+ All Categories
Home > Documents > LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP)...Antrag auf Planfeststellung nach 18 AEG Stand 08_13...

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP)...Antrag auf Planfeststellung nach 18 AEG Stand 08_13...

Date post: 28-Dec-2019
Category:
Upload: others
View: 2 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
35
Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. Münden Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000 Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP) Auftragnehmer: Kling LandschaftsPlanung Marienstraße 40 38104 Braunschweig Tel. 0531 / 225 74 90 Fax 0531 / 225 74 91
Transcript

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG

Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen

km 97,547 – km 104,000

Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP)

Auftragnehmer:

Kling

LandschaftsPlanung

Marienstraße 4038104 BraunschweigTel. 0531 / 225 74 90Fax 0531 / 225 74 91

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 1/34

INHALTSVERZEICHNIS

Seite

1. Beschreibung der Baumaßnahme 2

2. Daten- und Informationsgrundlagen für den LBP 6

3. Schutzgebiete und geschützte Objekte 6

4. Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens

auf die Umwelt und Bilanzierung der Eingriffsfolgen 7

4.1 Baubedingte Umweltauswirkungen 8

4.2 Anlagebedingte Umweltauswirkungen 15

4.3 Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 20

5. Kompensationsermittlung und Kompensationsmaßnahmen 20

6. Artenschutzmaßnahmen 21

7. Maßnahmenblätter 23

Anlagen

LBP Lageplan „Grundlagen- und Konfliktplan“

LBP Lageplan „Maßnahmenplan“

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 2/34

1. Beschreibung der Baumaßnahme

Im Rahmen des Vorhabens ESTW Leinefelde, 3. Baustufe, wird das ESTW-A Wolkramshausen

errichtet. Parallel zu dieser Gesamtmaßnahme beabsichtigt die DB Netz AG den grundhaften Ausbau

des Streckenabschnittes zwischen Nordhausen und Erfurt mit dem Ziel, eine Verkürzung der Reisezeit

von Nordhausen nach Erfurt auf unter eine Stunde zu ermöglichen.

Dazu soll im Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen, km 97,547 – km 104,000, eine Geschwindig-

keitserhöhung von derzeit 100 km/h auf 140 km/h realisiert werden.

Zur Erreichung dieses Ziels sind folgende Maßnahmen geplant:

• Einbau einer Planumsschutzschicht (PSS) und Ersetzen des vorhandenen Gleisschotters

durch neue Materialien im linken Streckengleis von km 99,7+20 bis km 101,3+00 sowie von

km 101,9+00 bis km 104,0+00 und im rechten Streckengleis von km 100,7+70 bis km

101,2+80 sowie von km 102,0+80 bis km 104,0+00.

• Ausbau und Lückenschluss der Weichen der W 460, W 462 und W 463 im Bf Nordhausen.

Dabei wird zwischen km 98,3+85 und km 98,5+33 im linken Streckengleis und zwischen km

98,5+14 und km 98,5+76 im rechten Streckengleis der Gleisschotter (Oberbau) ausgebaut

und durch neue Materialien ersetzt, Außerdem sind die vorhandene PSS zu ergänzen und die

Oberleitungsanlage an die veränderte Gleislage anzupassen.

• Bettungsreinigung einschl. Ergänzung von Neuschotter in beiden Gleisen im Einschnitt

zwischen km 101,3+00 und km 101,7+50.

• Errichtung eines Randwegverbaus am linken Streckengleis von km 102,0+25 bis km 102,0+75

(L = 50,0 m) und von km 102,1+30 bis km 102,3+10 (L = 180,0 m) sowie am rechten

Streckengleis von km 102,1+75 bis km 102,2+75 (L = 100,0 m) und von km 102,5+75 bis km

102,7+75 (L = 200,0 m).

Im Bereich von km 102,025 bis km 102,075 ist auf der Böschungsseite eine Anschüttung von

verdichtungsfähigem Material mit einer Neigung von 1:1,5 an den Randweg vorgesehen.

• Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen.

In Dammlage wird das Planum im Dachprofil ausgebildet und die Entwässerung erfolgt ins

Gelände.

In Einschnitten und Anschnittslagen ist die Instandsetzung der vorhandenen Entwäs-

serungsanlagen vorgesehen.

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 3/34

Im Einschnitt zwischen km 101,230 und km 101,800 sind die beidseitig vorhandenen Tiefen-

entwässerungen beschädigt und weisen eine zu geringe Tiefenlage auf. Sie müssen daher

erneuert werden. Für die Erneuerung der Tiefenentwässerung und die Herstellung des

Regelprofils ist die beidseitige Aufweitung des Einschnitts zwischen ca. km 101,230 und ca.

km 101,500 mit Hilfe von Winkelstützwänden erforderlich. Dies zieht auch die Anpassung der

oberhalb gelegenen Böschungsbereiche nach sich. Die Höhe der Wände beträgt zwischen

1 m und 2 m. Im sich anschließenden Abschnitt von ca. km 101,500 bis ca. km 101,800 kann

die Tiefenentwässerung ohne Veränderung der Böschungen erneuert werden.

Im Einschnitt zwischen ca. km 102,800 und ca. km 103,200 werden die vorhandenen

Entwässerungseinrichtungen ebenfalls erneuert. Für die Erneuerung der Tiefenentwässerung

und die Herstellung des Regelprofils müssen zwischen ca. km 102,840 und ca. km 103,020

bahnrechts eine Winkelstützwand errichtet und die Böschung angepasst werden. Die Höhe der

Wand beträgt zwischen 1,2 m und 2,0 m. Von km 103,020 bis km 103,200 kann die

Erneuerung der Tiefenentwässerung ohne Veränderung der Böschung erfolgen.

Bei km 102,970 ist bahnrechts ein kaskadenartiger Wasserzulauf aus dem ansteigenden

Gelände vorhanden. Dieser wird beräumt und der Einlauf in einen Schacht mit

Wasserbausteinen befestigt.

Bahnlinks wird zwischen km 102,810 und km 103,180 ein vorhandener Bahngraben vertieft

und mit Betongrabenschalen befestigt. Dies macht die Anpassung des Bereichs zwischen

Gleisplanum und Graben erforderlich.

Bei km 100,195 wird bahnlinks der Auslauf der Entwässerung mit Grabenschalen befestigt.

Im Anschnitt zwischen ca. km 98,415 und km 98,533 wird bahnlinks eine Tiefenentwässerung

neu hergestellt. Ca. bei km 98,400 wird bahnlinks eine Entwässerungsmulde angelegt.

• Teilerneuerungen und Instandhaltungsmaßnahmen an verschiedenen Eisenbahnüber-

führungen (EÜ).

An der EÜ km 99,145 reicht der vorhandene Geländerabstand für die geplante

Geschwindigkeit nicht aus. Durch eine Erneuerung der Randbalken mit integriertem Kabel-

kanal wird der erforderliche Geländerabstand beidseitig hergestellt.

An der EÜ km 99,451 wird durch eine Randwegverbreiterung auf der bahnrechten Seite und

Einbau von Schotterhalterungen auf beiden Seiten das für die geplante Geschwindigkeit

richtlinienkonforme Profil hergestellt.

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 4/34

An der EÜ km 102,348 werden vorgesetzte Randbalken angebracht, um das für die

angestrebte Geschwindigkeit richlinienkonforme Querprofil herzustellen.

An den oben genannten Eisenbahnüberführungen sowie an den Eisenbahnüberführungen EÜ

km 100,626, EÜ km 102,008 und EÜ km 103,451 werden außerdem Instandhaltungsmaß-

nahmen wie das Verschließen von Rissen und die Reinigung und Neuverfugung des Mauer-

werks durchgeführt.

• Anpassung der Oberleitungsanlagen an die neue Gleislage

• Kabeltiefbau. Es wird ein Betonkabelkanal Gr. II i.F. im Abschnitt von ca. km 98,655 bis km

104,141 bahnlinks im Randweg erdverlegt. An der Helmebrücke und der EÜ km 100,626

werden bahnlinks Kabelbrücken gebaut.

Da die Kabeltiefbauplanung zwischen km 96,9 im Bf Nordhausen und km 104,0 im Bf

Wolkramshausen im Zuge der Planungen zum ESTW-A Wolkramshausen zur Planfeststellung

vorgelegt wurde, ist sie nicht Teil dieser Planfeststellungunterlage und wird nur zur Information

dargestellt.

