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Leidri rs itengöö - standardsysteme.de · Entstehung von Dekubitus ist ein Dekubitus der...

Date post: 10-Aug-2019
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Leider ist ein größeres Echo der pflegerischen Praxis und auch der Presse ausgeblieben. In den meisten Pflegeeinrichtungen, in denen der Autor des Artikels tätig war, ist die Existenz der Konsultationsfassung mit dem Aufruf zur Stellungnahme schlichtweg unbekannt. Auch deshalb haben wir uns die Konsul- tationsfassung einmal genauer angesehen und möchten einige der zu erwartenden Anpassungen in den Bereichen Einschätzung und Risikoassessment sowie den präventiven Maßnahmen schon heute unseren Lesern vorstellen. Einschätzung und Risikoassessment Der Expertenstandard macht noch einmal deutlich, dass einmalig erworbenes Wissen einer Pflegefachkraſt zur Dekubitusent- stehung aufgrund des sich kontinuierlich erweiternden Kenntnisstandes keinesfalls mehr ausreichend ist. Es wird betont, dass jede Fachkraſt, basierend auf aktuellem und gültigen Wissen, in der Lage sein muss, das Dekubitusrisiko der von ihr betreuten Bewohner/Patienten systematisch, rechtzeitig und sicher einzuschätzen. Der aktualisierte Expertenstandard unter- scheidet drei Hauptursache-Kategorien für Dekubitalgeschwüre: Î Einschränkungen der Aktivität Î Einschränkungen der Mobilität Î Exposition gegenüber Druck und/ oder Scherkräſten Hier werden u. a. Katheter oder Sonden, ebenso wie nasale Tuben oder auch feste Schienen und Verbände genannt. Ein deutliches Signal für das Risiko der Herbst 2010 Extrablatt Qualifizierung und Soſtware für die Altenpflege Liebe Leserinnen und Leser, mit dieser Standard aktuell Altenheim spezial starten wir unseren kostenlosen Informationsdienst für Einrichtungen aktuell wird natürlich weiterhin kostenlos und sektorenübergreifend für Sie da sein. Lesen Sie im vorliegenden Magazin den Artikel von omas Kirpal zur zweiten Aktualisierung des Expertenstandards De- kubitusprophylaxe, Mario Lehmanns Bericht über das BGH-Urteil zur passiven Sterbehilfe sowie Stefan Heptners Artikel über fachgerechte Wunddokumentation und ihre Geschichte. Entdecken Sie ferner die Möglichkeiten des Einsatzes von Märchen, die zu den Kindheitserinnerungen fast aller Menschen gehören, in der Pflege von Menschen mit Demenz. Wir laden Sie ein zu unserem Standard Systeme Pflegekongress, der am 09.11.2010 in Hannover stattfindet. Dort stehen wieder fachliche und recht- liche (mit Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch) emen im Mittelpunkt. Fordern Sie Ihre Anmeldeunterlagen telefonisch bei uns an, oder besuchen Sie uns im Internet: www.standardsysteme.de/seminare. Herzliche Grüße Ihr Oliver eißen Editorial der stationären Altenpflege, in dem wir, voraussichtlich einmal im Jahr, über neue Entwicklungen im pflegefachlichen Bereich berichten und Ihnen zugleich Wege aufzeigen möchten, mit diesen Ent- wicklungen erfolgreich Schritt zu halten. Unsere bekannte Zeitschriſt Standard Das Deutsche Netzwerk für Qualität in der Pflege (DNQP) nimmt nach spätestens fünf Jahren eine regelhaſte Aktualisierung jedes Expertenstandards vor, bei gravieren- den Änderungen des Wissensstandes muss allerdings eine vorzeitige Aktualisierung er- folgen (www.dnqp.de; „Methodenpapier“). Mit der inzwischen zweiten Aktualisie- rung des Expertenstandards „Dekubitus- prophylaxe“ wurde im letzten Jahr be- gonnen. Dazu standen dem DNQP u. a. bewährte Mitglieder der ursprünglichen Expertenarbeitsgruppe zur Verfügung. Unter wissenschaſtlicher Leitung von Prof. Dr. eo Dassen (Charité Universitätsme- dizin Berlin) hat eine Arbeitsgruppe von zehn Expertinnen und Experten auf Grund- lage einer aktuellen Literaturstudie, die von Dr. Jan Kottner und Dr. Antje Tannen (ebenfalls von der Charité Universitätsme- dizin Berlin) verfasst wurde, den Stand des Wissens diskutiert und eine Anpassung von Expertenstandard und Kommentierung vorgenommen. Aktualisierung des Experten- standards Dekubitusprophylaxe in der Pflege Ein Blick in die „Konsultationsfassung“ von omas Kirpal Neue Vorgaben in der Prophylaxe Da großes Interesse an der Einbindung der Fachöffentlichkeit in den Fachdiskurs der Aktualisierung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe bestand, wurde eine sogenannte Konsultationsfassung des aktu- alisierten Expertenstandards bestehend aus Präambel, den neuen Kommentierungen und der neuen Literaturstudie ab dem 28. Juni bis zum 20. August dieses Jahres auf der Home- page des DNQP (www.dnqp.de) eingestellt. Ausdrücklich wurden schriſtliche Stellung- nahmen der pflegerischen Fachöffentlichkeit erbeten. Die eingereichten Stellungnahmen werden nun vom wissenschaſtlichen Team des DNQP und der Expertenarbeitsgruppe ausgewertet und bei der Aktualisierung des Expertenstandards berücksichtigt. Mit einer Veröffentlichung des aktualisierten Experten- standards ist im Oktober 2010 zu rechnen. Eine Vorstellung und Diskussion der Ergeb- nisse der Aktualisierung findet im Rahmen des 13. Netzwerk-Workshops des DNQP am 25. Februar 2011 in der Charité Universitäts- medizin Berlin statt. Entstehung von Dekubitus ist ein Dekubitus der Kategorie 1 (früher Grad 1). Daraus folgt, dass der Hauptbestandteil einer Risikoein- schätzung die Beurteilung des Hautzustandes sein muss. Infolge neuerer Studien ist die Anwen- dung von standardisierten Assessment- instrumenten nicht mehr vorrangig. In der Vorgängerversion wurden unter P1 noch die Skalen nach Braden, Waterlow oder Norton genannt. Im Gegenteil, die Pflegefachkraſt sollte Assessmentinstrumente bewusst und zielgerichtet einsetzen und begründen kön- nen, warum ein bestimmtes Instrument bei der von ihr zu betreuenden Patienten- oder Bewohnergruppe zur Anwendung gebracht wird. Einige in der Literaturstudie genannte Untersuchungen weisen zwar darauf hin, dass die Braden-Skala den anderen Instrumenten in Bezug auf die Validität (Gültigkeit) überle- gen ist, dennoch kann die Anwendung dieser Skalen nur ein zusätzlicher Baustein zu einer treffenden und umfassenden Dekubitus- risikoeinschätzung darstellen. Ein sogenann- ter „Goldstandard“ zur Validierung von Dekubitusrisikoskalen fehlt nach wie vor. Manche Studien weisen sogar auf eine be- trächtliche Fehleranfälligkeit der ermittelten Skalenwerte hin. Infolgedessen kann sich die Pflege bei ihrer Einschätzung von Risiken nicht allein auf die Aussage solcher Instru- mente verlassen. Von daher ist die effektivste Methode, ein Dekubitusrisiko der Kategorie 2 und höher festzustellen, die Identifikation von wegdrückbaren und nicht wegdrückbaren Hautrötungen. Das A und O einer Deku- Standard Systeme GmbH • Großmoorring 7 • 21079 Hamburg • Tel.: 040 767319-0 • Fax: 0800 1010978 Oliver eißen Geschäſtsführer
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Leider ist ein größeres Echo der pflegerischen Praxis und auch der Presse ausgeblieben. In den meisten Pflegeeinrichtungen, in denen der Autor des Artikels tätig war, ist die Existenz der Konsultationsfassung mit dem Aufruf zur Stellungnahme schlichtweg unbekannt.Auch deshalb haben wir uns die Konsul-tationsfassung einmal genauer angesehen und möchten einige der zu erwartenden Anpassungen in den Bereichen Einschätzung und Risikoassessment sowie den präventiven Maßnahmen schon heute unseren Lesern vorstellen.

