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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER UNTERLAGE 19.2 BEGLEITPLAN … · 3-streifiger Ausbau der B 33...

Date post: 16-Sep-2019
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN UNTERLAGE 19.2 B 33 3-STREIFIGER AUSBAU ZWISCHEN STEINACH UND HASLACH/WEST ERLÄUTERUNGSBERICHT Aufgestellt: Freiburg, den 16.06.2017 Regierungspräsidium Freiburg Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr gez. Ruf (TBesch) Genehmigt: Freiburg, den 16.06.2017 Regierungspräsidium Freiburg Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr gez. Kaiser (Ltd BD)
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN

UNTERLAGE 19.2

B 33 3-STREIFIGER AUSBAU ZWISCHEN STEINACH UND HASLACH/WEST

ERLÄUTERUNGSBERICHT

Aufgestellt: Freiburg, den 16.06.2017

Regierungspräsidium Freiburg Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr gez. Ruf (TBesch)

Genehmigt: Freiburg, den 16.06.2017

Regierungspräsidium Freiburg Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr gez. Kaiser (Ltd BD)

AUFTRAGGEBER

Regierungspräsidium Freiburg

Abt. 4 - Ref. 44

Bissierstraße 7

79114 Freiburg

AUFTRAGNEHMER

Planungsgruppe

Landschaft und Umwelt

Waldstraße 3

79108 Freiburg

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ..................................... ................................................................................ 1

1.1 Gesetzliche Grundlagen ...................................................................................... 1

1.2 Planungs- und Betrachtungsraum ....................................................................... 1

1.3 Vorhabenbeschreibung ....................................................................................... 6

1.4 Vorgehensweise .................................................................................................. 6

2. Bestandserfassung und –bewertung von Naturhausha lt und Landschaftsbild ...... 8

2.1 Pflanzen .............................................................................................................. 8

2.2 Tiere ...................................................................................................................13

2.3 Boden ................................................................................................................24

2.4 Oberflächengewässer ........................................................................................26

2.5 Grundwasser ......................................................................................................29

2.6 Klima/Luft ...........................................................................................................30

2.7 Landschaftsbild ..................................................................................................31

3. Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Be einträchtigungen ....................32

3.1 Pflanzen .............................................................................................................33

3.2 Tiere ...................................................................................................................36

3.3 Boden ................................................................................................................37

3.4 Oberflächengewässer ........................................................................................39

3.5 Grundwasser ......................................................................................................40

3.6 Klima/Luft ...........................................................................................................40

3.7 Landschaftsbild ..................................................................................................42

3.7 Zusammenfassung .............................................................................................43

4. Landschaftspflegerische Maßnahmen .............. ........................................................44

4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen .......................................................44

4.2 Verbleibende Beeinträchtigungen und Ermittlung des

Kompensationsbedarfs .......................................................................................46

4.3 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................................48

4.4 Ersatzmaßnahmen .............................................................................................49

4.5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung .......................................................................50

4.6 Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen .........................................................55

5. Zusammenfassung ................................ .....................................................................57

5.1 Überblick zu den erheblichen Beeinträchtigungen ..............................................57

5.2 Überblick zu den wesentlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen ..............57

5.3 Ergebnis .............................................................................................................58

Tabellen:

Tabelle 1: Beschreibung der Biotoptypen Tabelle 2: Bewertung der Biotoptypen Tabelle 3: Wertstufen nach KAULE/RECK Tabelle 4: Brutvögel Tabelle 5: Reptilien Tabelle 6: Libellen (streng geschützte Arten) Tabelle 7: Fledermäuse Tabelle 8: Tagfalter Tabelle 9: Libellen (besonders geschützte Arten) Tabelle 10: Beschreibung der Bodenfunktionen Tabelle 11: Bewertung der Bodenformen Tabelle 12: Beschreibung der Fließgewässer Tabelle 13: Bewertung der Fließgewässer Tabelle 14: Flächeninanspruchnahme von Biotoptypen durch das Vorhaben in m² Tabelle 15: Erheblichkeit der Beeinträchtigungen Tabelle 16: Kompensationsbedarf Schutzgut Pflanzen Tabelle 17: Kompensationsbedarf Schutzgut Boden Tabelle 18: Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen Anhang: Anhang 1: Maßnahmenblätter Anhang 2: UVP- Einzelfallprüfung Anhang 3: Artenschutzrechtliche Beurteilung Anlagen: Unterlage 9: LBP-Maßnahmenplan/Ausgleichsmaßnahmen im Trassenbereich M. 1:1.000, Plan 1-4 LBP-Maßnahmenplan/Ersatzmaßnahme E1 M. 1:25.000/1.000, Plan 5 Unterlage 19.1: Bestands- und Konfliktplan M. 1.5.000, 1 Plan

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 1

1. Einleitung

1.1 Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für den Landschaftspflegerischen Begleit-

plan (LBP) sind die §§ 14-15 des Bundesnaturschutzgesetzes

(BNatSchG) und die §§ 14-15 des Landesnaturschutzgesetzes

(LNatSchG) von Baden-Württemberg.

1.2 Planungs- und Betrachtungsraum

Der Korridor des Planungs- und Betrachtungsraumes im Bestands- und

Konfliktplan (M. 1:5.000) des LBP wurde auf beidseitig 100 m festge-

legt. Innerhalb dieses Korridors erfolgt die Bestandsdarstellung und Be-

urteilung der Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Land-

schaftsbild. Die Siedlungsgebiete und Schutzgebiete wurden über den

festgelegten Korridor hinaus dargestellt.

Die Maßnahmenpläne (M. 1:1.000) decken in der Regel den gleichen

Korridor ab, innerhalb dem Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz-, Ge-

staltungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Trassen-bereich dargestellt

sind.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des 100 m-Korridors

sind in gesonderten Plänen (M. 1:25.000/1.000) dargestellt.

Naturräumlich betrachtet (Naturräumliche Gliederung Deutschlands,

Blatt 177 Offenburg 1967) liegt der Planungs- und Betrachtungsraum im

Naturraum „Kinzig-Wolfach-Wald“, eine Untereinheit des Mittleren Tal-

schwarzwaldes.

Nach dem Regionalplan (Regionalverband Südlicher Oberrhein)

ist zwischen Steinach und Bollenbach eine Grünzäsur ausgewiesen,

die eine bandartige Siedlungsentwicklung verhindern und die Er-

haltung des Landschaftsbildes sichern soll.

Die Grünzäsur wird durch den Ausbau der B 33 nicht beeinträchtigt, das

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 2

geplante Vorhaben steht somit den Vorgaben des Regionalplanes nicht

entgegen.

Weiterhin ist zwischen Bauende und Kinzigbrücke ein Vorranggebiet

für den vorbeugenden Hochwasserschutz ausgewiesen, Entsprechend

den Zielsetzungen des Regionalplans Südlicher Oberrhein (08.12.2016)

dient die Gebietsausweisung der Sicherung bestehender wichtiger

Überflutungsbereiche bzw. zur Sicherung von besonders geeigneten

Gebieten für die Rückgewinnung ihrer Hochwasserrückhaltefunktion.

Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz

Vorranggebiet Grünzäsur

Abb.1: Auszug aus dem Regionalplan Südlicher Oberrhein (Quelle: Geoportal BW)

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 3

Gesetzlich geschützte Biotope

Folgende besonders geschützte Biotope nach § 33 NatSchG (Natur-

schutzgesetz von Baden-Württemberg) befinden sich im Bereich der

Ausbautrasse:

Hecken am Straßendamm (Biotop Nr. 176143170323)

- geschützt als Feldhecke und Feldgehölz-

Es handelt sich um auf Straßenböschungen gepflanzte Hecken aus wei-

testgehend naturnaher Artenzusammensetzung auf mittleren bis fri-

schen Standorten.

Teilflächen des Biotoptyps sind durch die Ausbaumaßnahme betroffen

(siehe Kap.3.1)

Auwald am Mühlbach (Biotop Nr. 176143170324)

- geschützt als Auwälder und Sumpfwälder

Die Biotope liegen in der Aue des Mühlbachs. Der westliche Teilbereich

wird von einem lichten, teils älteren Weidenbestand dominiert. Die

Krautschicht ist üppig und wird teilweise von Brombeere überwachsen.

Der östliche Teilbereich wird von älteren Stockausschlägen der Salwei-

de, der Schwarzerle und der Hängebirke bestimmt.

Teilflächen des Biotoptyps sind durch die Ausbaumaßnahme betroffen

(siehe Kap.3.1)

Magerrasen am Kinzigdamm (177143170510)

- geschützt als Borstgrasrasen aufgrund des Verbundes mit anderen

§-33 Biotopen

Magerrasen auf der süd-, südwest- und westexponierten Kinzigdamm-

seite. Inhomogener niedrig- bis stärkerwüchsiger, stellenweise etwas

ruderalisierter und wüchsiger Bestand auf bodensauren Standorten.

Der Biotoptyp ist durch die Ausbaumaßnahme nicht betroffen.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 4

Abb.2: Offenlandbiotopkartierung Baden-Württemberg (Quelle: LUBW)

Natura 2000-Gebiete

Teilbereiche des FFH-Gebiets Nr.7714341“Mittlerer Schwarzwald

bei Haslach“ liegen außerhalb des Untersuchungs- und Betrach-

tungsraumes. Die am nächsten liegenden Teilflächen sind ca. 1000

m nordwestlich, ca. 700 m westlich und ca. 500 m südöstlich der

Ausbautrasse gelegen.

Durch die Ausbaumaßnahme sind keine FFH- Gebiete betroffen.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 5

Abb.3: FFH-Gebiete (Quelle: LUBW)

Das Vogelschutzgebiet Nr. 7915441 „Mittlerer Schwarzwald“ liegt süd-

lich von Hausach und ist ca. 7 km von der Ausbautrasse entfernt und

somit durch die Ausbaumaßnahme nicht betroffen.

Naturpark Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald/Mitte Nord.

Die Schutzziele des Naturparks sind:

1. die charakteristische Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft

einschließlich deren Offenhaltung im Naturparkgebiet sowie die Ausstat-

tung mit Lebensräumen für eine vielfältige, freilebende Tier- und Pflan-

zenwelt zu bewahren und zu entwickeln;

2. die Pflege und Entwicklung der im Naturpark befindlichen »Natura

2000«-Gebiete zu unterstützen;

3. die besondere Eignung des Naturparkgebietes als naturnahen Erho-

lungsraum und als bedeutsame Landschaft für naturverträglichen Tou-

rismus einschließlich des Sports zu fördern;

4. eine naturverträgliche Erholung für die Allgemeinheit zu gewährleis-

ten, die Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von umweltverträglichen

Erholungseinrichtungen zu fördern und dabei dem Prinzip der Konzent-

ration von Sommer- und Winternutzung zielgerecht zu folgen, Überlas-

tungen zu vermeiden, sowie bereits überlastete bzw. gestörte Bereiche

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 6

durch geeignete Maßnahmen zu entlasten;

5. auf der Basis der natürlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Qualität

des Gebietes durch Aktivierung der vorhandenen Potenziale und durch

positives Zusammenwirken verschiedener Bereiche, einschließlich der

gewerblichen Wirtschaft, die regionale Wertschöpfung unter Beachtung

der Ziele der Raumordnung zu erhöhen;

6. die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft in ihrer Bedeutung für die

Erhaltung und Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft, auch mit ih-

rer landschaftsbezogenen, typischen Bauweise, und die biologische

Vielfalt im Naturparkgebiet zu erhalten, zu berücksichtigen und fortzu-

entwickeln.

Der Schutzzweck des Naturparks ist vom Vorhaben nicht betroffen, da

es sich um den Ausbau einer bereits vorhandenen Straße handelt.

1.3 Vorhabenbeschreibung

Der vorliegende Entwurf beinhaltet den Umbau der B33 im Bereich

Anschluss Steinach bis Anschluss Haslach West als südlicher Teil des

Abschnittes Biberach- Haslach zu einer zwei- bzw. dreistreifigen (2+1)

Fahrbahn.

Die Gesamtlänge des auszubauenden Teilstückes der B33 zwischen

Steinach und Haslach-West beträgt 2.584m.

Weitere Angaben und Unterlagen sind der technischen Planung zu ent-

nehmen.

1.4 Vorgehensweise

Der LBP gliedert sich in die Kapitel

• Bestandserfassung und –bewertung von Naturhaushalt und Land-

schaftsbild. Hier werden die einzelnen Schutzgüter Pflanzen, Tiere,

Boden, Oberflächengewässer, Grundwasser, Klima/Luft und Land-

schaftsbild beschrieben und beurteilt.

Kartographisch ist der Bestand im Bestands- und Konfliktplan (M.

1:5.000) dargestellt.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 7

• Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Beeinträchtigungen.

Diese werden je Schutzgut untergliedert in bau- , anlage- und be-

triebsbedingte Beeinträchtigungen. Kartographisch sind die Einzel-

konflikte im Bestands- und Konfliktplan (M. 1:5.000) gekennzeich-

net.

• Landschaftspflegerische Maßnahmen. Hier sind die landschafts-

pflegerischen Maßnahmen erläutert und begründet.

Dabei wird unterschieden zwischen

- Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

- Ausgleichsmaßnahmen

- Ersatzmaßnahmen.

Eine abschließende Bilanz ist in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

dargestellt. Kartographisch sind die Einzelmaßnahmen in den Maß-

nahmenplänen (M. 1.000) und dem Maßnahmenplan der Ersatzmaß-

nahme (M. 1:25.000/ 1:1.000) dargestellt.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 8

2. Bestandserfassung und –bewertung von

Naturhaushalt und Landschaftsbild

In der Bestandsanalyse werden die einzelnen Schutzgüter beschrieben

und bewertet. Im beschreibenden Teil werden die aktuellen Eigenschaf-

ten und Funktionen der Schutzgüter auf der Grundlage vorhandener

Daten sowie Feldaufnahmen erfasst und beschrieben. Im bewertenden

Teil wird die Bedeutung bzw. Leistungsfähigkeit der Schutzgüter im Na-

turhaushalt ermittelt und beurteilt. Grundlage für die Bewertung ist eine

5-stufige Ordinalskala von sehr hoch – hoch – mittel – gering – sehr

gering.

2.1 Pflanzen

Beschreibung Das Schutzgut Pflanzen wird auf der Grundlage von Biotoptypen (Bio-

topschlüssel, Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg

1997) beschrieben und nachfolgend bewertet.

Die flächenmäßig vorherrschenden Biotoptypen im Untersuchungskorri-

dor (Unterlage 19.1, Plan 1) sind Wirtschaftswiesen, Sonderkulturen

(Obstplantagen) und die Vorländer (Grünland) der Kinzig. Besonders

geschützte Biotope (§ 33 NatSchG) sind Magerrasen, Hecken und Aue-

waldreste. FFH- und Vogelschutzgebiete liegen weiter außerhalb des

Untersuchungskorridors.

Tabelle 1 Beschreibung der Biotoptypen

Biotoptypen Beschreibung/Merkmale

Wirtschaftswiesen mitt-lerer Standorte Weiden mittlerer Standorte Ruderalvegetation

Mäßig artenreiche Wiesen, in den Obergräser oder hochwüchsige nitrophile Stauden dominieren; ein- oder mehrmalige Mahd im Jahr. Überwiegend niederwüchsiges, durch Beweidung ge-kennzeichnetes Grünland; i.d.R. artenärmer als Wirt-schaftswiesen, stellenweise zerstörte Grasnarbe. Überwiegend von ein- und zweijährigen Pionierpflan-zen aufgebaute lückige Bestände auf sehr jungen Ru-deralflächen.