Es ist eine Bauzeit von 15,5 Monaten vorgesehen. Baubeginn ist im September 2014 mit der

Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen und der Herstellung der Baufreiheit. Bauende ist im

Dezember 2015 mit Inbetriebnahme und Nachlaufarbeiten sowie Beräumung der Baustelle.

Zur Material- und Maschinenvorhaltung für die Baumaßnahme stehen Baustelleneinrichtungsflächen

(BE-Flächen) im Bahnhofsbereich Wolkramshausen zur Verfügung (Mitnutzung von bereits zur Plan-

feststellung vorgelegten BE-Flächen aus dem Projekt ESTW-Wolkramshausen, siehe auch den LBP

„ESTW Wolkramshausen, km 103,7+00 – km 105,6+36“).

Zusätzlich werden für den Ingenieurbau folgende Flächen vorübergehend in Anspruch genommen:

eine 33 m² große BE-Fläche an der EÜ km 99,145 bahnlinks,

eine 23 m² große BE-Fläche auf dem bahnrechten Gleisplanum auf der EÜ km 99,451,

zwei je 24 m² BE-Flächen bahnlinks und bahnrechts an der EÜ km 100,629,

drei, insgesamt 147 m² große BE-Flächen bahnlinks und bahnrechts an der EÜ km 102,351.

Die Erreichbarkeit der Baustellen an den Eisenbahnüberführungen wird über Baustellenzufahrten

gewährleistet. Diese werden über öffentliche Straßen und vorhandene Wege geführt.

Die BE-Fläche auf der EÜ km 99,451 ist nur über das Gleisplanum zu erreichen.

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 5/34

Die Bauarbeiten werden größtenteils vom Gleis aus durchgeführt. So werden der Aus- und der

Neueinbau des Oberbaus, der Einbau der PSS und die Bettungsreinigung mit Hilfe eines Umbauzuges

durchgeführt.

Lediglich die Teilerneuerungen an den Eisenbahnüberführungen km 99,145 und km 102,351 werden

teilweise auch von unten aus durchgeführt.

Der Einbau der PSS und des neuen Oberbaus sowie die Erneuerung und der Neubau von

Tiefenentwässerungen führt zu keinen Neuversiegelungen, da diese auf bereits derzeit vom Oberbau

bedeckten Bereichen erfolgen. Gleiches gilt für den Neubau der Entwässerungsmulde.

Die Errichtung der Stützwände und die Befestigung der Bahngräben mit Betonhalbschalen erfolgt

außerhalb des vorhandenen Oberbaus und weiterer bereits im jetzigen Zustand versiegelter Flächen

und führt daher zu Neuversiegelungen.

Mit der Neuprofilierung von Einschnittsböschungen kommt es zu Flächenumgestaltungen.

Die Einrichtung der BE-Flächen und der Baustellenzufahrten führt zu temporären Flächeninanspruch-

nahmen.

Für die gesamte Baumaßnahme wurde eine Artenschutzeinschätzung erstellt (DB ProjektBau GmbH,

19.06.2013).

Der vorgelegte LBP deckt den Bereich zwischen km 97,457 und km 103,300 der Strecke 6343 ab.

Der Bereich zwischen km 103,300 und km 104,000 wurde im LBP „ESTW Wolkramshausen, km

103,7+00 – km 105,6+36“ dargestellt.

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 6/34

2. Daten- und Informationsgrundlagen für den LBP

- Erläuterungsbericht zum Antrag auf Planfeststellung

Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. Münden, Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen, von

km 97,547 bis km 104,000 (Verfasser: DB International GmbH, Stand: 18.6.2013)

- Lagepläne zur Genehmigungsplanung, Maßstab 1 : 1000,

Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. Münden, Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen, von

km 97,547 bis km 104,000 (Verfasser: DB International GmbH, Stand: Januar 2013)

- Querprofile zur Genehmigungsplanung, Maßstab 1 : 100,

Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. Münden, Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen, von

km 97,547 bis km 104,000 (Verfasser: DB International GmbH, Stand: Januar 2013)

- ESTW-A Wolkramshausen; Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung;

Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen,

Strecke 6343 Halle (Saale) – Hannoversch-Münden, km 97,547 bis km 104,000,

- Umwelterklärung des Vorhabenträgers – (DB ProjektBau Gmbh, ohne Datum)

- ESTW-A Wolkramshausen; Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung;

Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen,

Strecke 6343 Halle (Saale) – Hannoversch-Münden, km 97,547 bis km 104,000,

- Artenschutzeinschätzung – (DB ProjektBau Gmbh, 19.06.2013)

- Biotoptypenkartierung durch das Büro Kling Landschaftsplanung, Juli 2013

3. Schutzgebiete und geschützte Objekte

Im Planungsabschnitt befinden sich im näheren Umfeld der Bahntrasse keine FFH-Gebiete,

Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder besonders geschützte Biotope.

Das gleiche gilt für Boden- und Wasserschutzgebiete sowie Überschwemmungsgebiete.

(Quelle: Datenabfrage über GIS-System SGInfo der Deutschen Bahn für die Umwelterklärung)

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale –Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 7/34

4. Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt

und Bilanzierung der Eingriffsfolgen

Die Bilanzierung der Eingriffsfolgen bei Flächeninanspruchnahmen wurde nach dem Bilanzierungs-

modell des Landes Thüringen („Die Eingriffsregelung in Thüringen, Bilanzierungsmodell“ Hrsg.

Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt) vom August 2005 und der Anleitung zur

Bewertung der Biotoptypen Thüringens („Die Eingriffsregelung in Thüringen, Anleitung zur Bewertung

der Biotoptypen Thüringens“ Hrsg. Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt) vom Juli

1999 durchgeführt.

Dazu wurden die Biotoptypen/Nutzungsstrukturen der vom Eingriff betroffenen Flächen kartiert und

gemäß ihrer Ausprägung unterschiedlichen Bedeutungsstufen zugeordnet (siehe die Spalte

„Bedeutungsstufe“ in den Tabellen 1 und 2).

Zur Erfassung der Eingriffe und zur Quantifizierung des Kompensationsbedarfs wurden die Bedeu-

tungsstufen der Biotoptypen/Nutzungsstrukturen mit den jeweils betroffenen Flächengrößen zu dimen-

sionslosen Indices multipliziert („Flächenäquivalent Wertverlust“ in den Tabellen 1 und 2).

Den durch Landschaftspflegerische Maßnahmen entstehenden Biotoptypen/Nutzungsstrukturen

werden ebenfalls dimensionslose Indices zugeordnet, die sich aus der Multiplikation der sog.

Planwerte dieser Biotoptypen/Nutzungsstrukturen und deren Flächengrößen ergeben („Flächenäqui-

valent Wertzuwachs“ in den Tabellen 1 und 2). Die Planwerte sind ein Maß für den zu erwartenden

naturschutzfachlichen Wert der neu entstehenden Biotoptypen/Nutzungsstrukturen. Der Vergleich der

Indices für den Wert der von Eingriffen betroffenen Biotoptypen/Nutzungsstrukturen

(„Flächenäquivalent Wertverlust“) und für den Wert der entstehenden Biotoptypen/Nutzungsstrukturen

(„Flächenäquivalent Wertzuwachs“) zeigt, ob die Eingriffe kompensiert werden.

Ihren naturschutzfachlichen Wert erreichen gewisse Biotoptypen/Nutzungsstrukturen meist erst nach

einer gewissen biotopspezifischen Entwicklungszeit. Diesem Umstand wird dadurch Rechnung getra-

gen, dass die Bedeutungsstufe dieser Biotoptypen/Nutzungsstrukturen höher liegt als ihr Planwert.

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale –Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 8/34

4.1 Baubedingte Umweltauswirkungen

Konflikt: Flächeninanspruchnahme für Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen

Der Planungsabschnitt ist über Straßen und befestigte Wege gut erschlossen. Diese werden als

Baustellenzufahrten zu den Ingenieurbauwerken genutzt.

Die Arbeiten auf dem derzeitigen Planum werden gleisgebunden durchgeführt.