Einschätzung und RisikoassessmentDer Expertenstandard macht noch einmal deutlich, dass einmalig erworbenes Wissen einer Pflegefachkraft zur Dekubitusent-stehung aufgrund des sich kontinuierlich erweiternden Kenntnisstandes keinesfalls mehr ausreichend ist. Es wird betont, dass jede Fachkraft, basierend auf aktuellem und gültigen Wissen, in der Lage sein muss, das Dekubitusrisiko der von ihr betreuten Bewohner/Patienten systematisch, rechtzeitig und sicher einzuschätzen.Der aktualisierte Expertenstandard unter-scheidet drei Hauptursache-Kategorien für Dekubitalgeschwüre:

Î Einschränkungen der Aktivität Î Einschränkungen der Mobilität Î Exposition gegenüber Druck und/

oder Scherkräften Hier werden u. a. Katheter oder Sonden, ebenso wie nasale Tuben oder auch feste Schienen und Verbände genannt.Ein deutliches Signal für das Risiko der

Standard aktuell

Altenheim SpezialHerbst 2010

Extrablatt Qualifizierung und Software für die Altenpflege

Liebe Leserinnen und Leser,

mit dieser Standard aktuell Altenheim spezial starten wir unseren kostenlosen Informationsdienst für Einrichtungen

aktuell wird natürlich weiterhin kostenlos und sektorenübergreifend für Sie da sein. Lesen Sie im vorliegenden Magazin den