Sonderkulturen (Obst-plantagen)

Intensiv bewirtschaftete Anbaufläche mit Obstbäumen; regelmäßige Pflanzung meist niederwüchsiger Baum-

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 9

Biotoptypen Beschreibung/Merkmale

formen (Halbstämme); intensive Pflege durch Schäd-lingsbekämpfung und jährlichen Schnitt.

Vorländer und Dämme entlang der Kinzig

Überwiegend Grünland auf Vorländern und auf Bö-schungen der Dämme; von der Wasserwirtschaftsver-waltung regelmäßig gemäht; abschnittsweise Magerra-sen am Kinzigdamm (nach § 33NatSchG) geschützt.

Gebüsche und Gehölze entlang Verkehrsflä-chen

Straßenbegleitende Gehölzbestände; lineare Struktu-ren auf Böschungen sowie zwischen parallel verlau-fenden Verkehrswegen; in der Regel angepflanzt; z.T. nach § 33 NatSchG geschützt.

Sonstige Vegetation entlang Verkehrsflä-chen

Mehr oder weniger artenarme, gemulchte und grä-serdominierte Bestände auf Straßennebenflächen (Bö-schungen, Trennflächen); regelmäßige mehrmalige Mahd im Jahr.

Feldgehölz Kleine flächige Gehölzbestände, aus Bäumen und Sträuchern oder nur aus Bäumen; sehr unterschiedli-che Artenzusammensetzung, meist mit Pioniergehöl-zen.

Fließgewässer/ Fluss

Wenig strukturierter, meist begradigter Abschnitt eines Flusses (Kinzig) mit einem nach wasserbautechni-schen Gesichtspunkten gestalteten Querprofil; Uferge-hölze nur punktuell vorhanden.

Fließgewässer/ Bach

Begradigter Bachlauf (Bollenbach, Mühlbach); stark anthropogen geprägt, teilweise verlegt und durch direkt angrenzende Nutzungen sehr stark eingeengt; Vegeta-tion nur punktuell vorhanden; am Mühlbach kleine Au-waldreste.

Fließgewässer/ Graben

Künstlich angelegte Gräben mit geradem Verlauf (öst-lich der B 33, Gewann Ruhmatt); nur zeitweise wasser-führend; kaum Begleitsäume, da durch angrenzende Nutzungen eingeengt.

Auwald der Bäche und kleinen Flüsse

Meist schmale, von Erlen, Eschen und Weiden aufge-baute Auwälder entlang der Ufer (am Mühlbach); Au-waldreste (Sumpfwald, Silberweiden-Auwald) im Be-reich der Anschlussstelle; nach § 33 NatSchG ge-schützt.

Wald Laubwald außerhalb der Ausbaustrecke.

Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen

Anpflanzungen einzelnen oder mit regelmäßigem Ab-stand; im Unterwuchs der Bäume keine weiteren Ge-hölze in nennenswertem Umfang, in der Regel nur Graswuchs.

Öffentliche Grünflächen Für die Öffentlichkeit nur teilweise zugängliche Gebiete wie Kleinartenanlagen, Gärtnerei; in der Regel einge-zäunt.

Siedlungs-/ Infrastruktur

Flächen mit hoher bis sehr hoher Bodenversiegelung.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 10

Bewertung Die Bewertung der einzelnen Biotoptypen erfolgt in Anlehnung an

KAULE und RECK. Der Bewertungsrahmen (siehe nachfolgende

Tabelle 3) beider Autoren wird für die Belange des Artenschutzes

mit Kriterien für Vorkommen von Tierarten verknüpft und verein-

facht wiedergegeben.

Tabelle 2 Bewertung der Biotoptypen

Biotoptypen Bewertung/Wertstufe

Seltenheit Schutzsta-tus

Regen-erier-barkeit

Natur-nähe

Gesamtbewertung

Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte

3 2 3 mittelwertig

Weiden mittlerer Standorte Ruderalvegetation

2

2

2

1

2

2

geringwertig geringwertig

Sonderkulturen (Obst-plantagen)

1 2 2 geringwertig

Vorländer und Dämme entlang der Kinzig (Magerrasen nach § 33 NatSchG geschützt)

3, 4 3 3, 4 mittel- bis hochwer-tig

Gebüsche und Gehölze entlang Verkehrsflä-chen

2, 4 2 3 gering- bis hoch-wertig

Sonstige Vegetation entlang Verkehrsflä-chen

2 1 1 geringwertig

Feldgehölz 3 3 2 mittelwertig

Fließgewässer/Fluss Fließgewässer/Bach Fließgewässer/Graben

1

2

2

2

2

2

2, 3

2, 3

2, 3

gering- bis mittel-wertig gering- bis mittel-wertig gering- bis mittel-wertig

Auwald der Bäche und kleinen Flüsse

3, 4 3 3 mittel- bis hochwer-tig

Wald 3 3 3, 4 mittel- bis hochwer-tig

Einzelbäume, Baum-gruppen, Baumreihen

1 3 3 mittelwertig

Öffentliche Grünflächen 1 1 1 geringwertig

Siedlungs-/Infrastruktur Keine Bewertung Wertstufen:

5 4 3 2 1

sehr hoch-wertig

hochwertig mittelwertig geringwertig sehr gering-wertig

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 11

Tabelle 3 Wertstufen nach KAULE/RECK

Wertstufe nach KAULE/RECK

Kriterien

sehr hoch

9 Gebiet mit gesamtstaatlicher oder internationaler Bedeutung

• Individuenreiches oder v.a. bei Wirbeltieren regelmäßiges bzw. lange tradiertes Vorkommen einer bundesweit vom Aussterben be-drohter Tierart

• Vorkommen zahlreicher bundesweit stark gefährdeter Arten mit hohem Bindungsgrad an den jeweiligen Biotoptyp und biotoptypi-scher Begleitfauna

• Vorkommen von Arten oder Unterarten, für die Deutschland eine besondere Schutzverantwortung hat (z.B. endemische Arten) und die stark gefährdet oder sehr selten sind

• überdurchschnittlich große Vorkommen von Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie oder des Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie, die in Deutschland und im betreffenden Bun-desland gefährdet sind

• Erfüllung des höchst möglichen Erwartungswertes (nahezu vollstän-diges Arteninventar/einzigartig gut ausgeprägte Biozönose) für standortheimische Arten naturnaher Biotoptypen aus mehreren ta-xonomischen Gruppen (eines der fünf bedeutendsten Gebiete eines Biotoptyps, orientiert am Naturraum III. Ordnung)

8 Gebiet mit landesweiter Bedeutung (Bezugsräume sind die verschiede-nen Bundesländer z.B. Baden-Württemberg)

• Vorkommen einer landesweit vom Aussterben bedrohten Art • überdurchschnittlich individuenreiches Vorkommen von mind. zwei

stark gefährdeten Arten • überdurchschnittlich individuenreiches Vorkommen von mind. zwei

stark gefährdeten Arten • Vorkommen mehrerer stark gefährdeter oder zahlreicher gefährdeter

Arten in überdurchschnittlicher Individuendichte mit artenreicher, biotoptypischer Begleitfauna

• wichtige Überwinterungs- oder Rastbiotope vom Aussterben bedroh-ter oder stark gefährdeter Arten

• Vorkommen einer bundesweit sehr seltenen oder landesweit extrem seltenen Art

• Vorkommen von Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie oder des Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie, die landesweit rückläufig oder selten sind bzw. des Anhanges IV der FFH-Richtlinie, die ge-fährdet sind

• Erfüllung des Erwartungswertes (nahezu vollständiges Arteninven-tar/einzigartige Biozönose) für standortheimische Arten naturnaher Biotoptypen (eines der zwei bedeutendsten Gebiete orientiert am Naturraum IV. Ordnung)

hoch

7 Gebiete mit regionaler Bedeutung Bezugsräume sind Naturräume 4. Ordnung (z.B. Kraichgau, Nördli-cher Talschwarzwald)

• Vorkommen einer landesweit stark gefährdeten Art • individuenreiches Vorkommen einer landesweit gefährdeten Art • Vorkommen zahlreicher rückläufiger Arten in überdurchschnittlicher

Individuendichte • in naturnahen Biotopen, überdurchschnittliche Artenvielfalt. Vor-

kommen zahlreicher landesweit seltener Arten • überdurchschnittlich individuenreiche Vorkommen von im Bundes-

land ungefährdeten und häufigen Arten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie

• hohe Zahl regional rückläufiger oder hohe Zahl regional sehr selte-ner Arten bzw. Vorkommen und Arten mit sehr hohem Biotopbin-dungsgrad und regional sehr wenigen Lebensräumen

mittel

6 Lokal bedeutende, artenschutzrele-vante Flächen

• regional durchschnittliche, biotoptypische Artenvielfalt • Vorkommen gefährdeter oder lokal seltener Arten in geringer Indivi-

duendichte mit typischen Begleitarten • hohe allgemeine Artenvielfalt (Lokaler Bezugsraum) • der Mindeststandard laut ZAK ist erfüllt (vgl. 2.3)

5 Verarmte, noch artenschutzrelevan-te Flächen

• Ubiquitäre und euryöke Arten überwiegen, die Artenzahl liegt unter dem lokalen Erwartungswert (Mindeststandard wird nicht mehr er-füllt)

• Vorkommen charakteristischer Arten in geringer Individuendichte • gefährdete Arten fehlen und strahlen nur randlich ein

gering

4 Stark verarmte Flächen

• Stark unterdurchschnittliche Artenzahlen • nahezu ausschließlich Vorkommen euryöker, eurytoper bzw. ubiqui-

tärer Arten

sehr gering 3-1 Extrem verarmte bis sehr stark belastende Flächen

• nur für sehr wenige Ubiquisten nutzbare bis kaum besiedelbare Flächen

• deutliche bis extrem hohe Trennwirkung • Flächen, die benachbarte Tiervorkommen belasten bis stark beein-

trächtigen (z.B. durch Störungen, Emissionen)

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 12

Biotopverbund

Die Biotopverbundflächen Offenland / Baden-Württemberg unter-

scheiden einerseits zwischen

- Biotopverbund mittlerer Standorte

- Biotopverbund trockener Standorte

- Biotopverbund feuchter Standorte

und andererseits zwischen

- Kernraum,

- Kernfläche bzw.

- 500 m - Suchraum und

- 1.000 m - Suchraum.

Im Untersuchungsraum selbst kommen sowohl Kernräume und

Kernflächen mittlerer und trockener Standorte vor. Schwerpunkte

liegen im südlichen Teil der Ausbaustrecke beidseitig.

Der Biotopverbund im Untersuchungsgebiet ist bereits durch die

vorhandene B33 unterbrochen, die Auswirkungen durch den Aus-

bau werden nicht weiter verfolgt

Wildtierkorridore und Querungsabschnitte liegen keine im Untersu-

chungsraum.

Abb.4: Biotopverbund (Quelle LUBW)

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 13

2.2 Tiere

Beschreibung Bewertung

Artenschutzfachlich relevante Arten

Durch das Büro für Landschaftsökologie LAUFER wurde eine Arten-

schutzrechtliche Beurteilung (2017) vorgenommen. Erfasst wurden fol-

gende streng geschützten Arten:

• Brutvögel

• Reptilien

• Libellen

• Fledermäuse

Auf die Artenschutzrechtliche Beurteilung im Anhang wird verwiesen.

Tabelle 4 Brutvögel

Art Status Rote Liste

SPEC VSch RL

Anh.I

BArt SchV Anl. 1 Spalte

EG- VO

Anh. BW D E

Kormoran Phalacocorax carbo NG - -

Graureiher Ardea cinerea NG - - S - - - -

Weißstorch Ciconia ciconia DZ V 3 V 2 X 3 -

Stockente Anas platyrhynchos B3 V - S - - - -

Rotmilan Milvus milvus DZ/NG - V S 2 X - A

Schwarzmilan Milvus migrans DZ - - V 3 X - A

Sperber Accipiter nisus NG - - S - - - A

Mäusebussard Buteo buteo NG - - S - - - A

Turmfalke Falco tinnunculus NG V - D 3 - - A

Straßentaube Columba livia f. domestica

NG - - ?? - - - -

Ringeltaube Columba palumbus B5 - - S E - - -

Uhu Bubo bubo NG - - V 3 X - A

Mauersegler Apus apus NG V - S - - - -

Eisvogel Alcedo atthis NG V - D 3 X 3 -

Grünspecht Picus viridis B4 - - D 2 - 3 -

Buntspecht B4 - - S - - - -

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 14

Dendrocopos major Feldlerche Alauda arvensis B4 3 3 V 3 - - -

Rauchschwalbe Hirundo rustica NG 3 3 D 3 - - -

Mehlschwalbe Delichon urbica NG V 3 S 3 - - -

Gebirgsstelze Motacilla cinerea B3 - - (S) - - - -

Wiesenschafstelze Motacilla flava DZ V - S - - - -

Bachstelze Motacilla alba B4 - - S - - - -

Wasseramsel Cinclus cinclus B6 - - (S) - - - -

Zaunkönig Troglodytes troglodytes

B4 - - S - - - -

Heckenbraunelle Prunella modularis B4 - - S E - - -

Rotkehlchen Erithacus rubecula B4 - - S E - - -

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros B6 - - S - - - -

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus

B4 V V V 2 - - -

Amsel Turdus merula B4 - - S E - - -

Singdrossel Turdus philomelos B4 - - S E - - -

Misteldrossel Turdus viscivorus NG - - S E - - -

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris B4 - - S E - - -

Klappergrasmücke Sylvia curruca B4 V - S - - - -

Dorngrasmücke Sylvia communis B4 - - S E - - -

Gartengrasmücke Sylvia borin B4 - - S E - - -

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B4 - - S E - - -

Zilpzalp Phylloscopus collybita B4 - - (S) - - - -

Fitis Phylloscopus trochilus B4 3 - S - - - -

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla B4 - - S E - - -

Schwanzmeise Aegithalos caudatus B4 - - S - - - -

Sumpfmeise Parus palustris B4 - - S 3 - - -

Haubenmeise Parus cristatus B4 - - S 2 - - -

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 15

Blaumeise Parus caeruleus B4 - - S E - - -

Kohlmeise Parus major B4 - - S - - - -

Kleiber Sitta europaea B4 - - S - - - -

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla B4 - - S E - - -

Eichelhäher Garrulus glandarius NG - - (S) - - - -

Elster Pica pica C11 - - S - - - -

Dohle Coloeus monedula NG - - (S) E - - -

Saatkrähe Corvus frugilegus NG - - S - - - -

Rabenkrähe Corvus corone B6 - - S - - - -

Star Sturnus vulgaris C11 - 3 S 3 - - -

Haussperling Passer domesticus B6 V V S 3 - - -

Buchfink Fringilla coelebs B4 - - S E - - -

Girlitz Serinus serinus B4 - - S E - - -

Grünfink Carduelis chloris B4 - - S E - - -

Stieglitz Carduelis carduelis B4 - - (S) - - - -

Bluthänfling Carduelis cannabina B4 2 3 S 2 - - -

Gimpel Pyrrhula pyrrhula B4 - - S - - - -

Goldammer Emberiza citrinella B4 V V (S) E - - -

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 16

Tabelle 5

Abb. 5: Planungsrelevante Brutvögel

Reptilien

Art Rote Liste FFH- BArt

SchV EG-VO BNat SchG

BW BRD Anhang Anl. 1 Spalte

Anhang b s

Zauneidechse Lacerta agilis V V IV 2 - x x

Waldeidechse Zootoca vivipara N - - 2 - x -

Blindschleiche Anguis fragilis N - - 2 - x - Ringelnatter Natrix natrix 3 V - 2 - x -