Zur Vorhaltung von Material und Geräten werden in erster Linie Baustelleneinrichtungsflächen (BE-

Flächen) im Bahnhofsbereich von Wolkramshausen genutzt, die bereits für das Projekt ESTW

Wolkramshausen zur Planfeststellung eingereicht wurden und im LBP „Strecke 6343 Halle/Saale –

Hann. Münden, Projektabschnitt Nordhausen (a) – Bleicherode Ost (a), ESTW Wolkramshausen, km

103,7+00 – km 105,6+36“ (Verfasser: DB International GmbH, Büro Frankfurt. Stand: Oktober 2012)

beschrieben und bewertet wurden. Es handelt sich um brachgefallene Flächen im Bahnhofsbereich

Wolkramshausen, zurückzubauende Gebäudeflächen im Bereich des Grundstücks „Am Bahnhof 8“

(km 105,400 – km 105,710) sowie Teilbereiche einer Aufschüttungs- und Brachfläche westlich des

Stellwerksgebäudes Wolkramshausen (Wo) von km 104,748 – km 104,892.

Für die Ertüchtigung der Eisenbahnüberführungen sind zusätzliche BE-Flächen geplant.

Dies sind eine 33 m² umfassende Fläche an der EÜ km 99,145 bahnlinks, zwei je 24 m² große

Flächen an der EÜ km 100,629 und drei BE-Flächen an der EÜ km 102,35 mit einer Gesamtgröße von

ca. 147 m².

Zur Anlage der BE-Flächen werden Flächen mit möglichst geringen Biotoppotentialen genutzt. Nach

Beendigung der Baumaßnahme werden die BE-Flächen komplett zurückgebaut.

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Eingriffe:

Die Zufahrt zur EÜ km 99,145 erfolgt über einen mit Schotter befestigten Feldweg.

Die 33 m² große BE-Fläche wird in einem mit einer mesophilen – trockenen Gras-/Staudenflur (17 m²)

und Einzelgebüschen (16 m²) bewachsenen Bereich am Bauwerk angelegt.

Die BE-Fläche an der EÜ km 99,145 wird auch für die Arbeiten an der EÜ km 99,451 genutzt.

Zusätzlich wird direkt an der EÜ km 99,451 auf dem Gleisplanum eine 23 m² große BE-Fläche

eingerichtet.

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale –Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 9/34

Die Zufahrt zur EÜ km 100,629 erfolgt über einen asphaltierten und teilweise geschotterten Feldweg.

Die bahnlinks gelegene 24 m² große BE-Fläche wird in einer nährstoffliebenden Ruderalflur am Fuß

des Bahndamms angelegt.

Die bahnrechts gelegene ebenfalls 24 m² große BE-Fläche wird ebenfalls in einem mit einer

nährstoffliebenden Ruderalflur bewachsenen Bereich angelegt.

Die Zufahrt zur EÜ km 102,35 erfolgt über eine asphaltierte Straße, die in einen Schotterweg übergeht.

Die beiden bahnrechten BE-Flächen (Gesamtgröße: 74 m“) werden auf dem Schotterweg (58 m²),

sowie in mit mesophilen Gras-/Staudenfluren (12 m²) und einem Gebüsch (4 m²) bewachsenen

Wegeseitenbereichen am Fuß des Bahndamms angelegt.

Die bahnlinke, 73 m² große BE-Fläche wird auf einer Straße (40 m²) und auf einem mit einem

Scherrasen (33 m²) bewachsenen Straßenseitenraum angelegt.

Für die Arbeiten auf dem Gleisplanum zum Einbau der PSS, zur Errichtung der Randwegverbaue und

zur Erneuerung des Oberbaus werden keine Baustellenzufahrten benötigt, da sie vom vorhandenen

Planum aus durchgeführt werden. Wie oben beschrieben, werden für diese Arbeiten BE-Flächen Im

Bahnhof Wolkramshausen in Anspruch genommen, die bereits nach der Eingriffsregelung bewertet

wurden.

Die Nutzung der befestigten Straßen und Wege führt ebenso wie die Nutzung des Gleisplanums zu

keinen baubedingten Eingriffen.

Die temporäre Nutzung der unbefestigten Bereiche führt dagegen zu Eingriffen in das Schutzgut Tiere

und Pflanzen.

Wiederherstellungsmaßnahmen:

Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden die BE-Flächen komplett zurück gebaut.

Die BE-Fläche an der EÜ km 99,145 wird nach der Beräumung der Sukzession überlassen

(Maßnahme W 1). Auf Grund der Standortverhältnisse werden sich zunächst meophile – trockene

Gras/Staudenfluren etablieren.

Die restlichen BE-Flächen werden nach der Beräumung mit Regio-Saatgut des Typs Frischwiese

angesät. Die ursprüngliche Unterhaltungspflege z. B. der Wegeseitenräume wird wieder aufge-

nommen. Die unterschiedlichen Standortbedingungen führen zur Wiederherstellung der ursprünglich

vorhandenen Biotop-typen/Nutzungsstrukturen (Maßnahme W 2).

Die Bewertung der baubedingten Eingriffsflächen vor Durchführung der Baumaßnahmen und nach

Durchführung der geplanten Landschaftspflegerischen Maßnahmen ist aus der Tabelle 1 ersichtlich.

Antr

ag

auf

Pla

nfe

sts

tellu

ng n

ach

§ 1

8 A

EG

Sta

nd

08_13

Str

ecke 6

343

Halle

/Saale

–H

ann.

Münden

Abschnitt

Nord

hausen –

Wolk

ram

shausen k

m 9

7,5

47 –

km

104,0

00

Landschaft

spflegerischer

Begle

itpla

n (

LB

P)

10/3

4

Tabelle

1:

Be

wert

ung d

er

baubedin

gte

n E

ingriffsflächen v

or

der

Baum

nahm

e u

nd n

ach D

urc

hfü

hru

ng d

er

Wie

derh

ers

tellu

ng

sm

nahm

en

Besta

nd

Pla

nung

B

ilanz

Wert

zu

wachs m

inus

Wert

verlust

Bio

topty

p/N

utz

ungsstr

uktu

r(B

ioto

pcode)

Flä

chen-

grö

ße (

m²)

Bedeu-

tungsstu

feW

ert

verlust

Bio

topty

p/N

utz

ungsstr

uktu

r(B

ioto

pcode)

Flä

chen-

grö

ße

(m

²)B

edeu-

tungsstu

feW

ert

zu-

wa

chs

Scherr

asen (

9318)

33

25

825

Scherr

asen

(9318)

33

25

825

Rudera

lflu

r nährs

tofflie

bend

(4713)

48

25

1200

Rudera

lflu

r nährs

tofflie

bend

(4

713)

48

25

1200

Sta

udenflur

mesophil

(4710)

12

30

360

Sta

udenflur

mesophil

(47

10

)16

30

480

Sta

udenflur

mesphile

r – t

rockener

Sta

ndort

e (

4733)

17

35

595

Sta

udenflur

mesphile

r – t

rockener

Sta

ndort

e (

4733)

33

35

1155

Laubgebüsch

(6220)

20

35

700

Str

e,W

eg

98

00

Str

e,W

eg

98

gesam

t228

3680

228

3660

-20

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 11/34

Der in der Tabelle 1 dargestellte Vergleich zwischen den geplanten Landschaftspflegerischen Wieder-

herstellungsmaßnahmen und den durch die Baumaßnahme temporär in Anspruch genommenen und

verloren gehenden Biotoptypen/Nutzungsstrukturen zeigen insgesamt eine negative Bilanz von -20

Flächenäquivalenten. Die baubedingten Eingriffe sind somit durch die Wiederherstellungs-

maßnahmen nicht vollständig ausgeglichen. Es sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

Neben der Flächeninspruchnahme können baubedingt weitere Faktoren auf das Schutzgut Tiere

wirken, wie etwa die Unfallgefahr für Tiere durch Baustellenverkehr und Baustellenbetrieb, die

Errichtung von Barrieren oder die Beeinträchtigungen durch optische Reize, Lärmemissionen und

Erschütterungen.

Durch die geringe Geschwindigkeit der Baufahrzeuge im Baustellenbereich ist die baubedingte

Unfallgefahr unerheblich.

Um die Gefahr des Individuenverlusts, insbesondere bei Vögeln zu minimieren, wird die Gehölz-

beseitigung zur Baufeldfreimachung während der Vegetationsruhe zwischen Anfang Oktober und Ende

Februar durchgeführt (Maßnahme S 1).

