LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN
UNTERLAGE 19.2
B 33 3-STREIFIGER AUSBAU ZWISCHEN STEINACH UND HASLACH/WEST
ERLÄUTERUNGSBERICHT
Aufgestellt: Freiburg, den 16.06.2017
Regierungspräsidium Freiburg Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr gez. Ruf (TBesch)
Genehmigt: Freiburg, den 16.06.2017
Regierungspräsidium Freiburg Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr gez. Kaiser (Ltd BD)
AUFTRAGGEBER
Regierungspräsidium Freiburg
Abt. 4 - Ref. 44
Bissierstraße 7
79114 Freiburg
AUFTRAGNEHMER
Planungsgruppe
Landschaft und Umwelt
Waldstraße 3
79108 Freiburg
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ..................................... ................................................................................ 1
1.1 Gesetzliche Grundlagen ...................................................................................... 1
1.2 Planungs- und Betrachtungsraum ....................................................................... 1
1.3 Vorhabenbeschreibung ....................................................................................... 6
1.4 Vorgehensweise .................................................................................................. 6
2. Bestandserfassung und –bewertung von Naturhausha lt und Landschaftsbild ...... 8
2.1 Pflanzen .............................................................................................................. 8
2.2 Tiere ...................................................................................................................13
2.3 Boden ................................................................................................................24
2.4 Oberflächengewässer ........................................................................................26
2.5 Grundwasser ......................................................................................................29
2.6 Klima/Luft ...........................................................................................................30
2.7 Landschaftsbild ..................................................................................................31
3. Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Be einträchtigungen ....................32
3.1 Pflanzen .............................................................................................................33
3.2 Tiere ...................................................................................................................36
3.3 Boden ................................................................................................................37
3.4 Oberflächengewässer ........................................................................................39
3.5 Grundwasser ......................................................................................................40
3.6 Klima/Luft ...........................................................................................................40
3.7 Landschaftsbild ..................................................................................................42
3.7 Zusammenfassung .............................................................................................43
4. Landschaftspflegerische Maßnahmen .............. ........................................................44
4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen .......................................................44
4.2 Verbleibende Beeinträchtigungen und Ermittlung des
Kompensationsbedarfs .......................................................................................46
4.3 Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................................48
4.4 Ersatzmaßnahmen .............................................................................................49
4.5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung .......................................................................50
4.6 Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen .........................................................55
5. Zusammenfassung ................................ .....................................................................57
5.1 Überblick zu den erheblichen Beeinträchtigungen ..............................................57
5.2 Überblick zu den wesentlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen ..............57
5.3 Ergebnis .............................................................................................................58
Tabellen:
Tabelle 1: Beschreibung der Biotoptypen Tabelle 2: Bewertung der Biotoptypen Tabelle 3: Wertstufen nach KAULE/RECK Tabelle 4: Brutvögel Tabelle 5: Reptilien Tabelle 6: Libellen (streng geschützte Arten) Tabelle 7: Fledermäuse Tabelle 8: Tagfalter Tabelle 9: Libellen (besonders geschützte Arten) Tabelle 10: Beschreibung der Bodenfunktionen Tabelle 11: Bewertung der Bodenformen Tabelle 12: Beschreibung der Fließgewässer Tabelle 13: Bewertung der Fließgewässer Tabelle 14: Flächeninanspruchnahme von Biotoptypen durch das Vorhaben in m² Tabelle 15: Erheblichkeit der Beeinträchtigungen Tabelle 16: Kompensationsbedarf Schutzgut Pflanzen Tabelle 17: Kompensationsbedarf Schutzgut Boden Tabelle 18: Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen Anhang: Anhang 1: Maßnahmenblätter Anhang 2: UVP- Einzelfallprüfung Anhang 3: Artenschutzrechtliche Beurteilung Anlagen: Unterlage 9: LBP-Maßnahmenplan/Ausgleichsmaßnahmen im Trassenbereich M. 1:1.000, Plan 1-4 LBP-Maßnahmenplan/Ersatzmaßnahme E1 M. 1:25.000/1.000, Plan 5 Unterlage 19.1: Bestands- und Konfliktplan M. 1.5.000, 1 Plan
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 1
1. Einleitung
1.1 Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für den Landschaftspflegerischen Begleit-
plan (LBP) sind die §§ 14-15 des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) und die §§ 14-15 des Landesnaturschutzgesetzes
(LNatSchG) von Baden-Württemberg.
1.2 Planungs- und Betrachtungsraum
Der Korridor des Planungs- und Betrachtungsraumes im Bestands- und
Konfliktplan (M. 1:5.000) des LBP wurde auf beidseitig 100 m festge-
legt. Innerhalb dieses Korridors erfolgt die Bestandsdarstellung und Be-
urteilung der Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Land-
schaftsbild. Die Siedlungsgebiete und Schutzgebiete wurden über den
festgelegten Korridor hinaus dargestellt.
Die Maßnahmenpläne (M. 1:1.000) decken in der Regel den gleichen
Korridor ab, innerhalb dem Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz-, Ge-
staltungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Trassen-bereich dargestellt
sind.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des 100 m-Korridors
sind in gesonderten Plänen (M. 1:25.000/1.000) dargestellt.
Naturräumlich betrachtet (Naturräumliche Gliederung Deutschlands,
Blatt 177 Offenburg 1967) liegt der Planungs- und Betrachtungsraum im
Naturraum „Kinzig-Wolfach-Wald“, eine Untereinheit des Mittleren Tal-
schwarzwaldes.
Nach dem Regionalplan (Regionalverband Südlicher Oberrhein)
ist zwischen Steinach und Bollenbach eine Grünzäsur ausgewiesen,
die eine bandartige Siedlungsentwicklung verhindern und die Er-
haltung des Landschaftsbildes sichern soll.
Die Grünzäsur wird durch den Ausbau der B 33 nicht beeinträchtigt, das
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 2
geplante Vorhaben steht somit den Vorgaben des Regionalplanes nicht
entgegen.
Weiterhin ist zwischen Bauende und Kinzigbrücke ein Vorranggebiet
für den vorbeugenden Hochwasserschutz ausgewiesen, Entsprechend
den Zielsetzungen des Regionalplans Südlicher Oberrhein (08.12.2016)
dient die Gebietsausweisung der Sicherung bestehender wichtiger
Überflutungsbereiche bzw. zur Sicherung von besonders geeigneten
Gebieten für die Rückgewinnung ihrer Hochwasserrückhaltefunktion.
Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz
Vorranggebiet Grünzäsur
Abb.1: Auszug aus dem Regionalplan Südlicher Oberrhein (Quelle: Geoportal BW)
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 3
Gesetzlich geschützte Biotope
Folgende besonders geschützte Biotope nach § 33 NatSchG (Natur-
schutzgesetz von Baden-Württemberg) befinden sich im Bereich der
Ausbautrasse:
Hecken am Straßendamm (Biotop Nr. 176143170323)
- geschützt als Feldhecke und Feldgehölz-
Es handelt sich um auf Straßenböschungen gepflanzte Hecken aus wei-
testgehend naturnaher Artenzusammensetzung auf mittleren bis fri-
schen Standorten.
Teilflächen des Biotoptyps sind durch die Ausbaumaßnahme betroffen
(siehe Kap.3.1)
Auwald am Mühlbach (Biotop Nr. 176143170324)
- geschützt als Auwälder und Sumpfwälder
Die Biotope liegen in der Aue des Mühlbachs. Der westliche Teilbereich
wird von einem lichten, teils älteren Weidenbestand dominiert. Die
Krautschicht ist üppig und wird teilweise von Brombeere überwachsen.
Der östliche Teilbereich wird von älteren Stockausschlägen der Salwei-
de, der Schwarzerle und der Hängebirke bestimmt.
Teilflächen des Biotoptyps sind durch die Ausbaumaßnahme betroffen
(siehe Kap.3.1)
Magerrasen am Kinzigdamm (177143170510)
- geschützt als Borstgrasrasen aufgrund des Verbundes mit anderen
§-33 Biotopen
Magerrasen auf der süd-, südwest- und westexponierten Kinzigdamm-
seite. Inhomogener niedrig- bis stärkerwüchsiger, stellenweise etwas
ruderalisierter und wüchsiger Bestand auf bodensauren Standorten.
Der Biotoptyp ist durch die Ausbaumaßnahme nicht betroffen.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 4
Abb.2: Offenlandbiotopkartierung Baden-Württemberg (Quelle: LUBW)
Natura 2000-Gebiete
Teilbereiche des FFH-Gebiets Nr.7714341“Mittlerer Schwarzwald
bei Haslach“ liegen außerhalb des Untersuchungs- und Betrach-
tungsraumes. Die am nächsten liegenden Teilflächen sind ca. 1000
m nordwestlich, ca. 700 m westlich und ca. 500 m südöstlich der
Ausbautrasse gelegen.
Durch die Ausbaumaßnahme sind keine FFH- Gebiete betroffen.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 5
Abb.3: FFH-Gebiete (Quelle: LUBW)
Das Vogelschutzgebiet Nr. 7915441 „Mittlerer Schwarzwald“ liegt süd-
lich von Hausach und ist ca. 7 km von der Ausbautrasse entfernt und
somit durch die Ausbaumaßnahme nicht betroffen.
Naturpark Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturpark Schwarzwald/Mitte Nord.
Die Schutzziele des Naturparks sind:
1. die charakteristische Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft
einschließlich deren Offenhaltung im Naturparkgebiet sowie die Ausstat-
tung mit Lebensräumen für eine vielfältige, freilebende Tier- und Pflan-
zenwelt zu bewahren und zu entwickeln;
2. die Pflege und Entwicklung der im Naturpark befindlichen »Natura
2000«-Gebiete zu unterstützen;
3. die besondere Eignung des Naturparkgebietes als naturnahen Erho-
lungsraum und als bedeutsame Landschaft für naturverträglichen Tou-
rismus einschließlich des Sports zu fördern;
4. eine naturverträgliche Erholung für die Allgemeinheit zu gewährleis-
ten, die Errichtung, Unterhaltung und Nutzung von umweltverträglichen
Erholungseinrichtungen zu fördern und dabei dem Prinzip der Konzent-
ration von Sommer- und Winternutzung zielgerecht zu folgen, Überlas-
tungen zu vermeiden, sowie bereits überlastete bzw. gestörte Bereiche
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 6
durch geeignete Maßnahmen zu entlasten;
5. auf der Basis der natürlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Qualität
des Gebietes durch Aktivierung der vorhandenen Potenziale und durch
positives Zusammenwirken verschiedener Bereiche, einschließlich der
gewerblichen Wirtschaft, die regionale Wertschöpfung unter Beachtung
der Ziele der Raumordnung zu erhöhen;
6. die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft in ihrer Bedeutung für die
Erhaltung und Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft, auch mit ih-
rer landschaftsbezogenen, typischen Bauweise, und die biologische
Vielfalt im Naturparkgebiet zu erhalten, zu berücksichtigen und fortzu-
entwickeln.
Der Schutzzweck des Naturparks ist vom Vorhaben nicht betroffen, da
es sich um den Ausbau einer bereits vorhandenen Straße handelt.
1.3 Vorhabenbeschreibung
Der vorliegende Entwurf beinhaltet den Umbau der B33 im Bereich
Anschluss Steinach bis Anschluss Haslach West als südlicher Teil des
Abschnittes Biberach- Haslach zu einer zwei- bzw. dreistreifigen (2+1)
Fahrbahn.
Die Gesamtlänge des auszubauenden Teilstückes der B33 zwischen
Steinach und Haslach-West beträgt 2.584m.
Weitere Angaben und Unterlagen sind der technischen Planung zu ent-
nehmen.
1.4 Vorgehensweise
Der LBP gliedert sich in die Kapitel
• Bestandserfassung und –bewertung von Naturhaushalt und Land-
schaftsbild. Hier werden die einzelnen Schutzgüter Pflanzen, Tiere,
Boden, Oberflächengewässer, Grundwasser, Klima/Luft und Land-
schaftsbild beschrieben und beurteilt.
Kartographisch ist der Bestand im Bestands- und Konfliktplan (M.
1:5.000) dargestellt.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 7
• Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Beeinträchtigungen.
Diese werden je Schutzgut untergliedert in bau- , anlage- und be-
triebsbedingte Beeinträchtigungen. Kartographisch sind die Einzel-
konflikte im Bestands- und Konfliktplan (M. 1:5.000) gekennzeich-
net.
• Landschaftspflegerische Maßnahmen. Hier sind die landschafts-
pflegerischen Maßnahmen erläutert und begründet.
Dabei wird unterschieden zwischen
- Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
- Ausgleichsmaßnahmen
- Ersatzmaßnahmen.
Eine abschließende Bilanz ist in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
dargestellt. Kartographisch sind die Einzelmaßnahmen in den Maß-
nahmenplänen (M. 1.000) und dem Maßnahmenplan der Ersatzmaß-
nahme (M. 1:25.000/ 1:1.000) dargestellt.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 8
2. Bestandserfassung und –bewertung von
Naturhaushalt und Landschaftsbild
In der Bestandsanalyse werden die einzelnen Schutzgüter beschrieben
und bewertet. Im beschreibenden Teil werden die aktuellen Eigenschaf-
ten und Funktionen der Schutzgüter auf der Grundlage vorhandener
Daten sowie Feldaufnahmen erfasst und beschrieben. Im bewertenden
Teil wird die Bedeutung bzw. Leistungsfähigkeit der Schutzgüter im Na-
turhaushalt ermittelt und beurteilt. Grundlage für die Bewertung ist eine
5-stufige Ordinalskala von sehr hoch – hoch – mittel – gering – sehr
gering.
2.1 Pflanzen
Beschreibung Das Schutzgut Pflanzen wird auf der Grundlage von Biotoptypen (Bio-
topschlüssel, Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg
1997) beschrieben und nachfolgend bewertet.
Die flächenmäßig vorherrschenden Biotoptypen im Untersuchungskorri-
dor (Unterlage 19.1, Plan 1) sind Wirtschaftswiesen, Sonderkulturen
(Obstplantagen) und die Vorländer (Grünland) der Kinzig. Besonders
geschützte Biotope (§ 33 NatSchG) sind Magerrasen, Hecken und Aue-
waldreste. FFH- und Vogelschutzgebiete liegen weiter außerhalb des
Untersuchungskorridors.
Tabelle 1 Beschreibung der Biotoptypen
Biotoptypen Beschreibung/Merkmale
Wirtschaftswiesen mitt-lerer Standorte Weiden mittlerer Standorte Ruderalvegetation
Mäßig artenreiche Wiesen, in den Obergräser oder hochwüchsige nitrophile Stauden dominieren; ein- oder mehrmalige Mahd im Jahr. Überwiegend niederwüchsiges, durch Beweidung ge-kennzeichnetes Grünland; i.d.R. artenärmer als Wirt-schaftswiesen, stellenweise zerstörte Grasnarbe. Überwiegend von ein- und zweijährigen Pionierpflan-zen aufgebaute lückige Bestände auf sehr jungen Ru-deralflächen.
Sonderkulturen (Obst-plantagen)
Intensiv bewirtschaftete Anbaufläche mit Obstbäumen; regelmäßige Pflanzung meist niederwüchsiger Baum-
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 9
Biotoptypen Beschreibung/Merkmale
formen (Halbstämme); intensive Pflege durch Schäd-lingsbekämpfung und jährlichen Schnitt.