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 17

Tabelle 6

Abb. 6 Reptilien

Libellen

Art Rote Liste FFH-

BArt SchV

EG-VO

BNat SchG

BW BRD Anh. Anl. 1 Spalte

Anh. b s

Gebänd. Prachtlibelle

Calopteryx splendens - - - 2 - x -

Weidenjungfer Lestes viridis - - - x - Blaue Federlibelle

Platycnemis pennipes - - - 2 - x -

Gemeine Pechlibelle

Ischnura elegans - - - 2 - x -

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 18

Gemeine Keiljungfer

Gomph. vulgatissimus - V - x -

Grüne Flussjungfer

Ophiogomphus cecilia 3 - - x x

Glänz. Smaragdlibelle

Somatochlora metallica - - - x -

Großer Blaupfeil

Orthetrum cancellatum - - - 2 - x -

Gemeine Heidelibelle

Sympetrum vulgatum - - - x -

Abb. 7: Libellen

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 19

Tabelle 7

AAbb. 8: Fledermäuse

Fledermäuse

Deutscher Name Wissenschaftl. Name

RL BW

RL D

FFH BNatSchG

Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 G IV s

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 * IV s

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 20

Beschreibung Bewertung

Naturschutzfachlich relevante Arten

Grundlage für die Bearbeitung der naturschutzfachlichen Bedeutung des

Eingriffsbereichs für die Fauna ist die Lebensraumbewertung aus dem

Artenschutzfachbeitrag. Danach sind insbesondere die Wiesen, Mager-

rasen auf dem Kinzigdamm und die Fließgewässer sowie Gräben als

Lebensräume mit hoher Bedeutung bewertet. Erfasst wurden folgende

besonders geschützten Arten:

• Tagfalter

• Libellen

Weitere Arten sind in Verbindung mit dem Ausbau der B33 naturschutz-

fachlich nicht entscheidungsrelevant. Beispielsweise sind seltene Heu-

schrecken nicht zu erwarten. Es kommen nur allgemein häufige Arten

wie der Gemeinde Grashüpfer vor. Für wasser- oder baumbewohnende

Käfer fehlen geeignete Strukturen. Das dauerhafte Auftreten von Am-

phibien ist aufgrund fehlender Laichgewässer auszuschließen.

Tabelle 8 Tagfalter

Art Rote Liste FFH- BArt

SchV BNat SchG

BW BRD Anh. Anl. 1 Spalte

b s

Kleiner Würfel-Dickkopffalter Pyrgus malvae V V - 2 x -

Malven-Dickkopffalter Carcharodus alceae 2 3 - 2

x -

Dunkler Dickkopffalter Erynnis tages V V - - - -

Schwarzkolbiger Braundickkopffalter Thymelicus lineola - - - - - -

Braunkolbiger Braundickkopffalter Thymelicus sylvestris - - - -

- -

Rostfarbiger Dickkopffalter Ochlodes sylvanus - - - - - -

Schwalbenschwanz Papilio machaon V V - 2 x - Leguminosen-/Reals-Weißling Leptidea sinapis/reali - V - - - -

Weißklee-Gelbling Colias hyale V - - 2 x - Wander-Gelbling Colias crocea - - - - - - Zitronenfalter Gonepteryx rhamni - - - - - - Großer Kohlweißling Pieris brassicae - - - - - - Kleiner Kohlweißling Pieris rapae - - - - - - Grünader-Weißling Pieris napi - - - - - - Aurorafalter Anthocharis cardamine - - - - - - Kleiner Feuerfalter Lycaena phleas V - - 2 x - Grüner Zipfelfalter Callophrys rubi V V - - - - Zwerg-Bläuling Cupido minimus 3 V - - - - Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades 2 - - - -

Faulbaum-Bläuling Celastrina argiolus - - - - - -

Kleiner Sonnen-röschen-Bläuling Polyommatus agestis V V - 2

x

-

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 21

Rotklee-Bläuling Polyommatus semiargus V V

-

2

x

-

Himmelblauer Bläuling

Polyommatus bellargus - 3 - 2 x -

Hauhechel-Bläuling Polyommatus icarus - - - 2 x - Kaisermantel Argynnis paphia - - - 2 x - Admiral Vanessa atalanta - - - - - - Distelfalter Vanessa cardui - - - - - - Tagpfauenauge Nymphalis io - - - - - - C-Falter Nymphalis c-album - - - - - - Kleiner Fuchs Nymphalis urticae - - - - - - Landkärtchenfalter Araschnia levana - - - - - - Waldbrettspiel Pararge aegeria - - - - - - Kleines Wiesenvögelchen

Coenonympha pamphilus - -

-

2

x

-

Schornsteinfeger Aphantopus hyperantus - - - -

-

-

Großes Ochsenauge Maniola jurtina - - - - - - Rotbraunes Ochsenauge Maniola tithonus - 3 - -

-

-

Schachbrettfalter Melanargis galathea - - - - - -

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 22

Abb. 9: Tagfalter

Tabelle 9 Libellen

Art Rote Liste FFH- BArt

SchV EG-VO

BNat SchG

BW BRD Anh. Anl. 1 Spalte

Anh. b s

Gebänd. Prachtlibelle Calopteryx splendens - - - 2 - x -

Weidenjungfer Lestes viridis - - - x - Blaue Federlibelle Platycnemis pennipes - - - 2 - x -

Gemeine Pechlibelle Ischnura elegans - - - 2 - x -

Gemeine Keiljungfer

Gomph. vulgatissimus - V - x -

Grüne Flussjungfer

Ophiogomphus cecilia 3 - - x x

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 23

Glänz. Smaragdlibelle

Somatochlora metallica

- - - x -

Großer Blaupfeil

Orthetrum cancellatum - - - 2 - x -

Gemeine Heidelibelle

Sympetrum vulgatum - - - x -

Abb. 10: Libellen

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 24

2.3 Boden

Beschreibung Im Untersuchungskorridor bzw. Betrachtungsraum haben sich nach der

Bodenübersichtskarte von Baden-Württemberg (Blatt CC 7910, Frei-

burg-Nord, M. 1:200.000) insgesamt 6 verschiedene Bodenformen ent-

wickelt, deren wesentliche Merkmale nachfolgend beschrieben werden.

Abb. 5: Bodenkundliche Einheiten (Quelle LGRB)

Tabelle 10 Beschreibung der Bodenformen

Bodenformen Beschreibung/Merkmale

Brauner Auenboden-Auengley und Aueng-ley- Brauner Auenbo-den aus Auensand und –lehm

Schwach kiesiger schluffig-sandiger Lehm sowie schluffig-lehmiger und lehmiger Sand über kiesigem Sand und Kies. Talauen im kristallinen Schwarzwald; vereinzelt kleine Niederterrassenreste; an den Oberläufen Auen örtlich vermoort; Auensedimente der Haupttäler mit Bunt-sandstein und Granit im Einzugsgebiet, häufig mit höherem Sandgehalt.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 25

Bodenformen Beschreibung/Merkmale

Auenbraunerde Kiesiger, sandiger und schluffig-sandiger Lehm über Kies. Auen- und Niederterrassen im Elz- und Kinzig-tal.

Braunerden Gneisschuttführender, sandiger und schluffig-sandiger Lehm über lehmig-sandigem Gneisschutt. Mittelgebirgslandschaft in Gneisgebieten.

Parabraunerde-Braunerde

Grusiger, schluffig-sandiger und sandiger Lehm über Gneis- und Granitschutt, oft mit Zwischenlagen aus grushaltigem tonigem Lehm. Stark geneigte bis steile Unterhänge am westlichen Schwarzwaldrand und in Schwarzwaldtälern, einschließlich älterer Terrassen im Murgtal, häufig mit lößlehmhaltigen Deckschichten über Kristallinschutt.

Pseudogley-Parabraunerde Auenregosol aus Flussschottern

Schwach grusiger schluffig-sandiger Lehm und san-dig-lehmiger Schluff über schwach grusigem schluf-fig-tonigem Lehm sowie über grusigem tonigem Lehm und sandig-lehmigem Hangschutt oder über Kies. Lößlehmbedeckte, flache bis mittel geneigte Unterhänge und pleistozäne Terrassen der Schwarzwaldtäler. Die sehr flachgründigen Böden haben sich aus ho-lozänen Schwarzwaldschottern entwickelt und sind dem alten Flussverlauf der Kinzig (vor deren Begra-digung) zuzuordnen.

Die Bodenform im Trassenbereich der Ausbaubaustrecke ist der „Brau-

ner Auenboden-Auengley und Auengley- Brauner Auenboden aus Au-

ensand und –lehm“ und „Auenregosol aus Flussschottern“; die übrigen

Bodenformen liegen außerhalb der Trasse. Altenlasten bzw. Altlastver-

dachtsflächen sind keine vorhanden.

Bewertung Die Bewertung des Bodens erfolgt in Anlehnung an die „Bewertung von

Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“, Leitfaden für Planung und Gestat-

tungsverfahren, Heft 31 der Schriftenreihe des Umweltministeriums Ba-

den-Württemberg. Zusätzlich wurden die Angaben des Landschaftspla-

nes (Verwaltungsgemeinschaft Haslach) zum Schutzgut Boden ausge-

wertet.

Die im Trassenbereich vorkommenden Bodenformen werden hinsicht-

lich der Leistungsfähigkeit und Bedeutung im Naturhaushalt der Wert-

stufe mittel bis hoch / sehr hoch zugeordnet.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 26

Bereich Bauanfang - südöstlich Steinach

Lt. Vorliegender Daten ist der Durchfahrungsbereich der B33 im Ab-

schnitt Bauanfang bis südlich von Steinach der Bodeneinheit Brauner

Auenboden-Auengley und Auengley- Brauner Auenboden aus Au-

ensand und –lehm (a6) zuzuordnen. Entsprechend der sich daraus er-

gebenden Standortverhältnisse sind die Böden als bedeutend einzustu-

fen.

Bereich südöstlich Steinach-Bauende

Lt. Vorliegender Daten ist der Durchfahrungsbereich der B33 im Ab-

schnitt südöstlich von Steinach bis Bauende der Bodeneinheit Auenre-

gosol und Auengley- Auenregosol (A125) zuzuordnen. Entsprechend

der sich daraus ergebenden Standortverhältnisse sind die Böden als

sehr bedeutend einzustufen.

Tabelle 11 Bewertung der Bodenformen

Bodenart Standort für Natur-nahe Ve-getation

Natürliche Boden-fruchtbar-keit

Ausgleichsgleichs-körper im Wasser-kreislauf

Filter und Puffer von Schadstof-fen

Gesamt-bewertung

Brauner Au-enboden-Auengley und Auengley- Brauner Au-enboden aus Auensand und –lehm Auenregosol mit Ver-gleyung im nahen Unter-grund und Auengley- Auenregosol aus holozänen Schwarzwald-kiesen

Die Be-wertungs-

klasse hoch-sehr hoch wird nicht er-

reicht

hoch-sehr hoch

(3,5)

mittel-hoch

(2,5)

gering-mittel

(1,5)

hoch

(3)

sehr hoch

(4)

gering-mittel

(1,5)

gering

(1,0)

mittel

(2,33)

sehr hoch

(4,0)

2.4 Oberflächengewässer

Beschreibung Das den Planungsraum prägende Fließgewässer ist die Kinzig (Gewässer

I. Ordnung). Sie verläuft weitestgehend parallel der B 33, die sie am östli-

chen Ortsrand von Steinach kreuzt. Das Fließgewässer II. Ordnung (Bol-

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 27

lenbach) fließt aus höheren Lagen durch Bollenbach in das Kinzigtal,

kreuzt die B 33 und mündet in die Kinzig. Der Mühlbach verläuft nördlich

der B33 parallel und kreuzt sie, um dann in die Kinzig zu münden.. Parallel

der B 33 (Ostseite) und im Gewann Ruhmatt sind zwei Gräben angelegt,

die vermutlich der Be- bzw. Entwässerung dienen. Stillgewässer sind im

Untersuchungskorridor keine vorhanden.

Tabelle 12 Beschreibung der Fließgewässer

Fließgewässer Beschreibung/Merkmale

Kinzig Wenig strukturierter meist begradigter Abschnitt der Kinzig, mit einem nach wasserbautechnischen Ge-sichtspunkten gestalteten Querprofil; Ufergehölze nur punktuell vorhanden.

Bollenbach, Mühlbach Begradigter Bachlauf; stark anthropogen geprägt, teilweise verlegt und durch direkt angrenzende Nut-zungen sehr stark eingeengt, Vegetation nur punktu-ell vorhanden.

Gräben Künstlich angelegt mit geradem Verlauf; nur zeitwei-se wasserführend, kaum Begleitsäume, da durch angrenzende Nutzungen eingeengt.

Nördlich und südöstlich von Steinach sind entlang der Kinzig Überschwemmungsgebie-

te ausgewiesen.

Weiterhin liegen für das Plangebiet Daten vor, die zum 100jährigen Hochwasser

(HQ100) im Zuge der Erstellung von Hochwasserrisikokarten erhoben wurden. (Quelle:

LUBW)

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 28

Abb.6: Überflutungsflächen (Quelle: LUBW)

Bewertung Die Bewertung der Fließgewässer erfolgt in Anlehnung an die Strukturgütekartierung

nach LAWA (Landesarbeitsgemeinschaft Wasser, Gewässerstrukturgütekartierung

2000). Sämtliche Fließgewässer befinden sich in einem stark anthropogen überprägten

Zustand, in der Regel begradigt, teilweise verlegt und durch die direkt angrenzende

Nutzung stark eingeengt, so dass die begleitende Vegetation bis auf wenige Ausnah-

men keine Entwicklungsmöglichkeit besitzt. Aus diesem Grund werden die Fließgewäs-

ser nach LAWA der Bewertungsstufe/Klasse 5/6 zugeordnet.

Tabelle 13 Bewertung der Fließgewässer

Fließgewässer Bewertung/Wertstufe

Gewässerstrukturgüter nach LAWA

Gewässergüte Wertigkeit

Kinzig Klasse 5/6 stark verändert bis vollständig

verändert

mäßig belastet gering- bis mit-telwertig

Bollenbach, Mühlbach Klasse 5/6 stark verändert bis vollständig

verändert

unbekannt (vermut-lich mäßig belastet)

gering- bis mit-telwertig

Gräben künstlich angelegt, weitestge-hend naturraumtypisch

unbekannt (vermut-lich mäßig belastet)

gering- bis mit-telwertig

Überschwemmungsgebie te

Die Überschwemmungsgebiete sind unverzichtbare Flächen im Fall von

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 29

Hochwasserereignissen und deshalb von hoher Bedeutung im Raum.