Artikel von Thomas Kirpal zur zweiten Aktualisierung des Expertenstandards De-kubitusprophylaxe, Mario Lehmanns Bericht über das

BGH-Urteil zur passiven Sterbehilfe sowie Stefan Heptners Artikel über fachgerechte Wunddokumentation und ihre Geschichte. Entdecken Sie ferner die Möglichkeiten des Einsatzes von Märchen, die zu den Kindheitserinnerungen fast aller Menschen gehören, in der Pflege von Menschen mit

Demenz. Wir laden Sie ein zu unserem Standard Systeme Pflegekongress, der am 09.11.2010 in Hannover stattfindet. Dort stehen wieder fachliche und recht-liche (mit Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch) Themen im Mittelpunkt. Fordern Sie Ihre Anmeldeunterlagen telefonisch bei uns an, oder besuchen Sie uns im Internet: www.standardsysteme.de/seminare.

Herzliche Grüße

Ihr Oliver Theißen

Editorialder stationären Altenpflege, in dem wir, voraussichtlich einmal im Jahr, über neue Entwicklungen im pflegefachlichen Bereich berichten und Ihnen zugleich Wege aufzeigen möchten, mit diesen Ent-wicklungen erfolgreich Schritt zu halten. Unsere bekannte Zeitschrift Standard

Das Deutsche Netzwerk für Qualität in der Pflege (DNQP) nimmt nach spätestens fünf Jahren eine regelhafte Aktualisierung jedes Expertenstandards vor, bei gravieren­den Änderungen des Wissensstandes muss allerdings eine vorzeitige Aktualisierung er­folgen (www.dnqp.de; „Methodenpapier“). Mit der inzwischen zweiten Aktualisie­rung des Expertenstandards „Dekubitus­prophylaxe“ wurde im letzten Jahr be­gonnen. Dazu standen dem DNQP u. a. bewährte Mitglieder der ursprünglichen Expertenarbeitsgruppe zur Verfügung.Unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Theo Dassen (Charité Universitätsme­dizin Berlin) hat eine Arbeitsgruppe von zehn Expertinnen und Experten auf Grund­lage einer aktuellen Literaturstudie, die von Dr. Jan Kottner und Dr. Antje Tannen (ebenfalls von der Charité Universitätsme­dizin Berlin) verfasst wurde, den Stand des Wissens diskutiert und eine Anpassung von Expertenstandard und Kommentierung vorgenommen.

Aktualisierung des Experten-standards Dekubitusprophylaxe in der PflegeEin Blick in die „Konsultationsfassung“ von Thomas Kirpal

Neue Vorgaben in der Prophylaxe

Da großes Interesse an der Einbindung der Fachöffentlichkeit in den Fachdiskurs der Aktualisierung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe bestand, wurde eine sogenannte Konsultationsfassung des aktu-alisierten Expertenstandards bestehend aus Präambel, den neuen Kommentierungen und der neuen Literaturstudie ab dem 28. Juni bis zum 20. August dieses Jahres auf der Home-page des DNQP (www.dnqp.de) eingestellt. Ausdrücklich wurden schriftliche Stellung-nahmen der pflegerischen Fachöffentlichkeit erbeten. Die eingereichten Stellungnahmen werden nun vom wissenschaftlichen Team des DNQP und der Expertenarbeitsgruppe ausgewertet und bei der Aktualisierung des Expertenstandards berücksichtigt. Mit einer Veröffentlichung des aktualisierten Experten-standards ist im Oktober 2010 zu rechnen. Eine Vorstellung und Diskussion der Ergeb-nisse der Aktualisierung findet im Rahmen des 13. Netzwerk-Workshops des DNQP am 25. Februar 2011 in der Charité Universitäts-medizin Berlin statt.

Entstehung von Dekubitus ist ein Dekubitus der Kategorie 1 (früher Grad 1). Daraus folgt, dass der Hauptbestandteil einer Risikoein-schätzung die Beurteilung des Hautzustandes sein muss. Infolge neuerer Studien ist die Anwen-dung von standardisierten Assessment-instrumenten nicht mehr vorrangig. In der Vorgängerversion wurden unter P1 noch die Skalen nach Braden, Waterlow oder Norton genannt. Im Gegenteil, die Pflegefachkraft sollte Assessmentinstrumente bewusst und zielgerichtet einsetzen und begründen kön-nen, warum ein bestimmtes Instrument bei der von ihr zu betreuenden Patienten- oder Bewohnergruppe zur Anwendung gebracht wird. Einige in der Literaturstudie genannte Untersuchungen weisen zwar darauf hin, dass die Braden-Skala den anderen Instrumenten in Bezug auf die Validität (Gültigkeit) überle-gen ist, dennoch kann die Anwendung dieser Skalen nur ein zusätzlicher Baustein zu einer treffenden und umfassenden Dekubitus-risikoeinschätzung darstellen. Ein sogenann-ter „Goldstandard“ zur Validierung von Dekubitusrisikoskalen fehlt nach wie vor.