Vorländer und Dämme entlang der Kinzig
Überwiegend Grünland auf Vorländern und auf Bö-schungen der Dämme; von der Wasserwirtschaftsver-waltung regelmäßig gemäht; abschnittsweise Magerra-sen am Kinzigdamm (nach § 33NatSchG) geschützt.
Gebüsche und Gehölze entlang Verkehrsflä-chen
Straßenbegleitende Gehölzbestände; lineare Struktu-ren auf Böschungen sowie zwischen parallel verlau-fenden Verkehrswegen; in der Regel angepflanzt; z.T. nach § 33 NatSchG geschützt.
Sonstige Vegetation entlang Verkehrsflä-chen
Mehr oder weniger artenarme, gemulchte und grä-serdominierte Bestände auf Straßennebenflächen (Bö-schungen, Trennflächen); regelmäßige mehrmalige Mahd im Jahr.
Feldgehölz Kleine flächige Gehölzbestände, aus Bäumen und Sträuchern oder nur aus Bäumen; sehr unterschiedli-che Artenzusammensetzung, meist mit Pioniergehöl-zen.
Fließgewässer/ Fluss
Wenig strukturierter, meist begradigter Abschnitt eines Flusses (Kinzig) mit einem nach wasserbautechni-schen Gesichtspunkten gestalteten Querprofil; Uferge-hölze nur punktuell vorhanden.
Fließgewässer/ Bach
Begradigter Bachlauf (Bollenbach, Mühlbach); stark anthropogen geprägt, teilweise verlegt und durch direkt angrenzende Nutzungen sehr stark eingeengt; Vegeta-tion nur punktuell vorhanden; am Mühlbach kleine Au-waldreste.
Fließgewässer/ Graben
Künstlich angelegte Gräben mit geradem Verlauf (öst-lich der B 33, Gewann Ruhmatt); nur zeitweise wasser-führend; kaum Begleitsäume, da durch angrenzende Nutzungen eingeengt.
Auwald der Bäche und kleinen Flüsse
Meist schmale, von Erlen, Eschen und Weiden aufge-baute Auwälder entlang der Ufer (am Mühlbach); Au-waldreste (Sumpfwald, Silberweiden-Auwald) im Be-reich der Anschlussstelle; nach § 33 NatSchG ge-schützt.
Wald Laubwald außerhalb der Ausbaustrecke.
Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen
Anpflanzungen einzelnen oder mit regelmäßigem Ab-stand; im Unterwuchs der Bäume keine weiteren Ge-hölze in nennenswertem Umfang, in der Regel nur Graswuchs.
Öffentliche Grünflächen Für die Öffentlichkeit nur teilweise zugängliche Gebiete wie Kleinartenanlagen, Gärtnerei; in der Regel einge-zäunt.
Siedlungs-/ Infrastruktur
Flächen mit hoher bis sehr hoher Bodenversiegelung.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 10
Bewertung Die Bewertung der einzelnen Biotoptypen erfolgt in Anlehnung an
KAULE und RECK. Der Bewertungsrahmen (siehe nachfolgende
Tabelle 3) beider Autoren wird für die Belange des Artenschutzes
mit Kriterien für Vorkommen von Tierarten verknüpft und verein-
facht wiedergegeben.
Tabelle 2 Bewertung der Biotoptypen
Biotoptypen Bewertung/Wertstufe
Seltenheit Schutzsta-tus
Regen-erier-barkeit
Natur-nähe
Gesamtbewertung
Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte
3 2 3 mittelwertig
Weiden mittlerer Standorte Ruderalvegetation
2
2
2
1
2
2
geringwertig geringwertig
Sonderkulturen (Obst-plantagen)
1 2 2 geringwertig
Vorländer und Dämme entlang der Kinzig (Magerrasen nach § 33 NatSchG geschützt)
3, 4 3 3, 4 mittel- bis hochwer-tig
Gebüsche und Gehölze entlang Verkehrsflä-chen
2, 4 2 3 gering- bis hoch-wertig
Sonstige Vegetation entlang Verkehrsflä-chen
2 1 1 geringwertig
Feldgehölz 3 3 2 mittelwertig
Fließgewässer/Fluss Fließgewässer/Bach Fließgewässer/Graben
1
2
2
2
2
2
2, 3
2, 3
2, 3
gering- bis mittel-wertig gering- bis mittel-wertig gering- bis mittel-wertig
Auwald der Bäche und kleinen Flüsse
3, 4 3 3 mittel- bis hochwer-tig
Wald 3 3 3, 4 mittel- bis hochwer-tig
Einzelbäume, Baum-gruppen, Baumreihen
1 3 3 mittelwertig
Öffentliche Grünflächen 1 1 1 geringwertig
Siedlungs-/Infrastruktur Keine Bewertung Wertstufen:
5 4 3 2 1
sehr hoch-wertig
hochwertig mittelwertig geringwertig sehr gering-wertig
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 11
Tabelle 3 Wertstufen nach KAULE/RECK
Wertstufe nach KAULE/RECK
Kriterien
sehr hoch
9 Gebiet mit gesamtstaatlicher oder internationaler Bedeutung
• Individuenreiches oder v.a. bei Wirbeltieren regelmäßiges bzw. lange tradiertes Vorkommen einer bundesweit vom Aussterben be-drohter Tierart
• Vorkommen zahlreicher bundesweit stark gefährdeter Arten mit hohem Bindungsgrad an den jeweiligen Biotoptyp und biotoptypi-scher Begleitfauna
• Vorkommen von Arten oder Unterarten, für die Deutschland eine besondere Schutzverantwortung hat (z.B. endemische Arten) und die stark gefährdet oder sehr selten sind
• überdurchschnittlich große Vorkommen von Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie oder des Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie, die in Deutschland und im betreffenden Bun-desland gefährdet sind
• Erfüllung des höchst möglichen Erwartungswertes (nahezu vollstän-diges Arteninventar/einzigartig gut ausgeprägte Biozönose) für standortheimische Arten naturnaher Biotoptypen aus mehreren ta-xonomischen Gruppen (eines der fünf bedeutendsten Gebiete eines Biotoptyps, orientiert am Naturraum III. Ordnung)
8 Gebiet mit landesweiter Bedeutung (Bezugsräume sind die verschiede-nen Bundesländer z.B. Baden-Württemberg)
• Vorkommen einer landesweit vom Aussterben bedrohten Art • überdurchschnittlich individuenreiches Vorkommen von mind. zwei
stark gefährdeten Arten • überdurchschnittlich individuenreiches Vorkommen von mind. zwei
stark gefährdeten Arten • Vorkommen mehrerer stark gefährdeter oder zahlreicher gefährdeter
Arten in überdurchschnittlicher Individuendichte mit artenreicher, biotoptypischer Begleitfauna
• wichtige Überwinterungs- oder Rastbiotope vom Aussterben bedroh-ter oder stark gefährdeter Arten
• Vorkommen einer bundesweit sehr seltenen oder landesweit extrem seltenen Art
• Vorkommen von Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie oder des Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie, die landesweit rückläufig oder selten sind bzw. des Anhanges IV der FFH-Richtlinie, die ge-fährdet sind
• Erfüllung des Erwartungswertes (nahezu vollständiges Arteninven-tar/einzigartige Biozönose) für standortheimische Arten naturnaher Biotoptypen (eines der zwei bedeutendsten Gebiete orientiert am Naturraum IV. Ordnung)
hoch
7 Gebiete mit regionaler Bedeutung Bezugsräume sind Naturräume 4. Ordnung (z.B. Kraichgau, Nördli-cher Talschwarzwald)
• Vorkommen einer landesweit stark gefährdeten Art • individuenreiches Vorkommen einer landesweit gefährdeten Art • Vorkommen zahlreicher rückläufiger Arten in überdurchschnittlicher
Individuendichte • in naturnahen Biotopen, überdurchschnittliche Artenvielfalt. Vor-
kommen zahlreicher landesweit seltener Arten • überdurchschnittlich individuenreiche Vorkommen von im Bundes-
land ungefährdeten und häufigen Arten der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie
• hohe Zahl regional rückläufiger oder hohe Zahl regional sehr selte-ner Arten bzw. Vorkommen und Arten mit sehr hohem Biotopbin-dungsgrad und regional sehr wenigen Lebensräumen
mittel
6 Lokal bedeutende, artenschutzrele-vante Flächen
• regional durchschnittliche, biotoptypische Artenvielfalt • Vorkommen gefährdeter oder lokal seltener Arten in geringer Indivi-
duendichte mit typischen Begleitarten • hohe allgemeine Artenvielfalt (Lokaler Bezugsraum) • der Mindeststandard laut ZAK ist erfüllt (vgl. 2.3)
5 Verarmte, noch artenschutzrelevan-te Flächen
• Ubiquitäre und euryöke Arten überwiegen, die Artenzahl liegt unter dem lokalen Erwartungswert (Mindeststandard wird nicht mehr er-füllt)
• Vorkommen charakteristischer Arten in geringer Individuendichte • gefährdete Arten fehlen und strahlen nur randlich ein
gering
4 Stark verarmte Flächen
• Stark unterdurchschnittliche Artenzahlen • nahezu ausschließlich Vorkommen euryöker, eurytoper bzw. ubiqui-
tärer Arten
sehr gering 3-1 Extrem verarmte bis sehr stark belastende Flächen
• nur für sehr wenige Ubiquisten nutzbare bis kaum besiedelbare Flächen
• deutliche bis extrem hohe Trennwirkung • Flächen, die benachbarte Tiervorkommen belasten bis stark beein-
trächtigen (z.B. durch Störungen, Emissionen)
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 12
Biotopverbund
Die Biotopverbundflächen Offenland / Baden-Württemberg unter-
scheiden einerseits zwischen
- Biotopverbund mittlerer Standorte
- Biotopverbund trockener Standorte
- Biotopverbund feuchter Standorte
und andererseits zwischen
- Kernraum,
- Kernfläche bzw.
- 500 m - Suchraum und
- 1.000 m - Suchraum.
Im Untersuchungsraum selbst kommen sowohl Kernräume und
Kernflächen mittlerer und trockener Standorte vor. Schwerpunkte
liegen im südlichen Teil der Ausbaustrecke beidseitig.
Der Biotopverbund im Untersuchungsgebiet ist bereits durch die
vorhandene B33 unterbrochen, die Auswirkungen durch den Aus-
bau werden nicht weiter verfolgt
Wildtierkorridore und Querungsabschnitte liegen keine im Untersu-
chungsraum.
Abb.4: Biotopverbund (Quelle LUBW)
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 13
2.2 Tiere
Beschreibung Bewertung
Artenschutzfachlich relevante Arten
Durch das Büro für Landschaftsökologie LAUFER wurde eine Arten-
schutzrechtliche Beurteilung (2017) vorgenommen. Erfasst wurden fol-
gende streng geschützten Arten:
• Brutvögel
• Reptilien
• Libellen
• Fledermäuse
Auf die Artenschutzrechtliche Beurteilung im Anhang wird verwiesen.
Tabelle 4 Brutvögel
Art Status Rote Liste
SPEC VSch RL
Anh.I
BArt SchV Anl. 1 Spalte
EG- VO
Anh. BW D E
Kormoran Phalacocorax carbo NG - -
Graureiher Ardea cinerea NG - - S - - - -
Weißstorch Ciconia ciconia DZ V 3 V 2 X 3 -
Stockente Anas platyrhynchos B3 V - S - - - -
Rotmilan Milvus milvus DZ/NG - V S 2 X - A
Schwarzmilan Milvus migrans DZ - - V 3 X - A
Sperber Accipiter nisus NG - - S - - - A
Mäusebussard Buteo buteo NG - - S - - - A
Turmfalke Falco tinnunculus NG V - D 3 - - A
Straßentaube Columba livia f. domestica
NG - - ?? - - - -
Ringeltaube Columba palumbus B5 - - S E - - -
Uhu Bubo bubo NG - - V 3 X - A
Mauersegler Apus apus NG V - S - - - -
Eisvogel Alcedo atthis NG V - D 3 X 3 -
Grünspecht Picus viridis B4 - - D 2 - 3 -
Buntspecht B4 - - S - - - -
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 14
Dendrocopos major Feldlerche Alauda arvensis B4 3 3 V 3 - - -
Rauchschwalbe Hirundo rustica NG 3 3 D 3 - - -
Mehlschwalbe Delichon urbica NG V 3 S 3 - - -
Gebirgsstelze Motacilla cinerea B3 - - (S) - - - -
Wiesenschafstelze Motacilla flava DZ V - S - - - -
Bachstelze Motacilla alba B4 - - S - - - -
Wasseramsel Cinclus cinclus B6 - - (S) - - - -
Zaunkönig Troglodytes troglodytes
B4 - - S - - - -
Heckenbraunelle Prunella modularis B4 - - S E - - -
Rotkehlchen Erithacus rubecula B4 - - S E - - -
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros B6 - - S - - - -
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus
B4 V V V 2 - - -
Amsel Turdus merula B4 - - S E - - -
Singdrossel Turdus philomelos B4 - - S E - - -
Misteldrossel Turdus viscivorus NG - - S E - - -
Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris B4 - - S E - - -
Klappergrasmücke Sylvia curruca B4 V - S - - - -
Dorngrasmücke Sylvia communis B4 - - S E - - -
Gartengrasmücke Sylvia borin B4 - - S E - - -
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B4 - - S E - - -
Zilpzalp Phylloscopus collybita B4 - - (S) - - - -
Fitis Phylloscopus trochilus B4 3 - S - - - -
Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla B4 - - S E - - -
Schwanzmeise Aegithalos caudatus B4 - - S - - - -
Sumpfmeise Parus palustris B4 - - S 3 - - -
Haubenmeise Parus cristatus B4 - - S 2 - - -
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 15
Blaumeise Parus caeruleus B4 - - S E - - -
Kohlmeise Parus major B4 - - S - - - -
Kleiber Sitta europaea B4 - - S - - - -
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla B4 - - S E - - -
Eichelhäher Garrulus glandarius NG - - (S) - - - -
Elster Pica pica C11 - - S - - - -
Dohle Coloeus monedula NG - - (S) E - - -
Saatkrähe Corvus frugilegus NG - - S - - - -
Rabenkrähe Corvus corone B6 - - S - - - -
Star Sturnus vulgaris C11 - 3 S 3 - - -
Haussperling Passer domesticus B6 V V S 3 - - -
Buchfink Fringilla coelebs B4 - - S E - - -
Girlitz Serinus serinus B4 - - S E - - -
Grünfink Carduelis chloris B4 - - S E - - -
Stieglitz Carduelis carduelis B4 - - (S) - - - -
Bluthänfling Carduelis cannabina B4 2 3 S 2 - - -
Gimpel Pyrrhula pyrrhula B4 - - S - - - -
Goldammer Emberiza citrinella B4 V V (S) E - - -
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 16
Tabelle 5
Abb. 5: Planungsrelevante Brutvögel
Reptilien
Art Rote Liste FFH- BArt
SchV EG-VO BNat SchG
BW BRD Anhang Anl. 1 Spalte
Anhang b s
Zauneidechse Lacerta agilis V V IV 2 - x x
Waldeidechse Zootoca vivipara N - - 2 - x -
Blindschleiche Anguis fragilis N - - 2 - x - Ringelnatter Natrix natrix 3 V - 2 - x -
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 17
Tabelle 6
Abb. 6 Reptilien
Libellen
Art Rote Liste FFH-
BArt SchV
EG-VO
BNat SchG
BW BRD Anh. Anl. 1 Spalte
Anh. b s
Gebänd. Prachtlibelle
Calopteryx splendens - - - 2 - x -
Weidenjungfer Lestes viridis - - - x - Blaue Federlibelle
Platycnemis pennipes - - - 2 - x -
Gemeine Pechlibelle
Ischnura elegans - - - 2 - x -
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 18
Gemeine Keiljungfer
Gomph. vulgatissimus - V - x -
Grüne Flussjungfer
Ophiogomphus cecilia 3 - - x x
Glänz. Smaragdlibelle
Somatochlora metallica - - - x -
Großer Blaupfeil
Orthetrum cancellatum - - - 2 - x -
Gemeine Heidelibelle
Sympetrum vulgatum - - - x -
Abb. 7: Libellen
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 19
Tabelle 7
AAbb. 8: Fledermäuse
Fledermäuse
Deutscher Name Wissenschaftl. Name
RL BW
RL D
FFH BNatSchG
Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 G IV s
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 * IV s
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 20
Beschreibung Bewertung
Naturschutzfachlich relevante Arten
Grundlage für die Bearbeitung der naturschutzfachlichen Bedeutung des
Eingriffsbereichs für die Fauna ist die Lebensraumbewertung aus dem
Artenschutzfachbeitrag. Danach sind insbesondere die Wiesen, Mager-
rasen auf dem Kinzigdamm und die Fließgewässer sowie Gräben als
Lebensräume mit hoher Bedeutung bewertet. Erfasst wurden folgende
besonders geschützten Arten:
• Tagfalter
• Libellen
Weitere Arten sind in Verbindung mit dem Ausbau der B33 naturschutz-
fachlich nicht entscheidungsrelevant. Beispielsweise sind seltene Heu-
schrecken nicht zu erwarten. Es kommen nur allgemein häufige Arten
wie der Gemeinde Grashüpfer vor. Für wasser- oder baumbewohnende
Käfer fehlen geeignete Strukturen. Das dauerhafte Auftreten von Am-
phibien ist aufgrund fehlender Laichgewässer auszuschließen.