Abb.7: Oberflächengewässer (Quelle: LUBW)

2.5 Grundwasser

Beschreibung Nach den Geowissenschaftlichen Übersichtskarten (Landesamt für Geo-

logie, Rohstoffe und Bergbau M. 1:350.000) von Baden-Württemberg

besitzen die Jungen Talfüllungen (Porengrundwasserleiter) im Allge-

meinen eine geringe bis mittlere Grundwasserführung. Sie beziehen ihr

Grundwasser überwiegend aus Niederschlägen und durch Infiltration

aus der Kinzig, weniger aus Instrom des talangrenzenden Grundgebir-

ges. Die Fließrichtung des Grundwassers ist grabenparallel, d.h. es

strömt dem Kinziglauf folgend in Richtung Oberrheingraben. Der Flurab-

stand des Grundwassers liegt bei ca. 2 m und tiefer. Nach der Boden-

übersichtskarte ist der Grundwasserabstand während der Vegetations-

zeit vorherrschend tiefer als 1,50 m unter Flur.

Die angrenzenden geologischen Einheiten (Grundgebirge außerhalb

des Untersuchungskorridors) sind sogenannte Grundwassergeringleiter

mit sehr geringer Grundwasserführung. Wasserschutzgebiete sind im

Untersuchungskorridor nicht ausgewiesen.

Bewertung Das Grundwasser besitzt im Untersuchungskorridor einheitliche Eigen-

schaften, zumindest was die jungen Talfüllungen anbetrifft, so dass eine

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 30

eindeutige differenzierte Wertigkeit schwer möglich ist. Die Grundwas-

serführung im Bereich der jungen Talfüllungen ist mittel bis sogar ge-

ring. Somit besitzt das Grundwasser im Untersuchungskorridor nur eine

mittlere Bedeutung. Dies deckt sich auch mit den Aussagen des Land-

schaftsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Haslach. Eine geringe

Bedeutung hinsichtlich des Grundwassers besitzen die umliegenden

Bereiche (kirstallines Grundgebirge), die aufgrund ihrer geologischen

Situation als Grundwassergeringleiter gelten.

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine trinkwasserrelevanten Flä-

chen bzw. Wasserschutzgebiete (WSG). Das nächstgelegene Wasser-

schutzgebiet liegt in ca. 1,2 km Entfernung nordöstlich von Steinach

(WSG Zell a.H.- Unterentersbach).

2.6 Klima/Luft

Beschreibung Im Kinzigtal ist nachweislich ein ausgeprägtes Berg-Tal-Windsystem

ausgebildet, das aus Strömungen der Seitentäler und höheren Lagen

aufgebaut wird. Die Talwinde sorgen für eine insgesamt gute Durchlüf-

tung, wirken gegen Schwüle im Sommer und mindern die Bildung von

Nebel. Nach der Klimafibel (Hinweise für die Bauleitplanung, Folge 2,

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2007) sind die Freiflächen

(Grünland) im Untersuchungskorridor als „Freilandklimatope“ definiert.

Besondere Merkmale sind ein ungestörter stark geprägter Tagesgang

von Temperatur und Luftfeuchte, Windoffenheit und die Frischluft-

/Kaltluftproduktion.

Bewertung Das vorhandene Windsystem im Kinzigtal sorgt für den notwendigen

Luftaustausch in den besiedelten Gebieten, d.h. wärme- und schad-

stoffbelastete Luft wird durch Frischluft bzw. Kaltluft erneuert. Deshalb

besitzt das vorhandene Windsystem im gesamten Kinzigtal eine sehr

hohe Bedeutung.

Die vorhandenen Flächen des „Freiland-Klimatops“ besitzen aus lokal-

klimatischer und lufthygienischer Sicht eine mittlere Bedeutung; berück-

sichtigt wurden dabei die Funktion Kaltluftproduktion, Frischluftprodukti-

on und Immissionsschutz.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 31

2.7 Landschaftsbild

Beschreibung Der Untersuchungsraum liegt naturräumlich betrachtet im Naturraum

„Kinzig-Wolfach-Wald“ (Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Blatt

177 Offenburg 1967), einer Untereinheit des Mittleren Talschwarzwal-

des. Im Westen grenzen die Naturräume „Rauhkasten“ und „Hühners-

edelplatte“ an den Untersuchungskorridor. Landschaftsprägende Struk-

turen im Talraum sind die Kinzig mit beidseitigen Vorländern und

Schutzdämmen, die Grünlandnutzung sowie die Sonderkulturen in Form

von Obstplantagen. Kleinstrukturen sowie Gebüsche und Gehölze sind,

außer auf den Böschungen entlang der B 33, kaum noch vorhanden.

Landschaftsschutzgebiete sind keine ausgewiesen.

Nach dem Regionalplan (Regionalverband Südlicher Oberrhein) ist zwi-

schen Steinach und Bollenbach eine Grünzäsur ausgewiesen, die eine

bandartige Siedlungsentwicklung verhindern und die Erhaltung des

Landschaftsbildes sichern soll.

Bewertung Für die qualitative Bewertung des Landschaftsbildes sind flächenhafte,

linienförmige und punktuelle Strukturen wie Gehölze, Gewässer, Wald-

bestände etc. von Bedeutung, unabhängig davon ob sie kultur- oder

naturbedingt sind. Unter Berücksichtigung von Kriterien wie Naturnähe,

Vielfalt und Eigenart besitzt der Untersuchungskorridor insgesamt eine

mittlere Bedeutung bzw. Wertigkeit hinsichtlich des Landschaftsbildes.

Vorbelastet ist der Landschaftsraum durch den Korridor der B 33. Dies

entspricht auch der Einschätzung des Landschaftsplanes (Verwaltungs-

gemeinschaft Haslach) dem eine großräumige Betrachtung und Bewer-

tung zugrunde liegt.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 32

3. Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden

Beeinträchtigungen

Die Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Beeinträchtigungen

wird untergliedert in die Schutzgüter

• Pflanzen

• Tiere

• Boden

• Oberflächengewässer

• Grundwasser

• Klima/Luft

• Landschaftsbild

Dabei wird bei jedem Schutzgut unterschieden zwischen bau-, anlage-

und betriebsbedingten Beeinträchtigungen.

Für die nachfolgenden Erläuterungen sowie die Kennzeichnung im Be-

stands- und Konfliktplan werden Kürzel verwendet:

KP = Konflikt Pflanzen

KT = Konflikt Tiere

KBO = Konflikt Boden

KOW = Konflikt Oberflächengewässer

KGW = Konflikt Grundwasser

KKL = Konflikt Luft/Klima

KL = Konflikt Landschaftsbild

Beispiel: Schutzgut Pflanzen

K = Konflikt

KP = Konflikt Pflanzen

KP 1 = Konflikt Pflanzen, baubedingt (ohne nähere Zuordnung zu

bestimmten Bereichen, der Konflikt ist für den gesamten Be-

reich des Planfeststellungsabschnittes gültig.

KP 1a,b,c = Konflikt Pflanzen, baubedingt (mit näherer Zuordnung zu

bestimmten Bereichen, textlich und/oder kartographisch)

KP 2 = Konflikt Pflanzen, anlagebedingt (ohne nähere Zuordnung,

s.o.)

KP 3 = Konflikt Pflanzen, betriebsbedingt (ohne nähere Zuord-

nung, s.o.)

Die Vorgehensweise ist für alle o.g. Schutzgüter gültig.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 33

3.1 Pflanzen

Baubedingte Beeinträchtigungen

Baubedingte Auswirkungen beschreiben die Beeinträchtigungen, die

während der Bauphase auftreten können. Sie weisen in der Regel einen

vorübergehenden Charakter auf.

Zu den potentiellen, baubedingten Auswirkungen können gehören:

- Lärm- und Schadstoffbelastung

- Bodenverdichtung durch Maschineneinsatz

- Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungen, Lager-

flächen und Baustraßen – Flächenzerschneidung

- Gefährdung und Beeinträchtigung der verbleibenden (angrenzenden)

Flächen bzw. Vegetationsstrukturen und Lebensräumen während

der Ausbauphase.

Die Beeinträchtigungen treten nur temporär auf und sind deshalb nicht

nachhaltig. Dennoch können im Rahmen der Bauarbeiten erhebliche

Beeinträchtigungen auftreten (z.B. Schäden an angrenzenden Gehöl-

zen)

Die betroffenen Flächen wurden auf Grundlage der Grunderwerbspläne

ermittelt.

KP 1a: Der Biotoptyp „Sonstige Vegetation entlang Verkehrsflächen“

wird im gesamten Trassenverlauf in Höhe von 2.500 m2 vorübergehend

in Anspruch genommen. Da dieser Biotoptyp kurzfristig wiederherstell-

bar ist, werden die Beeinträchtigungen als gering eingestuft.

Beeinträchtigung: gering

KP 1b: „Gebüsche und Gehölze entlang Verkehrsflächen“ werden durch

die Anlage im gesamten Trassenverlauf in Höhe von 300 m2 vorüber-

gehend beansprucht. Die Beeinträchtigungen sind erheblich, da dieser

wenngleich überwiegend mittelwertige Biotoptyp kurzfristig nicht wieder-

herstellbar ist.

Beeinträchtigung: mittel

KP 1c: Durch vorübergehende Flächeninanspruchnahme ist der Bio-

toptyp „Obstplantage“ mit 4.100 m2 betroffen. Die Beeinträchtigungen

sind erheblich, da dieser Biotoptyp kurzfristig nicht wiederherstellbar ist.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 34

Beeinträchtigung: mittel

KP 1d: Durch vorübergehende Flächeninanspruchnahme sind „Wirt-

schaftswiesen mittlerer Standorte“ im gesamten Trassenverlauf in einem

Umfang von 10.800 m2 betroffen. Die Beeinträchtigungen sind erheb-

lich, da dieser mittelwertige Biotoptyp kurzfristig nicht wiederherstellbar

ist.

Beeinträchtigung: mittel

KP 1e: Der Biotoptyp „Weide mittlerer Standorte“ ist vorübergehend in

einem Umfang von 4.000 m2 betroffen. Die Beeinträchtigungen sind

erheblich, da dieser mittelwertige Biotoptyp kurzfristig nicht wiederher-

stellbar ist.

Beeinträchtigung: mittel

KP 1f: Der Biotoptyp „Einzelbaum“ ist mit 19 Stück betroffen. Die Beein-

trächtigungen sind erheblich, da dieser mittelwertige Biotoptyp kurzfristig

nicht wiederherstellbar ist.

Beeinträchtigung: mittel

57 Bäume sind gefährdet. Da die Bäume durch geeignete Schutzmaß-

nahmen erhalten werden können, ist die Beeinträchtigung gering.

Beeinträchtigung: gering

KP 1g: Durch den Baustellenbetrieb sind angrenzende §33 Biotope

„Magerrasen am Kinzigdamm“ gefährdet. Da die Beeinträchtigung durch

geeignete Schutzmaßnahmen vermieden wird, werden sie als gering

beurteilt.

Beeinträchtigung: gering

Anlagebedingte Beeinträchtigungen

KP 2a: Der Biotoptyp „Sonstige Vegetation entlang Verkehrsflächen“ ist

durch Flächeninanspruchnahme im gesamten Trassenverlauf dauerhaft

in Höhe von 12.500 m2 betroffen. Aufgrund der Bedeutung als Lebens-

raum für Tiere, insbesondere Insekten und bereichsweise auch Repti-

lien, werden die Flächenverluste bzw. Beeinträchtigungen als mittel be-

urteilt.

Beeinträchtigung: mittel

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 35

KP 2b: „Gebüsche und Gehölze entlang Verkehrsflächen“ sind im Tras-

senverlauf mit insgesamt 7.500 m2 betroffen. Ca. 3.800 m2 der betroffe-

nen Gehölze sind nach § 33 NatSchG als besonders geschützte Biotope

bewertet. Der Verlust dieses zum Teil sehr hochwertigen Biotoptyps

führt zu hohen Beeinträchtigungen.

Beeinträchtigung: hoch

KP 2c: „Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte“ werden im gesamten

Trassenverlauf in Höhe von 600 m2 dauerhaft in Anspruch genommen.

Aufgrund der Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist der

Flächenverlust mit hohen Beeinträchtigungen verbunden.

Beeinträchtigung: hoch

KP 2d: Der Biotoptyp „Annuelle Ruderalvegetation“ ist in Höhe von 600

m2 dauerhaft in Anspruch genommen. Da dieser Biotoptyp kurzfristig

wiederherstellbar ist, werden die Beeinträchtigungen als mittel beurteilt.

Beeinträchtigung: mittel

Tabelle 14 Flächeninanspruchnahme von Biotoptypen durch das Vorhaben in m2

Biotoptyp Vorüberge-hende Flä-cheninan-spruchnahme in m²

Dauerhafte Flächeninan-spruchnahme in m²

Gesamtflä-cheninan-spruch- nahme in m2

Sonstige Vegetation entlang Verkehrsflä-chen (35.63/35.64)

2.500 12.500 15.000

Gebüsche und Ge-hölze entlang Ver-kehrsflächen (41.10)

300 7.5001) 7.800

Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte (33.41)

10.800 600 11.400

Weiden mittlerer Standorte (33.52)

4.000 --- 4.000

Obstplantage (37.20)

4.100 --- 4.100

Annuelle Ruderalve-getation (35.61)

--- 600 600

Einzelbaum (45.30) 19 Stück --- 19 Stück

Summe 21.700 21.200 42.900

1)Anteil von §33 Biotopen 3.800 m²

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 36

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

KP 3a: Da durch den Ausbau keine wesentliche Erhöhung der Ver-

kehrsbelastung verursacht wird, ist eine Mehrbelastung durch betriebs-

bedingte Schadstoffe im Vergleich zum heutigen Zeitpunkt nicht zu er-

warten. Allerdings verschiebt sich das bestehende Schadstoffband in

Richtung Kinzig, die Beeinträchtigungen werden deshalb als gering be-

urteilt.

Die Beeinträchtigungen durch schadstoffbelastetes Straßenoberflä-

chenwasser werden als unerheblich eingestuft, da dies wie bisher auf

den angrenzenden Banketten und Böschungen versickert und außer-

halb des Straßenkörpers liegende Lebensräume nicht beeinträchtigt.

Beeinträchtigung : gering

KP3b: Die Zerschneidungswirkung der B33 ist bereits heute erheblich,

der geplante Ausbau ist deshalb lediglich als geringe Beeinträchtigung

zu bewerten.

Beeinträchtigung: gering

3.2 Tiere

Artenschutzfachlich relevante Arten Baubedingte Beeinträchtigungen

KT 1: Bei der Baufeldräumung und während der Bauarbeiten kön-

nen Individuen, Nahrungshabitate sowie Fortpflanzungs- und Ruhe-

stätten von Haselmaus, Vögel und Zauneidechsen zerstört werden;

siehe Kapitel 4.1.1 im Artenschutzfachbeitrag.

Beeinträchtigung: hoch

Anlagebedingte Beeinträchtigungen

KT 2: Durch den Ausbau der B33 gehen Fortpflanzungs-, Nah-

rungs- und Ruhestätten von Haselmaus, Vögel und Zauneidechsen

dauerhaft verloren; siehe Kapitel 4.1.2 im Artenschutzfachbeitrag.