Manche Studien weisen sogar auf eine be-trächtliche Fehleranfälligkeit der ermittelten Skalenwerte hin. Infolgedessen kann sich die Pflege bei ihrer Einschätzung von Risiken nicht allein auf die Aussage solcher Instru-mente verlassen. Von daher ist die effektivste Methode, ein Dekubitusrisiko der Kategorie 2 und höher festzustellen, die Identifikation von wegdrückbaren und nicht wegdrückbaren Hautrötungen. Das A und O einer Deku-

Standard Systeme GmbH • Großmoorring 7 • 21079 Hamburg • Tel.: 040 767319-0 • Fax: 0800 1010978

Oliver Th

eißenG

eschäftsführer

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Die Ausgangssituation in KürzeDie von ihrer Tochter betreute Betroffene lebte in einem Pflegeheim und lag seit mehr als fünf Jahren im Wachkoma. Da keine ärztliche Indikation für eine weitere Ernährungstherapie über PEG-Sonde bestand und die Betroffene ihrer Tochter gegenüber im gesunden Zustand geäußert hatte, sie wolle keine lebensverlängern-den Maßnahmen in Form von künstli-cher Ernährung, war die Zustimmung zur Ernährungstherapie gegenüber dem Heim widerrufen und ärztlich angeord-net worden, die Substitution auf Null zu reduzieren.Aufgrund der Weigerung der Pflegekräfte, diese Anordnung zu befolgen, kam man überein, dass die Tochter selbstständig die Reduzierung ausführen werde. Von der Geschäftsführung (des Pflegeheimes) wurden die Pflegekräfte jedoch angewie-sen, die künstliche Ernährung wieder

Höchstrichterliches Urteil zur passiven SterbehilfeBundesgerichtshof stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und hebt das Urteil des LG Fulda wegen versuchten Todschlags vom 30.04.2009 gegen einen Münchner Anwalt auf von Mario Lehmann

fortzuführen, woraufhin der hier verurteil-te Rechtsanwalt der betreuenden Tochter geraten hatte, den Versorgungsschlauch zu durchtrennen.In seinem Urteil ging das Gericht aus-führlich auf die mögliche Strafbarkeit der Verantwortlichen des Pflegeheims ein, die durch Fortsetzung der künstlichen Ernährung zumindestens objektiv die Tatbestände der Körperverletzung und der Nötigung erfüllt hatten. (Quelle : Alten-heim 5/2010, S. 28)Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil gegen den Münchner Patienten-anwalt Wolfgang Putz auf. Er bekam im Revisionsverfahren uneingeschränkt Recht. Zugleich jedoch hat der BGH mit seinem Urteil zur passiven Sterbehilfe auch ganz grundsätzlich klargestellt: Nicht länger ist es strafbar, bei todkranken Menschen die Beatmung abzuschalten oder die künstli-che Ernährung zu unterbrechen.

Das beschert vielen Ärzten, Betreuern und Angehörigen endlich die lange vermisste Rechtssicherheit im Umgang mit unheil-baren und im Koma liegenden Kranken.Voraussetzung ist allerdings, dass zweifel-los klar ist: Der selbst nicht mehr entschei-dungsfähige Patient würde dem Behand-lungsabruch, könnte man ihn fragen, eindeutig befürworten.Hervorzuheben sind sicherlich auch die klaren Worte der Vorsitzenden BGH-Richterin Frau Ruth Rising-van Saan: Künftig sei es danach ein eindeutiger “Verstoß gegen die Menschlichkeit”, wenn Todkranke gegen ihren Willen an lebens-verlängernde Geräte gehängt würden.Bisher steckten alle Beteiligten bei der Entscheidung über den Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme in einem Konflikt, wenn der Patient so krank war,

dass er seinen Willen nicht mehr selbst äußern konnte. Denn einerseits erlaubt das Betreuungsrecht seit 2009 den passiven Abbruch lebensverlängernder Behandlun-gen bei Vorliegen eines früher geäußerten oder schriftlichen Patientenwillens. Nach dem Strafrecht war es jedoch nach wie vor streng verboten.Die Vorsitzende Richterin argumentierte bei ihrer Urteilsverkündung nun aber, mit einer durchtrennten Magensonde wie im vorliegenden Fall sei lediglich eine Behandlung beendet worden, die ohnehin gegen den Willen der Patienten geschehen sei. Damit sei das “natürliche” Sterben ermöglicht worden. Mit aktiver Sterbehilfe oder “Tötung auf Verlangen”, die weiterhin strafbar sind, sei das nicht gleichzusetzen. (Quelle : Berliner Morgen-post 26.06.2010, S. 3)