Tabelle 8 Tagfalter
Art Rote Liste FFH- BArt
SchV BNat SchG
BW BRD Anh. Anl. 1 Spalte
b s
Kleiner Würfel-Dickkopffalter Pyrgus malvae V V - 2 x -
Malven-Dickkopffalter Carcharodus alceae 2 3 - 2
x -
Dunkler Dickkopffalter Erynnis tages V V - - - -
Schwarzkolbiger Braundickkopffalter Thymelicus lineola - - - - - -
Braunkolbiger Braundickkopffalter Thymelicus sylvestris - - - -
- -
Rostfarbiger Dickkopffalter Ochlodes sylvanus - - - - - -
Schwalbenschwanz Papilio machaon V V - 2 x - Leguminosen-/Reals-Weißling Leptidea sinapis/reali - V - - - -
Weißklee-Gelbling Colias hyale V - - 2 x - Wander-Gelbling Colias crocea - - - - - - Zitronenfalter Gonepteryx rhamni - - - - - - Großer Kohlweißling Pieris brassicae - - - - - - Kleiner Kohlweißling Pieris rapae - - - - - - Grünader-Weißling Pieris napi - - - - - - Aurorafalter Anthocharis cardamine - - - - - - Kleiner Feuerfalter Lycaena phleas V - - 2 x - Grüner Zipfelfalter Callophrys rubi V V - - - - Zwerg-Bläuling Cupido minimus 3 V - - - - Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades 2 - - - -
Faulbaum-Bläuling Celastrina argiolus - - - - - -
Kleiner Sonnen-röschen-Bläuling Polyommatus agestis V V - 2
x
-
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 21
Rotklee-Bläuling Polyommatus semiargus V V
-
2
x
-
Himmelblauer Bläuling
Polyommatus bellargus - 3 - 2 x -
Hauhechel-Bläuling Polyommatus icarus - - - 2 x - Kaisermantel Argynnis paphia - - - 2 x - Admiral Vanessa atalanta - - - - - - Distelfalter Vanessa cardui - - - - - - Tagpfauenauge Nymphalis io - - - - - - C-Falter Nymphalis c-album - - - - - - Kleiner Fuchs Nymphalis urticae - - - - - - Landkärtchenfalter Araschnia levana - - - - - - Waldbrettspiel Pararge aegeria - - - - - - Kleines Wiesenvögelchen
Coenonympha pamphilus - -
-
2
x
-
Schornsteinfeger Aphantopus hyperantus - - - -
-
-
Großes Ochsenauge Maniola jurtina - - - - - - Rotbraunes Ochsenauge Maniola tithonus - 3 - -
-
-
Schachbrettfalter Melanargis galathea - - - - - -
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 22
Abb. 9: Tagfalter
Tabelle 9 Libellen
Art Rote Liste FFH- BArt
SchV EG-VO
BNat SchG
BW BRD Anh. Anl. 1 Spalte
Anh. b s
Gebänd. Prachtlibelle Calopteryx splendens - - - 2 - x -
Weidenjungfer Lestes viridis - - - x - Blaue Federlibelle Platycnemis pennipes - - - 2 - x -
Gemeine Pechlibelle Ischnura elegans - - - 2 - x -
Gemeine Keiljungfer
Gomph. vulgatissimus - V - x -
Grüne Flussjungfer
Ophiogomphus cecilia 3 - - x x
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 23
Glänz. Smaragdlibelle
Somatochlora metallica
- - - x -
Großer Blaupfeil
Orthetrum cancellatum - - - 2 - x -
Gemeine Heidelibelle
Sympetrum vulgatum - - - x -
Abb. 10: Libellen
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 24
2.3 Boden
Beschreibung Im Untersuchungskorridor bzw. Betrachtungsraum haben sich nach der
Bodenübersichtskarte von Baden-Württemberg (Blatt CC 7910, Frei-
burg-Nord, M. 1:200.000) insgesamt 6 verschiedene Bodenformen ent-
wickelt, deren wesentliche Merkmale nachfolgend beschrieben werden.
Abb. 5: Bodenkundliche Einheiten (Quelle LGRB)
Tabelle 10 Beschreibung der Bodenformen
Bodenformen Beschreibung/Merkmale
Brauner Auenboden-Auengley und Aueng-ley- Brauner Auenbo-den aus Auensand und –lehm
Schwach kiesiger schluffig-sandiger Lehm sowie schluffig-lehmiger und lehmiger Sand über kiesigem Sand und Kies. Talauen im kristallinen Schwarzwald; vereinzelt kleine Niederterrassenreste; an den Oberläufen Auen örtlich vermoort; Auensedimente der Haupttäler mit Bunt-sandstein und Granit im Einzugsgebiet, häufig mit höherem Sandgehalt.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 25
Bodenformen Beschreibung/Merkmale
Auenbraunerde Kiesiger, sandiger und schluffig-sandiger Lehm über Kies. Auen- und Niederterrassen im Elz- und Kinzig-tal.
Braunerden Gneisschuttführender, sandiger und schluffig-sandiger Lehm über lehmig-sandigem Gneisschutt. Mittelgebirgslandschaft in Gneisgebieten.
Parabraunerde-Braunerde
Grusiger, schluffig-sandiger und sandiger Lehm über Gneis- und Granitschutt, oft mit Zwischenlagen aus grushaltigem tonigem Lehm. Stark geneigte bis steile Unterhänge am westlichen Schwarzwaldrand und in Schwarzwaldtälern, einschließlich älterer Terrassen im Murgtal, häufig mit lößlehmhaltigen Deckschichten über Kristallinschutt.
Pseudogley-Parabraunerde Auenregosol aus Flussschottern
Schwach grusiger schluffig-sandiger Lehm und san-dig-lehmiger Schluff über schwach grusigem schluf-fig-tonigem Lehm sowie über grusigem tonigem Lehm und sandig-lehmigem Hangschutt oder über Kies. Lößlehmbedeckte, flache bis mittel geneigte Unterhänge und pleistozäne Terrassen der Schwarzwaldtäler. Die sehr flachgründigen Böden haben sich aus ho-lozänen Schwarzwaldschottern entwickelt und sind dem alten Flussverlauf der Kinzig (vor deren Begra-digung) zuzuordnen.
Die Bodenform im Trassenbereich der Ausbaubaustrecke ist der „Brau-
ner Auenboden-Auengley und Auengley- Brauner Auenboden aus Au-
ensand und –lehm“ und „Auenregosol aus Flussschottern“; die übrigen
Bodenformen liegen außerhalb der Trasse. Altenlasten bzw. Altlastver-
dachtsflächen sind keine vorhanden.
Bewertung Die Bewertung des Bodens erfolgt in Anlehnung an die „Bewertung von
Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“, Leitfaden für Planung und Gestat-
tungsverfahren, Heft 31 der Schriftenreihe des Umweltministeriums Ba-
den-Württemberg. Zusätzlich wurden die Angaben des Landschaftspla-
nes (Verwaltungsgemeinschaft Haslach) zum Schutzgut Boden ausge-
wertet.
Die im Trassenbereich vorkommenden Bodenformen werden hinsicht-
lich der Leistungsfähigkeit und Bedeutung im Naturhaushalt der Wert-
stufe mittel bis hoch / sehr hoch zugeordnet.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 26
Bereich Bauanfang - südöstlich Steinach
Lt. Vorliegender Daten ist der Durchfahrungsbereich der B33 im Ab-
schnitt Bauanfang bis südlich von Steinach der Bodeneinheit Brauner
Auenboden-Auengley und Auengley- Brauner Auenboden aus Au-
ensand und –lehm (a6) zuzuordnen. Entsprechend der sich daraus er-
gebenden Standortverhältnisse sind die Böden als bedeutend einzustu-
fen.
Bereich südöstlich Steinach-Bauende
Lt. Vorliegender Daten ist der Durchfahrungsbereich der B33 im Ab-
schnitt südöstlich von Steinach bis Bauende der Bodeneinheit Auenre-
gosol und Auengley- Auenregosol (A125) zuzuordnen. Entsprechend
der sich daraus ergebenden Standortverhältnisse sind die Böden als
sehr bedeutend einzustufen.
Tabelle 11 Bewertung der Bodenformen
Bodenart Standort für Natur-nahe Ve-getation
Natürliche Boden-fruchtbar-keit
Ausgleichsgleichs-körper im Wasser-kreislauf
Filter und Puffer von Schadstof-fen
Gesamt-bewertung
Brauner Au-enboden-Auengley und Auengley- Brauner Au-enboden aus Auensand und –lehm Auenregosol mit Ver-gleyung im nahen Unter-grund und Auengley- Auenregosol aus holozänen Schwarzwald-kiesen
Die Be-wertungs-
klasse hoch-sehr hoch wird nicht er-
reicht
hoch-sehr hoch
(3,5)
mittel-hoch
(2,5)
gering-mittel
(1,5)
hoch
(3)
sehr hoch
(4)
gering-mittel
(1,5)
gering
(1,0)
mittel
(2,33)
sehr hoch
(4,0)
2.4 Oberflächengewässer
Beschreibung Das den Planungsraum prägende Fließgewässer ist die Kinzig (Gewässer
I. Ordnung). Sie verläuft weitestgehend parallel der B 33, die sie am östli-
chen Ortsrand von Steinach kreuzt. Das Fließgewässer II. Ordnung (Bol-
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 27
lenbach) fließt aus höheren Lagen durch Bollenbach in das Kinzigtal,
kreuzt die B 33 und mündet in die Kinzig. Der Mühlbach verläuft nördlich
der B33 parallel und kreuzt sie, um dann in die Kinzig zu münden.. Parallel
der B 33 (Ostseite) und im Gewann Ruhmatt sind zwei Gräben angelegt,
die vermutlich der Be- bzw. Entwässerung dienen. Stillgewässer sind im
Untersuchungskorridor keine vorhanden.
Tabelle 12 Beschreibung der Fließgewässer
Fließgewässer Beschreibung/Merkmale
Kinzig Wenig strukturierter meist begradigter Abschnitt der Kinzig, mit einem nach wasserbautechnischen Ge-sichtspunkten gestalteten Querprofil; Ufergehölze nur punktuell vorhanden.
Bollenbach, Mühlbach Begradigter Bachlauf; stark anthropogen geprägt, teilweise verlegt und durch direkt angrenzende Nut-zungen sehr stark eingeengt, Vegetation nur punktu-ell vorhanden.
Gräben Künstlich angelegt mit geradem Verlauf; nur zeitwei-se wasserführend, kaum Begleitsäume, da durch angrenzende Nutzungen eingeengt.
Nördlich und südöstlich von Steinach sind entlang der Kinzig Überschwemmungsgebie-
te ausgewiesen.
Weiterhin liegen für das Plangebiet Daten vor, die zum 100jährigen Hochwasser
(HQ100) im Zuge der Erstellung von Hochwasserrisikokarten erhoben wurden. (Quelle:
LUBW)
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 28
Abb.6: Überflutungsflächen (Quelle: LUBW)
Bewertung Die Bewertung der Fließgewässer erfolgt in Anlehnung an die Strukturgütekartierung
nach LAWA (Landesarbeitsgemeinschaft Wasser, Gewässerstrukturgütekartierung
2000). Sämtliche Fließgewässer befinden sich in einem stark anthropogen überprägten
Zustand, in der Regel begradigt, teilweise verlegt und durch die direkt angrenzende
Nutzung stark eingeengt, so dass die begleitende Vegetation bis auf wenige Ausnah-
men keine Entwicklungsmöglichkeit besitzt. Aus diesem Grund werden die Fließgewäs-
ser nach LAWA der Bewertungsstufe/Klasse 5/6 zugeordnet.
Tabelle 13 Bewertung der Fließgewässer
Fließgewässer Bewertung/Wertstufe
Gewässerstrukturgüter nach LAWA
Gewässergüte Wertigkeit
Kinzig Klasse 5/6 stark verändert bis vollständig
verändert
mäßig belastet gering- bis mit-telwertig
Bollenbach, Mühlbach Klasse 5/6 stark verändert bis vollständig
verändert
unbekannt (vermut-lich mäßig belastet)
gering- bis mit-telwertig
Gräben künstlich angelegt, weitestge-hend naturraumtypisch
unbekannt (vermut-lich mäßig belastet)
gering- bis mit-telwertig
Überschwemmungsgebie te
Die Überschwemmungsgebiete sind unverzichtbare Flächen im Fall von
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 29
Hochwasserereignissen und deshalb von hoher Bedeutung im Raum.
Abb.7: Oberflächengewässer (Quelle: LUBW)
2.5 Grundwasser
Beschreibung Nach den Geowissenschaftlichen Übersichtskarten (Landesamt für Geo-
logie, Rohstoffe und Bergbau M. 1:350.000) von Baden-Württemberg
besitzen die Jungen Talfüllungen (Porengrundwasserleiter) im Allge-
meinen eine geringe bis mittlere Grundwasserführung. Sie beziehen ihr
Grundwasser überwiegend aus Niederschlägen und durch Infiltration
aus der Kinzig, weniger aus Instrom des talangrenzenden Grundgebir-
ges. Die Fließrichtung des Grundwassers ist grabenparallel, d.h. es
strömt dem Kinziglauf folgend in Richtung Oberrheingraben. Der Flurab-
stand des Grundwassers liegt bei ca. 2 m und tiefer. Nach der Boden-
übersichtskarte ist der Grundwasserabstand während der Vegetations-
zeit vorherrschend tiefer als 1,50 m unter Flur.