Die Wirkung der baubedingten Eingriffe auf streng geschützte Tierarten wird in der Artenschutz-

einschätzung dargestellt.

Wie dort beschrieben, sind im Planungsraum potentielle Lebensräume für Vogelarten der

ökologischen Gilde der Hecken-, Gebüsch- und Baumfreibrüter, wie z. B. die Goldammer, vorhanden.

Auf Grund ihrer geringen Fluchtdistanzen zeigt ein Teil der Arten eine hohe Störungstoleranz. Des

Weiteren lassen im Planungsraum vorhandene, ungestörte Gehölzstrukturen Ausweichbewegungen

zu. Die baubedingte Beeinträchtigung durch optische Reize, Lärmemissionen und Erschütterungen

wird daher als unerheblich eingeschätzt.

Schutzgut Boden

Die BE-Flächen werden ausschließlich in Bereichen angelegt, die durch anthropogene Nutzung

überformt und vorbelastet sind.

Nach Beräumung der BE-Flächen kann die Bodenbildung wieder einsetzen. Der baubedingte Eingriff

in das Schutzgut Boden wird daher als unerheblich eingestuft.

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 12/34

Schutzgut Wasser

Grund- und Oberflächenwasser

Der Einrichtung der BE-Flächen führt zu einer temporären Versiegelung von Flächen. Dies verhindert

die Versickerung von Niederschlagswasser. Da die Versiegelungen nur für einen relativ kurzen

Zeitraum wirksam sind, ist deren negativer Effekt auf die Grundwasserneubildung jedoch gering.

Die baubedingten Eingriffe in das Schutzgut Grundwasser werden daher als unerheblich eingestuft.

Die BE-Flächen werden zum großen Teil nicht in der Nähe von offenen Gewässern oder dauerhaft

wasserführenden Gräben angelegt.

Die auf dem Gleisplanum vorgesehene BE-Fläche zur Ertüchtigung der EÜ km 99,451 befindet sich

jedoch über einem offenen Fließgewässer. Eine Gefährdung der „Helme“ durch Unfälle oder Havarien

ist daher nicht auszuschließen. Um die Gefahr der Verschmutzung zu minimieren, wird das Lagern von

wassergefährdenden Stoffen und das Abstellen von Maschinen auf dieser BE-Fläche untersagt.

(Schutzmaßnahme S 5).

Schutzgut Luft/Klima

Baubedingt werden nur kleinflächig Gehölze entfernt.

Die Eingriffe in das Schutzgut Luft/Klima sind daher unerheblich.

Schutzgut Landschaftsbild

Die Überbauung von bisher unversiegelten Bereichen durch die Anlage von BE-Flächen führt zu

Eingriffen in das Schutzgut Landschaftsbild, die jedoch als unerheblich zu bewerten sind.

Gras-/Staudenfluren regenerieren sich schnell; Gehölze müssen nur kleinflächig entfernt werden.

Zur Darstellung der baubedingten Konflikte siehe den Grundlagen- und Konfliktplan.

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 13/34

Konflikt: Gefährdung benachbarter Biotope/Nutzungsstrukturen und Lebensräume

An einige Baustellenbereiche grenzen Biotoptypen/Nutzungsstrukturen an, die durch die Bautätigkeit

gefährdet sind.

An der EÜ km 99,145 haben sich größerflächig mesophile – trockene Gras/Staudenfluren mit

eingestreuten Einzelgehölzen entwickelt. Diese stellen u.a. einen potentiellen Lebensraum für die in

der Artenschutzeinschätzung beschriebenen Arten Zauneidechse und Schlingnatter dar. Es besteht

die Gefahr, dass die Baustelleneinrichtungsfläche über den vorgesehenen Bereich hinaus ausgedehnt

wird.

Die über die Helme führende EÜ km 99,451 soll durch eine Randwegverbreiterung und den Einbau

von Schotterhalterungen ertüchtigt werden.Es ist die Einrichtung einer BE-Fläche auf der Überführung

geplant. Bei Unfällen oder Havarien besteht die Gefahr, dass wassergefährdende Stoffe und

Flüssigkeiten austreten.

Im Einschnittsbereich zwischen km 101,515 und km 101,690 haben sich beiderseits der Bahnstrecke

wertvolle Biotoptypen/Nutzungsstrukturen entwickelt.

Bahnlinks befindet sich ein Gehölzbestand aus teilweise höhlenreichen Bäumen mit starkem Baum-

holz, dem zur Bahnstrecke hin ein sich auflockernder Gehölzmantel vorgelagert ist. Bahnrechts hat

sich ein Mosaik aus Einzelbäumen und -büschen sowie mesophilen – trockenen Gras-/Staudenfluren

entwickelt, das u. a. einen potentiellen Lebensraum für die in der Artenschutzeinschätzung

beschriebenen Arten Zauneidechse und Schlingnatter darstellt. Diese Bereiche sind durch die

Ablagerung von Baumaterial und Aushub gefährdet.

Es werden folgende Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ergriffen:

Die Begrenzung der BE-Fläche an der EÜ km 99,145 auf den dafür vorgesehenen Bereich wird durch

Einfriedung der Fläche mit einem ortsfesten Zaun sichergestellt (Schutzmaßnahme S 2).

Die Ablagerung von Material im Einschnittsbereich zwischen km 101,515 und km 101,690 wird durch

das Aufstellen von ortsfesten Schutzzäunen verhindert (Schutzmaßnahme S 2).

Um die Verschmutzungsgefahr für die „Helme“ zu minimieren, wird das Lagern von wasserge-

fährdenden Stoffen und das Abstellen von Maschinen auf der BE-Fläche auf der EÜ km 99,451

untersagt (Schutzmaßnahme S 5).

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 14/34

Zur Darstellung der durch die Baumaßnahmen gefährdeten benachbarten Biotope/Nutzungsstrukturen

und Habitate siehe den Grundlagen- und Konfliktplan.

Zur Darstellung der Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen siehe den Maßnahmenplan.

4.2 Anlagebedingte Umweltauswirkungen

Konflikt: Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme

Zur Erneuerung der Tiefenentwässerung und zur Herstellung des Regelquerschnitts müssen in einem

Einschnitt zwischen ca. km 101,230 und ca. km 101,500 beidseitig und in einem Einschnitt zwischen

ca. km 102,800 und ca. km 103,020 bahnrechts Winkelstützwände errichtet werden. Die Winkelstütz-

wände werden teilweise außerhalb des vorhandenen Planums gebaut. Dies führt zu Flächenneu-

versiegelungen von ca. 322 m² Fläche.

Die oberhalb der Winkelstützwände gelegenen Böschungsbereiche werden an die Bauwerke

angepasst. Dies führt zu Umgestaltungen von ca. 2.426 m² Böschungsflächen.

In einem Einschnitt wird zwischen km 102,810 und km 103,180 bahnlinks ein vorhandener

Bahngraben vertieft und mit ca. 0,5 m breiten Betonschalen befestigt. Bei km 100,195 wird bahnlinks

auf 15 m Länge ebenfalls ein vorhandener Bahngraben mit Betonschalen befestigt. Dies führt zu

Neuversiegelungen von ca. 192 m² Fläche.

Zwischen km 102,810 und km 103,180 bahnlinks muss der Bereich zwischen Planum und Graben an

die veränderte Grabentiefe angepasst werden. Dies führt zu Umgestaltungen von ca. 370 m² Fläche.

Zur Herstellung des Regelquerschnitts werden in mehreren Bereichen Randwegverbaue erforderlich.

Diese werden auf oder am Rand des vorhandenen Planums eingebaut und führen daher zu keinen

zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen.

Zwischen km 102,025 und km 102,075 soll die Böschung durch die Anschüttung von verdichtungs-

fähigem Material an den Randwegverbau angepasst werden. Die Anschüttung beschränkt sich auf das

vorhandene Planum. Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme findet daher nicht statt.

Der Ausbau von Weichen, der Einbau von PSS, die Erneuerung des Oberbaus und die Bettungsreini-

gung erfolgen im Bereich des vorhandenen Planums bzw. des vorhandenen Oberbaus und führen

somit zu keinen zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen.

