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Landschaftspflegerischer Begleitplan · 2020. 7. 20. · 3 E-Mail von Herrn Untiedt (SGD Nord) an...

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Neubau der technischen Sicherungsanlage am Bahnübergang „Thür1“ Strecke 3005 (Andernach-Gerolstein) Bahn-Km 16,440 Landschaftspflegerischer Begleitplan März 2016
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Neubau der technischen Sicherungsanlage am Bahnübergang

„Thür1“

Strecke 3005 (Andernach-Gerolstein)

Bahn-Km 16,440

Landschaftspflegerischer Begleitplan

März 2016

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DB Netz AG - RB Mitte - Regionalnetze Ausbau BÜ-Thür Strecke 3005, Km 16,451 Landschaftspflegerischer Begleitplan

Impressum

Dr. Kübler GmbH

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Impressum

Auftraggeber:

DB Netz AG

RB Mitte – Regionalnetze

Anlagenplanung Frankfurt

Im Galluspark 21

60326 Frankfurt

Auftragnehmer:

Im Alten Forstamt

Fritz-Henkel-Straße 22

56579 Rengsdorf

Tel. 02634 – 1414

Fax 02634 – 1622

Email: [email protected]

Projektleitung: Dr. Karin Kübler

Inhaltliche Bearbeitung: Jens Geyer, Dipl. Biogeogr.

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DB Netz AG - RB Mitte - Regionalnetze Ausbau BÜ-Thür Strecke 3005, Km 16,451 Landschaftspflegerischer Begleitplan

Inhalt

Dr. Kübler GmbH

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Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Inhalt

1 ANLASS UND AUFTRAG 4

2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS 4

2.1 LAGE 4

2.2 AUSGANGSSITUATION 5

2.3 SONSTIGE PLANUNGSVORHABEN 6

3 METHODIK 6

3.1 ERMITTLUNG DER GRÖßE DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES 6

3.2 BEWERTUNG DER EINGRIFFE 6

4 BESTAND SCHUTZGÜTER 7

4.1 ARTEN UND BIOTOPE 7

4.1.1 Geschützte Biotope (§30 BNatSchG) 8 4.1.2 Vorkommen geschützter Arten 9

4.2 SCHUTZGEBIETE 10

4.2.1 NATURA 2000-Gebiete 10 4.2.2 Naturparke 10 4.2.3 Naturschutzgebiete 10 4.2.4 Landschaftsschutzgebiete 10 4.2.5 Geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale 11

4.3 GEOLOGIE UND BODEN 11

4.4 WASSER 11

4.5 KLIMA / LUFT 11

4.6 LANDSCHAFTSBILD 11

5 PROJEKTBEDINGTE WIRKFAKTOREN UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN 12

5.1 ARTEN UND BIOTOPE 13

5.1.1 Fauna 13 5.1.2 Biotope und Vegetation 14

5.2 BODEN 16

5.3 WASSER 16

5.4 LANDSCHAFTSBILD 17

5.5 KLIMA / LUFT 17

5.6 ZUSAMMENFASSUNG DER BEEINTRÄCHTIGUNGEN 17

6 MAßNAHMEN 18

6.1 GESETZLICHER AUFTRAG 18

6.2 VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN 18

6.3 AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN 19

7 QUELLEN / LITERATUR 21

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Inhalt

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet ......................................................................... 7

Tabelle 2: Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Konflikte ......................................................... 12

Tabelle 3: Biotoptypen im Eingriffsbereich vor Baubeginn (Bestandswert) ............................... 15

Tabelle 4: Eingriffsermittlung - Schutzgut Boden ...................................................................... 16

Tabelle 5: Gegenüberstellung der Konflikte und Maßnahmen .................................................. 17

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage des Bahnübergangs in Thür ......................................................................... 5

Abbildung 2: Auszug aus der Bestandskarte der rheinland-pfälzischen Biotopkartierung ........... 9

Abbildung 3: Lage des Elster-Nests am südwestlichen Rand der BE-Fläche (roter Kreis) ........ 10

Karten

Karte 1: Bestandskarte Biotoptypen / Konflikte (Maßstab 1 : 500)

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1 Anlass und Auftrag

Die DB Netz AG plant auf der Strecke 3005 (Andernach - Gerolstein) in km 16,451 den Neubau

der technischen Sicherungsanlagen am dortigen Bahnübergang (BÜ). Der BÜ liegt im Osten

der Gemeinde Thür.

In diesem Zusammenhang ist die vorhandene Fahrbahn innerhalb der Räumstrecke gemäß

Schleppkurvenanpassung der Bemessungsfahrzeuge zu verbreitern, sowie neu eine einseitige

Gehwegquerung in die neue technische Sicherung zu integrieren.

Mit der Erneuerung sind Eingriffe in vorhandene Biotope und Vegetation verbunden. Um damit

verbundene Beeinträchtigungen zu erfassen und zu bilanzieren, wurde das Institut für

Umweltplanung Dr. Kübler GmbH von der DB Netz AG mit der vorliegenden

naturschutzfachlichen Planung beauftragt.

2 Beschreibung des Vorhabens

2.1 Lage

Der BÜ befindet sich im Osten der Ortslage Thür (Kreis Mayen-Koblenz, Verbandsgemeinde

Mendig). Hier quert die Bahnstrecke die dortige Bahnhofstraße. Angrenzend befindet sich

überwiegend Wohnbebauung und Gartengrundstücke.