Praxistipp PatientenverfügungPatientenverfügungen sind Willensbekundungen einer einwilligungsfähigen Person zu medizinischen und begleitenden Maßnahmen im Vorfeld einer Situation, die zu einer Einwilligungsunfähigkeit führt. Das heißt eine Patientenverfügung soll-te rechtzeitig verfasst werden, bevor es durch einen Unfall oder z. B. durch einen Schlaganfall zu einer Situation kommt, in der der Betroffene nicht mehr seinen eigenen Willen bekunden kann.Die Patientenverfügung als Schriftstück ist an keine feste Form gebunden und muss auch nicht von einem Notar beglaubigt werden. Allerdings muss sie eigenhändig unterschrieben sein. Falls in der Situation, in der die Patientenverfügung greift, der Betroffene seinen Willen nicht mehr selbst artikulieren kann, sollte zusätzlich eine Person des Vertrau-ens bevollmächtigt werden, die im Namen des Patienten spricht. Eine von einem Bevollmächtigten vertretene Patientenverfügung bindet zwar den Arzt, aber nicht immer ist sie so formuliert, dass sie für jeden Krankheitsfall oder -verlauf eindeutige Klarheit schafft.Beim Verfassen der Verfügung sollte der Verfasser gemeinsam mit dem Bevollmäch-tigten und seinem behandelnden Arzt den Inhalt der Patientenverfügung beraten, um spätere Unklarheiten oder Streit auszuschließen.

Weiterführende LiteraturBrigitte Naumann, Reinhold Hohage (RA), Betreuungsrecht und Selbstbestimmung. Rechtliche Grundlagen und Hinweise zur Freiheitsentziehung und zu unterbringungs-ähnlichen Maßnahmen in der Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger und behinderter Menschen.Mit einem Hauptteil zum Thema Patienten-verfügung und Selbstbestimmung am Lebens-ende. Inkl. Musterpatientenverfügung.

104 S. Gebunden mit Schutzumschlag. ISBN: 978-3-9812029-5-3Preis: 28,89 € inkl. MwSt. (27,00 € netto)Im Buchhandel erhältlich oder direkt bei uns.

bitusrisikoeinschätzung ist demnach die Beobachtung sowie die klinische Untersu-chung des Hautzustandes. Auch subjektive Angaben des Patienten/Bewohners, wie z. B. Schmerzen oder selbst wahrgenommene Druckeinwirkung, fließen in die Risikoein-schätzung ein.Die Datenlage der neueren Studien zur Entstehung von Dekubitus belegt zudem einen starken Zusammenhang zwischen hoher Pflegeabhängigkeit und dem Dekubi-tusrisiko. Das heißt, je stärker eine Person auf pflegerische Unterstützung angewiesen ist, desto höher ist ihr Dekubitusrisiko. Um das Maß der notwendigen pflegerischen Unter-stützung deutlich zu machen und im Verlauf festzuhalten, wird es als sinnvoll erachtet, auf Assessmentinstrumente wie z. B. die Pflege-abhängigkeitsskala, den Barthel Index oder das Functional Independence Measure (FIM) zurückzugreifen.

Präventive MaßnahmenDie zentrale pflegerische Maßnahme, die Haut von Patienten/Bewohnern intakt zu

halten, ist nach wie vor die Druckverteilung und Druckentlastung. Früher wurde von Druckreduktion gesprochen. Im Vorder-grund steht weiterhin die Bewegungsför-derung, die gegebenenfalls durch geeignete zusätzliche Lagerungsmaßnahmen ergänzt werden sollte. Umfassende Kenntnisse der Pflegefachkräfte in der Analyse von Bewe-gungseinschränkungen und -ressourcen, den Möglichkeiten der Bewegungsförderung und der Evaluation der Bewegungsförderung sind notwendig. Es gilt weiterhin, dass Bewegung und Lagerung individuell und biografie-geleitet geplant werden müssen, ein starres Schema ist keinesfalls empfehlenswert. Da es bislang keinen empirischen Beleg dafür gibt, dass spezielle Ernährungsinterventionen oder Hautpflege-Interventionen die Entste-hung eines Dekubitus verhindern könnten, wurde überraschenderweise die gesamte bisherige 4. Standardebene (S4, P4, E4) aus dem Entwurf gestrichen, die neben Bewe-gungsförderung und Druckverteilung weitere geeignete Interventionen zur Erhaltung und

Förderung der Gewebetoleranz forderte.Allerdings ist die Sicherstellung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten Ernährung grundsätzlicher Bestandteil der pflegerischen Fürsorge. Das gleiche gilt für Hautschutz- und Hautpflege-Interventionen.Zu diesen Themen gibt der Expertenstandard keine klaren Empfehlungen hinsichtlich der Dekubitusprophylaxe mehr. Lediglich als weiterhin nicht empfohlene Maßnahmen werden Massagen, Wärme-Kälte-Anwendun-gen und hyperämisierende Salben genannt.Die Studienlage zu Zusammenhängen zwischen Dekubitusentstehung und Inkonti-nenz ist widersprüchlich, so dass keine klare Empfehlung hinsichtlich der Dekubituspro-phylaxe gegeben werden kann.

