+ All Categories
Home > Documents > Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire...

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire...

Date post: 05-Apr-2015
Category:
Upload: lene-boker
View: 104 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
50
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission Informationsveranstaltung zur Förderperiode 2014 bis 2020 in Th Erfurt, 20. November 2012
Transcript
Page 1: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020

Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Europäische Kommission

Informationsveranstaltung zur Förderperiode 2014 bis 2020 in Thüringen

Erfurt, 20. November 2012

Page 2: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

2

Einführung: Der Kontext der GAP-Reform

1. Die Politik der ländlichen Entwicklung

2. Die Interventionslogik

3. Die wichtigsten Maßnahmen

4. Finanzierung und Förderkriterien

5. Begleitung und Bewertung; Netzwerke

Überblick

Page 3: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

3

Einführung: Der Kontext der GAP-Reform

Page 4: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

4

Ernährung

HabitateArtenvielfalt

Wettbewerbs-

fähigkeit

Kultur &Landschaft

BiomasseKlima

LändlicherRaum

Ressourcen-Management

Vor welchen Herausforderungen steht die Landwirtschaft …

Page 5: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

5

… und wie wird die GAP darauf eingehen?

Herausforderungen

Ökologische

Wirtschaftliche

Räumliche

Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“

Europa 2020

Politische Ziele

Nachhaltige Bewirtschaftung der

natürlichen Ressourcenund Maßnahmen zum

Klimawandel

Vereinfachung

Ausgewogene räumliche Entwicklung

Rentable Lebensmittel-erzeugung

Operative Ziele

Verbesserte Nachhaltigkeit

Stärkere Wettbewerbs-

fähigkeit

Größere Effizienz

Rechtsvorschläge

Page 6: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

6

Welche Instrumente stehen zur Verfügung, um die Ziele zu erreichen?

Verbesserte Nachhaltigkeit

Stärkere Wettbewerbsfähigkeit

Größere Effizienz

• Neue „Ökologisierungskomponente“ im Rahmen von Säule I

• Verstärkte Cross-Compliance-Anforderungen im Hinblick auf den Klimawandel

• Zwei Umweltprioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums

• Forschung, Innovation und Wissenstransfer und eine verbesserte landwirtschaftliche Betriebsberatung

• Verbesserte Instrumente um auf Marktentwicklungen einzugehen

• Reservefonds für Krisen / Instrumentarium für das Risikomanagement

• Verbesserung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette

• Forschung, Innovation und Wissenstransfer und eine verbesserte landwirtschaftliche Betriebsberatung

• Neugestaltung der Direktzahlungen

• Gemeinsamer strategischer Rahmen für die EU-Fonds

• Umverteilung der Direktzahlungen zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten

• Umverteilung bei den Finanzrahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums

• Vereinfachung der Politik

Säule I Säule IIFlexibilität

Page 7: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

7

1. Die Politik der ländlichen Entwicklung

Page 8: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

8

Programm(e) zur ländlichen Entwicklung

Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (1)

Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) Umfasst den ELER, ESF, EFRE, Kohäsionsfond und EFF, und spiegelt Europa 2020 in gemeinsamen thematischen

Zielen wieder, die von jedem dieser Fonds durch spezifische Aktivitäten in Angriff genommen werden müssen

PartnerschaftsvereinbarungNationales Dokument, das die beabsichtigte Nutzung der Mittel zur Erreichung der Ziele von Europa 2020 darlegt

Politik der ländlichen Entwicklung: ELER

Andere GSR Fonds(EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, EFF)

Europa 2020 Strategie

Förderung sozialer Inklusion, Armuts-

verringerung und wirtsch.

Entwicklung in ländlichen Gebieten

Förderung der Wettbewerbsfähigk. aller Arten von LW,

sowie der Lebensfähigk. der Betriebe

Förderung der Organisation in

der Lebensmittel-kette und des

Risiko-managements

in der LW

Wiederher-stellung,

Erhaltung und Förderung von Ökosystemen,

die v. Land- und Forstwirtschaft

abhängen

Unterstützung von Ressourceneffizienz

und Wandel zu CO2-armen,

klimaresistenten Wirtschaften in

Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Wissens-transfer

und Innovation in Land- und Forst-wirtschaft, sowie

der ländlichen EntwicklgP

riori

täte

n

Innovation, Umweltschutz und Klimawandel als übergreifende Themen

Page 9: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

9

Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (2)

Einheitlicher Rahmen für EU-Fonds – Vereinfachung und Harmonisierung der Regeln

• Gemeinsamer Strategischer Rahmen und Partnerschaftsvereinbarung• Überprüfung der Leistungsfähigkeit anhand von Zielmarken und

Vorabbedingungen Gestärkter strategischer Ansatz: Mitgliedstaaten sind verantwortlich

für• Die Umsetzung der Europa 2020 Ziele und Prioritäten der ländlichen

Entwicklung in konkrete Aktionen…• …unter Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse auf

lokaler/regionaler/nationaler Ebene Programmgestaltung auf regionaler und nationaler Ebene mit

• Der Setzung von prioritätenbezogenen quantitativen Zielen auf Programmebene

• Der Nutzung eines rationalisierten Instrumentariums von Maßnahmen, die in Paketen zusammengefasst werden, um auf Prioritäten einzugehen und Ziele zu erreichen

• Der Möglichkeit von thematischen Unterprogrammen

Page 10: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

10

Die Verordnung für die GSR-Fonds

Vereinfachung und Harmonisierung der Umsetzung der Politiken komplementärer Fonds zum Nutzen von Verwaltung und Antragsteller