Naturräumlich ist das Untersuchungsgebiet (im Folgenden auch UG genannt) zur

„Pellenzsenke“ (291.221) innerhalb der Großlandschaft „Mittelrheingebiet“.

Der Landschaftsraum ist nur wenig durch Gewässer gegliedert. Neben dem Laacher Graben

und dem Krufter Bach ist vor allem der Abschnitt des Nettetals im Süden durch den naturnahen

Gewässercharakter ein eigenartprägendes Landschaftselement. Darüber hinaus sind im

Bereich von Abbauflächen vereinzelt kleinere Stillgewässer entstanden.

Das Landschaftsbild in der Pellenzsenke wird durch eine offene Agrarlandschaft bestimmt, in

der Elemente der historischen Kulturlandschaft nur noch in Form kleiner Restbestände (z.B.

Feuchtwiesen bei Thür, Niederwälder im Nettetal) erhalten sind. Abgesehen von den

bandartigen Grünlandkomplexen in der Nettetalniederung sind die Nutzungsstrukturen fast

vollständig von Ackerbau geprägt.1

Im Nordwesten schließen sich die „Ettringer Vulkankuppen“ (292.01) an.

1 http://map1.naturschutz.rlp.de/landschaften_rlp/landschaftsraum.php?lr_nr=291.221

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Abbildung 1: Lage des Bahnübergangs in Thür (roter Kreis)

2.2 Ausgangssituation2

Der Bahnübergang in km 16,451 wird derzeit durch eine einseitige Blinklichtanlage und eine

Halbschrankenanlage gesichert. Die bestehende Anlage ist veraltet und entspricht nicht mehr

dem Stand der Technik. Die Räumung des BÜ im gegenwärtigen Zustand ist nicht zweifelsfrei

gesichert. Die Altanlage entspricht nicht mehr den geltenden Richtlinien der DB AG,

insbesondere der Ril 815. Eine Erweiterung bzw. Nachrüstung ist nicht möglich, so dass die

technische Sicherung komplett erneuert werden muss.

Im Zuge des Neubaus der technischen Sicherung ist innerhalb der 15 m Räumstrecke (10 m

des längsten Fahrzeugs zuzüglich 5 m Sicherheitszuschlag) beiderseits des Gleises der

Begegnungsfall des größten Bemessungsfahrzeuges (bis 10 m Länge) und damit das Räumen

des Bahnüberganges sicherzustellen. Die Fahrbahn ist im Bereich der Aufstelllängen gemäß

Schleppkurvenanpassung aufzuweiten.

2 Die Informationen zu diesem Abschnitt wurden auszugsweise dem technischen Erläuterungsbericht des

Ingenieurbüros Claus entnommen.

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Die BÜ-Befestigung und die Fahrbahn der Gemeindestraße sind asphaltiert. Eine gesicherte

Fußgängerquerung ist nicht vorhanden. Daher wird eine neue Gehwegführung westlich der

Fahrbahn angelegt.

Vor und hinter dem Bahnübergang werden zudem Sanierungen des Oberbaus durchgeführt

(u.a. Austausch von Schwellen und Stopfarbeiten).

Durch den Umbau der Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) wird die Betriebsabwicklung

und vor allem die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer grundlegend verbessert.

Die Dauer der Baumaßnahme beträgt ca. 8 – 10 Wochen.

2.3 Sonstige Planungsvorhaben

Es sind keine weiteren Projekte im näheren Umfeld des BÜ bekannt, die kumulative

Auswirkungen auf das Projekt haben könnten.

3 Methodik

3.1 Ermittlung der Größe des Untersuchungsgebietes

Zur Ermittlung des Untersuchungsgebietes wird der zu erneuernde Bahnabschnitt (Bahn-km

16,451) zu Grunde gelegt. Das Untersuchungsgebiet (im Folgenden auch UG genannt) umfasst

etwa 100 m vor / hinter dem BÜ sowie beiderseits der Bahnstrecke 50 m. Dadurch ergibt sich

ein Untersuchungsraum insgesamt eine Fläche von etwa 2 ha.

Die Größe des UG wird als ausreichend erachtet, um die Auswirkungen des Projektes auf die

zu betrachtenden Schutzgüter zu erfassen und zu bewerten.

3.2 Bewertung der Eingriffe

Zur Bewertung des Arten- und Biotoppotentials wurde im März 2016 eine

Biotoptypenkartierung durchgeführt. Es wurden alle eingriffsrelevanten Bereiche erfasst und die

Biotoptypen bestimmt. Zudem wurde dabei die Habitateignung für planungsrelevante

Tiergruppen erfasst (hier v.a. Vögel und Reptilien).

Die Abgrenzung der Biotoptypen ist der Karte 1 (Bestandskarte Biotoptypen) zu entnehmen.

Die Ermittlung der projektbedingten umwelterheblichen Auswirkungen erfolgte u.a. durch

Gespräche mit der Planungsgesellschaft Hasselmann und Müller mbH und anhand der

technischen Planunterlagen des Ingenieurbüros Claus.

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Die Eingriffe wurden gemäß dem aktuellen Stand der technischen Planung mit den

vorhandenen Biotopstrukturen abgeglichen und so die Betroffenheit der einzelnen Biotope

erfasst. Anschließend wurden nach Absprache mit der Naturschutzbehörde3 die

projektbedingten Eingriffe und der damit verbundene Ausgleichsaufwand ermittelt.

