> Rebalancing> Reflexzonen-Massage (Reflexologie)> Rolfing/Strukturelle Integration > Rhythmische Massage> Sumathu-Therapie> Thai-Massage> TEN-Massage> Trager

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Behandlungen ohne Deckung

Behandlungen von Familienangehörigen Nicht bezahlt werden Leistungen (Behandlungen, Heilmittel) von Therapeuten an Familienangehörige. Unter Familienangehörigen verstehen wir Eltern, Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und im gleichen Haushalt lebende Personen.

Selbstbehandlungen Auch bei Selbstbehandlungen (Behandlung, Heilmittel) übernehmen wir keine Leistungen.

Was ist bei der Rechnungsstellung zu berücksichtigen?

Wir möchten unseren Kunden die versicherten Leistungen effizient zurückerstatten. Dazu sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Sie helfen uns, wenn Sie folgende Punkte bei Ihrer Rechnungsstellung beachten: Die Rechnung muss nachvollziehbar sein. Sie soll ausserdem nicht von Hand geschrieben sein (unleserliche Rechnungen müssen wir ablehnen) und sie muss folgende Angaben enthalten:

> Name und Adresse des Leistungserbringers.> Name, Adresse und Geburtsdatum der versicherten Person.> Zahlstellenregisternummer (ZSR-Nummer).> Angabe Krankheit, Unfall, Prävention, Einzeltherapie, Gruppentherapie.> Behandlungsdatum (Kalendarium) und Bezeichnung der Methode, Zeitaufwand

und Stundenansatz in Schweizer Franken.> Bei Abgabe von Heilmitteln: Abgabedatum, Bezeichnung des Heilmittels,

Hersteller, Zusammensetzung, Packungsgrösse.> Angabe zu Behandlungsdauer: Behandlung abgeschlossen/Behandlung dauert noch an, Anzahl Sitzungen.

Rechnungsstellung EMR Wählen Sie entweder das Sanitas Formular auf der EMR-Webseite oder das neue Angebot «EMbill» in Ihrem persönlichen EMR-Account. Unter «Patientendaten» finden Sie das Rechnungsformular «Sanitas». Geben Sie nun die gewünschten Daten ein und lassen Sie sich die Rechnung durch EMbill erstellen.

> www.emr.ch

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