Beeinträchtigung: hoch

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

KT 3: Da sich das Verkehrsaufkommen nicht wesentlich verändert,

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 37

sind zusätzliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen nicht zu er-

warten.

Beeinträchtigung: unerheblich

Naturschutzfachlich relevante Arten

Für naturschutzfachlich relevante Arten sind keine erheblichen Be-

einträchtigungen zu erwarten. Tagfaltervorkommen auf den Kinzig-

dämmen (Magerrasen) und umliegenden Wiesen sind weder bau-,

noch anlage- oder betriebsbedingt betroffen. Dies gilt auch für die

Libellenvorkommen an der Kinzig und entlang den umliegenden

Gräben. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind auszuschließen.

Beeinträchtigung: unerheblich

3.3 Boden

Baubedingte Beeinträchtigungen

KBO 1a: Für Baustraßen, die den Verkehr während des Baube-

triebs gewährleisten, werden insgesamt 3.300 m2 vorübergehend

versiegelt, wobei mittel bis sehr hochwertige Böden „Brauner Auen-

boden-Auengley und Auengley- Brauner Auenboden aus Auensand

und –lehm“ (2.300m²) und „Auenregosol aus Flussschottern“

(1.000m²) betroffen sind. Obwohl nach Abschluss der Bautätigkeit

eine Entsiegelung und Rekultivierung der vorübergehend bean-

spruchten Böden vorgenommen wird, sind die Beeinträchtigungen

durch die vorübergehende Versiegelung erheblich.

Beeinträchtigung: mittel

KBO 1b: Für Baustraßen und sonstige Baustelleneinrichtungsflä-

chen werden 18.400m² vorübergehend beansprucht. Da nach Ab-

schluss der Bautätigkeit eine fachgerechte Rekultivierung der vo-

rübergehend beanspruchten Böden vorgenommen wird, sind erheb-

liche Beeinträchtigungen auszuschließen.

Beeinträchtigungen durch Schadstoffe (Öle, Schmierstoffe, Treib-

stoffe u.a.), die bei unsachgemäßer Wartung von Geräten und Ma-

schinen in den Boden gelangen können werden bei Einhaltung

sämtlicher Vorschriften und Richtlinien ausgeschlossen.

Beeinträchtigung: gering

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 38

Anlagebedingte Beeinträchtigungen

KBO 2: Im Rahmen des Ausbaus werden 5.000 m² dauerhaft neu

versiegelt. Betroffen von der Neuversiegelung sind der mittelwertige

„Braune Auenboden Auengley und Auengley- Brauner Auenboden

aus Auensand und -lehm“ in Höhe von ca.3.000m und der sehr

hochwertige „Auenregosol aus Flussschottern“ in Höhe von

ca.2.000m². Die Böden sind überwiegend anthropogen überprägt

(vorhandene Straßennebenflächen). Die Beeinträchtigungen sind

jedoch erheblich, da ein vollständiger Funktionsverlust der Böden

verursacht wird.

Beeinträchtigung: hoch

KBO 3: Für Straßennebenflächen (Bankette, Böschungen) werden

insgesamt 16.200 m2 dauerhaft beansprucht; betroffen sind sowohl

mittelwertiger „Brauner Auenboden Auengley und Auengley - Brau-

ner Auenboden aus Auensand und -lehm“ in Höhe von ca. 9.800m²

und der hochwertige „Auenregosol aus Flussschottern“ in Höhe von

6.400m². Ein vollständiger Funktionsverlust der Böden, wie im Fall

der Versiegelung, entsteht hier nicht. Durch die Überlagerung bzw.

Überformung des Bodens (Auftrag und Abtrag) kann jedoch von

einer Störung der Bodenfunktionen ausgegangen werden, so dass

die Beeinträchtigungen als gering beurteilt werden.

Beeinträchtigung: gering

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

KBO 4: Durch betriebsbedingte Schadstoffe sind weitestgehend die

seitlichen Bankette und Straßenböschungen betroffen, wie dies be-

reits heute der Fall ist. Die Schadstoffkonzentrationen liegen jedoch

hier bereits deutlich unter den Grenzwerten der 22. BImSchV, so

dass die Beeinträchtigungen bzw. Mehrbelastungen als gering beur-

teilt werden.

Beeinträchtigung: gering

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 39

3.4 Oberflächengewässer

Baubedingte Beeinträchtigungen

KOW 1: Auf einen Eingriff durch die Baustellenverkehrsführung in

das HQ100 Abflussprofil kann durch eine Abstützmaßnahme (siehe

technische Planung Unterlage 14, Plan2) verzichtet werden. Dem-

nach ist ein Eingriff in die Überflutungsflächen HQ 100 nicht zu er-

warten.

Beeinträchtigung: keine Beeinträchtigungen

Während der baulichen Tätigkeiten sind Beeinträchtigungen durch

auslaufende Schadstoffe (Öle, Schmierstoffe, Treibstoffe u.a.) nie

auszuschließen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Geräte und

Maschinen sachgerecht gewartet, einschlägige Vorschriften und

Richtlinien eingehalten werden, so dass die Gefahren für das Ge-

wässer als gering zu beurteilen sind.

Beeinträchtigung: gering

Anlagebedingte Beeinträchtigungen

KOW 2: Die heutigen Abflussbedingungen bleiben durch den Aus-

bau der B33 erhalten.

Durch das Errichten einer Naturblocksteinmauer zum Abfangen der

Böschung Bau Km 0+820 bis1+020 kann auf eine Verlegung des

Dammwegs Richtung Kinzig verzichtet und der damit vorhandenen

Eingriff in Überschwemmungsflächen HQ100 vermieden werden.

Der Eingriff ist unerheblich; es besteht kein Ausgleichsbedarf.

Beeinträchtigung: keine Beeinträchtigung

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

KOW 3: Die Gefahr des Eintrages von schadstoffbelastetem Stra-

ßenoberflächenwasser ist auszuschließen. Das Wasser versickert

breitflächig über die seitlichen Böschungen; gezielte Einleitungen in

die Fließgewässer sind nicht vorgesehen. Die Gefahren für das

Gewässer sind deshalb als gering zu beurteilen.

Beeinträchtigung: gering

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 40

3.5 Grundwasser

Baubedingte Beeinträchtigungen

KGW 1: Während der Bauphase sind Beeinträchtigungen des

Grundwassers durch auslaufende bzw. eindringende Schadstoffe in

den Untergrund weitestgehend auszuschließen. Die Geräte und

Maschinen werden sachgerecht gewartet, einschlägige Vorschriften

und Richtlinien werden eingehalten und Gründungsarbeiten im

Grundwasser sind nicht erforderlich. Die Gefährdung wird deshalb

als gering beurteilt.

Beeinträchtigung: gering

Anlagebedingte Beeinträchtigungen

KGW 2: Durch den Ausbau der B 33 wird eine Fläche von ca. 5.000

m2 neu versiegelt. Durch Bankette sowie Böschungen wird eine

Fläche von 16.200 m2 überlagert bzw. überformt. Dies hat zur Fol-

ge, dass versickerungsfähige Flächen, die zur Grundwasserneubil-

dung beitragen, zumindest durch die zusätzliche Versiegelung ver-

loren gehen. Da das Niederschlagswasser, wie bisher über die seit-

lichen Straßenböschungen in den Untergrund versickern, sind die

Beeinträchtigungen für das Grundwasser als gering zu beurteilen.

Beeinträchtigung: gering

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

KGW 3: Die Straßenentwässerung erfolgt breitflächig über die seit-

lichen Straßenböschungen, wo das Wasser versickern kann. Unter

der Voraussetzung, dass auf den Böschungen ein Boden mit hohem

Schadstoffrückhaltepotenzial aufgetragen wird, ist die Gefährdung

für das Grundwasser als gering zu beurteilen.

Beeinträchtigung: gering

3.6 Klima/Luft

Baubedingte Beeinträchtigungen

KKL 1: Die vorübergehende Versiegelung von Flächen zur Baustel-

lenverkehrsführung (3.300 m2) und die vorübergehende Inan-

spruchnahme für Baustraßen und sonstige Baustelleneinrichtung

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 41

(18.400m²) ist lokalklimatisch und lufthygienisch gesehen mit uner-

heblichen Beeinträchtigungen verbunden, da die Flächen zeitlich

begrenzt in Anspruch genommen werden. Betroffen sind überwie-

gend vorhandene Straßennebenflächen (2.500 m2) und angrenzen-

de Wiesen (10.800m2), Weiden (4.000m²), Gehölze (300m²) und

Obstplantagen (4.100 m²), die eine mittlere Bedeutung besitzen.

Der vorübergehende Verlust der Flächen wird deshalb als gering

beurteilt.

Beeinträchtigung: gering

Anlagebedingte Beeinträchtigungen

KKL 2: Durch den Ausbau der B 33 werden dauerhaft überwiegend

Flächen/Klimatope in Anspruch genommen, die lokalklimatisch und

lufthygienisch eine mittlere Bedeutung bzw. Wertigkeit besitzen.

Durch den Flächenverlust bzw. die Nutzungsänderung von ca.

21.000 m2 sind in Anbetracht der im Talraum verbleibenden offenen

Bereiche lediglich geringe Beeinträchtigungen für das Klima bzw.

die Luft zu erwarten.

Beeinträchtigung: gering

KKL 2a: Die geplante Erhöhung der Lärmschutzwände bei Steinach

verursacht keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die Lärmschutz-

wände sind ausschließlich in Längsrichtung zum Tal ausgerichtet,

wobei die Talwinde in ihrer Wirkung und Reichweite nicht beein-

flusst werden. Dies gilt auch für die Kaltluftströme aus den Seitentä-

lern, die bereits in Höhe der B 33 infolge von Bodenrauhigkeiten

(Bebauung u.a.) an Wirkungen verloren haben. Die Beeinträchti-

gungen werden deshalb als gering beurteilt.

Beeinträchtigung: gering

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

KKL 3: Die Grenzwerte der 22. BIMSchV für Luftschadstoffe wer-

den eingehalten bzw. unterschritten; Mehrbelastungen durch erhöh-

tes Verkehrsaufkommen sind auszuschließen. Zudem ist die lufthy-

gienische Situation im Kinzigtal infolge der guten Durchlüftung durch

die Talwinde, die zu notwendigen Luftaustauschprozessen beitra-

gen, positiv beeinflusst.

Beeinträchtigung: unerheblich

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 42

3.7 Landschaftsbild

Baubedingte Beeinträchtigungen

KL 1: Durch die Inanspruchnahme von Flächen für Baustraßen und

den Baustellenbetrieb wird das Landschaftsbild vorübergehend im

gesamten Ausbauabschnitt beeinträchtigt.

Baubedingt wird 300m² Gehölzbewuchs entfernt, der jedoch nach

Abschluss der Bautätigkeit wieder ersetzt wird. Alle vorübergehend

beanspruchten Flächen werden rekultiviert bzw. in ihren ursprüngli-

chen Zustand zurückgeführt, so dass die Beeinträchtigungen ledig-

lich vorübergehend wirksam sind.

In Verbindung mit der Verlärmung des Landschaftsraums während

der Bauzeit sind die Beeinträchtigungen als gering zu beurteilen.

Beeinträchtigung: gering

Anlagebedingte Beeinträchtigungen

KL 2a: Anlagebedingte Verluste landschaftsprägender Gehölze;

betroffen sind Gebüsche und Gehölze auf den Böschungen sowie

daran angrenzende Flächen (7.500m²). In Verbindung mit den zu-

sätzlichen baubedingten Eingriffen wird auf der westlichen Fahr-

bahnseite der gesamte Bewuchs entfernt. Das Landschaftsbild wird

hier erheblich beeinträchtigt.

Beeinträchtigung: hoch

KL 2b: Die vorhandenen Lärmschutzwände bei Steinach werden

auf insgesamt 2 m erhöht. Durch den vorhandenen Bewuchs ent-

lang der B 33, der weitestgehend erhalten werden kann, sind die

Lärmschutzwände von außen bereits gut eingebunden. Auf kurzen

Abschnitten, wo kein Bewuchs vorhanden ist bzw. dieser im Zuge

der Ausbaumaßnahme entfernt wird, sind Gehölzpflanzungen vor-

gesehen; punktuell werden die Lärmschutzwände auch berankt. Die

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden als gering einge-

stuft.

Beeinträchtigung: gering

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

KL 2c: Der Ausbauabschnitt ist durch die vorhandenen Nutzungen

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 43

bzw. die bereits im Tal verlaufende B33 bereits stark vorbelastet.

Die geringfügige Verschiebung des Belastungsbands (Schadstoffe,

Lärm) in Richtung Kinzig bewirkt deshalb nur eine geringe Ver-

schlechterung des Landschaftsbilds bzw. der Erholungseignung.

Beeinträchtigung: gering

3.8 Zusammenfassung

Tabelle 15 Erheblichkeit der Beeinträchtigungen

Schutzgut Art der Beeinträchtigung

Bau Anlage Betrieb

Pflanzen mittel hoch gering

Tiere hoch hoch unerheblich

Boden mittel/gering hoch gering

Oberflächengewäs-ser gering gering gering

Grundwasser gering gering gering

Klima/Luft gering gering unerheblich

Landschaftsbild gering Mittel (gering-hoch) gering

Beim Schutzgut Pflanzen sind vor allem die anlagebedingten Beein-

trächtigungen als hoch einzustufen, die baubedingten Beeinträchti-

gungen, die nur temporär auftreten, als mittel. Beim Schutzgut Tiere

sind die bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen hoch einzu-

stufen. Beim Schutzgut Boden ist vor allem die anlagebedingte Be-

einträchtigung hoch, da im Bereich der Neuversiegelung sämtliche

Bodenfunktionen verloren gehen. Durch den vorübergehenden Ver-

lust von landschaftsbildprägenden Flächen und Strukturen werden

die anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens für das Land-

schaftsbild als mittlere Beeinträchtigungen beurteilt. Die Beeinträch-

tigungen der übrigen Schutzgüter werden als gering bewertet.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 44

4. Landschaftspflegerische Maßnahmen

Die naturschutzrechtlichen Regelungen verpflichten den Vorhaben-

träger, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen („Vermei-

dung“) und unvermeidbare Beeinträchtigungen so gering wie mög-

lich zu halten („Minderung“). Die verbleibenden unvermeidbaren

erheblichen Eingriffe sind durch landschaftspflegerische Maßnah-

men auszugleichen („Ausgleich“). Ausgleichsmaßnahmen sind da-

rauf ausgerichtet, die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaus-

haltes und Landschaftsbildes gleichartig und gleichwertig wieder-

herzustellen. Der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen orientiert sich

an dem in Tabelle 10 ermittelten Kompensationsbedarf. Sind die

erheblichen Beeinträchtigungen weder vermeidbar und ausgleich-

bar, so sind Ersatzmaßnahmen („Ersatz“) vorzusehen, bei denen

der funktionale und räumliche Bezug gelockert ist.

4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Ein wesentliches Projektmerkmal ist, dass es sich hier um keinen

Straßenneubau, sondern um den Ausbau der bestehenden B 33

handelt. Dies bedeutet, dass keine vollkommen neuen Zerschnei-

dungs- und Barrierewirkungen in der Landschaft erzeugt werden.

