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Landschaftspflegerischer Begleitplan · LBP zum BV „Errichtung einer Integrierten Station...

Date post: 05-Nov-2019
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau der „Integrierten Station Beltringharder Koog“ UAG Umweltplanung und audit GmbH Burgstr. 4 · 24103 Kiel Tel.0431-98 30 4 - 0 · Fax 0431 - 98 30 4 - 30 E-mail: [email protected] · www.uag-kiel.de
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LBP zum BV „Errichtung einer Integrierten Station Beltringharder Koog“

UAG-Umweltplanung GmbH I

Landschaftspflegerischer Begleitplan

zum Neubau der „Integrierten Station Beltringharder Koog“

UAG – Umweltplanung und –audit GmbH

Burgstr. 4 · 24103 Kiel

Tel.0431-98 30 4 - 0 · Fax 0431 - 98 30 4 - 30

E-mail: [email protected] · www.uag-kiel.de

LBP zum BV „Errichtung einer Integrierten Station Beltringharder Koog“

II

Landschaftspflegerischer Begleitplan

zum Neubau der „Integrierten Station Beltringharder Koog“

Gemeinde Reußenköge

Bauherr: ZV Beltringharder Koog

Schulweg 4

25845 Nordstrand

Auftragnehmer: UAG · Umweltplanung und -audit GmbH

Burgstraße 4 · 24103 Kiel

Tel. 0431 - 98304-0 · Fax 0431 - 98304-30

E-mail: [email protected]; www.uag-kiel.de

Bearbeiter: Dipl.-Geogr. S. Matusek

Dipl.-Geogr. Axel Struckmeyer

Stand: 18.05./ 31.07.2017; geändert: 13.11.2017

LBP zum BV „Errichtung einer Integrierten Station Beltringharder Koog“

III

Inhalt

1. Anlass und Voraussetzung 1

2. Beschreibung des Untersuchungsraumes und Eckdaten der Planung 2

3. Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft 4

3.1. Biotoptypen 4

3.2. Tiere 6

3.3. Boden 8

4. Eingriffsfolgen – Beschreibung und Bewertung 9

4.1. Allgemeines 9

4.2. Wirkungen auf Biotoptypen / Biotopschutz – Befreiung nach § 67 BNatSchG 9

4.3. Artenschutzrechtliche Prüfung 10

4.4. Wirkungen auf den Boden 12

5. Ermittlung von Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahmen 14

5.1. Kompensationsermittlung 144

Anhang A: Planzeichnung: Bestand, Planung und Maßnahmen

Anhang B: Revierpaarzahlen der Brutvogelarten im Jahr 2016

Anhang C: Beispiel Nisthilfe – „Mehlschwalbe“

LBP zum BV „Errichtung einer Integrierten Station Beltringharder Koog“

UAG-Umweltplanung GmbH 1

1. Anlass und Voraussetzung

Der Zweckverbband Beltringharder Koog beabsichtigt die Errichtung einer Integrierten Station

(IBhK) auf dem bereits hochbaulich, touristisch und verkehrlich genutzten Flurstücken 4 und 11

(Gemarkung Reußenköge, Flur 4) in der Gemeinde Reußenköge.

Aufgrund der Lage des Bauvorhabens im NSG Beltringharder Koog ist eine Befreiung von den

Regelungen der NSG-Verordnung erforderlich; diese wird im Rahmen eines Befreiungsantrags

gesondert begründet und vorgelegt.

Um die Auswirkungen / Beeinträchtigungen auf die betroffenen, durch Nebenanlagen mit Grünflä-

chen und ausgebaute sowie nicht versiegelte Parkplatzflächen - bisher unbebaute - Fläche ge-

schützter Biotopflächen durch das geplante Vorhaben zu ermitteln und geeignete Maßnahmen

zum Ausgleich und / oder Ersatz zu entwickeln, ist es erforderlich:

die entstehenden Beeinträchtigungen geschützter Biotope zu erfassen und zu bewerten,

artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ggf. darzustellen und zu bewerten,

den Eingriffsumfang darzustellen, ggf. einschließlich der Darstellung vorübergehender Eingriffe

(Baustelleneinrichtung) unter Beachtung des Eingriffsminimierungsgebotes, sowie

die Darstellung der vorgesehenen Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen.

In Bezug auf die Eingriffsminimierung ist insbesondere im Zusammenhang mit der Anlage eines

Bus- und PKW-Parkplatzes zu beachten, dass Eingriffe in die direkt östlich angrenzenden ge-

schützten Biotopflächen (mesophiles Grünland frischer bis trocken-magerer Standorte) zu vermei-

den sind sowie den Versiegelungsgrad der Fläche möglichst gering zu halten.

Mit dem vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplan wird begründet, dass die Vorhabenpla-

nung diesen Vorgaben entspricht. Die Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die betroffenen,

bisher unbebauten, aber bereits verkehrlich genutzten, Flächen durch das geplante Vorhaben

werden ermittelt und geeignete Maßnahmen zum Ausgleich und / oder Ersatz von beeinträchti-

genden Eingriffsfolgen dargelegt.

Der Planungsraum befindet sich innerhalb des Naturschutzgebietes Beltringharder Koog. An die-

sem Standort ist die Einrichtung einer Integrierten Naturschutzstation als notwendige Ergänzung

zur Erreichung des Schutzzwecks des Naturschutzgebietes erforderlich. Der gesamte Geltungsbe-

reich des Plangebietes umfasst ca. 1,2 ha Fläche.