Die angrenzenden geologischen Einheiten (Grundgebirge außerhalb
des Untersuchungskorridors) sind sogenannte Grundwassergeringleiter
mit sehr geringer Grundwasserführung. Wasserschutzgebiete sind im
Untersuchungskorridor nicht ausgewiesen.
Bewertung Das Grundwasser besitzt im Untersuchungskorridor einheitliche Eigen-
schaften, zumindest was die jungen Talfüllungen anbetrifft, so dass eine
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 30
eindeutige differenzierte Wertigkeit schwer möglich ist. Die Grundwas-
serführung im Bereich der jungen Talfüllungen ist mittel bis sogar ge-
ring. Somit besitzt das Grundwasser im Untersuchungskorridor nur eine
mittlere Bedeutung. Dies deckt sich auch mit den Aussagen des Land-
schaftsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Haslach. Eine geringe
Bedeutung hinsichtlich des Grundwassers besitzen die umliegenden
Bereiche (kirstallines Grundgebirge), die aufgrund ihrer geologischen
Situation als Grundwassergeringleiter gelten.
Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine trinkwasserrelevanten Flä-
chen bzw. Wasserschutzgebiete (WSG). Das nächstgelegene Wasser-
schutzgebiet liegt in ca. 1,2 km Entfernung nordöstlich von Steinach
(WSG Zell a.H.- Unterentersbach).
2.6 Klima/Luft
Beschreibung Im Kinzigtal ist nachweislich ein ausgeprägtes Berg-Tal-Windsystem
ausgebildet, das aus Strömungen der Seitentäler und höheren Lagen
aufgebaut wird. Die Talwinde sorgen für eine insgesamt gute Durchlüf-
tung, wirken gegen Schwüle im Sommer und mindern die Bildung von
Nebel. Nach der Klimafibel (Hinweise für die Bauleitplanung, Folge 2,
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2007) sind die Freiflächen
(Grünland) im Untersuchungskorridor als „Freilandklimatope“ definiert.
Besondere Merkmale sind ein ungestörter stark geprägter Tagesgang
von Temperatur und Luftfeuchte, Windoffenheit und die Frischluft-
/Kaltluftproduktion.
Bewertung Das vorhandene Windsystem im Kinzigtal sorgt für den notwendigen
Luftaustausch in den besiedelten Gebieten, d.h. wärme- und schad-
stoffbelastete Luft wird durch Frischluft bzw. Kaltluft erneuert. Deshalb
besitzt das vorhandene Windsystem im gesamten Kinzigtal eine sehr
hohe Bedeutung.
Die vorhandenen Flächen des „Freiland-Klimatops“ besitzen aus lokal-
klimatischer und lufthygienischer Sicht eine mittlere Bedeutung; berück-
sichtigt wurden dabei die Funktion Kaltluftproduktion, Frischluftprodukti-
on und Immissionsschutz.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 31
2.7 Landschaftsbild
Beschreibung Der Untersuchungsraum liegt naturräumlich betrachtet im Naturraum
„Kinzig-Wolfach-Wald“ (Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Blatt
177 Offenburg 1967), einer Untereinheit des Mittleren Talschwarzwal-
des. Im Westen grenzen die Naturräume „Rauhkasten“ und „Hühners-
edelplatte“ an den Untersuchungskorridor. Landschaftsprägende Struk-
turen im Talraum sind die Kinzig mit beidseitigen Vorländern und
Schutzdämmen, die Grünlandnutzung sowie die Sonderkulturen in Form
von Obstplantagen. Kleinstrukturen sowie Gebüsche und Gehölze sind,
außer auf den Böschungen entlang der B 33, kaum noch vorhanden.
Landschaftsschutzgebiete sind keine ausgewiesen.
Nach dem Regionalplan (Regionalverband Südlicher Oberrhein) ist zwi-
schen Steinach und Bollenbach eine Grünzäsur ausgewiesen, die eine
bandartige Siedlungsentwicklung verhindern und die Erhaltung des
Landschaftsbildes sichern soll.
Bewertung Für die qualitative Bewertung des Landschaftsbildes sind flächenhafte,
linienförmige und punktuelle Strukturen wie Gehölze, Gewässer, Wald-
bestände etc. von Bedeutung, unabhängig davon ob sie kultur- oder
naturbedingt sind. Unter Berücksichtigung von Kriterien wie Naturnähe,
Vielfalt und Eigenart besitzt der Untersuchungskorridor insgesamt eine
mittlere Bedeutung bzw. Wertigkeit hinsichtlich des Landschaftsbildes.
Vorbelastet ist der Landschaftsraum durch den Korridor der B 33. Dies
entspricht auch der Einschätzung des Landschaftsplanes (Verwaltungs-
gemeinschaft Haslach) dem eine großräumige Betrachtung und Bewer-
tung zugrunde liegt.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 32
3. Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden
Beeinträchtigungen
Die Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Beeinträchtigungen
wird untergliedert in die Schutzgüter
• Pflanzen
• Tiere
• Boden
• Oberflächengewässer
• Grundwasser
• Klima/Luft
• Landschaftsbild
Dabei wird bei jedem Schutzgut unterschieden zwischen bau-, anlage-
und betriebsbedingten Beeinträchtigungen.
Für die nachfolgenden Erläuterungen sowie die Kennzeichnung im Be-
stands- und Konfliktplan werden Kürzel verwendet:
KP = Konflikt Pflanzen
KT = Konflikt Tiere
KBO = Konflikt Boden
KOW = Konflikt Oberflächengewässer
KGW = Konflikt Grundwasser
KKL = Konflikt Luft/Klima
KL = Konflikt Landschaftsbild
Beispiel: Schutzgut Pflanzen
K = Konflikt
KP = Konflikt Pflanzen
KP 1 = Konflikt Pflanzen, baubedingt (ohne nähere Zuordnung zu
bestimmten Bereichen, der Konflikt ist für den gesamten Be-
reich des Planfeststellungsabschnittes gültig.
KP 1a,b,c = Konflikt Pflanzen, baubedingt (mit näherer Zuordnung zu
bestimmten Bereichen, textlich und/oder kartographisch)
KP 2 = Konflikt Pflanzen, anlagebedingt (ohne nähere Zuordnung,
s.o.)
KP 3 = Konflikt Pflanzen, betriebsbedingt (ohne nähere Zuord-
nung, s.o.)
Die Vorgehensweise ist für alle o.g. Schutzgüter gültig.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 33
3.1 Pflanzen
Baubedingte Beeinträchtigungen
Baubedingte Auswirkungen beschreiben die Beeinträchtigungen, die
während der Bauphase auftreten können. Sie weisen in der Regel einen
vorübergehenden Charakter auf.
Zu den potentiellen, baubedingten Auswirkungen können gehören:
- Lärm- und Schadstoffbelastung
- Bodenverdichtung durch Maschineneinsatz
- Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungen, Lager-
flächen und Baustraßen – Flächenzerschneidung
- Gefährdung und Beeinträchtigung der verbleibenden (angrenzenden)
Flächen bzw. Vegetationsstrukturen und Lebensräumen während
der Ausbauphase.
Die Beeinträchtigungen treten nur temporär auf und sind deshalb nicht
nachhaltig. Dennoch können im Rahmen der Bauarbeiten erhebliche
Beeinträchtigungen auftreten (z.B. Schäden an angrenzenden Gehöl-
zen)
Die betroffenen Flächen wurden auf Grundlage der Grunderwerbspläne
ermittelt.
KP 1a: Der Biotoptyp „Sonstige Vegetation entlang Verkehrsflächen“
wird im gesamten Trassenverlauf in Höhe von 2.500 m2 vorübergehend
in Anspruch genommen. Da dieser Biotoptyp kurzfristig wiederherstell-
bar ist, werden die Beeinträchtigungen als gering eingestuft.
Beeinträchtigung: gering
KP 1b: „Gebüsche und Gehölze entlang Verkehrsflächen“ werden durch
die Anlage im gesamten Trassenverlauf in Höhe von 300 m2 vorüber-
gehend beansprucht. Die Beeinträchtigungen sind erheblich, da dieser
wenngleich überwiegend mittelwertige Biotoptyp kurzfristig nicht wieder-
herstellbar ist.
Beeinträchtigung: mittel
KP 1c: Durch vorübergehende Flächeninanspruchnahme ist der Bio-
toptyp „Obstplantage“ mit 4.100 m2 betroffen. Die Beeinträchtigungen
sind erheblich, da dieser Biotoptyp kurzfristig nicht wiederherstellbar ist.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 34
Beeinträchtigung: mittel
KP 1d: Durch vorübergehende Flächeninanspruchnahme sind „Wirt-
schaftswiesen mittlerer Standorte“ im gesamten Trassenverlauf in einem
Umfang von 10.800 m2 betroffen. Die Beeinträchtigungen sind erheb-
lich, da dieser mittelwertige Biotoptyp kurzfristig nicht wiederherstellbar
ist.
Beeinträchtigung: mittel
KP 1e: Der Biotoptyp „Weide mittlerer Standorte“ ist vorübergehend in
einem Umfang von 4.000 m2 betroffen. Die Beeinträchtigungen sind
erheblich, da dieser mittelwertige Biotoptyp kurzfristig nicht wiederher-
stellbar ist.
Beeinträchtigung: mittel
KP 1f: Der Biotoptyp „Einzelbaum“ ist mit 19 Stück betroffen. Die Beein-
trächtigungen sind erheblich, da dieser mittelwertige Biotoptyp kurzfristig
nicht wiederherstellbar ist.
Beeinträchtigung: mittel
57 Bäume sind gefährdet. Da die Bäume durch geeignete Schutzmaß-
nahmen erhalten werden können, ist die Beeinträchtigung gering.
Beeinträchtigung: gering
KP 1g: Durch den Baustellenbetrieb sind angrenzende §33 Biotope
„Magerrasen am Kinzigdamm“ gefährdet. Da die Beeinträchtigung durch
geeignete Schutzmaßnahmen vermieden wird, werden sie als gering
beurteilt.
Beeinträchtigung: gering
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
KP 2a: Der Biotoptyp „Sonstige Vegetation entlang Verkehrsflächen“ ist
durch Flächeninanspruchnahme im gesamten Trassenverlauf dauerhaft
in Höhe von 12.500 m2 betroffen. Aufgrund der Bedeutung als Lebens-
raum für Tiere, insbesondere Insekten und bereichsweise auch Repti-
lien, werden die Flächenverluste bzw. Beeinträchtigungen als mittel be-
urteilt.
Beeinträchtigung: mittel
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 35
KP 2b: „Gebüsche und Gehölze entlang Verkehrsflächen“ sind im Tras-
senverlauf mit insgesamt 7.500 m2 betroffen. Ca. 3.800 m2 der betroffe-
nen Gehölze sind nach § 33 NatSchG als besonders geschützte Biotope
bewertet. Der Verlust dieses zum Teil sehr hochwertigen Biotoptyps
führt zu hohen Beeinträchtigungen.
Beeinträchtigung: hoch
KP 2c: „Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte“ werden im gesamten
Trassenverlauf in Höhe von 600 m2 dauerhaft in Anspruch genommen.
Aufgrund der Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist der
Flächenverlust mit hohen Beeinträchtigungen verbunden.
Beeinträchtigung: hoch
KP 2d: Der Biotoptyp „Annuelle Ruderalvegetation“ ist in Höhe von 600
m2 dauerhaft in Anspruch genommen. Da dieser Biotoptyp kurzfristig
wiederherstellbar ist, werden die Beeinträchtigungen als mittel beurteilt.
Beeinträchtigung: mittel
Tabelle 14 Flächeninanspruchnahme von Biotoptypen durch das Vorhaben in m2
Biotoptyp Vorüberge-hende Flä-cheninan-spruchnahme in m²
Dauerhafte Flächeninan-spruchnahme in m²
Gesamtflä-cheninan-spruch- nahme in m2
Sonstige Vegetation entlang Verkehrsflä-chen (35.63/35.64)
2.500 12.500 15.000
Gebüsche und Ge-hölze entlang Ver-kehrsflächen (41.10)
300 7.5001) 7.800
Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte (33.41)
10.800 600 11.400
Weiden mittlerer Standorte (33.52)
4.000 --- 4.000
Obstplantage (37.20)
4.100 --- 4.100
Annuelle Ruderalve-getation (35.61)
--- 600 600
Einzelbaum (45.30) 19 Stück --- 19 Stück
Summe 21.700 21.200 42.900
1)Anteil von §33 Biotopen 3.800 m²
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 36
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
KP 3a: Da durch den Ausbau keine wesentliche Erhöhung der Ver-
kehrsbelastung verursacht wird, ist eine Mehrbelastung durch betriebs-
bedingte Schadstoffe im Vergleich zum heutigen Zeitpunkt nicht zu er-
warten. Allerdings verschiebt sich das bestehende Schadstoffband in
Richtung Kinzig, die Beeinträchtigungen werden deshalb als gering be-
urteilt.
Die Beeinträchtigungen durch schadstoffbelastetes Straßenoberflä-
chenwasser werden als unerheblich eingestuft, da dies wie bisher auf
den angrenzenden Banketten und Böschungen versickert und außer-
halb des Straßenkörpers liegende Lebensräume nicht beeinträchtigt.
Beeinträchtigung : gering
KP3b: Die Zerschneidungswirkung der B33 ist bereits heute erheblich,
der geplante Ausbau ist deshalb lediglich als geringe Beeinträchtigung
zu bewerten.
Beeinträchtigung: gering
3.2 Tiere
Artenschutzfachlich relevante Arten Baubedingte Beeinträchtigungen
KT 1: Bei der Baufeldräumung und während der Bauarbeiten kön-
nen Individuen, Nahrungshabitate sowie Fortpflanzungs- und Ruhe-
stätten von Haselmaus, Vögel und Zauneidechsen zerstört werden;
siehe Kapitel 4.1.1 im Artenschutzfachbeitrag.
Beeinträchtigung: hoch
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
KT 2: Durch den Ausbau der B33 gehen Fortpflanzungs-, Nah-
rungs- und Ruhestätten von Haselmaus, Vögel und Zauneidechsen
dauerhaft verloren; siehe Kapitel 4.1.2 im Artenschutzfachbeitrag.
Beeinträchtigung: hoch
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
KT 3: Da sich das Verkehrsaufkommen nicht wesentlich verändert,
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 37
sind zusätzliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen nicht zu er-
warten.
Beeinträchtigung: unerheblich
Naturschutzfachlich relevante Arten
Für naturschutzfachlich relevante Arten sind keine erheblichen Be-
einträchtigungen zu erwarten. Tagfaltervorkommen auf den Kinzig-
dämmen (Magerrasen) und umliegenden Wiesen sind weder bau-,
noch anlage- oder betriebsbedingt betroffen. Dies gilt auch für die
Libellenvorkommen an der Kinzig und entlang den umliegenden
Gräben. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind auszuschließen.