Optimierung, Synergien, Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit – unter Gewährung ausreichender Flexibilität für jede einzelne Politik zur Erfüllung der eigenen Aufgaben

Gemeinsamer Satz an Regeln für alle GSR-Fonds: • Gemeinsame Elemente strategischer Planung und Programmierung

Gemeinsame, von EU 2020 abgeleitete thematische Ziele, die in die Unionsprioritäten jedes Fonds übersetzt werden

Gemeinsamer Strategischer Rahmen und Partnerschaftsvereinbarungen• Gemeinsame Bestimmungen zu Ex ante-Auflagen und

Leistungsüberprüfung (Performance Review)• Weitestgehende Harmonisierung von Regeln hinsichtlich Begleitung,

Berichtswesen, Bewertung, Umsetzung & Anforderungen an Kontrollen Förderkriterien, Finanzinstrumente, Partizipative lokale Entwicklung (Leader)

Page 11: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

11

Der Gemeinsame Strategische Rahmen (GSR)

Strategisches Dokument der EU: ersetzt die “Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums”

garantiert konzentriertes Handeln und Koordination der GSR-Fonds zur Umsetzung der Ziele und von EU2020 in “key actions”

• bestimmt für jedes thematische Ziel die “key actions”, die über die einzelnen GSR-Fonds gefördert werden sollen

• Skizziert wie die Fonds sich ergänzen und auf EU-Ebene zusammenarbeiten um die Ziele für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen

• Enthält die Mechanismen zur Sicherung der Kohärenz und Konsistenz mit den Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der EU.

Page 12: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

12

Partnerschaftsvereinbarung

Nationales Dokument welches unter Einbeziehung von Partnern erstellt und von der Kommission beurteilt und im Dialog mit dem Mitgliedstaat genehmigt wird

Stellt die Strategie, die Prioritäten und Vorkehrungen zur Nutzung der GSR-Fonds dar - im Hinblick auf Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit: • Analyse der Ungleichheiten und des Entwicklungsbedarfs in Beziehung zu

thematischen Zielen und “key actions”• Für jedes thematische Ziel: eine Zusammenfassung der Hauptergebnisse, die für

jeden GSR-Fonds erwartet werden• Indikative Zuordnung der EU-Förderung nach thematischem Ziel auf nationaler

Ebene in jedem GSR-Fonds• Beschreibt Mechanismen zur Gewährleistung der Koordination und

Arbeitsteilung auf allen Verwaltungsebenen• Vorkehrungen zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung, einschließlich

der Verwaltungskapazitäten sowie zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Zuschussempfänger

Enthält Meilensteine und Ziele in den Programmen für den Leistungsrahmen (performance framework )

Enthält eine Zusammenfassung der Beurteilung zur Erfüllung der Ex ante-Auflagen und Maßnahmen für den Fall der Nichterfüllung

Page 13: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

13

Ex ante-Auflagen

Stellen wesentliche Anforderungen zur Gewährleistung von Konditionen dar, die für eine effektive Nutzung der EU-Förderung notwendig sind• Z.B. ausreichende Beratungskapazität

Müssen von den Mitgliedstaaten vor dem Beginn der Umsetzung der Programme erfüllt werden, oder schon frühzeitig während der Umsetzung der Programme - auf der Grundlage eines Aktionsplans:• Generelle Ex ante-Auflagen: gültig für alle GSR-Fonds

• Fonds-spezifische Ex ante-Auflagen

• Makroökonomische Auflagen: in Verbindung mit der Koordination der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten

Der Aktionsplan sollte Folgendes beinhalten: • detaillierte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ex ante-

Auflagen• Zeitplan für deren Umsetzung

Page 14: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

14

Leistungsrahmen (Performance framework)

Die Mitgliedstaaten werden in ihren Programmen quantifizierte Ziele und Meilensteine für die EU-Prioritäten auf der Grundlage eines gemeinsamen Satzes von Indikatoren bestimmen• Festlegung der Meilensteine für jede Priorität, gegebenenfalls für die Jahre 2016

und 2018• Festlegung der Ziele für 2020

Leistungsreserve • 5% der Mittel des jeweiligen GSR-Fonds in jedem Mitgliedstaat wird zu Beginn

des Planungszeitraums beiseite gestellt werden

Leistungsüberprüfung: für jeden GSR-Fonds wird 2017 und 2019 von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Leistungsüberprüfung des/der Programms(e) durchgeführt• 2017: Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele für die gesamte

Laufzeit des Programms - Kommission kann Empfehlungen abgeben• 2019: Leistungsreserve, die denjenigen Programmen oder einzelnen Prioritäten

im Rahmen von Programmen zugeordnet wird, die ihre Meilensteine erreicht haben (Entscheidung der Kommission)

Page 15: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

15

Die Ländlichen Entwicklungsprogramme: Schlüsselelemente

Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) im Hinblick auf die Prioritäten für die ländliche Entwicklung und Identifizierung der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen

Erarbeitung der Strategie - verstärkter strategischer Ansatz:• Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die

Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der Intervention

• Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden, um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können

• Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen

• Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten Bedürfnisse

• Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete, kurze Vermarktungswege

Finanz- und Indikatorenpläne

Page 16: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

16

2. Die Interventionslogik

Page 17: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

Die Interventionslogik beschreibt das Verhältnis zwischen:

Bedürfnissen (SWOT)Zielen (EU2020, GSR, GAP)Prioritäten (6 Prioritäten der LE)Maßnahmen (23 + LEADER Ansatz)