ZusammenfassungDie Überarbeitung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe bietet doch einige Überraschungen. Er wirkt insgesamt schlan-ker und schlüssiger als der Vorgänger, in den Aussagen und Forderungen jedoch nach-vollziehbar und auf das wirklich Wesentliche

beschränkt. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass es sich hier um eine vorläufige Version handelt. Man darf gespannt sein auf die end-gültige Fassung!Die Konsultationsfassung folgt konsequent der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage. Es wird deutlich, dass man einen „guten“ Expertenstandard nur dann erarbeiten kann, wenn aussagekräftige (pflege-)wissenschaftli-che Studien vorliegen.Die konsequente Einbindung der Fachöf-fentlichkeit über das Internet wird darüber hinaus dazu beitragen, dass die Neufassung des Expertenstandards ein praxisnaher, relevanter, verständlicher und vor allem umsetzbarer Standard für die Pflegenden sein wird. Denn das Ziel des Expertenstandards ist das Ziel aller Pflegenden: Die Entstehung von Dekubitus so weit irgend möglich zu verhindern. Thomas Kirpal

Weiterführende Informationen:www.dnqp.de

Aktualisierung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe in der Pflege Fortsetzung von Seite 1

Gesetzliche Bestimmungen zur Pflege am Lebensende

www.standardsysteme.de • [email protected]

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dürftige Menschen ausgebildet.Gerade die Volks-märchen, die in Deutschland von den Gebrüdern Grimm gesammelt wurden, enthalten manche Weisheit, die sich auch in der modernen Lebens-welt von heute nicht verbraucht hat. In unserem Seminar Märchen-hafte Teamfüh-rung zeigen wir, wie wichtig gruppendyna-mische Zusammenhänge in Einrichtungen der Altenpflege sind und worin sich erfolg-reiche Teams von solchen mit strukturel-len Schwächen unterscheiden. Nutzen Sie die Märchen, um zu veranschaulichen, welche Wege erfolgreich sind.Für die Fachgerechte Pflege von Men-schen mit Demenz haben wir ein pfle-gefachliches Seminar entwickelt, das sich diesmal nicht an Märchen, sondern an der aktuellen MDS-Grundsatzstellungnahme Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz in stationären Einrichtungen

orientiert. Pflegewissenschaftler Tho-mas Kirpal erläutert die Auswirkungen der neuen Vorgaben und den Stand der Pflegewissenschaft auf diesem Gebiet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Biografiearbeit, die neue Möglichkeiten in Betreuung und Pflege eröffnet. Erläutert werden darüberhinaus geronto-psychiatrische Assessmentinstrumente wie der Mini Mental Status Test, die Cohen-Mansfield Agitation Inventory (CMAI), der Barthel-Index sowie die gleichfalls von der Grundsatzstellungnah-me verlangten Wohlfühl-Indikatoren.

Die Wunddokumentation ist nicht eine Er-findung der Neuzeit, sondern wird bereits seit der Antike praktiziert. Einer der ältesten be-kannten Texte mit medizinischen Themen ist der 4000 Jahre alte Papyrus Ebers aus Ägyp-ten, welcher bereits Wunden und Wundthe-rapie beschreibt. Um 800 v. Chr. beschrieb Homer Kriegsverletzungen mit genauen Angaben zur Wundtherapie, Blutstillung und der Pflege von Verwundeten. Im alten Rom verfasste Claudius Galenus (129-199 n. Chr.) Anweisungen zu über 100 Wundver-bänden. Als Beispiel empfahl er die Wunde zu reinigen, geronnenes Blut zu entfernen und die Wundränder per Naht zusammen-zuziehen. Die Wunde wurde dann mit einem in Essig getauchten Schwamm bedeckt und mit einem Bindenverband versorgt. Galenus hatte damals bereits die Vorteile der feuchten Wundbehandlung erkannt.In unserer modernen Neuzeit war die Wundtherapie bis vor gar nicht zu langer Zeit noch sehr abenteuerlich. Viele unserer Leser können sich bestimmt noch an die Zeit erinnern, als ein Dekubitus noch geeist und geföhnt oder quecksilberhaltige Tinkturen auf die Wunde aufgetragen wurden. Auch die Dokumentation der Wunde war lückenhaft, nicht aussagekräftig oder unübersichtlich. Dieser laienhafte Umgang mit Wunden hat sich glücklicherweise in den letzten Jahren geändert. Durch Forschung und Instituti-onen wie z. B. ICW (Initiative chronische Wunden) werden jedes Jahr flächendeckend

Anforderungen an eine moderne Wunddokumentation von Stefan Heptner

Märchen und Demenz / Pflege demenziell erkrankter MenschenLassen Sie sich ausbilden zum/zur Märchenerzähler/in

hunderte Wundexperten ausgebildet, welche die Erkenntnisse der modernen Wundver-sorgung in den jeweiligen Einrichtungen umsetzen.Die Wunddokumentation ist gesetzlich vorgegeben und bildet die Grundlage der Therapie von Menschen mit chronischen Wunden. Folgende Kriterien sollte eine

Wunddokumentation erfüllen: Î Wundstatus nachvollziehbar und

vergleichbar erfassen. Î Störungen der Wundheilung festhalten,

systematisch, standardisiert, verständlich.