Für die Ertüchtigung der Eisenbahnüberführungen und die Anpassung der Oberleitungsanlage sind

keine zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen erforderlich. Gleiches gilt für die Erneuerung von

Tiefenentwässerungen in vorhandener Lage wie von ca. km 101,500 bis ca. 101,800 beidseitig.

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 15/34

Die Beräumung und Befestigung des kaskadenartigen Wasserzulaufs bei km 102,970 wird als

Instandhaltungsmaßnahme gewertet. Gleiches gilt für die Instandhaltungsmaßnahmen an den Eisen-

bahnüberführungen.

Instandhaltungsmaßnahmen sind nicht nach der Eingriffsregelung zu bewerten.

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Eingriffe

Die Errichtung der Winkelstützwände führt in den planumsnahen Bereichen zur Versiegelung von

mesophilen – trockenen Gras-/Staudenfluren auf 203 m² Fläche und von mesophilen Gras-/Stauden-

fluren auf 119 m² Fläche.

Die Anpassung der Einschnittsböschungen führt zur Inanspruchnahme von 292 m² mesophilen Gras-/

Staudenfluren, 99 m² mesophilen – trockenen Gras-/Staudenfluren, 267 m² Hecken bzw. Gebüschen

heimischer Arten (Weißdorn), 10 m² Baumbestand bis mittlerem Baumholz der Hainbuche, 83 m²

Baumbestand bis mittlerem Baumholz der Robinie, 303 m² Stockausschlägen hauptsächlich des

Weißdorns, aber auch von Vogelkirsche und Weide sowie 205 m² Stockausschlägen der Robinie.

Außerdem werden innerhalb des sicherheitsrelevanten 6 m-Bereichs, in dem kein Gehölzbewuchs

geduldet wird, 1167 m² Gebüsche und Stockausschläge in Anspruch genommen. 545 m² der

Stockausschläge im sicherheitsrelevanten Bereich wachsen auf mesophilen – trockenen Standorten

und 622 m² auf mesophilen Standorten. Der Ausgleichsermittlung werden die entsprechenden

Gras-/Staudenfluren zu Grunde gelegt (vgl. Tabelle 2).

Die Gehölze auf den Böschungen wurden erst kürzlich zurück geschnitten. Die Stockausschläge

haben daher erst eine geringe Höhe erreicht.

Die Bahngräben führen augenscheinlich nur selten Wasser. Sie weisen daher keine an feuchte

Verhältnisse angepassten Pflanzenarten auf, sondern werden von mesophilen Gras-/Staudenfluren

bewachsen, in denen der Glatthafer dominiert.

Durch die Befestigung der Grabensohlen werden 192 m² mesophile Gras-/Staudenfluren versiegelt.

Zur Anpassung der Nebenflächen an die veränderte Grabentiefe werden 370 m² mesophile

Gras-/Staudenfluren in Anspruch genommen.

Wiederherstellungsmaßnahmen:

Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die innerhalb eines 8 m breiten Bereiches zum äußeren

Gleis gelegenen umgestalteten Böschungsbereiche mit einer Regiosaatgutmischung für Magerrasen

angesät. Anschließend bleiben die Flächen der Sukzession überlassen. Das Entwicklungsziel ist je

nach Exposition und Standort die Etablierung mesophiler – trockener oder mesophiler Staudenfluren

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 16/34

(Maßnahme W 3). Gelegentlich werden die innerhalb der sicherheitsrelevanten Bereiche aufkommen-

den Gehölze zur Profilfreihaltung entsprechend des Regelwerks 882.020 zurück geschnitten.

Die außerhalb des 8 m breiten Bereichs gelegenen Böschungsabschnitte werden mit autochthonen

Sträuchern bepflanzt. Das Entwicklungsziel ist die Etablierung von Gebüschen (Maßnahme W 4). (Um

ein zu schnelles Hineinwachsen der Sträucher in den sicherheitsrelevanten 6 m-Bereich zu verhindern,

werden die Gehölze in einem Abstand von 8 m zum Gleis angepflanzt).

Die Bewertung der anlagebedingten Eingriffsflächen vor der Baumaßnahme und nach Durchführung

der geplanten Landschaftspflegerischen Wiederherstellungsmaßnahmen ist aus der Tabelle 2 ersicht-

lich.

Antr

ag

auf

Pla

nfe

sts

tellu

ng n

ach

§ 1

8 A

EG

Sta

nd

08_13

Str

ecke 6

343

Halle

/Saale

–H

ann.

Münden

Abschnitt

Nord

hausen –

Wolk

ram

shausen k

m 9

7,5

47 –

km

104,0

00

Landschaft

spflegerischer

Begle

itpla

n (

LB

P)

17/3

4

Tabelle

2:

Be

wert

ung d

er

anla

gebedin

gte

n E

ingriffsfläch

en

vor

der

Baum

nahm

e u

nd n

ach D

urc

hfü

hru

ng d

er

Wie

derh

ers

tellu

ngsm

nahm

en

Besta

nd

Pla

nung

B

ilan

zW

ert

zu

wa

chs m

inus

Wert

verlust

Bio

topty

p/N

utz

ungsstr

uktu

r(B

ioto

pcode)

Flä

chen-

grö

ße (

m²)

Bedeu-

tungsstu

feW

ert

verlust

Bio

topty

p/N

utz

ungsstr

uktu

r(B

ioto

pcode)

Flä

chen-

grö

ße

(m

²)B

edeu-

tungsstu

feW

ert

zu-

wa

chs

Sta

udenflur

mesophil

(4710)

973

30

29190

Sta

udenflur

mesophil

(4710)

1449

30

43470

Sta

udenflur

mesphile

r – t

rockener

Sta

ndort

e (

4733)

302

35

10570

Sta

udenflur

mesphile

r – t

rockener

Sta

ndort

e (

4733)

1094

35

38290

Baum

besta

nd,

bis

mittlere

s

Baum

holz

(heim

ische A

rten,

Hain

buche)

(6120)

10

40

400

Baum

besta

nd,

bis

mittlere

s

Baum

holz

(nic

ht-

heim

ische

Art

en,

Robin

ie)

(6120)

83

35

2905

Laubgebüsch/S

tockausschlä

ge

heim

ischer A

rten (

6220)

570

35

19950

Laubgebüsch h

eim

ischer A

rten

(6

220)

253

35

8855

Sto

ckausschlä

ge n

icht

heim

ischer

Art

en (

6220)

205

30

6150

Laubgebüsch/S

tockausschlä

ge

6 m

-Bere

ich,

mesophil

– t

rocken

(4733)*

545

35

19075

Laubgebüsch/S

tockausschlä

ge

6 m

-Bere

ich,

mesophil

(4710)*

622

30

18660

Vollv

ers

iegelte B

ere

iche

00

0V

ollv

ers

iegelte

Bere

iche

514

00

gesam

t3310

106900

3310

90615

-16285

* =

die

Gehölz

e w

achsen

innerh

alb

des 6

m-B

ere

ichs z

ur

Gle

ism

itte

, in

dem

aus S

icherh

eitsgrü

nden

kein

e G

ehölz

e g

eduld

et

werd

en.

Für

die

Kom

pensationserm

ittlung

we

rden

daher

trockene

bis

mesophile

oder

mesophile

Gra

s/S

taudenflure

n z

u G

run

de g

ele

gt.

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 18/34

Der in der Tabelle 2 dargestellte Vergleich zwischen den geplanten Landschaftspflegerischen Maß-

nahmen und den durch die Baumaßnahme verloren gehenden Biotoptypen/Nutzungsstrukturen ergibt

insgesamt eine negative Bilanz von -16.285 Flächenäquivalenten.

Dies zeigt, dass die anlagebedingten Eingriffe durch die Wiederherstellungsmaßnahmen nicht ausge-

glichen werden können. Daher sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

Das Entfernen des vorhandenen Gleisschotters und des Randwegs (als Teil des Oberbaus) stellen

keinen Eingriff im Sinn der Eingriffsregelung dar, da sie Teil einer gewidmeten Verkehrsanlage und als

versiegelte Fläche zu bewerten sind. Allerdings stellen sie Teillebensräume für die im Planungsraum

potentiell vorkommenden Arten Zauneidechse (Lacerta agilis) und Schlingnatter (Coronella austriaca)

dar.

Der Einfluss der Baumaßnahme auf diese Arten wird in der Artenschutzeinschätzung dargelegt.