Der Ausbau beschränkt sich weitestgehend auf Straßennebenflä-

chen und auf schmale Randzonen angrenzender Nutzungen. Zu-

dem erfolgt der Ausbau nahezu ausschließlich auf der westlichen

Seite der bestehenden Straße, so dass beidseitige Eingriffe vermie-

den werden.

Die nachfolgenden Maßnahmen zielen alle darauf ab, die Beein-

trächtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild zu vermeiden

bzw. zu mindern.

V 1: Reduzierung der Beanspruchung von Flächen für Baustraßen

u.ä. auf ein Mindestmaß; Ausweisung von Tabuflächen in natur-

schutzfachlich wertvollen Bereichen ( Magerrasen auf den Kinzig-

dämmen, nach § 33 NatSchG geschützt).

V 2: Erhaltung vorhandener Biotopstrukturen (Feldhecken und -

gehölze) auf Straßenböschungen und unmittelbar angrenzenden

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 45

Flächen durch geeignete Schutzmaßnahmen.

V 3: Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genommener Flä-

chen für Baustraßen u.ä..

V 4: Bauzeitenbeschränkung und Vergrämung; Abstimmen der

Bauzeiten auf die Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten von Vögeln

und Reptilien.

V 5: Anlage von Wilden Hecken und Anbringen von Kästen für die

Haselmäuse (CEF-Maßnahmen).

V 6: Nach § 33 geschützte Bereichen und wertvollen Lebensräume

für Reptilien und Vögel als Tabuflächen ausweisen

V 7: Anlage von Reptilienschutzzäunen

V 8: Anlage von 3 Steinriegeln (CEF- Maßnahme) und Bereitstellen

von CEF- Flächen mit insgesamt 2.880m².

Abschließende Beurteilung der artenschutzrechtliche n

Belange

Durch die Bauzeitenbeschränkung (Entfernen der Gehölze im Win-

ter) ist ein Töten oder Verletzen von Individuen (Vögel) während der

Bauzeit nahezu ausgeschlossen.

Aufgrund der erheblichen Vorbelastung verschlechtert sich die Stö-

rung nicht signifikant.

Die ökologische Funktion des Lebensraums (§ 44 Abs. 1, Satz 3)

bleibt wie zuvor bestehen. Durch die Umpflanzung der Hecken

(CEF-Maßnahme) werden vorgezogen vor Baubeginn neue Fort-

pflanzungs- und Ruhestätten hergestellt. Da keine seltenen Arten

betroffen sind, bleibt die ökologische Funktion des Lebensraum (§

44 Abs. 1, Satz 2) bestehen.

Werden alle Vermeidungs-, Minderungsmaßnahmen und CEF-

Maßnahmen umgesetzt, tritt kein Verbotstatbestand nach § 44 ein.

In den Maßnahmenblättern (Anhang 1) sind die LBP-Maßnahmen

im Detail erläutert.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 46

4.2 Verbleibende Beeinträchtigung und Ermittlung de s Kompen- sationsbedarfs

Verbleibende Beeinträchtigungen

Nach Prüfung der Erheblichkeit und Berücksichtigung der Vermei-

dungs- und Minderungsmaßnahmen verbleiben nachfolgende un-

vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen. Diese sind durch Maß-

nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszuglei-

chen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise (Ersatz-

maßnahmen) zu kompensieren.

Pflanzen

• Vorübergehende Inanspruchnahme von Lebensräumen (KP 1b,

KP 1c, KP 1d, KP 1e, KP 1f); insgesamt 21.700 m2.

• Dauerhafte Inanspruchnahme und Verlust von Lebensräumen

(KP 2a, KP 2b, KP 2c, KP 2d); insgesamt 21.200 m2.

Geringe Beeinträchtigung (KP 1a, KP 1 g)

Tiere

• Vorübergehende und dauerhafte Beeinträchtigung von Hasel-

maus, Vögel und Zauneidechse (KT 1, KT 2)

Boden

• Dauerhafte Inanspruchnahme und Verlust von Böden (KBO 2);

insgesamt 21.200 m2, davon sind 5.000 m2 versiegelt.

● Vorübergehende Versiegelung von Baustraßen zur Baustellen-

verkehrsführung (KBO 1a); insgesamt 3.300m²

• geringe Beeinträchtigungen (KBO 1b, KBO3, KBO4)

Oberflächengewässer

• geringe Beeinträchtigung (KOW 1, KOW 3, KGW1, KGW 2,

KGW 3).

Klima/Luft

• geringe Beeinträchtigungen (KKL1, KKL2, KKL 2a)

Landschaftsbild/Erholung

• Dauerhafte Inanspruchnahme und Verlust von Gehölzen (KL

2a); insgesamt 7.500 m2 .

• geringe Beeinträchtigungen (KL1, KL2b, KL2c)

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 47

Ermittlung des Kompensationsbedarfs gemäß Ökokontoverordnung

Der Kompensationsbedarf für den flächenbezogenen Eingriff in das

Schutzgut Pflanzen (Biotope) und Boden wurde gemäß der Ökokon-

toverordnung (siehe Tabelle 14 und Tabelle15 ) ermittelt. Dieser

beträgt insgesamt 427.549 ÖP. Alle anderen Beeinträchtigungen

(z.B. baubedingte Gefährdungen, Beeinträchtigungen für die

Schutzgüter Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Erholung) lassen sich

nicht nach dem Verfahren der Öko-Punkte ermitteln. Deshalb ist die

verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich

erforderlich, zumal es auf der Bundesebene (geplantes Vorhaben ist

eine Bundesmaßnahme) keine Ökokontoverordnung gibt.

Tabelle 16 Kompensationsbedarf Schutzgut Pflanzen

Betroffene Biotoptypen Fläche in m²

Ökopunkte pro m² Gesamt

Sonstige Flächen entlang Ver-kehrsflächen(35.63/35.64) 12.500 8 100.000

Gebüsche und Gehölze entlang von Verkehrsflächen 4.000 12 48.000

Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte (33.41) 1.900 13 24.700

Weide mittlerer Standorte (33.52) 4.000 13 52.000

Obstplantage (37.20) 4.100 4 16.400 § 33 Biotop Gebüsche und Ge-hölze entlang von Verkehrsflä-chen

3.600 20 72.000

§ 33 Biotop Auewald am Mühl-bach 200 28 5.600

Einzelbäume (45.30) 19 Stück 600 11400

Summe 330.100

Tabelle 17 Kompensationsbedarf Schutzgut Boden

Bodenkundliche Einheit

Fläche Ökopunkte Gesamt

Brauner Auenboden Auengley aus Au-ensand und –lehm

3.000 2.3003)

9,331)

27.990 21.459

„Auenregosol aus Flussschottern“

2.000 1.0003)

162)

32.000 16.000

Summe 97.449

1)Bei einer Wertstufe von 2,33, die sich aus dem Mittelwert der Bewertungsklassen der einzelnen Bodenfunktionen ergibt 2) Bei einer Wertstufe von 4,00, die sich aus dem Mittelwert der Bewertungsklassen der einzelnen Bodenfunktionen ergibt 3) vorübergehend in Anspruch genommen für Baustraßen

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 48

4.3 Ausgleichsmaßnahmen

Die Ausgleichsmaßnahmen beziehen sich ausschließlich auf den

Trassenbereich und unmittelbar angrenzende Flächen.

Darüber hinausgehende Ausgleichsmaßnahmen zur Deckung des

ermittelten Ausgleichsbedarfs bieten sich einerseits vor Ort nicht an,

andererseits sind Maßnahmen aufgrund bestehender Vorbelastun-

gen an der B 33 auch nicht sinnvoll.

A 1: Pflanzung von Hecken zwischen Fahrbahn und seitlichen

Parallelwegen/Damm (450 m2).

A 2: Flächenhafte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern auf

Straßennebenflächen (6.200 m2).

A 3: Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baum

gruppen (36 Stück).

A 4: Ansaat von Landschaftsrasen auf Böschungen (7.200 m2).

A 5: Berankung von Lärmschutzwänden (600 m).

A 6: Entsiegelung befestigter Flächen (700 m2).

A 7: Entsiegelung und Rekultivierung der vorübergehend als Bau-

straßen genutzten Bereiche (3.300m²)

In den Maßnahmenblättern (Anhang 1) sind die Maßnahmen im De-

tail erläutert.

Tabelle 18 Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen

Betroffene Biotoptypen Fläche

in m²

Ökopunkte

pro m²l

Gesamt

Pflanzung von Hecken zwischen Fahrbahn und seitlichen Parallelwe-gen/Damm

450 14 6.300

Flächenhafte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern auf Straßennebenflä-chen

6.200 14 86.800

Pflanzung von Einzelbäumen, Baum-reihen und Baumgruppen

36 Stück 600 21600

Ansaat von Landschaftsrasen auf Böschungen 7.200 6 43.200

Entsiegelung befestigter Flächen 700 16 11.200 Entsiegelung und Rekultivierung der vorübergehend als Baustraßen ge-nutzter Bereiche

3.300 8 26.400

Summe 195500

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 49

4.4 Ersatzmaßnahmen

Für die verbleibenden Resteingriffe in den Schutzgütern Pflanzen, Tiere,

Boden und Wasser sowie zur Kompensation der als gering bewerteten

Beeinträchtigungen wird eine Ersatzmaßnahme im Untersuchungsgebiet

des geplanten Ausbaus umgesetzt. Diese soll auch den nicht vermeid-

baren time-lag-Effekt (Zeitraum, der vergeht bis die Ausgleichsflächen

die geplanten ökologischen Funktionen voll erfüllen können) kompensie-

ren.

E 1: Wiederherstellung der Durchgängigkeit in der Kinzig bei Stein-

ach am „Steinacher Wehr“ (Ausleitungswehr des Kinzig-kraftwerks

Steinach).

Das Steinacher Wehr liegt bei Flusskilometer 42,419 am nördlichen

Ortsrand von Steinach; siehe Unterlage 9, Plan 5.

Zur Herstellung der Durchwanderbarkeit ist die Umgestal-

tung/Erneuerung der Fischaufstiegsanlage vorgesehen. Die Maß-

nahme ist unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg der Lachwie-

deransiedlung im Kinzigsystem. Sie ist eine von zahlreichen Maß-

nahmen, mit der die Durchgängigkeit in der Kinzig sukzessive wie-

derhergestellt wird. Mit der hier vorgesehenen Maßnahme reicht die

Durchgängigkeit dann bis zum „Artenberger Wehr“ bei Flusskilome-

ter 49,299.

Die Gestaltung der Anlage muss den Erfordernissen der vorkom-

menden Lebewesen/Arten angepasst werden, wie beispielsweise

geeignete Einstiege, eine nicht zu große Stufenhöhe, ein passendes

Sohlsubtrat sowie ein ausreichender Abfluss, um eine angemesse-

ne Fließtiefe und variationsreiche Strömungsverhältnisse sicherzu-

stellen.

Das Auffinden der Einstiege ist durch eine sogenannte Lockströ-

mung zu erleichtern. Nach Umsetzung dieser Maßnahme ist die

Kinzig zwischen dem „Haubacher Wehr“ bei Biberach (Flusskilome-

ter 37,1919) und dem „Artenberger Wehr“ südlich von Steinach

(Flusskilometer 44,299) durchwanderbar.

Mit der Umsetzung der Ersatzmaßnahme werden die verbleibenden

Resteingriffe vollständig kompensiert.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 50

Steinacher Wehr – Funktionsunfähiger Fischpass

4.5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ist schutzgutbezogen darge-

stellt, d.h. den erheblich beeinträchtigten Schutzgütern sind entspre-

chende Maßnahmen zur Kompensation zugeordnet.

Pflanzen

Die Flächen -und Funktionsverluste verschiedener Biotoptypen bzw.

Lebensräume für Pflanzen können nur teilweise durch Ausgleichs-

maßnahmen (A 1, A 2, A 3, A 4) kompensiert werden. Dem errech-

neten Ausgleichsbedarf (siehe Tabelle 14) in Höhe von 330.100

Ökopunkten stehen Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von 195.500

Ökopunkten gegenüber, so dass ein Defizit von 134.600 Ökopunk-

ten verbleibt. Dieses wird durch die Ersatzmaßnahme E 1 kompen-

siert.

Tiere

In Verbindung mit den vorgesehenen Vermeidungs- und Minde-

rungsmaßnahmen werden erhebliche Beeinträchtigungen vermie-

den. Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 51

Boden

Durch den Straßenausbau werden 5.000 m2 Fläche mit einem Wert

von 59.990 Ökopunkten überbaut und versiegelt, wobei sämtliche

Bodenfunktionen verloren gehen. Zusätzlich werden im Rahmen der

Bautätigkeit 3.300m² mit einem Wert von 37.459 Ökopunkten vo-

rübergehend versiegelt. Dem errechneten Ausgleichsbedarf von

97.449 Ökopunkten stehen die Ausgleichsmaßnahmen A 6 „Entsie-

gelung“ mit einer Fläche von 700m² und einem Wert in Höhe von

11.200 Ökopunkten (lt. Ökokontoverordnung Tab.3. Entsiegelung: 16

ÖP/m²) und der Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genom-

mener Flächen in Höhe von 3.300m² und einem Ökopunktewert von

26.400 (lt. Ökokontoverordnung Tab.3. Rekultivierung: 16 ÖP/m²)

gegenüber, die das Defizit (59.849 ÖP) nur teilweise kompensieren

können. Das verbleibende Defizit wird durch die Ersatzmaßnahme E

1 kompensiert.

Oberflächenwasser

In die Überflutungsflächen des HQ100 wird bau- und anlagebedingt

nicht eingegriffen, d.h. es werden keine Retentionsflächenverluste

verursacht, daher sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

(siehe Erläuterungsbericht der Technischen Planung, Kap.6.3.9).

Die sonstigen ermittelten geringwertigen Beeinträchtigungen werden

durch die vorgesehene Ersatzmaßnahmen E 1 kompensiert.

Grundwasser

Die ermittelten geringwertigen Beeinträchtigungen werden durch die

vorgesehene Ersatzmaßnahmen E 1 kompensiert.

Klima/Luft

Die ermittelten geringwertigen Beeinträchtigungen werden durch die

vorgesehene Ersatzmaßnahmen E 1 kompensiert.

Landschaftsbild

Durch den Straßenbau werden 7.800 m2 Gebüsche und Gehölze auf

den Böschungen und davon angrenzenden Flächen entfernt. In Ver-

bindung mit Gehölzpflanzungen (A 1 – A 3) in Höhe von 6.650 m2

auf Straßennebenflächen und 36 Einzelbäumen auf angrenzenden

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 52

Wiesen, sowie der Berankung von Lärmschutzwänden (A5), wird der

Eingriff kompensiert. Die vorgesehenen Maßnahmen sind geeignet,

das Landschaftsbild wieder herzustellen bzw. landschaftsgerecht

neu zu gestalten.

Die ermittelten geringwertigen Beeinträchtigungen werden durch die

vorgesehene Ersatzmaßnahmen E 1 kompensiert.

Konfliktsituation Landschaftspflegerische Maßnahmen

Nr. des Konfliktes, betroffenes Potenzial

Lage

Art der Beeinträchtigung und zu erwartende Auswirkungen

Bewertung in Öko-punkten

Nr. der Maß- nahme

Unterlage Nr. Plan Nr.