Page 18: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

18

1. Beschäftigung • 75% der 20-64 jährigen in

Beschäftigung

2. F&E / Innovation • 3% des EU BIP (öffentl. Und

privat) für Investitionen in F&E/Innovation

3. Klimawandel / Energie • Treibhausgasemissionen 20%

(bzw. 30%, wenn Bedingungen stimmen) niedriger als 1990

• 20% der Energie aus erneuerbaren Quellen

• 20% Steigerung der Energieeffizienz

4. Bildung • Senkung der

Schulabbrecherquote unter 10%

• Mind. 40% der 30-34 jährigen mit Berufsausbildung (third level education)

5. Armut / soziale Ausgrenzung • mind. 20 Millionen Menschen

weniger betroffen oder bedroht von Armut und Ausgrenzung

EU 2020Oberziele

Schlüsselelemente zur Programmierung der LE Programme

Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) auf Grundlage der Prioritäten für LE

Identifizierung der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen

Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der Intervention

Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden, um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können

Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen

Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten Bedürfnisse

Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete, kurze Vermarktungswege

Finanz-und Indikatorenpläne

EU Prioritäten f. LE

2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und Rentabilität landw. Betriebe

3. Organisation der Nahrungsmittelkette und Risikomanagement

5. Ressourceneffizienz und Übergang zu einer kohlenstoffarmen u. klimaresistenten Wirtschaft

4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme

6. Soziale Eingliederung, Armutsbekämpfung und wirtschaftl. Entwicklung in ländlichen Gebieten

1. Horizontale Priorität: Förderung von Wissenstransfer und Innovation

1. Forschung, technologische Entwicklung, Innovation

2. Informations- und Kommunikationstechnologien

3. Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Landw. und Fischerei

4. Kohlenstoffarme Wirtschaftsweise

8. Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

6. Umweltschutz und Ressourceneffizienz

5. Anpassung an den Klimawandel sowie Risiko-prävention und -Management

7. Nachhaltigkeit im Verkehr und Netzinfrastrukturen

9. Soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung

11. Institutionelle Kapazitäten u. effiziente öffentl. Verwaltung

10. Bildung, Kompetenzen und lebensl. Lernen

GSR Thematische Ziele

Technische Hilfe und ex-ante Konditionalitäten

Die Verbindung zwischen EU2020 und ELER

Page 19: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

19

6. Soziale Einbeziehung, Verringerung der Armut und Wirtschaftsentwick-lung in ländl. Gebieten

2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirt-schaft und Tragfähigkeit der Betriebe

3. Organisation derNahrungskette und Risikomanagement

4. Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserungvon Ökosystemen

5. Ressourceneffizienz u. Übergang zu niedrig-kohlenstoff und klimaerhaltenderWirtschaftsweise

1.Wissenstransfer und Innovation

Innovation, Klimawandel und Umwelt als horizontale Themen

Prioritäten der Ländlichen Entwicklung

Anwendungsbereiche

(a) Förderung von Innovation und Wissensgrundlagen in ländlichen Gebieten(b) Verstärkung der Beziehungen zwischen Land- und Forstwirtschaft und Forschung und Innovation(c) Förderung lebenslangen Lernens und Berufsförderung im land- und forstwirtschaftlichen Sektor

(a) Vereinfachung von Restrukturierung von landw. Betrieben mit erheblichen Strukturproblemen, insbesondere Betriebe mit niedriger Marktteilnahme, marktorientierte Betriebe in speziellen Sektoren und Betriebe mit Bedarf für landwirtschaftliche Diversifizierung(b) Vereinfachung des Generationswechsels im Landwirtschaftssektor

(a) Verbesserte Einbeziehung von Primärerzeugern in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssysteme, Förderung von lokalen Märkten und kurzen Vermarktungswegen, Erzeugergruppen und branchenübergreifenden Organisationen(b) Unterstützung von Risikomanagement

(a) Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Artenvielfalt und Europäischen Landschaftsformen(b) Verbesserung von Wassermanagement (c) Verbesserung von Bodenmanagement

(a) Erhöhung der Effizienz der Wassernutzung durch die Landwirtschaft(b) Erhöhung der Effizienz der Energienutzung in der Landwirtschaft und Nahrungsmittelverarbeitung(c) Vereinfachung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, Nebenerzeugnissen, Abfall und anderen nicht-nahrungsmittel Rohmaterialien für die Bio-ökonomie(d) Reduktion von Lachgas und Methanemissionen der Landwirtschaft(e) Förderung der Kohlenstoff-Sequestrierung in Land- und Forstwirtschaft

(a) Vereinfachung von Diversifizierung, Schaffung von neuen Kleinunternehmen und Arbeitsplätzen(b) Förderung lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten(c) Verbesserter Zugang , Nutzungsmöglichkeiten und Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) in ländlichen Gebieten

Page 20: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

Stärkung v. Forschung, technolog. Entwicklung und Innovation

Bildung, Kompetenzen u. lebensl. Lernen

1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten

1A Förderung von Innovation und Wissensbasis in ländlichen Gebieten

Informations- und Kommunikations-technologien

1B Stärkung der Verbindungen zwischen Land- und Forstwirtschaft und Forschung und Innovation