Integrierte Station Beltringharder Koog, Antrag auf Befreiung von der NSG-VO

UAG-Umweltplanung GmbH

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Tab.1: Zusammenstellung verwendeter Grundlagen und Inhalte

Verwendete Grundlagen

Methodik und Inhalte

Biotope / Pflanzen

- Anfrage UNB beim Kreis Nordfriesland und MELUR

- Eigene Biotop- und Nutzungstypenkartierung

Kartierung gem. Standardliste der Biotoptypen in S-H

Tiere

- Artkataster des LLUR (11/2016)

- Ornithologische Arbeitsgemeinschaft: Vogelwelt Schleswig-Holsteins, Band 7: Zweiter Brutvogelatlas (2014)

- LANU: Atlas der Amphibien und Reptilien Schles-wig-Holsteins (12/2005)

- Ornithologisches Gutachten Nordstrander Bucht, Beltringharder Koog, Jahresbericht 2016

- Begehung vor Ort

Faunistische Potenzialanalyse und artenschutzrecht-liche Prüfung

Boden

Informationen aus dem Landschaftsplan (LP) Reußenköge

Ermittlung der Bodenfunktionen gem. BodSchG

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird in Form einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung

analog zum „Gemeinsamen Runderlass – Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

zum Baurecht“ (Innenministerium und MELUR S-H, 9.12.2013) erfasst und ist Bestandteil des

landschaftspflegerischen Begleitplans, der für das konkrete Bauvorhaben erstellt wird.

2. Beschreibung des Untersuchungsraumes und Eckdaten der Planung

Im Hinblick auf die Darstellung des geplanten Vorhabens wird grundsätzlich auf die Beschreibung

der Bauantragsunterlagen (dl Architekten und Partner, Bredstedt) verwiesen.

Der Planungsraum liegt am südwestlichen Rand des Gemeindegebietes, östlich des Außendeichs

an der Nordseebadestelle Lüttmoorsiel. Im nördlichen Anschluss befindet sich der Baubetriebshof

des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-

SH). Hier beginnt die Lorenbahnverbindung mit der Hallig Nordstrandischmoor.

Integrierte Station Beltringharder Koog, Antrag auf Befreiung von der NSG-VO

UAG-Umweltplanung GmbH

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Abb. 1: Lage des BV in der Gemeinde Reußenköge (Quelle: osm, 2016)

Innerhalb des Plangebietes besteht bereits ein Gebäude zur Versorgung u. a. der Gäste der Ba-

destelle (Deichimbiss und Café Lüttmoorsiel, öffentliche WC-Anlagen) sowie ein offener Informati-

onspavillon zum Thema „Nationalpark Wattenmeer“. Im östlichen Anschluss an das Gebäude be-

findet sich ein öffentlicher Parkplatz. Der Planungsraum ist ein beliebtes Ziel für Badetouristen und

aufgrund der Lage im Übergangsbereich zwischen Nationalpark Wattenmeer und NSG Beltringha-

rder Koog sowie der ökologischen Wertigkeit ein Ausgangspunkt und Hotspot für vogelkundlich

interessierte Gäste.

Das Gebiet ist über die Straße Lüttmoordamm von Osten (Struckum) an das überörtliche Ver-

kehrsnetz angeschlossen. Es liegt innerhalb des NSG Beltringharder Koog - dem größten Natur-

schutzgebiet Schleswig-Holsteins - und am Rande des Nationalparks schleswig-holsteinisches

Wattenmeer mit Salzwiesen, Wattflächen, der Hallig Nordstrandischmoor Moor und der offenen

Nordsee. Der konkrete Planungsraum und dessen Nahbereich werden durch das bestehende Ge-

bäude, den wassergebundenen Parkplatz und die Lage an der Erschließungsstraße charakteri-

siert. Das östliche Plangebiet weist eine als Behelfsparkplatz genutzte Freifläche mit Grünlandve-

getation auf.

Der Untersuchungsraum umfasst für den Neubau der „Integrierten Station Beltringharder Koog“,

einen Anbau an das bestehende Gebäude und die erweiterte Parkplatzfläche eine Flächengröße

von ca. 1,2 ha.

Integrierte Station Beltringharder Koog, Antrag auf Befreiung von der NSG-VO

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Abb.3 : Standort des BV in der Gemeinde Reußenköge (Luftbild - Bing maps, 2015)

Mit der Realisierung der IBhK sollen v.a. eine ganzjährige betreute Ausstellung zum NSG-

Beltringharder Koog und Nationalpark Wattenmeer sowie Büros und Unterbringungsräume für Mit-

arbeiter der betreuenden Naturschutzvereine, LLUR, NPV und Gastforscher geschaffen werden.

Ebenso ist der Ausbau der im Bestand vorhandenen Schank- und Speisewirtschaft vorgesehen.

3. Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft

Im Zuge der landschaftspflegerischen Begleitplanung werden die eingriffsrelevanten Naturhaus-

haltselemente „Biotoptypen“, „Tiere“ und „Boden“ berücksichtigt.

Insgesamt verdeutlicht die Lage innerhalb des Nationalparks und der Natura-2000-Gebiete die

Bedeutung des Vorhabens für den großflächigen Naturschutz, der Verbesserung beteiligter Natur-

schutzakteure sowie der Vermittlung von sach- und fachbezogenen Bildungsinhalten.

3.1. Biotoptypen

Im Rahmen einer Flächenbegehung am 01.11.2016 wurde eine Biotop- und Nutzungstypenkartie-

rung durchgeführt. Grundlage für die Klassifizierung der Biotoptypen ist die „Kartieranleitung und

Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein“ (LLUR, 2016). Der Geltungsbe-

reich umfasst das Gebiet nördlich des Lüttmoordamm, östlich des Außendeiches an der Nordsee-

badestelle Lüttmoorsiel, südlich des Baubetriebshofes des Landesbetriebes für Küstenschutz, Na-

tionalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH), in östlicher Richtung begrenzt durch

eine gedachte Linie in Verlängerung auf Höhe der Grundstücksgrenze des Baubetriebshofes des

Integrierte Station Beltringharder Koog, Antrag auf Befreiung von der NSG-VO

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LKN-SH. Anhand der durchgeführten Flächenkartierung wurde die Beschreibung und Bewertung

des floristischen Arteninventars im Geltungsbereich vorgenommen.