Die Anamnese sollte Folgendes festhalten: Î Alter Wunde / Alter Pat./Bew. Î Erstwunde / Rezidiv Î Selbstmanagementkompetenzen Î Ort der Entstehung Î Allgemeinzustand (Mobilität / Infek-

tionen / Allergien / Ernährungs- und Flüssigkeitsstatus)

Î Grunderkrankungen (Stoffwechsel- störung / Gefäßerkrankungen / Tumo- re / Neuropathien)

Was soll dokumentiert werden: Î Wundklassifikation (Dekubitus,

Ulcus Cruris, diab. Fußsyndrom, andere sekundär heilende Wunde)

Î Lokalisation Î Schweregrad Î Wundfläche und Tiefe Î Taschenbildung und Lage der Unter-

minierung (ideal: Uhrenmethode) Î Stadium der Wundheilung Î Zustand Wundrand und Umgebung Î Wundgrund Î Exsudation (qualitativ und quantita-

tiv, Geruch) Î Infektionszeichen und Abstrich Î Schmerzen (nach Expertenstandard) Î Wundtherapie aktuell Î Handzeichen Arzt/ Pflegefachkraft Î Foto

Standard Systeme bietet Ihnen professionelle Lösungen zur Wunddokumentation, manuell oder elektronisch.

Formularsystem 81.667 mit frei formulierba-rem Wundbericht oder Formular 82.049 mit einer vorgegebenen Wunddokumentation. Dies ermöglicht dem Pflegefachpersonal eine einfache, systematische Wundverlaufsbe-schreibung zu erstellen.

Als Software steht Ihnen unsere elektronische Wunddokumentation zur Verfügung. Die EDV ermöglicht die kalibrierte Vermessung einer Wunde, ihre fachgerechte Beschreibung, die Beschreibung des Wundverlaufs sowie die Erstellung des Wundberichts und seine digita-le Kommunikation mit einem behandelnden Arzt oder einem beteiligten Apotheker.

Hase und Igel. So sehen Sieger(teams) aus. Zeichnung: C. Ofterdinger od. H. Leutemann

Seminar Märchenhafte Teamführung am 07.10. in Marl Quelle: Wikimedia Commons

Fachgerechtes Wundmanagement

Neue Seminare und neuer Workshop zur Pflege von Menschen mit Demenz

www.standardsysteme.de/seminare • www.standardsysteme.de/software

VeranstaltungstermineMärchenhafte Teamführung – Erfolgreiche Teams in der Pflege Marl 07.10.2010

Märchen und Demenz – das KonzeptHamburg 21.09.2010

Märchen und Demenz – der LehrgangHamburg 1.+2. Tag 27./28.10.2010Märchen und Demenz – der LehrgangHamburg 3.+4. Tag 24./25.11.2010

Fachgerechte Pflege von Menschen mit Demenz

Bamberg 26.10.2010Ingolstadt 23.11.2010Hamburg 09.12.2010

Inhouse-Seminare auf Anfrage.Sie finden alle Programme im Internet: www.standardsysteme.de/seminare.

Märchen gehören zu den Erinnerungen fast aller Erwachsenen. Es handelt sich durchweg um einfache Geschichten mit gutem Ausgang. Für viele Menschen wirkt das Erzählen von Märchen daher beru-higend. Gerade demenziell Erkrankte, die ihre Demenz als Orientierungsverlust erleben, sind häufig unruhig und ängst-lich. Märchen nehmen diese Angst. Sie verknüpfen die beunruhigende Gegenwart mit Erinnerungen an die eigene Kindheit, der Akt des Erzählens selbst wirkt schon durch die Stimme der Erzähler als Mit-tel gegen die Angst. Lassen Sie sich von unseren Dozenten erläutern, wie Märchen in der pflegerischen Praxis gerade bei

demenziell erkrankten Menschen einge-setzt werden können. Welche Erfahrungen kann man machen? Wie reagiert wer auf dieses Angebot? Welche pflegefachlichen Anknüpfungspunkte bestehen? Und am wichtigsten natürlich: Wie geht es? Wie kann ich es lernen und eventuell auch weitergeben an haupt- oder ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen.Am 21.09.2010 in unseren Räumen in Hamburg werden alle Fragen zum Konzept, zu den Erfahrungen und den Möglich-keiten ausführlich beantwortet. Im davon unabhängigen viertägigen Lehrgang lernen Sie dann im einzelnen, wie es geht und werden zum Märchenerzähler für pflegebe-

Buchtitel der Werke des Claudius Galenus (Buch aus dem 16. Jahrhundert) Quelle: Wikimedia Commons

Elektronische Wunddokumentation:Fachgerecht und zeitgemäß.