INTELIGENTES WACHSTUM

NACHHALTIGES WACHSTUM

Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Agrar- und Fischereisektor

INTEGRIERTES WACHSTUM

1C Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft

EU 2020

GSR – Thematische Ziele

Schwerpunkt-Bereiche LE

Relevante Maßnahmen

Art. 36 Z

usam

men

arbeit

Art. 16 B

eratun

gsd

ienste,

Betrieb

sfüh

run

gs- u

nd

V

ertretun

gsd

ienste

Art. 15 W

issenstran

sfer un

d

Info

rmatio

nsm

aßn

ahm

en

Art. 21 B

asisdien

stleistun

gen

un

d

Do

rferneu

erun

g in

länd

l. Geb

ieten

Page 21: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

INTELIGENTES WACHSTUM

Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Agrar- und Fischereisektor

Beschäftigung und Mobilität d. Arbeitskräfte

2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe

2A Erleichterung der Umstrukturierung landw. Betriebe mit erheblichen strukturellen Problemen, insb. Von Betrieben mit geringer Marktbeteiligung, marktorientierten Betrieben in bestimmten Sektoren und Betrieben, in denen eine landw. Diversifizierung erforderlich ist

2B Erleichterung der allgemeinen Erneuerung im Agrarsektor

Stärkung v. Forschung, technol. Entwicklung und Innovation

Art. 36 Z

usam

men

arbeit

INTEGRIERTES WACHSTUM

Soziale Eingliederung u. Armutsbekämpfung

EU 2020

GSR – Thematische Ziele

Schwerpunkt-Bereiche LE

Relevante Maßnahmen

Art. 16 B

eratun

gsd

ienste,

Betrieb

sfüh

run

gs- u

nd

V

ertretun

gsd

ienste

Art. 15 W

issenstran

sfer un

d

Info

rmatio

nsm

aßn

ahm

en

Art. 20 E

ntw

icklun

g lan

dw

. B

etriebe u

nd

son

stiger

Un

terneh

men

Art. 18 In

vestition

en in

materielle

Verm

ög

ensw

erte

Page 22: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

3. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft

3A Bessere Einbeziehung d. Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, Verkaufsförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergruppierungen u. Branchenorganisationen

3B Unterstützung des Risikomanagements in landw. Betrieben

Art. 28 G

rün

du

ng

v. E

rzeug

ergru

pp

ierun

gen

Art. 17 Q

ualitätsreg

elun

gen

f. A

grarerzeu

gn

isse u. L

eben

smittel

Art. 36 Z

usam

men

arbeit

Art. 37 R

isikom

anag

emen

t (Art.

38, 39 un

d 40)

Art. 19 W

iederau

fbau

von

land

w.

Pro

du

ktion

spo

tenzial u

. vo

rbeu

gen

de A

ktion

en

INTELIGENTES WACHSTUM

INTEGRIERTES WACHSTUM

Art. 34 T

ierschu

tz

Stärkung v. Forschung, technol. Entwicklung und Innovation

Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Agrar- und Fischereisektor

Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

Soziale Eingliederung u. Armutsbekämpfung

EU 2020

GSR – Thematische Ziele

Schwerpunkt-Bereiche LE

Relevante Maßnahmen

Art. 16 B

eratun

gsd

ienste,

Betrieb

sfüh

run

gs- u

nd

V

ertretun

gsd

ienste

Art. 15 W

issenstran

sfer un

d

Info

rmatio

nsm

aßn

ahm

en

Art. 20 E

ntw

icklun

g lan

dw

. B

etriebe u

nd

son

stiger

Un

terneh

men

Art. 21 B

asisdien

stleistun

gen

un

d

Do

rferneu

erun

g in

länd

l. Geb

ieten

Page 23: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

NACHHALTIGES WACHSTUM

BIODIVERSITÄTS- STRATEGIE

Anpassung an den Klimawandel sowie Risikoprävention u. -Management

4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme

4A Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen Vielfalt, auch in Natura -2000 Gebieten sowie landw. Systemen von hohem Naturschutzwert, und des Zustandes der europäischen Landschaften

4B Verbesserung der Wasserwirtschaft

4C Verbesserung der Bodenbewirtschaftung

Art. 30 ö

kolo

gisch

er Lan

db

au

Art. 31 Z

ahlu

ng

en i. R

. v. Natu

ra-2000 u

nd

Wasserrah

men

richtl.

Art. 32 Z

ahlu

ng

en fü

r aus

natu

rbed

ing

ten o

. a. spezifisch

en

Grü

nd

en b

enach

teiligte G

ebiete

Art. 25 V

orb

eug

un

g vo

n S

chäd

en

un

d W

iederh

erstellun

g d

es u

rsprü

ng

l. Zu

stand

s von

Wäld

ern

n. W

aldb

ränd

en,

Natu

rkatastrop

hen

...KohlenstoffarmeWirtschaftsweise

Stärkung v. Forschung, technol. Entwicklung und Innovation

Umweltschutz und Ressourceneffizienz

EU 2020

GSR – Thematische Ziele

Schwerpunkt-Bereiche LE

Relevante Maßnahmen

Art. 36 Z

usam

men

arbeit

Art. 16 B

eratun

gsd

ienste,

Betrieb

sfüh

run

gs- u

nd

V

ertretun

gsd

ienste

Art. 15 W

issenstran

sfer un

d

Info

rmatio

nsm

aßn

ahm

en

Art. 18 In

vestition

en in

materielle

Verm

ög

ensw

erte

Art. 23 A

uffo

rstun

g u

nd

An

lage

von

Wäld

ern

Art. 29 A

graru

mw

elt- un

d

Klim

amaß

nah

me

Art. 24 E

inrich

tun

g vo

n

Ag

rofo

rstsystemen

Art. 35 W

aldu

mw

elt- un

d -

klimad

ienstleistu

ng

en u

nd

E

rhaltu

ng

der W

älder

Art. 26 In

vestition

en zu

r Stärku

ng

d

er Wid

erstand

sfähig

keit un

d d

. ö

kolo

gisch

en W

ertes d.