Biotoptypen-Code Bezeichnung des Biotoptyps

SVu / GMm - unversiegelte Verkehrsfläche mit Vegetation

(mesophiles Grünland frischer bis trocken-magerer Standorte, intensiv genutzt,

beweidet),

SVt - teilversiegelte Verkehrsflächen (wassergebundene Decke),

SFb - öffentliche Gebäude.

SVu / GMm

Östlich des bestehenden Parkplatzes (im FNP als „öffentliche Parkfläche“ ausgewiesen) wird in

Zeiten mit einem hohen Verkehrsaufkommen eine weitere Teilfläche als Flächenreserve „Parken“

in Anspruch genommen. Diese Fläche weist ein floristisches Arteninventar auf, das die Ansprache

als „GMm - mesophiles Grünland frischer bis trocken-magerer Standorte“ zulässt:

Hasen-Klee (Trifolium arvense), Herbst-Löwenzahn (Scorzoneroides autumnalis), Schafgarbe

(Achillea millefolium), Sandsegge(Carex arenaria), Acker-Hornkraut (Cerastium arvense),

Hainsimse (Luzula spec.), Ferkelkraut (Hypochaeris radicata), Kl. Habichtskraut (Hieracium pilosel-

la), Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Rasensegge

(Carex cespitosa), Gänsefingerkraut (Argentina anserina), div. Flechten und Moose.

Dieser Vegetationsbestand geht über in die östlich angrenzende Teilfläche, die mit einem ver-

gleichbaren floristischen Arteninventar kartiert wurde.

Im westlichen Übergang zum bestehenden Parkplatz gliedern einige „sonstige Feldgehölze“ (HGy)

den Verkehrsraum. Dominante Gehölzart ist die Sal-Weide (Salix caprea) mit Hund-Rose (Rosa

canina). Teilflächig haben sich wassergebundene und vegetationsfreie Fahrspuren ausgeprägt

(oder sind angelegt worden).

Dieser Teilraum im östlichen Plangebiet (PG) wird außerhalb der Parkplatznutzung intensiv bewei-

det (Schafe).

SVt – teilversiegelte Verkehrsflächen (wassergebundene Decke), Gehölzpflanzungen

SFb - öffentliche Gebäude.

Im westlichen PG befinden sich das Bestandsgebäude mit Nebenanlagen (Fahrradstellplatz und

weitere Außenmöblierungen). Hier haben sich überwiegend gärtnerisch unterhaltene Scherrasen-

flächen entwickelt.

Bewertung

Der Plangeltungsbereich stellt sich überwiegend als deutlich nutzungsgeprägt dar. Die bauliche

und verkehrliche Erschließung für Zwecke des Naturerlebens und der Naherholung beeinflusst das

floristische Arteninventar der Freiflächen im östlichen Teil des Geltungsbereiches. Mit Ausnahme

der Grünlandflächen im Osten des PG sind keine weiteren Biotope entwickelt, die dem Bio-

topschutz nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 LNatSchG unterliegen.

Integrierte Station Beltringharder Koog, Antrag auf Befreiung von der NSG-VO

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3.2. Tiere

Im Hinblick auf das Tierartenvorkommen hat das eigentliche Plangebiet aufgrund der bestehenden

Bebauung und Nutzung im Vergleich zur offenen Landschaft des Beltringharder Koogs nur eine

eingeschränkte Funktion als Lebensraum mit Habitatfunktionen für planungsrelevante Artengrup-

pen wie Vögel, Säugetiere, Amphibien. Für den Planungsraum wurden:

das Ornithologische Gutachten Nordstrander Bucht / Beltringharder Koog – Ergebnisse aus

den Zählgebieten nördlich der Arlau, Jahresbericht 2016 (Brigitte Klinner-Hötger & Walther Pe-

tersen-Andresen, 12/2016),

das Artkataster des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR,

8.11.2016)

der Brutvogelatlas Schleswig-Holstein, 2003 und Band 2, 2014

abgefragt und ausgewertet.

Brutvögel

Das Gebiet liegt im Bereich des topografischen Kartenblattes (TK 25) Ockholm 1318. Der Pla-

nungsraum befindet sich im „Zählgebiet nördlich der Arlau“ innerhalb des Erfassungsraumes 212b.

Abb. 4: Erfassungsgebiete der Brutvogel-Bestandserfassung Beltringharder Koog, hier Nr. 212b (Quelle: B. Klinner-

Hötger & Walther Petersen-Andresen, 12/2016)

Im gesamten, nördlich der Arlau liegenden, Zählgebiet wurden im Jahr 2016 67 Arten mit insge-

samt 4.897 Revierpaaren erfasst. Im Vergleich der letzten 10 Jahre schwankte die Artenzahl zwi-

gebiet 212b

Integrierte Station Beltringharder Koog, Antrag auf Befreiung von der NSG-VO

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schen 60 (Jahre 2013/2014) und 66 (2008/2010/2012/2016) und die Zahl der Revierpaare zwi-

schen 4.510 (Jahr 2008) und 5.033 (Jahr 2013).

Der Vergleich zu den ersten Zähl- und Bestandsjahren des Beltringharder Koogs mit 15 bzw. 18

Arten (Jahre 1987/1988) und 515 bzw. 1.328 Revierpaaren zeigt die positive Entwicklung des Ge-

bietes zum heutigen, bedeutenden Vogel-Lebensraum.