Schutzgut Boden

Durch die Baumaßnahmen werden insgesamt ca. 514 m² Fläche neu versiegelt.

Auch wenn die Versiegelungen in anthropogen stark beeinflussten Abgrabungsböden vorgenommen

werden, stellen sie einen erheblichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar, da alle Bodenfunktionen

verloren gehen.

Für die Flächenumgestaltungen werden ebenfalls menschlich überformte Abgrabungsböden in

Anspruch genommen. Nach Beendigung der Baumaßnahmen kann die Bodenbildung in den

umgestalteten Bereichen wieder einsetzen. Die durch die Flächenumgestaltungen hervorgerufenen

Eingriffe in das Schutzgut Boden sind daher als unerheblich zu betrachten.

Als Minimierungsmaßnahme wird der Oberboden von den umzugestaltenden Böschungsbereichen

abgetragen und gesichert und nach Beendigung der Arbeiten wieder aufgebracht (Teil der

Maßnahmen W 3 und W 4).

Die Kompensation für die Eingriffe in das Schutzgut Boden erfolgt im Rahmen einer multifunktionalen

Ausgleichsmaßnahme durch die Herausnahme von Ackerflächen aus der Nutzung und Anpflanzung

von Gehölzen (Ausgleichsmaßnahme A 1).

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 19/34

Schutzgut Wasser

Grundwasser

Es werden außerhalb des bestehenden Oberbaus und anderer bereits versiegelter Flächen Neuversie-

gelungen vorgenommen. In den Dammbereichen der Bahntrasse wird das Planum flächig über die

Böschungen entwässert. Das Niederschlagswasser steht in diesen Bereichen somit für die Grund-

wasserneubildung zur Verfügung. Das in den Einschnitten anfallende Niederschlagswasser wird

dagegen über Entwässerungseinrichtungen in Vorfluter abgeleitet und steht somit nicht zur Grund-

wasserneubildung im Niederschlagsgebiet zur Verfügung. Da die Bahnanlage bereits jetzt über

Entwässerungseinrichtungen in den Einschnitten verfügt, wird die durch die zusätzliche Versiegelung

verursachte Verringerung der Versickerungsrate als unerheblicher Eingriff in das Schutzgut Wasser

gewertet.

Oberflächenwasser

Das in den Einschnittsbereichen anfallende Wasser der Gleisentwässerung soll in verschiedene

Vorfluter eingeleitet werden.

Die Niederschlagsabwässer der Gleisentwässerung weisen regelmäßig sehr geringe Werte von

Schadstoffen wie z. B. Herbiziden auf. Bei Starkregenereignissen, die im Anschluss an die Be-

handlung des Gleiskörpers mit Herbiziden einsetzen, ist ein Austrag in die Vorfluter nicht gänzlich zu

verhindern.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Applikation der Herbizide mit Spritzzügen und deren Über-

wachung dafür sorgen, dass die Austräge hinter denen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen zurück-

bleiben. Die Einleitung von Wasser aus der Gleisentwässerung führt folglich zu keinen erheblichen

Eingriffen in das Schutzgut Wasser.

Schutzgut Luft/Klima

Da im Umfeld der Bahntrasse größere Gehölzbestände vorhanden sind, haben die auf den Erdkörpern

der Bahnanlage wachsenden Gehölzbestände eine geringe Bedeutung für das Lokalklima. Der durch

die Baumaßnahme verursachte Gehölzverlust wird daher als unerheblich für das Schutzgut einge-

schätzt.

Schutzgut Landschaftsbild

Die Böschungen der zur Umgestaltung vorgesehenen Einschnitte sind in den oberen Bereichen

hauptsächlich mit mehreren Meter hohen Weißdornhecken (Crateegus monogyna), aber auch mit

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 20/34

Bäumen wie Robinien (Robinia pseudoacacia) und Hainbuchen (Carpinus betulus) bewachsen. Die

Gehölze sind nicht nur auf die Böschungsflächen beschränkt, sondern bewachsen in unterschiedlicher

Breite auch die Böschungskronen.

Der Bewuchs ragt deutlich über das gewachsene Gelände hinaus und prägt dort das Landschaftsbild,

wo sich offenes Gelände, wie etwa Ackerflächen, an die Einschnitte anschließt.

Die Umgestaltungen bleiben zu großen Teilen auf die Böschungsflächen beschränkt. Von km 101,270

bis km 101,340 sowie von km 104,005 bis km 104,015 erreicht der Umgestaltungsbereich bahnrechts

jedoch die Böschungskrone bzw. bleibt nur etwa einen Meter darunter.

Da die Böschungskrone in diesen Bereichen auf einer Breite von ca. 1,5 m mit Gehölzen bewachsen

ist, erscheint der Gehölzbestand dennoch weiterhin geschlossen. Eingriffe in das Schutzgut

Landschaftsbild werden somit nicht ausgelöst.

Zwischen km 102,800 und km 102,850 erstreckt sich der Umgestaltungsbereich ebenfalls bis fast an

die Böschungskrone. Allerdings befindet sich dieser Bereich im sicherheitsrelevanten 6 m-Bereich, in

dem kein Gehölzbewuchs geduldet wird. Die Entfernung des Bewuchses stellt daher keinen nach der

Eingriffsregelung zu bewertenden Eingriff dar.

4.3 Betriebsbedingte Umweltauswirkungen

Die Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten führt vermutlich zu einer größeren Kollisionsgefahr und einer

Erhöhung der Barrierewirkung für Tiere.

Allerdings liegen in der Literatur keine gesicherten und quantifizierten Erkenntnisse zu dieser

Problematik vor.

5. Kompensationsermittlung und Kompensationsmaßnahmen

In den Kapiteln „Baubedingte Umweltauswirkungen“ und „Anlagebedingte Umweltauswirkungen“

wurde dargestellt, dass die Landschaftspflegerischen Wiederherstellungsmaßnahmen nicht aus-

reichen, um die durch die bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen verursachten erheb-

lichen Eingriffe in das Schutzgut Tiere und Pflanzen zu beseitigen. Der noch zu kompensierende

Wertverlust beträgt insgesamt -16.305 Flächenäquivalente.

Zur Kompensation wird folgende Maßnahme durchgeführt:

Maßnahme A 1: Anlage einer Gehölzfläche

Eine ca. 1.100 m² umfassende Ackerfläche im Flurstück 104/103, Gemarkung Großwerther (Besitzer:

DB AG) wird aus der Nutzung genommen und mit autochthonen Straucharten bepflanzt.

Der Bestandswert des Ackers beträgt „20“, der Planwert des entstehenden Gehölzfläche „35“.

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 21/34

Die Maßnahme ergibt somit einen Wertzuwachs von +16.500.

Der aus den bau- und anlagebedingten Eingriffen resultierende Wertverlust von -16.305 Flächen-

äquivalenten ist folglich kompensiert.

6. Artenschutzmaßnahmen

Gemäß der Artenschutzeinschätzung sind Vogelarten der ökologischen Gilde der Gebüsch- und

Heckenbrüter sowie die Reptilienarten Zauneidechse und Schlingnatter potentiell von den

Baumaßnahmen betroffen

Zur Vermeidung von Verbotsverletzungen des Artenschutzrechts werden folgende Maßnahmen

ergriffen:

Maßnahme S 1.2 der Artenschutzeinschätzung: Bauzeitenvorgabe für die Rodung und den Rück-

schnitt von Gehölzen

Diese Maßnahme wird durch die Maßnahme S 1 des LBP realisiert. Siehe dazu auch die Seite 11 des

LBP).

Maßnahme S 1.1 der Artenschutzeinschätzung: Einrichten von Bautabuzonen

Die Bautabuzonen werden durch das Errichten von Schutzzäunen (LBP-Maßnahme S 2) vor dem

Baubetrieb geschützt.

Bautabuzonen zum Schutz von Zauneidechse und Schlingnatter werden angrenzend an die BE-Fläche

an der EÜ km 99,145 und im Einschnittsbereich zwischen km 101,515 und km 101,690 bahnrechts

eingerichtet (siehe auch Seite 13 des LBP).

Maßnahme S 1.3 der Artenschutzeinschätzung: Bauzeitenvorgabe für das Entfernen des Oberbaus

Da durch das Entfernen des vorhandenen Gleisschotters und des Randwegs überwinternde

Zauneidechsen und Schlingnattern getötet werden können, sind die Arbeiten außerhalb der von Ende

Oktober bis Ende März dauernden Winterruhe der Reptilien durchzuführen.

Diese Maßnahme wird durch die Maßnahme S 3 des LBP realisiert.

Die in der Artenschutzeinschätzung als Teil der Maßnahme S 1.4 vorgesehenen Vergrämungs-

maßnahmen für die Zauneidechse und die Schlingnatter können wegen der gewählten Bautechnologie

entfallen.

Durch die Arbeiten mit dem Umbauzug werden so starke und für die Tiere, die an den normalen

Eisenbahnbetrieb gewöhnt sind, ungewohnte Erschütterungen erzeugt, dass von einem schnellen und

fluchtartigen Verlassen des Oberbaus ausgegangen werden kann.

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 22/34

Die in der Artenschutzeinschätzung als Teil der Maßnahme S 1.4 vorgesehene ökologische

Baubegleitung wird als Maßnahme S 4 des LBP realisiert.

Die ökologische Baubegleitung ist von einer fachlich qualifizierten Person wahrzunehmen. Die

Aufgaben der ökologischen Baubegleitung sind die Festlegung der genauen Standorte von

herzustellenden Ausweichlebensstätten für Reptilien und die Überwachung ihrer Herstellung (siehe die

Maßnahme A 2), die Einrichtung der Bautabuzonen, die Einweisung der Baufirmen in die

Artenschutzproblematik und die Begleitung der Bautätigkeit. Eine weitere Aufgabe ist, die Besiedlung

der Ausweichlebensstätten zu kontrollieren.

Die Maßnahmen GA 3.1 und GA 3.2 der Artenschutzeinschätzung „Wiederherstellung und Entwicklung

des Biotopverbunds entlang von Bahnstrecken“ werden durch die Maßnahmen W 3 und W 4 des LBP

umgesetzt. Siehe dazu die Seiten 15 – 16 des LBP.

Die Initialsaaten werden mit Regio-Saatgut des Typs „Magerrasen“ ausgeführt. Da es sich um

Böschungsbereiche handelt, muss auch ein Erosionsschutz gewährleistet werden. Dieser kann durch

die Ansaat von Saatgut schneller und sicherer erreicht werden, als durch das Aufbringen von Heu-

mulch, wie in der Artenschutzeinschätzung vorgesehen. Die für die Reptilien wichtigen Struktureigen-

schaften wie Bewuchs unterschiedlicher Höhe und Dichte wird auch bei der Ansaat von Magerrasen

erreicht.

Maßnahme AM 4.1 FCS der Artenschutzeinschätzung: Artenschutzmaßnahme Zauneidechse und

Schlingnatter

Die Maßnahme AM 4.1 FCS muss als sog. vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ihre Funktion vor

Beginn der Baumaßnahme erfüllen.

Die Maßnahme wird durch die Maßnahme A 2 des LBP umgesetzt.

Es werden 30 Eiablagestellen für die Zauneidechse und 30 Überwinterungsmöglichkeiten für die

Zauneidechse und die Schlingnatter in südexponierten Bereichen hergestellt.

Die für die Herstellung der Quartiere geeigneten Bahndammböschungen und Nebenflächen werden in

den Maßnahmeplänen dargestellt. Die genaue Festlegung der Einbauorte in diesen Bereichen erfolgt

durch die ökologische Baubegleitung.

Die in der Artenschutzeinschätzung beschriebene Maßnahme RA 2.1 (Rekultivierung von

Baustraßen“) kann entfallen, da die Zuwegungen nur über befestigte Straßen und Wege geführt

werden.

Die in der Artenschutzeinschätzung beschriebene Maßnahme RA 2.2 („Rekultivierung von Baustellen-

einrichtungsflächen“) wird an der EÜ km 99,145 durch die Maßnahme W 1 des LBP realisiert.

Die dortige BE-Fläche bleibt nach ihrer Beräumung ohne weitere Maßnahmen der Sukzession über-

lassen. Siehe auch die Seite 9 des LBP. Alle anderen BE-Flächen werden in als Lebensraum für die

Zauneidechse und Schlingnatter ungeeigneten Wegeseitenräumen angelegt und daher durch eine

Ansaat von Regio-Saatgut wiederhergestellt (siehe die Maßnahme W 2 des LBP)

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 23/34

7. Maßnahmenblätter

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 1      Kurzbezeichnung: Bauzeitenvorgabe für die Rodung und denRückschnitt von Gehölzen        

Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1     

Lage: Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen

km 97,547 – km 104,000

weitere Teilflächen:

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 1 – 10

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11.1   Blatt-Nr.: 1 – 10

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme

Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

vor Beginn der Tiefbaumaßnahmen.      

Begründung der Maßnahme: Gefährdung von Tierindividuen durch das Entfernen von Gehölzen.   

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Vermeiden von Tierverlusten durch Gehölzbeseitigungaußerhalb der Brutzeit von Vögeln.         

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort nach Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Enfernen von Gehölzen zwischen Anfang Oktober und Ende Februar.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):0 Jahre.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.               

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.     

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt    

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 24/34

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 2      Kurzbezeichnung: Errichten von Schutzzäunen       

Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1     

Lage:BE-Fläche an der EÜ km 99,145,Einschnitt zwischen km 101,515 und km 101,690bahnlinks und bahnrechts     

weitere Teilflächen:

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 3, 7

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11.1   Blatt-Nr.: 3, 7

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme

Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

vor Beginn der Bauarbeiten.      

Begründung der Maßnahme: Gefährdung von potentiellen Lebensräumen der Zauneidechse und der Schlingnattersowie eines Gehölzbereichs durch Befahren und Materialablagerung. Einrichten von Bautabuzonen.   

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Schutz von durch den Baubetrieb gefährdetenBereichen (Bautabuzonen).      

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort nach Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Aufstellen von ortsfesten Zäunen gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 auf einer Länge von insgesamt ca. 400 m.    

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):0 Jahre.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.               

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.     

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt    

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 25/34

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 3      Kurzbezeichnung: Bauzeitenvorgabe für das Entfernen desOberbaus       

Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1     

Lage: km 98,3+85 - km 98,5+33 linkes Streckengleis;km 98,5+14 - km 98,5+76 rechtes Streckengleis;km 99,7+20 - km 101,3+00 linkes Streckengleis;km 101,9+00 - km 104,0+00 linkes Streckengleis;km 100,7+70 - km 101,2+80 rechtes Streckengleis;km 102,0+80 - km 104,0+00 rechts Streckengleis;km 101,3+00 - km 101,7+50 beide Streckengleise

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 1 – 10

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 1 – 10

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme

Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

zwischen Ende Oktober und Ende März     

Begründung der Maßnahme: Gefahr der Tötung von im Gleisschotter oder Randweg überwinternden Individuen derZauneidechse und der Schlingnatter.   

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Vermeiden der Tötung von überwinternden Individuengeschützter Reptilienarten.      

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort nach Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

kein Entfernen von Gleisschotter und Randwegmaterial zwischen Ende Oktober und Ende März.   

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.               

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.     

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt    

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 26/34

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 4      Kurzbezeichnung: Ökologische Baubegleitung       

Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1     

Lage: Abschnitt Nordhausen - Wolkramshausen, km 97,547 - km 104,000, gesamtes Baufeld

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 1 – 10

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11.1   Blatt-Nr.: 1 – 10

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme

Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

während der gesamten Baumaßnahme     

Begründung der Maßnahme: Gefahr der Schädigung von Individuen und Lebensstätten geschützter Tierarten.   

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Vermeiden der Schädigung von Individuen undLebensstätten geschützter Tierarten.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort nach Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Durchführen der ökologischen Baubegleitung durch eine fachlich qualifizierte Person. Aufgaben der ökologischenBaubegleitung sind: Einrichten der Bautabuzonen, Festlegen der Einbauorte von Ausweichlebensstätten undÜberwachen ihrer Herstellung, Erfolgskontrolle der Ausweichlebensstätten. Einweisung der Baufirmen in dieArtenschutzproblematik und Begleiten der Baumaßnahmen. 

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):0 Jahre.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.               

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.     

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt    

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 27/34

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 5      Kurzbezeichnung: Keine Lagerung von wassergefährdenenStoffen       

Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1     

Lage: BE-Fläche auf der EÜ km 99,451

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 4

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11.1  Blatt-Nr.: 4

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme

Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

während der gesamten Baumaßnahme     

Begründung der Maßnahme: Gefahr der Gewässerverschmutzung durch wassergefährdende Stoffe undFlüssigkeiten.  

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Vermeiden der Schädigung des Fließgewässers"Helme".     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

entfällt

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Das Lagern von wassergefährdenden Stoffen und Flüssigkeiten sowie das Abstellen von Maschinen über Nacht oder anarbeitsfreien Tagen auf der BE-Fläche wird untersagt.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):entfällt     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

entfällt          

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: entfällt     

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt    

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 28/34

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: W 1      Kurzbezeichnung: Rekultivierung einerBaustelleneinrichtungsfläche durch Sukzession      

Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1     

Lage: BE-Fläche an der EÜ km 99,145

weitere Teilflächen:

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 3

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11.1   Blatt-Nr.: 3

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme

Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

nach Beendigung der Arbeiten an den Eisenbahnüberführugen.      

Begründung der Maßnahme: zeitweilige Nutzung von Wegeseitenräumen als BE-Fläche.  

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Wiederherstellen der ursprünglich vorhandenenBiotoptypen/Nutzungsstrukturen.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort nach Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Komplette Beräumung der BE-Fläche von allen Fremdmaterialien. Lockerung des Bodens. Begrünung über Sukzession.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):0 Jahre.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.               

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.     

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 1

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 29/34

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: W 2      Kurzbezeichnung: Rekultivierung vonBaustelleneinrichtungsflächen durch Ansaat       

Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1     

Lage: zwei BE-Flächen an der EÜ km 100,629,drei BE-Flächen an der EÜ km EÜ km 102,351   

weitere Teilflächen:

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 6, 8

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11.1   Blatt-Nr.: 6, 8

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme

Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

nach Beendigung der Arbeiten an den Eisenbahnüberführugen.      

Begründung der Maßnahme: zeitweilige Nutzung von Wegeseitenräumen als BE-Flächen.  

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Wiederherstellen der ursprünglich vorhandenenBiotoptypen/Nutzungsstrukturen.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

sofort nach Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Komplette Beräumung der BE-Flächen von allen Fremdmaterialien. Lockerung des Bodens. Begrünung durch Ansaatvon Regio-Saatgut des Typs "Frischwiese" der Herkunftsregion 5 "Mitteldeutsches Tief- und Hügelland".Wiederaufnahme der Unterhaltungspflege.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):0 Jahre.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.               

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.     

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 2, 3, 6, 7

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 30/34

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: W 3      Kurzbezeichnung: Ansaat von Bahnböschungen       

Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1     

Lage: Einschnittsböschungen von ca. km 101,230 bisca. km 101,500 bahnrechts und bahnlinks

Einschnittsböschung von ca.km 102,800 bis ca. km 103,020 bahnrechts   

weitere Teilflächen:

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 7, 9

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11.1   Blatt-Nr.: 7, 9

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme

Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

nach Beendigung der Tiefbauarbeiten an den Einschnittsböschungen.      

Begründung der Maßnahme: Wiederherstellung des Biotopverbundes entlang der Bahntrasse.  

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Entwicklung von Gras-/Staudenfluren.      

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

0 Jahr nach Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Aufbringen von Regio-Saatgut des Typs "Magerrasen" der Herkunftsregion 5 "Mitteldeutsches Tief- und Hügelland" mitHilfe der Nassansaat auf insgesamt 2543 m² Böschungsflächen.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):0 Jahre.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.               

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.     

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt, da im Besitz der DB AG

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 31/34

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: W 4      Kurzbezeichnung: Anpflanzung von Sträuchern auf einerBahnböschung        

Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1     

Lage: Einschnittsböschung von km 101,360 bis ca. km101,490 bahnrechts   

weitere Teilflächen:

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 7

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 7

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme

Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

nach Beendigung der Tiefbauarbeiten an der Einschnittsböschung.      

Begründung der Maßnahme: Wiederherstellung des Biotopverbundes entlang der Bahntrasse.  

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Entwicklung von Gebüschen.     

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

drei Jahre nach Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Anpflanzen von niedrigwüchsigen autochthonen Sträuchern (z. B. Hundsrose, Schlehe) auf 253 m² Fläche ausserhalbdes sicherheitsrelevanten 6 m-Bereichs. 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):13 Jahre.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.               

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.     

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt, da im Besitz der DB AG

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 32/34

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: A 1      Kurzbezeichnung: Anlage einer Gehölzfläche        

Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1     

Gemarkung: Großwerther      Flur:      Flurstücke: 104/103

weitere Teilflächen:

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 9

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11.1   Blatt-Nr.: 9

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme

Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

nach Beendigung der Bauarbeiten.

Begründung der Maßnahme: Verlust von gehölzbestimmten Biotoptypen/Nutzungsstrukturen durch dieBaumaßnahmen.  

Entwicklungsziel der Maßnahme:

Entwicklung einer Gehölzfläche.      

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

drei Jahre nach Durchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Anpflanzen von autochthonen Sträuchern verschiedener Wuchshöhe (z. B. Pfaffenhütchen, Hasel) auf 1.100 m² einerderzeitigen Ackerfläche. 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):13 Jahre.     

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.               

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: durch DB AG     

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt, da Fläche im Besitz der DB AG.

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 33/34

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: A 2      Kurzbezeichnung: Anlage von Überwinterungsplätzen undEiablagestellen für die Zauneidechse und die Schlingnatter        

Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1     

Lage:Nebenfläche von ca. km 99,950 bis ca. km100,160 bahnrechts, Bahndamm von ca. km 100,350bis ca. km 101,180 bahnlinks, Nebenfläche von ca. km101,200 bis ca. km 101,270 bahnrechts, Einschnittund Nebenfläche von ca. km 101,520 bis ca. km101,680 bahnrechts, Bahndamm von ca. km 102,390bis ca. km 102,800 bahnlinks, Bahndamm von ca. km102,680 bis ca. km 102,750 bahnrechts, Nebenflächevon ca. km 102,780 bis ca. km 103,230 bahnreechts

weitere Teilflächen:

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 5, 6, 7, 8, 9, 10

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: 11.1   Blatt-Nr.: 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr.       Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.      

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme

Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:      

vor Beginn der Baumaßnahme. Die Funktionsfähigkeit der Ausweichhabitate muss vor Beginn der Baumaßnahmengegeben sein.    

Begründung der Maßnahme: Verlust von potentiellen Überwinterungsplätzen für die Zauneidechse und die Schlingnatterdurch Ausbau von Gleisschotter. Verlust von potentiellen Eiablagestellen für die Zauneidechse durch Ausbau vonRandwegmaterial.  

Entwicklungsziel der Maßnahme:Schaffen von Überwinterungs- undEiablagemöglichkeiten für geschützte Reptilienarten.

Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18): sofort nachDurchführung der Maßnahme.     

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Anlage von je 30 Überwinterungs- und Eiablagestellen auf südexponierten Bahndamm- und -einschnittsbereichen:Auskoffern von ca. 30 m² großen Flächen auf eine Tiefe von ca. 1 m. Auffüllen mit Schotter; Abschieben desOberbodens auf weiteren ca. 30 m².Auftragen eines Sand/Grusgemisches in einer Mächtigkeit von 0,5 m auf ca. 40 m² großen Flächen.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):entfällt    

Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 34/34

Fortsetzung Maßnahmenblatt Maßnahme A 2

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: A 2      Kurzbezeichnung: Anlage von Überwinterungsplätzen undEiablagestellen für die Zauneidechse und die Schlingnatter       

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.               

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.     

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der                 ten Dauerpflege

Nach Beendigung der Baumaßnahme erfolgt eine Kontrolle des Vegetationsbestandes. Evtl. aufge-

tretene Schäden bzw. Baumverluste werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde

anschließend vollständig kompensiert.

Beginn und Ende der Baumaßnahme selbst sowie die Durchführung der Landschaftspflegerischen

Maßnahmen sind dem Eisenbahn-Bundesamt sowie den zuständigen Naturschutzbehörden anzu-

zeigen.

Kling Landschaftsplanung

Braunschweig, den 16. August 2013

Thomas Kling, Dipl.- Biol.


Recommended