Wald

öko

sys.

Page 24: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

Anpassung a. d. Klimawandel sowie Risikoprävention u.-Management

Umweltschutz u. Ressourcen-effizienz

5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft

5C Erleichterung der Lieferung u. Verwendung v. erneuerb. Energiequellen, v. Nebenerzeugnissen, Abfällen, Rückständen u. a. Non-Food-Ausgangserzeugnissen f. d. Biowirtschaft

5A Verbesserung der Effizienz der Wassernutzung in der Landw.

Nachhaltigkeit im Verkehr und Netzinfrastrukturen

Art. 29 A

graru

mw

elt- un

d

Klim

amaß

nah

me

Art. 23 A

uffo

rstun

g u

nd

An

lage

von

Wäld

ern

Art. 26 In

vestition

en zu

r Stärku

ng

d

er Wid

erstand

sfähig

keit un

d d

. ö

kolo

gisch

en W

ertes d.

Wald

öko

systeme

Art. 18 In

vestition

en in

materielle

Verm

ög

ensw

erte

Art. 24 E

inrich

tun

g vo

n

Ag

rofo

rstsystemen

Kohlenstoffarme

Wirtschaftsweise

5B Verbesserung d. Effizienz d. Energienutzung i. d. Landw. u. d. Nahrungsmittelverarbeitung

5D Verringerung der aus der Landw. stammenden Distickstoffmonoxid- und Methanemissionen

5E Förderung der CO2-Bindung in der Land- und Forstwirtschaft

Art. 35 W

aldu

mw

elt- un

d -

klimad

ienstleistu

ng

en u

nd

E

rhaltu

ng

der W

älder

NACHHALTIGES WACHSTUM

Stärkung v. Forschung, technol. Entwicklung und Innovation

Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Agrar- und Fischereisektor

EU 2020

GSR – Thematische Ziele

Schwerpunkt-Bereiche LE

Relevante Maßnahmen

Art. 27 In

vestition

en in

neu

e Tech

niken

der F

orstw

. sow

ie der

Verarb

eitun

g u

nd

Verm

arktun

g

forstw

. Erzeu

gn

isse

Art. 36 Z

usam

men

arbeit

Art. 20 E

ntw

icklun

g lan

dw

. B

etriebe u

nd

son

stiger

Un

terneh

men

Art. 16 B

eratun

gsd

ienste,

Betrieb

sfüh

run

gs- u

nd

V

ertretun

gsd

ienste

Art. 15 W

issenstran

sfer un

d

Info

rmatio

nsm

aßn

ahm

en

Art. 21 B

asisdien

stleistun

gen

un

d

Do

rferneu

erun

g in

länd

l. Geb

ieten

Page 25: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

Soziale Eingliederung u. Armutsbekämpfung

6. Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten

6C Förderung des Zugangs zu, des Einsatzes und der Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in ländlichen Gebieten

6A Erleichterung der Diversifizierung, Gründung neuer Kleinbetriebe u. Schaffung v. Arbeitsplätzen

Institutionelle Kapazitäten u. effiziente öffentl. Verwaltung

Art. 36 Z

usam

men

arbeit

Art. 27 In

vestition

en in

neu

e Tech

niken

der F

orstw

. sow

ie der

Verarb

eitun

g u

nd

Verm

arktun

g

forstw

. Erzeu

gn

isse

Art. 42 L

eader

Art. 15 W

issenstran

sfer un

d

Info

rmatio

nsm

aßn

ahm

en

Art. 16 B

eratun

gsd

ienste,

Betrieb

sfüh

run

gs- u

nd

V

ertretun

gsd

ienste

Art. 20 E

ntw

icklun

g lan

dw

. B

etriebe u

nd

son

stiger

Un

terneh

men

Art. 21 B

asisdien

stleistun

gen

un

d

Do

rferneu

erun

g in

länd

l. Geb

ieten

INTEGRIERTES WACHSTUM

Informations- u. Kommunikationstechnologien

6B Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

INTELIGENTES WACHSTUM

NACHHALTIGES WACHSTUM

EU 2020

GSR – Thematische Ziele

Schwerpunkt-Bereiche LE

Relevante Maßnahmen

Bildung, Kompetenzen und lebensl. Lernen

Page 26: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

26

3. Einige wichtige Maßnahmen

Page 27: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

27

Die ländliche Entwicklung – Schlüsselmaßnahmen

• Wissenstransfer, Informationsmaßnahmen und Beratungsdienste• Investitionen in physisches Kapital:

Höhere Unterstützungsraten für junge Landwirte, gemeinsame Investitionen und integrierte Projekte

• Betriebs- und Geschäftsentwicklung Ausgedehnte Unterstützung für kleine Betriebe und junge Landwirte

• Unterstützung für die Bildung von Produzentengruppen in allen EU-Mitgliedstaaten

• Agrar-Umwelt- und Klimaschutzzahlungen sowie biologische Landwirtschaft: mehr Flexibilität im Allgemeinen und insbesondere für gemeinsame Aktionen

• Deutlich verstärkte Kooperationsmaßnahme einschließlich Pilotprojekte, kurze Versorgungsketten und lokales Marketing

• Neues Instrumentarium zum Risikomanagement• Leader-Ansatz wird in allen EU-Fonds gestärkt• Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) “Landwirtschaftliche