Dabei weist die Entwicklung einzelner Arten im gesamten Zählgebiet nördlich der Arlau unter-

schiedliche Verläufe auf: während der Austernfischer mit 211 Revierpaaren (Jahr 2016) den nied-

rigsten Wert der letzten elf Jahre aufwies sind z.B. der Bestand des Sandregenpfeifers (2015 103

Paare, 2016 147 Paare) sowie des Kiebitz und Rotschenkels gestiegen und der Seeregenpfeifer

wies mit 163 Revierpaaren 2016 den zweithöchsten Bestand seit 11 Jahren auf.

Für das konkrete Plangebiet ist festzustellen, dass es bereits bebaut ist (ebenso wie das direkt

nördlich angrenzende LKN-Gelände), eine PKW-Parkplatzfläche aufweist und als Badestelle tou-

ristisch stark frequentiert wird. Aufgrund des damit einhergehenden Störungspotenzials und der

ungünstigen Habitatausstattung sowie des Zuschnitts des Zählgebietes (z.B. ist das Ufer des

Lüttmoorsees Bestandteil des Zählgebietes 212b) sind die Ergebnisse des Zählgebietes der offe-

nen Landschaft im Anschluss nicht im gleichen Maße auf die Planungsfläche übertragbar. So fin-

den z.B. Arten der Röhrichte oder Wasservögel im B-Plangebiet keine entsprechenden Habitat-

/Brutbedingungen und fallen hier aus; ebenso sind daher besonders störanfällige Arten nicht zu

erwarten.

Die Auswertung der Revierkarten für das Zählgebiet 212b für das Jahr 2016 weist 23 Arten nach

(Art/Zahl der Revierpaare):

Hiervon sind einige Arten aufgrund ihrer Habitatansprüche und der Ausprägung des Planungsrau-

mes nicht im B-Plan-Gebiet zu finden, wie z.B. Haubentaucher, Schwarzhalstaucher, Schilfrohr-

sänger, Teichrohrsänger, Bartmeise u.a..

Konkret wurden im Plangebiet im Bereich des „Lüttmoor-Kiosk“ Brutplätze der gebäudebewohnen-

den Arten Mehlschwalbe und des Haussperlings sowie des Bluthänflings (in alten Mehlschwalben-

nestern) festgestellt. Im Bereich des Parkplatzes bestehen einzelne Gebüsche, die potenziell für

gebüschbrütende (nicht gefährdete) Arten wie z.B. Fitis und Zilpzalp von Bedeutung sein können.

Die östlich angrenzende Parkplatzfläche und die vorgesehene Erweiterungsfläche ist im Hinblick

auf das Habitat- und Artenpotenzial mit der östlich angrenzenden Fläche und der nördlich an das

LKN-Gelände angrenzenden Freifläche vergleichbar; in diesem Bereich ist das Vorkommen der

Bodenbrüter Austernfischer, Sandregenpfeifer, Rotschenkel, Feldlerche und Wiesenpieper be-

kannt. Allerdings ist im Gegensatz dazu aufgrund der relativ geringen Flächenausdehnung des

Areals im Plan-Gebiet (ca. 4.000m²), der Vorprägung als Parkplatz und der Parkplatznutzung nur

mit einer geringen Arten- und Individuenzahl zu rechnen.

Haubentaucher (3), Schwarzhalstaucher (1), Graugans (2), Brandgans (1), Stockente (4), Reiherente (2), Austern-

fischer (7), Sandregenpfeifer (3), Kiebitz (3), Rotschenkel (7), Feldlerche (9), Mehlschwalbe (36), Wiesenpieper

(5), Bachstelze (2), Schilfrohrsänger (8), Teichrohrsänger (5), Fitis (1), Zilpzalp (1), Bartmeise (1), Kohlmeise (1),

Haussperling (1), Bluthänfling (5), Rohrammer (5)

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Säugetiere

Für den Beltringharder Koog sind folgende Arten bekannt:

Bejagte Arten: Fuchs (8 Tiere ohne Jungtiere), Marderhund, Iltis

Regelmäßig nachgewiesene Arten: Kaninchen, Feldhase, Bisam, Reh

Nur in der Sukzessionszone nachgewiesen: Rothirsch

Vereinzelt nachgewiesen: Hermelin, Fischotter, Igel

In der Salzwasserlagune vereinzelt: Seehund (1-4Tiere), Kegelrobbe (1 Tier)

Sommer- oder Winterquartiere von Fledermäusen sind in dem Gebiet nicht bekannt und aufgrund

des fehlenden Habitatpotenzials unwahrscheinlich.

Amphibien

Das konkrete Plangebiet weist keine Laichgewässer und somit keine Bruthabitate für Amphibien

auf. Aus dem weiteren Umfeld, z.B. am Nordufer des Lüttmoorsees sind Vorkommen der Erdkröte

und im weiteren Bereich Vorkommen des Grasfrosch und Moorfrosch bekannt. Insofern besteht für

den Planungsraum ein Potenzial als Sommerlebensraum für die genannten Amphibienarten.

Bewertung

Der überwiegende Teil des Plangebietes ist bebaut oder als Parkplatz befestigt bzw. wird saisonal

als Parkplatz genutzt und weist insgesamt kaum Lebensräume und Habitatfunktionen für relevante

Tierartengruppen auf. Für Säugetiere und Amphibien sind die Habitatfunktionen des Plangebietes

ungünstig.