Beschreibung der Maßnahme

Begründung der Maß-nahme

Öko-punkte

Defizit

Pflanzen

KP 2a Bauanfang bis Bauende

Dauerhafte Inanspruchnahme (12.500 m 2) von Sonstiger Vegetation entlang Verkehrsflächen; Verlust von Vegetationsstrukturen und Lebens-räumen der Fauna.

100.000 A 4

9 1-4

Ansaat von Land-schaftsrasen auf Böschungen (7.200 m 2)

Ausgleich der Verluste von Vegetationsstruktu-ren und Lebensräumen der Fauna

43.200 56.800 Kom-

pensati-on mit

E 1

KP 1b KP 2b

Bauanfang bis Bauende

Vorübergehende (300 m 2) und dauerhafte (3.700 m2) Inanspruchnahme von Gebüschen und Gehöl-zen entlang Verkehrsflächen; Verlust von § 33 Biotop „Hecken am Straßendamm“ (3.600m²) Verlust von §33 Biotop „ Auwald am Mühlbach“ (200m²)

48.000

72.000

5.600

A 1

A 2

9 2, 3

9

1-4

Pflanzung von Hecken zwischen Fahrbahn und seitlichen Paral-lelwegen/Damm (450 m2) Flächenhafte Pflan-zung von Bäumen und Sträuchern auf Stra-ßennebenflächen (6.200 m2)

Ausgleich der Verluste von Vegetationsstruktu-ren und Lebensräumen der Fauna

6.300

86.800

41.700

+9.200

Kom-pensati-on mit

E 1

KP 1d KP 2c

Bauanfang bis Bauende

Vorübergehende (600 m 2) und dauerhafte (1.300 m2) Inanspruchnahme von Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte; Verlust von Vegetationsstrukturen und Lebens-räumen der Fauna

24.700 Funktionsverlust wäh-rend der Bauphase. Temporäre Ausgleichs-maßnahmen sind vor Ort nicht möglich und sinnvoll.

--- 24.700 Kom-

pensati-on mit

E 1

KP 1e Bauende Vorübergehende (4.000 m 2) Inanspruchnahme von

Weiden mittlerer Standorte Verlust von Vegetationsstrukturen und Lebens-räumen der Fauna

52.000 Funktionsverlust wäh-rend der Bauphase. Temporäre Ausgleichs-maßnahmen sind vor Ort nicht möglich und sinnvoll.

--- 52.000 Kom-

pensati-on mit

E 1

KP 1c Mitte der Baustrecke

Vorübergehende Inanspruchnahme von Obstplan-tage (4.100 m²) Verlust von Vegetationsstrukturen und Lebens-räume der Fauna

16.400 Funktionsverlust wäh-rend der Bauphase. Temporäre Ausgleichs-maßnahmen sind vor Ort nicht möglich und sinnvoll.

--- 16.400 Kom-

pensati-on mit

E 1

KP 1f Bauanfang bis Bauende

Verlust von 19 Einzelbäumen als Vegetationsstruk-tur und Lebensräume der Fauna

11400 A 3 9.4 1

Pflanzung von Einzel-bäumen, Baumreihen und Baumgruppen (36 Stück)

Ausgleich der Verluste von Vegetationsstruktu-ren und Lebensräumen der Fauna

21600 +10200

3-streifiger Ausbau der B

33 Steinach- H

aslach Seite 53

Konfliktsituation Landschaftspflegerische Maßnahmen

Nr. des Konfliktes, betroffenes Potenzial

Lage

Art der Beeinträchtigung und zu erwartende Auswirkungen

Bewertung in Öko-punkten

Nr. der Maß- nahme

Unterlage Nr. Plan Nr.

Beschreibung der Maßnahme

Begründung der Maß-nahme

Öko-punkte

Defizit

Boden

KBO 1 KBO 2

Bauanfang bis Bauende

Dauerhafte (5.000m²) und vorübergehende (3.300m²) Versiegelung von Boden Verlust der Bodenfunktionen

97.449

A 6

A 7

9.3 1, 4

9.3 1

Entsiegelung befestig-ter Flächen (700m 2) Rekultivierung der vorübergehend versie-gelten Flächen (Baustraßen)

Teilausgleich der Bo-denverluste, weitere Entsiegelungen bieten sich vor Ort nicht an

11.200

26.400

59.849

Kom-pensa-tion mit

E 1

Landschaftsbild

KL 2a

Bauanfang bis Bauende

Dauerhafte (7.300 m² ) Inanspruchnahme von Ge-hölzen auf den Straßenböschungen und angren-zenden Flächen; Verlust landschaftsprägender und akzentuierender Gehölzstrukturen Verlust von 15 Einzelbäumen

--- A 1

A 2

A 3

A 4

A5

9.3 2, 3

9.3 1-4

9.3 1-4

9.3 1-4

9.3 1

Pflanzung von Hecken zwischen Fahrbahn und seitlichen Paral-lelwegen/Damm (6.200 m²) Flächenhafte Pflan-zung von Bäumen und Sträuchern auf Stra-ßennebenflächen (450 m2) Pflanzung von Einzel-bäumen, Baumreihen und Baumgruppen (36 Stück) Ansaat von Land-schaftsrasen auf Böschungen (7.200 m 2) Begrünung von Lärm-schutzwänden

Ausgleich der Verluste von straßenbegleitenden und landschaftsprägen-den Vegetationsstruktu-ren; Wiederherstellung bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes

---

Kom-pensa-

tion time-lag mit E 1

Alle Schutzgüter

KP 1a , 1g KBO 1b, 3, 4 KOW 1, 3 KGW1,2, 3 KKL 1, 2, 2a KL1, 2b, 2c

Bauanfang bis Bauende

Geringwertige Beeinträchtigungen in die Schutz-güter Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild

Keine Bewertung in ÖP möglich

E 1 9.3 5

Wiederherstellung der ökologischen Durch-gängigkeit am Wehr der Stadtwerke Haslach in Steinach

Alle Ausgleichsdefizite sowie der time-lag-Effekt werden durch die Ersatzmaßnahme E 1 kom-

pensiert

3-streifiger Ausbau der B

33 Steinach- H

aslach Seite 53

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 55

4.6 Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen

Für sämtliche Anpflanzungen und Ansaaten in der freien Landschaft

ist nach § 44 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg nur gebiets-

heimisches Pflanzgut und Saatgut von Mutterpflanzen aus regiona-

len Herkunftsgebieten zu verwenden.

Pflanzliste (aus: Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg,

LfU Baden-Württemberg)

Bevorzugte Arten:

Alnus glutinosa Schwarzerle

Betula pendula Hängebirke

Carpinus betulus Hainbuche

Corylus avellana Hasel

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen

Fraxinus excelsior Esche

Populus tremula Zitterpappel

Prunus avium Vogelkirsche

Prunus spinosa Schlehe

Quercus petrea Traubeneiche

Quercus robur Stieleiche

Rosa canina Hundsrose

Salix rubens Fahlweide

Weitere Arten:

Acer platanoides Spitzahorn

Acer pseudoplatanus Bergahorn

Crataegus monogyna Weißdorn

Frangula alnus Faulbaum

Salix aurita Ohrweide

Salix caprea Salweide

Salix cinerea Grauweide

Salix fragilis Bruchweide

Ansaaten

Gebietsheimisches Saatgut ist zwingend erforderlich. Es ist Mäh-

drusch zu verwenden, da lokale Spenderflächen die gebietsheimi-

sche Herkunft garantieren.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 56

Umsetzung

Die landschaftspflegerischen Maßnahmen des LBP sind in einem

landschaftspflegerischen Ausführungsplan (LAP) zu konkretisieren.

Dieser ist mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen.

Bauleitung

Die Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen sind durch eine Umwelt-

fachliche Baubegleitung zu betreuen.

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind durch ein Fachunter-

nehmen des Garten und Landschaftsbaus umzusetzen.

Bauzeitenbeschränkungen

Um Beeinträchtigungen und Störungen während den Fortpflanzungs-

und Aufzuchtzeiten zu vermeiden, werden die Gehölzarbeiten nur in

der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar ausgeführt..

Monitoring

Bei Artenschutzrechtlichen Maßnahmen wird ein Monitoring erforder-

lich. Im Rahmen eines Monitoring wird geprüft, inwieweit die formu-

lierten Ziele der Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Er-

satzmaßnahmen erreicht werden.

Das Monitoring wird während der gesamten Bauzeit und mindestens

fünf Jahre darüber hinaus andauern. Die Ergebnisse sind zu doku-

mentieren und der Naturschutzverwaltung vorzulegen.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 57

5. Zusammenfassung

5.1 Überblick zu den erheblichen Beeinträchtigungen

Pflanzen

• Vorübergehende Inanspruchnahme von Lebensräumen (KP 1b,

KP 1c, KP 1d, KP 1e, KP1f), insgesamt 21.700 m2.

• Dauerhafte Inanspruchnahme und Verlust von Lebensräumen

(KP 2a, KP 2b, KP 2c, KP 2d), insgesamt 21.200 m2

Tiere

• Vorübergehende und dauerhafte Beeinträchtigung von Hasel-

maus, Vögel und Zauneidechse (KT 1, KT 2)

Boden

• Vorübergehende Versiegelung von Boden durch Baustraßen zur

Baustellenverkehrsführung (KBO 1a); insgesamt 3.300m²

• Dauerhafte Inanspruchnahme und Verlust von Böden durch

Neuversiegelung (KBO 2); insgesamt 5.000 m2

Landschaftsbild

• Dauerhafte Inanspruchnahme und Verlust von Gehölzen (KL

2a); insgesamt 7.200 m2 .

5.2 Überblick zu den wesentlichen landschaftspflege rischen Maß-

nahmen

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

V 1: Reduzierung der Beanspruchung von Flächen für Baustraßen

u.ä. auf ein Mindestmaß;

V 2: Erhaltung vorhandener Biotopstrukturen (Feldhecken und -

gehölze, Magerrasen) auf Straßenböschungen und unmittelbar an-

grenzenden Flächen durch geeignete Schutzmaßnahmen.

V 3: Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genommener Flä-

chen für Baustraßen u.ä.

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 58

V 4: Bauzeitenbeschränkung, Abstimmen der Bauzeiten auf die

Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten von Vögeln und Reptilien sowie

Vergrämung von Reptilien.

V 5: Anlage von Wilden Hecken und (bei nachgewiesenen Hasel-

mausvorkommen) Anbringen von Haselmaus-Kästen

V 6: Ausweisen von Tabuflächen

V 7: Anlage eines Reptilienschutzzaunes

V 8: Anlage von 3 Steinriegeln und Ausweisen von insgesamt

2.880m² CEF-Fläche

Ausgleichsmaßnahmen

A 1: Pflanzung von Hecken zwischen Fahrbahn und seitlichen Paral-

lelwegen/Damm.

A 2: Flächenhafte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern auf Stra-

ßennebenflächen.

A 3: Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen.

A 4: Ansaat von Landschaftsrasen auf Böschungen.

A 5: Berankung von Lärmschutzwänden.

A 6: Entsiegelung befestigter Flächen.

A 7: Entsiegelung und Rekultivierung vorübergehend in Anspruch

genommener Flächen.

Ersatzmaßnahmen

E 1: Wiederherstellung der Durchgängigkeit in der Kinzig bei Stein-

ach

5.3 Ergebnis

Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist Be-

standteil der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen

der Bestandserfassung und –bewertung wurden die einzelnen

Schutzgüter hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit bewertet. Unter Be-

rücksichtigung der Vorhabenwirkungen wurden die zu erwartenden

Beeinträchtigungen schutzgutbezogen ermittelt und beurteilt.

Das Kapitel landschaftspflegerische Maßnahmen gliedert sich in

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 59

Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. In

einer abschließenden Bilanz sind die Eingriffe und Maßnahmen ge-

genübergestellt.

Aus gutachterlicher Sicht wird festgestellt, dass die vorhabenbeding-

ten Eingriffe durch die vorgesehenen Maßnahmen ausgeglichen

bzw. vollständig kompensiert sind.

Freiburg, 16.Juni 2017

G. Babik Planungsgruppe Landschaft und Umwelt

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 60

ANHANG 1: Maßnahmenblätter

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 61

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 62

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 1

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang bis Bauende, beidseitig der B 33

Konflikt Nr.: KP 1b-KP 1f, KP 2a-KP 2d Unterla ge 19.1 Plan Nr.: 1 Im Bestands- und Konfliktplan Beschreibung: Vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahme von Vegetationsstrukturen und Lebensräumen, Gefährdung und Beeinträchtigung der verbleibenden (angrenzenden) Flächen bzw. Vegetations- strukturen und Lebensräumen während der Ausbauphase.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Reduzierung der Beanspruchung von Flächen für Baustraßen u.ä. auf ein Mindestmaß; in naturschutzfachlich wertvollen Bereichen sind keine Lagerflächen u.ä. einzurichten; in Abstimmung mit der naturschutzfachlichen Bauleitung sind geeignete Flächen zur Lagerung von Materialien festzulegen.

Hinweise für die Unterhaltspflege: ----

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Vor Baubeginn im Rahmen der Planung festzulegen, in Abstimmung mit der naturschutzfachlichen Bauleitung während der gesamten Ausbauphase. Flächengröße ---

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: ---

Flächen Dritter (bereits bei Straßenbau berücksichtigt)

Fläche des Straßenkörpers

Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---

Grunderwerb

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 63

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 2

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang bis Bauende, beidseitig der B 33

Konflikt Nr.: KP 1b-KP 1f, KP 2a-KP 2d, KT 1, KT 2, KT 2a Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan Beschreibung: Vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahme von Vegetationsstrukturen und Lebensräumen, Gefährdung und Beeinträchtigung der verbleibenden (angrenzenden) Flächen bzw. Vegetations- strukturen und Lebensräumen während der Ausbauphase.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 19.1Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Erhaltung vorhandener Biotopstrukturen (Feldhecken und –gehölze, Magerrasen) auf Straßen- böschungen und unmittelbar angrenzenden Flächen durch geeignete Schutzmaßnahmen, wie z.B. Schutzzäune. Schutzmaßnahmen gemäß RAS-LP 4 bzw. DIN 18920. Vorhalten der Schutzmaßnahme während der gesamten Ausbauphase, nach Abschluss der Bau- arbeiten wird die Schutzvorrichtung wieder abgebaut. Durch die Schutzmaßnahme werden gleichzeitig die Böden und landschaftsprägende Gehölze geschützt. Hinweise für die Unterhaltspflege: ----

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Während der gesamten Ausbauphase. Nach Bedarf vor Baubeginn festlegen, in Abstimmung mit der naturschutzfachlichen Bauleitung. Flächengröße ---

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: ---

Flächen Dritter (bereits bei Straßenbau berücksichtigt)

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---

Grunderwerb

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 64

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 3

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang bis Bauende, beidseitig der B 33

Konflikt Nr.: KP 1b-KP1f, KT1 im Bestands- und Konfliktplan Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1

Beschreibung: Vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen bzw. Lebensräumen, die während der Ausbauphase als Baustraßen und Lagerflächen genutzt werden und durch Befahren und Materiallagerung belastet bzw. beeinträchtigt werden. Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genommener Flächen für Baustraßen u.ä.. Wiederherstellung der Bodenfunktionen einschließlich der ursprünglich vorhandenen Nutzungs- strukturen, sofern die Flächen nicht für Kompensationsmaßnahmen oder als Wirtschaftswege vorgesehen sind.