Produktivität und Nachhaltigkeit”• Preis für innovative, lokale Zusammenarbeit

Page 28: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

28

Wissenstransfer und Informationsaktionen• Traditionelle Fortbildungskurse, besser an die Erfordernisse der ländlichen Akteure

angepasst• Workshops, Coaching, Demonstrationsaktivitäten, Information• Austauschmaßnahmen von kürzerer Dauer zwischen Landwirten

Neu?Zusammengeführte, besser sichtbare Maßnahme mit breitem Anwendungsfeld

Beratungsdienste, Betriebshilfe und Ersatzdienste• Beratung zu Cross-Compliance, den grünen Elementen der Direktzahlungen,

anderen landwirtschaftlichen, Umwelt- oder wirtschaftlichen Aspekten

Neu?Keine Begrenzung der Häufigkeit der Inanspruchnahme

Offen für nicht-landwirtschaftliche kleinere und mittlere UnternehmenFortbildung für Fortbilder/Berater

Errichtung von ErzeugergruppenNeu?

Ausweitung auf alle MitgliedstaatenBegrenzt auf Gruppen mit KMU-Status

Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

Page 29: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

29

Entwicklung landwirtschaftlicher und anderer Betriebe• Gründungsbeihilfen:

Junglandwirte Nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten im ländlichen Raum Entwicklung von Kleinlandwirten

• Investitionen in nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten • Unterstützung für die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen

Neu?Gegenwärtige Unterstützung für Semi-Subsistenz-Betriebe wird erhöht,

Ausweitung auf alle kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in der EU (Definition Mitgliedstaaten)

Unterstützung für nicht-landwirtsch. Betriebe in ländl. Gebieten umfasst nun Mikro- und Kleinunternehmen

Restrukturierungsbeihilfe soll Kleinwirten Anreiz zur Betriebsübergabe bieten

Grunddienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten• Lokale Grunddienstleistungen• Breitbandinfrastruktur; andere Arten von kleinerer Infrastruktur, Erneuerbare

Energie• Freizeit-Infrastruktur, Touristeninformationen• Kulturelles und Natur-Erbe von Dörfern und Landschaften, Umbau von Gebäuden

und Verbesserung der Lebensqualität

Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

Page 30: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

30

Biologische Landwirtschaft – Getrennte Maßnahme zur besseren Sichtbarkeit

Agrarumwelt und Klima Zahlungen

Breiter Rahmen von Verpflichtungen über die bestehenden gesetzlichen Erfordernisse hinaus und bezogen auf (Beispiele):

• Artenvielfalt und Ökosysteme• Klimawandel• Wasserqualität und -quantität• Bodenqualität und -quantität• Landschaftsformen• Konservierung genetischer Ressourcen

Neu?Größere Flexibilität bezüglich der Vertragsdauer (z.B. jährliche Verlängerung

nach 5 Jahren)Förderung von Gemeinschaftsverträgen

Mitgliedstaaten müssen adäquate Fortbildung und Information gewährleisten

Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

Page 31: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

31

Kooperation• Entwicklung von neuen Produkten, Praktiken, Verfahren und Technologien • Pilotvorhaben• Kooperation zwischen kleinen Akteuren zur Organisation von gemeinsamen

Arbeitsprozessen, gemeinsames Bewirtschaften von Anlagen und Ressourcen• Horizontale und vertikale Kooperation zwischen Akteuren in der Lieferkette zur

Förderung von kurzen Vermarktungswegen und lokalen Märkten• Lokale Werbeaktivitäten bezogen auf kurze Vermarktungswege und lokale Märkte• Gemeinsame Umsetzung von Umweltvorhaben• Lokale Entwicklungsstrategien außerhalb von Leader

Neu?Erheblich erweiterte Maßnahme

Förderung technologischer Kooperation verstärktBreitangelegte Förderung von wirtschaftlicher, Umwelt- und sozialer

Kooperation

Maßnahmen der ländlichen Entwicklung

Page 32: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

32

Preis für innovative, lokale Kooperation

• Auszeichnung von Kooperationsvorhaben, die aus mind. 2 Teilnehmern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten bestehen und innovative lokale Konzepte umsetzen

Leader: Fit für mehr Innovation und ‚local governance‘ • Leader Ansatz verstärkt in allen EU-Fonds

Gemeinsame Regeln für partizipative lokale Entwicklung• Erheblicher Spielraum zum koordinierten Einsatz von EU-Mitteln im

Rahmen von Lokalen Partnerschaften Auswahlgremium für “Multi-Fonds” lokale Strategien entscheidet

über “federführenden Fonds” • Förderung der Vorbereitungsphase

“LEADER start-up kit” und Unterstützung von kleinen Pilotvorhaben Kapazitätsaufbau, Training und “Netzwerken” mit Blick auf die

Vorbereitung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie

Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung

Page 33: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

33

Konkrete Perspektiven für den Leader-Ansatz im Gesamtkontext der EU-Förderung:

Gemeinsame Regeln für partizipative lokale Entwicklung in der horizontalen Verordnung für die GSR-Fonds mit spezifischen Regelungen in den jeweiligen VOen der einzelnen Fonds (im Fall von ELER und EMFF)

Integrierte Entwicklungsstrategien / LAGs auch im nicht-ländlichen Raum, gefördert über Strukturfonds und EMFF

Möglichkeit von „Multi-Fonds“-Strategien für ländliche (Leader!) Regionen /LAGs unter dem Prinzip „Eine Region = eine Strategie“ Leader-Regionen können von zusätzlicher Förderung durch EFRE, ESF und EMFF profitieren

Nur Leader (ELER) ist für die Mitgliedstaaten verpflichtend

Page 34: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

3434

Was ist bei Leader ab 2014 neu?