Beeinträchtigung: unerheblich
3.3 Boden
Baubedingte Beeinträchtigungen
KBO 1a: Für Baustraßen, die den Verkehr während des Baube-
triebs gewährleisten, werden insgesamt 3.300 m2 vorübergehend
versiegelt, wobei mittel bis sehr hochwertige Böden „Brauner Auen-
boden-Auengley und Auengley- Brauner Auenboden aus Auensand
und –lehm“ (2.300m²) und „Auenregosol aus Flussschottern“
(1.000m²) betroffen sind. Obwohl nach Abschluss der Bautätigkeit
eine Entsiegelung und Rekultivierung der vorübergehend bean-
spruchten Böden vorgenommen wird, sind die Beeinträchtigungen
durch die vorübergehende Versiegelung erheblich.
Beeinträchtigung: mittel
KBO 1b: Für Baustraßen und sonstige Baustelleneinrichtungsflä-
chen werden 18.400m² vorübergehend beansprucht. Da nach Ab-
schluss der Bautätigkeit eine fachgerechte Rekultivierung der vo-
rübergehend beanspruchten Böden vorgenommen wird, sind erheb-
liche Beeinträchtigungen auszuschließen.
Beeinträchtigungen durch Schadstoffe (Öle, Schmierstoffe, Treib-
stoffe u.a.), die bei unsachgemäßer Wartung von Geräten und Ma-
schinen in den Boden gelangen können werden bei Einhaltung
sämtlicher Vorschriften und Richtlinien ausgeschlossen.
Beeinträchtigung: gering
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 38
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
KBO 2: Im Rahmen des Ausbaus werden 5.000 m² dauerhaft neu
versiegelt. Betroffen von der Neuversiegelung sind der mittelwertige
„Braune Auenboden Auengley und Auengley- Brauner Auenboden
aus Auensand und -lehm“ in Höhe von ca.3.000m und der sehr
hochwertige „Auenregosol aus Flussschottern“ in Höhe von
ca.2.000m². Die Böden sind überwiegend anthropogen überprägt
(vorhandene Straßennebenflächen). Die Beeinträchtigungen sind
jedoch erheblich, da ein vollständiger Funktionsverlust der Böden
verursacht wird.
Beeinträchtigung: hoch
KBO 3: Für Straßennebenflächen (Bankette, Böschungen) werden
insgesamt 16.200 m2 dauerhaft beansprucht; betroffen sind sowohl
mittelwertiger „Brauner Auenboden Auengley und Auengley - Brau-
ner Auenboden aus Auensand und -lehm“ in Höhe von ca. 9.800m²
und der hochwertige „Auenregosol aus Flussschottern“ in Höhe von
6.400m². Ein vollständiger Funktionsverlust der Böden, wie im Fall
der Versiegelung, entsteht hier nicht. Durch die Überlagerung bzw.
Überformung des Bodens (Auftrag und Abtrag) kann jedoch von
einer Störung der Bodenfunktionen ausgegangen werden, so dass
die Beeinträchtigungen als gering beurteilt werden.
Beeinträchtigung: gering
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
KBO 4: Durch betriebsbedingte Schadstoffe sind weitestgehend die
seitlichen Bankette und Straßenböschungen betroffen, wie dies be-
reits heute der Fall ist. Die Schadstoffkonzentrationen liegen jedoch
hier bereits deutlich unter den Grenzwerten der 22. BImSchV, so
dass die Beeinträchtigungen bzw. Mehrbelastungen als gering beur-
teilt werden.
Beeinträchtigung: gering
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 39
3.4 Oberflächengewässer
Baubedingte Beeinträchtigungen
KOW 1: Auf einen Eingriff durch die Baustellenverkehrsführung in
das HQ100 Abflussprofil kann durch eine Abstützmaßnahme (siehe
technische Planung Unterlage 14, Plan2) verzichtet werden. Dem-
nach ist ein Eingriff in die Überflutungsflächen HQ 100 nicht zu er-
warten.
Beeinträchtigung: keine Beeinträchtigungen
Während der baulichen Tätigkeiten sind Beeinträchtigungen durch
auslaufende Schadstoffe (Öle, Schmierstoffe, Treibstoffe u.a.) nie
auszuschließen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Geräte und
Maschinen sachgerecht gewartet, einschlägige Vorschriften und
Richtlinien eingehalten werden, so dass die Gefahren für das Ge-
wässer als gering zu beurteilen sind.
Beeinträchtigung: gering
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
KOW 2: Die heutigen Abflussbedingungen bleiben durch den Aus-
bau der B33 erhalten.
Durch das Errichten einer Naturblocksteinmauer zum Abfangen der
Böschung Bau Km 0+820 bis1+020 kann auf eine Verlegung des
Dammwegs Richtung Kinzig verzichtet und der damit vorhandenen
Eingriff in Überschwemmungsflächen HQ100 vermieden werden.
Der Eingriff ist unerheblich; es besteht kein Ausgleichsbedarf.
Beeinträchtigung: keine Beeinträchtigung
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
KOW 3: Die Gefahr des Eintrages von schadstoffbelastetem Stra-
ßenoberflächenwasser ist auszuschließen. Das Wasser versickert
breitflächig über die seitlichen Böschungen; gezielte Einleitungen in
die Fließgewässer sind nicht vorgesehen. Die Gefahren für das
Gewässer sind deshalb als gering zu beurteilen.
Beeinträchtigung: gering
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 40
3.5 Grundwasser
Baubedingte Beeinträchtigungen
KGW 1: Während der Bauphase sind Beeinträchtigungen des
Grundwassers durch auslaufende bzw. eindringende Schadstoffe in
den Untergrund weitestgehend auszuschließen. Die Geräte und
Maschinen werden sachgerecht gewartet, einschlägige Vorschriften
und Richtlinien werden eingehalten und Gründungsarbeiten im
Grundwasser sind nicht erforderlich. Die Gefährdung wird deshalb
als gering beurteilt.
Beeinträchtigung: gering
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
KGW 2: Durch den Ausbau der B 33 wird eine Fläche von ca. 5.000
m2 neu versiegelt. Durch Bankette sowie Böschungen wird eine
Fläche von 16.200 m2 überlagert bzw. überformt. Dies hat zur Fol-
ge, dass versickerungsfähige Flächen, die zur Grundwasserneubil-
dung beitragen, zumindest durch die zusätzliche Versiegelung ver-
loren gehen. Da das Niederschlagswasser, wie bisher über die seit-
lichen Straßenböschungen in den Untergrund versickern, sind die
Beeinträchtigungen für das Grundwasser als gering zu beurteilen.
Beeinträchtigung: gering
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
KGW 3: Die Straßenentwässerung erfolgt breitflächig über die seit-
lichen Straßenböschungen, wo das Wasser versickern kann. Unter
der Voraussetzung, dass auf den Böschungen ein Boden mit hohem
Schadstoffrückhaltepotenzial aufgetragen wird, ist die Gefährdung
für das Grundwasser als gering zu beurteilen.
Beeinträchtigung: gering
3.6 Klima/Luft
Baubedingte Beeinträchtigungen
KKL 1: Die vorübergehende Versiegelung von Flächen zur Baustel-
lenverkehrsführung (3.300 m2) und die vorübergehende Inan-
spruchnahme für Baustraßen und sonstige Baustelleneinrichtung
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 41
(18.400m²) ist lokalklimatisch und lufthygienisch gesehen mit uner-
heblichen Beeinträchtigungen verbunden, da die Flächen zeitlich
begrenzt in Anspruch genommen werden. Betroffen sind überwie-
gend vorhandene Straßennebenflächen (2.500 m2) und angrenzen-
de Wiesen (10.800m2), Weiden (4.000m²), Gehölze (300m²) und
Obstplantagen (4.100 m²), die eine mittlere Bedeutung besitzen.
Der vorübergehende Verlust der Flächen wird deshalb als gering
beurteilt.
Beeinträchtigung: gering
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
KKL 2: Durch den Ausbau der B 33 werden dauerhaft überwiegend
Flächen/Klimatope in Anspruch genommen, die lokalklimatisch und
lufthygienisch eine mittlere Bedeutung bzw. Wertigkeit besitzen.
Durch den Flächenverlust bzw. die Nutzungsänderung von ca.
21.000 m2 sind in Anbetracht der im Talraum verbleibenden offenen
Bereiche lediglich geringe Beeinträchtigungen für das Klima bzw.
die Luft zu erwarten.
Beeinträchtigung: gering
KKL 2a: Die geplante Erhöhung der Lärmschutzwände bei Steinach
verursacht keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die Lärmschutz-
wände sind ausschließlich in Längsrichtung zum Tal ausgerichtet,
wobei die Talwinde in ihrer Wirkung und Reichweite nicht beein-
flusst werden. Dies gilt auch für die Kaltluftströme aus den Seitentä-
lern, die bereits in Höhe der B 33 infolge von Bodenrauhigkeiten
(Bebauung u.a.) an Wirkungen verloren haben. Die Beeinträchti-
gungen werden deshalb als gering beurteilt.
Beeinträchtigung: gering
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
KKL 3: Die Grenzwerte der 22. BIMSchV für Luftschadstoffe wer-
den eingehalten bzw. unterschritten; Mehrbelastungen durch erhöh-
tes Verkehrsaufkommen sind auszuschließen. Zudem ist die lufthy-
gienische Situation im Kinzigtal infolge der guten Durchlüftung durch
die Talwinde, die zu notwendigen Luftaustauschprozessen beitra-
gen, positiv beeinflusst.
Beeinträchtigung: unerheblich
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 42
3.7 Landschaftsbild
Baubedingte Beeinträchtigungen
KL 1: Durch die Inanspruchnahme von Flächen für Baustraßen und
den Baustellenbetrieb wird das Landschaftsbild vorübergehend im
gesamten Ausbauabschnitt beeinträchtigt.
Baubedingt wird 300m² Gehölzbewuchs entfernt, der jedoch nach
Abschluss der Bautätigkeit wieder ersetzt wird. Alle vorübergehend
beanspruchten Flächen werden rekultiviert bzw. in ihren ursprüngli-
chen Zustand zurückgeführt, so dass die Beeinträchtigungen ledig-
lich vorübergehend wirksam sind.
In Verbindung mit der Verlärmung des Landschaftsraums während
der Bauzeit sind die Beeinträchtigungen als gering zu beurteilen.
Beeinträchtigung: gering
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
KL 2a: Anlagebedingte Verluste landschaftsprägender Gehölze;
betroffen sind Gebüsche und Gehölze auf den Böschungen sowie
daran angrenzende Flächen (7.500m²). In Verbindung mit den zu-
sätzlichen baubedingten Eingriffen wird auf der westlichen Fahr-
bahnseite der gesamte Bewuchs entfernt. Das Landschaftsbild wird
hier erheblich beeinträchtigt.
Beeinträchtigung: hoch
KL 2b: Die vorhandenen Lärmschutzwände bei Steinach werden
auf insgesamt 2 m erhöht. Durch den vorhandenen Bewuchs ent-
lang der B 33, der weitestgehend erhalten werden kann, sind die
Lärmschutzwände von außen bereits gut eingebunden. Auf kurzen
Abschnitten, wo kein Bewuchs vorhanden ist bzw. dieser im Zuge
der Ausbaumaßnahme entfernt wird, sind Gehölzpflanzungen vor-
gesehen; punktuell werden die Lärmschutzwände auch berankt. Die
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden als gering einge-
stuft.
Beeinträchtigung: gering
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
KL 2c: Der Ausbauabschnitt ist durch die vorhandenen Nutzungen
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 43
bzw. die bereits im Tal verlaufende B33 bereits stark vorbelastet.
Die geringfügige Verschiebung des Belastungsbands (Schadstoffe,
Lärm) in Richtung Kinzig bewirkt deshalb nur eine geringe Ver-
schlechterung des Landschaftsbilds bzw. der Erholungseignung.
Beeinträchtigung: gering
3.8 Zusammenfassung
Tabelle 15 Erheblichkeit der Beeinträchtigungen
Schutzgut Art der Beeinträchtigung
Bau Anlage Betrieb
Pflanzen mittel hoch gering
Tiere hoch hoch unerheblich
Boden mittel/gering hoch gering
Oberflächengewäs-ser gering gering gering
Grundwasser gering gering gering
Klima/Luft gering gering unerheblich
Landschaftsbild gering Mittel (gering-hoch) gering
Beim Schutzgut Pflanzen sind vor allem die anlagebedingten Beein-
trächtigungen als hoch einzustufen, die baubedingten Beeinträchti-
gungen, die nur temporär auftreten, als mittel. Beim Schutzgut Tiere
sind die bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen hoch einzu-
stufen. Beim Schutzgut Boden ist vor allem die anlagebedingte Be-
einträchtigung hoch, da im Bereich der Neuversiegelung sämtliche
Bodenfunktionen verloren gehen. Durch den vorübergehenden Ver-
lust von landschaftsbildprägenden Flächen und Strukturen werden
die anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens für das Land-
schaftsbild als mittlere Beeinträchtigungen beurteilt. Die Beeinträch-
tigungen der übrigen Schutzgüter werden als gering bewertet.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 44
4. Landschaftspflegerische Maßnahmen
Die naturschutzrechtlichen Regelungen verpflichten den Vorhaben-
träger, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen („Vermei-
dung“) und unvermeidbare Beeinträchtigungen so gering wie mög-
lich zu halten („Minderung“). Die verbleibenden unvermeidbaren
erheblichen Eingriffe sind durch landschaftspflegerische Maßnah-
men auszugleichen („Ausgleich“). Ausgleichsmaßnahmen sind da-
rauf ausgerichtet, die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaus-
haltes und Landschaftsbildes gleichartig und gleichwertig wieder-
herzustellen. Der Umfang der Ausgleichsmaßnahmen orientiert sich
an dem in Tabelle 10 ermittelten Kompensationsbedarf. Sind die
erheblichen Beeinträchtigungen weder vermeidbar und ausgleich-
bar, so sind Ersatzmaßnahmen („Ersatz“) vorzusehen, bei denen
der funktionale und räumliche Bezug gelockert ist.
4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Ein wesentliches Projektmerkmal ist, dass es sich hier um keinen
Straßenneubau, sondern um den Ausbau der bestehenden B 33
handelt. Dies bedeutet, dass keine vollkommen neuen Zerschnei-
dungs- und Barrierewirkungen in der Landschaft erzeugt werden.
Der Ausbau beschränkt sich weitestgehend auf Straßennebenflä-
chen und auf schmale Randzonen angrenzender Nutzungen. Zu-
dem erfolgt der Ausbau nahezu ausschließlich auf der westlichen
Seite der bestehenden Straße, so dass beidseitige Eingriffe vermie-
den werden.
Die nachfolgenden Maßnahmen zielen alle darauf ab, die Beein-
trächtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild zu vermeiden
bzw. zu mindern.
V 1: Reduzierung der Beanspruchung von Flächen für Baustraßen
u.ä. auf ein Mindestmaß; Ausweisung von Tabuflächen in natur-
schutzfachlich wertvollen Bereichen ( Magerrasen auf den Kinzig-
dämmen, nach § 33 NatSchG geschützt).
V 2: Erhaltung vorhandener Biotopstrukturen (Feldhecken und -
gehölze) auf Straßenböschungen und unmittelbar angrenzenden
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 45
Flächen durch geeignete Schutzmaßnahmen.