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Impressum

Fragen zur Software und zu den Seminaren beantworten wir unter Tel.: 040 767319-0

careplan 2.2 Pflegedokumentation

� Fachgerechte Pflegeplanung

� Rechtssichere Dokumentation

� Umfassendes Rechtemanagement

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� Formulierungshilfen integriert

� Einfache Bedienung

� Zeitgewinn in der Praxis

� Integration mit Heimverwaltung

Heimverwaltung

� Wirtschaftliche und strategische Steuerung des Unternehmens

� Vollständige Abbildung der Unternehmensprozesse

� Rollenbasierte Rechteverwaltung

� Integriertes Dokumenten- management

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Dienstplanung

� Effektive und ressourcenorien- tierte Personaleinsatzplanung

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Pflegeplanungsmodul (Einzellösung)

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� Erweiterbar auf careplan 2.2.

Risikoassessment (Einzellösung)

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� Mini Nutritional Assess. (MNA) � PEMU � Nrs2002 (optional) � Bewegungsanalyse

Elektronische Wunddokumentation

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� Wundverlaufsbeschreibung nach Expertenstandard

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� Kommunikationsmodul (E-Mail an behandelnden Arzt)

Pflegedoku­men­tation

Wunddoku­mentation

Pflege­planung

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Heimverwaltung

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Dienst­planung

Mo Di Mi

X X

WorkshopWorkshop Expertenstandards

Göttingen (Restplätze) 28.09.2010Berlin 07.12.2010Pforzheim/Stuttgart 14.12.2010

Inhouse-Seminare auf Anfrage.Sie finden alle Programme im Internet: www.standardsysteme.de/seminare.

Management Preise (je Person; zzgl. MwSt.)

Controlling-Grundlagen - Arbeiten mit Kennzahlen

Berlin 27.10.2010

Budget, Kostenrechnung und Be-triebsabrechnungsbogen BAB

Hamburg 17.11.2010

Neuer Workshop mit Praxisanteil

Workshop Expertenstandards Neue Management-Seminare

Finanzen und ControllingIn diesem neuartigen Seminar erläutert Pflegewissenschaftler Thomas Kirpal in einer Übersicht alle sechs derzeit für die Altenpflege veröffentlichten Experten-standards und schildert zugleich, wel-cher Idee die Expertenstandards folgen und wie sie sinnvoll und umfassend in einer Einrichtung umzusetzen sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Seminare sind eingeladen, Beispiele aus ihrer Praxis mitzubringen und sie mit Thomas Kirpal und den anderen Teil-nehmern anonymisiert zu diskutieren und pflegefachlich klären zu lassen.

hierbei an Mitarbeiter der Abteilung Finanzen sowie z. B. an stellvertretende Einrichtungsleiter(innen). Im Seminar Budget, Kostenrechnung und Be-triebsabrechnungsbogen (BAB) wen-det sich Eveline Raasch gezielt an die Geschäftsführung (privater) Altenhei-me, an Heim- oder Einrichtungsleiter sowie an die Bilanzbuchhalter in statio-nären Einrichtungen. Sie zeigt auf, wie die Ergebnisse von Pflegesatzverhand-lungen in ein Budget umgesetzt werden und wie strategisches Controlling in den Einrichtungen aussehen könnte.

Im Bereich der Geschäftsführung und des Managements von Altenheimen haben wir ebenfalls neue Seminare entwickelt. So erläutert Dipl.-Kauffrau Eveline Raasch im Seminar Con-trolling-Grundlagen - Arbeiten mit Kennzahlen in der stationären Pflege den steuernden Umgang mit Kennzah-len sowie die allgemeinen Controlling-Grundlagen speziell für Einrichtungen der stationären Pflege. Sie wendet sich

Thomas KirpalPflegewissenschaftler (M.Sc.N.)

Eveline RaaschDipl.-Kauffrau (FU Berlin)

Märchen und Demenz: Das Konzept. 225,00 €Märchen und Demenz: Der Lehrgang.1. + 2. Tag sowie 3. + 4. Tag je 395,00 €Märchenhafte Teamführung 225,00 €Fachgerechte Pflege v. Menschen m. Demenz 145,00 €Workshop Expertenstandards 145,00 €Controlling Grundlagen 195,00 €Budget, Kostenrechnung, BAB 195,00 €

Herausgeber: Standard Systeme GmbH Großmoorring 7 21079 Hamburg Tel.: 040 767319-0 Fax: 0800 1010978 Internet: www.standardsysteme.de E-Mail: [email protected] V.i.S.d.P.: Achim Rizvani Grafik und Satz: Achim Rizvani Redaktion: Oliver Theißen, Andreas Rüp-pel, Thomas Kirpal, Stefan Heptner, Mario Lehmann, Achim Rizvani. Auflage: 13.000 Exemplare.


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