Verbesserungen bei den EU-Vorgaben im Bereich• Rolle der integrierten lokale Entwicklungsstrategien• Zusammensetzung, Aufgaben und Funktionsweise der LAGs• Was kann gefördert werden?

… zu erreichen durch eine intensivere Anleitung der Mitgliedstaaten durch die Kommission in den Verordnungstexten

… und andererseits durch Flexibilität in der Umsetzung

Ziel: Den Innovationscharakter von Leader und regionaler („local“) Governance zu stärken.

Page 35: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

3535

Lokale Entwicklungsstrategien

Entwicklung und Umsetzung hochwertiger Strategien, die die Ziele der ländlichen Entwicklungspolitik verfolgen

- keine Bindung an die Regeln vordefinierter Maßnahmen, daher innovationsfreundlich

- Stärkung der Rolle der lokalen Entwicklungsstrategien als Kerninstrument zur Umsetzung von Zielen (EU 2020, Partnerschaftsvereinbarung, ländliches Entwicklungsprogramm + ggf. andere OPs sowie die lokalen Entwicklungsziele)

- Mindestanforderungen für die Strategien in der gemeinsamen Verordnung der EU-Fonds

LAGs sollen bei der Projektauswahl lediglich ihrer Entwicklungs-strategie verpflichtet sein

Der Mehrwert von Leader muss in den Strategien klar zu erkennen sein

Page 36: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

3636

Auswahl der Strategien

Mitgliedstaaten definieren Kriterien für die Auswahl von Strategien

Die Verwaltungsbehörden der Programme bestimmen ein Auswahlgremium

Die Auswahl aller Strategien soll bis spätestens zum 31. Dezember 2015 erfolgen

Auswahlentscheidung für die Förderung der individuellen Strategie legt sowohl die finanzielle Beteiligung der verschiedenen Fonds als auch die Rollen der fondsspezifischen Verwaltungsbehörden fest

Die Kommission wird die Unter- und Obergrenze für die Bevölkerungszahl und Gebietsgröße für Leader-Gebiete in einem delegierten Rechtsakt festlegen

Page 37: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

3737

Lokale Aktionsgruppen

Mitgliedstaaten müssen die Rolle der Akteure (LAG & Verwaltung) in der

Umsetzung der Strategien genau definieren

Anforderungen an die Organisationsform wie bisher

Mindestanforderungen an die LAGs u.a.:• Festlegung eines fairen und transparenten Projektauswahlverfahrens;

Festlegung von Projektauswahlkriterien; Regeln zur Vermeidung von Interessenskonflikten

• Mindestens 50% der abgegebenen Stimmen müssen von den WiSo-Partnern kommen: Stärkung der Beteiligung des Privatsektors

• Erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Strategie bei der Projektauswahl

• Monitoring und Evaluierung der Strategie• Delegation von Befugnissen durch die Zahlstelle an die LAG im ELER weiterhin

möglich

Page 38: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

38

Europäische Innovationspartnerschaft EIP „Landwirtschaftlichen Produktivität und Nachhaltigkeit“

Mit dem Ziel der Ressourceneffizienz, Brückenbildung zwischen Forschung und Praxis, generelle Förderung von Innovation

Handelt durch operationelle Gruppen, die für innovative Vorhaben verantwortlich sind und durch ein Netzwerk unterstützt werden• Operationelle Gruppen: bringen Landwirte, Forscher, Berater, Wirtschaft und

andere Akteure zusammen, die mit Innovation im landwirtschaftlichen Sektor verbunden sind

ELER trägt bei durch: • Unterstützung der EIP operationellen Gruppen und des Netzwerks• Andere ländliche Entwicklungsmaßnahmen, z.B. Kooperation, Investitionen,

Wirtschaftsentwicklung, Wissenstransfer und landwirtschaftliche Beratungsdienste

Nach Annahme durch Rat und Europäisches Parlament: Errichtung des Leitungsboards während des ersten Trimesters 2012• EIP Netzwerk wird eingerichtet in der zweiten Hälfte 2012

Page 39: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

39

4. Finanzierung und Förderkriterien

Page 40: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

40

Ko-finanzierung und Finanzinstrumente

Generell: Einheitliche Ko-Finanzierungsrate bis zu: • 85% in weniger entwickelten Gebieten, peripheren Gebieten und kleineren

Ägäischen Inseln• 50% in anderen Gebieten

Minimum 25% des ELER Betrages für klimawandel-relevante und Landbewirtschaftungs-Aktivitäten

• Agrar-Umwelt-Klima Zahlungen, Biologische Landwirtschaft, Zahlungen für Gebiete mit natürlichen und spezifischen Nachteilen

Höhere Ko-Finanzierungsrate – bis zu 80% für: • Wissenstransfer und Informationsaktionen• Errichtung von Erzeugergruppen • Kooperation• Leader

Bis zu 100% ELER Kofinanzierung für innovative Projekte, die aus den “Kappungsmitteln” der 1sten Säule finanziert werden

Vereinfachter und klarer Rahmen für die Nutzung von Finanzinstrumenten:• Finanzinstrumente auf EU-Ebene, direkt oder indirekt von der Kommission

verwaltet• Finanzinstrumente auf nationaler, regionaler oder transnationaler Ebene, von MS

verwaltet

Page 41: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

41

EU-Kofinanzierungssätze für Leader im ELER

Bis zu 90% für weniger entwickelte Regionen

das heißt: bis zu 5 Prozentpunkte mehr gegenüber der Regel-Förderung im ELER (85%) in weniger entwickelten Gebieten