V 3: Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genommener Flä-
chen für Baustraßen u.ä..
V 4: Bauzeitenbeschränkung und Vergrämung; Abstimmen der
Bauzeiten auf die Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten von Vögeln
und Reptilien.
V 5: Anlage von Wilden Hecken und Anbringen von Kästen für die
Haselmäuse (CEF-Maßnahmen).
V 6: Nach § 33 geschützte Bereichen und wertvollen Lebensräume
für Reptilien und Vögel als Tabuflächen ausweisen
V 7: Anlage von Reptilienschutzzäunen
V 8: Anlage von 3 Steinriegeln (CEF- Maßnahme) und Bereitstellen
von CEF- Flächen mit insgesamt 2.880m².
Abschließende Beurteilung der artenschutzrechtliche n
Belange
Durch die Bauzeitenbeschränkung (Entfernen der Gehölze im Win-
ter) ist ein Töten oder Verletzen von Individuen (Vögel) während der
Bauzeit nahezu ausgeschlossen.
Aufgrund der erheblichen Vorbelastung verschlechtert sich die Stö-
rung nicht signifikant.
Die ökologische Funktion des Lebensraums (§ 44 Abs. 1, Satz 3)
bleibt wie zuvor bestehen. Durch die Umpflanzung der Hecken
(CEF-Maßnahme) werden vorgezogen vor Baubeginn neue Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten hergestellt. Da keine seltenen Arten
betroffen sind, bleibt die ökologische Funktion des Lebensraum (§
44 Abs. 1, Satz 2) bestehen.
Werden alle Vermeidungs-, Minderungsmaßnahmen und CEF-
Maßnahmen umgesetzt, tritt kein Verbotstatbestand nach § 44 ein.
In den Maßnahmenblättern (Anhang 1) sind die LBP-Maßnahmen
im Detail erläutert.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 46
4.2 Verbleibende Beeinträchtigung und Ermittlung de s Kompen- sationsbedarfs
Verbleibende Beeinträchtigungen
Nach Prüfung der Erheblichkeit und Berücksichtigung der Vermei-
dungs- und Minderungsmaßnahmen verbleiben nachfolgende un-
vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen. Diese sind durch Maß-
nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszuglei-
chen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise (Ersatz-
maßnahmen) zu kompensieren.
Pflanzen
• Vorübergehende Inanspruchnahme von Lebensräumen (KP 1b,
KP 1c, KP 1d, KP 1e, KP 1f); insgesamt 21.700 m2.
• Dauerhafte Inanspruchnahme und Verlust von Lebensräumen
(KP 2a, KP 2b, KP 2c, KP 2d); insgesamt 21.200 m2.
Geringe Beeinträchtigung (KP 1a, KP 1 g)
Tiere
• Vorübergehende und dauerhafte Beeinträchtigung von Hasel-
maus, Vögel und Zauneidechse (KT 1, KT 2)
Boden
• Dauerhafte Inanspruchnahme und Verlust von Böden (KBO 2);
insgesamt 21.200 m2, davon sind 5.000 m2 versiegelt.
● Vorübergehende Versiegelung von Baustraßen zur Baustellen-
verkehrsführung (KBO 1a); insgesamt 3.300m²
• geringe Beeinträchtigungen (KBO 1b, KBO3, KBO4)
Oberflächengewässer
• geringe Beeinträchtigung (KOW 1, KOW 3, KGW1, KGW 2,
KGW 3).
Klima/Luft
• geringe Beeinträchtigungen (KKL1, KKL2, KKL 2a)
Landschaftsbild/Erholung
• Dauerhafte Inanspruchnahme und Verlust von Gehölzen (KL
2a); insgesamt 7.500 m2 .
• geringe Beeinträchtigungen (KL1, KL2b, KL2c)
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 47
Ermittlung des Kompensationsbedarfs gemäß Ökokontoverordnung
Der Kompensationsbedarf für den flächenbezogenen Eingriff in das
Schutzgut Pflanzen (Biotope) und Boden wurde gemäß der Ökokon-
toverordnung (siehe Tabelle 14 und Tabelle15 ) ermittelt. Dieser
beträgt insgesamt 427.549 ÖP. Alle anderen Beeinträchtigungen
(z.B. baubedingte Gefährdungen, Beeinträchtigungen für die
Schutzgüter Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Erholung) lassen sich
nicht nach dem Verfahren der Öko-Punkte ermitteln. Deshalb ist die
verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich
erforderlich, zumal es auf der Bundesebene (geplantes Vorhaben ist
eine Bundesmaßnahme) keine Ökokontoverordnung gibt.
Tabelle 16 Kompensationsbedarf Schutzgut Pflanzen
Betroffene Biotoptypen Fläche in m²
Ökopunkte pro m² Gesamt
Sonstige Flächen entlang Ver-kehrsflächen(35.63/35.64) 12.500 8 100.000
Gebüsche und Gehölze entlang von Verkehrsflächen 4.000 12 48.000
Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte (33.41) 1.900 13 24.700
Weide mittlerer Standorte (33.52) 4.000 13 52.000
Obstplantage (37.20) 4.100 4 16.400 § 33 Biotop Gebüsche und Ge-hölze entlang von Verkehrsflä-chen
3.600 20 72.000
§ 33 Biotop Auewald am Mühl-bach 200 28 5.600
Einzelbäume (45.30) 19 Stück 600 11400
Summe 330.100
Tabelle 17 Kompensationsbedarf Schutzgut Boden
Bodenkundliche Einheit
Fläche Ökopunkte Gesamt
Brauner Auenboden Auengley aus Au-ensand und –lehm
3.000 2.3003)
9,331)
27.990 21.459
„Auenregosol aus Flussschottern“
2.000 1.0003)
162)
32.000 16.000
Summe 97.449
1)Bei einer Wertstufe von 2,33, die sich aus dem Mittelwert der Bewertungsklassen der einzelnen Bodenfunktionen ergibt 2) Bei einer Wertstufe von 4,00, die sich aus dem Mittelwert der Bewertungsklassen der einzelnen Bodenfunktionen ergibt 3) vorübergehend in Anspruch genommen für Baustraßen
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 48
4.3 Ausgleichsmaßnahmen
Die Ausgleichsmaßnahmen beziehen sich ausschließlich auf den
Trassenbereich und unmittelbar angrenzende Flächen.
Darüber hinausgehende Ausgleichsmaßnahmen zur Deckung des
ermittelten Ausgleichsbedarfs bieten sich einerseits vor Ort nicht an,
andererseits sind Maßnahmen aufgrund bestehender Vorbelastun-
gen an der B 33 auch nicht sinnvoll.
A 1: Pflanzung von Hecken zwischen Fahrbahn und seitlichen
Parallelwegen/Damm (450 m2).
A 2: Flächenhafte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern auf
Straßennebenflächen (6.200 m2).
A 3: Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baum
gruppen (36 Stück).
A 4: Ansaat von Landschaftsrasen auf Böschungen (7.200 m2).
A 5: Berankung von Lärmschutzwänden (600 m).
A 6: Entsiegelung befestigter Flächen (700 m2).
A 7: Entsiegelung und Rekultivierung der vorübergehend als Bau-
straßen genutzten Bereiche (3.300m²)
In den Maßnahmenblättern (Anhang 1) sind die Maßnahmen im De-
tail erläutert.
Tabelle 18 Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen
Betroffene Biotoptypen Fläche
in m²
Ökopunkte
pro m²l
Gesamt
Pflanzung von Hecken zwischen Fahrbahn und seitlichen Parallelwe-gen/Damm
450 14 6.300
Flächenhafte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern auf Straßennebenflä-chen
6.200 14 86.800
Pflanzung von Einzelbäumen, Baum-reihen und Baumgruppen
36 Stück 600 21600
Ansaat von Landschaftsrasen auf Böschungen 7.200 6 43.200
Entsiegelung befestigter Flächen 700 16 11.200 Entsiegelung und Rekultivierung der vorübergehend als Baustraßen ge-nutzter Bereiche
3.300 8 26.400
Summe 195500
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 49
4.4 Ersatzmaßnahmen
Für die verbleibenden Resteingriffe in den Schutzgütern Pflanzen, Tiere,
Boden und Wasser sowie zur Kompensation der als gering bewerteten
Beeinträchtigungen wird eine Ersatzmaßnahme im Untersuchungsgebiet
des geplanten Ausbaus umgesetzt. Diese soll auch den nicht vermeid-
baren time-lag-Effekt (Zeitraum, der vergeht bis die Ausgleichsflächen
die geplanten ökologischen Funktionen voll erfüllen können) kompensie-
ren.
E 1: Wiederherstellung der Durchgängigkeit in der Kinzig bei Stein-
ach am „Steinacher Wehr“ (Ausleitungswehr des Kinzig-kraftwerks
Steinach).
Das Steinacher Wehr liegt bei Flusskilometer 42,419 am nördlichen
Ortsrand von Steinach; siehe Unterlage 9, Plan 5.
Zur Herstellung der Durchwanderbarkeit ist die Umgestal-
tung/Erneuerung der Fischaufstiegsanlage vorgesehen. Die Maß-
nahme ist unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg der Lachwie-
deransiedlung im Kinzigsystem. Sie ist eine von zahlreichen Maß-
nahmen, mit der die Durchgängigkeit in der Kinzig sukzessive wie-
derhergestellt wird. Mit der hier vorgesehenen Maßnahme reicht die
Durchgängigkeit dann bis zum „Artenberger Wehr“ bei Flusskilome-
ter 49,299.
Die Gestaltung der Anlage muss den Erfordernissen der vorkom-
menden Lebewesen/Arten angepasst werden, wie beispielsweise
geeignete Einstiege, eine nicht zu große Stufenhöhe, ein passendes
Sohlsubtrat sowie ein ausreichender Abfluss, um eine angemesse-
ne Fließtiefe und variationsreiche Strömungsverhältnisse sicherzu-
stellen.
Das Auffinden der Einstiege ist durch eine sogenannte Lockströ-
mung zu erleichtern. Nach Umsetzung dieser Maßnahme ist die
Kinzig zwischen dem „Haubacher Wehr“ bei Biberach (Flusskilome-
ter 37,1919) und dem „Artenberger Wehr“ südlich von Steinach
(Flusskilometer 44,299) durchwanderbar.
Mit der Umsetzung der Ersatzmaßnahme werden die verbleibenden
Resteingriffe vollständig kompensiert.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 50
Steinacher Wehr – Funktionsunfähiger Fischpass
4.5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ist schutzgutbezogen darge-
stellt, d.h. den erheblich beeinträchtigten Schutzgütern sind entspre-
chende Maßnahmen zur Kompensation zugeordnet.
Pflanzen
Die Flächen -und Funktionsverluste verschiedener Biotoptypen bzw.
Lebensräume für Pflanzen können nur teilweise durch Ausgleichs-
maßnahmen (A 1, A 2, A 3, A 4) kompensiert werden. Dem errech-
neten Ausgleichsbedarf (siehe Tabelle 14) in Höhe von 330.100
Ökopunkten stehen Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von 195.500
Ökopunkten gegenüber, so dass ein Defizit von 134.600 Ökopunk-
ten verbleibt. Dieses wird durch die Ersatzmaßnahme E 1 kompen-
siert.
Tiere
In Verbindung mit den vorgesehenen Vermeidungs- und Minde-
rungsmaßnahmen werden erhebliche Beeinträchtigungen vermie-
den. Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 51
Boden
Durch den Straßenausbau werden 5.000 m2 Fläche mit einem Wert
von 59.990 Ökopunkten überbaut und versiegelt, wobei sämtliche
Bodenfunktionen verloren gehen. Zusätzlich werden im Rahmen der
Bautätigkeit 3.300m² mit einem Wert von 37.459 Ökopunkten vo-
rübergehend versiegelt. Dem errechneten Ausgleichsbedarf von
97.449 Ökopunkten stehen die Ausgleichsmaßnahmen A 6 „Entsie-
gelung“ mit einer Fläche von 700m² und einem Wert in Höhe von
11.200 Ökopunkten (lt. Ökokontoverordnung Tab.3. Entsiegelung: 16
ÖP/m²) und der Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genom-
mener Flächen in Höhe von 3.300m² und einem Ökopunktewert von
26.400 (lt. Ökokontoverordnung Tab.3. Rekultivierung: 16 ÖP/m²)
gegenüber, die das Defizit (59.849 ÖP) nur teilweise kompensieren
können. Das verbleibende Defizit wird durch die Ersatzmaßnahme E
1 kompensiert.
Oberflächenwasser
In die Überflutungsflächen des HQ100 wird bau- und anlagebedingt
nicht eingegriffen, d.h. es werden keine Retentionsflächenverluste
verursacht, daher sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
(siehe Erläuterungsbericht der Technischen Planung, Kap.6.3.9).
Die sonstigen ermittelten geringwertigen Beeinträchtigungen werden
durch die vorgesehene Ersatzmaßnahmen E 1 kompensiert.
Grundwasser
Die ermittelten geringwertigen Beeinträchtigungen werden durch die
vorgesehene Ersatzmaßnahmen E 1 kompensiert.
Klima/Luft
Die ermittelten geringwertigen Beeinträchtigungen werden durch die
vorgesehene Ersatzmaßnahmen E 1 kompensiert.
Landschaftsbild
Durch den Straßenbau werden 7.800 m2 Gebüsche und Gehölze auf
den Böschungen und davon angrenzenden Flächen entfernt. In Ver-
bindung mit Gehölzpflanzungen (A 1 – A 3) in Höhe von 6.650 m2
auf Straßennebenflächen und 36 Einzelbäumen auf angrenzenden
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 52
Wiesen, sowie der Berankung von Lärmschutzwänden (A5), wird der
Eingriff kompensiert. Die vorgesehenen Maßnahmen sind geeignet,
das Landschaftsbild wieder herzustellen bzw. landschaftsgerecht
neu zu gestalten.
Die ermittelten geringwertigen Beeinträchtigungen werden durch die
vorgesehene Ersatzmaßnahmen E 1 kompensiert.
Konfliktsituation Landschaftspflegerische Maßnahmen
Nr. des Konfliktes, betroffenes Potenzial
Lage
Art der Beeinträchtigung und zu erwartende Auswirkungen
Bewertung in Öko-punkten
Nr. der Maß- nahme
Unterlage Nr. Plan Nr.
Beschreibung der Maßnahme
Begründung der Maß-nahme
Öko-punkte
Defizit
Pflanzen
KP 2a Bauanfang bis Bauende
Dauerhafte Inanspruchnahme (12.500 m 2) von Sonstiger Vegetation entlang Verkehrsflächen; Verlust von Vegetationsstrukturen und Lebens-räumen der Fauna.