4 Bestand Schutzgüter

4.1 Arten und Biotope

Die bei der Biotoptypenkartierung im März 2016 erfassten Biotoptypen sind Tabelle 1 zu entnehmen. Die Bezeichnung/ Codierung folgt dem OSIRIS-Biotoptypenschlüssel von Rheinland-Pfalz (Stand 01/2012). Die Biotoptypen, welche ganz oder teilweise im Eingriffsbereich liegen sind in der Tabelle grau hinterlegt.

Tabelle 1: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet

Code Bezeichnung

BB0 Gebüsch

BB0 sm sg Gebüsch mit Schlehe u. Hasel

BD2 s7 Strauchhecke mit Zierstäuchern

BD5 sk Schnitthecke mit Liguster

BD6 Baumhecke

BF2 lx Baumgruppe, Vogelkirsche

EA0 Fettwiese

HA0 Acker

HC4 Verkehrsrasenfläche

HD3 Bahnlinie (Schotter- und Gleisflächen)

HJ1/2 Zier- / Nutzgarten

HK2 Streuobstwiese Neuanlage

HN0 Siedlungsfäche / Gebäude

HT1 Hofplatz mit hohem Versieglungsgrad

HT2 Hofplatz mit geringem Versieglungsgrad

HW0 Siedlungs- Industrie u. Verkehrsbrache

KB1 Ruderal. trock. (frisch.) Saum

VB2 Feldweg, unbefestigt

VA3 Gemeindestraße

3 E-Mail von Herrn Untiedt (SGD Nord) an Frau Budde (IB Claus) vom 16.02.2016

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4.1.1 Geschützte Biotope (§30 BNatSchG)

In der rheinland-pfälzischen Biotopkartierung sind im Bereich des UG keine schutzwürdigen

Biotopkomplexe und Biotoptypen im und am Rande des UG erfasst (Abb.2), Die

nächstgelegenen geschützten Biotoptypen und schutzwürdigen Biotopkomplexe liegen in einer

Entfernung von meist mehr als 200 m, die pauschal geschützte Biotoptypen (§ 30 BNatSchG)

sind i. f. hervorgehoben.

Biotopkomplexe und geschützte Biotoptypen im Umfeld der Maßnahme:

- „Thürer Berg“ (BK-5609-0043-2006), min. 190 m nordwestlich des UG.

o Gebüsche mittlerer Standorte, Hecken und Grünland mittlerer Standorte am Thürer

Berg. Relativ reich strukturierter Vegetationskomplex aus Offenland und Gebüschen.

Im Süden grenzt die Wohnbebauung von Thür, im Norden Ackerland an.4

- „NSG Thürer Wiesen und angrenzende Flächen“ (BK-5609-0011-2006), ca. 320 m

südöstlich

o Ausgedehnte Landröhrichte am Krufter Bach sö von Thür. Der ehemals regelmäßig

ausgebaute Bachlauf sedimentiert in den letzten Jahren wieder auf, so dass sich die

großflächigen Röhrichte entwickeln konnten. Zusätzlich wurden einige

Überschwemmungsgewässer angelegt. An weiteren wichtigen Biotoptypen kommen

im Gebiet ein Großseggenried, Typha-latifolia-Röhrichte, Grünland mittlerer und

feuchter Standorte und im Bereich ehemaliger Abgrabungen Weiher und Tümpel vor.

Hervorzuheben sind auch die die markanten Altbäume im Gebiet, weshalb auch eine

außerhalb des Naturschutzgebietes gelegene Teilfläche w der L 113 in das BK

integriert wurde. Ebenfalls wurde eine ehemalige Abgrabungsfläche mit einem

Stillgewässer (Laichhabitat) nördlich der L 120 arrondiert und ein Abschnitt des

Segbachs s Thür. Das Gesamtgebiet ist sowohl als Brut- und Rastgebiet für die

Avifauna von sehr hoher Bedeutung. 5

o Innerhalb des Biotopkomplexes finden sich mehrere Flächen mit nach § 30

geschützten Biotoptypen:

Großseggenried Thürer Wiesen (BT-5609-0079-2006), yCD1:

Rasen-Großseggenried

Rohrkolben-Röhricht südl. L 120 (BT-5609-0103-2006), yCF2:

Röhrichtbestand hochwüchsiger Arten

Die o.g. schutzwürdigen Biotopkomplexe / geschützte Biotoptypen werden aufgrund ihrer Lage

von dem Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt (vgl. Kap. 5).

4 Gebietsbeschreibung aus LANIS (www.naturschutz.rlp.de)

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Abbildung 2: Auszug aus der Bestandskarte der rheinland-pfälzischen Biotopkartierung (Quelle: LANIS)

4.1.2 Vorkommen geschützter Arten

Geschützte Pflanzenarten wurden nicht nachgewiesen.

Nach BNatSchG §7 Abs.2 Nr. 13 u. Nr. 14 besonders oder streng geschützte Tierarten wurden bei den bisherigen Ortsbegehungen ebenfalls nicht im Eingriffsbereich festgestellt. In einem Gebüsch, welches südwestlich an die BE-Fläche angrenzt wurde ein Elster-Nest nachgewiesen (vgl. Abb.3).

Spezielle faunistische Erfassungen fanden nicht statt. Laut dem Artdatenportal des Landesamts für Umwelt sind in dem TK-Quadranten jedoch verschiedene Vorkommen besonders und streng geschützter Arten gemeldet. Bei der Betrachtung der projektbedingten Wirkfaktoren und Beeinträchtigungen wird daher aufgrund der Habitatausstattung vom Vorkommen entsprechend planungsrelevanter Arten ausgegangen und gemäß einer „worst-case-Betrachtung“ erforderliche Maßnahen vorgesehen (vgl. Kap. 5 / Kap. 6)

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Abbildung 3: Lage des Elster-Nests am südwestlichen Rand der BE-Fläche (roter Kreis)

4.2 Schutzgebiete

4.2.1 NATURA 2000-Gebiete

Das Untersuchungsgebiet liegt nicht innerhalb eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen

Vogelschutzgebietes.

Die nächsten NATURA 2000 Gebiete liegen in einer Entfernung von mindestens 1,8 km zur

geplanten Maßnahme.

4.2.2 Naturparke

Das Untersuchungsgebiet liegt nicht innerhalb eines Naturparks.

4.2.3 Naturschutzgebiete

Innerhalb des UG liegen keine Naturschutzgebiete.

Das nächste Naturschutzgebiet, „Thürer Wiesen“ (NSG-7137-002) liegt etwa 300 m südöstlich

der geplanten Maßnahme.

4.2.4 Landschaftsschutzgebiete

Das Untersuchungsgebiet liegt nicht innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.

Die nächstgelegenen Landschaftsschutzgebiete liegen etwa 2,4 km östlich bzw. nordwestlich

(LSG „Rhein-Ahr-Eifel“ und LSG „Banner Wiesen“).

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4.2.5 Geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale

Es sind weder geschützte Landschaftsbestandteile, noch Naturdenkmale von dem Vorhaben

betroffen.

4.3 Geologie und Boden

Boden im Sinne des § 2 BBodSchG dient als:

Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,

Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und

Nährstoffkreisläufen,

Abbau, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-,

Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des

Grundwassers,

Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.

Im Umfeld der geplanten Maßnahme wie auch im Eingriffsbereich selbst ist nicht mit dem Vorkommen natürlicher, bzw. ungestörter Böden zu rechnen. Da es sich hier um einen vorbelasteten Bereich innerhalb einer Ortslage handelt, ist hier der größte Teil der Bodenflächen bereits (teil-) versiegelt, umgelagert oder verdichtet. Die oben genannten Bodenfunktionen sind hier bereits stark eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden.

4.4 Wasser

Im Bereich der geplanten Baumaßnahme liegen keine Trinkwasser- oder

Heilquellenschutzgebiete vor. Das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet beginnt etwa

1,5 km nordöstlich bzw. 2 km westlich.

4.5 Klima / Luft

Die Ortschaft Thür liegt am westlichen Rand eines klimatischen Wirkungsraumes, der sich in

einem breiten Streifen bis an den Rhein erstreckt und dann entlang des Flusses bis zur

Landesgrenze.

Südlich der Ortslage (ca. 400 m vom BÜ entfernt) verläuft durch das Naturschutzgebiet „Thürer

Wiesen“ eine Luftaustauschbahn.

4.6 Landschaftsbild

Das Landschaftsbild im näheren Umfeld der geplanten Baumaßnahme ist vor allem geprägt von

der Siedlungsstruktur der Gemeinde Thür. Im Umfeld der Ortschaft überwiegt dann der

landwirtschaftlich genutzte Offenlandcharakter mit nur wenigen Gebüsch- und

Gehölzstrukturen.

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An Verkehrsinfrastruktur finden sich im direkten Umfeld der BÜ vor allem Ortsstraßen

(Bahnhofstraße, Rampenstraße, Zum Wingert u.a.). Am nordwestlichen Ortsrand verläuft die

Bundesstraße B 262, und südlich von Thür verläuft die B 256.

5 Projektbedingte Wirkfaktoren und Beeinträchtigungen

Die Erneuerung der Sicherungstechnik am BÜ in Thür und die damit verbundenen

Tiefbauarbeiten haben Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zur Folge. Auf der Grundlage

der o. a. Vorhabenbeschreibung (vgl. Kap. 2) ist dabei zu unterscheiden zwischen:

baubedingten Wirkfaktoren,

anlagebedingten Wirkfaktoren,

betriebs- und unterhaltungsbedingten Wirkfaktoren.

In Tabelle 2 sind alle durch die geplante Maßnahme zu erwartenden Konflikte dargestellt. Eine

erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts ergibt sich hierdurch nicht zwingend. Es

müssen aber Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, um

Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Tabelle 2: Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Konflikte

Wirkfaktor Art Auswirkungen Schutzgut

Rodung / Rückschnitt von Gehölzen

Bauzeitlich In diesen Bereichen muss die Vegetation für die Dauer der Bauzeit gerodet / oder zurückgeschnitten werden. Die Rodung von Gehölzen kann ferner zu Beeinträchtigungen der Fauna führen. Hinsichtlich der betroffenen Vegetation ist vor allem der Verlust potenzieller Vogelbrutplätze und –Nahrungshabitate sowie Kleintierlebensräume von Belang.

Fauna und Biotope

Vollversieglung Anlagebedingt Durch die Aufweitung der Fahrbahn wie auch die Anlage des Gehweges kommt es zu einer Neuversieglung auf etwa 81 m². In diesen Bereichen kommt es zur dauerhaften Entfernung der Vegetation wie auch zu einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen.

Biotope und Boden

Eingriff in Oberbau

Bauzeitlich Durch das Arbeiten am Schotteroberbau im Bereich des Baufeldes, kommt es möglicherweise zum temporären Habitatverlust für Reptilien.

Fauna

Lärmimmissionen Bauzeitlich Mit der Baumaßnahme gehen bauzeitliche Lärmimmissionen durch Baufahrzeuge, Erdarbeiten u.a. einher. Hierdurch kann es zu einem Funktionsraumverlust und Beeinträchtigungen von Lebensräumen störungsempfindlicher Tierarten kommen.

Fauna

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Wirkfaktor Art Auswirkungen Schutzgut

Visuelle Wirkungen

Bauzeitlich Bauzeitlich kommt es durch die Flächeninanspruchnahme sowie eine gesteigerte visuellen Unruhe zu einer temporären Veränderung der Landschaftsstruktur. Die Beeinträchtigungen durch Baumaschinen und Bewegungsunruhe wirken sich nur während der Bauzeit auf das Landschaftsbild aus.

Fauna und Landschaftsbild

Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind durch den Ausbau des Bahnübergangs nicht zu erwarten,

da mit der Erneuerung keine Geschwindigkeitserhöhung oder andere Änderungen im Betrieb

vorgesehen sind.

5.1 Arten und Biotope

5.1.1 Fauna

Da keine speziellen faunistischen Erhebungen aus dem Eingriffsbereich vorliegen, werden in

der folgenden Konfliktanalyse lediglich potentiell betroffene Artengruppen abgehandelt. Auf

konkrete Tierarten wird an dieser Stelle nicht eingegangen. Die Ausführungen zu den

notwendigen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind Kap. 6 zu entnehmen.

5.1.1.1 Reptilien

Der Nahbereich des Bahnübergangs weist aufgrund des hohen Störpotentials (Mahd,

Fußgänger, Hunde u.ä.) eine schlechte Habitateignung für Reptilien auf. Insbesondere

Fortpflanzungsstätten sind im Eingriffsbereich nicht zu erwarten.

Allerdings ist im Bereich von Gleisschotter ein Vorkommen streng geschützter Reptilienarten

nicht vollkommen auszuschließen. Da u.a. aufgrund der o.g. eher schlechten Habitateignung

und der Kleinflächigkeit des Eingriffs in Schotterflächen (ca. 30 m²) keine

Untersuchungen/Kartierungen vor Ort durchgeführt wurden, wird im Folgenden vorsorglich von

einem Reptilienvorkommen im betreffenden Streckenabschnitt ausgegangen.

Um Verbotstatbestände nach §44 Abs. 1 Nr.1-3 BNatSchG zu vermeiden, sind die Arbeiten im

Bereich des Oberbaus in jedem Fall innerhalb der Aktivitätsphasen der Tiere, tagsüber und bei

geeigneter Witterung, frühestens ab Mitte April zu beginnen (V3, Kap. 6). So kann die

Fluchtfähigkeit eventuell im Gleisschotter befindlicher Tiere gewährleistet werden und

eventuelle baubedingte Verletzungen oder Tötungen werden vermieden.

Unter der Berücksichtigung der angegebenen Vermeidungsmaßnahmen ist nicht mit der

Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG und damit verbundenen,

erheblichen Beeinträchtigungen von Reptilien zu rechnen.

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5.1.1.2 Vögel

Die Abschätzung einer Betroffenheit von Vögeln durch den Eingriff wurde wie bei den Reptilien

ausschließlich anhand der im Zuge der Ortsbegehung im März 2016 erfassten Biotop- /

Habitatstrukturen vorgenommen. Bei den hier im Siedlungsbereich zu erwartenden Arten

handelt es sich um typische Vertreter mitteleuropäischer Kultur- und Offenlandschaften.

Aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit sind diese Arten auch in den stark anthropogen geprägten

Landschaften häufig anzutreffen. Bei den Arten handelt es sich im Bereich des Bahnübergangs

vorwiegend um Gehölzbrüter. So wurde z.B. ein Nest der Elster (Picus picus) in einem Gebüsch

nahe der geplanten BE-Fläche festgestellt (vgl. Abb.3).

Eine potentielle Betroffenheit durch die geplante Baumaßnahme besteht daher insbesondere

durch baubedingte Gehölzrodungen und -rückschnitte. Diese sind jedoch aufgrund der

Kleinräumigkeit des Eingriffs und der teils guten Regenerationsfähigkeit bestimmter Gehölze

(z.B: Hasel) nach Rückschnitt als unerheblich zu bewerten. Ein temporäres Ausweichen der

Tiere in benachbarte Gebüsche ist hier möglich und auch anzunehmen. Eine bauzeitliche

Störung der Tiere ist aufgrund des stark anthropogen überprägten Umfeldes nicht zu erwarten.

Die ökologische Funktion bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.

Um die Zerstörung potenzieller Nester und vor allem von Gelegen zu vermeiden, muss die

Entfernung der Gehölze außerhalb der Vogelbrutzeit vorgenommen werden (V3, vgl. auch

§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG). Die Entfernung von Gehölzen ist zudem auf ein notwendiges

Mindestmaß zu beschränken (V1), vor allem das Elster-Nest ist zu erhalten, da es sich hier um

eine regelmäßig genutzte Fortpflanzungs- und Ruhestätte handelt, welche dem Schutz nach

§ 44 Abs. Satz 3 unterliegt.

Unter Berücksichtigung der angegebenen Vermeidungsmaßnahme ist nicht mit

erheblichen Beeinträchtigungen heimischer Vogelarten zu rechnen.

5.1.2 Biotope und Vegetation

Die in Tabelle 3 aufgelisteten Biotoptypen sind durch die geplante Baumaßnahme direkt betroffen. Die Beeinträchtigung besteht vor allem aus der Beseitigung von Vegetation durch Rückschnitt oder Rodung zur Baufeldfreimachung.

Im Folgenden wird zunächst kurz die Art des Eingriffs in die jeweiligen Biotope dargestellt und anschließend dessen Auswirkungen bewertet. Als Referenzzeitraum für die Bewertung der Nachhaltigkeit / Erheblichkeit von Biotopbeeinträchtigungen und –veränderungen wird hier der Zustand bewertet, der drei Vegetationsperioden nach Beendigung der Baumaßnahmen zu erwarten ist.

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Tabelle 3: Biotoptypen im Eingriffsbereich vor Baubeginn (Bestandswert)

Code Bezeichnung

BB0 sm sg Gebüsch mit Schlehe u. Hasel

BD2 s7 Strauchhecke mit Zierstäuchern

BD6 Baumhecke

HC4 Verkehrsrasenfläche

HD3 Bahnlinie (Schotter- und Gleisflächen)

HT2 Hofplatz mit geringem Versieglungsgrad

Im Bereich der (Zier-)Hecken und Gebüsche werden zur Baufeldfreimachung vor allem

Rückschnitte der Gehölze durchgeführt. Vollständige Rodungen (Entfernung der Wurzeln) sind

nicht vorgesehen und sollten nach Möglichkeit vermieden werden (V1). Alle Rückschnitte sind

zwischen Oktober und Ende Februar, außerhalb der Vogelbrutzeit durchzuführen (V3). Da es

sich fast ausschließlich um sehr regenerationsfähige Arten (Hasel, Schlehe, Ahorn) handelt, ist

auch nach einem vollständigen Rückschnitt (auf den Stock setzen) ein schnelles Nachwachsen

zu erwarten. Nach etwa 2-3 Jahren wird der Ausgangszustand durch natürliche Regeneration

hier wieder hergestellt sein. Es liegt daher keine erhebliche Beeinträchtigung der Gehölze vor.

Im Bereich der Baumhecke, wird aus technischen Gründen, zur Anlage einer Stützmauer die

Entfernung eines Baumes notwendig (Acer platanoides, BHD ca.25 cm). Vor dem Hintergrund

des angelegten Referenzzeitraums von drei Vegetationsperioden, liegt für die Rodung des

Ahorns eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung vor. Der zu entfernende Baum ist

durch eine entsprechende Neupflanzung oder Ersatzzahlung auszugleichen (A2).

Abschließend verbleiben dann keine erheblichen Beeinträchtigungen.

Im Bereich der Verkehrsrasenfläche wie auch im Bereich des Bahnschotters wird zur Anlage

des Gehweges die vegetationsbestandene Oberbodenschicht wie auch der Schotter entfernt

und dauerhaft versiegelt. Damit liegt eine erhebliche Beeinträchtigung von

Vegetationsflächen und Biotopen vor, welche auszugleichen ist. Der Ausgleich erfolgt hier

zusammen mit dem Ausgleich für den Boden in Form einer Ersatzzahlung (vgl. Kap. 5.2 bzw.

Maßnahme A1).

Im Bereich des Hofplatzes handelt es sich um eine stark anthropogen überprägte Fläche, mit

geringem naturschutzfachlichen Wert. Bei Beachtung der genannten Vermeidungs- und

Minimierungsmaßnahmen (V1/V2) sind hier keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Bei Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, wie auch der

Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (vgl. Kap. 6) verbleiben keine

erheblichen, nachhaltigen Beeinträchtigungen der Vegetation oder Biotope.

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5.2 Boden

Beeinträchtigungen des Bodens treten bauzeitlich wie auch anlagebedingt im Bereich der

geplanten Stützmauer und dem neu anzulegenden Gehweg auf. Hier kommt es zu

Abgrabungen und Veränderungen / Einschränkungen der Bodenfunktion durch Überbauung

und Versieglung.

Insgesamt werden auf 81 m² bisher nicht versiegelte Flächen versiegelt. Bei der Versieglung

des Bodens durch die Anlage des neuen Gehweges und die Schleppkurvenanpassung handelt

es sich um einen erheblichen Eingriff in die Bodenfunktion, welcher auszugleichen ist (vgl.

Kap. 6).

Es handelt sich bei diesen Flächen bereits um gestörte oder veränderte Bodenbereiche

(Bahnschotter, Verkehrsrasen, künstliche Böschungen). Daher wurde die zu bilanzierende

Eingriffsfläche gemäß der „Bilanzierung von Eingriffen in die Bodenfunktionen und deren

Kompensation“ (SGD-Nord, Abt. Landespflege) um die entsprechenden Faktoren reduziert (vgl.

Tab.: 4).

Die zu bilanzierende Eingriffsfläche beträgt demnach 36,7 m².

Tabelle 4: Eingriffsermittlung - Schutzgut Boden

Status quo der Bodenfunktionen Eingriffsfläche Bodenfunktions-

Eingriffszahl (EZ)

(EF) in qm zahl (BFZ) EF x BFZ in

qm

gestört - durch Bodennutzung oder anlagebedingte Veränderungen beeinträchtigte Bodenstruktur

und -funktion

26 0,60

15,6 z. B. Acker, Weinbau, Gärten, Nadelwald, Sonderkulturen, Verkehrsgrünflächen

verändert - durch Bodenaustausch und -umlagerung nachhaltig verändert

z. B. künstliche Böschungen, Einschnitte, Aufschüttungen, Abgrabungen 23 0,50 11,5 stark gestört- durch Bodenaustausch und -umlagerung oder durch Teilversiegelung stark

beeinträchtigt 0,30

z.B. Schotterrasen 32 9,6

81 qm

36,7 qm

Zusätzliche Empfindlichkeiten gegenüber Wirkfaktoren des Vorhabens können bestehen vor

allem im Hinblick auf Verschmutzungsgefahr (z.B. durch Austritt von Öl / Schmierstoffen, Diesel,

Zement etc.). Diese Gefährdung des Schutzguts Boden kann jedoch durch entsprechende

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf ein Minimum reduziert werden (vgl. Kap. 6).

Unter Beachtung und Durchführung der entsprechenden Maßnahmen verbleiben keine

nachhaltigen Beeinträchtigungen.

5.3 Wasser

Von einer Gefährdung des Schutzgutes Wasser ist nicht auszugehen, dennoch sollte durch Entsprechende Maßnahmen der Eintrag von Schadstoffen in den Boden und das Grund- und Oberflächenwasser vermieden werden.

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Bei Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahme V1 (Baufeldabgrenzung) und

V2 (Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser und den Oberboden) sind keine

erheblichen Eingriffe in das Schutzgut Wasser zu erwarten.

5.4 Landschaftsbild

Der BÜ bleibt in vergleichbarer Weise erhalten und eine vollständige Wiederherstellung aller in Anspruch genommenen Flächen ist vorgesehen. Damit können erhebliche nachhaltige Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch das Projekt ausgeschlossen werden.

5.5 Klima / Luft

Aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorhabens sind keine negativen Auswirkungen auf das

Geländeklima zu erwarten, besondere klimatische Funktionen (Frischluftbahnen oder ähnliches)

sind nicht betroffen.

5.6 Zusammenfassung der Beeinträchtigungen

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Vermeidungsmaßnahmen (vgl. Kapitel 6) können

erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen vermieden bzw. unter die

Erheblichkeitsschwelle reduziert, oder durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.

Tabelle 5: Gegenüberstellung der Konflikte und Maßnahmen

Schutzgut Konflikt Maßnahmen

Vegetation Rodung und Rückschnitt von

Gehölzen sowie Entfernung von

Vegetationsflächen

V1, V3, A2

Fauna (Vögel) Zerstörung von Brut- und

Nahrungshabitaten

V1, V3, A2

Fauna (Reptilien) Verletzung bzw. Tötung von

Reptilien

V1, V3,

Boden Versieglung und potentielle

Verunreinigung des Bodens mit

Schad- / Baustoffen

V1, V2, A1

Schutzgut Konflikt Maßnahmen

Wasser Verunreinigung des Grund- u.

Oberflächenwassers mit Schad-

und Baustoffen

V2

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Die ausführliche Beschreibung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind dem Kapitel 6 zu entnehmen.

Abschließend verbleiben keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen.

6 Maßnahmen

6.1 Gesetzlicher Auftrag

Eingriffe in Natur und Landschaft

Gemäß § 14 Abs.1 BNatSchG werden Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von

Grundflächen, welche die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild

erheblich beeinträchtigen, als Eingriffe im Sinne des Gesetzes bezeichnet.

Gemäß § 15 BNatSchG sind die Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, vermeidbare

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Bei unvermeidbaren

Beeinträchtigungen ist der Verursacher verpflichtet diese zu minimieren sowie die Eingriffe

durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen

(Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).

Ausgeglichen (bzw. ersetzt) ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten

Funktionen des Naturhaushalts wieder hergestellt (bzw. in gleichwertiger Weise ersetzt sind)

und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist (Ersatz).

Bei Beachtung der unten aufgeführten Vermeidungs- und Ausgleichs- uns

Ersatzmaßnahmen werden Eingriffe in die o.g. Schutzgüter vollständig verhindert bzw.

ausgeglichen, die Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG ist ebenfalls

nicht zu erwarten.

6.2 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

V1: Baufeldabgrenzung und naturnaher Rückbau beanspruchter Flächen

Baufeldabgrenzung und Beschränkung der Rodungen und Bodeneingriffe auf das

unbedingt notwendige Maß; keine Inanspruchnahme vegetationsbestandener Flächen als

BE-Flächen. Bei allen Bäumen und Sträuchern sollte nach Möglichkeit ein Rückschnitt

einer vollständigen Rodung vorgezogen werden.

Insbesondere der Gebüschbereich, welcher ein Elsternest enthält (vgl. Abb.1 / Karte 1) ist

von Rodungen und Rückschnitten auszunehmen.

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Nach Bauabschluss, vollständige Wiederherstellung der beanspruchten Flächen (z.B.

Wiedereinbringen von abgeschobenem Oberboden, Wiederbegrünung beanspruchter

Flächen durch Einsaat oder natürliche Sukzession/Wiederaustrieb)

Ziel: Reduzierung der Eingriffe in Vegetationsflächen und Boden auf das unbedingt

notwendige Maß, naturnahe Wiederherstellung der beanspruchten Flächen Schutz der

auf das UG und die angrenzenden Bereiche angewiesene Fauna und Flora.

V2: Vermeidung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser, Oberflächenwasser und den Oberboden

Betankung der Baufahrzeuge auf nicht versickerungsfähigem Untergrund.

Ausstatten der eingesetzten (Diesel-)Generatoren o.ä. mit einer dichten Unterlage, bestehend aus seiner Kunststoffplane mit darüber gelegtem Geovlies, um tropfenden oder verschütteten Kraftstoff aufnehmen zu können.

Bauzeitlicher Schutz des Bodens vor Kontamination und Stoffeintrag; Vermeidung von Stoffeinträgen (Bitumen, Kraftstoffe, Schmierstoffe, Zement etc.).

Ordnungsgemäßes Entsorgen des anfallenden Bauschutts oder Mülls; gesonderte

fachgerechte Entsorgung ggf. anfallender kontaminierter Abfälle (Bitumen o.ä.).

Ziel: Schutz des Grundwassers und des Oberbodens

V3: Bauzeitenfenster

Um Verbotstatbestände nach §44 Abs. 1 Nr.1-3 BNatSchG in Bezug auf potentielle Reptilienvorkommen zu vermeiden, sind die Arbeiten vor allem im Bereich des Oberbaus (Gleisschotter) in jedem Fall innerhalb der Aktivitätsphasen der Tiere (Mitte April bis Ende September), tagsüber und bei geeigneter Witterung zu beginnen.

Durchführung der Gehölzrückschnitte entsprechend § 39 BNatSchG Abs. 5 Satz 2 nur von Anfang Oktober bis Ende Februar, außerhalb der Vogelbrutzeit.

Ziel: Schutz von Reptilien, und Vögeln

6.3 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

A1 Insgesamt werden auf 81 m² bisher nicht versiegelte Flächen versiegelt. Es handelt sich

bei diesen Flächen bereits um gestörte oder veränderte Bodenbereiche (Bahnschotter,

Verkehrsrasen, künstliche Böschungen). Daher wurde die zu bilanzierende Eingriffsfläche

gemäß der „Bilanzierung von Eingriffen in die Bodenfunktionen und deren Kompensation“

(SGD-Nord, Abt. Landespflege) um die entsprechenden Faktoren reduziert (vgl. Tab.: 4).

Die zu bilanzierende Eingriffsfläche beträgt demnach 36,7 m².

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Bei der Versieglung des Bodens durch die Anlage des neuen Gehweges und die

Schleppkurvenanpassung handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in die

Bodenfunktion, welcher auszugleichen ist. Gemäß der Abstimmung mit der Oberen

Naturschutzbehörde (SGD Nord)6 kann hier eine Kompensation über das Instrument der

Ersatzzahlung erfolgen. Die Höhe der Ersatzzahlung bemisst sich dabei nach den Kosten

einer fiktiven Ausgleichsmaßnahme. Für Neuversiegelungen wird hierbei von einem

Betrag in Höhe von 20 Euro / m² ausgegangen.

Bei der hier vorliegenden Eingriffsfläche (36,7 ´m²) ergibt sich demnach eine zu leistende

Ersatzzahlung von 734,00 €.

Gemäß § 7 Abs.5 LNatSchG ist diese Ersatzzahlung auf ein eigens eingerichtetes Konto

der Stiftung für Naturund Umwelt Rheinland-Pfalz zu zahlen.

A2: Bei der Rodung des Baumes (Acer platanoides) nahe der geplanten Stützmauer südlich

der Bahnlinie handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in die Vegetation, welcher

durch die Neupflanzung eines gleichwertigen Baumes im Nahbereich der Maßnahme

auszugleichen ist. Hierbei sollte es sich um eine heimische, dem Standort angepasste

Baumart handeln (Acer platanoides, Quercus robur / Q. petraea, Tilia platyphyllos / T.

cordata oder ähnliche).

Ist eine Pflanzung an gleicher Stelle aus technischen Gründen (z.B. Verkehrssicherheit)

nicht möglich, ist eine Ersatzzahlung zu leisten. In Anlehnung an die Ausgleichsermittlung

für das Schutzgut Boden werden hier ebenfalls 20,-€ / m² vorgeschlagen. Als

Eingriffsfläche werden gemäß der „Bilanzierung von Eingriffen in die Bodenfunktionen und

deren Kompensation“ (SGD-Nord, Abt. Landespflege) 15 m² für die fiktive Neupflanzung

eines Baumes 2. Ordnung angenommen. Demnach ergibt sich eine vorgeschlagene

Ersatzzahlung in Höhe von 300,-€.

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7 Quellen / Literatur

EISENBAHNBUNDESAMT (EBA) (2012): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie Magnetschwebebahnen – Stand: Oktober 2012.

RICHARZ, K., BEZZEL, E., HORMANN, M. (2001): Taschenbuch für Vogelschutz, Wiebelsheim

SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, H., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K., SUDFELD, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell

STRUKTUR UND GENEHMIGUNGSDIREKTION NORD – Abteilung Landespflege : Bilanzierung von Eingriffen in die Bodenfunktionen und deren Kompensation.

Rote Listen

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN) (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und

Pilze Deutschlands – Band 1: Wirbeltiere (inkl. Vögel).

LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT (LUWG) RHEINLAND-

PFALZ [Hrsg.] (2015): Rote Listen von Rheinland-Pfalz – Gesamtverzeichnis.

Gesetze

Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur

Sanierung von Altlasten) in der gültigen Fassung vom 01.06.2012.

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009

Gesetz zur Neureglung des Rechts des Naturschutz und der Landschaftspflege (BNatSchG –

Bundesnaturschutzgesetz) vom 29.07.2009, zuletzt geändert am 06. Februar 2012.

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Rheinland-Pfalz, vom 06. Oktober 2015.

Internetquellen:

Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS): www.naturschutz.rlp.de

Artdatenportal des Landesamts für Umwelt Rheinland-Pfalz: http://map.final.rlp.de/artdatenpool/

Geoportal Wasser des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten: http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/

Rauminformationssystem des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung: http://www.ris.rlp.de/

Übersicht über Aktivitätszeiten heimischer Reptilien:

http://www.amphibien-reptilien.com/reptilien-kalender.php


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