Bis zu 80% für die „übrigen Regionen“

das heißt: 30 Prozentpunkte mehr gegenüber der Regel-Förderung im ELER (50%) in den „sonstigen“ Regionen

Page 42: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

42

Vereinfachte Förderregeln

Vereinfachte Kostenansätze• Standardkosten pro Einheit• Pauschalbeträge bis zu €100 000 an öffentlichen Zuschüssen• Flat rates für indirekte Kosten: Kalkulation, Definition und

Rechtfertigung ex-ante - 3 Optionen: Indirekte Kosten max. 20% der direkten förderfähigen Kosten Indirekte Kosten von 15% der förderfähigen Personalkosten Flat rate für indirekte Kosten, basierend auf förderfähigen direkten Kosten

Operationen außerhalb des Programmgebietes sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, insbesondere:• Die Operation bringt einen Vorteil für das Programmgebiet• Gesamtbetrag darf 3% des ELER Gesamtbetrages des Programmes

nicht überschreiten

Abschreibung wird förderfähig

Page 43: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

43

5. Begleitung und Evaluierung; Netzwerke

Page 44: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

44

Begleitung

CMEF• Liste gemeinsamer Indikatoren bezogen auf Ausgangssituation und

Finanzabwicklung, Outputs, Ergebnisse und Wirkung der Programme• Eng verbunden mit der Struktur und den Zielen des Politikrahmes zur ländlichen

Entwicklung

Periode 2016 – 2023: jährliche Umsetzungsberichte für Programme in Bezug auf das jeweilige Vorjahr, plus

• 2017: Informationen zu Unterprogrammen, Fortschritte bezügl. integriertem Ansatz (einschl. Lokaler Strategien) und der Zielerreichung für jede Priorität

• 2019: zusätzl. Beitrag zur Erreichung der EU2020 Prioritäten

2017 und 2019 Leistungsbewertung auf der Grundlage der jährl. Umsetzungsberichte

Zum 30. Juni 2017 und 30. Juni 2019: Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung

Page 45: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

45

Evaluierung

Ex ante Evaluierung• Teil der Erstellung des ländlichen Entwicklungsprogramms• Ziel ist eine klare und logische Verbindung von Erfordernissen,

Zielgrößen und Budgetzuordnung zu erreichen

Evaluierung während der Programmperiode – basierend auf dem Evaluierungsplan

• Bewertung von Wirksamkeit, Effizienz und Wirkung jedes Programms• Wenigstens ein Mal während der Programmperiode muss eine

Evaluierung den Beitrag des Fonds zu den Prioritäten messen

Ex post Evaluierung • Durchführung durch Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2023

Page 46: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

46

Netzwerke auf EU-Ebene

Europäisches Netzwerk für ländlichen Entwicklung – Ziel:• Verbesserung der Teilnahme der ‚Stakeholder‘ an der

Politikumsetzung• Verbesserung der Qualität der ländlichen Entwicklungsprogramme• Information der Öffentlichkeit

Europäisches Evaluierungsnetzwerk – Ziel:• Vereinfachung des Austausches zwischen Experten/Verbreitung von

Beispielen guter Praxis• Entwicklung von Evaluierungsmethoden und -werkzeugen• Unterstützung von Evaluierungsprozessen, Datensammlung und -

verarbeitung

EIP Netzwerk • Netzwerk für operationelle Gruppen, Beratungsdienste und Forscher

Page 47: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

47

Ein übergreifendes Ziel: Vereinfachung

Beispiele• Politikinstrumente

Ein einfaches und spezifisches System für Kleinlandwirte (ca. 30% der Empfänger)

“Ökologisierungskomponente” so einfach wie möglich, beinhaltet nur Maßnahmen, die einen Umwelteinfluss haben UND ohne größere Zusatzskosten umgesetzt/kontrolliert werden können

• Zahlungen Nur eine Zahlstelle für alle GAP-Maßnahmen pro Mitgliedstaat/Region Eine Reihe von Ansätzen zur Rückerstattung von Zahlungen durch Empfänger

auf der Basis von vereinfachten Kostenrechnungen (2. Säule)• Kontrollen

MS mit funktionierenden Kontrollsystemen und niedrigen Fehlerquoten können die Erlaubnis zur Reduzierung der Kontrollquoten erhalten

Cross Compliance: Reduzierung und Rationalisierung der Verpflichtungen (13 SMRs statt 18 und 8 GLÖZ statt 15), Folgekontrollen bei geringfügigen Verstößen zurückgenommen; Landwirte, die Zertifizierungssysteme nutzen, werden mit geringerer Wahrscheinlichkeit kontrolliert

Page 48: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

Und jetzt?

Genehmigungder EPLR

2. Semester

2013

Start der

offiziellen Verhandlungen

November 2012

"Kick-off Meeting"

zur PV

Nächste Stufe

Informelle Diskussionen

Ab Ende des 1. Semesters

2013

Ab Ende des 2. Semesters

2013

Einreichung

48

Page 49: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

49

Für weitere Informationen

Die GAP nach 2013 http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/index_de.htm

Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“ http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/communication/index_de.htm

Folgenabschätzung http://ec.europa.eu/agriculture/analysis/perspec/cap-2020/index_en.htm

Rechtsvorschläge http://ec.europa.eu/agriculture/cap-post-2013/legal-proposals/index_de.htm

Page 50: Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Rahmenbedingungen der Förderperiode 2014 bis 2020 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche.

50

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


Recommended