100.000 A 4
9 1-4
Ansaat von Land-schaftsrasen auf Böschungen (7.200 m 2)
Ausgleich der Verluste von Vegetationsstruktu-ren und Lebensräumen der Fauna
43.200 56.800 Kom-
pensati-on mit
E 1
KP 1b KP 2b
Bauanfang bis Bauende
Vorübergehende (300 m 2) und dauerhafte (3.700 m2) Inanspruchnahme von Gebüschen und Gehöl-zen entlang Verkehrsflächen; Verlust von § 33 Biotop „Hecken am Straßendamm“ (3.600m²) Verlust von §33 Biotop „ Auwald am Mühlbach“ (200m²)
48.000
72.000
5.600
A 1
A 2
9 2, 3
9
1-4
Pflanzung von Hecken zwischen Fahrbahn und seitlichen Paral-lelwegen/Damm (450 m2) Flächenhafte Pflan-zung von Bäumen und Sträuchern auf Stra-ßennebenflächen (6.200 m2)
Ausgleich der Verluste von Vegetationsstruktu-ren und Lebensräumen der Fauna
6.300
86.800
41.700
+9.200
Kom-pensati-on mit
E 1
KP 1d KP 2c
Bauanfang bis Bauende
Vorübergehende (600 m 2) und dauerhafte (1.300 m2) Inanspruchnahme von Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte; Verlust von Vegetationsstrukturen und Lebens-räumen der Fauna
24.700 Funktionsverlust wäh-rend der Bauphase. Temporäre Ausgleichs-maßnahmen sind vor Ort nicht möglich und sinnvoll.
--- 24.700 Kom-
pensati-on mit
E 1
KP 1e Bauende Vorübergehende (4.000 m 2) Inanspruchnahme von
Weiden mittlerer Standorte Verlust von Vegetationsstrukturen und Lebens-räumen der Fauna
52.000 Funktionsverlust wäh-rend der Bauphase. Temporäre Ausgleichs-maßnahmen sind vor Ort nicht möglich und sinnvoll.
--- 52.000 Kom-
pensati-on mit
E 1
KP 1c Mitte der Baustrecke
Vorübergehende Inanspruchnahme von Obstplan-tage (4.100 m²) Verlust von Vegetationsstrukturen und Lebens-räume der Fauna
16.400 Funktionsverlust wäh-rend der Bauphase. Temporäre Ausgleichs-maßnahmen sind vor Ort nicht möglich und sinnvoll.
--- 16.400 Kom-
pensati-on mit
E 1
KP 1f Bauanfang bis Bauende
Verlust von 19 Einzelbäumen als Vegetationsstruk-tur und Lebensräume der Fauna
11400 A 3 9.4 1
Pflanzung von Einzel-bäumen, Baumreihen und Baumgruppen (36 Stück)
Ausgleich der Verluste von Vegetationsstruktu-ren und Lebensräumen der Fauna
21600 +10200
3-streifiger Ausbau der B
33 Steinach- H
aslach Seite 53
Konfliktsituation Landschaftspflegerische Maßnahmen
Nr. des Konfliktes, betroffenes Potenzial
Lage
Art der Beeinträchtigung und zu erwartende Auswirkungen
Bewertung in Öko-punkten
Nr. der Maß- nahme
Unterlage Nr. Plan Nr.
Beschreibung der Maßnahme
Begründung der Maß-nahme
Öko-punkte
Defizit
Boden
KBO 1 KBO 2
Bauanfang bis Bauende
Dauerhafte (5.000m²) und vorübergehende (3.300m²) Versiegelung von Boden Verlust der Bodenfunktionen
97.449
A 6
A 7
9.3 1, 4
9.3 1
Entsiegelung befestig-ter Flächen (700m 2) Rekultivierung der vorübergehend versie-gelten Flächen (Baustraßen)
Teilausgleich der Bo-denverluste, weitere Entsiegelungen bieten sich vor Ort nicht an
11.200
26.400
59.849
Kom-pensa-tion mit
E 1
Landschaftsbild
KL 2a
Bauanfang bis Bauende
Dauerhafte (7.300 m² ) Inanspruchnahme von Ge-hölzen auf den Straßenböschungen und angren-zenden Flächen; Verlust landschaftsprägender und akzentuierender Gehölzstrukturen Verlust von 15 Einzelbäumen
--- A 1
A 2
A 3
A 4
A5
9.3 2, 3
9.3 1-4
9.3 1-4
9.3 1-4
9.3 1
Pflanzung von Hecken zwischen Fahrbahn und seitlichen Paral-lelwegen/Damm (6.200 m²) Flächenhafte Pflan-zung von Bäumen und Sträuchern auf Stra-ßennebenflächen (450 m2) Pflanzung von Einzel-bäumen, Baumreihen und Baumgruppen (36 Stück) Ansaat von Land-schaftsrasen auf Böschungen (7.200 m 2) Begrünung von Lärm-schutzwänden
Ausgleich der Verluste von straßenbegleitenden und landschaftsprägen-den Vegetationsstruktu-ren; Wiederherstellung bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes
---
Kom-pensa-
tion time-lag mit E 1
Alle Schutzgüter
KP 1a , 1g KBO 1b, 3, 4 KOW 1, 3 KGW1,2, 3 KKL 1, 2, 2a KL1, 2b, 2c
Bauanfang bis Bauende
Geringwertige Beeinträchtigungen in die Schutz-güter Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild
Keine Bewertung in ÖP möglich
E 1 9.3 5
Wiederherstellung der ökologischen Durch-gängigkeit am Wehr der Stadtwerke Haslach in Steinach
Alle Ausgleichsdefizite sowie der time-lag-Effekt werden durch die Ersatzmaßnahme E 1 kom-
pensiert
3-streifiger Ausbau der B
33 Steinach- H
aslach Seite 53
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 55
4.6 Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen
Für sämtliche Anpflanzungen und Ansaaten in der freien Landschaft
ist nach § 44 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg nur gebiets-
heimisches Pflanzgut und Saatgut von Mutterpflanzen aus regiona-
len Herkunftsgebieten zu verwenden.
Pflanzliste (aus: Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg,
LfU Baden-Württemberg)
Bevorzugte Arten:
Alnus glutinosa Schwarzerle
Betula pendula Hängebirke
Carpinus betulus Hainbuche
Corylus avellana Hasel
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Fraxinus excelsior Esche
Populus tremula Zitterpappel
Prunus avium Vogelkirsche
Prunus spinosa Schlehe
Quercus petrea Traubeneiche
Quercus robur Stieleiche
Rosa canina Hundsrose
Salix rubens Fahlweide
Weitere Arten:
Acer platanoides Spitzahorn
Acer pseudoplatanus Bergahorn
Crataegus monogyna Weißdorn
Frangula alnus Faulbaum
Salix aurita Ohrweide
Salix caprea Salweide
Salix cinerea Grauweide
Salix fragilis Bruchweide
Ansaaten
Gebietsheimisches Saatgut ist zwingend erforderlich. Es ist Mäh-
drusch zu verwenden, da lokale Spenderflächen die gebietsheimi-
sche Herkunft garantieren.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 56
Umsetzung
Die landschaftspflegerischen Maßnahmen des LBP sind in einem
landschaftspflegerischen Ausführungsplan (LAP) zu konkretisieren.
Dieser ist mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen.
Bauleitung
Die Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen sind durch eine Umwelt-
fachliche Baubegleitung zu betreuen.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind durch ein Fachunter-
nehmen des Garten und Landschaftsbaus umzusetzen.
Bauzeitenbeschränkungen
Um Beeinträchtigungen und Störungen während den Fortpflanzungs-
und Aufzuchtzeiten zu vermeiden, werden die Gehölzarbeiten nur in
der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar ausgeführt..
Monitoring
Bei Artenschutzrechtlichen Maßnahmen wird ein Monitoring erforder-
lich. Im Rahmen eines Monitoring wird geprüft, inwieweit die formu-
lierten Ziele der Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Er-
satzmaßnahmen erreicht werden.
Das Monitoring wird während der gesamten Bauzeit und mindestens
fünf Jahre darüber hinaus andauern. Die Ergebnisse sind zu doku-
mentieren und der Naturschutzverwaltung vorzulegen.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 57
5. Zusammenfassung
5.1 Überblick zu den erheblichen Beeinträchtigungen
Pflanzen
• Vorübergehende Inanspruchnahme von Lebensräumen (KP 1b,
KP 1c, KP 1d, KP 1e, KP1f), insgesamt 21.700 m2.
• Dauerhafte Inanspruchnahme und Verlust von Lebensräumen
(KP 2a, KP 2b, KP 2c, KP 2d), insgesamt 21.200 m2
Tiere
• Vorübergehende und dauerhafte Beeinträchtigung von Hasel-
maus, Vögel und Zauneidechse (KT 1, KT 2)
Boden
• Vorübergehende Versiegelung von Boden durch Baustraßen zur
Baustellenverkehrsführung (KBO 1a); insgesamt 3.300m²
• Dauerhafte Inanspruchnahme und Verlust von Böden durch
Neuversiegelung (KBO 2); insgesamt 5.000 m2
Landschaftsbild
• Dauerhafte Inanspruchnahme und Verlust von Gehölzen (KL
2a); insgesamt 7.200 m2 .
5.2 Überblick zu den wesentlichen landschaftspflege rischen Maß-
nahmen
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
V 1: Reduzierung der Beanspruchung von Flächen für Baustraßen
u.ä. auf ein Mindestmaß;
V 2: Erhaltung vorhandener Biotopstrukturen (Feldhecken und -
gehölze, Magerrasen) auf Straßenböschungen und unmittelbar an-
grenzenden Flächen durch geeignete Schutzmaßnahmen.
V 3: Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genommener Flä-
chen für Baustraßen u.ä.
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 58
V 4: Bauzeitenbeschränkung, Abstimmen der Bauzeiten auf die
Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten von Vögeln und Reptilien sowie
Vergrämung von Reptilien.
V 5: Anlage von Wilden Hecken und (bei nachgewiesenen Hasel-
mausvorkommen) Anbringen von Haselmaus-Kästen
V 6: Ausweisen von Tabuflächen
V 7: Anlage eines Reptilienschutzzaunes
V 8: Anlage von 3 Steinriegeln und Ausweisen von insgesamt
2.880m² CEF-Fläche
Ausgleichsmaßnahmen
A 1: Pflanzung von Hecken zwischen Fahrbahn und seitlichen Paral-
lelwegen/Damm.
A 2: Flächenhafte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern auf Stra-
ßennebenflächen.
A 3: Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen.
A 4: Ansaat von Landschaftsrasen auf Böschungen.
A 5: Berankung von Lärmschutzwänden.
A 6: Entsiegelung befestigter Flächen.
A 7: Entsiegelung und Rekultivierung vorübergehend in Anspruch
genommener Flächen.
Ersatzmaßnahmen
E 1: Wiederherstellung der Durchgängigkeit in der Kinzig bei Stein-
ach
5.3 Ergebnis
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist Be-
standteil der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen
der Bestandserfassung und –bewertung wurden die einzelnen
Schutzgüter hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit bewertet. Unter Be-
rücksichtigung der Vorhabenwirkungen wurden die zu erwartenden
Beeinträchtigungen schutzgutbezogen ermittelt und beurteilt.
Das Kapitel landschaftspflegerische Maßnahmen gliedert sich in
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 59
Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. In
einer abschließenden Bilanz sind die Eingriffe und Maßnahmen ge-
genübergestellt.
Aus gutachterlicher Sicht wird festgestellt, dass die vorhabenbeding-
ten Eingriffe durch die vorgesehenen Maßnahmen ausgeglichen
bzw. vollständig kompensiert sind.
Freiburg, 16.Juni 2017
G. Babik Planungsgruppe Landschaft und Umwelt
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 62
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 1
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang bis Bauende, beidseitig der B 33
Konflikt Nr.: KP 1b-KP 1f, KP 2a-KP 2d Unterla ge 19.1 Plan Nr.: 1 Im Bestands- und Konfliktplan Beschreibung: Vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahme von Vegetationsstrukturen und Lebensräumen, Gefährdung und Beeinträchtigung der verbleibenden (angrenzenden) Flächen bzw. Vegetations- strukturen und Lebensräumen während der Ausbauphase.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Reduzierung der Beanspruchung von Flächen für Baustraßen u.ä. auf ein Mindestmaß; in naturschutzfachlich wertvollen Bereichen sind keine Lagerflächen u.ä. einzurichten; in Abstimmung mit der naturschutzfachlichen Bauleitung sind geeignete Flächen zur Lagerung von Materialien festzulegen.
Hinweise für die Unterhaltspflege: ----
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Vor Baubeginn im Rahmen der Planung festzulegen, in Abstimmung mit der naturschutzfachlichen Bauleitung während der gesamten Ausbauphase. Flächengröße ---
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: ---
Flächen Dritter (bereits bei Straßenbau berücksichtigt)
Fläche des Straßenkörpers
Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---
Grunderwerb
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 63
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 2
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang bis Bauende, beidseitig der B 33
Konflikt Nr.: KP 1b-KP 1f, KP 2a-KP 2d, KT 1, KT 2, KT 2a Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan Beschreibung: Vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahme von Vegetationsstrukturen und Lebensräumen, Gefährdung und Beeinträchtigung der verbleibenden (angrenzenden) Flächen bzw. Vegetations- strukturen und Lebensräumen während der Ausbauphase.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 19.1Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Erhaltung vorhandener Biotopstrukturen (Feldhecken und –gehölze, Magerrasen) auf Straßen- böschungen und unmittelbar angrenzenden Flächen durch geeignete Schutzmaßnahmen, wie z.B. Schutzzäune. Schutzmaßnahmen gemäß RAS-LP 4 bzw. DIN 18920. Vorhalten der Schutzmaßnahme während der gesamten Ausbauphase, nach Abschluss der Bau- arbeiten wird die Schutzvorrichtung wieder abgebaut. Durch die Schutzmaßnahme werden gleichzeitig die Böden und landschaftsprägende Gehölze geschützt. Hinweise für die Unterhaltspflege: ----
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Während der gesamten Ausbauphase. Nach Bedarf vor Baubeginn festlegen, in Abstimmung mit der naturschutzfachlichen Bauleitung. Flächengröße ---
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: ---
Flächen Dritter (bereits bei Straßenbau berücksichtigt)
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---
Grunderwerb
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 64
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 3
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang bis Bauende, beidseitig der B 33
Konflikt Nr.: KP 1b-KP1f, KT1 im Bestands- und Konfliktplan Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1
Beschreibung: Vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen bzw. Lebensräumen, die während der Ausbauphase als Baustraßen und Lagerflächen genutzt werden und durch Befahren und Materiallagerung belastet bzw. beeinträchtigt werden. Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genommener Flächen für Baustraßen u.ä.. Wiederherstellung der Bodenfunktionen einschließlich der ursprünglich vorhandenen Nutzungs- strukturen, sofern die Flächen nicht für Kompensationsmaßnahmen oder als Wirtschaftswege vorgesehen sind.
Boden- und Pflanzarbeiten gemäß DIN 18915 – 18917. Hinweise für die Unterhaltspflege: ----
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße ---
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: ---
Flächen Dritter (bereits bei Straßenbau berücksichtigt)
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---
Grunderwerb
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 65
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 4
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang bis Bauende, beidseitig der B 33
Konflikt Nr.: KT 1
Beschreibung: Töten und Verletzen von Individuen durch Befahren und Arbeiten in den Lebensräumen von Tieren (§ 42 Abs. 1, Nr. 1).