Boden- und Pflanzarbeiten gemäß DIN 18915 – 18917. Hinweise für die Unterhaltspflege: ----

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße ---

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: ---

Flächen Dritter (bereits bei Straßenbau berücksichtigt)

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---

Grunderwerb

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 65

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 4

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang bis Bauende, beidseitig der B 33

Konflikt Nr.: KT 1

Beschreibung: Töten und Verletzen von Individuen durch Befahren und Arbeiten in den Lebensräumen von Tieren (§ 42 Abs. 1, Nr. 1).

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Bauzeitenbeschränkung und Vergrämungsmaßnahmen für Eidechsen; Abstimmen der Bauzeiten auf die Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten von Vögeln, Haselmaus und Zauneidechse. Nach § 44 Abs. 1, Nr. 1 ist es verboten besonders geschützte Tiere (Individuen) zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen zu schädigen oder zu zerstören. Um Brutperioden und Störungen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit zu vermeiden, sind vorbereitende Maßnahmen (Beseiti-gung von Bäumen und Sträuchern) von 1.Oktober bis 29. Februar durchzuführen. Sollte die Haselmaus nachgewiesen werden, sind die zu entfernenden Gehölze erst oberirdisch abzu-holzen und die Wurzeln erst im Frühsommer während der Aktivitätszeit der Haselmäuse zu entfernen. (siehe Artenschutzrechtliche Beurteilung/Laufer)

Hinweise für die Unterhaltspflege: ----

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Im Winter bzw. innerhalb der gesetzlich geregelten Zeiten, in Abstimmung mit der naturschutz- fachlichen Bauleitung bzw. dem Vorhabenträger. Flächengröße ---

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: ---

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---

Grunderwerb

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 66

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 5

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang/Anschlussstelle, Bau-km 0+200 – 0+280; 1+880 – 2+240

Konflikt Nr.: KT1,KT 2

Beschreibung: Dauerhafte Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr. 3) durch den Ausbau der B 33 für Haselmaus und Brutvögel.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1- 4 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Anlage von Wilden Hecken als Ersatzhabitat für Brutvögel und Haselmaus. Bei Vorkommen der Hasel-maus Anbringen von Kästen. Entfernen der vom Vorhaben betroffenen Feldhecken und –gehölze im Winter, d.h. außerhalb der Brut-zeiten. Gehölze, in denen keine Haselmäuse und Zauneidechsen vorkommen mit dem Bagger herausreißen und sie an anderer Stelle in einem neu angelegten Erdwall ein bauen; ein Teil der Gehölze wird anwachsen und ist somit kurzzeitig wieder als Brutplatz geeignet. Der Wall sollte 3-5 m breit sein und beidseitig eine Saumvegetation von mindestens 3 m besitzen. Gemäß BNatSchG ist die Ausgleichsmaßnahme vorgezogen durchzuführen, damit die ökologische Funktion des Lebensraumes erhalten bleibt (siehe Artenschutzrechtliche Beurteilung/Laufer). Eine öko-logische Baubegleitung ist erforderlich. Hinweise für die Unterhaltspflege: Die Saumvegetation ist im Abstand von 3-4 Jahren zu mähen, nicht die Gesamtflächen, sondern abschnittsweise alternierend.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) bzw. vor Baubeginn auszuführen. Flächengröße Heckenlänge: 200 – 250 m

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand (bereits beim Straßenbau berücksichtigt)

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-

Grunderwerb verwaltung

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 67

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 6

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang/Anschlussstelle, Bau-km 0+660 – 0+140; 0+320 – 0+380; 0+420 – 2+240

Konflikt Nr.: KP 1g, KT 1 im Bestands- und Konfliktplan Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1

Beschreibung: Gefährdung von nach §33NatSchG geschützten Biotopen und wertvollen Lebensräumen für Reptilien und Brutvögel

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1 - 4 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Die als Tabuflächen auszuweisenden Bereiche kennzeichnen und mit geeigneten Schutzmaßnahmen (z.B. Schutzzäunen) abgrenzen. Schutz von arten- und naturschutzfachlich hochwertigen Lebens- --räumen

Hinweise für die Unterhaltspflege: ---

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) bzw. vor Baubeginn auszuführen. Flächengröße:

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand (bereits beim Straßenbau berücksichtigt)

Künftiger Eigentümer: ---

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---

Grunderwerb

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 68

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 7

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang/Anschlussstelle, Bau-km 0+160 – 0+480

Konflikt Nr.: KT1

Beschreibung: Gefährdung von Reptilien während der Bautätigkeit.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 2 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Anlage von Reptilienschutzzäunen, um ein Einwandern der Tiere in den Baustellenbereich zu vermei-den. Eine Einwanderung in die CEF- Fläche muss aber ermöglicht werden (siehe Artenschutzrechtliche Beurteilung/Laufer). Eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich.

Hinweise für die Unterhaltspflege: Einmal pro Monat beidseitig einen1m breiten Streifen freimähen. Das Mähgut ist zu entfernen

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) bzw. vor Baubeginn auszuführen. Flächengröße: 250m

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand (bereits beim Straßenbau berücksichtigt)

Künftiger Eigentümer: ---

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---

Grunderwerb

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 69

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 8

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang/Anschlussstelle, Bau-km 0+180 – 0+300; 0+860 – 2+240

Konflikt Nr.: KT1, KT2

Beschreibung: Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Reptilien.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1,4 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Ausweisen von insg. 2.880m² CEF- Fläche in der Nähe des Eingriffs (bis zu 500m entfernt) und Anlage von 3 Steinriegel (siehe Artenschutzrechtliche Beurteilung/Laufer). Eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich.

Hinweise für die Unterhaltspflege: ---

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) bzw. vor Baubeginn auszuführen. Flächengröße:

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand (bereits beim Straßenbau berücksichtigt)

Künftiger Eigentümer: ---

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---

Grunderwerb

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 70

Ausgleichsmaßnahmen

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 71

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 1

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 0+580 – 1+100

Konflikt Nr.: KP 1b, KP 2b,KP 2c, KL 1a, KL 2a Unterlage19.1 Plan Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan

Beschreibung: Vorübergehend und dauerhafte Inanspruchnahme von Gebüschen und Gehölzen entlang Verkehrsflächen.

Verlust von Lebensräumen und landschaftsprägenden Strukturen.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 2, 3 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Pflanzung von Hecken (1- bis 2-reihig) zwischen Fahrbahn und seitlichen Parallelwegen/Damm. Artenliste siehe Kapitel 4.6, Hinweise zur Umsetzung der Maßnahme. Ausgleich der Lebensraumverluste und der Verluste landschaftsprägender Gehölzstrukturen. Landschaftliche Einbindung der Trasse, Sicht- und Blendschutz zwischen parallel verlaufenden Verkehrswegen.

Hinweise für die Unterhaltspflege: Durchführung und Pflege gemäß DIN 18915 – 18916.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße 450 m2

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr. E 1, A 2, A 3

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-

Grunderwerb verwaltung

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 72

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 2

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang bis Bauende, schwerpunktmäßig im Bereich der Anschlussstelle und auf der westlichen Fahrbahnseite.

Konflikt Nr.: KP 1b, KP 2b, KL 1a, KL 2a Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan

Beschreibung: Vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahme von Gebüschen und Gehölzen entlang Verkehrsflächen.

Verlust von Lebensräumen und landschaftsprägenden Strukturen.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Flächenhafte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern auf Straßennebenflächen. Artenliste siehe Kapitel 4.6, Hinweise zur Umsetzung der Maßnahme. Ausgleich der Lebensraumverluste und der Verluste von landschaftsprägenden Gehölzstrukturen. Landschaftliche Einbindung der Trasse, Wiederherstellung bzw. Neugestaltung des Landschafts-

bildes. Hinweise für die Unterhaltspflege: Durchführung und Pflege gemäß DIN 18915 – 18916.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße 6.200 m2

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr. E 1, A 1, A 3

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-

Grunderwerb verwaltung

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 73

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 3

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang bis Bauende

Konflikt Nr.: KP 1b, KP 1f, KL 2a, KL2b Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan

Beschreibung: Vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahme von Gebüschen und Gehölzen entlang Verkehrs- flächen. Verlust von 19 Einzelbäumen als Vegetationsstruktur und Lebensraum der Fauna

Verlust von Lebensräumen und landschaftsprägenden Strukturen.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwi cklungsziel Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen. Artenliste siehe Kapitel 4.6, Hinweise zur Umsetzung der Maßnahme. Ausgleich der Lebensraumverluste und der Verluste von landschaftsprägenden Gehölzstrukturen. Einbindung der Trasse, Schaffung landschaftlicher Akzente; Wiederherstellung bzw. Neugestaltung

des Landschaftsbildes. Hinweise für die Unterhaltspflege: Durchführung und Pflege gemäß DIN 18915 – 18916.

Bei Ausfällen ist gleichartiger und gleichwertiger Ersatz zu gewährleisten.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße 36 Stück

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-

Grunderwerb verwaltung

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 74

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 4

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang bis Bauende, beidseitig der B 33

Konflikt Nr.: KP 2b, KL 2a im Bestands- und Konfliktplan Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1

Beschreibung: Dauerhafte Inanspruchnahme von sonstiger Vegetation entlang Verkehrsflächen. Verlust von Lebensräumen und Vegetationsstrukturen.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Ansaat von Landschaftsrasen auf Böschungen. Dem Saatgut (autochthones Material) werden Kräuter beigemischt, die den im Untersuchungsgebiet vorkommenden Insekten Nahrungsquellen bieten. Ausgleich der Lebensraumverluste und der Verluste von Vegetation mit gestalterischer Funktion.

Landschaftliche Einbindung der Trasse. Hinweise für die Unterhaltspflege: Durchführung und Pflege gemäß DIN 18915 – 18916.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße 7.200 m2

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr. E 1, A 1, A 2, A 3

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-

Grunderwerb verwaltung

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 75

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 5

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bau-km 0+000 – 0+090, 0+192 – 0+734, 0+00- 0+400

Konflikt Nr.: KL 1a, KL 2a, KL 2b im Bestands- und Konfliktplan Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1,2

Beschreibung: Beeinträchtigung des Orts-/Landschaftsbildes durch erhöhte Lärmschutzwände. Vorübergehende und dauerhafte Verluste von landschaftsprägenden Gehölzstrukturen auf

Straßennebenflächen und angrenzenden Flächen.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1, 2 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibun g / Entwicklungsziel Berankung von Lärmschutzwänden bei Steinach mit selbstklimmenden und/oder rankenden Kletterpflanzen. Wirkungsmindernde Gestaltung der Lärmschutzwände (Material, Farbgebung). Einbindung der Lärmschutzwände in das Orts-/Landschaftsbild. Empfehlung: Die Lärmschutzwände auf der Kinzigbrücke sollten in transparenter Bauweise erstellt werden, damit die Wirkung der Brücke nicht zusätzlich verstärkt wird. Dabei ist auf die Verwen-dung von besonders vogelschutztauglichem Material zu achten. Eine fachgutachterliche Beratung bei der Materialauswahl ist erforderlich.

Hinweise für die Unterhaltspflege: Durchführung und Pflege gemäß DIN 18915 – 18916.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße 600 m

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-

Grunderwerb verwaltung

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 76

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 6

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang bis Bauende, im Bereich der Anschlussstelle

Konflikt Nr.: KP 2, KBO 2 im Bestands- und Konfliktplan Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1

Beschreibung: Dauerhafte Inanspruchnahme von Lebensräumen und Vegetationsstrukturen (Biotoptypen). Überbauung und Versiegelung des Bodens; Beeinträchtigung/Verlust der Bodenfunktionen.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1, 4 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Entsiegelung befestigter Flächen bzw. Verkehrsflächen, die nicht mehr weiter genutzt werden. Rückbau und Rekultivierung bituminös befestigter Straßenflächen. Aufnahme der Deck- und Tragschichten, Tiefenlockerung und Auftrag von kulturfähigem Boden. Herrichten der Flächen zur Begrünung und Bepflanzung mit Gehölzen.

Hinweise für die Unterhaltspflege: ---

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Im Zuge der Baumaßnahme. Flächengröße 700 m2

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr. E 1

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-

Grunderwerb verwaltung

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 77

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 7

Lage der Maßnahme / Bau-km:

Bauanfang bis Bauende

Konflikt Nr.: KP 1d, KP 2e im Bestands- und Konfliktplan Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1

Beschreibung: Vorübergehende Inanspruchnahme von Vegetationsstrukturen durch Baustraßen.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 4 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel

Entsiegelung der Baustraßen nach Abschluss der Bautätigkeiten; Rekultivierung und Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzung.

Hinweise für die Unterhaltspflege: ---

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße:

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr. E 1

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-

Grunderwerb verwaltung

Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme (bereits beim Straßenbau berücksichtigt)

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 78

Ersatzmaßnahmen

3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 79

Ausbau der B 33

Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: E 1

Lage der Maßnahme / Bau-km: Nördlicher Ortsrand von Steinach/“Steinacher Wehr“

Konflikt Nr.: KP2a,KP1b, KP2b,KP1d, KP2c, KP1e, KP1c, KB, KBO1, KBO2 sowie die geringwerti-ge Beeinträchtigungen in die Schutzgüter Pflanzen/Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft und Land-schaft/Erholung (KP 1a und 1g, KBO 1b, 3 und 4, KOW 1 und 3, KGW1,2 und 3, KKL 1, 2 und 2a KL1, 2b und 2c) und Kompensation time-lag-Effekt. Unterlage 19.1 im Bestands- und Konfliktplan Plan 1 Nr.: 1

Beschreibung: Verlust von Lebensräumen und Vegetationsstrukturen. Überbauung und Versiegelung des Bodens mit Auswirkungen auf die Bodenfunktionen.

Betroffene Schutzgüter:

Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser

Klima / Luft Landschaftsbild

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 5 Maßnahmentyp:

Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Wiederherstellung der Durchgängigkeit in der Kinzig (Zielart: Lachs). Umgestaltung/Erneuerung der zu gering dimensionierten und somit funktionsunfähigen Fischaufstiegs- anlage; Ökologische Aufwertung und Vernetzung des Kinzigsystems im Hinblick auf flussaufwärts ge-richtete Fischwanderungen; Verbesserung der Lebensraumbedingungen für die gesamte aquatische Pflanzen- und Tierwelt. Hinweise für die Unterhaltspflege: Bisheriger Unterhaltungsträger

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Umsetzung gemäß Vorgabe der Wasserrahmenrichtlinie. Abstimmung mit der Fischerei- und Wasser-behörde beim RP Freiburg (Ref. 32 F/53.1)

W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. Vermieden

Eingriff ausgeglichen

Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.

nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert

Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:

Künftiger Eigentümer: keine Änderung (Stadtwerke Haslach) Vorgesehener Unterhaltungsträger: keine Änderung (Stadtwerke Haslach) Zur Umsetzung des Wehrumbaus wurde bereits eine Vereinbarung zwischen Regierungspräsidium Freiburg und den Stadtwerken Haslach abgeschlos-sen, in der das Vorgehen im Hinblick auf Planung, Bau und Unterhaltung festgelegt wurden.

Flächen der öffentlichen Hand

Flächen Dritter

Fläche des Straßenkörpers

Grunderwerb

Nutzungsänderung / -beschränkung

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme


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