Allerdings sind bei der Artengruppe der Vögel zum einen das Vorkommen der gebäude-, gehölz-

bewohnenden Arten in der weiteren Planung zu berücksichtigen und zum anderen die bodenbrü-

tenden Arten im Bereich des östlichen Parkplatzes. Hier zählen Rotschenkel (Rote Liste S-H,

2010: Vorwarnliste) und Sandregenpfeifer (Rote Liste S-H, 2010: 2, stark gefährdet) zu den „streng

geschützten“ Arten (Bundesartenschutzverordnung Anl. 1, §44 BNatSchG) und der Austernfischer

(Rote Liste S-H, 2010: ungefährdet), Wiesenpieper (Rote Liste S-H, 2010: Vorwarnliste) und Feld-

lerche (Rote Liste S-H, 2010: 3, gefährdet) sowie die anderen Arten zu den „besonders geschütz-

ten“ Vogelarten.

Die Tötung von Individuen und erhebliche Störungen, die zu einer Verschlechterung des Erhal-

tungszustandes der lokalen Population dieser und der anderen im Gebiet vorkommenden Arten

führen, sind verboten.

3.3. Boden

Der Planungsraum befindet sich nördlich des 1983 im Rahmen des Deichbauvorhabens „Eindei-

chung Nordstrander Bucht“ zeitgleich mit dem Vordeich als Baustraße angelegten Transport-

damms.

Da großmaßstäbiges Kartenmaterial (1:25.000 und größer) für den Untersuchungsraum nicht vor-

lagen, wurde die geologische Übersichtskarte 1:200.000, CC 1518 Blatt Flensburg und die Boden-

übersichtskarte in gleichem Maßstab und Blattschnitt herangezogen.

Aus dem geologischen Ausgangsmaterial eines marinen Marschenschluffes bis –sandes, z. T.

über Niedermoor /-torf) (Kennzeichnung: ,fS-U,m über ,HN) hat sich fast ausschließlich eine Roh-

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marsch entwickelt. Diese weist die dominanten Bodenarten Sand bis Schluff, gering verbreitet

auch Schluff bis Ton auf. Es handelt sich um (ursprünglich) Böden der Marschen im Tiedeeinfluss-

bereich (tidal-marines bis tidal-brackisches Milieu).

Bewertung

Die Bodenverhältnisse im weiteren Umfeld des PG können als naturraumtypisch klassifiziert wer-

den. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass die Eindeichung vor knapp 35 Jahren und insbeson-

dere der Bau des Transportdammes massiv sowohl in die Bodenentwicklung als auch in den Was-

serhaushalt der überplanten Flurstücke eingegriffen haben.

Im Bereich des Geltungsbereichs sind die Bodenverhältnisse auf Grund ihrer anthropogenen Ent-

stehung und der nachfolgenden und bestehenden Nutzungen als deutlich vorgeprägt zu beschrei-

ben, u. a. durch bauliche Versiegelungen, Bodenverdichtung durch Befahren und Anlage wasser-

gebundener Fahrbahnbeläge sowie potenziell durch Einträge von festen und flüssigen Schadstof-

fen.

Für den Boden des B-Plangebietes wurde kein Schutzstatus ermittelt, der eine über die üblichen

Schutzregelungen hinausgehende Ausgleichsregelung erfordern würde. Gleichwohl sind die bo-

denspezifischen Empfindlichkeiten des Landschaftsausschnittes und Gefährdungen im Zusam-

menhang mit dem Bauvorhaben im Sinne des gesetzlichen Bodenschutzes zu berücksichtigen.

4. Eingriffsfolgen – Beschreibung und Bewertung

4.1. Allgemeines

Die Beurteilung der Eingriffsfolgen durch den Neubau der Integrierten Station geschieht im Hinblick

auf Beeinträchtigungen der Schutzzwecke bestehender Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Vogelschutz-

gebiet, Nationalpark Wattenmeer S-H) und der Leistungsfähigkeit der relevanten Naturhaushalts-

faktoren „Arten & Lebensgemeinschaften“ – geschützte Biotope, „Boden“ und „Artenschutz“. Die

naturschutzfachlichen und – rechtlichen Belange der weiteren Schutzgüter wurden bereits im Um-

weltbericht zum B-Plan bearbeitet.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Umweltberichtes zum künftigen B-Plan Nr. 15 für das

Gebiet wurde in der planbezogenen FFH-Prüfung die Verträglichkeit der planerischen Inhalte mit

den Schutzzwecken und Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete festgestellt.

4.2 Wirkungen auf Biotoptypen / Biotopschutz – Befreiung nach § 67 BNatSchG

Durch den Bau und den Betrieb der Integrierten Station (IBhK) bzw. der intensitätsvariablen Nut-

zung des geplanten Parkplatzes entstehen flächenhafte Beeinträchtigungen (Wirkfaktoren und

deren Reichweite) von Natur und Landschaft.

Im Zusammenhang mit dem Neubau der IBhK, dem erweiternden Umbau des Bestandsgebäudes

und der Erweiterung und Ertüchtigung des bestehenden Parkplatzes sind insbesondere die

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Schutzgüter „Arten und Lebensgemeinschaften“ (geschützte Biotope) und „Boden“ zu berücksich-

tigen.

Das naturschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsgebot (gesetzlicher Biotopschutz) zielt

insbesondere darauf ab, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Sowohl der

Flächenverbrauch als auch die Bodenversiegelungen sind auf ein notwendiges Maß zu beschrän-

ken.

Im Zuge des Bauvorhabens ergeben sich baubedingte Eingriffe in geschützte Biotop- und Vegeta-

tionsflächen. Erhebliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen, die das Maß der bishe-

rigen deutlich überschreiten, werden im Zusammenhang mit der baulichen und verkehrlichen Nut-

zung nicht erwartet.

Für den Verlust von arten- und strukturreichen Dauergrünland (GMm) wird eine Befreiung nach

§67 Abs. 1 BNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 bei der zuständigen Genehmigungsbe-

hörde beantragt.

4.3. Artenschutzrechtliche Prüfung

Im Rahmen der Konfliktanalyse wird aus den Habitatansprüchen der potenziell betroffenen Arten

abgeleitet, ob die geplanten Eingriffe relevante Beeinträchtigungen dieser Arten erwarten lassen.

Von einem Konflikt, der eine Befreiung nach § 44 BNatSchG, § 67 BNatSchG erfordern könnte

wird ausgegangen, wenn das Vorhaben in der Bau- und/oder Betriebsphase erwarten lässt, dass

streng geschützte Arten und europäische Vogelarten (besonders geschützt) während der Fort-

pflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich gestört werden,

d.h. wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art ver-

schlechtert oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders ge-

schützten Arten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden.

Für die Artengruppen Amphibien/Reptilien und Säugetiere sind keine relevanten Vorkommen be-

kannt und das Gebiet weist keine bestandsrelevanten Habitatfunktionen auf.

Für die im Gelände vorkommende Artengruppe der Vögel wird in die gebäudebewohnenden und

gehölzbesiedelnden Arten sowie Offenlandarten unterschieden.

Gebäudebewohnende Arten

Zu dieser Artengruppe zählen die (ungefährdeten, besonders geschützten) Arten Mehlschwalbe,

Haussperling und Bluthänfling. Die Arten brüten am Gebäude des Lüttmoorkiosk (Bluthänfling und

Haussperling in alten Mehlschwalbennestern, s. B. Klinner-Hötger & Walther Petersen-Andresen,

12/2016, S.48).

Die Brutvögel sind einerseits während der Brutzeit mit ihren unbeweglichen Entwicklungsformen

(Eier und Jungvögel) gefährdet und es besteht andererseits die Gefahr, dass bei Abriss- oder Um-

baumaßnahmen in die Brutplätze eingegriffen werden könnte (Tötungsverbot und Verbot der Zer-

störung von Fortpflanzungsstätten). Im Hinblick auf das Störungsverbot sind keine relevanten Ein-

griffe zu erwarten, da die Arten als Kulturfolger und spezialisierte Besiedler von Gebäuden an

Integrierte Station Beltringharder Koog, Antrag auf Befreiung von der NSG-VO

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Wechsel der Kulturlandschaft und Gebäude angepasst sind, die Nester einerseits oft neu angelegt,

z.T. jedoch alte Nester auch nur ausgebessert werden und die Arten auch neue Gebäude besie-

deln.

Maßnahmen

Eine Beeinträchtigung der Situation der gebäudebewohnenden Brutvogelarten ist durch

eine konfliktvermeidende Bauzeitenregelung für den Umbau und besonders Abrissar-

beiten am bestehenden Kioskgebäude auszuschließen und die potenziell entfallenden

Brutquartiere sind zu ersetzen.

Durchführung der Eingriffe, v.a. Abrissarbeiten, im Winterhalbjahr zwischen 01. Oktober

und 01. März.

Bei Verlust von Mehlschwalbennestern Schaffung von Schwalbennisthilfen im Plangel-

tungsbereich; vorrangig an den Dächern der Gebäude, Anlage von Nisthilfen unter

Dachvorsprüngen ab 2 m Höhe mit freier Anflugmöglichkeit.

Gehölzbesiedelnde Arten

Zu dieser Artengruppe zählen die (ungefährdeten, besonders geschützten) Arten wie u.a. Fitis und

Zilpzalp. Diese Arten könnten im Planungsraum potenziell in einzelnen Gebüschen im Bereich des

Parkplatzes brüten.

Die Brutvögel sind einerseits während der Brutzeit mit ihren unbeweglichen Entwicklungsformen

(Eier und Jungvögel) gefährdet und es besteht andererseits die Gefahr, dass bei der Entnahme

von Gehölzen und Gebüschen in die Brutplätze eingegriffen werden könnte (Tötungsverbot und

Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungsstätten). Im Hinblick auf das Störungsverbot sind keine

relevanten Eingriffe zu erwarten. Die Artengemeinschaft besteht aus verbreiteten, häufigen Arten.

Im nahen Umfeld bestehen zudem verschiedene Gehölze und Gebüsche, so dass Ausweichplätze

vorhanden und die ökologischen Funktionen erfüllt sind.

Maßnahmen

Eine Beeinträchtigung der Situation der gehölzbesiedelnden Brutvogelarten ist durch

eine konfliktvermeidende Bauzeitenregelung auszuschließen.

Durchführung der Eingriffe, v.a. Entnahme von Gehölzen/Gebüschen, im Winterhalb-

jahr zwischen 1. Oktober und 1. März

Offenlandarten

Zu dieser Artengruppe zählen die streng geschützten Arten Rotschenkel und Sandregenpfeifer

und die besonders geschützten Arten Austernfischer, Wiesenpieper und Feldlerche. Diese Arten

können potenziell im Osten des Plangebietes, im Bereich des bestehenden Behelfsparkplatzes

und des geplanten Parkplatzes, brüten. Die Fläche weist allerdings aufgrund der Nutzung als Be-

helfsparkplatz, der Nähe zur Bebauung (bestehendes Gebäude im westlichen Anschluss und Ge-

bäude des LKN im Norden) sowie des rel. geringen Flächenumfanges (ca. 4.000m²) keine optima-

le Ausprägung der Habitatfunktionen auf. Die Habitatansprüche der Arten decken sich im Wesent-

lichen mit denen der Feldlerche. Diese erwartet gut strukturierte Gras- und Krautfluren auf trocke-

nen bis wechselfeuchten Böden in offenem Gelände mit möglichst freiem Horizont. Zu bebauten

und bewaldeten Gebieten wird ein Mindestabstand von 60-120 m eingehalten. Flächen mit einer

Größe unter 5 ha sind daher als Lebensraum für Feldlerchen eher ungeeignet. Als gemittelte

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Grundgröße gilt 1 ha Fläche pro Feldlerchen-Brutpaar. Dies verdeutlicht die relativ ungünstigen

Habitatbedingungen des Plangebietes.

Trotzdem sind die Brutvögel potenziell einerseits während der Brutzeit mit ihren unbeweglichen

Entwicklungsformen (Eier und Jungvögel) gefährdet und es besteht andererseits die Gefahr, dass

bei Baumaßnahmen in die Brutplätze eingegriffen werden könnte (Tötungsverbot und Verbot der

Zerstörung von Fortpflanzungsstätten). Im Hinblick auf das Störungsverbot sind ebenfalls Eingriffe

möglich, die durch parkende Autos und Personenverkehr entstehen können.

Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Arten die Brutplätze jedes Jahr neu anlegen und

dass Ausweichplätze im direkten Umfeld mit großen Flächengrößen vorhanden und die ökologi-

schen Funktionen erfüllt sind.

Maßnahmen

Eine Beeinträchtigung der Situation der Offenlandarten ist durch eine konfliktvermei-

dende Bauzeitenregelung auszuschließen.

Durchführung der Eingriffe, v.a. Baumaßnahmen, im Winterhalbjahr zwischen 1. Okto-

ber und 1. März,

dauerhafte Abgrenzung der östlich an den Parkplatz angrenzenden potenziellen Brut-

flächen, z.B. durch eine Holzpfahlreihe sowie Aufstellen von Informationsschildern

zum Brutgebiet und den Brutvögeln.

Insgesamt ist bei Einhalten der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen davon auszugehen,

dass im Fall der betroffenen Arten „die ökologische Funktion der vom Eingriff oder dem Vorhaben

betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird“

(vgl. § 44 Abs. 5 BNatSchG) und auch keine erheblichen Störungen von Brutvögeln auftreten wird

(vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Die Funktionalität der Habitatflächen insgesamt bleibt erhalten,

im Umfeld bestehen großräumige Areale höherer ökologischer Qualität als potenzielle Ausweich-

flächen. Störungen der Arten erfolgen nicht, der Erhaltungszustand der lokalen Population wird

nicht verschlechtert.

Eine artenschutzrechtliche Befreiung nach §§ 44, 67 BNatSchG ist nicht erforderlich.

4.4. Wirkungen auf den Boden

Erhebliche Beeinträchtigungen auf das Schutzgut „Boden“ sind im Kontext der Eingriffe für die bis-

her unversiegelten und nicht bzw. extensiv genutzten Flächen von Bedeutung. Der Versiegelungs-

grad im Planungsgebiet ist grundsätzlich so gering wie möglich zu halten, um die negativen Beein-

trächtigungen für den Boden zu minimieren.

Das Vorhaben sieht den Neubau der Integrierten Station als Hochbau im direkten baulichen Ver-

bund mit dem bestehenden Gebäude u. a. des Cafés (Bestand: 262 m²) vor. Zusätzlich sind Ne-

benanlagen und verkehrliche Anlagen (Parkplatz) in wassergebundener Ausführung vorgesehen:

Gebäude der IBhK (388,16 m²) mit Vorplatz (300 m²),

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Zwischenbau (62,3 m²) mit Vorplatz (130 m²),

Zuwegung für Anlieferung mit PKW-Wendeplatz (420 m²),

sowie der:

Neuanlage eines öffentlichen Parkplatzes (bisher als Parkplatzreserve genutzt): ca. 4.500 m²

Durch den Neubau betroffen sind Grünflächen mit Nebenanlagen (u. a. Fahrradständer, Zuwegun-

gen), die noch auf der leicht erhöhten Grundfläche der Gebäudebasis angelegt sind, sowie bereits

als Parkraum eingerichtete und genutzte Teilflächen unmittelbar östlich angrenzend. Das Bodenin-

ventar innerhalb des PG wird ursprünglich durch eine Rohmarsch bestimmt, die im Zusammen-

hang mit der Eindeichung der Nordstrander Bucht, insbesondere dem Bau des Transportdammes

überprägt wurde.

Die baubedingten Beeinträchtigungen der Fläche sind durch eine entsprechend sorgfältige Bau-

durchführung zu minimieren.

Maßnahmen

Beschränkung des Einsatzes der Baugeräte und -fahrzeuge auf den unmittelbaren Eingriffs-

bereich (u. a. überbauter und verbleibender Parkplatzbereich). Dabei sind alle Vorsichts-

maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Boden vor Verdichtung zu schützen, bei nicht

vermeidbaren Störungen im Zuge der Bau- und Erschließungsmaßnahmen muss, nach Be-

endigung der Baumaßnahmen, der ursprünglichen Zustand der Fläche wiederhergestellt er-

den.

Innerhalb des Untersuchungsgebietes werden von einer Bebauung Bodenflächen einer allgemei-

nen Bedeutung für die Natur überbaut bzw. wassergebunden teilversiegelt.

Tab.2: Zusammenstellung der Wirkfaktoren

Eingriff Wirkfaktor Bio-

toptyp*

Zeitraum Maßnahme

Baubedingt Neubau der Integrierten

Station (IBhK) und

Neuanlage eines öffentl.

Parkplatzes (wasserge-

bunden)

- Verlust von Boden-

oberflächen, von Vege-

tationsbeständen

SVt –

SFb,

GMm -

SVu

Dauer der Ge-

samtmaßnahme:

nicht bekannt.

Kompensation:

Ökokonto

Schutz der östlich

angrenzenden

Grünlandflächen.

Einsatz gewarteter

und technisch

einwandfreier

Maschinen und

Fahrzeuge

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Eingriff Wirkfaktor Bio-

toptyp*

Zeitraum Maßnahme

Arbeitsbereich (Materi-

allager, Maschinen- u.

Gerätelager etc.), befris-

tet im direkten Umfeld

des Neubaus, des Be-

standsparkplatzes

SVt - SFb Befristet auf die

Dauer der Bauzeit

Kompensation:

kein Ausgleich, da

keine geschützten

Biotope oder Bo-

denverhältnisse

beeinträchtigt

werden.

Einsatz gewarteter

und technisch

einwandfreier Ma-

schinen und Fahr-

zeuge

Anlagebe-

dingt

-/- -/- -/- -/-

Betriebs-

bedingt

Potenziell saisonale,

episodische Vollauslas-

tung des öffentlichen

Parkplatzes. Dadurch

pot. Zunahme der Ver-

lärmung in die östlich

benachbarte Grünland-

fläche und die südlich

der Straße „Lüttmoor-

damm“ gelegenen

Koogseen.

GMm Episodisch Keine erheblichen

Beeinträchtigungen

*GMm - SVu mesophiles Grünland frischer bis trocken-magerer Standorte, beweidet),

unversiegelte Verkehrsfläche mit Vegetation

SVt - teilversiegelte Verkehrsflächen (wassergebundene Decke),

SFb - öffentliche Gebäude.

5. Ermittlung von Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahmen

5.1. Kompensationsermittlung

Die Bewertung der Eingriffsfolgen und Darstellung möglicher Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen

auf Grundlage einer schutzgutspezifischen Eingriffsbilanzierung wurde in Anlehnung an die Grund-

lagen des Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energie-

wende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume v. 9.12.2013 (Verhältnis der naturschutz-

rechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht) im Rahmen des Umweltberichtes zum in der Aufstel-

lung befindlichen B-Plan Nr. 15 vorgenommen. Über die biotop- und nutzungstypbezogene Aus-

gleich werden idealerweise auf den Flächen eines Ökokontos ökologisch und naturschutzfachlich

günstigere Lebensraumeigenschaften für alle kompensationsrelevanten Schutzgüter geschaffen.

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Tab. 3: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung zum Schutzgut „Biotope“

Eingriff

Geplante Nutzung / Bestand

Überbaubare Fläche

GRZ = 0,5

Ausgleichsfaktor

Ausgleichsfläche

Straßenverkehrsflächen - Parkplatz /

SVu - GMm

(Grundfläche ca. 4.500 m²)

4.500 m²

1:1

4.500 m²

Summe

4.500 m²

Tab. 4: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung zum Schutzgut „Boden“

Eingriff

Geplante Nutzung / Bestand

Überbaubare Fläche

GRZ = 0,5

Ausgleichsfaktor

Ausgleichsfläche

IBhK

(Grundfläche überbaubar: ca. 1.250m² abzgl. der

Grundfläche Bestand 262 m²)

998 m²

1:0,5

494 m²

Straßenverkehrsflächen – Parkplatz,

wasserdurchlässige Befestigung

(Grundfläche ca. 4.500 m²)

4.500 m²

1:0,3

1.350 m²

Summe

1.844 m²

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Tab. 5: Zusammenfassung der Vermeidungs-/Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen

Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen

Tiere:

Bau außerhalb der Brutsaison (Sommersaison) zwischen 1.10. und 15.3. und zeitliche Begrenzung lärminten-siver Bautätigkeit.

Boden:

Beschränkung des Einsatzes der Baugeräte und -fahrzeuge auf den unmittelbaren Eingriffsbereich und be-reits (teil-)versiegelte Flächen. Dabei sind alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den an-grenzenden unversiegelten Boden vor Verdichtung und vor Schäden zu schützen

Bei nicht vermeidbaren Störungen im Zuge der Erschließungsmaßnahmen muss, nach Beendigung der Bau-maßnahmen, der ursprünglichen Zustand der Fläche wiederhergestellt werden.

Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen:

Sollausgleich: ◦ Schutzgut „Boden“: 1.844 m², ◦ Schutzgut „ Arten & Lebensgemeinschaften“

(geschützte Biotope): 4.500 m²

◦ Summe: 6.344m²

Erwerb von 6.344 Ökopunkten* (die Gemeinde Reußenköge besitzt kein eigenes Ökokontoflächen. Es ist zu prü-fen, ob z. B. der Deich- und Hauptsielverband (DHSV) Südwesthört-Bongsiel oder die Stadt Bredstedt geeignete Flächen anbieten kann. Auch über Ökokonten, die sich innerhalb des gleichen Naturraumes befinden, kann die er-forderliche Anzahl von Ökopunkten erworben werden).

(* 1 m² Sollausgleich entspricht 1 Ökopunkt)

Weitere Bau begleitende Maßnahmen:

$ dauerhafte Sicherung der nicht durch den Neubau bzw. die Anlage des öffentlichen Parkplatzes überplanten, östlich angrenzenden geschützten Grünlandflächen (arten- und strukturreiches Grünland) durch Auspflockung / Auszäu-nung während der Bauzeit und zukünftig (s. Planzeichnung),

$ keine gärtnerische Gestaltung des Grundstücks des Umgebungsbereichs der Gebäude und Parkplatzflächen.

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Anhang A:

Planzeichnung: Biotop- und Nutzungstypen - Bestand, Planung und Maßnahmen

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Anhang B: : Revierpaarzahlen (*Revierpaarweibchen) der Brutvogelarten im Jahr 2016

für die nördlich der Arlau gelegenen Zählgebiete des Beltringharder

Kooges (Quelle: B. Klinner-Hötger & Walther Petersen-Andresen, 12/2016,

S.58)

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Anhang C: Beispiel Nisthilfe – „Mehlschwalbe“

(Quelle: www.schwegler-natur.de)


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