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Bauzeitenbeschränkung und Vergrämungsmaßnahmen für Eidechsen; Abstimmen der Bauzeiten auf die Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten von Vögeln, Haselmaus und Zauneidechse. Nach § 44 Abs. 1, Nr. 1 ist es verboten besonders geschützte Tiere (Individuen) zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen zu schädigen oder zu zerstören. Um Brutperioden und Störungen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit zu vermeiden, sind vorbereitende Maßnahmen (Beseiti-gung von Bäumen und Sträuchern) von 1.Oktober bis 29. Februar durchzuführen. Sollte die Haselmaus nachgewiesen werden, sind die zu entfernenden Gehölze erst oberirdisch abzu-holzen und die Wurzeln erst im Frühsommer während der Aktivitätszeit der Haselmäuse zu entfernen. (siehe Artenschutzrechtliche Beurteilung/Laufer)
Hinweise für die Unterhaltspflege: ----
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Im Winter bzw. innerhalb der gesetzlich geregelten Zeiten, in Abstimmung mit der naturschutz- fachlichen Bauleitung bzw. dem Vorhabenträger. Flächengröße ---
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: ---
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---
Grunderwerb
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 66
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 5
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang/Anschlussstelle, Bau-km 0+200 – 0+280; 1+880 – 2+240
Konflikt Nr.: KT1,KT 2
Beschreibung: Dauerhafte Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten (§ 44 Abs. 1, Nr. 3) durch den Ausbau der B 33 für Haselmaus und Brutvögel.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1- 4 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Anlage von Wilden Hecken als Ersatzhabitat für Brutvögel und Haselmaus. Bei Vorkommen der Hasel-maus Anbringen von Kästen. Entfernen der vom Vorhaben betroffenen Feldhecken und –gehölze im Winter, d.h. außerhalb der Brut-zeiten. Gehölze, in denen keine Haselmäuse und Zauneidechsen vorkommen mit dem Bagger herausreißen und sie an anderer Stelle in einem neu angelegten Erdwall ein bauen; ein Teil der Gehölze wird anwachsen und ist somit kurzzeitig wieder als Brutplatz geeignet. Der Wall sollte 3-5 m breit sein und beidseitig eine Saumvegetation von mindestens 3 m besitzen. Gemäß BNatSchG ist die Ausgleichsmaßnahme vorgezogen durchzuführen, damit die ökologische Funktion des Lebensraumes erhalten bleibt (siehe Artenschutzrechtliche Beurteilung/Laufer). Eine öko-logische Baubegleitung ist erforderlich. Hinweise für die Unterhaltspflege: Die Saumvegetation ist im Abstand von 3-4 Jahren zu mähen, nicht die Gesamtflächen, sondern abschnittsweise alternierend.
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) bzw. vor Baubeginn auszuführen. Flächengröße Heckenlänge: 200 – 250 m
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand (bereits beim Straßenbau berücksichtigt)
Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-
Grunderwerb verwaltung
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 67
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 6
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang/Anschlussstelle, Bau-km 0+660 – 0+140; 0+320 – 0+380; 0+420 – 2+240
Konflikt Nr.: KP 1g, KT 1 im Bestands- und Konfliktplan Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1
Beschreibung: Gefährdung von nach §33NatSchG geschützten Biotopen und wertvollen Lebensräumen für Reptilien und Brutvögel
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1 - 4 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Die als Tabuflächen auszuweisenden Bereiche kennzeichnen und mit geeigneten Schutzmaßnahmen (z.B. Schutzzäunen) abgrenzen. Schutz von arten- und naturschutzfachlich hochwertigen Lebens- --räumen
Hinweise für die Unterhaltspflege: ---
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) bzw. vor Baubeginn auszuführen. Flächengröße:
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand (bereits beim Straßenbau berücksichtigt)
Künftiger Eigentümer: ---
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---
Grunderwerb
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 68
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 7
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang/Anschlussstelle, Bau-km 0+160 – 0+480
Konflikt Nr.: KT1
Beschreibung: Gefährdung von Reptilien während der Bautätigkeit.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 2 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Anlage von Reptilienschutzzäunen, um ein Einwandern der Tiere in den Baustellenbereich zu vermei-den. Eine Einwanderung in die CEF- Fläche muss aber ermöglicht werden (siehe Artenschutzrechtliche Beurteilung/Laufer). Eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich.
Hinweise für die Unterhaltspflege: Einmal pro Monat beidseitig einen1m breiten Streifen freimähen. Das Mähgut ist zu entfernen
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) bzw. vor Baubeginn auszuführen. Flächengröße: 250m
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand (bereits beim Straßenbau berücksichtigt)
Künftiger Eigentümer: ---
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---
Grunderwerb
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 69
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: V 8
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang/Anschlussstelle, Bau-km 0+180 – 0+300; 0+860 – 2+240
Konflikt Nr.: KT1, KT2
Beschreibung: Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Reptilien.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1,4 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Ausweisen von insg. 2.880m² CEF- Fläche in der Nähe des Eingriffs (bis zu 500m entfernt) und Anlage von 3 Steinriegel (siehe Artenschutzrechtliche Beurteilung/Laufer). Eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich.
Hinweise für die Unterhaltspflege: ---
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) bzw. vor Baubeginn auszuführen. Flächengröße:
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand (bereits beim Straßenbau berücksichtigt)
Künftiger Eigentümer: ---
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: ---
Grunderwerb
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 71
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 1
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bau-km 0+580 – 1+100
Konflikt Nr.: KP 1b, KP 2b,KP 2c, KL 1a, KL 2a Unterlage19.1 Plan Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan
Beschreibung: Vorübergehend und dauerhafte Inanspruchnahme von Gebüschen und Gehölzen entlang Verkehrsflächen.
Verlust von Lebensräumen und landschaftsprägenden Strukturen.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 2, 3 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Pflanzung von Hecken (1- bis 2-reihig) zwischen Fahrbahn und seitlichen Parallelwegen/Damm. Artenliste siehe Kapitel 4.6, Hinweise zur Umsetzung der Maßnahme. Ausgleich der Lebensraumverluste und der Verluste landschaftsprägender Gehölzstrukturen. Landschaftliche Einbindung der Trasse, Sicht- und Blendschutz zwischen parallel verlaufenden Verkehrswegen.
Hinweise für die Unterhaltspflege: Durchführung und Pflege gemäß DIN 18915 – 18916.
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße 450 m2
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr. E 1, A 2, A 3
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-
Grunderwerb verwaltung
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 72
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 2
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang bis Bauende, schwerpunktmäßig im Bereich der Anschlussstelle und auf der westlichen Fahrbahnseite.
Konflikt Nr.: KP 1b, KP 2b, KL 1a, KL 2a Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan
Beschreibung: Vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahme von Gebüschen und Gehölzen entlang Verkehrsflächen.
Verlust von Lebensräumen und landschaftsprägenden Strukturen.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Flächenhafte Pflanzung von Bäumen und Sträuchern auf Straßennebenflächen. Artenliste siehe Kapitel 4.6, Hinweise zur Umsetzung der Maßnahme. Ausgleich der Lebensraumverluste und der Verluste von landschaftsprägenden Gehölzstrukturen. Landschaftliche Einbindung der Trasse, Wiederherstellung bzw. Neugestaltung des Landschafts-
bildes. Hinweise für die Unterhaltspflege: Durchführung und Pflege gemäß DIN 18915 – 18916.
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße 6.200 m2
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr. E 1, A 1, A 3
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-
Grunderwerb verwaltung
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 73
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 3
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang bis Bauende
Konflikt Nr.: KP 1b, KP 1f, KL 2a, KL2b Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan
Beschreibung: Vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahme von Gebüschen und Gehölzen entlang Verkehrs- flächen. Verlust von 19 Einzelbäumen als Vegetationsstruktur und Lebensraum der Fauna
Verlust von Lebensräumen und landschaftsprägenden Strukturen.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwi cklungsziel Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen. Artenliste siehe Kapitel 4.6, Hinweise zur Umsetzung der Maßnahme. Ausgleich der Lebensraumverluste und der Verluste von landschaftsprägenden Gehölzstrukturen. Einbindung der Trasse, Schaffung landschaftlicher Akzente; Wiederherstellung bzw. Neugestaltung
des Landschaftsbildes. Hinweise für die Unterhaltspflege: Durchführung und Pflege gemäß DIN 18915 – 18916.
Bei Ausfällen ist gleichartiger und gleichwertiger Ersatz zu gewährleisten.
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße 36 Stück
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-
Grunderwerb verwaltung
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 74
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 4
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang bis Bauende, beidseitig der B 33
Konflikt Nr.: KP 2b, KL 2a im Bestands- und Konfliktplan Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1
Beschreibung: Dauerhafte Inanspruchnahme von sonstiger Vegetation entlang Verkehrsflächen. Verlust von Lebensräumen und Vegetationsstrukturen.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1-4 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Ansaat von Landschaftsrasen auf Böschungen. Dem Saatgut (autochthones Material) werden Kräuter beigemischt, die den im Untersuchungsgebiet vorkommenden Insekten Nahrungsquellen bieten. Ausgleich der Lebensraumverluste und der Verluste von Vegetation mit gestalterischer Funktion.
Landschaftliche Einbindung der Trasse. Hinweise für die Unterhaltspflege: Durchführung und Pflege gemäß DIN 18915 – 18916.
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße 7.200 m2
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr. E 1, A 1, A 2, A 3
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-
Grunderwerb verwaltung
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 75
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 5
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bau-km 0+000 – 0+090, 0+192 – 0+734, 0+00- 0+400
Konflikt Nr.: KL 1a, KL 2a, KL 2b im Bestands- und Konfliktplan Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1,2
Beschreibung: Beeinträchtigung des Orts-/Landschaftsbildes durch erhöhte Lärmschutzwände. Vorübergehende und dauerhafte Verluste von landschaftsprägenden Gehölzstrukturen auf
Straßennebenflächen und angrenzenden Flächen.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1, 2 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibun g / Entwicklungsziel Berankung von Lärmschutzwänden bei Steinach mit selbstklimmenden und/oder rankenden Kletterpflanzen. Wirkungsmindernde Gestaltung der Lärmschutzwände (Material, Farbgebung). Einbindung der Lärmschutzwände in das Orts-/Landschaftsbild. Empfehlung: Die Lärmschutzwände auf der Kinzigbrücke sollten in transparenter Bauweise erstellt werden, damit die Wirkung der Brücke nicht zusätzlich verstärkt wird. Dabei ist auf die Verwen-dung von besonders vogelschutztauglichem Material zu achten. Eine fachgutachterliche Beratung bei der Materialauswahl ist erforderlich.
Hinweise für die Unterhaltspflege: Durchführung und Pflege gemäß DIN 18915 – 18916.
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße 600 m
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-
Grunderwerb verwaltung
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 76
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 6
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang bis Bauende, im Bereich der Anschlussstelle
Konflikt Nr.: KP 2, KBO 2 im Bestands- und Konfliktplan Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1
Beschreibung: Dauerhafte Inanspruchnahme von Lebensräumen und Vegetationsstrukturen (Biotoptypen). Überbauung und Versiegelung des Bodens; Beeinträchtigung/Verlust der Bodenfunktionen.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 1, 4 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Entsiegelung befestigter Flächen bzw. Verkehrsflächen, die nicht mehr weiter genutzt werden. Rückbau und Rekultivierung bituminös befestigter Straßenflächen. Aufnahme der Deck- und Tragschichten, Tiefenlockerung und Auftrag von kulturfähigem Boden. Herrichten der Flächen zur Begrünung und Bepflanzung mit Gehölzen.
Hinweise für die Unterhaltspflege: ---
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Im Zuge der Baumaßnahme. Flächengröße 700 m2
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr. E 1
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-
Grunderwerb verwaltung
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 77
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: A 7
Lage der Maßnahme / Bau-km:
Bauanfang bis Bauende
Konflikt Nr.: KP 1d, KP 2e im Bestands- und Konfliktplan Unterlage 19.1 Plan Nr.: 1
Beschreibung: Vorübergehende Inanspruchnahme von Vegetationsstrukturen durch Baustraßen.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 4 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel
Entsiegelung der Baustraßen nach Abschluss der Bautätigkeiten; Rekultivierung und Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzung.
Hinweise für die Unterhaltspflege: ---
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme. Flächengröße:
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr. E 1
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers Vorgesehener Unterhaltungsträger: Straßenbau-
Grunderwerb verwaltung
Nutzungsänderung / -beschränkung ( dingliche Sicherung )
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme (bereits beim Straßenbau berücksichtigt)
3-streifiger Ausbau der B 33 Steinach-Haslach – LBP Seite 79
Ausbau der B 33
Steinach-Haslach/West LBP- Maßnahmenblatt Maßnahme Nr.: E 1
Lage der Maßnahme / Bau-km: Nördlicher Ortsrand von Steinach/“Steinacher Wehr“
Konflikt Nr.: KP2a,KP1b, KP2b,KP1d, KP2c, KP1e, KP1c, KB, KBO1, KBO2 sowie die geringwerti-ge Beeinträchtigungen in die Schutzgüter Pflanzen/Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft und Land-schaft/Erholung (KP 1a und 1g, KBO 1b, 3 und 4, KOW 1 und 3, KGW1,2 und 3, KKL 1, 2 und 2a KL1, 2b und 2c) und Kompensation time-lag-Effekt. Unterlage 19.1 im Bestands- und Konfliktplan Plan 1 Nr.: 1
Beschreibung: Verlust von Lebensräumen und Vegetationsstrukturen. Überbauung und Versiegelung des Bodens mit Auswirkungen auf die Bodenfunktionen.
Betroffene Schutzgüter:
Arten und Lebensgemeinschaften Boden Wasser
Klima / Luft Landschaftsbild
Maßnahme zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen Unterlage 9 Plan Nr.: 5 Maßnahmentyp:
Gestaltungsmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Vermeidungs- / Minderungsmaßnahme Ersatzmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung / Entwicklungsziel Wiederherstellung der Durchgängigkeit in der Kinzig (Zielart: Lachs). Umgestaltung/Erneuerung der zu gering dimensionierten und somit funktionsunfähigen Fischaufstiegs- anlage; Ökologische Aufwertung und Vernetzung des Kinzigsystems im Hinblick auf flussaufwärts ge-richtete Fischwanderungen; Verbesserung der Lebensraumbedingungen für die gesamte aquatische Pflanzen- und Tierwelt. Hinweise für die Unterhaltspflege: Bisheriger Unterhaltungsträger
Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Umsetzung gemäß Vorgabe der Wasserrahmenrichtlinie. Abstimmung mit der Fischerei- und Wasser-behörde beim RP Freiburg (Ref. 32 F/53.1)
W i r k u n g : Beeinträchtigung auf ein unerhebliches Maß reduziert bzw. Vermieden
Eingriff ausgeglichen
Eingriff ausgeglichen in Verbindung mit Maßn. Nr.
nicht ausgleichbarer Eingriff durch Ersatz kompensiert
Umsetzung : betroffen: Träger der Maßnahme:
Künftiger Eigentümer: keine Änderung (Stadtwerke Haslach) Vorgesehener Unterhaltungsträger: keine Änderung (Stadtwerke Haslach) Zur Umsetzung des Wehrumbaus wurde bereits eine Vereinbarung zwischen Regierungspräsidium Freiburg und den Stadtwerken Haslach abgeschlos-sen, in der das Vorgehen im Hinblick auf Planung, Bau und Unterhaltung festgelegt wurden.
Flächen der öffentlichen Hand
Flächen Dritter
Fläche des Straßenkörpers
Grunderwerb
Nutzungsänderung / -beschränkung
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme